Vormittagssitzung.

[525] VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat jedes der Dokumente gelesen und erwogen, das von Dr. Horn im Namen des Angeklagten Ribbentrop vorgelegt wurde. Der Gerichtshof entscheidet wie folgt:

Ich will nur von den Dokumenten sprechen, gegen die kein Einwand erhoben worden ist, soweit sie vom Gerichtshof abgelehnt werden. Das heißt, die Dokumente, gegen die kein Einwand besteht, werden zugelassen, mit den besonderen Ausnahmen, die ich machen werde.

Von den Dokumenten, gegen die Einspruch erhoben wurde, lehnt der Gerichtshof die Nummern 12, 45, 48 bis 61 einschließlich ab. Das Tribunal läßt Dokument 62 zu. Es lehnt die Dokumente 66, 67 und 69 ab. Es läßt das Dokument 70 zu. Es lehnt die Dokumente 72, 73 und 74 ab. Es lehnt 76 bis Nummer 81 einschließlich ab. Es läßt Dokument 82 zu. Es lehnt Dokument 83 ab. Es läßt die Dokumente 84 bis 87 einschließlich zu. Es lehnt die Dokumente 88 bis 116 einschließlich ab. Es lehnt die Dokumente 118 bis 126 einschließlich ab. Es läßt das Dokument 127 zu. Es lehnt die Dokumente 128 bis 134 einschließlich ab. Es lehnt die Dokumente 135 bis 148 einschließlich ab. Es lehnt die Dokumente 151 und 152 ab. Es läßt die Dokumente 155 und 156 zu. Es lehnt die Dokumente 157 und 158 ab. Es lehnt das Dokument 161 ab. Es läßt das Dokument 162 zu. Es läßt das Dokument 164 zu. Es läßt die Dokumente 165 bis 183 einschließlich zu. Es lehnt das Dokument 184 ab. Es läßt die Dokumente 185 und 186 zu. Es lehnt das Dokument 191 ab. Es läßt die Dokumente 193 und 194 zu. Es lehnt das Dokument 195, Absatz 1, 2, 3 und 4 ab. Es läßt das Dokument 195, Absätze 5, 6, 7, 8 und 9 zu. Es lehnt die Dokumente 196, 197 und 198 ab. Es lehnt das Dokument 204 ab. Es lehnt Dokument 207 ab. Es läßt das gesamte Dokument 208 zu. Es läßt 210 zu. Es lehnt Dokument 211 a und b und Dokument 212 ab. Es läßt Dokument 213 zu. Es lehnt 214 ab. Es lehnt 215 a und b ab. Es läßt Dokumente 217 und 220 zu. Es läßt die Dokumente 221 bis 245 zu, mit Ausnahme des Dokuments 238, und es schließt auch alle Kommentare aus, die in diesen Dokumenten enthalten sind. Es lehnt die Dokumente 246 bis 269 einschließlich ab. Es lehnt 270 und 271 ab. Es lehnt 275 ab. Es lehnt 276 ab. Es läßt 277 und 278 zu. Was 279 betrifft, möchte der Gerichtshof, daß Dr. Horn ihn informiert, was das eigentlich für ein Dokument ist, denn das Exemplar, das dem Gerichtshof vorliegt, ist nicht bezeichnet Nummer 279, Dr. Horn. Ich glaube, es ist im Buch Nummer 8.


[525] DR. HORN: Das Dokument enthält den deutsch-russischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939, den Text des Nichtangriffspaktes.


VORSITZENDER: Ja, gut, das wird zugelassen.

Nummer 280 und 281 werden zugelassen. Nummer 282, 283 und 284 werden zugelassen. Nummer 285 wird abgelehnt. Nummer 286 bis einschließlich 289 wurden zurückgezogen. Nummer 290 wurde zurückgezogen. Nummer 291 wird zugelassen. Nummer 292 wird abgelehnt. Nummer 293 und 294 werden abgelehnt. Nummer 295 wird abgelehnt. Nummer 296 wird zugelassen. Nummer 298 bis einschließlich 305 werden abgelehnt. Nummer 306 wird zugelassen. Nummer 307 wird abgelehnt. Nummer 308 wird zugelassen. Nummer 309 und 309a werden beide abgelehnt. Nummer 310 wird abgelehnt. Nummer 311 ist schon abgelehnt worden. Nummer 313 wird zugelassen. Nummer 314 wird abgelehnt. Nummer 317 wird zugelassen. Nummer 318 wird abgelehnt. Nummer 312 ist zugelassen; dagegen wurde kein Einspruch erhoben.

Dr. Horn, ich habe keine Notiz über Nummer 315 und 316. Haben Sie diese verlangt?


DR. HORN: Nummer 315, Herr Vorsitzender, ist die Wiedergabe einer PS-Nummer, und zwar 1834-PS, ist also schon vorgelegt und braucht daher nicht nochmals vorgelegt werden.


VORSITZENDER: Trifft das auch auf Nummer 316 zu, Dr. Horn?


DR. HORN: Nummer 316; dies hat ebenfalls eine PS-Nummer und braucht daher nicht nochmals vorgelegt zu werden.


VORSITZENDER: Nun, damit sind alle Nummern erledigt, glaube ich.


DR. HORN: Herr Vorsitzender! Auf Nummer 312 verzichte ich von mir aus und bitte daher Nummer 317 anzunehmen. Es enthält dies eine von dem Notar abgegebene eidesstattliche Erklärung...


