Nachmittagssitzung.

[343] GENERALMAJOR ZORYA: Herr Vorsitzender, im weiteren Verlauf meines Berichts hatte ich die Absicht, die Aussagen des Generals der früheren deutschen Armee, Buschenhagen, vorzulegen. Ich gebe jedoch diese Absicht auf, da die Sowjetische Anklagebehörde in der Lage ist, diesen Zeugen in der Gerichtsverhandlung zu vernehmen. Ich bitte daher um Erlaubnis des Gerichtshofs, diesen Zeugen in den Gerichtssaal führen zu lassen und ihn vernehmen zu dürfen.

VORSITZENDER: Möchten Sie ihn jetzt vorrufen?


GENERALMAJOR ZORYA: Dies wäre aus technischen Gründen angenehm und würde die Arbeit der Anklage erleichtern.


VORSITZENDER: Jawohl, gewiß.


[Der Zeuge Buschenhagen betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wie heißen Sie?

ZEUGE ERICH BUSCHENHAGEN: Erich Buschenhagen.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir jetzt den Eid nachsprechen:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


GENERALMAJOR ZORYA: Herr Zeuge, teilen Sie dem Gerichtshof mit, wann und wo Sie geboren sind.

BUSCHENHAGEN: Ich bin am 8. Dezember 1895 in Straßburg im Elsaß geboren.


GENERALMAJOR ZORYA: Nennen Sie, bitte, Ihren letzten militärischen Titel.


BUSCHENHAGEN: Ich bin General der Infanterie des deutschen Heeres gewesen. Ich hatte zuletzt die Dienststellung eines kommandierenden Generals des 52. Armeekorps.


GENERALMAJOR ZORYA: Sagen Sie, bitte, haben Sie am 26. Dezember 1945 eine Erklärung im Zusammenhang mit dem Helsinki-Prozeß gemacht?


BUSCHENHAGEN: Jawohl.


GENERALMAJOR ZORYA: Bestätigen Sie diese Erklärung auch jetzt?

BUSCHENHAGEN: Jawohl.


[343] GENERALMAJOR ZORYA: Sagen Sie, bitte, was ist Ihnen über die Vorbereitungen des faschistischen Deutschlands für den Überfall auf die Sowjetunion bekannt?


BUSCHENHAGEN: Ende Dezember 1940 wurde ich in meiner Eigenschaft als Chef des Generalstabs der deutschen Truppen in Norwegen in das deutsche OKH berufen, wo der damalige Chef des Generalstabs, Generaloberst Halder, eine Besprechung abhielt mit den Generalstabschefs der Heeresgruppen und der selbständigen Armeen, zu denen meine Armee gehörte. In dieser Besprechung wurden wir bekanntgemacht mit der am 18. Dezember 1940 herausgegebenen Weisung 21 des OKW, dem »Barbarossa-Plan«. Es wurde uns in Vorträgen die Grundlage für die beabsichtigte Angriffsoperation gegen Sowjetrußland gegeben. Aus der Weisung erfuhr ich, daß auch Truppen meiner Armee an dieser Angriffsoperation beteiligt waren. Infolgedessen interessierte mich ein Vortrag besonders, den der damals auch im OKH anwesende Generalstabschef der finnischen Armee, Generalleutnant Heinrichs, hielt. Er sprach damals über die Kriegshandlungen im finnisch-sowjetischen Winterkrieg; er gab ein Bild über die Kampfweise und den Kampfwert sowohl der Roten Armee wie der finnischen Truppen. General Heinrichs hatte damals auch Besprechungen mit Generaloberst Halder, an denen ich selbst nicht teilgenommen habe, von denen ich aber annehmen muß, daß sie sich mit einem möglichen Zusammenwirken finnischer und deutscher Truppen bei einem deutsch-sowjetischen Konflikt befaßt haben. Es bestand bereits seit dem Herbst 1940 eine deutsch-finnische militärische Zusammenarbeit; und zwar hatte die deutsche Luftwaffe mit dem finnischen Generalstab einen Transitverkehr für die Beförderung von Material und Personal von Nord-Norwegen zu den finnischen Häfen vereinbart. Dieser Transitverkehr wurde dann in Besprechungen, die der deutsche Militärattaché in Helsinki im Auftrage des OKW führte, im Winter 1940 erweitert zu einem allgemeinen Durchgangsverkehr der Deutschen Wehrmacht von Nord-Norwegen zu den finnischen Ostseehäfen. Zu seiner Durchführung wurde eine deutsche Heeresdienststelle in die Hauptstadt Lapplands, Rovanjemi, verlegt und eine deutsche Heerestransporteinheit an die Eismeerstraße Petsamo-Rovanjemi gebracht. Es wurden ferner Verpflegungsausgabestellen und Ämter eingerichtet, an dieser Eismeerstraße und an den Bahnstrecken, die von Rovanjemi zu den Häfen an der finnischen Südküste führten. Im Dezember oder Januar, also 1940/41, habe ich dann mit dem OKW Besprechungen geführt über die Einzelheiten der Teilnahme der Truppen aus Norwegen im Verein mit den finnischen Truppen im Angriff gegen Sowjetrußland.


GENERALMAJOR ZORYA: Mußten Sie nicht auch Besprechungen mit dem finnischen Generalstab über gemeinsame Operationen gegen die Sowjetunion führen?


[344] BUSCHENHAGEN: Jawohl.


GENERALMAJOR ZORYA: Sagen Sie, wer bevollmächtigte Sie zu diesen Besprechungen und wie verliefen diese Verhandlungen?


BUSCHENHAGEN: Vollmacht und Auftrag hatte Ich vom OKW, dem meine Armee und damit auch meine Person unmittelbar unterstellt waren. Ich bekam im Februar 1941, nachdem die Grundlagen geklärt waren für die Teilnahme der Truppen aus Norwegen und aus dem finnischen Territorium, den Auftrag, nach Helsinki zu reisen und dort mit dem finnischen Generalstab persönlich Fühlung zu nehmen und die Operationen aus Mittel- und Nordfinnland zu besprechen. Ich erreichte am 18. Februar 1941 Helsinki und hatte an den beiden folgenden Tagen Besprechungen mit dem finnischen Generalstabschef, General Heinrichs, seinem Vertreter, General Airo, und dem Chef der Operationsabteilung des finnischen Generalstabs, Oberst Tapola. In diesen Besprechungen wurden die Möglichkeiten von Operationen aus Mittel-und Nordfinnland, insbesondere aus dem Raum um Kuusamo und um Rovanjemi, ebenso wie aus dem Raum um Petsamo erörtert. Diese Besprechungen führten zu einer Übereinstimmung der Auffassungen. Nach den Besprechungen reiste ich mit dem Chef der Operationsabteilung des finnischen Generalstabs, Oberst Tapola, nach Mittel- und Nordfinnland, um an Ort und Stelle den Raum von Urinsalmo-Kuusamo, den Raum ostwärts Rovanjemi und Petsamo, das Gelände, die Aufmarsch- und Unterkunftsmöglichkeiten und die Möglichkeiten von Operationen aus diesen Räumen zu erkunden. Zu diesen verschiedenen Erkundungen reisten jeweils in den Gebieten die örtlichen finnischen Befehlshaber. Die Reise endete am 28. Februar in Torneo an der finnisch-schwedischen Grenze. In einer Schlußbesprechung wurde das Ergebnis festgelegt, daß eine Operation aus dem Raume von Kuusamo und Helsinki und eine Operation aus dem Raume ostwärts Rovanjemi in Richtung nach Basikamo erfolgversprechend sei, und daß dagegen einem etwaigen operativen Vorgehen, von Petsamo Richtung Rovanjemi auszugehen, erhebliche Geländeschwierigkeiten entgegenständen. Damit endete meine erste Besprechung bei dem finnischen Generalstab. Das Ergebnis dieser Besprechung wurde vom deutschen Oberkommando in Norwegen ausgearbeitet, ein Operationsentwurf für die gemeinsame Operation aus dem finnischen Raume. Dieser Operationsentwurf wurde dem OKW vorgelegt und fand seine Billigung. Er erhielt durch das Oberkommando Norwegen dann später den Namen »Blaufuchs«.

Im Mai, und zwar am 24. Mai, traf ich – es war die zweite Begegnung – den finnischen Generalstabschef Heinrichs, der in das Führerhauptquartier eingeladen war, in Brandenburg und flog mit ihm zusammen nach München, wo ich mit ihm und seinem Abteilungschef der Operationsabteilung des finnischen Generalstabs, [345] Oberst Tapola, eine Besprechung zu der Vorbereitung der dann kommenden Besprechung in Salzburg hatte. Am 25. fand dann in Salzburg im OKW eine Besprechung zwischen dem OKW, Feldmarschall Keitel, Generaloberst Jodl auf der einen Seite, und auf der anderen Seite Generalleutnant Heinrichs und Oberst Tapola, statt, in der die Grundlagen für das Zusammenwirken zwischen deutschen und finnischen Truppen festgelegt wurde.

Nach dieser Besprechung reiste ich mit General Heinrichs zurück nach Berlin; dort fanden weitere Besprechungen statt im Wirtschafts- und Rüstungsamt des OKW über Materiallieferungen an die finnische Armee. Es fanden ferner statt Besprechungen im Generalstab der Luftwaffe über gemeinsame Fragen des Luftkrieges und der Verstärkung der finnischen Luftwaffe mit Material. General Heinrichs hatte dann noch im Anschluß an diese Besprechungen eine Zusammenkunft mit Generaloberst Halder, an der ich persönlich aber nicht teilgenommen habe. Zum dritten Male traf ich dann am 2. Juni mit dem finnischen Generalstab zusammen. In meiner Erklärung vom 26. Dezember habe ich diese Besprechung datiert: Ende April, Anfang Mai; ich habe mich da um einen Monat geirrt; tatsächlich hat sie stattgefunden am 2. Juni. In diesen Besprechungen, die wiederum mit General Heinrichs, General Halder und Oberst Tapola geführt wurden, wurden nun die Einzelheiten des Zusammenwirkens festgelegt, und zwar Zeitplan und Geheimhaltungsmaßnahmen für die finnische Mobilmachung. Dabei wurde festgelegt, daß diese finnische Mobilmachung zunächst in Form der Verstärkung des Grenzschutzes, und dann in Form von vermehrten Einziehungen zu Übungen von Reservisten und Reserveoffizieren stattfinden solle. Es wurde weiter festgelegt der Aufmarsch und die Gliederungen deutsch-finnischer Kräfte. Die Gliederung derart, daß die finnischen Hauptkräfte unter dem Kommando des Feldmarschalls Mannerheim im Süden zusammenwirken sollten mit der aus Ostpreußen vorgehenden deutschen Heeresgruppe Nord, und zwar auf Leningrad, zum Teil auch nach ostwärts des Ladogasees. Die übrigen finnischen Kräfte sollten, unterstellt dem Generaloberst von Falkenhorst, nördlich des Oulu-Flusses, des Oulu-Joki, operieren. Für diese Armee des Generalobersten von Falkenhorst waren drei Angriffsrichtungen festgelegt. Es sollte mit einer Südgruppe aus dem Raum um Kuusamo über Kerskienski die Murmanskbahn angegriffen werden; mit einer Mittelgruppe aus dem Raum ostwärts von Rovanjemi über Salla-Kandalakscha, und schließlich mit einer Nordgruppe aus dem Raum um Petsamo gegen Murmansk. Über all diese Fragen wurde völlige Übereinstimmung erzielt. Daneben wurden noch Einzelheiten besprochen über Nachrichtenaustausch, über Benutzung der finnischen Transportmittel und von Vertretern der Luftwaffe über gemeinsame Fragen des Luftkrieges und über [346] die Ausnutzung der finnischen Flughäfen für die Zwecke der deutschen Luftwaffe.

