Vormittagssitzung.

[612] VORSITZENDER: Ich möchte bekanntgeben, daß wir die Reihenfolge im Verfahren ein wenig geändert haben.

Dr. Stahmer hat einen schriftlichen Antrag eingereicht, in dem er angab, daß er wünsche, etwas mehr Zeit zur Vorbereitung seiner Dokumente zu haben, und daß er auch aus anderen Gründen dankbar wäre, wenn der Fall Göring nicht, wie bekanntgegeben, am Donnerstag vorgenommen würde.

Der Gerichtshof sieht ein, daß der Fall des ersten zu vernehmenden Angeklagten wegen der rechtzeitigen Übersetzung der Dokumente Schwierigkeiten begegnen kann. Wie der Gerichtshof bekanntgegeben hat, wird er weiter mündliche Anträge auf Ladung von Zeugen entgegennehmen, und zwar bis diese Anträge sämtlich behandelt sind; er wird bei dieser Entscheidung bleiben. Voraussichtlich wird Dr. Stahmer hierdurch einen Tag gewinnen; aber nach Abschluß der Verhandlung über die Anträge auf Zeugenladungen wird der Fall des Angeklagten Göring ohne weitere Verzögerungen vorgenommen werden.

Der Gerichtshof wünscht klarzustellen, daß in Zukunft keine weiteren Anträge auf Verzögerung oder Zurückstellung seitens der Angeklagten angenommen werden, es sei denn, daß ganz außergewöhnliche Umstände vorliegen.


DR. SIEMERS: Ich möchte für den Angeklagten Raeder als ersten Zeugen einen Zeugen benennen, der über seine Persönlichkeit aussagen kann.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Wenn es dem Gerichtshof recht ist, will ich den Standpunkt der Anklagevertretung bekanntgeben, und dann kann Dr. Siemers dazu Stellung nehmen.

Die Anklagevertretung erhebt keinen Einspruch gegen die Ladung folgender Zeugen zur mündlichen Zeugenaussage:

Nummer 3, der frühere Minister Severing.

Nummer 5, Vizeadmiral Schulte-Mönting.

Nummer 6 ist ein Zeuge für den Angeklagten Dönitz, der bereits beantragt, und gegen den von der Anklagevertretung keine Einwendung erhoben wurde.

Nummer 10, Admiral Böhm.

[612] Hinsichtlich folgender Zeugen schlägt die Anklagevertretung die Vorlage eidesstattlicher Erklärungen als zweckmäßig vor:

Nummer 2, Vizeadmiral Lohmann...

VORSITZENDER: Sprechen Sie jetzt von einer eidesstattlichen Erklärung oder von Fragebogen?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: In diesem Falle würde ich eine eidesstattliche Erklärung vorziehen, da es sich nur um eine Geschichte vergangener Ereignisse handelt.


VORSITZENDER: Gut. In welchem Falle eidesstattliche Erklärung?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Im Falle Nummer 2, Lohmann.

Was Nummer 4, Generaladmiral Albrecht, anlangt, so bezieht sich seine Aussage auf das gleiche Thema wie Nummer 5. In diesem Falle wäre ein Fragebogen wohl am besten, doch haben hier meine Kollegen zu entscheiden.

Dann kommt der nächste, Nummer 7, Dr. Süchting, ein Ingenieur, der über das deutsch-englische Flottenabkommen und technische Fragen aussagen soll. Die Anklagebehörde schlägt in diesem Falle eine eidesstattliche Erklärung vor, da anscheinend gewünscht wird, daß er sich über technische Angelegenheiten äußert.

Nummer 8, Feldmarschall von Blomberg, ist, soweit ich unterrichtet bin, noch immer krank. Ich glaube, daß Dr. Siemens ihm bereits Fragen vorgelegt und deren Beantwortung erhalten hat. Ich glaube, daß hier ein Fragebogen am angebrachtesten ist. Dies ist wahrscheinlich am einfachsten für den Feldmarschall und das geeignetste.


VORSITZENDER: Wurde das nicht schon im Falle eines anderen Angeklagten vorgeschlagen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, von Blomberg. Ich habe eine Notiz, daß die Verteidiger Fragen vorgelegt haben. Ich war aber nicht mehr sicher, ob es Dr. Siemers oder ein anderer Verteidiger war. Ich glaube, es war Dr. Nelte für Keitel.


VORSITZENDER: Ja, ich glaube. Das ist Nummer 8.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der nächste Zeuge ist von Weizsäcker, der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes war. Er wird zum Fall der »Athenia« beantragt. Es ist mir augenblicklich nicht klar, warum, die Verteidigung diesen Herrn beantragt, aber ich schlage vor, daß, wenn sie eine eidesstattliche Erklärung von Weizsäcker erhält, wir wissen sollten, worüber er aussagen kann.

Dann haben wir Nummer 14, Oberst Soltmann. Man wünscht, daß er über die Ergebnisse von Verhören einiger englischer Kriegsgefangener im Kriegsgefangenenlager Lillehammer berichtet. Es scheint beabsichtigt zu sein, weitere Beweise zu bringen, die nur [613] die im deutschen Weißbuch gemachten Feststellungen wiederholen; daher schlägt die Anklagevertretung die Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung vor.

Dann haben wir zwei Zeugen, bei denen nach Ansicht der Anklagevertretung zwischen Zulassung oder Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung geschwankt werden kann. Sie sind nach Ansicht der Anklagebehörde wirklich keine erheblichen Zeugen, aber der Gerichtshof wird vielleicht die Frage erwägen wollen. Es sind dies Nummer 1, ein Marinegeistlicher, der über den allgemeinen Charakter und die religiöse Einstellung des Angeklagten Raeder aussagen soll. Dies ist nach Ansicht der Anklagevertretung wirklich unerheblich und könnte höchstens Gegenstand einer eidesstattlichen Erklärung bilden. Nach Ansicht der Anklagebehörde ist dies eigentlich unerheblich; wenn der Gerichtshof anderer Meinung sein sollte, sollte höchstens eine eidesstattliche Erklärung in Betracht kommen.

Der nächste Zeuge ist Nummer 16, Admiral Schultze. Er soll über eine Besprechung mit dem verstorbenen Admiral Darlan aussagen; die Anklagevertretung betrachtet dies als unerheblich. Wenn es auch nur im geringsten erheblich erscheinen sollte – was die Anklagebehörde nicht einsehen kann –, dann könnte es bestenfalls Gegenstand einer eidesstattlichen Erklärung bilden.

Die Anklagevertretung behauptet weiterhin, daß die folgenden Zeugen unnötig sind:

Nummer 11,...


VORSITZENDER: Sir David, was Nummer 16 anlangt, wäre es nicht am besten, dies mit einem Fragebogen zu erledigen? Der Gerichtshof hat bereits am 9. Februar für diesen Fall Fragebogen bewilligt, aber ich glaube, daß die Protokolle darüber noch nicht vorgelegt worden sind.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Welche Nummer war dies?


VORSITZENDER: Nummer 16.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Jawohl, wenn der Gerichtshof der Ansicht ist, daß dies eine Sache sei, die gründlich geprüft werden soll, stimme ich dem Fragebogen als zweckmäßig zu.

Ferner, Herr Vorsitzender, erhebt die Anklagevertretung gegen folgende Zeugen überhaupt Einspruch:

Nummer 11, Vizeadmiral Gottlieb Bürckner, da kumulativ mit den Nummern 5 und 10.

Nummer 12, Korvettenkapitän Schreiber, da Dr. Siemers am 21. Februar sich bereit erklärt hat, auf diesen Zeugen zu verzichten, wenn Nummer 5, Schulte-Mönting, zugelassen würde.

[614] Nummer 13, Lackorn, ein norwegischer Kaufmann, der über alliierte Pläne aussagen soll, ohne daß weitere Angaben gemacht wurden, woher er seine Kenntnis hat. Auf diesen Zeugen wurde am 21. Februar einstweilen verzichtet.

Nummer 15, der Zeuge Alf Whist, der, wenn ich den Antrag richtig verstehe, Handelsminister im Kabinett Quisling war. Es fehlt jede Angabe darüber, wieso dieser Zeuge in der Lage sein sollte, über den Ruf des Angeklagten Raeder auszusagen.

Nummer 16 haben wir schon erledigt.

Nummer 17 ist Oberst Goldenberg, der bei der Besprechung Raeder-Darlan Dolmetscher war. Der Angeklagte Raeder sagt hierüber aus, und Admiral Schultze beantwortet einen Fragebogen. Es scheint mir daher, daß über diese Besprechung genügend Material vorliegt.


VORSITZENDER: Wollen Sie etwas sagen, Herr Dr. Siemers?

DR. SIEMERS: Ich danke Sir David, daß er zu den einzelnen Punkten schon Stellung genommen hat; infolgedessen kann ich, wie ich vermute, bei denjenigen Fällen, wo Sir David zugestimmt hat, wohl auch mit der Zustimmung des Hohen Gerichtshofs rechnen, ohne genaue Begründung zu geben.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof glaubt, daß es am besten sein wird, zuerst die Fälle durchzugehen, bei denen sich Sir David gegen die Zeugenladung ausgesprochen hat; dann wird es vielleicht notwendig sein, über die Zeugen zu sprechen, deren Ladung er zugestimmt hat. Vielleicht gehen Sie in derselben Reihenfolge vor wie er, zum Beispiel 2, 4, 7, 8, 9, wenn Ihnen dies recht ist.

Im Falle Nummer 2 hatte er eine eidesstattliche Erklärung vorgeschlagen.


