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[239] Die Völkerwanderung bedeutete einst weder die Auffrischung einer in Laster und Greisenhaftigkeit versunkenen Menschheit durch ein sittenreines Naturvolk, noch die Ansiedelung germanischer Bauern an Stelle römischer Ackersklaven, sondern die Ersetzung der römischen, auf Magistratur, Reichtum und Bildung beruhenden Aristokratie durch eine auf dem reinen Kriegertum beruhende, analphabete, germanische. Mit dem fürstlichen Adel der Urgermanen, den wir aus Tacitus kennen, hängt diese Aristokratie wenig zusammen; im fränkischen Reich ist das Geschlecht der Merowinger selber das einzige, das von jenem Uradel übrig geblieben ist. Die stärkste Wurzel der neuen Aristokratie ist zu suchen in den Familien, die durch die Gunst der Könige und das Kriegsglück zu großem Besitz gelangt, namentlich aber als Grafen und nächste Gehilfen der Grafen zu Teilhabern der Regierungsgewalt geworden sind. Ein abgeschlossener Stand ist diese neue Aristokratie aber zunächst im Frankenlande nicht. Das Wort nobilis in den fränkischen Quellen jener Zeit gebraucht man gleich ingenuus für den Gemeinfreien, was wiederum im Wesentlichen der Franke, der Krieger ist. Aus der Menge dieser sozial und wirtschaftlich sehr dürftig gestellten Edlen erhebt sich die dünne Schicht, die als die neue Aristokratie anzusehen ist.
Anders als bei den Franken hat sich der alte germanische, fürstliche Uradel bei den Sachsen erhalten. Als Karl der Große sie unterwarf, bildeten sie hier einen aufs strengste nach unten abgeschlossenen Stand, so daß die Bedeutung der Worte bezüglich[239] Sachsens eine ganz andere ist als im eigentlich fränkischen Reiche. Aber nur in der Übergangszeit; indem der sächsische Adel in das fränkische Grafentum eintrat, nahm auch er den Charakter des Amtsadels an.196 Ebenso ging es in Bayern, wo sich ebenfalls einige der Uradelsgeschlechter erhalten haben.
Den Adel im Sinne von Aristokratie bilden also schließlich im ganzen Karolingerreich, ohne bestimmt abgegrenzt zu sein und ohne noch eine positive staatsrechtliche Bedeutung zu haben, die großen Grundbesitzer, die auch die hohen Hofämter und die Grafschaften innehaben. Dieser Begriff verfließt nach unten mit dem Begriff des freien Mannes. Wiederum dieser Begriff verliert an Wert und Bedeutung mehr und mehr, je mehr er sich von der Gleichsetzung mit dem Begriff Krieger entfernt, weil einerseits immer zahlreicher Unfreie in den Kriegerstand eintreten und andererseits Freie ihn aufgeben und Bauern werden. Bis ins 11. Jahrhundert haben wir uns den freien wie unfreien Kriegerstand in den romanisch-germanischen Ländern als eine sozial nicht hochstehende, wirtschaftlich dürftig, d.h. nicht anders als die Masse der Bürger und Bauern lebende Schicht des Volkes vorzustellen. Ein Teil von ihnen lebt zur unmittelbaren Verfügung des Herrn an den Höfen der Könige, Herzoge, Grafen, Bischöfe, Äbte, oder als Besatzung auf den Burgen; ein anderer Teil lebt, mit kleinen Höfen lehnsweise ausgestattet, auf dem Lande.
In den literarischen Quellen der Zeit spiegeln sich diese Verhältnisse, indem sie nicht nur vom Krieger- oder Reiterstande im allgemeinen (militaris ordo, equestris ordo)197 sprechen, sondern auch die gemeinen Krieger (gregarii milites) von den vornehmen (primi milites)198 oder sogar Krieger erster, zweiter und dritter Ordnung unterscheiden.199 Technische Ausdrücke oder Rechtsbegriffe[240] bedeuten alle diese Worte jedoch nicht,200 nicht einmal, daß die unterste Stufe schlechtweg die Unfreien umfasse, ist anzunehmen, sondern es waren sowohl in der untersten Stufe sicherlich auch Freie, wie andererseits Unfreie, ohne ihre Unfreiheit abzustreifen, in höhere soziale Stellungen gelangten und sie auf ihre Nachkommen vererbten.
Diese fortwährend aus dem niederen Kriegerstande Emporsteigenden nähern sich damit dem Status einer, man kann auch sagen, der bestehenden Aristokratie. Die Normannen, die England, Unteritalien und Sizilien erobern, sind dem Blute nach nicht lauter Nordländer, sondern Kriegsgesellen verschiedenster Herkunft, die sich dem von den Normannen gebildeten Kern anschlossen. Die Ausdehnung der Herrschaft der deutschen Könige über Italien gab vielen deutschen Rittern Gelegenheit, zu höherer Stellung und Besitz zu gelangen. Das stete Fortschreiten der deutschen Kolonisation gegen Osten schuf immer weiteren Boden für neue Herrengeschlechter. Die Franzosen stellten das größte Kontingent für die Kreuzzüge, die ebenfalls eine Kolonisationsbewegung einschließen. Die Spanier dringen auf ihrer Halbinsel vor gegen die Mauren.
Als Zeugnis, daß die Zahl der mit größerem Besitz ausgestatteten Ritter ursprünglich sehr klein war, dient, daß noch heute die Zahl der Rittergüter auf dem altdeutschen Gebiet gering ist: die große Masse ist im Kolonialgebiet, wie man heute sagt, in Ostelbien.
Die fortschreitende Expansion, in der die abendländische Ritterschaft begriffen ist, bringt sie auch sozial noch weiter in die Höhe, und wir bemerken, wie die sozialen Differenzierungen, die wir bisher als rein tatsächliche kennen gelernt haben, beginnen, sich rechtlich zu fixieren; die bisher verschwimmenden Grenzen werden mit festen Linien bezeichnet; erst der hohe und dann vom[241] 12. Jahrhundert an bis gegen Ende des Mittelalters auch der niedere Adel verdichten sich zu abgeschlossenen Ständen.
Die wirtschaftliche Grundlage des Ritterstandes, so weit er nicht am Herrenhofe ernährt wurde, war das Lehngut, das nicht erblich, sondern nur auf Lebenszeit, überdies mit dem Vorbehalt des Thronfalles verliehen war (Bd. II, Buch 4, Kap. 4). War aber ein geeigneter Erbe vorhanden, so war es natürlich, daß ihm auch das Lehen weiterverliehen wurde, und hieraus entwickelte sich ein Erbanspruch, der sich immer mehr einem Erbrecht näherte und die soziale Stellung des Standes damit nicht nur befestigte, sondern auch erhöhte. Wipo, der Biograph Konrads II., erzählt uns, dieser Kaiser habe sich dadurch »in hohem Maße die Herzen der Ritter (militum) erworben, daß er die von Alters her besessenen Lehen der Vorfahren den Nachkommen nicht mehr entziehen ließ«. Für Italien erließ er in diesem Sinne ein förmliches Gesetz, das auch den Lehnsherren verbot, Ritterlehen in Zins- oder Pacht-, also Bauerngüter, zu verwandeln, oder von dem Lehnsinhaber mehr Dienste zu verlangen als üblich seien; ihr Gericht solle mit Standesgenossen als Schöffen besetzt und Berufung an den Kaiser oder den Pfalzgrafen gestattet sein. Es mag sein, daß diese Stellunganhme des Kaisers zusammenhängt mit den wiederholten Empörungen seines Stiefsohnes, des Herzogs Ernst von Schwaben. Der Kaiser behielt in diesen Kämpfen die Oberhand, indem die schwäbischen Vasallen dem Herzog aufsagten.
»Wir wollen nicht leugnen«, sollen sie zu ihm gesprochen haben, »daß wir Euch fest die Treue versprochen haben gegen alle, außer den, welcher uns Euch gegeben hat. Wenn wir die Knechte des Königs und unseres Kaisers wären und von ihm Euch übergeben, würden wir uns nicht von Euch trennen dürfen. Nun aber, da wir Freie sind und als den höchsten Verteidiger unserer Freiheit auf Erden unseren König und Kaiser haben, so würden wir, wenn wir ihn verließen, die Freiheit verlieren, welche, wie jemand gesagt hat, kein wackerer Mann anders als mit dem Leben zugleich aufgibt.«
So ganz zu trauen ist wohl dieser Erzählung nicht, denn das Zitat über die Freiheit, die man nur mit dem Leben selbst verlieren will, stammt aus Sallusts Catilina, in dem die schwäbischen[242] Grafen und Ritter schwerlich belesen gewesen sind. Richtig aber ist die Grundvorstellung, daß in dem stufenweisen Aufbau des Lehnsstaates die verschiedenen Stufen sich gegenseitig ihre Stellung, ihre Gerechtsame stützen und verbürgen. Der Kaiser regiert mit dem Rate der Fürsten und die Fürsten mit dem Rate ihrer Ritterschaft. Autorität und Freiheit sollen dieser Art miteinander ausgeglichen sein. Die Ritterschaft schränkt die fürstliche Gewalt ein, wie diese die kaiserliche; darum hat der Kaiser wiederum ein Interesse an der Erhaltung der Ritterschaft.
