Vormittagssitzung.

[256] OBERST POKROWSKY: Dem Gerichtshof liegt das Tagebuch des Angeklagten Frank vor. In dem Band, betitelt »Tagebuch 1943«, finden wir auf den Seiten 1070 bis 1072 eine wichtige Eintragung. In der russischen Übersetzung ist diese Stelle auf Seite 5 des Anhangs zu den »Auszügen aus Franks Tagebuch« enthalten, und auf Seite 321 des dem Gerichtshof vorliegenden Dokumentenbuches ist diese Stelle mit Bleistift angezeichnet.

Ich zitiere diese Stelle:

»Krakau, 23. Oktober 1943. Hierauf hält der Herr Generalgouverneur über das Führerprinzip in der Verwaltung folgenden Vortrag:

Das Generalgouvernement ist Staats- und völkerrechtliches Nebenland des Großdeutschen Reiches, Bestandteil des großdeutschen Machtbereiches in Europa. Es übt seine Funktionen in staatlicher Willensbildung und Willensexekutive aus. Die Souveränität über diesen Raum liegt beim Führer des Großdeutschen Reiches und wird in seinem Namen vom Generalgouverneur ausgeübt, der in sich alle Zuständigkeiten des Führers stellvertretungsweise zusammenfaßt.«

Ich möchte Ihnen ferner über zwei weitere Dokumente Bericht erstatten, die einen amtlichen Charakter tragen.

Es handelt sich um das Reichsgesetzblatt 1939, Teil I, Seite 2077, das sich in Ihrem Dokumentenbuch auf Seite 333 befindet. Wir legen dieses Dokument als USSR-296 vor. Es ist ein Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete vom 12. Oktober 1939.

Ich verlese den zweiten Paragraphen dieses Erlasses. Er besteht aus zwei Punkten. Paragraph 2:

»1. Zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete bestelle ich den Reichsminister Dr. Frank.

2. Zum Stellvertreter des Generalgouverneurs bestelle ich den Reichsminister Dr. Seyß-Inquart.«

Im gleichen Reichsgesetzblatt, aber für das Jahr 1940, Teil I, Seite 399, befindet sich der Erlaß über das Begnadigungsrecht in den besetzten polnischen Gebieten. Es ist Dokument USSR-289, Sie finden es auf Seite 336 Ihres Dokumentenbuches.

In diesem Erlaß heißt es:

[256] »In den besetzten polnischen Gebieten übertrage ich mit dem Recht der Weiterübertragung die Ausübung des Niederschlagungsrechts sowie die Befugnis zu Gnadenerweisen und ablehnenden Entschließungen in Gnadensachen dem Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete.«

Das Recht über Leben und Tod und die oberste Gewalt in dem von den Hitleristen besetzten Polen waren in die Hände des Angeklagten Frank gelegt. Es wäre angebracht, sich daran zu erinnern, daß derselbe Hitler davon sprach, daß er an einem konkreten Beispiel der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem polnischen und dem deutschen Volk zeigen werde, daß eine Umgangsform gefunden worden sei, »die dem Frieden und gleichzeitig dem Wohle beider Völker nützlich sein wird«.

Ich habe eben gezeigt, um welche Art von »Beispiel« und »Wohl« es sich handelte.

Am 6. April 1941 begingen die hitlerischen Verschwörer ein neues, vorbedachtes und sorgfältig vorbereitetes Verbrechen. Ohne jede Warnung und ohne jede Kriegserklärung überfielen sie Jugoslawien. Der Angriff auf Jugoslawien war eine grobe Verletzung der Dritten Haager Konvention vom 18. Oktober 1907 und des Kellogg-Briand-Paktes vom 27. August 1928. Die Delegationen von Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika haben Ihnen bereits eine große Anzahl von Dokumenten vorgelegt, die sich auf den verbrecherischen Überfall auf Jugoslawien beziehen. Ich halte es für erforderlich, einige neue Beweise vorzulegen, um ein Bindeglied zwischen diesen neuen Beweisstücken und den bereits vorgelegten herzustellen. Mit Hilfe der amtlichen deutschen Urkunden ist es möglich, die Geschehnisse in schlagender Weise zu rekonstruieren.

Die deutsche Pedanterie wirkt sich in diesem Falle nachteilig gegen die Verfasser des verbrecherischen Planes aus.

Am 27. März 1941 hatte Adolf Hitler eine Sonderbesprechung über die Lage in Jugoslawien. Am selben Tage unterschrieb er einen streng geheimen Erlaß, 025, der ausschließlich für die Oberbefehlshaber bestimmt war. Beide Dokumente befinden sich bereits als Dokument 1746-PS unter den von Ihnen zugelassenen Beweisstücken. In der Rede des Hauptanklagevertreters der USSR ist Punkt 2 des Erlasses 025 vollständig zitiert worden. Am 7. Dezember 1945 wurde auch Punkt 1 dieses Dokuments verlesen. Ich möchte noch einige Zeilen hinzufügen, indem ich Paragraph 3 verlese. Diese Stelle befindet sich in Ihrem Dokumentenbuch auf Seite 337; darin heißt es:

».... Im einzelnen befehle ich folgendes:

a) Sobald ausreichende Kräfte bereitstehen und die Wetterlage es zuläßt, ist die jug. Fliegerbodenorganisation und Belgrad durch fortgesetzte Tag- und Nachtangriffe zu zerstören.

[257] b) Möglichst gleichzeitig – keinesfalls früher – ist die Operation Marita zu beginnen, vorläufig mit dem beschränkten Ziel, das Becken von Saloniki in Besitz zu nehmen....«

In diesem Zusammenhang erscheint es mir wichtig, drei Umstände hervorzuheben:

  • 1. Das Bestreben, die Landeshauptstadt gänzlich zu vernichten.

  • 2. Der Zusammenhang zwischen dem Angriff auf Jugoslawien und dem auf ein anderes Land, nämlich Griechenland. Es ist dem Gerichtshof bereits bekannt, daß die Angriffspläne gegen Griechenland als Operation »Marita« bezeichnet wurden.

  • 3. Die Notwendigkeit, die deutsche Truppenkonzentration zum Abschluß zu bringen, und die Wetterverhältnisse waren die Faktoren, die den Zeitpunkt des Angriffs bestimmten.

Wie auch in allen vorangegangenen Fällen verbrecherischer faschistischer Angriffe, finden wir auch hier wieder die verbrecherische Absicht des Räubers, den Verrat und die kalte Berechnung.

Die Vorbereitung des nun folgenden Verbrechens war langwierig und verlief nach dem von den Anklägern bereits dargelegten hitlerischen Schema: die Benutzung der Fünften Kolonne und der Gebrauch des Schlagworts vom Schutz der deutschen Minderheiten, die Heuchelei friedlicher Versicherungen, vereint mit ununterbrochenen bis in jede Einzelheit gehenden Vorbereitungen des Angriffs.

Die Vorbereitung des nun folgenden Verbrechens war, wie ich bereits ausführte, langwierig und wurde nach dem bereits von der Anklagebehörde offenbarten Hitler-Schema ausgeführt.

Am 27. März 1941, am gleichen Tag als Hitler den Erlaß 025 unterschrieb, fand unter seinem Vorsitz in Berlin eine Sitzung statt, die sich besonders mit der Lage in Jugoslawien befaßte. Das Protokoll über diese Sitzung ist von der Amerikanischen Anklagebehörde als Dokument 1746-PS am 4. Dezember 1945 unterbreitet worden.

Unter derselben Nummer sind auch die Dokumente eingetragen, die sich auf diese Sitzung beziehen. Auf dieser Besprechung wurden die Aufgaben genau umrissen und ein Schema für das Vorgehen aufgestellt. Meine Herren Richter, die Stelle, die ich verlesen werde, finden Sie auf Seite 349; Hitler erklärte:

»... ohne mögliche Loyalitätserklärungen der neuen Regierung abzuwarten, alle Vorbereitungen zu treffen, um Jugoslawien militärisch und als Staatsgebilde zu zerschlagen... Politisch ist es besonders wichtig, daß der Schlag gegen Jugoslawien mit unerbittlicher Härte geführt wird und die militärische Zerschlagung in einem Blitzunternehmen durchgeführt wird.«

[258] Nun etwas weiter oben in demselben Dokument:

»Außenpolitisch werden keine Anfragen oder Ultimaten gestellt werden...

Angriff wird beginnen, sobald die hierfür geeigneten Mittel und Truppen bereitstellen.«

Somit war Hitler gar nicht an der Haltung der einen oder anderen Jugoslawischen Regierung Deutschland gegenüber interessiert, sondern lediglich an der tatsächlichen Vernichtung Jugoslawiens als Staatsgebilde. Diese Vernichtung sollte blitzartig und erbarmungslos erfolgen.