VORSITZENDER: Ich sagte, daß Nummer 317 zugelassen ist.


DR. HORN: Danke.


VORSITZENDER: Dr. Horn! Wollen Sie jetzt die zugelassenen Dokumente behandeln, soweit Sie es wünschen. Es steht Ihnen jetzt frei, jedes der von uns zugelassenen Dokumente zu kommentieren. Wir verlangen es nicht von Ihnen, aber Sie mögen es tun, falls Sie wünschen.


DR. HORN: Darf ich Euer Lordschaft darum bitten, daß ich diese Ausführungen – ich werde nur ganz kurze Ausführungen machen – zu einer vom Gerichtshof zu bestimmenden Zeit vornehme, damit ich die Urkunden aussortieren kann und daher die Zeit des Gerichts nicht unnötig lange in Anspruch nehme. Denn [526] jetzt sind ja die Urkunden alle noch zusammengeheftet, und es würde eine längere Zeit nehmen, wenn ich die Dinge jetzt vortrage, als wenn ich die ausgesonderten Urkunden sofort vortragen kann. Ich bitte daher den Gerichtshof, mir eine Zeit zu bestimmen, wann ich diese Urkunden dann vortragen soll.


VORSITZENDER: Ihrem Antrag wird stattgegeben.


DR. HORN: Jawohl, ich bin dann mit meinem Fall fertig und werde dann nur eine relativ kurze Zeit gebrauchen, um zu einigen der Urkunden, nicht zu allen, einige kurze Kommentare abzugeben.


VORSITZENDER: Wenn Dr. Nelte bereit ist, mit dem Fall des Angeklagten Keitel zu beginnen, so regt der Gerichtshof an, daß Sie möglicherweise in der Lage wären, sich um zwei Uhr kurz mit Ihren Dokumenten zu befassen. Würde das Dr. Nelte recht sein?


DR. HORN: Jawohl, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Ist Dr. Nelte einverstanden?


DR. HORN: Ich werde meinen Kollegen fragen.

Herr Dr. Nelte unterrichtet mich eben, daß er nur seine Dokumente holt und dann sofort mit seinem Fall beginnen kann.


VORSITZENDER: Gut.


[Dr. Nelte kehrt in den Gerichtssaal zurück.]


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist Ihnen sehr verbunden, Dr. Nelte, daß Sie Ihre Ausführungen jetzt vortragen.

DR. NELTE: Herr Präsident! Ich beginne die Darstellung des Falles Keitel damit, daß ich Sie bitte, den Angeklagten auf den Zeugenstand zu rufen. Ich werde ihn vernehmen und habe die Urkunden, die ich bei dieser Vernehmung gebrauche, mit einer Liste gestern übergeben lassen. Ich hoffe, daß diese Urkunden, zur Verfügung stehen, damit Sie den Fragen so folgen können, wie es im Interesse einer glatten Erledigung der Fragen gewünscht wird.


VORSITZENDER: Dann rufen Sie jetzt den Angeklagten Keitel als Zeugen auf?


DR. NELTE: Jawohl.


[Der Angeklagte betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie Ihren vollen Namen angeben.

WILHELM KEITEL: Wilhelm Keitel.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir bitte diesen Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


[527] VORSITZENDER: Sie können sich setzen, wenn Sie wünschen.

DR. NELTE: Ich bitte Sie, eine kurze Schilderung Ihrer militärischen Laufbahn zu geben.


KEITEL: Ich bin im Jahre 1901 anfangs März als Offiziersanwärter in ein Artillerieregiment der preußischen Armee eingetreten. Bei Beginn des ersten Weltkrieges 1914 war ich Regimentsadjutant meines Regiments. Nach Verwundung im September 1914 bin ich ab November Batteriechef in meinem Regiment gewesen. Ab Frühling 1915 habe ich in verschiedenen Generalstabsstellungen Verwendung gefunden, zunächst bei höheren Kommandobehörden des Feldheeres, später als Divisions-Generalstabsoffizier. Zuletzt war ich erster Generalstabsoffizier des Marinekorps in Flandern. Ich bin dann freiwillig in die Reichswehr übergetreten. Ab 1929 war ich Abteilungsleiter der Heeresorganisationsabteilung im Reichswehrministerium. Nach einer Unterbrechung vom Jahre 1933 bis 1935 wurde ich am 1. Oktober 1935 Chef des Wehrmachtsamtes des Reichskriegsministers, also Chef des Stabes beim Kriegsminister. Während meiner Frontzeit wurde ich Generalmajor. Ich habe damals eine Infanteriebrigade geführt. Am 4. Februar 1938 wurde ich dann überraschend in die Stellung als Chef des Stabes beim Führer oder Chef OKW berufen. Ab 1. Oktober 1939 wurde ich General der Infanterie, und nach dem Feldzug im Westen 1940 Feldmarschall.


DR. NELTE: Waren Sie Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei?


KEITEL: Nein. Ich war nicht Mitglied, konnte das auch nach dem Wehrgesetz nicht sein und nicht werden.


DR. NELTE: Sie haben aber das Goldene Parteiabzeichen erhalten. Aus welchem Anlaß?


KEITEL: Das ist richtig. Im April 1939 wurde mir von Hitler das Goldene Ehrenzeichen der Partei überreicht, zugleich mit dem Oberbefehlshaber des Heeres General von Brauchitsch. Der Führer sagte, es soll eine Erinnerung sein, und zwar an den Einmarsch in die Tschechoslowakei. Das Goldene Ehrenzeichen war graviert mit dem 16. und 17. März.


