Erstes Kapitel.

Der urgermanische Staat.

[2] Um das Kriegertum der Germanen zu verstehen, ist es notwendig, zuerst die politisch-soziale Verfassung dieses Volkes kennen zu lernen.

Wie die Gallier, entbehren die Germanen der politischen Einheit; sie zerfallen in Völkerschaften (civitates), deren jede im Durchschnitt etwa 100 Quadratmeilen Gebiet besitzt. Die Grenzen des Gebietes sind der feindlichen Überfälle wegen nicht bewohnt; man kann also auch von den äußersten Wohnstätten in einem Tagemarsch einen in der Mitte gelegenen Versammlungsplatz erreichen.

Da ein sehr großer Teil des Landes von Wald und Sumpf bedeckt ist und die Bewohner nur einen geringen Ackerbau treiben, hauptsächlich von Milch, Käse und Fleisch leben, so kann die durchschnittliche Bevölkerung nicht wohl mehr als 250 Seelen auf die Quadratmeile betragen haben; die Völkerschaft hatte also etwa 25000 Seelen, die größeren vielleicht bis zu 35000 oder 40000. Das ergibt 6-10000 Männer, so viel, wie noch im äußersten Falle, nach Abzug von 1000 bis 2000 Fehlenden, eine Stimme beherrscht, so viel also noch eine einheitlich beratende Versammlung bilden können. Diese allgemeine Volksversammlung übte die souveräne höchste Gewalt aus.

Die Völkerschaften zerfielen in Geschlechter oder Hundertschaften. Geschlechter werden diese Verbände genannt, weil sie nicht willkürlich gebildet sind, sondern in dem natürlichen Zusammenhang der Zeugungen zusammenhalten; Städte, in die ein Teil des Nachwuchses abströmen könnte, um dort neue Verbindungen einzugehen, gibt es nicht. Jedermann bleibt in dem Verbande,[3] in den hinein er geboren ist. Hundertschaften aber werden die Geschlechter auch genannt, weil man etwa 100 Familien oder Krieger1 in ihnen zählte, eine Zahl, die freilich in der Praxis häufig auch weit überschritten worden sein mag, denn »hundert« gebrauchten die Germanen im Sinne der größeren runden Zahl im allgemeinen. Die zahlenmäßige Benennung bestand neben der patriarchalischen, weil die tatsächliche Verwandtschaft unter den Geschlechtsgenossen doch nur sehr gering war. Die Geschlechter können nicht so entstanden sein, daß ursprünglich eine Anzahl einzelner Paare nebeneinander saßen, die im Laufe einiger Jahrhunderte zu großen Geschlechtern wurden, sondern nur so, daß Geschlechter, die zu groß wurden, um sich noch an einer Stelle zu ernähren, sich teilten. Eine gewisse Größe, eine gewisse Zahl, ungefähr 100 also, war das konstitutive Element des Verbandes, ebenso sehr wie die Abkunft; man nahm also auch von jener den Namen, so gut wie von dieser Geschlecht und Hundertschaft sind identisch.

Das Geschlecht oder die Hundertschaft, deren Größe wir hiernach auf 400 bis 1000, vielleicht auch manchmal bis zu 2000 Seelen veranschlagen dürfen, verfügte über ein Gebiet von einer oder einigen Quadratmeilen, den Gau, und wohnte beieinander in einem Dorf. Ihre Hütten bauten die Germanen nicht Mauer an Mauer, Giebel an Giebel, sondern wie jedem der Platz, Wald oder Quelle gefiel. Das ist jedoch nicht zu verstehen im Sinne der Einzelhöfe, wie sie heute in vielen Teilen Westfalens herrschen, sondern einer lose und weitläufig gebauten gemeinsamen Ansiedelung. Der Ackerbau, der hauptsächlich die Frauen und die für Jagd und Krieg Untauglicheren versahen, war sehr dürftig. Um frischen, ertragreichen Boden bestellen zu können, wurde der Platz der Ansiedelung innerhalb des Gaues öfter verlegt. Das deutsche Recht rechnete das Haus noch später nicht zu den Immobilien, sondern zur Fährnis. Da, wie wir sahen, auf je 250 Seelen[4] im Durchschnitt eine Quadratmeile, auf ein Dorf von 750 Seelen2 also etwa drei Quadratmeilen Gebiet kamen, so hätte sehr viel Ackerboden auf andere Weise als durch diese Verlegungen gar nicht ausgenutzt werden können. Wenn auch nicht mehr Nomaden, so haften die Germanen doch nur locker an Grund und Boden.