Den Anweisungen Hitlers über die blitzartige und erbarmungslose Vernichtung Jugoslawiens genau folgend, arbeitete die Operationsabteilung des OKW schnell einen ausführlichen Plan für die gemeinsamen Operationen der deutschen und italienischen Armeen aus. Dieser Plan wurde als amtliche Operationsanleitung herausgegeben und stammt vom 28. März 1941. Es erscheint mir notwendig, nochmals drei Zeilen aus diesem Dokument zu verlesen, das dem Gerichtshof ebenfalls als 1746-PS vorliegt. Sie finden diese Stelle in Ihrem Dokumentenbuch auf Seite 352. Ich verlese Absatz 4 dieses Dokuments:

»... ist die deutsche Absicht, Jugoslawien sobald als möglich konzentrisch anzugreifen, seine Wehrmacht zu zerschlagen und sein Staatsgebiet aufzulösen.«

Ich kann nicht umhin, hier an die Terminologie Hitlers und der anderen faschistischen Verschwörer zu erinnern. Er sagte: »Es kann gar keine Rede davon sein, Polen zu schonen.«

Er verlangte, »Jugoslawien als Staatsgebilde wirklich blitzartig und erbarmungslos zu zerstören«.

Schonungslosigkeit, Härte, Vernichtung von Völkern und Staaten, das ist die Art und der Sinn des Vorgehens der faschistischen Verschwörer.

Der Angriff auf die Tschechoslowakei, der Überfall auf Polen, das Bestreben, Jugoslawien zu vernichten, all das sind Glieder ein und derselben Kette. Aber die Kette endet nicht mit diesem Glied.

Die Aufgabe des nächsten Anklagevertreters der USSR wird darin bestehen, Ihnen zu zeigen, daß der Angriff auf die USSR die Hauptaufgabe der Verbrecher war, das Hauptglied sämtlicher Vorhaben Hitlers.

Die Dokumente über die gegen Jugoslawien begangenen Verbrechen werden beweisen, daß die faschistischen Verschwörer beim Angriff auf dieses Land ihr übliches System genauestens befolgten. Sogar in den Einzelheiten wiederholten sie die früher gegen Polen, Österreich und die Tschechoslowakei begangenen Verbrechen. Selbst wenn wir nicht wüßten, wer den Angriff auf Jugoslawien vorbereitet [259] hat, würde die Art und Weise der Tatsachen, die Reihenfolge der Geschehnisse, die Methode der Ausführung der Verbrechen untrüglich auf den Schuldigen hinweisen.

Ich komme nunmehr zu Dokument USSR-36, mit dem Ihnen der amtliche Bericht der Jugoslawischen Regierung vorgelegt wird.

Der erste Teil, der die Überschrift »Planmäßige Vorbereitung der Verschwörung für die Versklavung und Vernichtung Jugoslawiens« trägt, enthält eine Reihe wertvoller Berichte. Ich möchte denjenigen Auszug aus diesem Dokument verlesen, den Sie in Ihrem Dokumentenbuch auf Seite 355 finden. Im Abschnitt 4, Seite 3 des russischen Textes, dritter Absatz von oben, heißt es:

»Die Regierung des Dritten Reiches und die Hitler-Partei organisierten heimlich die deutsche Minderheit. Die von den österreichischen Kaisern vor etwas mehr als einem Jahrhundert angesiedelten Deutschen genossen in Jugoslawien volle bürgerliche Gleichberechtigung und kulturelle Autonomie.

Sie hatten ihr eigenes Schulwesen und ihren Vertreter im Parlament und in den Selbstverwaltungskörperschaften. Ihre Zahl betrug eine halbe Million Menschen, das heißt etwa drei Prozent der gesamten Bevölkerung. Seit 1920 hatten sie ihre Massenorganisation, den Schwäbisch-Deutschen Kulturbund, kurz ›Kulturbund‹ genannt. Gerade aus dieser Organisation – und durch sie auch aus allen Deutschen in Jugoslawien – bildete die Nazi- Partei ein politisches und militärisches Organ für die Vernichtung Jugoslawiens.«

Ich glaube, ich kann ohne Benachteiligung neuer Ausführungen einige Zeilen auslassen und weiter unten fortfahren:

»In Jugoslawien werden insgeheim nazistische Gaue gebildet und Gauleiter ernannt. In der Form verschiedener Turn- und Sportvereine werden halbmilitärische hitlerische Einheiten organisiert. Aus dem Reich kommen zahlreiche ›Touristen‹, ›Geschäftsreisende‹ und ›Verwandte‹, in Wirklichkeit sind es aber nazistische Instrukteure und Organisatoren.«

Ich überspringe eine Reihe von Einzelheiten, die nebensächlich sind und gehe zum Punkt 2 desselben Abschnittes auf Seite 4 über, was der Seite 356 Ihres Dokumentenbuches entspricht. In diesem Teil werden die Mittel für eine Verstärkung der Fünften Kolonne behandelt.

Ich verlese den zweiten Paragraphen und beginne mit dem zweiten Absatz:

»Einerseits haben die Hitleristen alle separatistischen und chauvinistischen Elemente, wie die ›Ustasch‹ von Pavelitsch, die ›Zbor‹-Bewegung von Ljotec, die FMRO, die mazedonische faschistische Bewegung, das Vance-Mihajlovic, an sich gebunden [260] und sie als terroristische Organisationen mit einer Zentralleitung in Berlin organisiert. Andererseits zogen sie durch ihre Agenten Prinz Paul, Stojadinovic, Cvetkovic, Cincar-Markovic, alle groß-serbischen Zentralisten an sich und bildeten aus ihnen eine terroristische Gruppe, die zusammen mit den höchsten Stellen des Staates Jugoslawien der ›friedlichen‹ Versklavung auf dem Wege des Beitritts zum Dreimächtepakt ausliefern sollte.«

Ferner wird in dem Bericht hervorgehoben, daß gleichzeitig mit der Organisierung verschiedenartiger Unterorganisationen der Fünften Kolonne die Hitleristen immer neue hinterlistige Beteuerungen über ihre angeblich freundlichen Absichten Jugoslawien gegenüber machten.

Davon ist in Paragraph 3, Seite 5 des russischen Textes die Rede. Es ist Dokument USSR-36; in Ihrem Dokumentenbuch, meine Herren Richter, werden Sie die Stelle auf Seite 357 finden:

»3. In dieser Zeit, als die Hitler-Regierung und die Partei so gründlich und vielseitig die Verschwörung mit dem Ziel des Angriffs und der Besetzung Jugoslawiens vorbereiteten, benutzte Hitler jede Gelegenheit, um im Namen derselben Regierung, derselben Partei und ganz Deutschlands der ganzen Welt zu verkünden, daß Jugoslawien auf sie wie auf ergebene Freunde rechnen könne.«

Am 17. Januar 1938, das heißt einige Wochen vor der Besetzung Österreichs, hatte Hitler eine Zusammenkunft mit dem damaligen jugoslawischen Premierminister. Die Angeklagten Göring und von Neurath waren bei dieser Besprechung zugegen. Das Originaldokument, aus dem ich einige Zeilen zitiere, wurde dem Gerichtshof als TC-92 vorgelegt. Den Teil, den ich verlesen werde, finden Sie auf Seite 411 Ihres Dokumentenbuches.

Am 4. Dezember 1945 wurde Ihnen ein Beweisstück zur Sache unterbreitet, ein deutsches Dokumen tenbuch über den Konflikt mit Jugoslawien und Griechenland. Im Dokumentenverzeichnis trägt dieses Dokument die Nummer TC-92. Auf Seite 68 dieses Beweisstückes ist als Dokument 28 das Protokoll der Unterhaltung abgedruckt, die während der Zusammenkunft am 17. Januar 1938 stattgefunden hat. Sie finden diesen Auszug, wie ich es bereits sagte, auf Seite 411 Ihres Dokumentenbuches. Ich halte es nicht für nötig, diese Niederschrift ganz zu verlesen.

Ich werde mich auf drei Sätze beschränken, die Hitler äußerte:

»Was Jugoslawien anlange, so sei Deutschland aus eigenstem Interesse für ein starkes Jugoslawien.«

Und etwas später im Laufe dieser Besprechung sprach Hitler den zweiten Satz aus:

[261] »Aber was immer kommen möge, die heutige jugoslawische Grenze werde ebenso unberührt bleiben wie die heutige Grenze am Brenner.«

Außerdem hat Hitler bei dieser Konferenz folgenden Satz ausgesprochen:

»... daß die deutsche Volksgruppe in Jugoslawien vollkommen loyal zum jugoslawischen Staate stehe....«

Einige Wochen vor der Besetzung der Tschechoslowakischen Republik hat Hitler am 30. Januar 1939 in seiner Rede vor dem Reichstag folgende Erklärung in Bezug auf Jugoslawien abgegeben. Sie finden diesen Auszug in Ihrem Dokumentenbuch auf Seite 412:

»... Ein Staat, der seit dem großen Kriege zunehmend in das Blickfeld unseres Volkes getreten war, ist Jugoslawien. Die Hochachtung, die einst die deutschen Soldaten vor diesem tapferen Volk empfunden haben, hat sich seitdem vertieft und zu einer aufrichtigen Freundschaft entwickelt....«

Die Nazi-Verschwörer haben es für nützlich erachtet, diese Rede als Dokument Nummer 32 in das von mir soeben erwähnte Buch, das dem Gerichtshof als TC-92 vorliegt, aufzunehmen.

