Vormittagssitzung.

[7] [Der Zeuge von Manstein im Zeugenstand.]


DR. FRITZ SAUTER, VERTEIDIGER DER ANGEKLAGTEN FUNK UND VON SCHIRACH: Herr Präsident! Ich bitte Sie um die Erlaubnis, einen dringlichen Antrag für den Angeklagten Funk hier vortragen zu dürfen.

Am Montag, den 5. August, also heute vor einer Woche, hat die Anklagevertretung ein Affidavit des früheren SS-Obergruppenführers Oswald Pohl, 4045-PS, vorgelegt, das gewisse Beziehungen des Angeklagten Funk zur SS behauptete, besonders hinsichtlich des sogenannten Golddepots der SS bei der Reichsbank. Gegen die Verwertung dieses Affidavits konnte ich in der Sitzung vom vorigen Montag nicht sofort protestieren, weil ich selbst an diesem Tag wegen Krankheit abwesend war; ich hatte mich auch ordnungsgemäß beim Herrn Generalsekretär abgemeldet. In meiner Vertretung hat Dr. Nelte noch am gleichen Tag, am 5. August, in einer Eingabe an das Gericht um die Erlaubnis gebeten, den Zeugen Oswald Pohl im Gefängnis vernehmen und von ihm ein Affidavit aufnehmen zu dürfen. Mit Eingabe vom 7. August habe ich selbst dann diesen Antrag wiederholt und gleichzeitig gebeten, mir zu gestatten, daß ich den Zeugen Oswald Pohl zum Kreuzverhör rufe und daß der Angeklagte Funk selbst sich als Zeuge auch zu den neuerlichen Vorwürfen äußern dürfe.

Nach Einreichung dieser meiner Anträge sind hier die SS-Richter Dr. Reinecke und Dr. Morgen als Zeugen für die SS vernommen worden. Diese beiden Zeugen haben Oswald Pohl, obwohl er ihr SS-Kamerad war, auf das allerschwerste belastet. Die Bekundungen dieser beiden Zeugen Dr. Reinecke und Dr. Morgen haben den Nachweis geliefert, daß der frühere Gruppenführer Oswald Pohl, also der Zeuge der Staatsanwaltschaft erstens...


DER VORSITZENDE, LORD JUSTICE SIR GEOFFREY LAWRENCE: Beantragen Sie, Pohl ins Kreuzverhör nehmen zu dürfen, oder was wollen Sie?


DR. SAUTER: Nein; ich werde Ihnen, Herr Präsident, sofort die Gründe vortragen, wenn Sie gestatten, warum ich das nicht tue.

Ich habe eben gesagt, die Vernehmung der Zeugen Dr. Reinecke und Dr. Morgen hat den Beweis geliefert, daß dieser Zeuge der Staatsanwaltschaft erstens ein millionenfacher Mörder ist, zweitens, daß er [7] das Haupt jener Verbrecherclique ist, welche die KZ-Greuel verübte, und drittens, daß er mit allen Mitteln die Aufdeckung dieser Greuel zu verhindern suchte, ja daß er zu diesem Zweck sogar neue Morde beging. Das alles steht fest durch die eidlichen Bekundungen der Zeugen Dr. Reinecke und Dr. Morgen.

Unter diesen Umständen, meine Herren Richter, lehnt die Verteidigung des Angeklagten Funk es ab, eine derartige Bestie als Beweismittel zu benutzen. Ich verzichte daher als Verteidiger des Angeklagten Funk darauf, diesen von der Anklagebehörde benannten Zeugen Oswald Pohl als Zeugen zu vernehmen oder auf den Zeugenstand zu rufen; denn die Aussagen eines Menschen, der Millionen von Unschuldigen hingemordet und auch...


VORSITZENDER: Dr. Sauter! Soviel ich verstehe, wollen Sie nicht irgendeinen Antrag stellen, sondern Sie...


DR. SAUTER: Nein, im Gegenteil, ich verzichte darauf.


VORSITZENDER: Gut, ich verstehe.


DR. SAUTER: Ich bitte um die Erlaubnis, einen anderen Antrag stellen zu dürfen. Ich habe also gesagt, die Aussage eines Menschen, der Millionen von Menschen hingemordet und aus dem Menschenmord ein schmutziges Geschäft gemacht hat, ist unserer Auffassung nach für die Erforschung der Wahrheit vollkommen wertlos.


VORSITZENDER: Dr. Sauter! Der Gerichtshof hält dies für einen ungeeigneten Augenblick, einen Protest dieser Art zu machen, der seinem Charakter nach eine Argumentation darstellt. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, dann tun Sie es bitte. Wenn Sie Protest erheben wollen, müssen Sie dies nach Beendigung des Falles der Organisationen tun.


DR. SAUTER: Herr Präsident! Darf ich dazu folgendes bemerken. Wir stehen ja vor dem Schluß der Beweisaufnahme, und ich bin der Auffassung, daß ich diesen Antrag nicht erst nach Beendigung des Prozesses stellen kann, sondern daß ich diesen Antrag, den ich jetzt stellen will, jetzt stellen muß, damit er dem Gericht rechtzeitig unterbreitet wird.


VORSITZENDER: Dr. Sauter! Wenn Sie nur zu Ihrem Antrag kommen wollten, dann wollen wir ihn mit Freuden hören.


DR. SAUTER: Herr Präsident! Einen Moment. Ich darf dann fortfahren: ich stelle daher den Antrag, das Gericht wolle beschließen: erstens: das Affidavit Oswald Pohl vom 15. Juli 1946, Dokument 4045-P5, wird als Beweismittel gegen den Angeklagten Walther Funk nicht zugelassen, und zweitens: der auf den Angeklagten Funk bezügliche Inhalt dieses Affidavits Oswald Pohls, Dokument 4045-PS, wird aus dem Sitzungsprotokoll vom 5. August 1946 gestrichen.

Und außerdem stelle ich vorsorglich den weiteren Antrag, daß ich den Angeklagten Walther Funk nochmals auf den Zeugenstand [8] rufe, damit er Gelegenheit bekommt, auch seinerseits zu den ganz neuen Behauptungen des Oswald Pohl Stellung zu nehmen.

Herr Präsident! Ich habe diesen Antrag heute früh schriftlich eingereicht beim Herrn Generalsekretär. Ich weiß aber nicht, wann er von der Übersetzungsabteilung zu Ihnen kommt. Ich habe es aber für richtig gehalten, Sie um die Erlaubnis zu bitten, daß ich Ihnen diesen Antrag hier mündlich vortragen darf, damit mir nicht vorgeworfen werden kann, ich hätte das rechtzeitig hier in der Sitzung tun müssen, hätte das aber versäumt. Das ist der Antrag, den ich zu stellen habe.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte gern die Meinung der Anklagevertretung zu diesem Antrag hören.


DR. ROBERT M. KEMPNER, HILFSANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Darf ich unsere Antwort zurückstellen, bis ich Gelegenheit gehabt habe, mit dem Hauptanklagevertreter, Herrn Dodd, zu sprechen?


VORSITZENDER: Einverstanden.


DR. KEMPNER: Ich möchte nur sagen, daß sogar Mörder manchmal die Wahrheit sagen.


DR. SAUTER: Danke sehr, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Will die Anklagevertretung den Zeugen noch weiter im Kreuzverhör vernehmen?


GENERALMAJOR G. A. ALEXANDROW, HILFSANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Herr Zeuge! Ich habe an Sie zwei ergänzende Fragen zu richten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Einsatzgruppe D stehen. Sie haben hier behauptet, daß Sie die Möglichkeit der Teilnahme Ihrer Truppen an den von dieser Gruppe ausgeführten Erschießungen ausschließen. Haben Sie denn nichts darüber gewußt, daß die den Erschossenen abgenommenen Uhren auf Befehl des Oberkommandos an die Armee abgeliefert wurden?


