Schlußfolgerung.

[632] Der Gerichtshof hat entschieden, daß Schacht nach dieser Anklage nicht schuldig ist, und ordnet an, daß er vom Marschall des Gerichtes entlassen werde, sobald sich der Gerichtshof jetzt vertagt.

[632] PROF. DONNEDIEU DE VABRES:


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 632-633.
Lizenz:
Kategorien: