Corŏner

[294] Corŏner (engl., »Kronrichter«), in England und in Nordamerika der Beamte, der unter Zuziehung einer Jury die Ursache plötzlicher Todesfälle zu untersuchen, beim Verdachte der Tötung das gerichtliche Verfahren gegen den Schuldigen einzuleiten und bei Selbstmorden die nötigen Nachforschungen vorzunehmen, auch die Untersuchung bei Schiffbruch zu führen und die Bergung der auf den Wracken befindlichen Gegenstände zu überwachen hat. Er wird in England für die einzelnen Grafschaften von dem County Court (s.d.) gewählt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 294.
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