ZEUGE VON MANSTEIN: Nein, davon habe ich nichts gewußt. Was die Uhren angeht, so ist einmal der Armeeintendant bei mir gewesen und hat mir gemeldet, soweit ich mich entsinne, daß er eine große Uhrensendung aus Deutschland beschafft habe. Er hat mir auch eine solche Uhr vorgelegt – es war eine fa brikneue deutsche Uhr – und daß er die an die Truppe ausgeben wollte. An die Ausgabe von beschlagnahmten Uhren kann ich mich jedenfalls nicht erinnern, keinesfalls aber, daß ich von den Uhren erschossener Juden gehört hätte.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und diese Uhren waren für das deutsche Heer bestimmt?


VON MANSTEIN: Die Uhrensendung aus Deutschland, jawohl.


[9] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Aber Sie haben auch von Uhren gesprochen, die den erschossenen Juden gehörten. Ich habe Sie wenigstens so verstanden. Ist das richtig?


VON MANSTEIN: Nein, davon habe ich nichts gesagt. Davon wurde auch nicht gesprochen. Der Armeeintendant hat mir nur über die Sendung deutscher Uhren vorgetragen, und das ist das einzige, woran ich mich bezüglich der Uhren erinnern kann. Daß er von Uhren von erschossenen Juden gesprochen haben sollte, ist völlig ausgeschlossen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Gut. Wußten Sie davon, daß in Nikolajew und in Simferopol Vertreter des Armeekommandos bei den Hinrichtungen zugegen waren?


VON MANSTEIN: Nein.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ist Ihnen bekannt, daß über diese Tatsachen hier vor dem Gerichtshof der Zeuge Ohlendorf in seinen unter Eid gemachten Aussagen bekundet hatte? Halten Sie die Aussagen Ohlendorfs über diese Tatsachen für lügenhaft?


VON MANSTEIN: Ich kenne die Aussage von Ohlendorf und erinnere mich, daß er sagte, es hätten an den Erschießungen in der Nähe von Simferopol Soldaten teilgenommen. Er hat aber gesagt, er wisse nicht genau, welche es gewesen seien. Es wäre wohl hauptsächlich Wehrmachtsgefolge, also keine Truppen meiner Armee gewesen. Ich habe jedenfalls seinerzeit auf der Krim nie etwas davon gehört, daß sich ein Soldat an einer Judenerschießung beteiligt hat.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich möchte, daß Sie mir auf meine Frage antworten. Halten Sie die Aussage Ohlendorfs für richtig oder lügenhaft?


VON MANSTEIN: Ich nehme an, daß er sich dabei geirrt hat. Jedenfalls steht für mich fest, daß Truppenteile meiner Armee an solchen Judenerschießungen nicht teilgenommen haben. Was er von Wehrmachtsgefolge gesagt hat und was er damit meint, weiß ich nicht.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Er meinte dabei die Truppen der 11. Armee, die unter Ihrem Befehl standen. Ich stelle an Sie nun folgende Frage: War Ihnen bekannt, daß mehr als 195000 Einwohner der Stadt Kiew von der deutschen Wehrmacht und Polizei umgebracht worden sind? Davon Wurden 100000 Menschen allein in Babij Yar umgebracht.


VON MANSTEIN: Ich habe das hier durch das Dokument der Russischen Anklage zum erstenmal gehört.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Aber Sie wußten, daß solche Massenvernichtungen der Zivilbevölkerung stattfanden?


[10] VON MANSTEIN: Nein, das habe ich nicht gewußt, und Kiew hat ja auch zu der Zeit, wo anscheinend Erschießungen stattgefunden haben, nicht zu meinem Bereich gehört.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: War Ihnen der Befehl bekannt, der im August 1941 vom OKW durch den Generalquartiermeister Wagner überreicht wurde und welcher verbot, russische Kriegsgefangene aus den Vorräten der Armee zu verpflegen? Wurde denn das Massensterben durch Verhungernder Kriegsgefangenen nicht durch diesen Befehl hervorgerufen?

VON MANSTEIN: Dieser Befehl ist mir nicht gegenwärtig. Im August 1941 war ich Kommandierender General eines Panzerkorps weit vorn an der Front, und ich kann diesen Befehl auch gar nicht bekommen haben. Ich kann mir auch nicht denken, daß der Befehl in dieser Form gegeben worden ist; denn wir haben ja, wenigstens in meinem Bereich, die Gefangenen immer verpflegt, und ich glaube deshalb auch nicht, daß in meinem Bereich Gefangene durch Hunger umgekommen sind.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Aber Sie gaben doch selbst zu, daß unter den Kriegsgefangenen ein Massensterben war und daß dieses Massensterben durch Verhungern hervorgerufen wurde. Das haben Sie doch hier zugegeben?


VON MANSTEIN: Ich habe nicht gesagt, daß es so bei meiner Armee war, sondern daß ich aus den Dokumenten der Anklage ersehen habe, daß nach den großen Kesselschlachten im Bereich der Heeresgruppe Mitte, wo viele Hunderttausende von Gefangenen gemacht worden sind, daß da anscheinend viele an Hunger gestorben sind, einmal, weil sie schon halbverhungert aus den Kesseln herausgekommen sind, und zweitens habe ich gesagt, daß keine Armee in der Lage ist, die Verpflegung und Versorgung für, sagen wir mal, eine halbe Million plötzlich anfallender Gefangener mitzuführen und daß dadurch natürlich Schwierigkeiten entstanden sind, die angesichts des körperlichen Zustandes, in dem die russischen Soldaten sich schon befanden, sicherlich auch zu örtlichen Sterbefällen in größerer Zahl geführt haben können. Das bezog sich aber auf die Gefangenenzahl aus den Kesselschlachten und nicht aus meinem Bereich.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Es ist nicht notwendig, auf meine Fragen solch ausführliche Erklärungen abzugeben. Ich bitte Sie, mir kurz zu antworten. War Ihnen die sogenannte Operation »Krimhild« bekannt?


VON MANSTEIN: Der Deckname »Krimhild« für eine Operation ist mir zur Zeit kein Begriff. Ich weiß auch nicht, ob ich ihn einmal gehört habe. Würden Sie mir vielleicht sagen, wann und was das gewesen sein soll? Dann fällt es mir vielleicht ein.


[11] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich will Ihnen helfen. Das war eine Operation, welche die deutsche Truppenverschiebung aus dem Kubangebiet auf die Krim vorsah, hervorgerufen durch den Druck der vorrückenden Roten Armee. Aus diesem Grunde wurde von Hitler ein besonderer Befehl herausgegeben und allen höheren Stäben übermittelt.


VON MANSTEIN: Ich habe das nicht ganz verstanden. Meinen Sie den Übergang von der Krim nach dem Kubangebiet, oder meinen Sie den Rückzug vom Kubangebiet auf die Krim?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Den Übergang, den Rückzug der deutschen Truppen vom Kubangebiet auf die Krim.


VON MANSTEIN: Darüber kann ich nichts sagen, darüber weiß ich nichts Näheres. Denn es war der Bereich der Heeresgruppe Kleist, und nicht mein Bereich.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und wo befand sich Ihre Heeresgruppe damals?


VON MANSTEIN: Meine Heeresgruppe war zu der Zeit in der Südukraine. Die Südgrenze war offenbar bei Rostow.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Der Rückzug aus dem Kubangebiet betraf die Heeresgruppe, die sich an der Südfront befand. Der diesbezügliche Befehl Hitlers ist Ihnen überreicht worden. Vielleicht können Sie sich in diesem Zusammenhang an einiges erinnern. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nur auf einen Punkt dieses Befehls lenken.