DR. SIEMERS: Nummer 2 ist Vizeadmiral Lohmann. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die letzte Seite meines Schriftsatzes verweisen, wo ich über die Dokumente gesprochen habe, und zwar unter römisch drei. Ich habe dort ausgeführt, daß ich der Britischen Delegation vorgeschlagen habe, sich mit mir über Zahlenmaterial zu verständigen, das den Versailler Vertrag und das Flottenabkommen betrifft. Die Britische Delegation hat mir die Möglichkeit dieser Verständigung in Aussicht gestellt und hat inzwischen eine Anfrage bei der Britischen Admiralität in London gehalten. Falls, wie ich erwarte, eine Verständigung zustande kommt, bin ich damit einverstanden, daß Vizeadmiral Lohmann nur noch ein Affidavit abgibt, weil er dann nur noch über einige wenige Punkte auszusagen hat.

[615] Ich bitte daher, ihn vorläufig zu genehmigen und verpflichte mich, auf ihn zu verzichten, wenn die erwähnte Verständigung mit der Anklagebehörde statt findet. Findet sie nicht statt, ist der Beweis einiger erheblicher Zahlen umständlich und schwierig, und dann könnte ich auf Lohmann, der über die Zahlen genau orientiert ist, nicht verzichten; andernfalls ja.


VORSITZENDER: Was haben Sie hierzu zu sagen, Sir David?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe die Eingabe und den Antrag von Dr. Siemers an alle meine Kollegen zur Stellungnahme weitergegeben und auch an die Admiralität geleitet; ich hoffe, bald in der Lage zu sein, darüber zu sprechen und wahrscheinlich meine Zustimmung zu geben; ich muß jedoch darauf warten, bis ich die Bestätigung darüber von der Admiralität in London erhalte. Ich glaube, daß wir die Frage bezüglich dieses Zeugen offenlassen sollten, bis ich weiß, ob ich eine Übereinkunft erreiche, die Dr. Siemers in dieser Sache zufriedenstellt.


VORSITZENDER: Ja. Wenn Sie Ihre Zustimmung zu seinem Vorschlag nicht geben können, wird der Zeuge wahrscheinlich vorgeladen werden müssen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja! Ich werde Dr. Siemers wissen lassen, ob in diesem Punkt eine Meinungsverschiedenheit besteht, und ob ich seinen Vorschlag ablehne. Sollte ich dies tun, werde ich natürlich keinen Einspruch gegen die Zeugenladung erheben.


DR. SIEMERS: Unter diesen Umständen genügt mir die Zulassung zum Affidavit. Ich habe an Vizeadmiral Lohmann geschrieben, um die kurzen anderen Punkte zu beantworten, und bezüglich der Hauptpunkte würde es bei der Grundlage bleiben, die Sir David eben geschildert hat.


VORSITZENDER: Gut.


DR. SIEMERS: Zeuge Nummer 4, Generaladmiral Albrecht; er war einer der engsten Mitarbeiter des Großadmirals Raeder. Er war 1926 bis 1928 Chef des Stabes von Raeder in Kiel. Er war von 1928 bis 1930 Chef des Marine-Personalamtes im Oberkommando der Marine, war dann Kommandierender Admiral in Kiel und schließlich Marine-Gruppenbefehlshaber Ost im Jahre 1939.

Ich bemerke dazu, daß er in diesen letzten Jahren auch durch seinen Titel als Gruppenbefehlshaber mit zur Organisation Generalstab und Oberkommando gekommen ist und auch unter diesem Gesichtspunkt mir wichtig erscheint. Generaladmiral Albrecht hat auch, wie mir bekannt ist, dieserhalb direkt an den Gerichtshof geschrieben.

Albrecht kennt den Angeklagten Raeder so lange, daß er über die wichtigsten Gedankengänge und damit über die Hauptvorwürfe der Anklage orientiert ist. Er kennt die Gedankengänge [616] Raeders seit 1928, also von dem Zeitpunkt ab, wo die Vorwürfe der Anklage gegen Raeder beginnen. Ich bitte zu beachten, welch außerordentliche Vorwürfe gegen Raeder über einen Zeitraum von 15 Jahren erhoben sind. Ich kann nicht alle Vorwürfe mit ein oder zwei Zeugen widerlegen; die Nuancen zwischen den Zeugenaussagen sind so groß, daß man in solchem Falle nicht von kumulativ sprechen kann.

Außerdem bitte ich zu berücksichtigen, daß ich den von der Anklage und vom Gerichtshof bereitgestellten, genehmigten Zeugen, Vizeadmiral Schulte-Mönting, bisher nicht sprechen konnte. Der Gerichtshof hat mir auch noch nicht mitgeteilt, wo Schulte-Mönting ist. Ich vermute in einem Kriegsgefangenenlager in England; ich weiß aber nicht, ob er wirklich zur Verfügung stehen wird, und ob ich ihn rechtzeitig sprechen werde.


VORSITZENDER: Sie sprechen jetzt über Generaladmiral Konrad Albrecht, nicht wahr? Das heißt Nummer 4?


DR. SIEMERS: Nein. Bezüglich Generaladmiral Albrecht ist der Aufenthalt in Hamburg bekannt. Ich habe nur darauf verwiesen, daß es nicht kumulativ sein würde, wenn Albrecht und Schulte-Mönting gehört werden.

VORSITZENDER: Sehen Sie, Sir David hat Fragebogen im Falle des Admirals Albrecht und eine eidesstattliche Erklärung im Falle des Admirals Schulte-Mönting vorgeschlagen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich bin bereit, mein Einverständnis zu geben, daß Admiral Schulte-Mönting hier als Zeuge vernommen wird.


VORSITZENDER: Ich bitte um Entschuldigung; ich habe die Nummern verwechselt. Es ist richtig; Ihr Antrag geht dahin, den einen als Zeugen hierher zu laden und den anderen durch einen Fragebogen zu vernehmen. Haben Sie etwas dagegen einzuwenden?


DR. SIEMERS: – Ja. Ich bitte darum, daß ich beide Zeugen bekomme, denn Schulte-Mönting betrifft eine spätere Zeit, Albrecht bereits die frühere Zeit des Versailler Vertrages. Die Stellung beider ist sehr verschieden. Hinzu kommt, daß, wie ich eben schon sagte, der Gerichtshof mir noch nicht mitgeteilt hat, ob ich absolut sicher mit dem Zeugen Schulte-Mönting rechnen kann, ob er gefunden ist, ob man weiß, wo er ist.


VORSITZENDER: Soweit uns bekannt ist, ist Schulte-Mönting noch nicht festgestellt. Stimmt das?


DR. SIEMERS: Mir liegt noch keine Nachricht vor.


[617] VORSITZENDER: Einen Augenblick, bitte. Ich bin nicht sicher, ob das stimmt. Er ist in einem Kriegsgefangenenlager in England festgestellt worden; ich glaube es wenigstens.

Jawohl, ich habe hier vor mir ein Dokument, aus dem hervorgeht, daß er sich in einem Kriegsgefangenenlager in England befindet.


DR. SIEMERS: Ich danke vielmals; das war mir nicht bekannt. Unter den Umständen bin ich bereit, bezüglich Generaladmiral Albrecht mich mit einem Fragebogen oder einem Affidavit zu begnügen, vorbehaltlich des wirklichen Erscheinens von Schulte-Mönting.

Nummer 7, Dr. Süchting. In dieser Beziehung schlägt Sir David ein Affidavit vor, um das Verfahren zu beschleunigen. Ich bin mit einem Affidavit einverstanden.


VORSITZENDER: Ja.


DR. SIEMERS: Lediglich wieder unter dem einen Vorbehalt, daß das Zahlenmaterial zwischen der Britischen Anklagebehörde und mir geklärt wird entsprechend meinem Briefe, den wir schon bei Admiral Lohmann besprachen. Ich glaube, Sir David ist einverstanden.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte wissen, warum nach Ihrer Ansicht die Schiffbaufrage in Verbindung mit den deutsch-englischen Flottenabkommen von 1935 und 1937 für die von der Anklage erhobenen Beschuldigungen erheblich sein soll.


DR. SIEMERS: Es wird dem Angeklagten Raeder vorgeworfen, daß er den Versailler Vertrag und das Flottenabkommen nicht gehalten hat. Im wesentlichen bezieht sich ein derartiger Vertragsbruch auf das Bauen von Schiffen. Infolgedessen muß ich nachweisen, was nach dem Versailler Vertrag und nach dem Flottenabkommen gebaut werden durfte und was tatsächlich gebaut worden ist und welche Gedankengänge und Aufträge in dieser Beziehung von der Marine vorlagen. Wie gesagt, bin ich aber einverstanden mit einem Affidavit.


VORSITZENDER: Gut. Der Gerichtshof wird Ihre Argumente in Erwägung ziehen.


DR. SIEMERS: Nummer 8: Generalfeldmarschall von Blomberg. Die Staatsanwaltschaft hat ein Affidavit oder einen Fragebogen vorgeschlagen. Mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand bin ich damit einverstanden, der Einfachheit halber; da es sich um keinen sehr großen Fragenkomplex handelt, schlage ich ein Affidavit vor.

Nummer 9: Botschafter Freiherr von Weizsäcker.

Ich habe den Antrag am 6. Februar gestellt und kenne bisher die Stellungnahme des Gerichtshofs nicht. Weizsäcker war bei dem [618] Fall »Athenia« Staatssekretär des Auswärtigen Amtes. Weizsäcker hat damals, September 1939, über den Fall »Athenia« mit dem Amerikanischen Botschafter gesprochen. Weizsäcker hat mit Hitler gesprochen und mit Raeder gesprochen. Er kennt die Einzelheiten und muß über diese Einzelheiten gehört werden.

