Vormittagssitzung.

[337] VORSITZENDER: Ich bitte nun den Anklagevertreter für die Vereinigten Staaten. Herr Alderman, ehe Sie beginnen, glaube ich, daß es im Interesse des Gerichtshofs besser wäre, wenn Sie bei der Zitierung von Schriftstücken nicht allein die US-Beweisstücknummer und die PS-Dokumentennummer, sondern auch die Identifikation im Dokumentenbuch nennen würden. Soviel ich weiß, hat jedes Dokumentenbuch entweder einen Buchstaben oder eine Nummer. Sie sind alphabetisch geordnet, soviel ich weiß. Wenn dies nicht geschieht, dann wird es sehr schwer sein herauszufinden, wo sich ein bestimmtes Beweisstück befindet, sobald wir eine große Anzahl von Dokumentenbüchern vor uns haben.

MR. ALDERMAN: Ich sehe das ein, gewiß. Wenn es dem Hohen Gericht beliebt, so ist die Handvoll ausgewählter Dokumente, welche ich gestern vorlegte, ein Querschnitt des Falles des Angriffskrieges als Ganzes. Sie sollen nicht die Einzelheiten irgendeiner Phase des Falles des Angriffskrieges aufdecken. Tatsächlich bedeuten sie eine Zusammenfassung des ganzen Falles.

Ehe ich auf Einzelheiten der Beweisführung eingehe, halte ich es für zweckmäßig, einen Augenblick zu unterbrechen und dem Gericht eine Zeichnung zu zeigen. Diese Karte stellt sichtbar einige der Schlüsselpunkte in der Entwicklung des Nazi-Angriffes dar. Das Gericht dürfte diese Karte als eine anschauliche Zusammenfassung des gestrigen Beweismaterials nützlich finden, wie auch als Basis für einen Teil des Tatbestands, der noch vorzubringen ist. Ich bin sicher, daß Sie an jene Landkarten zurückdenken, die von Zeit zu Zeit in der öffentlichen Presse erschienen, während sich die ungeheuren Verschiebungen in Europa vollzogen. Zweifellos schwebte Ihnen wie auch mir zu jener Zeit das Bild eines sich allmählich entwickelnden Wolfskopfes vor.

In der ersten Karte haben Sie nur einen in der Entstehung begriffenen Wolf. Es fehlt ihm der untere Teil des Rachens, das ist der rot eingezeichnete Teil. Aber als der Wolf vordrang und Österreich durch den Anschluß schluckte, wurde dieser rot eingezeichnete Teil tiefschwarz. Österreich wurde der Unterkiefer des Wolfes, und damit war die Tschechoslowakei bereits mit dem Kopf und ihren wichtigsten Hauptteilen im Rachen des Wolfes.

Auf Karte 2 sehen Sie die gebirgigen Teile, die befestigten Teile der Tschechoslowakei. Rot bezeichnet sehen Sie das Gebiet des Sudetenlandes, welches sich Deutschland auf Grund des Vertrags [337] von München aneignete, wodurch der Kopf der Tschechoslowakei beinahe im Rachen des Wolfes verschwand.

Auf Karte 3 sehen Sie den verschwindenden Kopf in rot, dessen Genick nahezu gebrochen ist; und es bedurfte nur noch der Übernahme von Böhmen und Mähren, und der Kopf des Wolfes verwandelte sich auf der Karte Europas in einen soliden schwarzen Fleck. Die Pfeile zeigen Anfänge weiterer Angriffe an, welche später auch tatsächlich stattfanden.

Das ist das Bild, das mir immer vor Augen schwebt, weil es offenbar die Unvermeidlichkeit aller Ereignisse zeigt, zu denen es nach der Übernahme Österreichs kam. Die nähere, mehr oder weniger chronologische Darstellung des Angriffskrieges zerfällt in sieben verschiedene Abschnitte. Der erste Abschnitt befaßt sich mit der Angriffsvorbereitung ungefähr von 1933-1936. Der zweite Abschnitt behandelt den Angriff auf Österreich. Der dritte Abschnitt behandelt den Angriff auf die Tschechoslowakei, und der vierte Abschnitt behandelt den Angriff auf Polen, den eigentlichen Beginn des Krieges.

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Abschnitte über Polen in ihren Einzelheiten vorgetragen werden, nachdem der britische Hauptanklagevertreter seine Eröffnungsansprache an den Gerichtshof gehalten hat. Der fünfte Abschnitt befaßt sich mit der Ausdehnung des Krieges in einen allgemeinen Angriffskrieg durch die Einfälle in Skandinavien, die Niederlande und die Balkanländer. Dieser Teil wird des näheren vom britischen Hauptanklagevertreter vorgetragen werden. Der sechste Abschnitt befaßt sich mit dem Angriff auf die Sowjetunion, den ich behandeln werde. Wiederum aus Zweckmäßigkeitsgründen werden die Einzelheiten dieses Abschnittes, ebenso wie die des Angriffes auf Polen nach der Eröffnungsrede des britischen Hauptanklagevertreters vorgetragen werden. Der siebente Abschnitt wird sich mit der Zusammenarbeit mit Italien und Japan und dem Angriff auf die Vereinigten Staaten befassen.

Ich wende mich nun zum ersten Abschnitt, dem Teil des Falles, der sich mit der Vorbereitung der Angriffe im Zeitraum zwischen 1933 und 1936 befaßt. Der besondere Teil der Anklageschrift, auf den sich dieser Vortrag bezieht, ist Paragraph IV (F) und Unterparagraph 2 (a), (b), (c), (d), (e) und (f), welche ich kaum zu lesen brauche, da sich das Gericht an diese Behauptungen erinnern wird. Es wird im Laufe meines Vertrags notwendig sein, mich auf gewisse Einzelheiten des Statuts, des Vertrags von Versailles und des Vertrags vom 25. August 1921, der die freundlichen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland wiederherstellte und der verschiedene Einzelheiten des Vertrags von Versailles und des Vertrags von Locarno über die Rheinlande vom 16. Oktober 1925 enthält, zu beziehen.


[338] VORSITZENDER: Herr Alderman, war es nicht beabsichtigt, daß dieses Dokumentenbuch irgendwelche identifizierenden Buchstaben oder Nummern tragen soll?


MR. ALDERMAN: »M«, hörte ich gerade. Ich biete diese Verträge jetzt nicht als Beweisstücke an, weil die britische Anklagervertretung alle diese genannten Verträge in ihren Zusammenhängen mit dem Falle nennen wird.

Die Nazi-Pläne für den Angriffskrieg begannen sehr bald nach Ende des ersten Weltkrieges. Ihr bescheidener Ursprung, ihre ziemlich phantastische Natur und die Tatsache, daß sie an zahlreichen Stellen hätten unterbrochen werden können, tun der Fortführung dieses Planes keinen Abbruch. Der Brennpunkt dieses Teiles der Anklageschrift, soweit es sich um die Zeit von 1933-1945 handelt, trennt diese Ereignisse nicht von jenen, die sich in der gesamten, vorhergegangenen Epoche ereignet haben. So war der Aufstieg Hitlers und der Nazis zu politischer Macht im Jahre 1933 bereits ein weit vorgeschobener Meilenstein auf dem Wege des deutschen Fortschrittes.

Im Jahre 1933 hatte die Nazi-Partei, die NSDAP, bereits erhebliche Ausmaße angenommen. Zu dieser Zeit richteten sich ihre Pläne auf die Erwerbung politischer Kontrolle Deutschlands. Dies war unumgänglich für die Festigung innerhalb des Landes und aller seiner inneren Hilfsquellen und Potentialen unentbehrlich.