[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]


Erkennen Sie diesen Befehl wieder?

VON MANSTEIN: Ich muß ihn erst mal genauer ansehen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Bitte sehr.


VON MANSTEIN: Ich kann heute nicht mehr sagen, ob ich eine Abschrift dieses Befehls bekommen habe. Er geht ja an sich nur die Heeresgruppe A an. Es ist möglich, daß ich eine Abschrift bekommen habe; ich kann es aber nicht mehr sagen; jedenfalls habe ich damit nichts zu tun.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Dieser Befehl wurde an alle höheren Stäbe geleitet; aber das ist nicht das Wichtigste. Ich bitte Sie, den zweiten Teil dieses Befehls unter dem Titel »Räumungszerstörung« aufzuschlagen und sich den Abschnitt »g« anzusehen. Ich verlese:

»Der Gegner muß ein auf lange Zeit voll unbrauchbares, unbewohnbares, wüstes Land, wo noch monatelang Minensprengungen vorkommen, übernehmen.«

Haben Sie diese Stelle gelesen?

VON MANSTEIN: Ja.

[12] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich frage Sie: Wurde dieser Befehl Ihrer Meinung nach auch nur aus rein militärischen Gründen gegeben?

VON MANSTEIN: Ja, meiner Ansicht nach ist er aus rein militärischen Gründen gegeben worden, nämlich aus dem Grunde, weil Hitler, was mir bekannt ist, von den Kräften, die auf dem Kuban waren, möglichst viele freibekommen wollte, um sie an anderen Stellen der Ostfront einsetzen zu können. Er wollte auf der Krim zur Verteidigung nur ein Minimum von Kräften lassen, und das war natürlich nur denkbar, wenn eine russische Angriffsoperation vom Kuban her für längere Zeit nach Möglichkeit ausgeschlossen oder wenigstens sehr erschwert wurde, und daraufhin sind diese Zerstörungsanordnungen wohl erlassen, die ja in den Punkten a, b, c, d, e, f tatsächlich nur Objekte betreffen, die von militärischer Bedeutung sind, also Straßen und Kunstbauten, Eisenbahnen und Feldbahnen, Knüppeldämme, die Anlagen für Öle...


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Dieser Befehl ist mir bekannt, Herr Zeuge. Es ist nicht nötig, daß Sie ihn wiederholen; er liegt vor mir. Ich bat Sie nur, sich den Abschnitt »g« richtig anzusehen. Da wird nicht von Straßen, Brücken und Ölquellen gesprochen, sondern von der Verwandlung dieses Gebietes in eine Wüste auf lange Zeit. Davon ist hier die Rede. Ich frage Sie als Soldaten, als welchen Sie sich hier oft bezeichnet haben: Sind Sie mit solch einem Befehl einverstanden? Wurde er durch rein militärische Erwägungen veranlaßt? Bitte beantworten Sie meine Frage.


VON MANSTEIN: Ja, daß der Befehl nur aus militärischen Gründen gegeben ist, davon bin ich überzeugt, und ich bin auch überzeugt, daß mit der Ziffer »g« gemeint ist ein für die militärische Kriegführung völlig unbrauchbares Land. Ich glaube also nicht, daß der Zweck hier war, das Land zu verwüsten und, sagen wir mal, die Bevölkerung auszurotten und eine Wüste zu schaffen, sondern daß der Grund, der militärische Grund war, das Land für die Fortführung der militärischen Operationen unbrauchbar zu machen. Das glaube ich.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Hier ist es genügend klar ausgedrückt. Die Auslegung ist Ansichtssache. Ich gehe zur nächsten Frage über. Wußten Sie, daß im Mai 1944 in Sonthofen eine Sonderbesprechung stattfand?


VORSITZENDER: Gehen Sie zu einem anderen Dokument über?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich gehe zu einer anderen Frage über.


VORSITZENDER: Ich habe Sie gefragt, ob Sie mit diesem Dokument fertig sind.


[13] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Jawohl.

VORSITZENDER: Ich glaube, Sie sollten ihm den Abschnitt »3 c« vorlegen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Gut. Herr Zeuge! Ich bitte Sie, den dritten Abschnitt, Buchstabe c, anzusehen. Ich werde ihn jetzt verlesen.

»Die rücksichtslose – ohne jede falsche Weichheit durchgeführte – Erfassung der Zivilbevölkerung für diese Aufgabe, ihr beschleunigter Einsatz und ihre Zusammenfassung in Bau-Bataillone (auch Frauen-Bau-Bataillone) ist sicherzustellen.«

Sind Sie der Ansicht, daß dieser Einsatz der Zivilbevölkerung, darunter auch der Frauen, durch militärische Notwendigkeiten hervorgerufen wurde?

VON MANSTEIN: Daß es militärisch notwendig war, das unterliegt für mich gar keinem Zweifel; ob es, menschlich gesehen, schön ist, ist eine andere Frage. Aber ich muß darauf aufmerksam machen, daß wir die Heranziehung der Zivilbevölkerung einschließlich der Frauen von der Sowjetunion gelernt haben; denn die hat das ja im großen Ausmaße getan; sonst wäre das Entstehen von vielen kilometerlangen Panzergräben in wenigen Tagen auf russischer Seite ja auch gar nicht möglich gewesen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ja...


VORSITZENDER: Herr Zeuge! Sind Sie der Meinung, daß es mit dem Kriegsrecht vereinbar ist, die weibliche Bevölkerung eines Landes zu Bau-Bataillonen zur Arbeit für Ihre Armee zusammenzuziehen?


VON MANSTEIN: Ob das nach dem Kriegsrecht vom Jahre 1939 zulässig war, ist mir im Augenblick nicht unbedingt klar. Daß in diesem Krieg überhaupt das Völkerrecht in vielen Fällen weit überschritten worden ist, das steht ja fest. Daß die Verwendung von Arbeitskräften zu den Rechten einer Besatzungsmacht gehörte, das möchte ich glauben, auch von weiblichen Arbeitskräften.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie haben hier eben davon gesprochen, daß die Rote Armee in großem Umfang die Zivilbevölkerung eingesetzt hat, um Panzergräben und so weiter zu bauen. Ich möchte Ihnen das erklären. Es war wirklich so, weil sich die ganze Sowjetbevölkerung, die sowjetrussischen Frauen inbegriffen, gegen die faschistischen Eindringlinge aufgelehnt hatte; aber nennen Sie mir nur ein Beispiel, wo die Sowjetarmee deutsche Frauen für derartige Arbeiten eingesetzt hat.


VON MANSTEIN: Aus dem Kriege kann ich keine Tatsachen sagen.


[14] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Weil es keine gab. Aber im Befehl Hitlers wird von dem Einsatz der sowjetischen Frauen für deutsche Befestigungsarbeiten gesprochen. Und davon habe ich gesprochen. Gehen wir zur nächsten Frage über. Wußten Sie, daß im Mai 1944 in Sonthofen eine Sonderbesprechung der Generale über nationalsozialistische Erziehung in den Einheiten stattfand?


VON MANSTEIN: Im Mai 1944 war ich nicht mehr im Dienst und habe von dieser Besprechung also auch nichts gehört.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und Sie haben nie davon gehört?


VON MANSTEIN: Von dieser Besprechung habe ich nichts gehört, nein.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich möchte eine Tatsache im Zusammenhang mit dieser Besprechung anführen. Vielleicht haben Sie etwas darüber gehört, daß der Angeklagte Keitel bei dieser Gelegenheit folgendes erklärte: Offiziere, die ihre Zweifel über den Sieg zum Ausdruck bringen oder den Führer kritisieren, lasse ich erschießen.