Die Geschlechtsgenossen, die zugleich Dorfgenossen sind, stehen im Kriege in einer Schar zusammen. Daher heißt noch heute im Nordischen ein Truppenkorps »thorp«, und in der Schweiz braucht man »Dorf« für »Hause«, »dorfen« für »Versammlung halten«, ja unser Wort »Truppe« ist desselben Stammes und bewahrt, mit den Franken zu den Romanen fortgetragen und von dort zu uns zurückgewandert, eine Erinnerung an die Verfassung unserer Urväter aus Zeiten, zu denen keine schriftliche Urkunde hinaufreicht. Die Schar, die zusammen in den Krieg zog und die sich zusammen ansiedelte, war dieselbe: deshalb ist aus demselben Wort eine Bezeichnung für einen Wohnplatz, Dorf, und für Soldaten, Truppe, entstanden.3

Die altgermanische Gemeinde ist also ein Dorf nach der Art der Ansiedlung, ein Gau nach ihrem Gebiet, eine Hundertschaft nach ihrer Größe, ein Geschlecht nach ihrem Zusammenhang. Grund und Boden ist nicht Privateigentum, sondern gehört der Gesamtheit dieser festgeschlossenen Gemeinschaft; sie bildet, nach einem späteren Ausdruck, eine Markgenossenschaft.

Die Römer hatten für diese ganze Erscheinung keine völlig deckenden Worte und greifen zu Umschreibungen. Die römische gens, das Wort, das zu nächst gelegen hätte, war zu einer fast leeren Form geworden und gab einem Lateiner keine Anschauung mehr; Cäsar nennt deshalb die germanischen Geschlechter »gentes cognationesque hominum, qui una colerunt«, um auszudrücken, daß wirklicher Blutzusammenhang in diesen Siedlungen vorhanden sei. Tacitus sagt, daß die »familiae et propinquitates«[5] im Felde beieinander standen und daß die »Gesamtheiten«, »universi«, das Ackerland innehatten. Auch Paulus Diaconus hat noch empfunden, daß die germanische Sache sich durch ein lateinisches Wort nicht eigentlich wiedergeben lasse, und behält das deutsche Wort fara = Geschlecht (gleichen Stammes mit pario, peperi) in seinem lateinisch geschriebenen Buche bei, indem er drei Übersetzungen, »generationes«, »lineas«, »prosapias« hinzufügt.4 Dieselbe Verlegenheit war bei dem Dorf. Der römische vicus war klein und stadtähnlich geschlossen gebaut; um von den loseren und ausgedehnteren germanischen Ansiedlungen mit ihrem weiten Gebiet eine Vorstellung zu geben, sagt Tacitus »vici pagique«.

An der Spitze jeder Gemeinde steht ein gewählter Beamter, der entweder Altermann oder Hunno genannt wird, so wie die Gemeinde bald Geschlecht, bald Hundertschaft. Ulfilas nennt den Centurio im Evangelium Hundafaths. Bei den Angelsachsen begegnen wir dem Ealdorman, in Norwegen dem »Herredskönige« oder »Hersen«. In Deutschland hat der Hunno sich vielfach das ganze Mittelalter hindurch unter dem Namen »Hunne«, »Hun«, »Hundt« als Dorfschulze erhalten und existiert noch heute in Siebenbürgen in der Form »Hon«.

Die Altermänner oder Hunni sind die Vorsteher und Leiter der Gemeinden im Frieden und Anführer der Männer im Kriege. Aber sie leben in und mit dem Volke; sie sind sozial Gemeinfreie, wie alle anderen. Ihre Autorität ist nicht groß genug, um bei schweren Zwistigkeiten oder Missetaten den Frieden zu erhalten, ihr Standpunkt nicht hoch, ihr Blick nicht weit genug, um politisch zu führen und zu leiten. In jeder Völkerschaft gab es hoch über den Gemeinfreien ein oder einige edle Geschlechter, die, erhaben über die Menge, einen eigenen Stand bildeten und ihre Herkunft von den Göttern ableiteten. Aus ihnen wählte die allgemeine Volksversammlung einige »Fürsten«, »Vorderste«, »principes« die durch die Gaue reisten (per pagos vicosque), um Gericht zu halten, die mit fremden Mächten verhandelten, die öffentlichen Angelegenheiten zusammen[6] erwogen, auch wohl unter Zuziehung der Hunni, um der Volksversammlung ihre Vorschläge zu machen, und von denen einer im Kriege als Herzog den Oberbefehl führte.

