Viertes Kapitel.

Die Unterwerfung der Angelsachsen

durch die Normannen.

[150] Die Geschichte der Angelsachsen, die Entwicklung der germanischen Stämme, die sich auf der britischen Insel niederließen, ist schon in dem allgemeinen Zusammenhange mehrfach erwähnt und mitbehandelt worden. Nirgends so deutlich wie hier erkennen wir noch den von Tacitus geschilderten Urzustand und die allmähliche Abwandlung. Noch in den Gesetzen des Königs Aethelbert von Kent (um 600) sind die Keorle kriegerische freie Bauern; Verletzung ihres Hausfriedens wird mit der Hälfte von dem gebüßt, was es bei einem Eorl kostet.

In Ines Gesetzbuch von Wessex, hundert Jahre später (um 700), ist der Zustand schon ein anderer. Die Wälschen, die in dem älteren Staat nur als Sklaven oder Hörige einen Platz hatten, erscheinen hier auch in höheren und besseren Stellungen. Man sieht, wie bei der allmählichen Eroberung der Insel durch die Germanen man von der absoluten Feindseligkeit zu vertragsmäßigem Abkommen gelangt ist. Aber auch innerhalb des Eroberervolks ist die Schichtung eine andere geworden. Wir finden Keorle, die im Dienst eines Hlaford oder Lord stehen, dem sie verpflichtet sind. Die Gefolgsmänner des Königs aber, die Gesiths oder Gesithkundmen sind Großgrundbesitzer geworden. Aus ihnen und aus den alten Hundertschaftsführern (Ealdormen, Eorls) ist ein Adel entstanden. Die reisigen Kriegsmänner, die thegn (Degen, pueri), im Dienste des Königs wie[150] dieser Edlen haben das doppelte Wehrgeld des Keorl. Der Keorl hat also sich seines vollen Kriegertums bereits begeben.

Wieder hundert Jahre später, gerade als es König Egbert gelungen war, die ursprünglichen Kleinreiche alle in seiner Hand zu vereinigen (827), begannen die Angriffe der Normannen (Dänen) und sie fanden das große angelsächsische reich fast gerade so wehrlos, wie einst die Angelsachsen die Einwohner der römischen Provinz Brittannien gefunden hatten. Die Keorle also haben ihre kriegerische Tüchtigkeit verloren und die Thegn können dieser verlorene Kraft nicht ersetzen.128

Man hat die Meinung ausgesprochen, daß das angelsächsische Reich eine geordnete Kriegsverfassung gehabt habe, indem je fünf Hufen oder auch Einheiten, die zu 20 Pfund geschätzt waren, je einen Mann zum Aufgebot zu stellen hatten, und man hat weiter diese Fünf-Hufen-Einheit in Parallele gestellt mit jenen Kapitularien Karls des Großen, die Ähnliches vorzuschreiben scheinen. Aber diese Vorstellung ist weder aus den Quellen zu erweisen, noch ergibt sie eine wirklich brauchbare Kriegsverfassung. Auch von den karolingischen Kapitularien, die drei oder vier Hufen zur Stellung eines Mannes zusammenfassen, haben wir schon gesehen, daß die höchstens ganz vorübergehend dem Wortlaute nach ausgeführt worden sein können, und daß mit einem Aufgebot dieser Art nie hätte etwas geleistet werden können. Hat der bürgerlich-bäuerliche Geist einmal den kriegerischen zurückgedrängt, so hat die bäuerliche Miliz keinen kriegerischen Wert mehr. Eine Predigt des Erzbischofs Wulfstan von York ist uns erhalten, worin er schilt, daß 10 Angelsachsen vor einem Dänen die Flucht ergriffen.