Die Form, in der die Standesbildung des niederen Adels sich vollzieht, ist die Zeremonie des Ritterschlages. Wenn der Ritterschlag an die urgermanische Sitte der Wehrhaftmachung oder Schwertleite anknüpfen sollte, so hat der Akt mit der Abwandlung des Kriegswesens selbst einen anderen Charakter angenommen. Die Schwertleite bezog sich auf den jungen Mann, dem zum erstenmal die Waffen übergeben wurden, sobald er einigermaßen fähig schien, sie zu führen. Die schwere Rüstung und die schweren Pferde, zu denen man allmählich gelangt war, ließen es nicht mehr angängig erscheinen, einen eben erst dem Knabenalter Entwachsenen damit auszustatten. Er mußte eine längere Lehr-, Übungs- und Probezeit durchmachen, in der seine Glieder genügend erstarkten, um diese schwere Rüstung zu tragen, den Hengst zu regieren. An die Stelle der alten Wehrhaftmachung, die vielleicht mit dem 14. oder sogar 12. Jahr stattfand, trat also der Ritterschlag, der wohl nicht vor dem zwanzigsten Jahr, oft auch erst viel später vollzogen wurde. Vielleicht sind zeitweilig beide Akte, die Wehrhaftmachung und der Ritterschlag, nebeneinander hergegangen; jener aber verlor seine Bedeutung, dieser erwuchs zu einer sehr wichtig genommenen Zeremonie. Die gesamte christliche Ritterschaft bildete eine Art Genossenschaft; wer in sie aufgenommen wurde, leistete einen Eid auf die Standespflichten, und auch die Kirche gab öfter dem Akt noch ihren besonderen Segen. Die Abzeichen des Ritters sind das Wehrgehänge, der Rittergürtel (cingulum militare), und die goldenen Sporen. Den Gürtel, das Wehrgehenk als Symbol des Kriegerstandes, finden wir in der Literatur schon in dem Augenblick, wo die Germanen an die Stelle der römischen Legionen getreten sind; in den Akten eines[243] Märtyrers Archelaus zur Zeit Konstantins des Großen wird dem Heiligen nachgerühmt, daß er viele Soldaten bekehrt habe, die nun den Kriegsgürtel (cingulum militare) ablegten,201 und als Ludwig der Fromme im Jahre 834 gezwungen wurde, in der Kathedrale von Rheims öffentlich Kirchenbuße zu tun und zum Mönch gemacht werden sollte, wird auch ausdrücklich berichtet, daß er seinen Rittergürtel abnahm und auf dem Altar niederlegte (cingulum militare deposuit et super altare collocavit.202) Jeder Ritter war berechtigt, durch den Ritterschlag einen Mann in seinen Stand aufzunehmen. Solange dieses Recht unbeschränkt war, war also auch der Eintritt nicht schwer, der Stand war offen. Nunmehr aber finden wir Vorschriften, daß nur, wer von ritterlichen Eltern sei, den Ritterschlag empfangen dürfe. König Ludwig VI. von Frankreich (1137) soll befohlen haben,203 daß, wenn jemand, ohne ritterbürtig zu sein, zum Ritter geschlagen worden, ihm die Sporen auf einem Misthaufen wieder abgeschlagen werden sollten, und Friedrich Barbarossa untersagte im Jahre 1187 den[244] Söhnen von Priestern und Bauern, den Rittergürtel anzunehmen.204 Sein Oheim und Historiograph, Bischof Otto von Freisingen (1158), spricht sehr geringschätzig von den italienischen Städten, die Söhne von Handwerkern zu Rittern schlagen.205 Die Zusätze zu den Statuten des Templerordens aus dem 13. Jahrhundert verweigern jedem den weißen Mantel, der nicht ritterbürtig ist, und stoßen ihn noch nachträglich aus, falls er auf Grund einer falschen Auskunft über diesen Punkt aufgenommen sein sollte,206 und das Lehnrecht zieht zu gleicher Zeit die materielle, weittragende Konsequenz, daß alle, die nicht vom Vater oder Großvater her ritterlicher Geburt sind, nicht fähig sind, Lehen zu empfangen.207
Der Begriff der Lehnsfähigkeit wird auch mit dem Ausdruck »Heerschild«208 bezeichnet, der wiederum auch für die Abstufungen der Lehnsfähigkeit verwandt wird. Niemand darf Lehen nehmen von einem Heerschildgenossen, da er sich ja durch das Gelöbnis (Hulde, Mannschaft) unter ihn stellt. Den ersten Schild hat der[245] Kaiser, den zweiten der Pfaffen-Fürsten, den dritten die Laien-Fürsten, den vierten die Grafen, und so zählte man fort, in Nord- und Süddeutschland etwas verschieden, bis zu sieben Schilden. Diese Rangordnung wurde jedoch bald in ihrer Strenge umgangen und war im 14. Jahrhundert schon antiquiert.
Der Ritterschlag als solcher würde keine standesbildende Bedeutung haben, sondern nur die einer persönlichen Auszeichnung, da er persönlich erworben werden muß. Das Entscheidende ist die Bedingung, die hinzugefügt wird, die Forderung der Abkunft von ritterlichen Ahnen. Das ist die Kreierung eines Geburtsstandes, den es bisher wohl praktisch, aber noch nicht rechtlich gab.209
Als einen Vorläufer dieser Standesbildung, vermöge der Fähigkeit, den Ritterschlag zu empfangen, mögen wir eine Verordnung Barbarossas aus dem Anfang seiner Regierung ansehen, der constitutio de pace tenenda vom Jahre 1156, wo festgesetzt wird, daß nur, wer von je und von seinen Eltern her miles sei, duellfähig sei.210
Der neue Begriff verdrängte nun vollends die schon längst sich kreuzenden Unterscheidungen und Wertungen von frei und unfrei. Die Unfreien, die zu dem neuen ritterbürtigen Ritterstande gehörten, gingen über in den Adelsstand, und ihre Unfreiheit verflüchtigte sich allmählich so sehr,211 daß ursprünglich freie Ritter massenhaft freiwillig in diesen Stand eintraten und schließlich der Unterschied völlig geschwunden ist, obgleich sie hier und da noch bis gegen Ende des Mittelalters einige Spuren der ehemaligen Unfreiheit behalten haben. Wenn es ehedem auf germanischem[246] Boden noch Freie gegeben hatte, die als solche, obgleich Nicht-Krieger, den Vorrang vor unfreien Rittern gehabt hatten, so gewann der Ritter, ob frei oder unfrei, seit dem 12. Jahrhundert den unbedingten Vorrang vor dem gemeinen Freien.212
Um zum »Adel« im modernen Sinne zu werden, hat also der alte germanische Krieger die merkwürdige Verpuppung durchmachen müssen, daß er sich zunächst als einen unfreien Stand bekannte und sich dabei auch stark mit dem Abkömmlingen wirklicher Unfreier mischte; dieser unfreie Krieger- und Beamtenstand erhob sich dann zu einer Herrscherkaste. Garzuviel Gewicht ist jedoch auf diesen Durchgang durch die Unfreiheit nicht zu legen; wirklich nachweisbar ist sie eigentlich nur in Deutschland, in Frankreich war sie so unbedeutend, daß ihre Existenz hat völlig abgeleugnet werden können,213 in England hat es die Ministerialität überhaupt nicht gegeben, die tatsächliche Tyrannei aber, die die englischen Könige über ihre Ritter ausübten, war viel stärker, als die der deutschen Fürsten über ihre Ministerialen, die trotz ihrer formellen Unfreiheit eine sehr selbstbewußte, anspruchsvolle, auf ihre Gerechtsame pochende Genossenschaft bildeten.
So bedeutsam diese Standesbildung ist, so ist es doch nicht leicht, sie im Gange ihrer Entwicklung in präzise Worte zu fassen. Wir verstehen heute im gewöhnlichen Sprachgebrauch unter einem Ritter den vornehmen und auch in der Regel begüterten Kriegsmann, eben den Stand, der sich seit dem 12. Jahrhundert abgeschichtet und zum Kleinadel entwickelt hat. Kriegsgeschichtlich aber muß man, oder darf man wenigstens, den gesamten Kriegerstand,[247] wie er sich seit der Völkerwanderung aus den eingelagerten Germanen oder doch seit der Schlacht bei Tours vermöge der Vasallität und des Lehnswesens gebildet hat, als Ritterstand bezeichnen, was dann die Inkonvenienz ergibt, daß vom 12. Jahrhundert an dasselbe Wort einen viel engeren Begriff umfaßt, eine Inkonvenienz, die aber wieder historisch berechtigt ist, da auch der mittelalterliche Sprachgebrauch selber höchst unbestimmt ist. In der Sache selber ist kein Zweifel, daß die früher weniger bedeutsamen Schichtungen im Kriegerstande seit dem 12. Jahrhundert stärker und stärker hervortreten, und daß die Bezeichnung »Ritter« auf eine obere soziale Schicht eingeschränkt wird; der niedere Krieger heißt der »Sergeant« (serviens) oder der »Knecht«, und »Ritter und Knechte« wird daher eine viel gebrauchte Formel für das ganze Heer. Wie sehr bei diesen Entwicklungen die Zufälle mitspielen, kann man sich daran veranschaulichen, daß in der deutschen Sprache aus dem einfachen »Reiter« der vornehme »Ritter« geworden, und der Knecht auf die allerunterste Stufe gesunken ist, während in der englischen gerade umgekehrt der »knight« »Ritter« bedeutet. Neben dem Wort Knecht steht wieder das Wort Knappe, das der Etymologie nach dasselbe bedeutet, denn Knappe ist Knabe, und Knecht bedeutet ursprünglich auch nichts anderes als einen jungen Burschen. Knappe aber hat sich allmählich fixiert auf den jungen Mann, der den Ritter als sein Diener und Helfer begleitet, namentlich wenn er selbst von ritterlicher Abkunaft ist und seinem Herrn zum Zweck der Ausbildung als Lehrling beigegeben. Schließlich sei noch daran erinnert, daß die deutschen Sprache noch ein drittes Wort hat, mit derselben Urbedeutung wie Knecht und Knappe, das Wort »Thegn« (Than) oder »Degen«.
