Schacht.

[629] Schacht wird angeklagt nach den Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklage. Schacht diente in den Jahren 1923 bis 1930 als Währungskommissar und Reichsbankpräsident. Am 17. März 1933 wurde er von neuem zum Präsidenten der Reichsbank ernannt, im August 1934 zum Wirtschaftsminister und im Mai 1935 zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft. Im November 1937 trat er von diesen zwei Ämtern zurück und wurde zum Minister ohne Geschäftsbereich ernannt. Am 16. März 1937 wurde er wiederum zum Reichsbankpräsidenten auf ein Jahr bestellt, und am 9. März 1938 auf vier Jahre; er ist jedoch am 20. Januar 1939 entlassen worden. Als Minister ohne Geschäftsbereich wurde er am 22. Januar 1943 entlassen.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 629.
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