DR. NELTE: Im Jahre 1944 wurde das Wehrgesetz geändert, so daß auch aktive Soldaten Parteimitglieder werden konnten. Was haben Sie damals getan?


KEITEL: Das ist richtig, daß im Spätsommer 1944 oder Herbst 1944 das Wehrgesetz insoweit geändert wurde, daß auch aktive Soldaten Parteimitglieder sein konnten. Mir ist damals eine Aufforderung zugegangen, meine Personalien anzugeben für die Partei, für Aufnahme in die Liste der Parteimitglieder. Gleichzeitig wurde [528] ich aufgefordert, eine Geldspende für die Partei einzusenden. Ich habe damals meine Personalien an die Parteiführung eingereicht und habe auch einen Geldbetrag überwiesen. Mitglied bin ich meines Wissens nicht mehr geworden. Eine Mitgliedskarte habe ich nie erhalten.


DR. NELTE: Inwieweit haben Sie an Veranstaltungen der Partei teilgenommen?


KEITEL: Ich habe in meiner Stellung und in der ständigen Begleitung des Führers an öffentlichen Veranstaltungen der Partei mehrfach teilgenommen, so zum Beispiel an den Reichsparteitagen in Nürnberg, ferner auch an der Eröffnung des Winterhilfswerkes alljährlich. Schließlich mußte ich befehlsgemäß alljährlich am 9. November gemeinsam mit einem Repräsentanten der Partei an den Grabstätten der am 9. November 1923 Gefallenen, einer Totenehrung, beiwohnen. Es geschah das symbolhaft im Hinblick auf den Kampf am 9. November zwischen Wehrmacht und Partei. An internen Sitzungen, Zusammenkünften der Parteiführung habe ich niemals teilgenommen. Der Führer hatte mir auch eröffnen lassen, daß er das nicht wünsche. So bin ich zum Beispiel wohl am 9. November alljährlich in München gewesen, habe aber niemals an den Zusammenkünften der sogenannten Hoheitsträger der Partei teilgenommen.


DR. NELTE: Welche Auszeichnungen haben Sie im Kriege erhalten?


KEITEL: Im Kriege habe ich – im Winter 1939/40 war es wohl – das Ritterkreuz zum Eisernen Kreuz bekommen. Andere deutsche Kriegsauszeichnungen habe ich nicht erhalten.


DR. NELTE: Haben Sie Söhne?


KEITEL: Ich hatte drei Söhne, die während dieses Krieges alle drei als Offiziere an der Front gestanden haben. Der jüngste ist 1941 in Rußland gefallen, der zweite als Major in Rußland verschollen und der älteste Sohn als Major in Kriegsgefangenschaft.


DR. NELTE: Feldmarschall Keitel, ich möchte gewissermaßen zu Beginn der sachlichen Befragung folgende grundsätzliche Frage an Sie richten:

Welche Grundeinstellung hatten Sie als Soldat, Offizier und General zu den Problemen, mit denen Sie in Ihrem Beruf zu tun hatten?


KEITEL: Ich war Soldat, ich kann sagen aus Neigung und aus Überzeugung. Ich habe über 44 Jahre ununterbrochen meinem Vaterland und meinem Volke als Soldat gedient und habe das Bestreben gehabt, mein bestes Können in den Dienst meines Berufes [529] zu stellen. Ich habe geglaubt, dieses tun zu wollen in Pflichterfüllung, in rastloser Arbeit und in völliger Hingabe an die Aufgaben, die mir in meinen vielen und verschiedenen Stellungen aufgetragen wurden. Ich habe das in gleicher Hingabe getan unter dem Kaiser, unter dem Präsidenten Ebert, unter dem Feldmarschall von Hindenburg und unter dem Führer, Adolf Hitler.


DR. NELTE: Welches ist nun Ihre heutige Einstellung?


KEITEL: Als deutscher Offizier halte ich es für meine selbstverständliche Pflicht für das einzustehen, was ich getan habe, auch dann, wenn es falsch gewesen sein mag. Ich bin dankbar, daß mir Gelegenheit gegeben wird, hier und vor dem deutschen Volke Rechenschaft abzulegen darüber, was ich war und über meinen Anteil am Geschehen. Ob Schuld oder schicksalsmäßige Verstrickung, wird nicht immer klar zu trennen sein. Nur eines halte ich für unmöglich, daß man den Mann vorderster Linie und daß man die Unterführer und Führer der Front etwa mit einer Schuld belastet, und daß die höchste Führung eine Verantwortung ablehnt. Das ist nach meiner Auffassung unwahr und das halte ich auch für unwürdig. Ich bin davon überzeugt, daß die große Masse unserer tapferen Soldaten im Grunde anständig war und daß überall da, wo die Grenzen des Zulässigen überschritten worden sind, unsere Soldaten gehandelt haben im guten Glauben an militärische Notwendigkeiten und an die gegebenen Befehle.


DR. NELTE: Die Anklagebehörde hat nun im Zusammenhang mit dem Vortrag vieler Verstöße gegen Kriegsgesetze, Verbrechen gegen die Menschlichkeit immer wieder auf Schreiben, Befehle und so weiter hingewiesen, die Ihren Namen tragen. Viele sogenannte Keitel-Befehle und Keitel-Erlasse sind hier vorgelegt worden. Es ist nun zu prüfen, ob und inwieweit Sie und Ihre Tätigkeit in einem ursächlichen und schuldhaften Zusammenhang mit dem stehen, was aus diesen Befehlen entstanden ist. Was wollen Sie zu dieser allgemeinen Beschuldigung sagen?