Ich glaube nicht, daß ein Affidavit genügt. Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß ich nicht weiß, wo Weizsäcker sich befindet. Aber davon abgesehen, der Vorwurf, der dem Angeklagten Raeder in dem Fall »Athenia« gemacht worden ist, ist moralisch derartig belastend, daß ich, obwohl es sich sonst sachlich um einen nicht so wichtigen Punkt handeln könnte, diesem Punkt besonderes Gewicht beilegen muß.

Die Britische Delegation hat den Fall »Athenia« ganz besonders hervorgehoben und hat beleidigende Angriffe im Zusammenhang mit diesem Fall gegen den Angeklagten gebracht. Im Interesse des absolut untadelhaften Lebens meines Klienten fühle ich mich verpflichtet, diesen Fall absolut klarzustellen. Das ist nur durch Weizsäcker möglich.


VORSITZENDER: Dr. Siemers, was den Antrag anlangt, so fehlt jede Angabe darüber, daß der Zeuge, der vorgeschlagen wird, von diesem Fall überhaupt etwas wußte, abgesehen von seiner Stellung. Wäre unter diesen Umständen ein Fragebogen nicht der geeignetste Vorgang? Sie haben nicht dargetan, ob er darüber überhaupt etwas wußte. Im Antrag steht nur, daß er Staatssekretär des Auswärtigen Amtes war.


DR. SIEMERS: Ich darf darauf hinweisen, daß ich in meinem Antrag gesagt habe, daß der Zeuge informiert ist über die Vorgänge betreffend den Fall »Athenia«.


VORSITZENDER: Sie behaupten, daß er auf Grund seiner Stellung als Staatssekretär darüber informiert sein muß?


DR. SIEMERS: Der Amerikanische Botschafter ist sofort nach dem Fall »Athenia« an Weizsäcker herangetreten, um den Fall »Athenia« aufzuklären. Daraufhin hat Weizsäcker mit Raeder gesprochen, nachdem er vorher aber schon dem Amerikanischen Botschafter gesagt hatte, daß kein U-Boot beteiligt sei.

Die Aufklärung des Falles »Athenia«, daß ein deutsches U-Boot in Betracht kam, erfolgte erst nach Rückkehr des U-Bootes. Vorher wußte auch der Angeklagte Raeder es nicht. Die Rückkehr des U-Bootes war am 27. September, die Versenkung war am 3. September.


VORSITZENDER: Haben Sie die Tatsachen dieser Besprechungen zwischen dem Amerikanischen Botschafter und dem Staatssekretär Weizsäcker in einem Ihrer vorherigen Anträge vorgebracht?


[619] DR. SIEMERS: Ja, am 6. Februar habe ich den Antrag gestellt, aber auch, allgemein gehalten, über den Fall »Athenia«. Ich darf hinzufügen, Weizsäcker kennt auch die weiteren Vorgänge. Weizsäcker weiß genau, daß die Kriegsmarine und insbesondere der Angeklagte Raeder nichts, aber auch nichts mit dem Artikel zu tun gehabt hat, den das Propagandaministerium in die Zeitung gebracht hat. Weizsäcker ist über diesen Artikel genau so entsetzt gewesen wie der Angeklagte Raeder. Gerade das aber wirft die Anklagebehörde Raeder vor.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird Ihre Ausführungen in Erwägung ziehen.


DR. SIEMERS: Ich darf nur noch hinzufügen, daß ich mich versehen habe. Ich habe gehört, daß Weizsäcker noch beim Vatikan in Rom ist, also die Adresse feststeht.


VORSITZENDER: Ja.


DR. SIEMERS: Nummer 14: Oberst Soltmann.

Soweit ich orientiert bin, wird Oberst Soltmann auch von dem Angeklagten Generaloberst Jodl als Zeuge benannt werden, und man hat bereits ein Affidavit oder einen Fragebogen an ihn gesandt. Ich bin daher mit Sir David darin einig, daß ein Affidavit bei Soltmann genügt, vorbehaltlich der Zustimmung beziehungsweise der Anträge des Verteidigers von General Jodl.


VORSITZENDER: Anscheinend ist der Zeuge noch nicht aufgefunden.


DR. SIEMERS: Doch, der Zeuge Soltmann? Ich habe die Adresse in meinem Antrag angegeben.


VORSITZENDER: Wirklich?


DR. SIEMERS: Falkenberg bei Moosach in Oberbayern.

Nummer 16: Generaladmiral Schultze.

Generaladmiral Schultze ist in Hamburg, und es ist ein leichtes, ihn hier in Nürnberg persönlich zu vernehmen. Die Anklagebehörde hat dem Angeklagten Raeder vorgeworfen, daß er sich der Eroberungspolitik des Nationalsozialismus angeschlossen hat. Dieser Vorwurf ist unberechtigt. Raeder hat sowohl in Norwegen als auch in Frankreich ständig darauf hingearbeitet, einen Frieden herbeizuführen, also keine endgültige Eroberung der Länder durchzuführen.

Raeder befand sich hierbei in starkem Gegensatz zu Hitler, und erst nach langem Drängen hat Raeder erreicht, daß er in Paris mit Darlan wegen eines eventuellen Friedensabschlusses verhandeln konnte. Ich glaube, daß ein so positives Einsetzen für eine schnelle Beendigung des Krieges mit Frankreich wichtig genug ist, um in einem solchen Prozeß wie hier den Zeugen persönlich zu hören. Mir [620] ist es nicht verständlich, wie Sir David angesichts seiner Anklage sagen kann, daß dieser Punkt unerheblich sei. Die Anklage hat ständig erklärt, daß der Angeklagte Raeder zum Kriege hetzte.


VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß Sir David gesagt hat, daß er unerheblich sei. Er hat einen Fragebogen vorgeschlagen.


DR. SIEMERS: Ich habe mir notiert, daß Sir David sagte, der Zeuge sei unerheblich, aber er sei mit einem Affidavit entgegenkommender Weise einverstanden.


VORSITZENDER: Dann habe ich mich geirrt.


DR. SIEMERS: Ich wollte nur zu der Frage Stellung nehmen, ob der Zeuge unerheblich ist oder nicht. Ich glaube dargetan zu haben, daß er erheblich ist.


VORSITZENDER: Sie möchten den Zeugen vorgeladen haben und sind weder mit Fragebogen noch eidesstattlicher Erklärung einverstanden. Stimmt das?


DR. SIEMERS: Ich bitte den Gerichtshof, Schultze als Zeugen zu hören, und zwar hier in Nürnberg, weil es meines Erachtens hinsichtlich der Grundlage der Anklage ein wesentlicher Punkt ist, der die Einstellung von Raeder zu dem Gesamtproblem klarmacht, und zwar durch Tatsachen aus dem Kriege und nicht durch jetzige Behauptungen und Erklärungen.

Ich komme dann zu den Zeugen, gegen die sich Sir David gewandt hat.

Der Zeuge Nummer 11, Admiral Bürckner. Ich habe ihn beantragt am 31. Januar. Ich habe noch keine Antwort erhalten. Ich habe beantragt, den Zeugen Bürckner sprechen zu können, um mich über die Einzelheiten zu unterrichten. Mir ist die Rücksprache abgelehnt, solange der Zeuge mir nicht als Zeuge genehmigt ist. Ich bin also davon abhängig, daß mir zunächst einmal der Zeuge genehmigt wird, damit ich ihn sprechen kann. Erst dann kann ich endgültig dazu Stellung nehmen. Wenn sich dann herausstellt, daß die Aussage kumulativ ist, so bin ich bereit zu verzichten. Ich nehme an, daß Sir David hiermit einverstanden ist.


VORSITZENDER: Sir David! Der Gerichtshof versteht nicht ganz, warum der Verteidiger diesen, im Gefängnis in Nürnberg befindlichen Offizier nicht hat sprechen können, natürlich unter der Voraussetzung, daß Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Wir haben nichts dagegen einzuwenden, daß der Verteidiger den Admiral Bürckner spricht. Bisher ist die Anklagevertretung immer der Ansicht gewesen, daß das, worüber Dr. Siemers ihn sprechen wollte, nacht erheblich gewesen sei. Ich glaube nicht, daß der Gerichtshof hierüber entschieden hat.


[621] VORSITZENDER: Es ist die Ansicht des Gerichtshofs, daß die Verteidiger das Recht haben sollen, die Zeugen vorher zu sprechen, um festzustellen, ob ihre Aussagen erheblich sind oder nicht. Sie können die Beweise oder deren Erheblichkeit nicht beurteilen, ehe sie wissen, was der Zeuge aussagen wird.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es wird keine Einwendung dagegen erhoben, und Dr. Siemers kann, was die Anklagevertretung betrifft, alles in die Wege leiten, um Admiral Bürckner sobald wie möglich zu sprechen.


DR. SIEMERS: Ich bin dem Gerichtshof sehr dankbar, daß dieser Punkt geklärt ist. Dieser Punkt hat die Arbeit der Verteidigung außerordentlich erschwert. Ich warte seit über einem Monat darauf, Bürckner sprechen zu können. Ich habe vier Wochen lang Admiral Wagner nicht sprechen können aus dem gleichen Grunde. Ich möchte auch andere sprechen, die im Gerichtsgefängnis sind. Es wurde mir alles abgelehnt, weil der Gerichtshof sie nicht als Zeugen benannt hat. Ich glaube, daß die Frage nun geklärt ist.


VORSITZENDER: Bitte, sprechen Sie weiter, Dr. Siemers.