Als genügende Anzeichen erfolgreichen Fortschrittes entlang der Linie Innerer Festigung vorhanden waren, richtete sich der nächste Schritt darauf, von einigen außenpolitisch nachteiligen internationalen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit zu werden. Die Beschränkungen des Vertrags von Versailles waren ein Hindernis für die Entwicklung der auf allen Gebieten im Falle eines Krieges notwendigen Kräfte. Obwohl es immer mehr und mehr Auswege und Verletzungen des Vertrags gab, konnten solch verkleidete und getarnte Aktionen niemals genügend umfangreiche Ausmaße annehmen, die den Zielen der Nazis entsprochen hätten. Den Friedensvertrag von Versailles aus dem Wege zu räumen, war unerläßlich für die Entwicklung der sich ausdehnenden militärischen Macht, die sie für ihre Zwecke besitzen mußten. Ähnlich und als Teil des gleichen Planes und aus denselben Gründen zog sich Deutschland von der Abrüstungskonferenz und dem Völkerbund zurück. Es war den Nazis unmöglich, ihre Pläne auf der Basis der bestehenden internationalen Verpflichtungen oder nach der orthodoxen Art für zukünftige Abkommen auszuführen.

Die in Paragraph IV (F) 2 der Anklageschrift erwähnten Punkte sind nun historische Tatsachen, von denen wir erwarten, daß der Gerichtshof von ihnen amtlich Kenntnis nimmt.

Es ist selbstverständlich, daß jede militärische und diplomatische Operation durch einen Aktionsplan und die sorgfältige Zusammenarbeit [339] aller beteiligten Kräfte vorbereitet wurde. Zur selben Zeit war jeder Punkt ein Teil eines lang vorher vorbereiteten Angriffsplanes. Jeder stellt einen notwendigen Schritt in der Richtung des besonderen Angriffsaktes dar, der dann später ausgeführt wurde.

Eine weitgehende Diskussion darüber zu entwickeln, wäre vielleicht eine überflüssige Aufgabe. Was ich sagen will, ist hauptsächlich die Vorlage von Informationen, die aus einleuchtenden, aber bis jetzt nicht zugänglichen Dokumenten stammen.

Die drei Dinge von unmittelbarer internationaler Bedeutung im Zusammenhang mit diesem Paragraphen IV (F) 2 der Anklageschrift sind: erstens: Der Austritt aus der Abrüstungskonferenz und dem Völkerbund; zweitens: Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und drittens: Die Wiederbesetzung der entmilitarisierten Zone des Rheinlandes. Jeder dieser Schritte war ernster als der vorhergehende in Bezug auf die internationalen Beziehungen. Bei jedem dieser Schritte setzte Deutschland die Möglichkeit von Sanktionen durch andere Staaten voraus, besonders eine starke militärische Aktion Frankreichs mit möglicher Unterstützung durch England. Die Verschwörer waren jedoch entschlossen, sich durch nichts als einen Krieg hindern zu lassen und kalkulierten richtig, daß weder eine einzelne Macht noch eine Kombination großer Mächte die Verantwortung für einen solchen Krieg eingehen würde. Der Austritt aus der Abrüstungskonferenz und dem Völkerbund war natürlich ein Schritt, der internationale Verpflichtungen nicht verletzte. Denn der Völkerbund sah in seiner Satzung ein Austrittsverfahren vor. Jedoch kann in diesem Falle, der ein Teil eines größeren Planes war, die Bedeutung dieser Schritte nicht von der allgemeinen Verschwörung und den Angriffsplänen getrennt werden.

Die Ankündigung der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht war eine gewagtere Tat von sichtbarerer Bedeutung. Sie war eine Verletzung von Versailles. Aber es geschah den Nazis nichts. Nachher erfolgte die ausgesprochen militärische Herausforderung durch die Besetzung der entmilitarisierten Zone des Rheinlandes.

Weiterhin wird in Paragraph IV (F) 2 der Anklageschrift, welcher besagt, daß die Nazi-Verschwörer entschlossen waren, die Einschränkungen des Vertrags von Versailles aus dem Wege zu räumen, die Tatsache hervorgehoben, daß die Nazi-Pläne in dieser Beziehung sehr früh begannen. Dies ist nicht nur durch ihre eigenen Erklärungen bestätigt; die Nazis prahlten vielmehr sogar mit ihren langvorbereiteten Plänen und deren sorgfältiger Ausführung.

Ich las Ihnen gestern ausführlich aus unserem Beweisstück 789-PS, US-23 vor, welches Hitlers Rede vom 23. November 1939 an alle Oberbefehlshaber enthält. Daher ist es nicht nötig, es nochmals zu lesen. Er sagte in dieser Rede, daß das Hauptziel die Lösung des Vertrags von Versailles sei. Nach vier Jahren Krieg hielt der Angeklagte Jodl als Generalstabschef der Wehrmacht eine Ansprache [340] an die Reichs- und Gauleiter, in welcher er die Entwicklung der Stärke Deutschlands schilderte. Die Machtergreifung war für ihn die Wiederherstellung der Wehrhoheit, einschließlich der allgemeinen Wehrpflicht, Besetzung des Rheinlandes und Wiederaufrüstung, und zwar mit besonderer Betonung der Schaffung einer modernen Panzer- und Luftwaffe.

Ich besitze hier ein Dokument mit unserer Nummer L-172. Es ist die Photokopie eines Kleinfilms mit einer Rede des Generals Jodl, und ich lege diese Photokopie dem Gericht als Beweisstück US-34 vor. Ich will mit Genehmigung des Gerichts davon nur einen Auszug, jedoch von Anfang an, vorlesen.

Die Rede hat den Titel: »Die strategische Lage am Anfang des fünften Kriegsjahres.« Sie ist eine Art rückschauende Zusammenfassung durch den Angeklagten Jodl. »Vortrag des Chefs des Wehrmachtsführungsstabes vor den Reichs- und Gauleitern in München, am 7. November 1943.«

Ich lese von der englischen Übersetzung.

»Einleitung: Reichsleiter Bormann hat mich gebeten, Ihnen heute einen Überblick über die strategische Lage am Anfang des 5. Kriegsjahres zu geben. Ich habe mich aber – wie ich bekennen muß – nicht ohne Hemmungen dazu entschlossen, diese nicht leichte Aufgabe zu übernehmen. Man kann ihr mit allgemeinen Redensarten nicht gerecht werden.

Man braucht nicht zu sagen, was sein wird, aber man muß offen aussprechen, was ist. Niemand – hat der Führer befohlen – darf mehr wissen oder erfahren, als er für seine Aufgabe braucht, aber ich bin mir darüber im klaren, daß Sie, meine Herren, sehr viel brauchen, um Ihrer Aufgabe gerecht zu werden. In Ihren Gauen und Ihrer Bevölkerung konzentriert sich alles, was an feindlicher Propaganda, an Kleinmut, an böswilligen Gerüchten sich im Volke breitzumachen versucht. Landauf, landab schreitet der Teufel der Zersetzung. Alle Feigen suchen nach einem Ausweg oder, wie sie es nennen, der politischen Lösung. Sie sagen, man muß verhandeln, solange die Substanz noch vorhanden ist, und mit all diesen Schlagworten wird Sturm gelaufen gegen das natürliche Empfinden des Volkes, daß es in diesem Kriege nur Kampf bis zum Letzten gibt. Kapitulation ist das Ende der Nation, ist das Ende Deutschlands. Gegen diese Welle der feindlichen Propaganda und der Feigheit brauchen Sie mehr als Gewalt. Sie brauchen das Wissen über die wirkliche Lage, und deshalb glaube ich, es verantworten zu können, ein völlig offenes und ungeschminktes Bild über die Lage zu geben. Dies ist keine verbotene Preisgabe von Geheimnissen, [341] sondern das Rüstzeug, das Ihnen vielleicht helfen kann, die Haltung des Volkes zu festigen. Denn dieser Krieg wird nicht nur mit den Waffen entschieden, sondern auch mit dem Widerstandswillen des Gesamtvolkes. Deutschland ist im Jahre 1918 nicht an der Front, sondern an der Heimat zerbrochen. Italien ist nicht militärisch zerschlagen, sondern moralisch. Es ist im Innern zusammengebrochen. Die Folge ist nicht der erwartete Frieden, sondern durch die Feigheit dieser verbrecherischen Verräter ein Los, das tausendmal härter ist, als es die Fortsetzung des Krieges an unserer Seite für das italienische Volk gebracht hätte. Ich darf mich darauf verlassen, daß dort, wo ich mit konkreten Zahlen und Angaben über unsere eigene Kraft spreche, Sie diese Angaben als Ihr Geheimnis betrachten, während alles übrige für die Verwertung innerhalb Ihrer Tätigkeit der Volksführung keiner Beschränkung unterliegt.

