Vormittagssitzung.

[236] DR. KUBUSCHOK: Darf ich bitten zu erlauben, daß der Angeklagte von Papen am Montag und Dienstag zur Vorbereitung seiner Verteidigung der Sitzung fernbleibt.

Er wird vertreten werden vom Kollegen Dr. Nelte.


[Der Zeuge Timm betritt den Zeugenstand.]


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Gestern sprachen wir zuletzt von den Stabsbesprechungen. Ich möchte davon zunächst abgehen. Wir kommen aber später auf diese Frage zurück, wenn wir uns über die Kontrollen unterhalten. Ich möchte nun zunächst einmal das Verhältnis von Sauckels Dienststelle zu den vorgesetzten Stellen von Ihnen erläutert haben. Wem unterstand Sauckel?

TIMM: Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz unterstand dem Beauftragten für den Vierjahresplan.


DR. SERVATIUS: Und wie hatte er mit Hitler zu tun?


TIMM: Mit Hitler pflegte der Generalbevollmächtigte engste Verbindung zu unterhalten und seine Pläne nach Möglichkeit in persönlichen Besprechungen Hitler vorzutragen.


DR. SERVATIUS: Bestand eine ständige Verbindung mit dem Vierjahresplan durch einen Verbindungsmann, oder wie erfolgte das?


TIMM: Es gab verschiedene Wege, um die Verbindung lebhaft zu gestalten. Es waren wechselseitig Verbindungsmänner vorhanden. Der Generalbevollmächtigte entsandte Leute seines engeren Stabes zu Vorträgen, zu vorheriger Abstimmung seiner Pläne im Vierjahresplan, und auf der anderen Seite nahmen, soweit ich mich erinnere, fast dauernd Beauftragte der Dienststelle des Vierjahresplanes an den Stabsbesprechungen teil.

Außerdem hatte der Generalbevollmächtigte häufiger mit dem Beauftragten für den Vierjahresplan persönliche Besprechungen.


DR. SERVATIUS: Wie war die Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien? Also mit Goebbels zunächst einmal?


TIMM: Der Generalbevollmächtigte legte an sich grundsätzlich Wert darauf, mit den anderen Ressorts möglichst enge Verbindung und vorherige Abstimmung seiner Pläne und somit auch seiner Absichten herbeizuführen. Die Zusammenarbeit mit dem Propagandaministerium war nicht mehr so gut, insbesondere nicht zu [236] der Zeit, wo der Minister Dr. Goebbels Beauftragter für den totalen Kriegseinsatz war.


DR. SERVATIUS: Nach Verkündung des totalen Kriegseinsatzes unterstand da Sauckel Goebbels?


TIMM: Die Verhältnisse sind nicht ganz klar geworden. Nach meiner Auffassung mußte es so angesehen werden, daß der Beauftragte für den totalen Kriegseinsatz umfassende Vollmachten für alle Aufgaben erhalten hatte und somit tatsächlich eine übergeordnete Stelle auch für den GBA darstellte.


DR. SERVATIUS: Wie war es mit den anderen Dienststellen, wie zum Beispiel dem Reichsernährungsminister?


TIMM: Die Zusammenarbeit mit dem Reichsernährungsministerium war sehr gut. Das Verhältnis insbesondere mit dem Staatssekretär Backe gestaltete sich, soweit ich es beurteilen konnte, stets gut. Es fanden auch laufend Besprechungen der Sachbearbeiter der beiden Dienststellen über Fragen der Verpflegung im allgemeinen statt.


VORSITZENDER: Doktor Servatius! Wann wurde der totale Krieg verkündet?


DR. SERVATIUS: Weiß der Zeuge, wann der totale Krieg verkündet worden ist?


TIMM: Nein, das Datum habe ich nicht gegenwärtig.


DR. SERVATIUS: Es ist nach dem Fall von Stalingrad; das genaue Datum kann ich nicht sagen.


VORSITZENDER: Bitte, fahren Sie fort.


DR. SERVATIUS: Die Beziehungen zu Himmler. Wie wurde mit dieser Dienststelle gearbeitet?


TIMM: Von starken persönlichen Beziehungen des GBA zu Himmler ist mir nichts bekannt. Es war in dem Arbeitsstab bei Sauckel ein Verbindungsmann des Reichsführers-SS, insbesondere zu allgemein polizeilichen Fragen, soweit sie im Arbeitseinsatz auftauchen sollten.


DR. SERVATIUS: Was waren das für Fragen im einzelnen?


TIMM: Das waren Fragen verschiedenster Art, insbesondere die Frage der Ausländerbeschäftigung, die Frage der Abzeichen.


DR. SERVATIUS: Und dann wahrscheinlich auch die Stacheldrahtfragen?


TIMM: Jawohl, die Stacheldrahtfragen und alle Fragen, die im polizeilichen Sektor auftauchten.


DR. SERVATIUS: Und auch Fragen der Arbeitserziehungslager?


[237] TIMM: Diese Dinge sind mir, da ich nicht Sachbearbeiter für diese Fragen war, nicht so gegenwärtig, so daß ich nicht weiß, ob darüber Besprechungen im einzelnen stattgefunden haben.


DR. SERVATIUS: Ich möchte jetzt übergehen zu den Beziehungen der Dienststellen zu den besetzten Gebieten.

Mit wem wurde verhandelt und an wen wandte man sich, wenn man in den besetzten Gebieten Forderungen stellte?


TIMM: Man mußte sich wenden an die jeweiligen Gebietsregierungen, seien es Militärbefehlshaber, seien es Reichskommissare oder ähnliche.


DR. SERVATIUS: Was für eine Stellung hatten die Beauftragten von Sauckel?


TIMM: Die Beauftragten waren eingerichtet und gedacht als Männer, die den Plänen, den Weisungen und den Anordnungen Sauckels unmittelbar stärkeren Nachdruck geben sollten.

Das Ziel wurde aber nicht erreicht, da sie sich nicht durchsetzen konnten. Ich erinnere mich, daß der Generalbevollmächtigte sich daher mit dem Gedanken trug, bei Hitler noch eine umfassendere Weisung und eine umfassendere Vollmacht zu erhalten.

Ich glaube, mich zu erinnern, daß der Generalbevollmächtigte einmal mitteilte, daß er bei Hitler selbst oder in seiner Umgebung festgestellt habe, daß Hitler nicht geneigt sei, eine Erweiterung dieser Vollmachten zu geben, da er die jeweiligen Gebietsregierungen, insbesondere die Militärbefehlshaber, nicht aus ihrer umfassenden Verantwortung und Vollmacht entlassen könne, so daß für den Generalbevollmächtigten nur der Weg blieb, unmittelbar im Wege der Verhandlungen seine Wünsche vorzubringen.


DR. SERVATIUS: Warum konnten sich die Beauftragten denn nicht durchsetzen?


TIMM: Die Beauftragten konnten ja nur versuchen, mit den jeweiligen Gebietsregierungen zu sprechen, und die Widerstände waren eben so stark, daß sie sich eben nicht durchsetzen konnten.


DR. SERVATIUS: Hatten diese Beauftragten nicht noch gleichzeitig eine andere Stellung?


TIMM: Da eine losgelöste Stellung nicht zu erreichen war, wurden im Wege der Verhandlung allgemein die Beauftragten in die Verwaltungen der jeweiligen Ge bietsregierungen eingebaut und erhielten dort allgemein, mit wenigen Ausnahmen, die Leitung der Abteilung »Arbeit« oder wurden in die Abteilung für Wirtschaft und Arbeit eingebaut.

Sie waren bei den Militärbefehlshabern im allgemeinen, wodurch auch ihre Position nach außenhin zum Ausdruck kam, als Militärverwaltungsbeamte eingebaut.


[238] DR. SERVATIUS: Es war also eine Personalunion?


TIMM: Es war gewissermaßen eine Personalunion, wobei zweifellos das Schwergewicht in ihrer Funktion als Abteilungsleiter bei den jeweiligen Gebietsregierungen lag.


DR. SERVATIUS: Von wem war das ausgegangen, daß eine Personalunion geschaffen wurde? War das auf Betreiben Sauckels oder auf Betreiben der verantwortlichen Gebietshoheitsträger?


TIMM: Das ergab sich, soweit ich es weiß, aus den Besprechungen mit den Gebietsregierungen über die Frage der Stellung der Beauftragten überhaupt. Die Gebietsregierungen wollten in ihren Bezirken auf keinen Fall von ihren Verwaltungen losgelöste Männer mit besonderen Vollmachten wissen.


DR. SERVATIUS: Dann wurde also dadurch die Stoßkraft der Beauftragten abgefangen?

TIMM: Die Stoßkraft der Beauftragten in ihrer ursprünglichen Planung wurde zweifellos abgefangen.


DR. SERVATIUS: Wie hat Sauckel das Weisungsrecht, das er hatte, ausgenützt?


TIMM: Das Weisungsrecht gegenüber den Stellen im Auslande wurde im allgemeinen in der Form ausgeübt, daß Anordnungen, Richtlinien, Erlasse, auf dem normalen Verwaltungswege über die Zentralstellen geleitet wurden.


DR. SERVATIUS: Konnte er nun mit seinen Anweisungen alles decken, was dort vor sich ging, oder waren da noch andere Dienststellen, die sich mit Arbeitserfassung beschäftigten?


TIMM: Es war damals bedauerlicherweise so, daß immer wieder festgestellt wurde, daß auch nach der Einsetzung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz sich immer wieder Dienststellen draußen in Arbeitsdinge einmischten oder auch Werbungen durchführten, die dazu nicht bevollmächtigt und nicht befugt waren.


VORSITZENDER: Von welcher Zeit spricht er, wenn er sagt: »Damals«?


DR. SERVATIUS: Ich habe nicht ganz verstanden.


VORSITZENDER: Er sagt: »Damals«; um welche Zeit handelt es sich da?


DR. SERVATIUS: Von welcher Zeit sprechen Sie?


TIMM: Diese Zeit bezieht sich auf die Zeit, in der der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz eingesetzt war.


DR. SERVATIUS: Wann war er eingesetzt worden?


TIMM: Er wurde eingesetzt im März 1942.


[239] DR. SERVATIUS: Die Werbung erfolgte auf welche Weise? War es eine freiwillige? Was für Arten unterscheiden Sie da?


TIMM: Grundsätzlich wurde die Werbung auf freiwilliger Basis durchgeführt, da vom fachlichen Standpunkt aus gesehen, also vom Standpunkt des Einsatzes der geworbenen Einsatzkräfte in Arbeit, nur eine freiwillige Werbung zu einem Erfolg führte, das heißt arbeitsfreudige, arbeitswillige Menschen brachte, die auch für die Produktion die nötige Leistung herausbrachten.


DR. SERVATIUS: War das der Gesichtspunkt, den Sauckel unterstrich?


TIMM: Während der ganzen Zeit, in der ich bei Sauckel mitgearbeitet habe vom Arbeitsministerium aus, sind mir keine Vorgänge bekannt, die einen anderen Standpunkt zuließen. Er hat immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß Grundlage der Werbung die Freiwilligkeit sein müsse.


DR. SERVATIUS: Ja, er hat ja nun viele Anordnungen herausgegeben und Ansprachen gehalten, hat er nun nicht im internen Kreis Ihnen gegenüber...


VORSITZENDER: Herr Dr. Servatius und Zeuge! Wollen Sie bitte zwischen den einzelnen Sätzen und Antworten eine Pause machen. Der Zeuge spricht immer weiter, und der Dolmetscher hat keine Möglichkeit, mit der Übersetzung nachzukommen.


DR. SERVATIUS: Jawohl.

Sauckel hat eine Reihe von Anordnungen erlassen, Ansprachen gehalten, die alle in die Richtung gehen. Hat er Ihnen nun nicht interne Anweisungen gegeben, die schärfer waren?


TIMM: Die Anweisungen, die wir bekamen, deckten sich grundsätzlich immer mit den Weisungen, die er auch im größeren Kreise, bei Präsidentenbesprechungen oder ähnlichen Besprechungen gab.


DR. SERVATIUS: Was war das Ergebnis der freiwilligen Werbung; also Arbeiter, die kamen lediglich auf Grund der Anwerbung, indem man ihnen schilderte, wie die Verhältnisse seien?


TIMM: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Wie viele waren das etwa?


TIMM: Es ist mir natürlich nicht möglich, genaue Zahlen zu geben. Wenn ich nachdenke, so glaube ich wohl sagen zu können, daß vielleicht zwei bis drei Millionen Kräfte als freiwillige Kräfte anzusehen sind.


DR. SERVATIUS: Andere Arbeiter kamen auf Grund der Dienstpflichtgesetzgebung, die in den Ländern eingeführt war?


TIMM: Jawohl.


[240] DR. SERVATIUS: Wie hoch schätzen Sie die Anzahl dieser Leute?


TIMM: Ich kann kaum eine Schätzung darüber abgeben. Es müßte, da etwa zwei bis drei Millionen als Freiwillige anzusprechen sind, der Rest diese Zahl umfassen.


DR. SERVATIUS: Nun sind auch Leute deportiert worden. Ist Ihnen klar, was unter Deportation zu verstehen ist?


TIMM: Sind damit, wenn ich fragen darf, die Menschen gemeint, die aus militärischen oder ähnlichen Gründen abtransportiert worden sind? Ich bin mir nicht ganz im klaren, was Sie damit meinen?


DR. SERVATIUS: Sie wissen nicht, was Deportationen sind?


TIMM: Also zwangsweise Verschickung, ja? Von derartigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz ist mir nichts bekannt und gegenwärtig.


DR. SERVATIUS: Im Zusammenhang mit der Erfassung, Werbung, Dienstverpflichtung, liegen eine ganze Reihe schwerer Vorwürfe vor über Mißstände, die dort vorgekommen sind. Inwieweit haben Sie davon erfahren?