In den fürstlichen Geschlechtern war durch Beuteanteil, Tribute, Geschenke, Kriegsgefangene, die ihnen fronten, vornehme Heiraten ein in den Augen der Germanen großer Reichtum angesammelt.5 Er ermöglichte ihnen, sich ein Gefolge zu halten, freie Männer, die tapfersten Krieger, die sich ihrem Herrn auf Leben und Tod zur Treue verpflichteten und als seine Bankgenossen um ihn lebten, im Frieden Stattlichkeit, im Kriege Schutz und Hilfe »in pace decus, in bello praesidium«. Wo der Fürst auftrat, gaben die Gefolgsmänner seinem Worte Autorität und Nachdruck.

Einen positiven Rechtssatz, daß nur der Sproß einer der edlen Familien zum Fürsten gewählt werden könne, gab es gewiß nicht. Tatsächlich aber hatten diese Familien sich von der Menge so weit differenziert, daß so leicht aus ihr nicht jemand in den vornehmen Kreis übertreten konnte. Weshalb hätte die Gemeinde einen Mann aus der Menge zum Fürsten wählen sollen, der nicht mehr war, als jeder andere? Immerhin mag es nicht ganz selten vorgekommen sein, daß Hunni, in deren Familie dieses Amt ebenfalls durch mehrere Generationen geblieben war und die dadurch ein besonderes Ansehen und auch Wohlstand erworben hatten, in die Reihe der Fürsten einrückten. Eben auf diesem Wege wird sich die Bildung der adligen Familien selbst vollzogen haben; der natürliche Vorzug, der bei den Beamtenwahlen den Söhnen ausgezeichneter Väter zuteil wurde, setzte sich um in die Gewohnheit, an die Stelle[7] eines Verstorbenen, bei sonstiger Qualifikation, seinen Sohn zu wählen, und die Vorteile der Stellung hoben wieder die Familie so weit aus der Menge, daß es für andere immer weniger möglich wurde, mit ihr zu konkurrieren. Wenn wir heute von diesem psychologisch-sozialen Prozeß schwächere Wirkungen im öffentlichen Leben verspüren, so liegt das daran, daß andere Kräfte einer derartigen natürlichen Standesbildung stark entgegen wirken. Im germanischen Altertum ist es zweifellos, daß sich aus dem ursprünglich gewählten Beamtentum ein erblicher Stand entwickelte. Auf dem Boden des eroberten Britanniens wurden aus den alten Fürsten Könige und aus den Altermännern Earls. In der Zeit, von der wir hier handeln, sind die Verhältnisse noch im Werden; wohl hat sich der Fürstenstand schon als Klasse von der Menge geschieden, die Hunni gehören jedoch noch zu ihr und sind auf dem Kontinent überhaupt nicht zu einer Absonderung als besonderer Stand gelangt.

Die Versammlung der germanischen Fürsten mit den Hunni wird von den Römern wohl als der Senat der germanischen Völkerschaft bezeichnet. Die Söhne der allervornehmsten Familien wurden schon ganz jung mit der Fürstenwürde bekleidet und zu den Beratungen des Senates zugezogen. Sonst war die Gefolgschaft die Schule für die Jünglinge, die nach außerordentlicheren Dingen als dem Dasein eines Gemeinfreien strebten.

