Vormittagssitzung.

[493] [Der Angeklagte Speer im Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Ich habe folgendes bekanntzugeben:

Erstens: Zusätzliche Zeugen für die Angeklagten werden am Ende des Falles gehört werden.

Zweitens: Fragebogen und andere Dokumente, die bis dahin eingelaufen sind, müssen dann als Beweisstücke angeboten werden.

Drittens: Fragebogen und andere Dokumente, die schon vor Ende der Beweisführung zugelassen, aber erst später eingegangen sind, werden bis zum Ende des Prozesses vom Gerichtshof entgegengenommen und in Erwägung gezogen werden.

Das ist alles.


DR. FLÄCHSNER: Wir hatten gestern die Verwendung der Arbeitskräfte im Betriebe erledigt und kommen jetzt zu der Frage, wie die Arbeitskräfte in den Betrieb gekommen sind, das heißt, die Frage der Gesamt- und Einzelanforderungen der Arbeitskräfte.

Herr Speer! Sie haben in Ihrer Aussage vom 18. Oktober 1945 erklärt: Erstens, Sie hätten vom Sauckel mit Schärfe neue Arbeitskräfte gefordert; zweitens, Sie hätten gewußt, daß unter diesen Arbeitskräften Ausländer sein würden; drittens, und hätten gewußt, daß diese teilweise gegen ihren Willen in Deutschland arbeiteten. Was haben Sie dazu zu sagen?


SPEER: Diese freiwillige Erklärung ist richtig.

Ich war Sauckel während des Krieges für jede Arbeitskraft dankbar, die er mir vermittelte. Ich habe ihn oft genug dafür verantwortlich gemacht, wenn durch zu wenig Arbeitskräfte die Rüstung nicht die möglichen Leistungen erzielt hätte, und ich habe immer die Verdienste, die er durch seine Tätigkeit für die Rüstung hatte, hervorgehoben.


DR. FLÄCHSNER: Wenn Sie nun in Ihrer Aussage vom 18. Oktober 1945 und auch jetzt wieder von Arbeitskräften sprechen, bedeutet das nun den Gesamtbegriff Arbeitskräfte, also Deutsche, Ausländer aus besetzten Gebieten, befreundeten oder angegliederten Staaten und auch Kriegsgefangene?


SPEER: Ja, ich hatte zwar ab Mitte 1943 Differenzen mit Sauckel über die Produktionspolitik und über die ungenügende Bereitstellung der Reserven an deutschen Arbeitskräften. Das hat aber mit der grundsätzlichen Einstellung zu Sauckels Arbeit nichts zu tun.

[493] DR. FLÄCHSNER: Welcher Prozentsatz der insgesamt zugewiesenen Arbeitskräfte entfiel auf Ihre Forderung an Sauckel?


SPEER: Sie meinen der insgesamt zugewiesenen Arbeitskräfte, nicht Ausländer?


DR. FLÄCHSNER: Ja.


SPEER: Bis zum August 1944, also bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich die Luftrüstung übernahm, etwa 30 bis 40 Prozent aller bereitgestellten Arbeitskräfte. Von diesen waren allerdings der größte Teil deutsche Arbeitskräfte. Als ich im August 1944 die Luftrüstung übernahm, hatte ich keinen nennenswerten Bedarf mehr an Arbeitskräften, da durch die Auswirkungen der Fliegerangriffe auf die Verkehrsanlagen im Reich die Rüstungsproduktion bereits im Absinken war.


DR. FLÄCHSNER: War Ihr Bedarf an Arbeitskräften unbegrenzt hoch?


SPEER: Nein. Die Höhe der Rüstung und darüber hinaus der Gesamtproduktion und damit mein Bedarf an Arbeitskräften wurde durch die Rohstoffe gesteuert.


DR. FLÄCHSNER: Das heißt also, der Bedarf war begrenzt durch die zur Verfügung stehende Rohstoff menge?


SPEER: Mein Bedarf an Arbeitskräften hatte eine obere Grenze durch die Rohstoffe.


DR. FLÄCHSNER: Sie haben nun eine bedeutende Erhöhung der Produktionszahlen der Heeresrüstung erreicht. Wurden, um diese Erhöhung zu erzielen, die eingesetzten Arbeitskräfte im gleichen Verhältnis erhöht?


SPEER: Nein, die Produktion wurde von 1942 bis 1944 bei den Waffen versiebenfacht, bei den Panzern verfünfeinhalbfacht und bei der Munition versechsfacht. Die Zahl der Arbeitskräfte in diesen Sparten der Heeresrüstung aber wurde nur um 30 Prozent erhöht. Dieser Erfolg wurde auch nicht durch eine höhere Ausnützung der Arbeitskräfte erzielt, sondern durch die Abschaffung der veralteten Fabrikationsmethoden und durch ein besseres System zur Steuerung der Rüstungsproduktion überhaupt.


DR. FLÄCHSNER: Was ist der Begriff »Kriegsproduktion«?


SPEER: Der hier oft gebrauchte Begriff »Kriegsproduktion« ist nichts anderes als der normale Begriff: Produktion. Er umfaßt alles, was industriell oder handwerklich gefertigt wird, auch für den zivilen Bedarf.

DR. FLÄCHSNER: Was wurde in Deutschland von dem Begriff »Rüstung« umfaßt? Welches Arbeitsgebiet war das?


[494] SPEER: Der Begriff »Rüstung« hat in keiner Weise sich auf die Rüstung beschränkt, die durch das Genfer Kriegsgefangenenabkommen umrissen ist. Der moderne Begriff Rüstung ist ein viel weiterer. Er umfaßt ein bedeutend größeres Aufgabengebiet. Es gab bei uns für den Begriff »Rüstung« keine klare Richtlinie. Das Kennzeichen eines Rüstungsbetriebes war, daß er von den mir unterstellten Rüstungsinspektionen in der Mittelinstanz betreut wurde. Zu dieser Rüstung in Deutschland gehörte zum Beispiel die gesamte Herstellung an Rohstahl, alle Walzwerke, Gießereien oder Schmieden; die Herstellung oder Verarbeitung von Aluminium, von den modernen Kunststoffen, die chemische Erzeugung von Stickstoff oder Treibstoff oder Kunstgummi, die Erzeugung künstlicher Wolle, die Fertigung von Einzelteilen, bei deren Herstellung nicht feststeht, ob sie in der Rüstung verwendet werden; wie zum Beispiel Kugellager, Zahnräder, Ventile, Kolben für Motore und so weiter, oder die Erzeugung von Werkzeugmaschinen, die Einrichtung von Fließbandfertigungen; genau so der Bau von Kraftwagen, von Lokomotiven oder von Handelsschiffen, schließlich auch Textilbetriebe und Betriebe der Leder- und Holzverarbeitung.

In den von mir an die Zeugen herausgegebenen Fragebogen habe ich feststellen lassen, wieviel Prozent der deutschen Rüstungsbetriebe etwa Rüstungsgegenstände im Sinne des Genfer Abkommens gefertigt haben, und ich möchte das kurz hier in einer Zahl zusammenfassen. Die Mitarbeiter kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß zwischen 40 und 20 Prozent unserer Rüstung sich mit der Herstellung von Waffen, Panzern, Flugzeugen oder Kriegsschiffen oder dem allgemeinen Gerät für die Wehrmachtsteile beschäftigt haben. Der überwiegende Teil ist also nicht Rüstung im Sinne dieses Genfer Abkommens gewesen. Der Grund für die Ausweitung des Begriffes »Rüstung« in Deutschland ist neben Fertigungsgründen auch in der bevorzugten Behandlung dieser Betriebe zu suchen, die dazu führte, daß zahlreiche Betriebe danach drängten, als Rüstungsbetriebe erklärt zu werden.


DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! In den Fragebogen, die dem Gericht noch nicht vorliegen, weil das Buch noch nicht vorgelegt ist, haben sich die Zeugen Saur unter Frage 7 und 10, Schieber unter Frage 6 bis 9, und Kehrl unter Frage 4 bis 7 über die Abgrenzung des Begriffes Rüstung geäußert.


VORSITZENDER: Wie war der letzte Name?


DR. FLÄCHSNER: Kehrl.

Herr Speer! Um ein Beispiel zu geben: Sie kennen die Firma Krupp in Essen. Wie weit erzeugte zum Beispiel diese Firma Rüstungsgegenstände im Sinne des Genfer Kriegsgefangenenabkommens; also Waffen, Munition und Gegenstände, die der unmittelbaren Kriegführung zu dienen bestimmt sind?


[495] SPEER: Gerade der Krupp-Konzern ist ein Beispiel dafür, daß ein Rüstungsbetrieb nur einen Bruchteil seiner Fertigung auf Kriegsgerät eingestellt hat. Allerdings muß ich darauf hinweisen, daß gerade die Firma Krupp einer derjenigen Rüstungsbetriebe war, die mit am wenigsten Rüstung in diesem Kriege gemacht haben, prozentual. Bei Krupp waren die Bergwerke, drei große Werke zur Erzeugung von Rohstahl und von Qualitätsstahl im Vordergrund der Produktion. Lokomotivbau, Anfertigungen für die Chemie waren Spezialitäten von Krupp. Dagegen wurde in diesem Kriege die eigentliche Rüstungsspezialität von Krupp, der Bau von Panzertürmen für Kriegsschiffe und von großen Spezialgeschützen überhaupt nicht ausgenützt. Erst im Jahre 1944 hat Krupp in der Nähe von Breslau das erste größere Werk für Geschütze eingerichtet gehabt. Bis dahin hat Krupp in der Hauptsache sich mit der Neuentwicklung von neuen Waffen beschäftigt und deren Fertigung dann in Lizenzen an andere Firmen ausgegeben. Zusammenfassend kann man sagen, daß bei Krupp etwa 10 bis 15 Prozent der Belegschaft in diesem Kriege Rüstungsgegenstände im Sinne des Genfer Abkommens gefertigt haben, obwohl der ganze Betrieb als Rüstungsbetrieb geführt wurde.


DR. FLÄCHSNER: Welchen Einfluß hatten Sie und Ihr Ministerium darauf, ob einem Betrieb ausländische oder deutsche Arbeitskräfte zugewiesen wurden?


SPEER: Darauf hatte mein Ministerium keinen Einfluß. Meinem Ministerium wurde der Bedarf an Arbeitskräften von den mir unterstehenden Rüstungsbetrieben in einer Gesamtzahl mitgeteilt und nicht aufgeteilt nach Ausländern, Kriegsgefangenen oder nach deutschen Arbeitskräften. Diese Gesamtzahl wurde als Forderung an den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz weitergegeben. Sauckel lehnte es ab, detaillierte Anforderungen entgegenzunehmen. Er hatte damit recht, da er seinen unteren Dienststellen keine Einzelweisungen geben konnte, in welchem Prozentsatz Deutsche oder Ausländer örtlich dem Betrieb vermittelt werden. Die Vermittlung der Arbeitskräfte durch die untere Instanz an die Betriebe selbst wurde von den Arbeitsämtern ohne Zwischenschaltung irgendeiner meiner Instanzen vorgenommen. Wir nahmen also auch hier keinen Einfluß darauf, ob Deutsche, Ausländer oder Kriegsgefangene im einzelnen einem Betriebe zugewiesen wurden. Die Rück meldung des Betriebes über seinen Neuzugang an Arbeitskräften ging an mein Ministerium wieder in einer Gesamtzahl, so daß ich keinen Überblick darüber hatte, ob und wie viele ausländische Arbeitskräfte oder Kriegsgefangene in der Gesamtzahl enthalten waren.

Selbstverständlich wußte ich, daß ausländische Arbeiter an Rüstungsgegenständen arbeiteten. Ich war damit einverstanden.