Die Standesbildung im romanisch-germanischen Europa hat sich also folgendermaßen vollzogen. Die erobernden und einwandernden Germanen sahen als Vollfreie nur die Krieger, was im wesentlichen sie selber waren, an. Zu einer eigentlichen Standesbildung führte das aber noch nicht, gerade deshalb, weil es sich noch zu so großem Teil mit dem ethnischen Gegensatz deckte. An die Stelle des ethnisch fundamentierten Kriegertums tritt das auf Vasallität und Lehnsbesitz fundamentierte, welches vermöge dieses Unterbaues den Gegensatz zwischen Freien und Unfreien[248] überwölbt; es bleibt aber der Gegensatz von berufsmäßigem und im wesentlichen erblichem Kriegertum und Nicht-Kriegertum, und aus diesem Kriegertum schichtet sich sowohl der höhere wie der niedere Adel aus.
Der Ritter in dem neuen Sinne, der ritterlicher Geburt ist und durch den Ritterschlag in die Genossenschaft aufgenommen wird, bildet also einen Kriegerstand innerhalb des Kriegerstandes. Es ist wichtig, aber keineswegs so ganz einfach, sich klar zu machen, wie das möglich war, denn damit ein solcher Kriegerstand sich bilde und behaupte, dazu gehören nicht bloß Rechtsformen, sondern auch eine Leistung, eine wirkliche Überlegenheit im kriegerischen Tun, im Kampf. Daß einst die Germanen im bürgerlich-friedlichen römischen Weltreich und auch daß später noch die Wikinger sich durch Kriegstaten in der sie umgebenden Welt so sehr hervortun konnten, um als Kriegerstand in sie einzutreten, ist nicht schwer zu verstehen. Aber wie war es möglich, daß nun dieser neue Ritterstand sich so sehr abhob von seiner Umwelt, um schließlich zum regierenden Adel zu werden? Das leuchtet nicht so ohne weiteres ein. Denn weder die natürlichen kriegerischen Eigenschaften, physische Kraft und Tapferkeit, vererben sich so unbedingt und in dem Maße, noch hat die Erziehung eine solche Gestaltungskraft, um nicht sehr häufig durch die angeborenen Eigenschaften von Söhnen anderer Stände desselben Volkes ausgeglichen und übertroffen zu werden, und im besonderen hier, wo ja neben dem Ritterstand der ebenfalls vielfach erbliche Stand der kriegerischen Knechte steht: unter diesen müssen sich doch sehr häufig Männer gefunden haben, die es an Körperkraft, Waffenübung und Mut mit jedem Ritter aufnahmen.
Da der Ritterschlag auch mit religiösen Segnungen verbunden wurde, und unter den Gelübden, die der junge Rittermann ablegte, auch der Dienst der Kirche erscheint, so hat man wohl gemeint, daß der Ursprung des neuen Standes auf kirchlichem Boden zu suchen sei. Die Ritterschaft bildet einen großen allgemeinen christlichen Orden, freilich einen so lockeren, daß das Wort »Orden« doch nur in sehr übertragenem Sinne anwendbar erscheint. Nichtsdestoweniger hat man geglaubt, die Institution als eine Nachahmung der nicht lange vorher im Morgenlande gegründeten[249] eigentlichen Ritterorden, der Templer und Johanniter, und die Einrichtung des allgemeinen christlichen Ritterordens als eine Frucht der religiösen Erregung des zweiten Kreuzzuges (1147) ansehen zu sollen. Aber es ist leicht zu erkennen, daß man damit auf falscher Fährte ist. Hätte der ganze Vorgang nichts weiter zu bedeuten, als daß gewisse Krieger in feierlicher Weise gewisse religiöse Gelübde aussprechen und an ihrer Tracht gewisse religiöse Abzeichen tragen, so hätte das weder in der Geschichte der Kriegskunst Bedeutung gewinnen, noch zur Bildung einer so machtvollen, sich durch die Jahrhunderte behauptenden Aristokratie führen können. Es ist vielmehr klar, daß hier eine Erscheinung, im Sinne einer sehr starken Potenz, aus dem Gebiete der Geschichte der Kriegskunst vorliegt, und erst, wenn man sich ganz in die Natur des mittelalterlichen Kriegswesens versenkt und seine Triebkräfte aufgefunden hat, wird man imstande sein, diesen Entwickelungsgang zu verstehen. Zu diesem Zweck ist einzusetzen bei der Technik.
Die Schutzwaffen, mit denen die Krieger noch zur Zeit Karls des Großen versehen waren, Helm, Schild, Brünne, waren, wie wir gesehen haben, noch nicht so sehr schwer. Der Helm hatte kein Visier, die Brünne war ein Panzerhemd, welches den Nacken frei ließ. Das ganze Mittelalter hindurch können wir nun beobachten, wie die Rüstung immer vollständiger und schwerer wird.214 Während man in der älteren Zeit die Krieger gern nach dem Schilde, als der Hauptschutzwaffe, bezeichnete (scutati), so tritt am Ende des 11. Jahrhunderts an die Stelle dieses Namens die Bezeichnung als Gepanzerte (loricati), und schließlich vom 13. Jahrhundert an zählt man nach verdeckten Rossen (dextrarii oder falerati cooperti).215[250]
Die Entscheidung in einem mittelalterlichen Gefecht wird nicht herbeigeführt wie bei einer römischen Legion, durch das feste Zusammenhalten, die geschickten Bewegungen und den Gesamtdruck disziplinierter und exerzierter taktischer Körper, sondern durch die persönliche Tüchtigkeit und Tapferkeit der Einzelnen. Die persönliche Tüchtigkeit kann aber in hohem Maße unterstützt werden durch die Vorzüglichkeit der Waffen. Die Lanze, die nicht splittert, das Schwert, dessen Schärfe Eisen durchhaut, der Helm, der Schild, der Panzer, die undurchdringlich sind, verleihen den Sieg.
Wieder wie im Homer preisen die Lieder nicht bloß die Helden, sondern wissen auch von der Unverwundbarkeit ihrer Rüstung, von der Geschichte und den Eigenschaften des Schwertes Balmung zu erzählen. Nicht bloß sehr häufig das Schwert, sondern auch andere Waffenstücke des Ritters haben Eigennamen.
Der Mann mit solchen Waffen, mit der schweren, vollen Rüstung und der Übung, sich in dieser Rüstung zu bewegen, war dem Mann mit schwächerer Rüstung im Einzelkampf überlegen. Dennoch konnte er nicht der einzige Krieger werden, denn die schwere Rüstung machte ihn für mancherlei im Kriege notwendige Verrichtungen unbrauchbar. Er konnte nur mit einer gewissen Unbeholfenheit, ohne sich viel von der Stelle zu bewegen, zu Fuß kämpfen; er konnte schwer aufs Pferd, schwer herunter, und sich schwer aufhelfen, wenn er gestürzt war.216 Er konnte nicht wesentlich verfolgen. Er konnte keine Fernwaffen gebrauchen. Ja er konnte nicht mit einem Pferde auskommen, sondern mußte wegen des schweren Gewichts das Schlachtroß möglichst bis zum letzten Augenblick schonen, um es nicht zu ermüden, und sich so lange eines anderen Tieres bedienen, bedurfte also nicht bloß eines, sondern zweier oder sogar dreier Rosse (seit dem 11. Jahrhundert aus den[251] Quellen zu erkennen).217 In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts beginnt man, was übrigens auch schon von den Ostgothen in den Kämpfen mit Belisar berichtet wird, auch die Pferde zu panzern.218
Während wir also in der Karolinger- und bis in die Ottonen-Zeit das Kriegertum noch in Technik und Bewaffnung trotz mannigfacher Abschattierung doch als ein ziemlich einheitliches anzusehen haben, tritt allmählich der vornehmere Teil, der in der Lage ist, die höchst kostspielige Vollrüstung mit mehreren Pferden und Dienern zu beschaffen und in ihr zu üben, aus der Menge der Krieger immer mehr heraus. Diese Ritter sind nicht imstande, allein Krieg zu führen; sie gebrauchen neben sich Hilfskräfte der verschiedensten Art, nicht bloß persönliche Diener und Pferdeknechte, sondern auch leichte Waffen, Leute zu Fuß, Schützen. In der Übergangszeit vom Altertum zum Mittelalter haben wir gefunden, daß die verschiedenen Waffengattungen, Infanterie und Kavallerie, verschwinden und in einander übergehen: dieselben Leute fechten zu Pferd und zu Fuß, mit der Fern- und mit der Nahwaffe. Das hält Jahrhunderte lang an. Jetzt bilden sich von neuem Waffengattungen, aber ganz anderer Art als im Altertum: neben den schwer gerüsteten Rittern finden sich leichte Reiter, berittene Bogenschützen, Bogen- und dann auch Armbrust-Schützen zu Fuß und Fußknechte mit blanker Waffe. Sehen wir bloß auf das Äußere, auf die Waffen, so ist der Unterschied gegen das Altertum vielleicht nicht so groß: auch damals gab es ja dieselben Trutz- und ähnliche Schutzwaffen. Ihrer inneren Bedeutung nach aber, geistig, sind die äußerlich ähnlichen Erscheinungen von Grund aus verschieden.