KEITEL: Es ist richtig, daß es eine große Anzahl von Befehlen, von Anordnungen und Richtlinien gibt, die mit meinem Namen in Verbindung stehen und es ist auch zuzugeben, daß solche Befehle vielfach Abweichungen vom geltenden Völkerrecht enthalten. Zum anderen gibt es auch eine Gruppe von Anordnungen und Befehlen, die nicht auf militärischen Motiven beruhen, sondern auf weltanschaulichen Grundlagen und Gesichtspunkten. Ich denke da an die Gruppe von Anweisungen, die vor dem Feldzug gegen die Sowjetunion herausgegeben worden sind und die auch in der Folgezeit später noch herausgegeben wurden.


DR. NELTE: Was können Sie hinsichtlich dieser Befehle zu Ihrer Entlastung sagen?


[530] KEITEL: Ich kann nur sagen, daß ich grundsätzlich für alle die Dinge, die aus diesen Befehlen gefolgt sind und die insofern mit meinem Namen und meiner Unterschrift in Verbindung stehen, diejenige Verantwortung trage, die sich aus meiner Dienststellung ergibt, und ferner, daß ich für die Ämter und Abteilungen des OKW, die mir unterstellt waren, die Verantwortung trage, soweit sie rechtlich und moralisch begründet ist.


DR. NELTE: Woraus ist Ihre Dienststellung und der Umfang Ihrer rechtlichen Verantwortung zu entnehmen?


KEITEL: Das ist in dem ja oft auch schon genannten Führererlaß vom 4. Februar 1938 enthalten.


DR. NELTE: Ich lasse Ihnen diesen Erlaß überbringen, damit Sie den Text vor Augen haben. Sie finden in diesem Führererlaß in Absatz 1:

»Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt ab unmittelbar persönlich aus.«

Was bedeutete das im Verhältnis zu dem Zustand, der bis dahin bestand?

KEITEL: Bis dahin hatten wir einen Oberbefehlshaber der Wehrmacht, das war der Feldmarschall von Blomberg und außerdem den Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, das war verfassungsmäßig das Staatsoberhaupt und in diesem Falle Hitler. Mit dem Ausscheiden des Oberbefehlshabers der Wehrmacht von Blomberg war nur noch ein Oberster Befehlshaber vorhanden, das war Hitler selbst, und von diesem Zeitpunkt an übte er die Befehlsgewalt über die drei Wehrmachtsteile, Heer, Marine und Luftwaffe, selbst aus. Es heißt ja dann auch »von jetzt ab unmittelbar«. Das sollte ganz eindeutig feststellen, daß irgendeine Zwischenstelle mit Befehlsbefugnissen nicht mehr existieren sollte, sondern daß die Befehle von Hitler als Oberstem Befehlshaber der Wehrmacht unmittelbar an die Wehrmachtsteile und ihre Oberbefehlshaber ergingen. Da heißt es noch »unmittelbar« und »persönlich«. Auch das hatte seinen Inhalt, denn das »persönlich« sollte ausdrücken, daß es eine, ich möchte sagen, Vertretung in diesen Befugnissen nicht gab und nicht geben sollte.

DR. NELTE: Ich nehme danach an, daß Sie niemals bei Ihrer Zeichnung »i. V.«, also »in Vertretung«, gezeichnet haben.


KEITEL: Nein, ich kann mich nicht eines einzigen Falles erinnern, wo ich jemals »in Vertretung« gezeichnet habe. Bei unseren militärischen Grundsätzen hätte, wenn die Frage aufgetreten wäre eine Vertretung zu bestimmen, das nur einer, und zwar der Rangälteste, Oberbefehlshaber der Wehrmachtsteile sein können.


DR. NELTE: Im Absatz 2 des Erlasses vom 4. Februar 1938 heißt es:

[531] ».... das bisherige Wehrmachtsamt im Reichs- Kriegsministerium tritt mit seinen Aufgaben als OKW und als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.«

Was bedeutet das hinsichtlich des Stabes, der da gebildet wurde?

KEITEL: Der Oberbefehlshaber der Wehrmacht hatte in dem Wehrmachtsamt seinen militärischen Stab, das heißt in dem Wehrmachtsamt im Kriegsministerium. Und dieses Wehrmachtsamt übernahm Hitler, als Oberster Befehlshaber, als seinen militärischen Stab; und damit sollte dieser Stab unter ihn – als sein Arbeitsstab – persönlich treten. Es wurde ja auch gleichzeitig mit der Abschaffung des Oberbefehlshabers der Wehrmacht der Reichskriegsminister abgeschafft. Es gab also auch kein Kriegsministerium und keinen Kriegsminister wie bisher, und damit kam auch klar zum Ausdruck was Hitler auch wollte, nämlich zwischen ihm und den Wehrmachtsteilen – sowohl auf dem Kommandowege wie auch in ministerieller Funktion – sollte nicht irgendein Amtsträger sein, der irgendwelche Eigenbefugnisse hat.

DR. NELTE: Sie wurden nun nach diesem Erlaß mit der Bezeichnung Chef OKW als neue Dienststelle übernommen. Mir liegt daran, klarzustellen, ob diese Bezeichnung Chef OKW richtig ist, das heißt ob das, was sie nach außenhin zu sagen scheint, auch im eigentlichen Sinne war.