VORSITZENDER: Der Zeuge hat gesagt, er wisse darüber nichts. Handelt es sich hier um ein neues Dokument, das Sie bekommen haben?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nein. Wir besitzen aber ein Dokument, hinsichtlich dessen ich es für nötig erachte, dem Zeugen einige Fragen zu stellen. Wir legen jedoch dieses Dokument noch nicht vor, da wir es soeben erst erhalten haben und die Übersetzung noch nicht gemacht werden konnte. Es handelt sich um die Erklärung des ehemaligen Generalleutnants des deutschen Heeres, Vincent Müller. Er berichtet über die Äußerung Keitels bei dieser Besprechung. Wenn der Gerichtshof es für nötig erachtet, wird dieses Dokument nach Schluß der Sitzung oder morgen früh vorgelegt.


VORSITZENDER: Ja, ich meine nur: Wenn Sie das Dokument nicht vorlegen und der Zeuge sagt, er sei bei der Besprechung nicht zugegen gewesen und habe nichts davon gehört, dann glaube ich, daß Sie ihm das, was in der Besprechung gesagt wurde, nicht vorhalten dürfen, um es hier in der Beweisführung zu verwenden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich habe Sie verstanden, Herr Vorsitzender, und gehe zu einer anderen Frage über.

Sagen Sie, Herr Zeuge, wußten Sie, daß das deutsche Oberkommando der Kriegsmarine schon im Oktober 1939 einen Plan zur Besetzung Norwegens vorgelegt hat?


VON MANSTEIN: Nein, davon habe ich nichts gewußt. Ich habe von der ganzen Norwegenangelegen heit überhaupt erst gehört, als sie Tatsache wurde; Einzelheiten habe ich erst aus der Anklageschrift erfahren; vor dieser Zeit habe ich kein Wort davon gehört.


[15] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wußten Sie etwas von den Operationsplänen unter dem Decknamen »Jolka«?


VON MANSTEIN: Ich habe den Decknamen nicht verstanden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Unter dem Decknamen »Jolka« – »Tannenbaum« auf deutsch.


VON MANSTEIN: »Tannenbaum«? Das ist mir kein Begriff, das weiß ich nicht.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich werde Ihnen einige Einzelheiten, die diesen Plan betreffen, mitteilen. Im Juli 1940, nach dem Waffenstillstand mit Frankreich, hat General Halder, Chef des deutschen Generalstabs, den Stab der Armeegruppe von Leeb in Dijon besucht. General Halder stellte damals von Leeb die Aufgabe, einen Plan für die Besetzung der Schweiz vorzulegen unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Schweizer Widerstand leisten. Dieser Plan wurde dann dem OKH unter einem Decknamen vorgelegt. Wissen Sie etwas darüber?


VON MANSTEIN: Nein, ich war damals Kommandierender General und bin im Sommer an die Kanalküste gekommen. Von diesem Plan habe ich nichts gehört.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie haben hier in Ihren Antworten mehrmals betont, daß der Krieg gegen die Sowjetunion ein besonderer Krieg gewesen ist, daß Sie, wie auch die anderen deutschen Generale, nur als Soldaten gehandelt haben und daß der sogenannte ideologische Krieg von Hitler und seinen Mitarbeitern geführt wurde. Habe ich Sie richtig verstanden?


VON MANSTEIN: Ja.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Mein amerikanischer Kollege hat Sie gestern an Ihren eigenen Befehl erinnert, in dem Sie die Vernichtung des sowjetischen politischen Systems und die in den besetzten Gebieten zu ergreifenden Maßnahmen behandeln. Ferner haben Sie ebenfalls bestätigt, daß Ihnen der Befehl des Feldmarschalls von Reichenau über das Verhalten der Truppen im Osten bekannt war. Sagen Sie, Zeuge, wurde Ihrer Meinung nach solch ein Befehl von militärischem Pflichtbewußtsein diktiert oder von irgendwelchen anderen Erwägungen?


VON MANSTEIN: Nein, er ist bestimmt nur aus militärischem Pflichtbewußtsein ausgegeben worden. Ich möchte dazu nur sagen, daß diese Gedanken ja in jeder Zeitung standen und daß sie naturgemäß auch von oben her nahegebracht worden sind. Von uns ausgegangen sind sie bestimmt nicht. Wir haben mit unseren Soldaten den Krieg militärisch geführt.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Glauben Sie nicht, daß die Ausgabe solcher Befehle deswegen erfolgte, weil ihre Verfasser keine [16] in soldatischer Tradition erzogenen Generale, sondern Generale der Hitlerschen Schule waren?


VON MANSTEIN: Das habe ich nicht ganz verstanden, darf ich nochmals bitten um den Sinn dieser Frage?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich werde die Frage wiederholen. Glauben Sie nicht, daß die Ausgabe solcher, eigentlich politischer Befehle – ich meine dabei den Befehl von Reichenau –, glauben Sie nicht, daß die Ausgabe solcher Befehle deswegen erfolgte, weil ihre Verfasser keine im soldatischen Geist erzogenen Generale, sondern Generale der Hitlerschen Schule waren?


VON MANSTEIN: Ich kann dazu ja nur für meine Person, für meinen Befehl Stellung nehmen. Daß ich persönlich nur Soldat gewesen bin, das wird, glaube ich; jeder meiner Untergebenen und meiner Vorgesetzten bezeugen können. Ich bin kein politischer General gewesen, und ich bin auch kein – sagen wir mal – nationalsozialistischer General in dem Sinne, wie Sie es meinen, gewesen. Dieser Befehl ist verursacht durch die größer werdende Partisanengefahr und die Notwendigkeit, unseren Soldaten klarzumachen, daß sie nicht so sorglos sein dürfen und daß sie sich bewußt sein müssen, daß dieser Kampf, und zwar von beiden Seiten, ein weltanschaulich geführter Kampf wäre. Der Befehl selber: Das sind ja zwei ganz verschiedene Teile. Der erste Teil, ausgehend von den Notwendigkeiten, sich den Rücken zu sichern gegen Überfälle und so weiter und die Wachsamkeit der Soldaten aufzurufen, ist ein Befehl, der einige Gedanken über den Sinn dieses Kampfes enthält. Wenn er hier von der Ausrottung des Systems spricht, so ist damit das politische System, nicht die Menschen gemeint und genau das gemeint, was jetzt mit der Ausrottung des Nationalsozialismus von der anderen Seite gemeint ist. Und der zweite Teil, möchte ich sagen, enthält wohl meine Gedanken. Der sagt, was positiv zu geschehen hat, und in diesem zweiten Teil ist ja ganz klar gesagt, daß der Soldat jede Willkür vermeiden muß, daß gegen jede Verletzung der soldatischen Ehre einzuschreiten ist. Ich glaube, daß dieser Befehl ein Beweis dafür ist, daß ich den Kampf als Soldat geführt habe und nicht als Politiker.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das, was Sie während des Krieges waren, zeigt am besten Ihr eigener Befehl, und der Gerichtshof wird das zu beurteilen wissen. Nun meine letzte Frage: Wußten Sie, welche Maßnahmen vom Oberkommando der Wehrmacht zur Führung eines biologischen Krieges getroffen worden sind?


VON MANSTEIN: Eines biologischen Krieges? Ich weiß nicht im Augenblick, was Sie mit dem Ausdruck »biologischer Krieg« meinen. Ich bitte, mir dies zu sagen.


[17] GENERALMAJOR ALEXANDROW: Eine Anwendung verschiedener Arten lebensgefährlicher Bakterien im Rahmen der Kriegführung. Das ist, was ich unter biologischer Kriegführung verstehe.