Die Notwendigkeit und Zielsetzung dieses Krieges war noch jedermann verständlich, als wir in den Großdeutschen Freiheitskampf eintraten und durch angriffsweise Kriegführung die Gefahr bannten, die uns sowohl von Polen wie von seiten der Westmächte... bedroht hat. Auch der Ausgriff in den skandinavischen Raum, zum Mittelmeer und nach Rußland hinein, ließ keine Zweifel an der Gesamtführung aufkommen, solange wir erfolgreich waren. Erst mit dem Eintreten ernsterer Rückschläge und zunehmender Verschärfung unserer Gesamtlage begann man sich im deutschen Volke zu fragen, ob wir uns nicht übernommen und unsere Ziele zu weit gesteckt hätten. Zu dieser Frage Stellung zu nehmen und Ihnen für Ihre eigene Aufklärungstätigkeit einige Gesichtspunkte an die Hand zu geben, ist ein Hauptpunkt meiner heutigen Ausführungen. Ich werde sie in folgende drei Abschnitte gliedern:

1. Rückblick auf die wichtigsten Fragen der bisherigen Entwicklung;

2. Betrachtung der heutigen Lage;

3. Grundlage unseres Vertrauens auf den Endsieg.

Meiner Stellung als militärischer Berater des Führers entsprechend, beschränke ich mich dabei auf die Probleme meines persönlichen Arbeitsgebietes und bin mir klar darüber, daß damit gegenüber der Vielgestalt dieses Krieges nur eine Seite des Ge schehens zum Ausdruck kommt.

I. Rückblick.

1. Daß die nationalsozialistische Bewegung und ihr Kampf um die innere Macht die Vorstufe der äußeren Befreiung von [342] den Fesseln des Versailler Diktats bildete, brauche ich in diesem Kreise nicht auszuführen. Es liegt mir jedoch am Herzen hier auszusprechen, wie alle einsichtigen Berufssoldaten sich darüber im klaren sind, welche bedeutsame Rolle die nationalsozialistische Bewegung für die Wiedererweckung des Wehrwillens, die Pflege der Wehrkraft und die Wiederaufrüstung des deutschen Volkes gespielt hat. Trotz aller in ihr steckenden Werte hätte die kleine Reichswehr diese gewaltige Aufgabe schon aus Mangel an Breitenwirkung nicht zu lösen vermocht. Es ist viel mehr als die Synthese beider Kräfte gewesen, die der Führer angestrebt und in so glücklicher Weise verwirklicht hat.

2. Mit der Machtergreifung«

– Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Häufigkeit, mit der dieser Ausdruck sich in diesen Dokumenten wiederholt –

»zeichnet sich zunächst die Rückgewinnung der Wehrhoheit, (allgemeine Wehrpflicht, Rheinlandbesetzung) und die Wiederaufrüstung ab, wobei der Schaffung einer neuzeitlichen Panzer- und Luftwaffe besondere Bedeutung zukommt.

3. Der Anschluß Österreichs brachte sodann nicht nur die Erfüllung eines alten nationalen Zie les, sondern wirkte sich in der Stärkung unserer Wehrkraft zugleich durch eine wesentliche Verbesserung unserer strategischen Lage aus. Während bisher der tschechoslowakische Raum in der bedrohlichsten Form nach Deutschland hineinragte (Wespentaille zu Frankreich hin und Luftbasis für die Alliierten, besonders Rußland), war nunmehr die Tschechoslowakei ihrerseits in die Zange genommen.« –

Ich möchte, daß das Tribunal für einen Augenblick die Karte betrachtet und diese wurmartige Form der Tschechoslowakei ansieht, die General Jodl als eine »Wespentaille mit Richtung auf Frankreich« bezeichnet, und dann hat er sehr genau beschrieben, was sich ereignete, als der österreichische Anschluß erfolgte, nämlich, daß die Wespentaille »von den Zangen umschlossen« wurde. Ich fahre mit dem Lesen fort:

»Ihre eigene strategische Lage war jetzt so ungünstig geworden, daß sie einen energischen Angriff zum Opfer fallen mußte, bevor wirksame Hilfe vom Westen her zu erwarten war. Diese Hilfemöglichkeit wurde überdies durch den Bau des Westwalls erschwert, der im Gegensatz zur Maginotlinie keine lebensschwache und resignierende Defensivmaßnahme bildete, sondern als Rückendeckung für eine aktive Ostpolitik gedacht war.

[343] 4. Die unblutige Lösung des tschechischen Konfliktes im Herbst 1938 und im Frühjahr 1939«– das heißt die zwei Phasen bei der Entwick lung der Dinge in der Tschechoslowakei – »und die Angliederung der Slowakei rundete den Großdeutschen Raum derart ab, daß nunmehr auch die Möglichkeit bestand, das polnische Problem unter einigermaßen günstigen strategischen Voraussetzungen ins Auge zu fassen.«

Ich nehme an, daß nur ein Blick auf die »fortschreitenden Karten« genügt, um zu zeigen, was die günstigen strategischen Umstände waren.

»5. Damit«, sagt General Jodl, »bin ich beim eigentlichen Beginn des jetzigen Krieges angelangt, wobei zunächst die Frage entsteht, ob der Zeitpunkt für die an sich unvermeidliche Auseinandersetzung mit Polen günstig gewählt war. An der Antwort auf diese Frage können um so weniger Zweifel aufkommen, als der immerhin beachtliche Gegner unerwartet schnell zusammengebrochen ist und die ihm befreundeten Westmächte uns zwar den Krieg erklärt und eine zweite Front gebildet, im übrigen aber ihre Möglichkeiten nicht ausgenutzt haben, uns die Initiative aus der Hand zu nehmen. Über den Ablauf des Polenfeldzugs ist nur soviel zu sagen, daß er, was keineswegs sicher war, die hohe Leistungsfähigkeit der jungen großdeutschen Wehrmacht in einem Maße erwiesen hat, das die ganze Welt zum Aufhorchen brachte.«

Es folgt dann in diesem Dokument ein langer Rückblick des Generals Jodl. Ich kann mit Interesse und einer gewissen Begeisterung fortfahren; doch glaube ich genug gelesen zu haben, um zu beweisen, daß sich General Jodl durch dieses Dokument völlig mit der Nazi-Bewegung identifiziert hat. Dieses Dokument beweist, daß er nicht lediglich Soldat war. Er hat militärische Belange mit politischen vollständig gleichgeschaltet. Der wichtigste Punkt, den ich durch dieses Dokument beweisen wollte, war die vorsätzliche, auf Abschaffung des Vertrags von Versailles und die Remilitarisierung sowie Wiederbefestigung des entmilitarisierten Gebiets des Rheinlandes gerichtete Planung. In einem Rückblick Adolf Hitlers über die sechs Jahre zwischen seinem Machtantrittt und dem Ausbruch der Feindseligkeiten gab er nicht nur zu, sondern prahlte auch mit der ordnungsgemäßen und gleichgeordneten Planung auf lange Sicht. Mit Genehmigung des Gerichtshofs führe ich Dokument L-79 wieder an, das gestern als Beweismaterial übergeben wurde, und das wir US-27 nannten. Es ist das Protokoll einer Konferenz des Führers von dem Adjutanten Schmundt. In [344] einem solch großen Stab, wie wir ihn haben, fallen wir unvermeidlicherweise in eine Art von »Jargon«, eine amerikanische Eigenschaft; wir bezeichnen das Protokoll auch als »kleiner Schmundt«. Das große Aktenbündel, das ich gestern vorlegte, bezeichnen wir als den »großen Schmundt«. Ich möchte jetzt nur zwei Sätze auf der ersten Seite des Dokuments vorlesen, welches wir den »kleinen Schmundt« nennen. Ein Satz, der auf Seite 1 etwas unter der Mitte der Seite steht, lautet wie folgt:

