Vormittagssitzung.

[148] [Der Angeklagte Sauckel im Zeugenstand.]


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Angeklagter Sauckel! Gestern habe ich von Ihnen keine zufriedenstellende Antwort auf meine Frage, welche Anzahl ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland aus den besetzten Gebieten verbracht wurde, bekommen.

Jetzt wird man Ihnen ein Dokument Nummer 1296-PS vorlegen. Das ist Ihr Bericht vom 27. Juli 1942. Außerdem wird Ihnen das Dokument Nummer 1739-PS vorgelegt werden. Das ist eine Übersicht Ihrer Tätigkeit bis zum 30. November 1942. Ich möchte Ihnen erklären, daß es sich hier um die Anzahl der nach Deutschland verbrachten ausländischen Arbeitskräfte einschließlich der Kriegsgefangenen handelt. Der Ausfall an Arbeitskräften ist in diesem Fall ohne Bedeutung, da dadurch die Zahl der nach Deutschland gebrachten Personen nicht verändert wird. Diese Personen wurden nach Deutschland gebracht, sind aber später als Folge zu schwerer Arbeit umgekommen oder auch wegen Arbeitsunfähigkeit zurückgeschickt worden.

Haben Sie die Dokumente jetzt vor sich liegen?


SAUCKEL: Ja, ich bitte die Dokumente ansehen zu dürfen; es handelt sich um Zahlen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Bitte sehr. Im Dokument Nummer...


SAUCKEL: Ich bin noch nicht fertig. Ich kann das Dokument...


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Es ist nicht nötig, sich den Inhalt aller Dokumente zu vergegenwärtigen. Im Dokument Nummer 1296-PS am Ende der letzten Seite des Berichts finden Sie Punkt V. Er ist überschrieben: »Gesamtübersicht«.

Haben Sie diese Stelle gefunden?


SAUCKEL: Nein, ich habe es noch nicht gefunden. Welches Dokument, bitte?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nummer 1296-PS. Haben Sie es gefunden?


SAUCKEL: Ich habe diese Stelle gefunden, ja.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Dort ist die Gesamtzahl mit 5124000 Menschen angegeben.

Ist diese Zahl richtig?


[148] VORSITZENDER: Zwölf Millionen sagten Sie?

GENERALMAJOR ALEXANDROW: 5124000 Personen.


VORSITZENDER: Der Dolmetscher hat zwölf Millionen gesagt.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das war falsch.


SAUCKEL: Ich muß ausdrücklich zu diesem Dokument bemerken, daß die Zahl hier mit 5124000 angegeben ist. Darunter befinden sich 1576000 Kriegsgefangene. Diese rechnen aber nicht unter die Zivilarbeiter und waren in der Verwaltung und im Gewahrsam des Heeres. Sie wurden während ihres Einsatzes beziehungsweise in ihrem Einsatz unter den Generalen für das Kriegsgefangenenwesen in den einzelnen Wehrkreisen betreut und versorgt.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie wurden aber in der deutschen Industrie eingesetzt. Bitte, lesen Sie die Überschrift zu Punkt V:

»Gesamtübersicht über die zurzeit in Deutschland in Arbeit eingesetzten fremden Arbeitskräfte...«


SAUCKEL: Jawohl, das ist richtig.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das genügt mir. Sehen Sie sich nun an...


SAUCKEL: Ich bitte, hierzu erklären zu dürfen, daß die Kriegsgefangenen nicht betreut und untergebracht waren in den Betrieben oder bei der DAF, sondern in den Lagern, die den Generalen für das Kriegsgefangenenwesen in den Wehrkreisen unterstanden haben, aus diesem Grunde auch in meinen Statistiken bei den Zivilarbeitern nicht mitgezählt wurden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Über die Zahl der in Ihrer Organisation arbeitenden Kriegsgefangenen werde ich noch ergänzende Fragen stellen. Im Moment interessiert mich die Frage, wie viele Zivilpersonen und Kriegsgefangene in der deutschen Industrie eingesetzt waren.

Bestätigen Sie die Zahl von 5124000? Ist sie richtig oder nicht?


SAUCKEL: Das ist für diesen Augenblick eine richtige Zahl. Ich bitte aber, damit das Hohe Gericht ein genaues Bild des Vorganges bekommt, mich auf ein sehr genaues Dokument beziehen zu dürfen.

Das ist das Dokument 1764-PS. Es handelt sich um eine genaue Aufzählung wiederum der einzelnen Zivilarbeiter der einzelnen Länder und der Kriegsgefangenen etwa ein halbes Jahr später, die ich höchsten Reichsstellen beziehungsweise Parteistellen in Posen vorgetragen habe; sie war auch dem Führer und den Reichsstellen vorgelegt...


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich muß Sie unterbrechen...


[149] SAUCKEL: Ich bitte, meine Erklärung beenden zu lassen. Ich bitte sehr höflich darum. Ich muß hier diese Dinge ganz klarstellen, das verlangt meine Gewissenhaftigkeit der Welt gegenüber.

Im Februar 1943, also ein halbes Jahr später, erscheint auf Seite 7 dieses Dokuments Nummer 1764 wiederum eine genaue Aufzählung mit einer Zahl von 4014000 Zivilarbeitern und 1658000 Kriegsgefangenen, insgesamt – diese Zahl war sehr genau – 5672000.

Daß sich trotz der Hereinnahme weiterer fremder Zivilarbeiter die Zahl nicht wesentlich erhöht hat, geht daraus hervor, daß, wie ich schon gestern sagte, die Zivilarbeiter aus den westlichen, südlichen und südöstlichen Gebieten meist nur Arbeitsverträge haften, die auf ein halbes Jahr lauteten und nach Möglichkeit und unter meiner Fürsorge auch eingehalten worden sind; denn sonst hätte ich ja, wenn ich sie nicht eingehalten hätte beziehungsweise darauf gedrungen hätte, keine neuen mehr bekommen.

Wenn ich in einem halben Jahr einige Hunderttausend beschäftige und sie wieder weggebe, dann verschwindet diese Zahl immer wieder, weil sie in die Heimat zurückgekehrt sind. Darum sind viel mehr Zivilarbeiter ins Reich hereingekommen, als immer zu irgendeinem Zeitpunkt – als in Gesamtzahl gemeldet – aufgezählt waren; denn die Zurückkehrenden müssen in Abzug gebracht werden. Das sind sehr viele.

Es liegt ein französisches Dokument vor, ein Bericht des Gesandten Hemmen in Paris. Mein Verteidiger wird die Güte haben, später mir die PS-Nummer anzusagen. Daraus geht hervor, daß zwar – nicht nach Darstellung meines Amtes, sondern der Botschaft in Paris – etwa rund 800000 französische Arbeiter nach Deutschland gekommen sind, aber 1944 nur noch 400000 in Deutschland anwesend waren, weil auf Grund der terminbedingten Verträge ja täglich diese Verträge abliefen und täglich Tausende zurückfuhren, in diesem Zeitraum also immer umschichtig die Hälfte der Verträge abgelaufen war, die andere Hälfte in Arbeit war. Das ist eine exakte und nach meinem besten Gewissen gemachte Erklärung zu dieser Darlegung.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Darüber, was diese Arbeitsverträge darstellen – diese sogenannten Arbeitsverträge –, werde ich später sprechen.

Mein französischer Kollege hat bereits während seines Verhörs in genügender Weise die verbrecherischen Methoden, die bei der Aufbringung der Arbeitskräfte im Westen angewandt wurden, nachgewiesen. Was im Osten vor sich ging, werde ich später aufzeigen. Jetzt möchte ich, daß Sie mir die Zahl, die sich in Ihrem Bericht befindet, die Zahl von 5124000 Men schen, bestätigen. Ich [150] bitte Sie, ohne weitere Erläuterungen zu sagen, ob diese Zahl richtig ist oder nicht.


SAUCKEL: Sie ist für den Augenblick dieser Aufstellung richtig. Sie hat sich ständig verändert aus den Gründen, die ich angegeben habe.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Diese Zahl gilt für den 24. Juli 1942; das ist uns allen klar.

Jetzt sehen Sie sich das zweite Dokument 1739-PS an.


VORSITZENDER: 1739?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Auf der letzten Seite befindet sich folgender Satz:

»Nur dann ist die Gewähr gegeben, daß die gewaltige Zahl von fremden Arbeitern und Arbeiterinnen im Reichsgebiet, die nun etwa 7 Millionen – eingerechnet alle arbeitenden Kriegsgefangenen – erreicht hat, der deutschen Kriegswirtschaft den höchsten Nutzeffekt erbringt...«

Haben Sie diesen Satz gefunden? Steht dort die Zahl von sieben Millionen?

SAUCKEL: Hier wird die Zahl von sieben Millionen genannt einschließlich aller zur Arbeit eingesetzten Kriegsgefangenen, in diesem Augenblick zur Arbeit eingesetzt...

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ja, das ist mir bekannt, das steht ja da geschrieben. Ich frage nur, ob die Zahl von sieben Millionen in diesem Dokument vorkommt oder nicht?


SAUCKEL: Die steht in diesem Dokument geschrieben, jawohl.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und ist das eine richtige Zahl?


SAUCKEL: Das ist eine richtige Zahl, und ich bitte das Gericht, die zwei nachfolgenden Sätze noch verlesen zu dürfen, weil Sie mir verbrecherische Methoden vorwerfen. Ich meinerseits habe mein ganzes Können und den Einfluß, den ich hatte, eingesetzt, um verbrecherische Methoden zu verhüten. Das beweisen die zwei nachfolgenden Sätze, die ich nun lesen werde. Sie lauten...


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich muß Sie wieder unterbrechen.


SAUCKEL: Ich bitte zu dieser Erklärung, die ich gesehen habe, nach den mir vom Gericht gewährten Möglichkeiten, die nachfolgende Erklärung in der Vorlesung dieser beiden Sätze noch anfügen zu dürfen.

»... Unterernährte, halbver...«


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Angeklagter Sauckel...

[151] VORSITZENDER: Lassen Sie ihn die zwei Sätze vorlesen, die er verlesen möchte.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie stehen mit der Frage der Verbringung von Arbeitskräften nach Deutschland in keinem Zusammenhang; und wenn man...


VORSITZENDER: Ich habe die Übersetzung der Dokumente nicht, so daß ich es nicht sagen kann. Ich möchte, daß er die Sätze vorliest.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Dann lesen Sie, bitte.


SAUCKEL:

»... halbverzweifelte Ostarbeiter zum Beispiel würden die deutsche Kriegswirtschaft mehr belasten, als wie sie Nutzen bringen könnten.

Diese Voraussetzung allen beteiligten Stellen bis in die Betriebe« – für die war ich nicht zuständig, das füge ich ein – »hinein immer wieder klarzumachen, ist mein ständiges Bestreben.«

Ich möchte hier mit diesen beiden Sätzen meine Gewissenhaftigkeit zum Ausdruck bringen, wie ich meine Aufgabe, die für mich sehr schwer war, innerlich zu erfüllen gesucht habe.

VORSITZENDER: Nun, Angeklagter, wollen Sie freundlichst die Fragen beantworten und nur dann Erklärungen abgeben, wenn es notwendig ist, die Antwort zu erläutern. Sie wurden nur gefragt, ob die Zahl 5124000 im ersten Dokument richtig war und ob die Zahl von 7000000 im zweiten Dokument stimmt. Sie sagten, daß beide richtig wären.

Herr General, bitte fahren Sie fort.


SAUCKEL: Ich habe schon geantwortet, daß es richtig ist, daß in diesem Dokument die Zahl von sieben Millionen angegeben ist...


VORSITZENDER: Gut, wir wollen keine weiteren Erklärungen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich verstehe sehr gut, daß Sie kein Interesse daran haben, diese erschreckenden Zahlen noch zu vergrößern, nicht einmal um ein paar geringfügige Zahlen, geschweige denn um Millionen. Gestern haben Sie erklärt, daß im Jahre 1943 zusätzlich ungefähr zwei Millionen und im Jahre 1944 noch 900000 Arbeiter nach Deutschland gebracht wurden.


SAUCKEL: Ich muß dies außerordentlich berichtigen. Ich habe das nicht gesagt, sondern richtig ist, daß vom Juli 1942 bis Ende 1943 etwa zwei Millionen fremde Arbeiter nach Deutschland gekommen sind, nicht nur im Jahre 1943. Vom Februar 1943 zum Beispiel bis zum Ende 1943 sind nur eine Million nach Deutschland gekommen, weil wir damals sehr große Schwierigkeiten hatten. Es sind aber etwa vom Juli 1942 bis Ende 1942 eineinhalb Millionen gekommen, [152] so daß in eineinhalb Jahren etwa noch zwei Millionen zu der ersten gestern genannten Zahl dazugekommen sind.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wie viele Sie im Jahre 1942 erhalten haben, ist uns bereits bekannt. Sie haben gestern ganz deutlich erklärt, daß im Jahre 1943 etwa zwei Millionen Arbeiter nach Deutschland kamen. Ist das richtig? Ich spreche vom Jahre 1943.