DR. SIEMERS: Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß ich nach der Rücksprache auf diesen Zeugen verzichte, insbesondere wo ich heute höre, daß Schulte-Mönting gerufen werden kann, und unter der besonderen Voraussetzung, daß Böhm zugelassen wird.


VORSITZENDER: Daß wer zugelassen wird?


DR. SIEMERS: Böhm, Nummer 10.


VORSITZENDER: Ja, das war, so viel ich weiß, der einzige Einwand von Sir David zu Nummer 11, daß er kumulativ zu 5 und 10 sei.


DR. SIEMERS: Nummer 12, Kapitän Schreiber. Sir David hat mit Recht darauf hingewiesen, daß ich bereits einen Eventualverzicht ausgesprochen habe. Bei dieser Erklärung bleibe ich. Wenn tatsächlich der Zeuge Schulte-Mönting und der Zeuge Böhm kommen, ist der Zeuge Schreiber nicht notwendig.

Nummer 13, der Zeuge Lackorn in Leipzig. Der Zeuge Lackorn war vor der Besetzung Norwegens geschäftlich in Oslo. Er hat nichts mit dem Militär zu tun. Er hat durch reinen Zufall dort im Hotel Bristol in Oslo erfahren, daß die Landung englischer Truppen dicht bevorstand. Dieser Punkt ist wesentlich, weil man die Einstellung des Angeklagten zu dem Unternehmen Norwegen nur beurteilen kann, wenn man die Gesamtlage von Norwegen betrachtet. Die Gesamtlage von Norwegen bedeutet aber das Verhältnis von Norwegen zu Deutschland, zu England, zu Schweden und zu allen übrigen Ländern, die um Norwegen herum liegen. Es geht nicht an, in einer so entscheidenden Frage zu erklären, daß es nur auf einen kleinen Ausschnitt ankomme.

[622] Ich bin aber damit einverstanden, daß der Zeuge hier nicht gehört wird. Ich habe deshalb, weil ich die Stellungnahme der Anklagebehörde erwartete, an den Zeugen geschrieben, um ein Affidavit zu erhalten. Ich bin daher einverstanden, daß lediglich ein Affidavit vorgelegt wird. Er braucht nicht als Zeuge genehmigt zu werden.


VORSITZENDER: Sir David, Sie haben zu diesem Punkt nicht Stellung genommen, zu einer eidesstattlichen Erklärung.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, Herr Vorsitzender, ich fürchte, die Auffassung der Anklagebehörde ist, daß eine Geschichte, die anscheinend in Oslo in der Bar eines Hotels anfing, nicht das Beweismaterial bildet, das zulässig oder erheblich oder von irgendwelchem Wert sein kann. Es ist dies schon immer unsere Auffassung gewesen.


VORSITZENDER: Dr. Siemers, nach dem uns vorliegenden Antrag haben Sie ursprünglich einen Antrag auf Ladung dieses Zeugen am 19. Januar 1946 gestellt; dieser Antrag war jedoch in ganz allgemeinen Ausdrücken gehalten; deshalb hat der Gerichtshof am 14. Februar angeordnet, daß Sie weitere Einzelheiten über die Aussagen, die Sie vom Zeugen erhalten wollten, geben sollten. Daraufhin haben Sie am 21. Februar Ihren Antrag zurückgezogen.

Nunmehr stellen Sie den Antrag von neuem, ohne Einzelheiten anzugeben und erklären einfach, daß der Zeuge sich in Oslo geschäftlich aufgehalten und dort Kenntnis von der bevorstehenden Landung der englischen Truppen erhalten habe. Das ist doch eine ganz allgemein gehaltene Erklärung, ebenso allgemein wie Ihre erste Erklärung. Das scheint der Anordnung des Gerichtshofs nicht zu entsprechen.


DR. SIEMERS: Ich habe am 21. Februar verzichtet wegen meines grundsätzlichen Standpunktes, den ich hier auch bei dem Gerichtshof vorgetragen habe. Ich habe darauf hingewiesen, daß meines Erachtens von der Verteidigung nicht verlangt werden kann, daß jede genaue Einzelheit angegeben wird, nachdem wir 3 Monate lang über keinen einzigen Zeugen der Anklagebehörde auch nur das geringste, auch nur das kleinste Wort vorher gehört haben. Nachdem wir, von der Verteidigung, nicht die Möglichkeit hatten, auch zu den Fragen der Erheblichkeit dieser Zeugen Stellung zu nehmen...


VORSITZENDER: Ich habe schon bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß der Grund, warum, die Verteidiger Anträge auf Ladung von Zeugen einzureichen haben, der ist, daß sie ja selbst die Zeugen nicht herbeischaffen können, sondern sich an den Gerichtshof wenden müssen, damit dieser die Zeugen und Dokumente für sie herbeischaffe. Es ist eine ganz außerordentlich [623] schwere Arbeit, diese Zeugen aufzufinden und nach Nürnberg zu bringen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, dann versuchen Sie jetzt, von diesem Zeugen eine eidesstattliche Erklärung zu erhalten. Stimmt das?


DR. SIEMERS: Ja, ich habe mich jedenfalls bemüht. Ob ich aus der russischen Zone aus Leipzig rechtzeitig Antwort erhalte, steht dahin. Ich habe inzwischen, um die Sache zu erleichtern und Verzögerungen zu vermeiden, an den Zeugen Lackorn geschrieben.


VORSITZENDER: Ja.


DR. SIEMERS: Ich hoffe, daß rechtzeitig ein Affidavit vorliegt. Aus diesem Grunde war ich bereit, auf die Zeugenvernehmung hier zu verzichten.


VORSITZENDER: Wenn Sie diese eidesstattliche Erklärung erhalten, dann werden Sie ja wohl in der Lage sein, dem Gerichtshof Einzelheiten, über die Aussage zu geben, die der Zeuge machen kann, und auch der Anklagevertretung diese vorzulegen; diese wird dann sagen können, ob sie verlangt, daß der Zeuge zum Kreuzverhör hierher gebracht wird.


DR. SIEMERS: Sicher.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird auch diesen Antrag prüfen.


DR. SIEMERS: Der Zeuge Nummer 15 ist ein Norweger, Alf Whist, ehemaliger Handelsminister. Er wurde durch Beschluß des Gerichtshofs vom 14. Februar als unerheblich abgelehnt.

Whist kann bekunden, daß das Ansehen der deutschen Marine in Norwegen die ganze Zeit der Besatzung über sehr gut gewesen ist, daß in Norwegen sich die Klagen ausschließlich gegen die Zivilverwaltung und nicht gegen die deutsche Marine richteten.

Whist weiß Bescheid, ebenso wie jeder andere Norweger, daß die Marine an keiner einzigen ungesetzlichen oder verbrecherischen Maßnahme in Norwegen während der Besatzungszeit beteiligt war.

Ich nehme an, daß, wenn dies als irrelevant hingestellt wird, Sir David meint, daß die Marine sich hinsichtlich der Besatzungszeit in Norwegen nichts hat zuschulden kommen lassen. Selbstverständlich ist hierunter scharf die Frage zu trennen, über die ich später sprechen werde, und zwar über die Frage der Besetzung und des Angriffs auf Norwegen. Ich spreche jetzt nur von der Zeit, nachdem die Besetzung einmal vorgenommen war.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der Standpunkt der Anklagevertretung ist der: Was auch immer geschah – angenommen, daß sich die deutsche Marine mit übergenauer Korrektheit in jeder Beziehung benommen habe –, so ist die Ansicht des Herrn Alf Whist, der Handelsminister im Quisling-Kabinett in Norwegen war, [624] darüber, wie sich die deutsche Marine benommen hat, für keinen Menschen von irgendeinem Interesse, von irgendeiner Erheblichkeit oder Bedeutung.

Das ist die Ansicht der Anklagebehörde.


DR. SIEMERS: Ich habe gehofft, daß Sir David zu der Frage Stellung nehmen würde, ob Vorwürfe in dieser Beziehung gegen die Marine erhoben werden. Sir David spricht von den Deutschen allgemein. Ich bitte darauf zu achten, daß in Norwegen die gesamte Verwaltung eine Zivilverwaltung war, und daß bei dem Unternehmen mit Terboven die Marine mit dieser Verwaltung nichts zu tun gehabt hat, und wenn ich einen einzigen Zeugen benannte, wo ich hunderte benennen könnte, so tat ich es nur, um dem Gerichtshof ein Bild davon zu geben, wie sich Generaladmiral Böhm, die Marine und Raeder verhalten haben.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird das in Erwägung ziehen, Dr. Siemers.


DR. SIEMERS: Ja, danke.


VORSITZENDER: Es bleibt dann noch Nummer 17, der Dolmetscher.


DR. SIEMERS: Bezüglich Oberstleutnant Goldenberg steht Sir David auf dem Standpunkt, daß er überflüssig sei. Für den Fall, daß Generaladmiral Schultze als Zeuge genehmigt wird, genügt mir bei Goldenberg ein Affidavit. Ein kurzes Affidavit scheint mir wichtig zu sein; weil Goldenberg als unbeteiligter Dolmetscher dabei gewesen ist, bei jeder Unterhaltung zwischen Admiral Darlan und Großadmiral Raeder – genügt ein Affidavit.


VORSITZENDER: Ich glaube, Sie können jetzt zu den Dokumenten übergehen. Ich möchte Sie aber auch noch auf eine Bemerkung am Ende Ihres Antrages aufmerksam machen, nach der Sie die Absicht haben, noch einen oder mehrere Zeugen vorzuladen. Wer sind diese Zeugen?


