Nachmittagssitzung.

[41] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sagen Sie, Angeklagter, wer war der tatsächliche Leiter der Parteiarbeit der NSDAP im Generalgouvernement?

FRANK: Ich höre nichts. Ich höre gar nichts.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich frage Sie...


FRANK: Ich höre nichts.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe an Sie folgende Frage zu stellen: Nachdem am 6. Mai 1940 im Generalgouvernement...


FRANK: Sechsten Mai?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, nachdem am 6. Mai 1940 die Nazi-Organisation geschaffen wurde, wer wurde an die Spitze dieser Organisation gesetzt?


FRANK: Ich.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Demnach war in Ihrer Hand die Leitung der Nationalsozialistischen Parteiverwaltung und der Polizei konzentriert? Sie tragen also die Verantwortung für Verwaltung der Polizei und das politische Leben im Generalgouvernement?

FRANK: Wenn ich die Frage beantworten soll, dann muß ich dagegen protestieren, daß Sie sagen, ich hätte die Leitung der Polizei gehabt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Mir scheint es, daß nur auf diese Weise der Erlaß Hitlers und andere Dokumente, die ich Ihnen bereits vorgelesen habe, verständlich sind.


FRANK: Zweifellos, wenn man die Tatsächlichkeit und die Wirklichkeit des Lebens außer acht läßt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Gut; wollen wir jetzt zu einer anderen Gruppe von Fragen übergehen. Wie Sie sagten, haben Sie vom Bestehen Maidaneks erst im Jahre 1944 erfahren?


FRANK: Im Jahre 1944. Der Name Maidanek ist mir zum ersten Male im Jahre 1944 amtlich mitgeteilt worden von dem Pressechef Gaßner.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich möchte bitten, daß Ihnen das von Ihnen selbst verfaßte und von Ihrer Verteidigung vorgelegte Dokument, gezeigt wird. Es ist Ihr Bericht an Hitler vom Mai 1943. Ich verlese eine Stelle aus dem Bericht und möchte Sie daran erinnern, daß der Bericht vom Mai 1943 ist, Verzeihung, er ist vom 19. Juni 1943. Ich zitiere:

»Um das Mißtrauen, das der deutschen Führung entgegengehalten wird, zu beweisen, lege ich einen charakteristischen [41] Auszug aus dem Bericht des Hauptleiters der Polizei und des SD im Generalgouvernement bei...«


FRANK: Einen Augenblick. Mir ist die falsche Stelle gezeigt worden. Ich habe hier die Stelle im deutschen Text auf Seite 35, die lautet anders.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Haben Sie nun die Stelle gefunden?


FRANK: Ja, aber Sie haben mit einem anderen Satz begonnen. Bei mir fängt der Satz an: »Ein großer Teil der polnischen Intelligenz...«


VORSITZENDER: Welche Seite ist das?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Es ist Seite 35 des deutschen Textes, letzter Absatz.


FRANK: Der fängt bei mir an: »Ein großer Teil...«


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Schön, ich fahre mit dem Zitat fort:

»Als Beleg für den Grad des Mißtrauens« – das sind Ihre eigenen Worte, es ist etwas mehr oben im Zitat – »gegenüber der deutschen Führung füge ich einen bezeichnenden Auszug aus dem Bericht des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement für die Zeit vom 1. bis 31. Mai 1943 an, der sich mit den aus Katyn sich ergebenden Propagandamöglichkeiten befaßt.«

FRANK: Das steht nicht da. Ich möchte bitten, mir die Stelle zu zeigen. Also das, was Sie hier vortragen, steht nicht in meinem Text.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Doch, es steht auch bei Ihnen, das ist bei Ihnen etwas früher im Text.


FRANK: Das ist hier offenbar ausgelassen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich beginne jetzt mit der Stelle, die Sie unten sehen, bitte folgen Sie dem Text:

»Ein großer Teil der polnischen Intelligenz läßt sich jedoch nach wie vor von den Nachrichten aus Katyn nicht beeinflussen und hält den Deutschen angeblich gleiche Greueltaten, besonders Auschwitz, entgegen.«

Ich lasse den nächsten Satz aus und fahre mit dem Zitat Ihres Berichts fort:

»In den Arbeiterkreisen, soweit diese nicht kommunistisch eingestellt sind, wird dies kaum abgestritten, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, daß die Einstellung Deutschlands den Polen gegenüber nicht besser ist.«

[42] Bitte, beachten Sie den nächsten Satz:

»Es beständen ja Konzentrationslager in Auschwitz und Maidanek, wo gleichfalls ein Massenmorden der Polen am laufenden Band stattfände.«

Wie soll man denn diese Stelle aus Ihrem Bericht, in der Sie über Auschwitz und Maidanek und von den dort stattfindenden Massenmorden am laufenden Band sprechen, wie soll man es mit Ihrer Aussage, von Maidanek erst im Jahre 1944 erfahren zu haben, in Einklang bringen? Ihr Bericht ist doch vom Juni 1943. Sie sprechen darin sowohl von Auschwitz als auch von Maidanek.

FRANK: Wir sprachen bezüglich Maidanek von der Judenvernichtung. Die Judenvernichtung in Maidanek habe ich im Sommer 1944 erfahren. Bisher war die Frage Maidanek immer nur im Zusammenhang mit diesen Judenvernichtungen erwähnt worden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Also muß ich Sie folgendermaßen verstehen – ich beziehe mich auf den Ihnen vorgelegten Text –: Im Mai 1943 wußten Sie von den Massenvernichtungen der Polen in Maidanek, und im Jahre 1944 erfuhren Sie von den Massenmorden an Juden?


FRANK: Bitte? 1944 von der Judenvernichtung in Maidanek sind die amtlichen Dokumente mir geliefert worden in der Auslandspresse, ja.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aber von den Massenmorden an Polen, davon wußten Sie doch schon

1943?

FRANK: Das steht ja in meinem Memorandum; dagegen protestierte ich, das sind ja die Tatbestände, die ich dem Führer unterbreitete.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jetzt lasse ich Ihnen noch ein Dokument vorlegen.


[Dem Zeugen wird ein Dokument ausgehändigt.]


Kennen Sie diese Urkunde? Ist es Ihnen bekannt?

FRANK: Es ist eine Verordnung vom 2. Oktober 1943. Ich nehme an, daß sie mit dem Wortlaut des Verordnungstextes übereinstimmt.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie stimmt mit dem Original völlig überein. Auf alle Fälle kann Ihr Verteidiger darauf achten, ob sie übereinstimmt oder nicht. Was halten Sie von diesem Befehl, den Sie unterschrieben haben?


FRANK: Ja, es ist hier.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie waren Präsident der Akademie für Deutsches Recht. Wie würden Sie vom Standpunkt der elementarsten Rechtsbegriffe aus diese von Ihnen unterzeichnete Verordnung beurteilen?


[43] VORSITZENDER: Haben Sie die Nummer?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Es ist USSR-335, Herr Vorsitzender.

FRANK: Das ist die allgemeine Fassung einer Standgerichtsverordnung. Es ist vorgesehen, daß das Verfahren einen Richter enthält, daß hierüber eine Urkunde ausgestellt wird, und daß das Verfahren schriftlich festgehalten wird. Außerdem stand bei mir das Gnadenrecht, so daß mir jedes Urteil vorzulegen war.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bitte Sie, mir zu sagen: Wie war das Standgericht zusammengesetzt? Wer waren seine Mitglieder? Vielleicht lenken Sie Ihre Aufmerksamkeit auf den Paragraphen 3, Absatz 1.


FRANK: Die Sicherheitspolizei, ja.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie sprechen aber von Ihrer feindlichen Einstellung zum SD. Warum haben Sie denn gerade der Sicherheitspolizei das Recht gegeben, mit der polnischen Bevölkerung abzurechnen?


FRANK: Weil das der einzige Weg war, um überhaupt Einfluß auf die Urteile zu gewinnen. Wenn ich diese Verordnung nicht erlassen hätte, dann wäre das Wirken der Polizei einfach blindlings ohne jede Kontrollmöglichkeit gewesen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie sprachen über das Gnadenrecht, das Ihnen zustand. Vielleicht lenken Sie Ihre Aufmerksamkeit auf Paragraph 6 dieser Verordnung. Ich möchte Ihnen diesen Paragraphen in Erinnerung bringen:

»Die Urteile der Standgerichte der Sicherheitspolizei sind sofort vollstreckbar.«

Ich möchte Sie noch daran erinnern, daß es nur eine Möglichkeit des Urteils gab, und zwar: Tod. Was konnten Sie daran ändern, wenn der Verurteilte nach der Urteilsverkündung sofort erschossen oder gehängt wurde?

FRANK: Trotzdem mußte das Urteil mir unterbreitet werden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, aber die Urteile waren sofort vollstreckbar?


FRANK: Das ist eine allgemeine Anordnung, die ich gegeben habe im Zusammenhang wie mir das Gnadenrecht damals verliehen wurde, und der Gnadenausschuß ist ja auch ununterbrochen tätig gewesen. Es wurden die Akten eingeschickt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Da Sie nun vom Gnadenrecht sprechen, werde ich Ihnen noch eine Frage stellen. Erinnern Sie sich, was die AB-Aktion war?


FRANK: Ja.


[44] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Erinnern Sie sich, daß diese Aktion die Vernichtung Tausender polnischer Intellektueller bedeutete?


FRANK: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was stellte sie denn sonst dar?


FRANK: Sie war im Rahmen der allgemeinen Befriedungsaktion gedacht und mein Plan war, zu erreichen, daß durch ein geregeltes Verfahren die Willküraktionen der Polizei ausgeschaltet wurden. Das war der ganze Inhalt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich verstehe Ihre Formulierung nicht ganz. Wie wurde mit den Leuten verfahren, die unter die AB-Aktion fielen? Was geschah mit diesen Leuten?


FRANK: Zunächst handelte es sich hier bei dieser Sitzung nur um die Verhaftung.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich frage Sie, was geschah mit ihnen?


FRANK: Man hat sie verhaftet und sichergestellt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und was nachher?


FRANK: Und hernach wurden sie dem Verfahren, das eingerichtet war, unterstellt. Das war wenigstens meine Absicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Oder wurde die Sache ausschließlich der Polizei übergeben?


FRANK: Die Polizei hat hier geführt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Also mit anderen Worten: Hat die Polizei die Vernichtung dieser Leute, nachdem sie verhaftet waren, durchgeführt? Stimmt das?