SAUCKEL: Wenn ich das gestern so zum Ausdruck gebracht haben sollte – ich erinnere mich dessen nicht genau –, dann ist das nicht richtig; sondern richtig ist, daß etwa vom Juli 1942 bis Ende 1943 zwei Millionen Fremdarbeiter nach Deutschland eingesetzt worden sind.


VORSITZENDER: Herr General! Der Gerichtshof ist an der genauen Anzahl der Fremdarbeiter, die nach Deutschland kamen, in keiner Weise interessiert. Es ist kein großer Unterschied, ob es fünf, sechs oder sieben Millionen waren. Es ist äußerst schwer, diesen Ziffern zu folgen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich habe nicht die Absicht, die Anzahl der nach Deutschland verschickten Arbeiter mit mathematischer Genauigkeit festzustellen. Jedoch halte ich es für unerläßlich, das Ausmaß dieser begangenen Verbrechen zu erkennen. Deswegen versuche ich, vom Angeklagten Sauckel zu erfahren, wie viele ausländische Arbeiter im Laufe des Krieges nach Deutschland gebracht wurden.


VORSITZENDER: Ich habe Ihnen soeben erklärt, daß wir es als unerheblich betrachten. Sie sagten, daß Sie keine Feststellung mit mathematischer Genauigkeit wollen, aber wir haben trotzdem eine geraume Zeit mit diesem Versuch vergeudet.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das kommt davon, daß der Angeklagte Sauckel die ihm gestellten Fragen ungenau beantwortet.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sagen Sie, halten Sie solche Methoden der Kriegführung wie die Massenverschleppung von Millionen friedlicher Einwohner der besetzten Gebiete in die Sklaverei für rechtmäßig und den Gesetzen und Gebräuchen der Kriegführung und der allgemeinen menschlichen Moral für entsprechend?

SAUCKEL: Ich halte Sklaverei und Deportation nicht für zulässig. Ich bitte, zu dieser klaren Antwort folgende Erklärung anfügen zu dürfen: Ich war persönlich der festen Überzeugung, daß es kein Verbrechen ist...

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Weichen Sie von der Frage nicht ab.


[153] SAUCKEL: Ich weiche nicht ab; ich darf und habe das Recht, zu meiner Antwort eine Erklärung abzugeben. Ich habe die Antwort gegeben.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Geben Sie eine direkte Antwort.


SAUCKEL: Es ist für meine Verteidigung notwendig...


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich halte dies nicht für notwendig. Antworten Sie unumwunden: Betrachten Sie diese Methoden als verbrecherisch oder nicht.


VORSITZENDER: Einen Augenblick, Herr General! Sie fragen den Angeklagten, ob er es für ehrenhaft hielt. Lassen Sie ihn die Frage auf seine Art beantworten. Es ist keine Frage, ob eine Sache ehrenhaft ist. Er kann die Frage frei beantworten.


SAUCKEL: Ich bitte – nachdem ich klar geantwortet habe, daß ich aus bestem Gewissen heraus nicht der Überzeugung sein konnte, ein Verbrechen zu begehen-die grundlegenden Sätze verlesen zu dürfen als Beweis aus dem Dokument Sauckel-86 im dritten Dokumentenbuch, die ich verpflichtend meinen Dienststellen und den Betrieben gegeben habe. Ich zitiere:

»Wir haben es nicht mit materiellen Dingen zu tun, sondern ich betone es noch einmal auf das Eindringlichste: mit Menschen, mit vielen Millionen von Menschen, von denen jeder einzelne, wir mögen es wollen oder nicht, von seinem Standpunkt aus als deutscher oder fremder Arbeiter Kritik übt.

Die Leistung eines Menschen aber, mag er Volksgenosse« – das heißt Deutscher – »oder nicht Volksgenosse« – das heißt Fremder – »sein, mag er ein Freund oder ein Feind Deutschlands sein, wird immer davon abhängen, ob er innerlich anerkennt, daß er gerecht behandelt wird, oder ob er zu der Auffassung gelangt, Ungerechtigkeiten ausgesetzt zu sein.

Üben Sie Gerechtigkeit!« – ich darf einfügen, das ist die Anweisung an meine Dienststellen – »Üben Sie Gerechtigkeit! Es treten an Sie viele Fragen heran, die können Sie nicht immer beantworten, wenn Sie nur meine Anordnungen oder das Gesetzblatt oder das Reichsarbeitsblatt vornehmen...«


VORSITZENDER: Wir wollen uns über eine solche Frage auf keine langen Reden einlassen, wie Sie wissen. Ich nehme an, daß Sie doch nicht alle Ihre Anweisungen an Ihre Dienststellen verlesen wollen?

SAUCKEL: Nein, ich will nur noch zwei Sätze vorlesen, Euer Lordschaft:

»Das Arbeitsleben ist so reich, daß man es auch in viele dicke Bände nicht einfangen kann. Es gibt jedoch in jedes [154] Menschen Brust ein Gefühl, das ihm sagt, hier hat man dich mit Wohlwollen und Gerechtigkeit behandelt...«


VORSITZENDER: Das ist genug, Angeklagter. Wir haben genug davon gehört.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Angeklagter Sauckel! Im Juli 1944 wurde eine Sitzung im Hauptquartier Hitlers abgehalten, bei welcher die Frage, wie man ausländische Arbeiter im Falle eines weiteren erfolgreichen Vordringens alliierter Armeen behandeln solle, erörtert wurde. Wissen Sie etwas über diese Sitzung?


SAUCKEL: Darf ich nochmals nach dem Datum fragen, bitte?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich frage Sie über die Sitzung in Hitlers Hauptquartier im Juli 1944. Wissen Sie etwas von dieser Sitzung oder nicht?


SAUCKEL: Ich kann mich nicht genau entsinnen. Ich bitte, mir ein Dokument vorzulegen. Ich kann mich an eine Sitzung im Juli nicht mehr erinnern, denn ich bin vom 20. Juni 1944 ab nicht mehr beim Führer in meinen Angelegenheiten vorgelassen worden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das genügt mir. Also haben Sie von dieser Sitzung nichts gewußt? Sagen Sie nun, für welche Zwecke, für welche Art von Arbeit wurden die nach Deutschland gebrachten Arbeitskräfte eingesetzt? Waren sie hauptsächlich in der Kriegs- und Rüstungsindustrie eingesetzt? Ist das richtig?


SAUCKEL: Es wurden Arbeiter nach Deutschland gebracht für den Einsatz in der Rüstungsindustrie. Die Rüstungsindustrie ist ein sehr weitgespannter Begriff und ist nicht identisch mit der Waffen- und Munitionsfertigung. Innerhalb der Rüstungsindustrie waren auch alle Produkte einbegriffen – vom Streichholz bis zur Kanone – die irgendwie mit der Versorgung des Heeres zu tun hatten. Es ist hier also in diesem weitgespannten, weitgehenden Begriff noch die Einschränkung oder Absonderung der Waffen- und Munitionsfertigung zu machen. Außerdem wurden Arbeiter nach Deutschland gebracht für sämtliche anderen Zweige der kriegswichtigen zivilen Wirtschaft, Landwirtschaft, Bergbau, Handwerk und so weiter. Wir haben drei Unterscheidungen gemacht:

Kriegswirtschaft, das bedeutete die gesamte deutsche Wirtschaft im Kriege.

Die Rüstungswirtschaft bedeutete die gesamte...


VORSITZENDER: Angeklagter! Wir wollen keine Vorlesung darüber haben. Alles, was Sie gefragt wurden, war, ob sie zum Einsatz in die Kriegsindustrie nach Deutschland gebracht worden sind.


SAUCKEL: Ein Teil davon.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich möchte von Ihnen hören, ob die nach Deutschland gebrachten Arbeiter vor allem in der [155] deutschen Kriegswirtschaft und für Kriegszwecke verwendet wurden. Ist das richtig oder nicht? Ich meine im weiten Sinne des Wortes.


SAUCKEL: In weitem Sinne, jawohl, einschließlich der gesamten Wirtschaft im Kriege.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Demnach sind die eingeführten Arbeitskräfte voll und ganz für die Führung des Aggressivkrieges durch Deutschland eingesetzt worden. Geben Sie das zu?


SAUCKEL: Das ist zu weit gespannt. Ich muß da von meiner Anschauung, wie ich damals gehandelt habe und nur handeln konnte, das Wort »aggressiv« ausschalten.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wenn es Ihnen zu weit gespannt erscheint, so antworten Sie kurz darauf. Geben Sie es zu oder nicht?


SAUCKEL: Ich habe schon geantwortet.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ihre Rolle ab Organisator von Massendeportationen der friedlichen Bevölkerung der besetzten Gebiete in die Sklaverei ist genügend aufgeklärt.

Ich möchte nun die Rolle, welche die verschiedenen Minister in dieser Angelegenheit spielten, klarstellen. Bitte nennen Sie mir die verschiedenen Ministerien und anderen Regierungsstellen Hitler-Deutschlands, die an den Durchführungsmaßnahmen zur Aufbringung und Ausnutzung ausländischer Arbeiter unmittelbar teilnahmen. Das Ministerium für die besetzten Ostgebiete, das Rüstungsministerium und das OKW sind ja bereits genannt worden. Darüber brauchen Sie nicht mehr zu sprechen; aber zählen Sie die anderen Stellen auf.


SAUCKEL: Auf dem Plan, der auch Ihrer Delegation, Herr Ankläger, vorgelegt worden ist, sind kleine Fehler enthalten, Fehler des Zeichners. Die fertige Zeichnung habe ich nicht gesehen, sondern ich habe angenommen, daß die ursprüngliche Zeichnung, wie sie mir vorgelegt war, vom Zeichner richtig gemacht wurde. Diese kleinen Abweichungen und Fehler sind zu berichtigen, dann liegt der Plan eindeutig vor und gibt die beste Erläuterung.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ihr Verteidiger hat hier behauptet, daß dieser Plan ungenau sei. Deswegen stelle ich meine Frage und bitte Sie, mir die verschiedenen Ministerien und andere Regierungsstellen Hitler-Deutschlands, welche sich mit der Aufbringung und Ausnutzung der fremden Arbeitskräfte zu befassen hatten, zu nennen. Sie brauchen diejenigen nicht zu erwähnen, die ich bereits genannt habe.


[156] VORSITZENDER: Herr General! Er sagt, daß der Plan im wesentlichen stimmt und daß nur eine kleine Änderung darin zu machen sei. Das genügt uns doch sicherlich.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Herr Vorsitzender! Der Verteidiger des Angeklagten Sauckel hat selbst erklärt, daß in diesem Plan eine Anzahl Ungenauigkeiten enthalten seien. Ich werde mich bemühen, diese Frage zu vereinfachen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Welche Beziehung hatte das Auswärtige Amt zu dieser Angelegenheit?

SAUCKEL: Das Auswärtige Amt hatte zu dieser Angelegenheit folgende Beziehung: Es hatte die Verbindungen zu den Ländern herzustellen, in denen Botschaften, Gesandtschaften oder deutsche Delegationen tätig gewesen sind. Es wurden alsdann die Verhandlungen jeweils unter dem Vorsitz des Chefs dieser Botschaft oder Delegation geführt. Das Auswärtige Amt hat sich stets mit bemüht, daß diese Verhandlungen in gehöriger Form und in entsprechender Weise stattgefunden haben.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Am 4. Januar 1944 fand eine Besprechung bei Hitler statt. Es ist das Dokument 1292-PS. In Punkt 4 des Protokolls dieser Besprechung wird gesagt:

»Der Generalbevollmächtigte des Arbeitseinsatzes soll, bevor er seine Maßnahmen trifft, mit dem Reichsminister des Auswärtigen Fühlung nehmen.«

Was sollte das in diesem Falle bedeuten?

SAUCKEL: Das sollte in diesem Falle bedeuten, daß, wenn ich mit der Französischen oder Italienischen Regierung zu verhandeln hatte, ich mich vorher mit dem Reichsaußenminister in Verbindung setzen mußte.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nach dieser Besprechung, die bei Hitler am 4. Januar 1944 stattfand, haben Sie am 5. Januar desselben Jahres einen Brief an Lammers gerichtet, worin Sie auf die Notwendigkeit hinwiesen, eine besondere Weisung als Ergebnis dieser Besprechung zu erlassen. Danach sollten folgende Ämter Ihnen in jeder Weise behilflich sein; ich zähle auf: Der Reichsführer-SS, der Reichsinnenminister, der Reichsaußenminister, Feldmarschall Keitel, der Minister für die besetzten Ostgebiete Rosenberg, die Reichskommissare, der Generalgouverneur und andere. Erinnern Sie sich an diesen Brief?


SAUCKEL: Ich erinnere mich an diesen Brief; ich bitte, mir ihn vorzulegen. Auf seinen Inhalt kann ich mich natürlich nicht mehr im einzelnen erinnern.


[157] VORSITZENDER: Welche Nummer hat dieses Dokument, Herr General?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nummer 1292-PS, Herr Vorsitzender. Seite 6 des russischen Textes.


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben Sie die Stelle gefunden?

SAUCKEL: Ja, auf der letzten Seite? Darf ich fragen, ist das richtig?