Am meisten entsprechen sich noch die Leichtbewaffneten zu Fuß, im besonderen die Bogenschützen; sie sind hier wie dort bloße[252] Hilfswaffen. Wilhelm der Eroberer hatte sich ihrer bereits in hervorragendem Maße bedient; in Deutschland treffen wir von ihnen bis dahin wenig Anwendung, vom 12. Jahrhundert an aber wächst ihre Bedeutung mehr und mehr.
Schützen zu Pferde hatten die Abendländer ursprünglich nicht und kamen auch bei den Römern kaum vor. Es ist die alte Waffe des Orients, der Perser und Parther. Auch die Kreuzfahrer lernten sie erst bei ihren Gegnern kennen oder wenigstens fürchten und nahmen selber solche Reiter in Sold.
Fußkrieger mit blanker Waffe schienen zeitweilig so gut wie ganz verschwunden zu sein; in Deutschland besonders sind viele Schlachten, wo nicht besonders erwähnt wird, daß Ritter absitzen, reine Reiterschlachten.219 Im ersten Kreuzzuge und überhaupt in den Kreuzzügen erscheinen viele Fußkrieger, aber oft wohl nur, weil die Ritter keine Rosse hatten. Dann aber erscheinen sie auch im Abendlande allmählich in steigender Zahl und in ihnen liegt der fundamentale Unterschied gegen die Heere des klassischen Altertums. In diesen bilden sie den eigentlichen Kern; sie sind zusammengehalten in großen Massen, die mit der Zeit feiner gegliedert werden, ohne auf die Wucht der Massenwirkung zu verzichten. Eine solche Infanterie hat das Mittelalter nicht. Der Fußknecht auch mit Schutzrüstung, Stich- und Hiebwaffe, ist in der Schlacht nichts selbständiges, sondern nur Hilfswaffe des Ritters.
Dadurch wird auch dieser seinerseits wieder etwas anderes als der schwergerüstete Reiter des Altertums. Die Hetären Alexanders des Großen mögen dem Ritterbegriff des Mittelalters in seinem früheren Stadium ziemlich nahe gekommen sein. Die späteren, eigentlichen Ritter des Mittelalters sind unzweifelhaft viel schwerer, als die Reiter des Altertums je gewesen sind; die Reiterei Hannibals und Cäsars, barbarische Söldner, kommen dem Begriff moderner Kavallerie näher als dem des Rittertums. Das Rittertum ist eine Waffengattung ganz eigener Art, weil keine der anderen Waffen, weder der leichte Reiter, noch der Fußknecht, noch der Schütze es Mann gegen Mann mit ihnen aufnehmen kann,[253] und bei ihnen daher die Entscheidung des Feldstreits liegt. Ob Ritter eine römische Legion hätten einreiten können, ist sehr fraglich, mittelalterliches Fußvolk aber, das ihnen hätte widerstehen können, gab es nicht. Der Ritter ist also durch die Art und Kraft seiner Bewaffnung das Knochengerüst des Heeres. Ringsum und von weit her kenntlich, ist er es, auf dessen Beispiel der gemeine Krieger schaut, dessen Geist auf ihn übergeht, der auch für ihn maßgebend ist. Erziehung, Standesgeist, Stellung steigern in ihm den Ehrbegriff und den Ehrgeiz auf das äußerste: er muß ein hervorragend tapferer Mann sein, denn wenn er es nicht ist, ist er weniger als nichts, ist er etwas schlechthin Verächtliches. Man sieht, es ist nichts künstlich Gemachtes und auch nichts Beiläufiges, daß diese Waffengattung gleichzeitig ein Geburtsstand ist. Ohne einen solchen sozialen Kern, noch besser ausgedrückt, ohne so tiefe soziale Wurzeln wäre es schwer, die Elite-Truppe zusammenzusetzen, die innerhalb eines mittelalterlichen Heeres die schwergewappneten Reiter sein müssen. Denn die stehende Truppe, die in ihrem Zusammenleben durch die Disziplin zur höchsten kriegerischen Leistung erzieht, wie im Altertum und wieder in der Neuzeit, fehlt in der Epoche des Mittelalters: die militärische Erziehung ist allein Aufgabe der Familie und des Standes. So konnte eine Waffengattung Geburtsstand werden und ein Geburtsstand Waffengattung.
Nicht mit Unrecht schrieb Kaiser Friedrich II. seinem Sohn, er solle ihm Ritter schicken, denn in der Menge der Ritter bestehe der Ruhm des Reiches und seine Macht (cum specialiter in multitudine militum decus imperii et potentia nostra consistat), und als Köln im Jahre 1368 einen alten Bundesvertrag (vom Jahre 1263) mit dem Grafen von Jülich erneuerte, wurde der ausdrückliche Zusatz gemacht, daß die 15 Knappen, die der Graf neben neun Rittern stellen soll, »guder Lude, zum Schilde geboren« sein sollen.220
Die Bedeutung dieser Waffengattung findet ihren charakteristischen Ausdruck darin, daß die lateinischen Schriftsteller den Ritter kurzweg miles nennen: er, und er allein, der Ritter ist[254] der eigentliche Vollkrieger. Das Wort, das im klassischen Latein den gemeinen Soldaten bezeichnet, bezeichnet jetzt den vornehmsten. Bei einem Schriftsteller Ende des 10. Jahrhunderts, Richter, um 995, findet man zum erstenmal den Ausdruck milites peditesque, dem man von da an sehr häufig begegnet,221 als wenn der Fußknecht überhaupt nicht Vollsoldat wäre. Zu einem technisch sicher und fest umrissenen Ausdruck ist das Wort freilich niemals geworden: man darf also nicht etwa ohne weiteres schließen, wenn eine mittelalterliche Quelle sagt, ein Heer habe so und so viele milites gezählt, daß selbstverständlich noch eine gewisse Anzahl von anderen Kombattanten, leichten Reitern, Knappen, Knechten, Schützen oder sonstigen Fußgängern dabeigewesen sei; wenigstens im 12. Jahrhundert werden unter den milites noch die sämtlichen berittenen Kombattanten verstanden, wo nicht ausdrückliche Zusätze etwas anderes besagen, und ob ein Heer ausschließlich aus Reitern bestand oder auch Fußgänger hatte, muß wiederum erst besonders festgestellt werden. Mit der Zeit aber schränkt sich das Wort miles meist auf den Ritter im eigentlichen engeren Sinne ein.222[255]
Auch der ältere Kriegerstand war im allgemeinen erblich und heiratete wesentlich nur unter sich; immerhin konnte ein tapferer Bürgers- und Bauerssohn und selbst ein Unfreier in ihn eintreten und eine Kriegerfamilie gründen, und Söhne aus solchen Familien gingen wieder ihrerseits über zum bäuerlichen oder bürgerlichen Leben. Indem nun aus diesem offenen Kriegerstande eine obere Schicht sich abhob, die an den fürstlichen, gräflichen, auch bischöflichen Höfen und Herrensitzen soziale Zentren fand mit besonderer Bildung und gepflegterer Sitte, schloß dieser Stand sich nach unten ab, und die Abschließung wurde schließlich exklusiv.
An dieser Stelle möchte ich erinnern an eine Ausführung im ersten Bande dieses Werkes (Buch IV, Kap. 1) bei der Darstellung des ältesten römischen Staatswesens. Ein noch immer umstrittenes Problem der alten Geschichte ist der Ursprung der Stadt-Aristokratien, der Eupatriden in Griechenland, der Patrizier in Rom, und wiederum wie es kam, daß diese Aristokratie in Rom sich so viel stärker und dauerhafter bewies als in irgend einer griechischen Stadt. Die Lösung, die ich gegeben habe, ist die Frucht der Verbindung der antiken Quellenforschung mit der mittelalterlichen, so wie die Perserkriege ihre Erklärung gefunden haben in den Burgunderkriegen. Wie im Mittelalter kriegerische Leistung einen Adelsstand hervorgebracht hat, so spricht alles dafür, daß im Altertum in der vorhistorischen Zeit eine[256] analoge Entwicklungsreihe obgewaltet hat. Man spricht schon längst von einem antiken Mittelalter, und in Italien ist der Reiterkampf, der ein so wesentliches Hilfsmittel ist für die Bildung eines Ritterstandes, von viel größerer Bedeutung gewesen als in Griechenland.