Am 1. Juni 1939, also vor dem Nazi-Überfall auf Polen, stattete Prinz Paul von Jugoslawien, der in dem amtlichen Dokument der Jugoslawischen Regierung als Hitler-Agent bezeichnet wird, Hitler einen Besuch ab. Hitler hat bei dieser Gelegenheit in Berlin folgendes erklärt, ein Zitat, das Sie auf Seite 413 Ihres Dokumentenbuches finden:

»... Die deutsche Freundschaft zum jugoslawischen Volk ist nicht nur eine spontane. Sie hat ihre Tiefe und Dauerhaftigkeit erhalten inmitten der tragischen Wirren des Weltkrieges.«

Dann, nach einigen Sätzen, die nicht von Interesse sind, fuhr er fort:

»Ich glaube daran, um so mehr, als ein festbegründetes vertrauensvolles Verhältnis Deutschlands zu Jugoslawien nun – da wir durch die geschichtlichen Ereignisse Nachbarn mit für immer festgelegten gemeinsamen Grenzen geworden sind, nicht nur einen dauernden Frieden zwischen unseren beiden Völkern und Ländern sichern wird, sondern darüber hinaus auch ein Element der Beruhigung für unseren nervös erregten Kontinent darstellen kann.«

Ich weise nochmals darauf hin, daß ich aus dem Buch Dokument TC-92 zitiere.

Nach der Niederlage Polens hat Hitler in einer seiner üblichen Reichstagsreden vom 6. Oktober Jugoslawien noch einmal seiner [262] friedliebenden und seiner freundschaftlichen Gefühle in folgender Weise versichert:

»... Ich habe sofort nach vollzogenem Anschluß Jugoslawien mitgeteilt, daß die Grenze auch mit diesem Staat von jetzt ab für Deutschland eine unabänderliche sei, und daß wir nur in Frieden und Freundschaft mit ihm zu leben wünschen....«

Ich gehe nun zu einigen Absätzen aus dem zweiten Abschnitt des Paragraphen 1 des Berichts der »Außerordentlichen Jugoslawischen Staatskommission zur Feststellung der Verbrechen der Eindringlinge« über.

Die Auszüge, die ich verlesen werde, beginnen mit dem dritten Absatz, Seite 6 des Dokuments USSR-36. In Ihrem Dokumentenbuch ist es Band 1, Teil 1.

Hitler gab auf diese Weise regelmäßig überzeugende Erkärungen über die Freundschaft gegenüber Jugoslawien und über die Unveränderlichkeit seiner Grenzen ab, während seine verschwörerische Sippe der Unterdrücker den Ring des Krieges um Jugoslawien bereits zusammenzog. Als Jugoslawien schon vollkommen von hitlerischen Panzerdivisionen umkreist war und als die Regierung der zusammengezogenen Fünften Kolonne: Prinz Paul, Cvetkoviè und Macek den Beitritt zum Dreimächtepakt vorbereitete, erklärte der Angeklagte Ribbentrop am 25. März 1941, also zehn Tage vor dem Angriff auf Jugoslawien, folgendes:

Sie finden dieses Dokument auf Seite 413 Ihres Dokumentenbuches. Es hat die Nummer 2450-PS:

»Deutschland selbst – ich spreche dies hier feierlich aus – hat auf diesem Gebiet weder territoriale noch politische Interessen.«

Dem Gerichtshof ist ein beglaubigter Auszug des Dokuments Nummer 72, das sich in dem genannten deutschen Buche befindet, überreicht worden. Eine amtliche Note der Reichsregierung vom gleichen Datum, die in dem Dokumentenbuch des Gerichtshofs auf Seite 415 steht, lautet:

»Herr Ministerpräsident: Namens und im Auftrag der Deutschen Regierung habe ich die Ehre, Euerer Exzellenz folgendes mitzuteilen:

Aus Anlaß des am heutigen Tage erfolgten Beitritts Jugoslawiens zum Dreimächtepakt bestätigt die Deutsche Regierung ihren Entschluß, die Souveränität und die territoriale Integrität Jugoslawiens jederzeit zu respektieren.... Gezeichnet Joa chim von Ribbentrop.«

Den Höhepunkt des heimtückisch vorbereiteten hitlerischen Treubruchs bildet die folgende Erklärung, die Hitler am 6. April 1941, [263] das heißt in dem Augenblick, als der hinterlistige Überfall auf Jugoslawien bereits begonnen hatte, abgegeben hat. Wir finden diesen Satz im Dokument TC-92; in Ihrem Dokumentenbuch ist es Seite 414:

»Das deutsche Volk hat keinen Haß gegen das serbische Volk!

Das deutsche Volk sieht vor allem keine Veranlassung, gegen Kroaten und Slowenen zu kämpfen. Es will von diesen Völkern nichts.«

Dem Gerichtshof liegen beglaubigte Auszüge aus den Dokumenten in dem von mir bereits zitierten deutschen Buche vor, die auf den Seiten 1 und 4 zu finden sind.

Zur gleichen Zeit, als Hitler so sprach, war die Besetzung, Annektion, Zerstückelung der jugoslawischen Gebiete im Gange. Bald darauf wurde mit der Bombardierung offener Städte und Ortschaften begonnen, ebenso wie die zwangsweisen Ansiedelungen, die Verschleppungen in die Lager, die Strafexpeditionen und hunderte anderer Methoden der planmäßigen Vernichtung der Völker Jugoslawiens, die mehr als 1650000 Männern, Frauen und Kindern Jugoslawiens den Tod brachten, vorgenommen wurden.

Was die Frage der Vorbereitung des Überfalls auf Jugoslawien und die Frage nach den Personen angeht, die bei diesem Verbrechen die unmittelbaren Anführer waren, so verfügen wir hierzu über zwei sehr wichtige Zeugenaussagen.

Die erste ist die Aussage des deutschen Generals Löhr. Vor und während des Angriffs auf Jugoslawien war er Befehlshaber des vierten Luftgeschwaders. Insbesondere haben seine Lufteinheiten die Angriffe auf Belgrad ausgeführt. Er ist zweifellos ein Mann, der über die Führer und den Gang der Operationen gut unterrichtet ist.

General Löhr wurde am 24. Mai 1945 von jugoslawischen Truppen gefangengenommen. Bei den Verhören, denen er vom 24. Mai bis 6. Juni 1945 unterzogen wurde, sagte er aus, wobei Sie Auszüge aus diesen Verhören auf Seite 416, und zwar in Form von Auszügen aus unserem Dokument USSR-253 finden; die Originale dieser Auszüge werden von uns dem Gerichtshof überreicht werden. Er sagte aus:

»Ich übersiedelte mit meinem Stab am 26. März nach Sofia, da der Feldzug gegen Griechenland unmittelbar beginnen sollte.

Am nächsten Tag, 27. März 1941, fand der Umsturz in Jugoslawien statt. Ich wurde plötzlich nach Berlin gerufen, wo ich Reichsmarschall Görings Befehle zur Vorbereitung des Luftkrieges gegen Jugoslawien erhielt.... Kurze Zeit [264] danach begannen die Operationen gegen Jugoslawien... Beim ersten Gespräch mit Göring wurde mir das Datum des Kriegsbeginn gegen Jugoslawien noch nicht bekanntgegeben, aber bald nachher erhielt ich in Wien den schriftlichen Befehl, nach dem der Beginn der Operation auf den 6. April festgesetzt war.«

Ohne den restlichen Teil des Protokolls zu verlesen, gehe ich zu den Auszügen aus dem Protokoll, was das Verhör des früheren Generalfeldmarschalls der deutschen Armee, Friedrich Paulus, betrifft, über. Dem Wunsche des Gerichtshofs entsprechend legen wir das Originalprotokoll dieses Verhörs vor. Friedrich Paulus wurde am 12. Januar 1946 von dem Hauptankläger der Sowjetunion verhört. Seine Aussagen sind bei uns als Beweisstück USSR-182 eingetragen. In Ihrem Dokumentenbuch finden Sie es auf Seite 419. Meine Kollegen von der Sowjetischen Anklagebehörde werden wahrscheinlich noch auf dieses Dokument zurückkommen. Deshalb möchte ich mich auf den Teil beschränken, der sich auf die Vorbereitungen des Überfalls auf Jugoslawien bezieht:

»Sowohl den deutschen Offizieren als auch den ungarischen war es klar, daß diese militärischen Vorbereitungen sich auf die militärische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ungarn stützen müßten.«

VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky, der Gerichtshof hat es so verstanden, daß das erste Verhör, auf das Sie sich beziehen – das Verhör von General Löhr –, das im Dokument USSR-253 enthalten ist, ein amtliches Dokument ist.

OBERST POKROWSKY: Jawohl.


VORSITZENDER: Ein amtliches Dokument Ihrer Regierung. Das andere Verhör, auf das Sie sich beziehen, das Verhör von Feldmarschall Paulus, ist kein amtliches Dokument. Ist das richtig?


OBERST POKROWSKY: Das Protokoll über das Verhör von Feldmarschall Paulus steht in völligem Einklang mit den prozessualen Regeln, denen unsere Untersuchungsbehörden in der USSR unterworfen sind. Er ist als Zeuge vernommen und dabei darauf aufmerksam gemacht worden, daß er gemäß Paragraph 95 und 92 unseres Strafgesetzbuches die Wahrheit sagen müsse. Derartige Dokumente werden in der Sowjetunion als amtliche Beweisdokumente angesehen, die erforderlichenfalls dem Gericht überreicht werden müssen.