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie waren also der Ansicht, daß alle diese angeführten Stellen in der einen oder anderen Weise an den Durchführungs maßnahmen zur Anwerbung und zum Einsatz von Fremdarbeitern mitarbeiten sollten; ist das richtig?


SAUCKEL: Das ist richtig, und ich bitte, dazu folgende Erklärung abzugeben: Es ist ja selbstverständlich, daß ich in meiner Stellung nicht irgend etwas tun konnte, ohne hohe Reichsstellen davon zu unterrichten. Es ist das lediglich ein Beweis, daß ich bemüht war, korrekt zu arbeiten und nicht irgendwie in wilder Weise im Reich oder in andere Verwaltungen hineinzuregieren.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich möchte durch Sie folgendes klarstellen: Die Maßnahmen der Hitler-Regierung zur Verjagung der friedlichen Bevölkerung der besetzten Gebiete in die Sklaverei wurden außer von Ihnen auch praktisch vom gesamten Staatsapparat Hitler-Deutschlands und dem Parteiapparat der NSDAP durchgeführt? Ist das richtig?


SAUCKEL: Ich widerspreche dem Worte »Verjagung«, und ich bitte im Rückverhör meinen Herrn Verteidiger dazu zu hören.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Es kommt ja nicht auf das Wort an. Bitte antworten Sie, ob es stimmt oder nicht?


SAUCKEL: Es kommt sehr auf das Wort an.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Hat der ganze deutsche Staatsapparat an diesen Maßnahmen teilgenommen? Ja oder nein?


SAUCKEL: Diese Frage muß ich in dieser Form verneinen, es hat...


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Mehr wollte ich von Ihnen auch nicht hören.


SAUCKEL: Ich darf dazu eine Erklärung abgeben. Es hat an der Erfassung von Arbeitskräften beziehungsweise deren Verpflichtung nach deutschen Verordnungen der jeweils dafür maßgebende und eingesetzte Chef einer Gebietsregierung, eines Reichskommissariats oder dergleichen teilgenommen; denn ich betone, ich konnte ja dort keine Gesetze erlassen und durfte das nicht, ich konnte ja in keine Verwaltung hineinregieren; das ist in der Welt in jedem Staatswesen unmöglich.


[158] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ja, aber Ihre Aufgabe war es, die Tätigkeit aller amtlichen Stellen in Deutschland zu koordinieren. Das war doch Ihre Aufgabe, nicht wahr?


SAUCKEL: Nicht zu koordinieren, sondern zu unterrichten und dort, wo sie zuständig waren, ihre Mitarbeit zu erbitten von Fall zu Fall.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das ist nicht ganz so.

Ich wollte diese Frage nicht berühren, muß aber doch darauf zurückkommen, weil Sie die Rolle, die Sie dabei gespielt haben, etwas verkleinern.


SAUCKEL: Ich bitte, auf das Wort »verkleinern« antworten zu dürfen. Ich habe im Reich die Verteilung und Steuerung der Arbeitskräfte gehabt, das war meine Hauptaufgabe. Sie umfaßte mit den deutschen Arbeitern 30 Millionen. Diese Aufgabe will ich nicht verkleinern, da habe ich mein Bestes getan, um in diese Masse eine Ordnung nach der Weise, wie meine Pflichten mir das auferlegt haben, zu bringen. Das will ich gar nicht verkleinern; es war mein Auftrag und meine Pflicht meinem Volke gegenüber.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wir brauchen über dieses Thema nicht zu polemisieren. Wir wenden uns einfach dem Dokument zu. Gleich wird Ihnen ein Befehl Görings vorgelegt.


SAUCKEL: Ich wünsche... Ich bitte Sie sehr um Entschuldigung, wenn Sie mich mißverstanden haben. Es steht mir nicht zu, eine Polemik zu halten, ich bitte nur darum, daß ich meine Dienstauffassung von meinem Auftrag klarstelle, denn das ist meine allerpersönlichste Aufgabe, die ich hatte.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Es geht ganz klar aus dem Befehl Görings vom 27. März 1942 hervor. Es ist das Dokument, Beweisstück USSR-365, welches Ihnen gleich vorgelegt wird und aus dem ich einen kurzen Auszug verlesen werde. Daraus wird ganz klar hervorgehen, welche Aufgaben Ihnen auferlegt worden waren.


VORSITZENDER: Welche Nummer des Dokuments?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Beweisstück USSR-365.


VORSITZENDER: Hat es eine PS-Nummer?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nein, es ist ein sowjetisches Beweisstück.

Bitte, lesen Sie Punkt 4, da steht es ganz deutlich:

»Dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz stehen zur Durchführung seiner Aufgaben die mir vom Führer übertragenen Weisungsrechte an die Obersten Reichsbehörden, ihre nachgeordneten Dienststellen, sowie an die Dienststellen der Partei und ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände, an den Reichsprotektor, den Generalgouverneur, die [159] Militärbefehlshaber und Chefs der Zivilverwaltungen zur Verfügung.«

Das steht in Punkt 4 dieses Befehls geschrieben. Nach diesem Erlaß scheint es mir, daß Sie als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz außerordentliche Vollmachten erhalten haben. Ist das richtig oder nicht?

SAUCKEL: Das ist richtig. Ich darf dazu bemerken, daß sich das auf mein Fachgebiet beschränkte und darf den nächsten Satz lesen:

»Anordnungen und Weisungen von grundsätzlicher Bedeutung sind mir vorher vorzulegen.«

Ich darf ferner darauf hinweisen, daß meine Beauftragten ja später im Herbst eine Einschränkung bekommen haben. Darüber kann ein Zeuge Auskunft geben.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich spreche nicht von Ihren Beauftragten. Ihre Rechte sind ganz deutlich im Erlaß Görings angegeben. Darüber ist im Punkt 4 die Rede.

Nun zählen Sie auf, wer von den Angeklagten mit Ihnen zusammen, jeder auf seinem eigenen Gebiet, unmittelbar an der Durchführung der Maßnahmen zur Massenverschleppung der Bevölkerung der besetzten Gebiete in die Sklaverei und ihrem Einsatz in Deutschland teilgenommen hat. Zählen Sie sie der Reihenfolge nach auf. Hat zum Beispiel der Angeklagte Göring als Ihr unmittelbarer Chef an diesen Verbrechen teilgenommen?


SAUCKEL: Ich möchte ausdrücklichst darauf hinweisen, daß ich nicht das Bewußtsein haben konnte, daß auf Grund ordnungsgemäßer Anwerbungen und auf gesetzlichen Verordnungen basierter Dienstverpflichtungen Vertreibungen von Bevölkerungen stattgefunden haben. Dem widerspreche ich. Ich habe mit Maßnahmen von Häftlingen und dergleichen nichts zu tun, sondern ich...


VORSITZENDER: Die Frage war, hat Göring mit Ihnen zusammen an der Verbringung von Fremdarbeitern nach Deutschland teilgenommen? Es scheint mir, daß Sie diese Frage überhaupt nicht beantwortet haben.


SAUCKEL: Ich war in diesen Fragen der Einführung von Fremdarbeitern dem Herrn Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches unmittelbar unterstellt.


VORSITZENDER: Warum sagten Sie das nicht gleich?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Also hat der Angeklagte Göring an der Durchführung dieser verbrecherischen Maßnahmen teilgenommen?


VORSITZENDER: General Alexandrow! Wenn Sie eine Frage dieser Art stellen wollen, so glaube ich, daß es viel besser wäre, wenn Sie nicht die Behauptung aufstellen würden, es handle sich [160] um ein Verbrechen. Wenn Sie wissen wollen, ob der Angeklagte Göring an der Arbeit dieses Angeklagten teilgenommen hat, können Sie darauf hinweisen, ohne es ein Verbrechen zu nennen. Dann wird er Ihnen vielleicht leichter antworten.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Jawohl, Herr Vorsitzender.


[Zum Zeugen gewandt:]


Hat der Angeklagte Ribbentrop an der Durchführung dieser Maßnahmen auf diplomatischem Gebiet mitgearbeitet und die Verletzung der internationalen Verträge und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Einsatzes von Fremdarbeitern und Kriegsgefangenen in der deutschen Kriegsindustrie sanktioniert?

VORSITZENDER: Es ist hier wieder dasselbe; diese Angeklagten behaupten doch, daß es sich nicht um eine Verletzung des Völkerrechts gehandelt hat. Sie sollten deshalb fragen: Hat der Angeklagte Ribbentrop auf dem Gebiete der Diplomatie mit ihm an diesen Maßnahmen teilgenommen?

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich frage jetzt, welche Beziehung der Angeklagte Ribbentrop zur Aufbringung der Arbeitskräfte hatte; ich möchte auf diese Frage eine Antwort des Angeklagten Sauckel hören.

SAUCKEL: Die Rolle, die der Angeklagte Ribbentrop gespielt hat, war die, daß er Besprechungen mit fremden Staatsmännern und fremden Dienststellen in den besetzten Gebieten und im neutralen und befreundeten Auslande vermittelte, und er legte großen Wert darauf, daß dies in korrekter Form geschähe und bestmöglichste Bedingungen für die fremden Arbeiter erzielt würden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Darüber werde ich Sie etwas später fragen, wenn wir zur Frage des Einsatzes von Kriegsgefangenen in der deutschen Kriegsindustrie kommen.

Jetzt bitte ich Sie, mir zu sagen, welche Beziehung der Angeklagte Kaltenbrunner zu diesen Maßnahmen hatte?


SAUCKEL: Ich habe den Angeklagten Kaltenbrunner in dieser Angelegenheit ein einziges Mal in einer Sitzung – das Datum ist mir im Augenblick nicht gegenwärtig – in der Reichskanzlei mit Minister Lammers, ich glaube im Jahre 1944, gesehen. Ich habe sonst mit Kaltenbrunner keinerlei Besprechungen und Abmachungen in Fragen des Arbeitseinsatzes gehabt.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Der Angeklagte Kaltenbrunner hat Ihnen doch Polizeikräfte zwecks Anwerbung von Fremdarbeitern zur Verfügung gestellt, nicht wahr?

SAUCKEL: Ich habe immer wieder betont, daß die Anwerbung von Arbeitskräften keine Aufgabe der Polizei gewesen ist. Ich muß [161] hier meinen Herrn Verteidiger bitten, meine entsprechenden Vorschriften, die ja zahlreich niederliegen, vorzulegen. Daraus geht die Aufgabenteilung zwischen Polizei und meinem Amt ganz klar und eindeutig und unwiderleglich hervor.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Aber die Polizei hat doch an der Durchführung dieser Maßnahmen teilgenommen; ja oder nein? Ich mache Ihnen ja damit keinen Vorwurf.


SAUCKEL: Die Polizei hat meines Erachtens nur dort teilgenommen, wo im Partisanengebiete die Durchführung von Verwaltungsaufgaben unmöglich war. Es sind allein in Weißruthenien 1500 einheimische Bürgermeister von den Partisanen ermordet worden. Das geht aus Dokumenten hervor.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ist denn die Anwerbung auch unter normalen Verhältnissen nicht mit Hilfe der Polizei durchgeführt worden? Wußten Sie darüber nichts?


SAUCKEL: Was ich darüber weiß, will ich Ihnen genauestens sagen. Es hat in Europa in den besetzten Gebieten in rund 1 500 Kreisen – ich verstehe darunter die Gebiete der Rayons oder der Departements, die Feldkommandanturen, also was wir in der deutschen Verwaltung mit der Größe eines Kreises bezeichnen – 1 500 Dienststellen gegeben, die mit einheimischen und zum Teil mit deutschen Beamten der Arbeitsverwaltung besetzt waren. Außerdem waren diesen Dienststellen allein in den Sowjetgebieten etwa 1000 russische Arbeiter, die schon in Deutschland gearbeitet hatten, als Werber beigegeben. Wenn jede dieser Dienststellen in der Größe eines deutschen Landkreises, etwa 40000 bis 70000 Einwohner, täglich auf korrekte Weise fünf Menschen ausgesucht, untersucht und geprüft hat, sind das im Jahr schon zwei Millionen Menschen; eine ganz klare Verwaltungstätigkeit, wie ich sie angeordnet, organisiert und durchgeführt habe, soweit dies verwaltungsmäßig möglich war.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie geben unnötig lange Erklärungen ab. Unter diesen Umständen wird sich das Verhör sehr lange hinziehen. Ich halte es für unerläßlich, von Ihnen kurze Antworten zu erhalten. Sie haben die Möglichkeit, es zu tun, da ich Ihnen die Fragen deutlich stelle.


SAUCKEL: Ich bin bemüht, so kurz wie möglich zu antworten. Ich bedauere, daß ein Fachgebiet immer umständlich ist und der Aufklärung bedarf; es ist mir selbst sehr schwer geworden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Jetzt sagen Sie mir, welche Rolle der Angeklagte Kaltenbrunner bei den Durchführungsmaßnahmen zur Aufbringung von Arbeitskräften gespielt hat; hat er sich daran beteiligt oder nicht?


SAUCKEL: Ich habe diese Antwort schon gegeben.


