Vormittagssitzung.

[7] [Der Angeklagte Raeder im Zeugenstand.]


OBERST CHARLES W. MAYS, GERICHTSMARSCHALL: Hoher Gerichtshof! Der Angeklagte Sauckel und der Angeklagte von Papen sind abwesend.

DR. WALTER SIEMERS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN RAEDER: Herr Großadmiral! Wir sind gestern bei der etwas mühsamen Urkunde C-32 stehengeblieben, und zwar bei der Position 11. Es kommt jetzt die Position 12: Überschreiten der zugestandenen Bestände an Munition. Ich darf das Tribunal daran erinnern, es ist die Urkunde C-32, US-50, im Dokumentenbuch 10a, Seite 8. Position 12, die jeweils drei Spalten enthält. Ich darf Sie bitten, Herr Zeuge, zu diesem Vorwurf des Überschreitens des Munitionsbestandes Stellung zu nehmen.


RAEDER: Es sind einzelne Munitionsbestände überschritten, andere unterschritten. Ich kann nicht mehr sagen, aus welchen Gründen das im Einzelfalle geschehen ist. Ich nehme an, daß es sich sehr stark dar nachgerichtet hat, was aus dem Weltkriege noch übriggeblieben war.

Wenn bei den ersten beiden Positionen, 17 und 15 cm, der Bestand etwas überschritten ist, so ist er bei der dritten Position, den 10,5 cm, stark unterschritten, statt überschritten; statt 134000, 87000; bei den nächsten, 8,8 cm, wieder etwas überschritten, dann wieder unterschritten; und ebenso bei der letzten Munition. Aber alles eigentlich sehr unwesentliche Beträge.


DR. SIEMERS: Zu dieser Position ist allerdings in der dritten Spalte im Exemplar des Gerichts – bei Ihnen, Herr Zeuge, auf der nächsten Seite – angeführt, daß Munitionsmengen teils in Fertigung, teils in Anlieferung sind und dann bald auch die Gesamtzahl überschritten sein wird.

Ich wollte dazu nur fragen: Die Aufstellung stammt vom September 1933. Dann ist der Bestand also nach der Zeit September 1933 wohl berechnet, oder Herbst 1933?


RAEDER: Ich habe das letzte nicht verstanden.


DR. SIEMERS: Wenn in der Urkunde gesagt wird, daß infolge späterer Maßnahmen die zugestandene Gesamtzahl überschritten sein wird, die ja nach dieser Liste noch unterschritten ist, dann ist das doch von dem Zeitpunkt Herbst 1933 ab gerechnet?

[7] RAEDER: Es ist anzunehmen, jawohl, weil für die neuen Geschütze auch neue Munition wieder gefertigt wurde und dann alte Munition verschrottet werden mußte.

Es ist hier noch zu bemerken, daß die Munition für die schwere Artillerie, die hier nicht aufgeführt ist, in allen Fällen unterschritten war. Wir hatten ein verhältnismäßig reichliches Maß von schwerer Artilleriemunition für die schweren Küstengeschütze bewilligt bekommen und hatten gar nicht so viel wie uns bewilligt worden war.


DR. SIEMERS: Ich darf zur Erleichterung des Gerichts darauf hinweisen, daß dieser letzte Punkt sich aus der Urkunde selbst ergibt. Im Gerichtsexemplar unter Ziffer 12, Spalte 2, gleich neben den einzelnen Ziffern, steht dieser Satz, daß die Bestände für die schwere Artillerie nicht ausgenutzt sind.

Es kommt dann Ziffer 13: Überschreiten der zugestandenen Bestände an Maschinengewehren, Gewehren, Pistolen und Gasmasken.


RAEDER: Hier ist ebenfalls zuzugeben, daß die Bestände in den einzelnen Fällen um nicht sehr große Beträge überschritten sind. Zum Beispiel die Gasmasken; da ist ein Bestand von 43000, statt 22500. Gewehre und Maschinengewehre waren nach dem Weltkriege in großen Mengen auch von Einzelpersonen beiseite geschafft worden, auf Bauernhöfen und so weiter. Sie wurden nachher wieder eingesammelt, und daraus ergab sich ein verhältnismäßig größerer Bestand. Aber es handelt sich ja hier nirgends um beträchtliche Mengen. In gleicher Weise sind auch bei den Beständen an Munition, Seitengewehren, Handgranaten, Scheinwerfern, Nebelgeräten und so weiter die zugestandenen Zahlen, aber nicht in beträchtlichen Mengen, überschritten.


DR. SIEMERS: Nun, Ziffer 14: Beschaffung von 337 M.G.C./30 ohne Verschrottung gleichwertiger Waffen. Da ich nicht...


DER VORSITZENDE, LORD JUSTICE SIR GEOFFREY LAWRENCE: Dr. Siemers! Es wäre doch sicherlich möglich, alle die verschiedenen Punkte dieses Dokuments in einer Erklärung für die stattgefundenen Überschreitungen zusammenzufassen. Diese Erklärung hier enthält 30 verschiedene Punkte, und Sie sind jetzt erst bei Punkt 13, und Sie wollen alle diese einzelnen Punkte behandeln.


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich persönlich bin durchaus einverstanden. Es tut mir leid, daß ich dem Tribunal mit dieser Urkunde solche Mühe bereite. Ich selbst habe bei der Bearbeitung als Nicht-Marinefachmann ebenfalls sehr viele Mühe gehabt, aber ich glaube, daß ich es nicht verursacht habe. Die Anklage hat die einzelnen Positionen als Beweis benutzt.


[8] VORSITZENDER: Dr. Siemers! Ich mache Ihnen keinen Vorwurf, aber wir wollen vorwärtskommen. Wir machen Ihnen keinen Vorwurf. Kann das nicht in einer kurzen aufschlußgebenden Erklärung gebracht werden?


DR. SIEMERS: Ich will es versuchen, Herr Präsident, und werde es abkürzen.

Über Ziffer 15 bis 17 ist, glaube ich, nichts weiter zu sagen, ich glaube, das waren die wichtigsten Punkte, während die später beabsichtigten Punkte erst für die Jahre 1933 und 1934 in Frage kamen. Ich darf lediglich das Tribunal darauf hinweisen, daß Ziffer 17 den beabsichtigten Bau der Reservezerstörer betrifft. Dieser Bau war gestattet nach dem Versailler Vertrag.

Ziffer 18 übergehe ich, da wir sie bereits behandelt haben. Ziffer 19 ist wiederum nur beabsichtigt. Ziffer 20 darf ich als unerheblich ansehen, als Bewaffnung von Fischereifahrzeugen. Ziffer 21 bis 29...


VORSITZENDER: Sie sollten vielleicht den Angeklagten bitten, einige dieser Bemerkungen in der dritten Spalte aufzuklären. Ich meine Punkt 18, zum Beispiel »Schwer zu entdecken« oder »Notfalls abzuleugnen«.


RAEDER: Das waren die Erklärungen, die unserem Vertreter beim Völkerbund für die Abrüstungskonferenz mitgegeben worden waren von dem Referenten. Es bezieht sich nicht auf die hiesigen Verhältnisse, der Bau von U-Bootersatzteilen zum Beispiel fand im Auslande statt oder sollte zunächst vorbereitet werden. Er hat dann im Jahre 1934/35 stattgefunden, und das erste U-Boot ist dann Ende Juni 1935 in Dienst gestellt worden.


DR. SIEMERS: Ich darf festhalten, Herr Zeuge, daß nur der Bau und Erwerb von U-Booten untersagt war.


RAEDER: Ja, der Bau in Deutschland.


DR. SIEMERS: Erst später können wir begründen, daß kein Vertragsverstoß vorliegt beim Bau dieser Einzelteile; ich glaube aber, Sie müssen doch darauf hinweisen, warum man zu dieser Zeit, obwohl die Einzelteile gestattet waren, es verbergen wollte. Ich darf Sie daran erinnern, daß es September 1933 gewesen ist, zu einer Zeit, wo bereits Verhandlungen geplant waren.


RAEDER: Während dieser Zeit vor dem Abschluß des englischen Flottenabkommens im Verhältnis 35:100 war Hitler besonders darauf bedacht, alles zu vermeiden, was die Verhandlungen irgendwie stören könnte. Dazu gehörte auch, da in England das Thema »U-Boote« besonders empfindlich behandelt wurde, der Bau und die Vorbereitung von U-Booteinzelteilen.


DR. SIEMERS: Beruhte dieser Zusatz nicht darüber hinaus, ebenso wie andere Bemerkungen in dieser zweiten Spalte, auf den [9] schlechten Erfahrungen, die die Marine innenpolitisch gemacht hatte, daß jedesmal, wenn die kleinste Kleinigkeit unternommen wurde, sofort ein innenpolitischer Streit entstand?


RAEDER: Jawohl, das ging so weit, daß der Reichswehrminister gelegentlich von preußischen Ministern, die nicht so eingestellt waren wie die Reichsregierung, zum Beispiel Müller, Severing, Stresemann, nachher Brüning, angegriffen wurde und beim Reichskanzler angezeigt wurde, da er Dinge betriebe, die er nicht dürfe, während die Reichsregierung selbst die ganzen Dinge genehmigt hatte und für sie verantwortlich zeichnete.


DR. SIEMERS: Demnach waren also diese Dinge aus innenpolitischen Gründen geheimgehalten, um sie nicht offen erscheinen zu lassen...


RAEDER: Ja.


DR. SIEMERS: Unter Billigung der Reichsregierung?


RAEDER: Unter Billigung der Reichsregierung. Bei den Firmen handelte es sich darum, daß eine Anzahl von Firmen wegen...


DR. SIEMERS: Ich möchte gar nicht unter diesen Umständen auf die Spalte 2, Ziffer 20, zurückkommen, da ich aus dem Protokoll ersehe, daß die Anklage auch diesen Punkt ausdrücklich hervorgehoben hat, und zwar bei der »Bewaffnung der Fischereifahrzeuge« darauf hingewiesen hat und als Anschuldigungsgrund angeführt hat: »Warnungsschießen, Bagatellisieren«.


RAEDER: Die beiden Fischereifahrzeuge waren ganz kleine Fahrzeuge, an sich unbewaffnet, die dazu dienten, die Fischerei in der Nordsee bis nach Island hinauf zu beaufsichtigen und ihr zu helfen, sie zu unterstützen in Notfällen, Leute an Bord zu nehmen, die krank waren, und sie auch gegen andere Fischer anderer Nationen zu schützen. Wir hielten es für zweckmäßig, wenigstens ein 5-cm-Geschütz auf diese Schiffe zu geben, die ja an sich Kriegsschiffe waren. Das »Warnungsschießen« heißt, wenn sie die Fischer auf irgend etwas aufmerksam machen wollten, Salutschüsse abzugeben, also es war eine ganz geringfügige Angelegenheit, die an sich nicht künstlich bagatellisiert werden mußte, sondern die wirklich eine Bagatelle war.


DR. SIEMERS: Es kommen dann die Punkte 21 bis 28. Es handelt sich hierbei, unter Aufzählung verschiedener Firmen um Industriefirmen, die mit Rüstungsaufgaben betraut wurden. Im Versailler Vertrag waren bestimmte Firmen genehmigt worden, andere Firmen durften nicht beauftragt werden. Tatsächlich sind auch andere Firmen beauftragt worden. Vielleicht können Sie generell dazu Stellung nehmen?