TIMM: Ihre Frage verstehe ich dahin, um Mißstände bei der Anwerbung selbst?


DR. SERVATIUS: Jawohl.


TIMM: Von der Anwerbung selbst habe ich ja keine praktische Kenntnis. Es sind schwere Mißstände, wie Sie in Ihrer Frage sagten, an den GBA, soweit ich Überblick habe, nicht herangekommen. Ich wies bereits gestern in einer Antwort darauf hin, daß mir der Fall der umstellten Kinos bekannt sei und daß ich mich an keine Vorgänge erinnere, die diesen Fall an Schwere übertrafen.


DR. SERVATIUS: Ich komme jetzt auf die Verhältnisse in Deutschland. Haben Sie da etwas gehört über Verhältnisse schlimmster Art? Sie werden ja die Zeitungen gelesen haben und wissen, wohin diese Vorwürfe gehen. Was haben Sie nun erfahren, der Sie ja doch einer der nächsten Beteiligten waren?


TIMM: Beschwerden über Fragen der Behandlung der Ausländer kamen auf verschiedensten Wegen auch an den GBA heran. Sie bezogen sich im allgemeinen auf Fragen dar Bekleidung, auf Fragen der Ernährung, die Frage des Stacheldrahtes, die immer wieder auftauchte, und die Frage des Abzeichens, der Bezeichnung der ausländischen Kräfte.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Die Anklage geht hier auf Humanitätsverbrechen.


[241] TIMM: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Sind das nun nur Dinge, wie sie in einer normalen Verwaltung sich ereignen und täglich vorkommen, oder sind es, wie ich sagen möchte, Dinge, die gemeldet wurden?


TIMM: Vorgänge in der Art, wie Sie sie als katastrophal bezeichnen, Herr Doktor, sind mir nicht bekannt; denn dann müßten sie mir jetzt auch noch gegenwärtig sein.


DR. SERVATIUS: Wer überwachte nun die Ausführung der Anordnungen, und wie kam das zu Ihrer Kenntnis oder hätte es zu Ihrer Kenntnis kommen müssen?


TIMM: Es waren verschiedene Stellen bei der Überwachung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte eingeschaltet, es waren fünf bis sechs verschiedene Stellen. Insbesondere war es die Deutsche Arbeitsfront, die auf Grund einer sogenannten Führerentscheidung die Frage der Behandlung der Betreuung der ausländischen Arbeitskräfte für sich in Anspruch nahm. Ich darf dabei erwähnen, daß sie immer wieder zum Ausdruck brachte, daß dieser Auftrag an die Deutsche Arbeitsfront über den Auftrag des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz hinausginge, daß sie also gewissermaßen nach höherem Recht zu dieser Aufgabe der Betreuung, der Behandlungskontrolle und so, verpflichtet sei. Über diese grundsätzliche Seite hinaus fanden häufige Besprechungen zwischen der Dienststelle GBA und der Deutschen Arbeitsfront über diese Fragen statt, die später zu einer Vereinbarung führten, nach der diese Fragen auch vom GBA aus der Deutschen Arbeitsfront übertragen wurden. Zur Abwicklung dieser Dinge richtete die Deutsche Arbeitsfront eine Zentralinspektion ein, die im ganzen Reich die Aufgabe hatte, die ausländischen Arbeitskräfte zu betreuen. Neben dieser Zentralinspektion war noch tätig das »Amt für Arbeitseinsatz« in der Deutschen Arbeitsfront.


DR. SERVATIUS: Wir werden gleich darauf kommen.


TIMM: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Welche Verbindung bestand dann zwischen Sauckels Dienststelle und dieser Inspektion der Arbeitsfront? Wie wurde die Verbindung aufrechterhalten?


TIMM: Einmal war ein Mann der Deutschen Arbeitsfront als Verbindungsmann im fachlichen Stab bei Sauckel beschäftigt...


DR. SERVATIUS: Wer war das?


TIMM: Das war Herr Hoffmann; und zum anderen hielt die Zentralinspektion der Deutschen Arbeitsfront fortlaufend über ihre Inspektionstätigkeit Besprechungen ab, zu denen ein Beamter des GBA dazu geladen wurde.


[242] DR. SERVATIUS: Dieser Verbindungsmann, Hoffmann, berichtete doch wahrscheinlich über das, was er bei der Arbeitsfront hörte?


TIMM: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Was hat er nun berichtet?


TIMM: Die Dinge, die er berichtet hat, bewegten sich in demselben Rahmen, wie ich Ihnen vorhin schon gekennzeichnet habe.


DR. SERVATIUS: Die Deutsche Arbeitsfront hatte diese Aufgabe schon, bevor Sauckels Amt eingerichtet wurde?


TIMM: Die Deutsche Arbeitsfront war der Auffassung, wie ich aus mehrfachen...


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie müssen mir antworten! Hatte die Deutsche Arbeitsfront diese Aufgabe schon, bevor Sauckel kam?


TIMM: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Sah sie eine Beeinträchtigung darin, daß Sauckel ernannt wurde?


TIMM: Das wollte ich gerade zum Ausdruck bringen, eben daß sie ihren Auftrag als umfassenden, allgemeinen Auftrag ansah und daß sie in der Tatsache, daß der neueingesetzte Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz sich um diese Dinge so intensiv kümmerte, doch eine gewisse Beeinträchtigung ihrer Aufgabe sah.


DR. SERVATIUS: Ist diese Vereinbarung getroffen worden zwischen Ley und Sauckel?


TIMM: Ja.


DR. SERVATIUS: Auf wessen Anregung erfolgte diese Vereinbarung?


TIMM: Soweit ich mich erinnere, ging diese Anregung auf einen Wunsch der Deutschen Arbeitsfront zurück.


DR. SERVATIUS: Und was war das Ziel?


TIMM: Ich kann da natürlich nur meine persönliche Anschauung bringen. Ich glaube, daß das Ziel dabei war, auf jeden Fall die umfassende Zuständigkeit der Deutschen Arbeitsfront für diese Fragen zum Ausdruck zu bringen.


DR. SERVATIUS: Wer hat das Abkommen vorgelegt, Sauckel...?


VORSITZENDER: Haben wir das Abkommen zwischen Sauckel und Dr. Ley nicht?


DR. SERVATIUS: Dies wurde durch die Anklage unterbreitet.


VORSITZENDER: Wenn wir es haben, so wollen wir es nicht von ihm aus der Erinnerung hören.


[243] DR. SERVATIUS: Der Zeuge holt zu weit aus. Ich will wissen, von wem es angeregt und entworfen worden ist und wann es unterzeichnet wurde. Es sind zwei Daten unter dieser Urkunde, soweit ich es heute noch im Gedächtnis habe.


M. HERZOG: Ich glaube, Herr Vorsitzender, daß das erwähnte Dokument dem Gerichtshof vorgelegt wurde. Es handelt sich um 1913-PS.


DR. SERVATIUS: Es ist in meinem Dokumentenbuch, im ersten Dokumentenbuch, Seite 79; es ist im englischen Buch Seite 74. Man findet hier nach dem ersten Text...


VORSITZENDER: Was wollen Sie eigentlich? Es ist doch unnötig, die Aussage eines Zeugen zu hören, der sagt, daß er sich an Einzelheiten nicht erinnern kann, wenn uns das Dokument vorliegt. Meiner Meinung nachhilft es uns gar nichts zu wissen, auf wessen Vorschlag hin dieses Übereinkommen getroffen wurde.


DR. SERVATIUS: [zum Zeugen gewandt] Es waren noch andere Inspektionen vorhanden, zum Beispiel war der Gauleiter Bevollmächtigter für den Arbeitseinsatz. Inwieweit meldeten die Gauleiter Dinge, die in ihren Gauen beim Arbeitseinsatz vorkamen?


TIMM: Die Gauleiter waren vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz auf Grund seiner Anordnung Nummer 1 zu seinen Bevollmächtigten ernannt mit der Aufgabe, gerade dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.


DR. SERVATIUS: Was haben sie gemeldet?


TIMM: Mir sind schriftliche Berichte der Gauleitung zu dieser Frage jedenfalls in nennenswertem Umfang nicht bekannt. Es kamen von den Gauleitungen im Rahmen dieses Auftrages kaum Schriftsätze, jedenfalls nicht zu unserer Verwaltungsstelle.


DR. SERVATIUS: Ich möchte bei der Gelegenheit eine Frage klären: Die Stellung der Gauleiter als Bevollmächtigte für den Arbeitseinsatz zu den Gauarbeitsämtern. War der Gauleiter Vorsitzender des Gauarbeitsamtes, und in welchem Verhältnis standen beide zueinander?


TIMM: Der Präsident des Gauarbeitsamtes unterstand verwaltungsmäßig und personalmäßig zweifellos dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz beziehungsweise dem Reichsarbeitsminister. Der Generalbevollmächtigte hatte es aber den Präsidenten zur Pflicht gemacht, engste Fühlung mit den Gauleitern zu halten und ihnen fortlaufend über die Dinge, die in ihrem Arbeitsgebiet anfielen, insbesondere, wenn in der Gauebene Spannungen oder Unklarheiten bestehen sollten, vorzutragen und die Hilfe der Gauleiter in Anspruch zu nehmen.


DR. SERVATIUS: Also mit dem Einsatz selbst, wenn ich hier recht verstehe, hatte die Partei als solche nichts zu tun?


[244] TIMM: Das glaube ich, wenn die Frage so zu bewerten ist. Ich möchte sagen, daß, die Einrichtung des Generalbevollmächtigten stärker die politische Note des Arbeitseinsatzes herausstellte und daß sich auch die Gauleiter jeweilig verschieden, stärker oder weniger stark, um die Arbeitseinsatzdinge kümmerten.


DR. SERVATIUS: Als Betreuungsorgane?


TIMM: Ja, um alle Fragen des Arbeitseinsatzes.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie werden verstehen, daß man mit großer Skepsis Ihren Aussagen bezüglich der Kenntnis von den Vorgängen, die von der Anklage vorgetragen sind, gegenübersteht. Haben Sie nicht außerdienstlich Dinge gehört und gesehen, die zwar nicht zu Ihrer amtlichen Kenntnis gekommen sind, die Sie aber doch hätten veranlassen müssen, einmal eingehender nachzuforschen?


TIMM: Man hörte selbstverständlich hier und da von Dingen, wo angeblich ausländische Arbeitskräfte irgendwie schlecht behandelt wurden. Soweit solche Dinge an mich herangekommen sind, habe ich sie in dem Falle stets sofort als dienstliche Angelegenheit aufgefaßt und entsprechend Vortrag gehalten oder die Dinge bearbeiten lassen. Es wurden in solchen Fällen sofort die nötigen Feststellungen getroffen und das Nötige veranlaßt, um eine Aufklärung herbeizuführen.


DR. SERVATIUS: Waren diese Einzelfälle dann nicht Symptome für die Gesamtzustände?


TIMM: Das glaube ich nicht. Mir sind jedenfalls Vorgänge, die man als katastrophal ansehen könnte, nie bekanntgeworden. Wie ich schon sagte, waren es fast immer nur Dinge, die sich auf die Frage der Behandlung, also die Frage der lagermäßigen Unterbringung, die Frage der Bekleidung und diese Dinge bezogen.


DR. SERVATIUS: Wie war dann die Leistung und Stimmung der Arbeiter?


TIMM: Die Leistungen der ausländischen Arbeitskräfte waren unterschiedlich. Besonders gut waren die Leistungen der Ostarbeiter. Im allgemeinen war der Wunsch, auf Grund der Leistungsgruppe, Ostarbeiter zu bekommen, groß. Sehr gut waren auch die Leistungen insbesondere der französischen Facharbeiter...


DR. SERVATIUS: Das genügt. Ich muß nochmals zurückkommen auf die Beziehungen zu den besetzten Gebieten. Haben Sie an Verhandlungen teilgenommen, die mit Dienststellen in den besetzten Gebieten stattfanden?


TIMM: Im Osten nicht; ich bin einige Male im Westen auf Reisen mit dem Generalbevollmächtigten mitgefahren und habe an Verhandlungen teilgenommen.


DR. SERVATIUS: Sind Sie einmal bei General Falkenhausen mit dabeigewesen?


[245] TIMM: Jawohl, ich bin bei Verhandlungen dabeigewesen.


DR. SERVATIUS: Welcher Art waren diese Verhandlungen, ich meine stimmungsmäßig, waren sie gespannt, waren sie freundlich, welcher Art?


TIMM: Die Besprechungen beim General Falkenhausen, bei denen ich dabeigewesen bin, waren im allgemeinen von verhältnismäßig kurzer Dauer. Ich habe dabei das Gefühl gehabt, daß die beiden Herren sich nicht so lagen.


VORSITZENDER: Was macht das, ob sie gespannt oder freundlich oder kurz angebunden waren?


DR. SERVATIUS: Der General Falkenhausen hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die hier vorgelegt wurde und hat darin gesagt, Sauckel habe ihm Befehle gegeben und in einer Form mit ihm verhandelt, die ihn veranlaßt habe, ihm den schärfsten Widerstand entgegenzusetzen.


VORSITZENDER: Wenn Sie nun Falkenhausens Af fidavit widerlegen wollen, können Sie es dem Zeugen vorlegen, wenn Sie wünschen.


DR. SERVATIUS: Ich habe es jetzt nicht hier. Ich verzichte dann auf diese Frage.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie sind auch in Frankreich gewesen?

TIMM: Jawohl.

DR. SERVATIUS: Sind Sie bei Verhandlungen mit den französischen Dienststellen zugegen gewesen?


TIMM: Ich bin bei den Verhandlungen mit dem damaligen Ministerpräsidenten Laval dabeigewesen.