[496] DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! Zur Erleichterung des Gerichts darf ich vielleicht bemerken, daß sich über diese Fragen der Fragebogen unter Nummer 7 und 17 des Zeugen Schmelter und auch Nummer 1 und 8 des gleichen Fragebogens, der Fragebogen Schieber zu Nummer 10, 11, 30 und 31 geäußert hat, daß ferner im Fragebogen Kehrl in der Antwort zu Frage 8 und 9 Material hierzu enthalten ist.

Herr Speer! Wer vertrat die Forderung an Arbeitskräften für die Rüstung gegenüber dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz?


SPEER: Die Anforderungen für Arbeitskräfte waren nach den verschiedenen Wirtschaftszweigen in verschiedene Sektoren aufgeteilt. Es gab etwa 15 anfordernde Sektoren. In diesen Sektoren wurde von mir angefordert für die Heeres- und Marinerüstung und für den Bau und ab September 1943 für die Sektoren Chemie, Bergbau und übrige Produktion. Die Luftrüstung hatte ihre eigene Arbeitseinsatzabteilung, die über das Reichsluftfahrtministerium anforderte.


DR. FLÄCHSNER: Hierüber haben sich in den Fragebogen der Zeuge Schmelter in seiner Antwort auf Frage 2, der Zeuge Schieber in seiner Antwort auf Frage 2, 3 und 5, der Zeuge Kehrl auf Frage 2 und 3 geäußert.

Wurden die Forderungen nach Arbeitskräften für die Rüstung der drei Wehrmachtsteile nicht in Ihrem Ministerium zusammengefaßt?


SPEER: Nein. Ich hatte zwar der Form nach ab März 1942 das Rüstungsamt unter General Thomas vom OKW übernommen, und dieses Rüstungsamt war eine gemeinsame Dienststelle aller drei Wehrmachtsteile, in dem auch die Arbeitseinsatzfragen besprochen wurden. Durch eine Vereinbarung zwischen Göring und mir war aber festgelegt worden, daß die Luftrüstung unabhängig von mir ihre Interessen vertritt. Diese Festlegung war notwendig, da ich ja zunächst als der Minister für die Heeresrüstung einseitiger Interessent war und daher nicht über den Arbeiterbedarf eines mir nicht unterstehenden Rüstungsteiles Entscheidungen treffen wollte.


DR. FLÄCHSNER: Wie weit sind Sie verantwortlich für die Beschäftigung von Kriegsgefangenen in der Rüstung, also hier Rüstung im engeren Sinne gemeint, gegen die Genfer Bestimmungen?


SPEER: Ich habe meinen Einfluß nicht geltend gemacht, daß Kriegsgefangene entgegen den vom OKW herausgegebenen Richtlinien beschäftigt wurden. Ich kannte den Standpunkt des OKW, nach dem die Genfer Konvention hier eingehalten werden soll. Allerdings war mir auch bekannt, daß diese Genfer Bestimmungen nicht für die russischen Kriegsgefangenen und für die italienischen [497] Militärinternierten gelten. Ich konnte keinen Einfluß auf die Zuteilung der Kriegsgefangenen auf die einzelnen Betriebe nehmen. Diese Zuteilung wurde von dem Arbeitsamt in Verbindung mit der unteren Behörde des Chefs Kriegsgefangenenwesen, mit dem sogenannten »Stalag« durchgeführt.


DR. FLÄCHSNER: Ich darf hierzu auf den Fragebogen des Zeugen Schmelter auf die Antwort Nummer 14 verweisen.

Herr Speer! Wer war denn in der Mittelinstanz der maßgebende Offizier, der unter dem OKW stand?


SPEER: Die Beaufsichtigung des richtigen Einsatzes der Kriegsgefangenen wurde in der Mittelinstanz durch den Wehrwirtschaftsoffizier vorgenommen. Dieser war bei dem Wehrkreisbefehlshaber eingebaut, der dem Heer unterstand.

DR. FLÄCHSNER: Nun ist von der Anklage ein Affidavit von Mr. Deuss, einem amerikanischen Wirtschaftsstatistiker, vorgelegt als Dokument Nummer 2520-PS.

Nach diesem Affidavit sind mit der Herstellung von Rüstungsgegenständen 400000 Kriegsgefangene beschäftigt gewesen. Diese Zahlen sollen aus den Statistiken Ihres Ministeriums entnommen und ermittelt sein. Wie stehen Sie zu dieser Berechnung?


SPEER: Die Zahlen sind mir aus meiner Tätigkeit als Minister bekannt, sie sind richtig. Es handelt sich bei diesen 400000 Kriegsgefangenen um die in der gesamten Rüstung beschäftigten Kriegsgefangenen.

Es ist aber ein falscher Schluß des Affidavits, wenn es annimmt, daß diese Kriegsgefangenen alle mit der Herstellung von Rüstungsgegenständen im Sinne des Genfer Abkommens beschäftigt waren. Eine Statistik, wie viele Kriegsgefangene in den Rüstungsbetrieben beschäftigt wurden, die Rüstungsgegenstände im Sinne des Genfer Kriegsgefangenenabkommens fertigten, wurde bei uns nicht geführt und kann daher auch nicht aus meinen Akten errechnet werden.

Im übrigen sind in diesen 400000 Kriegsgefangenen etwa 200000 bis 300000 italienische Militärinternierte enthalten, die alle damals in den Bereich meiner Produktion überführt wurden. Es ist also mit diesem Affidavit nicht der Beweis erbracht, daß Kriegsgefangene mit der Herstellung von Rüstungsgegenständen an sich beschäftigt waren.


DR. FLÄCHSNER: Hier ist sehr oft die Zentrale Planung erwähnt worden. Sie waren Mitglied der Zentralen Planung. Können Sie mir die Entstehung der Zentralen Planung und ihren Aufgabenbereich näher schildern?


SPEER: Als ich mein Amt 1942 antrat, war es eine dringende Notwendigkeit, die Verteilung verschiedener Materialien, zusammengefaßt [498] für die drei Wehrmachtsteile, vorzunehmen und die Steuerung der Kriegswirtschaft auf weite Sicht zu garantieren. Dies wurde bis dahin im Wirtschaftsministerium vorgenommen, zu einem anderen Teil im OKW. Beide waren zu schwach, um sich den drei Wehrmachtsteilen gegenüber durchzusetzen.

Auf meinen Vorschlag wurde im März 1942 die Zentrale Planung vom Beauftragten für den Vierjahresplan errichtet. Entscheidungsberechtigt waren darin die drei Mitglieder Milch, Körner und ich, und zwar nur durch gemeinsamen Beschluß, der aber immer ohne Schwierigkeiten herbeigeführt werden konnte. Es ist klar, daß ich auf Grund meiner überragenden Stellung in dieser Zentralen Planung der ausschlaggebende Faktor war.

Die Aufgaben der Zentralen Planung waren klar umrissen und durch den von mir entworfenen Erlaß Görings festgelegt. Eine Zusammenstellung der Forderung an Arbeitskräften oder eine Verteilung der Arbeitskräfte war in diesem Erlaß nicht vorgesehen. Diese Tätigkeit wurde von der Zentralen Planung trotz der hier vorgelegten Dokumente nicht systematisch durchgeführt. Ich habe versucht, die Entscheidung über Anforderung und Verteilung der Arbeitskräfte durch die Zentrale Planung zu erhalten, da dies ein wesentlicher Faktor der Lenkung der Gesamtwirtschaft gewesen wäre. Dies wurde mir jedoch von Sauckel als Einmischung in seine Rechte immer abgelehnt.


DR. FLÄCHSNER: Ich reiche hierzu den Erlaß Görings für die Einrichtung einer Zentralen Planung im Vierjahresplan – er ist veröffentlicht am 25. April 1942 – als Speer-Dokument 42 und Exhibit Nummer 7 ein. Herr Präsident, der Wortlaut befindet sich auf Seite 17 des englischen Dokumentenbuches.

Der Aufgabenkreis der Zentralen Planung...


VORSITZENDER: Einen Augenblick. Welche Nummer geben Sie dem Dokument? Auf dem Dokument heißt es Speer Nummer 142.


DR. FLÄCHSNER: Nein, das muß ein Schreibfehler sein; es muß 42 heißen, Herr Präsident; es befindet sich...

VORSITZENDER: Welche Exhibit-Nummer hat es?


DR. FLÄCHSNER: Speer-Exhibit Nummer 7.


VORSITZENDER: Und was heißt dann 42? Warum schreiben Sie dann 42, wenn es Exhibit Nummer 7 ist?


DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! Das ist die Ordnungsnummer, unter der überhaupt das Dokument aufgenommen worden war bei der Zusammenstellung des Dokumentenbuches. Hier ist maßgebend die Exhibit-Nummer 7.


VORSITZENDER: Gut.


DR. FLÄCHSNER: Es ist nur zum Erleichtern des Auffindens im Dokumentenbuch, Herr Präsident. Es befindet sich auf Seite 17 [499] des englischen Textes; und da darf ich die Aufmerksamkeit des Gerichts auf den Punkt 3 des Erlasses lenken. Danach hatte die Zentrale Planung zu entscheiden über die notwendigen industriellen Neuplanungen über den Ausbau der Produktion von Rohstoffen, über die Verteilung der Rohstoffe, wie auch über die Zusammenfassung der Forderungen an das Transportwesen. In dem Erlaß ist nicht vorgesehen die Regelung der Frage der Arbeitskräfte.

Herr Speer! Wie kam es nun, daß trotzdem in der Zentralen Planung die Anforderung von Arbeitskräften besprochen wurde?

SPEER: Es sind alle 60 Sitzungen der Zentralen Planung, die von 1942 bis 1945 stattgefunden haben, in den Stenogrammen enthalten. Diese 5000 Schreibmaschinenseiten geben einen klaren Tätigkeitsbericht über die Aufgaben der Zentralen Planung. Es geht daraus für jeden Sachverständigen hervor, daß keine Arbeitseinsatzplanung vorgenommen wurde, denn es ist klar, daß eine Arbeitseinsatzplanung mindestens in vierteljährlichen Abständen durchgeführt werden müßte, wie wir das für die Rohstoffe auch machen mußten. In der Tat wurden in der Zentralen Planung drei bis vier Besprechungen über Arbeitseinsatz abgehalten. Diese drei bis vier Besprechungen kamen auf folgende Weise zustande: Ich hatte mir im Jahre 1942 oder 1943, also bevor ich die gesamte Produktion zu leiten hatte, bei Einziehungsaktionen von Soldaten zur Wehrmacht das Recht zugestehen lassen, die einzelnen Quoten der Einziehungen in der Produktion auf die einzelnen Sektoren zu verteilen. Diese Verteilung wurde in der Zentralen Planung als neutrales Gremium in einer Sitzung vorgenommen. Bei dieser Sitzung war selbstverständlich auch ein Vertreter vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vertreten, da ja gleichzeitig damit die Frage der Ersatzgestellung besprochen werden mußte. Ein zweiter Sektor, der in der Zentralen Planung besprochen wurde, war die Verteilung der Kohle für das nächste Jahr. Die Kohle steuerte genau wie bei der englischen Produktion auch unsere gesamte Kriegswirtschaft. Bei diesen Besprechungen mußte gleichzeitig festgestellt werden, inwieweit der Bedarf an Arbeitskräften des Kohlebergbaues vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz befriedigt werden kann, da nur mit diesem zusammen eine saubere Planung für das nächste Jahr vorgenommen werden konnte. Daraus entstanden die Besprechungen über den Einsatz von russischen Kriegsgefangenen im Bergbau, die hier zitiert worden sind. Es fanden darüber hinaus zwei Sitzungen statt, in denen tatsächlich die Forderungen aller Bedarfsträger besprochen wurden, und zwar in einer Weise besprochen wurden, wie es die Anklage für die Zentrale Planung für die gesamte Tätigkeit verallgemeinern möchte. Diese beiden Sitzungen fanden im Februar und März 1944 statt, und weder vorher noch nachher wurden sie [500] wiederholt. Dazu waren diese zwei Sitzungen während meiner Krankheit; es war mir bereits damals unklar, wieso Sauckel gerade während meiner Krankheit meinem Wunsche, die Zentrale Planung hier einzuschalten, nachgekommen war und sich danach wieder von dieser Zusage distanzierte.