Nach diesen Besprechungen kehrte ich nach Deutschland zurück, um die Besprechungen festzulegen und für die deutsche Seite in die Tat umzusetzen. Ich flog dann erneut am 12. oder 13. Juni nach Helsinki, und zwar mit dem als deutschen Verbindungsgeneral bei der finnischen Wehrmacht ernannten Generalleutnant Erfurt. Wir trafen in Helsinki General Heinrichs; ich übergab ihm ein Protokoll der von den vorhergehenden Besprechungen festgelegten Vereinbarungen; er erkannte dieses Protokoll an, bis auf eine Kleinigkeit, und dann übergab ich meine Geschäfte an den Generalleutnant Erfurt, als Verbindungsmann des finnischen Generalstabs, um meine Tätigkeit als Generalstabschef der deutschen Armee in Lappland zu übernehmen.


GENERALMAJOR ZORYA: Ich möchte noch eine letzte Frage stellen. Wenn es Ihnen nicht zu schwierig ist, möchte ich Sie bitten, uns mitzuteilen, welchen Charakter diese Vorbereitungen des OKW und des finnischen Generalstabs trugen. Insbesondere, ob beim Entwerfen der Operation die Notwendigkeit der Verteidigung in Betracht gezogen wurde?


BUSCHENHAGEN: Die gesamten Vereinbarungen zwischen dem deutschen OKW und dem finnischen Generalstab bezweckten von vorneherein die Teilnahme der finnischen Armee und der auf finnischem Boden eingesetzten deutschen Truppen an dem Angriffskrieg gegen die Sowjetunion. Darüber bestand kein Zweifel. Wenn der finnische Generalstab nach außen hin zwar immer betonte, daß alle seine Maßnahmen nur Verteidigungscharakter trugen, so war das nur eine Tarnung. Tatsächlich bestand von Anfang an beim finnischen Generalstab gar kein Zweifel, daß alle Vorbereitungen dem Angriff gegen die Sowjetunion dienten. Dafür sprachen ja alle Vorbereitungen selbst, die getroffen worden sind, die Tatsache der Bereitstellung, die Zielsetzung vor allen Dingen für den Angriff. Mit der Möglichkeit eines sowjetischen Angriffs auf Finnland wurde zu keiner Zeit gerechnet. Da die Angriffsoperationen aus dem finnischen Territorium aus zwingenden militärischen Gründen erst etwa acht bis zehn Tage nach dem allgemeinen Beginn des Angriffs auf Sowjetrußland beginnen konnten, waren natürlich gewisse Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Während und nach dem Angriff aber, die ganze Gliederung der Truppen, die Art der Bereitstellung der Truppen dienten ganz allein der Offensive und nicht der Defensive. Ich glaube, Sie ersehen daraus zur Genüge den Angriffscharakter aller Vorbereitungen.


GENERALMAJOR ZORYA: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


[347] VORSITZENDER: Wünscht die Französische Anklagebehörde Fragen zu stellen?


FRANZÖSISCHE ANKLAGEBEHÖRDE: Keine Frage.


VORSITZENDER: Wünscht die Anklagevertretung der Vereinigten Staaten irgendwelche Fragen zu stellen?


ANKLAGEBEHÖRDE FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Keine Frage.

VORSITZENDER: Wünschen die Verteidiger mit dem Kreuzverhör zu beginnen?


DR. LATERNSER: Herr Zeuge, in diesem Gerichtsverfahren ist eine Gruppe von Personen angeklagt, mit dem Ziele, diese Gruppe für verbrecherisch zu erklären. Zu dieser Gruppe gehören, um es ganz kurz zu sagen, alle Oberbefehlshaber der Wehrmachtsteile. Ist Ihnen bekannt geworden, vor Beginn des Angriffs gegen die Sowjetunion, daß ein Befehl herausgekommen ist, nach dem die gefangengenommenen Kommissare zu erschießen seien?


BUSCHENHAGEN: Ja.


DR. LATERNSER: Haben Sie über diesen Befehl gelegentlich mit Ihrem Oberbefehlshaber, Generaloberst von Falkenhorst, gesprochen?


BUSCHENHAGEN: Jawohl.


DR. LATERNSER: Welche Meinung vertrat der Generaloberst Falkenhorst und Sie über diesen Befehl?


BUSCHENHAGEN: Daß dieser Befehl verbrecherisch war.


DR. LATERNSER: Nachdem Sie dieser Meinung waren, möchte ich Sie fragen, ob im Bereich Ihrer Armee dieser Befehl zur Durchführung gekommen ist?

BUSCHENHAGEN: Er ist praktisch nicht zur Durchführung gekommen.


DR. LATERNSER: Aus welchen Gründen ist er nicht zur Durchführung gekommen? Weil etwa der Befehlshaber und sein Chef und Sie, Herr Zeuge, der Meinung waren, daß dieser Befehl nicht ausgeführt werden dürfe, oder ist vielleicht die Durchführung nicht praktisch gewesen, weil – wie bekannt ist – die Sowjetkommissare bis zum letzten kämpften und fielen, und in Fällen, in denen sie in Gefangenschaft geraten sind, dann ihre Papiere, die sie als Kommissare kenntlich machten, rechtzeitig vorher vernichtet haben? Aus welchem Grund ist nun dieser Befehl praktisch nicht durchgeführt worden?


BUSCHENHAGEN: Einmal, weil gerade aus der Einstellung des Generalobersten von Falkenhorst und mir heraus dieser Befehl [348] mit Bemerkungen versehen erst weitergegeben worden ist und die Truppen also wußten, daß wir nicht damit innerlich einverstanden waren, und wir beide bei unseren kommandierenden Generalen vollstes Verständnis gefunden haben, und zweitens auch aus dem Grunde, den Sie anführen, weil auch tatsächlich nicht, soweit ich mich erinnern kann, uns ein Kommissar in die Hände gefallen ist.


DR. LATERNSER: Herr Zeuge, kennen Sie irgendwelche andere Oberbefehlshaber, die hinsichtlich dieses Befehls die gleiche Einstellung gehabt haben?


BUSCHENHAGEN: Nein.


DR. LATERNSER: Liegt das vielleicht daran, daß Sie jetzt die Frage verneinen, daß Sie mit anderen nicht gesprochen haben darüber?


BUSCHENHAGEN: Ich habe mit anderen nicht gesprochen, denn ich war in Norwegen so abgesondert von allen anderen Armeen, daß ich keine Gelegenheit gehabt habe, mit jemand anderem darüber zu sprechen.


DR. LATERNSER: Herr Zeuge, sind Sie nicht der Meinung, daß der überwiegende, der bei weitem überwiegende Teil der Oberbefehlshaber die gleiche Meinung vertreten hat über diesen Befehl wie Sie und Ihr Oberbefehlshaber?


BUSCHENHAGEN: Das kann ich nicht sagen, denn ich stecke in den Köpfen dieser Männer nicht drin.


DR. LATERNSER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


VORSITZENDER: Wünschen die anderen Verteidiger irgendwelche Fragen zu stellen. – Wollen Sie noch weitere Fragen im Rückkreuzverhör stellen, Herr General?


GENERALMAJOR ZORYA: Ich habe keine Fragen mehr zu stellen.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann abtreten.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


GENERALMAJOR ZORYA: In der Vormittagssitzung bin ich bei den Aussagen des früheren rumänischen Kriegsministers Pantazi stehengeblieben. Ich möchte diese Aussagen dem Gericht als Dokument USSR-154 vorlegen. Pantazi beschreibt darin ausführlich die Vorbereitungen Rumäniens für den Krieg. Ich bitte, diese Aussagen als Beweis zuzulassen. Sie befinden sich auf Seite 71 des Dokumentenbuches. Ich möchte den Teil der Aussagen verlesen, der für unsere Sache von Interesse ist:

»Die Vorbereitung Rumäniens zum Kriege gegen die Sowjetunion begann ab November 1940, als nach Bukarest, laut des [349] von Antonescu abgeschlossenen Abkommens über den Anschluß Rumäniens an den Dreimächtepakt, die deutschen Militärmissionen gekommen waren, die aus Gruppen von ausbildenden Offizieren des Heeres und der Luftstreitkräfte, mit dem Generaloberst Hansen und dem Generalmajor Speidel an der Spitze, bestanden.

Mit der Ankunft der deutschen Militärmissio nen nach Rumänien hatte der Chef des rumänischen Generalstabs, General Ioaniþiu, nach der Anweisung von Antonescu, einen Truppenbefehl über die Zulassung der deutschen ausbildenden Offiziere in die rumänischen Truppenteile zwecks ihrer Neuorganisierung und der Umschulung der rumänischen Truppen nach der deutschen Ausbildungsvorschrift erteilt.

Alle rumänischen Reserveoffiziere mußten damals laut der Anweisung des Marschalls Antonescu einen zweimonatigen Lehrgang zum Zwecke ihrer Umschulung unter der Leitung der Deutschen durchmachen.

Im Verlaufe der Umschulung von Offizieren hatte der rumänische Generalstab einen Plan über die Einberufung von 12 Jahrgängen auf den Kriegsfall ausgearbeitet, so daß diese Jahrgänge zum 1. Juli 1941 nach der deutschen Ausbildungsvorschrift ausgebildet sein sollten.

Die höheren rumänischen Offiziere aller Waffengattungen sollten ebenfalls umgeschult werden.

Also wurde die ganze rumänische Armee und die Luftflotte zu Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion nach dem deutschen Muster neu organisiert und umgeschult.«

Ich lasse zwei unwichtige Absätze aus und beginne mit dem zweiten Absatz auf Seite 72 des Dokumentenbuches. Es handelt sich ebenfalls um Aussagen von Pantazi.

VORSITZENDER: General, in Anbetracht des von Ihnen bereits vorgelegten Beweises ist der Gerichtshof der Meinung, daß Sie diese Einzelheiten der in Rumänien gemachten Vorbereitungen weglassen und zu der Stelle übergehen können, die sich mit der Anzahl der an der rumänisch-russischen Grenze zur Aufstellung gelangten deutschen Divisionen befaßt.

GENERALMAJOR ZORYA: Ja, diese Frage ist von Bedeutung. Ich fürchte, im Augenblick nicht genau sagen zu können, wo diese Frage erwähnt wird. Es ist auf Seite 74 des Dokumentenbuches.

»In diesem Zusammenhang wurden die bereits mobilisierten und in Kampfbereitschaft gegen die Sowjetunion stehenden Divisionen im Februar 1941 auf Befehl des Marschalls Antonescu an die Grenzen von Nordbukowina und Bessarabien [350] verschoben. Diese Divisionen waren: die 4. Gebirgsjägerdivision, die 7., 8. und 21. Infanteriedivision, eine Gardeinfanteriedivision, ein Kavalleriekorps und noch eine Infanteriedivision, an deren Bezeichnung ich mich nicht mehr erinnere. Außerdem wurden drei deutsche Divisionen aus der Zahl der 21 deutschen Divisionen, die durch Rumänien nach Griechenland kamen, herausgezogen und an die Sowjetgrenze verschoben.«

Ich lasse verschiedene Absätze weg. Auf Seite 73 des Dokumentenbuches ist folgende Stelle mit Bleistift unterstrichen:

»Auf Befehl des Marschalls Antonescu wurden folgende Divisionen im Mai 1941 an die Sowjetgrenze zusätzlich verschoben:

Eine Grenzschutzdivision, die 3. und die 1. Gebirgsjägerdivision, die 13. Infanteriedivision und eine Panzerdivision. Zugleich mit diesen Divisionen hatten die Deutschen noch sieben eigene Divisionen an die Sowjetgrenze verschoben.