DR. SERVATIUS: Welcher Art waren diese Verhandlungen?


TIMM: Diese Verhandlungen spielten sich, man kann wohl sagen, in ausgesprochen freundschaftlicher Form ab.


DR. SERVATIUS: Haben die Franzosen denn keine Beschwerden vorgebracht?


TIMM: Es wurden einzelne Beschwerden vorgebracht; ich erinnere mich, daß sich die Beschwerden insbesondere um die Frage des Lohntransfers handelten.


DR. SERVATIUS: Ich möchte Sie hier fragen, ob Beschwerden bezüglich der Behandlung, bezüglich der Methoden der Werbung, über Zwangsmaßnahmen und derartige Dinge, ob darüber Beschwerden vorgetragen wurden?


TIMM: Nein; Beschwerden dieser Art sind mir jedenfalls nicht erinnerlich und würden mir sonst sicherlich im Gedächtnis sein.


[246] DR. SERVATIUS: Ich habe noch einige Fragen über das Verhältnis Sauckels zur Zentralen Planung und zu Speer. Sie selbst haben Sauckel wiederholt vertreten auf der Zentralen Planung. Ist das richtig?


TIMM: Jawohl, einige Male.


DR. SERVATIUS: Welche Stellung hatte die Zentrale Planung gegenüber Sauckel?


TIMM: Die Zentrale Planung war eine Einrichtung des Vierjahresplans. Ihre Aufgabe bestand, soweit das Gebiet des GBA in Frage kommt, darin, die Bedarfsanforderungen an Arbeitskräften der großen Bedarfsträger zu sammeln und in regelmäßigen Sitzungen diese Bedarfsanforderungen gegeneinander abzustimmen. Da der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz von sich aus die Wichtigkeit des Einsatzes der Arbeitskräfte für die jeweiligen Bedarfsträger nicht beurteilen konnte, wurde diese Frage im Rahmen der Zentralen Planung zur Lösung gebracht. Es wurde versucht, für gewisse Zeiträume, für einen möglichst langen Zeitraum, eine Arbeitskräftebilanz, möchte ich sagen, zu erarbeiten, und zwar im Zusammenhang...


VORSITZENDER: Hat der Angeklagte Sauckel das alles nicht schon erzählt?


DR. SERVATIUS: Ja.


VORSITZENDER: Dann braucht das ja nicht mit einem anderen Zeugen besprochen zu werden.


DR. SERVATIUS: Jawohl, Herr Präsident.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie kennen die Stellung Speers?

TIMM: Jawohl.

DR. SERVATIUS: Wie stand Speer Sauckel gegenüber und umgekehrt? Konnte Speer insbesondere Sauckel Anordnungen geben?


TIMM: Speer war Generalbevollmächtigter für die Rüstungswirtschaft, während Sauckel Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz war, und Speer vertrat den Standpunkt, daß er als Rüstungsminister für alle Dinge, die zur Rüstungsfertigung gehörten, also für Rohstoffe, Kohle und somit auch für den Arbeitseinsatz,... daß er für diese Dinge maßgeblichen Einfluß haben müsse.


DR. SERVATIUS: Konnte Speer Sauckel Befehle und Anordnungen geben, oder gab er sie tatsächlich?


TIMM: Ja, formal; die Frage war, wie ich eben sagte, ungeklärt und es standen sich die Auffassungen gegenüber. Tatsächlich [247] stellten sich immer wieder gewisse Spannungen heraus zwischen den beiden Männern, weil das Rüstungsministerium mehr oder weniger eine Weisungsbefugnis für sich in Anspruch nehmen wollte. Diese Spannungen wurden im allgemeinen durch Gespräche oder Briefwechsel zwischen den beiden Männern ausgeglichen, führten aber einige Male zu – man könnte sagen – Einigungsbesprechungen, die unter dem Vorsitz des damaligen Reichsministers Lammers stattfanden.


DR. SERVATIUS: Was war das Ergebnis dieser Besprechungen, dieser Einigungssitzungen?


TIMM: Diese Besprechungen führten dann zu Vereinbarungen, die dann, soweit ich mich erinnere, mehrere Male schriftlich fixiert wurden und die nach meiner Auffassung zu einer fortlaufend stärkeren Einflußnahme des Rüstungsministeriums auf die Arbeitseinsatz fragen führten.


DR. SERVATIUS: Ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen.


VORSITZENDER: Wollen andere Verteidiger Fragen an den Zeugen stellen?


DR. HANS FLÄCHSNER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SPEER: Herr Zeuge! Im Anschluß an Ihre letzte Bekundung möchte ich nur eine Frage stellen. Sie bekundeten hier eine Spannung zwischen dem Angeklagten Sauckel und Speer, und zwar weil Speer das Recht zur Anweisung für sich in Anspruch genommen hätte. Verstehe ich Sie recht, wenn ich annehme, daß die Spannung dadurch entstand, daß Herr Sauckel dieses Recht zur Anweisung energisch bestritt?


TIMM: Wie ich in der vorigen Antwort schon zum Ausdruck bringen wollte, bestand die Schwierigkeit darin, daß Speer, als Generalbevollmächtigter für die Rüstungswirtschaft zum Ausdruck brachte: »Ich muß leitend alle Dinge in der Hand haben, die zur eigentlichen Fertigung gehören. Es ist also für mich wesentlich auch in der Lenkung des Arbeitseinsatzes...«


DR. FLÄCHSNER: Ja, das habe ich schon recht verstanden, Herr Zeuge. Meine Frage geht ja nur darauf, hatten diese Spannungen ihren Grund darin, daß Herr Sauckel dieses von Speer, Ihrer Ansicht nach, in Anspruch genommene Anweisungsrecht energisch bestritt?


TIMM: Sauckel hielt als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz sich für zuständig und verantwortlich für die gesamten Fragen des Arbeitseinsatzes.


DR. FLÄCHSNER: Hat Herr Sauckel nicht den Forderungen des Rüstungsministeriums gegenüber, die er glaubte, für nicht [248] berechtigt halten zu können, den Standpunkt vertreten, er sei nur dem Führer verantwortlich?


TIMM: Das ist mir in dieser scharfen Form nicht gegenwärtig; er war ja Generalbevollmächtigter im Rahmen des...


VORSITZENDER: Das ist aber weit entfernt von dem, was wir hier zu behandeln haben. Er sagt, daß die Spannung durch Besprechungen geklärt wurde. Was gibt es noch zu erörtern?


DR. FLÄCHSNER: Das war die letzte Frage, die ich an den Zeugen richten wollte.

Herr Zeuge! Sie sprachen von Konferenzen, die bei Minister Lammers stattgefunden haben sollen. In den Protokollen der Sitzung vom 11. Juli 1944 und vom 4. Januar 1944, die hier bisher vorgelegt worden sind, ist von solchen Differenzen überhaupt nicht die Rede. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir angeben könnten, welche Sitzungen bei Lammers Sie im Auge haben?


TIMM: Es ist mir leider nicht möglich, terminmäßig die Sitzungen genau zu nennen. Ich weiß nur, daß der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz mehrfach den Wunsch hatte, diese Verhältnisse beim Führer zum Vortrag zu bringen und daß die beiden Männer, soweit ich mich erinnere, sich auch einig waren, diese Fragen einmal beim Führer zu besprechen und daß man, um die Dinge nicht immer an den Führer heranzubringen, dann übereinkam, bei Reichsminister Lammers die Dinge zu einer Aussprache zu bringen.


DR. FLÄCHSNER: Nähere Angaben darüber können Sie nicht machen?


TIMM: Nähere Angaben dann nur... ich erinnere mich wohl, daß es sich zum Beispiel um die Fragen der Sperrbetriebe in Frankreich handelte.


DR. FLÄCHSNER: Ja, gut.


VORSITZENDER: Wünscht die Anklage den Zeugen ins Kreuzverhör zu nehmen?


M. HERZOG: Herr Zeuge! Waren Sie Mitglied der NSDAP?


TIMM: Jawohl.

M. HERZOG: Seit welcher Zeit?


TIMM: Ich hatte im Jahre 1933 einen Aufnahmeantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde und dann, soweit ich mich erinnere, im Jahre 1934 oder 1935 genehmigt wurde.


M. HERZOG: Waren Sie Mitglied der SA?


TIMM: Ich bin Mitglied der SA für kurze Zeit gewesen und bin dann aus der SA ausgetreten, als gegen mich in der SA ein Ausschlußverfahren eingeleitet wurde, und dann bin ich ausgeschieden.


[249] M. HERZOG: Waren Sie Mitglied der SS?


TIMM: Nein.


M. HERZOG: Was war Ihre Stellung, als Sie in den Dienst Sauckels eingetreten sind?


TIMM: Ich war in der Abteilung Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung des Reichsarbeitsministeriums beschäftigt.


M. HERZOG: Wann haben Sie Sauckel zum erstenmal gesehen?


TIMM: Soweit ich mich erinnere, habe ich ihn zum erstenmal gesehen, als Sauckel beim Staatssekretär Syrup im Reichsarbeitsministerium einen Besuch machte und die einzelnen Beamten zu diesem Besuch dazu gebeten wurden.


M. HERZOG: Zu welchem Zeitpunkt geschah dies?


TIMM: Genau kann ich den Termin nicht sagen, Ich glaube, es war wohl einige Wochen nach der Einsetzung Sauckels als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz.


M. HERZOG: Was war Ihre Stellung zu der Zeit, als Sauckel zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz ernannt wurde?


TIMM: Ich war in der Hauptabteilung Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenhilfe; die Abteilung Arbeitsvermittlung...


M. HERZOG: Was war Ihre Stellung am Ende?


TIMM: Ich war damals Ministerialrat im Reichsarbeitsministerium.


M. HERZOG: Bitte geben Sie an, wo sich die Dienststelle Sauckels in Berlin befand.


TIMM: Ich habe die Frage leider nicht verstanden.


M. HERZOG: Wollen Sie mir sagen, wo sich die Dienststelle Sauckels in Berlin befand?


TIMM: In Berlin arbeitete Sauckel persönlich im Thüringer Haus, während die vom Reichsarbeitsmini sterium zur Verfügung gestellten Fachabteilungen im Gebäude des Reichsarbeitsministeriums in der Saarlandstraße 96 waren und zum Teil, nachdem das Gebäude teilweise zerstört wurde, in einem Ausweichquartier in der Nähe Berlins.


M. HERZOG: Ich danke. Die Dienststelle in der Saarlandstraße 96 unterstand daher Sauckel? Ist das richtig?


TIMM: Die Dienststelle in der Saarlandstraße 96 war keine neue Dienststelle, sondern das war das Reichsarbeitsministerium; und die beiden Abteilungen waren durch den Führererlaß zur Verfügung gestellt für die Durchführung der Aufgaben des GBA.


[250] M. HERZOG: Ein Schriftstück mit dem Briefkopf: »Der Beauftragte für den Vierjahresplan, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Berlin SW 11, Saarlandstraße 96« stammt daher von der Dienststelle Sauckels?


TIMM: Ich habe nicht ganz verstanden.


M. HERZOG: Ich wiederhole: Ein Schriftstück mit folgendem Briefkopf: »Der Beauftragte für den Vierjahresplan, der Generalbevollmächtigte...«


VORSITZENDER: Warum zeigen Sie dem Zeugen das Dokument nicht?

M. HERZOG: Ich zeige Ihnen das Dokument L-61, welches dem Gerichtshof im Laufe der letzten Sitzungen vorgelegt wurde. Dieses Schriftstück trägt, wie Sie sehen, folgenden Briefkopf oben links: »Der Beauftragte für den Vierjahresplan, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz«. Oben rechts: »Berlin SW 11, Saarlandstraße 96«. Es trägt das Datum vom 26. November 1942 und stammt von der Dienststelle Sauckels, stimmt das?


TIMM: Dieses Dokument stammt vom GBA, also von der Dienststelle Sauckels.


M. HERZOG: Ich danke. Haben Sie Sauckel in den Sitzungen der »Zentralen Planung für den Vierjahresplan« vertreten?


TIMM: Vertreten, beziehungsweise mit dem GBA zusammen bei den Sitzungen dabeigewesen. Nicht immer, aber doch häufiger.


M. HERZOG: Wenn Sie ihn dort vertraten, erhielten Sie da vorher von ihm Anweisungen? Stimmt das?


TIMM: Wenn wir zu größeren und wichtigeren Sitzungen geladen wurden, bekamen wir über das Thüringer Haus die Mitteilung, daß Sitzungen seien, und wir erhielten unsere Richtlinien darüber, wie wir die Linie des GBA in diesen Sitzungen zu vertreten hätten.

M. HERZOG: Und nach Ihrer Rückkehr von diesen Sitzungen erstatteten Sie Sauckel Bericht darüber? Stimmt das?


TIMM: Nach den Sitzungen haben wir ihm entweder persönlich oder über seine persönlichen Referenten Mitteilung über das Ergebnis der Besprechung zukommen lassen.


M. HERZOG: Hatte dann Sauckel die Verantwortung für die von Ihnen abgegebenen Erklärungen zu übernehmen? Ist das richtig?


TIMM: Als Beamter war es immer meine Pflicht, mich zu vergewissern, wenn ich Mitteilungen in einer Sitzung machte, festzustellen...


[251] M. HERZOG: Das habe ich Sie nicht gefragt. Wollen Sie meine Frage beantworten. Sie haben vor Beginn der Konferenzen Anweisungen erhalten. Sie berichteten Sauckel nachher, was in diesen Konferenzen besprochen wurde. Daher war Sauckel für das dort Besprochene verantwortlich? Ist das richtig?


TIMM: Ich bitte, doch dazu eine Erklärung geben zu dürfen...