DR. FLÄCHSNER: Von der Anklage sind verschiedene Auszüge aus Sitzungen der Zentralen Planung vorgelegt worden.

Sind diese Auszüge nach Ihrer Kenntnis aus den Stenogrammen oder aus dem Protokoll der Sitzungen entnommen?


SPEER: Sie sind aus den Stenogrammen entnommen worden. Außer diesem Stenogramm wurde bei jeder Sitzung noch ein Protokoll angefertigt über das Sitzungsergebnis. Diese Protokolle sind das tatsächliche Ergebnis der Sitzung. Aus den Protokollen selbst ist kein Material von der Anklage hier vorgelegt worden bis jetzt. Das, was im Stenogramm vorgelegt wird, sind selbstverständlich Bemerkungen und Debatten, wie sie bei derartig wichtigen Gegenständen in jeder Kriegswirtschaft jedes Landes vorkommen, auch wenn die entsprechende Behörde nicht unmittelbar für die Fragen etwa des Arbeitseinsatzes verantwortlich ist.


DR. FLÄCHSNER: Handelte es sich demnach bei den Zitaten, die hier vorgekommen sind, um Entscheidungen, die in der Zentralen Planung oder von Ihnen getroffen worden sind?


SPEER: Das ist ja schon beantwortet worden.


DR. FLÄCHSNER: Ich möchte nur noch eine Frage an Sie richten. Sie waren doch Rüstungsbevollmächtigter innerhalb des Vierjahresplanes. Was hat es damit auf sich?


SPEER: Der Rüstungsbevollmächtigte im Vierjahres plan wurde ebenfalls im März 1942 von Göring auf meinen Vorschlag hin geschaffen, und ich wurde zum Rüstungsbevollmächtigten ernannt. Dies war eine Formsache. Es war allgemein bekannt, daß Göring mit Todt, meinem Vorgänger, Streitigkeiten hatte, da ihm die Heeresrüstung im Vierjahresplan nicht unterstand. Ich hatte mich mit diesem Rüstungsbevollmächtigten Göring offiziell unterstellt. Tatsächlich ist der Rüstungsbevollmächtigte nicht wirksam geworden. Ich habe keinerlei Weisungen als Rüstungsbevollmächtigter herausgegeben. Ich hatte als Minister genügend Autorität und hatte es nicht notwendig, mich dabei der Autorität des Vierjahresplanes zu bedienen.


DR. FLÄCHSNER: Zur Erleichterung des Gerichts ist es vielleicht gestattet, bei der Frage der Zentralen Planung darauf hinweisen zu dürfen, daß sich die Zeugen Schieber in Fragebogen unter Nummer 4 und 45, und der Zeuge Kehrl sich unter Nummer 2 dazu geäußert haben.

[501] Ich komme jetzt zu der Frage der Verantwortlichkeit für die Zahl der ausländischen Arbeiter allgemein.

Herr Speer! Die Anklage erhebt den Vorwurf, daß Sie an der nach Deutschland gekommenen Gesamtzahl ausländischer Arbeiter eine Mitverantwortung haben. Ihr Mitangeklagter Sauckel hat hierzu ausgesagt, daß er vordringlich für Sie gearbeitet hätte, so daß seine Tätigkeit durch Ihren Bedarf in der Spitze bestimmt worden sei. Was haben Sie dazu festzustellen?


SPEER: Selbstverständlich habe ich von Sauckel erwartet, daß er den Bedarf der Rüstung vordringlich abdeckt, aber es kann nicht davon die Rede sein, daß er meinen Bedarf an der Spitze abgedeckt hat, denn ich habe ab Frühjahr 1943 nur einen Teil der Arbeitskräfte erhalten, den ich benötigt hätte. Wenn mein Spitzenbedarf abgedeckt worden wäre, hätte ich alles erhalten müssen. Ich brauche hierzu nur ein Beispiel zu nennen: Es sind in der gleichen Zeit 200000 Ukrainerinnen für die Haushaltungen bereitgestellt worden. Es ist sicher, daß ich damals der Meinung war, daß diese besser in der Rüstung beschäftigt würden. Es ist weiter klar, daß die Reserven an deutschen Arbeitskräften nicht ausgenutzt waren; diese waren ab Januar 1943 noch immer reichlich vorhanden. Ich hatte ein Interesse an deutschen Arbeitskräften – auch an Frauen. Auch diese Nichtausnutzung der deutschen Reserve an Arbeitskräften zeigt, daß ich nicht für die Abdeckung des Spitzenbedarfes, für die Forderung an ausländischen Arbeitskräften insgesamt verantwortlich gemacht werden kann.


DR. FLÄCHSNER: Ich darf darauf hinweisen, daß sich über diese Fragen in den Fragebogen der Zeuge Schmelter zu Punkt 12, 13 und 16, der Zeuge Schieber zu Punkt 22, der Zeuge Rohland zu Punkt 1 und 4, und der Zeuge Kehrl unter Nummer 9 geäußert haben.

Herr Speer! Wenn Sie oder Ihre Dienststelle Arbeitskräfte anforderten, dann wußten Sie doch, daß darin ausländische Arbeitskräfte enthalten sein würden. Brauchten Sie diese ausländischen Arbeitskräfte?


SPEER: Ich brauchte sie nur zu einem Teil, von meinen Produktionsbedürfnissen aus gesehen. So konnten zum Beispiel die Kohlenbergwerke nicht ohne russische Kriegsgefangene auskommen. Hier wäre es unmöglich gewesen, die Reserven an deutschen Arbeitskräften, die in der Hauptsache aus Frauen bestanden, einzusetzen. Es gab weiter gewisse Spezialgebiete, bei denen es erwünscht war, ausländische Facharbeiter zu haben, aber die Mehrzahl der Arbeitskräfte konnte durch Deutsche, auch durch Frauen, gestellt werden. Dies wurde in den Rüstungen Englands, Amerikas und sicher auch in der Sowjetunion in großem Umfange durchgeführt.


[502] VORSITZENDER: Wollen Sie nicht fortfahren, Dr. Flächsner? Sie brauchen nicht zu warten.


DR. FLÄCHSNER: Ja. Ich werde hierauf im Dokumentenbeweis noch ausführlicher zurückkommen.

Ich möchte, Herr Speer, mich noch einmal Ihrer Aussage vom 18. Oktober 1945 zuwenden. Sie haben darin mehrmals bestätigt, daß Sie wußten, daß die Arbeitskräfte aus besetzten Gebieten gegen ihren Willen nach Deutschland kamen. Die Anklage behauptet nun, daß Sie die Anwendung von Zwang und Terror gebilligt hätten. Was haben Sie hierzu zu sagen?


SPEER: Ich hatte auf die Art und Weise, wie die Arbeitskräfte beschafft wurden, keinen Einfluß. Wenn die Arbeitskräfte gegen ihren Willen nach Deutschland kamen, so verstehe ich darunter, sie werden durch gesetzliche Maßnahmen verpflichtet, Arbeit für Deutschland anzunehmen.

Ob diese gesetzlichen Maßnahmen berechtigt waren oder nicht, habe ich damals nicht untersucht. Dies war ja auch nicht meine Angelegenheit. Unter Anwendung von Zwang und Terror verstehe ich dagegen polizeiliche Maßnahmen, wie Festnahmen, Razzien und dergleichen. Diese Gewaltmaßnahmen billigte ich nicht. Das geht auch aus meiner Stellungnahme in der Besprechung bei Lammers vom 11. Juli 1944 hervor. Ich stellte mich damals auf den Standpunkt, daß weder eine Erhöhung der Polizeikräfte, noch Razzien, noch Gewaltmaßnahmen richtig seien. In diesem Dokument bin ich gleichzeitig als einer derjenigen angeführt, die gegen die dort vorgeschlagenen Gewaltmaßnahmen ihre Bedenken geäußert haben.

VORSITZENDER: Wo ist das Dokument?


DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! Das ist Dokument 3819-PS, welches die Anklagebehörde im Kreuzverhör, ich glaube, des Angeklagten Keitel und des Angeklagten Sauckel vorgelegt hat. Ich habe es ins Dokumentenbuch nicht aufgenommen.

Herr Speer! Warum waren Sie gegen derartige Gewaltmaßnahmen?


SPEER: Weil durch Gewaltmaßnahmen dieser Art ein geordneter Arbeitseinsatz in den besetzten Gebieten zerschlagen werden mußte. Ich hatte aber ein Interesse an einer geordneten Produktion in den besetzten Gebieten. Bei Gewaltmaßnahmen gingen mir die Arbeitskräfte in den besetzten Gebieten verloren, denn es bestand die Gefahr, daß sie sich in zunehmendem Maße in die Wälder flüchteten, um nicht nach Deutschland zu müssen, und daß sie die Reihen der Widerstandsbewegungen stärkten. Dies aber führte wieder zu erhöhten Sabotagen und das wieder zur Einschränkung der Produktion in den besetzten Gebieten. Daher waren sowohl [503] die Militärbefehlshaber wie die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen wie auch ich immer wieder gegen diese vorgeschlagenen Gewaltmaßnahmen größeren Stils.


DR. FLÄCHSNER: Waren Sie an der Arbeiterwerbung aus verschiedenen Ländern besonders interessiert und warum?


SPEER: Ja, ich war an der Arbeiterwerbung aus Frankreich, Belgien, Holland, also aus dem Westen und aus Italien besonders interessiert, denn der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hatte ab Frühjahr 1943 festgelegt, daß in der Hauptsache die Arbeitskräfte aus diesen Gebieten für die Rüstung zur Verfügung gestellt werden sollen. Dagegen sollten die Arbeitskräfte aus dem Osten für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und für den Bahnbau vorwiegend verwendet werden. Diese Festlegung hat Sauckel mir gegenüber auch noch im Jahre 1944 mehrmals wiederholt.


DR. FLÄCHSNER: Ich darf hierzu auf das Dokument 3012-PS – es ist Exhibit US-190 – verweisen. Es befindet sich auf Seite 19 des englischen und Seite 16 des französischen Textes meines Dokumentenbuches. Ich zitiere aus der Besprechung mit der Wirtschaftsinspektion Süd in Rußland. Peukert, der Beauftragte Sauckels für Rußland, legt darin fest – ich zitiere:

»... Es sei vorgesehen, daß die Arbeitskräfte aus den Ostgebieten vor allem in der Land- und Ernährungswirtschaft, die Arbeitskräfte aus dem Westen (insbesondere die von Minister Speer benötigten Fachkräfte) der Rüstungswirtschaft zuzuführen...«

Und ferner Dokument 1289-PS – das ist Exhibit RF-71 – und ist wiedergegeben auf Seite 42 des englischen Textes meines Dokumentenbuches, Seite 39 des französischen und deutschen Textes. Es handelt sich um einen Vermerk Sauckels vom 26. April 1944.

