bekanntmachen , s. bekannt no. I, a u. no. II.
verordnen , edicere (als Gebot, Verbot, Mahnung bekanntmachen, von obrigkeitlichen Personen u. übh. von Befehlenden). – sciscere (durch Stimmenmehrheit festsetzen, bes. vom souveränen Volk eines Freistaats). – sancire (als unverbrüchlich festsetzen, von Gesetzgebern, vom Volk etc.). – ...
kundgeben , aperire (eröffnen). – indicare (anzeigen). – significare (andeuten). – edicere (veröffentlichen, bekanntmachen, verordnen, bes. v. Behörden). – jmdm. etwas kundgeben, alci alqd indicare; docere alqm alqd (von etwas unterrichten); certiorem alqm ...
ankündigen , nuntiare. renuntiare (melden). – obnuntiare (unangenehme Ereignisse ... ... , erklären). – significare (andeutungsweise zu verstehen geben). – promulgare (öffentlich bekanntmachen). – imperare (anbefehlen). – edicere (schriftlich od. mündlich ...
Hausverkauf , venditio domus od. aedium. – den H. bekanntmachen, proscribere domum venalem.
nachrichtlich , jmdm. zu wissen tun, s. benachrichtigen. – n. bekanntmachen (von der Obrigkeit), edicere, ut u. Konj. (wenn etw. geboten) od. ne u. Kous. (wenn etwas verboten wer den soll).
Aushängeschild , titulus. – durch ein Au. (einen Anschlag) bekanntmachen, daß etwas zu vermieten oder zu verkaufen sei, s. »feilbieten« unter »feil«.
Gefängnisstrafe; z.B. unter Androhung von G., cum vinculorum minis (z.B. bekanntmachen, daß etc., edicere, ut etc.). – jmd. mit G. belegen, alqm vinculis (auf Lebenszeit, aeternis) punire. – Gefängniswärter , s. Gefangenwärter ...
veröffentlichen , s. »(öffentlich) bekanntmachen« unter »bekannt«, austragen no. I, B, herausgeben no. I, b.
... etc. ans Licht ziehen). – sich bekanntmachen, famam colligere; gloriam acquirere. – jmdm. etwas, jmd. mit etwas bekanntmachen, proponere alcialqd (z. B. alcis voluntatem); perferre alqdin alcis ... ... (befreundet). – alci familiaris (vertraut). – jmd. mit einem bekanntmachen, alqm ad alqm deducere ...
Hergang , einer Begebenheit, rei oder rerum ordo (die ... ... facta est (sit); ordine rem perscribere (schriftlich): den ganzen H. der Sache bekanntmachen, facere omnem rem palam, ut facta est: den ganzen Hergang der ...
ausrufen , exclamare (einen lauten, hellen Ruf vernehmen lassen, sowohl ... ... , fünf Uhr, v. Sklaven im Hause). – pronuntiare. renuntiare (öffentlich bekanntmachen, melden, vermelden; pron. auch, ren. bes. bei der ...
verraten , I) durch Worte u. Zeichen entdecken, was nicht bekannt ... ... ad alqm (angeben, anzeigen, als Angeber). – proferre (herbeibringen, entdecken, bekanntmachen übh., z.B. secreta animi: und consilia). – denudare ( ...
befehlen , iubere (im allg., wollen, daß etwas geschehen soll ... ... . edictum proponere mit ut od. ne u. Konj. (öffentlich bekanntmachen vermittelst Anschlags, zur Nachachtung, v. der Obrigkeit). – sciscere, verb. ...
schreien , clamare (im allg., intr ... ... intr . u. tr ., vereint schreien, von mehreren; dann schreiend bekanntmachen, ausrufen, z.B. Feuer! Feuer! incendium). – proclamare (schreiend bekanntmachen, bes. v. Präko od. Ausrufer). – vociferari( intr . ...
entdecken , I) etwas Vorhandenes, aber noch Unbekanntes auffinden: invenire. ... ... – nudare denudare (enthüllen). – indicare (anzeigen). – enuntiare (bekanntmachen, ausschwatzen, was geheim bleiben sollte, z.B. sociorum ... ...
anschlagen , I) v. tr.: 1) an etwas ... ... edicere alqd od. ut u. ne mit Konj. (als Manifest bekanntmachen, verordnen). – b) durch Anschlagung eines Zettels feilbieten: proscribere alqd. – ...
verbreiten , I) v. tr . diffundere (auseinandergießen, verbreiten ... ... in vulgus edere od. efferre. auch bl. efferre, enuntiare (öffentlich bekanntmachen, was geheim bleiben sollte). – eine fälschlich über jmd. verbreitete Meinung, ...
Rednerbühne , suggestus (jede Erhöhung, von der herab man zu einer Versammlung redet). – rostra, ōrum, n. pl . (die mit ... ... superiore contionari (zum Volke od. zu den Soldaten): von der R. herab bekanntmachen, pro suggestu pronuntiare.
Nachachtung , ist durch Verba etc. zu umschreiben, z.B. jmdm ... ... ne u. Kons. (wenn er etwas nicht tun soll): etwas zur N. bekanntmachen (von der Obrigkeit), edicere mit folg. ut u. Konj ...
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