[162] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich habe nicht verstanden, ob er daran teilgenommen hat oder nicht.


VORSITZENDER: Ich bitte um Entschuldigung; er sagte doch, daß er Kaltenbrunner nur einmal getroffen hat und daß die Werbung der fremden Arbeitskräfte nicht Sache der Polizei war; das sagte er.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Die Teilnahme Kaltenbrunners an der Durchführung dieser Maßnahmen ist ja von der Anzahl der Zusammenkünfte nicht abhängig. Dafür brauchte er mit Sauckel nicht öfters zusammenkommen.


VORSITZENDER: General Alexandrow! Ich möchte nicht, daß Sie mit mir streiten. Ich habe Ihnen seine Antwort gesagt. Sie schien auf Ihre Frage zu passen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich streite ja nicht darüber; ich gebe Ihnen nur eine Erklärung für meine Frage.


[Zum Zeugen gewandt:]


Über die Teilnahme Rosenbergs werde ich Ihnen keine Frage stellen, da Rosenberg selbst während seines Verhörs durch meinen amerikanischen Kollegen, Herrn Staatsanwalt Dodd, eine genügend klare Antwort gegeben hat.

Jetzt sagen Sie mir bitte, welche Rolle der Angeklagte Frick bei der Durchführung dieser Maßnahmen spielte?

SAUCKEL: Der Angeklagte Frick war als Reichsinnenminister an dieser Frage – ich weiß nicht, wie lange er noch im Amt gewesen ist – kaum beteiligt. Ich habe, soweit ich mich erinnere, mit seinem Reichsinnenministerium die notwendigsten Gesetze besprochen, die innerhalb Deutschlands für die deutschen Arbeiter zu erlassen waren und wieweit sie gültig waren. Aber er hat sonst an dieser Aufgabe keinerlei Anteil gehabt, er hatte ja eine andere Aufgabe.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Es handelt sich ja gerade um die ausländischen Arbeiter, und es war nicht zufällig, daß Sie in Ihrem Brief an Lammers – nach der Sitzung bei Hitler am 4. Januar 1944 – unter den Behörden, von denen Sie Unterstützung verlangten, auch das Innenministerium nannten. Deshalb frage ich Sie auch, welche Rolle der Angeklagte Frick bei der Durchführung dieser Maßnahmen spielte? Sie selbst baten doch um die Mitarbeit des Innenministeriums; welcher Art sollte denn diese Mitarbeit sein?


SAUCKEL: Zu meinem größten persönlichen Leidwesen war damals nicht mehr Frick Reichsinnenminister, sondern Himmler, wenn ich mich recht erinnere.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und welche Hilfe sollte Ihnen der Innenminister zuteil werden lassen?


[163] SAUCKEL: Es ist selbstverständlich, glaube ich, daß in jedem Staatswesen die innere und die allgemeine Verwaltung über die Vorgänge, die auf einem so großen Gebiete wie der Beschäftigung von Menschen ja viele Verordnungen notwendig machen, unterrichtet und daran beteiligt sein mußte. Ich konnte ja unmöglich – und habe keine Vollmacht gehabt – gesetzliche Verordnungen erlassen, sondern die mußte ich ja dem Ministerrat für die Reichsverteidigung vorlegen. Ich konnte nur fachliche Anweisungen treffen, Weisungen geben; das ist etwas ganz anderes.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Der Angeklagte Funk als Wirtschaftsminister und der Angeklagte Speer als Rüstungsminister waren doch die Hauptmittelsmänner zwischen den Industriellen und Ihnen als Lieferanten der Arbeitskraft. Ist das richtig?


SAUCKEL: Es ist im Schluß Ihres Satzes ein außerordentlich erheblicher Fehlschluß enthalten. Das waren nicht Mittelsmänner für mich zur Industrie, sondern die Industrie war dem Rüstungsministerium nachgeordnet. Es haben da ja persönliche Verordnungen stattgefunden im Laufe der Jahre. Ich hatte nicht mit der Industrie zu verhandeln; die Industrie hat Arbeiter verlangt und hat sie bekommen, ebenso wie die Landwirtschaft.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sagen Sie uns, welche Rolle die Angeklagten Funk und Speer bei der Durchführung dieser Maßnahmen spielten. Sie brauchen hier keine langen Erklärungen abzugeben. Antworten Sie mir ganz kurz.


SAUCKEL: Diese beiden Minister waren Chefs der in ihre Ministerien eingeordneten Betriebe der verschiedensten Art der deutschen Wirtschaft. Sie haben die Arbeiter bekommen; damit war meine Aufgabe abgeschlossen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Haben die Angeklagten Frank, Seyß-Inquart und Neurath an der Durchführung des Arbeitseinsatzes in den Gebieten, die ihnen unterstanden, teilgenommen? Ich denke dabei an Polen, Holland, Böhmen und Mähren. Ist das richtig?


SAUCKEL: Diese Herren haben im Rahmen ihrer Pflichten, die sie in diesen Gebieten eingenommen haben, mich unterstützt in dem Erlaß von Verordnungen und Gesetzen und haben selbst großen Wert darauf gelegt, daß diese Verordnungen und Gesetze gehörig und menschlich gerechtfertigt waren.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und welches war die Rolle, die der Angeklagte Fritzsche gespielt hat?


SAUCKEL: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich habe Herrn Dr. Fritzsche in Deutschland nur ein einziges Mal, ich glaube im Jahre 1945, Anfang 1945 kurz gesehen. Über meine Aufgabe habe ich mit ihm nie gesprochen. Ich weiß auch nicht, ob er damit zu tun [164] gehabt hat; ich kann nur aussagen, daß ich verschiedentlich im Reichspropagandaministerium vorgesprochen habe und darum gebeten habe, daß dort meine Anweisungen und Vorschriften – so wie sie in den Dokumentenbüchern von meinem Verteidiger vorgelegt worden sind oder vorgelegt werden – weiterverbreitet werden, besonders an die Industrie und sonstigen Kreise, die diese Arbeiter bekommen haben.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nun bleibt noch ein Angeklagter übrig, es ist Bormann, der fehlt. Welche Rolle hat er gespielt? Hat er Ihnen nicht den ganzen Parteiapparat der NSDAP zur Verfügung gestellt?


SAUCKEL: Nein, das hat er nicht. Er hat mir die Gauleiter zur Verfügung gestellt; und die Anordnungen, die ich den Gauleitern gegeben habe, und die Schreiben dieser Art, die ich an sie gerichtet habe – es sind, glaube ich, drei, die hier vorliegen und sind nicht viel mehr gewesen –, die haben sich darauf bezogen, daß ich die Hilfe der Partei in Anspruch nehmen konnte, daß die Arbeiter hinsichtlich Betreuung, Verpflegung, Ernährung und Bekleidung alles das bekommen sollten, was menschlich nötig und was auf Grund unserer Kriegslage überhaupt möglich war. Das war die Rolle, die die Partei spielte, soweit sie für mich erbeten wurde; also eine Kontrolle zugunsten der in Deutschland verwendeten ausländischen und deutschen Arbeiter. Sonst hat die Partei nichts damit zu tun gehabt. Ich habe mir auch nicht gerne von fremden Dienststellen hineinregieren lassen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das ist nicht richtig. Ich will Sie an das Programm des Arbeitseinsatzes erinnern, welches Sie im Jahre 1942 herausgegeben haben. Es ist Beweisstück USSR-365; dort heißt es, daß die Gauleiter zu Ihren Bevollmächtigten in den Fragen des Arbeitseinsatzes ernannt seien und daß sie diese Arbeitskräfte...


SAUCKEL: Wo steht das? Meine Beauftragten konnten von mir nicht ernannt werden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Es wird Ihnen gleich gezeigt werden. Ich zitiere diesen Abschnitt nicht, ich erwähne nur seinen Inhalt, seinen Sinn. Dort heißt es, daß die Gauleiter in ihren Gauen sich der ihnen unterstellten Parteiorganisationen bedienen werden. Deshalb nehme ich auch an, daß der gesamte Parteiapparat an der Durchführung dieser Maßnahmen teilgenommen hat.


SAUCKEL: Steht hier gar nicht, Herr Ankläger.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Haben Sie es gefunden:

»Die Bevollmächtigten... bedienen sich... ihrer...«?


SAUCKEL: Ja. Und das habe ich nur zu dem Zweck, den ich geschildert habe. Ich bitte sehr, weiterlesen zu wollen.

[165] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Lesen Sie es selbst.


SAUCKEL: Ich danke sehr.

»Die Leiter der höchsten für ihren Gau zuständigen Dienststellen des Staates und der Wirtschaft beraten und unterrichten die Gauleiter hinsichtlich aller wichtigen Fragen des Arbeitseinsatzes.«

Das heißt im Rahmen ihrer Dienstgebiete; und dann werden diese aufgeführt:

»der Präsident des Landesarbeitsamtes« – das ist keine Parteistelle, sondern eine staatliche Stelle, – »der Treuhänder der Arbeit« – ist keine Parteistelle, sondern eine staatliche Stelle, – »der Landesbauernführer« – ist keine Parteistelle, sondern eine staatliche Stelle, – »der Gauwirtschaftsberater« – das ist eine Parteistelle...


VORSITZENDER: Bitte, beachten Sie das Licht, um sicher zu sein, daß die Dolmetscher mitkommen.

SAUCKEL: Ich bitte um Entschuldigung, Euer Lordschaft.

»der Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront« – ist eine Stelle der Arbeitsfront, – »die Gaufrauenschaftsleitung...«


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Es ist alles vollkommen klar, Sie brauchen es nicht aufzuzählen. Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf Punkt VI. Da heißt es ganz deutlich, daß sich die Gauleiter als Bevollmächtigte für den Arbeitseinsatz in ihren Gauen ihrer zuständigen Dienststellen der Partei bedienen werden. Steht es darin?

SAUCKEL: Ja.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Weiter wird aufgezählt, wie sie diese Arbeit und durch welche Ämter sie sie durchzuführen haben. Dieser Punkt, wo es heißt, daß sie sich der ihnen unterstellten Parteistellen bedienen sollen, gibt mir den Anlaß anzunehmen, daß der ganze Parteiapparat der NSDAP sich an diesen Maßnahmen beteiligte. Nun will ich von Ihnen hören, ob es so war oder nicht.


SAUCKEL: Nein.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Dazu ist nicht mehr zu sagen.


SAUCKEL: Nein. Ich darf zu diesem »Nein« eine Erklärung abgeben? Sie haben mir in Ihrer ersten Erwiderung gesagt, meine Beschreibung sei nicht ganz richtig. Meine Darstellung ist vollkommen richtig, daß die Partei eingesetzt war für die deutschen und ausländischen Arbeiter, um deren Versorgung und Betreuung zu ihren Gunsten durchzuführen: Die Dienststellen der Partei, die hier angeführt sind, haben nur derartige Aufgaben gehabt, konnten [166] keine anderen haben; mir als ehemaligem Arbeiter lag da daran, diesen Arbeitern, deutschen und fremden, die im Kriege denkbar mögliche Betreuung zu gewährleisten; deshalb diese Einführung und keine andere. Meine Antwort war also vollkommen korrekt.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Haben die Gebietsführer der HJ auch an diesen Maßnahmen teilgenommen?


SAUCKEL: Die Gebietsführer der Hitler-Jugend haben teilgenommen, um die Jugend zu betreuen und zu beschützen, wie es der Reichsleiter Schirach und wie es später der Reichsjugendführer Axmann ja sehr gefordert haben – deswegen. Es mußte für die Jugend Obsorge gegen jede Gefahr getroffen werden. Das hat die Hitler-Jugend einschließlich der eingesetzten ausländischen Jugend getan. Das muß ich ausdrücklich betonen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Stimmten Sie persönlich der Politik der Hitler-Regierung zu, welche die Verschleppung von Sklavenarbeitern aus den besetzten Gebieten vorsah, um die Durchführung eines Aggressivkrieges sicherzustellen? Haben Sie diese Politik gebilligt?


SAUCKEL: Ich muß in Ihrer Fragestellung eine Anklage erkennen.

Ich persönlich habe immer wieder erklärt, ich war weder Außenpolitiker noch Innenpolitiker... noch Militär wollte ich sagen. Ich habe einen Auftrag bekommen und Befehle bekommen; diesen Auftrag versuchte ich als Deutscher meinem Volk und seiner Regierung gegenüber korrekt, aber so gut als irgend möglich auszuführen; denn es war mir ja klargemacht, daß mit an der Ausführung dieses Auftrages das Schicksal meines Volkes hing. In diesem Bewußtsein habe ich gearbeitet und gestehe, daß ich mein Können daran gesetzt habe, diesen Auftrag zu erfüllen in den Formen, wie ich es hier betont habe. Ich habe das als meine Pflicht aufgefaßt und muß das hier bekennen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Um Ihre persönliche Einstellung zu diesen Verbrechen zu charakterisieren, werde ich Ihnen einige Ihrer eigenen Erklärungen in Erinnerung bringen. Sie stammen aus dem Dokument Beweisstück USSR-365; dieses Dokument ist das Programm für den Arbeitseinsatz des Jahres 1942 Seite 9.