FRANK: Ja.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Gut. Sagen Sie mir bitte, warum haben Sie bei der Durchführung dieser unmenschlichen Aktion von dem Ihnen zustehenden Gnadenrecht keinen Gebrauch gemacht?


FRANK: Ich machte davon Gebrauch.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich werde bitten, Ihnen Ihre eigenen Äußerungen vom 30. Mai 1940 vorzulegen. Sie werden sich wahrscheinlich an diese Besprechung mit der Polizei vom 30. Mai 1940 erinnern können?


FRANK: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie haben damals der Polizei Richtlinien gegeben. Sie haben gesagt:

»Jeder Versuch der Gerichtsbehörden, sich in die mit Hilfe der Polizei ergriffene AB-Aktion einzumischen, muß als [45] Verrat am Staat und andeut schen Interessen betrachtet werden.«

Erinnern Sie sich dieser Worte?

FRANK: Ich erinnere mich nicht, aber Sie müssen die gesamten Zusammenhänge, die damit in Frage stehen, und die viele Wochen hindurch gehen, in Betracht ziehen. Sie müssen die gesamten Ausführungen betrachten und nicht nur einen Satz herausgreifen. Eine wochenlange, monatelange Entwicklung steht da drin; dazwischen liegt die Gründung des Gnadenausschusses, den ich damals überhaupt erst gegründet habe; dazwischen liegt mein Protest gegen die Willküraktionen; dazwischen liegt die Einbeziehung der Justiz in all diese Verfahren. Das ist ein Vorgang von vielen Wochen, den Sie nicht in einem Satz zusammenfassen dürfen, meines Erachtens.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich spreche von den Worten, die meines Erachtens für einen Juristen keine zweideutige Auslegung erlauben. Sie schreiben:

»Die bei mir eingeführte Gnadenkommission hat mit diesen Dingen nichts zu tun. Die AB-Aktion vollzieht sich ausschließlich zwischen dem Höheren SS- und Polizeiführer Krüger und seinen Organen. Es ist das eine rein interne Befriedungsaktion, die notwendig ist und die außerhalb des normalen Verfahrens liegt.«

Also haben Sie in diesem Fall vom Gnadenrecht doch keinen Gebrauch gemacht?

FRANK: In diesem besonderen Augenblick. Aber, wenn Sie die weitere Entwicklung der AB-Aktion in den nächsten Wochen verfolgen, dann werden Sie sehen, daß das nicht in Kraft getreten ist. Es war einmal eine Absicht, eine schlechte Absicht, die ich, Gott sei Dank, rechtzeitig aufgegeben habe. Vielleicht wird mein Verteidiger dazu noch einige Worte sprechen können.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Mich interessiert nur eine Frage: Haben Sie das Gnadenrecht aufgegeben oder nicht?


FRANK: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie soll man denn Ihre Worte anders verstehen, diesen Satz zum Beispiel: »Die Gnadenkommission, die sich in meinem Amt befindet, hat mit der Aktion nichts zu tun.« Wie soll man diesen Satz auslegen?


FRANK: Das ist kein Erlaß, das ist keine Verordnung, das ist nicht die endgültige Regelung des Ganzen, sondern das ist eine momentan hingeworfene Bemerkung, die noch tagelang verhandelt wurde. Man muß doch das endgültige Bild bei einer Entwicklung erkennen und nicht aus dem Entwicklungsprozeß selbst die verschiedensten Motive.


[46] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, ich verstehe, Angeklagter, und frage Sie, ob Sie es während einer Besprechung mit der Polizei gesagt und ob Sie der Polizei diesbezügliche Richtlinien erteilt haben?


FRANK: In dieser Sitzung nicht. Ich nehme an, daß dies in einem anderen Zusammenhang dann geschehen ist. Hier wurde nur diese Aktion besprochen. Ich mußte ja auch mit dem Staatssekretär Bühler sprechen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Gut! Als Sie diese AB-Aktion mit der Polizei besprochen hatten, sagten Sie, daß das Ergebnis dieser Aktion die Ihnen unterstehende Gnadenkommission nichts anginge. Das ist doch richtig?


FRANK: Dieser Satz steht im Tagebuch, ist aber nicht das Ergebnis, sondern ein Zwischenstadium.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Vielleicht wäre es angebracht, Ihnen noch einen Satz in Erinnerung zu bringen, damit Sie die Ergebnisse dieser Aktion beurteilen können. Ich lasse Ihnen diese Stelle zeigen, damit Sie sich dessen entsinnen, Sie haben gesagt:

»Wir brauchen diese Elemente nicht erst in die Konzentrationslager des Reiches abzuschleppen, denn dann hätten wir nur Scherereien und einen unnötigen Briefwechsel mit den Familienangehörigen, sondern wir liquidieren die Dinge im Lande. Wir werden es auch in der Form tun, die die ein fachste ist.«

Wovon war hier die Rede? Von der Liquidierung in der einfachsten Form, nicht wahr?

FRANK: Das ist ein furchtbares Wort; aber es ist, Gott sei Dank, nicht in dieser Form in die Tat umgesetzt worden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, aber diese Leute sind hingerichtet worden; wieso meinen Sie, daß es nicht in die Tat umgesetzt worden ist? Es ist doch in die Tat umgesetzt worden, denn die Leute wurden vernichtet.


FRANK: Wenn sie verurteilt wurden, sind sie getötet worden, wenn das Gnadenrecht nicht ausgeübt wurde.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und sie wurden verurteilt ohne jede Anwendung des Gnadenrechtes.


FRANK: Ich glaube nicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Unglücklicherweise sind diese Leute heute nicht da, also sind sie offenbar vernichtet worden.


FRANK: Welche Leute?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Diejenigen, die in der AB-Aktion verhaftet wurden. Ich möchte Sie noch an eine andere Stelle [47] erinnern, die ebenfalls mit der AB-Aktion im Zusammenhang steht. Sie sagten, daß Sie mit der Polizei wegen verschiedener polizeilicher Maßnahmen nicht einverstanden waren. Wie wollen Sie denn die feierliche Ehrung des SS-Brigadeführers Streckenbach anläßlich seiner Abreise nach Berlin erklären? Zeigt es nicht, daß Sie mindestens in freundschaftlichen Beziehungen zur Polizei standen?


FRANK: Es gibt viel Lob im politischen Verkehr, das ausgesprochen wird, und das durchaus nicht der Wirklichkeit entspricht. Das wissen Sie genau so gut wie jeder andere.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich möchte mir erlauben, Ihnen nur eine Stelle aus Ihrer Rede an den SS-Brigadeführer Streckenbach in Erinnerung zu bringen. Nur einen Satz, Sie sagten damals:

»Was Sie, Brigadeführer Streckenbach, und Ihre Leute im Generalgouvernement gemacht haben, darf nicht vergessen werden, und Sie brauchen sich dessen nicht zu schämen«

Damit haben Sie in einer ganz bestimmten Form Ihre Beziehungen zu Streckenbach und seinen Leuten bezeugt.

FRANK: Es ist auch nicht vergessen worden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe keine weiteren Fragen an den Angeklagten.


VORSITZENDER: Endet damit das Kreuzverhör?


MR. DODD: Ich habe nur eine oder zwei Fragen, Herr Vorsitzender.


[Zum Zeugen gewandt:]


Während Ihrer Vernehmung haben Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, erklärt, daß Sie niemals Kunstschätze im Generalgouvernement für sich selbst gesammelt haben. Sie wollen damit wohl nicht sagen, Sie haben sie nicht gesammelt und registriert, denn tatsächlich sind sie gesammelt und registriert worden. Stimmt das?

FRANK: Kunstschätze sind im Generalgouvernement amtlich gesammelt und registriert worden. Das Buch ist ja hier vorgelegt worden.

MR. DODD: Ja, und Sie haben vor dem Gerichtshof ausgesagt, daß, bevor Sie dort eintrafen, schon vor Ihrem Amtsantritt eine Dürer-Sammlung beschlagnahmt worden war.


FRANK: Ich darf bitten, das so zu verstehen: Es handelte sich um die Dürer-Blätter, die in Lemberg weggeholt worden sind, bevor die Zivilverwaltung dort angetreten ist. Damals fuhr Herr Mühlmann nach Lemberg und hat diese Sachen aus der Bibliothek geholt. Ich war bis dahin überhaupt noch nicht in Lemberg gewesen. Diese [48] Bilder wurden dann auf direktem Wege, ich weiß nicht, ins Führerhauptquartier gebracht oder zu Herrn Reichsmarschall Göring.


MR. DODD: Sie wurden für Göring geholt. Darauf wollte ich hinaus. Stimmt das nicht?


FRANK: Staatssekretär Mühlmann hat auf mein Befragen erklärt, daß er im Auftrag des Reichsmarschalls komme, und daß er sie auch im Auftrag des Reichsmarschalls weggeholt habe.


MR. DODD: Gab es nicht noch einige andere Kunstgegenstände, die vom Reichsmarschall und auch vom Angeklagten Rosenberg gesammelt wurden, und zwar zu der Zeit – wie Sie vor dem Gerichtshof ausgesagt haben –, als Sie mit Kriegsaufgaben zu viel zu tun hatten, um sich um solche Dinge selber zu kümmern?


FRANK: Aus dem Generalgouvernement ist mir nichts bekannt. Der Einsatzstab Rosenberg hatte im Generalgouvernement keine Zuständigkeit, und abgesehen von der Sammlung des Komponisten Elsner und einer jüdischen Bibliothek aus Lublin hatte ich keine dienstlichen Verpflichtungen, bei Rosenberg die Rückforderung von irgendwelchen Gegenständen zu verlangen.


MR. DODD: Aber einige Kunstgegenstände befanden sich doch in Ihrem Besitz, als Sie von der amerikanischen Armee gefangengenommen wurden.


FRANK: Jawohl. Sie waren nicht in meinem Besitz, sondern die habe ich geborgen, und zwar nicht für mich. Sie befanden sich auch nicht in meinem unmittelbaren Gewahrsam, sondern sie wurden sofort von mir mitgenommen aus dem brennenden Schlesien. Sie waren nicht anders zu bergen. Es handelte sich um Kunstschätze, die so allgemein bekannt sind, daß sie in der Liste des Buches die Nummern 1 bis 10 tragen, und niemand hätte sie sich aneignen können. Man kann eine Mona Lisa nicht stehlen.