»Nur durch erneute Mobilisierung der Reserven in den besetzten Westgebieten kann der dringende Qualitätsarbeiterbedarf der deutschen Rüstung befriedigt werden. Die Reserven aus anderen Gebieten reichen dafür qualitäts- und zahlenmäßig nicht aus. Sie werden dringend benötigt für den Bedarf der Landwirtschaft, der Verkehrswirtschaft und der Bauwirtschaft. Die Arbeitskräfte aus dem Westen sind bereits von jeher zu 75 % der Rüstung zugeführt worden.«


VORSITZENDER: Dr. Flächsner! Wenn ich für mich sprechen darf, so weiß ich wirklich nicht, welches Problem Sie zu lösen versuchen oder was für eine Streitfrage Sie behandeln. Ich weiß nicht, wieso dies überhaupt beweiserheblich ist. Was macht es aus, ob sie von Westen oder von Osten gekommen sind? Soweit ich Ihren Vortrag oder den des Angeklagten verstehe, ist es so, daß [504] »Rüstungsindustrie« im Sinne der Genfer Konvention die vielfältigen Industriezweige nicht einschließt, die vielleicht einmal in die Rüstung übergehen können. Sie bezieht sich nur auf Dinge, die direkt mit Munition zu tun haben. Wenn Sie uns aber diese Streitfrage hier schon vorbringen, was hat es dann für einen Zweck, uns auf so ein Beweisthema zu verweisen? Das möchte ich gerne wissen, weil ich nicht im geringsten verstehe, worauf Sie hinaus wollen.

DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! Das ist die Vorbereitung für die Frage, auf die wir jetzt kommen, nämlich die der Sperrbetriebe. Durch die Einrichtung der Sperrbetriebe wollte Speer, wenn ich mich so ausdrücken darf, die Übertragung von Arbeitern aus dem Westen nach Deutschland praktisch abstoppen. Deswegen muß ich vorher dartun, daß bisher seine Arbeiter, die Arbeiter für seine Betriebe, sofern sie aus dem Ausland kamen, vorwiegend aus dem Westen kamen. Ich will darlegen...


VORSITZENDER: Wenn wir nun annehmen, er habe unterbinden wollen, daß sie von Westen kamen, was wäre da der Unterschied?


DR. FLÄCHSNER: Es wird doch Speer zur Last gelegt, Herr Präsident, daß er aktiv an der Deportation von Arbeitern aus dem Westen für seine Rüstungszwecke tätig gewesen sei. Nun kommt es auf das Datum an. Vom Jahre 1943 ab hat er eine andere Politik verfolgt, während vorher, wie ja wohl aus der früheren Beweisaufnahme schon hervorgeht, die Arbeiter, die nach Deutschland gekommen sind, in weitgehendem Maße freiwillige Arbeiter gewesen sind.


VORSITZENDER: Selbstverständlich. Wenn Sie beweisen können, daß sie alle freiwillige Arbeiter waren, dann wäre das von erheblicher Bedeutung, aber Sie lenken Ihre Beweisführung gar nicht darauf hin.


DR. FLÄCHSNER: Das ist aber der Endzweck meiner Beweisführung, Herr Präsident. Ich möchte gerne diesen Beweis führen, soweit es möglich ist.


VORSITZENDER: Ich sage Ihnen nur: Ich verstehe nicht, worauf das hinausläuft.

Fahren Sie fort, warten Sie nicht länger.


DR. FLÄCHSNER: Herr Speer! Vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz sind Italien und die besetzten Westgebiete als die Länder bezeichnet worden, aus denen in der Hauptsache die ausländischen Arbeiter für Rüstungszwecke gestellt werden sollten. Wie weit billigten Sie in diesen Ländern Sauckels Maßnahmen?


[505] SPEER: Bis zum Frühjahr 1943 billigte ich sie in vollstem Umfange. Bis zu diesem Zeitpunkt waren auch keine sichtbaren nachteiligen Folgen für mich eingetreten. Vom Frühjahr 1943 ab wurde die Ablehnung der Arbeitskräfte, nach Deutschland zu gehen, bei der Arbeiterschaft des Westens größer. Das hängt vielleicht zusammen mit der Niederlage bei Stalin grad und mit den verstärkten Fliegerangriffen auf Deutschland. Bis zum Frühjahr 1943 wurde nach meiner Kenntnis der Arbeitsverpflichtung mehr oder weniger willig nachgekommen. Vom Frühjahr 1943 ab jedoch kam oft nur noch ein Teil der aufgerufenen Arbeiter zu den Werbestellen.

Ich richtete daher etwa ab Juni 1943 durch den Militärbefehlshaber in Frankreich die sogenannten Sperrbetriebe ein. Belgien, Holland und Italien folgten bald mit dieser Einrichtung nach. Wichtig ist, daß jeder Arbeiter, der in einem der Sperrbetriebe beschäftigt war, automatisch von einem Einsatz nach Deutschland ausgenommen war und daß auch jeder Arbeiter, der nach Deutschland aufgerufen war, in einen Sperrbetrieb in seinem Lande gehen konnte, ohne daß den Organen des Arbeitseinsatzes die Möglichkeit gegeben war, diese wieder aus diesem Betrieb herauszuholen.


DR. FLÄCHSNER: Welche Folgen hatte das für die Arbeiterwerbung in den besetzten Westgebieten?


SPEER: Der Arbeitseinsatz in den besetzten Westgebieten nach Deutschland ist nach der Einführung der Sperrbetriebe auf einen Bruchteil abgesunken. Während vorher im Monat 80000 bis 100000 Arbeitskräfte zum Beispiel von Frankreich nach Deutschland kamen, ist nach der Einführung der Sperrbetriebe diese Zahl auf 3000 bis 4000 im Monat, also auf eine unerhebliche Zahl abgesunken, wie aus dem Dokument RF-22 hervorgeht. Es ist klar und muß dazu gesagt werden, daß die Verringerung dieser Zahlen selbstverständlich auch mit ein Ergebnis der Widerstandsbewegung ist, die im Westen in dieser Zeit anfing, sich auszubreiten.


DR. FLÄCHSNER: Haben Sie und Ihre Dienststellen zu diesem Zeitpunkt die Politik Sauckels gebilligt?


SPEER: Nein, es gab in dieser Zeit die ersten schweren Differenzen über die Sperrung dieser Arbeiter für den Arbeitseinsatz nach Deutschland. Das kam daher, daß der Verlust an Arbeitskräften, die ich in der Produktion der besetzten Gebiete hatte, größer war als die Arbeitskräfte, die von den besetzten Gebieten des Westens nach Deutschland kamen. Das geht aus dem Dokument RF-22 hervor, nach dem noch im Jahre 1943, und zwar vorwiegend in der ersten Hälfte des Jahres, etwa 400000 Arbeitskräfte von Frankreich nach Deutschland gekommen sind, die Produktion Frankreichs aber in derselben Zeit um 800000 Arbeitskräfte abnahm und der für Deutschland arbeitende Anteil der Arbeitskräfte in der französischen Produktion um 450000 Arbeitskräfte abnahm.


[506] DR. FLÄCHSNER: Warum verlangten Sie im Sommer 1943 die Übernahme der deutschen Gesamtproduktion vom Wirtschaftsministerium?


SPEER: In der deutschen Produktion lag nach meiner Ansicht noch eine erhebliche Reserve, da die deutsche Friedenswirtschaft noch nicht in genügendem Umfange auf die Kriegswirtschaft umgestellt war. Neben den deutschen Frauen lag meiner Ansicht nach hier die größte Reserve des innerdeutschen Arbeitseinsatzes.


DR. FLÄCHSNER: Was unternahmen Sie, als Sie vom Wirtschaftsministerium die gesamte Produktion übertragen erhielten?


SPEER: Ich hatte damals bereits folgenden Plan vorbereitet: In Deutschland wurde ein großer Teil der Industrie mit der Produktion von sogenannten Verbrauchsgütern beschäftigt. Verbrauchsgüter sind zum Beispiel Schuhe, Kleider, Möbel und andere Bedarfsartikel für die Wehrmacht und für zivilen Bedarf. In den besetzten Westgebieten dagegen lagen die Kapazitäten für diese Fertigungen still. Sie waren nicht ausgenützt, weil die Rohstoffe fehlten. Diese Industrien hatten aber gerade in den besetzten Westgebieten einen besonders hohen Stand. Ich habe in der Durchführung dieses Planes die in Deutschland erzeugten Rohstoffe, wie zum Beispiel die künstliche Wolle, den deutschen Betrieben entzogen und sie nach dem Westen geliefert. Es sollten im Endergebnis dadurch eine Million Arbeitskräfte im Lande mehr in Arbeit gebracht werden, und dadurch konnte ich in Deutschland eine Million deutscher Arbeitskräfte für die Rüstung gewinnen.


DR. FLÄCHSNER: Wollten Sie die Rüstungsproduktion nicht auch in Frankreich steigern beziehungsweise fördern?


SPEER: Nein, alle diese Pläne waren mißlungen. Es ist der Französischen Regierung vor Ausbruch des Krieges nicht gelungen, eine Rüstungsproduktion in Frankreich aufzuziehen, und ich bin an dieser Aufgabe, oder vielmehr meine Organe sind an dieser Aufgabe auch gescheitert.


DR. FLÄCHSNER: Was beabsichtigten Sie mit diesem neuen Plan, welche Vorteile brachte er für Sie?


SPEER: Ich will es ganz kurz ausführen. Ich konnte durch diesen Plan in Deutschland ganze Betriebe für die Rüstung stilllegen und bekam dadurch nicht nur Arbeitskräfte, sondern Fabrikraum, Verwaltungspersonal frei; ich bekam Strom, Verkehrsvolumen frei, und zudem hatten diese Betriebe, da sie nie kriegswichtig waren, fast keine ausländischen Arbeitskräfte erhalten, so daß ich dadurch fast ausschließlich deutsche Arbeitskräfte in die deutsche Produktion bekam, die mir natürlich in der Rüstung wertvoller, bedeutend wertvoller waren als jede ausländische Arbeitskraft.


[507] DR. FLÄCHSNER: Brachte ein solcher Plan nicht für die deutsche industrielle Entwicklung Gefahren und Nachteile mit sich?


SPEER: Die Nachteile waren erhebliche, da jede Stillegung eines Betriebes eine Herausnahme der Maschineneinrichtungen bedeutete und nach Beendigung des Krieges dann eine Umstellung dieser Betriebe auf die Friedenswirtschaft mindestens sechs bis acht Monate in Anspruch nimmt.

Ich habe damals auf einer Gauleitertagung in Posen ausgeführt, daß aber, wenn wir in diesem Krieg Erfolg haben wollen, wir auch diejenigen sein müssen, die die größeren Opfer auf sich nehmen.


DR. FLÄCHSNER: Und wie wurde dieser Plan in die Wirklichkeit umgesetzt?


VORSITZENDER: Dr. Flächsner! Was gehen den Gerichtshof diese Einzelheiten an? Es interessiert uns nicht, ob seine Pläne erfolgreich waren oder nicht. Die einzige Frage, die dieser Gerichtshof zu entscheiden hat, ist, ob sie nach dem Statut und dem Völkerrecht rechtmäßig waren. Abgesehen von ihrer Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ist es aber für uns unerheblich, ob seine Pläne gut oder schlecht waren oder welches die Einzelheiten dieser Pläne waren.

DR. FLÄCHSNER: Jawohl, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Es ist nur eine Zeitverschwendung, auf Einzelheiten des Planes einzugehen.


DR. FLÄCHSNER: Ich wollte damit dartun, daß die Tendenzen oder sagen wir, die Tendenz, die der Angeklagte mit der Arbeitseinsatzpolitik verfolgte, eben die war, den Ausländer in seiner Heimat zu beschäftigen und die deutschen Reserven ausschließlich für seine eigenen Zwecke, für die letzten Zwecke der Rüstung, für sich in Anspruch zu nehmen; also alles was nicht unbedingt...