Die Stelle, die ich nun verlesen werde, wird Ihnen gezeigt. Ich zitiere:

»Ich bitte Sie, mir zu glauben, als einem alten fanatischen nationalsozialistischen Gauleiter...«

Steht es da so geschrieben?

SAUCKEL: Das steht da geschrieben.

[167] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nun kommen wir zum Dokument 566-PS. Das ist Ihr am 20. April 1943 während eines Fluges nach Riga an Hitler gerichtetes Telegramm. Dieses Telegramm wird Ihnen jetzt überreicht und die Stelle, die ich daraus verlesen will, gezeigt:

»Alles werde ich mit fanatischem Willen daran setzen, um meine Aufgabe zu erfüllen und Ihr Vertrauen zu rechtfertigen.«

Ist das richtig?

SAUCKEL: Das ist richtig. Ich habe in Hitler damals einen Menschen gesehen und verehrt, der Führer des deutschen Volkes war, vom deutschen Volke erwählt war; ich habe demzufolge als deutscher Staatsbürger und als Angehöriger eines Amtes und von Ämtern es für meine Pflicht gehalten, das Vertrauen des Staatsoberhauptes, das er in mich setzte, auf meinem Aufgabengebiet zu rechtfertigen.

Ich darf zu diesem Telegramm bemerken...


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Über dieses Telegramm brauche ich keine weiteren Erklärungen. Ich bin an Ihrer Einstellung zu Hitler nicht interessiert. Mich interessiert Ihre persönliche Einstellung zu jenen Maßnahmen der Arbeitererfassung und -verwendung, die Sie ausgeführt haben.

Unser nächstes Dokument ist 1292-PS, das Protokoll einer Sitzung bei Hitler am 4. Januar 1944...


SAUCKEL: Ich bitte das Hohe Gericht, zu dieser letzten Erklärung, die Sie gemacht haben, Herr Ankläger, meinerseits eine kurze Zufügung zu machen. Ich habe in Hitler damals keinen Verbrecher sehen können und nicht empfunden, sondern ich habe mich verpflichtet gefühlt, meine Pflicht zu tun, nichts anderes. Verbrechen hätte ich aus meinem Werdegang und als Mensch keinesfalls unterstützt.


VORSITZENDER: Wie hat Ihre Frage gelautet, Herr General, einfach, ob es ein an Hitler geschicktes Telegramm war?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Meine letzte Frage bezog sich auf ein Telegramm, aus dem ich einen Satz verlesen habe. Ich wollte vom Angeklagten Sauckel die Bestätigung haben, daß dieses Telegramm abgegangen war. Etwas anderes interessiert mich nicht.


[Zum Zeugen gewandt:]


Das nächste Dokument ist 1292-PS. Haben Sie es vor sich?

SAUCKEL: Nein.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Die Stelle, die ich nun verlesen will, ist Ihnen bereits gezeigt worden. Ihre Erklärung lautet wie folgt:

[168] »GBA Sauckel erklärte, daß er mit fanatischem Willen den Versuch machen werde, diese Arbeitskräfte zu beschaffen.«

Damals wurde über die Aufbringung von vier Millionen Arbeitern gesprochen. Weiter heißt es:

»Er werde alles tun, was in seinen Kräften stehe, um für 1944 die gewünschten Arbeitskräfte zu beschaffen.«

Haben Sie das gesagt? Ist die Erklärung richtig ins Protokoll aufgenommen?

SAUCKEL: Ich habe das gesagt und bitte, dieser meiner bejahenden Antwort folgendes hinzufügen zu dürfen: Ich wußte, daß das deutsche Volk, und das war mein Volk, in schwerster...

Ich bitte, meiner klaren Antwort, wie es mein Recht ist, eine Erklärung hinzufügen zu dürfen, warum ich so geantwortet habe...


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Angeklagter Sauckel! Sie begleiten jede Ihrer Antworten mit weitschweifigen Erklärungen. Sie verzögern nur das Verhör. Ich bin mit Ihrer Antwort bereits zufriedengestellt. Mir genügt vollkommen, was Sie gesagt haben.


VORSITZENDER: Herr General! Er hat eine sehr klare Antwort gegeben, daß er es gesagt habe, und ich glaube, daß er berechtigt ist, einige erklärende Worte hinzuzufügen. Es ist wohl wahr, daß seine Erklärungen unerträglich lang sind, aber er ist berechtigt, einige Erklärungen abzugeben.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Herr Vorsitzender! Wenn jede Antwort von derartig langen Erklärungen begleitet wird...


VORSITZENDER: General Alexandrow! Ich habe gesagt, daß er berechtigt ist, einige Erklärungen zu geben.


[Zum Zeugen gewandt:]


Aber bitte, machen Sie es kurz.

SAUCKEL: Ich wußte, daß das deutsche Volk in seinem schwersten Ringen war. Es war meine Pflicht, meine Aufgabe mit allen meinen Kräften – das habe ich unter »fanatisch« verstanden – zu erfüllen. Ich habe weiter in einem Satz erklärt, daß ich in diesem Jahr die Aufgabe nicht voll erfüllen kann. Soweit ich im Jahre 1944 meine Aufgabe erfüllen konnte, geschah dies zu zwei Drittel mit deutschen Menschen, nicht in der Hauptsache mit Ausländern, sondern über zwei Drittel mit deutschen Menschen, und ich war fanatisch bemüht, die letzte deutsche Frau, soweit sie arbeitsfähig war, zur Arbeit mitzubringen, nämlich im Jahre 1944 über zwei Millionen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Um die Verschleppung von Arbeitern aus den besetzten Gebieten nach Deutschland zu beschleunigen, besuchten Sie im April 1943 die Städte Rowno, Kiew, [169] Dnjepropetrowsk, Saporoschie, Simferopol, Minsk und Riga. Im Juni des gleichen Jahres statteten Sie den Städten Prag, Krakau, Kiew, Saporoschie und Melitopol einen Besuch ab. Ist das richtig?


SAUCKEL: Das ist richtig, und ich habe mich auf diesen Reisen persönlich überzeugt, ob meine Ämter korrekt arbeiteten. Das war der Zweck dieser Reise.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Somit haben Sie persönlich die Verschleppung der friedlichen Bevölkerung aus den besetzten Gebieten in die Sklaverei organisiert. Ist das richtig?


SAUCKEL: Ich muß dieser Unterstellung auf das heftigste und leidenschaftlichste widersprechen. Ich habe das nicht getan.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Warum besuchten Sie dann alle diese Städte und Gebiete? Haben Sie sie nicht deshalb besucht, um die Verschleppung der Leute der besetzten Gebiete zu erzwingen?


SAUCKEL: Ich habe diese Gebiete besucht, um mich persönlich zu überzeugen, wie meine Dienststellen in diesen Städten – das heißt nicht meine, sondern die Arbeitsdienststellen, die zu den dortigen Verwaltungen gehörten – arbeiteten, ob sie korrekt die Dienstverpflichtung, die ärztlichen Untersuchungen, die Kartotheken und so weiter führten, und damit meine Anweisungen ausgeführt wurden. Deshalb bin ich in den Städten gewesen. Ich habe wegen der Kontingente mit den Chefs verhandelt, das ist richtig, denn es war ja meine Aufgabe, Arbeiter zu werben und Kontingente zu prüfen, aber bei diesen Besuchen in den Städten habe ich mir diese Dienststellen persönlich angesehen, um mich von ihrem Funktionieren zu überzeugen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Aber auch, um die beschleunigte Verschleppung von Zwangsarbeitern nach Deutschland sicherzustellen?


SAUCKEL: In dem gesteckten Ziel, die denkbar besten Methoden anzuwenden. Das steht einwandfrei in meinen Anordnungen fest, und das Manifest, das dem Gericht vorliegt, ist auf dieser Reise, die Sie erwähnen, entstanden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das heißt, daß Sie diese Städte speziell besuchten, um die Erfassungsmethoden zu verbessern? Habe ich Sie richtig verstanden?


SAUCKEL: In diese Städte bin ich hingefahren, um mich zu überzeugen, ob die Methoden korrekt waren und mich mit den Dienststellen darüber zu besprechen. So ist das richtig, denn um meine Aufgabe zahlenmäßig zu besprechen, brauchte ich nicht nach Charkow, nicht nach Kiew, nicht in eine andere Stadt, da brauchte ich nur mit dem Ost-Berichterstatter zu sprechen, der saß in Berlin, [170] oder mit dem Reichskommissar, den ich nicht erreichte, der saß bisweilen in Rowno.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: In Ihren Angaben Ihrem Verteidiger gegenüber erklärten Sie, daß Ihnen nichts über gesetzwidrige und verbrecherische Methoden der Zwangsaushebungen zu Ohren gekommen ist. Was war denn dann der Grund für solche ausgedehnte Reisen in die besetzten Gebiete? War es nicht so, daß Sie damals einige Hinweise über die massenhaften Übergriffe bei der Anwerbung der Arbeitskräfte erhielten? War nicht das der Grund für Ihre Reisen? Sie haben ja mehr als zehn Städte besucht.


SAUCKEL: Ich darf Sie dahin berichtigen, Herr Ankläger, daß mein Verteidiger mir diese Frage schon gestellt hat und daß ich sie mit Ja beantwortet habe. In dem Maße, in dem ich Beschwerden bekommen habe, habe ich mit Rosenberg Rücksprache gehalten und abgestellt, was ich abstellen konnte. Ich bitte, darüber meinen Verteidiger und Zeugen zu verhören.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Die Zeugen werden vernommen, wenn es der Gerichtshof beschließt. Ich möchte mich jetzt gern vergewissern, daß Sie diese Reisen zur Verbesserung der Aushebungs methoden ausführten.

Ich muß zu dem logischen Schluß kommen, daß bis zu Ihrer Ankunft in allen diesen Orten eine gewisse Gesetzlosigkeit und gewisse Verbrechen bei der Anwerbung der Arbeitskräfte vorherrschten. Darüber sprechen wir doch? Nun antworten Sie mir ganz klar, warum Sie alle diese Orte besuchten.


SAUCKEL: Ich habe diese Frage schon in jeder Richtung beantwortet. Ich füge aber noch einmal hinzu, daß ich annehme, Herr Ankläger, daß Sie persönlich soviel Verwaltungserfahrung besitzen, daß in jedem Amt irgendwo in einem jeden Land dieser Erde es selbstverständlich ist, daß Verwaltungsanordnungen auch geprüft werden. Es ist gar nicht notwendig zu wissen, daß im menschlichen Leben und in jeder menschlichen Organisation Fehler gemacht werden, sie werden trotzdem kontrolliert.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wenn Sie also bestreiten, diese Reisen zwecks Beseitigung der Gesetzwidrigkeiten, die bei der Anwerbung der Arbeitskräfte stattfanden, unternommen zu haben, so sind Sie dorthin gefahren, um die Verschleppung dieser Arbeitskräfte zu beschleunigen. Entweder ist das eine oder das andere richtig. Wählen Sie selbst.


SAUCKEL: Nein. Ich muß dem heftig widersprechen. Ich habe diese Reisen unternommen, um im Rahmen meiner Aufgabe mich zu überzeugen, wie diese Aufgabe durchgeführt wird, Mängel, die mir mitgeteilt wurden, – wie zum Beispiel einmal, wie ich es meinem Verteidiger im Verhör gesagt habe, auch von Feldmarschall [171] Kluge – abzustellen, mich aber auch vorsorglich zu unterrichten und den Dienststellen entsprechende Ermahnungen und Anweisungen zu geben.

Dafür ist mein Manifest, das auf dieser Reise entstanden ist, mein bester Beweis.


VORSITZENDER: General Alexandrow! Können Sie dem Gerichtshof sagen, wie lange Sie noch benötigen werden?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich kann es leider nicht ganz genau sagen, glaube aber ungefähr zwei Stunden.


VORSITZENDER: Sie lassen gewiß nicht außer acht, daß bereits durch den französischen Anklagevertreter ein gründliches Kreuzverhör durchgeführt worden ist.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Herr Vorsitzender...


VORSITZENDER: Der Gerichtshof hofft, daß Sie Ihr Kreuzverhör so kurz wie möglich halten werden. Wir machen nunmehr eine Pause.

[Pause von 10 Minuten.]


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sagen Sie, Angeklagter Sauckel, wie verhielten Sie sich als Generalbevollmächtigter zur Beschäftigung sowjetischer Kriegsgefangener in der deutschen Industrie? [Der Dolmetscher übersetzt: »... welche Mitarbeiter hatten Sie zur Ausnutzung...«]

SAUCKEL: Ich muß auf Ihre Frage antworten, daß ich auch zur Ausnutzung der russischen Kriegsgefangenen keine Mitarbeiter hatte, denn ich habe Kriegsgefangene nicht beschäftigt.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und Sie haben sich um ihre Erfassung nicht gekümmert und keine Statistik geführt?