MR. DODD: Gut, ich wollte diesen Punkt nur klarstellen.

Ich wußte, daß Sie bei Ihrem Verhör gesagt hatten, daß einige in Ihrem Besitz waren. Ich wollte damit nicht sagen, daß Sie sie für sich behalten wollten, wenn das nicht stimmt. Ich glaube, daß Sie das geklärt haben.


FRANK: Ich darf dazu vielleicht bemerken, weil ich auf diesen Punkt besonderes Gewicht lege, daß diese Kunstschätze, um die es sich hier handelt, nur auf diesem Wege geborgen werden konnten. Sie wären sonst verlorengegangen.


MR. DODD: Gut, ich habe noch einen Punkt, den ich klarstellen möchte, und ich werde mich kurz fassen.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so haben Sie heute vormittag gesagt, daß Sie sich während einer gewissen Zeit bemühten, [49] die Freilassung der Krakauer Professoren zu erreichen, die kurz nach der Besetzung Polens verhaftet und nach Oranienburg verschickt worden waren. Nun, Sie wissen wahrscheinlich, was Sie in Ihrem Tagebuch selbst darüber geschrieben haben, nicht wahr?


FRANK: Ja, ich habe auch gesagt heute früh, daß ohne Rücksicht darauf, was im Tagebuch steht, das die Wahrheit ist, was ich heute früh gesagt habe. Sie dürfen nie vergessen, daß ich sprechen mußte in einem Kreise von Todfeinden, von Leuten, die jedes Wort, das ich sagte, sofort dem Führer und Himmler meldeten.


MR. DODD: Nun, Sie erinnern sich natürlich daran, daß Sie vorgeschlagen haben, sie sollten in Polen verbleiben und dort umgebracht oder eingesperrt werden.


FRANK: Niemals; selbst wenn Sie mir diese Äußerung entgegenhielten. Das habe ich niemals getan. Im Gegenteil, ich habe dann die Krakauer Professoren bei mir empfangen und habe in aller Ruhe mit Ihnen gesprochen. Ich habe von all dem, was geschehen ist, das mit am meisten bedauert.


MR. DODD: Vielleicht haben Sie mich nicht verstanden. Ich verweise auf das, was Sie in Ihrem eigenen Tagebuch über diese Professoren niedergeschrieben haben; ich werde Ihnen das gern vorlesen und zeigen, falls Sie es abstreiten wollen. Sie leugnen doch nicht ab, daß Sie gesagt haben, sie sollten entweder zur Liquidierung oder zur Gefangennahme nach Polen zurückgebracht werden. Nicht wahr? Sie streiten das nicht ab?


FRANK: Ich sage eben, daß ich das alles gesagt habe, nur um vor den Feinden zu bestehen; in Wirklichkeit habe ich die Professoren befreit. Es ist ihnen dann auch nichts mehr geschehen.


MR. DODD: Gut. Verfolgten Sie auch besondere Ziele, als Sie sich vom SS- und Höheren Polizeiführer, General Krüger, so freundlich verabschiedeten?


FRANK: Das war genau dasselbe. Ich darf dazu sagen, Herr Ankläger: ich gebe in vollem Umfange wirklich zu, was zugegeben werden kann, aber ich habe den Eid geleistet, nichts hinzuzusetzen. Es kann niemand offener etwas zugeben, als ich das mit der Überreichung der Tagebücher getan habe. Worum ich bitte, ist, daß man nicht von mir verlangt, daß ich zu dem etwas hinzusetze.


MR. DODD: Nein. Ich verlange nicht von Ihnen, daß Sie etwas hinzusetzen. Ich versuchte vielmehr das aufzuklären; denn es sieht so aus, als ob Sie sich und andere in eine etwas schwierige Lage gebracht hätten. Sehen Sie, ich weiß nicht, wie Sie von uns verlangen können, daß wir Ihren Aussagen hier Glauben schenken, wenn wir nicht daran glauben sollen, was in Ihrem Tagebuch steht. Das haben Sie doch selbst geschrieben, und ich nehme an, daß Sie [50] zu der Zeit, als Sie diese Eintragungen gemacht haben, doch kaum erwarteten, daß sie Ihnen vorgelegt würden.


VORSITZENDER: Meint er nicht vielleicht, das wäre die Niederschrift einer Rede, die er gehalten hatte?


MR. DODD: In seinem Tagebuch, ja.

Es ist in seinem Tagebuch enthalten.


VORSITZENDER: Als er sagte: »Ich habe das gesagt, um vor den Feinden zu bestehen?«


MR. DODD: Ja.


VORSITZENDER: Ich nehme an, daß gerade diese Niederschrift aus einer Rede ist, die er gehalten hat.


MR. DODD: Das stimmt. Es ist in dem Tagebuch eingetragen.


FRANK: Darf ich dazu etwas sagen? Nicht ich habe mich in eine schwierige Lage gebracht, sondern die Entwicklung, die der Krieg mit sich brachte, hat für jeden Verwaltungsmann eine schwierige Lage gebracht.


MR. DODD: Schließlich, erinnern Sie sich an diese Eintragungen in Ihrem Tagebuch, wo Sie sagten, daß Sie eine lange, anderthalbstündige Besprechung mit dem Führer gehabt hätten, und daß Sie..


FRANK: Wann bitte war die letzte Besprechung?


MR. DODD: Diese Eintragung ist vom Montag, dem 17. März 1941. Es steht in Ihrem Tagebuch.


FRANK: Ja, das wird eine der ganz wenigen Besprechungen gewesen sein; ob ich allein mit ihm gewesen bin, das weiß ich nicht.


MR. DODD: Darin sagten Sie, Sie und der Führer wären zu einer völligen Übereinstimmung gelangt, und daß er alle Maßnahmen gebilligt habe, einschließlich aller Anordnungen, besonders auch die der ganzen Organisation des Landes. Würden Sie das heute noch aufrechterhalten?


FRANK: Nein. Ich darf dazu folgendes sagen: Die Zusage des Führers erfolgte immer sehr spontan, aber die Verwirklichung ließ sehr auf sich warten.


MR. DODD: War das einer der Fälle, wo Sie sich ihm gegenüber beschwerten, wie Sie heute morgen er klärt haben?


FRANK: Ich habe mich ununterbrochen beschwert; ich habe, wie Sie wissen, meinen Rücktritt vierzehnmal angeboten.


MR. DODD: Ja, das weiß ich; aber haben Sie bei dieser Gelegenheit viele Beschwerden vorgelegt, und hat der Führer diese anerkannt, oder hat er Ihre Beschwerden an diesem 17. März 1941 abgewiesen?


[51] FRANK: Der Führer hatte damals den sehr einfachen Ausweg, daß er sagte: »Sie müssen das mit Himmler selbst ausmachen«.


MR. DODD: Ja, das ist eigentlich keine Antwort. Sie haben in Ihrem Tagebuch geschrieben, daß Sie sich mit ihm ausgesprochen haben, daß er alles bewilligt habe; und Sie haben nichts in Ihrem Tagebuch gesagt, daß Sie bezüglich Ihrer Beschwerden irgendwie enttäuscht worden seien. Das war nun doch keine Rede, die Sie in Ihrem Tagebuch wiedergegeben haben. Es scheint eine tatsächliche Eintragung über Ihre Unterhaltung mit dem Führer zu sein. Meine Frage ist sehr einfach. Geben Sie jetzt zu, daß dies die Sachlage war oder sagen Sie, daß die Eintragung falsch ist?


FRANK: Bitte, ich habe nicht gesagt, daß falsche Eintragungen stattgefunden haben; ich habe das nie gesagt; ich feilsche nicht um Worte; ich sage nur, man muß die Worte nach dem Gesamtzusammenhang auslegen. Wenn ich vor den Beamten betonte, daß der Führer mich empfangen hat und mit meinen Maßnahmen einverstanden ist, dann sagte ich das, um meine Autorität aufrechtzuerhalten, die ohne das Einverständnis des Führers nicht bestehen konnte. Welches meine Gedanken waren, das geht daraus nicht hervor. Ich möchte aber ausdrücklich sagen, Herr Ankläger, daß ich nicht um Worte gefeilscht oder hier darum gebeten habe.


MR. DODD: Sehr gut. Ich will nicht weiter darauf eingehen.


VORSITZENDER: Dr. Seidl! Wünschen Sie den Zeugen noch einmal zu vernehmen?


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Die erste Frage, die Ihnen von dem Sowjetankläger vorgelegt wurde, war, ob Sie der Leiter der NSDAP im Bereich des Generalgouvernements waren, und Sie haben darauf geantwortet: Ja.

Hat die Partei im Generalgouvernement irgendeinen entscheidenden Einfluß auf das politische und das Verwaltungsleben gehabt?


FRANK: Nein. Aber die Partei als Organisation in diesem Arbeitsbereich unterstand mir natürlich nominell, denn die ganzen Parteibeamten wurden, ohne mich vorher zu befragen, von Bormann ernannt. Es gibt nicht einen außerordentlichen Führererlaß für die Arbeitsbereiche der NSDAP in den besetzten Gebieten, in dem steht, daß diese Arbeitsbereiche dem Reichsleiter Bormann unmittelbar unterstellt sind.


DR. SEIDL: Hat Ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Arbeitsbereiches der NSDAP im Gebiet des Generalgouvernements auch nur das geringste zu tun gehabt mit irgendwelchen Sicherheitspolizei-Angelegenheiten?


FRANK: Nein, die Partei war ja auch viel zu klein, um eine wichtige Rolle zu spielen. Sie hatte keine Staatsfunktion.


[52] DR. SEIDL: Die nächste Frage: Die Sowjetanklage hat Ihnen das Dokument USSR-335 vorgelegt. Es ist die Standgerichtsverordnung von 1943. Im Paragraph 6 ist bestimmt: »Die Urteile der Standgerichte sind sofort vollstreckbar.« Ist es richtig, wenn ich sage, daß lediglich kein formales Rechtsmittel gegen diese Urteile gegeben war, daß aber ein Gnadenerweis ohne weiteres zulässig war?


FRANK: Das sicher. Aber trotzdem muß ich sagen, daß diese Verordnung unmöglich ist.


DR. SEIDL: Welche Zustände im Generalgouvernement waren die Veranlassung für den Erlaß dieser Verordnung vom 2. Oktober 1943? Ich denke insbesondere hier in Bezug auf die Sicherheitslage?