VORSITZENDER: Ist das nicht eher eine Rechtsfrage als eine Angelegenheit der Beweisführung?


M. HERZOG: Ja, allerdings, Herr Vorsitzender.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie haben kurz vorher erklärt, daß die in Ihrer Gegenwart in Paris abgehaltenen Besprechungen freundschaftlicher Art waren. Erinnern Sie sich daran, an der Konferenz vom 12. Januar 1943 teilgenommen zu haben?

TIMM: Das ist mir im Augenblick nicht möglich, nach dem Datum die Teilnahme zu bestätigen, ich könnte es aber nach dem Inhalt der Besprechung wissen, ob ich dabeigewesen bin.

M. HERZOG: Ich habe gestern dem Gerichtshof das Dokument F-809 vorgelegt; es handelt sich um das Protokoll dieser Besprechung. Im Laufe der Konferenz erklärte Laval unter anderem Sauckel gegenüber:

»Es handelt sich nicht mehr um eine Politik der Kollaboration, sondern französischerseits um eine Politik der Opfer und deutscherseits um eine Politik des Zwanges... Wir können keine politischen Maßnahmen treffen, ohne überall auf eine deutsche Behörde zu stoßen, die sich uns substituiert. Ich kann nicht als Garant für Maßnahmen tätig sein, die ich nicht selbst ergreife....Es ist nur nicht möglich, lediglich Syndikus deutscher Zwangsmaßnahmen zu sein.«

Waren das Ihrer Meinung nach Bemerkungen »freundschaftlicher Art«?

TIMM: Ich habe das eine Wort nicht verstanden. »Glauben Sie, daß das...«

M. HERZOG: »Freundschaftlicher Art«. Sie haben gesagt, daß diese Besprechungen freundschaftlich gewesen sind. Ich habe Ihnen jedoch einen Auszug des Inhalts dieser Besprechungen vorgelegt. Glauben Sie jetzt noch immer, daß diese »freundschaftlicher Art« waren?


TIMM: Ich kann nur den Geist der Verhandlungen bestätigen, an denen ich teilgenommen habe. Diese Ausführungen sind mir in der vorgetragenen Form nicht bekannt.


[252] M. HERZOG: Wenn Sie diese jedoch gekannt hätten, würden Sie dann auch sagen, daß es sich um Besprechungen freundschaftlicher Art gehandelt habe?


VORSITZENDER: Der Zeuge war nicht anwesend. Er hat gerade erklärt, daß er darüber nichts weiß. Wir können selbst beurteilen, ob der Ton freundschaftlicher Art war.


M. HERZOG: Sie haben früher erklärt, daß Sie keine Kenntnis von Zwangsdeportationen hatten.


TIMM: Ich habe zum Ausdruck gebracht, daß mir keine Zwangsdeportationen in der Zuständigkeit des GBA bekannt sind; kenne ich auch nicht.


M. HERZOG: Erinnern Sie sich an eine auf der Wartburg am 15. und 16. Juli 1944 abgehaltene Tagung, an der Sie teilnahmen und bei der sich Sauckel und eine Anzahl von Präsidenten der Gauarbeitsämter und Mitarbeiter von Sauckel trafen?


TIMM: Auf der Wartburg war eine Besprechung der Präsidenten der Gauarbeitsämter. Zu dieser Besprechung bin ich dort gewesen.


M. HERZOG: Erinnern Sie sich, dort gesprochen zu haben?


TIMM: Jawohl.


M. HERZOG: Erinnern Sie sich an eine von Ihnen abgegebene Erklärung bezüglich der Anwerbungsmethoden?


TIMM: Das erinnere ich mich so nicht aus dem Gedächtnis.


M. HERZOG: Ich lege Ihnen nunmehr Dokument F-810 vor, welches gestern dem Gerichtshof als RF-1507 unterbreitet wurde. Der Gerichtshof findet den Auszug, welchen ich dem Zeugen vorlegen will, auf Seite 10. Sie sprachen über Besprechungen, die der GBA mit der Wehrmacht zwecks Zusammenarbeit in der Zwangsanwerbung hatte, und erklärten:

»Der Führer hat die Anwendung von Zwangsmaßnahmen in vollem Umfange gebilligt.«

Leugnen Sie ab, daß Ihnen die Einziehung von Arbeitern durch Zwangsmaßnahmen bekannt war?

TIMM: Ich bitte um einen Augenblick Zeit, weil ich es bisher noch nicht gefunden habe. Es hat mir noch nicht vorgelegen. Es handelt sich um eine Niederschrift eines Teilnehmers, anscheinend des Militärbefehlshabers in Paris. Ich habe meine Ausführungen zu dieser Frage hier nicht zur Hand, könnte aber wohl denken, daß der GBA bei der schwierigen...

M. HERZOG: Bitte, sehen Sie sich dann Seite 8 an, Absatz IV.


TIMM: Seite 8, jawohl.


M. HERZOG: Unter Absatz IV auf Seite 8:

[253] »Zum europäischen Arbeitseinsatz, über dessen Probleme, Mittel und Wege bemerkt Timm folgendes:

1. Nordeuropa...

2. Südostraum...

3. Italien...

4. Frankreich...«

Dann kommen wir zu einem Satz, zu dem ich Sie um eine Erklärung bitte, weil Sie diese Bemerkung machten. Wollen Sie das beantworten? Bestreiten Sie noch immer Ihre Kenntnis der Tatsache, daß es sich um Zwangsdeportationen gehandelt hat?

TIMM: Ich habe nicht die Absicht, etwas zu bestreiten, sondern kann nur zum Ausdruck bringen, daß Sauckel an sich vom Führer wohl Vollmacht hatte, alle vernünftigen Wege zu beschreiten, um die Heranbringung von Kräften zu aktivieren.

Es sind in Frankreich ja auch Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt worden, wenn auch im Einverständnis mit dem damaligen Ministerpräsidenten Laval, die man vielleicht als Zwang bezeichnen könnte.


M. HERZOG: Ich danke. Ich habe nunmehr eine letzte Frage an Sie. Sie haben nach diesem Auszug erklärt: »Der Führer hat... gebilligt.«

Wenn der Führer etwas gebilligt hat, heißt das, daß ihm etwas vorgeschlagen wurde? Ist das nicht eine Tatsache?


TIMM: Soweit ich mich erinnern kann, trug Gauleiter Sauckel stets das Ergebnis seiner Besprechungen in Paris dem Führer vor. Es ist möglich, daß er dort die Frage der Methode der Anwerbung, die er mit Laval besprochen hat, dem Führer vorgetragen hat, und es war üblich, daß er sich dann, wie ich schon einmal bei meiner Vernehmung sagte, der Billigung des Führers stets vergewisserte, um nicht in Widerspruch zu den Auffassungen Hitlers zu arbeiten.

M. HERZOG: Ich danke; ich habe keine weiteren Fragen mehr.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Das Dokument, das Ihnen zuletzt vorgelegt wurde, L-61 aus der Saarlandstraße, liegt Ihnen vor... nicht im Original, sondern es steht darin: »Gezeichnet Sauckel«.

Nun hat mich Herr Sauckel dahin informiert, daß es möglich sei, daß er es nicht selbst unterschrieben habe, sondern daß er nur allgemein unterrichtet worden sei, es liege etwa die und die Post vor, es sind normale Durchgangsschreiben, und daß er seine Vollmacht gegeben habe, zu unterzeichnen. Ist das denkbar?


TIMM: Es war so, daß die Abteilungen in der Saarlandstraße...


VORSITZENDER: Dr. Servatius! Hat das Sauckel gesagt, als er vernommen wurde, oder hat er Ihnen das privat mitgeteilt. Erinnern Sie sich?


[254] DR. SERVATIUS: Ich kann es nicht genau sagen, ob er hier das erklärt hat.


VORSITZENDER: Fahren Sie fort.


DR. SERVATIUS: Beantworten Sie die Frage.


TIMM: Jawohl. Es kam schon vor, da Sauckel seine Funktion als Gauleiter in Weimar weiter durchführte, daß ihn Vorlagen nicht erreichten. Die Abteilungen in der Saarlandstraße legten ihre Entwürfe im Thüringer Haus dem persönlichen Referenten vor, und da war es schon möglich – ich weiß das aus meiner Kenntnis der Verhältnisse –, daß der Inhalt der Entwürfe telephonisch durchgegeben wurde und daß die persönlichen Referenten befugt wurden, den Namen des Generalbevollmächtigten darunterzusetzen.


DR. SERVATIUS: War das so eine umfangreiche Post, daß er von den einzelnen Schreiben keine genaue Kenntnis nahm?


TIMM: Das ist schwer für mich zu beurteilen.


DR. SERVATIUS: Das genügt.

Noch eine Frage: Führer-Sauckel-Speer. Ist es richtig, daß der Angeklagte Sauckel Ihnen gesagt hat, der Führer habe ihm befohlen, allen Anforderungen Speers nachzukommen?


TIMM: Ob diese Äußerung direkt gefallen ist, weiß ich nicht.


DR. SERVATIUS: Es ist Ihnen hier das Dokument vorgelegt worden, wo Laval sich beschwert über das Verhalten der deutschen Dienststellen. Bezog sich diese Beschwerde auf die Tätigkeit Sauckels, oder war es nicht so, daß er Sauckel gegenüber von diesen Beschwerden Mitteilung gemacht hatte und er sich dann bei Sauckel selbst bedankte für dessen Haltung?


TIMM: Ich erinnere mich aus den Besprechungen bei Laval, daß Laval mehrfach Sauckel gegenüber seine Dankbarkeit dafür zum Ausdruck brachte, daß er von ihm vorgeschlagene Maßnahmen und Erleichterungen bewerkstelligt hatte; insbesondere lag Laval immer daran, daß, wie er sich ausdrückte, das Klima und die Atmosphäre in Ordnung gebracht werden müßten und daß er den Wunsch hatte, möglichst bald zu Besprechungen mit Hitler selbst zu kommen, und Sauckel bat, ihm doch den Weg zu öffnen. Soviel ich weiß hat Sauckel Besprechungen dieser Art auch durchgeführt, und dafür bedankte sich Laval.


DR. SERVATIUS: Ich habe nun an den Zeugen keine Fragen mehr.


MR. BIDDLE: Die Aufgabe des GBA war, Arbeiter zu besorgen, um die Männer, die von der Industrie in die Wehrmacht überwiesen waren, zu ersetzen. Darin bestand ein Großteil Ihrer Arbeit, nicht wahr?


[255] TIMM: Die Aufgabe des GBA war viel umfassender, da die ganzen Aufgaben früher in Arbeits...


MR. BIDDLE: Gut, ich verstehe schon, aber das war doch ein Teil Ihrer Arbeit, nicht wahr?


TIMM: Jawohl.

MR. BIDDLE: Gut! Nun, es wurde Ihnen deshalb im voraus die Zahl der Leute mitgeteilt, welche die Wehrmacht aus der Industrie herauszog, nicht wahr? So konnten Sie Ihre Schätzungen aufstellen.


TIMM: Die Zahlen wurden in der Zentralen Planung abgeglichen. Das war gerade die Aufgabe der Zentralen Planung, daß die im OKW geplanten...


MR. BIDDLE: Einen Moment. Ich will nicht wissen, wer die Zahlen prüfte; aber Ihre Organisation hatte doch gewiß Kenntnis von den Bedürfnissen der Wehrmacht, von der Anzahl der Leute, die die Wehrmacht aus der Industrie herauszog. Sie mußten doch diese Informationen haben, nicht wahr?


TIMM: Die vorgesehenen Einziehungen wurden der Zentralen Planung mitgeteilt.


MR. BIDDLE: Schön. Diese wurden der Zentralen Planung mitgeteilt. Dann nahm man auch Leute aus der Industrie, die nicht für die Wehrmacht bestimmt waren, nicht wahr? Ich meine Juden.. Sie entfernten Juden aus den Betrieben, stimmt das nicht? Sauckel sagte gestern, daß Juden aus der Industrie entfernt wurden. Sie geben das zu, nicht wahr?


TIMM: Ja, Juden wurden aus der Industrie entfernt.


MR. BIDDLE: Gut. Und ich nehme an, daß die Zentrale Planung über die Anzahl der aus der Industrie entfernten Juden benachrichtigt wurde, nicht wahr?


TIMM: Das ist mir nicht bekannt. In den Besprechungen, bei denen ich dabeigewesen bin...


MR. BIDDLE: Glauben Sie nicht, daß das der Fall gewesen sein müßte, wenn Sie Ersatzmänner stellen mußten. Das mußte doch so sein, nicht wahr?


TIMM: Das kann ich nicht beurteilen, weil ich nur die Gesamtzahl der Einziehungen kennenlernte, aber unabhängig von der Judenfrage. Da kann ich mir kein Urteil erlauben, das weiß ich nicht.


MR. BIDDLE: Wissen Sie nicht, daß Himmler und die SS der Zentralen Planung die Zahl der Juden mitteilten, die aus der Industrie entfernt wurden und ersetzt werden mußten. Das ist Ihnen doch als eine Tatsache bekannt, nicht wahr?


TIMM: Nein.


[256] MR. BIDDLE: Sie wissen es nicht?


TIMM: Nein. Ich weiß nur, daß wir gewisse Auszüge mal vom Reichsführer-SS bekamen, daß aus der Industrie Kräfte herausgezogen wurden und daß gerade auf Einspruch des Generalbevollmächtigten, der für Ersatz sorgen sollte, diese Maßnahme, daran erinnere ich mich, zum Teil wieder zurückgezogen wurde.

MR. BIDDLE: Und Sie wissen, daß eine der Aufgaben des Reichsführers-SS war, Juden aus der Industrie zu entfernen? Sie wissen das doch?