SAUCKEL: Ich habe als die zuständige vermittelnde Stelle die Verwaltungsmaßnahmen durch die Arbeitsämter oder Gauarbeitsämter durchführen lassen müssen, die dazu da waren, zwischen den Betrieben und den Stalags beziehungsweise den Generalen für das Kriegsgefangenenwesen diese Kriegsgefangenen für die Betriebe zu vermitteln.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und was für Organisationen waren es? Welcher Art waren diese Organisationen?

SAUCKEL: Das waren die Generale für das Kriegsgefangenenwesen in den Wehrkreisen und das andere war die Organisation der Betriebe oder die Betriebe selbst über die entsprechenden Ministerien, sei es das Reichsernährungsministerium, in dem die meisten Kriegsgefangenen bei Bauern untergebracht wurden zur Arbeit oder in der gewerblichen Kriegswirtschaft.


[172] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Mit anderen Worten, Sie hatten gar nichts damit zu tun. Ich werde Sie daran erinnern...


SAUCKEL: Ich hatte über die Gauarbeitsämter und Arbeitsämter, soweit sie hier die formulare Vermittlung vorzunehmen hatten, diese einzuschließen, soweit sie nicht direkt zwischen den Betrieben und den Stalags gingen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich werde jetzt einen Auszug aus Ihrem Bericht an Hitler vom 27. Juli 1942 verlesen. Es ist das Dokument 1296-PS. In diesem Auszug heißt es im Abschnitt III...


SAUCKEL: Drei oder zwei, bitte?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Drei. Er trägt die Überschrift:

»Der Einsatz sowjetrussischer Kriegsgefangener.«

Sie schreiben darin:

»Neben dem Einsatz ziviler Arbeitskräfte habe ich den Einsatz der sowjetrussischen Kriegsgefangenen planmäßig in Zusammenarbeit mit dem OKW – Abteilung Kriegsgefangene – gesteigert.«

Und weiter:

»Auf den weiteren verstärkten und beschleunigten Abtransport einer größtmöglichen Zahl von Kriegsgefangenen von der Front zum Einsatz im Reich lege ich daher besonderen Wert.«

Ist das richtig?

SAUCKEL: Das ist richtig, und es entspricht genau meiner Darstellung, die ich vorher gegeben habe.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nicht ganz.


SAUCKEL: Doch.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie haben erklärt, daß Sie in gar keinem Verhältnis zur Beschäftigung der Kriegsgefangenen in der deutschen Industrie standen, während es in Ihrem Bericht ganz anders heißt; daher frage ich Sie im Zusammenhang mit dem, was ich eben verlesen habe: Sie haben doch die Ausnutzung der sowjetrussischen Kriegsgefangenen in der deutschen Industrie im vorausgeplant. Das war in Ihren Plänen vorgesehen, und darüber schreiben Sie auch in Ihrem Berichte. Ist das richtig?


SAUCKEL: Ich muß einen grundlegenden Irrtum Ihrerseits festlegen. In der ganzen Welt, ob staatlich oder privat, ist die Arbeitsvermittlung keine Organisation oder Institution, die Arbeiter ausnutzt, sondern die Arbeiter vermittelt. Ich muß diesen grundsätzlichen Irrtum feststellen. Meine Obliegenheit war, die Verbindung herzustellen, damit diese Kriegsgefangenen, die sich etwa [173] in Stalags der besetzten Gebiete oder im Generalgouvernement befanden, von den dortigen Generalen für das Kriegsgefangenenwesen für die in Deutschland vorgesehenen landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebiete registriert und dann entsprechend gesteuert wurden. Der Einsatz zur Arbeit im Betrieb unterlag nicht meiner Aufsicht und hatte nichts mit mir zu tun.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Dann haben Sie mit anderen Worten an der Versorgung der deutschen Industrie mit sowjetischen Kriegsgefangenen teilgenommen. Ist das richtig? [Der Dolmetscher übersetzt »Versorgung« mit »Ausnutzung«.]


SAUCKEL: Das ist nicht richtig nach meinem deutschen Sprachgebrauch, wie ich Sie verstehe. Vermittlung ist etwas ganz anderes wie Ausnutzung, dazu müßten andere Herren Stellung nehmen. Ich kann nur für die Vermittlung sprechen. Die war in Deutschland staatlich. In anderen Ländern ist sie privat. Das ist der Unterschied; aber ausgenutzt habe ich keinen Menschen. Ich habe keinen einzigen Arbeiter beschäftigt als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: War es Ihnen bekannt, daß die sowjetrussischen Kriegsgefangenen in der deutschen Kriegsindustrie eingesetzt waren?


SAUCKEL: Es war mir bekannt, daß sowjetische Kriegsgefangene in der deutschen Kriegsindustrie benutzt wurden, denn die ist sehr weitläufig und groß gewesen und umfaßte die verschiedensten Zweige.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: War Ihnen insbesondere die Anweisung des Angeklagten Keitel über den Einsatz sowjetrussischer Kriegsgefangener im Bergbau bekannt? Die Anweisung ist vom 8. Januar 1943 datiert. Wissen Sie etwas von dieser Anweisung?


SAUCKEL: Sie ist mir im einzelnen nicht gegenwärtig, ich bitte, sie mir vorzulegen.


[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Haben Sie es durchgelesen?

SAUCKEL: Ich habe es durchgelesen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie erwähnt klar und deutlich den Einsatz sowjetischer Kriegsgefangener im Bergbau für militärische Zwecke und im Interesse der Kriegführung. Ist das richtig?


SAUCKEL: Es betrifft den Einsatz von Kriegsgefangenen im Bergbau in Deutschland.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und zu welchem Zweck? Das ist im Dokument klar ausgedrückt.


[174] SAUCKEL: Für den Einsatz im Bergbau.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ja, aber zu welchem Zweck? Welchem Zweck sollte der Arbeitseinsatz dienen? Darauf ist im Dokument klar hingewiesen.


SAUCKEL: Zum Arbeiten, nehme ich an.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Im Interesse der Kriegführung?


SAUCKEL: Ja, der deutsche Bergbau hat nicht nur im Interesse des Krieges gearbeitet; es sind von Deutschland sehr viele Kohlen auch in neutrale Länder geliefert worden. Also je nachdem, es war verschieden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sehen Sie sich dieses Dokument an. Lesen Sie mit mir:

»Für die Durchführung des erweiterten Eisen- und Stahlprogrammes befahl der Führer am 7. Juli die vollständige Garantie...«

SAUCKEL: Ich habe es nicht mitbekommen, was Sie gelesen haben.

GENERALMAJOR ALEXANDROW:

»Für die Durchführung des erweiterten Eisen- und Stahlprogrammes befahl der Führer am 7. Juli die vollständige Garantie der dazu nötigen Kohlen- und Produktionsmittel, Zu diesem Zweck hatte er auch angeordnet, die dazu notwendigen Arbeitskräfte durch Kriegsgefangene zu ersetzen.«

Haben Sie die Stelle gefunden?

SAUCKEL: Jawohl, das habe ich gelesen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Somit sind die sowjetrussischen Kriegsgefangenen im Bergbau im Interesse der Kriegführung benutzt worden. Ist das richtig? Es ist doch im Dokument klar niedergelegt.


SAUCKEL: Ja, das sagt das... ich darf bemerken, daß dieses Schreiben nicht an mich gerichtet ist.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich habe Sie gefragt, ob Sie das Dokument kannten. Sie haben mit Ja geantwortet.


SAUCKEL: Es ist mir nicht bekannt. Nein, jetzt kenne ich es, vorher war es mir nicht bekannt, denn es ist nicht an mich gerichtet.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie sagten, daß Sie von einem solchen Erlaß im allgemeinen Kenntnis hatten und baten mich, Sie mit den Einzelheiten dieses Dokuments vertraut zu machen. Es wurde mir so übersetzt.


[175] SAUCKEL: Nein, ich habe Ihnen gesagt – ich bitte das ausdrücklich betonen zu dürfen –, daß ich mich nicht erinnere, daß ich nur bäte, mir dieses Dokument eventuell vorzulegen. Das Dokument ist nicht an mich adressiert. Die Adressatenstelle steht genau da und ist demzufolge nicht in meine Hände oder meine Dienststelle gelangt.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Damit Sie diese Frage völlig verstehen, werde ich Ihnen das Dokument US-206 vorlegen. Es ist Ihre Anordnung vom 22. August 1942 über den Einsatz von Arbeitskräften der besetzten Gebiete. Kennen Sie diese Anordnung?


VORSITZENDER: Was ist die PS-Nummer?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Einen Augenblick bitte. Es tut mir leid, ich habe die PS-Nummer nicht. Ich habe nur die Nummer des Beweisstücks der Vereinigten Staaten, und diese ist 206.

Angeklagter Sauckel...


VORSITZENDER: Hat die Anklagevertretung der Vereinigten Staaten die entsprechende Dokumentennummer des US-Beweisstücks 206?

MR. DODD: Wir werden es in ein paar Minuten haben, Herr Vorsitzender. Ich weiß sie nicht auswendig, aber ich werde sie mir verschaffen.


VORSITZENDER: Danke schön.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Angeklagter Sauckel! Lesen Sie den Absatz 8 dieses Erlasses. Es heißt dort:

»Diese Anordnung gilt entsprechend auch für Kriegsgefangene.«

Ist dort so ein Hinweis enthalten?

SAUCKEL: Jawohl.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Demnach machten Sie selbst zwischen Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung, was ihren Einsatz in der deutschen Kriegsindustrie betraf, keinen Unterschied. Geben Sie das zu?


SAUCKEL: Ja, und ich habe meinem Herrn Verteidiger ja schon geantwortet – ich glaube, auch gestern –, daß mir und überhaupt dem Reichsarbeitsministerium ein Katalog gegeben worden ist, nach dem Kriegsgefangene beschäftigt werden dürfen. Aber dieser Absatz 8 hat mit diesem Schreiben nichts zu tun, denn das war eine Abmachung oder eine Anordnung, die nicht an mich gegangen und auch nicht an mich adressiert gewesen ist.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Herr Vorsitzender! Das Dokument US-206 hat die PS-Nummer 3044.


[176] [Zum Zeugen gewandt:]


Außer diesen Erklärungen, von denen Sie soeben sprachen und die Sie Ihrem Verteidiger gemacht haben, haben Sie erklärt, daß beim Einsatz der Kriegsgefangenen in der deutschen Industrie die Bestimmungen der Genfer und der Haager Konventionen berücksichtigt wurden. Entsinnen Sie sich dessen?

SAUCKEL: Ja, das liegt auch dokumentarisch vor, daß im Reichsarbeitsministerium und in meinen Dienststellen die Anweisung bestand und in Sonderdrucken weitergegeben worden ist, daß die Genfer Konvention auch gegenüber sowjetrussischen Kriegsgefangenen eingehalten werden soll.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Geht denn daraus hervor, daß Sie keinen Unterschied zwischen den sowjetischen Kriegsgefangenen und den zivilen Arbeitskräften machten?


SAUCKEL: Nein, das geht nicht daraus hervor.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Also wurden diese Bestimmungen beim Arbeitseinsatz insofern verletzt, als die Kriegsgefangenen den Zivilpersonen angeglichen und in der Kriegsindustrie eingesetzt wurden.


SAUCKEL: Dann habe ich Sie falsch verstanden oder Sie mich. Ich habe ja ausdrücklich gesagt, daß ich Wert darauf gelegt habe, daß es gedruckt worden ist und daß während meiner Dienstzeit ein Sonderdruck an die Betriebe und an die Interessenten herausgegeben worden ist, worin festgestellt war, daß die Genfer Konvention eingehalten werde. Mehr kann ich nicht tun.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ihr Verteidiger hat Sie über die Operation, die unter dem Decknamen »Heu« bekannt ist, gefragt. Diese Frage haben Sie wie folgt beantwortet; ich zitiere aus der Niederschrift:

»Sauckel: Nein, ich hatte mit dieser besonderen Maßnahme nichts zu tun.«

Jetzt werde ich Ihnen einen Brief von Alfred Meyer, datiert vom 11. Juli 1944, übergeben. Es ist das Dokument 199-PS. Es ist ein an Sie gerichteter Brief. Lesen Sie Absatz 1; dort steht folgendes:

»Das bisher in Minsk stationierte Kriegseinsatzkommando Mitte muß seine Tätigkeit in der Einberufung jugendlicher weißruthenischer und russischer Kräfte für einen militärischen Einsatz im Reich unter allen Umständen fortsetzen. Das Kom mando hat zusätzlich die Aufgabe, Jugendliche von 10 bis 14 Jahren ins Reich zu überführen.«

Haben Sie die Stelle gefunden?

SAUCKEL: Ich habe die Stelle gelesen und darf dazu erwidern, daß der Brief zwar an mich gerichtet ist, also zur Information, daß [177] ich aber mit diesem Vorgang weder in meinem Amt noch persönlich etwas zu tun hatte. Das ist ja schon im Komplex des Angeklagten Schirach erörtert und innerhalb dieser Stellen durchgeführt worden; der Arbeitseinsatz als Amt war daran nicht beteiligt. Ich persönlich erinnere mich auch nicht.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und wie war Ihr Verhältnis zum »Kriegseinsatzkommando Mitte«? War das Ihr Stab?