FRANK: Wenn ich heute, aus der Ruhe heraus, zurückdenke, dann ist mir überhaupt kein Grund bekannt, der solch eine Forderung möglich gemacht hätte; aber wenn man sich an das Kriegsgeschehen zurückerinnert und an den unmittelbaren Brand aller Orte, dann war es, scheint es, eine Verzweiflungsmaßnahme.


DR. SEIDL: Ich komme nochmals auf die AB-Maßnahmen zu sprechen. Ist es richtig, daß im Jahre 1939 eine Standgerichtsverordnung ergangen war mit erheblich weiteren Rechtsgarantien gegenüber der vom Jahre 1943?


FRANK: Ja.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß die im Rahmen der AB-Aktion Verhafteten auf Grund dieser Standgerichtsverordnung verurteilt beziehungsweise freigesprochen wurden, je nachdem?


FRANK: Ja.


DR. SEIDL: Ist es weiterhin richtig, daß sämtliche Urteile dieser Gerichte, jedenfalls nach Ihrem Willen, der unter der Leitung des Staatssekretärs Dr. Bühler stehenden Gnadenkommission zuzuleiten waren?


FRANK: Ja.

DR. SEIDL: Der Ankläger der Vereinigten Staaten hat Ihnen vorgeworfen, daß in Neuhaus, wo Sie nach dem Zusammenbruch der Deutschen Wehrmacht verhaftet wurden, verschiedene Kunstschätze vorgefunden wurden, nicht in Ihrem Haus, aber in der Dienststelle des Generalgouverneurs. Ist es richtig, daß Sie den Staatssekretär Dr. Bühler mit einem Brief an Reichsminister Dr. Lammers geschickt haben, und daß dieser Brief eine Liste über diese Kunstschätze enthielt?


FRANK: Ja. Nicht nur dieses; ich habe den Professor, den Leiter der Pinakothek in München, sofort aufmerksam gemacht, daß diese Bilder da sind, und daß diese Bilder sofort bombensicher untergebracht werden müssen. Er hat sich diese Bilder auch angesehen, und sie wurden dann in einem bombensicheren Keller untergebracht. [53] Ich bin froh, daß ich das getan habe; denn wer weiß, wo diese Werte sonst hingekommen wären.


DR. SEIDL: Nun noch eine letzte Frage: Die Anklage hat ein Dokument 661-PS vorgelegt. Es hat dieses Dokument auch eine USSR-Nummer, die ich jetzt aber nicht weiß. Es handelt sich hier um ein Dokument, das in Zusammenhang gebracht wurde mit der Tätigkeit der Akademie für Deutsches Recht, deren Präsident Sie ja waren Dieses Dokument ist überschrieben: »Rechtsgestaltung Deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten; im juristischen Teil als Vorlage für den nationalitätenrechtlichen Ausschuß der Akademie für Deutsches Recht«. Ich lasse Ihnen dieses Dokument vorlegen, und ich bitte, mir zu sagen, ob Sie jemals dieses Dokument in Händen gehabt haben?


FRANK: Von wem ist das Dokument?


DR. SEIDL: Das ist eben das Auffällige; es hat die US-Nummer 300.


FRANK: Ist das nirgendwo eingetragen, wer der Bearbeiter war oder dergleichen?


DR. SEIDL: Das Dokument hat keinen Verfasser. Aus dem Dokument ergibt sich auch nicht, in wessen Auftrag diese Schrift abgefaßt wurde.


FRANK: Ich kann zu dem Dokument nur sagen, daß ich es nie gesehen habe, niemals einen Auftrag dieser Art gegeben habe und eigentlich praktisch nichts dazu sagen kann.


DR. SEIDL: Als Fundort wurde angegeben »Justizministerium Kassel«. Hat es im Jahre 1940 noch ein Justizministerium Kassel gegeben?


FRANK: Ein Justizministerium Kassel, Kassel?


DR. SEIDL: Jawohl.

FRANK: Das existiert schon seit 1866 nicht mehr.


DR. SEIDL: Ich habe keine weiteren Fragen.


VORSITZENDER: Dann kann der Angeklagte auf seinen Platz zurückgehen.


DR. SEIDL: Ich rufe dann mit Erlaubnis des Gerichts den Zeugen Dr. Bilfinger.


VORSITZENDER: Oberst Smirnow!


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Dieses Dokument, das Sie unter USSR-223 vorgelegt haben, ein Auszug aus dem Tagebuch des Angeklagten Frank, wollen Sie das als Beweismaterial anbieten? Es scheint, daß ein Teil der Eintragungen aus Franks Tagebuch schon als Beweismaterial vorgelegt worden ist, und ein anderer Teil nicht. Wollen Sie dies als Beweismittel vorlegen?


[54] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dieses Dokument ist bereits vorgelegt, Herr Vorsitzender. Es liegt unter zwei Nummern vor, erstens als 2233-PS, von der Amerikanischen Anklage vorgelegt, und zweitens als USSR-223; dieses Schriftstück ist von uns am 15. Februar 1946 vorgelegt worden.


VORSITZENDER: Ich verstehe. Sind die Eintragungen in diesem Dokument als USSR-223 unterbreitet worden? Die PS-Nummer bedeutet nicht unbedingt, daß das Dokument als Beweismittel angeboten worden ist. Die PS-Nummern wurden den Dokumenten gegeben, bevor sie als Beweismittel vorgelegt waren; aber USSR-223 deutet an, daß es schon als Beweismittel vorgelegt wurde.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, dieses Dokument ist bereits als Beweisstück vorgelegt.


VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Der Gerichtshof möchte gern wissen, ob Sie USSR-223 als Beweismittel unterbreiten wollen? Wenn es nämlich noch nicht verlesen wurde, ist es nicht als Beweismittel unterbreitet worden, noch erscheint es im Protokoll.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wir haben diesen Abschnitt bereits am 15. Februar 1946 verlesen, und er ist vollständig im Protokoll.


VORSITZENDER: Gut.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wäre das alles, Herr Vorsitzender?


VORSITZENDER: Ja.


[Der Zeuge Bilfinger betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Würden Sie bitte aufstehen und uns Ihren vollen Namen sagen?

ZEUGE RUDOLF BILFINGER: Rudolf Bilfinger.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nachsprechen:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

DR. SEIDL: Herr Zeuge! Seit wann waren Sie im Reichssicherheitshauptamt tätig, und in welcher Stellung?


BILFINGER: Ich war von Ende 1937 bis Anfang 1943 im RSHA als Regierungsrat, später als Oberregierungsrat und Sachbearbeiter für Rechtsfragen und Polizei-Rechtsfragen.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß Sie zweimal, und zwar zu verschiedenen Zeiten, Abschnittsleiter der Abteilung »Verwaltung und Recht« beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Krakau waren?


[55] BILFINGER: Ja. Ich war im Herbst 1940 und im Jahre 1944 Abteilungsleiter der Abteilung »Verwaltung und Recht« beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Krakau.


DR. SEIDL: Was waren Ihre Aufgaben, die Sie zu diesen verschiedenen Zeitpunkten im Generalgouvernement zu erfüllen hatten, – in ganz großen Umrissen?


BILFINGER: Ich hatte im Jahre 1940 den Auftrag, eine Reihe von Sachgebieten der Polizeiverwaltung aus der Regierung des Generalgouvernements zu übernehmen, zur Bearbeitung unter dem Höheren SS-und Polizeiführer.


DR. SEIDL: Wie war die Rechtsstellung des Höheren SS- und Polizeiführers und wie war sein Verhältnis zum Generalgouverneur? Erhielt der Höhere SS- und Polizeiführer seine fachlichen Weisungen in Bezug auf die Sicherheitspolizei und den SD vom Generalgouverneur, oder erhielt er sie unmittelbar vom Reichsführer-SS und Chef der Polizei, nämlich Himmler?


BILFINGER: Der Höhere SS- und Polizeiführer erhielt vom Anfang an seine Weisungen unmittelbar vom Reichsführer-SS Himmler.


DR. SEIDL: Ist es weiterhin richtig, daß der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement auch unmittelbar Befehle und Weisungen vom Amt IV, nämlich von der Gestapo, und Amt V, Kripo, des RSHA erhalten hat?


BILFINGER: Ja, der Befehlshaber der Sicherheitspolizei bekam sehr viele Befehle unmittelbar von den verschiedenen Ämtern des RSHA, vor allem von der Abteilung IV und V.


DR. SEIDL: Hat die Einrichtung des Staatssekretariats für das Sicherheitswesen, die im Jahre 1942 erfolgt ist, eine Veränderung in der Rechtsstellung des Generalgouverneurs in Bezug auf Maßnahmen der Sicherheitspolizei und des SD mit sich gebracht?


BILFINGER: Die Einsetzung eines Staatssekretärs als solchen hat an der Rechtsstellung des Generalgouverneurs oder des Staatssekretärs nichts geändert. Es wurden lediglich neue Sachgebiete noch zu denen des Staatssekretariats für das Sicherheitswesen hinzugenommen.


DR. SEIDL: Ist Ihnen ein Erlaß des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei, Himmler, aus dem Jahre 1939 bekannt, und was ist der Inhalt dieses Erlasses?


BILFINGER: Es ist mir ein Erlaß bekanntgewesen, vermutlich aus dem Jahre 1939, über die Einsetzung des Höheren SS- und Polizeiführers, in dem bestimmt war, daß der Höhere SS- und Polizeiführer seine Weisungen unmittelbar von Himmler bekam.


DR. SEIDL: Die Einrichtung des Staatssekretariats wurde getroffen am 7. Mai 1942, und zwar auf Grund eines Erlasses des [56] Führers. In Anwendung dieses Erlasses ist ein weiterer Erlaß am 3. Juni 1942 ergangen, der sich mit der Überweisung von Dienstgeschäften auf den Staatssekretär für das Sicherheitswesen beschäftigt. Ist Ihnen der Inhalt dieses Erlasses bekannt?


BILFINGER: Der wesentliche Inhalt der Erlasse, die von Ihnen angeführt sind, ist mir bekannt.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß auf Grund dieses Erlasses im Rahmen der Sicherheitspolizei die gesamte politische Polizei und die Kripo, was an sich vorher schon der Fall war, wiederum dem Staatssekretär für das Sicherheitswesen unterstellt wurde?


BILFINGER: Also, diese beiden Sachgebiete waren von Anfang an dem Höheren SS- und Polizeiführer und später dem Staatssekretär für das Sicherheitswesen unterstellt, und insofern brachte dieser Erlaß keine Neuerungen; es war nur eine Bestätigung.