In den historischen Zeiten des Altertums aber hat es ein Rittertum, das heißt einen Kriegerstand, der als höchst-potenzierter Einzelkrieger die Entscheidung im Kriege gibt, nicht mehr gegeben. Die Patrizier in Rom, und später die Optimaten, regieren vermöge politischer Kräfte und politischer Organisationen. Die römischen Konsuln sind nicht, wie deutsche Herzoge und Grafen, Vorkämpfer auf dem Schlachtfelde, sondern Bürgermeister. Sogar als bereits das Berufssoldatentum und das stehende Heer völlig an die Stelle der alten römischen Bürgerwehr getreten war, sind die Feldherren ihrem Begriffe nach nicht Soldaten, sondern Magistratspersonen geblieben; als Provinzial-Statthalter kommandierten die Prokonsuln und Proprätoren auch die Truppen. Die germanischen Könige und ihre Beamten waren umgekehrt ursprünglich Krieger und behielten diesen Charakter auch, als sie kraft ihres Kriegertums das Staatswesen in seiner Ganzheit regierten und verwalteten. Die Kaiser und Könige des Mittelalters sind Ritter; ihr ganzer Hof besteht aus Rittern. Die Fürsten und Grafen, die die Landschaften innehaben, sind Ritter, und selbst die Bischöfe und Äbte sind von Rittern umgeben und schwingen oft genug selber die Waffen. »Hofleute« (aulici) stellte nach Einhardt (z.J. 778) Karl der Große an die Spitze seiner Truppen. Wer in dieser Gesellschaft nicht Ritter ist, der ist Kleriker; einen anderen Charakter als diese beiden gibt es nicht. Ein König oder sonst ein Vornehmer, der seinen Rittergürtel ablegt, verzichtet damit überhaupt auf das weltliche Leben und steht davor, sich in ein Kloster zurückzuziehen.223 Auch Rumold,[257] der Küchenmeister im Nibelungenliede, ist »ein auserwählter Degen«. Der Krieger versieht, soweit es nicht der Geistliche tut, nebenher alle höheren Funktionen. Die Inhaber der Ämter an den Höfen und in der Verwaltung der Könige, Fürsten, Grafen, Bischöfe, Äbte sind vermöge ihrer höheren Stellung, ihres Vermögens und Einkommens der hervorragendste Teil der Ritterschaft.
Die römischen Vornehmen brauchten einst bloß Beamte zu sein, weil sie die Gewalt über die Menge vermöge disziplinierter Heereskörper ausüben und handhaben konnten; die Vornehmen des romanisch-germanischen Mittelalters verfügten nicht über exerzierte Manipel und Kohorten: sie konnten Führer des Volkes nur sein, indem sie zugleich selbst die gefährlichsten Kämpfer, die gewaltigsten Recken waren.
In diesen Kreisen lebte der uralte germanische Heldenbegriff, den uns Tacitus geschildert hat, fort und wurde mit Singen und Sagen gepflegt und weiter gebildet. Einseitig hart und melancholisch ursprünglich, wird er in unserer Epoche lebensfroher, indem in den jüngeren Geschlechtern die Empfindungen für das Schöne erwachen und ihnen schließlich ein ritterliches Schönheits-Ideal aufgeht. Der Ritter verfeinert sich in der Selbstzucht, die er sich damit auferlegt, höfische Sitte und Minne nehmen ihn in Erziehung;224 er stellt seine Tapferkeit in den Dienst der Ewigkeits- Ideen, die ihm die Kirche repräsentiert.
Der Ritterstand, der zugleich die höchste Gesellschaftsschicht bildet, ist der spezifische Kriegerstand des hohen Mittelalters, aber nicht das einzige Kriegertum. So bedeutsam und wertvoll der Geburtsstand als Grundlage der Waffengattung ist, so gab es doch unter den gemeinem Krieger naturgemäß stets viele, die dasselbe leisten konnten; umsomehr, da die Inhaber kleiner Lehen, die nicht zugleich ein Amt hatten, vielfach gar nicht in den neuen Ritter-Orden eintraten, solche Familien aber nicht weniger dem erblichen Kriegerstande angehörten.225 Nichts hinderte einen Kriegsherrn, gemeine Krieger, die er als persönlich qualifiziert kannte,[258] sei es Inhaber von Knechtslehen, sei es Freigeworbene, mit Ritterwaffen auszustatten.226
Praktisch gab es in jedem Heer neben den eigentlichen Rittern auch viele, oft sehr viele rittermäßig bewaffnete Knechte.227 Da es ja auch wiederum vorkam, daß, wie jemand ritterlich kämpfte, ohne den Ritterschlag empfangen zu haben, umgekehrt ein Mann vom Ritterstand auch vielleicht mangels voller Ausrüstung in einer unteren Waffengattung oder nicht in einer eigene, sondern in einer vom Herrn verliehenen Rüstung diente, wiederum die jungen Leute ritterlicher Geburt, die noch nicht den Ritterschlag empfangen hatten, die Knappen, als leichte Reiter äußerlich mit den gemeinen leichten Reitern zusammenflossen, so sind die Übergänge sozialer wie technischer Art sehr mannigfach und die einzelnen Waffengattungen und Klassen praktisch weniger leicht auseinander zu halten wie begrifflich.228[259]
Insbesondere vom höheren Bürgerstand in den Städten schied sich das Rittertum erst sehr allmählich, indem es zum Landadel wurde. Von je hatte ein erheblicher Teil des Kriegertums in den Städten gewohnt. Es ist ganz unrichtig, daß die Germanen, die sich auf romanischem Boden niederließen, sich auf dem Lande angesiedelt hätten; sie sind sicherlich ursprünglich zum sehr großen Teil als Gefolge der Grafen in den Städten geblieben. Der Kaufmann, der auf Reisen ging, mußte nicht bloß Geschäftsmann, sondern auch ein reisiger Mann, ein Stück Krieger sein. Von den Kriegern der Grafen und Bischöfe in den Städten werden nicht wenige direkt ins Gewerbe übergegangen sein; in dem Edikt des Longobardenkönigs Aistulf vom Jahre 750 und der Verordnung des Erzbischofs von Bremen haben wir ja ausdrücklich Krieger genannt gefunden, »qui negotiantes sunt«. Von denen, die in ihrem Kriegerberuf blieben, traten die, die mit genügendem Vermögen ausgestattet waren, in das Stadt-Regiment und verschmolzen mit den wohlhabenden Kaufmannsfamilien zum städtischen Patriziat.229 In dem Edikt Friedrich Barbarossas, in dem verboten wird, Bauern- und Pfaffensöhne zu Rittern zu schlagen, ist deshalb mit gutem Bedacht vom städtischen Bürgerstande nicht die Rede.
So vielfältig und mannigfach die Übergänge nach allen Seiten sind, so bleibt doch die Tatsache, daß der Kern des mittelalterlichen Kriegertums ein im wesentlichen erblicher Kriegerstand bildet. Die Reibungen und Unmöglichkeiten, die sich daraus ergaben, wurden praktisch ausgeglichen. Die Söhne von Rittern, bei denen Vererbung und Erziehung nicht ausreichten, den hohen Anforderungen des Standes in physischer und geistiger Beziehung zu entsprechen, wurden in den Klerus und in die Klöster abgeschoben. Die jungen Leute aus den anderen Ständen, in denen sich die für das Rittertum erforderlichen Eigenschaften in hervorragendem Maße bemerkbar machten, konnten zunächst als Knappen und Sergeanten, dann auch in ritterlicher Weise dienen,[260] ohne zu Rittern geschlagen zu sein, und schließlich war auch das Gesetz, daß nur der Ritterbürtige Ritter werden könne, kein unverbrüchliches. Der Kaiser selber und die Könige schlugen natürlich zum Ritter, wen sie für würdig hielten, und schon unter Kaiser Friedrich II. finden wir ein Formular, wonach der Kaiser Personen von Verdienst die Dispensation erteilte.230 Aus der Empörung, die öfter in der Literatur zum Ausdruck kommt, daß Unedle zu Rittern geschlagen werden, ist zu schließen, daß das nicht so ganz selten geschehen ist. Schon Wirnt von Gravenberg in seinem zwischen 1204 und 1210 verfaßten Wigalois klagt: »Gott möge sie fällen, die dem je ein Schwert geben, der das ritterliche Leben nicht bewahren kann, der von seinem Geschlechte nicht dazu geboren ist.« Seifried Helbling in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts spottet, daß ein Bauer mit Schild und Schwert so wenig zum Ritter gemacht werden könne, wie man statt des Lammfleisches am Ostermorgen Geisfleisch durch den kirchlichen Segen weihen könne: der Schild möge dem Bauern in diesem Augenblick zum Streichbrett des Pfluges, das Schwert zur Pflugschar, der ritterliche Seitenbeutel zum Säetuch, die Gürtelborte zum hanfenen Futterstrick sich wandeln. Ottokar von Steiermark spottet über die »zu Eisenkappen gemachten Ackertrappen«, und die Glosse zum sächsischen Lehnrecht erklärt: »wird ein Bauer Ritter und begnadet von dem König, und gebe er die Ritterschaft und das Ritterrecht mit einander, so ärgert der König das Recht. Würd' ein Bauer Ritter, damit hält er nicht Ritters Art.«231
Berühmt ist die Erzählung, wie ein Reitknecht, den Kaiser Friedrich Barbarossa wegen einer besonders tapferen Tat (vor Tortona 1155) zum Ritter schlagen wollte, diese Ehre ablehnte, da er ein Mann von niederem Stande sei und in seinem Stande bleiben wolle.232 Die eigentlichen Ritter müssen also damals bereits[261] sich in ihren Sitten und ihrer ganzen Lebensweise so sehr von dem gemeinem Mann unterschieden haben, daß es diesem, wenn er eine bescheidene Natur war, peinlich erschien, in eine solche Gesellschaft einzutreten, wo er sich fremd gefühlt haben würde.
Die Formel, die nachher 800 Jahre lang im Gebrauch geblieben ist, daß das Volk da ist, um zu arbeiten, der Ritter um zu kämpfen und der Priester um zu beten, finden wir zum erstenmal ausgesprochen in einem Gedicht eines französischen Bischofs an en Capetinger Robert den Frommen.