TIMM: Ich weiß von Auszügen aus Mitteilungen, daß Juden aus der Industrie herausgezogen würden.


MR. BIDDLE: Das ist alles.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.

Der Gerichtshof vertagt sich.


[Pause von 10 Minuten.]

[Der Zeuge Hildebrand betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie Ihren vollen Namen an.

ZEUGE HUBERT HILDEBRAND: Hubert Hildebrand.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir diesen Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts hinzusetzen und nichts verschweigen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


Setzen Sie sich, bitte.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie waren in der Dienststelle Sauckel tätig? Stimmt das?

HILDEBRAND: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Sie waren Timm unterstellt. Was war Ihr besonderer Aufgabenbereich?


HILDEBRAND: Ich hatte im Reichsarbeitsministerium seit 1930 Arbeitsvermittlungsfragen der Eisen-und Metallwirtschaft, der Chemiewirtschaft, der Textilwirtschaft und seit 1940 auch Westarbeiterfragen zu bearbeiten.


DR. SERVATIUS: Also regionale Westfragen?


HILDEBRAND: Jawohl, in Frankreich, Belgien und Holland, einen Teil dieser Fragen.


DR. SERVATIUS: Sie müssen daran denken, daß Sie eine Pause machen, ehe Sie antworten. Hatten Sie einen Überblick über die gesamten Vorgänge in der Dienststelle Sauckels?


[257] HILDEBRAND: Nein, den hatte ich nicht.


DR. SERVATIUS: Sie nahmen aber teil an den Stabsbesprechungen?


HILDEBRAND: Jawohl, da war ich meistens zugegen.


DR. SERVATIUS: Auf diesem Wege erfuhren Sie also in gewissem Maße von den Vorgängen in den anderen Stellen?


HILDEBRAND: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Ich will Sie fragen im besonderen über die Verhältnisse in Frankreich. Welche Stellung hatte der Generalbeauftragte für den Arbeitseinsatz in Frankreich?


HILDEBRAND: Der Generalbeauftragte für den Arbeitseinsatz hatte in Frankreich wie in den anderen besetzten Gebieten besondere Beauftragte ernannt, die Wünsche von ihm dorthin übermittelten und an der Durchführung dieser Aufgaben und Wünsche teilnahmen. Träger der Organisation für den gesamten Arbeitseinsatz auf den besetzten Westgebieten blieben aber die dortigen deutschen militärischen oder zivilen Verwaltungsstellen.


DR. SERVATIUS: Eine eigene Organisation hatte er nicht?


HILDEBRAND: Von dem ersten Beauftragten in Frankreich wurde versucht, eine eigene Organisation aufzuziehen. Nach kurzer Zeit aber traf er dabei auf den Widerstand der deutschen Verwaltungsstellen, und die von ihm inzwischen aufgezogenen Dienststellen wurden von dem Militärbefehlshaber übernommen.


DR. SERVATIUS: Welche Stellung hatte der Militärbefehlshaber?


HILDEBRAND: Der Militärbefehlshaber war und blieb eigenverantwortlich für den gesamten Einsatz in seinem Bezirk und auch für den Einsatz von Kräften aus seinem Bezirk nach Deutschland.


DR. SERVATIUS: Welche Stellung hatte die Deutsche Botschaft?


HILDEBRAND: Die Deutsche Botschaft hatte bei allen Verhandlungen, die vom Generalbevollmächtigten oder von seinem Beauftragten mit den französischen Regierungsstellen zu führen waren, die Federführung.


DR. SERVATIUS: Welche Stellung hatte die Französische Regierung im Arbeitseinsatz?


HILDEBRAND: Die Französische Regierung traf Vereinbarungen mit dem Generalbevollmächtigten über die Durchführung seiner Programme, sie wies ihre eigenen Dienststellen an, Aufgaben zur Durchführung zu bringen, insbesondere, als die Dienstverpflichtung zur Einführung in Frankreich kam. Sie er ließ die erforderlichen Verordnungen und die notwendigen Anweisungen an ihre untergeordneten Stellen.


[258] DR. SERVATIUS: Wer hatte nun die Verwaltungsexekutive bei der Arbeitererfassung? Machten das die Franzosen oder die Deutschen?


HILDEBRAND: Man muß hier zwei Abschnitte unterscheiden. Als es sich nur um die Anwerbung von Freiwilligen handelte, bis zum Herbst 1942, konnten diese Freiwilligen sich melden sowohl bei deutschen Dienststellen wie bei der französischen Dienststelle, auch bei Werbebüros, die zum Teil von deutschen Firmen und zum Teil von deutschen Wehrmachtsteilen eingerichtet worden waren. Nach der Einführung der Dienstverpflichtung lag die Verwaltungsexekutive, die Durchführung der Verordnung, ausschließlich bei der französischen Dienststelle.


DR. SERVATIUS: Und was geschah, wenn jemand sich nicht meldete?


HILDEBRAND: Dann erfolgten Vorladungen erstmals und dann nochmalige durch französische Dienststellen, und wenn diese keinen Erfolg hatten, schalteten die französischen Dienststellen die französische Polizei ein.


DR. SERVATIUS: Wurden diejenigen, die sich entzogen, auch vor Gericht gestellt?

HILDEBRAND: Ich nehme an, daß dies teilweise geschehen ist; genau weiß ich es nicht.


DR. SERVATIUS: Vor deutsche oder französische Gerichte?


HILDEBRAND: Vor ein französisches, laut französischer Verordnung.


DR. SERVATIUS: Wie hoch schätzen Sie die Zahl der Franzosen, die freiwillig von Frankreich nach Deutschland gekommen sind?


HILDEBRAND: Die Zahl der freiwilligen Franzosen betrug bis etwa Mitte 1942 – ich kann das jetzt allerdings nur aus dem Gedächtnis ungefähr sagen...


DR. SERVATIUS: Bitte, nur die ungefähre Zahl.


HILDEBRAND: Etwas über 200000. Nachdem im Laufe des Jahres 1942 die Dienstpflichtverordnung eingeführt worden war, wurde gleichzeitig aber auch noch in erheblichem Umfange eine Freiwilligenwerbung betrieben. Die Zahl der Freiwilligen war zeitweise wesentlich größer als die Zahl der Dienstverpflichteten, so daß insgesamt mehr als die Hälfte aller aus Frankreich angeworbenen Arbeitskräfte Freiwillige waren. Bemerkenswert ist, daß Frauen überhaupt nur als Freiwillige angeworben wurden. Eine Dienstverpflichtung fand für sie nicht statt. Bei den Dienstverpflichtungen ist noch ferner zu beachten, daß eine Reihe von ihnen nur formaler Natur waren. In Wirklichkeit hatten sich diese Arbeitskräfte freiwillig gemeldet. Sie legten aber aus wirtschaftlichen Gründen oder [259] aus Gründen der Rücksichtnahme auf ihre Angehörigen oder Bekannten aus ihrer Ortschaft Wert darauf, dienstverpflichtet zu werden. Wir haben Dienstverpflichtungen gehabt, die nachträglich veranlaßt wurden. Insbesondere in den letzten Monaten vor Kriegsschluß kamen solche Anträge an die deutschen Arbeitsämter heran, und das Auswärtige Amt stellte an den Generalbevollmächtigten den Antrag, solchen Anträgen stattzugeben, und dies geschah auch.


DR. SERVATIUS: Haben Sie in Ihrem Ressort etwas über Anwerbemethoden gehört, Umstellen von Kirchen, Kinos und ähnlichem in Frankreich?


HILDEBRAND: Nein, eine derartige Anwerbung ist mir nicht bekannt. Ich weiß wohl, daß sowohl in Frankreich wie auch in Belgien Ausweiskontrollen stattfanden von Angehörigen von sogenannten aufgerufenen Jahrgängen, die zur Registrierung aufgerufen worden waren.


DR. SERVATIUS: Sie sind ja wahrscheinlich auch in Paris gewesen und haben dort mit den deutschen Dienststellen gesprochen. Stimmt das?


HILDEBRAND: Jawohl, ich habe jedesmal in Paris Gelegenheit genommen, mit Angehörigen der Dienststellen über die laufenden Vorgänge Rücksprache zu nehmen.


DR. SERVATIUS: Sind Ihnen denn dort keine Dinge erzählt worden, die Sie in Erstaunen setzen mußten?


HILDEBRAND: Wir haben wie bei jeder Durchführung von größeren Aufgaben selbstverständlich auch einzelne Schwierigkeiten und einzelne Übergriffe gehabt. So wurde mir unter anderem mal gemeldet, daß in der Pépiniere, einer Art Durchgangslager für Leute, die abreisen sollten, unhaltbare Zustände herrschten. Diese sind sofort dem Stadtkommandanten von Paris mitgeteilt worden, der für Abhilfe gesorgt hat. Dann sind Übergriffe bei der Anwerbung von Kräften in Marseille erfolgt, wo durch Werber Erpressungen stattgefunden haben. Dies wurde auch sofort abgestellt. Darüber hinaus wurden an mich herangetragen eine größere Reihe von Einzelfällen. Es handelte sich hier um kleinere Schwierigkeiten über Urlaub, Löhne und so weiter, die ich jedesmal den zuständigen Abteilungen zur weiteren Verfolgung weitergab.


DR. SERVATIUS: Gehörte es zu Ihrer Amtspflicht, die Sachen zu verfolgen?


HILDEBRAND: Soweit sie in meinen Aufgabenbereich fielen, wurde sofort das Weitere von mir selbst veranlaßt; soweit andere Abteilungen damit befaßt waren, wurde es unmittelbar an diese zur weiteren Erledigung abgegeben.


[260] DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Ich habe nicht gefragt, was Sie getan haben, sondern ob es Ihre Dienstpflicht war, sich um diese Dinge zu kümmern?


HILDEBRAND: Im Bereiche meiner Abteilung lag die allgemeine Anwerbung und statistische Kontrolle der Programme. Fragen der Unterkunft, der Löhne, des Transports wurden in anderen Abteilungen bearbeitet. Selbstverständlich war es, wenn ich von Mißständen erfuhr, meine Pflicht, sofort diesen Dingen nachzugehen, schon im Interesse der weiteren Werbung.

Wir legten den allergrößten Wert darauf, daß jeder Mißstand sofort zu beseitigen war, da nur dadurch die Anwerbung von Freiwilligen weiterhin gewährleistet blieb. Die Dienstverpflichtung wurde deshalb als letzte Notwendigkeit betrachtet.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Ich will wissen, ob es Ihre Dienstpflicht oder Ihre moralische Pflicht war, sich um diese Dinge zu kümmern.


HILDEBRAND: Es dreht sich in diesem Falle um die moralische und um die Dienstpflicht.

DR. SERVATIUS: Bezüglich der Durchführung der Transporte habe ich eine Frage. Es sind hier Transportmißstände vorgebracht worden; deswegen möchte ich von Ihnen hören, wie von Ihnen aus die Transporte, die von Frankreich kamen, überwacht und geleitet wurden. Können Sie das kurz schildern?


HILDEBRAND: Für die Durchführung der Transporte war beim Militärbefehlshaber in Frankreich eine besondere Abteilung gebildet. Für jeden Mann, der nach Deutschland ging, stand fest, zu welcher Firma er ging, da ja die Anwerbung auf Grund von Verträgen erfolgte, auf Grund von ausgearbeiteten Arbeitsbedingungen, so daß bekannt war, welche Reiseroute zu wählen war. Die Transporte wurden so zusammengestellt, daß möglichst viele zusammenkamen, daß eine bestimmte Zahl von Arbeitskräften nach einer bestimmten Richtung und zu einer bestimmten Firma ging.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Diese Einzelheiten interessieren mich weniger als die Frage, wie Sie die Transporte geleitet und wie Sie kontrolliert haben, wenn etwas Unregelmäßiges auf der Reise passierte?


HILDEBRAND: Ich wollte mit der Mitteilung einiger Einzelheiten nur kennzeichnen, daß bis ins einzelne hinein eine genaue Erfassung jeder Person erfolgte, die für Deutschland vorgesehen war, daß für jeden Transport genaue Listen angelegt wurden von Personen und von den Firmen, zu denen sie kamen. Für die Transporte wurden Begleiter gestellt, die den Transport hinbrachten bis an seinen Bestimmungsort. Dort wurden sie übergeben den [261] Präsidenten der Landesarbeitsämter, die für die weitere Betreuung Sorge zu tragen hatten.


DR. SERVATIUS: Ich will Ihnen einen praktischen Fall vorführen. Es ist hier ein Fall vorgetragen worden, wo ein Transportzug im Saargebiet liegenblieb, nach einigen Tagen geöffnet wurde und die meisten Menschen erfroren waren. Führten Sie eine Kontrolle über solche Züge durch? Hätte Ihnen das gemeldet werden müssen? Kann das ein Zug gewesen sein, der in Ihrem Auftrage lief, oder wie erklären Sie das?


HILDEBRAND: Ein derartiger Vorfall wäre uns sofort bekanntgeworden; wir erhielten, da die Transporte bei den Präsidenten des Landesarbeitsamtes vorangemeldet waren, sofort Kenntnis, wenn Transporte nicht ankamen. Dies ist wiederholt geschehen nämlich dann, wenn durch irgendwelche Notstände, durch unterwegs entstandene Schwierigkeiten ein Transport angehalten wurde, zum Beispiel in den letzten Kriegstagen bei der Beseitigung von Luftschäden, bei Verkehrsstörungen und dergleichen, so daß wir dann sofort Recherchen nach diesen Transporten aufnehmen konnten, was auch in jedem Falle geschah. Der Fall, den Sie eben nannten, ist mir nicht bekannt.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie müssen langsamer sprechen; die Dolmetscher kommen nicht mit.