DR. SEIDL: Ist Ihnen bekannt, daß in der Anlage B zu diesem Erlaß in 26 Ziffern sämtliche Sachgebiete der Sicherheitspolizei auch dem Höheren SS- und Po lizeiführer als Staatssekretär für das Sicherheitswesen übertragen wurden?


BILFINGER: Jawohl.


DR. SEIDL: Ist Ihnen bekannt, daß in diesem Erlaß, und zwar in seiner Anlage B, ausdrücklich auch Judenangelegenheiten erwähnt wurden?


BILFINGER: Jawohl.


DR. SEIDL: Ist Ihnen bekannt, daß in Ziffer 21 der Anlage B folgendes bestimmt ist:

»Sachgebiete der Sicherheitspolizei: Vertretung des Generalgouvernements bei Besprechungen und Sitzungen, namentlich bei den Reichszentralbehörden, die vorstehende Sachgebiete berühren...«?


BILFINGER: Ich weiß, daß eine solche Bestimmung sinngemäß enthalten war; ob sie die Ziffer 21 oder eine andere mit diesem Wortlaut war, kann ich mich nicht erinnern.

DR. SEIDL: Ist es weiterhin richtig, daß auch auf Grund dieses Erlasses die letzten Reste der Verwaltungspolizei aus der Verwaltung des Generalgouvernements herausgenommen und dem Staatssekretär für das Sicherheitswesen, der Himmler unmittelbar unterstand, übertragen wurden?


BILFINGER: Das war die Absicht und der Zweck dieses Erlasses. Es sind aber entgegen dem Wortlaut des Erlasses nur wenige Sachgebiete aus der Verwaltung herausgenommen worden; um die übrigen wurde später hoch gekämpft. Im Ergebnis sind aber sämtliche Sachgebiete der Polizeiverwaltung herausgenommen worden.


[57] DR. SEIDL: Herr Zeuge! Hatte die Verwaltung des Generalgouvernements irgend etwas mit der Errichtung und Verwaltung von KZ zu tun?


BILFINGER: Nach meiner Kenntnis nicht.


DR. SEIDL: Sie waren beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD in Krakau. Wann haben Sie selbst zum ersten Male von den KZ Maidanek, Treblinka und Lublin gehört?


BILFINGER: Wenn ich berichtigen darf, ich war beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei.


DR. SEIDL: Ja, beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei.


BILFINGER: Ich habe zum ersten Male von Maidanek gehört als Lublin und Maidanek von den Russen besetzt wurden, und durch die Propaganda hörte ich zum ersten Male von der Bedeutung des Namens Maidanek, als damals der damalige Generalgouverneur Frank eine Untersuchung anordnete über die Vorkommnisse in Maidanek und Verantwortlichkeit dafür.


DR. SEIDL: Wie war nach Ihrer Beobachtung grundsätzlich das Verhältnis zwischen dem Generalgouverneur und dem SS-Obergruppenführer Krüger, und welche Gründe waren hierfür maßgebend?


BILFINGER: Das Verhältnis war von Anfang an sehr schlecht. Gründe waren teils Fragen der Organisation und des Einsatzes der Polizei, teils sachliche Meinungsverschiedenheiten.


DR. SEIDL: Was verstehen Sie unter: sachliche Meinungsverschiedenheiten? Meinen Sie Verschiedenheiten in Bezug auf die Behandlung der polnischen Bevölkerung?


BILFINGER: Mir ist noch ein Beispiel in Erinnerung, das sich um die Bestätigung eines polizeistandgerichtlichen Urteils von Frank handelte. Er hat, entgegen der Meinung Krügers, eine Reihe von Urteilen entweder nicht bestätigt oder wesentlich abgemildert, und in diesem Zusammenhang sind mir solche sachlichen Meinungsverschiedenheiten noch in Erinnerung.


DR. SEIDL: Hat es sich dabei um Urteile gehandelt, die im Rahmen der sogenannten AB-Aktion gefällt wurden?


BILFINGER: Von einer AB-Aktion war mir nichts bekannt.


DR. SEIDL: Sie sind erst später ins Generalgouvernement gekommen?


BILFINGER: Ich kam im August 1940 ins Generalgouvernement.


DR. SEIDL: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.


DR. RUDOLF MERKEL, VERTEIDIGER FÜR DIE GESTAPO: Ich bitte, einige wenige Fragen an den Zeugen richten zu dürfen.

Herr Zeuge! Die Anklage behauptet, die Staatspolizei sei ein Zusammenschluß von Personen nach einem gemeinsam gefaßten [58] Vorsatz, und ihre Mitgliedschaft beruhe auf Freiwilligkeit. Da Sie eine besonders gehobene Stellung im RSHA hatten, bitte ich Sie, kurz zu diesen Fragen Stellung zu nehmen.


BILFINGER: Von den Angehörigen der Geheimen Staatspolizei war nur ein kleiner Teil freiwillig dabei. Der Grundstock der Angehörigen der Geheimen Staatspolizei waren die früheren Beamten, die Beamten der früheren politischen Abteilung des Polizeipräsidiums. Aus diesen früheren politischen Abteilungen des Polizeipräsidiums sind die einzelnen Staatspolizeistellen hervorgegangen, und dabei wurde der allergrößte Teil der Beamten dieser politischen Abteilungen übernommen. In Berlin war es zum Beispiel die Abteilung Ia des Polizeipräsidiums. Außerdem wurden Verwaltungsbeamte von anderen Verwaltungsbehörden zur Geheimen Staatspolizei versetzt oder abgeordnet. Im Laufe der Jahre sind dann noch von anderen Verwaltungen und Dienststellen Leute zwangsweise zur Geheimen Staatspolizei abgeordnet worden. So wurde zum Beispiel der gesamte Zollgrenzschutz im Jahre 1944 durch eine Führeranordnung in die Geheime Staatspolizei überführt. Es wurde ungefähr um dieselbe Zeit die gesamte Abwehr überführt. Im Laufe des Krieges wurden zahlreiche Angehörige der Waffen-SS, die zum Kriegsdienst nicht mehr geeignet waren, zur Geheimen Staatspolizei abkommandiert. Außerdem wurden in großem Umfang Leute, die von Haus aus mit der Polizei nichts zu tun hatten, als Notdienstverpflichtete zur Dienstleistung bei der Geheimen Staatspolizei eingezogen.


DR. MERKEL: Wenn ich zusammenfassend sage, daß die Geheime Staatspolizei eine Reichsbehörde war, und daß für Ihre Beamten das deutsche Beamtenrecht galt, dann ist das wohl richtig?


BILFINGER: Ja.


DR. MERKEL: War ein Ausscheiden für die Beamten der Geheimen Staatspolizei ohne weiteres möglich?


BILFINGER: Ein Ausscheiden aus der Geheimen Staatspolizei war außerordentlich schwierig und eigentlich unmöglich. Es konnte einer nur unter ganz besonderen Umständen ausscheiden.


DR. MERKEL: Es wurde hier erklärt, daß bezüglich der Zusammensetzung der Beamten die Geheime Staatspolizei ungefähr folgendes Verhältnis hatte: Exekutivbeamte zirka 20 %, Verwaltungsbeamte zirka 20 %, technisches Personal etwa 60 %. Stimmt diese Unterteilung ungefähr?


BILFINGER: Ich habe über die Zusammensetzung im allgemeinen keinen Überblick gehabt. Aber für einzelne Dienststellen, die ich näher kannte, stimmt diese Zahl etwa.


DR. MERKEL: Wem unterstanden die Konzentrationslager in Deutschland und in den besetzten Gebieten?


[59] BILFINGER: Die Konzentrationslager unterstanden dem Wirtschafts- und Verwaltungs-Hauptamt unter dem SS-Gruppenführer Pohl.


DR. MERKEL: Hatte die Geheime Staatspolizei mit der Verwaltung der Konzentrationslager soweit irgend etwas zu tun?

BILFINGER: Nein. Es mögen in der Anfangszeit noch da und dort einzelne Konzentrationslager kurze Zeit von der Geheimen Staatspolizei unmittelbar verwaltet worden sein. Das ist wohl in einzelnen Fällen der Fall gewesen, aber grundsätzlich sind damals schon und später allgemein die Konzentrationslager von dem Wirtschafts- und Verwaltungs-Hauptamt verwaltet worden.


DR. MERKEL: Wissen Sie etwas darüber, wer die Befehle zu den in den Konzentrationslagern vorgekommenen Liquidationen erteilt hat?


BILFINGER: Davon weiß ich nichts.


DR. MERKEL: Können Sie etwas über die Grundlagen der Schutzhaft sagen. Auf Grund welcher Gesetzbestimmungen wurde nach dem Jahre 1933 die Schutzhaft verhängt?


BILFINGER: Die Schutzhaft beruhte auf Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom Februar 1933, in der eine Reihe von Grundrechten der alten Weimarer Verfassung aufgehoben wurden.


DR. MERKEL: Ist dann später ein Erlaß des Innenministers bezüglich Schutzhaft ergangen, ungefähr Ende 1936 oder Anfang 1937?


BILFINGER: Ja, da wurde das Schutzhaftgesetz verfaßt.

Die Rechtsgrundlage an sich blieb bestehen. Die Schutzhaftverhängung wurde damals beschränkt auf die Geheime Staatspolizei, während vorher noch eine Reihe anderer Dienststellen, zu recht oder unrecht, Schutzhaft verhängt hatten. Um nun das zu verhindern, wurde damals die Schutzhaft auf die Geheime Staatspolizei beschränkt.


DR. MERKEL: Ist es richtig, daß Sie eine Zeitlang in Frankreich waren, und in welcher Eigenschaft?


BILFINGER: Ich war im Spätsommer und Herbst 1943 als Kommandeur der Sicherheitspolizei in Frankreich, Toulouse.


DR. MERKEL: Wissen Sie etwas über einen Befehl, entweder des RSHA oder des Befehlshabers der Sipo für Frankreich, oder von einzelnen Kommandeuren, darüber, daß bei Vernehmungen von Gefangenen Mißhandlungen oder Folterungen anzuwenden seien?


BILFINGER: Nein, solche Befehle sind mir nicht bekannt.


[60] DR. MERKEL: Wie erklären Sie sich dann die von der Anklage unter Beweis gestellten tatsächlich vorgekommenen Mißhandlungen und Grausamkeiten bei Vernehmungen?