VORSITZENDER: Aber, Dr. Flächsner, dies ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, nicht der Rechtmäßigkeit. Er sagt, er habe eine Menge deutscher Arbeiter gehabt, guter Arbeiter, und diese hätten Verbrauchsgüter produziert, nicht Waffen. Er hielt es für besser, seine Industrien so einzurichten, daß die Arbeiter in Frankreich oder in den anderen westlichen Ländern verbleiben konnten.

Was haben wir damit zu tun? Wenn sie gezwungen worden sind, dort zu arbeiten, dann ist das genau so rechtswidrig, als wenn sie zwangsweise zur Arbeit nach Deutschland gebracht worden wären. Dies zumindest behauptet die Anklage.


DR. FLÄCHSNER: Ja, ich dachte aber und glaube...

VORSITZENDER: Wir werden uns jetzt vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


[508] VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird die Verteidiger morgen nachmittag 2.00 Uhr zur Frage der Zeiteinteilung für die Plädoyers hören.

DR. FLÄCHSNER: Herr Speer! Wollen Sie uns kurz zusammenfassend sagen, wie Sie mit Herrn Bichelonne, dem französischen Wirtschaftsminister, über Ihr Programm sich geeinigt haben? Aber wollen Sie das bitte zusammenfassen, ja?


SPEER: Sofort nach Übernahme der Produktion im September 1943 habe ich mit Bichelonne vereinbart, daß ein großes Verlagerungsprogramm von Deutschland nach Frankreich nach dem von mir bereits geschilderten System zur Durchführung kommt. Bichelonne erklärte in einer anschließenden Besprechung, daß er zwar nicht autorisiert sei, mit mir über den Arbeitseinsatz zu sprechen. Im Gegenteil habe ihm Minister Laval das ausdrücklich untersagt. Er müsse darauf aufmerksam machen, daß eine Fortsetzung der Arbeiterwerbung im bisherigen Umfang das zwischen uns besprochene Programm unmöglich machen würde. Ich war derselben Meinung. Wir kamen dann überein, die gesamte französische Produktion, von der Kohle angefangen bis zum Fertigprodukt, zu Sperrbetrieben zu erklären. Wir waren uns beide dabei vollständig im klaren, daß dies den Arbeitseinsatz nach Deutschland fast unmöglich machen werde, denn wie ich bereits gesagt habe, stand es jedem Franzosen frei, bei einem Aufruf nach Deutschland in einen dieser Sperrbetriebe zu gehen. Ich gab Bichelonne mein Wort, daß ich diese Linie auf weite Sicht einhalten werde, und dieses Wort habe ich ihm trotz aller Schwierigkeiten gehalten.


DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! Ich darf hierzu aus dem Dokument R-124, das ist Exhibit US-179, zitieren; es befindet sich auf Seite 37 des englischen Dokumentenbuches. Es handelt sich da um eine schon mehrfach berührte Rede Sauckels vor der Zentralen Planung. Ich zitiere daraus nur:

»... meine Dienststellen in Frankreich haben mir das nächste Mal, als ich hingekommen bin, erklärt:... Der Minister Bichelonne hat mit Minister Speer ein Abkommen getroffen, wonach nur noch französische Arbeiter für den Einsatz in Frankreich in Frage kommen und nach Deutschland keine mehr zu gehen brauchen. Das traf zusammen mit der ersten großen Verhandlung.«

Herr Speer! Welche Folge trat nun für den Arbeitseinsatz von Deutschland nach Frankreich ein?

SPEER: Das habe ich bereits angedeutet. Der Ar beitseinsatz war damit schlagartig vom 1. Oktober ab fast vollständig stillgelegt.

[509] DR. FLÄCHSNER: Ich werde auf die Auswirkung dieses Speer-Bichelonne-Planes und die von Speer verfolgte Tendenz bei den verschiedenen Versuchen, das Prinzip durchzuführen, an Hand der Dokumente später noch ausführlich zurückkommen. Ich werde daher jetzt mit den Fragen über diesen Gegenstand nicht fortfahren und möchte mich lediglich darauf beschränken, aus dem amtlichen französischen Dokument RF-22, das ist Seite 20 des englischen Textes meines Dokumentenbuches, Seite 17 des deutschen und des französischen Textes, zu zitieren.

Es heißt dort in dem Bericht:

»Schließlich setzte eine wahre Feindseligkeit zwischen Sauckel und Speer, welcher mit der Organisation der Zwangsarbeit in den besetzten Gebieten beauftragt war, ein.«

Und einige Zeilen weiter:

»Die Überlegenheit des Erstgenannten auf den Zweiten, die sich im Laufe der... Besetzungsmonate immer deutlicher bemerkbar machte, erleichterte weitgehend den Widerstand gegen die Verschleppung...«

Aus dem vorhergehenden Text geht hervor, daß mit dem Erstgenannten, dem Angeklagten Speer, und dem Militärbefehlshaber...

VORSITZENDER: Aber das ist doch alles kumulativ. Sie haben das alles schon drei- bis viermal bewiesen.

DR. FLÄCHSNER: Gut. Ich werde das nicht weiter fortsetzen. Nun zur Richtigstellung, Herr Speer, im Dokument heißt es, Sie hätten was mit der Organisierung der Zwangsarbeit in Frankreich zu tun gehabt. Stimmt das?


SPEER: Nein, die Organisation der Arbeit in Frankreich unterstand mir nicht.


DR. FLÄCHSNER: Sie haben schon angedeutet, daß dieses Verlagerungsprogramm nicht nur auf Frankreich beschränkt war. Wollen Sie mir angeben, auf welche Länder es noch ausgedehnt wurde?


SPEER: Ich fasse gleich die letzte Frage mit zusammen: Das Programm wurde ausgedehnt auf Belgien, Holland, Italien, Tschechoslowakei. Dort wurde auch die gesamte Produktion zu Sperrbetrieben erklärt, und diese wurden mit dem gleichen Schutz für die Arbeitskräfte ausgestattet wie in Frankreich; auch nach der Sitzung bei Hitler vom 4. Januar 1944, in der das neue Programm für das Jahr 1944 für den Westen festgelegt wurde. Ich hielt an dieser Politik fest. Die Folge davon war, daß im ersten Halbjahr 1944 von Frankreich nach Deutschland 33000 Arbeitskräfte kamen gegenüber 500000 Arbeitskräften, die vorgesehen waren in dieser Besprechung, und von den anderen Ländern auch etwa nur zehn Prozent der vorgesehenen Arbeitskräfte nach Deutschland kamen.


[510] DR. FLÄCHSNER: Wie war es mit den Zahlen der einzelnen Arbeitskräfte aus dem Protektorat?


SPEER: Überall gab es nur einen Bruchteil von dem Vorgesehenen.


DR. FLÄCHSNER: Es ist von der Anklagebehörde ein Dokument 1739-PS, Exhibit RF-10, vorgelegt worden. Es befindet sich auf Seite 23 des englischen Textes meines Dokumentenbuches, ein Bericht Sauckels vom Dezember 1942. Ferner ist ein Dokument 1290-PS, Seite 24 des englischen Textes, vorgelegt worden. Aus diesen Urkunden scheint mir hervorzugehen, daß nach eigenen Feststellungen Sauckels vom Beginn seiner Tätigkeit bis einschließlich März ein Überangebot an Arbeitskräften vorlag. Stimmt das?


SPEER: Das stimmt.


DR. FLÄCHSNER: Aus Dokument 016-PS, das ist Exhibit US-168 – es befindet sich auf Seite 25 des englischen Textes meines Dokumentenbuches –, geht weiter hervor, daß Sauckel den Einsatz der deutschen Frauen für die gesamte Rüstung nicht befürwortet hat, dagegen im Sommer 1942 mehrere hunderttausend ukrainische Mädchen für deutsche Haushalte zur Verfügung stellte.

Diese drei Dokumente zeigen zusammen, daß Speer in seinem Ministerium nicht für die Gesamtzahl wie überhaupt für die Zahl der nach Deutschland gekommenen Arbeitskräfte verantwortlich gemacht werden kann.

Ich möchte ferner ein Dokument überreichen als Speer-Exhibit Nummer 8. Im Dokumentenbuch, Herr Präsident, ist es bezeichnet mit 02 und befindet sich auf Seite 26 des englischen Textes. Es ist eine Sitzung der Zentralen Planung.


VORSITZENDER: Dr. Flächsner! Sie geben uns die Exhibit-Nummer keines dieser Dokumente an, Sie bieten sie also absolut nicht in der vorgeschriebenen Weise als Beweismittel an. Sie nehmen jetzt Bezug auf 02; das ist eine Numerierung, mit der wir überhaupt nichts zu tun haben.


DR. FLÄCHSNER: Dann darf ich diese Urkunden als Exhibit Nummer 8 überreichen.


VORSITZENDER: Und wie steht es mit dem vorigen? Oh, es liegt schon vor. Vielleicht wäre es ganz gut, wenn Sie uns nachher eine Liste geben würden, in der die richtigen Exhibit-Nummern für alle diese Dokumente, auf die Sie sich beziehen, angegeben sind.

DR. FLÄCHSNER: Jawohl, Herr Präsident. Das werde ich gerne tun.

Ich möchte zitieren. Es handelt sich um eine Bemerkung Speers:

»Dazu ist wieder nötig, daß wir neue deutsche Kräfte, auch ungelernte Kräfte, in die Betriebe bringen; denn ich kann nicht [511] alles, was wir an Soldaten abgeben müssen, durch Ausländer ersetzen. Die deutsche Decke wird einfach zu gering. Wir haben heute schon... ›einen Sabotagefall‹... nach dem andern und wissen nicht, woher das kommt. Sabotagefälle können schon vorkommen. Die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um mindestens eine Million Deutscher in die Rüstungsbetriebe zu überführen, sind außerordentlich hart und werden auch meiner Auffassung nach den gesamten Lebensstandard der oberen Schicht herabdrücken. Das bedeutet also, daß wir für die Dauer des Krieges, ganz grob gesagt, verproletarisieren, wenn der Krieg lange dauert. Dieser Sache muß man kühl und nüchtern ins Auge sehen. Es bleibt also nichts anderes übrig.«

Diese Auffassung Speers von einer scharfen Ausnützung der Reserven von Arbeitskräften innerhalb Deutschlands wurde bis zum Sommer 1944 nicht verwirklicht. Und dies war ein Streitpunkt zwischen Speer einerseits und Sauckel und den Gauleitern andererseits. Hiermit befassen sich die Aussagen der Zeugen in den Fragebögen. Ich darf zur Erleichterung des Gerichts verweisen – bei Schieber ist es die Antwort auf Frage 22, bei Rohland die Frage zu 1 und 4, bei Kehrl die Antwort Nummer 9, bei Schmelter die Frage 13 und 16. Ich kann leider nicht die Seitenzahl des englischen Buches angeben, Herr Präsident, denn ich habe das noch nicht gesehen.

VORSITZENDER: Von welchem Dokument sprechen Sie?

DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! Es sind die beantworteten Fragebögen im Ergänzungsband meines Dokumentenbuches, von dem ich hoffe, daß er jetzt dem Gericht vorliegt.


VORSITZENDER: Ja, stimmt.


DR. FLÄCHSNER: Im einzelnen möchte ich mir vorbehalten, die Dokumente am Schluß meiner Befragung in toto zu überreichen. Ich habe mir nur erlaubt, auf die Punkte hinzuweisen, in denen die Zeugen sich dazu geäußert haben.