Folglich, zu Beginn des bewaffneten Überfalls seitens Rumäniens und Deutschlands auf die Sowjetunion, wurden 12 rumänische und 10 deutsche Divisionen an der rumänisch-russischen Grenze in der Gesamtstärke von ungefähr 600000 Mann zusammengezogen.«

Die dem Gerichtshof soeben vorgelegten Dokumente erlauben auf diese Weise die Feststellung, daß gemäß den Generalstabsanweisungen der faschistischen Verschwörer die Vorbereitungen Rumäniens für den Angriff auf die Sowjetunion bereits vor dem Zeitpunkt anfingen, ehe sie im Plan »Barbarossa« zu Papier gebracht worden sind.

Nach dem erfolgten Überfall auf die Sowjetunion erwarteten die Hitler-Lakaien von ihren Herren Dankbarkeit für die geleisteten Dienste.

Am 27. Juli 1941 sandte Hitler an Antonescu ein Schreiben, in dem er ihm und seiner Armee seine Dankbarkeit aussprach.

Ich lege dem Gerichtshof dieses von Hitler an Antonescu gerichtete Schreiben als Dokument USSR- 237 vor. Hitler schreibt darin, im Absatz 3 der ersten Seite der russischen Übersetzung dieses Briefes, Seite 74 in Ihrem Dokumentenbuch:

»Zu diesen großen Erfolgen Ihnen nun heute aus ganzem Herzen zu gratulieren, ist mir persönlich eine ebenso große Freude wie eine verständliche Genugtuung. Die Rückgewinnung Bessarabiens ist der natürlichste Lohn für Ihre und Ihrer tapferen Truppen Anstrengungen.«

Die Versprechungen der faschistischen Anführer beschränkten sich nicht allein auf Bessarabien.

[351] Ich bitte den Gerichtshof um Erlaubnis, auf die Unterhaltung zwischen Antonescu und dem Angeklagten Ribbentrop vom 12. Februar 1942 zurückzukommen. Diese Besprechung ist von mir als Dokument USSR-233 vorgelegt worden. Ich beziehe mich auf die dritte Seite der russischen Übersetzung dieses Schriftstücks, dritter Absatz von oben auf dieser Seite, welche die Herren Richter auf Seite 61 im Dokumentenbuch finden können. Diese Stelle enthält folgende von Antonescu gemachte Niederschrift:

»Ich rief Herrn von Ribbentrop ins Gedächtnis, daß während des von ihm gegebenen Banketts er einen Pokal auf das Wohl Groß-Rumäniens erhoben habe, worauf ich erwidert habe, daß wir uns der Achse angeschlossen haben, um ein ›Groß-Rumänien‹ zu schaffen.«

Was sollte nun dieses »Groß-Rumänien« darstellen, auf das der Angeklagte Ribbentrop sein Glas erhob?

Dies kann aus dem von mir jetzt überreichten Dokument USSR-242 ersehen werden. Es handelt sich um ein Schreiben von Antonescu an Hitler, einen Durchschlag vom 17. August 1941. Ich ersuche um Annahme dieses Schriftstücks als Beweisstück und halte es für notwendig, die Absätze zwei und vier zu verlesen. In der russischen Übersetzung ist es auf Seite 2 enthalten und in dem in Ihrem Besitz befindlichen Dokumentenbuch auf Seite 78. Ich zitiere den zweiten Absatz, Antonescu schreibt:

II. »Nach dem Willen Eurer Exzellenz übernehme ich die Verantwortung für die Sicherung, Ordnung und Sicherheit des Raumes zwischen Dnjestr und Dnjepr, wobei es nur notwendig ist, diesen Raum im Norden zu limitieren.«

Absatz 4 dieses Briefes lautet:

IV. »Um die Ordnung und die Führung der wirtschaftlichen Ausbeutung des besetzten Gebietes zu sichern, halte ich es angesichts der Fortdauer der Kriegshandlungen für durchaus nötig, die autoritäre Führung zu schaffen.

Daher bitte ich Eure Exzellenz, mir genaue Weisungen zu erteilen, die meine Rechte und meine Zuständigkeit für die Verwaltung und die ökonomische Ausbeutung des Raumes zwischen Dnjestr und Bug bestimmen sollen, ebenso wie in bezug auf die Überwachung, die Ordnung und die Sicherheit im ganzen Raum zwischen Dnjestr und Dnjepr.

Ich bitte Sie, Exzellenz, die besten Wünsche entgegennehmen zu wollen von Ihrem ergebensten Marschall Antonescu.«

Zwei Tage nachdem dieser Brief geschrieben wurde, ernannte Antonescu einen Gouverneur für die besetzten Gebiete der Sowjetunion, denen er den Namen »Transnistrische Gebiete« gab.

[352] Ich lege dem Gerichtshof als Dokument USSR-295 die Aussagen dieses Gouverneurs, George Alexianu, vor, der von der Roten Armee gefangengenommen wurde, und bitte, diese Aussagen als Beweis zuzulassen. Nachdem Alexianu die Einzelheiten seiner Ernennung wiedergegeben hat, sagt er aus, Seite 2, Absatz 2 des russischen Textes, Seite 79 des dem Gerichtshof vorliegenden Dokumentenbuches; ich zitiere:

»Antonescu erklärte, daß er von Hitler in Verbindung mit dem erfolgreichen Vormarsch der deutschen Armeen ein persönliches Schreiben erhalten habe, in dem dieser Rumänien anbot, die von Deutschland eroberten sowjetischen Gebiete zwischen Dnjestr und Dnjepr zu besetzen und dort selbständige Besatzungsbehörden einzurichten.«

Auf Seite 80 des Dokumentenbuches, am Anfang der Seite 3 des russischen Textes, sagt Alexianu aus, daß er im Sommer 1942 dem rumänischen Ministerrat beiwohnte, in dem Marschall Antonescu unter Bezugnahme auf die deutschen und rumänischen militärischen Erfolge erklärt hat:

»Jetzt ist es für alle klar, daß ich richtig gehandelt habe, als ich schon im November 1940 eine Vereinbarung für einen gemeinsamen Überfall auf die Sowjetunion mit Hitler abmachte.«

Allerdings ist die Freigebigkeit des faschistischen »Führers«, der die sowjetischen Gebiete nach rechts und links an seine Vasallen verschenkte, mit dem Anwachsen der Erfolge der Roten Armee im Laufe des Krieges beträchtlich gesunken.

Vor mir befindet sich Hitlers Brief an Ion Antonescu vom 25. Oktober 1943. Ich bitte den Gerichtshof, ihn als Dokument USSR-240 entgegennehmen zu wollen. Ungefähr zwei Jahre und drei Monate waren seit dem Augenblick vergangen, als Hitler seinen rumänischen Satrapen zur Eroberung von Bessarabien beglückwünschte. Ganz kürzlich noch hat sich Antonescu mit der Frage der Organisierung einer einheitlichen Verwaltung in Transnistrien befaßt.

Die Umstände und Bedingungen hatten sich geändert. Hitler schreibt jetzt, ich zitiere den zweiten Absatz auf der ersten Seite oben, was auf Seite 82 und 83 des Dokumentenbuches zu finden ist:

»Meine weitere Bitte geht dahin, daß die zwangsläufige Ausnutzung von Transnistrien als rückwärtiges Kriegsgebiet der Heeresgruppen A. und Süd nicht durch irgendwelche formaljuristische oder wirtschaftliche Bedenken und Schwierigkeiten gehemmt wird. Ich darf daher auch um Ihr Einverständnis bitten, daß die Eisenbahnbetriebsführung in Transnistrien in deutsche Hände übergeht....«

[353] Auf Seite 82 fügt Hitler noch als schwachen Trost folgendes hinzu:

»Alle militärischen Maßnahmen..., dienen ja letzten Endes auch dem Zweck, Transnistrien für Rumänien zu erhalten.«

Das konnte sogar Antonescu, der Hitler so oft seine Unterwürfigkeit versichert hatte, nicht ertragen. Am 15. November 1943 schrieb er daraufhin eine lange Antwort an Hitler. In dieser Antwort schrieb er ohne Scham, wie er den Willen seines Herrn auf Kosten seines Volkes erfüllt hatte. Ich lege jetzt Antonescus Brief an Hitler als Dokument USSR-239 vor. Der Brief trägt das Datum des 15. November 1943 und stammt aus Bukarest. Ich beginne das Zitat mit dem zweiten Absatz des Briefes. Die Stelle befindet sich am Ende der fünften Seite des russischen Textes und entspricht der Seite 88 der Dokumentenmappe:

»Was die Verwaltung Transnistriens anbelangt, so sind wir mit Eurer Exzellenz eines Sinnes, daß es jetzt weder die Zeit noch die Gelegenheit ist, die Probleme, die dieses Territorium als Kriegs- und Versorgungszone betreffen, im Geiste eines Bankiers zu behandeln.

Ich möchte zuerst den Grund meiner Sorgen er klären:

Ich weiß nicht, ob man Eurer Exzellenz immer die Wahrheit über die Anstrengungen Rumäniens von 1941 bis zur letzten Zeit gesagt hat: Daß dieser Krieg Rumänien 300 Milliarden Lei gekostet hat, daß wir während dieses Zeitraumes mehr als 8 Millionen Tonnen Öl geliefert haben, was unseren nationalen Vorrat und die Lager selbst bedroht, daß wir große Ausgaben für den Unterhalt der Familien von mehr als 250000 im Kriege gefallener Soldaten haben.«

Hier lasse ich vier Absätze aus, die nicht von Bedeutung sind, und lese auf Seite 89 des Dokumentenbuches weiter:

»Natürlich stellt das Eintreffen der Truppen auf dem Boden von Transnistrien, wie Sie es sagen, einen Schild an den Toren Rumäniens dar.

Wir wünschen nur, daß all dies ordnungsgemäß vor sich gehe, damit alles vorteilhaft ausgenutzt werden kann.

3. Was die Übertragung der transnistrischen Eisenbahnen zum Zweck der Ausnutzung von seiten der Deutschen im Sinne der Vergrößerung der Transporte angeht, so bitte ich Eure Exzellenz, diese Frage noch einmal zu überprüfen. Meiner Meinung nach ist diese Übertragung nicht notwendig.

Die transnistrischen Eisenbahnen haben von 1941 bis zur letzten Zeit unter rumänischer Verwaltung gut gearbeitet. Sie haben stets die Wün sche der Deutschen befriedigt. Ihre Leitung wurde immer gelobt.«

[354] Nun bitte ich, eine Seite der Dokumentenmappe umzuschlagen. Ich lese jetzt ein Zitat auf Seite 90:

»Wenn die Kapazität der transnistrischen Eisenbahnen entsprechend dem gemeinsam aufgestellten Plan nicht zunehmen konnte, so tragen wir hieran keine Schuld. Auch hier haben wir unsere Verpflichtungen nicht vernachlässigt.«

Zwei Absätze weiter heißt es:

»Ich bin überzeugt, daß seitens der Verwaltung unserer Eisenbahnen noch bessere Maßnahmen für die Ausweitung des Verkehrs und die Vervollkommnung der Verwaltung getroffen werden könnten.