Nehmen Sie Stellung zu diesem Vorkommnis, das ich geschildert habe: den Zug mit Erfrorenen im Saargebiet.


HILDEBRAND: Dieses Vorkommnis kann sich unmöglich im Rahmen von Transporten des Arbeitseinsatzes abgespielt haben. Die Transporte wurden gut vorbereitet.


DR. SERVATIUS: Das haben Sie ja schon gesagt.


HILDEBRAND: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Wie erklären Sie sich dann diesen Transport?


HILDEBRAND: Ich habe zum erstenmal durch die Presse in den letzten Monaten davon Kenntnis bekommen, daß auch Transporte von seiten der SS nach Deutschland durchgeführt worden sind, bei denen solche Zustände gewesen sein sollen, wie Sie sie eben gesagt haben.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sind Sie bei Verhandlungen zugegen gewesen, die Sauckel mit Laval geführt hat?

HILDEBRAND: Jawohl, ich war häufig zugegen.


DR. SERVATIUS: In welcher Atmosphäre spielten sich diese Verhandlungen ab?


HILDEBRAND: Diese Verhandlungen spielten sich in verbindlicher Form ab. Gelegentlich kam es allerdings auch, insbesondere, [262] wenn Zusagen der Französischen Regierung nicht eingehalten worden waren, zu schärferen Auseinandersetzungen, aber irgendwelche besonderen Schwierigkeiten traten bei diesen Verhandlungen im allgemeinen nicht auf. Es wurden über die Zahl der Kräfte, die nach Deutschland abgestellt werden sollten, Vereinbarungen getroffen. Laval war grundsätzlich stets bereit, Deutschland Kräfte zur Verfügung zu stellen.


DR. SERVATIUS: Wie war denn speziell das Verhältnis Laval-Sauckel? Hat sich Laval günstig ausgesprochen gegenüber Sauckel oder ungünstig?


HILDEBRAND: Herr Laval hat sich jeweils bedankt für Erleichterungen, die auch für Frankreich erreicht worden waren, zum Beispiel bezüglich des französischen Kriegsgefangenenstatuts, Besuch von Frauen von französischen Arbeitern, bei der Übernahme von Sozialleistungen auf Angehörige von französischen Arbeitern, die in Deutschland waren. Diese Dinge spielten sich ab, wie gesagt, in der Form von Vereinbarungen, wo der eine Teil Arbeitskräfte zur Verfügung stellte und der andere Teil wieder Kräfte zurückgab oder sonstige Vorteile gewährte. Laval äußerte allerdings wiederholt den dringenden Wunsch, noch mehr für Deutschland leisten zu können, wenn ihm dafür politische Vorteile gewährt werden könnten. Er bat deshalb wiederholt auch den Generalbevollmächtigten, daß er ihm beim Führer Besprechungen ermöglichen möge, um in Frankreich für eine weitere Leistung eine günstige Atmosphäre zu schaffen.


DR. SERVATIUS: Bestand dieses freundschaftliche Verhältnis bis zum Schluß?


HILDEBRAND: Bis zur letzten Verhandlung, die, wie ich glaube, Ende 1944 stattfand.


DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Ich glaube, die Fragen von »Releve« und »Transformation« sind wohl hinreichend geklärt worden, so daß ich den Zeugen darüber nicht nochmals zu befragen brauche.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! In welcher Weise fanden die Verhandlungen mit dem deutschen Militärbefehlshaber statt? Gab Sauckel dort Befehle? War er der maßgebende Mann oder war es der Militärbefehlshaber?

HILDEBRAND: Die Verhandlungen vollzogen sich an keiner Stelle in der Form von Übergabe von Befehlen, sondern der Generalbevollmächtigte schilderte die Lage in Deutschland und welche Bedürfnisse...

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie können sich kurz fassen.


[263] HILDEBRAND: Ich möchte nur folgendes sagen: Selbstverständlich bestand bei dem Militärbefehlshaber wie auch bei der Zivilverwaltung in Holland ein Interesse daran, lieber Aufträge zur Durchführung zu übernehmen, als Kräfte nach Deutschland zu geben, und daraus entwickelten sich Gegensätze. Die Stellen waren aber auch jedesmal davon zu überzeugen, daß Kräfte nach Deutschland mußten, zum Beispiel für die Landwirtschaft, deren Aufgaben gar nicht in Holland durchgeführt werden konnten und ebenso für eine Reihe von Kapazitäten in der deutschen Rüstung.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Zu Belgien und Nordfrankreich einige Fragen: war dort die Stellung Sauckels zu den örtlichen Gebietshoheiten die gleiche wie in Frankreich im großen, und spielte sich alles ähnlich ab, oder waren hier Unterschiede?


HILDEBRAND: Nein, es waren dieselben Verhältnisse wie in Frankreich, nur daß die Beauftragten der Generalbevollmächtigten von vornherein eingebaut waren in der Militärverwaltung.


DR. SERVATIUS: Und haben Sie aus dem Gebiet Meldungen über Mißstände bekommen oder selbst festgestellt?


HILDEBRAND: Ja. Da hatten wir auch einzelne Mißstände. Zum Beispiel wurde mir eines Tages berichtet, daß Repressalien stattfinden sollten gegen Angehörige von Leuten aus Jahrgängen, die ihrer Meldepflicht nicht genügt hatten. Wir haben dies sofort abgestellt in Besprechungen mit Vertretern des Militärbefehlshabers.


DR. SERVATIUS: Und wie verhandelte Sauckel dort mit dem Militärbefehlshaber?


HILDEBRAND: Er trug ihm auch seine Wünsche vor. Von Falkenhausen hatte auch selbstverständlich zunächst ein Interesse, daß Aufträge der deutschen Rüstung in Belgien durchgeführt wurden, wiederum aber sah er auch ein, daß Kräfte nach Deutschland müßten. Er hatte allerdings häufiger das Bestreben, Studenten, Schüler und Angehörige von jungen Jahrgängen in besonderen Fällen besonders zu schützen.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Ich lege Ihnen ein Protokoll des Verhörs des Generals von Falkenhausen vor vom 27. November 1945, wo Sie einige wenige Sätze zur Kenntnis nehmen wollen. Wenn Sie die Seite 2 nehmen, finden Sie dort in der Mitte auf die Frage: »Ist der Zeuge in der Lage...«


VORSITZENDER: Was ist die Nummer des Dokuments?


DR. SERVATIUS: Es ist die Nummer RF-15.

Es ist folgende Frage: »Ist der Zeuge in der Lage, uns die Abgrenzung seiner Macht und die Kompetenzen des Arbeitseinsatzes bekanntzugeben?« Antwort des Generals von Falkenhausen:

[264] »Bis zu einem gewissen Zeitpunkt gab es in meinem Bereich ein Arbeitsamt, das sich mit der Werbung freiwilliger Arbeiter beschäftigte. Ich kann mich nicht mehr des genauen Zeitpunktes erinnern, es mag im Herbst 1942 gewesen sein, an dem dieses. Arbeitsamt Sauckel unterstellt wurde, und von da an hatte ich lediglich die von ihm erteilten Befehle auszuführen.«

Ist diese Haltung des Militärbefehlshabers gegenüber Sauckel richtig?

HILDEBRAND: Sie ist in mehreren Punkten nicht ganz zutreffend. Es gab in Belgien nicht ein Arbeitsamt, sondern eine Reihe von Arbeitsämtern, die Freiwilligenwerbungen vornahmen und auch eine Reihe von Werbestellen, die daneben arbeiteten. Diese Arbeitsämter haben aber von Anfang an unter der Aufsicht der Feldkommandanturen in Belgien gearbeitet. Die Feldkommandanturen waren Dienststellen des Militärbefehlshabers. Eine Übernahme der Aufgaben durch den Generalbevollmächtigten kam nicht in Frage, sondern er konnte seine Wünsche, ehe er seinen Beauftragten ernannte, immer nur unmittelbar an die Militärverwaltung, an den General von Falkenhausen, richten, aber nie direkt an ein Arbeitsamt.

DR. SERVATIUS: Wie waren die Verhältnisse in Holland? Wer war dort der zuständige Gebietsherr?


HILDEBRAND: Es war der Reichskommissar.


DR. SERVATIUS: War bei ihm ein Beauftragter Sauckels?


HILDEBRAND: Jawohl, es wurde auch dort ein Beauftragter ernannt, der Angehöriger der Verwaltung des Reichskommissars war.


DR. SERVATIUS: Wer erließ dort die Arbeitsdienstverordnungen?


HILDEBRAND: Der Reichskommissar.


DR. SERVATIUS: Und wer führte die Erfassung durch? Die deutschen Stellen oder die holländischen?


HILDEBRAND: Es gab, soweit ich mich entsinne, holländische Arbeitsämter. Die Leiter dieser Arbeitsämter waren Deutsche; das sonstige Personal bestand im wesentlichen aus holländischen Kräften. Von diesen Dienststellen wurden die erforderlichen Arbeitseinsatzmaßnahmen durchgeführt.


DR. SERVATIUS: Ich habe noch bezüglich Deutschlands eine Frage. Unter Ihr Arbeitsgebiet fiel auch die metallverarbeitende Industrie?


HILDEBRAND: Jawohl.


[265] DR. SERVATIUS: Zum Beispiel auch Krupp?


HILDEBRAND: Ja.


DR. SERVATIUS: Was sind Ihnen über die Zustände bei Krupp für Meldungen zugegangen bezüglich der Betreuung der Arbeiter?


HILDEBRAND: Ich habe keine abträgliche Mitteilung über Krupp erhalten. Der persönliche Referent des Generalbevollmächtigten, Landrat Berk, war mehrmals bei Krupp zu Besuch und hat mir auch die Wünsche der Firma und die Eindrücke, die er bei Krupp erhalten hat, mitgeteilt, jedoch niemals etwas darüber, daß die Verhältnisse bei der Betreuung ausländischer Arbeiter nicht in Ordnung sein sollten. Ich persönlich bin während des Krieges nicht zu der Firma Krupp gekommen.


DR. SERVATIUS: Ich habe an den Zeugen keine Frage mehr.


VORSITZENDER: Wünscht einer der deutschen Anwälte Fragen zu stellen? Oder die Anklagebehörde?


M. HERZOG: Herr Vorsitzender! Wir haben hier dieselben Probleme vor uns. Der Gerichtshof hat bereits Erklärungen darüber gehört. Der Gerichtshof besitzt die Dokumente, die Ich ihm vorgelegt habe, und ich habe deshalb an den Zeugen keine Frage zu stellen.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


DR. SERVATIUS: Dann rufe ich mit Erlaubnis des Gerichts den Zeugen Stothfang.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie Ihren vollen Namen an.

ZEUGE WALTER STOTHFANG: Walter Stothfang.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir diesen Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


Sie können sich setzen.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Welche Stellung hatten Sie bei Sauckel?

STOTHFANG: Ich war beim Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz als persönlicher Referent beschäftigt.


DR. SERVATIUS: Wann haben Sie diese Stelle angetreten?


[266] STOTHFANG: Ein Jahr, nachdem der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz sein Amt übernommen hatte, und zwar am 19. April 1943.


DR. SERVATIUS: War der Zeuge Timm schon dort, als Sie kamen?


STOTHFANG: Ja.


DR. SERVATIUS: Und der Zeuge Hildebrand?


STOTHFANG: Auch.


DR. SERVATIUS: Welche Anweisung erhielten Sie, als Sie kamen?


STOTHFANG: Besondere persönliche Anweisungen hat der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz nicht gegeben, da ja seine allgemeinen Grundsätze in seinen Anordnungen und in seinem Programm festlagen und ich ein Jahr später ja erst in die Arbeit eintrat.


DR. SERVATIUS: Waren Sie vorher schon im Arbeitsministerium selbst tätig?


STOTHFANG: Ja. Ich stand in dieser Arbeit seit 1926 und war zuletzt acht Jahre hindurch persönlicher Referent des Staatssekretärs Dr. Syrup im Reichsarbeitsministerium.


DR. SERVATIUS: War das nun eine wesentliche Umstellung, als Sie nun zu Sauckel kamen?


STOTHFANG: Nein.


DR. SERVATIUS: Was wurde Ihnen von Ihren Mitarbeitern gesagt über die ganze Arbeit und die Auffassung von der Arbeit, wie sie Sauckel vertrat?


STOTHFANG: An sich vollzog sich ja diese Arbeit im Rahmen der Grundsätze und der Anordnungen, die keine wesentlichen Abweichungen von den früheren Grundsätzen darstellten; in der Praxis gingen sie jedoch naturgemäß weit über die früheren hinaus.


DR. SERVATIUS: Haben Sie in Ihrem Bereich nun mit Sauckel besonders eng zusammengearbeitet? Sie waren persönlicher Referent.


STOTHFANG: Soweit sich das aus der Art der Durchführung der Aufgaben des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz ergab. Er war ja nicht nur Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, sondern er war gleichzeitig Reichsstatthalter und Gauleiter in Thüringen geblieben, und außerdem kümmerte er sich in den letzten eineinhalb Jahren seiner Tätigkeit sehr stark um den Aufbau eines Untertagebetriebes in Kahla in Thüringen, so daß er also nur...


[267] DR. SERVATIUS: Wir kommen später darauf zurück.


STOTHFANG:... zeitweise in Berlin sein konnte, höchstens einen Tag in der Woche, manchmal nur einen halben.


DR. SERVATIUS: Was war nun Ihre Aufgabe als persönlicher Referent?


STOTHFANG: Wir hatten die eingehende Post entgegenzunehmen, daraufhin zu sichten, was vorzutragen war, die übrige Post an die zuständigen Abteilungen weiterzugeben und neueingegangene Entwürfe dem Generalbevollmächtigten vorzutragen.


DR. SERVATIUS: Wer berief die Stabsbesprechun gen ein? Waren Sie das?