VON MANSTEIN: Nein, davon weiß ich nichts. Ich habe nie etwas von einem Bakterienkrieg gehört oder einem Vergiftungskrieg.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Jetzt werde ich Ihnen gleich einige bekannte Einzelheiten aus dem Plan für die biologische Kriegführung vorlegen, und Sie werden sich dann vielleicht daran erinnern können. Ich lege dem Gerichtshof Dokument USSR-510 vor. Es ist eine Erklärung des ehemaligen Generalmajors Walter Schreiber, Professor an der Berliner Militärärztlichen Akademie. Ich verlese das Dokument:

»Im Zusammenhang mit dem Ablauf des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg halte ich es als Professor der Hygiene und Bakteriologie an der militärärztlichen Akademie in Berlin und als ehemaliger Generalarzt des deutschen Heeres für meine Pflicht, gegenüber einem so schwer geprüften Volke und gegenüber der Welt eine Stelle der deutschen Kriegsvorbereitungen, die in Nürnberg jetzt nicht behandelt wurde, aufzudecken. Neben der ehemaligen deutschen politischen und militärischen Führung haben auch deutsche Wissenschaftler und vor allem deutsche Ärzte eine schwere Schuld auf sich geladen. Wenn diese Kriegsvorbereitung zur Ausführung gekommen wäre, dann wären die großen Entdeckungen Robert Kochs, dessen Heimat unser Vaterland ist, und der ein großer Lehrer war, für schändliche und schlimme Zwecke benützt worden...«


VORSITZENDER: Der Verteidiger Dr. Laternser möchte dazu etwas sagen.

DR. HANS LATERNSER, VERTEIDIGER FÜR GENERALSTAB UND OBERKOMMANDO: Ich möchte hier eine Einwendung erheben. Ich habe beim Durchblättern festgestellt, daß der Schreiber dieser Zeilen besonders schwerwiegende Beschuldigungen erhebt. Ich kann nicht sehen, in welcher Richtung diese Beschuldigungen erhoben werden. Ich möchte aber beantragen, daß der Schreiber dieser Zeilen als Zeuge erscheint, um dann durch mich ins Kreuzverhör genommen werden zu können.


VORSITZENDER: Wo befindet er sich?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Herr Vorsitzender! Ich kann Ihre Frage beantworten. Der ehemalige Generalmajor Walter Schreiber befindet sich in der Sowjetunion als Kriegsgefangener. Wenn der Gerichtshof es für nötig erachtet, ihn hierher als Zeugen vorzuladen, wird die Anklage nichts dagegen einwenden.


[18] DR. LATERNSER: Ich bin der Meinung, daß er auf Grund so schwerwiegender Behauptungen hierherkommen sollte.


VORSITZENDER: General Alexandrow! Könnten Sie dem Gerichtshof mitteilen, wie lange es dauern würde, um diesen Zeugen Schreiber zum Kreuzverhör nach Nürnberg zu bringen?


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wir werden alles unternehmen, um diesen Zeugen so schnell wie möglich hierher zu bringen; jedoch bin ich nicht imstande, irgendeine Frist festzulegen, da ich die große Entfernung in Betracht ziehen muß. Ich bitte den Gerichtshof, dieser Tatsache Rechnung zu tragen. Ich bitte den Gerichtshof außerdem, mir die Verlesung des Dokuments während des jetzigen Kreuzverhörs, unabhängig davon, ob der Zeuge Schreiber geladen wird oder nicht, zu gestatten.


DR. LATERNSER: Ich bitte, dazu Stellung nehmen zu dürfen.


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Wenn Sie wollen, können Sie Ihre Einwendungen sofort erheben, und dann wird der Gerichtshof während der Pause darüber beschließen. Wir haben nicht die Absicht, das Dokument im augenblicklichen Zeitpunkt als Beweismittel zuzulassen. Wir werden die Angelegenheit während der Pause prüfen.


DR. LATERNSER: Ich möchte sagen: Ich bitte das Tribunal, daß das Dokument nicht verlesen werden sollte, bis Walter Schreiber als Zeuge hier sein kann.


VORSITZENDER: Ihr Antrag geht dahin, das Dokument nicht zuzulassen, außer wenn der Zeuge hierher zum weiteren Verhör gebracht wird?


DR. LATERNSER: Ich möchte sogar etwas weiter gehen, Herr Präsident, und darum bitten, die Verlesung nicht zu gestatten, nachdem ja jetzt feststeht, daß der Zeuge durch die Anklage gestellt wird. Dann kann der Zeuge diese Tatsachen ja unter Eid bekunden.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Gestatten Sie, Herr Vorsitzender, daß ich gegen den Antrag des Verteidigers Stellung nehme. Ich bin der Meinung, daß Walter Schreibers Erklärung im Laufe des Kreuzverhörs des Zeugen von Manstein in dieser Sitzung vorgelesen werden darf und muß, und zwar ganz unabhängig davon, ob der Zeuge Walter Schreiber hierher geladen wird oder nicht. Walter Schreibers Erklärung liegt dem Gerichtshof als Photokopie vor. Sie ist von der Außerordentlichen Staatskommission, die im Namen der Sowjetregierung handelte, beglaubigt. Deswegen bestehe ich, unabhängig von der Entscheidung des Gerichtshofs über die Vorladung von Walter Schreiber als Zeugen, darauf, daß das von mir vorgelegte Dokument vom Gerichtshof angenommen und daß mir Gelegenheit gegeben wird, es im Laufe des augenblicklichen Kreuzverhörs zu verlesen.


[19] VORSITZENDER: Nein, General Alexandrow! Der Gerichtshof hat bereits erklärt, daß er das Dokument in diesem Zeitpunkt nicht zuläßt. Der Gerichtshof wird sich um 11.30 Uhr vertagen und dann den Antrag prüfen. Ich bemerke, daß das Affidavit im April 1946 ausgestellt worden ist und daß also genug Zeit gewesen wäre, den Zeugen hierherzubringen.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Dafür bestand keine Notwendigkeit. Jedoch wird mir durch diesen Beschluß die Möglichkeit genommen, im Laufe des augenblicklichen Kreuzverhörs dem Zeugen die Fragen zu stellen, die sich aus der Erklärung von Walter Schreiber ergeben. Insbesondere werde ich dadurch verhindert, in einem anderen Stadium des Verfahrens über die Tatsachen, welche Walter Schreibers Erklärung berührt, Fragen zu stellen.


VORSITZENDER: Herr General! Sie werden Gelegenheit haben, die Fragen zu stellen, nachdem der Gerichtshof über die Zulassung des Dokuments entschieden hat. Das heißt, wenn seine Zulassung verfügt wird, dann können Sie ihm die Fragen stellen. Aber er hat schon gesagt, er wisse nichts über die biologische Kriegführung.


GENERALMAJOR ALEXANDROW: Er weiß nichts von den Tatsachen, die in dieser Erklärung von Walter Schreiber enthalten sind. Augenblicklich habe ich keine weiteren Fragen zu stellen.


VORSITZENDER: Wünscht noch jemand, den Zeugen im Kreuzverhör zu vernehmen?


DR. LATERNSER: Herr Feldmarschall! Sie sind über das Verbot oder das angebliche Verbot des Generalquartiermeisters Wagner befragt worden, nach dem Kriegsgefangene aus Beständen der Wehrmacht nicht zu ernähren seien. Ich möchte Sie nun fragen: Ist Ihnen bekannt, daß gerade Generaloberst Halder bei einem Besuch an der Front, und zwar anläßlich einer Besprechung in Orscha, angeordnet hat, daß die Truppenverpflegung gekürzt werden solle, damit die Kriegsgefangenen besser ernährt werden könnten?