VORSITZENDER: Können Sie uns sagen, wo das Verhör stattgefunden hat?


OBERST POKROWSKY: Paulus wurde am 12. Januar 1946 in Moskau verhört; das muß am Anfang des Verhörprotokolls vermerkt sein, Herr Vorsitzender.

[265] VORSITZENDER: Das Datum ist im Dokument vermerkt, aber nicht der Ort. Fahren Sie fort, Herr Oberst!


OBERST POKROWSKY: Mit Ihrer Erlaubnis setze ich mein Zitat aus dem Ihnen vorgelegten Protokoll über das Verhör von Feldmarschall Paulus fort:

»Es war den Ungarn klar, daß die Hilfe Deutschlands in der rechtzeitigen und wohlüberlegten Vorbereitung der ungarischen Armee für zukünftige gemeinsame Kriegshandlungen und in der Aufnahme Ungarns in die Reihe seiner Verbündeten bestand.

Mit dem späteren Überfall auf Jugoslawien hat es keiner besonderen Aufklärungen mehr bedurft, nach welcher Richtung diese Kriegsvorbereitungen wiesen.

Es war klar, daß sich die Wehrmacht auf einen Krieg gegen die Sowjetunion vorbereitete, da der Überfall auf Jugoslawien einen Teil des Operationsprogramms für den Überfall auf die Sowjetunion bildete.

Mit der Niederwerfung Jugoslawiens war die rechte Flanke gesichert, die sich bei Beginn der Kriegshandlungen gegen Rußland entwickeln sollte.«

Ich überspringe einen Absatz, der sich mehr auf ein anderes Thema bezieht und zitiere weiter:

»Die Vorbereitung des gemeinsamen deutsch-ungarischen Angriffs gegen Jugoslawien wurde mir übertragen.

Am 27. oder 28. März 1941 wurde ich zu Hitler in die Reichskanzlei bestellt, wo außer Hitler noch Keitel, Jodl, Brauchitsch und Halder anwesend waren.

Halder empfing mich mit folgenden Worten:

›Der Führer hat beschlossen, Jugoslawien zu überfallen, um dadurch die Bedrohung der Flanken beim Angriff auf Griechenland zu beseitigen und in südlicher Richtung die Eisenbahnhauptlinien Belgrad-Nisch in die Hand zu bekommen.

Aber das Hauptziel des Überfalles auf Jugoslawien ist: uns später bei der Durchführung des Planes ›Barbarossa‹ die rechte Schulter frei zu halten.

Ihre Aufgabe ist, sich unverzüglich in meinem Spezialzug nach Wien zu begeben, den dorthin befohlenen Feldmarschall List (Armeegruppe XII), General von Kleist (Tankgruppe) und Oberst von Witzleben (Stabschef der 2. Armee) Befehle zu übermitteln und ihnen die Lage zu erläutern.

Von Wien fahren Sie nach Budapest und verständigen sich dort mit dem ungarischen Generalstab über die strategische Entfaltung der deutschen Truppen auf ungarischem Boden [266] und über die Teilnahme ungarischer Truppen am Angriff auf Jugoslawien.‹«

Die Teilnahme der Hitler-Generale von höchstem Rang an dem verbrecherischen Überfall auf Jugoslawien paßt keineswegs in den Rahmen rein militärischer Aufgaben.

Ich verlese noch Dokument 1195-PS, auf Seite 423 des von uns eingereichten Dokumentenbuches.

Am 9. Januar 1946 wurden im Gerichtssaal aus diesem Schriftstück vier Zeilen des zweiten Abschnitts vorgelesen. Nun ist die Zeit gekommen, es ganz zu verlesen:

»Abschrift. – Oberkommando der Wehrmacht – F. H. Qu., den 12. 4. 1941. – WFSt/Abt. I (IV/Qu) Nr. 00630/41 g. Kdos, – Geheime Kommandosache!

Bezug: OKW/L (IV/Qu) Nr. 4434/41 g. Kdos.- Chefs vom 3. 4. 41.

Vorläufige Richtlinien für die Aufteilung Jugoslawiens. I. der Führer hat für die Aufteilung Jugoslawiens folgende Richtlinien gegeben:

1. Ehemaliges Steiermark- und Krain-Gebiet:

Das Gebiet der ehem. Steiermark, nach Süden erweitert durch einen etwa 90 km breiten und 10-15 km tiefen Streifen, tritt zum Gau Steiermark.

Der Nordteil von Krain mit einer Grenzlinie, die südl. nur an der Save, aber nördl. von Laibach gem. anliegender Karte OKH/Gen.Qu. verläuft, wird zu Kärnten geschlagen.

Die Übergabe des von deutschen Truppen besetzten Gebietes vom Oberkommando des Heeres an die zuständigen Gauleiter erfolgt, sobald es die Befriedung des Landes gestattet, bezirkshauptmannschaftsweise.

Die Übergabe des von den Italienern besetzten Gebietes wird durch ein Schreiben des Führers an den Duce vorbereitet und nach näherer Anordnung des Auswärtigen Amtes durchgeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind von deutscher Seite keinerlei Maßnahmen zu ergreifen. (Fernschreiben OKH-Gen.Qu/Abt.Kr.Verw.A.Ob.Kdo. 2 I Nr. 801/41 g.Kdos., findet hierdurch seine Erledigung.)

2. Übermur-Gebiet:

Das Übermur-Gebiet fällt geschlossen an Ungarn im Zuge der historischen Grenze. Eine Aussiedlung der im Nordwestteil des Gebietes lebenden Deutschen für einen späteren Zeitpunkt ist in Betracht gezogen worden.

Übergabe des Gebietes an die Ungarn regelt das Oberkommando des Heeres.

[267] 3. Banat:

Das Gebiet vom Schnittpunkt der Drau mit der ungarischen Landesgrenze bis zur Mündung der Theiß in die Donau fällt an Ungarn.

Das Gebiet ostwärts der Theiß wird zunächst unter deutschen Schutz gestellt, ebenso das Gebiet südl. der Donau ostw. der allgemeinen Linie Morava-Mündung in die Donau – Pozarevac – Petrovac- Boljavac-Knjazevac-Kalna. Dieses Gebiet umfaßt das Kupfergebiet von Bor und die süd-ostw. anschließenden Kohlengebiete. Die genannte Linie gilt als Anhalt und vorläufige Abgrenzung. In diesem Gebiet ist zunächst deutsche Militärverwaltung unter OKH vorzusehen.

4. Süd-Serbien:

Das von bulgarischen Mazedoniern bewohnte Gebiet fällt entsprechend der Volkstumsgrenze zu Bulgarien.

Vorläufige Grenzziehung nach militärischen Gesichtspunkten durch das Oberkommando des Heeres, das Übergabe an die Bulgaren vorbereitet.

5. Alt-Serbien:

Das Gebiet von Alt-Serbien tritt unter deutsche Militärverwaltung unter dem Oberkommando des Heeres.

6. Kroatien:

Kroatien wird innerhalb der Volkstumsgrenze ein selbständiger Staat. Von deutscher Seite erfolgt keine Einmischung in die innerpolitischen Verhältnisse.

7. Restliche Gebiete einschl. Bosnien und Montenegro:

Die politische Gestaltung dieser Gebiete bleibt Italien überlassen. Hierbei kann auch die Wiederherstellung eines selbständigen Montenegro in Betracht kommen.

II. Grenzziehung:

1. Soweit die Grenzziehung nicht im vorstehenden Abschnitt I festgelegt ist, erfolgt diese im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, Beauftragten für den Vierjahresplan und Reichsinnenminister durch das Oberkommando der Wehrmacht.

Für das Oberkommando der Wehrmacht ist der Wehrmachtführungsstab (L IV/Qu) bearbeitende Stelle.

2. Das Oberkommando des Heeres legt seine militärischen Wünsche für die Grenzziehung – soweit nicht vom Führer festgelegt – außer dem Schutzgebiet südl. der Donau baldmöglichst dem Oberkommando der Wehrmacht (WFSt) vor.

3. OKW/WiRüAmt legt baldigst seine Wünsche für die Grenzen des Schutzgebietes südl. der Donau (Abschnitt I, Ziff. 3) dem Wehrmachtführungsstab (Abt. L) vor.

[268] 4. den Italienern gegenüber gelten zunächst die taktischen Grenzen der Armeen.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht – gez. Keitel.«

Die verlogene Version, daß das OKW an dem politischen Teil des faschistischen Planes keinen Anteil habe, wird durch das von dem Angeklagten Keitel unterschriebene Dokument vollständig zunichte gemacht. Die deutsche Generalität war nicht nur eine gehorsame Waffe in Hitlers Hand. Das OKW, das Auswärtige Amt und die Gestapo waren zu einem Ganzen verflochten. Davon zeugt auch das folgende Dokument.

General Nediè, der ehemalige Ministerpräsident der Jugoslawischen Quisling-Regierung, gibt in seinen Aussagen interessante Aufschlüsse über diese Fragen.

Bevor ich einen kurzen Auszug aus seinen Aussagen verlese, muß ich einige Worte über die vier Deutschen sagen, deren Namen von Nediè genannt wer den. Er spricht von Kraus, Turner, Kiesel und Kronholz.