BILFINGER: Es ist möglich, daß eine Anzahl solcher Mißhandlungen vorgekommen sind, die entweder unerlaubt, also verbotenermaßen vorgekommen sind, oder von Angehörigen anderer deutscher Dienststellen in Frankreich, die nicht zur Sicherheitspolizei gehörten, verübt worden sind.


DR. MERKEL: Sind Ihnen während Ihrer Tätigkeit in Frankreich, entweder amtlich oder vom Hörensagen, solche Mißhandlungen zur Kenntnis gekommen?


BILFINGER: Von Angehörigen der deutschen Polizei oder der Deutschen Wehrmacht sind mir solche Mißhandlungen nicht zur Kenntnis gekommen.


DR. MERKEL: Sondern?


BILFINGER: Es sind mir Mißhandlungen zur Kenntnis gekommen von Gruppen, die aus Franzosen bestanden, und die im Auftrag irgendwelcher deutschen Dienststellen tätig waren.


DR. MERKEL: Gab es sogenannte Gestapo-Gefängnisse in Frankreich?


BILFINGER: Nein, die Sicherheitspolizei in Frankreich hatte keine eigenen Gefängnisse. Sie hat ihre Gefangenen in die deutschen Wehrmachtshaftanstalten eingeliefert.


DR. MERKEL: Ich habe noch eine letzte Frage: Die Anklage hat eine große Reihe von Verbrechen gegen Humanität und Kriegsrecht unter Beteiligung der Geheimen Staatspolizei unter Beweis gestellt. Kann man nun sagen, daß diese Verbrechen völlig offen lagen und allen Angehörigen der Geheimen Staatspolizei in ihrer Gesamtheit bekannt waren, oder war es so, daß diese Verbrechen nur einem engbegrenzten Personenkreis bekannt waren, der mit der Durchführung der betreffenden Maßnahmen unmittelbar beauftragt war? Wissen Sie darüber etwas?


BILFINGER: Ich habe die Frage von Anfang an nicht ganz verstanden. Bezieht sich das auf Frankreich oder allgemein auf die Sipo?


DR. MERKEL: Dies bezieht sich allgemein auf die Sicherheitspolizei.


BILFINGER: Irgendwelche Mißhandlungen und Folterungen waren nicht erlaubt und nach meiner Kenntnis nicht allgemein üblich und noch viel weniger allgemein oder einem größeren Kreis bekannt. Ich wußte nichts davon.


[61] DR. MERKEL: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


VORSITZENDER: Wir werden für zehn Minuten vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Will die Anklagebehörde den Zeugen im Kreuzverhör vernehmen?

Herr Dr. Seidl! Haben Sie keine Fragen auf Grund des Kreuzverhörs von Herrn Dr. Merkel zu stellen?


DR. SEIDL: Ich hätte nur noch eine einzige Frage an den Zeugen. Eine Frage nur.

Herr Zeuge! Im Paragraphen 4 des Erlasses vom 23. Juni 1942 ist folgendes bestimmt. Ich zitiere wörtlich:

»Die SS- und Polizeiführer in den Distrikten sind in gleicher Weise wie der Staatssekretär für das Sicherheitswesen dem Generalgouverneur, den Gouverneuren der Distrikte direkt und unmittelbar unterstellt.«

Es ist also nicht gesagt, daß das gesamte Polizeiwesen unterstellt ist, sondern nur die Polizeiführer.

Ich frage Sie nun, sind Befehle, die von Befehlshabern der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes ausgegangen sind, den Gouverneuren zugeleitet worden oder unmittelbar den Kommandeuren der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in den Distrikten?

BILFINGER: Diese Befehle sind stets unmittelbar vom Befehlshaber an die Kommandeure der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes gegangen. Der Befehlshaber konnte den Gouverneuren keinerlei Weisungen geben.

DR. SEIDL: Wenn ich Sie also recht verstehe, dann wollen Sie sagen, daß der Dienstweg im Rahmen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes am Verwaltungsaufbau des Generalgouvernements vollkommen vorbeigegangen ist?


BILFINGER: Jawohl.


DR. SEIDL: Ich habe keinerlei weitere Fragen an den Zeugen.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


DR. SEIDL: Mit Erlaubnis des Gerichts rufe ich als nächsten Zeugen den früheren Gouverneur von Krakau, Dr. Kurt von Burgsdorf.


[Der Zeuge von Burgsdorf betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie Ihren vollen Namen sagen?

ZEUGE KURT VON BURGSDORF: Kurt von Burgsdorf.


[62] VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nach sprechen:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Das Generalgouvernement war eingeteilt in fünf Distrikte, an deren Spitze je ein Gouverneur stand; ist das richtig?

VON BURGSDORF: Jawohl.


DR. SEIDL: Sie waren vom 1. Dezember 1943 an bis zur Besetzung Ihres Distrikts durch die Sowjettruppen Gouverneur des Distrikts Krakau?


VON BURGSDORF: Ja. Wenn ich mich beamtenrechtlich richtig ausdrücken will, so war ich lediglich mit der Wahrnehmung der...


GENERAL R. A. RUDENKO, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Herr Vorsitzender! Der Verteidiger hat eben eine Frage bezüglich der Besetzung der Gegend durch Sowjettruppen gestellt. Ich protestiere entschieden gegen eine solche Fragestellung und betrachte es als einen feindseligen Ausfall.


DR. SEIDL: Herr Präsident! Mir wird soeben gesagt, daß sich hier vielleicht ein Übersetzungsfehler eingeschlichen hat. Ich habe nicht mehr sagen wollen, als daß im Laufe des Jahres 1944 das Gebiet, in dem damals der Zeuge Gouverneur war, von den Sowjettruppen im Rahmen der Kriegshandlungen besetzt wurde. Ich weiß nicht, wogegen sich der Einspruch des Herrn Sowjetanklägers richtet. Es liegt mir jedenfalls vollkommen fern, hier irgendeinen feindseligen Akt oder eine feindselige Äußerung zu machen.


VORSITZENDER: Ich glaube, es handelt sich um folgendes: Das war nicht eine Besetzung, sondern eine Befreiung durch die russische Armee.


DR. SEIDL: Selbstverständlich, mehr wollte ich auch nicht sagen, als daß die deutschen Truppen aus diesem Gebiet durch die Sowjettruppen verjagt wurden. Herr Zeuge, fahren Sie mit Ihrer Antwort bitte fort.


VON BURGSDORF: Ich bin mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Gouverneurs beauftragt worden. Das ist beamtenrechtlich der richtige Ausdruck. Ich bin bis vor wenigen Monaten ja noch Offizier der Wehrmacht gewesen, und ich bin auch während meiner ganzen Tätigkeit in Krakau Offizier der Wehrmacht geblieben.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Wie war nach Ihren Beobachtungen grundsätzlich die Einstellung des Generalgouverneurs zum polnischen und ukrainischen Volk?


[63] VON BURGSDORF: Ich beantworte das – und hebe das hervor – nur für das Jahr 1944; denn nur dieses kann ich beurteilen. Da war die Einstellung des Generalgouverneurs derartig, daß er ein friedliches Zusammenleben wünschte.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß bereits im Jahre 1942 der Generalgouverneur von sich aus den Gouverneuren die Möglichkeit gegeben hat, Selbstverwaltungsausschüsse der Polen und Ukrainer bei den Kreishauptleuten einzurichten?


VON BURGSDORF: Es hat eine Regierungsverordnung dieses Inhaltes gegeben. Ob sie von 1942 ist, weiß ich nicht.


DR. SEIDL: Haben Sie selbst von den darin enthaltenen Ermächtigungen Gebrauch gemacht und solche Verwaltungsausschüsse eingerichtet?


VON BURGSDORF: Ich habe im Distrikt Krakau sofort bei jedem Kreishauptmann einen derartigen Ausschuß einrichten lassen.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Wie war nach Ihren Beobachtungen die Ernährungslage im Generalgouvernement und insbesondere in Ihrem Distrikt?


VON BURGSDORF: Sie war nicht unbefriedigend; ich muß aber sagen, daß das darauf beruhte, daß neben den Rationen für die polnische Bevölkerung der Schleichhandel blühte.


DR. SEIDL: Wie war nach Ihren Beobachtungen die Einstellung des Generalgouverneurs in der Frage der Arbeitererfassung?


VON BURGSDORF: Er wünschte keine Arbeiter nach außerhalb des Generalgouvernements, weil er Interesse daran hatte, die nötigen Arbeiter im Lande zu behalten.


DR. SEIDL: Ist die Kirche im Generalgouvernement vom Generalgouverneur verfolgt worden, und wie war nach Ihren Beobachtungen in dieser Frage grundsätzlich die Einstellung des Generalgouverneurs?


VON BURGSDORF: Ich kann wieder nur antworten für meinen Distrikt und für das Jahr 1944. Da hat eine Verfolgung von Kirchen nicht stattgefunden; im Gegenteil, die Beziehungen zu den Kirchen aller Schattierungen waren in meinem Distrikt gut. Ich habe bei meinen Reisen die Geistlichen immer empfangen und niemals eine Klage gehört.


DR. SEIDL: Haben Sie in dieser Frage irgendeine persönliche Erfahrung mit dem Generalgouverneur gemacht?


VON BURGSDORF: Ja! Ich bin Mitte Januar 1944 vom Generalgouverneur, der ja gleichzeitig der Parteiführer im Generalgouvernement war, zum Distrikt-Standortführer, also zu einem Parteiamt für den Distrikt Krakau ernannt worden. Ich habe ihn, wie schon früher den Reichsinnenminister Himmler, darauf aufmerksam gemacht, [64] daß ich überzeugter kirchlicher Christ bin. Der Generalgouverneur hat daraufhin erwidert, daß ihn das nicht störe und daß er keine Bestimmung im Parteiprogramm wüßte, die das verbiete.


DR. SEIDL: Wie war nach Ihren Beobachtungen das Verhältnis zwischen dem Generalgouverneur und der Verwaltung des Generalgouvernements auf der einen Seite, zwischen der Sicherheitspolizei und dem SD auf der anderen Seite?