Die Analogie des Angelsächsischen und Fränkischen liegt vielmehr zunächst darin, daß sich hier wir dort aus dem allgemeinen germanischen Kriegertum ein besonderer Kriegerstand entwickelte. Hier die Thegn, dort die Vasallen. Während aber dieser fränkische Kriegerstand durch die großen Karolinger vermöge des Lehnssystems fest zusammengehalten und zu einer großen kriegerischen[151] Leistungsfähigkeit entwickelt wurde, solange wenigstens eine starke Autorität den ganzen Organismus beseelte, nahm das Thegntum bei den Angelsachsen eine andere Entwicklung. Auch die Thegn wurden von ihren Herren vielfach mit Land ausgestattet und angesiedelt, aber nicht nach dem strengen Lehnsrecht mit Thronfall und Mannfall, sondern zu einem wenig beschränkten Erbrecht. Die übliche Ausstattung eines Thegn war fünf Hufen. So zu größeren Grundbesitzern geworden, blieben sie zwar verpflichtet zum Kriegsaufgebot, aber da es keine Bürgschaft gab, daß die kriegerische Qualität sich bei ihnen erhielt, so wandelte sich der Kriegerstand sehr bald in einen einfachen Groß-Grundbesitzerstand um, der nicht mehr kriegerischen Wert hatte, als der der einfachen Hufenbesitzer. Wir erkennen diesen Entwicklungsprozeß deutlich an einigen Gesetzesbestimmungen, in denen vorgeschrieben wird, daß jeder, der fünf Hufen besitze und dazu einen Helm, Panzerhemd und mit Gold verziertes Schwert, Thegn sei. Dieselbe Würde wird auch dem Kaufmann zuerkannt, der dreimal auf eigene Kosten über See gefahren ist. Die Thegn sind also ein Stand geworden, eine soziale Rangklasse, in der wohl der kriegerische Ursprung noch erkennbar, aber nicht mehr wirksam ist.129

Die Technik des vasallitischen Kriegertums auf dem Kontinent gipfelt in dem Kampf zu Pferde. Er verlangt nicht nur neben den Waffen das brauchbare Roß, sondern auch eine Geschicklichkeit, die nur durch volle Hingabe und unausgesetzte Übung zu erlangen ist. Das minderwertige Kriegertum der angelsächsischen Thegns wird ebenso wie durch die Gesetzgebung gekennzeichnet durch die Tatsache, daß sie nicht zu Pferde kämpften.[152] Selbst in dem angelsächsischen Heldenlied, dem Beowulf, kommt nur ein einziges Mal ein Schlachtroß vor. Selbstverständlich haben wir anzunehmen, daß etwa König Harald selbst und die Vornehmen des Hofes und des Landes nicht nur zu reiten verstanden, sondern auch zu Pferde zu fechten vermochten, aber die Zahl solcher Roßkämpfer war so gering, daß, als es bei Hastings zur Schlacht ging, man gegen die Überzahl der normannischen Ritter lieber auf den Roßkampf ganz verzichtete und die Berittenen in die Reihen des Fußvolks eintreten ließ. Genauso haben, vielleicht mit Ausnahme allein des Feldherrn, die vornehmen Athener, die sonst als Reiter dienten, bei Marathon gehandelt. Bei Hastings kämpfte auch König Harald selbst mit seinen Brüdern in der Mitte seiner Hauskerle zu Fuß.130

Wurde bei den Angelsachsen zum Kriege aufgeboten, so konnte dem Rechte nach nichts Stärkeres existieren: noch immer war jeder Keorl verpflichtet, auszuziehen, und jeder Thegn hatte diese Pflicht in sozusagen potenziertem Maße. In Wirklichkeit jedoch gab es, so wie einst trotz aller Gesetzesvorschriften bei den Westgothen, keinerlei Organisation. Erließ der König ein Kriegsaufgebot, so konnten seine Scheriffs an die einzelnen Großbesitzer, Städte und Dörfer Forderungen stellen, für die sich durch die Gewohnheit wohl gewisse Maßstäbe gebildet hatten. Man stellte einige Mann oder leistete eine Zahlung; wie zahlreich und wie brauchbar aber schließlich die so zusammengebrachte Kriegerschaft war, das hing von der Tüchtigkeit und Energie der einzelnen Beamten und dem guten Willen ab, mit dem ihnen die Untertanen entgegenkamen. Viel konnte bei dem milizartigen Charakter des Aufgebots unter keinen Umständen geleistet werden. Einen gewissen kriegerischen Kern bildeten allein Krieger, die nicht angesiedelt, am königlichen Hofe und auch in der Umgebung der großen Earls unterhalten wurden, entsprechend der fränkischen Scara.