VON MANSTEIN: Diese Tatsache ist mir nicht bekannt, weil es nicht bei mir gewesen ist. Ich weiß aber, daß ich zum Beispiel bei meiner Armee im Winter 1941/1942 auf der Krim die Verpflegung habe heruntersetzen müssen, weil der Nachschub aus der Heimat wegen der geringen Eisenbahnleistung nicht ausreichte und weil wir andererseits das Land nicht völlig von Nahrungsmitteln im Interesse der Bevölkerung und Gefangenenernährung entblößen konnten. Wir haben damals, soweit ich mich entsinne, zum Beispiel die Fleischrationen heruntergesetzt, und ich weiß, daß ich ausdrücklich verboten habe, daß dem Bauern die eine Kuh, die auch unter der Sowjetregierung sein Privateigentum geblieben wäre, genommen werden würde, obwohl die Armee das Fleisch brauchte. Und ich erinnere mich auch noch, daß wir, als im Winter die Verpflegungslage zeitweilig kritisch wurde, Mehl an die Südküste heruntergebracht haben, [20] obwohl aus Mangel an Transportraum zur selben Zeit bei uns an der Südküste Hunderte, ich glaube Tausende von Pferden der Armee an Entkräftung eingegangen sind, weil wir nicht das Heu und Stroh herunter bringen konnten.


DR. LATERNSER: Es ist Ihnen der Befehl USSR-115 vorgelegt worden. Von wem ist dieser Befehl unterzeichnet?


VON MANSTEIN: Ich weiß nicht, welchen Sie meinen, USSR...


DR. LATERNSER: Ich meine das Dokument USSR-115.


VON MANSTEIN: Ich habe die Nummer nicht.


VORSITZENDER: Wir können ja selbst sehen, von wem er unterzeichnet ist.


DR. LATERNSER: Ich möchte nur wissen, von wem er unterzeichnet ist.


VON MANSTEIN: Ach so, ja, er ist unterzeichnet von Adolf Hitler.


DR. LATERNSER: Ja, das ist es. Sie sind gefragt worden zu Ziffer 2 g. Es ist dort befohlen worden, daß das Land unbrauchbar und unbewohnbar gemacht werden soll. Wissen Sie, Herr Feldmarschall, ob es tatsächlich dann so ausgeführt worden ist?


VON MANSTEIN: Das weiß ich aus diesem Bezirk des Kuban nicht, weil ich nicht da gewesen bin und das nicht zu meinem Bereich gehört hat.

DR. LATERNSER: Waren zu jener Zeit – es handelt sich um 1943 – Sprengmittel, Minen und Truppen in großem Umfange vorhanden?


VON MANSTEIN: Ja, gewiß hatten wir Minen und Sprengmittel; aber um ein solches Ziel zu erreichen, reichten sie bestimmt nicht aus.


DR. LATERNSER: Diese Mittel waren doch damals sehr knapp, es war 1943?


VON MANSTEIN: Ja, wir haben jedenfalls nie genug Minen gehabt, um vor unserer Stellung Minenfelder in ausreichender Zahl zu bauen.


DR. LATERNSER: Sie sind dann weiter vom Herrn russischen Ankläger gefragt worden zu Ziffer 3 c über die rücksichtslose Erfassung der Zivilbevölkerung, insbesondere auch der Frauen. Sie haben aber die Frage des Herrn russischen Anklägers nicht beantwortet, ob Sie wüßten, ob jemals auch mit deutschen Frauen ähnliche Zwangsmaßnahmen oder andere Zwangsmaßnahmen vorgenommen worden sind?


VON MANSTEIN: Ja, im Krieg ist mir der Fall bekannt; aber jetzt werden ja die Frauen auch zu allen möglichen Arbeiten [21] herangezogen. Meine Frau zum Beispiel ist zum Kartoffelkäfersuchen eingesetzt worden.


DR. LATERNSER: Ich meine, wie war es in Ostpreußen im Jahre 1944?


VON MANSTEIN: Ich kann das aus eigener Anschauung nicht sagen, weil ich nicht da gewesen bin. Aber sicherlich hat die Zivilbevölkerung da auch nichts zu lachen gehabt.


DR. LATERNSER: Es ist Ihnen durch den Herrn amerikanischen Ankläger das Dokument C-52, GB-485 vorgelegt worden. Bitte sehen Sie sich Ziffer 6 nochmals an. Handelte es sich dabei um eine Anweisung oder einen Befehl?


VON MANSTEIN: Das ist eine Anweisung, aber kein Befehl.


DR. LATERNSER: Damit, wie es in dieser Anweisung heißt, »drakonische Maßnahmen« Anwendung finden konnten, bedurfte es also entsprechender Befehle der Oberbefehlshaber?


VON MANSTEIN: Ja natürlich. Hier ist gesagt worden, sie sollten keine Sicherungskräfte anfordern, sondern durch drakonische Maßnahmen die Mittel finden, und da müßten solche Maßnahmen nochmals angeordnet werden.


DR. LATERNSER: Sind Ihnen Befehle bekannt, die auf Grund dieser Ziffer 6 erlassen worden sind?

VON MANSTEIN: Nein, ich erinnere mich auch an keinen solchen Befehl, der darauf Bezug genommen hat.


DR. LATERNSER: Nun, zu Dokument 447-PS, US-135, habe ich eine Frage. Bitte sehen Sie sich auf Seite 2 die Ziffer 2b an. Ergibt sich nicht aus dieser Ziffer 2 b, daß erstens der Reichsführer-SS im Operationsgebiet Sonderaufgaben erhielt, und zweitens im Rahmen dieser Aufgaben selbständig und in eigener Verantwortung handelte?


VON MANSTEIN: Ja, das steht ja ganz klar in dem Befehl drin.


DR. LATERNSER: Daraus ergibt sich ja dann, daß die Einsatzgruppen taktisch den Oberbefehlshabern nicht unterstanden haben?


VON MANSTEIN: Nein, sie haben taktisch höchstens den örtlichen Befehlshabern unterstanden, zum Beispiel im Partisanenkampf oder auch im jeweiligen Kampf an der Front; jedenfalls aber in ihren polizeilichen Aufgaben haben sie ihm bestimmt nicht unterstanden.


DR. LATERNSER: Es wurde Ihnen dann weiter das Dokument R-102 vorgelegt. Es handelt sich dabei um eine Geheime Reichssache. Was bedeutet das?


VON MANSTEIN: Geheime Reichssache bedeutet meines Erachtens einen Befehl oder eine Anweisung oder eine Verkündung, die nur an die obersten Reichsbehörden beziehungsweise an ganz [22] bestimmte Persönlichkeiten ergangen ist, die aber nicht allgemein bekannt werden durfte.


DR. LATERNSER: Finden Sie bei diesem Dokument einen Verteiler?


VON MANSTEIN: Nein, er müßte am Schluß stehen, und da steht keiner.


DR. LATERNSER: Sie können also nicht feststellen, ob dieses Dokument auch Heeresdienststellen zugegangen ist?


VON MANSTEIN: Nein, das ist nicht festzustellen. Aber es ist sicher nicht den Heeresdienststellen zugegangen; denn solche Berichte haben wir jedenfalls nicht bekommen.


DR. LATERNSER: Bei Ihrer Vernehmung am letzten Sonnabend sagten Sie, daß selbst nach Ihrer Überzeugung auch die anderen Oberbefehlshaber gegen Massenerschießungen eingeschritten wären, wenn ihnen solche gemeldet worden wären?


VON MANSTEIN: Ja, selbstverständlich.


DR. LATERNSER: Ist Ihnen bekannt, daß der Feldmarschall von Küchler, als ihm während des Polen feldzuges die Erschießung von Juden bekanntgeworden ist, mit allen ihm gegebenen Mitteln eingeschritten ist?


VON MANSTEIN: Ja, das ist mir hier in Nürnberg bekanntgeworden; seinerzeit habe ich davon nichts gewußt.