VON BURGSDORF: Innerlich zweifellos schlecht, und zwar deshalb, weil die Polizei ja schließlich immer nur das machte, was sie wollte, und sich um Verwaltung nicht kümmerte. Deswegen waren auch draußen im Lande Reibungen der Verwaltungsstellen mit der Polizei durchaus vorhanden.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß bei Ihrer Amtseinführung, beziehungsweise kurze Zeit später, der Generalgouverneur einige Anweisungen in Bezug auf die Polizei gegeben hat? Ich zitiere aus dem Tagebuch des Angeklagten Dr. Frank, und zwar die Eintragung vom 4. Januar 1944:

»Der Herr Generalgouverneur gibt dem Gouverneur Dr. von Burgsdorf dann einige Weisungen für seine nunmehrige Tätigkeit. Es werde seine Aufgabe sein, sich grundsätzlich über alle maßgebenden Verhältnisse im Distrikt zu informieren. Vor allem muß das Bestreben des Gouverneurs darauf gerichtet sein, etwaigen Übergriffen der Polizei mit Entschlossenheit entgegenzutreten.«


VON BURGSDORF: An diese Unterredung vom 4. Januar 1944 kann ich mich heute nicht mehr erinnern, aber sie mag gewesen sein. Ich erinnere mich aber daran, daß nach meiner Einweisung Ende November 1943 ich hinterher noch einmal zum damaligen Generalgouverneur gegangen bin und ihm gesagt habe, daß ich draußen gehört hätte, daß die Verhältnisse mit der Polizei ungünstige wären und für die Verwaltung schwer tragbare. Daraufhin hat er mir erwidert, er täte was er könnte, um die Polizei – ich möchte einmal sagen – zur Raison zu bringen. Ich habe mich eigentlich auf Grund dieser Äußerung des Herrn Generalgouverneurs erst endgültig entschieden, überhaupt im Generalgouvernement zu bleiben. Ich hatte mich ja, wie bekannt ist, dem Reichsinnenminister gegenüber geweigert, hinzugehen.

DR. SEIDL: Übten Sie in Ihrer Eigenschaft als Gouverneur irgendeine Befehlsgewalt über die in Ihrem Distrikt eingesetzte Sicherheitspolizei und den SD aus?


VON BURGSDORF: In keiner Weise.


DR. SEIDL: Haben Sie selbst jemals eine Polizeiverfügung in die Hand bekommen?


[65] VON BURGSDORF: Niemals. Der Befehlsweg bei der Polizei geht rein vertikal, und zwar vom Höheren SS- und Polizeiführer zu dem SS- und Polizeiführer beziehungsweise – und das ist wohl der gewöhnliche Weg – vom Befehlshaber der Sicherheitspolizei zum Kommandeur der Sicherheitspolizei.


DR. SEIDL: Haben Sie in Ihrer Tätigkeit als Gouverneur irgend etwas mit der Verwaltung von Konzentrationslagern zu tun gehabt?


VON BURGSDORF: Niemals.


DR. SEIDL: Wissen Sie, von wem die Konzentrationslager verwaltet wurden?


VON BURGSDORF: Nein, aus eigener Wissenschaft nicht. Ich habe aber gehört, daß irgendeine Zentralstelle in Berlin beim Reichsführer-SS gewesen sein soll.


DR. SEIDL: Wann haben Sie zum erstenmal von dem Konzentrationslager Maidanek gehört?


VON BURGSDORF: Von Ihnen, vor ungefähr 14 Tagen.


DR. SEIDL: Sie erklären also dem Gericht unter Eid...


VON BURGSDORF: Jawohl.


DR. SEIDL:... daß Sie, obwohl Sie Gouverneur von Krakau im besetzten polnischen Gebiet waren, erst während Ihrer Haft davon Kenntnis erlangt haben?


VON BURGSDORF: Ja, ich bin durchaus der Überzeugung, daß ich erst durch Sie von diesem Konzentrationslager Kenntnis erhalten habe.


DR. SEIDL: Wann haben Sie zum erstenmal von dem Konzentrationslager Treblinka gehört?


VON BURGSDORF: Auch durch Sie, bei derselben Gelegenheit.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Dem Generalgouverneur wird von der Anklage der Erlaß einer Standgerichtsverordnung zur Last gelegt, welche im Jahre 1943 ergangen ist. Wie war zu dieser Zeit die Sicherheitslage im Generalgouvernement?


VON BURGSDORF: Die Sicherheitslage kann ich wiederum nur für das Jahr 1944 beurteilen. Dort wurde sie mit der Rücknahme der deutschen Truppen vom Osten immer schlechter, so daß in meinem Distrikt in steigendem Maße in weiten Teilen eine Verwaltung überhaupt nicht mehr ausgeübt werden konnte.


DR. SEIDL: Wie ist nach Ihren Beobachtungen die Entwicklung der Wirtschaft in Ihrem landwirtschaftlichen und gewerblichen Sektor gewesen, und ist die Behauptung gerechtfertigt, daß unter Berücksichtigung der kriegsbedingten Verhältnisse die Verwaltung des Generalgouvernements alles getan hat, um die Wirtschaft zu fördern?


[66] VON BURGSDORF: Die Wirtschaft in meinem Distrikt lief 1944 auf vollen Touren, sowohl in der gewerblichen Wirtschaft wie in der Landwirtschaft. Es sind gewerbliche Betriebe aus dem Reich nach dem Generalgouvernement verlegt worden, und bei der Landwirtschaft sind von der Verwaltung sehr viel Düngemittel, Saatgut und dergleichen eingeführt worden. Auch die Pferdezucht wurde in meinem Distrikt stark gefördert.


DR. SEIDL: Dem Angeklagten Frank wird vorgeworfen, in Bezug auf die Gesundheitsführung und in Bezug auf die hygienischen Verhältnisse nicht alles Erforderliche getan zu haben. Was können Sie über diesen Punkt sagen?

VON BURGSDORF: Ich kann dazu sagen, daß in meinem Distrikt – 1944 immer wieder – Krankenhäuser verbessert und auch neue eingerichtet wurden. Es ist auch namentlich auf dem Gebiet der Seuchenbekämpfung sehr viel geschehen. Typhus, Ruhr und Fleckfieber sind außerordentlich zurückgegangen durch die Impfungen.


DR. SEIDL: Dem Angeklagten Frank wird weiter zur Last gelegt, das höhere Schulwesen nicht entsprechend gefördert zu haben. Ist Ihnen darüber etwas bekannt, wie hier die Verhältnisse im Generalgouvernement gelegen haben?


VON BURGSDORF: Wie ich in das Generalgouvernement kam, da gab es überhaupt kein höheres Schulwesen mehr. Ich habe daraufhin auf Grund anderer Erfahrungen sofort angeregt, wieder polnische höhere Schulen einzurichten. Ich habe Fühlung genommen mit dem Präsidenten der Hauptabteilung Unterricht, der mir erwiderte, diese Pläne bestünden bei der Regierung auch schon. Ich habe ziemlich in jedem meiner Monatsberichte auf die Notwendigkeit polnischer höherer Schulen hingewiesen, und zwar deshalb, weil binnen kurzer Zeit, oder richtiger, binnen weniger Jahre, ein Mangel an Technikern, an Ärzten, an Tierärzten entstehen müßte.


DR. SEIDL: Dann meine letzte Frage: Im Generalgouvernement gab es einen sogenannten Arbeitsbereich der NSDAP. Sie waren Distrikt-Standortführer im Generalgouvernement.


VON BURGSDORF: Jawohl.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Wie war nach Ihrer Beobachtung das Verhältnis zwischen dem Generalgouverneur und dem Leiter der Parteikanzlei Bormann?


VON BURGSDORF: Ich glaube, ohne Übertreibung sagen zu dürfen: miserabel. Ich habe als Distrikt-Standortführer dieses Amt mit dem des Gouverneurs verbunden und habe den letzten großen Kampf des Generalgouverneurs gegen Bormann miterlebt. Der Generalgouverneur hielt es von seinem Standpunkt aus mit Recht für unrichtig, das Parteiamt mit dem Staatsamt verbinden zu lassen. [67] Er befürchtete ein Hereinregieren außer der Polizei auch noch der Partei, und das wollte er verhindern. Bormann hingegen wollte auch im Generalgouvernement die Vorherrschaft der Partei gegenüber dem Staat herstellen. Daraus ergaben sich schwerste Konflikte.


DR. SEIDL: Ich habe an den Zeugen keine weiteren Fragen zu stellen.


VORSITZENDER: Wünscht einer von den anderen Verteidigern Fragen an den Zeugen zu stellen?


DR. OTTO FREIHERR VON LÜDINGHAUSEN, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON NEURATH: Herr Zeuge! Sie waren seinerzeit Unterstaatssekretär in der Regierung des Reichsprotektorates von Böhmen und Mähren. Von wann bis wann war das?


VON BURGSDORF: Das ist gewesen von Ende März 1939 bis Mitte März 1942.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Und wem unterstanden Sie als Unterstaatssekretär direkt? Dem Staatssekretär Frank oder dem Reichsprotektor?


VON BURGSDORF: Dem Staatssekretär Frank.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Woher haben Sie Kenntnis über die Tätigkeit des Herrn von Neurath als Reichsprotektor?


VON BURGSDORF: Aus Vorträgen bei ihm und aus persönlichen Gesprächen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Welche Arten von Arbeiten hatten Sie als Unterstaatssekretär zu erledigen?


VON BURGSDORF: Ich hatte die eigentliche Verwaltung zu dirigieren.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Unterstanden Ihnen auch die Polizei und die verschiedenen SS- und Polizeifunktionen?


VON BURGSDORF: Nein.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wem unterstanden die?


VON BURGSDORF: Dem Staatssekretär Frank.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wie war die Stellung des Staatssekretärs Frank zu Herrn von Neurath?


VON BURGSDORF: Sie meinen dienstlich?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja natürlich, nur dienstlich.


VON BURGSDORF: Ja, Herr von Neurath versuchte zunächst, mit Herrn Frank auszukommen. Das wurde aber, je stärker die Stellung Franks wurde, immer unmöglicher. Staatssekretär Frank, der spätere Staatsminister Frank, hat hinter sich gehabt die gesamte Macht der SS und Polizei – schließlich immer mehr – und hatte schließlich auch hinter sich Hitler.


[68] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Von wem erhielt nun Frank direkt seine Befehle?


VON BURGSDORF: Meines Wissens von Himmler. Ich habe allerdings auch erlebt, daß er ein- oder zwei-oder dreimal von Hitler direkte Weisungen erhielt.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Und das geschah meistens unter Umgehung des Herrn von Neurath?