[10] RAEDER: Es war die Zeit damals, wo wir sehr hofften, daß in der Abrüstungskonferenz Fortschritte gemacht werden würden. Der MacDonald-Plan war schon angenommen, der eine gewisse Besserung brachte, und wir mußten damit rechnen, daß die wenigen Fabriken, die wir hatten, in den nächsten Jahren eine größere Leistungsfähigkeit zeigen mußten. Ich verweise auf den Schiffbau-Ersatzplan. Infolgedessen wurden solche Fabriken, die Spezialdinge verfertigten, besser eingerichtet und besser ausgerüstet. Es handelte sich hier aber niemals um schwere Geschütze und derartige Dinge, sondern um mechanische Zünder, Sprengstoffe, zum Beispiel Minengefäße und anderes, alles Kleinigkeiten, aber Spezialsachen, die nur von gewissen Firmen angefertigt werden konnten. Dann wurden außer den erlaubten Firmen nun auch nicht zugelassene Firmen hinzugezogen. So wurden zum Beispiel die Fried. Krupp-Grusonwerke A. G. in Magdeburg, Ziffer 25, zur Fertigung von Flakgeschossen und Flakgeschützrohren, von 2 cm bis 10,5 cm eingerichtet; ebenso wurde, Ziffer 26, eine Fabrik zur Fertigung von Flakgeschossen, Sprengstoffen, Ziffer 27...


DR. SIEMERS: Ich glaube, wir brauchen die Einzelheiten nicht.


RAEDER: Nein. Und dann noch für Motoren, die auch noch stark gebraucht wurden.


DR. SIEMERS: Einige Fragen, die sich auf alle Positionen erstrecken: Liegt nicht eine gewisse Kompensation insofern vor, als ein Teil der Firmen, die genehmigt waren, bereits aus irgendwelchen wirtschaftlichen Gründen ausgefallen waren?


RAEDER: Das kann man sagen, denn diese Firmen bekamen ja verhältnismäßig sehr wenige Lieferungen und konnten aus dem allein nicht bestehen.


DR. SIEMERS: Ich glaube, man kann es nicht nur sagen, sondern man muß es sagen. Ich darf Sie hinweisen auf die Position 22, Spalte 3, die wörtlich lautet: »Liste ist sowieso überholt durch Ausscheiden von Firmen«.


RAEDER: Ja.


DR. SIEMERS: Es bleibt demnach noch Ziffer 29 und 30. Nummer 29 sind Vorbereitungen auf dem Gebiete des Motorenversuchsbootwesens. Ich glaube, daß es sich um Vorbereitungen handelt auf einem minimalen Gebiet.


RAEDER: Ich kann momentan nicht genau sagen, worum es sich hier handelt.


DR. SIEMERS: Ich glaube auch, daß die Anklagebehörde kein Gewicht mehr darauf legen wird. Dann bitte ich nur noch um ein abschließendes Wort für Ziffer 30: »Voraussichtlich in nächster [11] Zukunft (einschließlich bis 1934) notwendig werdende weitere materielle Verstöße.«

Im wesentlichen haben Sie die Frage beantwortet durch Ihren Hinweis auf die geplanten und zum Teil schon im Laufe befindlichen Unterhandlungen mit der Britischen Regierung.


RAEDER: Jawohl, darum handelte es sich.


DR. SIEMERS: Es handelt sich also hier um Dinge, die im Rahmen dieser Verhandlungen sowieso mit der Britischen Regierung beziehungsweise Admiralität besprochen werden sollten.


RAEDER: Das kann man nicht bei allem sagen. Zum Beispiel bei Punkt 1 bis 3 handelt es sich um Minen, also, daß die Zahl der Minen vergrößert werden sollte, beziehungsweise modernes Material an Stelle des alten gesetzt werden solle. Dann geht es wieder so weiter mit: »Einlagerung von Geschützen aus dem Nordseebereich für Ostsee-A-Batterien, Nichtverschrottung von Geschützen.«


DR. SIEMERS: Dann darf ich Sie bitten, abschließend zu diesem Gesamtkomplex zu sagen, wie es für einen Marinefachmann eigentlich aussieht: Sind es, alles zusammen gesehen, geringfügige Verstöße, und wie weit tragen diese Verstöße offensiven Charakter?


RAEDER: Wie ich gestern schon sagte, handelte es sich hauptsächlich um eine ganz kärgliche Verbesserung unserer Verteidigung in einer fast verteidigungslosen Lage. Und die einzelnen Posten, die ich ebenfalls gestern ausführte, sind ja so belanglos, daß man sich eigentlich gar nicht längere Zeit damit befassen kann. Ich glaube, daß auch die Kontrollkommission den Eindruck hatte, daß all diesen Sachen nicht allzu viel Gewicht beizulegen sei, denn als im Jahre 1925 die Kontrollkommission Kiel verließ, wo sie ihren Sitz gehabt hatte und wo sie mit den Organen der Marineleitung zusammengearbeitet hatte, da sagte der Commander Fenshow, der Chef einer solchen Kommission, Stabschef bei Admiral Charlton, der in erster Linie in all den Geschützangelegenheiten mit einem Feuerwerker-Kapitänleutnant Renken, dem Spezialisten dieser Dinge, zusammengearbeitet hatte, folgende Worte:

»Wir müssen uns jetzt trennen, und Sie sind froh, daß wir weggehen. Sie haben keine schöne Aufga be gehabt, wir auch nicht. Eins muß ich Ihnen sagen: Sie dürfen nicht denken, daß wir glaubten, was Sie gesagt haben. Sie haben kein einziges wahres Wort gesagt, aber Sie haben Ihre Auskunft so geschickt erteilt, daß wir Ihnen glauben konnten, und dafür danke ich Ihnen.«


DR. SIEMERS: Ich komme jetzt zur Urkunde C-29, gleich US-46. Sie findet sich, Herr Präsident, im Dokumentenbuch 10 von Raeder, Seite 8 im Anklagedokumentenbuch.

VORSITZENDER: Sie meinen 10?


[12] DR. SIEMERS: Nummer 10, Seite 8. Auch diese Urkunde wurde schon bei dem Generalvortrag der Anklage zu Beginn des Prozesses im 27. November vorgelegt. Es handelt sich um eine Rede, ein Schriftstück, von Raeder unterzeichnet, vom 31. Januar 1933: »Allgemeine Richtlinien für die Unterstützung der deutschen Rüstungsindustrie durch die Reichsmarine.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Die Anklagebehörde hat darauf hingewiesen und glaubt, daraus schließen zu können, daß Sie bereits einen Tag nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler sich positiv für Hitler einsetzten durch dieses Rundschreiben. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.

RAEDER: Dieses Schreiben hatte mit dem Dienstantritt Adolf Hitlers nicht das geringste zu tun. Man wird zugeben, daß es unmöglich ist, vom 30. Januar abends bis zum 31. früh ein derartig umfangreiches Schreiben aufzusetzen, das immerhin stark durchdacht war, sondern es ist die Folge der von mir vorher schon erwähnten Hoffnung, daß schon unter der Regierung Papen und von Schleicher die Versailler Bestimmungen und die der Abrüstungskonferenz allmählich gelockert würden, da ja die Englische Delegation sich schon wiederholt ausgesprochen hatte für die allmähliche Einführung der Gleichberechtigung. Infolgedessen mußten wir daran denken, unsere Industrie, soweit sie für Rüstung in Frage kam, in einen möglichst guten Zustand zu versetzen, indem wir ihre Leistungsfähigkeit steigerten dadurch, daß wir ihre Konkurrenzfähigkeit steigerten. In dieser Richtung, wie ich in diesem Schreiben unter c) sage, bewegten sich damals die Bemühungen fast aller Länder, also auch derjenigen, die anders als Deutschland, keinen Beschränkungen unterlagen; England, Frankreich, Nordamerika, Japan und vornehmlich Italien machten die stärksten Anstrengungen, ihrer Rüstungsindustrie ihre Absatzgebiete zu sichern, und auf diesem Gebiete wollte ich ihnen folgen. Und dazu war nötig, daß innerhalb der Marineleitung der einzelnen Abteilungen ein Verständnis vorhanden war, daß man die Industrie unterstützen müßte, und zwar in der Weise, daß man nicht in zu kleinlichem Maße die technischen Dinge und Entwicklungen geheimhielt.

Ich setze deswegen unter c) auseinander, daß es weniger darauf ankommt, die einzelnen Kleinigkeiten geheimzuhalten, als im ganzen immer auf der Höhe und vornedran zu sein. Und im Schlußsatz sage ich:

»Zusammenfassend lege ich besonderen Wert darauf, daß auch nach Lockerung der heutigen Bindungen«, mit der wir immer rechneten, »der einschlägigen Industrie seitens der Marine nachhaltige Unterstützung gewährt wird, damit die Industrie Vertrauen auch im Ausland gewinnt und dadurch ihre Produkte absetzen kann.«

[13] Das hat mit Hitler gar nichts zu tun und mit einer eigenmächtigen Aufrüstung ebenfalls nichts.

DR. SIEMERS: Können Sie sagen, wann Sie etwa diese Richtlinien Ihrerseits entworfen haben?

RAEDER: Also im Laufe des Monats Januar; ich will mal sagen, wir haben vielleicht Anfang Januar darüber eine Sitzung abgehalten, und ich habe es nachher zu Papier bringen lassen.


DR. SIEMERS: Also sicherlich doch wohl zwei das drei Wochen früher, als dieses Schreiben herausging.


RAEDER: Ganz bestimmt, ja.


DR. SIEMERS: Ich glaube, daß es selten ist, daß man von einer Behörde ein Schreiben bekommt, einen Tag, nachdem man als Chef der Behörde es erdacht hatte. Ich darf nur noch um eines Sie bitten, mir etwas zu sagen zu diesem Punkt: »Lockerung der heutigen Bindungen.« Das ist also Lockerung des Versailler Vertrags durch die Abrüstungskonferenz. Den haben Sie in dieser Urkunde viermal erwähnt, so daß ich annehme, daß das die Grundlage war.


RAEDER: Jawohl. Die ganze Atmosphäre war damals so unter den beiden Regierungen, die ich erwähnte, daß man damit rechnen konnte, daß eine Besserung eintreten würde.


DR. SIEMERS: Dies war die Grundlage, um die sich bereits, um nur einige Namen zu nennen, Stresemann, Brüning bemühten.


RAEDER: Jawohl.


DR. SIEMERS: Da Sie sich verpflichtet fühlten, dafür etwas Vorsorge zu tragen.


RAEDER: Jawohl.


DR. SIEMERS: Ich glaube, auf weitere Einzelheiten brauche ich nicht einzugehen. Ich habe die Urkunde immer und immer wieder gelesen und habe keinen Punkt finden können, aus dem die Anklage nationalsozialistische Ideen hergeleitet hat.

Ich komme dann zu der Urkunde C-140, es ist US-51. Sie findet sich im Dokumentenbuch 10a, Seite 104.


RAEDER: Darf ich einmal unterbrechen? Wäre es nicht richtig, wenn ich jetzt noch das sagen könnte, was ich gerne in Ergänzung der Ausführungen in C-156 über Flugzeuge zu sagen habe?


DR. SIEMERS: Ich bitte um Entschuldigung. Es ist vielleicht praktisch, ehe ich auf ein neues Gebiet übergehe, die Versailler Verstöße vollständig zu erledigen. Ich habe dies vergessen.

Die Anklage hat die Urkunde C-156 vorgelegt. Ein Buch von Kapitän zur See Schüssler aus dem Jahre 1937, in welchem fast die [14] gleichen Verstöße zusammengestellt sind, die in der Urkunde C-32 enthalten sind, so daß diese Urkunde damit gleichzeitig erledigt ist.

Darüber hinaus findet sich dort der U-Bootfall des Konstruktionsbüros in Holland, den wir auch schon erledigt haben. Es bleibt dann aber noch ein Punkt, zu dem ich Sie bitte, Stellung zu nehmen, nämlich die Frage einer gewissen Vorbereitung für eventuell später genehmigte Marineflugzeuge.