»In der Zeit zwischen 1933 und 1939 wurden Fortschritte auf allen Gebieten gemacht. Unser militärisches System wurde ungeheuer verbessert.«

Dann, etwas oberhalb der Mitte der zweiten Seite der englischen Übersetzung heißt es:

»Der Zeitabschnitt, der hinter uns liegt, ist wohl ausgenützt worden. Alle Maßnahmen sind in richtiger Folge und in Übereinstimmung mit unseren Zielen ausgeführt worden.«

Eine der bezeichnendsten direkten Vorbereitungen für den Angriffskrieg kann in dem geheimen Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935 gefunden werden, das ich, gestern als Beweisstück US-24 vorgelegt und ausreichend besprochen habe. Ich brauche diese Erklärungen nicht zu wiederholen. Das Gesetz trat mit seiner Annahme in Kraft. Es beginnt mit der Erklärung seiner sofortigen Veröffentlichung. Am Ende jedoch versah Adolf Hitler den Erlaß mit der Anordnung, daß es geheim zu halten sei. Ich habe gestern darüber genügend berichtet.

General Thomas, – Thomas, wie wir ihn nennen – der mit der Kriegsrüstungswirtschaft beauftragt war, und der für einige Zeit ein hohes Mitglied des deutschen Hohen Rates war, bezeichnet dieses Gesetz als »Grundstein für die Kriegsvorbereitungen«. Er sagt, daß, obwohl das Gesetz bis zum Ausbruch des Krieges nicht veröffentlicht wurde, es sofort als ein Programm für die Vorbereitungen in Kraft trat. Ich bitte das Gericht, vom Werk des Generals Thomas rechtliche Kenntnis zu nehmen:

»Geschichte der deutschen Kriegs- und Rüstungswirtschaft, 1933-1944«, Seite 35.

Wir haben diesen Band hier in deutscher Sprache, so daß er jeden auf Wunsch zwecks Prüfung zur Verfügung steht. Ich will nicht das ganze Buch als Beweismaterial vorlegen, es sei denn, daß das Gericht es wünscht. Es ist unser Beweisstück US-35, doch möchte ich es in die Akten des Gerichts als Quellenwerk zur amtlichen Kenntnisnahme einreichen, falls dies gangbar ist.

VORSITZENDER: Wünschen Sie es lediglich für den Zweck, um zu beweisen, daß General Thomas sagte, daß jenes Gesetz der Grundstein des Krieges war? Es befindet sich bereits im Protokoll.

[345] MR. ALDERMAN: Ich möchte den Verteidigern mitteilen, daß es hier ist, und daß es zu jeder Zeit benutzt werden kann.


VORSITZENDER: Gut.


MR. ALDERMAN: Ich möchte es mit unserer Nummer 2353-PS identifizieren. Dieses Geheimgesetz blieb bis zum 4. September 1938 in Kraft, zu welcher Zeit es durch ein anderes geheimes Verteidigungsge setz ersetzt wurde, das das System der Verteidigungsorganisation verbesserte und mehr ins einzelne gehende Vorbereitungen für den sich nähernden Mobilisierungszustand gab, was, wie ich glaube, der beschönigende Ausdruck für Krieg war. Diese Gesetze werden gründlicher im Zusammenhang mit anderen Phasen unserer Darlegungen behandelt werden. Sie wurden bereits von Herrn Dodd im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Vorbereitungen für den Krieg besprochen. Das zweite geheime Verteidigungsgesetz lege ich als Beweisstück vor, als Dokument 2194-PS, US-36. Von diesem Dokument beabsichtige ich nur die zwei Begleitschreiben zu verlesen:

»Reichsverteidigungsgesetz, das Wirtschafts- und Arbeitsministerium für Sachsen Dresden-S, 4. September 1939, Tel.«, ich nehme an Telephon, »Nr. 52151, Fernspruch, streng geheim.

Gruppe Verkehrswesen, zu Händen des Herrn Oberregierungsbaurats Hirche, oder Vertreter im Amt; Eingangsstempel: Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingegangen in Prag am 5. September 1939, Nr. 274. Anbei erhalten Sie einen Abdruck des Reichsverteidigungsgesetzes vom 4. September 1938 nebst je einer Abschrift der Erlasse des Herrn Reichsverkehrsministers, datiert 7. Oktober 1938 – RL/W/10.2212/38, geheime Reichssache und vom 17. Juli 1939, RL/LV/1.2173/39, geheime Reichssache zur gefälligen Kenntnis und Nachachtung.

Im Auftrag gez. Kretschmar.

3 Anlagen. Stempel: ausgefertigt, Dresden, 4. September 1939, – gezeichnet: Schneider.

Empfangsschein über Schreiben vom 4. September 1939 mit 3 Anlagen unterschrieben und zurückgesandt an Oberregierungsbaurat Kretschmar.«

Es handelt sich hier um ein zweites geheimes Reichsverteidigungsgesetz, das als geheime Reichssache beigefügt wurde.

Als nächstes beziehe ich mich auf Anklageschrift Abschnitt IV F 2a. Dieser Abschnitt der Anklage bezieht sich auf vier Punkte, nämlich:

(1) Geheime Wiederaufrüstung von 1933 bis März 1935.

(2) Ausbildung von Militärpersonal (und das bedeutet auch die geheime oder getarnte Ausbildung).

[346] (3) Herstellung von Kriegsmunitionen.

(4) Schaffung einer Luftflotte.

Alle diese vier Punkte findet man in dem allgemeinen Plan für den Bruch des Vertrags von Versailles und die darauffolgenden Angriffsunternehmungen. Die Tatsachen der Wiederaufrüstung und ihrer Geheimhaltung sind durch die nachfolgenden Ereignisse ganz augenscheinlich. Die Bedeutung dieser Phase, soweit sie die Anklageschrift betrifft, ergibt sich daraus, daß all dies notwendig war, um die Beschränkungen des Vertrags von Versailles und des Locarno-Abkom mens niederzubrechen, und um die Angriffskriege, die folgen sollten, zu ermöglichen. Das Ausmaß und die Natur dieser Unternehmungen konnte nur den Angriffsplänen gewidmet sein, und die höchste Wichtigkeit, die die Regierung der Geheimhaltung dieses Programms beimaß, ist betont durch die getarnte Finanzierung, sowohl vor als auch nach der Ankündigung der allgemeinen Wehrpflicht und dem Wiederaufbau des Heeres am 16. März 1935.

Ich habe hier eine nicht unterschriebene Aktennotiz des Angeklagten Schacht vom 3. Mai 1935, benannt: »Die Finanzierung der Rüstung«. Wie ich sagte, ist dieselbe nicht vom Angeklagten Schacht unterschrieben, aber er hat sie als seine Aktennotiz identifiziert, und zwar in einem Verhör am 16. Oktober 1945. Ich nehme an, daß er auch heute noch zugeben würde, daß es seine Aktennotiz ist. Das Memorandum ist zwar schon erwähnt worden, aber ich glaube, es ist noch nicht als Beweismaterial unterbreitet. Ich identifiziere es als Urkunde 1168-PS und unterbreite es als unser Beweisstück US-37.