Triplex ergo Dei domus est, quae creditur una
Nunc orant, alii pugnant, aliique laborant.233
Die kriegerische Übung im Mittelalter war so gut wie ausschließlich individuell.234 Der Fußknecht lernte gar nichts, der Schütze lernte schießen, der Ritter wurde von Jugend auf im Reiten und Führen der Waffen geübt, erst in der Familie, dann im Dienste eines Herrn. Die ganze standesgemäße Erziehung drehte sich um das Waffenwerk.
Der englische Chronist Roger von Hoveden erzählt, wie König Heinrich II. seinen dritten Sohn Gottfried, den Herzog der Bretagne, zum Ritter geschlagen habe, und dieser darauf voll Ehrgeiz, seinen Brüdern Heinrich und Richard (Löwenherz) gleichzuwerden an kriegerischem Ruhm, ritterliche Übungen gepflegt habe. »Denn es war in ihnen dieselbe Sinnesart, nämlich andern voranzusein in den Waffen, und sie wußten, daß man die Kriegskunst[262] nicht hat, wo sie nötig ist, wenn sie nicht vorher geübt wird. Der Boxer kann nicht mit Zuversicht antreten, wenn er niemals Püffe bekommen hat. Wer sein Blut hat rinnen sehen, wem die Zähne unter der Faust des Gegners gekracht haben, wer am Boden gelegen hat, den Andern über sich, und dennoch nicht den Mut verloren hat; wer noch so oft geworfen, um so trotziger aufgestanden ist, der darf mit Hoffnung in den Kampf gehen. Denn die Tugend wächst, wenn sie gereizt wird, eine Seele aber, die der Furcht erliegt, ist ein flüchtiger Ruhm. Ohne Schuld erliegt der Last, wer zu schwach zum Tragen dennoch mit Eifer herbeieilt. Des Schweißes Lohn harrt, wo die Tempel des Sieges stehen.«235 Die Hauptbildungsplätze sind die Fürstenhöfe,236 an die die Knaben aus den vornehmen Familien zum Zwecke der Erziehung gebracht werden.
Wolfram von Eschenbach schildert im »Willehalm« die Waffenspiele auf dem Platz vor der Burg: »Da sah man zwischen dem Palas und den Linden die edlen Kinder mit Speeren auf die Schilde tjostieren, dort zu zweien, hier zu vieren, hier in wuchtigem Ansturm aneinander rennen, dort mit Knütteln kämpfen.«
»Man lerte die dri vürsten manig ritterspil: Schirmen unde vehten und schieszen zu dem zil, Springen nach der wite und[263] schutten wol den schaft, Und sattel rehte sitzen; des wurden sie dicke sigehaft.«
Der Spanier Petrus Alfonsi, Ausgang des 11. Jahrhunderts, stellt in seiner »Disciplina Clericalis« den sieben freien Künsten der Gelehrten die sieben ritterlichen Künste (»probitates«) gegen über: Reiten, Schwimmen, Bogenschießen, Faustkampf, Vogelstellen, Schachspiel, Versemachen237 – wobei merkwürdigerweise gerade das Wichtigste, das Fechten, fehlt, während anderwärts auch das Auftragen der Speisen und das Bedienen bei Tische als ein Stück der Erziehung des jungen Rittersmannes erwähnt wird.238 Den Höhepunkt der Übung bilden die Kampfspiele vor allem Volk, die jedenfalls bis in die Urzeit zurückgehen. Schon Tacitus deutet dergleichen bei den Tencterern an (lusus infantium, juvenum aemulatio. Germ. cap. 32); am Hofe des Ostgothen Theoderich hören wir davon239 und eine ausführliche Schilderung haben wir von den Spielen, die Ludwig der Deutsche und Karl der Kahle gemeinsam in Straßburg im Jahre 842 veranstalteten, als sie sich den feierlichen Eid geschworen hatten.240 Man ritt in Scharen aufeinander los und schwang die Lanzen, stieß aber nicht zu, so daß niemand eine Wunde empfing: mit den schwerer werdenden Schutzwaffen ging man in der Kampfes-Nachahmung einen Schritt weiter und stieß und schlug mit stumpfen Waffen wirklich zu. Die ältere Form wurde Buhurt, die neuere, die zuerst in Frankreich aufkam, Tjost oder Stechen, und besonders, wenn ganze Scharen zugleich aufeinander losritten, Turnier genannt. In Frankreich war es, wo diese Waffenspiele und das ganze höfische Wesen, was damit zusammenhing, zuerst aufkam und von wo es sich über die andren Länder, auch Deutschland, verbreitete. Das Mittelalter selbst wollte wissen, daß ein französischer Ritter, Gottfried de Preully, der im Jahre 1066 getötet wurde, die Turniere erfunden habe. Vornehmlich suchte man sich mit stumpfen Lanzen aus dem[264] Sattel zu stoßen, und dieses Spiel war äußerst gefährlich. Es führte nicht nur häufig zu schweren Verletzungen, sondern auch nicht ganz selten zum Tode, so daß die Kirche mit immer erneuten Verboten dagegen einschritt und die Turniere in feierlichen Synodal-Beschlüssen bei Strafe des Banns untersagte; das erste dieser Verbote ist vom Jahre 1131, Concil zu Rheims.241 Die Ritterschaft ließ sich aber diesen ihren Sport, in dessen Ausübung sich der Standesgeist am kräftigsten offenbarte, man sich von der gemeinen Menge am deutlichsten unterschied, nicht nehmen. Hier mußte sich zeigen, wer ein rechter Ritter war, nicht nur die Kunst der Waffenführung beherrschte, sondern auch die Gefahr, selbst um eines bloßen Spiels willen, nicht scheute. Mit der Zeit wurden, wie es scheint, die Bedingungen und Formen noch verschärft. Man nahm nicht bloß stumpfe, sondern auch spitze Lanzen, vielleicht indem ein Quereisen verhindert, daß die Spitze gar zu tief eindringe, oder verließ sich darauf, daß die schwache Lanze eher zersplittern werde, als den starken Schild und Harnisch des Gegners durchbohren. Dann nahm man aber auch starke Schäfte, und es kam auch vor, daß wirkliche Feinde sich zum Kampf auf Tod und Leben bei dem Turnier herausforderten.
Bei dem gleichzeitigen Anreiten ganzer Scharen, unter Umständen auch bei einzelnen Paaren, suchte man sich direkt an- und umzureiten, was natürlich stets zum wenigsten erhebliche Beulen einbrachte.
Der Anlauf ist immer nur ganz kurz, und auch das gemeinsame Anreiten nicht etwa mit der modernen Attacke einer geschlossenen Schwadron gleichzusetzen. Dazu würden ganz andere Vorbedingungen, namentlich ein langes Zusammenüben, nicht bloß vorübergehende Zusammenkünfte gehören. Es ist also nur eine Vervielfältigung des Einzelkampfes.242
Auch die Städte liebten und übten die Turniere. Kaiser Friedrich II. verbot einmal den Lübeckern, Turniere zu halten,243[265] wegen der Unordnungen, die dabei vorkämen (auch violationes matronarum et virginum), die Magdeburger aber luden nach der Schöppenchronik 1270 alle Kaufleute zum Turnier, die »ridderschop wolden oven«. 1368 zogen die Bürger von Konstanz zu einem Stechen nach Zürich.244 Erst im 15. Jahrhundert wurden die Patrizier aus den Turnieren verdrängt, wohl deshalb, weil seit dem Siege der Zünfte deren Stellung wesentlich politisch verändert war. Sie hatten dem Rat, in dem oft mehr Zünftler saßen als Geschlechter, zu gehorchen, Steuern zu zahlen und Wachdienste zu tun wie andere Bürger. Viele der stolzesten Geschlechter haben, seit sie nicht mehr die Herren waren, die Städte verlassen und sind aufs Land gezogen.245
Ein besonders schwacher Punkt in diesem Kriegswesen ist die Disziplin; ja, ich möchte zweifeln, ob wir dieses Wort, da es uns doch auf strenge technische Begriffe ankommt, hier überhaupt anwenden dürfen. Eine Tradition des Wesens der Disziplin hatte das Rittertum nicht. Die Wurzel des mittelalterlichen Kriegertums haben wir gefunden in den germanischen Volksheeren, die sich in die römischen Gebiete einlagerten. Von der Ordnung und Unterordnung in diesen Volksheeren haben wir gesagt, daß sie zwar keine militärische Disziplin hatten, daß aber der ganze soziale und politische Aufbau doch bis auf einen gewissen Grad etwas ähnliches hervorbrachte. So existiert auch im Lehnstaat eine eigentümliche Ordnung und Unterordnung, Befehl und Gehorsam, ohne welche Elemente ja Massen überhaupt nicht bewegt werden können; aber was wir Disziplin nennen, was die römischen Legionen hatten, und was die modernen Heere wieder haben, war das nicht. Die Disziplin beruht auf einer aus der Kommandogewalt entspringenden Strafgewalt, die sich den selbstherrlichen Eigenwillen unbedingt unterwirft und eine Gewohnheit erzeugt, die als solche unausgesetzt wirksam ist. Der schwierigste Punkt bei jeder Disziplin ist noch nicht sowohl die Herrschaft über die Massen, als die Herrschaft des Feldherrn über die Führer. Die neuere Kriegsgeschichte ist erfüllt von den inneren Kämpfen in den Armeen, die entspringen aus dem Widerstreben der Generale gegen die oberste Heeresleitung.[266] Wie schwach aber ist die Gewalt eines mittelalterlichen Fürsten über seine großen Vasallen, verglichen mit der modernen Militär-Hierarchie! Schon die Huldigung, die der Vasall dem Herrn leistet, hat nicht den Sinn des unbedingten Gehorsams. Uns ist die Formel des Eides erhalten,246 den die italienischen Kommunen und Bischöfe Friedrich Barbarossa leisteten, als er das Königtum in Italien 1158 wieder herstellte: sie schwören nicht etwa, jeden Befehl, sondern sie schwören nur, jeden Befehl, den der Kaiser in Ausübung seiner Rechte gebe, anzuhören, anzunehmen und zu vollstrecken. Wohl gibt es bei Gehorsamsverweigerung die Möglichkeit der Entziehung des Lehns, aber sie führt vielleicht zum Bürgerkrieg. Der Vasall erwartet von der »Milde« seines Herrn Belohnungen und kann sich diese durch Widersetzlichkeiten und Ungehorsam verscherzen, aber die Furcht, Belohnungen zu verlieren, der Gnade des Herrn verlustig zu gehen, ist sehr viel weniger wirksam, als die Furcht vor der Strafe, der schweren, unmittelbaren, bis zur sofortigen Hinrichtung zu steigernden Strafe, wie sie im Wesen der Ordnung liegt, die wir militärische Disziplin nennen. Wohl ist sich der Ritter bewußt, daß er seinem Herrn Gehorsam schuldet, aber der Geist dieses Kriegerstandes erzeugt zugleich einen Trotz, der die Grenzen dieses Gehorsams leicht überspringt. Es ist gewiß echt ritterlich gedacht, wenn Volker im Nibelungenliede Wolfhart, als dieser sich auf den Befehl seines Herrn beruft, höhnt: Der fürchtet sich zu viel, der, was man ihm verbietet, alles lassen will.