VORSITZENDER: Gut.


DR. FLÄCHSNER: Über die verschiedenen Auffassungen von Sauckel und Speer unterrichtet weiterhin eine Besprechung Speers auf der Sitzung der Zentralen Planung vom 21. Dezember 1943.

Es befindet sich auf Seite 27 des englischen Textes meines Dokumentenbuches. Es wird bei mir Exhibit Nummer 9. Ich zitiere...


VORSITZENDER: Sie brauchen es nicht zu zitieren, Dr. Flächsner. Ich dachte, ich hätte Ihnen das schon deutlich genug erklärt, daß uns der Erfolg oder Mißerfolg dieser Pläne nicht interessiert.


[512] DR. FLÄCHSNER: Herr Speer! Ein wichtiges Dokument der Anklage ist die Niederschrift der Sitzung bei Hitler am 4. Januar 1944, die unter Nummer 1292-PS als Exhibit US-225 eingereicht worden ist. Ich darf Bezug nehmen auf Seite 28 des englischen Textes meines Dokumentenbuches. Wie kam diese Sitzung zustande?


SPEER: Sie wurde auf Wunsch Hitlers einberufen.


DR. FLÄCHSNER: Aus welchem Grunde?


SPEER: Um die Streitigkeiten zwischen Sauckel und mir zu beenden.


DR. FLÄCHSNER: Was war die Entscheidung Hitlers?


SPEER: Die Entscheidung war ein unbrauchbarer Kompromiß wie oft bei Hitler. Die Sperrbetriebe sollten aufrechterhalten werden, und Sauckel ließ sich dazu den Auftrag geben, dreieinhalb Millionen Arbeiter aus den besetzten Gebieten zu holen. Hitler gab schärfste Weisung über OKW an die Militärbefehlshaber, den Forderungen Sauckels mit allen Mitteln nachzukommen.


DR. FLÄCHSNER: Waren Sie mit dieser Entscheidung einverstanden?


SPEER: Nein, keineswegs; denn mit ihrer Durchführung mußte das Verlagerungsprogramm von mir nach dem Westen zusammenbrechen.


DR. FLÄCHSNER: Was unternahmen Sie darauf?


SPEER: Ich unterrichtete im Gegensatz zu der Entscheidung Hitlers in dieser Sitzung den Militärbefehlshaber in meinem Sinne, so daß bei dem zu erwartenden Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht an den Militärbefehlshaber dieser zwei Auslegungen der Sitzung auf seinem Tisch hatte. Da der Militärbefehlshaber mehr in meinem Sinne eingestellt war, war zu erwarten, daß er auch meiner Linie folgen wird.


DR. FLÄCHSNER: Ich darf hierzu ein Dokument überreichen, welches sich auf Seite 29 meines englischen Dokumentenbuches, Seite 26 des deutschen und französischen Textes, befindet. Es handelt sich um das Fernschreiben Speers an den General Studt in Paris. Es wird Exhibit Nummer 10. Aus dem Schreiben geht zweierlei hervor. Erstens, Speer schreibt:

»Hinsichtlich der besetzten Westgebiete wird Gau leiter Sauckel zunächst mit den zuständigen Stellen in Verhandlung treten, um die Art und Möglichkeit der Durchführung zu klären.«


VORSITZENDER: Zu welchem Zwecke verlesen Sie das jetzt, Dr. Flächsner?

[513] DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! Die Anklagebehörde hat diese Urkunde Nummer 1292-PS vorgelegt, um zu beweisen...


VORSITZENDER: Der Angeklagte hat uns doch gerade gesagt, was in dem Dokument steht. Er hat uns die Angelegenheit im wesentlichen erklärt, und wir verstehen die Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und Sauckel vollkommen.


DR. FLÄCHSNER: Dieses Dokument zeigt nun die Reaktion des Angeklagten, was er getan hat, um diesen Beschluß Hitlers an sich zu konterkarieren gewissermaßen oder jedenfalls abzuschwächen. In diesem Schreiben sagte der Angeklagte an den General Studt...


VORSITZENDER: Dr. Flächsner! Der Gerichtshof hat Ihnen deutlich genug gezeigt, welchen Standpunkt er zu dieser Frage der verschiedenen Pläne und Meinungsverschiedenheiten zwischen Sauckel und Speer einnimmt. Warum gehen Sie nicht auf einen anderen Punkt Ihres Falles über, falls Sie noch einen haben?

DR. FLÄCHSNER: Herr Vorsitzender! Ich will auch nicht hier die Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden erörtern, sondern ich will dartun, was Speer unternommen hat, um seinen Standpunkt in der Praxis zur Durchführung zu bringen, und es bezieht sich gar nicht...


VORSITZENDER: Ja, aber das ist unerheblich. Wie ich gerade betont habe, hat der Angeklagte uns erklärt, was er unternommen hat. Es ist nicht nötig, uns das alles noch einmal vorzulesen.


DR. FLÄCHSNER: Jawohl. Ich darf dann weiter vorlegen ein Dokument, welches sich auf Seite 30 des englischen Textes meines Dokumentenbuches, Seite 27 des deutschen und französischen Textes, befindet (Speer-Exhibit Nummer 11). Es handelt sich um ein Schreiben Speers an Sauckel vom 6. Januar 1944, und in diesem Schreiben wird festgelegt, daß für die in Frankreich beschäftigten Betriebe der französischen Industrie sofort 400000 Arbeitskräfte und weitere 400000 Arbeitskräfte in den nächsten Monaten zu reservieren sind, diese also der Deportation entzogen werden.

Welche Folgen hatten diese beiden Schreiben, Herr Speer, auf den Befehl Hitlers, eine Million Arbeitskräfte allein aus Frankreich nach Deutschland zu bringen?

SPEER: Ich glaube, ich möchte am liebsten den ganzen Komplex zusammenfassen hier und kurz einige Worte darüber sagen. Es gab bei uns eine Technik, wie man Befehle Hitlers, die unbequem waren, umgehen konnte. Jodl hatte bereits ausgesagt, daß er auf seinem Gebiet eine derartige Technik auch entwickelt hatte. Und natürlich sind die Schreiben, die hier vorgelegt werden, nur für den Kenner klar, was sie bedeuten und wie ihre Auswirkung sein mußte.

[514] Es geht weiter aus dem Dokument, das vorgelegt wird – hier aus der Rede Sauckels vom 1. März 1944 (Dokument R-124) – hervor, wie diese Auswirkung im Arbeitseinsatz in den besetzten Gebieten war. Das Ergebnis ist klar, und ich habe es bereits hier dargestellt. Ich glaube, wir können auf Seite 49 weitermachen.


DR. FLÄCHSNER: Herr Speer! Können Sie mir Aufschluß geben über die Folgen der Fliegerangriffe auf die besetzten Westgebiete?


SPEER: Ja. Ich möchte auch gleich einiges sagen, umfassend. Fassen wir das zusammen.

Der Beginn der Invasion wurde eingeleitet oder vorbereitet durch starke Fliegerangriffe auf das Verkehrssystem in den besetzten Westgebieten. Die Folge davon war, daß ab Mai/Juni 1944 die Produktion in Frankreich stillag und daß eine Million Arbeitskräfte ohne Arbeit war. Damit war für mich die Idee der Produktionsverlagerung zusammengebrochen. Und nach den normalen Erwartungen auch der französischen Dienststellen glaubte man nun, daß eine große Aktion nach Deutschland einsetzen wird.

Ich habe den Befehl gegeben, daß trotz dieser Stillegung der gesamten französischen Industrie die Sperrbetriebe weiter aufrechterhalten bleiben, und zwar, obwohl ich als Fachmann wußte, daß ihre Wiederinbetriebnahme bei den großen Schäden am Verkehrsnetz, auch bei vollständigem Aussetzen der Fliegerangriffe, nicht vor neun bis zwölf Monaten wieder möglich sei. Ich handelte hier also gegen meine Interessen.

Die Französische Anklage bestätigt das im Dokument RF-22; die Stellen sind im Dokumentenbuch verzeichnet.

Ich hatte zwischen 19. und 22. Juni bei Hitler eine Besprechung und ließ mir eine Entscheidung geben, nach der die Arbeitskräfte in den besetzten Westgebieten trotz der Transportschwierigkeiten auf jeden Fall an Ort und Stelle zu bleiben haben. Seyß-Inquart hat bereits ausgesagt, daß wir für Holland eine gleiche Entscheidung getroffen haben. Wir haben auf meine Weisung den Arbeitskräften in den Sperrbetrieben sogar den Lohn weitergezahlt.


DR. FLÄCHSNER: Ich reiche hierzu als Speer-Exhi bit Nummer 12 einen Auszug aus der Führerbesprechung vom 19. bis 22. Juni 1944 ein und bitte, davon Kenntnis zu nehmen. Das Dokument befindet sich auf Seite 22 des englischen Textes meines Dokumentenbuches, und ich bitte, davon Kenntnis zu nehmen.

Herr Speer! Ihnen mußte doch klar sein, daß mit der von Ihnen getroffenen Entscheidung mindestens eine Million Arbeitslose für längere Zeit unproduktiv sein würden, und zwar in den gesamten Westgebieten. Womit konnten Sie diese Entscheidung rechtfertigen?


[515] SPEER: Ich muß offen sagen, daß dies meine erste Entscheidung war, die ihre innere Begründung in der katastrophal verschlechterten Kriegslage hatte. Die Invasion war gelungen, die schweren Fliegerangriffe auf die Produktion brachten entscheidende Einbrüche. Damit war ein baldiges Kriegsende vorauszusehen und hierdurch für mich eine andere Situation eingetreten. Die Folgerungen aus dieser Situation werden an manchen anderen Beispielen im weiteren Verlaufe des Verfahrens von mir dargestellt werden. Hitler war selbstverständlich in dieser Zeit nicht dieser Meinung. Er glaubte im Gegenteil, daß alles getan werden müßte, um auch die letzten Kräfte einzusetzen.


DR. FLÄCHSNER: Wollen Sie kurz Ihre Stellungnahme zu der Verhandlung vom 11. Juli 1944 geben, auf die wir vorhin schon einmal angespielt haben. Es war das Dokument 3819-PS. Aber nur ganz kurz.


SPEER: Ich behielt in dieser Sitzung vom 11. Juli meinen Standpunkt bei. Ich verwies wieder auf die Reserven Deutschlands, wie aus dem Protokoll hervorgeht und gab die Entscheidung bekannt, daß die Transportschwierigkeiten keinen Einnuß auf die Produktion haben dürfen und daß die Sperrbetriebe in diesen Gebieten aufrechterhalten bleiben müssen. Es war mir und den anwesenden Militärbefehlshabern der besetzten Gebiete vollständig bekannt, daß damit die bekannten Folgen für die Sperrbetriebe weiter aufrechterhalten bleiben, das heißt Abstoßen des Arbeitseinsatzes aus den besetzten Westgebieten nach Deutschland.


DR. FLÄCHSNER: Die Französische Anklagebehörde hat ein Dokument als Nummer 814 (Dokument RF 1516) in der Sitzung vom 30. Mai, wenn ich mich recht erinnere, anläßlich des Kreuzverhörs des Mitangeklagten Sauckel, vorgelegt.

Nach diesem Befehl sollen im Westen durch Truppen Arbeitskräfte erfaßt werden. Wollen Sie sich dazu kurz äußern? Um Ihrem Gedächtnis nachzuhelfen: In diesem Telegramm wird sich auf die Sitzung vom 11. Juli bezogen.


SPEER: Das Protokoll der Sitzung zeigt, wie ich schon gesagt habe, daß ich gegen die Gewaltmaßnah men eingestellt war. Den Befehl Keitels selbst habe ich nicht gesehen.