RAEDER: Schon lange vor meinem Dienstantritt war auch auf dem Gebiete des Flugzeugwesens allerlei vorbereitet. Es waren, wie ich aus diesem Buch entnehme, eine Anzahl von Flugzeugen angekauft worden. Sie wurden untergebracht bei einer Gesellschaft »Severa« G. m. b. H., die dem Reichswehrminister bekannt war. Es waren uns im Versailler Vertrag Flakgeschütze bewilligt, sowohl an Bord wie auch an der Küste, wie gestern erwähnt wurde, und diese Flakgeschütze mußten Schießübungen abhalten. Dazu hat uns die Kontrollkommission des Flugzeugwesens eine Anzahl von Flugzeugen bewilligt, die die Luftscheiben zu schleppen hatten. Die Flugzeuge wurden geführt von alten Marinefliegern, die bei dieser Gesellschaft eingestellt wurden. Die Gesellschaft wurde ebenfalls von einem alten Marineflieger geführt. Wir bildeten ferner, da wir in der Marine selbst keine Flieger ausbilden durften, da wir keine Marineluftwaffe haben durften, eine Anzahl der Offiziersanwärter vor ihrem Dienstantritt, also ein Jahr bevor sie in die Marine eintraten, bei der Verkehrsfliegerschule als Flieger aus, so daß sie in dieser einjährigen Ausbildung zu sehr guten Fliegern ausgebildet wurden. Dann traten sie in die Marine ein und machten die normale Ausbildungszeit durch. In der »Severa«, die auch den Lohmann-Dingen nahestand, und die der Reichswehrminister Groener infolgedessen auch im Sommer 1928 aufgelöst hatte, waren diese angelaufenen Flugzeuge ja vorübergehend, und der Reichswehrminister Groener schloß dann im Herbst 1928, bald nachdem ich eingetreten war, eine neue Gesellschaft zusammen mit ähnlichen Aufgaben. Aber er hatte selbst den Kontrakt abgeschlossen, um die Korrektheit der ganzen Angelegenheit selbst beaufsichtigen zu können.

Es wurden nun in dieser Gesellschaft von den Marinefliegern, auch neben ihren sonstigen Aufgaben, Versuche gemacht, Flugzeuge für eine spätere Marineluftwaffe zu entwickeln. Nach der Erlaubnis der Regierung durften wir von Typen, die wir brauchen konnten, je ein Modell herstellen, während wir nicht Flugzeuge aufstocken durften.

Das hatte die Regierung ausdrücklich verboten. So kam es denn, daß in dieser Gesellschaft im Laufe der Jahre eine Anzahl von Flugzeugtypen entwickelt wurde, die wir in späterer Zeit gebrauchen konnten als das Flugzeugwesen wieder erlaubt war. Die Übungen in der Marine wurden in der ersten Zeit von den alten[15] Marinefliegern durchgeführt, das heißt, es handelte sich darum, daß Übungen in der Aufklärung gemacht wurden, und daß die Schiffe lernten, sich Flugzeugen gegenüber zu benehmen. Wenn eine Übungsperiode war, bei der diese jungen Marineflieger mit eingesetzt wurden, so wurden sie für diese Zeit aus der Marine entlassen. Das war eine umständliche Angelegenheit, aber es wurde formal durchgeführt.

DR. SIEMERS: Ich darf dann zu der Urkunde C-140 kommen, die ich eben schon erörtert habe. Es ist im Dokumentenbuch 10 a, Seite 104. Es handelt sich um ein Schreiben des Reichsverteidigungsministers von Blomberg vom 25. Oktober 1933. Es ist ein Schreiben des Reichsverteidigungsministers von Blomberg vom 25. Oktober 1933 an den Chef der Heeresleitung, Chef der Marineleitung und Reichsminister für Luftfahrt.

Aus diesem Dokument leitet die Anklage den Vorwurf her, daß Sie, Herr Zeuge, militärische Pläne vorbereiteten für einen bewaffneten Widerstand, der notwendig werden konnte infolge des Austritts Deutschlands aus der Abrüstungskonferenz und dem Völkerbund. Vielleicht nehmen Sie kurz hierzu Stellung.


RAEDER: Von dem Austritt aus dem Völkerbund, der bevorstand, hatte ich vorher keine Kenntnis. Diese Verfügung ist elf Tage nach dem Austritt aus dem Völkerbund erlassen worden und sieht lediglich Verteidigungsmaßnahmen vor für den Fall, daß wegen dieses Austritts irgendwelche Sanktionsmaßnahmen von seiten anderer Mächte gegen Deutschland ergriffen werden.

Es steht unter 2c: »Ich verbiete zunächst alle praktischen Vorarbeiten.« Es ist zunächst also auf diese Verfügung nichts geschehen, und der Reichsverteidigungsminister ersuchte lediglich um Vortrag, was zu geschehen hätte.

Soweit ich mich erinnere, sind von seiten der Kriegsmarine in dieser Zeit keinerlei Vorbereitungen praktischer Art getroffen worden, denn die Lage vollzog sich ja vollkommen ruhig, und es war nicht anzunehmen, daß der Fall einer Verteidigung eintreten würde.


DR. SIEMERS: Dies zeigen wohl auch die Worte unter Ziffer 2a: »Vorbereitung auf die Abwehr von Sanktionen.« Es handelt sich doch ausschließlich um Verteidigung?


RAEDER: Nur um Verteidigung.


DR. SIEMERS: Daß der Austritt aus dem Völkerbund am 14. Oktober 1933 erfolgte, elf Tage vor der Urkunde, ist bekannt und ist von der Anklage am 27. November 1945 in der Vormittagssitzung (Band II, Seite 339) vorgetragen worden.

Wir kommen dann zu dem Dokument C-166. Dies ist gleich US-48. Herr Vorsitzender! Es befindet sich im Dokumentenbuch 10, Seite 36. [16] Es ist ein Dokument vom 12. März 1934. Es stammt vom Marinekommandoamt und betrifft Bereitstellung von Hilfskreuzern. Aus diesem Dokument hat die Anklagebehörde lediglich den ersten und zweiten Absatz vorgelesen und darauf hingewiesen, daß demnach Hilfskreuzer gebaut werden sollten und getarnt als Transportschiffe »O« zu bezeichnen sind. Die beiden Absätze klingen belastend, sie lassen sich aber ohne weiteres widerlegen. Ich darf mich beziehen auf das Affidavit Lohmann, Raeder Nummer 2, Dokumentenbuch – also mein Dokumentenbuch – I, Seite 5. Es ist ein kurzer Absatz unter II. Ich zitiere:

»Die mir vorgelegte Urkunde C-166, Schreiben des Marinekommandoamtes vom 12. März 1934, betrifft die ›Bereitstellung von Hilfskreuzern‹, die, wie die Urkunde ergibt, als Transportschiffe ›O‹ bezeichnet wurden. Diese Schiffe sollten nicht neu gebaut, sondern aus dem Bestand der deutschen Handelsflotte nach den in dem Dokument aufgeführten Forderungen ausgesucht und auf ihre Geeignetheit für ihre Aufgaben geprüft werden. Danach wurden Pläne für den im Bedarfsfall erforderlichen Umbau aufgestellt, während die Schiffe in der Handelsfahrt verblieben.«

Ich darf hierbei einschalten, daß in der englischen Übersetzung das Wort Umbau mit »reconstruction« übersetzt ist. Ich habe Zweifel, ob dies ganz richtig ist. Ich vermute, daß es jetzt vom Dolmetscher entsprechend Umbau übersetzt worden ist. Soviel ich weiß, betrifft das deutsche Wort Umbau nur etwa den Sinn des englischen Wortes »changes«, also mehr den Sinn der Veränderung.

Das Zitat geht weiter:

»Den Auftrag, solche Schiffe bei den deutschen Reedereien auszusuchen, erhielt unter anderem auch die Kriegsmarinedienststelle Hamburg, bei der ich seinerzeit tätig war.«

Soweit Admiral Lohmann.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! Ist diese Darstellung von Lohmann richtig? Haben Sie noch etwas hinzuzufügen?

RAEDER: Nein, ich kann nur noch einmal betonen, es handelt sich nicht um den sofortigen Bau, sondern um das Aussuchen der eigentlichen Schiffe, das Untersuchen der Schiffe auf die Umbauten, die vorgenommen werden müßten, wenn im Mobilmachungsfalle sie als Hilfskreuzer gebraucht wurden. Das Herstellen der Pläne, und diese Pläne sollten, wie unter Nummer 12 angegeben ist, bis zum 1. April 1935 abgeschlossen sein. Sie wurden dann bei der Dienststelle hinterlegt, so daß im Mobilmachungsfalle das betreffende Schiff aus der Handelsschiffahrt herausgenommen werden konnte [17] und dann umgebaut werden konnte. Geheimgehalten wurden alle diese Mobilmachungsvorschläge

DR. SIEMERS: Ich glaube, Hohes Tribunal, das ganze Mißverständnis wäre nicht gekommen, wenn die Anklage zwei weitere Sätze mit übersetzt hätte. Das im Englischen vorliegende Exemplar ist sehr kurz, und es fehlt die Ziffer 11. Die Ziffer 11 lautet: Ich zitiere:

»B wird gebeten in Zusammenarbeit mit K zunächst die geeignetsten Fahrzeuge auszusuchen und festzustellen, wie viele 15-cm-Geschütze zur Erreichung der geforderten Breitseite insgesamt aufgestellt werden müssen...«

Hier findet sich das Wort »aussuchen«, so daß es also nicht, wie die Anklagebehörde vorsieht, ein Bau von Hilfskreuzern ist, sondern ein Aussuchen aus Handelsschiffen.

RAEDER: Die Schiffe fuhren dann weiter in der Handelsschiffahrt.

DR. SIEMERS: Und der zweite Satz, den ich leider in der englischen Übersetzung der Anklage vermisse, ist folgender: Ich zitiere:

»Solange nur eine beschränkte Zahl von Geschützen (zur Zeit 24) für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden kann, sind Vorbereitungen nur für 4 Transportschiffe (O) zu treffen.

Eine Vermehrung ihrer Zahl voraussichtlich bis auf sechs wird einer Zeit vorbehalten, in der mehr Geschütze zur Verfügung stehen. Bis dahin sind die Erfahrungen mit den Vorbereitungen für die ersten Hilfskreuzer abzuwarten.«

Da es sich nur um vier, höchstens sechs Handelsschiffe handelt, ergibt sich, glaube ich, die geringe Wichtigkeit.

Ich komme zu der Urkunde C-189, gleich US-44. Im Dokumentenbuch der Britischen Delegation Nummer 10, Seite 66.

Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme. Verzeihung, ich darf daran erinnern, daß es sich hier um das Gespräch des Großadmirals Raeder mit dem Führer im Juni 1934 auf der »Karlsruhe« handelt.

Herr Großadmiral! Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu den drei in dieser kurzen Urkunde angeführten Punkten, die Sie mit Hitler im Juni 1934 auf der »Karlsruhe« besprachen.

Erste Frage: Warum wollte Hitler das vergrößerte Deplacement von D und E, also ›Scharnhorst‹ und ›Gneisenau‹, nicht bekanntgeben, obwohl es sich laut dieser Urkunde um Defensivwaffen handelt und jeder Fachmann die vergrößerte Tonnage eines solchen Schiffes selbst sehen konnte und, wie ich weiß, auch tatsächlich gesehen hat?

RAEDER: Es handelt sich hier um die Zeit, wo wir überlegten, was wir mit den beiden Panzerschiffen D und E tun könnten, im [18] Anschluß an den zu erwartenden englischen Flottenvertrag, die für den Etat 1934 mir von Hitler bewilligt waren für die Marine. Wir waren uns darüber klar, daß wir die Panzerschiffe als solche nicht weiterbauen wollten, weil wir das Material, das wir hatten, auf bessere Weise ausnutzen könnten.

DR. SIEMERS: Sie waren sich doch darüber klar, daß jeder Fachmann von der Britischen oder Amerikanischen oder sonstigen Admiralität ohne weiteres bei einer Reise sehen kann, wenn er dieses Schiff trifft, daß es statt 10000 Tonnen, 26000 Tonnen hat.


RAEDER: Das ist selbstverständlich.


DR. SIEMERS: Es war also lediglich die Absicht...


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Wenn Sie einen Zeugen direkt verhören, sollten Sie ihm keine Suggestivfragen stellen, wodurch Sie ihm die Antwort in den Mund legen, die Sie zu hören wünschen. Sie behaupten allerhand Dinge diesem Zeugen gegenüber, und dann fragen Sie ihn »ist das so?«


DR. SIEMERS: Ich bitte um Entschuldigung, ich werde mich bemühen, meine Fragen anders zu stellen.