Dr. Kraus war Chef der Gestapo Südost, deren Zentrale sich in Belgrad befand. Dr. Turner war Stabschef der Zivilverwaltung des deutschen Militärbefehlshabers in Serbien. Dr. Kiesel war Turners Stellvertreter. Kronholz hatte keine amtliche Stellung inne. Er hatte schon vor dem Kriege in Jugoslawien gelebt und war Direktor der deutschen Speditionsfirma »Schenker A.G.«. Wie später ermittelt wurde, war er ein wichtiger Agent des deutschen Geheimdienstes. Diese Informationen sind von der Außerordentlichen Jugoslawischen Kommission zur Untersuchung deutscher Kriegsverbrechen beglaubigt. Aus diesen Auskünften zitiere ich jetzt einen kurzen Auszug aus der Aussage des serbischen Quisling-Generals Nediè. Die Kopie, vielmehr die Auszüge aus seinem Protokoll sind bei uns als Dokument USSR-288 eingetragen. Ich bin in der Lage, Ihnen jetzt das Original dieses Protokolls mit der Unterschrift von Nediè zur Einsichtnahme zu überreichen. Leider kann ich es nicht als Beweisstück zu dieser Sache vorlegen, da es ein Untersuchungsdokument ist, und die Untersuchung, die in Jugoslawien geführt wird, noch nicht abgeschlossen ist. Jedoch kann ich es Ihnen zur Einsichtnahme überlassen; als Beweisstücke zu dieser Sache haben wir sodann die beglaubigten Auszüge.

VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky, der Gerichtshof hat es so verstanden, daß Sie das Dokument als Beweismittel einreichen wollen, um es dann zurückzuziehen, da es in irgendeiner anderen Sache benötigt wird. Ist das richtig?

OBERST POKROWSKY: Ich möchte Ihnen als Beweisstück für diese Sache Auszüge aus diesem Protokoll überreichen, die von der Jugoslawischen Außerordentlichen Kommission beglaubigt sind, damit das Originalprotokoll, welches Ihnen zur Ansicht vorliegt, nach [269] Belgrad zurückgegeben werden kann, wo es zu den Akten eines anderen Falles, dessen Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, gehört. Ich möchte Sie darum bitten, hier nur die Kopie als Beweisstück anzunehmen und dies, nachdem Sie sich überzeugt haben, daß diese Kopie dem Original entspricht.


VORSITZENDER: In diesem Falle müssen wir Sie bitten, dem Gerichtshof eine Photokopie dieses Dokuments vorzulegen, denn alle Dokumente oder Photokopien, die als Beweisstücke vorgelegt werden, müssen selbstverständlich dem Generalsekretär des Gerichtshofs eingereicht werden. Somit, wenn Sie eine Photokopie dieses Dokuments anfertigen lassen und diese dem Generalsekretär einreichen, denke ich, daß der Gerichtshof mit Ihrer Bitte, das Dokument verwenden zu dürfen, einverstanden ist.

OBERST POKROWSKY: Wird es dem Gerichtshof genügen, wenn außer der beglaubigten Photokopie auch die beglaubigten Auszüge der Teile, die ich zitieren werde, als Beweisstücke zur Sache eingereicht werden?


VORSITZENDER: Ja, natürlich.


OBERST POKROWSKY: Ich danke Ihnen.

»Mit Kronholz wurde ich zur Zeit der Besetzung bekannt, noch bevor ich Ministerpräsident wurde. Soweit ich mich erinnere, hat ihn der Chef der Gestapo, Dr. Kraus, zu mir gebracht.... Bei dieser Gelegenheit bestand Kronholz darauf, daß ich den mir angebotenen Posten annehme.

Turner empfing mich in Gegenwart Dr. Kiesels und sagte mir bei dieser Gelegenheit, daß er mich im Namen des Befehlshabers in Serbien, General Dankelmann, mit der Bildung einer autoritären Regierung beauftragt....

Etwa gleichzeitig mit der Bildung meiner Regierung haben die Deutschen auch mit einer Gruppe von Tschetniks unter dem Kommando Peèanaès Kontakt aufgenommen, der sich bis dahin in den Wäldern aufgehalten hatte. Auch dieser Kontakt wurde durch Vermittlung des Chefs der Gestapo, Dr. Kraus, hergestellt. Gleich danach kam Peèanaè nach Belgrad, meldete sich bei mir und stellte sich mir zur Verfügung. Auf diese Weise kam meine Regierung zur Bildung der ersten bewaffneten Ein heiten.«

Etwas weiter im gleichen Protokoll ist folgende Aufzeichnung von Nediè enthalten:

»Unmittelbar nach der Bildung meiner Regierung, anfangs September 1941, erschien bei mir eine Delegation des Draga Mihajlowiè..., um mit mir auf Grund von Vollmachten seitens des Draga Mihajlowiè zu verhandeln.«

[270] Nediè zählte die Bedingungen auf, die für uns ohne Interesse sind, und fährt fort:

»Ich nahm meinerseits diese Vorschläge an. Draga Mihajlowiè erhielt Geld, und die Deutschen haben dies genehmigt.«

Mit diesen Worten endet das Zitat; jedoch scheint mir noch eine weitere Stelle in diesem Protokoll von Bedeutung zu sein. Darin ist von dem Besuch Nediès bei Hitler und bei dem Angeklagten Ribbentrop die Rede.

Nediè sagt aus:

»Ich erwähne, daß im Laufe des Empfangs bei Ribbentrop von ihm die Forderung gestellt wurde, daß ich dem Deutschen Reich die gesamten geistigen und materiellen Werte Serbiens für die Fortsetzung des Krieges zur Verfügung stelle.«

Über sein Gespräch mit Hitler behauptet Nediè:

»Er schrie mich an und behauptete, daß der Befehl hundert für einen nicht nur widerrufen werden solle, sondern daß er auf tausend für einen zu verschärfen sei.

Er fügte hinzu, daß er bereit sei, das ganze Volk zu vernichten, falls die Serben mit ihrer aufrührerischen Tätigkeit fortfahren würden.«

Das Oberhaupt des faschistischen Deutschland wollte über die slawischen Länder wie über seinen eigenen Besitz verfügen. Darin wurde er sowohl von den Generalen als auch von Diplomaten, Industriellen und Spionageagenten einmütig unterstützt.

Alle Angriffshandlungen wurden unter ihrer unmittelbaren Teilnahme vorbereitet und durchgeführt.

Ich wiederhole: Die deutsche Generalität war nicht nur eine gehorsame Waffe in den Händen Hitlers, sondern die Angeklagten Keitel, Jodl und Göring nahmen persönlich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Verbrechen gegen Völker und Staaten teil.

Das Dokument 1195-PS liefert einen weiteren Beweis für die Feststellung dieser Tatsachen. Die von mir genannten Angeklagten sind ebenso wie Neurath und Frick, Schirach und Frank, Seyß-Inquart und Ribbentrop unmittelbar an den schwersten Verbrechen schuldig, über die ich dem Gerichtshof berichtet habe.

Es ist unmöglich, den Nationalsozialismus vom Begriff des Krieges zu trennen; das geben die Hitleristen selbst zu.

Mit anderen Worten ausgedrückt: Hitlerismus und Angriffskrieg ist ein und derselbe Begriff. Und wenn Kriege auch nicht immer von Soldaten geplant wer den, so werden sie doch immer von Soldaten geführt. Die Verantwortung für den Angriff, für die Vernichtung [271] von Millionen von Menschen, für die Bestialität, die Vernichtung kultureller und materieller Werte, lastet auf den Schultern aller Hauptkriegsverbrecher, die hier auf der Anklagebank sitzen.

VORSITZENDER: Wir werden uns jetzt vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. NELTE: Herr Präsident! Ich möchte das Gericht bitten, in einer allgemeinen Frage der Beweisführung zu entscheiden. Die Russische Delegation hat Bücher überreicht, welche Erklärungen von Generalen und Staatsmännern enthalten, und wir bezweifeln, daß diesen Erklärungen seitens der sowjetischen Behörden ein amtlicher Vermerk beigefügt ist. Die mir heute übergebenen Urkunden USSR-149, USSR-150 und USSR-294 sind nur Photokopien handschriftlicher Schreiben; sie enthalten weder einen Vermerk, der sie als Affidavit erscheinen lassen könnte, noch stellen sie eine Aussage vor einem sowjetischen Beamten oder Offizier dar, noch stellen sie eine Regierungs-noch amtliche Erklärung dar. Ich wäre dem Gericht dankbar, wenn es diese Frage gemäß Statut, Artikel 21, entscheiden wollte. Die Ansicht der Verteidigung ist, daß solche Erklärungen nur den Wert eines persönlichen Vortrags der Anklagebehörde, aber keinen Beweiswert haben.

VORSITZENDER: Darf ich die Dokumente sehen?


[Die Dokumente werden dem Gerichtshof überreicht.]