Ich glaube, daß es recht bedeutsam ist, und mit Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich die ganze Notiz verlesen und erinnere Sie daran, daß der deutsche Dolmetscher den deutschen Originaltext vor sich hat und ihn zwecks Niederschrift vorliest:

Aktennotiz von Schacht an Hitler, identifiziert durch den Angeklagten Schacht als Beweisstück A, Verhör vom 16. Oktober 1945. Seite 40. Das Datum der Aktennotiz ist der 3. Mai 1935.

»Finanzierung der Rüstung. Die nachfolgenden Ausführungen gehen davon aus, daß die Durchführung des Rüstungsprogramms nach Tempo und Ausmaß die Aufgabe der deutschen Politik ist, daß alles andere daher diesem Zweck so lange untergeordnet werden muß, soweit nicht durch Vernachlässigung anderer Fragen das eine Hauptziel etwa gefährdet wird. Sogar nach dem 16. März 1935 besteht die Schwierigkeit fort, daß man eine propagandistische Bearbeitung des deutschen Volkes zur Unterstützung der Rüstung nicht vornehmen kann, ohne unsere Lage international zu gefährden ohne Verlust für unseren Auslandshandel.

Die an sich schon nahezu unmögliche Finanzierung des Wehrprogramms wird hierdurch ganz besonders erschwert.

[347] Eine weitere Voraussetzung muß ferner vorangestellt werden. Die Notenpresse kann zur Finanzierung der Rüstung nur in dem Umfang herangezogen werden, als die Aufrechterhaltung des Geldwertes es erlaubt. Jede Inflation steigert die Preise der ausländischen Rohstoffe und steigert die inländischen Preise, es ist also eine Schlange, die sich in den Schwanz beißt. Der Umstand, daß unsere Aufrüstung bis zum 16. März 1935 vollständig getarnt werden mußte und seitdem immer noch getarnt werden muß, hat dazu geführt, daß die Noten presse schon am Anfang des ganzen Rüstungsprogramms in Anspruch genommen worden ist, während an sich das Natürliche gewesen wäre, sie an den Endpunkt der Finanzierung zu setzen.

Im Portefeuille der Reichsbank von 3775 Millionen und 866 Millionen abgezweigte Wechsel = insgesamt 4641 Millionen machen die Rüstungswechsel 2374 Millionen aus. (Stand vom 30. April 1935.) Die Reichsbank hat die ihrer Verwaltung zugänglichen, den Ausländern gehörenden Markbeträge, größtenteils in Rüstungswechsel angelegt. Unsere Rüstungen werden also zum Teil mit den Guthaben unserer politischen Gegner finanziert. Außerdem wurden 500 Millionen Reichsmark verwendet für Rüstungsfinanzierung, die im Januar 1935 aus der bei den Sparkassen untergebrachten Reichsanleihe entstanden. Im regulären Haushalt sind für die Wehrmacht vorgesehen gewesen: Für die Budget-Periode 1933 bis 1934 RM 750 Millionen, für die Budget-Periode 1934-1935 RM 1100 Millionen und für die Budget-Periode 1935-36 RM 2500 Millionen.

Die Summe der Fehlbeträge in den Etats steigert sich seit 1928 in dem Voranschlag für 1935-1936 auf 5-6 Milliarden Reichsmark. Dieser Totalfehlbetrag ist gegenwärtig bereits durch kurzfristige Kreditinanspruchnahme des Geldmarktes finanziert. Er vorbelastet also in dieser Höhe die Möglichkeiten der Inanspruchnahme des öffentlichen Marktes für die Rüstung.« Mit Recht sagt der Reichsfinanzminister in seiner Etatsbegründung: »Da auf die Dauer ein jährliches Defizit eine Unmöglichkeit ist und da wir nicht mit Sicherheit auf erhöhte Steuereinkünfte in Beträgen rechnen können, die den Fehlbetrag ausgleichen und andere Vorausbelastungen, da auf der anderen Seite nur ein gedeckter Haushalt die sichere Basis für die wehrpolitisch uns obliegende große Aufgabe bietet.«

Ich möchte einfügen, daß der Angeklagte Schacht wahrscheinlich wußte, welche große militärische Aufgabe Deutschland in kurzer Zeit zu bewältigen haben würde.

»Es muß grundsätzlich und bewußt eine Etatspolitik getrieben werden, welche das Problem der Rüstungsfinanzierung durch [348] organische und geplante Reduzierung anderer Ausgaben, nicht nur von der Einnahme-, sondern auch von der Ausgabenseite, das heißt, durch Sparen löst.

Wie dringlich diese Forderung ist, ergibt sich des weiteren daraus, daß eine unendliche Menge von Aufgaben durch Staat und Partei in Angriff genommen«...

Es ist nicht nur der Staat, es ist der Staat und die Partei. »und in Ausführung begriffen sind, welche alle nicht durch den Etat gedeckt sind, sondern aus Beiträgen und Krediten, welche neben den ordentlichen Steuern von der Wirtschaft aufgebracht werden müssen. Dieses Nebeneinanderbestehen der verschiedensten Etats, die jedoch alle mehr oder weniger öffentlichen Aufgaben dienen, sind das größte Hindernis für Gewinnung einer klaren Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten der Rüstung. Eine ganze Reihe von Ministerien und zahlreiche Stellen der Partei haben eigene Etats neben ihrem Anteil am Reichsetat und aus diesem Grunde haben sie Möglichkeiten für Einnahme und Ausgaben, die zwar auf die Finanzhoheit des Staates gegründet sind, der Kontrolle des Finanzministers aber und damit auch der Kontrolle des Kabinetts nicht unterliegen. Genau wie auf dem Gebiete der Politik, die allzuweit reichende Delegation gesetzgeberischer Vollmachten auf Einzelpersonen in Deutschland den Zustand von lauter Staaten im Staate zur Folge hat, genau so wirkt sich dieser Zustand des Nebeneinanders und Gegeneinanders zahlloser Staats- und Parteistellen für die Finanzierungsmöglichkeit der Rüstung geradezu verheerend aus. Wenn auf diesem Gebiet keine zusammenschließende und einheitliche Kontrolle amtlich eingeführt wird, so muß für die Lösung der an sich bereits fast unmöglichen Aufgabe der Rüstungsfinanzierung das Schlimmste befürchtet werden.

Es ergeben sich demnach folgende Aufgaben:

1. Es muß ein Beauftragter zunächst alle Quellen und Einkünfte feststellen, welche aus Reichs-, Staats- und Parteiabgaben, sowie Gewinnen der öffentlichen oder Partei-Unternehmungen fließen.

2. Alsdann hat ein vom Führer beauftragtes Gre mium zu untersuchen, wie diese Beträge bisher verwendet wurden und was künftig aus diesen Beträgen dem bisherigen Zweck entzogen und der Rüstungsfinanzierung zugeführt werden kann.

3. Das gleiche Gremium hat die Vermögensbestände aller öffentlichen und Parteiorganisationen daraufhin zu prüfen, wie das Vermögen angelegt ist, in welchem Umfang dieses Vermögen für Rüstungszwecke verwendet werden kann.

[349] 4. Das Reichsfinanzministerium ist zu beauftragen, die Möglichkeiten eines erhöhten Steueraufkommens auf dem Wege von neuen Steuern oder Erhöhung der gegenwärtigen Steuern zu prüfen.

Die bisherige Finanzierung der Rüstung durch die Reichsbank war unter den gegebenen politischen Verhältnissen eine Notwendigkeit und der politische Erfolg hat die Richtigkeit der Handlung bewiesen. Nunmehr müssen unter allen Umständen die anderen Wege der Rüstungsfinanzierung eröffnet werden.