RAEDER: Meine Antwort ist auch anders.


DR. SIEMERS: Ja.


RAEDER: Also es handelt sich hier zunächst um die Pläne. Ich habe um Erlaubnis gebeten, die beiden Pläne der Panzerschiffe umzuarbeiten, erstmals in der Richtung der Verstärkung der Defensivwaffen, nämlich des Panzers und der Unterwassereinteilung, auch eine Verstärkung der Offensivwaffen, nämlich einen dritten 28-cm-Turm statt 26 cm. Einen neuen 28-cm-Turm wollte der Führer noch nicht zugestehen, weil er, wie ich im Verhör schon sagte, unter keinen Umständen die englischen Verhandlungen stören wollte. Er genehmigte also zunächst nur ein mittleres Deplacement von ungefähr 18 bis 19000 Tonnen, und wir waren uns darüber klar, daß, wenn die Lage so weit wäre, daß man auch einen dritten 28-cm-Turm aufsetzen könnte, daß dann das Deplacement ungefähr 25 bis 26000 Tonnen sein würde. Aber wir sahen in keiner Weise eine Veranlassung, das jetzt schon bekanntzugeben, wie es überhaupt in den Marinen üblich ist, die neuen Baupläne von Schiffen, besonders von neuen Typen, möglichst spät bekanntzugeben. Das war der Hauptgrund, und außerdem wollte Hitler auch nicht durch solche Zahlen, die da angegeben wurden, ebenso eine besonders hohe Geschwindigkeit, die Aufmerksamkeit des Auslandes auf diese Bauten richten. Eine Veranlassung sonst, das nicht bekanntzugeben, lag nicht vor.


DR. SIEMERS: Ich bitte Sie, dann zu Ziffer 2 der Urkunde Stellung zu nehmen, die Ihnen die Anklage besonders vorwirft, weil Sie [19] dort Ansichten ausgesprochen haben, daß die Flotte später doch gegen England entwickelt werden müsse.


RAEDER: Wir hatten uns zunächst, wie ich eigentlich später ausführen wollte, die französischen Neubauten als Vorbild genommen. In der französischen Marine war damals der »Dunkerque-Typ« mit acht 33 cm und einer hohen Geschwindigkeit gebaut worden, den wir zum Vorbild genommen haben, zumal ja, wie nachher erwähnt wird nach Auffassung von Hitler, ein Rüsten gegen England in keiner Weise in Frage kam. Nun hatten wir eben die Absicht, nach Vorbild dieser Schiffe die beiden Panzerschiffe umzubauen, als Schlachtschiffe von neun 28 cm und hoher Geschwindigkeit. Wir erfuhren dann aber, daß in England der »King-George-Typ« entworfen war, der 35,6 cm hatte, also stärker als der französische Typ, und deswegen sagte ich, wir werden doch später darauf kommen müssen, von diesem Ausgleichen nach dem französischen Typ abzugehen und uns nach England zu richten, das jetzt die 35 cm baut. Es ist eine falsche Übersetzung, wenn da steht, wir müssen »oppose England«, sondern in meinem Text steht, es müßte nach England entwickelt werden, das heißt also, man müßte sich mit den Schiffstypen dann nach den englischen ausrichten. Das wurde nach kurzer Zeit aber auch überholt; denn nunmehr baute Frankreich Schiffe mit 38 cm im »Richelieu-Typ«, und wir entschlossen uns dahin, ebenfalls Schiffe mit 38 cm zu bauen, das nachher »Bismarck« wurde, also das Wort »oppose« wäre ja ganz sinnlos in dem Moment, wo wir bestrebt waren, mit England einen Vertrag abzuschließen, der dahin führte, daß wir unter gar keinen Umständen England gewachsen sein konnten.


DR. SIEMERS: Wir kommen dann zu Ziffer 3 dieses Schreibens, das die Anklagebehörde ebenso wichtig nimmt, wo es heißt:

»Führer fordert völlige Geheimhaltung des U- Bootbaus auch mit Rücksicht auf die Saarabstimmung.«


RAEDER: Zu dem Bestreben des Führers, möglichst den U-Bootbau geheimzuhalten und auch die Vorbereitungen zum U-Bootbau geheimzuhalten, wie in diesem Falle, habe ich mich vorher schon geäußert, es war der Punkt, wo er mit am empfindlichsten war, weil er unter keinen Umständen die Verhandlungen stören wollte. Es war überhaupt so, daß er selbst in dieser ganzen Zeit außerordentlich vorsichtig war und unter keinen Umständen irgend etwas unternehmen wollte, was diesen von ihm so sehr erstrebten Flottenvertrag hätte sabotieren können.

DR. SIEMERS: Ich verstehe hier nicht ganz das Wort »Geheimhaltung des U-Bootbaus«. Diese Boote wurden ja vorläufig gar nicht gebaut.


RAEDER: Nein, ich sagte schon Geheimhaltung der Vorbereitungen des U-Bootbaus, das ist ja nur eine kurze Ausdrucksweise.


[20] DR. SIEMERS: Wir kommen dann zur Urkunde C-190, gleich US-45 im Dokumentenbuche der Britischen Delegation Nummer 10, Seite 67. Es handelt sich um das Gespräch zwischen Hitler und Raeder am 2. November 1934 auf der »Emden«. In dieser Urkunde, die Sie vor sich haben, teilt Hitler Ihnen mit, daß er den schnellen Ausbau der Marine bis 1938 für erforderlich hält und daß er im Notfalle Dr. Ley veranlassen werde, der Marine 120 bis 150 Millionen von der Arbeitsfront zur Verfügung zu stellen. Hatten Sie überhaupt irgend etwas mit der Geldbeschaffung für die Aufrüstung zu tun?


RAEDER: Nein, mit der Geldbeschaffung an sich nicht, sondern ich beantragte die Mittel beim Reichsverteidigungsminister, der mir für den Ausbau die Mittel zuwies. Ich nehme an, daß dieser Ausdruck erfolgte, weil die Zuweisung, die für dieses Jahr für mich beabsichtigt war, für die Marine mir zu gering erschien, und daraufhin diese Äußerung des Führers, im Notfalle werde er Dr. Ley veranlassen. Das ist aber nie geschehen, ich habe meine Mittel nur auf dem Weg über den Reichsverteidigungsminister bekommen.


DR. SIEMERS: Obwohl ich den Vorwurf der Anklage, da es ja lediglich eine Meinung von Hitler war, die Sie gar nichts anging, nicht ganz verstehe, möchte ich doch auf die Summe zurückkommen. Ich darf daran erinnern, daß ein Panzerkreuzer des zuletzt kleinen Typs von 10000 Tonnen 75 bis 80 Millionen kostete. Wozu ist dann diese Summe von 120 bis 150 Millionen, kann sie die Marine in die Lage versetzen, nunmehr eine große Aufrüstung hervorzurufen?


RAEDER: Nein, bestimmt nicht. Es wurden... abgesehen von den zwei Panzerkreuzern sind auch noch zwei Schlachtschiffe gebaut worden. Sie können sich denken, daß die Kosten immer größer wurden.


DR. SIEMERS: Also war doch die Summe keine entscheidende Summe?


RAEDER: Nein, es war keine entscheidende.


DR. SIEMERS: Ich bitte Sie, dann auf Ziffer 2 überzugehen. Laut Ziffer 2 der Urkunde haben Sie bei dieser Besprechung Hitler darauf aufmerksam gemacht, daß eventuell im ersten Vierteljahr 1935 sechs U-Boote bereits zusammengesetzt werden müßten?


RAEDER: Ich habe das deswegen gesagt, weil ich wußte, daß Anfang 1935 die Wehrfreiheit erstrebt werden sollte und meinte, daß daraus vielleicht eine kritische Lage bezüglich von Sanktionen entstehen konnte, mit denen auch Hitler immer rechnete, und ich nehme an, daß von diesen die Rede war und daß ich deswegen vorschlug, wenn etwas Besonderes zur Vorbereitung nötig wäre, entstehend aus der Wehrfreiheit, daß dann schon sechs U-Boote vorher [21] zusammengesetzt würden, die sonst erst später zusammengesetzt werden sollten, aus den Teilen, die im Ausland beschafft wurden.


DR. SIEMERS: Hat Hitler diesen Befehl dann erteilt?


RAEDER: Nein, der Befehl ist nicht erteilt worden.


VORSITZENDER: Herr Dr. Siemers! Wir könnten jetzt vielleicht unterbrechen.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. SIEMERS: Ich komme dann zu der Urkunde C-159, das ist US-54. Die Urkunde befindet sich im Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10a, Seite 110. Es handelt sich um ein Schreiben des Reichskriegsministers von Blomberg vom 2. März 1936 und betrifft die entmilitarisierte Zone.

Haben Sie, Herr Zeuge, lange Vorbereitungen für die am 7. März 1936 stattfindende Aktion militärisch getroffen?


RAEDER: Nein, ich habe keine langen Vorbereitungen getroffen, ich habe den Plan erst durch diese Urkunde vom 2. März erfahren. Ich darf hinweisen auf die Ziffer 6, wo gesagt wird:

»Um den friedensmäßigen Charakter der Aktion zu wahren, sind militärische Sicherungs- oder Vorausmaßnahmen ohne meinen ausdrücklichen Befehl nicht zu treffen.«

Es wurde also angezeigt, daß die ganze Aktion einen friedensmäßigen Charakter haben sollte.

DR. SIEMERS: Vor Anfang März wußten Sie von der ganzen Aktion gar nichts?

RAEDER: Nein, ich glaube, daß gerade diese Aktion besonders geheimgehalten worden ist.


DR. SIEMERS: Ich komme dann zu dem Dokument C-194, US-55, im Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10a, Seite 128. Es handelt sich hier um ein Schreiben des Oberkommandos der Wehrmacht an den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine aus dem Jahr 1936, wie der Wortlaut ergibt, anscheinend vom 6. März 1936, betrifft also die gleiche Angelegenheit, wie die vorige Urkunde. Darf ich hierzu um Ihre Stellungnahme bitten?


RAEDER: Der Reichsverteidigungsminister hatte genehmigt, daß eine gewisse Luftaufklärung, und zwar am 6. März, das heißt am Tage vor der Rheinlandbesetzung, daß eine gewisse Luftaufklärung über der Nordsee erfolgen dürfe, während er die Entscheidung darüber, ob man auch U-Boote als Aufklärungslinie nach Westen verschicken solle, bis zur Höhe auf Texel erst am nächsten Tage treffen wollte. Ich habe daraufhin einen Befehl erlassen am 6. März 1936 und habe noch besonders angeordnet...


[22] DR. SIEMERS: [zum Gerichtshof gewandt] Verzeihung!

Ich darf darauf hinweisen, daß der Befehl von Raeder vom 6. März 1936 an derselben Urkunde angehängt ist, also im Wortlaut dem Gericht vorliegt.


[Zum Zeugen gewandt:]


Bitte.

RAEDER: Ich habe diesen Befehl vom 6. März vorbereitet über das Auslegen der U-Bootlinie und das Aufklären in der Deutschen Bucht am 7. März. Ich habe noch besonders darauf hingewiesen, daß es vermieden werden müsse, ein falsches Bild von den Absichten des Führers zu erwecken und dadurch die friedliche Aktion zu erschweren.

DR. SIEMERS: Ich darf hierzu ergänzen, daß sich diese Worte in dem Schreiben vom 6. März 1936, unter Ziffer 5 befinden, die beiden letzten Zeilen.


RAEDER: Es waren alles nur Vorsichtsmaßnahmen für den Fall, daß eine feindliche Gegenaktion stattfinden sollte.

DR. SIEMERS: Irgendwelche großen Vorbereitungen sind nicht getroffen worden?


RAEDER: Nein, nein.