Der Gerichtshof hat gegen das von Dr. Nelte angewandte Verfahren, daß er die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs jetzt auf diese Dokumente lenkt, nichts einzuwenden. Der Gerichtshof hält es jedoch für besser, zu warten, bis diese Dokumente tatsächlich als Beweismaterial eingereicht werden, bevor eine Entscheidung über die Zulassung getroffen wird. Wenn die Dokumente als Beweismaterial vorgelegt werden, dann wird der Gerichtshof die Frage entscheiden, ob sie zuzulassen sind oder nicht.

OBERST POKROWSKY: Ich bitte um die Erlaubnis, dem Gerichtshof meinen Kollegen, den Staatsrat III. Klasse General Zorya, vorzustellen, der Material über den Angriffskrieg gegen die Sowjetunion vortragen wird.

DR. HANS LATERNSER, VERTEIDIGER FÜR DEN GENERALSTAB UND DAS OBERKOMMANDO DER WEHRMACHT: Ich möchte darauf hinweisen, daß die Ansicht des Gerichts, nach der jedem Verteidiger rechtzeitig vorher je eine Abschrift der Urkunden überreicht werden soll, die im Laufe der Verhandlungen zu Beweiszwecken vorgelegt werden sollen, nicht durchgeführt worden ist. Es ist daher für die Verteidigung schwierig, der Verhandlung zu [272] folgen, weil die vorgelegten Urkunden in nicht genügender Anzahl zur Verteilung gelangt sind.


VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß der Gerichtshof den Anklägern jemals die Pflicht auferlegt hat, jeden Verteidiger mit der Abschrift eines jeden Dokuments zu versorgen. Sie haben ohne Zweifel eine Abschrift der Anweisungen des Gerichtshofs über diese Sache vor sich, und ich glaube, daß diese Vorschrift auf der Bekanntmachungstafel des Informationsraumes der Verteidiger angeschlagen ist. Wenn ich mich richtig erinnere, so heißt es darin, daß eine gewisse Anzahl von Originalen oder Photokopien im Informationsraum der Verteidiger hinterlegt werden soll und daß eine gewisse Anzahl von Abschriften der Dokumente der Verteidigung geliefert werden muß. Abgesehen davon müssen die Verteidiger sich auf die Tatsache verlassen, daß jedes Dokument oder der Teil des Dokuments, das als Beweismaterial eingereicht wird, im Gerichtssaal verlesen wird und daher die Verteidiger durch die Kopfhörer erreicht und später im Stenogramm erscheinen wird. Wir haben ja dafür gesorgt, daß Abschriften dieser Stenogramme den Verteidigern so bald wie möglich nach der Sitzung, in der das Dokument vorgelegt worden ist, zugestellt werden. Abgesehen hiervon haben wir es nicht für richtig gehalten, die Ankläger zu verpflichten, den Verteidigern Dokumente zur Verfügung zu stellen. Entspricht das nicht Ihrer Auffassung über die Sachlage?


DR. LATERNSER: Herr Präsident, die Amerikanische Anklagebehörde, die Britische Anklagebehörde und auch die Französische Anklagebehörde haben es im Laufe des Verfahrens so gehandhabt, daß von allen Dokumenten so viel Abschriften der Verteidigung zugänglich gemacht worden sind, daß jeder Verteidiger je eine Abschrift davon in Händen hatte. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß das, was den anderen Anklagebehörden zur Erleichterung der Arbeit möglich war, daß dies auch für die Russische Anklagebehörde zutreffen müßte.


VORSITZENDER: Das ist Ihre Annahme, die der Anordnung des Gerichtshofs nicht genau entspricht. Der Gerichtshof hat keine derartige Anordnung getroffen. Es ist möglich, daß die Vereinigten Staaten und Großbritannien, über die Anweisung des Gerichtshofs hinausgehend, Abschriften an jeden Verteidiger geliefert haben. Aber, wie ich sagte, hat der Gerichtshof bis jetzt den Anklägern noch nicht die Pflicht auferlegt, die die Lieferung einer Abschrift an jeden Verteidiger vorsieht. Ich nehme an, daß Sie in Wirklichkeit nicht genau wissen, wieviele Abschriften der Sowjetdokumente im Informationsraum der Verteidiger hinterlegt worden sind?


DR. LATERNSER: Die genaue Anzahl ist mir nicht bekannt. Jedenfalls waren nicht soviel da, daß jeder Verteidiger von jedem [273] Dokument je eine Abschrift erhalten konnte, was wohl bisher bei den anderen Anklagebehörden der Fall gewesen ist.


VORSITZENDER: Sie verstehen aber doch zweifellos die großen Schwierigkeiten, die sich aus der Anfertigung von Übersetzungen und Abschriften ergeben. Ich bin sicher, daß die Sowjetankläger alles tun werden, was möglich ist, um den Verteidigern zu helfen, aber, wie ich schon einmal erwähnt habe, sind die Ankläger nicht verpflichtet, eine deutsche Kopie eines jeden Dokuments jedem einzelnen Verteidiger vorzulegen. Ich kann nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Anklagevertreter der Sowjetunion ihr Bestmöglichstes tun werden.


DR. LATERNSER: Herr Präsident, ich erinnere mich, daß anläßlich des Bekanntwerdens der Tatsache, daß an die Presse die Urkunden in zweihundertfünfzigfacher Ausfertigung gegeben worden waren, Herr Präsident der Meinung Ausdruck gab, daß es dann möglich sein müßte, fünfundzwanzig Exemplare an die Verteidigung zu geben und das war damals die Meinung des Hohen Gerichts.


VORSITZENDER: Die Gerichtsordnung über diese Frage ist schriftlich niedergelegt, und Sie werden diese im Informationsraum der Verteidiger finden können. Ich habe mich, soweit mir erinnerlich, geäußert. Sollte ich hier einen Fehler begangen haben, so können Sie mir eine Abschrift dieser Verordnung bringen und ich werde meine Erklärung zurückziehen.


GENERALMAJOR N. D. ZORYA, HILFSANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Hoher Gerichtshof! Es ist meine Aufgabe, das dokumentarische Beweismaterial vorzulegen, das sich auf den Angriff auf die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bezieht, der von den faschistischen Kriegsverbrechern, die jetzt hier auf der Anklagebank sitzen, organisiert wurde. Die Formulierung der Anklage des Verbrechens gemäß Absatz a des Artikels 6 des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofs ist im Paragraph 6, Abschnitt 4 des Anklagepunktes 1 der Anklageschrift in diesem Verfahren, wie auch im Abschnitt 4 der Eröffnungserklärung des Hauptanklagevertreters der Sowjetunion, General Rudenko, enthalten.

Unter den vielen verbrecherischen Kriegen, die der deutsche Faschismus gegen freiheitliebende Nationen in raublustiger Absicht geführt hat, nimmt der Angriff auf die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken eine Sonderstellung ein.

Es kann mit Sicherheit gesagt werden, daß der räuberische Angriff auf die Sowjetunion die Schlüsselstellung der gesamten faschistischen Verschwörung gegen den Frieden einnimmt. Alle Angriffshandlungen des deutschen Faschismus vor dem Angriff auf[274] die USSR, und insbesondere der deutsche Angriff auf die Tschechoslowakei, Polen und Jugoslawien, waren, wie mein Kollege, Oberst Pokrowsky, ausgeführt hat, nur Schritte auf dem Wege zum Angriff auf die Sowjetunion.

Der ukrainische Weizen, die Kohle des Donbeckens, das Nickel der Kola-Halbinsel und das kaukasische Öl, sowie die fruchtbaren Steppen des Wolgagebietes und die Wälder Weiß-Rußlands spielten in den verbrecherischen Plänen der faschistischen Eindringlinge eine entscheidende Rolle.

Der Krieg gegen die USSR wurde von dem faschistischen Deutschland auch mit der Absicht der Versklavung und Ausbeutung der Sowjetvölker geführt.

In dem Krieg des faschistischen Deutschlands gegen die Sowjetunion fand der tierische Haß der Hitleristen gegen die slawischen Völker seinen ganzen furchtbaren Ausdruck.

Und schließlich sah der deutsche Imperialismus, diesmal in einer faschistischen Gestalt, in der Eroberung der Reichtümer der Sowjetunion und seiner unzähligen Rohstoff- und Nahrungsmittelvorräte die Grundlage für die Verwirklichung seiner weitreichenden Angriffspläne, um zuerst die Vorherrschaft in Europa und später in der ganzen Welt zu erringen.

Das wohlbekannte Schlagwort des deutschen Imperialismus »Drang nach Osten«, das in der Eröffnungserklärung des Hauptanklagevertreters der Sowjetunion erwähnt wurde, ist zu verschiedenen Zeiten von den faschistischen Verbrechern auf verschiedene Weise ausgelegt worden, aber immer wurde in ihren Angriffsplänen dem Angriff auf die Sowjetunion ein hervorragender Platz eingeräumt.

Hitler schrieb in seinem Buch »Mein Kampf«, das dem Gerichtshof bereits vorliegt:

»Wenn wir aber heute in Europa von neuem Grund und Boden reden, können wir in erster Linie nur an Rußland und die ihm Untertanen Randstaaten denken. Wir stoppen den ewigen Germanenzug nach dem Süden und Westen Europas und weiten den Blick nach dem Land im Osten.«

Hitler »Mein Kampf«, Münchener Ausgabe 1930, Seite 742. Die Tatsache, daß Hitler, nachdem er schließlich den faschistischen Angriff im Jahre 1939 entfesselt hatte, den Krieg im Westen begann, hat diese grundlegende Auffassung des Faschismus nicht wesentlich geändert.