SAUCKEL: Ich verstehe die Frage nicht. Welchen Stab meinen Sie?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Den Stab, der in dem Brief von Alfred Meyer erwähnt wird, Stab Mitte, der sich mit dem Einsatz von Arbeitskräften befaßte.


SAUCKEL: Ich finde das Wort Stab nicht.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Es steht ganz am Anfang des Satzes. »Das... Kriegseinsatzkommando... muß...«

SAUCKEL: Kriegseinsatzkommando Mitte ist mir ein vollständig unbekannter Begriff. Ich weiß nicht, was es war, ob eine militärische oder zivile Dienststelle. Das hat nichts mit mir zu tun. Ich kenne das nicht.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie haben hier erklärt, daß die staatliche Sicherheitsverwaltung besondere Erkennungszeichen für die aus den besetzten Gebieten gebrachten Menschen eingeführt hatte. Für Sowjetbürger war das Zeichen... Sie können mich nicht hören?


SAUCKEL: Ich verstehe die Übersetzung nicht.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie haben hier vor dem Gerichtshof bekundet, daß für die aus den besetzten Gebieten hereingebrachten Menschen besondere Erkennungszeichen eingeführt wurden. Die Sowjetbürger bekamen ein Zeichen mit der Aufschrift »Ost«, die Polen mit einem »P«. Sie haben erklärt, daß Sie damit nicht einverstanden waren. Was haben Sie getan, um dieser Verhöhnung ein Ende zu bereiten?


SAUCKEL: Ich habe ständig Versuche unternommen, eine solche Kennzeichnung überhaupt zu vermeiden. Der Reichsführer-SS hat es kategorisch verlangt; es liegt auch meines Wissens hier ein Brief von ihm vor, daß die ausländischen Arbeiter, die sich ja auf meinen Wunsch frei in Deutschland bewegen sollten, gekennzeichnet sein müßten, wenn sie aus ihrem Lager herausgehen. Es war keine Verhöhnung. Ich möchte das ausdrücklich betonen, ich habe es nicht als eine Verhöhnung aufgefaßt.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das ist Ihr Standpunkt. Haben Sie darüber mit Ihrem nächsten Vorgesetzten, dem Angeklagten Göring, gesprochen?


[178] SAUCKEL: Ich kann mich heute nicht mehr erinnern, ob ich mit Göring direkt gesprochen habe. Ich kann nur aussagen, daß ich das immer wieder periodisch versucht habe, so lange, bis im Frühjahr – ich glaube im März 1944 – tatsächlich meine Bemühungen Erfolg hatten, und dieses kleine »Ostabzeichen« in ein nationales Abzeichen am Ärmel umgewandelt wurde, so wie es von Verbindungsmännern für die verschiedenen Völker im Osten vorgeschlagen wurde.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich fragte Sie, ob Sie darüber mit Göring gesprochen haben?


SAUCKEL: Ich kann mich nicht erinnern. Es kann sein, ja; es kann sein, nein; es ist ja oft darüber gesprochen worden.


VORSITZENDER: General Alexandrow! Ich glaube, Sie könnten davon abgehen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Auf die Fragen Ihres Verteidigers und meines französischen Kollegen, wie sich der Angeklagte Speer zu Ihrer Ernennung als Generalbevollmächtigter verhielt, haben Sie erwidert, daß Ihnen darüber etwas Genaues nicht bekannt war. Nun lasse ich Ihnen einen Zeitungsartikel aus dem »Völkischen Beobachter« vorlegen. Es ist Dokument USSR-467, das ich dem Gerichtshof überreiche.

Dieser Artikel wurde am 28. März 1942 aus Anlaß Ihrer Ernennung zum Generalbevollmächtigten veröffentlicht. Sie können dort sogar Ihre Photographie finden. Haben Sie die Stelle gefunden, wo folgendes zu lesen ist:

»Die Ernennung des Gauleiters Sauckel erfolgte auch wegen der überragenden Bedeutung des Arbeitseinsatzes in den Rüstungsindustrien auf Wunsch des Reichsministers Speer.«

Wir nehmen an, daß Sie diesen Artikel gelesen haben müssen. Haben Sie ihn gelesen?

SAUCKEL: Das kann ich Ihnen im Augenblick wirklich nicht genau sagen. Es ist wohl möglich oder wahrscheinlich. Ich habe damals nicht viel Zeit zum Zeitunglesen gehabt. Ich möchte Ihnen aber ausdrücklich sagen, Herr Ankläger, daß ich ja während meiner Zeit weit über fünf Millionen deutsche Arbeitskräfte aus verschiedensten Industriekreisen in die Rüstungs wirtschaft überführt hatte. Also es war ein Auftrag, der sich ja in der Hauptsache mit auch auf deutsche Arbeitskräfte und deren Umschichtung bezog.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Mich interessiert etwas anderes, warum der Angeklagte Speer an Ihrer Ernennung zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz interessiert war. Das will ich feststellen. Können Sie mir insoweit etwas sagen?


[179] SAUCKEL: Warum der Herr Reichsminister Speer an meiner Ernennung interessiert war, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich habe meinem Verteidiger schon gesagt, daß ich selber damals überrascht war.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ihr Verteidiger hat Sie am 29. Mai mit dem Dokument EC-68 bekanntgemacht. Es ist ein Dokument, das die Behandlung ausländischer Arbeiter polnischen Volkstums betrifft. Ich will mich bei diesem Dokument nicht aufhalten, da Ihr Verteidiger länger darüber gesprochen hat. Ich will mich darauf beschränken, Ihre Antwort auf diese Frage Ihres Verteidigers, so wie sie im Gerichtsprotokoll erscheint, zu zitieren. Ich lese aus der Niederschrift:

»Sauckel: Ich darf bei diesem Dokument zunächst darauf hinweisen, daß es vom 6. März 1941 stammt – also über ein Jahr vor meiner eigenen Beauftragung. Nachdem dieses Dokument, Nummer 4, hier vorgelegt worden ist, muß ich meinem Fall noch zusätzliche Dokumente beifügen, welche bestätigen, daß ich automatisch alle solche nutzlosen Anordnungen vernichtet habe. In einem solchen Falle hätte ich ja an irgendeine Dienststelle im Reiche keine solchen Befehle geben können.«

Erinnern Sie sich an diese Aussage in der Sitzung vom 29. Mai dieses Jahres?

SAUCKEL: Jawohl.

VORSITZENDER: Herr General! Mir wird gesagt, daß dies eine ungenaue Übersetzung ist. Es heißt »abgestellt« und nicht »vernichtet«. Sie sagten »vernichtet«.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich lese den russischen Text des Protokolls. Es können wohl einige Ungenauigkeiten darin sein. Ich habe nichts dagegen, daß das Wort »vernichtet« durch »abgestellt« ersetzt wird; der Sinn bleibt ja der gleiche.


SAUCKEL: Darf ich noch einmal um den Zusammenhang bitten, es ist mir nicht klar.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich will jetzt auf das Dokument EC-68 nicht zurückkommen. Ich möchte nur feststellen, was Sie Ihrem Verteidiger im Zusammenhang mit diesem Dokument geantwortet haben. Sie bestreiten Ihre Aussage, die ich soeben verlesen habe, nicht. Entspricht es dem, was Sie hier am 29. Mai ausgesagt haben?


SAUCKEL: Nein, aber ich verstehe nicht, was da der Begriff »vernichtet« mit zu tun hat.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Man darf nicht »vernichten«, sondern »abstellen« lesen.


[180] SAUCKEL: Das ist möglich.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie bestätigen doch die Aussage, die ich soeben verlesen habe?


SAUCKEL: Ja.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nun sagen Sie mir: Erinnern Sie sich, unter welchen Bedingungen die ukrainischen Frauen und Mädchen aus den besetzten Gebieten von Ihnen in der deutschen Landwirtschaft eingesetzt wurden? Ich werde Ihnen jetzt das Dokument USSR-383 vorlegen lassen.


VORSITZENDER: Haben Sie die PS-Nummer?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nein, es ist ein USSR-Dokument.


[Zum Zeugen gewandt:]


Dieses Dokument enthält eine Anlage 2. Es ist eine Anlage zu Ihrer Anweisung vom 8. September 1942. Diese Anlage trägt die Überschrift:

»Merkblatt für Hausfrauen über die Beschäftigung hauswirtschaftlicher Ostarbeiterinnen in städtischen und ländlichen Haushaltungen.«

Kennen Sie dieses Dokument, dieses Merkblatt?

SAUCKEL: Jawohl.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich werde jetzt einige Auszüge aus diesem Dokument zitieren, um die Bedingungen zu charakterisieren, unter denen diese Frauen und Mädchen von Ihnen in der deutschen Landwirtschaft eingesetzt wurden.

Bitte, suchen Sie im Abschnitt B, »Polizeiliche Anmeldung, Kennzeichnung, Beaufsichtigung«. Haben Sie diesen Abschnitt gefunden?


SAUCKEL: Nein, noch nicht ganz.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Es ist Abschnitt B. Haben Sie es gefunden?


SAUCKEL: Seite 4?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Im Abschnitt B »Polizeiliche Anmeldung, Kennzeichnung, Beaufsichtigung« ist folgendes zu lesen:

»Die Ostarbeiterin ist verpflichtet, auf der rechten Brustseite jeder Oberkleidung das ›Ost‹-Kennzeichen zu tragen.«

SAUCKEL: Ich finde das nicht, das habe ich nicht gefunden.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie werden es schon noch finden. Dieser Hinweis ist darin enthalten.


SAUCKEL: Ja aber ich bitte, ich muß Ihnen doch folgen können.


[181] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Haben Sie es gefunden?


SAUCKEL: Jawohl.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nun Punkt 4: »Arbeitsverhältnis«. Da steht:

»Die im Reich eingesetzten hauswirtschaftlichen Ostarbeiterinnen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis eigener Art.«

Nun sehen wir uns an, was das für besondere Arbeitsverhältnisse waren. Sehen Sie sich jetzt Abschnitt 9, den ersten Satz unter »Freizeit« an.

»Ein Anspruch auf Freizeit besteht nicht.«


SAUCKEL: Ja, aber ich bitte, auch weiterzulesen. Es steht genau wie bei den anderen deutschen Hausgehilfinnen, daß doch auch ihnen bei...

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich werde jetzt den ganzen Abschnitt 9 verlesen.


VORSITZENDER: Herr General! Ich glaube nicht, daß Sie ihn unterbrechen sollten, wenn er eine berechtigte Erklärung abgibt. Sie sollten warten, bis er sie gegeben hat und dann seine Aufmerksamkeit auf eine andere Stelle im Dokument, über die Sie etwas wissen möchten, lenken.

Was wollten Sie sagen, Angeklagter?


SAUCKEL: Ich habe gebeten, auch weiterzulesen, daß in einem Satz festgelegt ist, daß trotzdem wöchentlicher Ausgang gewährt werden kann. Ich darf den Satz nochmal lesen:

»Hauswirtschaftliche Ostarbeiterinnen dürfen sich grundsätzlich außerhalb der Haushalte nur bewegen, um Angelegenheiten der Haushaltungen zu erledigen. Jedoch kann ihnen bei Bewährung einmal wöchentlich als Belohnung die Gelegenheit gegeben werden, sich drei Stunden ohne Beschäftigung außerhalb des Haushalts aufzuhalten.«

Das galt auch damals für deutsche Hausangestellte. Freizeit ist dasselbe.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Kein »freier Tag«. Hier heißt es anders:

»Jedoch kann ihnen bei Bewährung...«


SAUCKEL: Ja, in ihrer Freizeit – es ist dasselbe.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Eine Freizeit war ihnen nicht erlaubt. Es heißt hier:

»... einmal wöchentlich als Belohnung die Gele genheit gegeben werden, sich drei Stunden ohne Beschäftigung außerhalb des Haushalts aufzuhalten. Dieser Ausgang muß bei [182] Einbruch der Dunkelheit, spätestens aber um 20.00 Uhr, beendet sein.«

Es handelt sich hier also nicht um einen freien Tag, sondern nur um drei Stunden. Jetzt sehen Sie sich den Abschnitt 10 an.

SAUCKEL: Das habe ich auch nicht behauptet. Diese Abendzeit galt wegen der Verdunklung auch für deutsche Angestellte während des Krieges.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sehen Sie sich nun den Abschnitt 10 an:

»Urlaub, Rückkehr nach der Heimat«.

Das ist die Überschrift dieser Stelle. Haben Sie es gefunden? Dort ist zu lesen:

»Urlaub wird zunächst nicht gewährt.

Die Anwerbung der hauswirtschaftlichen Ostarbeiterinnen erfolgt auf unbestimmte Zeit.«

SAUCKEL: Ich darf hierzu bemerken...

VORSITZENDER: Herr General! Ich glaube, daß Sie zur nächsten Frage übergehen können. Sie wissen doch, daß dies keine Sache von sehr großer Wichtigkeit ist.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Herr Vorsitzender! Ich möchte vom Angeklagten Sauckel eine Erklärung über den Widerspruch, der zwischen seinen Aussagen zu Dokument EC-68 und dem von ihm herausgegebenen Merkblatt von 1942 über den Arbeitseinsatz der ukrainischen Frauen in deutschen Haushaltungen besteht, hören. Ich würde gerne von ihm darüber eine Antwort haben, um diesen Widerspruch aufzuklären.