Ein neuerer Forscher hat die Ansicht ausgesprochen, der trotzige Unabhängigkeitssinn, der die Bildung des disziplinierten taktischen Körpers ausschloß, sei erst in der Zeit des verfallenen Rittertums entstanden. »Erst als Genußsucht, Roheit und Selbstsucht, Wortbruch, Tücke und Untreue aller Art an die Stelle jener glänzenden Tugenden in der guten alten Zeit getreten waren, konnte jenes falsche Ideal des Ritters aufkommen, der seinen Willen vor keinem, auch dem Höchsten nicht, beugt.« Wer die Bücher der deutschen Geschichte durchblättert, findet bald, daß auch hier die[267] Vorstellung von einer »guten alten Zeit« irreleitend ist. So lange freilich die gewaltige Monarchie Karls des Großen bestand, hören wir zwar auch nicht selten von Verschwörungen, aber die bestehende Autorität greift doch durch und waltet vor. Von der Auflösung des Karolingerreiches ab aber, auch unter den imponierendsten Wiederherstellern königlicher Macht, begegnen wir immer wieder dem »trotzigen Unabhängigkeitssinn, der seinen Willen vor keinem, auch dem Höchsten, nicht beugen will«. Schon unter den Enkeln Karls beginnen jene immer und immer wiederkehrenden Empörungen der Söhne gegen den Vater, der Herzoge gegen den König, der Grafen gegen den Herzog, der Edlen bei den Sachsen und Bayern, die lieber zu den Heiden in die Verbannung gehen, als sich unterwerfen. Wie bemüht sich Otto der Große vergeblich, den alten Freund seines Hauses, den Herzog Eberhard und seine Franken zu versöhnen, als er sie um einer Verletzung des Landfriedens willen hat bestrafen müssen. Die Sage, die die Kämpfe Herzog Ernsts von Schwaben gegen seinen Vater verherrlicht, hat wohl nicht mit Unrecht in seine Figur diejenige seines Vorgängers, Herzog Ludolfs, hineinverschmolzen, der einst ebenso gegen seinen Vater, König Otto, gefochten hatte. Man wende nicht etwa ein, daß diese Vorkommnisse sich doch alle auf die höchste, die gräflich-fürstliche Schicht beziehen und daß in den niederen Rängen der Krieger ein anderer Geist geherrscht haben könne. Es ist ein unverbrüchliches Gesetz, daß die Disziplin von oben anfängt und sich von oben nach unten forterstreckt. Sind die Obersten und Generale meuterisch, so sind es auch die Truppen; es ist unmöglich, daß in den Kreisen der Ritterschaft man über die Kriegshoheit der Grafen anders gedacht habe, als in den Kreisen der Grafen über die Kriegshoheit des Königs. Wir haben aus der Zeit Barbarossas Beispiele, daß nicht bloß Fürsten, sondern auch selbst einfache Ritter einen Befehl des Kaisers mißachten,247 und die Geschichte des ersten Kreuzzuges zeigt uns auf Schritt und Tritt, wie nur mühsam von Fall zu Fall die allernotdürftigste Führung und Ordnung hergestellt wurde.[268]
Quales constringit nulla potestas, Crimina si fugiunt quae regum sceptra coercent singt der französische Bischof Adalbero von den »nobiles«, die »bellatores« sind248 – welche Verse wir etwa mit Schiller übersetzen könnten: »Der Soldat allein ist der freie Mann.« Oben freilich haben wir gehört, daß der Hauptstock der Ritter, die Ministerialen, sozialrechtlich Unfreie sind. Handelt es sich um verschiedene Elemente innerhalb des Rittertums oder um einen Unterschied zwischen französischen und deutschen Rittern? Keineswegs. Sondern so ist die Komplexheit des menschlichen Daseins, daß Inhalt und Form bis zu einem absoluten Widerspruch miteinander in Gegensatz treten können.
Am meisten Gehorsam war jedenfalls noch in den Ritterorden, wo ein strenges Strafsystem obwaltete und exakte Vorschriften den Dienst und das Lehen regelten. Den Tempel-Rittern war es z.B., um die Pferde zu schonen, verboten, ohne besondere Erlaubnis Galopp zu reiten (Kap. 315); wer sein Panzerhemd nicht anzog, sondern in einen Sack tat, mußte einen Sack von Leder oder Drahtgeflecht (nicht Zeug) haben und durfte den Sack nicht ohne Erlaubnis anbinden, sondern mußte mit der Hand tragen (Kap. 322). Die Strafen waren, auf der Erde sitzend bei den gemeinsamen Mahlzeiten zu essen, Entziehung des weißen Mantels, Gefängnis, Ausstoßung aus dem Orden. Einem Bruder, der einem Comthur auf einen Befehl einmal geantwortet hatte: »Nur Geduld, ich werde es schon tun« (»espoir, je le ferai«), wurde, weil er nicht auf der Stelle gehorcht habe, durch einstimmigen Beschluß des Kapitels das Ordenskleid genommen (Kap. 588).
Bei der Masse der Knechte wurde wohl kräftig mit dem Stock regiert,249 aber auch hier werden wir uns den Gehorsam mehr als den des Dieners gegen seinen Herrn, als den des Soldaten gegen seinen Vorgesetzten vorzustellen haben.
Kaiser Friedrich I. erließ im Anfang seiner Regierung 1158[269] einmal eine Lagerordnung, die uns erhalten und auch wohl als »Kriegsartikel« bezeichnet worden ist, die aber doch nicht diesen Namen verdient. Disziplinar-Vorschriften enthält sie gar nicht, sondern wesentlich nur eine gewisse Vorbeugung gegen Unordnung und Streitigkeiten der Kriegsgesellen untereinander. Es wird verboten, bei Schlägereien das Feldgeschrei zu rufen, das die Kameraden zur Hilfe forderte; man solle nicht mit Schwertern, sondern nur in den Schutzwaffen und mit Knüppfeln zulaufen, um die Zankenden auseinanderzubringen. Wer ein Weinfaß gefunden hat, soll es nicht auslaufen lassen, damit die andern vom Heere auch etwas haben. Es wird festgesetzt, wem bei der Jagd das Wild, das erlegt ist, gehört. Es wird bestimmt, daß niemand ein Weib bei sich haben soll; wer es doch tut, soll seine Rüstung (omne suum harnasch) verlieren, und dem Weibe soll die Nase abgeschnitten werden. Aber Disziplinar-Vorschriften sind immer leicht gegeben und auch von dem mächtigsten Kaiser schwer durchzuführen. Noch in demselben Jahr, wo dieser »Friede« feierlich beschlossen war, mußte Friedrich eine Menge Dirnen aus dem Lager entfernen.250
Die wirkliche Disziplin ist überhaupt so sehr Kunstprodukt, daß sie ohne ein ganzes System von Übungen gar nicht geschaffen werden kann. Als das beste Mittel hat sich von je das Exerzieren bewährt, das den Mann mit jeder Bewegung seines Körpers in die Hand des Vorgesetzten bringt. Dem Mittelalter ist dieses Exerzieren vollständig fremd, und selbst das anscheinend so scharfe Mittel, daß der Krieger sich seiner Freiheit begab und nicht bloß Vasall, sondern Ministerial seines Kriegsherrn wurde, brachte nicht die wirkliche militärische Unterordnung, das, was wir die Subordination nennen, hervor.