Als Dokument 789-PS hat die Amerikanische Anklagevertretung dem Gerichtshof das Protokoll einer Besprechung vorgelegt, die zwischen Hitler und den Angehörigen des deutschen Oberkommandos am 23. November 1939 stattgefunden hat. In dieser Besprechung hat Hitler, um seine eigenen Worte zu gebrauchen, einen [275] »Einblick in die Gedankenwelt, die mich angesichts der bevorstehenden Ereignisse beherrscht«, gegeben. Die Stelle, die ich jetzt zitieren werde, befindet sich auf Seite 3 der vor Ihnen liegenden Dokumentenmappe.

Im Laufe dieser Übersicht sagte er:

»Ich habe lange gezweifelt, ob ich erst im Osten und dann erst im Westen losschlagen sollte«,...

und weiter:

»Zwangsläufig wurde entschieden, daß der Osten zunächst zum Ausfall gebracht wurde.«

Diese Erklärung Hitlers legt dafür Zeugnis ab, daß der Angriff auf die Sowjetunion in den Plänen der faschistischen Angreifer niemals fallen gelassen wurde, und daß die ganze Frage nur auf das Problem hinauslief, den günstigsten Augenblick für den Angriffsplan zu finden.

Es muß hierbei festgestellt werden, daß diese »westliche« Variante des Beginns des faschistischen Angriffs von ihren Autoren nicht als die günstigste Version betrachtet wurde.

Der gleiche Hitler sagte, genau 5 Monate vor der Besprechung, die ich gerade erwähnt habe, in einer anderen Zusammenkunft, und zwar am 23. Mai 1939, das ist das Dokument der Amerikanischen Anklagevertretung L-79, als er seine Helfershelfer über die gegenwärtige Lage und die politischen Ziele unterrichtete, folgendes, Seite 6 des Dokumentenbuches:

»Zwingt uns das Schicksal zur Auseinandersetzung mit dem Westen, ist es gut, einen größeren Ostraum zu besitzen.«

Dem Plane der Hitler-Verschwörer nach sollten die weiten Räume des Ostens eine entscheidende Rolle in dem Konflikt mit dem Westen spielen.

Und als daher die faschistischen Horden den Kanal zu überschreiten nicht imstande waren und an seinen Ufern stehengeblieben waren, mußten sie neue Wege für weitere Angriffe suchen. Sie begannen, sich sofort für einen Angriff auf die Sowjetunion vorzubereiten, da dies der grundlegende Teil aller ihrer Angriffspläne war, ohne den diese nicht verwirklicht werden konnten.

Ich glaube, daß es unnötig ist, auf die Dokumente eines früheren Zeitabschnittes zu verweisen und insbesondere noch weiter aus Hitlers Buch »Mein Kampf« zu zitieren, wo die Fragen, die im Zusammenhang mit dem Raubüberfall auf die Sowjetunion standen, schon lange vor 1939 formuliert wurden.

Dieses Buch ist dem Gerichtshof seinerzeit vorgelegt worden und entsprechende Abschnitte daraus wurden als Beweismaterial von unseren amerikanischen und britischen Kollegen zitiert.

[276] Die Sowjetische Anklagebehörde beabsichtigt, dem Gerichtshof eine Reihe von Dokumenten vorzulegen, die den geplanten Angriff des faschistischen Deutschlands auf die USSR bestätigen.

Unter diesen Dokumenten befinden sich Schriftstücke aus verschiedenen Archiven, die von Einheiten der Roten Armee auf ihrem Vormarsch erbeutet wurden, Presseerklärungen der faschistischen Führer, darunter auch solche, die von einigen der Angeklagten gemacht wurden, sowie Aussagen von Personen, die verläßliche Informationen darüber besaßen, wie die Vorbereitung für den Angriff auf die Sowjetunion tatsächlich durchgeführt werden sollte.

Die Dokumente der Sowjetischen Anklagebehörde werden in folgender Reihenfolge vorgelegt werden:

  • 1. Kriegsvorbereitung innerhalb Deutschlands,

  • 2. Sicherstellung der Kriegsvorbereitung durch die Tätigkeit des Nachrichtendienstes,

  • 3. Sicherstellung der Teilnahme der Satellitenländer an dem Angriff gegen die Sowjetunion von seiten der faschistischen Verschwörer.

Ich beginne mit dem ersten Abschnitt: Kriegsvorbereitungen innerhalb Deutschlands:

Die Erklärungen Hitlers und seiner Helfershelfer zeigen, daß der Plan eines verbrecherischen Angriffs auf die USSR schon seit langer Zeit in den Köpfen der faschistischen Verschwörer gereift war. Aber abgesehen von dieser Tatsache interessiert uns auch die Frage, wann diese Absichten die konkrete Form unmittelbarer militärischer Vorbereitungen für den räuberischen Krieg gegen die Sowjetunion angenommen haben. Die dem Gerichtshof schön bekannte Weisung Nummer 21, Plan »Barbarossa«, hat am 18. Dezember 1940 die amtliche Formulierung erhalten. Dieses Dokument wurde von der Amerikanischen Anklagebehörde als Dokument 446-PS vorgelegt.

Wenn die Unterschrift des Oberkommandos auf einem derartigen Dokument erscheint, dann ist der Augenblick gekommen, der die lange und intensive Arbeit aller Teile der militärischen Stellen krönt.

Diese Arbeit braucht nicht immer durch schriftliche Befehle angeordnet zu werden. Ihre Geheimhaltung hat es oft notwendig gemacht, sich auf mündliche Befehle zu beschränken. Und im Gegenteil, viele Befehle in einer im Laufe befindlichen Angelegenheit erhalten infolge eines bereits bestehenden strategischen Planes erst die nötige Richtung, obwohl sie rein äußerlich keinen Zusammenhang mit diesen strategischen Plänen zu haben scheinen.

Es scheint deshalb, daß bezüglich der Feststellung des tatsächlichen Augenblicks, in dem die militärischen Pläne zum Angriff auf die Sowjetunion begannen...

[277] VORSITZENDER: General Zorya, wie der Gerichtshof bemerkt, beabsichtigen Sie eine Erklärung General Warlimonts vorzulesen. Dem Gerichtshof ist bekannt, daß dieser General sich in Nürnberg aufhält und ist der Ansicht, daß entsprechend dem Beschluß, den der Gerichtshof vor einigen Tagen in einem anderen Fall gefaßt hat, Sie darauf vorbereitet sein müssen, General Warlimont zum Kreuzverhör durch die Verteidiger erscheinen zu lassen, falls Sie diese Erklärung benützen wollen.

GENERALMAJOR ZORYA: Ich werde einen Auszug aus General Warlimonts Aussagen bald vortragen. Dieses Verhör ist von dem Sowjet-Anklagevertreter General Alexandrow durchgeführt worden, und sollte die Verteidigung auf einem Kreuzverhör des Generals Warlimont hier vor dem Gerichtshof bestehen, so wird die Sowjetische Anklagebehörde ihrerseits alles unternehmen, um dem Wunsch der Verteidigung zu entsprechen.


VORSITZENDER: Selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß ich mich nicht irre, wenn ich sage, daß Warlimont in Nürnberg zur Verfügung steht. Bitte, fahren Sie fort!


GENERALMAJOR ZORYA: Ich sprach also davon, daß es zur Feststellung des genauen Zeitpunkts des Beginns der militärischen Vorbereitungen des Angriffs auf die Sowjetunion zweckmäßig erscheint, nicht nur Dokumente zu benützen, da nicht alles auf dem Papier festgelegt wird, sondern auch die Aussagen der Personen heranzuziehen, die unmittelbar mit der Verwirklichung dieser Vorbereitungen beschäftigt waren.

Ich möchte hier diejenigen Aussagen von Walter Warlimont vorbringen, über die Sie, Herr Vorsitzender, soeben sprachen. Diese Aussagen wurden von Warlimont am 13. November 1945 gemacht.

Ich lege dieses Dokument als Beweismittel USSR-263 vor.

Walter Warlimont war bekanntlich der Chef der Abteilung Verteidigung im OKW und später stellvertretender Chef des Wehrmachtführungsstabes.

Ich verlese den Teil der Aussage, der sich auf die uns vorliegende Frage bezieht. Ich bitte, die Seite 2 des russischen Textes aufzuschlagen, die der Seite 20 des Ihnen vorliegenden Dokumentenbuches entspricht.