DR. SIEMERS: Ich komme dann auf die zwei letzten Urkunden, die noch zu dem Thema Versailler Vertrag und Aufrüstung gehören, und zwar C-135, GB-213, im Dokumentenbuch 10, Seite 20; im Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10, Seite 20, mit der Überschrift: »Geschichte der K.G.«, das heißt Kriegs-Gliederung und des Mob-Planes. Es stammt aus dem Jahr 1938.

Diese Urkunde ist von der Anklagebehörde in vollem Umfange verlesen worden, und es wird daraus ein sehr schwerwiegender Vorwurf erhoben, weil in der Urkunde gesagt ist, daß Hitler die Forderung gestellt hat, ihm in fünf Jahren, das heißt bis zum 1. April 1938, eine Wehrmacht aufzustellen, die er als politisches Machtinstrument auf die Waagschale legen könne, und weil hier von der Aufstellungsgliederung 1938 die Rede ist und von dem Kriegs-Gliederungsendziel.

Mit Rücksicht auf die Bedeutung dieses Punktes habe ich Vizeadmiral Lohmann gebeten, zu dieser etwas technischen Frage Stellung zu nehmen. Es handelt sich um Raeder-Exhibit 2, in meinem Dokumentenbuch II, und zwar dort unter III auf Seite 5.

Ich glaube, daß hier ein Mißverständnis in den Begriffen seitens der Anklagebehörde vorliegt. Die Begriffe »Kriegsgliederung« und »Aufstellungsgliederung« sind mißverstanden worden.

Ich bitte daher, mir zu gestatten, diesen Teil des Affidavits im Rahmen meines eingeschalteten Urkundenbeweises verlesen zu dürfen. Ich zitiere:

[23] »III. Betr. Urkunden C-135 und C-153, Rüstungsplan, Mob-Plan, Aufstellungsgliederung (A.G.) und Kriegsgliederung (K.G.):...«

Ich darf dazu bemerken, daß ich der Einfachheit halber C-153 und 135 – die beiden Urkunden gehören zusammen – hier gemeinsam behandelt habe und darf deshalb die Angaben fürs Protokoll machen: C-153 ist gleich US-43 und befindet sich im britischen Dokumentenbuch 10a, auf Seite 107. Es hat die Überschrift »Rüstungsplan für den dritten Rüstungsabschnitt«. Es ist eine lange Urkunde und datiert vom 12. Mai 1934.

Ich zitiere jetzt das Affidavit Lohmann zu diesen beiden Urkunden:

»Die vorstehend genannten, mir vorgelegten Urkunden betreffen die Aufstellungsgliederung (A.G.), Kriegsgliederung (K.G.), den Mob-Plan und den Rüstungs-Plan (R.P.).

Die drei erstgenannten Pläne beziehungsweise Gliederungen betreffen sachlich das gleiche Thema, unterscheiden sich nur in der Art der Zu sammenstellung. Der Rüstungsplan unterscheidet sich von den anderen Plänen insofern, als der Rüstungsplan nur Neubauten und neu zu beschaffendes Material betrifft, also weniger umfassend ist.

Derartige Planungen sind in der deutschen Kriegsmarine wie in der ganzen Wehrmacht – und zweifellos auch für die Streitkräfte jeder anderen Nation – aufgestellt worden, um für den Fall eines Konfliktes oder kriegerischer Verwicklungen die vorhandenen Kampfmittel rechtzeitig vorbereiten und zweckentsprechend einsetzen zu können. Entsprechend den veränderlichen Voraussetzungen, der militärischen Entwicklung, dem Personalwechsel und den Fortschritten der Technik, wurden diese Pläne für jedes Jahr neu bearbeitet. Einen wesentlichen Teil dieser für jede Wehrmacht selbstverständlichen Vorbereitungen bildete die Aufstellungs-, Mob- oder Kriegsgliederung (K.G.), die eine Übersicht über die vorhandenen und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Gültigkeitstermin) zu beschaffenden, zu vermehrenden oder neu zu organisierenden Kampfmittel und Einrichtungen der Marine zu Wasser und zu Lande, ihre örtliche Verteidigung und taktische Unterstellung, gab. Diese K.G. war für die militärische Führung die Voraussetzung für alle operativen Überlegungen, für die politische ein Anhalt für die Möglichkeiten, die sich aus Zahl und Stärke der verfügbaren militärischen Machtmittel ergaben. Die K.G. mußte immer sehr vorausschauend aufgestellt werden und wurde in der Regel 11/2 Jahre vor ihrem Inkrafttreten vom Oberkommando der Marine herausgegeben, um den verantwortlichen Stellen [24] die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig die notwendigen Vorarbeiten einzuleiten bezüglich Anforderung der Geldmittel beim Marinehaushalt, des Materials, (Stahl, Eisen und so weiter), Vorbereitung von Unterkünften und so weiter, soweit dieses alles nicht schon durch den friedensmäßigen Ausbau der Kriegsmarine vorgesehen war.

Als Hitler 1933 durch einen Fünfjahresplan bis zum 1. April 1938 eine Wehrmacht forderte, die er als politisches Machtinstrument in die Waagschale werfen konnte, wurde, unabhängig von der für jedes Jahr vorhandenen A.G., die Aufstellungsgliederung (A.G.) 1938 aufgestellt, bei der es sich bis 1935 im wesentlichen um die noch nicht ausgenützten Möglichkeiten des Versailler Vertrags sowie um eine Ergänzung des Schiffsbestandes der nach Art und Zahl nicht beschränkten Fahrzeuge handelte. Nach dem Flottenabkommen von 1935 wurde die geplante Kriegsgliederung 1938 ersetzt durch eine ›K.G. Endziel‹, in der die Zahl der vorhandenen und zu bauenden Kriegsschiffe aller Typen sich im Verhältnis 35:100 nach der tatsächlich vorhandenen Tonnage der englischen Flotte richten sollte. Entsprechend den geldlichen und materiellen Möglichkeiten, der Kapazität der Werften und der langen Bauzeit großer Kriegsschiffe setzte man dieses vorläufige Endziel in das Jahr 1944/45.

Es hätte sich nach Maßgabe des Ausbaus der englischen Flotte immer wieder verschieben können.

Die verschiedenen Terminierungen haben lediglich marine-technische Bedeutung und lassen keine Rückschlüsse auf politische Pläne zu.«

Ich darf hierzu auf einen kleinen Übersetzungsfehler im englischen Text hinweisen. Das Wort »Terminierungen« ist meines Erachtens nicht richtig mit »terminology«, im deutschen »Terminologie« übersetzt. Es muß wohl heißen »terms« oder »termination«.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! Sind diese Ausführungen von Vizeadmiral Lohmann richtig, und wie können Sie diesen grundsätzlichen Gesichtspunkt eventuell noch ergänzen?

RAEDER: In den Auseinandersetzungen ist alles gesagt, was zu dieser Sache zu sagen ist. Diese ganzen Aufstellungen sind meiner Ansicht nach Einrichtungen, die in jeder Kriegsmarine betrieben werden müssen, wenn sie planmäßig ausrüsten und zum Einsatz bereitmachen will.

Es war an irgendeiner Stelle gesagt worden, – das ist hier im Dokument C-135, erste Seite, unter Ziffer 2 – :

[25] »Die sich immer mehr zuspitzenden deutsch-polnischen Spannungen zwangen dazu, statt der theoretischen Kriegsvorbereitung eine praktische Vorbereitung eines rein deutsch-polnischen Konflikts zu machen.«

Dies ist auch wieder dahin ausgelegt worden, daß wir zu irgendeinem Zeitpunkt, ich glaube zum Jahre 1930, einen Angriffskrieg gegen Polen führen wollten.

Ich habe gestern schon ausgeführt, daß unser Hauptziel war und sein mußte, und daß es ja gar nicht weiter gehen konnte, als einem Angriff von Polen auf Ostpreußen im Angriff entgegenzutreten. Das war das Ziel unserer Arbeiten, daß wir Deutschland schützen wollten vor einem Einfall der Polen. In jener Zeit wäre ja ein Einfallskrieg in Polen oder sonst irgendwo von seiten der immer noch schwach gerüsteten deutschen Wehrmacht ein Wahnsinn gewesen. Ich möchte dann, da hier die Zahlen 1938 und 1944/45 immer wieder vorkommen, noch einmal darauf hinweisen, daß die Zahl 1938 zuerst entstanden ist, weil sie die Endzahl des Schiffsbauersatzplanes, Teil 1, war. Das letzte Schiff dieses Schiffsbauersatzplanes sollte ja 1936 bis 1938 gebaut werden.

DR. SIEMERS: Verzeihung.


[Zum Gerichtshof gewandt:]


Ich darf daran erinnern, daß dies das Dokument Raeder Nummer 7 ist.

RAEDER: Dann verfügte Hitler einen Fünfjahresplan, der von 1933 zufällig auch bis 1938 ging, worauf die K.G. auch bis 1938 geschaffen wurde. Und dann wurde das K.G.-Endziel festgelegt mit den Jahren 1944/45. Der Grund für die Festlegung dieses Jahres war, daß – wie hier drin steht, in der von Ihnen eben verlesenen Urkunde – entsprechend den geldlichen und materiellen Möglichkeiten, der Kapazität der Werften und der langen Bauzeit großer Kriegsschiffe, diese Ziele gewählt werden mußten, weil man erst zu diesem Zeitpunkt eine einigermaßen brauchbare Streitkraft aufstellen konnte. Sie kommt nachher dann nochmals mehrere Male vor in einigen Schreiben von mir. Es war ebenfalls kein Termin, der von unserer Seite etwa als Zeitpunkt eines Angriffs in Aussicht genommen war.

DR. SIEMERS: Die Ausführungen in C-135 stehen im Einklang mit dem deutsch-englischen Flottenabkommen, nicht wahr?

Ich habe mich vielleicht nicht klar ausgedrückt:

Wenn dort gesagt wird, es war dann eine Neugliederung aufgestellt, war damit dann gemeint, entsprechend dem deutsch-englischen Flottenabkommen?

RAEDER: Selbstverständlich.


[26] DR. SIEMERS: Jedenfalls ist wohl der Hinweis unter C-135 Ziffer 8 so zu verstehen, da dort steht:

»... eine neuzeitliche Kriegsmarine (lediglich gebunden an das deutsch-englische Flottenabkommen)?«


RAEDER: Jawohl.

DR. SIEMERS: Ich komme jetzt zu einem anderen Thema und greife zurück auf das Jahr 1933.

Herr Großadmiral! Wann lernten Sie Hitler kennen, und hatten Sie irgendwelche Beziehungen zum Nationalsozialismus vor

1933?

RAEDER: Ich lernte Hitler kennen am 2. Februar 1933, wo ich ihn zum erstenmal sah und sprach, und zwar bei einer Veranstaltung, die auf Veranlassung des Generals von Blomberg im Hause des Chefs der Heeresleitung, des Generals von Hammerstein, am Abend veranstaltet worden war und wo der Reichsverteidigungsminister General von Blomberg Hitler die älteren, in führenden Stellungen befindlichen Generale und Admirale vorstellen wollte. Ich komme auf den Verlauf nachher noch zurück. Ich hatte vorher keine Beziehungen zum Nationalsozialismus, ich kannte nur den Admiral von Levetzow aus dem Weltkriege her, er war im Stab des Admirals Scheer, mit dem ich viel kameradschaftlich verkehrte, und der offenbar verhältnismäßig frühzeitig mit Hitler in Verbindung gekommen war. Von diesem hörte ich aber nur, daß Hitler sich sehr viel auch mit Marinedingen beschäftigte und erstaunlich gut unterrichtet wäre darüber. Andererseits glaube ich, daß Levetzow über den Ruf der Marine und seine Einschätzung der Marine in der damaligen Zeit mit Hitler auch gesprochen hat; sonst habe ich keine Beziehungen gehabt.


DR. SIEMERS: Was veranlaßte Sie, Herr Großadmiral, 1933 im Amt zu bleiben, obwohl Sie keine Beziehungen zum Nationalsozialismus hatten?