KEITEL: Ich muß sagen, daß mir eigentlich erst jetzt zum Bewußtsein gekommen ist, daß diese Bezeichnung in ihrer abgekürzten Form eigentlich nicht ganz zutreffend ist. Genau genommen hätte es heißen müssen: »Der Chef des Stabes des OKW« und nicht abgekürzt: »Chef OKW«; denn ich habe hier aus Darlegungen der Anklagebehörde ja mehrfach entnehmen müssen, daß man den Begriff »Chef« hier so aufgefaßt hat, als ob das ein Befehlshaber sei, Chef einer Stelle mit Befehlshaberbefugnis, und das ist natürlich eine Schlußfolgerung, die irrig ist. Es war weder eine Stelle im Sinne des Chefs als Befehlshaber, noch auch, was man vielleicht annehmen könnte oder angenommen hat, daß es eine Art Stellung als Generalstabschef gewesen wäre. Das ist auch nicht richtig. Ich war niemals Generalstabschef der Wehrmacht. Es war der unzweideutige Wille Hitlers, in diesen Dingen alle Befugnisse, alle Kommandogewalt in seiner Person zu vereinigen, und das ist nicht nur eine Feststellung nachträglich, sondern diesen Willen hat er auch mir gegenüber gelegentlich klar ausgesprochen, zum Teil im Zusammenhang damit, daß er mir mehrfach gesagt hat: »Damit habe ich mich ja niemals durchsetzen können bei Blomberg«.


DR. NELTE: Ich habe hier eine von der Anklagebehörde vorgelegte Erklärung des Feldmarschalls von Brauchitsch.


[532] KEITEL: Ich darf vielleicht noch etwas hinzufügen. Ich sprach von der Tatsache, daß es auch nicht eine Stellung als Generalstabschef oder Chef des Generalstabs gewesen ist, denn die grundlegende Auffassung Hitlers war die, daß die Oberbefehlshaber der Wehr machtsteile jeder seinen eigenen Generalstab oder Führungsstab hatte und daß er auch gar nicht wollte, daß das Oberkommando der Wehrmacht, unter Einschluß des Wehrmachtführungsstabes, die Funktionen eines Generalstabs übernehmen sollte. So wurde praktisch mit den Generalstäben der Wehrmachtsteile gearbeitet, während im OKW der absichtlich kleingehaltene Wehrmachtführungsstab ein Arbeitsstab für Hitler war, für strategische Überlegungen und für besondere Aufträge.


DR. NELTE: Dann ist das, was Feldmarschall von Brauchitsch in seinem Affidavit, von dem ich schon sprach, gesagt hat, wohl richtig? Es heißt hier:

»Wenn Hitler sich entschlossen hatte, die Erreichung seiner politischen Ziele durch einen militärischen Druck oder durch Einsatz der militärischen Machtmittel zu unterstützen, erhielt der Oberbefehlshaber des Heeres, wenn er daran beteiligt war, zunächst in der Regel mündlich eine entsprechende Orientierung, oder einen entsprechenden Befehl. Hierauf wurden von dem OKW die Operation und Aufmarschpläne bearbeitet. Nachdem sie in der Regel mündlich Hitler vorgetragen und von ihm genehmigt waren, erfolgte ein schriftlicher Befehl des OKW an die Wehrmachtsteile.«

Ist das so richtig?

KEITEL: Ja, im Prinzip ist das soweit richtig, als die endgültige Formulierung des Auftrages an den Oberbefehlshaber des Heeres in der Form einer Weisung, wie wir es nannten, geschah, und zwar auf Grund der bereits vorgetragenen und gebilligten Pläne im großen. Diese Arbeit vollzog sich im Wehrmachtführungsstab, und so war der Wehrmachtführungsstab zwar nicht eine Stelle, die selbständig tätig wurde oder die bei der Befehlsausgabe – oder mit der die Dinge bei der Befehlsausgabe allein behandelt wurden, sondern der Wehrmachtführungsstab und ich nahmen an diesen grundsätzlichen Festlegungen oder Anerkennungen der Vorschläge teil und brachten das dann in die Form, die von Hitler, als Oberbefehlshaber, dann vollzogen wurde. Wir gaben also diese Befehle, wollen wir es technisch ausdrücken, dann weiter.

DR. NELTE: Ich habe auch noch eine eidesstattliche Erklärung des Generalobersten Halder, die dasselbe betrifft. Sie kennen dieses Affidavit Nummer 1. Ich glaube, ich kann auf diese Verlesung verzichten und nehme lediglich zum Zwecke des Beweises auf dieses Affidavit Nummer 1 von Halder Bezug, das von der Anklagebehörde vorgelegt worden ist. (Dokument 3702-PS.)

[533] Nun hat die Anklagebehörde aber noch eine Abhandlung überreicht ohne eine besondere Nummer. Die Abhandlung heißt: »Grundlagen über die Organisation der Deutschen Wehrmacht«.

VORSITZENDER: Ist das das Dokument, von dem Sie sagen, die Anklagebehörde hätte es vorgelegt, ohne es mit einer Nummer zu versehen?


DR. NELTE: Dieses Dokument ist uns von der Anklagebehörde, und zwar, ich glaube, von der Amerikanischen Anklagebehörde, am 26. November 1945 überreicht worden. Ich weiß nicht...