Dabei müssen sämtliche nicht dringend benötigte Ausgaben auf anderen Gebieten unterbleiben und die ganze an sich geringe Finanzkraft Deutschlands muß auf die eine Aufgabe konzentriert werden, das Rüstungsprogramm zu finanzieren. Ob das Finanzproblem mit dieser Marschroute erfolgreich sein wird, steht noch völlig dahin, aber ohne eine solche Konzentration wird es mit Sicherheit scheitern.«

Da ich selber etwas Finanzmann bin, fühle ich etwas Sympathie mit dem Angeklagten Schacht, weil er sich mit diesem Programm befassen mußte.

VORSITZENDER: Jetzt würde ein geeigneter Zeitpunkt sein, für 10 Minuten zu vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


MR. ALDERMAN: Der 21. Mai 1935 war ein sehr wichtiges Datum im Nazi-Kalender. Wie ich bereits mitgeteilt habe, war dies der Tag, an dem das geheime Reichsverteidigungsgesetz genehmigt wurde, welches unser Dokument 2261-PS ist. Die Geheimhaltung der Aufrüstungstätigkeit hatte bereits den Punkt erreicht, daß eine erfolgreiche Verbergung nicht mehr aufrechterhalten werden konnte; und da das Programm weitere Ausdehnung vorsah, zeigten die Nazis die einseitige Aufgabe der Rüstungsbestimmungen des Vertrags von Versailles am gleichen Tage, dem 21. Mai 1935, an.

Ich beziehe mich auf Hitlers Reichstagsrede am 21. Mai 1935, unser Dokument Nummer 2288-PS. Wir besitzen hier den Originalband des »Völkischen Beobachter«, (des »Popular Observer«, ich denke, das ist die richtige Übersetzung), Band 48, 1935, Nr. 122-151, Mai, und die Ausgabe vom 22. Mai 1935, welche seine Rede auf der Titelseite mit der Überschrift »Der Führer zeigt der Welt den Weg zum wahren Frieden« bringt.

Ich lege diesen Teil des Bandes, welcher mit unserer Nummer 2288-PS versehen ist, als Beweisstück US-38 vor, und ich lese daraus, beginnend mit dem 5. Paragraph der englischen Übersetzung, [350] vor: – Es tut mir leid, ich sagte der 5. Paragraph... es muß heißen auf Seite 3. Es folgt, nachdem er einige, allgemeine Schlüsse zieht, ein Paragraph mit der Nummer 1, in dem er sagt:

»1. Das Deutsche Reich weigert sich, dem Genfer Beschluß vom 17. März beizutreten.... Der Vertrag von Versailles wurde nicht einseitig von Deutschland gebrochen, sondern die wohlbekannten Bestimmungen des Diktates von Versailles wurden verletzt und daher ungültig gemacht durch jene Mächte, die sich nicht entschließen konnten, der von Deutschland geforderten Abrüstung mit ihrer eigenen Abrüstung zu folgen, so wie es im Vertrag vorgesehen war.

2. Da die anderen Mächte ihren Verpflichtungen unter dem Abrüstungsprogramm nicht nachkamen, betrachtet sich das Deutsche Reich nicht mehr länger an diese Artikel gebunden, welche nichts anderes als eine Diskriminierung des deutschen Volkes sind... Deutschland wäre für unbegrenzte Zeit in einseitiger Weise gebunden, entgegen dem Geiste der Vereinbarung.«

Hoher Gerichtshof! Ich brauche nicht zu erwähnen, daß, wenn ich Hitler zitiere, ich nicht unbedingt für die absolute Wahrheit alles dessen, was er sagt, einstehe. Das ist eine öffentliche Rede, die er an die Welt hielt, und ich überlasse es dem Gerichtshof, zu beurteilen, ob er die Unwahrheit sagt oder die Wahrheit spricht.

Im Zusammenhang mit anderen Phasen der Planung und Vorbereitung zum Angriffskrieg gab es verschiedene Programme für direkte und indirekte militärische Ausbildung. Das schließt nicht allein die Ausbildung von Militär, sondern auch die Organisierung und Ausbildung halbmilitärischer Verbände ein, wie der Polizei, welche mit der Armee vereinigt werden konnte und auch wurde.

Dies wird in anderen Teilen des Falles durch die Anklagevertretung gezeigt werden. Die Ausdehnung des Programms für militärische Ausbildung ist jedoch durch Hitlers Prahlen mit der Ausgabe von 90 Milliarden Reichsmark während der Jahre 1933 bis 1939 für den Aufbau der Wehrmacht gekennzeichnet.

Ich habe einen anderen Band des »Völkischen Beobachter« vorliegen, Band 52, 1939, die Ausgabe des 2. und 3. September 1939, welchen ich als Beweisstück US-39 vorlege, worin eine Rede Adolf Hitlers mit seinem Bild unter folgender Überschritt erscheint:

»Der Führer kündigt den Kampf für Sicherheit und Recht des Reiches an.«

Hoher Gerichtshof! Dies ist eine Rede Adolf Hitlers vom 1. September 1939, dem Tage des Angriffs auf Polen, identisch mit [351] unserer Nummer 2322-PS, und ich lese daraus unten auf Seite 3 den letzten Absatz, der auf dieser Seite beginnt:

»Seit mehr als sechs Jahren war ich bemüht, die deutsche Wehrmacht aufzubauen. Während dieser Zeit wurden 90 Milliarden KM zum Wiederaufbau der Wehrmacht verwendet. Heute ist unsere Armee die bestausgerüstete der ganzen Welt und weit überlegen unserer Armee von 1914. Mein Vertrauen in sie ist unerschütterlich.«

Das Geheimhalten dieses Ausbildungsprogramms und die Tatsache seines frühzeitigen Beginns geht klar aus einem Hinweis auf die geheime Ausbildung von Fliegerpersonal, die schon im Jahre 1932 einsetzte, hervor, ebenso wie aus den frühen Vorbereitungen zum Aufbau einer militärischen Luftwaffe.

Ein Bericht wurde an den Angeklagten Heß in einem Brief eines gewissen Schickedantz an den Angeklagten Rosenberg zur Weiterleitung an Heß gesandt.

Ich nehme an, daß Schickedantz sehr besorgt war, daß außer Heß kein anderer diesen Brief erhalten sollte, und er sandte diesen daher an Rosenberg zur persönlichen Weitergabe. Dieses Schriftstück weist darauf hin, daß die Zivilpiloten so zu organisieren seien, daß ihre Überführung in die militärische Luftwaffe möglich sei.

Dieser Brief ist unsere Urkunde 1143-PS vom 20. Oktober 1932, und ich lege ihn als Beweisstück US-40 vor. Er beginnt: »Lieber Alfred« er ist an Rosenberg gerichtet und unterzeichnet: »Mit bestem Gruß, Dein Amo«. Amo, glaube ich, war der Vorname von Schickedantz.

»Lieber Alfred!

In der Anlage übersende ich Dir eine mir eben von unserem Vertrauensmann gemachte Mitteilung aus dem RWM, die wirklich sehr interessant ist. Ich glaube, da müssen irgendwelche Schritte unternommen werden, damit die Sache nicht allein dem Stahlhelm zugeschanzt wird.

Dieser Bericht ist niemandem anders bekannt. Ich habe auch absichtlich unseren langen Freund nicht darüber informiert.«

Ich nehme an, er meint damit »unseren hohen Freund«. Ich möchte hier einschalten, daß der Angeklagte Rosenberg in einer Vernehmung vom 5. Oktober 1945 den »langen« oder »hohen« Freund als einen gewissen von Alvensleben identifiziert hat. –

»Ich lege Dir nur einen weiteren Durchschlag dazu für Heß und bitte Dich, den Brief Heß durch einen Boten zuzustellen, da ich Heß keinen Brief schreiben will aus Angst, daß er irgendwo gelesen werden könne.