So fiel das unkriegerisch gewordene Volk erst den furchtbaren Leiden der Wikinger-Raubzüge anheim; dann ließen sich die Räuber im Lande selber nieder; man erkannte sich gegenseitig an;[153] unter König Alfred dem Großen raffte sich das Angelsachsentum so weit auf, sich wenigstens auf einem Teil der Insel herrschend zu behaupten; unter seinem Nachfolger gelang es, wesentlich durch die Kirche, Angelsachsen und Dänen, nahe verwandt wie sie waren, zu einer politischen Einheit zusammenzufassen – schließlich aber konnte sich die Insel der Fremdherrschaft nicht länger erwehren. König Sven und sein Nachfolger König Knut von Dänemark und Norwegen machten sich ganz England untertänig (1013). 3000 Hauskerle hatte Knut, berichtet die Chronik, die er im Sommer in den Krieg führte und im Winter zu den Bürgern ins Quartier legte, wo sie nicht selten den häuslichen Frieden störten. Nicht mehr als 3000 Mann sollen ja auch die Burgunder gezählt haben, die 600 Jahre früher das Reich an der Saone und Rhone gründeten. Noch einmal gelang es den Angelsachsen, dieses Joch abzuschütteln (1042), dann aber erschien der Normannen-Herzog Wilhelm, der dem selbständigen Angelsachsentum für immer ein Ende machte und durch die Amalgamierung mit dem normannisch-französischen Wesen das englische Volk schuf (1066).

Wilhelm war der Nachkomme und Erbe des Wikingers Rollo, unter dem sich 150 Jahre früher die Normannen hier angesiedelt hatten. Sie hatten in dieser Zeit ihre germanische Sprache aufgegeben, sich der unter ihnen sitzenden einheimischen Bevölkerung assimiliert und die französische Sprache angenommen. In der Form der fränkischen Lehnsverfassung jedoch und in den dauernden Fehden, die damit verbunden waren, hatten sie ihren kriegerischen Charakter bewahrt. Sie vereinigten auf diese Weise in merkwürdiger Weise die kulturelle Überlegenheit der Romanen und die kriegerische der Germanen. Am angelsächsischen Hofe selber machte sich schon unter dem letzten König aus dem Hause Cerdiks das Normannentum geltend und rief eine angelsächsische Reaktion gegen seine Ansprüche und die Bevorzugung, die ihm zuteil wurde, hervor. Das Angelsachsentum suchte sich abseits zu halten von der romanisch-germanischen Einheit, auch auf kirchlichem Gebiet. Der Normannenherzog, wie er sich anschickte, die englische Krone zu erwerben, verband sich mit der eben in Rom aufkommenden neuen kirchlichen Richtung und ließ sich vom Papst Alexander,[154] dem Vorgänger Gregors VII, eine Fahne für seinen Kriesgzug schenken.

Erst durch diese Verbindung mit den universalen Ideen und den Kulturelementen der Epoche ist die normannische Eroberung von so nachwirkender Bedeutung für die europäische Geschichte geworden. Die Voraussetzung aber war, daß die Angelsachsen trotz des Zusatzes von Dänentum, das ihnen noch in den letzten Generationen zugeführt war, die Wehrfähigkeit eingebüßt hatten. Die Vorstellung, daß dieses reiche, fruchtbare Land die Beute jedes Tapferen werden könne, muß allgemein verbreitet gewesen sein. In der Rede, die der älteste Erzähler dieser Vorgänge, Wilhelm von Poitiers, dem Herzog vor der Schlacht von Hastings in den Mund legt, läßt er ihn zu seinen Kriegern sprechen, die Engländer seien oft besiegt, ohne Kriegsruhm, unerfahren im Kampf. Ein etwas späterer Historiker, Ordericus Vitalis, läßt ebenfalls von ihnen sagen, sie zögen es vor, ihr Land zu bebauen und sich beim Gastmahl unter Becherklang zu freuen, als die Schlacht zu suchen. Das Heer, mit dem der Eroberer auszieht, ist keineswegs bloß sein mormannisches Lehnsaufgebot. Es ist vielmehr die Kriegerschaft aus einem großen Teil Frankreichs, die in der Hoffnung auf Lohn und Beute in den Dienst des Herzogs für sein Unternehmen getreten ist. Die normannischen Ritter selber folgen ihm nicht sowohl kraft ihrer Lehnspflicht, als um des Krieges selbst willen. Es ist nicht viel anders, als einst in den germanischen Urwäldern, wo der Fürst, der zu einem Kriegszug aufrief, stets Zulauf genug fand aus dem kriegerischen Volk – nur daß jetzt nicht die Masse, sondern die aus der Masse ausgeschiedene Schicht des besonderen Kriegerstandes es ist, die das Material für die große Kriegsbande bildet. Auch selbständige Herren, wie der Graf Eustach von Boulogne, der Vater Gottfrieds von Bouillon, schlossen sich mit ihren Gefolgsmannschaften an.


Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1923, Teil 3, S. 150-155.
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