DR. FLÄCHSNER: Als Nummer 824 hat die Französische Anklagebehörde bei der gleichen Gelegenheit ein Schriftstück des Generals von Kluge vom 25. Juli 1944 vorgelegt, welches auf dieses vorerwähnte Schriftstück, Telegramm Keitels, Bezug nimmt. Wissen Sie etwas darüber, ob dieser Befehl jemals durchgeführt worden ist?


SPEER: Ich weiß, daß dieser Befehl nicht durchgeführt wurde. Es ist zum Verständnis der Lage notwendig, sich in die Atmosphäre [516] hereinzudenken, die in diesen Tagen um den 20. Juli herum war. Damals wurden nicht mehr alle Befehle der Führung durchgeführt. Wie nach dem 20. Juli aus der Untersuchung hervorging, hat bereits damals Kluge als Oberbefehlshaber West Kapitulationsverhandlungen mit den Westgegnern geplant und wahrscheinlich die ersten Versuche unternommen. Das war auch der Grund seines Selbstmordes nach dem Scheitern des 20. Juli. Es ist ausgeschlossen...


VORSITZENDER: Sie haben uns die Nummer 1824 angegeben. Was soll das bedeuten?


DR. FLÄCHSNER: Herr Präsident! 824. 824 ist die Nummer, die dieses Dokument von der Französischen Anklagebehörde erhalten hat. Unter dieser Nummer hat sie es vorgelegt. Leider kann ich nicht die Exhibit-Nummer erfahren. Ich habe danach nachgefragt, aber sie noch nicht erhalten. – Ich höre gerade, es ist RF-1515 als Exhibit-Nummer


VORSITZENDER: Danke.


SPEER: Es ist ausgeschlossen, daß Feldmarschall Kluge in dieser militärischen Lage und mit seiner Grundeinstellung Befehle zu Razzien und Gewaltmaßnahmen gab. Die in diesem Dokument erwähnte Freigabe des Sauckel-Laval-Abkommens hat praktisch nichts zu bedeuten, da ja die Sperrbetriebe aufrechterhalten blieben und dadurch dieses Abkommen nicht wirksam werden konnte. Das war den Dienststellen in Frankreich gut bekannt. Der beste Beweis dafür aber, daß dieser Befehl nicht durchgeführt wurde, ist das Dokument RF-22 der Französischen Anklage, aus dem hervorgeht, daß im Juli 1944 nur 3000 Arbeitskräfte von Frankreich nach Deutschland gekommen sind, und es wäre bei militärischen Gewaltmaßnahmen ein leichtes gewesen, statt dieser 3000 Arbeitskräfte eine sehr viel größere Zahl von Frankreich nach Deutschland zu bringen.


DR. FLÄCHSNER: Haben Sie Ihren Einfluß geltend gemacht, um den Arbeitseinsatz aus den besetzten Gebieten nach Deutschland vollständig abzustoppen?

SPEER: Nein, ich muß hier offen sagen, daß ich zwar meinen Einfluß geltend gemacht habe, um die Arbeiterwerbungen einzuschränken oder um Razzien und Gewaltmaßnahmen zu verhindern, aber nicht, um den Arbeitseinsatz vollständig abzustoppen.


DR. FLÄCHSNER: Ich gehe nun zu einem anderen Thema über:

Von der Anklage ist berührt worden und erörtert worden die Organisation Todt. Können Sie dem Gericht die Aufgabe der Organisation Todt kurz schildern?


SPEER: Ich werde hier auch einiges zusammenfassen.

[517] Die Organisation Todt hatte ausschließlich technische Aufgaben, das heißt, technische Bauten durchzuführen. Das war im Osten in der Hauptsache Bahnbau, Straßenbau; im Westen der Bau von Betonbunkern, wie sie als sogenannter »Atlantik-Wall« bekannt geworden sind. Hierzu beschäftigte die Organisation Todt in einem unverhältnismäßig hohen Umfange ausländische Arbeitskräfte, und zwar im Westen etwa auf einen deutschen Arbeiter 20 ausländische Arbeitskräfte, in Rußland etwa auf eine deutsche Arbeitskraft vier russische Arbeitskräfte. Das war nur durchzuführen, wenn die Organisation Todt sich im Westen weitgehend einheimischer Baufirmen mit ihren Arbeitsstätten bediente. Diese brachten das technische Führungspersonal mit. Diese Firmen haben die Arbeitskräfte selbst angeworben, und es ist klar, daß diesen Firmen keine Möglichkeiten der Zwangswerbung zur Verfügung standen. Es ist daher ein sehr großer Teil der in der Organisation Todt beschäftigten Arbeitskräfte freiwillig; es ist klar, daß immer ein gewisser Prozentsatz durch Dienstverpflichtung in der Organisation Todt beschäftigt war.

Die Organisation Todt wurde hier als ein Teil der Wehrmacht bezeichnet. Es ist der Form nach hier nur festzustellen, daß darunter natürlich nicht die ausländischen Arbeitskräfte zählten, sondern nur die deutschen Arbeitskräfte, die selbstverständlich in den besetzten Gebieten in irgendeiner Form in die Wehrmacht eingegliedert sein mußten. Die Anklage hatte hiervon eine andere Auffassung.

Außer der Organisation Todt gab es noch Transporteinheiten meines Ministeriums, die in den besetzten Gebieten arbeiteten. Aus einem bestimmten Grunde lege ich Wert darauf festzustellen, daß diese grundsätzlich freiwillig angeworben waren. Die Anklage hat behauptet, daß die Organisation Todt die umfassende Organisation für alle militärischen Bauten in den besetzten Gebieten war. Das ist nicht der Fall. Sie hatte etwa ein Viertel bis ein Fünftel des Bauvolumens durchzuführen.

Im Mai 1944 wurde die Organisation Todt auf das Reich übernommen. Sie hat dort die Verantwortung für einzelne große Bauvorhaben übernommen und im übrigen die Steuerung des sogenannten Apparates des Generalbevollmächtigten für die Bauwirtschaft im Vierjahresplan. Dieser Generalbevollmächtigte für die Bauwirtschaft verteilte die Kontingente, die von der Zentralen Planung kamen und hatte sonstige Steuerungsaufgaben, hatte aber keine Verantwortung für die Baudurchführung und Bauaufsicht. Da gab es im Reich die verschiedenen staatlichen Behörden, und hier handelte insbesondere in eigener Verantwortung die SS-Bauverwaltung mit den von ihr durchgeführten Bauten.


DR. FLÄCHSNER: Die Anklagebehörde hat nun behauptet, daß diese Beschäftigung von Häftlingen aus Konzentrationslagern in der [518] Rüstungsindustrie von Ihnen verursacht waren und hat das Dokument R-124, Exhibit US-179, vorgelegt, Herr Präsident. Es befindet sich das Dokument auf Seite 47 des englischen Textes meines Dokumentenbuches. Es handelt sich um eine Besprechung mit Hitler im September 1942.

Wie kam es zu dieser Besprechung, Herr Speer?


SPEER: Als ich im Februar 1942 die Heeresrüstung übernahm, wurden erhebliche Steigerungen auf allen Gebieten verlangt, und dazu waren zahlreiche Fabrikneubauten notwendig. Himmler bot hierzu seine Konzentrationslager an, sowohl bei Hitler als auch bei mir. Sein Plan war, in den Konzentrationslagern einen Teil dieser notwendigen Neubauten mit Maschineneinrichtungen zu errichten und sie dort unter der Leitung der SS arbeiten zu lassen. Gegen diesen Plan waren der Chef der Heeresrüstung, Generaloberst Fromm, und auch ich eingestellt. Abgesehen von allgemeinen Gründen, war es einmal, um unkontrollierte Waffenherstellung der SS zu verhindern und zweitens, weil zu erwarten war, daß die technische Lenkung in diesen Betrieben mir entzogen wird. Daher habe ich bei der Durchplanung des großen Erweiterungsprogramms der Rüstung im Frühjahr 1942 diese SS-Forderung nicht berücksichtigt. Himmler ging zu Hitler, und das Besprechungsprotokoll, das hier vorliegt, ist die Abwehr gegen die Wünsche, die Hitler im Verfolg der Anregungen Himmlers bei mir geltend machte.


DR. FLÄCHSNER: Ich darf hier, Herr Präsident, auf Seite 44 des deutschen Textes und Seite 47 des englischen Textes verweisen. Das ist Punkt 36 des Führerprotokolls. Es heißt dort...


VORSITZENDER: Seite 47 des englischen Textes?


DR. FLÄCHSNER: Ja. Es heißt dort, ich zitiere:

»... daß – über eine geringe Menge von Arbeitern hinaus – es nicht möglich sein wird, in den Kon zentrationslagern eine Rüstungsfertigung aufzuziehen,...«


VORSITZENDER: Dr. Flächsner! Der Zeuge hat uns doch die Sache schon dem Sinne nach erklärt, nicht wahr?

DR. FLÄCHSNER: Herr Speer! Sie machten also hieraus, nach diesem Dokument, den Vorschlag, Fabriken ganz und gar mit Häftlingen aus den Konzentrationslagern als Arbeiter zu besetzen. Haben Sie das durchgeführt?


SPEER: Nein, das wurde in dieser Form nicht durchgeführt; denn es stellte sich bald heraus, daß Himmler den Ehrgeiz hatte, auf diese Betriebe Einfluß zu nehmen, und es wäre ihm auch wahrscheinlich auf irgendeinem Wege gelungen, diese Betriebe sich zu unterstellen. Daher bestand grundsätzlich nur ein Teil der Belegschaft des Betriebes aus Konzentrationslagerhäftlingen, um diesen [519] Bestrebungen Himmlers entgegenzuwirken. Dadurch kam es zu den Arbeitslagern bei den Rüstungsbetrieben. Auch die Beteiligung von fünf bis acht Prozent an Waffen, die hier vorgesehen war, ist niemals an Himmler ausgegeben worden. Durch eine Vereinbarung mit dem General des Heeresstabes beim OKW, General Buhle, wurde das verhindert. Der Zeuge wird das noch aussagen.


DR. FLÄCHSNER: Ich darf dann weiter verweisen auf das auf Seite 48 des englischen Textes meines Dokumentenbuches wiedergegebene Dokument 1584-PS, das ist Exhibit US-221. Es handelt sich um ein Schreiben Himmlers an Göring vom 9. März 1944. Es heißt dort, daß Himmler betont, wenn seine Verantwortlichkeit, also seine, der SS Verantwortlichkeit, vergrößert würde, ein höheres Tempo des Gesamtbetriebes und bestimmt größere Ergebnisse zu erwarten seien. Aus dem Begleitschreiben Pohls an Himmler ergibt sich, daß das Bestreben, Überwachung und Kontrolle des Einsatzes der KZ-Häftlinge oder sogar Einsatz der SS als verantwortliche Betriebsführer in Vorschlag gebracht werden würde. Der bloße Einsatz der Häftlinge in anderen Betrieben würde nach seinen Erfahrungen und Kenntnissen nicht genügen. Die SS wollte also die Überwachung und die Kontrolle des Einsatzes in den Betrieben haben.

Dieses Dokument beweist aber auch noch etwas anderes. Nämlich es bestätigt die Aussage des Angeklagten Speer, daß die Häftlinge aus den KZ-Lagern ebenfalls Prämien erhalten haben, wenn sie sich besonders bewährt hatten. Weiterhin beweist das Dokument auf der letzten Seite, daß im Durchschnitt die Arbeitszeit aller Häftlinge monatlich 240 Stunden, das würde einer Arbeitsleistung von 60 Stunden in der Woche entsprechen, betragen hat.