Mit bestem Gruß, Dein Amo.«

[352] Beigelegt ist die »Wehrflugorganisation«.

»Zweck: Vorbereitung von Material und Ausbildung von Personal für den Fall einer Aufrüstung der Fliegertruppen. Die Gesamtleitung wird als Zivilorganisation dem Herrn Oberst von Willberg (z. Zt. Kommandeur von Breslau) übertragen, der unter Wahrung seiner Stellung in der Reichswehr beurlaubt wird.

a) Formung des Fliegermaterials der gesamten zivilen Luftfahrt, um einen Übergang zur Wehrflugorganisation zu ermöglichen.

b) Aussicht über die Ausbildung der Besatzungen zum Wehrflug.

Die Ausbildung erfolgt im Wege der Wehrflugorganisation des Stahlhelms, die dem Oberst a. D. Hänel übertragen wird.

Alle bestehenden Sportflugorganisationen werden zum Wehrfliegen herangezogen. Die Weisungen über die Art und Aufgabe des Wehrfluges werden von der Stahlhelmleitung ausgegeben.

Für Wehrflieger werden seitens der Stahlhelmorganisation Fluggelder gezahlt, und zwar pro Stunde Flug RM. 50.-. Diese fallen voll dem Flugzeugbesitzer zu, falls derselbe gleichfalls den Flug ausführt. Sie verteilen sich bei Nichtbesitzern von Flugzeugen auf die Flugorganisation. Besitzer und Besatzung im Verhältnis 10 zu 20 zu 20....

Der Wehrflug ist hiemit besser gezahlt als der Reklameflug (40). Es ist daher zu erwarten, daß die meisten Flugzeugbesitzer oder Flugvereine zur Stahlhelmorganisation übergehen. Es müßte er reicht werden, daß gleiche Bedingungen auch für die NSDAP-Organisation beim RWM erreicht werden.«

Das Programm der Wiederaufrüstung und die Ziele der Umgehung und Brechung des Vertrags von Versailles werden anschaulich gezeigt durch eine Anzahl von Marineschriftstücken, die die Teilnahme und Mitarbeit der deutschen Marine in diesem Aufrüstungsprogramm nachweisen, und die zuerst geheimgehalten wurden.

Von dem Augenblick an, wo sie glaubten, ungefährdet darüber sprechen zu können, gaben sie offen zu, daß sie immer die Absicht gehabt hatten, den Vertrag von Versailles zu brechen.

Im Jahre 1937 veröffentlichte das Oberkommando der Marine ein geheimes Buch unter dem Titel »Kampf der Marine gegen Versailles, 1919-1935«. Im Vorwort bezieht es sich auf den Kampf der Marine gegen die untragbaren Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles. Das Inhaltsverzeichnis enthält verschiedene Marinetätigkeiten, wie zum Beispiel den Schutz der Küstenbatterien vor Zerstörung, [353] wie sie der Vertrag von Versailles forderte, selbständige Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Regierung und der gesetzgebenden Körperschaften; Wiedereinführung der U-Bootwaffe; wirtschaftliche Wiederaufrüstung und deren Tarnung von 1933 bis zur Aufhebung der Beschränkungen im Jahre 1935.

Diese Urkunde weist darauf hin, welche Bedeutung die Machtübernahme der Nazis im Jahre 1933 auf die Vergrößerung und das Wiederaufrüstungsprogramm hatte. Es bezog sich auch auf eine weitgehende Unabhängigkeit im Aufbau und in der Entwicklung der Marine. Das einzige Hemmnis dabei war nur, daß auf die Geheimhaltung der Wiederaufrüstung dergestalt Bedacht genommen werden mußte, daß sie im Einklang mit dem Versailler Vertrag blieb.

Mit der Wiederherstellung der sogenannten Wehrhoheit des Reiches im Jahre 1935 und der Wiederbesetzung der entmilitarisierten Rheinlande kam die äußere Tarnung der Wiederaufrüstung in Wegfall. Wir haben eine Photokopie des gedruckten deutschen Buches, auf das ich mich bezogen habe, und das den Titel trägt »Der Kampf der Marine gegen Versailles, 1919-1935«, bearbeitet von Kapitän zur See Schüssler. Es trägt das Abzeichen der nationalsozialistischen Partei, den Adler mit dem Hakenkreuz auf dem Einband und ist mit der unterstrichenen Überschrift: »Geheim« versehen. Es ist unser Dokument C-156. Es besteht aus 76 Seiten Text, Tabellen und einem Inhaltsverzeichnis.

Ich lege es als Beweisstück US-41 dem Gericht vor. Ich darf wohl sagen, daß der Angeklagte Raeder dieses Buch in einem kürzlichen Verhör identifizierte und ausführte, daß die Marine versuchte, den Buchstaben des Versailler Vertrags zu erfüllen und gleichzeitig Fortschritte in der Marine-Entwicklung zu machen. Mit Genehmigung des Gerichtshofs möchte ich aus diesem Buch, und zwar das Vorwort und ein oder zwei Abschnitte verlesen.

»Zweck und Ziel dieser Denkschrift ist, auf Grund von aktenmäßigen Unterlagen und Bekundungen der beteiligten Persönlichkeiten ein sachlich einwandfreies Bild von dem Kampf der Marine gegen die unerträglichen Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles zu entwerfen. Sie zeigt, daß die Reichsmarine nach den befreienden Taten der Freikorps und von Scapa Flow nicht geruht, sondern mit unverwüstlichem Lebenswillen neben dem Aufbau der 15000-Mann-Marine, Mittel und Wege gefunden hat, die Keime für eine zukünftige größere Entwicklung zu legen und so durch die Arbeit des Soldaten und Fachmanns die erste Vorbedingung für eine spätere Aufrüstung zu schaffen.

Sie soll ferner die Verdienste jener Männer in helleres Licht rücken, die sich – ohne in größerem Kreise immer bekannt [354] zu sein – mit außerordentlicher Verantwortungsfreudigkeit in den Dienst des Kampfes gegen den Friedensvertrag gestellt haben; sie haben dabei, getragen von höchstem Pflichtgefühl, besonders in den Anfängen dieses Kampfes ihre Person und Stellung für die teilweise sich selbst gestellten Aufgaben voll in die Waagschale geworfen.

Diese Ausarbeitung führt aber weiter vor Augen, daß auch noch so Ideale und hochfliegende Pläne sich nur zum kleinen Teil verwirklichen lassen, wenn nicht hinter der wagemutigen Tat des Soldaten die geballte, einheitliche Kraft des ganzen Volkes steht. Erst als in der Zusammenfassung der gesamten Nation durch den Führer und im Zusammenklingen der politischen, finanziellen und seelischen Kräfte die zweite, noch wichtigere Vorbedingung für eine wirkungsvolle Aufrüstung geschaffen war, erst dann konnte die Arbeit des Soldaten ihre Erfüllung finden.

Unter der Stoßkraft dieses einheitlichen Willens brach das Gebäude dieses schändlichsten Friedensvertrags, den die Weltgeschichte kennt, zusammen.

Pillau, 20. April 1937.

Der Bearbeiter.«

Nun erlaube ich mir, die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf das Inhaltsverzeichnis zu lenken, und zwar dies um so mehr, als die Kapitelbezeichnungen allein für die vorliegende Aufgabe hinlänglich bezeichnend sind.

»I. Erste Abwehrhandlungen gegen die Durchführung des Vertrags von Versailles (Vom Kriegsende bis zum Ruhreinbruch 1923)

1. Rettung von Küstengeschützen vor der Zerstörung

7

2. Verschiebung von Artilleriegeräten und Munition, von Hand- und Maschinenwaffen

12

3. Einschränkungen der Zerstörungsarbeiten auf Helgoland

18

II. Selbständige Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Reichsregierung und der gesetzgebenden Körperschaften (von 1923 bis zum Lohmann-Fall 1927)

1. Versuch einer personellen Stärkung der Reichsmarine

22

2. Beitrag zur Stärkung des vaterländischen Gedankens im Volk

24

3. Unternehmungen des Kapitäns zur See Lohmann

25«

Ich bedauere, daß mir die Geschichte über Kapitän Lohmann nicht bekannt ist.