VORSITZENDER: Sie wollen sagen, daß es von der Anklagebehörde niemals als Beweisstück vorgelegt wurde?


DR. NELTE: Ich glaube nicht, daß ich das entscheiden kann. Ich nehme an, daß ein Dokument, das uns Verteidigern zugeleitet worden ist, auch gleichzeitig dem Gerichtshof übergeben wurde, wenn nicht als Beweismittel, so doch zur amtlichen Kenntnisnahme.


VORSITZENDER: Was ist das für ein Dokument? Ist es ein Affidavit oder nicht?


DR. NELTE: Es ist kein Affidavit, sondern nur ein Aufsatz der Amerikanischen Anklagebehörde, wie ich annehme, als Grundlage für die Anklage gegen die Organisation OKW und so weiter.


VORSITZENDER: Ist es in Ihrem Dokumentenbuch enthalten oder nicht?


DR. NELTE: Ich habe es nicht im Dokumentenbuch, weil ich annahm, daß es dem Gerichtshof auch zur Verfügung stünde. Im übrigen, Herr Präsident, ist es ein kurzes Dokument.


VORSITZENDER: Vielleicht kann Mr. Dodd uns sagen, was es ist.


MR. DODD: Wenn ich das Dokument sehen könnte, könnte ich vielleicht behilflich sein. Ich weiß nicht, worum es sich handelt. Wahrscheinlich ist es eines der Dokumente, die wir zwar der Verteidigung übermittelt, aber tatsächlich nicht als Beweisstück eingereicht haben. Ich glaube, in den ersten Tagen des Prozesses ist das des öfteren vorgekommen.


VORSITZENDER: Ja.


DR. NELTE: Ich nehme nur auf einen einzigen Abschnitt, einen kleinen Abschnitt dieser Abhandlung Bezug, den ich verlesen will. Dadurch erübrigt sich vielleicht die Vorlage.


VORSITZENDER: Legen Sie das ganze Affidavit als Beweisstück vor? Ich meine nicht in diesem Augenblick, aber: Haben Sie die Absicht, es vorzulegen?


DR. NELTE: Ich nehme an, die Anklagebehörde hat es schon vorgelegt. Ich nehme nur darauf Bezug.


[534] VORSITZENDER: Das ganze Affidavit? Welche Nummer trägt es, sofern es vorgelegt wurde?

DR. NELTE: Es hat auch dieses Affidavit keine Nummer. Die Anklagebehörde...


VORSITZENDER: Wenn es keine Nummer trägt, so ist es auch als Beweisstück nicht vorgelegt worden.

Es wird mir soeben gesagt, daß möglicherweise das Affidavit Halders vorgelegt und dann abgelehnt wurde.


DR. NELTE: Nein, es ist damals eine Reihe von Affidavits vorgelegt worden: von Brauchitsch, von Halder, von Heusinger und noch von vielen anderen Generalen, die in Nürnberg sind. Sämtliche Affidavits hatten keine Exhibits.


MR. DODD: Dieses Affidavit wurde von den Vereinigten Staaten als Beweisstück vorgelegt. Ich habe im Augenblick die Nummer nicht zur Hand, doch soviel ich weiß, wurde es seinerzeit vorgelegt, als Oberst Telford Taylor für die Anklagebehörde den Fall gegen das Oberkommando und das OKW vorbrachte. Das »Affidavit« von Halder, oder vielmehr das erste Dokument, auf das sich Dr. Nelte bezog, ist kein Affidavit. Es ist ein Schriftstück, das Oberst Taylor dem Gerichtshof und der Verteidigung überreichte. Es erläutert einige der grundlegenden Prinzipien des Aufbaus des Oberkommandos und des OKW und wurde zu einer Zeit überreicht, als er seinen Teil der Anklage noch nicht vorgebracht hatte. Es ist in Wahrheit nur die Arbeit unseres eigenen Personals hier in Nürnberg.


VORSITZENDER: Dr. Nelte, da das Dokument, auf das Sie sich beziehen, also nicht das Halder-Affidavit, anscheinend nur eine Zusammenstellung ist, so ist der Gerichtshof der Auffassung, daß es nicht als Beweisstück vorgelegt werden sollte. Sie können aber eine diesbezügliche Frage an den Zeugen richten.


DR. NELTE:


[zum Zeugen gewandt]


In der hier vorliegenden Abhandlung hat die Anklagebehörde folgendes gesagt: Nach 1938 bestanden also vier Abteilungen, das heißt OKW, Oberkommando der Wehrmacht; OKH, Oberkommando des Heeres; OKL, Oberkommando der Luftwaffe; OKM, Oberkommando der Marine, und jede besaß einen eigenen Generalstab. Was können Sie dazu sagen?


KEITEL: Ich kann nur sagen, daß das nicht richtig ist und auch der Darstellung, die ich ja schon gegeben habe, über die Funktionen der Oberkommandos der Wehrmachtsteile und des OKW, widerspricht. Es gab nicht vier solche Dienststellen, sondern es gab nur drei, nämlich ein Oberkommando des Heeres, ein Oberkommando der Kriegsmarine und das Oberkommando der Luftwaffe.