RAEDER: Der Reichspräsident, Feldmarschall von Hindenburg, zugleich Oberster Befehlshaber der Wehrmacht, hatte den Führer der größten Partei zum Reichskanzler ernannt. Ich glaube, daß, wenn ich zu ihm gegangen wäre und ihm gesagt hätte, ich ginge nun ab oder beabsichtige abzugehen, weil er einen neuen Reichskanzler ernannt hätte, daß er das ganz zweifellos als eine Beleidigung empfunden hätte und mich dann in der Tat verabschiedet haben würde. Ich hatte nicht die geringste Veranlassung, meinen Oberbefehlshaber um die Entbindung von meiner militärischen Stellung zu bitten, weil er als Reichspräsident einen neuen Reichskanzler, der mir eventuell nicht paßte, ernannt hatte.


DR. SIEMERS: Wann und wo hörten Sie zum ersten Male von Hitler grundlegende Richtlinien auf politischem Gebiete?


[27] RAEDER: Zum erstenmal an dem eben erwähnten 2. Februar, nach dem Essen im Hause des Generals von Hammerstein. Ich war ihm vor dem Essen vorgestellt worden, und nach dem Essen hielt er eine programmatische Rede. Er war in Begleitung des Außenministers Herrn von Neurath dort erschienen; sonstige Parteimitglieder waren nicht mit zugegen. In seiner Ansprache erwähnte er zunächst seinen Werdegang und seine nationalen und sozialen Ziele. Er sprach davon, daß er dem Deutschen Reich die Gleichberechtigung wieder erwerben wolle, er sprach auch davon, daß er danach streben werde, die Fesseln von Versailles zu lösen, dem Deutschen Reich die Souveränität in seinem Innern wieder zu verschaffen und sprach dann über seine sozialen Ziele, die Herstellung einer wahren Volksgemeinschaft im ganzen deutschen Volke, die Hebung des Lebensstandards des Arbeiters, die Förderung des Bauern, der Landwirtschaft, die Einrichtung des Arbeitsdienstes und die Beseitigung der Arbeitslosigkeit. Er betonte ganz besonders, das war vielleicht der Hauptpunkt, daß er die ganze Politik, sowohl die innere Politik als auch die äußere, allein führen werde, daß die Wehrmacht nichts damit zu tun haben werde, daß die Wehrmacht auch im Innern, bei inneren Unruhen, nicht eingesetzt werden würde, dafür habe er andere Kräfte; der Wehrmacht wolle er eine ruhige Entwicklung sichern, damit sie zu dem Faktor werden könne, der erforderlich wäre, um zu verhindern, daß das Reich weiterhin nach außen der Spielbau anderer Nationen wäre. Und dazu sei es nötig, daß die Wehrmacht ihre ganze Arbeit in den kommenden Jahren auf die Vorbereitung ihrer Hauptaufgabe, die Ausbildung für die Verteidigung des Vaterlandes im Notfalle nach außen hin, verwende. Die Wehrmacht würde der einzige Waffenträger sein, und an ihrer Struktur solle nichts geändert werden. Auf Einzelheiten irgendwelcher Art ging er nicht ein: es war ja ein verhältnismäßig großer Kreis dort versammelt. Von irgendwelchen Kriegsabsichten, kriegerischen Absichten, war in gar keiner Weise die Rede.

Diese Rede wirkte außerordentlich befriedigend auf sämtliche Zuhörer. Er erwähnte den Reichspräsidenten von Hindenburg, gleichzeitig Oberster Befehlshaber der Wehrmacht, mit besonderer Ehrerbietung, und man hatte den Eindruck, daß er diese altverehrte Persönlichkeit respektieren würde. Diese Rede war die eine Grundlage, die er mir als Chef der Marineleitung gab, ebenso wie dem Chef der Heeresleitung und den anderen.


DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Wann hielten Sie den ersten Marinevortrag bei Hitler, und welche grundsätzliche Stellung nahm Hitler ein bei dieser Gelegenheit, speziell zur Marine?


RAEDER: Den ersten Marinevortrag hielt ich in Gegenwart des Generals von Blomberg, dem ich unterstellt war in seiner Eigenschaft als Reichsverteidigungsminister, einige Tage später, ich kann [28] den genauen Tag nicht mehr sagen, aber es war nicht lange danach. Und hier erhielt ich von Hitler den zweiten Teil der Grundlage für meine kommende Führung der Marine. Ich trug Hitler Bericht vor über den Stand der Marine, über die verhältnismäßig geringe Durchführung des Versailler Vertrags durch die Marine, die geringe Stärke, über den Schiffsbauersatzplan und über die marinepolitischen Ereignisse, wie über den Vertrag von Washington, den Vertrag von London 1930, den Stand der Abrüstungskonferenz. Über diese Dinge war er schon völlig orientiert. Er sagte mir, er wolle mir die Grundlage seiner Politik sagen, die der Marinepolitik auf lange Sicht zugrunde zu legen sei. Ich erinnere mich dieser Worte und der folgenden noch ganz besonders deutlich. Er wollte unter keinen Umständen in irgendwelche Verwicklungen mit England, Japan oder Italien kommen, vor allem nicht mit England. Dies wolle er dokumentieren dadurch, daß er versuchen wolle, im Einvernehmen mit England eine Festlegung des Stärkeverhältnisses der deutschen Flotte zur englischen Flotte zu erreichen. Er wolle dadurch zeigen, daß er England ein für allemal das Vor recht zuerkenne, eine seinen großen Weltmachtinteressen, überwiegenden Weltmachtinteressen entsprechende überlegene Seemacht zu besitzen. Die deutsche Flotte brauchte nur im Rahmen einer europäischen Kontinentalpolitik ausgebaut zu werden.

Dieses wurde für mich der zweite große Grundsatz, nach dem ich die Marine geführt habe. Über das Stärkeverhältnis wurde bei dieser Gelegenheit noch nicht gesprochen, sondern erst später.

Dieser Entschluß Hitlers war für mich und für die ganze Marine eine ganz außerordentlich große Genugtuung, denn er bedeutete ja den Fortfall jedes sinnlosen Konkurrierens mit der ersten Seemacht und die Möglichkeit eines soliden allmählichen Aufbaues unserer Flotte.

Ich glaube, daß dieser Entschluß doch in der ganzen Marine mit großer Freude begrüßt worden ist und mit großem Verständnis, und später ist dann auch mit demselben Verständnis der Rußland-Pakt begrüßt worden, da diese Konstellation, Rußland-Pakt und Flottenvertrag, ja eine wunderbare Weiterentwicklung gewährleistet hätte. Es gab auch Menschen, allerdings nicht in der Marine, die der Ansicht waren, daß das ein Zurückweichen wäre, aber diese Beschränkung wurde von der Mehrzahl der Deutschen mit größtem Verständnis begrüßt.


DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Wie standen Sie persönlich zu Hitler, und wie beurteilten Sie ihn im Laufe der Jahre, und wie stellte sich Hitler zu Ihnen ein?


RAEDER: Ich begrüßte die energische Persönlichkeit, weil er offenbar sehr intelligent war, über eine ungeheure Willenskraft verfügte, ein Meister in der Menschenbehandlung war, nach meiner [29] Beobachtung in den ersten Jahren ein großer und sehr geschickter Politiker, dessen vorher schon bekanntes nationales und soziales Ziel großen Widerhall sowohl in der Wehrmacht als auch im ganzen deutschen Volk fand...


VORSITZENDER: Herr Dr. Siemers! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß dies schneller erledigt werden könnte. Wir haben es schon von so vielen anderen gehört.


DR. SIEMERS: Ja. Soll der Angeklagte seine Beziehungen zu Hitler nicht erst schildern? Glaubt das Gericht, daß das unerheblich ist?


VORSITZENDER: Er könnte sich kürzer fassen.


DR. SIEMERS: Ja, schön. Herr Großadmiral! Ich bitte Sie, sich etwas kürzer zu fassen.


RAEDER: Ja, also ich möchte nur begründen, mit einer Einschätzung Hitlers, weswegen ich nicht zu irgendeinem Zeitpunkt weggegangen bin von ihm, was mir ja von der Anklage eigentlich sehr stark nahegelegt worden ist. Die ersten Schritte, die er tat, sowohl in innerpolitischer als auch in außenpolitischer Beziehung erweckten zweifellos eine Bewunderung vor seinem politischen Geschick und erweckten auch die Hoffnung, daß ebenso, wie er die ersten Schritte ohne Blutvergießen und ohne politische Verwicklung zurücklegte, er auch die späteren Probleme dadurch friedlich lösen würde.


VORSITZENDER: Herr Dr. Siemers! Wie ich bereits sagte, haben wir von fast jedem der einzelnen Angeklagten diese Erzählung von der Eigenart und Macht der Fähigkeiten Hitlers gehört. Es ist sehr kumulativ. Und wenn dieser Angeklagte sagen will, daß ihn Hitlers Fähigkeit stark beeindruckte, so genügt das vollkommen. Alles übrige ist kumulativ.


RAEDER: Ja, also dann will ich nur sagen, daß ich in den ersten Jahren keine Veranlassung fand, Überlegungen darüber anzustellen, ob ich in meiner Stellung bleiben dürfe oder nicht.


DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Auf die späteren Komplikationen kommen wir von selbst in den späteren Themen.

Ich komme damit zu dem deutsch-englischen Flottenabkommen und frage Sie nur ganz kurz, wie ist es zu diesem Flottenabkommen von 1935 gekommen? Ich darf mich beziehen auf Raeder Beweisstück 11, im Dokumentenbuch I, Seite 59. Hierin ist das Flottenabkommen enthalten, und zwar in der Form eines Briefes des deutschen Außenministers an die Britische Regierung. Der eigentliche Inhalt ist aber von der britischen Seite festgelegt, wie die Eingangsworte zeigen:

»Exzellenz: Ich beehre mich, Euer Exzellenz den Empfang des Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, in dem Sie [30] die Freundlichkeit hatten, im Namen der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich folgendes mitzuteilen:«

Von britischer Seite ist dann folgendes gesagt:

»›Während der letzten Tage haben die Vertreter der Regierung des Deutschen Reiches und der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich Besprechungen abgehalten, deren Hauptzweck darin bestand, den Boden für eine allgemeine Konferenz zur Begrenzung der Seerüstungen vorzubereiten. Ich freue mich, Euer Exzellenz nunmehr die formelle Annahme des Vorschlages der Regierung des Deutschen Reiches, der in diesen Besprechungen zur Erörterung gestanden hat, durch die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich mitzuteilen, wonach die zukünftige Stärke der deutschen Flotte gegenüber der Gesamtflottenstärke der Mitglieder des Britischen Commonwealth im Verhältnis 35:100 stehen wird. Die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich sieht diesen Vorschlag als einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur zukünftigen Seerüstungsbeschränkung an.

Weiterhin glaubt sie, daß die Einigung, zu der sie nunmehr mit der Regierung des Deutschen Reiches gelangt ist und die sie als eine vom heutigen Tage ab gültige dauernde und endgültige Einigung zwischen beiden Regierungen ansieht...‹«


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Von diesem Dokument, das bekannt ist, wird der Gerichtshof amtlich Kenntnis nehmen; es ist nicht nötig, es zu verlesen.

DR. SIEMERS: Jawohl. Ich darf nur noch daran erinnern, daß laut dieser Urkunde unter Ziffer 2 f) an sich von der Britischen Regierung anerkannt wurde, daß hinsichtlich der U-Boote Deutschland die gleiche Anzahl haben durfte. Das waren seinerzeit 52000 Tonnen, etwas über 100 U-Boote. Die Regierung des Deutschen Reiches verpflichtete sich indessen freiwillig, sich mit 45 Prozent der gesamten U-Boottonnage des Britischen Reiches zu begnügen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wurde diese Basis einer so starken Beschränkung von Ihnen und der Marine als Grundlage für eine friedliche Entwicklung Deutschlands angesehen und allgemein in der Marine begrüßt?

RAEDER: Jawohl, wie ich vorhin schon erwähnt habe, mit größter Genugtuung.