DR. SIEMERS: Der Hohe Gerichtshof hat erklärt, daß die Einzelheiten über einen Zeugen nur deshalb lange Zeit vor der Beweisführung anzugeben sind, weil der Gerichtshof die Zeugen herbeischaffen muß. Wenn es sich um einen Zeugen handelt, der von sich aus nach Nürnberg kommt, wäre ich dankbar, wenn über diesen Punkt entschieden werden kann im Zusammenhang mit meiner Beweisführung, ob der Gerichtshof dann den betreffenden Zeugen zulassen will oder nicht.


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Ich habe einen der Hauptgründe erklärt, warum die Verteidiger Anträge machen müssen. Ein anderer wichtiger Grund ist der, daß es notwendig ist, diesen Prozeß mit möglichster Beschleunigung durchzuführen; mit Beschleunigung und [625] Sicherheit. Die Frage der Sicherheit ist wichtig, und wir müssen daher darauf bestehen, daß wir wissen, wer diese Zeugen sind, die Sie vorladen wollen, Dr. Siemers, sonst können Sie dieselben nicht vorladen.


DR. SIEMERS: Bin ich hierzu auch verpflichtet, wenn der Zeuge bereits im Gebäude ist?


VORSITZENDER: Gewiß, da, wie ich Ihnen schon sagte, 20 oder 21 Angeklagte auf der Anklagebank sitzen, müssen wir den Prozeß soweit wie möglich beschleunigen und können Ihnen daher nicht erlauben, eine beliebige Zahl von Zeugen zu laden. Wenn Sie aber die Namen der Zeugen augenblicklich nicht im Kopf haben, so können Sie dieselben natürlich etwas später oder morgen angeben.


DR. SIEMERS: Ich werde in Kürze darüber Angaben machen. Ich möchte den Zeugen nicht benannt haben, da ich nicht klar genug darüber mit ihm gesprochen habe.


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Das Gericht hat nichts dagegen einzuwenden, daß Sie weitere Anträge auf Zeugenvernehmungen stellen, vorausgesetzt, daß Sie das bis morgen tun.


DR. SIEMERS: Ja, gut. Ich weiß, daß im Augenblick der betreffende Zeuge nicht in Nürnberg ist, so daß ich ihn im Augenblick nicht fragen kann. Ich bitte den Gerichtshof, zu entschuldigen, daß ich so vorsichtig bin. Dem Gerichtshof wird bekannt sein, daß Zeugen in Haft genommen worden sind. Ich kann es nicht verantworten, daß irgend jemand in Haft genommen wird, weil ich ihn als Zeuge benannt habe. Das ist der Grund; ich werde aber sofort Bescheid geben; sobald der Zeuge in Nürnberg ist und ich ihn sprechen kann, werde ich innerhalb 24 Stunden Bescheid geben. Es handelt sich überdies um eine Beweisaufnahme, eine Zeugenvernehmung, die höchstens 10 Minuten in Anspruch nehmen würde. Ich glaube daher nicht, daß es dem Gerichtshof zu sehr zur Last fallen wird.


VORSITZENDER: Jawohl, einverstanden.


DR. SIEMERS: Ich darf dann nur noch sagen, daß ich die Adresse des Zeugen Severing, Reichsminister a. D., angeben kann. Ich habe sie gestern telegraphisch bekommen. Zeuge Severing ist Nummer 3, und die Staatsanwaltschaft ist mit der Vernehmung einverstanden. Ich werde die Adresse dem Generalsekretär schriftlich geben. Er ist in Bielefeld und ohne weiteres zu erreichen.


VORSITZENDER: Ja, Sie brauchen die Adresse nur dem Generalsekretär anzugeben.

Und jetzt, glaube ich, wäre ein geeigneter Zeitpunkt, eine Pause von 10 Minuten einzuschalten.


[626] MR. DODD: Hoher Gerichtshof! Wir haben hier den Fall des Admirals Bürckner. Soweit uns bekannt ist, hat Dr. Siemers vor einiger Zeit einen Antrag, Admiral Bürckner betreffend, gestellt; es wurde ihm damals, soviel ich weiß, mitgeteilt, daß Admiral Bürckner als Zeuge vorgeladen würde, oder daß die Anklagevertretung beabsichtige, ihn vorzuladen, und daß wir es deshalb nicht für richtig hielten, daß er diesen Zeugen spreche, ehe wir ihn als Zeugen geladen haben.

Bis kurz vor dem Ende unseres Anklagevortrages beabsichtigten wir noch immer, Admiral Bürckner vorzuladen. Ich glaube, daß dies sogar vor Gericht in Verbindung mit dem Zeugen Lahousen erwähnt wurde. Aus diesem Grunde erklärten wir Dr. Siemers, daß wir eine Besprechung zwischen ihm und dem Zeugen nicht für richtig hielten, solange dieser seine Aussage noch nicht gemacht, beziehungsweise der Gerichtshof noch keine Entscheidung über die Zeugenaussage getroffen habe. Wir haben jedoch immer versucht, mit der Verteidigung zusammenzuarbeiten und ihr hier in Haft befindliche Zeugen zur Verfügung zu stellen, damit sie sie sprechen könne.


VORSITZENDER: Nunmehr wollen wir die Sitzung für 10 Minuten unterbrechen.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. SIEMERS: Hinsichtlich der Zeugen darf ich noch etwas sagen. Bezüglich des Zeugen Nummer 1, Marinedekan Ronneberger, verzichte ich und bin einverstanden mit einem Affidavit, wie es Sir David vorgeschlagen hat.

Bezüglich des Zeugen Bürckner möchte ich nur erwähnen, daß die Mitteilung von Herrn Dodd auf einem Irrtum beruht. Mir ist das Sprechen mit dem Zeugen untersagt, weil das Gericht ihn mir als Zeugen noch nicht genehmigt hat, mit keiner anderen Begründung;


VORSITZENDER: Wir glauben kaum, daß eine weitere Erörterung über diesen Zeugen nötig ist. Ich habe bereits erklärt, daß der Gerichtshof entsprechend verfahren wird.


DR. SIEMERS: Ich habe nicht verstanden, ob Herr Dodd einverstanden war, daß ich den Zeugen Bürckner jetzt spreche.


VORSITZENDER: Ich glaube, er hat das gesagt. Er sagte, die Anklagevertretung habe ihren Vortrag abgeschlossen und habe nichts mehr dagegen, daß Sie mit dem Zeugen sprechen.


DR. SIEMERS: Dann eine letzte Bemerkung: Der Hohe Gerichtshof wird bemerkt haben, daß ich keinen Zeugen hinsichtlich der Seekriegsführung und hinsichtlich des U-Bootkrieges gebracht habe. Dies beruht darauf, daß ich mit Herrn Kranzbühler vereinbart habe, daß Herr Kranzbühler den Gesamtkomplex »Seekriegsführung« und [627] »U-Bootkriegsführung« übernimmt, obwohl ja in dieser Beziehung nicht nur Großadmiral Dönitz, sondern, als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Raeder ganz wesentlich in Betracht kommt. Herr Kranzbühler wird also, insoweit die Interessen von Großadmiral Raeder bezüglich dieses Komplexes in Frage kommen, diese mit wahrnehmen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß der sehr wichtige Antrag von Herrn Kranzbühler bezüglich der Fragen an Admiral Nimitz demnach nicht nur Großadmiral Dönitz betrifft, sondern ganz besonders Großadmiral Raeder und darüber hinaus die Organisation des Generalstabs, soweit die Marine in Betracht kommt.

Darf ich dann zu den Dokumenten übergehen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Was Dokument Nummer 1 anlangt, »Kriegstagebücher der Seekriegsleitung und des Befehlshabers der U-Boote«, so ist der Assistent von Herrn Kranzbühler, Herr Meckel, nach London abgereist, um dies bei der Admiralität zu bearbeiten.

Was Dokument Nummer 2 anlangt, Weyers »Taschenbuch der Kriegsflotten« und das Marinejahrbuch »Nautikus«, so steht dem nichts entgegen, daß Dr. Siemers sie erhält. Er wird in der üblichen Weise angeben, welche Teile er zu verwenden beabsichtigt. Was den Bericht des Generals Marshall vom 10. Oktober 1945 anlangt, so kann ich dessen Erheblichkeit im Augenblick nicht erkennen; aber wenn Dr. Siemers angibt, welche Stellen er verwenden will, so kann das erörtert werden, wenn er es dem Gerichtshof tatsächlich vorlegt.

Nun zu Nummer 4, zu den Dokumenten der Britischen Admiralität vom Mai 1939 bis April 1940, die zum Thema der Vorbereitung zur Landung in Skandinavien und Finnland erbeten werden; obwohl streng genommen das erheblich ist, was dem Angeklagten Raeder bekannt war, will ich Erkundigungen über diese Dokumente einziehen, und falls uns der Gerichtshof ein wenig Zeit gibt, hoffe ich, darüber dem Gerichtshof Bericht erstatten zu können.

Ich möchte jedoch klarstellen, daß ich selbstverständlich keine Einzelheiten über alliierte Dokumente geben kann; ich hoffe jedoch, Dokumente vorlegen zu können, die dem Gerichtshof dienlich sein können, und zwar sehr maßgebliche. Ich möchte jedoch im Augenblick nicht zu näheren Angaben gedrängt werden.


DR. SIEMERS: Ich gehe mit Sir David einig. Ich hoffe, daß ich die Bücher zu Ziffer 2 und 3 bald bekomme, weil sonst eine Verzögerung eintreten kann. Der Bericht von General Marshall vom 10. Oktober 1945 ist, soweit ich nach den bisherigen Auszügen beurteilen kann, deshalb wichtig, weil General Marshall in verschiedenen tatsächlichen Punkten eine grundsätzlich andere Stellung einnimmt als Justice Jackson.