DR. LATERNSER: Ist Ihnen bekannt, daß der Volksdeutsche Bürgermeister von Marinka durch ein Kriegsgericht wegen eines Verbrechens an einer Jüdin zum Tode verurteilt worden ist?


VON MANSTEIN: Ich entsinne mich nicht. Ich weiß auch nicht, ob es in meinem Bereich war; aber wenn es in meinem Bereich war, würde es mir wohl gemeldet worden sein; aber ich kann mich nicht daran erinnern.


DR. LATERNSER: Ist Ihnen bekannt, daß der General von Knobelsdorff, auch ein von der Anklage betroffener Offizier, einen SS-Führer verhaften ließ, als dieser Erschießungen durchführen lassen wollte?


VON MANSTEIN: Das habe ich wohl auch hier gehört; seinerzeit ist mir von diesen Erschießungen nichts bekanntgeworden.


DR. LATERNSER: Kennen Sie weitere Fälle, in denen Oberbefehlshaber gegen besonders krasse Willkürakte eingeschritten sind?


VON MANSTEIN: Ich weiß zum Beispiel, daß der Generaloberst Blaskowitz, der als Nachfolger des Feldmarschalls von Rundstedt als Oberbefehlshaber im Osten, also im besetzten Polen, eingesetzt wurde, daß er wegen des Verhaltens der Polizei im Generalgouvernement [23] Vorstellung und Einspruch erhoben, hat und daß es darüber zu irgendwelchem Krach gekommen ist. Und er ist abgelöst worden.


DR. LATERNSER: Nun komme ich zu dem letzten Punkt. Wegen der Art der Unterstellung der Einsatzgruppen wurde durch den Herrn amerikanischen Ankläger Bezug genommen auf das Affidavit Nummer 12 von Schellenberg, US-557. Dieses Affidavit halten Sie ja nicht für richtig, weil die Praxis dem nicht entsprochen hat?


VON MANSTEIN: Meinen Sie das, wo Schellenberg über die Vereinbarung mit dem Generalquartiermeister spricht?


DR. LATERNSER: Ja.


VON MANSTEIN: Ja, die in diesem Affidavit gegebene Unterstellung ist in der Praxis keineswegs so gewesen, und ich kann mir auch nicht denken, daß es von Wagner so abgemacht worden ist; denn es gab, wie gesagt, nach unseren Begriffen entweder die taktische Unterstellung, das heißt für den Kampf, oder die wirtschaftliche, das heißt für Versorgung, Unterbringung und so weiter. Diese beiden Unterstellungsmöglichkeiten bestanden. Die taktische aber nur, wie gesagt, für den Kampf. Dann war noch die dritte Möglichkeit, die truppendienstliche Unterstellung, also für die Ausbildung und so weiter, und die hat bestimmt nie stattgefunden.


DR. LATERNSER: Ich will Ihnen nun das Affidavit, das ich demnächst als Beweismittel einführen werde, des Generalrichters Mantel vorlesen, der glücklicherweise gerade diesen Punkt mit General Wagner besprochen hat, und ich möchte Sie im Anschluß daran dann fragen, ob der Inhalt dieser eidesstattlichen Erklärung dann der Praxis entsprochen hat. Er gibt an:

»Kurz vor Beginn des Rußlandfeldzuges nahm ich im Hauptquartier des OKH zeitweilig an einer Besprechung teil, die der Generalquartiermeister, General Wagner, mit den Oberquartiermeistern der Ostarmeen abhielt. Unter anderem wurde dabei auch über die Einsatzgruppen und Einsatzkommandos des Sicherheitsdienstes im Operationsgebiet des Heeres gesprochen und eindeutig erklärt, daß sie die Weisungen für ihre Tätigkeit ausschließlich vom Reichsführer-SS erhalten, daß sie den Kommandobehörden des Heeres truppendienstlich nicht unterstellt sind, daß sie jedoch wirtschaftlich zugeteilt werden können.«

Ich frage Sie nun: Hat die Praxis hinsichtlich der Einsatzgruppen und deren Unterstellung dem Inhalt dieser eidesstattlichen Erklärung entsprochen?

VON MANSTEIN: Es ist in der Aussage von Ohlendorf festgestellt worden, daß Himmler seine Befehle für die Einsatzgruppen, zum Beispiel in Nikolajew, mündlich nur an sie selbst gegeben hat; und daß die Heeresdienststellen davon nichts erfahren haben, geht[24] aus folgender Tatsache, die ich nachträglich erst hier gehört habe, hervor: Himmler ist damals in Nikolajew gewesen, wo das Armeeoberkommando lag, das damals noch unter dem Kommando von General von Schobert stand; er hat es bei dieser Gelegenheit aber vermieden, das Armeeoberkommando aufzusuchen, obwohl er mit Schobert gut bekannt war. Daraus geht hervor, daß er über seinen Plan absichtlich nichts gesagt hat.

DR. LATERNSER: Danke sehr. Ich habe keine weiteren Fragen mehr an den Zeugen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich jetzt.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Herr Dodd! Der Gerichtshof möchte die Stellungnahme der Anklagebehörde zu dem Antrag von Dr. Sauter hören.

MR. THOMAS J. DODD, ANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Herr Vorsitzender! Ich habe dem Gerichtshof folgende Erklärung abzugeben: Soviel ich verstehe, wird in dem Antrag gebeten, die eidesstattliche Erklärung Pohls zu streichen und Funk die Erlaubnis zu geben, noch einmal als Zeuge aufzutreten. Ich möchte gegen den Antrag auf Streichung der eidesstattlichen Erklärung Pohls Einspruch erheben. Diese scheint uns höchst wichtig in diesem Fall zu sein – obwohl ich sehr bezweifle, daß noch notwendig sein wird, Pohl zum Kreuzverhör zu laden –, aber falls irgend etwas notwendig wäre, so wäre es dies. Der Angeklagte Funk hatte, wie uns scheint, reichlich Gelegenheit, als er im Zeugenstand war. Ich habe ihn gefragt, wie sich der Gerichtshof entsinnen wird, wann er angefangen hat, mit der SS Geschäfte zu machen, und ich glaube, daß ich damals voll und ganz auf alle Phasen dieser Beziehungen zwischen dem Angeklagten Funk und der SS eingegangen bin; und der Angeklagte Funk hat dies alles verneint. Er wird weiterhin Gelegenheit haben, nehme ich an, mit Erlaubnis des Gerichtshofs in seiner Schlußerklärung über neue Punkte, die sich aus dem Pohl-Affidavit ergeben könnten, Erklärungen abzugeben.


VORSITZENDER: Jawohl; aber die eidesstattliche Erklärung Pohls ist doch ganz neu, nicht wahr?


MR. DODD: Jawohl, sie ist neu; sie bezieht sich aber eigentlich nur auf eine neue Sache, nämlich auf die Spinnstoffgeschäfte, die nach unserer Meinung zwischen der SS, der Reichsbank und dem Angeklagten Funk vor sich gegangen sind. Die Juwelenangelegenheit und die anderen Punkte sind meines Erachtens schon behandelt worden.


[25] VORSITZENDER: Ich wollte damit nicht ausdrücken, daß es sich um eine ganz neue Sache handelt; aber es ist die Aussage eines neuen Zeugen in dieser Angelegenheit.


MR. DODD: Ja, das ist es.


VORSITZENDER: Und was das betrifft, hat der Angeklagte Funk noch keine Gelegenheit gehabt, es unter Eid zu bestreiten. Es kann sein, daß der Gerichtshof es für richtig erachten wird, ihm diese Gelegenheit zu geben. Es entstehen da zwei ganz verschiedene Fragen: erstens, ob Pohls eidesstattliche Versicherung zurückgewiesen werden soll, und zweitens, ob Funk gerufen werden soll.