Das Oberkommando der Wehrmacht, als persönlicher, unmittelbarer Arbeitsstab, war in diesem Sinne keineswegs eine selbständige [535] Befehlsstelle, wie ich gerade vorher ausgeführt habe. Die Oberbefehlshaber der Wehrmachtsteile waren Befehlshaber, hatten Kommandogewalt und übten diese aus über Truppen, die ihnen unterstanden. Das OKW hatte weder Befehlsgewalt noch unterstanden ihm irgendwelche Truppen, an die es Befehle hätte geben können. Es ist auch nicht richtig, wenn ich mich erinnere aus den Vorträgen der Anklagebehörden, daß einmal der Ausdruck gefallen ist: »Keitel als Oberkommandierender der Wehrmacht«. Ich erwähne das nur, um das hier hervorzuheben. Ferner möchte ich gerade bei diesem mir vorgelegten Dokument auf die letzte Seite mit einer Skizze nur kurz aufmerksam machen.


DR. NELTE: Diese Skizze ist das Diagramm, welches »Die Wehrmacht« heißt. Es ist die Darstellung, die diagrammatische Darstellung der gesamten Wehrmacht und der Wehrmachtsteile.


KEITEL: Ich glaube also nur kurz darauf hinweisen zu sollen, daß gerade dieses Diagramm der Grund zu dieser irrigen Auffassung gewesen ist, weil dort das OKW als eine besondere Dienststelle oder Befehlsstelle zeichnerisch dargestellt ist, und das ist falsch.

DR. NELTE: Welche Aufgaben hatten Sie nun in diesem militärischen Sektor als Chef des OKW?


KEITEL: Zunächst erstmal war es eine wesentliche Aufgabe, dem Führer alle Unterlagen, dann alle die vielen von ihm gewünschten Auskünfte und Rückfragen gemeinsam und unter Ausnützung des Wehrmachtführungsstabes zu beschaffen. Ich darf sagen, daß der Wehrmachtführungsstab in dieser Beziehung etwa die Funktionen ausübte, die man damit bezeichnen kann, daß er Hitler die unmittelbaren und engen Verbindungen zu den Generalstäben der Wehrmachtsteile vermittelte und besorgte. Außer dieser Beschaffung einer Unzahl solcher Unterlagen, die täglich gefordert wurden, kam als eine zweite Funktion hinzu, daß ich bei allen Besprechungen, die mit den Oberbefehlshabern der Wehrmachtsteile und ihren Generalstabschefs stattfanden, ebenso wie der Chef des Wehrmachtführungsstabes in der Regel anwesend war und sein mußte, da bei diesen Gelegenheiten sofort eine ganze Reihe mündlicher Befehle erteilt wurden und diese Befehle nach militärischen Grundsätzen selbstverständlich nachträglich schriftlich bestätigt werden mußten. Nur so konnte man vermeiden, daß Irrtümer oder Mißverständnisse auftraten – also durch die Bestätigungen an die Betreffenden, die die mündlichen Befehle bereits in Empfang genommen haben, wurden die Befehle klar zum Ausdruck gebracht. Das ist der Zweck und das ist der Sinn des Befehls.


DR. NELTE: Wie haben Sie nun die von Ihnen meist ausgefertigten Befehle und Schreiben und so weiter gezeichnet?


[536] KEITEL: Es ist richtig, daß gerade diese Art der Befehle und Anweisungen fast ausschließlich von mir unterzeichnet worden ist. Das waren ja auch tatsächlich schon gegebene Befehle, die in der militärischen Befehlsgebung schon auch längst ihren weiteren Weg genommen hatten. Und so ergibt sich – wie auch aus der Masse der hier vorliegenden Dokumente ersehen werden kann – die Form, die ich grundsätzlich anzuwenden pflegte, indem ich eingangs oder nach einigen kurzen einleitenden Worten stets geschrieben habe: »Der Führer hat daher befohlen...«.

In der größten Mehrzahl der Fälle war dieser Befehl für die empfangende Stelle keine Überraschung mehr, nichts Neues, sondern eine Bestätigung. In ähnlicher Form habe ich, natürlich auch auf den nicht rein operativen Führungsgebieten, die erhebliche Zahl organisatorischer und sonstiger Anweisungen und Befehle unter meiner Leitung bearbeiten lassen und sie dann weitergeleitet, wobei besonders darauf hinzuweisen ist, daß ich wohl in keinem Falle Befehle abgesandt habe, ohne diesen Befehl nochmals meinem Oberbefehlshaber gelegentlich der täglichen Vorträge gezeigt zu haben, damit ich mich vergewisserte, daß ich in keiner Form und in keiner Weise irgendwie ihn etwa mißverstanden hatte, oder aber etwas herausgab, was nicht – ich darf das betonen – auch im Wortlaut seine Billigung hatte.


DR. NELTE: Nun gab es ja noch eine andere Kategorie von Befehlen und Anordnungen...


KEITEL: Darf ich vielleicht noch etwas dazu sagen?


DR. NELTE: Bitte schön!


KEITEL: Um das klarzustellen: Bei den hier auch vorliegenden Dokumenten sind diejenigen, die Hitler persönlich unterschrieb, unter dem Kopf »Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht« erlassen worden. Es gibt einige Ausnahmen, in denen auch solche Anweisungen von mir »im Auftrage« unterschrieben auch vorliegen. Dazu möchte ich die Erklärung auch geben.