Da ich mich persönlich mit der verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Organisation dieses Gebietes befaßt habe, wäre es für mich eine große Beschämung, wenn in dieser Hinsicht eine Veränderung einträte, da man alsdann mit Recht sagen könnte, daß diese Maßnahmen infolge unserer Unfähigkeit hervorgerufen worden seien.«

Es ist nunmehr eine Periode in den Beziehungen zwischen den beiden Angreifern eingetreten, in der das frühere Einvernehmen, das die Überfälle auf fremde Länder und fremden Reichtum zum Inhalt hatte, dem Streit darüber Platz gemacht hat, wer die größere finanzielle Verantwortlichkeit für die Verluste tragen sollte, Verluste, die das Ergebnis des verbrecherischen Abenteuers waren, in das sich beide Partner eingelassen hatten.

Das letzte wird durch folgendes Dokument bewiesen, das wir dem persönlichen Archiv Antonescus entnommen haben. Ich beabsichtige, es dem Hohen Gerichtshof als Dokument USSR-245 vorzulegen. Ich will ein ziemlich langes Zitat aus diesem Dokument verlesen, aber das, was ich jetzt zitieren will, ist für die Erklärung der Beziehungen zwischen dem faschistischen Deutschland und seinen Vasallen von außerordentlicher Bedeutung. Dieses Dokument ist betitelt: »Begegnung General Hansens mit Marschall Antonescu am 7. Juli 1943«. Wie Sie sich erinnern werden, meine Herren Richter, war General Hansen der Leiter der Militärmission des Deutschen Generalstabs in Rumänien.

Ich zitiere diejenigen Auszüge aus dieser Aussage, die mit Rotstift unterstrichen sind, die Sie auf Seite 92 und 93 des Dokumentenbuches finden.

VORSITZENDER: Wäre es Ihnen nicht möglich, dieses Dokument über Rumänien zusammenzufassen? Sie haben unsere Aufmerksamkeit bereits auf eine beträchtliche Anzahl von Beweismitteln über die Beteiligung Rumäniens gelenkt, und zwar auf die Erklärungen des Generals Antonescu und auf andere Beweise dieser Art. Vielleicht wäre es möglich, sich sofort der Frage der ungarischen Teilnahme zuzuwenden, und zwar dem Dokument USSR-294? Was [355] Sie uns jetzt verlesen, zeigt zweifelsohne das Ausmaß der rumänischen Teilnahme, aber das geschah alles nach dem Angriff. Ich gewann bei Durchsicht dieses Dokuments den Eindruck, daß Sie sofort auf das Dokument USSR-294 übergehen könnten.

GENERALMAJOR ZORYA: Wenn dies dem Gerichtshof angenehm ist, so werde ich es jetzt tun.


VORSITZENDER: Ich glaube, es würde Zeit sparen und an dem Tatbestand überhaupt nichts ändern.


GENERALMAJOR ZORYA: Ich werde dann kurz das Dokument, das ich vorlegen wollte, in ein paar Sätzen charakterisieren und dann auf das nächste Dokument übergehen.


VORSITZENDER: Sehr gut.


GENERALMAJOR ZORYA: Der Inhalt der Besprechung von General Hansen mit Marschall Antonescu besteht aus einem schamlosen Handel. Der Gegenstand dieses Handels bestand in Geld, militärischer Ausrüstung und menschlichem Leben. Antonescu, der zu spüren anfing, wie unbequem das Fehlen jeglicher Vereinbarungen mit Deutschland war, bestand darauf, daß alle weiteren Verabredungen materiellen und anderen Charakters durch entsprechende Verträge rechtskräftig gemacht werden. Er verlangte, daß Deutschland entweder militärische Ausrüstungen oder technische Instrumente liefern oder schließlich Geld zahlen sollte. Auf die Bemerkung Hansens, Deutschland habe keine Lei, erwiderte Marschall Antonescu:

»Wenn Ihr keine Leis habt, so gebt uns wenigstens Waffen und militärische Ausrüstungen.«

So charakterisiert dieses Dokument die Linie, die das faschistische Deutschland angewandt hat, um von seinen Vasallen die verschiedensten Hilfsquellen auszupumpen.

Ich möchte jetzt kurz bei verschiedenen außenpolitischen Maßnahmen verweilen, die die Hitler-Leute in den Beziehungen zu ihren Vasallen anwandten, und zwar möchte ich jetzt die Politik behandeln, die von den Hitler-Verschwörern in bezug auf Siebenbürgen verfolgt wurde. Dadurch, daß die Hitler-Verschwörer die siebenbürgische Frage als Lockmittel gebrauchten, machten sie sich ihre ungarischen und rumänischen Vasallen dienstbar.

Ich lege als Dokument USSR-294 die Aussagen des früheren Generalobersten der ungarischen Armee, Ruszkiczai-Rüdiger, vor. Ruszkiczai-Rüdiger hatte bis Mai 1941 eine wichtige Stellung im ungarischen Außenministerium inne. Später, bis September 1942, kommandierte er ein Armeekorps und wurde dann stellvertretender ungarischer Kriegsminister.

[356] Ich möchte nunmehr die sich auf Transsylvanien beziehenden Aussagen von Ruszkiczai-Rüdiger zitieren. Die entsprechende Stelle befindet sich auf der dritten und zu Beginn der vierten Seite des russischen Textes der Aussage und entspricht den Seiten 102 und 103 der Dokumentenmappe:

»Diese Frage wurde jedoch durch den II. Wiener Schiedsspruch für Ungarn ungünstig gelöst, indem das Erdgasgebiet von Megyes-Kissármás bei Rumänien belassen wurde. In ungarischen politischen und militärischen Kreisen legte man diese Entscheidung so aus, daß Hitler schon im II. Wiener Schiedsspruch daran dachte, sich Rumänien im Überfall gegen Sowjetrußland zu sichern. Daß er dabei als Verbündeten Rumänien Ungarn gegenüber bevorzugt, erklärten wir uns damit, daß Deutschland bei einem eventuellen Krieg gegen Sowjetrußland, Rumänien mit aufs Schwarze Meer gestütztem Südflügel unbedingt braucht.

In einem dienstlichen Gespräch ca. November 1940 sagte mir Oberst László, Chef der Operationsgruppe des Generalstabes:

›Der II. Wiener Schiedsspruch ziehe in Ungarn die Eifersucht gegen Rumänien hoch und es nun an uns sei, auch uns Verdienste bei Hitler zu verschaffen.‹«

Ich erlaube mir, daran zu erinnern, daß Antonescu in seinen Aussagen, die dem Gerichtshof vorliegen, über seine Verhandlungen mit Hitler folgendes gesagt hat:

»Im November 1941 sagte Hitler mir, daß der Wie ner Schiedsspruch noch nicht das letzte Wort bedeute und gab mir auf diese Weise zu verstehen, daß Rumänien noch immer mit einer Revision der Entscheidung rechnen könnte, die vorher bezüglich Transsylvaniens getroffen worden war.«

Kurz darauf sprach jedoch der Angeklagte Ribbentrop bei seinem Besuch in Budapest eine vollkommen gegenteilige Ansicht aus.

Ich bitte um die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs für drei Dokumente, die sich auf die Haltung von Hitler, Ribbentrop und Göring in diesem Zusammenhang beziehen.

Ich lege als Beweismaterial Dokument USSR-235 vor, das das Protokoll einer Unterredung zwischen Antonescu und Hitler darstellt, die am 3. April 1942 stattgefunden hat. Dieses Dokument befindet sich auf den Seiten 113 bis 116 des Dokumentenbuches. Ich zitiere aus diesem Dokument die dritte Seite der russischen Übersetzung, die der Seite 113 in der Dokumentenmappe entspricht. Ich zitiere:

»Ich habe darauf hingewiesen, daß die Staatsmänner sich nicht genierten, in der Presse und auch im Parlament öffentlich [357] zu erklären, nach dem Besuch des Herrn Ribbentrop in Budapest, daß, wenn sie auf das Schlachtfeld gingen, das heißt, ihre Truppen senden würden, sie Transsylvanien behalten würden. Es existiere ein solches Gerücht und dieses demoralisiere die Rumänier.

Er gab mir das Ehrenwort, daß solche Verspre chungen nicht gemacht worden seien und auch nicht gemacht würden und daß es der Wirklichkeit nicht entspräche.«

Auf diese Weise jonglierte Hitler mit Versprechungen, um seine Vasallen zu ermutigen.

VORSITZENDER: Ich glaube, dies ist ein geeigneter Augenblick, die Verhandlung für zehn Minuten zu unterbrechen.


[Pause von 10 Minuten.]


GENERALMAJOR ZORYA: Als nächstes möchte ich dem Gerichtshof Dokument USSR-183 vorlegen, das sich auf die siebenbürgische Frage und auf den Angeklagten Ribbentrop bezieht. Es handelt sich um das Protokoll einer Unterredung zwischen Antonescu und von Dörnberg, dem Chef des Protokolls im Deutschen Auswärtigen Amt, die am 10. Februar 1942 an der Grenze stattfand. Ich bitte, dieses Dokument als Beweis zuzulassen. Es stammt aus demselben persönlichen Archiv des Marschalls Antonescu, das von der Roten Armee auf ihrem Vormarsch erbeutet wurde. Ich halte es nicht für nötig, dieses Dokument voll zu verlesen und beschränke mich darauf, nur einige Stellen zu zitieren. Ich bitte, die Seite 116 der Dokumentenmappe aufzuschlagen, wo sich die Aufzeichnungen über die Unterredung zwischen Antonescu und von Dörnberg vom 10. Februar 1942 befinden. Ich zitiere:

»Er behandelte offen die Frage bezüglich des Ordens ›Karl I.‹, der von Herrn von Ribbentrop durch verschiedene offizielle deutsche Stellen in unserem Land sowie auch durch rumänische Offiziere, die sich bei der Deutschen Regierung befanden, gefordert wurde.«

Ich gehe jetzt auf die nächste Seite über, die Seite 117 in der Dokumentenmappe. Ich zitiere:

»Ich erklärte Herrn von Dörnberg, daß ich diese Auszeichnung so lange nicht verleihen kann, bis Herr von Ribbentrop bei erster Gelegenheit eine öffentliche Erklärung auch für Rumänien abgibt, in der er dem rumänischen Volk den Glauben gibt, daß es einen Kampf um die Gerechtigkeit und um sein Recht im künftigen Europa führe. Deswegen kann ich diese Auszeichnung nur unter der Bedingung überreichen, daß eine Veröffentlichung der Auszeichnung erst nach Abgabe seiner Erklärung erfolgt.

[358] Herr von Dörnberg bat mich um eine Frist zur Überlegung.

Am nächsten Tag, bevor er in den Zug stieg, bat er mich, die von Herrn von Ribbentrop gewünschte Auszeichnung zu überreichen und sagte, daß ich Ribbentrop von unserem Gespräch nichts sagen solle, da er sich verpflichte, von dieser Auszeichnung erst nach Erfüllung der von mir gestellten Bedingungen etwas zu veröffentlichen. Unter dieser Bedingung überreichte ich ihm den Orden ohne die entsprechende Urkunde.«

So war Ribbentrop bereit, seine Budapester Erklärung zu widerrufen, falls er nur einen rumänischen Orden bekäme.

Ich habe auch das Protokoll einer Unterredung zwischen Antonescu und Göring zu meiner Verfügung. Ich bitte, Seite 118 der Dokumentenmappe aufzuschlagen. Leider trägt dieses Dokument, das zusammen mit anderen Dokumenten in dem von mir vorhin erwähnten persönlichen Archiv Antonescus aufgefunden worden ist, kein Datum. Ich lege es in der Form vor, in der wir es gefunden haben, und möchte nur einen Auszug daraus zitieren. Ich lege dieses Dokument als USSR-238 vor und zitiere:

»Bei der Unterredung in Karinhall war Marschall Göring bei der Besprechung der Fragen über Siebenbürgen sehr zurückhaltend. Unterwegs im Auto sagte er zu dem Herrn Marschall: ›Warum streiten Sie sich letzten Endes mit Ungarn wegen Siebenbürgen, das im Grunde genommen mehr deutsch als rumänisch oder ungarisch ist?‹«

Man muß schon zugeben, daß Göring diesmal ziemlich wahrheitsgetreu den Standpunkt der faschistischen Verschwörer in der siebenbürgischen Frage zum Ausdruck gebracht hat.