Die Regierung durch die Fürsten geht in das Königtum über, wenn nur ein Fürst vorhanden ist oder einer die anderen beseitigt oder unterdrückt. Die Grundlage und der Geist der Verfassung ist dadurch an sich noch nicht geändert, da die höchste, entscheidende Instanz nach wie vor die allgemeine Krieger-Versammlung bleibt. Fürstentum und Königtum sind sowenig begrifflich von einander abgegrenzt, daß die Römer auch wohl einmal den Königstitel gebrauchen, wo nicht einer, sondern zwei Fürsten vorhanden sind.6 Auch das Königtum geht nicht, ebenso wenig wie das Fürstentum, durch reines Erbrecht von einem Inhaber auf den andern über, sondern das Volk erhebt den zunächst Berechtigten durch Wahl und Zuruf zu seiner Würde. Ein physisch oder geistig untauglicher Erbe könnte und würde dabei übergangen werden. Wenn also Königtum[8] und Fürstentum zunächst nur quantitativ verschieden sind, so macht es natürlich tatsächlich doch einen sehr großen Unterschied, ob Führung und Leitung in der Hand eines einzigen oder einer Mehrzahl ist. Die Möglichkeit eines Widerspruchs, die Möglichkeit, verschiedene Pläne in der Volksversammlung zu erwägen und verschiedene Vorschläge zu machen, ist durch das Königtum so gut wie vollständig beseitigt. Die souveräne Gewalt der Volksversammlung wird mehr und mehr zu einer bloßen Akklamation. Diese aber bleibt auch dem König unentbehrlich; der Germane behielt auch ihm gegenüber den Stolz und den Trotz des freien Mannes: sie waren Könige, sagt Tacitus (13, 54), so weit Germanen sich überhaupt regieren lassen, »in quantum Germani regnantur«.

Das Verhältnis der Gau-Gemeinde zum Staat ist ein ziemlich lockeres. Es könnte vorkommen, daß ein Gau, indem er seinen Wohnsitz etwas weiter weg verlegt, sich allmählich von dem Staat, zu dem er bisher gehört hat, loslöst. Der Besuch der allgemeinen Volksversammlungen wird umständlicher und seltener; die Interessen sind nicht mehr dieselben. Der Gau steht nur noch in einer Art Bundesverhältnis zum Staat und bildet mit der Zeit, wenn das Geschlecht an Zahl stärker wird, einen eigenen Staat. Aus der bisherigen Hunno-Familie wird eine Fürsten-Familie. Oder aber, es geschieht, daß bei der Verteilung der Gaue unter die verschiedenen Fürsten als Gerichtsbezirke diese Fürsten ihren Bezirk als eine Einheit unter sich zusammenfassen, hier ein Königtum entwickeln und aus dem Staat ausscheiden. Das ist nicht direkt in den Quellen so bezeugt, aber es spiegelt sich in der Unsicherheit der überlieferten Terminologie. Die Cherusker und die Chatten, die uns als Völkerschaften im Sinne von Staaten (civitates) erscheinen, haben ein so ausgedehntes Gebiet, daß wir in ihnen wohl eher einen Staatenbund sehen dürfen. Von vielen Völkerschaftsnamen mag es zweifelhaft sein, ob es nicht bloße Gaunamen sind. Der Name »Gau« (pagus) wieder mag oft nicht von der Hundertschaft, sondern von dem Bezirk eines Fürsten gebraucht sein, der mehrere Hundertschaften umfaßte. Am festesten ist der Zusammenhalt in der Hundertschaft, dem Geschlecht, das halb-kommunistisch beieinander lebt und nicht so leicht äußerlich oder innerlich aufgelöst werden kann.
[9]

Meine Auffassung von der politisch-sozialen Verfassung der Germanen, die ja von den herrschenden Anschauungen wesentlich abweicht, habe ich zuerst dargelegt und eingehend begründet im 81. Bd. der »Preuß. Jahrb.«, 3. Heft (1895). Die wesentlichsten Momente der Beweisführung seien hier noch einmal zusammengestellt.

Der entscheidende Punkt ist die Identität von Geschlecht und Hundertschaft.

Daß die Hundertschaft der Gau ist, ist meines Erachtens schon von Waitz genügend dargetan worden. Neuere Forscher, Sybel, Sickel, Erhardt, Brunner, Schröder, haben statt dessen einen Bezirk von wenigstens 2000 Kriegern als Gau angenommen. Die Vorstellung ist jedoch nicht durchführbar. Das Wort pagus, um das es sich zunächst handelt, ist im römischen Sinne ganz allgemein Flurbezirk, Unterabteilung eines Landes oder einer Landschaft von unbestimmter Größe. Cäsar läßt die Helvetier in vier pagi zerfallen; es ist klar, daß diese pagi nicht nur nicht Hundertschaften, sondern selbst erheblich größer als Tausendschaften gewesen sein müssen. Wir werden anzunehmen haben, daß die Helvetier, zu groß geworden, um sich noch in einer einheitlichen Volksversammlung zu regieren, in vier, durch Bundesinstitutionen zusammengehaltene Gemeinwesen zerfielen. Da diese vier Gemeinwesen nach außen noch immer als Einheit auftraten, so bezeichnete der Römer sie als bloße pagi des Staates der Helvetier. Für unsere Frage scheiden diese Art pagi von vornherein aus, ganz ebenso wie die pagi des Mittelalters, die etwa den alten Völkerschaften entsprechen.