»4. Vorbereitung für das Wiedererstehen der deutschen U-Boot-Waffe

38

[355] 5. Aufbau der Luftwaffe

50

6. Versuch der Stärkung unserer Minenwaffe

64

7. Wirtschaftliche Aufrüstung

65

8. Verschiedene Maßnahmen:

a) die N.V.Ärogeodetic

67

b) geheime Erkundung

68

III. Planmäßige Rüstungsarbeiten mit Duldung der Reichsregierung, aber hinter dem Rücken der gesetzgebenden Körperschatten (von 1928 bis zur Machtübernahme 1933)

70

IV. Aufrüstung unter Führung der Reichsregierung in getarnter Form (von 1933 bis zur Wehrfreiheit 1935)

75

«

Ich bitte nunmehr den Dolmetscher, der das Original des deutschen Bandes in Händen hat, sich Kapitel 4, Seite 75 zuzuwenden. Haben Sie römisch IV: »Aufrüstung... Geheime Aufrüstung unter Führung der Reichsregierung?«

»Von 1933 zur militärischen Freiheit 1935 war der mit der Machtübernahme am 30. Januar 1933 verbundene einheitliche Zusammenschluß der ganzen Nation von entscheidendem Einfluß auf Umfang und Form der weiteren Rüstungsarbeiten. Während der Reichsrat seiner Auflösung entgegenging und als gesetzgebende Körperschaft hinfort ausschied, erfuhr der Reichstag eine Zusammensetzung, die der Aufrüstung der Wehrmacht gegenüber nur noch eine eindeutige Haltung einnehmen konnte.

Auf dieser Grundlage übernahm nun die Reichsregierung die Führung in den Aufrüstungsarbeiten.


Aufbau der Wehrmacht.

Für die Wehrmacht wirkte sich die Übernahme dieser Führung durch die Reichsregierung dahin aus, daß der Reichskriegsminister Generaloberst von Blomberg und durch ihn die drei Wehrmachtsteile vom Reichskabinett eine weitgehende Ermächtigung zum Aufbau der Wehrmacht erhielten, in dessen Arbeiten nunmehr die gesamte Organisation des Reiches eingeschaltet wurde.

Infolge dieser Ermächtigung kam die Mitwirkung des bisherigen Mitprüfungsausschusses bei der Be wirtschaftung der geheimen Ausgaben künftig in Fortfall; es verblieb lediglich die nachprüfende Tätigkeit des Rechnungshofs des Deutschen Reiches.

Selbständigkeit des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine.

Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Admiral Dr. h. c. Raeder, hatte damit beim Auf- und Ausbau der Kriegsmarine eine weitgehende Selbständigkeit erhalten, die nur insofern [356] noch eine Einschränkung erfuhr, als mit Rücksicht auf den Versailler Vertrag die bisherige Tarnung der Rüstungsarbeiten beibehalten werden mußte. Neben dem offenen Etat blieb daher der bisherige Sonderetat bestehen, der unter Berücksichtigung der vom Reich für die Aufrüstung zur Verfügung gestellten erheblichen Arbeitsbeschaffungsmittel eine ganz wesentliche Erhöhung erfuhr. In der Bewirtschaftung dieser Mittel waren dem Leiter der Marine- Haushalts-Abteilung – bis 1934 Kapitän zur See Schüssler, danach Kapitän zur See Foerster – weitgehende Befugnisse erteilt worden, die der gestiegenen Verantwortung des Etatchefs Rechnung trugen.


Erklärung der Wehrfreiheit.

Als am 16. März 1935 der Führer im Vertrauen auf die inzwischen erfolgte Erstarkung der Wehrmacht die Wiederherstellung der Wehrhoheit des Deutschen Reiches verkündete, kam auch die erwähnte letzte Einschränkung in den Rüstungsarbeiten, nämlich die außenpolitische Tarnung, in Wegfall. Befreit von allen Fesseln, die eineinhalb Jahrzehnte lang unsere Bewegungsfreiheit auf und unter Wasser, zu Lande und in der Luft eingeengt haben und getragen von dem wiedererwachten Wehrwillen der gesamten Nation, kann nunmehr die Wehrmacht und als ihr Bestandteil die Kriegsmarine mit voller Kraft die begonnene Rüstung ihrer Vollendung entgegenführen, mit dem Ziel, dem Reiche die ihm zukommende Stellung in der Welt zu sichern.«

Mit Genehmigung des Gerichtshofs möchte ich jetzt auf ein Beweisproblem hinweisen, das meines Erachtens noch nicht behandelt wurde. Ich habe in meiner Hand den englischen Text eines Verhörs mit dem Angeklagten Raeder. Er weiß, was er ausgesagt hat. Doch glaube ich nicht, daß wir seinem Verteidiger Kopien dieses Verhörs übermittelt haben. Unter diesen Umständen weiß ich nicht, ob ich es vorlesen darf oder nicht. Sollte ich es vorlesen, so schlage ich vor, daß dem Verteidiger des Angeklagten der voll ständige Text dessen übergeben werde, was ich für das Protokoll zur Verlesung bringen werde.

VORSITZENDER: Erhebt der Verteidiger des Angeklagten Raeder Einwände gegen die Verlesung des Verhörs?

DR. SIEMERS: Soweit ich bisher das Verfahren verstanden habe, glaube ich, daß es sich um ein Verfahren handelt, bei dem entweder Beweis durch Dokumente oder Beweis durch Zeugen erbracht wird. Ich bin überrascht, daß die Anklagebehörde jetzt durch Protokolle von Vernehmungen, bei denen die Verteidigung nicht zugegen war, Beweise führen will.

[357] Ich wäre dem Gericht dankbar, wenn ich hören könnte, ob grundsätzlich jede Beweisführung in der Form, auch für mich als Verteidiger möglich ist, daß ich Urkunden bringe, in denen Zeugen gehört sind, also demnach auch Urkunden, in denen ich Zeugen selbst verhöre, wie die Anklagebehörde, ohne den Zeugen vor das Gericht zu stellen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Überzeugung, daß in Zukunft, wenn Verhöre der Angeklagten zu Beweiszwecken verwendet werden, Kopien dieser Vernehmungen den Verteidigern vorher zugestellt werden sollen. Die Frage, die der Gerichtshof jetzt zu stellen hat, ist, ob Sie gegen die Verwendung des Verhörs bei dieser Gelegenheit Einspruch erheben, nach dem Ihnen keine Kopie zugestellt worden ist. Mit Bezug auf Ihre Bemerkung hinsichtlich Ihres Rechts auf Vernehmung des Angeklagten stellt das Gericht fest, daß Sie sie auf den Zeugenstand rufen müssen. Sie können sie nicht selbst befragen und dann die Vernehmungsprotokolle vorlegen. Die Frage für Sie besteht nun darin, ob Sie dagegen Einspruch erheben, daß das Vernehmungsprotokoll in diesem Stadium dem Gericht vorgelegt wird?


DR. SIEMERS: Ich bitte mir zunächst Gelegenheit zu geben, das Protokoll zu sehen, bevor es vor Gericht vorgetragen wird. Erst dann werde ich entscheiden können, ob Verhöre verlesen werden können, deren Inhalt ich als Verteidiger nicht kenne.


VORSITZENDER: Sehr gut. Das Gericht vertagt sich jetzt und nimmt an, daß das Verhör Ihnen während der Pause übergeben werden wird, und daß es nachher verwendet werden kann.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 2, S. 337-359.
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