Um die Beleuchtung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Deutschland und seinem Vasallen Rumänien abzuschließen, möchte ich nunmehr noch bei der Frage des Rohöls verweilen.

Rumänien war einer der Hauptlieferanten Deutschlands auf diesem Gebiet.

Vor und während des Krieges haben die Hitler-Leute mit allen Mitteln Öl aus Rumänien herausgepumpt. Nebenbei gesagt, nimmt darauf auch Antonescu in einem der verlesenen Briefe Bezug. Ich lege jetzt zwei Dokumente vor, die klar genug zeigen, welche Bedeutung diese Frage für Deutschland hatte und welche Bedeutung ihr die Hitleristen beigemessen haben.

Als Dokument USSR-244 lege ich ein dringendes Telegramm des Angeklagten Keitel an Marschall Antonescu vor, das diesem am 31. Oktober 1942 zugegangen ist. Ich will nicht im einzelnen darstellen, wie dieses Dokument dem persönlichen Archiv Antonescus entnommen wurde, genau so wie das vorhergehende. Ich verlese [359] dieses Telegramm und bitte, es als Beweis zuzulassen. Seite 119 des Dokumentenbuches:

»Telegramm. An die deutsche Wehrmachtmission, Bukarest, zur unmittelbaren Übermittlung an Marschall Antonescu.

Herr Marschall! Im Namen des Führers appelliere ich an Eure Exzellenz und erbitte Ihr persönliches Eingreifen zur äußersten Beschleunigung der Heizöllieferungen für die Kriegsführung im Mittelmeer an die Ital. Kriegsmarine.

Die Lage in Nordafrika ist infolge des mangelnden Nachschubs aufs äußerste gespannt, die Zuführung des Nachschubs ist allein abhängig von den nötigen Heizölmengen.

Ich bitte daher Eure Exzellenz, die Zuführung an Heizöl nach Italien, die ausschließlich für die Nachschubtransporte über See bestimmt sind, auf das Höchste zu steigern, um der gemeinsamen Kriegsführung die wichtige Mittelmeerposition erhalten und sichern zu können.

Ich wähle diesen Weg des unmittelbaren Appells, weil ich sicher bin, daß Ihr persönliches Eingreifen die gebotene Hilfe bewirken wird.

In kameradschaftlicher Verehrung Ihr ergebener ss. Keitel, Generalfeldmarschall.«

Gestatten Sie mir, daß ich jetzt dem Gerichtshof die Antwort Antonescus an Keitel auf dieses Telegramm verlese. Dieses Dokument lege ich als USSR-244 (a) vor. Ich bitte die Seite 120 des Dokumentenbuches aufzuschlagen.

VORSITZENDER: Können Sie den Inhalt des Dokuments zusammenfassen?

GENERALMAJOR ZORYA: Ich kann den Inhalt in zwei Sätzen zusammenfassen: Auf die tränenvolle Bitte des Angeklagten Keitel, eine möglichst große Ölmenge zu liefern, antwortete Antonescu in seinem Telegramm an Keitel, daß er seine Verpflichtungen voll erfüllen werde, daß jedoch alles, was seitens der deutschen Behörden zur Lieferung vorgesehen gewesen sei, auch geliefert werde, daß aber mehr nicht geliefert werden könne. Sollte vom Inlandsverbrauch etwas einzusparen sein, so werde er vielleicht in der Lage sein, seinen Verbündeten nochmals helfen zu können. Im großen und ganzen jedoch bittet Antonescu, seine Verehrung entgegennehmen zu wollen und spricht Keitel seine besondere Hochachtung aus. Öl aber gibt er nicht.

Der Hohe Gerichtshof möge mir gestatten, daran zu erinnern, daß die Monate Oktober bis November 1942 diejenigen waren, in denen sich das Schicksal Rommels in Nordafrika entschied und in denen die Rote Armee den Deutschen an den Grenzen von Mosdok den Weg zu den Ölquellen von Grozny und Baku versperrte.

[360] Es ist klar, daß es den Deutschen an Rohöl mangelte. Ich zitiere eine noch nicht verlesene Stelle aus den Aufzeichnungen über ein Gespräch, das am 12. Februar 1942 zwischen Antonescu und dem Angeklagten Ribbentrop stattgefunden hat. Die Aufzeichnungen dieses Gesprächs wurden von mir dem Gericht schon früher als Beweisstück USSR-233 vorgelegt. Ich bitte, das Dokumentenbuch am Schluß der Seite 51 und am Anfang der Seite 52 aufzuschlagen, was der vierten Seite des russischen Textes entspricht. Dort finden sich folgende Zeilen.

Hinsichtlich des Öls antwortete Antonescu auf eine Frage Ribbentrops:

»Was das Erdölproblem betrifft, sagte ich, daß Rumänien das Maximum, das in seinen Kräften stand, geliefert habe und daß es nicht mehr leisten könne. Der einzige Ausweg wäre die Eroberung der an Erdöl reichen Gebiete.«

An dieser Stelle muß bemerkt werden, daß Antonescu in seinen Bestrebungen, fremde, Ölreiche Gebiete zu erobern, nicht allein stand.

Ich bitte den Gerichtshof, auf Seite 121 bis 129 der Dokumentenmappe überzugehen. Dort ist ein Dokument zu finden, das aus der persönlichen Kanzlei des Angeklagten Rosenberg stammt, und folgendermaßen betitelt ist: »Über die Gestaltung Kaukasiens.«

Ich lege es dem Gerichtshof als Dokument USSR-58 vor und bitte, es als Beweis zuzulassen. Im Juli 1941 formulierte der Angeklagte Rosenberg den deutschen Standpunkt in dieser Frage wie folgt; Seite 122 der Dokumentenmappe:

»Das Interesse Deutschlands dagegen muß es sein, eine sichere Position in ganz Kaukasien zu errichten, um die Landverbindung mit dem Nahen Osten, d.h. die Sicherung Kontinentaleuropas, zu verwirklichen. Nur diese Verbindung zu den Ölquellen kann Deutschland und ganz Europa unabhängig von jeder Seekoalition für alle Zukunft machen. Ziel für die deutsche Politik muß sein, Kaukasien und seine südlichen Ausläufer politisch und militärisch zu beherrschen.«

Ich bitte, sich jetzt der Seite 124 der Dokumentenmappe, Seite 4 des russischen Textes, zuzuwenden. Dort ist der gleiche Gedanke von Rosenberg formuliert. Ich zitiere:

»Wirtschaftlich muß das Deutsche Reich die gesamte Ölversorgung in die Hand nehmen.«

Meine Herren Richter, ich erlaube mir, die Einzelheiten der gegenseitigen Beziehungen der faschistischen Verschwörer mit einem anderen ihrer Satelliten, Finnland, zu übergehen, da der Zeuge Buschenhagen uns darüber in genügendem Umfang Aufklärung gegeben hat, so daß der Gerichtshof offenbar hiervon eine bestimmte [361] Vorstellung erhalten hat. Ich erinnere nur daran, daß in Übereinstimmung mit Punkt 3 der zweiten Fassung des Planes »Barbarossa« ausgeführt wird, daß Finnland den Vormarsch der deutschen Landungsgruppe Nord, Einheiten der Gruppe 21, die aus Norwegen eintreffen sollte, decken und dann zusammen mit dieser Gruppe in Aktion treten mußte. Entsprechend dem Plan »Barbarossa« ist es außerdem Finnlands Aufgabe gewesen, die russischen Kräfte in Hangö zu liquidieren.

Ich erlaube mir, den Gerichtshof ebenfalls an das von der Amerikanischen Anklagebehörde vorgelegte Dokument C-39 »Zeitplan Barbarossa« zu erinnern, in dessen zweitem Teil die Teilnahme Finnlands am Kriege erwähnt wird, und in dem, wie ich dem Gerichtshof bereits vorgetragen habe, folgendes vermerkt ist, eine Stelle, die sich auf Seite 52 des Dokumentenbuches befindet:

»Vorbereitende Besprechungen mit dem finnischen Generalstab sind seit 25. 5. im Gange.«

Außerdem möchte ich an die nachfolgende Stelle aus dem gleichen Dokument erinnern, die sich auf Seite 58 des Dokumentenbuches befindet. Ich zitiere:

»Außerdem sind aus dem Heimatgebiet vorgesehen, zum Transport nach Norwegen, 1 Sich.-Division, 18 Heeresbatterien, zum Transport nach Finnland, eine verst. Inf.-Div. mit Korpstruppen. Von diesen Kräften werden für ›Silberfuchs‹ eingesetzt: 1 Inf.-Div., 2 Geb.-Div. und SS-Kampftruppe Nord, Es ist geplant, nach Beginn der Operationen eine weitere Inf.-Div. im Eisenbahntransport über Schweden zum Angriff auf Hangö heranzuführen.«

Ich glaube, daß schon jetzt bemerkt werden darf, daß der 25. Mai 1941, der im vorläufigen Plan »Barbarossa« als Zeitpunkt für den Beginn der Besprechungen mit dem Generalstab der finnischen Armee vermerkt ist, nicht zutrifft. Die Angabe des der Wirklichkeit nicht entsprechenden Datums stellt einen Versuch dar, die Vorbereitungen zum Angriff zu verheimlichen und als Vorbereitung zu einem sogenannten »Präventivkrieg« erscheinen zu lassen. Ich überreiche dem Gerichtshof zur Vervollständigung der dem Gerichtshof bereits vorliegenden Aussagen des Zeugen Buschenhagen als Dokument USSR-229 die Aussagen des früheren Obersten in der deutschen Armee, Kitchmann. Ich bitte, das Dokument als Beweis zuzulassen.

Kitchmann arbeitete seit dem 1. Oktober 1941 als Militärattaché der Deutschen Gesandtschaft in Helsinki. Dieses Dokument ist auf Seite 130 der Dokumentenmappe zu finden. Ich verlese ein kurzes Zitat daraus:

»Die Deutsche Regierung und das OKW führten schon lange Zeit vor dem 22. Juni 1941 geheime Besprechungen mit der [362] Finnischen Regierung und dem Generalstab der finnischen Armee und bereiteten den Überfall auf die Sowjetunion vor.

Über die Vorbereitung des Angriffs der deutschen und finnischen Armee auf das Gebiet der Sowjetunion wurde mir nachfolgendes bekannt:

Als ich im Oktober 1941 als stellvertretender Militärattaché nach Helsinki kam, hatte ich Besprechungen mit Major von Albedyll – dem Gehilfen des deutschen Militärattachés – der vorher in der Attaché-Abteilung des OKH, Generalstab des Heeres, tätig war.

Albedyll machte mich mit der Lage Finnlands und seiner militärpolitischen Stellung bekannt, da der Militärattaché, Generalmajor Rössing, schwer erkrankt war und sich zu der Zeit zur Kur in Meran in Tirol befand.

