Person

[381] Persōn (lat. persōna), jedes Wesen mit der Anlage zu freiem, vernünftigem Wollen und Handeln (physische P.), im Gegensatz zur Sache, dem willenlosen Gegenstand; juristisch jedes Subjekt, welches die Fähigkeit hat, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten zu übernehmen (s. Juristische Person). Persona grata (gratissĭma), in (hoher) Gunst stehende P.; Persona publĭca, öffentliche P.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 381.
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