Ich beziehe mich weiterhin auf das bereits gestern erwähnte Dokument Nummer 44. Das ist bereits als Exhibit 6 von mir eingereicht und befindet sich in dem zweiten Dokumentenbuch – es ist das erste Dokumentenbuch, Herr Präsident, in dem Nachtragband.

Es geht aus diesem Dokument klar hervor, wie sehr die Ausdehnung der SS-Wirtschaftsbetriebe eine Angelegenheit des Ehrgeizes von Himmler und Pohl war. Aus dem Dokument geht ferner hervor, ich zitiere:

»... die monatlich von KZ'lern für unsere Rüstungsindustrie geleisteten Arbeitsstunden erreichen noch nicht die Zahl von 8 Mio Stunden, so daß sicher nicht mehr als etwa 32000 Männer und Frauen aus KZ-Lagern in unseren Rüstungsbetrieben beschäftigt sind. Diese Zahl geht laufend zurück.«

Herr Präsident! Dieser Satz befindet sich auf Seite 90 unten. Sie werden es dort finden im englischen Text. Aus diesem Schreiben [520] geht ferner hervor, daß der Verfasser fast die gleiche Stundenzahl als Arbeitszeit errechnet wie Pohl in seinem Schreiben, nämlich 250 Stunden im Monat, was ungefähr 63 Stunden in der Woche entspricht.

Herr Speer! Durch dieses Schreiben haben Sie nun Kenntnis davon erhalten, daß Arbeitskräfte, insbesondere Ausländer, nicht mehr an ihre alten Arbeitsplätze zurückkehrten, wenn sie sich wegen Verfehlungen mit der Polizei in Berührung gebracht hatten, sondern in die Konzentrationslager verbracht wurden. Was haben Sie darauf veranlaßt?

SPEER: Ich darf auch hier wieder einige Fragen zusammenfassen. Ich habe das Schreiben etwa am 15. Mai in Berlin erhalten, nach Rückkehr von meiner Krankheit. Der Inhalt hat mich sehr erregt, denn schließlich handelt es sich hier um nichts anderes als um Menschenraub.

Ich ließ mir eine Schätzung geben, wie viele Kräfte etwa im Monat auf diese Weise aus der Wirtschaft genommen werden. Es wurde mir unverbindlich gesagt, 30000 bis 40000 im Monat. Dadurch entstand meine Erklärung in der Sitzung der Zentralen Planung vom 22. Mai 1944, in der ich verlangte, daß diese Arbeiter, wenn auch als Häftlinge, wie ich mich ausgedrückt habe, auf jeden Fall sofort wieder in ihre alten Betriebe zurück müßten. Diese Bemerkung ist an sich unlogisch, denn natürlich war die Zahl der Strafverstöße in jedem einzelnen Betrieb gering, so daß also eine derartige Maßnahme nicht durchführbar war. Aber ich wollte auf jeden Fall damit zum Ausdruck bringen, daß die Arbeiter wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkommen. Diese Erklärung der Zentralen Planung wurde von der Anklage vorgelegt.

Ich habe nun sofort nach der Sitzung dieser Zentralen Planung mich zu Hitler begeben, hatte dort eine Besprechung am 5. Juni 1944. Das Führerprotokoll dieser Besprechung liegt vor. Ich habe erklärt, daß etwas Derartiges für mich nicht tragbar ist. Ich habe dabei reine Vernunftsgründe ins Feld geführt, da andere Gründe nicht wirksam gewesen wären. Hitler hat mir erklärt, daß – wie aus dem Protokoll hervorgeht – diese Arbeitskräfte sofort wieder ihrem alten Beruf zugeführt werden müßten und daß er nach einer Besprechung zwischen Himmler und mir auch noch einmal Himmler seine Entscheidung mitteilen will.


DR. FLÄCHSNER: Ich überreiche als Exhibit Nummer 13 einen Auszug der Führerbesprechung vom 3. auf 5. Juni 1944. Es befindet sich dieses Dokument im Dokumentenband auf Seite 92.


SPEER: Ich fuhr sofort nach dem Ergebnis dieser Besprechung zu Himmler und gab ihm die Entscheidung Hitlers bekannt. Er erklärte mir, daß niemals eine derartige Zahl von der Polizei inhaftiert worden wäre. Er sagte mir aber zu, sofort einen Erlaß [521] herauszugeben, daß, dem Verlangen Hitlers entsprechend, die Arbeitskräfte nicht mehr von der SS festgehalten werden dürften. Ich unterrichtete Hitler von diesem Ergebnis und bat ihn auch, nochmals Himmler darauf anzusprechen.

Ich hatte damals keinen Grund, dieser Zusage Himmlers zu mißtrauen; es ist schließlich zwischen Reichsministern nicht üblich, sich so zu mißtrauen. Ich habe allerdings auch keine weiteren Klagen mehr von meinen Mitarbeitern über diese Angelegenheit gehört. Ich muß betonen, daß ich für die Regelung dieser ganzen Angelegenheit nicht zuständig war, aber ich fand diese Mitteilung so unerhört, daß ich sofort eingriff. Wenn ich gewußt hätte, daß Himmler bereits eineinhalb Jahre vorher eine ähnliche Aktion unternommen hat und in diesem Schreiben, in einem Schreiben, das hier vorgelegt wurde...


DR. FLÄCHSNER: Es handelt sich, Herr Präsident, um die Urkunde 1063-PS und ist Exhibit US-219. Ich habe es wiedergegeben auf Seite 51 des englischen Textes meines Dokumentenbuches, auf das sich der Angeklagte jetzt bezieht.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wie weit haben Sie sich bemüht, aus Konzentrationslagern Arbeitskräfte für die Rüstung zu erhalten?

SPEER: Ich wollte zu dem Dokument noch kurz etwas sagen.

Wenn ich dieses Schreiben gekannt hätte, dann hätte ich niemals das Vertrauen zu Himmler gehabt, daß er auf Grund einer Weisung Hitlers korrekt seinen Befehl durchführen würde. Denn dieses Schreiben zeigt eindeutig, daß diese Aktion dritten Dienststellen gegenüber geheimgehalten werden soll. Diese dritten Dienststellen konnten nur die Dienststellen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz oder meine Dienststelle sein.

Ich muß aber abschließend zu dieser Frage sagen, daß es meine Pflicht als Rüstungsminister war, mich für Verwendung aller Arbeiter, die irgendwie verfügbar waren, in der Rüstung oder sonstigen Produktion einzusetzen. Ich hielt es daher für richtig, daß auch Arbeiter aus den Konzentrationslagern in den Rüstungsbetrieben, in den Betrieben der Produktion arbeiteten.

Der Hauptpunkt der Anklage, daß ich mit Absicht die Anzahl der Konzentrationslager erhöht hätte oder verursacht hätte, ist in keiner Weise richtig. Ich hatte das gegenteilige Interesse, wenn ich nur rein von meinem Produktionsstandpunkt ausgehe.


DR. FLÄCHSNER: Ich darf dazu bemerken, daß sich über diesen Punkt der Zeuge Schmelter unter Nummer 9 und 35 der ihm vorgelegten Fragen, der Zeuge Schieber unter Nummer 20 geäußert hat;

Herr Speer! Es sind nun von der Anklage unter Nummer R-124, Exhibit US-179 verschiedene Ihrer Bemerkungen, die Sie in den Sitzungen der Zentralen Planung gemacht haben, vorgelegt worden.

[522] Herr Präsident! Ich darf bitte verweisen auf Seite 53 des englischen Textes meines Dokumentenbuches.

Was sagen Sie, Herr Speer, zu Ihrer Bemerkung über die »Bummelanten«, in der Sitzung vom 30. Oktober 1942?


SPEER: Ich habe die Bemerkung so gemacht, wie sie in dem Stenogramm festgehalten ist. Ich habe aber hier die Gelegenheit gehabt, das gesamte Stenogramm der Zentralen Planung durchzulesen und habe festgestellt, daß auf diese Bemerkung nichts weiter erfolgte und auch von mir nicht eine Maßnahme verlangt wurde.


DR. FLÄCHSNER: Auf der gleichen Seite des Dokumentenbuches, Herr Präsident, ist wiedergegeben eine Äußerung aus einer Sitzung vom 22. April 1943.

Herr Speer! Was haben Sie zu dieser Bemerkung zu sagen? Auf die russischen Kriegsgefangenen bezieht sie sich.


SPEER: Es ist nur kurz aufzuklären, daß das ein Beweis dafür ist, daß der Begriff »Rüstung« so aufzufassen ist, wie ich ihn dargestellt habe. Denn die beiden Sparten, aus denen die 90000 Russen, die nach dem Dokument in der Rüstung beschäftigt sind, herkommen, ist die Eisen-, Stahl- und Metallwarenherstellung mit 29000, und Maschinen-, Kessel-, Fahrzeug-und Apparatebau mit 63000.


DR. FLÄCHSNER: Herr Speer! Dann ist noch von der Anklagebehörde eine Äußerung vorgetragen worden, die Sie am 25. Mai 1944 gemacht haben. Auch diese ist auf Seite 53 des englischen Textes des Dokumentenbuches wiedergegeben. Da erklärten Sie in einer Besprechung mit Keitel und Zeitzler, daß nach einer Weisung Hitlers die Hilfsfreiwilligen aufzulösen seien und daß Sie die Überführung der Russen aus den rückwärtigen Heeresgebieten machen wollten.


SPEER: Ich habe auch hier das Stenogramm durchgelesen. Das ist kurz aufzuklären. Es handelt sich bei den in dem Dokument genannten »Hiwi« um die sogenannten Hilfswilligen, die sich dem Troß der in Rußland kämpfenden Truppen angeschlossen hatten, und im Laufe der Monate waren diese zu einer ungeheuren Stärke angewachsen, weil sie bei den Rückzügen mitzogen, da sie wahrscheinlich von ihrer Heimat als Verräter behandelt worden wären. Die Hilfswilligen wurden jedoch nicht, wie es mein Wunsch war, an die Produktion abgegeben. Die Besprechung, die dort vorgesehen war, hat nicht stattgefunden.


DR. FLÄCHSNER: Wollen Sie sich kurz äußern zu der von der Anklagebehörde unter Nummer 556-PS vorgelegten Aktennotiz Sauckels über ein Telephongespräch vom 4. Januar 1943, welches sich auf den Arbeitseinsatz bezieht?


SPEER: Nach diesem Telephongespräch sollte durch verschärfte Maßnahmen in Frankreich der Arbeitseinsatz verstärkt werden. [523] Aus einem Führerprotokoll, das ich in den letzten Tagen gefunden habe, und zwar dem Führerprotokoll der Sitzung vom 3. auf 5. Januar 1943, geht hervor, daß es sich damals bei der Meinungsäußerung Hitlers um einen verstärkten Einsatz der Franzosen in Frankreich selbst für die dortige Industrie und Wirtschaft handelte.


DR. FLÄCHSNER: Ich werde, Herr Präsident, dieses Schriftstück später einreichen. Ich hatte bisher noch nicht die Gelegenheit gehabt...


VORSITZENDER: Können Sie dem Gerichtshof sagen, wie lange Sie noch brauchen, Dr. Flächsner?


DR. FLÄCHSNER: Ich hoffe, heute abend vor 5.00 Uhr fertig zu sein.


VORSITZENDER: Sie werden das im Auge behalten, was ich Ihnen bereits über die Erheblichkeit von Argumenten und Beweismaterial gesagt habe, das Sie bisher zusammengetragen haben.


DR. FLÄCHSNER: Jawohl, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Wir vertagen uns nunmehr.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 16, S. 493-525.
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