Im Laufe dieser Besprechungen erzählte mir Albedyll, daß Generalmajor Rössing bereits im September 1940 im Auftrage Hitlers und des deutschen Generalstabs eine Reise des Bevollmächtigten des Marschalls Mannerheim, Generalmajor Taloela, nach Berlin ins Führerhauptquartier veranlaßte. Bei diesem Besuch kam es zu einer Vereinbarung zwischen dem deutschen und finnischen Generalstab über eine gemeinsame Vorbereitung des Angriffs und der Kriegsführung gegen die Sowjetunion.

Nach meiner Erinnerung erzählte mir General Taloela anläßlich meines Besuches in seinem Stabsquartier bei der Stadt Aunus im November 1941 auch selbst, daß er in persönlichem Auftrag Marschall Mannerheims bereits im September 1940 als erster die Fühlung mit dem OKW über eine gemeinsame Vorbereitung des Angriffs auf die Sowjetunion durch Deutschland und Finnland nahm.«

Ich bitte nunmehr um die Erlaubnis, die Vorlage der Dokumente, die sich auf die Beziehungen des faschistischen Deutschlands zu seinem Satelliten Finnland beziehen, abzuschließen, da mich, wie ich bereits erwähnt habe, die Aussagen von Buschenhagen von dieser Verpflichtung befreien.

Ich möchte nur kurz zusammenfassen:

Die Aussagen Buschenhagens widerlegen alle versuchten Behauptungen, daß der von Finnland geführte Krieg ein besonderer Krieg war, und nicht mit den Zielen des Krieges des faschistischen Deutschlands zusammenhing. Der Eintritt Finnlands in den Krieg war von den kriegerischen Plänen der faschistischen Verschwörer vorausgesehen und entsprach den aggressiven Absichten der finnischen Führer.

[363] Die Finnen führten, genau so wie die anderen Satelliten Deutschlands, den Krieg in der Hoffnung, ganze Gebiete und Republiken der Sowjetunion zu erwerben.

Daß die Finnen Ansprüche auf Ostkarelien, Leningrad und das Leningrader Gebiet stellten, ist von Hitler in der Besprechung vom 16. Juli 1941 erwähnt worden. Insoweit beziehe ich mich auf die Urkunde der amerikanischen Anklage, Dokument L-221. Die entsprechende Stelle findet der Gerichtshof auf Seite 141 der Dokumentenmappe.

Rumänien und Finnland waren die beiden Satelliten Deutschlands, die ausführlich im Plane »Barbarossa« erwähnt waren.

Die Rolle dieser Länder in den Kriegsplänen des deutschen Faschismus war nicht nur auf das Bestreben beschränkt, ihr Kriegspotential auzunützen, was ohne Zweifel der Fall war, sondern es war auch die geographische Lage, die zu Aufmarschgebieten an den Flanken der Sowjetunion dienen konnte.

Wie die dem Gerichtshof vorgelegten Urkunden bezeugen, ist der Einschluß dieser Länder in die Vorbereitung der faschistischen Verschwörer zum Angriff auf die USSR sorgfältigst im geheimen vorbereitet worden, wie es im übrigen bei der gesamten Vorbereitung zum Plane »Barbarossa« der Fall war.

Der dritte Satellit Deutschlands, Ungarn, wird im Plan »Barbarossa« überhaupt nicht erwähnt. Jedoch darf man daraus nicht folgern, daß die Beteiligung Ungarns am Überfall auf die Sowjetunion nicht von den faschistischen Verschwörern geplant gewesen wäre.

Ich bitte um die Erlaubnis, mich jetzt auf die Zeugenaussage des Generals Paulus zu beziehen, welcher sehr klar dieses...

VORSITZENDER: Sie wollen uns doch nicht wieder die schriftliche Aussage von Paulus vorlegen? Wir haben bereits dessen vollständige Aussage.

GENERALMAJOR ZORYA: Ja, ich habe bereits gesagt, daß sich dieses auf Seite 182 befindet. Es ist ein Protokoll des Verhörs von Paulus, das General Rudenko geführt hat Die Kopie dieses Verhörs kann dem Gerichtshof sofort vorgelegt werden; außerdem befindet sich die Stelle auf Seite 143 der Dokumentenmappe.


VORSITZENDER: Wir haben bereits seine mündliche Beweisaussage. Wir brauchen sein Verhör nicht.

GENERALMAJOR ZORYA: Ja, aber ich brauche nur eine kleine Stelle aus dieser Aussage, um den Zusammenhang mit den weiteren Dokumenten über Ungarn und damit mit dem allgemeinen Inhalt meines Berichts herstellen zu können. Nur einige Zeilen.


[364] VORSITZENDER: Das ist aber sicher auch eine Wiederholung, nicht wahr?


GENERALMAJOR ZORYA: Was dem Gerichtshof vorgelegt wurde, werde ich mit meinen eigenen Worten, in zwei Sätzen auseinandersetzen.


VORSITZENDER: Ist das, was Sie bringen wollen, in irgendeiner Art und Weise verschieden von dem, was Paulus bereits auf dem Zeugenstand ausführte?


GENERALMAJOR ZORYA: Ja, entschuldigen Sie, bitte, man sagt mir soeben, daß diese Stelle von Oberst Pokrowsky bereits verlesen wurde, und deshalb werde ich sie sehr kurz zusammenfassen und, ohne zu wiederholen, weitergehen. Ich hatte diejenigen Stellen der Erklärungen von Paulus im Sinn, in denen er über die Politik Ungarns spricht. Diese Politik war durch die vollständige Anerkennung der führenden Rolle Deutschlands bestimmt, was durch zwei Grundfaktoren bedingt war:

Das Streben nach territorialen Eroberungen mit Hilfe Deutschlands und die Angst vor der Machterweiterung Rumäniens als eines Verbündeten Deutschlands auf der einen Seite; und auf der anderen Seite, wie Paulus sagt, war Hitler, was das Enthüllen seiner Pläne betrifft, Ungarn gegenüber viel zurückhaltender als gegenüber den anderen Satelliten, da er die Ungarn für geschwätzig hielt. Jedoch fügt Paulus auf Seite 2 seiner Aussage hinzu:

»daß der hauptsächliche Grund Hitlers Unlust war, den Ungarn die Erbeutung des russischen Petroleumgebietes Dragowitsch zu gewähren.«

Später, als die Einmarschaktion gegen die USSR begonnen wurde, gab das OKH den Befehl an die 12. Armee, Drogobitsch vor der Ankunft der Ungarn zu besetzen.

Weiter sagt Paulus über seine Besprechung mit den Ungarn wegen der Waffenlieferungen an die Ungarn aus. Aber all dies wurde bereits von Oberst Pokrowsky vorgebracht. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß diese Aussagen von Paulus zweifellos gewisse Aufschlüsse über die gegenseitigen Beziehungen der deutschen und ungarischen Angreifer geben.

In diesem Zusammenhang halte ich es für nötig, auf die Aussagen von Ruszkiczai-Rüdiger zurückzukommen, das heißt auf das Dokument, das dem Gerichtshof bereits als Dokument USSR-294 vorgelegt worden ist.

Im Hinblick auf die ungarische Besetzung der transkarpathischen Ukraine im Jahre 1939 wies Rus zkiczai-Rüdiger auf folgendes hin, Seite 2, Absatz 3 des russischen Textes, beziehungsweise Seite 101 der Dokumentenmappe. Ich zitiere das Unterstrichene:

[365] »Dies erfolgte also kurz vor Ausbruch des deutsch- polnischen Krieges. Die Zielsetzungen hiebei erschienen vorerst als zugehende wirtschaftliche Vorteile an Ungarn und ein erneutes Abschütteln des Trianoner Vertrages.

Mit dem Moment, als die Karpatho-Ukraine gemeinsame Grenze mit Sowjetrußland wurde, haben wir durch die darauf getroffenen militärischen Vorbereitungen diesem von uns besetzten Gebiete ganz andere Bedeutung zukommen lassen. Es wurde uns führenden Militärs klar, daß die politische Führung Deutschlands wie Ungarns diesem Gebiet für spätere Kampfhandlungen gegen Sowjetrußland auch strategische Bedeutung zumißt.«

Auf Seite 9, Absatz 2 unten, erzählt Ruszkiczai-Rüdiger von einer Unterredung, die Ende März 1941 stattfand, und auf welcher der ungarische Kriegsminister Bartha von den Zielen eines Krieges gegen Jugoslawien sprach. Unter anderem wies Bartha unmittelbar auf die Notwendigkeit hin, Jugoslawien als möglichen Verbündeten der Sowjetunion zu beseitigen.

Ein besseres Bild über die deutsch-ungarischen Beziehungen, deren Ziel in der Vorbereitung des Überfalls auf die Sowjetunion bestand, erhalten wir jedoch aus dem Bericht des ungarischen Generalmajors Stephan Ujszaszy.

Ujszaszy war vom 1. Mai 1939 bis 1. Juli 1942 Chef des Nachrichtendienstes und der Abteilung Abwehr des ungarischen Generalstabs. In diesen Jahren war er dank seiner amtlichen Tätigkeit mit dem Geheimnis, das diese Vorbereitung umgab, vertraut. Einiges hierüber hat er in dem Dokument niedergelegt, das ich jetzt dem Gerichtshof als Dokument USSR-155 vorlege. Ich bitte, es als Beweis zuzulassen.

Ich verlese den Teil der Erklärung von Ujszaszy, der die hier behandelte Frage klären kann und beginne auf Seite 2 des russischen Textes, Seite 149 der Dokumentenmappe. Dort ist ein Absatz: »Vorbereitungen des deutsch-ungarischen Krieges gegen Sowjetrußland«, Absatz 1, der Brief Halders; ich zitiere:

»Im November 1940 erschien in Audienz beim Chef des k. ung. Generalstabs Generaloberst Heinrich Werth, der in Budapest wirkende deutsche Militärattaché, Oberst im Generalstabe Günther Krappe, mit einem Brief des Gen.-Obst Halder, Chef des Generalstabs des deutschen Heeres. In diesem Schreiben informierte Halder Werth dahin, daß im Frühjahr 1941 die definitive Stellungnahme Jugoslawiens – wenn es sein muß mit Waffen – erzwungen werden soll, um nachher die drohende russische Rückengefahr ausschalten zu können. An diesem eventuell gegen Jugoslawien und [366] mit Bestimmtheit gegen Sowjetrußland gerichteten präventiven Kriege soll Ungarn im eigenen Interesse teilnehmen.

Werth antwortete darauf, daß er sich mit der Auffassung Halders einverstanden erklärt, führte aber die Ausrüstungsmängel der ungarischen Armee an, die im gegenwärtigen Zustande gegen Sowjetrußland nicht schlagfertig sei. – Er bat – im allgemeinen – um Ergänzung der ungarischen Armierung seitens Deutschlands. –

Von Halders Brief und von der Antwort informierte mich Generaloberst Werth persönlich.

Hierauf erfolgte die Einladung einer ungarischen Armierungskommission nach Berlin. Sie wurde zusammengestellt aus Fachoffizieren der Materialhauptgruppe im k. ung. Landesverteidigungs-(honvéd)ministerium (Generalmajor Ruszkiczai-Rüdiger) und fuhr im Dezember 1940 nach Berlin. Die ungarischen Wünsche waren:...«


VORSITZENDER: General, könnten Sie nicht zum Dezember 1940 übergehen, wo Feldmarschall Keitel den ungarischen Verteidigungsminister bittet, nach Berlin zu kommen? Das steht ein paar Sätze weiter.

GENERALMAJOR ZORYA: Ich gehe auf diesen Absatz über:

»Im Dezember 1940 wurde der ungarische Landesverteidigungs-(honvéd)minister, Generaloberst Karl Bartha, vom Chef des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht (OKW), Gen.-Feldmarschall Wilhelm Keitel, nach Berlin eingeladen, um

a) die Armierungsfragen persönlich zu besprechen,

b) die militärpolitische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ungarn für das Frühjahr 1941 festzulegen.