Warlimont sagt auf die Fragen der Anklagebehörde folgendes aus:

»Ich persönlich erfuhr von diesem Plan am 29. Juli 1940. An diesem Tage ist Generaloberst Jodl in dem Extrazug in Bad Reichenhall eingetroffen, wo sich auch die Abteilung ›L‹ des Wehrmachtführungsstabes befand. Hitler war in Berchtesgaden. Dies war uns gleich aufgefallen, da Generaloberst Jodl vorher uns kaum jemals einen Besuch abstattete. Außer [278] mir hat er auch den drei höheren Offizieren befohlen zu erscheinen.«

Ich lasse jetzt einige Zeilen aus und gehe auf die dritte Seite des Protokolls über das Verhör von Warlimont über, die der Seite 21 des Dokumentenbuches entspricht:

»Ich kann sie nicht wörtlich wiederholen, aber der Sinn war folgender:

Jodl erklärte, daß sich der Führer für die Vorbereitung des Krieges gegen Rußland entschieden hätte. Der Führer begründete dies damit, daß der Krieg mit Rußland früher oder später kommen müsse und daß es besser sei, diesen Feldzug in Verbindung mit dem jetzigen Kriege durchzuführen, oder in jedem Falle die Vorbereitungen zu diesem Krieg zu treffen.«

Ich lasse einige Zeilen aus, die keine Bedeutung für die uns interessierende Frage haben, und fahre fort:

»Hierbei oder bei einer späteren Gelegenheit erklärte Jodl, daß Hitler beabsichtige, den Krieg schon im Herbst 1940 gegen die Sowjetunion anzufangen. Später aber hat er diesen Plan aufgegeben. Die Ursachen waren folgende: Der Aufmarsch der Armee konnte zu dieser Zeit noch nicht durchgeführt werden. Zu diesem Zweck fehlten die nöti gen Voraussetzungen in Polen: Eisenbahnen, Unterkünfte, die Brücken waren nicht für den Vormarsch der schweren Panzer vorbereitet, Verbindungen, Flugplätze, dies alles war noch nicht organisiert... Es wurde daher ein Befehl erlassen, der alle Voraussetzungen für die Vorbereitung und Durchführung eines solchen Feldzuges schaffen sollte.«

Auf die Frage der Anklagebehörde darüber, ob dies der Befehl vom 9. August 1940 sei, der »Aufbau Ost« genannt wurde, antwortete Warlimont:

»Ja. Der Befehl wurde im Führungsstab nach den Weisungen von General Jodl ausgearbeitet....

... da nach der Meinung von General Jodl die Zusammengruppierung nur dann geschehen konnte, wenn alle in dem Befehl angegebenen Vorbereitungen erfüllt waren.«

Weiter erklärte Warlimont in seiner Aussage, daß die Vorstudie zum Plan »Barbarossa« zunächst als Plan »Fritz« bezeichnet, Hitler am 5. Dezember 1940 vorgetragen und nach seiner redaktionellen Bearbeitung am 18. Dezember herausgegeben wurde.

Ich glaube, daß die Aussage eines früheren Feldmarschalls der deutschen Armee, wie Friedrich Paulus, der unmittelbar Anteil sowohl an den Vorbereitungen als auch an der Durchführung des [279] Plans »Barbarossa« genommen hat, für die Untersuchung dieses Falles von beachtlicher Hilfe sein kann.

Ich lege diese Aussage von Friedrich Paulus vom 9. Januar 1946, die in einem Kriegsgefangenenlager angefertigt wurde, als Dokument USSR-156 vor und beantrage, daß sie als Beweismittel zugelassen wird.

DR. NELTE: Herr Präsident, ich möchte nur bemerken, daß ich bezüglich Paulus diese Urkunde nicht besitze. Es scheint aber so, als ob es sich um eine gleiche Erklärung handelt, die den Verteidigern noch nicht zugestellt werden konnte. Wenn die Sowjetische Anklagebehörde mir nun die Erklärung jetzt geben könnte, würde ich dann entscheiden, ob ich den Einspruch in der Form, wie ich ihn allgemein am Anfang dieser Sitzung eingelegt habe, jetzt zur Entscheidung vorlegen könnte.


[Die Urkunden werden Dr. Nelte überreicht.]


Nach dem mir jetzt vorliegenden Originaltext handelt es sich um dieselbe Art der Erklärung des Feldmarschalls Paulus. Paulus hat in einem Schreiben an die Regierung der Sowjetrepubliken seine Meinung ausgedrückt, und die Sowjetische Delegation hat dieses Schreiben im Original – so nehme ich an – Ihnen vorgelegt. Diese Photokopie enthält weder eine amtliche Beglaubigung der Sowjetbehörde, noch ist diese Erklärung ein Affidavit, das als Beweismittel zugelassen werden könnte. Ich bitte daher, aus Anlaß dieses Einzelfalles allgemein die Frage, die ich zu Beginn dieser Sitzung stellte, zu entscheiden, auch schon, damit die Sowjetische Anklagebehörde für die Zukunft die Behandlung ähnlicher Erklärungen durch das Hohe Gericht kennt.

VORSITZENDER: Herr General, sind Sie bereit, auf die Ausführungen des Dr. Nelte zu antworten?

GENERALMAJOR ZORYA: Jawohl. Entsprechend dem bei einer der vorhergehenden Sitzungen geäußerten Wunsche des Gerichtshofes, hat die Sowjetische Anklagebehörde dafür gesorgt, daß alle Originaldokumente der Sowjetanklage oder Schriftstücke, die die Echtheit dieser Dokumente beglaubigen, durch das Generalsekretariat dem Gerichtshof zur Verfügung gestellt werden, wobei der Ort, wo sie sich befinden, angegeben wird.

Außerdem hat die Sowjetische Anklagebehörde die Absicht, dafür zu sorgen, daß die Zeugen, deren Aussagen die Sowjetische Anklagebehörde benutzen will und die von besonderem Interesse sind, nach Nürnberg vorzuladen, damit sie hier mündlich verhört werden können, und damit die Verteidigung, falls sie es wünscht, ein Kreuzverhör vornehmen kann.

[280] Die Mitteilungen von Paulus, auf die ich mich in einigen Teilen meines Berichts berufen will, und über die der Vertreter der Verteidigung soeben sprach, können spätestens bis heute Abend geprüft werden, worauf Friedrich Paulus vor den Gerichtshof vorgeladen werden wird.


VORSITZENDER: Aus dem, was Sie soeben gesagt haben, Herr General, entnehme ich, daß Sie eine beglaubigte Photokopie der Aussage des Feldmarschalls Paulus, so wie es der Gerichtshof wünscht, das heißt eine Bestätigung, daß die Photokopie eine wahre Kopie des Originals darstellt, beibringen werden.

Was die Herbeischaffung von wichtigen Zeugen betrifft, wird Feldmarschall Paulus als Zeuge vorgeladen, damit er von den Verteidigungsanwälten ins Kreuzverhör genommen werden kann.

Dr. Nelte, ich glaube, das erledigt Ihren Einspruch?


DR. NELTE: Das Grundsätzliche an dieser Frage erscheint mir doch darin zu liegen, daß der amtliche Beweis dafür geführt wird, daß die Urkunden, die vorgelegt werden, auch dem wirklichen Willen derjenigen entsprechen, die diese Erklärungen abgegeben haben. Erklärungen sind immer nur ein zweifelhafter Ersatz für die Zeugenvernehmungen selbst.

Die Verteidigung ist sich der Schwierigkeiten wohl bewußt, die besonders auch die Sowjetische Anklagebehörde hat, um Zeugen dort vorzuführen, wo sie zum Beispiel Berichte vorlegt. Die Verteidigung erkennt das an; um so mehr sollte man in den Fällen, in denen es auf die Individualität des einzelnen Zeugen und auf die Bedeutung für gewisse Fragen ankommt, doch der Erklärung die persönliche Vernehmung vorziehen. Wo das aber auch aus Gründen, die wir nicht beurteilen können, unmöglich ist, wäre es jedenfalls erwünscht, daß diejenigen, die diese Erklärungen abgegeben haben, diese Erklärungen in den Formen der Zeugenaussage oder in der Form des Affidavits geben.

Wenn die Sowjetische Delegation nunmehr eine Beglaubigung dafür beibringt, daß diese Erklärungen den originalen Erklärungen entsprechen, so erscheint uns dies keine Verstärkung der Erklärung. Wir zweifeln keinen Augenblick daran, daß Erklärungen dieser Art bei der Sowjetischen Delegation vorliegen. Es kommt der Verteidigung nicht so sehr auf diese formale Bestätigung an, als darauf, die Möglichkeit der materiellen Beweiserhebungen zu erhöhen. Wenn die Sowjetische Anklagebehörde uns auf diesem Gebiet helfen könnte, wären wir ihr dankbar.


VORSITZENDER: Sie können fortfahren, Herr General.


GENERALMAJOR ZORYA: Ich glaube, daß die Aussagen von Friedrich Paulus unserer Untersuchung wertvollen Aufschluß geben können. Ich lege nunmehr den Teil aus der Aussage von Paulus [281] vor, auf den ich mich bezogen habe, und werde denjenigen Teil verlesen, der die Vorbereitung des Planes »Barbarossa« behandelt. Ich bitte, die Seite 27 des dem Gerichtshof vorliegenden Dokumentenbuches aufzuschlagen. Dort, auf Seite 2 der Aussagen von Paulus, werden Sie die Stellen, die ich verlesen werde, mit Bleistift angezeichnet finden:

»Vom 3. September ab...


VORSITZENDER: Herr General, nachdem es bereits 12.45 Uhr ist, würde ich vorschlagen, mit dem Verlesen dieses Dokuments vor der Pause nicht anzufangen.


GENERALMAJOR ZORYA: Jawohl, Herr Vorsitzender.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 7, S. 256-283.
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