schuld sein , an etwas, s. Schuld no . II.
Schuld, schuld , I) was man schuldig ist: debitum (im allg ... ... alci. – an etwas schuld sein, causam esse alcis rei (v. Pers. u. Lebl., ... ... es ist jmd. oder etwas schuld daran, es liegt an jmd. die Schuld, est cuipa alqs ...
schuld geben, schuld haben , s. Schuld no . II.
reuig , paenitens (Reue empfindend). – paenitentiā ductus (von Reue getrieben). – confessus (der seine Schuld eingestanden hat). – ein r. Geständnis, paenitentiae confessio: der Reuige (reuige Sünder) wird begnadigt, datur paenitentiae venia.
Anklage , I) eig.: accusatio (die Anklage als Zur-Last-Legen einer Schuld, eines Verbrechens, die Anklage in Kriminalsachen, die peinliche A., Ggstz. defensio). – delatio nominis, im Zshg. bl. delatio (die Angabe des Namens eines Beklagten beim ...
Anleihe , versura. mutuatio (ersteres Borg, um eine Schuld zu tilgen, letzteres Borg übh.; beide als Handlung). – pecunia mutua, credita (das geliehene, verliehene Geld). – eine A. zum Krieg, pecunia in bellum col lata. – bei jmd ...
Geldnot , s. Geldmangel. – Geldopfer , iactura. – Geldposten , aes (z.B. aera singula). – als Summe, s. Geldsumme. – als Schuld, s. Schuldposten.
... abtragen). – expedire (erledigen. eine Schuld. einen Schuldposten, nomen). – bar b., s. bar: etwas ... ... solvere pecuniam (das Geld entrichten). – solvere, reddere debitum (seine Schuld entrichten). – b. können, esse solvendo: nicht b. können, ...
anklagen , accusare, absol. od. alqm (jmdm. eine Schuld zur Last legen; als gerichtl. t. t. = sind. in einer Kriminalsache durch eine Anklageredein Anklagestand versetzen, so daß er sich verteidigen muß). – alqm in crimen vocare ...
ablehnen (von sich), amovere a se (übh. von sich abwenden, z. B. eine Schuld, culpam). – removere a se (von sich auf einen andern abwenden, z. B. suspicionem). – amoliri (von sich abwälzen, z. B. ...
Unschuld , I) das Freisein von Schuld: innocentia (auch konkr. = innocentes, die Unschuldigen, z.B. innocentiam iudiciorum poenā liberare). – jmdm. seine U. dartun, se purgare alci (sich vor jmd. rechtfertigen): von seiner U. überzeugt ...
ablassen , I) v. tr.: 1) herauslassen: ... ... ). – 3) etw. nachlassen; z. B. etw. von einer (Geld-) Schuld a., remittere alci aliquid de summa od. de pecunia. – ...
gestehen , fateri (bekennen, nicht leugnen) – confiteri (eingestehen, was man nicht mehr verheimlichen kann, ein Verbrechen, eine Schuld etc.). – profiteri (von freien Stücken äußern, bekennen, offen, ohne ...
Quittung , apŏcha (ἀποχή, ICt.). ... ... Sicherstellung, nachaug. t. t. ). – eine Qu. über eine bezahlte Schuld, apocha solutae pecuniae: eine Qu. ausstellen (über etwas), apocham conscribere ...
Geldsack , saccus nummorum. – Geldsäckchen , sacculus nummorum; marsupium. – Geldschuld , s. Schuld no. I.
Mißbrauch , I) das nicht rechte Gebrauchen oder Gebrauchtwerden einer Sache: vitium od. culpa male utentium (der Fehler oder die Schuld der Mißbrauchenden). – utentium pravitas (die Verkehrtheit der Gebrauchenden). – M. ...
schuldlos , insons (auf dem nicht die Verschuldung eines Verbrechens haftet). – a culpa vacuus. culpā carens (frei von Schuld). – liber a delictis (frei von Vergehen). – ganz sch., ...
beimessen , attribuere (die Ursache od. Schuld von etwas jmdm. zuteilen, beilegen). – ascribere. assignare (die Ursache od. Schuld von etwas jmdm. zuschreiben, bei Cicero nur im üblen Sinne); alle alci ...
unschuldig , I) ohne Schuld: innocens. – insons. culpā vacuus od. carens (schuldlos). ... ... meruerunt – unsch. sein, extra noxiam esse (nicht im Zustand der Schuld sein); extra culpam esse. culpā vacuum esse. culpā carere (schuldlos ...
quittieren , I) den Empfang der Schuld bescheinigen: acceptum alqd testari (bescheinigen, daß man das Geld etc. empfangen habe). – acceptum referre alqd (ins Rechnungsbuch eintragen, daß man etwas bekommen habe). – jmdm. qu., cum alqo rationem ...
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