[628] Ich glaube, daß eine Gegenüberstellung zwei so prominenter Meinungen von genügender Bedeutung ist, um hier auch die Tatsachenberichte von General Marshall zu Worte kommen zu lassen.

Bezüglich Ziffer 4 warte ich noch die endgültige Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ab. Ich habe dann nur noch eine Bitte, wobei ich zu entschuldigen bitte, daß ich versehentlich diese Ziffer 5 nicht mehr in das Buch geschrieben habe. Es handelt sich um folgendes:

Die Anklagebehörde hat mehrfach Zitate gebracht aus dem Buch Adolf Hitlers »Mein Kampf« und hat daraus gefolgert, daß jeder der Angeklagten, die bereits 1933 an führender Stelle waren, auf Grund dieses Buches schon vor 1933 hätten wissen müssen, daß Hitler Angriffskriege führen wollte. Mir ist aufgefallen, daß die Zitate in dem im November eingereichten Dokumentenbuch sämtlich auf einer Ausgabe dieses Buches beruhen, die erst 1933 erschienen ist. Die Ausgabe 1933 ist in vielen Punkten wesentlich anders als die ursprüngliche Ausgabe. Ich bin leider persönlich auch nur im Besitz einer Ausgabe von nach 1933. Um diese Fragen überprüfen zu können, also um sehen zu können, was jemand 1928 aus diesem Buch lesen konnte, nicht 1933, bitte ich die Anklagebehörde, zu versuchen, ein Exemplar dieses Buches in der ersten Ausgabe vorzulegen. Und zwar ist, soviel ich weiß, der erste Band 1925 und der zweite Band 1927 im Franz Eher-Verlag erschienen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir werden versuchen, eine frühere Ausgabe des Buches zu beschaffen, damit Dr. Siemers die Stellen miteinander vergleichen kann.


VORSITZENDER: Wollen Sie jetzt Seite 2 Ihres Dokuments besprechen? Sir David, Sie haben darüber noch nicht gesprochen, nicht wahr?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, ich nehme an, daß Dr. Siemers zur gegebenen Zeit angeben wird, welche Stellen er verwenden will; wir können dann bei der Vorlage der Stellen darüber sprechen, ob die Anklagebehörde irgendwelche Einwände hat.


VORSITZENDER: Ja! Dr. Siemers, ich nehme an, Sie haben die Absicht, die Stellen anzugeben, auf die Sie sich in Ihrem Dokumentenbuch berufen wollen.


DR. SIEMERS: Ja.


VORSITZENDER: Gut.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir haben schon den Punkt auf Seite 3 besprochen, der die Frage der gebauten Tonnage und so weiter behandelt, und ich habe schon gesagt, daß ich darüber Nachforschungen anstellen werde.


[629] VORSITZENDER: Sir David! Mir fällt der Absatz 4-B auf Seite 2 auf. Schlagen Sie vor, daß der Gerichtshof die »Dokumente der Deutschen Politik« ohne weiteres an Dr. Siemers gibt?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich bitte um Verzeihung, es war ein Versehen. Ich war der Ansicht, daß das bereits in den Worten oben auf Seite 2 mit enthalten sei: »Ich möchte außerdem Urkunden und eidesstattliche Erklärungen hinzufügen, von denen einige bereits in meinem Besitz sind, und von denen ich mir einen Teil ohne Unterstützung der Anklagebehörde verschaffen werde.« Ich nahm deshalb an, daß Dr. Siemers die »Dokumente der Deutschen Politik« schon hat und uns angeben wird, auf welche Stellen er sich berufen will. Es tut mir sehr leid, daß ich dies übersehen habe.


VORSITZENDER: Bedeutet der Teil des Antrags, der sich auf alle diese Dokumente bezieht, daß Dr. Siemers diese schon hat, und daß er in dieser Hinsicht keine weiteren Maßnahmen des Gerichtes erbittet?


DR. SIEMERS: Jawohl.


VORSITZENDER: Ich erteile dem Verteidiger des Angeklagten von Schirach das Wort.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. Sauter ist der Ansicht, daß es das beste wäre, wenn ich dem Gerichtshof den Standpunkt der Anklagebehörde angebe.


VORSITZENDER: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Darf ich den Gerichtshof bitten, festzustellen, daß Dr. Sauter ersucht hat, die Zeugen 1 bis 8, mit Ausnahme des Zeugen 5, als persönliche Zeugen zu vernehmen; das heißt, er bittet um sieben persönliche Zeugen, und bei den Nummern 5 und 9 bis 13 um Vorlage von eidesstattlichen Erklärungen. Was die mündlich zu vernehmenden Zeugen betrifft, schlägt die Anklagebehörde vor, daß der Angeklagte die Nummer 1 oder Nummer 2 haben kann, das sind Wieshofer oder Hoepken, da diese Zeugen anscheinend dasselbe Thema behandeln; daß er Nummer 3 haben kann, den Zeugen Lauterbacher, den früheren Stabsführer der Reichsjugendführung, sowie Nummer 8, das ist Professor Heinrich Hoffmann, der, wie ich glaube, Schirachs Schwiegervater ist. Da die Niederschrift des von ihm erwarteten Zeugnisses über 9 Seiten beträgt, ist er offenbar ein sehr wichtiger Zeuge.

Die Anklagebehörde schlägt weiter vor, eidesstattliche Versicherungen beizubringen von Nummer 5, das ist Scharizer, der stellvertretende Gauleiter von Wien; von Nummer 11, Frau Vasseau; von Nummer 12, Herrn Schneeberger, und von Nummer 13, Feldmarschall von Blomberg.

Die Zeugen deren Notwendigkeit die Anklagebehörde kaum anerkennen kann, sind erstens Nummer 4, Frau Hoepken. In diesem Antrag [630] sind keine näheren Angaben gemacht, außer daß sie Schirachs Sekretärin war. Dann Nummer 6, der Zeuge Heinz Schmidt, der anscheinend Teile der Zeugenaussage Lauterbachers Wort für Wort wiederholt. Nummer 7, Dr. Schlünder, der gleichfalls den Zeugen Lauterbacher Wort für Wort wiederholt; Nummer 9, Dr. Klingspor, der seine persönliche Meinung über den Angeklagten abgibt, was nach Ansicht der Anklagevertretung seine Zeugenaussagen nicht wirklich erheblich macht, und schließlich Dr. Rösen, Nummer 10, der über einen vereinzelten Fall sprechen kann, in dem sich der Angeklagte der Familie des Musikers Richard Strauß gegenüber freundlich benommen hat. Das ist die Stellungnahme der Anklage hinsichtlich der Zeugen.


DR. SAUTER: Meine Herren Richter! Ich habe auch im Falle Schirach meine Beweisangebote so wenig wie nur möglich ausgedehnt. Zur Vorladung als Zeugen vor den Gerichtshof und zur persönlichen Einvernahme hier an Ort und Stelle habe ich die Zeugen 1, 2, 3, 6, 7 und 8 vorgeschlagen, und ich muß Sie wirklich bitten, meine Herren Richter, mir diese Zeugen zu genehmigen.

Die Schwierigkeit im Falle Schirach hinsichtlich der Beweiserhebung besteht darin, daß für zwei vollständig getrennte Komplexe Beweis angeboten und erhoben werden muß; einmal für die Tätigkeit des Angeklagten von Schirach als Reichsjugendführer und dann für die Zeit von 1940 bis 1945 für seine Wiener Tätigkeit, neben welcher er immer noch eine gewisse Funktion in der Jugendführung zusätzlich ausgeübt hat. Ich brauche also Zeugen sowohl für die eine wie für die andere Tätigkeit des Angeklagten von Schirach.

Zu dieser einen Schwierigkeit kommt aber noch eine zweite. Der Angeklagte Schirach ist Reichsjugendführer gewesen, und das hat es mit sich gebracht, daß ziemlich alle seine Mitarbeiter verhältnismäßig junge Leute gewesen sind, die während des zweiten Weltkrieges längere Zeit beim Militär eingerückt waren. Es kann also sehr wohl der Fall eintreten, daß für ein paar Jahre während des Weltkrieges der eine Zeuge überhaupt nichts weiß, weil er eben beim Stab des Angeklagten von Schirach während dieser Jahre nicht gearbeitet hat, und daß infolgedessen für diese Zeit ein anderer Mitarbeiter Schirachs herangezogen werden muß, um über seine Tätigkeit Auskunft zu erteilen.

Ich habe früher, meine Herren Richter, in schriftlichen Anträgen noch weitere Zeugen beantragt gehabt, habe aber in meinem Ihnen vorliegenden Beweisantrag diese weiteren Zeugen von vornherein weggelassen, um auf diese Weise zur Beschleunigung des Verfahrens mitzuwirken, soweit es mir nur irgendwie möglich ist. Aber, meine Herren, diese sechs Zeugen, um deren Vorladung vor die Gerichtsstätte ich gebeten habe, die bitte ich mir wirklich zu [631] bewilligen, da ich auf keinen von ihnen verzichten kann, wenn einigermaßen ein klares Bild über die Tätigkeit des Angeklagten gewonnen werden soll. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, daß alle diese sechs Zeugen, die ich unter den angegebenen Ziffern zum Zwecke der Vorladung aufgeführt habe, vom Gerichtshof bereits bewilligt worden sind, so daß also die neue Bewilligung nur eine Wiederholung Ihres eigenen früheren Beschlusses darstellen wird.