Ein Kriegerstand, der sich fühlt als Inhaber der Gewalt und nicht durch eine strenge Disziplin gezügelt wird, übt seine Gewalttätigkeit auch im täglichen Leben, in den Berührungen mit den Erwerbsständen und selbst untereinander. Aus den Barbaren, die einst hohnlachend die antike Kulturwelt in der Völkerwanderung in Trümmer geschlagen und zertreten hatten, war dieser Kriegerstand[270] hervorgegangen. In den Bürgerkriegen und Fehden des Feudalstaates blieb die Gewöhnung des Blutvergießens und der mit der Kriegführung verbundenen Zerstörung. In dem Dienstrecht des Bischofs Burchard von Worms aus dem Anfang des 11. Jahrhunderts wird erzählt, daß in einem einzigen Jahre 35 Untergebene des Bistums von Genossen ohne Schuld erschlagen worden seien. Bei Injurien war die Selbsthilfe Sitte und feststsehende Regel.251 Größere Lehnsbesitzer, die soweit kamen, sich eine eigene feste Burg zu bauen, von der aus sie auch ihrem Grafen oder Lehnsherrn Trotz bieten konnten, fühlten sich bald versucht, die Bauern der Umgegend zu drücken und reisende Kaufleute in Tribut zu setzen oder sie völlig auszuplündern.252 Die soziale Entwicklung zu vornehmeren Lebensformen brachte die Erleichterung, daß der Stand sich selber eine gewisse Erziehung gab, eine wirtschaftliche Ordnung und das Emporblühen eines neuen Kulturlebens ermöglichte und hervorbrachte. In dem Kreise der Ritter Friedrich Barbarossas und Heinrichs des Löwen und ihrer Söhne sind die Gesänge des Nibelungenliedes vorgetragen worden; ein ganz eigenartiger Zweig der Weltliteratur, die Lieder der Troubadours und der Minnesang ist das Geisteserzeugnis dieses Kriegerstandes. »Wenn der Krieg«, sagt Ranke, »zu jedem Ausbruch der Leidenschaft, der Roheit und der tierischen Natur reizt, so hat das Rittertum die Bestimmung, den wahren Menschen zu retten, die Gewalt durch Sitte und Einfluß der Frauen zu mäßigen, die Kraft durch die Richtung auf das Göttliche zu verklären.« Oft genug versagte aber auch bei Rittern diese sittigende Kraft der Standeserziehung, und der unbeschäftigte, fahrende Kriegsmann wurde immer wieder zum Räuber. So ist die menschliche Natur. Derselbe Stand hat sich seine Idealfiguren in Siegfried und Parzival geschaffen, Walter von der Vogelweise und das Raubrittertum hervorgebracht, und dieser Gegensatz spiegelt sich auch in der Überlieferung und in der Geschichtsschreibung. Hier wird die Roheit und Unfreiheit im Feudalismus beklagt und verdammt,[271] dort wird das Rittertum romantisch verherrlicht; ja mit Aufhebung aller historischen Anschauung findet sich sogar beides verbunden. In der »Geschichte der Kavallerie« des englischen Oberstleutnants Denison, übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Brix, Oberstleutnant im kgl. preuß. Kriegsministerium (1879),253 wird über das Rittertum (S. 126) aus einem älteren Buch folgende Darstellung aufgenommen: »Gegen die Mitte des 10. Jahrhunderts ließen einige arme Adlige, vereint durch die Notwendigkeit einer berechtigten Verteidigung und beunruhigt durch die Ausschreitungen der vielköpfigen souveränen Gewalten, sich die Leiden und Tränen des Volkes zu Herzen gehen. Sie gaben sich unter Anrufung Gottes und des heiligen Georg als Zeugen die Hände darauf, daß sie sich der Verteidigung der Unterdrückten weihen wollten, und nahmen die Schwachen unter den Schutz ihrer Schwerter. Einfach in ihrer Kleidung, strenge in ihren Sitten, demütig bei Erfolgen, fest und unentwegt im Mißgeschick, erwarten sie gar bald außerordentlichen Ruf. Die Dankbarkeit des Volkes in ihrer einfachen und gläubigen Freude schmückte ihre Waffentaten mit wunderbaren Berichten aus, erhob ihre Tapferkeit und vereinigte im Gebet ihre großmütigen Befreier mit den himmlischen Mächten. So natürlich ist es dem Unglück, diejenigen zu vergöttern, welche es trösten.«
Wir haben die Schwäche des Feudalstaates gegen barbarische Feinde, sobald sie in einiger Masse auftraten, Wikinger, Sarazenen, Magyaren, kennengelernt; wir werden uns diese Schwäche noch näher bringen, wenn wir daneben halten, wie wenig auch nach Innen die königliche Gewalt sich und ihre Ordnungen durchzusetzen, vor allem also Fehdewesen und Räubertum zu unterdrücken vermochte. Das feudale deutsche Königtum erreicht den Höhepunkt seiner Macht und Ausdehnung unter Heinrich III., dem Sohn des gewaltigen Konrad, des Urenkels von Ottos des Großen Tochter Liutgarde. Unter Heinrich III. schrieb der Lütticher Domherr Anselm das Leben seines Bischofs Wazo (1041-1048) und erzählt in einem eigenen Kapitel dessen Vorgehen gegen die Raubritter[272] in seiner Diözese. Diese Erzählung gibt uns ein so anschauliches Bild von den Sicherheitszuständen im Reiche selbst unter den allerkräftigsten Herrschern, der Natur der daraus entspringenden Kämpfe und der Schwierigkeit, eine durchgreifende Autorität zu bilden–denn wie der Ritter dem Fürsten, so steht dieser wieder dem König gegenüber –, daß ich Anselms Erzählung254 hier vollständig einfügen möchte. Sie lautet:
»Frömmigkeit, Mitleid mit den Hilfelosen und der Jammer der Armen trieben den Bischof an, sich aus seiner Milde und Ruhe zu erheben und ihnen zu Hilfe zu kommen, in der Überzeugung, daß nichts seliger und Gott wohlgefälliger sei, als wenn er die wilde Wut der Räuber in der Unterdrückung des unschuldigen Volkes zähme. Ein großer Teil von ihnen hatte sich in Sümpfen oder auf Felsen feste Zufluchtsstätten gebaut, im Vertrauen auf die sie ringsum Beute machten, die Umwohner in unerträgliche Knechtschaft schlugen und weit und breit wüteten und das Land verwüsteten. Das Rüstzeug des Herrn beschloß, diese von jeher damals aber ganz besonders schädlichen Burgen dem Erdboden gleich zu machen und das Land von diesen Räubereien, deren es schon so lange müde war, zu befreien. Erfüllt von dem Geist, in dem einst Samuel den Amalekiter Agag und Elias die Baalsprieser abschlachtete, beginnt unser Held, mit wenig Rittern sich begnügend, bald dies, bald jenes Kastell zu belagern. Die Räuber, im Vertrauen auf ihre Mauern und Sümpfe, wollten anfänglich an die Gefahr nicht glauben, schimpften die Unsrigen und nannten sie wahnsinnig, da sie sich einbildeten, ein von der Natur selbst befestigtes Haus einnehmen zu können. Die Unsrigen aber, angefeuert durch ihren herrlichen Führer, arbeiteten wetteifernd an Flechtwerk und Maschinen und bahnten sich Wege. Sie überwanden durch Eifer und Anstrengung die Natur, verwandeln den nur den Fischen und Fröschen bekannten Sumpf in festen Boden und bauen die Maschinen, die den Räubern Verderben bringen sollten. Dann schleudern sie Tag und Nacht, sich untereinander ablösend, Steine auf die Burg, und der Bischof ist selbst zugegen und stärkt sie mit Singen und Beten. Bald, da kein Entsatz durchdringt, ergeben sich die Räuber gegen Sicherung des Lebens und des Leibes, und[273] die Burg wird von Grund aus zerstört. So fällt eine nach der andern. Ich will aber auch erwähnen, daß bei der Belagerung oft mit je 1000, oft mehr, selten weniger, der Bischof nach Sitte der alten Römer den Rittern (armatis) Sold zahlte (cottidianos sumptus praebebat), dem gemeinem Mann (gregario militi) Vieh zu schlachten erlaubte, was für die Ackerarbeit nicht nötig war, und den Besitzern voll vergütet wurde, damit auch in solchen Nöten keinerlei Ungerechtigkeit stattfinde.«
Soweit Anselm.255 In Frankreich, wo nicht einmal ein starkes Königtum bestand, suchte die Kirche zu helfen und verkündigte die Treuga Dei, den Gottesfrieden, indem festgesetzt wurde, daß wenigstens an den durch die heilige Geschichte geweihten Tagen, von Donnerstag Abend bis Montag früh alle Fehden ruhen, und Sicherheit im Lande herrschen sollte. Die Treuga Dei ist dann auch nach Burgund und auf einige Teile Deutschlands übertragen worden. Später suchte man von Zeit zu Zeit durch Verkündigung eines allgemeinen Landfriedens auf gewisse Zeit oder wenigstens durch die Vorschrift, daß eine Fehde drei Tage vor Beginn der Feindseligkeiten angesagt werden sollte (Friedrich Barbarossa etwa 1186), für bürgerlichen Frieden zu sorgen. Zu einem »ewigen Landfrieden« aber ist man erst gelangt unter Kaiser Maximilian (1495), als es mit Rittertum, Feudalität und Mittelalter überhaupt zu Ende war.
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