Diese Einladung kam durch Vermittlung des k. ung. Militärattachés in Berlin, Obst. i. G. Alexander Homlok, nach Budapest.

Gleichzeitig erhielt ich eine ähnliche Einladung von Admiral Canaris, Chef des Amtes des OKW/Ausland/Abwehr.«

Ich lasse eine lange Liste von Personen aus, die Bartha auf seiner Fahrt, von der Ujszaszy spricht, begleiteten, und lese weiter auf Seite 151 des Dokumentenbuches:

»Die erhaltenen Informationen waren:

Im Frühjahr 1941 wird die Einstellung Südslawiens geklärt, die sowjetrussische Rückengefahr ausgeschaltet.... Hierzu wird die ungarische Honvédarmee mit der Lieferung von 10 cm Feldhaubitzen und modernem Panzermaterial für eine ›schnelle Brigade‹ schlagfertig gemacht.

[367] Ungarn soll gegen Sowjetrußland 15 Operationseinheiten (darunter 3 schnelle, 1 Kavallerie- und 1 Panzer-) zur Verfügung stellen, die Befestigungsbauten im Karpathorußland bis zum 1. VI. 1941 beendigen, im ungarisch-jugoslawischen, beziehungsweise im ungarisch-sowjetrussischen Grenzgebiete den Aufmarsch deutscher Truppen, weiters für dieselben den Nachschub durch Ungarn ermöglichen. – Die Details der operativen Vorbereitungen werden später durch nach Ungarn geschickte deutsche Generalstabsabordnungen festgesetzt.

Ungarn wird für die Teilnahme mit Gebietszuteilung in Jugoslawien und in Sowjetrußland – das alte Fürstentum Halicz –, Karpathovorland, bis zum Dnjestr, politisch rekompensiert.«

Im März 1941 stattete der Oberst im deutschen Generalstab, Eberhard Kienzel, einen Besuch in Budapest ab. Der Zweck dieses Besuches bestand in der endgültigen Regelung der Frage des Überfalls auf Jugoslawien.

Ujszaszy berichtet zu dieser Angelegenheit folgendes; Seite 5 des russischen Textes, Absatz 3 von unten, Seite 152 der Dokumentenmappe:

»Der deutsche Oberst i. G. Eberhard Kinzel – Abteilung für fremde Heere Ost im OKH (Oberkommando des Heeres) – erschien in Budapest im März 1941 mit einem Brief des Gen.-Obst. Halder an Gen.-Obst. Werth.

Dieses Schreiben enthielt den dringenden deutschen Wunsch: die Teilnahme Ungarns an einem eventuellen jugoslawischen Kriege mit den mobilisierten Armeekorps (AK.) I. Budapest, II. Szekesfehérwar, III. Szombathely, IV. Pecs, V. Szeged gegen Sowjetrußland mit 15 Operationseinheiten, darunter eine Kavalleriedivision, 2 schnelle Brigaden und 1 Gebirgsbrigade. – Der Brief setzte in Aussicht das baldige Eintreffen einer deutschen Abordnung unter Leitung des Gen.-Lt. Paulus in Budapest zur Besprechung der operativen Zusammenarbeit und des deutschen Aufmarsches gegen Südslawien über ungarisches Gebiet.

Gen.-Obst. Werth antwortete darauf mit der Einladung der deutschen Kommission; stellte in Aussicht die Teilnahme Ungarns am jugoslawischen Kriege mit 3 AK., und zwar: I., IV. und V. – Betreffs des Krieges gegen Sowjetrußland erklärte er sich prinzipiell einverstanden und versprach mindestens die Mobilmachung des VIII. AK. (Kressakosice) und der von Halder verlangten schnellen operativen Einheiten.

Über diesen Briefwechsel informierte mich Obst. i. G. Kinzel persönlich.«


[368] VORSITZENDER: Herr General, meiner Meinung nachspielt es für den Gerichtshof keine wie immer geartete Rolle, ob Ungarn ein, zwei oder drei Armeekorps gegen Rußland einsetzte. Aus Ihrem bisherigen Vortrag ging eindeutig hervor, daß, sofern wir dem Glauben schenken wollen, Feldmarschall Keitel im Dezember 1940 forderte, daß Ungarn Deutschland für den Krieg gegen Rußland bestimmte Einheiten zur Verfügung stellen sollte. Was macht es aus, ob spätere Besprechungen die Anzahl der Einheiten veränderten?

Es scheint mir, daß dieses Beweismaterial unbedingt eine Wiederholung darstellt. Es fügt zu dem, was Sie uns schon dargelegt haben, nichts hinzu, und es scheint mir, daß Sie zu dem nächsten Dokument übergehen können, das heißt zu Dokument USSR-150. Alles, bis zu diesem Dokument, sind lediglich Besprechungen zwischen Mitgliedern des deutschen und ungarischen Generalstabs über die Frage, welche Einheiten der ungarischen Armee gebraucht werden würden.


GENERALMAJOR ZORYA: Ich bin einverstanden, daß man insoweit das Beweismaterial beschränken kann.


VORSITZENDER: Das nächste Dokument ist USSR-150.


GENERALMAJOR ZORYA: Im Dokument Ujszaszy sind einige Angaben enthalten, die nicht nur die Anzahl der Einheiten betreffen, die Ungarn sich verpflichtet hatte, im Falle eines Krieges gegen die Sowjetunion zur Verfügung zu stellen. Dort sind zum Beispiel auch die Methoden der Kriegsvorbereitungen erwähnt, die die faschistische Clique in Ungarn in Übereinstimmung mit den Hitler-Verschwörern anzuwenden hatte. Ich halte es für notwendig, mich bei diesen Methoden aufzuhalten, und das ist der Grund, weshalb ich um die Erlaubnis bitte, noch einige Stellen aus dem Dokument Ujszaszy vortragen zu dürfen.

Ich denke dabei zum Beispiel an die Fälschung der Angaben über die Anzahl der Sowjeteinheiten, die sich an der ungarisch-sowjetischen Grenze befanden.


VORSITZENDER: Fahren Sie fort, bitte!


GENERALMAJOR ZORYA: Auf Seite 155 des Dokumentenbuches ist folgendes zu lesen:

»Hierzu ließ Gen. László, als Chef der Operationsgruppe, mein nächster Vorgesetzter, einen Lagebericht durch die 2. Abteilung des Generalstabs zusammenstellen, in dem an der ungarischen Grenze 14 aufmarschierte sowjetrussische operative Einheiten – darunter 8 motorisierte – aufgenommen werden mußten. Diesen Lagebericht stellte Obst. Kornél Hiday der Evidenzunterabteilung zusammen.

Ich bemerke hier, daß nach der Aufklärung der 2. Abteilung des k. ung. Generalstabs an der ungarischen Grenze [369] insgesamt nur 4 sowjetrussische operative Einheiten waren. Diesen Umstand meldete ich wahrheitsgemäß dem Gen.-Obst. Werth und dem Gen. László, doch mußte auf Befehl des letzteren mein wahrer, objektiver Bericht nach seinen Wünschen umgearbeitet werden.«

Weiter berichtet Ujszaszy über die Provokationspläne der Militärclique in Ungarn, die sich zum Ziel gesetzt hatte, außenpolitische Vorwände zum Überfall auf die USSR zu schaffen. Ujszaszy berichtet, Seite 10, Zeile 4 von oben des Dokuments, Seite 157 der Dokumentenmappe:

»Diese Pläne stammten von Gen.-Lt. Fütterer, von seinem Gehilfen Oberstl. Frimond und von Gen. László. – Sie bestanden darin – daß im Notfall – als sowjetrussisch markierte deutsche Flugzeuge ungarische Ostgrenzgebiete mit Bomben sowjetischer Herkunft belegen werden.«

Und schließlich beschreibt Ujszaszy die Ereignisse in den letzten Tagen vor dem Überfall auf die Sowjetunion, Seite 11 dieses Dokuments, Seite 158 der Dokumentenmappe:

»Am 24. VI. 1941 (wenn ich mich gut erinnere) gegen 12.30 Uhr mittags erhielt ich die Meldung, daß sowjetrussische Flugzeuge Rahó (in Karpatho- Rußland) bombardierten und dort in der Umgebung Züge mit Maschinengewehrfeuer belegten. – Am selben Nachmittage traf die Nachricht der Bombardierung Kassá's (Košice) durch sowjetrussische Flugzeuge ein. – Am Abend desselben Tages fand ein Kronrat unter der persönlichen Leitung des Reichsverwesers statt, der, ›auf Grund der sowjetrussischen Provokation‹ die Kriegserklärung Ungarns an Sowjetrußland beschloß.

Ich bin überzeugt, daß die Bombardierungen deutsche Flugzeuge mit sowjetrussischen Hoheitsabzeichen durchführten. – Ich begründe dies damit, daß:

a) Gen.-Lt. Fütterer und die deutsche Propaganda diese Bombardierungen sehr ›breitgetreten‹ hat;

b) Gen. László gab mir sofort den Befehl, durch die Propagandaunterabteilung der 2. Abteilung des k. ung. Generalstabs die auffindbaren Über reste der ›sowjetrussischen‹ Bomben abphotographieren und die Bilder in der Presse der faschistischen Mächte erscheinen zu lassen;

c) Gen.-Lt. Fütterer, Gen. László und Obst.-Lt. Frimond verbreiteten durch Flüsterpropaganda die Nachricht, daß Kassa (Košice) durch solche slowakische Piloten bombardiert wurde, die sich in sowjetrussischen Dienst stellten. – Die Treffer lagen deshalb so gut, weil eben diese Piloten gründliche Ortskenntnisse hatten.«

[370] Das geschah nach den Angaben von Ujszaszy am 24. Juni 1941 um 12.30 Uhr. Wir besitzen ein Dokument, das davon zeugt, daß lange vor diesem Augenblick der Angriff Ungarns auf die Sowjetunion entschieden war.

Die dem Gerichtshof vorgelegte Aussage von Ruszkiczai-Rüdiger enthält Mitteilungen, die die Gründe für den ungarischen Angriff gegen die Sowjetunion angeben. Vielleicht entspricht die Auffassung von Ruszkiczai-Rüdiger in dieser Frage nicht der allgemeinen Ansicht, aber als Zeugnis des stellvertretenden ungarischen Kriegsministers kann sie nicht ohne Interesse sein. Auf Seite 10 des russischen Textes seiner Aussagen teilt Ruszkiczai-Rüdiger mit, daß er ungefähr Ende Mai 1941 den Befehl erhielt, in erster Linie die Truppen der Karpatho-Ukraine zu versorgen. Zwei Tage später fand eine Geheimbesprechung der Korpskommandanten beim Chef des Generalstabs, Generaloberst Werth, statt, bei welcher der bevorstehende Überfall auf die Sowjetunion bekanntgemacht wurde. Ich zitiere die Aussage des Generals Ruszkiczai-Rüdiger, auf Seite 108 des Dokumentenbuches und auf Seite 9 des Dokuments selbst. Um Zeit zu ersparen, verlese ich nur die unterstrichenen Teile:

»... auf welcher General d. Inf. Werth über die militärpolitische Lage eine Orientierung abgab. Demnach stehe ein Überfall Deutschlands auf Sowjetrußland bevor, bei welchem auf Seite Deutschlands nebst Rumänien auch Ungarn aktiven Anteil nehmen wird.«

Weiter wies Ruszkiczai-Rüdiger auf folgendes hin:

»Der Ministerrat hat nach befürwortendem Exposé des Ministerpräsidenten Bardossy und Min. Bartha sich zur Kriegserklärung entschlossen. Der Kronrat hat dies bestätigt. Eine Vorlage an das Parlament unterblieb.