Der Zeuge Wieshofer, meine Herren, der unter Ziffer 1 benannt ist, war vom Jahre 1940 bis 1945 Adjutant des Angeklagten von Schirach, also in der Zeit, die mit der Tätigkeit des Angeklagten als Gauleiter von Wien und als dortiger Reichsstatthalter ausgefüllt ist. Dieser Mitarbeiter, der täglich mit dem Angeklagten Schirach zusammen war und ihn genauestens kannte, ist von mir insbesondere, obwohl er natürlich auch viele andere Dinge bekunden wird, dafür benannt, daß Schirach als Gauleiter von Wien eine ganz andere Politik eingeschlagen hat als sein Vorgänger, der frühere Gauleiter Bürckel; daß er im Gegensatz zu diesem Bürckel sich bemühte, ein korrektes Verhältnis zur katholischen Kirche herzustellen, und daß er insbesondere in diesem Sinne auch seine Mitarbeiter und Untergebenen mit Erfolg beeinflußt und angewiesen hat. Ich sage mit Erfolg, weil diese Bemühungen des Angeklagten von Schirach, eine Befriedung des Verhältnisses zur katholischen Kirche herzustellen, auch von kirchlicher Seite wiederholt anerkannt worden sind, genau so wie von der katholisch gesinnten Bevölkerung Wiens.

Der Zeuge Wieshofer soll dann außerdem bestätigen, daß der Angeklagte von Schirach mit den Judenvertreibungen aus Wien nicht das geringste zu tun hatte, daß vielmehr diese Judensache ausschließlich Angelegenheit...


VORSITZENDER: Behandeln nicht tatsächlich im wesentlichen die Nummern 1 und 2, Wieshofer und Hoepken, dasselbe Thema? Wäre es nicht ausreichend, wenn nur einer der beiden als Zeuge geladen würde, und der andere seine Aussage auf Grund eines Fragebogens machte?


DR. SAUTER: Ich glaube nicht ganz, Herr Präsident, und zwar deshalb, weil der Zeuge Hoepken, der unter Ziffer 2 benannt ist und der von 1938 an bereits Mitarbeiter des Angeklagten von Schirach, insbesondere auch bei der Reichsjugendführung gewesen ist, weil er namentlich auch über die Tätigkeit des Angesagten von Schirach als Reichsjugendführer Auskunft geben soll, besonders auch über dessen Bemühungen, mit der Jugend anderer Staaten, wie z.B. England und Frankreich, eine Verständigung und eine Anfreundung herbeizuführen; und ich glaube doch, meine Herren Richter, mit Rücksicht auf die besondere Wichtigkeit gerade dieser Fragen, und mit Rücksicht auf die Zurückhaltung, die der [632] Angeklagte von Schirach bei der Benennung von Zeugen von sich aus schon geübt hat, sollte man das anerkennen und ihm in der Weise entgegenkommen, daß man ihm die beiden Zeugen 1 und 2 nicht wahlweise, sondern beide zusammen bewilligt. Die Adressen der beiden Zeugen habe ich dem Gerichtshof mitgeteilt; sie befinden sich in einem Lager und ich glaube, meine Herren, zur Feststellung des ganzen Sachverhaltes ist die Ladung der beiden Zeugen notwendig.


VORSITZENDER: Ich kann immer noch nicht verstehen, worin der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Zeugen besteht.


DR. SAUTER: Herr Präsident! Ich habe eben darauf hingewiesen, daß der Zeuge Hoepken, Nummer 2, eine leitende Stellung auch in der Reichsjugendführung hatte, und daß infolgedessen der Zeuge Nummer 2, Hoepken, in der Lage ist, gerade auch über die Tätigkeit des Angeklagten von Schirach als Reichsjugendführer Auskunft zu geben.


VORSITZENDER: Aber Sie haben erklärt, Dr. Sauter, daß Zeuge Nummer 1, Wieshofer, Schirach in seiner Eigenschaft als Reichsjugendführer als Adjutant beigegeben war, so daß er in der Frage der Jugenderziehung in ebenso naher Verbindung zum Angeklagten stand wie Hoepken.


DR. SAUTER: Ja, aber Hoepken hat hauptamtlich mit der Jugenderziehung zu tun gehabt, während die Tätigkeit des Zeugen Wieshofer in der Hauptsache sich darauf beschränkte, daß er als Adjutant des Angeklagten von Schirach, hauptsächlich in dessen Eigenschaft als Gauleiter in Wien, tätig war, das ist der Hauptunterschied; und diejenigen Zeugen, die über die Wiener Tätigkeit Auskunft geben können, das ist eben in der Hauptsache gerade der Zeuge Wieshofer und zu einem kleinen Maß auch Hoepken. Aber ich brauche Hoepken unbedingt, wie gesagt, für die Beleuchtung der Tätigkeit Schirachs in der Reichsjugendführung.

Herr Präsident! Darf ich noch darauf hinweisen, daß für den Angeklagten von Schirach doch sehr viel auf dem Spiele steht, und vom Standpunkt des Gerichtshofs aus macht es doch wirklich nicht viel aus, ob jetzt für Schirachs so wichtige Sache ein Zeuge geladen wird oder zwei Zeugen. Ich hätte ja, meine Herren Richter, zu diesem Punkt vielleicht vier Zeugen vorschlagen können, in der Hoffnung, daß mir dann zwei bewilligt werden. Wenn ich nun im Namen meines Angeklagten von Schirach nur zwei Zeugen in Vorschlag bringe, so würde ich es als ungerecht betrachten, wenn von diesen zwei Zeugen einer abgelehnt würde.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird Ihr Vor bringen berücksichtigen.


[633] DR. SAUTER: Ich habe dann, meine Herren Richter, an dritter Stelle zu bitten, Hartmann Lauterbacher vorzuladen. Wenn ich richtig verstanden habe, ist die Staatsanwaltschaft damit einverstanden; ich kann mich daher kurz fassen.

Der Zeuge Lauterbacher, der Stabsführer der Reichsjugendführung gewesen ist, kann insbesondere darüber Auskunft geben, daß der Angeklagte Schirach in keiner Weise die Jugend psychologisch und pädagogisch auf den Krieg, keinesfalls auf einen Angriffskrieg, vorbereitete. Ferner, daß die von der Russischen Anklagevertretung in einer der Februarsitzungen, ich glaube am 9. Februar 1946, vorgetragene Behauptung eines polnischen Berichts durchaus falsch ist, als hätte die Hitler-Jugend Spione und Agenten in Polen beschäftigt, unterrichtet, als Fallschirmjäger ausgebildet und dergleichen. Das alles ist falsch, und das wird der Zeuge Lauterbacher widerlegen, und dann, meine Herren Richter,...


VORSITZENDER: Dr. Sauter! Sir David hat erklärt, daß er keinerlei Einspruch gegen die Vorladung von Nummer 3 erhebe, wohl aber gegen 6 und 7, deren persönliche Vorladung Sie auch beantragt haben, weil, wie er sagte, diese nur die Aussagen Lauterbachers wiederholen würden; Nummer 6 und 7, das sind Schmidt und Schlünder.


DR. SAUTER: Ja, Herr Präsident, da kommt auch wieder die Schwierigkeit, die ich schon früher angedeutet habe.

Aus dem in der Sitzung vom 9. Februar 1946 von der Russischen Anklagevertretung vorgetragenen Bericht der Polnischen Regierung ergibt sich nicht, in welcher Zeit diese Dinge mit den Agenten und Spionen der Hitler-Jugend gespielt haben sollen.

Nun kann es hier passieren, daß, wenn ich nur einen Zeugen habe, dann behauptet wird, das sei in einer anderen Zeit gewesen, als nämlich dieser Zeuge beim Militär war, und das ist der Grund, warum ich im Interesse einer vollständigen Klarstellung dieses Sachverhaltes gebeten habe, auch den Zeugen 6, den Zeugen Schmidt, hier vernehmen zu wollen.


VORSITZENDER: Also, demnach scheint die Zusammenarbeit Schlünders mit dem Angeklagten von 1933 bis 1945 gedauert zu haben; wenn er also hierher vorgeladen oder eine eidesstattliche Erklärung abgeben oder einen Fragebogen beantworten würde, und dazu Lauterbacher, dessen Mitarbeit nur von 1933 bis 1940 dauerte, dann hätten Sie Beweise für die ganze Zeit und könnten daher Schmidt weglassen.


DR. SAUTER: Wenn ich Sie richtig verstehe, Herr Präsident, meinen Sie einen Fragebogen von Lauterbacher.


VORSITZENDER: Nein, Sir David ist damit einverstanden, daß Lauterbacher als Zeuge hierher geladen wird.


[634] DR. SAUTER: Lauterbacher als Zeugen, und Schmidt soll einen Fragebogen erhalten?


VORSITZENDER: Er hat gesagt, daß Schmidt und Schlünder kumulativ sind. Dann haben Sie behauptet, wenn ich Sie richtig verstanden habe, daß sie sich nicht auf denselben Zeitraum bezögen, und daß es also Schwierigkeiten geben könne. Ich habe daher gesagt, daß Nummer 7, Schlünder, sich auf die ganze Zeit bezieht, also von 1933 über den Zeitraum hinaus, über den Lauterbacher informiert ist, bis 1945, so daß also, falls er vorgeladen würde, seine Aussage über die ganze Zeitspanne ginge und, wenn Sie Lauterbacher und Schlünder vorladen und Schmidt auslassen würden...


DR. SAUTER: Daß dann von Schmidt ein Fragebogen eingeholt wird, damit wäre ich einverstanden.


VORSITZENDER: Die Angaben, die Sie hinsichtlich Schmidt und Schlünder machen, sind praktisch genommen die gleichen.