SAUCKEL: Ich bin in der Lage, eine präzise Antwort darauf zu geben.

Dieses Merkblatt ist nicht allein von mir verfaßt, sondern eine ganze Anzahl von Punkten war damals vom Reichsführer-SS verlangt. Schon im Frühjahr 1943 habe ich durchgesetzt, daß diese Paragraphen geändert worden sind, daß die unbestimmte Zeit des Einsatzes der Ostarbeiter auf zwei Jahre beschränkt worden ist und daß weiter in einem Dokument, das meines Erachtens mein Herr Verteidiger noch dem Hohen Gerichtshof vorlegen wird, bewiesen ist, daß ich es erreicht habe, daß alle einschränkenden Bestimmungen der Ostarbeiter auf mein ständiges Bemühen tatsächlich beseitigt worden sind, so wie ich es von Anfang an angestrebt habe und in der ersten Antwort auch richtig bekundet habe, so daß sie vollständig gleich den anderen ausländischen Arbeitern und den deutschen Arbeitern gestanden haben.

Das war mein Bemühen und war der Sinn meiner Auffassung meines Amtes, wie ich es durchführte. Ich tat es den Ostarbeitern [183] gegenüber besonders gern, weil sie die besten Arbeiter waren, die wir in Deutschland hatten.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich gehe nun zur nächsten Frage über. Am 18. August 1942 hatten Sie in Krakau eine Zusammenkunft mit dem Angeklagten Frank. Ich werde Ihnen nun verlesen, was über Ihre Unterhaltung mit dem Angeklagten Frank in seinem Tagebuch geschrieben steht. Es ist das Dokument USSR-223. Im Tagebuch von Frank für das Jahr 1942, Band 3, Seite 918, steht folgendes:

»Ich freue mich, Ihnen amtlich melden zu können, daß wir bis jetzt über 800000 Arbeitskräfte ins Reich vermittelt haben...

Sie haben neuerdings das Ersuchen um die Vermittlung von weiteren 140000 Arbeitskräften gestellt...

Über die Zahl der jetzigen 140000 hinaus können Sie aber im nächsten Jahr mit einer weiteren Arbeiterzahl aus dem Generalgouvernement rechnen, denn wir werden zur Erfassung Polizei einsetzen.«

Entspricht das den Tatsachen? Hat ein derartiges Gespräch zwischen Ihnen und Frank stattgefunden? Hat er es in seinem Tagebuch richtig niedergeschrieben?

SAUCKEL: Ich kann unmöglich eine Niederschrift bestätigen, die ich nie vorher kennengelernt habe und an deren Einzelheiten ich mich unmöglich erinnern kann. Ich kann daher nicht sagen, daß das alles korrekt ist. Es sind da von Herrn Frank zukünftige Möglichkeiten aufgezeichnet worden. Ich kann Ihnen aber auf Grund eines hier vorliegenden Dokuments sagen, daß der Einsatz polnischer Zivilarbeiter...

VORSITZENDER: Wenn Sie sich nicht daran erinnern können, warum sagen Sie es nicht gleich und hören auf?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Aber er hat doch mit Ihnen über Polizeimaßnahmen bei der Anwerbung von Arbeitskräften gesprochen. Hat er das nicht erwähnt? Erinnern Sie sich daran oder nicht?


SAUCKEL: Ich kann mich an diese Mitteilung, die im Jahre 1942 gewesen ist, unmöglich erinnern. Es haben auch dann ganz andere Verhältnisse vorgelegen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Hat der Angeklagte Frank Polizeimaßnahmen zur Anwerbung von Arbeitskräften angewandt oder nicht? Wissen Sie etwas davon?


SAUCKEL: Ich kann Ihnen nicht aus eigenem Wissen sagen, inwieweit der Generalgouverneur diese Aufgabe mit polizeilichen Kräften durchgeführt hat oder nicht. Ich bitte, ihn selbst zu fragen.


[184] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich lege dem Gerichtshof das Dokument USSR-469 vor, welches die Methoden, die bei der Arbeitsverpflichtung in Polen angewandt wurden, kennzeichnet. Dieses Dokument ist eine gedruckte offizielle Anordnung des Kreishauptmannes der Bezirke von Minsk und Warschau. Es ist vom 2. Februar 1943. Diese Anordnung wurde Kazimir Navak ausgehändigt, der am 6. Mai 1926 geboren ist und in Dyzin, Kreis Kolbey, wohnte. Sie lautete:

»Auf Grund der Dienstverpflichtungsverordnung vom 13. Mai 1942 (VOBl. GG Seite 255) verpflichte ich Sie zur Arbeitsleistung im Reiche.«

Folgendes steht am Ende der Verpflichtung:

»Wenn Sie diesem Verpflichtungsbescheid nicht nachkommen...«


VORSITZENDER: Ist es ein Dokument, das Sie jetzt zum erstenmal als Beweisstück vorlegen?

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Dieses Dokument wird zum erstenmal vorgelegt.


VORSITZENDER: Wir haben das Dokument nicht. Haben Sie Durchschläge davon?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Jawohl. Sie müßten es erhalten haben. Im Dokumentenbuch ist das Dokument nicht enthalten, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Legen Sie es jetzt zum erstenmal vor oder ist es bereits als Beweisstück vorgelegt worden? Haben Sie mich nicht gehört?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Doch, Herr Vorsitzender. Das Dokument wird zum erstenmal vorgelegt.


VORSITZENDER: Wir haben das Dokument anscheinend nicht, das heißt wir haben keine Abschrift.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das Original liegt dem Angeklagten vor und Abschriften in deutsch sind dem Gerichtshof übergeben worden.


VORSITZENDER: Ich habe es jetzt in deutsch.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Am Ende der Verpflichtung heißt es:

»Wenn Sie diesem Verpflichtungsbescheid nicht nachkommen, werden Ihre Familienangehörigen (Eltern, Ehefrau, Geschwister, Kinder) ins Verwaltungsstraflager eingewiesen und von dort erst entlassen, wenn Sie sich gestellt haben. – Ich behalte mir weiter vor, Ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen, sowie das bewegliche und unbewegliche [185] Vermögen Ihrer Familienangehörigen zu beschlagnahmen. Außerdem werden Sie gemäß Para graph 5 obiger Verordnung mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft beziehungsweise einem Konzentrationslager zugeführt werden.

Der Kreishauptmann Dr. Bittrich.«

War Ihnen über die Anwendung derartiger Methoden bei der Arbeitsverpflichtung in Polen und über solche Verordnungen Franks etwas bekannt?

SAUCKEL: Ich kann offen und klar antworten, daß mir eine solche Strafandrohung in dieser Form vollkommen unbekannt war, daß ich sie nie gebilligt hätte. Wenn ich davon erfahren hätte, würde ich sie sofort beseitigt haben. Ich darf aber bitten, dem Gericht zu sagen, daß diese Anfügung am Schluß des Dokuments von meinem Amt aus gesehen unkorrekt ist, von mir nicht gebilligt wird. Richtig und korrekt ist der erste Absatz dieses Dokuments, den ich meinerseits zu verlesen um die Erlaubnis bitte. Sie entsprach der deutschen Arbeitsgesetzgebung und lautet:

»Auf Grund der Dienstverpflichtungsverordnung vom 13. Mai 1942... verpflichte ich Sie zur Arbeitsleistung im Reiche.

Ihre Beschäftigung im Reich erfolgt im Rahmen eines ordnungsgemäßen Arbeitsverhältnisses bei tariflich geregelter Entlohnung. Lohnersparnisse können Sie laufend in Ihre Heimat überweisen. Nahe Angehörige, zu deren Unterhalt Sie bisher maßgeblich beigetragen haben, können beim Arbeitsamt Antrag auf Gewährung von Sonderunter stützung stellen.«


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Was steht am Ende der Verpflichtung?

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß wir die Einzelheiten benötigen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Jetzt möchte ich Sie an gewisse Weisungen erinnern, welche für die sogenannte Anwerbung von Arbeitskräften von deutschen Regierungsstellen und von Ihnen selbst in Ihrem berühmten Programm erlassen wurden. Es ist das Dokument USSR-365. Sie haben dort wie folgt geschrieben...


SAUCKEL: Ich habe es nicht hier.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Man wird Ihnen gleich helfen, es zu finden. Wurde Ihnen die Stelle, die ich nun verlesen werde, gezeigt?


SAUCKEL: Ja.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Hier heißt es:

»Es ist daher unumgänglich notwendig, die in den eroberten sowjetischen Gebieten vorhandenen Menschenreserven voll [186] auszuschöpfen. Gelingt es nicht, die benötigten Arbeitskräfte auf freiwilliger Grundlage zu gewinnen, so muß unverzüglich zur Aushebung derselben beziehungsweise zur Zwangsverpflichtung geschritten werden.«

Hatten Sie derartige Anweisungen gegeben?

SAUCKEL: Ich habe diese Stellen bis jetzt nicht gefunden. Es ist nur nicht richtig gezeigt worden.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Man wird sie Ihnen sofort noch einmal zeigen. Haben Sie jemals derartige Anweisungen gegeben?


SAUCKEL: Ich habe in den besetzten Gebieten nicht selbst Dienstverpflichtungen veranlassen können, das mußte durch Gebietsbehörden geschehen. Ich habe aber unter Zwang nicht eine derartige Strafandrohung in dem Ausmaße verstanden, wie es in dem einen Dokument des Bittrich festgelegt ist, sondern nach Maßgabe und Vorbild der deutschen Vorschriften; keine anderen. Das ist ein sehr wesentlicher Unterschied.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Aber ist das, was ich Ihnen jetzt verlesen habe, nicht in Ihrem eigenen Programm enthalten?


SAUCKEL: Das steht in meinem Programm drin; aber ich habe ausdrücklich darüber gesprochen, daß mir das vom Führer auferlegt worden ist.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wollen wir weitergehen. In dem Brief vom 3. Oktober 1942 haben Sie an Gauleiter Meyer folgendes geschrieben. Dieses Dokument 017-PS wird Ihnen sofort übergeben werden. Bitte, folgen Sie meiner Verlesung. Es heißt dort:

»Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, die für die Durchführung des neuen Auftrages bestehen, bin aber überzeugt, daß bei rücksichtslosem Einsatz aller Mittel« – ich möchte die Worte »aller Mittel« unterstreichen – »und bei voller Hingabe aller Beteiligten die Erfüllung der neuen Auflage termingemäß durchgeführt werden kann.«

Haben Sie das geschrieben?

SAUCKEL: Das habe ich geschrieben, ja. Ich bitte, das aber ausdrücklich erläutern zu dürfen. Ich habe in allen meinen Anweisungen die rücksichtsvolle Behandlung der Menschen verlangt; das ist im Prozeß bereits nachgewiesen. Wenn ich hier vom rücksichtslosen Einsatz aller Mittel spreche, dann meine ich damit den rücksichtslosen Einsatz aller technischen, aller Propagandamittel, weil mir verschiedentlich berichtet worden ist, daß solche Mittel dort nicht in genügendem Maße vorhanden seien. Das zur Erläuterung der Vorgeschichte dieses Briefes.

[187] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Am 31. März 1942 haben Sie einen Brief an die Reichskommissare versandt. Es ist das Dokument USSR-137. Es wird Ihnen sogleich vorgelegt werden. Hier haben Sie folgendes geschrieben:

»Ich bitte Sie, die Werbung, für die Sie mir ge meinsam mit den Kommissaren verantwortlich sind, auch Ihrerseits durch alle geeigneten Maßnahmen, nötigenfalls durch schärfste Anwendung der Arbeitspflicht, so zu fördern, daß in kürzester Frist das Anwerbeergebnis verdreifacht werden kann.«

Haben Sie derartige Anordnungen erlassen?

SAUCKEL: Diese Anordnung ist von mir, und ich habe sie gegeben. Ich habe unter schärfster Anwendung der Arbeitspflicht nicht schlechte oder verbrecherische Methoden gemeint, sondern – wenn es notwendig war, daß sie angewendet wurden, in Bezug auf die Zahl – die Zahl zu erfüllen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich will Ihnen nun einige kurze Auszüge aus Dokumenten anderer Personen zitieren. Ich werde nun einen Auszug aus der Niederschrift einer Rede des Angeklagten Rosenberg verlesen. Es ist dies das Dokument Nummer USSR-170. Die Rede Rosenbergs wurde bei einer Versammlung der Deutschen Arbeitsfront im November 1942 gehalten. Ich werde einen kurzen Auszug aus dieser Rede verlesen:

»... Millionen von Russen, die Angst in den Knochen haben, reagieren zum großen Teil ähnlich.«


SAUCKEL: Ich habe es nicht gefunden.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Man wird Ihnen gleich helfen.


VORSITZENDER: Vielleicht vertagen wir uns jetzt.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 15, S. 148-189.
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