Das Maximum, das bei den germanischen pagi der Urzeit in Betracht kommen könnte, ist die Tausendschaft. Man konnte an sie denken, so lange man keine bestimmte Vorstellung von der Bevölkerungsdichtigkeit, der Seelenzahl einer germanischen Völkerschaft hatte. Wenn es jedoch richtig ist, daß unter Kultur- und Nahrungs-Verhältnissen, wie die des alten Germaniens, nicht mehr als etwa 250 Seelen im Durchschnitt auf der Quadratmeile leben können, so ist damit die Tausendschaft gefallen. Wohl können wir uns vorstellen, daß eine Völkerschaft, die drei oder vier Fürsten hatte, jedem als Richter einen Bezirk zuwies, der etwa 1200-2000 Krieger zählte, und es ist möglich, daß auch ein solcher Bezirk zuweilen pagus genannt worden ist7. Haben wir uns jedoch erst das Wesen der Hundertschaft und die Erscheinung ihrer Ansiedlung klar gemacht, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Römer, wenn sie von germanischen pagi sprechen, vorwiegend diese Hundertschaften im Auge gehabt haben, und da die Sachsen noch spät im Mittelalter das Wort »Go« dafür gebrauchten, so sind wir[10] berechtigt, auch in der Urzeit dieses Wort in technischem Sinne für die Hundertschaften zu verwenden, ohne die Möglichkeit zu leugnen, daß die Germanen es auch in dem allgemeinen Sinne, wie wir heute »Bezirk«, verwandt haben können.

Auf die Hundertschaft also kommt es an. Die neueste Hypothese von Brunner, der sich auch Rich. Schröder angeschlossen hat, ist, daß die Hundertschaft ein persönlicher Verband war, eine Heeresabteilung unter einem Häuptling, die sich zwar nicht genau an die Zahl 100 hielt, weil immer die ganzen Geschlechter zusammenbleiben sollten, aber doch von Zeit zu Zeit reguliert wurde, um des militärischen Zweckes willen.

Die Hypothese hat folgende Erwägungen gegen sich. Es steht fest, daß die Germanen geschlechterweise in die Schlacht zogen. Diese Geschlechter künstlich zu »Hundertschaften« zusammenzufassen (angenommen, sie wären kleiner gewesen) lag gar kein Grund vor. Ein Stadt-Staat wie Rom mußte seine Krieger künstlich in »Centurien« teilen, um der Ordnung willen, da brauchbare natürliche Verbände nicht existierten. Geschlechter aber, die doch unter keinen Umständen so ganz klein gewesen sein können, und wenn sie zu klein gewesen wären, jedenfalls die Dörfer gaben den Germanen so vortreffliche Unterabteilungen für das Heer, daß man nicht sieht, weshalb dauernd und ganz allgemein bei allen Germanen und durch viele Jahrhunderte hindurch sich eine künstliche Personal-Einteilung nach Hundertschaften eingebürgert und behauptet haben soll.

Das ist um so unwahrscheinlicher, da wir sahen, daß gerade der Führer dieser Schaar, der Hunno, ein Funktionär ist, der immer wieder auftritt und offenbar der eigentliche und altüberlieferte Führer im kleinen war. Wie wäre das möglich gewesen, wenn er an der Spitze eines bloßen wechselnden Poersonalverbandes gestanden hätte, wenn nicht gerade die Hundertschaft ein überaus fester und dauerhafter Verband gewesen wäre, wenn in diesem Verbande das eigentliche korporative Leben nicht in ihm selbst, sondern in den Unterabteilungen, den Geschlechtern, pulsiert hätte?