STOTHFANG: Das wurde allgemein vom Büro aus erledigt.


DR. SERVATIUS: Sie haben an diesen Besprechungen ständig teilgenommen?


STOTHFANG: Jawohl, von meiner Zeit ab.


DR. SERVATIUS: Haben Sie an Besprechungen teilgenommen, wo die einzelnen Mitglieder von den sogenannten Inspektionsreisen zurückkamen und berichteten?


STOTHFANG: Das ist in der späteren Zeit nicht mehr oder nur ganz selten der Fall gewesen, nur in der ersten Zeit mehr.


DR. SERVATIUS: Daß Sie zugegen waren oder daß die Inspektionen stattfanden?


STOTHFANG: Nein, daß Berichte vorgelegt wurden.


DR. SERVATIUS: Es wurde weniger berichtet?


STOTHFANG: Ja.


DR. SERVATIUS: Woran lag das?


STOTHFANG: Der Grund ist mir unbekannt.


DR. SERVATIUS: Sind Ihnen dann in der Zeit, wo Sie zugegen waren, besonders auffällige Dinge bekanntgeworden über Mißstände in Deutschland? Wir wollen zusammenfassen: die Transporte in Deutschland, die Durchgangslager und die Arbeitsstätten selbst, die Lager und Betriebe?


STOTHFANG: Mir persönlich sind aus einigen Inspektionsreisen, die ich selber weisungsgemäß gemacht habe, einige Mißstände bekanntgeworden; diese wurden aber dann sofort mit den zuständigen Stellen besprochen und es wurde auf Abstellung hingewirkt.


DR. SERVATIUS: Nun hatte Sauckel mit einer Reihe Dienststellen zusammenzuarbeiten. Sind hier besondere Widerstände zu überwinden gewesen?


[268] STOTHFANG: Mit Ausnahme von zwei Fällen an sich nicht.


DR. SERVATIUS: Was waren das für Fälle?


STOTHFANG: Das war einmal die Parteikanzlei und zweitens der Reichsführer-SS und Chef der Geheimen Staatspolizei.


DR. SERVATIUS: Sind Ihnen besondere Fälle bekannt bei dem Reichsführer-SS?


STOTHFANG: Die allgemeine Behandlung der ausländischen Arbeitskräfte, insonderheit der aus dem Osten stammenden Arbeitskräfte, widersprach, soweit der Reichsführer-SS oder die Grundsätze des Reichsführers-SS zur Geltung kamen, der Auffassung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz. Der Reichsführer-SS war nicht geneigt, den weitgehenden positiven Forderungen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz zu entsprechen. Das gleiche gilt für andere Gebiete vom Leiter der Parteikanzlei.


DR. SERVATIUS: Was waren das für Gebiete?


STOTHFANG: Beispielsweise auf dem Gebiete der Sozialversicherung. Da vertrat die Parteikanzlei die Auffassung, daß eine Gleichstellung mit den deutschen Arbeitskräften sachlich und politisch nicht gerechtfertigt sei. Auch in der Höhe der Entlöhnung nicht.


DR. SERVATIUS: Und was hat Sauckel dazu gesagt?


STOTHFANG: Er hat immer wieder versucht, die Dinge neu zu regem im Sinne seiner Grundsätze, hat das allerdings zum Teil nicht, zum Teil erst nach sehr starken Bemühungen erreicht. Ich erinnere an die Gleichstellung der Ostarbeiter, die praktisch erst im März 1945 durch Verordnung vollzogen wurde.


DR. SERVATIUS: Haben Sie von den Gauleitern, die ja als Bevollmächtigte für den Arbeitseinsatz eingesetzt waren, besondere Meldungen bekommen oder haben Sie Gauleiter gesprochen?


STOTHFANG: Es war Weisung, daß bei den Inspektionsreisen jeweils die zuständigen Gauleiter der besuchten Bezirke aufgesucht wurden, um mit ihnen anstehende Fragen zu erörtern.


DR. SERVATIUS: Haben Sie an Verhandlungen der Zentralen Planung teilgenommen?


STOTHFANG: Ich bin ein einziges Mal mit dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz in einer Sitzung der Zentralen Planung gewesen.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie haben eben das Jahr März 1945 angegeben als Tag der Gleichstellung der Ostarbeiter mit den übrigen Arbeitern. Irren Sie sich nicht im Jahr – 1944? Ich werde Ihnen die Verordnung vorlegen.


[269] STOTHFANG: Meiner Erinnerung nach ist es März 1945 gewesen.


DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Ich werde es gleich dem Zeugen vorlegen lassen; es wird herausgesucht.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wie war das Verhältnis Speer-Sauckel?

STOTHFANG: Offenbar ist die Einsetzung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz zurückzuführen auf einen Vorschlag, den der Minister Speer dem Führer gemacht hat.

DR. SERVATIUS: Ich beziehe mich auf das Dokument 58 im Dokumentenbuch II, im deutschen Text Seite 167, im englischen Text Seite 156. Das ist die Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter vom 25. März 1944, und ich verlese hier den Paragraphen 2:

»Arbeitsentgelt. Für die Ostarbeiter gelten die gleichen Lohn- und Gehaltsbedingungen wie für sonstige ausländische Arbeitskräfte. Ostarbeiter erhalten ein Arbeitsentgelt nur für die tatsächlich geleistete Arbeit.«


VORSITZENDER: In welchem Verhältnis standen diese Löhne zu den Löhnen der deutschen Arbeiter?

STOTHFANG: Es war grundsätzlich bestimmt, daß der gleichen Arbeitsleistung die entsprechenden deutschen Löhne zugrunde gelegt werden müßten, um einen zusätzlichen Gewinn der Betriebe bei der Beschäftigung von Ostarbeitern zu vermeiden.


DR. SERVATIUS: Erinnern Sie sich einer Besprechung, in der Goebbels Sauckel gegenüber zu der Politik Sauckels bezüglich der sozialen Fragen und Lohnfragen Stellung genommen hat?


STOTHFANG: Ja.


DR. SERVATIUS: Wollen Sie es schildern?


STOTHFANG: An dieser Besprechung habe ich selber nicht teilgenommen. Ich kenne sie nur aus der Darstellung des Kollegen Dr. Hildebrand, der mit dem Gauleiter Sauckel an dieser Besprechung teilgenommen hat.

Es handelt sich um die erste Aussprache der beiden Herren nach der Bestellung des Reichsministers Goebbels zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz. Anwesend bei dieser Besprechung war der Minister Speer, und in dieser Besprechung hat Reichsminister Dr. Goebbels dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vorgeworfen, daß seine bisherigen Maßnahmen...


VORSITZENDER: Er sagt uns jetzt, was Hildebrand ihm gesagt hat, nicht wahr?


[270] DR. SERVATIUS: Jawohl.


VORSITZENDER: Nun, Hildebrand war schon Zeuge und wurde darüber nicht befragt.


DR. SERVATIUS: Es ist eine Verwechslung der beiden Zeugen. Sie sind erst kurz gekommen. Ich bitte, vielleicht zu gestatten, daß der Zeuge sagt, was Hildebrand ihm gesagt hat. Es ist darauf zurückzuführen, daß der Zeuge ja sehr kurz hier war.


VORSITZENDER: Herr Dr. Servatius! Der Gerichtshof hält diese Frage nicht für zulässig.


DR. SERVATIUS: Bestanden mit Speer Schwierigkeiten?


STOTHFANG: Zu Anfang nicht. Im Laufe der Jahre entwickelten sich Schwierigkeiten wegen der grundsätzlich verschiedenen Auffassung der beiden Herren.


VORSITZENDER: Auf die Beziehungen zwischen Sauckel und Speer wurde schon genügend eingegangen.


DR. SERVATIUS: Ja, ich will diese Frage zurückziehen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Was hatten die Dienststellen mit dem Einsatz von Konzentrationslagerhäftlingen zu tun; wurden diese vermittelt?

STOTHFANG: Nein.

DR. SERVATIUS: Bekamen Sie keine Meldungen darüber, daß Kräfte aus anderen Betrieben verschwanden und auf diese Art und Weise zu den Konzentrationslagerarbeitern kamen?


STOTHFANG: Darüber sind keine Meldungen eingegangen.


DR. SERVATIUS: Ist Ihnen bekannt, daß Konzentrationslagerarbeiter in größeren Mengen eingesetzt worden sind zur Arbeit?


STOTHFANG: Das war an sich der allgemeine Brauch der Polizei, Häftlinge zu beschäftigen.


DR. SERVATIUS: An Sie kamen darüber keine Meldungen?


STOTHFANG: Nein. Es ist versucht worden, Einfluß insofern zu gewinnen, weil die Meldungen über den Einsatz der Konzentrationslagerhäftlinge an die Dienststelle der Arbeitsverwaltung erstattet werden sollte, um für die allgemeine Planung im Arbeitseinsatz berücksichtigt werden zu können.

Diese Meldungen haben aber die Arbeitsämter nicht bekommen.


DR. SERVATIUS: Nun habe ich noch einige Fragen zu den Kontrollorganen und den sonstigen Kontrollstellen, die zur Überprüfung der Lage der Arbeiter in Deutschland vorhanden waren.

Wissen Sie, inwieweit die ausländischen Arbeiter selbst eingeschaltet waren in diese Kontrolle? Ich denke zunächst einmal an [271] die Stelle des Botschafters Scapini. Wie arbeitete diese Stelle? Hörten Sie etwas davon?


STOTHFANG: Von der Dienststelle Scapini ist mir im einzelnen nicht viel bekannt. Ich wußte von ihrer Existenz. Meines Wissens beschäftigte sich aber die Dienststelle Scapini im allgemeinen mit der Betreuung der französischen Kriegsgefangenen und nicht mit der Betreuung ziviler französischer Arbeitskräfte, weil dafür eine besondere Dienststelle des Herrn Bruneton bestand. Aber ganz allgemein bestand ja eine Vertretung der ausländischen Arbeitskräfte im Rahmen der Deutschen Arbeitsfront. Dort waren sogenannte Reichsverbindungsstellen eingerichtet, die sich von der Zentrale über die Gaue bis zu den Kreisen erstreckten und jeweils mehrere Kräfte beschäftigten, die die Lager besuchten, Beschwerden entgegennahmen und jeweils die Verhandlungen, sei es mit den Dienststellen der Deutschen Arbeitsfront oder mit anderen Dienststellen der Arbeitsverwaltung führten.


DR. SERVATIUS: Das waren deutsche Kräfte, von denen Sie sprechen?


STOTHFANG: Nein, das waren ausländische, fremdländische Kräfte, und zwar aus fast allen Staaten.


DR. SERVATIUS: Waren nun in den Betrieben selbst Vertreter der Arbeiter, die als Verbindungsleute zu den Aufsichtsorganen der Deutschen Arbeitsfront Verbindung hatten?


STOTHFANG: Soviel ich weiß, nicht.


DR. SERVATIUS: Für die Ostarbeiter bestand auch eine Kontrollstelle. Kennen Sie diese Stelle?


STOTHFANG: In der Dienststelle Rosenberg gab es eine besondere Stelle dafür.


DR. SERVATIUS: Wie arbeitete diese Stelle, hörten Sie da etwas davon?


STOTHFANG: Ja. Sie hat ständig Verbindung genommen mit den fachlich zuständigen Stellen der Arbeitsverwaltung.


DR. SERVATIUS: Wohin mußte sich diese Stelle wenden, wenn sie Beschwerden hatte, an die Arbeitsfront oder an das Amt Sauckels oder an den Arbeitsminister? An wen mußte sie sich wenden?


STOTHFANG: Das ergab sich aus der Art der Mißstände oder der vorzubringenden Beschwerden.


DR. SERVATIUS: Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Beschwerden über die Arbeitsbedingungen?


STOTHFANG: Da wandte man sich zunächst an das örtlich zuständige Arbeitsamt, um die Dinge im einzelnen nachprüfen zu [272] lassen und um sich über die allgemeinen Voraussetzungen beziehungsweise die tatsächlichen Verhältnisse Aufklärung zu verschaffen.


DR. SERVATIUS: Und wenn es Fragen der Unterbringung waren und Verpflegung, an wen wandte man sich dann?


STOTHFANG: Zunächst an die Dienststelle der Deutschen Arbeitsfront, der ja in einer Anordnung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz – ich glaube, es war die vierte – allgemein die Betreuung der ausländischen Arbeitskräfte übertragen worden war.


DR. SERVATIUS: Und meldete die Arbeitsfront weiter an Sie?


STOTHFANG: Sie versuchte im Rahmen ihrer Aufgabe die Dinge in Ordnung zu bringen.


DR. SERVATIUS: Dann war also die Arbeitsfront selbst in der Praxis die höchste Stelle für Beschwerden über die Betreuung?


STOTHFANG: Wenn man so will, ja.


DR. SERVATIUS: Wie wurde die Behandlung der Kriegsgefangenen überwacht? Kamen da Beschwerden an Sauckel?

STOTHFANG: Nein.


DR. SERVATIUS: Wer hatte das zu regeln?


STOTHFANG: Das Oberkommando der Wehrmacht.


DR. SERVATIUS: Das Reichsaufsichtsamt war auch eine Kontrollstelle. Inwieweit hatte Sauckel mit dem Reichsaufsichtsamt zu tun?


STOTHFANG: Das muß, Herr Verteidiger, eine falsche Bezeichnung sein. Ich weiß nicht, was Sie mit dem Reichsaufsichtsamt meinen?


DR. SERVATIUS: Ich meine das Gewerbeaufsichtsamt, die Reichsgewerbeaufsicht.