Diese Beschlüsse des Generalstabs, des Ministerrats und Kronrats waren durchaus nicht verwunderlich und ergaben sich aus der nun jahrelangen Bereitwilligkeit und Tatsache des militärischen Zusammenarbeitens. Der ungarische Generalstab und politische Führung, begonnen mit der Aggression auf die Tschechoslowakei, haben alle Deutschland für den Unterstützer ihrer Pläne angesehen. Darauf folgt die Besetzung der Karpatho- Ukraine, dann dessen strategische Ausgestaltung zum Ausfalltor gegen Sowjetrußland.«

In seiner Aussage erwähnt Ujszaszi den deutschen Militärattaché in Ungarn, Krappe. Der frühere Generalleutnant der deutschen Armee, Günther Krappe, war deutscher Militärattaché in Budapest vom November 1939 bis zum 30. April 1941. Später war Krappe Kommandierender General des X. Korps der Waffen-SS, Armeegruppe »Weichsel«, und wurde dann von Einheiten der Roten Armee gefangengenommen.

[371] Ich bitte den Gerichtshof, die Aussage, die Krappe im Januar dieses Jahres gemacht hat, als Dokument USSR-150 zuzulassen. Ich muß hinzufügen, daß die Umstände, an die Krappe erinnert, mit dem, was Ujszaszy mitteilt, im wesentlichen übereinstimmen. Ich werde deswegen nur einige Stellen aus dem Dokument Krappe verlesen; Seite 4 des Dokuments, die der Seite 165 der Dokumentenmappe entspricht:

»Im Oktober 1940 bekam ich einen Auftrag vom OKH, den Stand der Grenzbefestigungen gegen Rußland in der Karpatho-Ukraine zu melden. Oberst László, der Chef der Operationsabteilung, unterrichtete mich dahin, daß zunächst nur Panzerhindernisse einfacher Art bis zu einer Tiefe von 1 bis 2 km angelegt seien und der Bau von Baracken zur Verlegung der Truppen eingeleitet wäre. Die Erkundung zur Anlage von Betonbunkern längs der Grenze in den Straßentälern würde im Winter durchgeführt, so daß im Frühjahr 1941 begonnen werden konnte. Zunächst müßten erst die Geldmittel hierzu bewilligt werden. Ich glaube, es handelte sich um 6.000.000 Pengö.

General Werth genehmigte mir eine Fahrt im Kraftwagen über Munkac zum Urzok-Paß, wo mir ein Begleitoffizier beigegeben wurde.

Das Ergebnis meiner Besichtigungsreise und die Auskunft von Oberst László meldete ich nach Berlin. Nach einiger Zeit teilte mir Oberst László mit, daß die geforderten Geldmittel bewilligt seien.«

Um Zeit zu sparen, möchte ich, meine Herren Richter, die weiteren Aussagen von Krappe kurz zusammenfassen.

In ihnen wird ausgeführt, daß eine Vereinbarung mit dem Kriegsminister von Bartha über die Organisation der militärischen Verbindungen und der Transporte deutscher Einheiten nach Ungarn zustande kam. In diesem Zusammenhang kam eine besondere Mission nach Ungarn, die sich mit diesen Transporten beschäftigte. Gleichzeitig wurde die Erlaubnis erteilt, in Ungarn zusammen mit der Postverwaltung ein besonderes Verbindungsnetz für die militärischen Bedürfnisse zu errichten. Außerdem wurde eine Reihe deutscher Offiziere zur ungarischen Armee zum Zwecke des Erfahrungsaustausches und zur Instruktion der Truppen abkommandiert. Krappe teilt mit, daß ab Dezember 1940 die ungarische Industrie zur Vergrößerung des deutschen Kriegspotentials reorganisiert und der Leitung des Chefs der Rüstungsverwaltung, General Leeb, unterstellt wurde.

Ich bin nun mit der Vorlage von Dokumenten über das Zusammenschweißen eines Angriffsblockes gegen die Sowjetunion von seiten der faschistischen Kriegsverbrecher zu Ende. Ich halte es [372] jedoch für unbedingt notwendig, einige Bemerkungen generellen Charakters zu machen, die sich aus diesen Dokumenten ergeben.

Die unmittelbaren Maßnahmen der faschistischen Verschwörer zur Einbeziehung Rumäniens, Finnlands und Ungarns in die Vorbereitung des räuberischen Angriffs auf die Sowjetunion begannen mindestens im September 1940, in dem Augenblick, als eine Militärmission nach Rumänien gesandt wurde.

Die Verhandlungen, die die militärische Vorbereitung zum Angriff auf die USSR in jedem dieser Länder begleiteten, wurden im wesentlichen in den Monaten September bis Dezember 1940 abgeschlossen. Diese Verhandlungen fanden zwischen den Generalstäben der deutschen Armee und den Armeen der Satellitenstaaten statt. Gegenstand dieser Verhandlungen waren in allen Fällen Fragen rein militärischen Charakters: Umschulung der Truppen, Transport von Truppenteilen, Gleichschaltung strategischer Pläne, Festsetzung der Anzahl der Divisionen, die für den Angriff auf die USSR bestimmt waren und so weiter.

Dieser Charakter der Besprechungen legt Zeugnis davon ab, daß ein vorhergehendes Einvernehmen über den Angriff auf die Sowjetunion zwischen der faschistischen Regierung Deutschlands und den Regierungen Rumäniens, Finnlands und Ungarns bereits vor Beginn dieser Verhandlungen bestanden hat.

Und schließlich geht aus den vorgelegten Dokumenten hervor, daß jedem dieser Länder in der einen oder anderen Form von seiten der faschistischen Verschwörer Landstriche, die der Sowjetunion gehören, versprochen worden waren.

Ich möchte jetzt einen Umstand hervorheben.

Um sich ein vollständiges Bild von den Folgen des räuberischen Angriffs der Faschisten gegen die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu machen, genügt es nicht, sich nur auf den Plan »Barbarossa« zu beschränken.

Dies ist ein strategischer Plan, ein Plan für einen militärischen Überfall, ein Plan für den Beginn des Angriffs.

Auf diesen Angriff folgte, wie bekannt, die sogenannte »Aneignung« und »Organisation« der besetzten Gebiete. Die Pläne für diese Aneignung und Organisation sind solche für die Ausrottung friedfertiger Bürger und die Ausplünderung der besetzten Gebiete der Sowjetunion und waren, ebenso wie der Fall »Barbarossa« im voraus ausgearbeitet.

Die Sowjetanklage behauptet, daß die in Händen des Gerichtshofs befindlichen Dokumente, insbesondere solche Dokumente, wie die Anweisung vom 13. März 1941; Dokument 447-PS, die von dem Angeklagten Keitel unterschrieben ist, der Erlaß über die Anwendung der Kriegsgerichtsbarkeit vom 15. Mai 1941, Dokument Z-50, [373] der ebenfalls von Keitel unterschrieben ist, Propaganda-Anleitungen zum Plan »Barbarossa«, Dokument C-26, und andere Dokumente eine lange vor dem Angriff auf die Sowjetunion vorbedachte und vorbereitete Vernichtung nicht nur der gesetzlichen, sondern auch aller moralischen Normen für das Verhalten der faschistischen Angriffshorden in den zeitweilig besetzten Gebieten darstellen.

Noch vor dem Angriff auf die Sowjetunion beschlossen die Hitleristen die Methoden für die rechtlose Behandlung der Bevölkerung und legten sie in den betreffenden Paragraphen ihrer Anweisungen, Erlasse und Befehle nieder, ebenso wie die Regeln und Mittel zur Beraubung des Sowjetlandes und seine Verwandlung in ein Kolonialland des »Dritten Reiches«.

Als aber der Krieg begann und das, was bisher geheim war, offenkundig wurde, da scheuten sich die Faschisten nicht, alle diese Fragen auch noch in ihren Zeitungen zu drucken.

Ich lege dem Gerichtshof als Dokument USSR-59 einen Artikel vor, der am 20. August 1942 in der Zeitschrift »Das schwarze Korps«, dem Zeitungsblatt der Schutzstaffeln der faschistischen Partei und dem Organ des Reichsführers-SS, veröffentlicht war. In diesem Artikel wurde unter der Überschrift »Germanisieren?« offen geschrieben, Seite 180 des Dokumentenbuches:

»Einem Heft der Zeitschrift ›Deutsche Arbeit‹, die den Siedlungsaufgaben im Osten gewidmet ist, hat der Reichsführer-SS folgenden Vorspruch gegeben: ›Unsere Aufgabe ist es, den Osten nicht im alten Sinne zu germanisieren, das heißt den dort wohnenden Menschen deutsche Sprache und deutsche Gesetze beizubringen, sondern dafür zu sorgen, daß im Osten nur Menschen wirklich deutschen, germanischen Blutes wohnen.

Die Ablehnung aller Germanisierungstendenzen ist nicht neu. Sie ist mindestens so alt wie der Nationalsozialismus. Im Munde des Reichsführers- SS, als des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, wird sie jedoch zum Befehl. Das ist der Sinn dieser Worte.‹«

Der Entschluß, die Bevölkerung der besetzten Länder nicht zu germanisieren und die Behauptung, daß im Osten »nur Menschen wirklich deutschen Blutes leben sollen«, bedeutet in der Praxis die Massenvernichtung von Sowjetbürgern, ihre Ausplünderung, die Deportation in die Sklaverei, die Vernichtung der Jahrhunderte alten russischen Kultur, die Zerstörung unserer Städte und Dörfer. Ich werde mich auf das Gesagte beschränken, da dieses Thema, oder richtiger gesagt, diese Themen von meinen Kollegen ausgearbeitet wurden und dem Gerichtshof vorgelegt werden sollen.

[374] Am 22. Juni 1941, nach langwieriger Vorbereitung, stürzten sich die deutsch-faschistischen Horden auf die Sowjetunion. 170 Divisionen, die an den Grenzen der Sowjetunion vom Eismeer bis zum Schwarzen Meer zusammengezogen waren, begannen den Angriff.

Die militärischen Aufgaben des Angriffs waren im Plan »Barbarossa« formuliert:

»Das deutsche Heer muß darauf vorbereitet sein, auch vor Beendigung des Krieges gegen England, Sowjetrußland in einem schnellen Feldzug niederzuwerfen.

Das Heer wird hierzu alle verfügbaren Verbände einzusetzen haben mit der Einschränkung, daß die besetzten Gebiete gegen Überraschungen gesichert sein müssen.«

Der Plan »Barbarossa« sieht die Notwendigkeit voraus, die Rote Armee zu vernichten, die Möglichkeit eines Rückzugs ihrer kampffähigen Truppen ins Innere des Landes auszuschalten und schnellstens von seiten der deutsch-faschistischen Angreifer eine Linie zu erreichen, von der aus die sowjetische Luftwaffe die deutschen Gebiete nicht mehr behelligen kann.

Als Endziel des Planes »Barbarossa« war vorgemerkt: Die Befestigung der Linie Astrachan-Archangelsk, die Zerstörung der Ural-Industrie durch Flugzeuge, die Eroberung von Leningrad und Kronstadt und als ein entscheidendes Finale die Besitzergreifung von Moskau.

VORSITZENDER: Es ist vielleicht ein günstiger Zeitpunkt, um die Sitzung zu vertagen.


[Das Gericht vertagt sich auf

13. Februar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 7, S. 343-376.
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