Auch hier gilt das, daß diese Weisung, die im übrigen schon mehrfach auch die persönliche Korrektur Hitlers durchgemacht hatte, unter Umständen nunmehr aber dringend gegeben werden mußte und die Verhinderung des Obersten Befehlshabers zur Herbeiführung seiner Unterschrift dann eine Notwendigkeit machte, daß ich die Unterschrift in dieser Form ergehen ließ, aber nie »in Vertretung«, sondern stets nur »im Auftrage«. Sonst hat sich das vollzogen, wie ich das vorhin schon beschrieben habe, in der Form der Anweisungen, die dann von mir gezeichnet wurden.

Ich möchte dabei gleichzeitig erwähnen, wenn hier auch eine Anzahl von Dokumenten unter dem Kopf »Chef, Oberbefehlshaber der Wehrmacht« – es hat auch zum Teil gewechselt: »Oberkommando [537] der Wehrmacht« – vorliegen, wenn darunter steht »im Auftrage Jodl«, so möchte ich dazu sagen, daß man beinahe automatisch nachweisen kann, daß ich zufällig nicht da war, sonst würde ich unterschrieben haben, und zwar in der Erkenntnis, daß ich der Chef des Stabes war, der nach militärischen Prinzipien grundsätzlich dann solche Dinge zu unterschreiben hat.


DR. NELTE: Die vorliegende Denkschrift enthält folgenden Satz:

»Das OKW vereinigte in sich die Tätigkeit eines Stabes und eines Ministeriums. Es handelt sich dabei um die Angelegenheiten, die früher das Reichskriegsministerium als solches bearbeitet hatte und die wohl auch auf das OKW übergegangen sind.«

Wie verhält es sich mit dieser ministeriellen Funktion des OKW?

KEITEL: Ja, diese Formulierung, wie sie hier drin steht, die ist zwar nicht unrichtig, aber im wesentlichen zum mindesten sehr mißverständlich; denn es war keineswegs so, daß das Oberkommando der Wehrmacht alle diejenigen Funktionen, die früher der Kriegsminister ausgeübt hatte, etwa nun auf das Oberkommando der Wehrmacht übergegangen wären. Es war eine erhebliche Anzahl von Funktionen und Gerechtsamen, die der Kriegsminister in seiner Stellung als Minister und damit als der Verantwortliche auch gegenüber den Oberkommandos der Wehrmachtsteile und ihren Befehlshabern entscheiden konnte und entschieden hat, die niemals auf den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht beziehungsweise auf mich übergegangen sind. Es trat damals folgendes ein: Alles das, was in dieser Beziehung Befehls-und Hoheitsrechte enthielt, und was der Führer nicht selbst übernehmen wollte, das wurde, soweit es eben Hoheitsrechte und Entscheidungsbefugnisse beinhaltete, auf die Oberbefehlshaber der Wehrmachtsteile übertragen. Um das nur anzudeuten, möchte ich von den mir in Erinnerung befindlichen wesentlichen Dingen einige nennen; zum Beispiel Personalien der Offiziere, Entscheidungen von Beschwerden, Grundlagen für die Etats- und Haushaltsfragen, die Gerichtsbarkeit und die Gerichtshoheit, die der Kriegsminister gehabt hatte, gingen auf den Oberbefehlshaber über; alle Beamtenfragen und alle Beamtenrechte; ich könnte noch mehr nennen – es hält das alles nur auf – um als Beispiele dafür zu gelten, daß da, wo Entscheidungen hätten getroffen werden müssen, zum Beispiel Absetzung eines Beamten, Entlassung eines Angestellten, nicht der Chef OKW entscheiden konnte, sondern daß hier den Oberbefehlshabern diese Befugnisse in Erweiterung ihrer früheren, aus dem Befugnisbereich des Kriegsministers selbständig übertragen wurden und nur gewisse Vorbehalte dem Führer vorbehalten blieben, die er selbst sich vorbehalten hatte. Ebenso ist es auch noch auf anderen Gebieten des Oberkommandos [538] der Wehrmacht im Laufe der nächsten Jahre zu weiteren Einschränkungen seiner Aufgaben gekommen durch die Auflösung des Wirtschafts-und Rüstungsamtes – es wurde ein Rüstungsminister eingesetzt –, durch die Auflösung des Amtes Auslandsabwehr, also Nachrichtendienst, von dem nur der Selbstschutz der Truppe bei der Wehrmacht blieb, alles andere abgegeben wurde, und ähnliches mehr.

Meine Befugnisse nun waren so: In allen grundlegenden Fragen, die dieser ministerielle Arbeitssektor umfaßte, war ich verpflichtet, in jedem Falle die Entscheidung Hitlers einzuholen. Entbunden davon war ich nur in laufenden Dingen und wenn zwischen den Beteiligten in einer ministeriellen oder verwaltungsmäßigen Frage zwischen den Wehrmachtsteilen meiner bearbeitenden Sachstelle eine völlige Übereinstimmung bestand. Dann war eine Entscheidung nicht notwendig. Ich muß daher nochmals zusammenfassend feststellen, daß das OKW keine eigene Zuständigkeit besaß und daß man es nur so ausdrücken kann, daß Hitler tatsächlich die Funktionen des Oberbefehlshabers der Wehrmacht, ebenso wie die Funktionen des Kriegsministers in seiner Person vereinigte, um damit, um dies zu wiederholen, einen dazwischen geschalteten Amtsträger unter allen Umständen auszuschalten, das heißt der Zwischenschaltung zwischen ihm und seinen Oberbefehlshabern der Wehrmachtsteile.


VORSITZENDER: Wir unterbrechen nun bis 14.00 Uhr.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 10, S. 525-540.
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