DR. SIEMERS: Da eine Stellungnahme aus früheren Jahren noch größeres Gewicht hat als eine jetzt im Prozeß angegebene Erklärung, darf ich in diesem Zusammenhang Raeder Beweisstück Nummer 12 überreichen, Dokumentenbuch I, Seite 64. Es handelt [31] sich hierbei um ein Schreiben von Großadmiral Raeder für die Unterrichtung des Offizierkorps vom 15. Juli 1935, also einen Monat nach dem Flottenabkommen.

Damals hat Raeder gesagt – ich zitiere Absatz 2:

»Das Abkommen ist aus dem Entschluß des Führers entstanden, das Stärkeverhältnis der Flotten Deutschlands und des Britischen Reiches auf 35 zu 100 festzusetzen. Dieser aus Erwägungen der europäischen Politik gefaßte Entschluß bildete den Ausgangspunkt der Londoner Verhandlungen. An ihm wurde gegen anfänglichen englischen Widerstand unbeirrt festgehalten und unsere Forderungen wurden restlos durchgesetzt. Dem Entschluß des Führers liegt der Wille zugrunde, die Möglichkeit einer Gegnerschaft Deutschlands und Englands für die Zukunft auszuschließen und daher auch eine Flottenrivalität zwischen den beiden Ländern endgültig auszuschalten.«

Von Bedeutung ist auf der Seite 66 noch der Satz: – Von dem übrigen bitte ich das Gericht amtlich Kenntnis zu nehmen. –

»Durch das Abkommen ist der Aufbau der deutschen Kriegsmarine in dem vom Führer festgelegten Ausmaß durch England formell gutgeheißen worden.«

Und dann kommen die einzelnen Tonnageangaben. Dann bitte ich, im Dokument den Schlußsatz noch zu beachten für die Einstellung von Raeder damals:

»Auf politischem Gebiet bedeutet das Abkommen deswegen einen besonderen Erfolg, weil es den ersten Schritt zu einer praktischen Verständigung darstellt und weil es die erste Auflockerung der bisher gegen Deutschland gerichteten starren Front unserer ehemaligen Gegner gebracht hat, wie sie erneut besonders kraß in Stresa in Erscheinung trat.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Wurden diese Linien der friedlichen Entwicklung, die Sie damals niederlegten, in den nächsten Jahren konsequent weiterverfolgt?

RAEDER: Jawohl.

DR. SIEMERS: Ich darf dem Hohen Tribunal in diesem Zusammenhang noch Raeder-Exhibit Nummer 13 vorlegen. Es ist ein Dokument, das, ebenfalls um Zeit zu sparen, mir die Möglichkeit gab, auf die Vernehmung von Vizeadmiral Lohmann zu verzichten. Es handelt sich hierbei... Verzeihung im Dokumentenbuch I, Seite 68. Das Dokument heißt: »Die Neuordnung der Deutschen Flottenentwicklung« und stellt eine grundsätzliche Arbeit dar, und zwar ist es ein Vortrag von Vizeadmiral Lohmann, den dieser im[32] Sommer 1935 an der Hanseatischen Universität in Hamburg gehalten hat. Ich bitte, von diesem Dokument in wesentlichen Punkten Kenntnis zu nehmen und darf, da dies eine grundlegende, im Auftrag des Oberkommandos vorgenommene Arbeit gewesen ist, nur folgendes zitieren:

Admiral Lohmann führt zunächst aus, daß auf Grund der Wehrfreiheit die Marine nun an keine Beschränkung mehr gebunden gewesen wäre, daß sich Hitler aber nicht auf diesen Standpunkt gestellt hat, und ich fahre nun wörtlich fort:

»Der Führer hat aber einen anderen Weg gewählt. Er hat es vorgezogen, mit England als unserem einstigen Gegner, der sich seit Jahren bemüht hat, für unsere« – verzeihen Sie, auf Seite 70 – »schwierige Stellung Verständnis zu zeigen, unmittelbar über die Gestaltung der deutschen Seerüstung zu verhandeln.«

Und auf Seite 71 spricht Lohmann zunächst von Verlautbarungen in der Presse und so weiter, die etwas irreführend gewesen waren und fährt dann wörtlich fort:

»Um so überraschender wirkte dann der Abschluß des Abkommens, das eine völlige Übereinstimmung der beiden Regierungen zum Ausdruck brachte und nicht, wie manche Rüstungsabkommen aus früherer Zeit, mehr Verbitterung als Verständigung hinterließ. Der Sinn für Fairneß, den die englischen Staatsmänner auf allen den oft recht schmutzigen Wegen der hohen Politik nicht verloren haben, kam angesichts der rückhaltlosen Aufrichtigkeit der deutschen Erklärungen, der würdigen Festigkeit des deutschen Auftretens und des leidenschaftlichen Friedenswillens, der die Reden und Taten unseres Führers beseelt, zum Durchbruch. Anders als früher klang aus den Reden der britischen Führer Achtung und Anerkennung. Und die ist bei uns als Zeichen ehrlicher Verständigungsbereitschaft zur Kenntnis genommen worden. Kaum weniger wertvoll aber als die Stellungnahme der amtlichen Führung sind die Stimmen aus den Kreisen der englischen Frontkämpfer. Dafür ein Beispiel: Als im November 1918 die deutsche Flotte zur Internierung in Scapa Flow von den englischen Geschwadern in Empfang genommen wurde, setzte der englische Flottenchef Lord Beatty, der große Gegner unseres Kreuzeradmirals Hipper, das berüchtigt gewordene Signal: ›Vergeßt nicht, daß der Feind eine verächtliche Bestie ist.‹ Und dieser Großadmiral hat noch manches Mal seiner Abneigung gegen Deutschland Ausdruck gegeben. Am 26. Juni aber erklärte derselbe Lord Beatty vor dem englischen Oberhause: ›Ich bin der Meinung, daß wir den Deutschen Dank schuldig sind. Sie kamen zu uns mit ausgestreckten Händen[33] und erklärten, daß sie mit dem Stärkeverhältnis 35:100 einverstanden seien. Wenn sie andere Vorschläge gemacht hätten, wir hätten sie auch nicht hindern können. Daß wir nun wenigstens einem Lande der Welt gegenüber kein Wettrüsten zu fürchten haben, ist wahrlich eine Sache, für die man dankbar sein muß.‹«

Ich darf Sie nunmehr auf Seite 73 verweisen, die Begrenzung der Schlachtschiffe auf 35000 Tonnen. Diese Begrenzung spielt eine Rolle in dem Anklagedokument C-23. Es ist von gewisser Bedeutung, daß in dieser Urkunde neben den Worten »Schlachtschiffe 35000 Tonnen« das Wort »Panamakanal« steht. Die Begrenzung auf 35000 Tonnen ist nicht so entscheidend und wichtig wie die Anklage es darstellen wollte. Dies ist der Ursprung:

Die Vereinigten Staaten wollten damals die Begrenzung auf 35000 Tonnen wegen der Größe und Tiefe des Panamakanals, weil der Panamakanal bei größerer Tonnage vergrößert werden müßte. Ich komme später darauf zurück, weil die Begrenzung auf 35000 Tonnen auch schließlich nicht mehr aufrechterhalten wurde.

Dann darf ich noch verweisen auf Seite 76, wo die Tonnageziffer erwähnt ist von 52700 Tonnen zum Beispiel dafür, daß dies die Ausgangssumme ist für den Vergleich mit den deutschen U-Booten. Es ist geschichtsbekannt und wird hier erwähnt, daß Frankreich sich an der Begrenzung nicht beteiligte, und seinerzeit mit 96000 Tonnen die stärkste U-Bootmacht war. Es hatte 96 fertige und 15 im Bau befindliche. Es ist ebenfalls geschichtsbekannt, daß Deutschland – was hier auch erwähnt wird, auf derselben Seite – der Abschaffung der U-Boote zugestimmt hat, nachdem es 315 U-Boote nach dem vorigen Krieg vernichten mußte.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Zeigte sich das aus diesen Dokumenten sich ergebende Einvernehmen mit der englischen Flotte auch bei anderen oder irgendwelchen besonderen Anlässen?

RAEDER: Ich bemühte mich, ein solches gutes Einvernehmen weiterhin zu pflegen und dem auch gegenüber der englischen Marine Ausdruck zu geben; so geschah das zum Beispiel, als mir durch eine englische Nachrichtenagentur telephonisch der Tod des Admirals Jellicoe mitgeteilt wurde, der ja im ersten Weltkrieg an der Spitze der englischen Flotte uns gegenübergestanden hatte und als sehr ritterlicher Gegner immer empfunden worden ist. Ich gab durch diese Telegraphenagentur eine Botschaft an die englische Marine.

VORSITZENDER: Ich bezweifle, daß dies erheblich für die hier vorliegenden Fragen ist.


RAEDER: Also jedenfalls bemühte ich mich, ein gutes Einvernehmen mit der englischen Flotte in der Zukunft herzustellen und aufrechtzuerhalten.


[34] DR. SIEMERS: Am 17. Juli 1937 wurde dann ein weiteres deutsch-englisches Flottenabkommen unterzeichnet. Ich überreiche dieses Dokument als Raeder-Exhibit Nummer 14, Dokumentenbuch I, Seite 81. Es ist ein sehr langes Dokument, das auch nur zum Teil übersetzt und abgeschrieben wurde. Ich muß zum Verständnis des Verstoßes, den die Anklage vorwirft, auf ein paar Punkte in diesem Dokument hinweisen. Das Abkommen betrifft die Begrenzung der Seerüstungen und hauptsächlich den Nachrichtenaustausch über Flottenbau. In Artikel 4 findet sich die schon erwähnte Beschränkung auf 35000 Tonnen für ein Schlachtschiff, und in den Artikeln 11 und 12, die ich wegen ihres technischen Charakters nicht verlese, sondern davon Kenntnis zu nehmen bitte, findet sich die Verpflichtung beider Regierungen, alljährlich eine Mitteilung über das Jahresprogramm der Schiffe der Flotte zu machen, und zwar innerhalb der ersten vier Monate eines jeden Kalenderjahres das Jahresprogramm, und vier Monate vor dem Zeitpunkt der Stapellegung Einzelheiten über bestimmte Schiffe, hauptsächlich über große Schiffe anzugeben. Zum Verständnis der ganzen Angelegenheit, die hinsichtlich des Flottenabkommens dem Angeklagten vorgeworfen wird, darf ich mich beziehen auf die Artikel 24 bis 26. Diese drei Artikel zeigen, daß...


VORSITZENDER: Können Sie diese Artikel nicht zusammenfassen?


DR. SIEMERS: Ja, ich wollte sie nicht verlesen, ich wollte nur einen oder zwei Punkte daraus hervorheben.

In diesen Artikeln werden die Voraussetzungen aufgezählt, unter denen einer der beiden Vertragschließenden von dem Vertrage abweichen darf; es war also von vornherein für zulässig erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen abzuweichen, und zwar Artikel 24: Falls einer der Vertragschließenden in einen Krieg verwickelt wird, Artikel 25: Falls eine andere Macht, also Vereinigte Staaten, Frankreich oder Japan, ein Fahrzeug baut oder erwirbt, das größer ist als in diesem Flottenabkommen vorgesehen ist. In diesem Artikel wird ausdrücklich auf Artikel 4, also auf Schlachtschiffe mit 35000 Tonnen verwiesen – man war lediglich verpflichtet, bei einer Abweichung den anderen Vertragschließenden zu benachrichtigen – und Artikel 26 ist die allgemeine Grundlage für ein Abweichen, nämlich: Falls es die nationale Sicherheit erfordert, ist man berechtigt, abzuweichen.

Die weiteren Einzelheiten sind im Augenblick nicht notwendig.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Herr Vorsitzender! Ich wollte nur sagen, daß jede Abweichung der Gegenpartei gemäß Artikel 2 stets gemeldet werden muß. Das war[35] gerade der wesentliche Inhalt des Artikels 26, daß jede Abweichung dem anderen Vertragsteil gemeldet werden mußte.