DR. SAUTER: Ja, nur beziehen sie sich eben insofern auf verschiedene Zeiten, weil jeder von den beiden beim Militär war. Wenn der eine kommt, kann er natürlich über die Zeit, wo er beim Militär war, nichts aussagen. Er kann nicht Auskunft geben, ob während seiner Militärzeit Agenten beschäftigt worden sind.


VORSITZENDER: Das weiß ich nicht. Sie haben gesagt, daß sie mit dem Angeklagten zusammengearbeitet haben, und zwar der eine von 1938 bis 1945 und der andere von 1933 bis 1945. Wenn das stimmt, dann können sie doch nicht bei der Wehrmacht gewesen sein, sich bei der Wehrmacht betätigt haben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich wäre bereit, den Vorschlägen des Herrn Vorsitzenden zuzustimmen; das würde den ganzen Zeitraum decken; wenn sowohl Lauterbacher wie Schlünder vorgeladen würden, würde die Notwendigkeit, Schmidt zu verhören, entfallen.


DR. SAUTER: Ich darf vielleicht, Herr Präsident, darauf hinweisen, daß ich Schlünder, der übrigens vor einigen Wochen verhaftet wurde, auf alle Fälle brauche, weil er bei der Reichsjugendführung Spezialist für Leibeserziehung gewesen ist, und weil ich infolgedessen gerade auch durch Dr. Schlünder nachweisen will, daß die Jugenderziehung, wie der Angeklagte von Schirach sie durchgeführt hat, durchaus nichts Außergewöhnliches und durchaus nichts Militaristi sches gewesen ist. Der Angeklagte von Schirach hat während des ganzen bisherigen Verfahrens bei seinen Vernehmungen...


VORSITZENDER: Es scheint mir, daß Sie und Sir David im wesentlichen darin übereinstimmen, daß Nummer 1 und 3 bestimmt und Nummer 7 nur möglicherweise vorgeladen werden sollen. Ich weiß [635] jedoch nicht, ob Sir David damit einverstanden ist, daß eine eidesstattliche Erklärung oder ein Fragebogen von Nummer 6 eingeholt wird.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich erhebe keinen Einspruch, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Das ist also im wesentlichen, was Sie wünschen, Dr. Sauter.


DR. SAUTER: Ja, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Sehr gut, dann können wir weitergehen.


DR. SAUTER: Meine Herren! Ich habe dann noch unter Ziffer 4 ein Affidavit angekündigt von einer Zeugin Maria Hoepken. Ich werde dieses Affidavit, das bereits in meinem Besitz ist, gleichzeitig mit meinem Dokumentenbuch dem Gerichtshof und der Staatsanwaltschaft in Vorlage bringen, und zwar rechtzeitig. Dann habe ich ebenfalls ein Affidavit, wenn ich das gleich vorwegnehmen darf, in meinem Besitz von zwei Zeugen, Nummer 9: Dr. Klingspor und Nummer 10: Dr. Rösen. Hier gilt das gleiche. Der Gerichtshof und die Staatsanwaltschaft werden diese beiden Affidavits mit meinem Dokumentenbuch rechtzeitig bekommen. Hinsichtlich der Ziffer 8, des Zeugen Hoffmann, ist die Staatsanwaltschaft, nachdem der Zeuge sich hier in Nürnberg befindet, mit seiner Vernehmung als Zeuge einverstanden. Ich brauche infolgedessen wohl zu dieser Ziffer keine näheren Ausführungen mehr machen, ebensowenig zu den Ziffern 12 und 13. Das sind zwei Zeugen, ein Gauobmann Schneeberger aus Wien, der vor allem über das Verhältnis des Angeklagten zu der Frage der ausländischen Arbeiter während der Zeit seiner Tätigkeit als Gauleiter in Wien Auskunft geben soll, und Ziffer 13, Feldmarschall von Blomberg, der Auskunft geben soll über die Einstellung des Angeklagten von Schirach zur Frage der vormilitärischen Erziehung der Jugend, zur Frage der körperlichen Ertüchtigung und zur Frage der patriotischen Erziehung der Jugend durch den Angeklagten von Schirach. Die Staatsanwaltschaft ist mit der schriftlichen Befragung dieser beiden Zeugen einverstanden, was ich ja auch meinerseits bereits angeregt habe.

Und nun komme ich, meine Herren Richter, zu derjenigen Ziffer meines Beweisantrages, die meinem Mandanten und mir persönlich am meisten am Herzen liegt. Das ist die Ziffer 11, nämlich der Antrag auf Vernehmung einer Französin namens Ida Vasseau. Von dieser Zeugin Ida Vasseau haben wir hier im Sitzungssaal erstmals etwas erfahren, als die Sowjetrussische Vertretung einen Kommissionsbericht über die »Schandtaten«, wie die Überschrift heißt, »der faschistischen deutschen Eindringlinge im Gebiet von Lemberg«, vorgetragen hat; Dokument USSR-6. In diesem Dokument findet sich ein Satz, der sagt, daß eine Französin, Ida Vasseau, die in [636] einem Kinderheim in Lemberg tätig sei, berichtet habe, die Hitlerjugend habe in Lemberg besondere Greueltaten begangen. Es seien aus dem Ghetto kleine Kinder verkauft worden, wobei allerdings nicht angegeben wurde, von wem und an wen die Kinder verkauft worden sein sollen, und ausgerechnet die Hitler-Jugend sei es dann gewesen, die diese kleinen Kinder als Zielscheiben benützt habe.

Meine Herren! Wir sind uns darüber klar, daß derartige Vorkommnisse eine ganz besondere Greueltat darstellen würden, und ich kann Ihnen sagen, von der ganzen Anklage der letzten 3 Monate hat den Angeklagten Schirach seelisch nichts so getroffen wie diese Behauptung. Der Angeklagte Schirach hat von jeher, auch bei seinen früheren Vernehmungen, den Standpunkt vertreten, daß er für die von ihm geleitete Erziehung und Ertüchtigung der deutschen Jugend die volle Verantwortung übernimmt, und daß er gern bereit ist, auch hier als Angeklagter dem Gerichtshof darzulegen, von welchen Grundsätzen er sich hierbei leiten ließ, welche Ziele er angestrebt hat und welche Erfolge er erreichte. Er hat zum Beispiel auch nie bestritten, daß er diese Jugenderziehung im patriotischen Sinne...


VORSITZENDER: Dr. Sauter, Sie beantragen jetzt eine Zeugenvernehmung, nicht wahr? In Ihrem schriftlichen Antrag erklären Sie sich mit einer eidesstattlichen Erklärung einverstanden.


DR. SAUTER: Ich habe nicht verstanden, Herr Vorsitzender?


VORSITZENDER: Ich wollte darauf hinweisen, daß dies nur ein Antrag auf Zeugenladung ist, und daß Sie in Ihrem Antrag erklären: Mit Rücksicht auf die große Entfernung der Zeugin von Nürnberg stimme ich zu, daß zunächst eine eidesstattliche Erklärung aufgenommen wird.


DR. SAUTER: Ja.


VORSITZENDER: Sir David ist mit einer eidesstattlichen Erklärung einverstanden. So sind sich beide einig, und ich sehe nicht ein, warum wir uns weiter mit dem Antrag befassen sollen.

DR. SAUTER: Herr Präsident! Meinem Antrag habe ich aber doch noch etwas beigefügt. Ich habe nämlich geschrieben, ein persönliches Erscheinen dieser Zeugin bei Gericht wäre zweckmäßig, damit sie befragt werden kann, weil ihre Bekundungen für die Gesamtbeurteilung der HJ von Bedeutung sind. Ich habe dann noch beigefügt, wenn ich das noch sagen darf,...


VORSITZENDER: In Ihrem Antrag erklären Sie, daß Sie sich dieses Recht vorbehalten. Sie können die eidesstattliche Erklärung erst einmal vorbereiten und der Zeugin zuschicken, und dann können Sie sehen, ob Sie die Zeugin zum Zwecke des Kreuzverhörs hier haben wollen. Und Sir David ist damit einverstanden.


[637] DR. SAUTER: Herr Präsident! Meinem Mandanten liegt gerade an dem Falle aus folgendem Grunde besonders viel:

Die HJ, also die Hitler-Jugend, die er geführt hat, umfaßte ungefähr acht Millionen Mitglieder, sie war also umfangreicher...


VORSITZENDER: Herr Dr. Sauter! Der Gerichtshof weiß, warum der Angeklagte an dieser Angelegenheit interessiert ist. Es erscheint jedoch im Augenblick völlig ausreichend, daß eine eidesstattliche Erklärung aufgesetzt und der Zeugin eingesandt wird. Dann können Sie sehen, ob Sie die Zeugin, deren augenblicklicher Wohnort uns unbekannt ist, hierher gebracht haben wollen.


DR. SAUTER: Herr Präsident! Es ist meinem Mandanten nur das eine eben aufgefallen, daß unter acht Millionen jugendlichen Mitgliedern nur ein einziger (und noch dazu so ein fürchterlicher) Fall von Greueltaten vorgekommen ist, und daß er in der Reichsjugendführung niemals von solchen Vorkommnissen irgend etwas gehört hat. Aber ich bin damit einverstanden, aus Zweckmäßigkeitsgründen, daß das Affidavit eingeholt wird, aber gerade für diesen Fall muß ich mir eben die Zeugenvernehmung vorbehalten, wenn das Affidavit ungenügend sein sollte.


VORSITZENDER: Damit haben wir die Frage der Zeugen besprochen, und jetzt ist es Zeit die Verhandlung zu unterbrechen.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 8, S. 612-639.
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