Endlich das ganz Entscheidende: die Vorstellung, daß mehrere Geschlechter zusammen eine Hundertschaft gebildet hätten, ist unmöglich, weil das Geschlecht dazu viel zu groß war. Dio Cassius (B. 71, cap. II) berichtet uns, daß die Germanen teils nach Geschlechtern, teils nach Völkern mit Mark Aurel Frieden schlossen. Diese »Geschlechter« können unmöglich kleine Körperschaften von 10-20 Familien gewesen sein. Dasselbe ergibt jene oben schon zitierte Erzählung bei Paulus Diaconus (II, 9). Müssen wir uns die Geschlechter selber aber als Verbände von 100, oft mehreren hundert Kriegern vorstellen, so ergibt sich von selbst, da wieder die Hundertschaft nicht Unterabteilung des Geschlechts gewesen sein kann, daß Geschlecht und Hundertschaft identisch waren. Gerade dadurch und nur dadurch, erklärt sich die durchgehende und dauernde Stellung des Hunno bei allen germanischen Völkern, daß er der Führer des Geschlechts, der Altermann, war.[11]

Zu demselben Ergebnis kommen wir, indem wir von den wirtschaftlichen Verhältnissen ausgehen. Es steht fest, daß es die Geschlechter waren, die gemeinschaftlich das Land okkupierten und den Acker an die einzelnen austaten, ohne daß Privateigentum daran entstand. Auch abgesehen von den angeführten Zeugnissen des Dio Cassius und Paulus Diaconus ist es klar, daß nicht mehrere Geschlechter in einem Dorf gesessen haben können; das hätte sie nicht nur zu einer überflüssigen, sondern zu einer unerträglichen Mittelinstanz zwischen der einzelnen Familie und dem Dorf gemacht. Noch spät8 werden in den Urkunden Dörfer »genealogiae« genannt; »tribus« wird im Althochdeutschen glossiert durch »chuni«, »contribules« durch »chunilinga«9 (Verwandte, Geschlechtsgenossen); bei den Angelsachsen hat »maegd« – gens geradezu die Bedeutung von territorium, provincia, patria. Geschlecht und Dorf waren also identisch, wobei nicht ausgeschlossen ist, daß äußerlich zuweilen mehrere von einander ziemlich entfernte Ansiedelungen bestanden. Auch das wird praktisch selten vorgekommen sein, da der wechselseitigen Hilfe wegen die Ansiedelungen nicht zu klein sein durften, und politisch existierte jedenfalls nur ein Verband, eben der, der sich als Herr des Landgebietes ansah und dies an die einzelnen verteilte.

Dieser Verband, dieses Dorf muß zu seiner wirtschaftlichen Leitung einen Vorsteher gehabt haben, einen Vorsteher, der eine sehr gewichtige, autoritative Persönlichkeit war, denn der gemeinschaftliche Acker, die Weide, der Wald, das Austreiben und der Schutz der Herden, Saat und Ernte, Feuersgefahr und gegenseitige Hilfe nahmen unausgesetzt seine Tätigkeit in Anspruch. Es ist nicht nur nirgends bezeugt, daß es einen Beamten gegeben habe, der noch unter dem Hunno stand, sondern es ist auch völlig einleuchtend, daß der Vorsteher des Dorfes, das zugleich das Geschlecht war, eine viel zu bedeutende Persönlichkeit war, um dicht über sich den Hunno zu sehen, der doch auch auf der sozialen Stufenleiter noch nicht hoch stand. Der Geschlechtsälteste und Dorfvorsteher hätte den Hunno notwendig expropriiert. Beide hätten sich zu nahe gestanden, um nebeneinander Platz zu haben, und es ist klar, daß der Hunno der Schwächere gewesen wäre. Die Spaltung ist also eine unmögliche. Ein militärischer Führer, der zeitweilig das Kommando über mehrere Dörfer oder Geschlechter geführt hätte, wäre denkbar, aber der Hunno, der als eine gemein-germanische Einrichtung sich durch viele Jahrhunderte behauptet hat und immer wieder auftritt, war nichts Transitorisches, sondern muß in einer festen Beziehung zu einer in sich sehr festen Korporation gestanden haben. Notwendig kann er deshalb nicht neben dem Dorfvorsteher und Geschlechtsältesten gestanden haben, der den wirtschaftlichen Verband leitet, sondern ist mit ihm identisch. Die Identität des Beamten führt auf die Identität der Körperschaft: das Geschlecht ist das Dorf und das Dorf ist die Hundertschaft.


Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1921, Teil 2, S. 2-12.
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