VORSITZENDER: Ist es so, Dr. Siemers?


DR. SIEMERS: Ja, natürlich, ich glaube...


VORSITZENDER: Behauptet die Anklagevertretung, daß dieses Abkommen gebrochen wurde?


DR. SIEMERS: Ja. Zu dem, was Herr David eben sagte, darf ich bemerken, daß ich darauf hingewiesen habe, daß ein Abweichen unter diesen Voraussetzungen gestattet war, daß aber die Verpflichtung bestand, es dem anderen Vertragsteil mitzuteilen. Vielleicht ist es vorher nicht ganz oder vollständig übersetzt worden.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ist also auch im Jahre 1937, Herr Großadmiral, dieses Abkommen wiederum unter dem Gesichtspunkt, unter dem gleichen von Ihnen geschilderten Gesichtspunkt abgeschlossen, und sind noch irgendwelche Tatsachen bemerkenswert, die zu diesem Abkommen führten?

RAEDER: Im Jahre 1936 waren die Verträge, die England bis dahin schon abgeschlossen hatte mit anderen Mächten, soweit ich mich erinnere, abgelaufen, und es war infolgedessen das Bestreben Englands, im Laufe des Jahres 1936 die Verträge zu erneuern, und der Umstand, daß wir 1937 aufgefordert wurden, einem neuen Vertrag, der von allen Mächten abgeschlossen worden ist, beizutreten, bedeutete, daß nunmehr Deutschland seinerseits ganz in den Rahmen dieser Verträge eingegliedert werden sollte.

DR. SIEMERS: Die Anklage hat Ihnen nun den Vorwurf gemacht, daß gegen dieses deutsch-englische Flottenabkommen verstoßen worden ist, und zwar mit der Urkunde C-23, gleich US-49.

Die Urkunde findet sich im Dokumentenbuch der Britischen Delegation Nummer 10, Seite 3. Die Urkunde stammt vom 18. Februar 1938. Sie ist mehrfach in diesem Prozeß erwähnt und lautet zu Beginn:

»Bei den Schlachtschiffen ›Scharnhorst-Gneisenau‹ und ›F/G‹ ist in beiden Fällen das wahre Typdeplacement um 20 Prozent größer, als den Engländern angegeben worden ist.«

Es kommt dann die Liste, woraus sich ergibt: »Schamhorst« 26000 Tonnen angegeben, 31300 wahres Deplacement und der Tiefgang um einen Meter zu niedrig angegeben. Und »F«, das ist der Typ von »Bismarck« und »Tirpitz«, wurde mit 35000 Tonnen angegeben, und hat tatsächlich 41700 Tonnen. Der Tiefgang ist um ungefähr 80 cm zu gering angegeben. Es liegt also, nach dem, was wir gesehen haben, ein klarer Vertragsverstoß vor.

Ich gehe davon aus, Herr Großadmiral, daß Sie diesen Vertragsverstoß nicht bestreiten.

RAEDER: Nein, in keiner Weise.

[36] DR. SIEMERS: Es waren allerdings zur Zeit dieser Urkunde nur vier Schlachtschiffe, die in Betracht kommen: »Scharnhorst«, »Gneisenau«, »Bismarck« und »Tirpitz«. So waren diese...


VORSITZENDER: Es scheint mir, daß Sie wiederum dem Gerichtshofe Erklärungen abgeben, anstatt Fragen an den Zeugen zu stellen.


DR. SIEMERS: Ich glaubte, Herr Präsident, lediglich, da ich den Dokumentenbeweis mit hineinnehme, nur die Verbindung herzustellen, damit man weiß, um was es sich handelt. Ich wollte in diesem Moment die Frage hierzu stellen, und zwar die Frage: Waren die genannten vier Schlachtschiffe zur Zeit dieser Urkunde schon in Dienst gestellt?


RAEDER: Nein, sie waren noch nicht in Dienst gestellt.


DR. SIEMERS: Noch keines der vier Schlachtschiffe?


RAEDER: Nein.


DR. SIEMERS: Ich darf, wenn es mir gestattet ist, darauf hinweisen, daß sich die genauen Daten der Indienststellung, die der Zeuge schlecht aus dem Kopf aussagen kann, aus dem Affidavit Lohmann, Raeder Nummer 2 unter IV ergeben.


VORSITZENDER: Ich glaube, Sie müssen das beweisen. Sie können das nicht angeben, ohne es zu beweisen.


DR. SIEMERS: Ja, gerne. Ich beziehe mich auf Raeder-Exhibit Nummer 2, das dem Tribunal bereits vorgelegt ist, und zwar auf das Affidavit von Lohmann, Seite 5. Das ist Dokumentenbuch I, Seite 8. Ich zitiere:

»Die deutsche Kriegsmarine hat im Rahmen des deutsch-englischen Flottenabkommens vier Schlachtschiffe in Dienst gestellt. Nachstehend gebe ich die einzelnen Daten hinsichtlich Stapellegung, Stapellauf und Indienststellung auf, soweit ich diese Daten noch mit Sicherheit feststellen kann:

Scharnhorst: Stapellegung: nicht mit Sicherheit festzustellen; Stapellauf: 3. Oktober 1936; Indienststellung: 7. Januar 1939.

Gneisenau: Stapellegung: nicht völlig festzustellen; Stapellauf: 8. Dezember 1936; Indienststellung: 31. Mai 1938.

Bismarck: Stapellegung: 1936; Stapellauf: 14. Februar 1939; Indienststellung: 2. August 1940.

Tirpitz: Stapellegung: 1936; Stapellauf: 1. April 1939; Indienststellung: 1941.«

Genaues Datum hat Admiral Lohmann, nicht feststellen können. Die »H...« ich darf bemerken, daß die weiteren in C-23 genannten Schiffe geplant, jedoch später abgewrackt, Sommer 1939 bereits [37] abgewrackt wurden und auch nur das erste »H«. Insoweit handelt es sich um keine endgültigen Vorbereitungen und Bauten. Da der Vertragsverstoß klar ist, kommt es darauf an, wie dieser Verstoß anzusehen ist. Die Anklage hat gesagt, daß dieser Vertragsverstoß verbrecherisch ist, weil er Angriffsabsichten enthält. Um Zeit zu sparen, zumal es sich teilweise um technische Fragen handelt, darf ich, bevor ich den Angeklagten weiter vernehme, im Rahmen des Dokumentenbeweises, den ich mit Erlaubnis des Gerichts eingeschaltet habe, das Raeder-Exhibit Nummer 15 überreichen, aus dem sich meines Erachtens ergibt, daß keine Angriffsabsichten vorlagen.

Raeder-Exhibit Nummer 15 ist ein Affidavit.. Verzeihung, ich darf zunächst sagen, im Dokumentenbuch I, Seite 94. Es handelt sich um ein in Hamburg vor einem Notar abgegebenes Affidavit von Dr. Ing. h. c. Wilhelm Süchting. Da dieses Affidavit für die Widerlegung der Urkunde C-23 wichtig ist, darf ich hier zitieren:

»Ich bin der frühere Schiffsbaudirektor der Werft von Blohm & Voß in Hamburg seit 1937 bis 1945...« Verzeihung: »Seit 1907 bis 1945 bei der Firma tätig gewesen und mit allen Fragen des Kriegs- und Handelsschiffbaues vertraut, insbesondere bin ich als Ingenieur im einzelnen über den Bau von Schlachtschiffen für die deutsche Kriegsmarine unterrichtet. Herr Dr. Walter Siemers, Rechtsanwalt in Hamburg, hat mir das Dokument C-23 vom 18. Februar 1938 mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Aus dieser Urkunde ergibt sich, daß die Marine entgegen dem früheren Abkommen das Deplacement und den Tiefgang der Schlachtschiffe ›Scharnhorst‹ und ›Gneisenau‹ sowie weiterer vorgesehener Schlachtschiffe den Engländern gegenüber um ca. 20 % niedriger angegeben hat als es den Tatsachen entspricht.

Zur Aufklärung darüber, wie es zu den Angaben gekommen ist, kann ich folgendes anführen:

Die den Engländern gemachten Angaben, die laut Flottenabkommen vier Monate vor Stapellegung erfolgen mußten, beruhen meiner Annahme nach darauf, daß die Schlachtschiffe ›Scharnhorst‹ und ›Gneisenau‹ ursprünglich nur mit dem angegebenen Deplacement von 26000 Tonnen und einem Tiefgang von 7.50 m und das Schlachtschiff F (›Bismarck‹) mit einem Deplacement von 35000 Tonnen und einem Tiefgang von 7.90 m geplant waren.

Wenn diese Schlachtschiffe ein größeres Deplacement und einen größeren Tiefgang aufwiesen, so beruhten diese Veränderungen auf Anordnungen oder Wünschen der Marine, die während der Ausarbeitung des Entwurfes auftraten und vom Konstruktionsamt erfüllt werden mußten. Die Veränderungen [38] beruhten auf dem von der Marine immer wieder vertretenen Standpunkt, die Schlachtschiffe so zu bauen, daß sie möglichst unsinkbar werden würden. Die Erhöhung der Tonnage beruhte nicht darauf, die Offensivkraft des Schiffes zu erhöhen...«

Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident, ich bin aber sofort fertig.

»Die Erhöhung der Tonnage beruhte nicht darauf, die Offensivkraft des Schiffes zu erhöhen, sondern geschah zu Defensiv- und Schutzzwecken.«

Ich darf darauf hinweisen, daß im englischen Text ein Übersetzungsfehler ist: Es fehlt hier das Wort »not«. Es muß heißen »not meant« und dort steht nur »meant«.

»Die Marine legte bei den Schlachtschiffen im Laufe der Zeit steigendes Gewicht auf größere Unterteilung des Schiffskörpers, um den Grad der Unsinkbarkeit und den Schutz bei Wassereinbrüchen so gut wie möglich zu gestalten. Die neuen Schlachtschiffe erhielten daher eine große Breite, sehr viele Querschotten (mit nur etwa 10 m Abstand) und viele Längs- und Querschotten außerhalb des Torpedoschotts. Gleichzeitig ist auch die Stärke sowohl des Vertikal- wie des Horizontalpanzers, soweit ich unterrichtet bin, größer und auf weitere Flächen verteilt, als dies bei anderen Marinen üblich ist, um auf...«


VORSITZENDER: Die Erklärung sagt, mit anderen Worten, daß die Schiffe während ihrer Konstruktion aus technischen Gründen geändert wurden. Es spielt keine Rolle, welches die technischen Gründe sind.

DR. SIEMERS: Verzeihung, Herr Präsident, ich glaube, bei einem Vertragsverstoß, der klar feststeht, ist es wichtig, welcher Art dieser Vertragsverstoß ist. Ich glaube nicht, daß man bei jedem Vertragsverstoß sagen kann, das ist ein Kriegsverbrechen. Es kommt darauf an, ob dieser Vertragsverstoß ein Kriegsverbrechen im Sinne des Statuts ist, also in der Absicht geschah, Angriffskriege zu führen. Ein harmloser Verstoß, der letzten Endes in jedem Handelsprozeß vorkommt, kann kein Verbrechen sein.


VORSITZENDER: Das Affidavit liegt uns vor. Wir werden es lesen. Sie haben ja bereits die wesentlichen Teile verlesen.

Ich glaube, wir vertagen uns nunmehr. Wie lange werden Sie noch brauchen?


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Es ist sehr schwer, dies genau zu übersehen, aber ich vermute, daß ich morgen im Laufe des Tages fertig werde. Ich bitte, Herr Präsident,... ich hoffe, bis mittag. Ich bitte, Herr Präsident, zu berücksichtigen, daß ich den gesamten[39] Dokumentenbeweis mit in die Vernehmung hineinnehme. Der Dokumentenbeweis, der in anderen Fällen oft viele Stunden in Anspruch genommen hat, wird bei mir hier schon miterledigt.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof hofft, daß Sie Ihren Vortrag so kurz wie möglich halten werden. Wir haben uns bereits lange mit diesem Angeklagten beschäftigt.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 14, S. 7-41.
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