VON BURGSDORF: Das kann ich von mir aus nicht recht sagen, aber ich nehme es an.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Konnte Frank dann selbständig innerhalb seines Arbeitsgebietes, in seiner politischen Funktion selbständig handeln, oder mußte er dazu die Zustimmung des Herrn von Neurath haben?


VON BURGSDORF: Ob er konnte oder durfte, möchte ich nicht entscheiden, jedenfalls tat er es aber.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Waren Herr von Neurath und Herr Frank derselben Ansicht hinsichtlich der Politik gegenüber dem tschechischen Volke?


VON BURGSDORF: Ich habe Ihre Frage nicht verstanden.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: War Herr von Neurath einverstanden mit der von Frank beziehungsweise dessen Befehlsgeber Himmler gegenüber dem tschechischen Volke verfolgten Politik?


VON BURGSDORF: Nein.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Konnte er sich nicht durchsetzen?

VON BURGSDORF: Er konnte sich gegenüber der gewaltigen Macht Hitlers und Himmlers nicht durchsetzen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wie war dann die eigene Politik und die eigene Einstellung des Herrn von Neurath?


VON BURGSDORF: Ich habe gerade im Anfang sehr viel über diese Dinge mit Herrn von Neurath gesprochen. Herr von Neurath hoffte und glaubte, auf Grund des Erlasses vom 15 März ein vernünftiges und friedliches Zusammenleben von Deutschen und Tschechen im Protektorat herbeiführen zu können.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Aber durch die ständig stärker werdende Stellung Franks mißlang das allmählich?


VON BURGSDORF: Jawohl.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Erinnern Sie sich, daß Mitte November 1939 schwere Studentenunruhen in Prag ausbrachen?


VON BURGSDORF: Jawohl.


[69] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Erinnern Sie sich auch, daß am Tage nach diesen Vorfällen Herr von Neurath und Frank nach Berlin geflogen sind?


VON BURGSDORF: Jawohl.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Erinnern Sie sich, daß Frank allein am gleichen Tage noch aus Berlin zurückgekommen ist?


VON BURGSDORF: Daß Frank am gleichen Tage zurückgekommen ist, glaube ich mich zu erinnern. Ich weiß aber nicht, ob er allein zurückgekommen ist.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Also wissen Sie auch nicht, ob Herr von Neurath mit ihm zurückgekommen ist?


VON BURGSDORF: Nein.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wissen Sie sonst noch irgend etwas über die Vorgänge bei diesen Studentenunruhen, und was die Folgen davon waren?


VON BURGSDORF: Ich glaube, die Folgen waren, soviel ich mich erinnere, eine Exekution verschiedener Studenten und die Schließung der Hochschulen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wissen Sie, ob die Schließung der Hochschulen auf Befehl von Himmler erfolgt ist?


VON BURGSDORF: Jawohl.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wissen Sie irgend etwas über die Frage der Einstellung des Herrn von Neurath zur katholischen und protestantischen Kirche?


VON BURGSDORF: Die Einstellung war absolut einwandfrei, und es hat, solange ich im Protektorat war, irgendwelche Schwierigkeiten mit den Kirchen nicht gegeben.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ist Ihnen bekannt, daß Herr von Neurath mit dem Erzbischof von Prag bis zu dessen Tode verkehrt hat?


VON BURGSDORF: Nein, ist mir nicht bekannt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ist Ihnen irgendwie etwas bekannt, ob während der Amtszeit des Herrn von Neurath mit seiner Zustimmung oder gar auf seine Veranlassung Kunstwerke irgendwelcher Art, seien es Bilder, seien es Denkmäler, seien es Plastiken, Bibliotheken oder dergleichen, aus Staats- oder Privatbesitz beschlagnahmt und aus dem Lande gebracht worden sind?


VON BURGSDORF: Auf seine Veranlassung ist derlei sicher, ganz sicher, nie erfolgt. Ob er irgendeine Zustimmung gegeben hat, weiß ich nicht, ich glaube es aber nicht. Ich entsinne mich eines Vorfalls im Malteser Palais, wo durch irgendeine Reichsstelle, ich [70] weiß heute nicht mehr welche, Kunstbesitz entfernt wurde. Herr von Neurath hat sofort hier alles getan, um diesen Schaden wieder zu reparieren.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ist Ihnen etwas darüber bekannt, daß der an sich von Anfang an von Berlin aus befohlene Zollanschluß des Protektorats an das Deutsche Reich lange Zeit hindurch nicht erfolgt ist, und zwar auf Veranlassung des Herrn von Neurath?


VON BURGSDORF: Jawohl, das ist mir durchaus bekannt. Ich muß allerdings der Wahrheit halber hinzufügen, daß auch der damalige Staatssekretär Frank gegen den Zollanschluß war, und zwar ebenso, wie Herr von Neurath, weil er glaubte, daß die Wirtschaft des Protektorats durch die stärkere Wirtschaft des Deutschen Reiches geschädigt würde.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Solange wie Herr von Neurath Reichsprotektor war, haben da irgendwelche zwangsweise Verschickungen von Arbeitern wohin immer stattgefunden?


VON BURGSDORF: Ich bin überzeugt, daß es nicht der Fall war. Es wurden Arbeiter geworben, aber auf ganz reguläre Weise. Es ist das solange geschehen, wie ich im Protektorat war.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ist Ihnen etwas bekannt darüber, daß Herr von Neurath die Ein- und Ausreise in und aus dem Protektorat von behördlicher Genehmigung abhängig gemacht hat?


VON BURGSDORF: Ob das Herr von Neurath getan hat, weiß ich nicht mehr; jedenfalls war es von einer Abreisebewilligung abhängig.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ist Ihnen etwas über die Schließung von Mittelschulen bekannt?


VON BURGSDORF: Ja.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Was ist Ihnen darüber bekannt?


VON BURGSDORF: Es ist mir erinnerlich, daß die Schließung von mittleren Schulen als Folge der Schließung der Hochschule notwendig wurde. Das Mittelschulwesen im Protektorat war doch wohl etwas übersetzt. Es sind keineswegs alle Mittelschulen etwa aufgehoben worden, und es sind dafür Fachschulen sehr stark erweitert und auch wohl neue eingerichtet worden. Genau kann ich mich nicht mehr erinnern.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ist Ihnen etwas über die Einstellung Herrn von Neuraths zu der von Himmler beabsichtigten Germanisierung der Tschechei bekannt?


VON BURGSDORF: Ja, ich erinnere mich an die Denkschrift, die Herr von Neurath über diese ganze Angelegenheit an Hitler [71] gemacht hat. Diese Denkschrift sollte eigentlich diese Zwangsgermanisierungspläne Himmlers auf die lange Bank schieben. Von Neurath stand auf dem Standpunkt, und er hat es mir gegenüber oft ausgesprochen, daß er solche Germanisierungsbestrebungen im Interesse des Friedens im Protektorat nicht wünsche.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


VORSITZENDER: Wünscht die Anklagebehörde ein Kreuzverhör vorzunehmen?


MR. DODD: Wollen Sie uns bitte sagen, wann Sie der Nazi-Partei beigetreten sind?


VON BURGSDORF: Am 1. Mai 1933.


MR. DODD: Haben Sie in irgendeiner ihr angegliederten Organisation ein Amt erworben?


VON BURGSDORF: Ich bin SA-Gruppenführer ehrenhalber gewesen.


MR. DODD: Irgendwelche anderen Ehren oder Auszeichnungen?


VON BURGSDORF: Ich habe dann noch ein paar Jahre, wie ich aber das schon in der demokratischen Zeit gemacht habe, die Rechtswahrung der Verwaltung des Gaues Sachsen geführt.

MR. DODD: Waren Sie nicht auch Oberbannführer in der Hitler-Jugend?


VON BURGSDORF: Ich bin einmal Oberbannführer geworden aus Anlaß der Anwesenheit des Reichsjugendführers in Prag. Das war aber eine reine Höflichkeitsbezeigung, die keinerlei Folgen hatte. Ich möchte noch einmal anführen, da Sie von Parteiämtern sprechen, daß ich eben, was vorhin gesagt wurde, als Folge meiner Stelle als Gouverneur in Krakau von Mitte Januar 1944 bis zum Ende, also bis Mitte Januar 1945, Distrikt-Standortführer war.


MR. DODD: Ist Ihnen nicht auch das Goldene Ehrenzeichen der Hitler-Jugend verliehen worden?


VON BURGSDORF: Nein.


MR. DODD: Hatten Sie nicht irgend etwas mit Reinhard Heydrich zu tun, während Sie in Prag waren?


VON BURGSDORF: Ich bin bei Heydrich noch gewesen bis Mitte 1942. Dann bin ich, wie übrigens allgemein bekannt ist, wegen Heydrichs Kurs aus dem Protektorat weggegangen und als 55jähriger zur Armee.


MR. DODD: Was für ein Amt hatten Sie in Beziehung zu Heydrich?


[72] VON BURGSDORF: Dasselbe wie unter Herrn von Neurath. Ich war Unterstaatssekretär.


MR. DODD: Ich möchte Sie folgendes fragen: Sie haben uns gesagt, daß Sie niemals von Maidanek, dem Konzentrationslager, gehört haben?


VON BURGSDORF: Ja.


MR. DODD: Und Sie haben niemals von Auschwitz gehört?


VON BURGSDORF: Von Auschwitz, ja.


MR. DODD: Haben Sie etwas von einer Einrichtung gehört, die man Lublin nannte?


VON BURGSDORF: Von Lublin? Nicht von dem Konzentrationslager, aber von der Stadt Lublin natürlich.


MR. DODD: Wußten Sie etwas über ein Konzentrationslager namens Lublin?


VON BURGSDORF: Nein.


MR. DODD: Sie wußten von vielen anderen Konzentrationslagern dem Namen nach, nehme ich an?


VON BURGSDORF: Nur von deutschen Lagern, ja, von Dachau und Buchenwald.


MR. DODD: Das ist alles.


VORSITZENDER: Haben Sie noch irgendwelche Fragen, Dr. Seidl?


DR. SEIDL: Ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen.


VORSITZENDER: Wer ist Ihr nächster Zeuge?


DR. SEIDL: Der nächste Zeuge wäre die frühere Sekretärin des Generalgouverneurs, Fräulein Kraffczyk.

Wenn ich aber das Gericht gestern richtig verstanden habe, so soll heute um 16.30 Uhr die Sitzung zu Ende gehen?


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich bis Dienstag vormittag vertagen.


[Das Gericht vertagt sich

bis 23. April 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 12, S. 41-74.
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