STOTHFANG: Grundsätzlich sind in Deutschland für den Arbeitsschutz in den Betrieben die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Soweit es sich um Fragen des Arbeitsschutzes in den Betrieben handelt, hatten sie für eine Durchführung und Beachtung der ergangenen und bestehenden Bestimmungen Sorge zu tragen, waren also bei Beschwerden für dieses Gebiet zuständig.


DR. SERVATIUS: Bekam Sauckel von anderen Stellen Vorwürfe, daß er zu gut für die Arbeiter sorge, und war man sogar neidisch in manchen Fällen auf die Lage einzelner ausländischer Arbeiter?


STOTHFANG: Ja, von drei Stellen etwa kamen derartige Vorwürfe.

[273] Einmal von den beiden Stellen, die ich zuvor schon nannte, die allgemein Hemmungen und Widerstände gegenüber den zu weit gehenden Forderungen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz hatten, die Dienststelle Bormanns und die Dienststelle Himmlers. Es ging so weit, daß man den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz sogar verdächtigte, er sei bolschewisten-freundlich.


DR. SERVATIUS: Ich habe an den Zeugen dann keine Fragen mehr.


VORSITZENDER: Wünscht irgendein anderer Verteidiger Fragen zu stellen? – Die Anklagevertretung?

Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Ich weiß nicht, ob der Zeuge Jäger schon eingetroffen ist?

VORSITZENDER: Man sagt mir, daß er nicht eingetroffen ist.


DR. SERVATIUS: Ich nehme an, daß er bis Montag hier sein wird und würde jetzt vorschlagen, daß ich jetzt einige Dokumente oder vielleicht die Vernehmung des Zeugen Götz vortrage, die sich im Dokumentenbuch befindet. Ich darf vielleicht auf einige Stellen Bezug nehmen. Es ist ein sehr langes Affidavit; es wirft in diesem Zusammenhang ein gewisses Licht auf die Sache, und die Dinge werden damit am besten verständlich sein.


VORSITZENDER: Sie haben wahrscheinlich einige Bemerkungen über Ihre Dokumente zu machen, was Ihre Zeit vielleicht bis 1.00 Uhr in Anspruch nehmen wird, nicht wahr?


DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Die Dokumentenbücher enthalten in der Hauptsache die Anordnungen, die Sauckel erlassen hat, und sie belegen das, was hier von den Zeugen und von dem Angeklagten selbst als Zeuge vorgetragen worden ist. Das Buch ist, soweit möglich, in Sachgebiete eingeteilt. Da aber die Anordnungen sich häufig über mehrere Gebiete erstrecken, überschneiden sich die einzelnen Abteilungen in diesem Buch.

Ich nehme Bezug grundsätzlich auf den Band I, auf alle dort aufgeführten Anordnungen, die ich im einzelnen nicht vortragen möchte. Ich möchte nur hervorheben die polizeilichen Anordnungen, das ist das Dokument 6, das sich auf Seite 16 befindet, das Dokument 10 auf Seite 20 und das Dokument 15 auf Seite 25. Diese Dokumente...

VORSITZENDER: Sie verstehen doch, daß Sie jedes Dokument oder eine Anzahl von Dokumenten, die Sie als Beweismittel vorlegen wollen, anbieten müssen. Es genügt nicht, das Dokument in Ihr [274] Dokumentenbuch aufzunehmen. Vielleicht geben Sie also an, welche Dokumente Sie vorlegen wollen.


DR. SERVATIUS: Diese Dokumente sind enthalten in einer Gesetzessammlung, die bereits überreicht worden ist.


VORSITZENDER: Meinen Sie alle? Sind bereits alle vorgelegt worden?


DR. SERVATIUS: Ja, soviel ich weiß. Es ist das Dokument 3044-PS »Verfügungen, Anordnungen, Bekanntgaben«.


VORSITZENDER: Wahrscheinlich ist nur ein kleiner Teil des Dokuments 3044-PS verlesen worden, und solange es nicht in die vier Sprachen übersetzt wird, kann es nicht im Protokoll stehen.

Herr Dr. Servatius! Wenn Sie sich mit der Sache am Montag befassen und dann anbieten, was Sie als Beweismittel vorlegen wollen, so wird das völlig in Ordnung gehen.


DR. SERVATIUS: Ich kann aber jetzt vortragen und die Dokumente am Montag dann nachreichen.


VORSITZENDER: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Diese drei Erlasse und Verfügungen des Reichsführers-SS habe ich vorgelegt, um zu zeigen, wie auch auf diesem schwierigen Gebiet eine Besserung erzielt wurde. Die Verordnung Nummer 6 ist erlassen, kurz bevor Sauckel ins Amt kam, und man muß annehmen, um hier ein fait accompli zu schaffen.

Die nächste Anordnung, Dokument Nummer 10, zeigt bereits eine Besserung; es dreht sich um den Stacheldraht, es dreht sich um den Ausgang, den die Arbeiter haben, und dieses wird im folgenden Dokument wieder gelockert. Das Dokument Nummer 15 – das ist die Anordnung 4, die schon vorgelegt worden ist – ist wohl die wichtigste erste Anordnung; sie legt die grundlegenden Befugnisse dar und gibt die Richtlinien sowohl für die Methoden der Werbung als für den Transport, als für die Behandlung in Deutschland.

Die Anordnung 16 regelt dann den Einsatz für die Ostarbeiter und gibt die ersten grundlegenden Anordnungen; denn bis dahin war ja eine bestimmte gesetzliche Regelung, die einheitlich war, nicht vorhanden.

Ich komme dann zum Dokument 19 auf Seite 54 im englischen Text. Es ist das ein Erlaß und Brief Sauckels an die Gauarbeitsämter und Gauleiter vom 14. Oktober 1942 betreffend gute Behandlung der Ausländer. Es ist dies hier ein Eingreifen Sauckels, um Mißstände zu beseitigen und Auffassungen richtigzustellen, von denen er gehört hatte. Ich zitiere hier im deutschen Text, Seite 59, folgendes...


[275] VORSITZENDER: Ist das Dokument hier nicht schon zitiert worden?


DR. SERVATIUS: Zum Teil ist das Dokument schon erwähnt worden.


VORSITZENDER: Welcher Teil ist noch nicht zitiert worden?


DR. SERVATIUS: Es ist bei mir Seite 59, im englischen Text Seite 54.


VORSITZENDER: Seite 54 hat nur die Überschrift.


DR. SERVATIUS: Überschrift: »Erlaß und Brief Sauckels vom 14. Oktober 1942«. Auf der nächsten Seite folgt der Text. Die erste Seite enthält nur den Kopf des Erlasses.


VORSITZENDER: Aber auf Seite 55 im englischen Text ist der Anfang des Dokuments bereits verlesen worden.


DR. SERVATIUS: Ist bereits verlesen worden.


VORSITZENDER: Was wollten Sie dann lesen?


DR. SERVATIUS: Ich möchte es ganz lesen, um zu zeigen, wie weit Sauckel...


VORSITZENDER: Der Anfang mit den Worten: »Wenn in einem Gaubezirk noch kürzlich erklärt wurde...« bis zum Ende des Abschnittes, dies ist bereits verlesen worden.


DR. SERVATIUS: Ich habe hierzu eine kürzere Bemerkung. Wenn es schon verlesen worden ist, brauche ich es nicht mehr zu verlesen. Dann verzichte ich auf die Verlesung.

Das Dokument 20, im englischen Buch Seite 56, befaßt sich mit der Dienstverpflichtung der Hausgehilfinnen und zeigt die damals zunächst gültige Regelung...


VORSITZENDER: Welches Dokument?


DR. SERVATIUS: Dokument Nummer 20.


VORSITZENDER: Fahren Sie fort.


DR. SERVATIUS:... wo besonders darauf hingewiesen ist, daß eine zwangsweise Einweisung von Ausländerinnen im Haushalt nicht erfolgt, und das die Ausführungen Sauckels unterstreicht, daß nur freiwillige Kräfte für die Haushaltungen in Frage kämen.

Die Anordnung Nummer 21 richtet das Arbeitsbuch ein. Das ist im englischen Text Seite 57. Der Sinn des Arbeitsbuches war, wie Sauckel hier sagt, eine Registrierung der Kräfte zu ermöglichen, daß man also eine Übersicht bekam und nicht die Kontrolle verliert, und vor allen Dingen sollte für die Ostarbeiter damit eine Landzuteilung verbunden sein, wie der Angeklagte Sauckel ausgeführt hat; und es sollte eine Zentralkartei angelegt werden, auf Grund [276] derer auch später die Arbeiter in geregelter Weise nach Hause zurückgeleitet werden sollten. Das war die vorbereitende Maßnahme des Arbeitsbuches.

Es folgt dann das Dokument Nummer 22 vom 23. Juli 1943 über die Begrenzung der Dauer des Arbeitsverhältnisses der Ostarbeiter. Darin wird gesagt, daß die Beschäftigungsdauer zwei Jahre betragen soll mit gewissen Modifikationen sowie, daß Urlaubsvergünstigung gegeben werden solle und Prämien für die geleistete Arbeit. Es ist ein Deutschlandurlaub vorgesehen und unter gewissen Umständen ein Heimaturlaub. Es sind für den Deutschlandurlaub, wie hier zu sehen ist, besondere Ostarbeiterurlaubslager eingerichtet worden. Der Grund war, daß diese Arbeiter infolge der Transportverhältnisse und sonstiger Umstände ja nicht nach Hause fahren konnten, insbesondere, wenn sie aus Gebieten waren, die inzwischen nicht mehr von den Deutschen besetzt waren.

Es folgt dann die Anordnung Nummer 13. Das ist das Dokument Nummer 23, im englischen Dokumen tenbuch Seite 62. Diese Anordnung befaßt sich mit der Sicherung der Ordnung in den Betrieben. Es ist die Anordnung, auf Grund derer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Disziplin getroffen werden können. Ich habe sie vorgelegt, um zu zeigen, daß sie sowohl für Deutsche wie für Ausländer gilt und keine Ausnahmebestimmung gegen die Ostarbeiter ist.

Dann nehme ich Bezug auf Dokument 26; das ist Seite 66 im englischen Dokumentenbuch. Es ist dies eine Anordnung vom 25. Juli 1944, wonach die Stellung der Hausgehilfinnen aus den Ostgebieten grundsätzlich der Stellung der deutschen Hausgehilfinnen angeglichen wird. Die Arbeitszeit ist geregelt, die Freizeit ist festgelegt. Es heißt:

»In jeder Woche ist der Ostarbeiterin eine angemessene Freizeit zu gewähren.«

Die Urlaubsfrage ist im Paragraph 7 geregelt, wonach sie jeweils nach einer Beschäftigungsdauer von zwölf Monaten im Reichsgebiet einen Urlaub erhalten.

VORSITZENDER: Stimmen die Zahlen im Dokumentenbuch 26, auf Seite 67 im englischen Dokumentenbuch: Arbeitszeit von 6.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr nachts?

DR. SERVATIUS: Es heißt dort:

»Die regelmäßige Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Arbeitsbereitschaft soll, soweit nicht besondere Verhältnisse eine andere Regelung erfordern, zwischen 6.00 und 21.00 Uhr liegen.«

Das heißt nicht, es soll von 6.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr gearbeitet werden, sondern zwischen diesen beiden Zeitpunkten liegt die Arbeitszeit. Es kann also nicht vor morgens 6.00 Uhr gearbeitet [277] werden und diese Mädchen dürfen nicht nach abends 21.00 Uhr arbeiten. Es darf...

VORSITZENDER: Ich habe nur gefragt, ob die Zahlen richtig sind.

DR. SERVATIUS: Die Zahlen sind richtig.

Das Dokument 27 befaßt sich mit der Stellung der ausländischen Arbeiter im Betrieb. Es ist eine Verordnung der Deutschen Arbeitsfront, in der grundsätzliche Ausführungen gemacht sind; ich verlese hier:

»Die Arbeitsfreude und Einsatzbereitschaft der deutschen Arbeitskameraden darf darum auf keinen Fall durch eine materielle Besserstellung der ausländischen Arbeitskräfte gefährdet werden. Bei der Behandlung der ausländischen Arbeitskräfte ist davon auszugehen, daß diese freiwillig nach Deutschland gekommen sind und ihre Arbeitskraft für die Durchführung kriegswichtiger Aufgaben zur Verfügung stellen. Für die Erhaltung ihrer Arbeitsfreude ist die Beachtung der vertraglichen Bedingungen, absolut gerechte Behandlung und eine umfassende Fürsorge und Betreuung Voraussetzung.«

Das Dokument 28 ist die Vereinbarung zwischen Ley und Sauckel über die Einrichtung der Aufsicht der Zentralinspektion. Sie ist schon vorgelegt worden von der Anklage.

Das Dokument 30 befaßt sich mit den Aufgaben im einzelnen, und es ist dort angeordnet:

»Die Reichsinspektion hat auf dem Gebiete des Arbeitseinsatzes, der Reichstreuhänderangelegenheiten und der Verwaltung folgende Aufgaben: Die Überwachung der Durchführung meiner Anordnungen und Erlasse. Auf Grund der gewonnenen Feststellungen soll die Reichsinspektion Anregungen geben, Verbesserungsvorschläge machen und den gegenseitigen Erfahrungsaustausch fördern.«

Das letzte Dokument in diesem Buch befaßt sich mit der Einrichtung der französischen Dienststelle. Es ist im englischen Dokumentenbuch Seite 79; die Dienststelle nennt sich »Französische Dienststelle zur Betreuung der im Reich eingesetzten französischen Arbeitskräfte«.

Ich glaube, ich habe das Dokument bereits hier vorgelesen. Damit wäre ich mit dem Dokumentenbuch I zu Ende.

VORSITZENDER: Gut! Wir vertagen uns nunmehr.


[Das Gericht vertagt sich bis

3. Juni 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 15, S. 236-279.
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