MR. DODD: Nun, ich bin keineswegs der Ansicht, daß die eidesstattliche Versicherung Pohls zurückgewiesen werden soll; sie scheint Uns sehr erheblich zu sein. Wie sich der Gerichtshof erinnern wird, bestanden ziemlich gegensätzliche Meinungen über diese Beziehungen, deren Bestehen wir zwischen Funk und der SS behauptet haben. Wir haben also einen weiteren Zeugen gerufen, nämlich Pohl, und noch einen Zeugen, nämlich seinen ehemaligen Untergebenen; ich möchte fast annehmen, daß der Verteidiger vorzieht, Pohl ins Kreuzverhör zu nehmen. Wir sind sehr gern bereit, ihn das tun zu lassen; und dann später, wenn Funk Gelegenheit haben wird – und daß er sie haben wird, dessen bin ich sicher – seine Aussagen zu machen, könnte er ja seinen gegenteiligen Standpunkt vorbringen. Ich weiß nicht, was er mehr noch sagen könnte, als daß das nicht der Fall war, und ich glaube, das hat er bereits eingehend dargelegt, als er im Zeugenstand war; er hat dabei abgestritten, daß er irgendwelche Beziehungen zu Himmler oder zur SS gehabt habe. Ich fürchte auch, Herr Präsident, daß, wenn der Gerichtshof dies Verfahren in diesem Fall erlaubt, auch andere Fälle auftreten könnten, wo andere Angeklagte vielleicht verhört werden wollen und daß wir dann so weitermachen mit diesen Gegenbeweisen. Ich fürchte, daß das dem Gerichtshof sehr viel Zeit kosten wird.


VORSITZENDER: Dr. Sauter! Wir haben Sie über dieses Thema schon eingehend gehört.


DR. SAUTER: Herr Präsident! Darf ich da noch auf eine Tatsache hinweisen? Dieser Zeuge Pohl ist am 1. Juni, also am ersten Tage des sechsten Monats im Nürnberger Gefängnis angekommen; vernommen wurde der Zeuge in dem Affidavit am 15. Juli, das war...


VORSITZENDER: Herr Dr. Sauter! Sie haben erklärt, daß Sie ihn nicht mehr ins Kreuzverhör nehmen wollen. Wieso ist es dann erheblich, zu welcher Zeit er hier angekommen ist, wenn Sie ihn doch nicht ins Kreuzverhör nehmen wollen?


DR. SAUTER: Herr Präsident! Ich stehe auf dem Standpunkt, daß es grundsätzlich für die Staatsanwaltschaft nicht mehr gestattet sein darf, weitere Beweismittel vorzubringen gegen einen Angeklagten, dessen [26] Fall vollkommen abgeschlossen ist. Der Zeuge Pohl ist am 1. Juni hier eingetroffen; am 15. Juli, also sechs Wochen später, wurde er dann in dem Affidavit vernommen. Das war derselbe Tag, an dem ich mein Plädoyer für den Angeklagten Funk gehalten habe. Und wieder nach mehreren Wochen ist das Affidavit erst vorgelegt worden. Ich glaube nicht, daß das mit den Forderungen der Gerechtigkeit in Einklang zu bringen ist, daß gegen einen Angeklagten nach vollständigem Abschluß seines Falles von der Staatsanwaltschaft noch weitere Beweismittel vorgebracht werden, ohne daß der Angeklagte Gelegenheit hat, im Zeugenstand dazu Stellung zu nehmen. In dem Affidavit Pohl sind ja ganz neue Tatsachen behauptet; zum Beispiel behauptet Pohl, über diese Goldzahngeschichte habe man sich bei einem Mittagessen in Gegenwart von zehn bis zwölf Personen unterhalten. Das ist etwas ganz Neues und natürlich von Haus aus vollkommen unwahrscheinlich; und deshalb habe ich ja gebeten, Herr Präsident, Sie wollen uns gestatten, daß der Angeklagte Funk zu diesem Punkt im Zeugenstand vernommen wird.


VORSITZENDER: Sie müssen einsehen, daß es dem Gerichtshof überlassen bleiben muß, wann er die Beweisführung beenden will, und es ist natürlich notwendig, daß die Beweisführung einmal beendet werden muß. Der Gerichtshof hat ja ausführlich gehört, was Sie zu sagen hatten, und er wird diese Angelegenheit jetzt prüfen.


DR. SAUTER: Jawohl. Danke schön.


VORSITZENDER: Was den Antrag von Dr. Sauter betrifft, so wird die eidesstattliche Versicherung von Pohl nicht zurückgewiesen werden; sie wird im Protokoll verbleiben. Aber angesichts der besonderen Umstände dieses Falles kann der Angeklagte Funk im Zeugenstand über dieses Thema noch einmal gehört werden. Und er wird wieder aufgerufen werden, nachdem die Beweisführung für die Organisationen abgeschlossen ist.

Was die Einwendungen von Dr. Laternser gegen die Verwendung der von Generalmajor Walter Schreiber gemachten Aussage anlangt, ist der Gerichtshof nicht geneigt, so spät noch irgendwelche Beweismittel zuzulassen oder die Fragen noch einmal aufzuwerfen, die vor dem Gerichtshof, schon eingehend erörtert worden sind. Andererseits jedoch in Anbetracht der Wichtigkeit der Aussagen des Generalmajors Schreiber und ihrer besonderen Erheblichkeit nicht nur für das Verfahren gegen gewisse Einzelangeklagte, sondern auch für das Verfahren gegen das Oberkommando, wird der Gerichtshof eine Zeugeneinvernahme des Generals Schreiber erlauben, wenn er vor Ende des Verfahrens hierhergebracht werden kann. Im anderen Falle kann diese Aussage nicht verwertet werden.

Hinsichtlich der Frist, innerhalb deren General Schreiber hierherzubringen wäre, falls man ihn als Zeugen hier hören will, hält der [27] Gerichtshof es für angebracht zu verfügen, daß er nur als Zeuge gehört werden kann, wenn man ihn noch vor den Schlußplädoyers für die Organisationen herbringen kann. Und natürlich werden die Verteidiger für die Organisationen Gelegenheit haben, zu allen Aussagen, die General Schreiber möglicherweise macht, Stellung zu nehmen. Das ist alles.

Der Zeuge kann sich zurückziehen.

[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Herr Dr. Laternser! Wollen Sie nun Ihren nächsten Zeugen rufen?

DR. LATERNSER: Mit Genehmigung des Gerichtshofs rufe ich als letzten Zeugen den Feldmarschall von Rundstedt.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie bitte Ihren vollen Namen an.

ZEUGE GERT VON RUNDSTEDT: Gert von Rundstedt.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir diesen Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde, so wahr mir Gott helfe.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

DR. LATERNSER: Herr Feldmarschall! Sie sind der dienstälteste Offizier des früheren deutschen Heeres. Welches war Ihre letzte Dienststellung?


VON RUNDSTEDT: Ich bin der älteste Offizier des deutschen Heeres und über 54 Jahre Soldat. Meine letzte Dienststellung war Oberbefehlshaber West, bis zum 9. März 1945.


DR. LATERNSER: In welchem Zeitraum waren Sie Oberbefehlshaber in Berlin?


VON RUNDSTEDT: Vom 1. Oktober 1932 bis 31. Oktober 1938.


DR. LATERNSER: Wie stand die militärische Führung zur Außen- und Innenpolitik?


VON RUNDSTEDT: Um die Politik haben wir Generale uns nicht gekümmert. Wir haben an keinen politischen Beratungen teilgenommen und haben auch unter uns keine politischen Beratungen abgehalten. Ich möchte hierbei mir ein Wort des berühmten englischen Feldmarschalls Montgomery zu eigen machen, worin er sagt: »Als Dienerin der Nation steht die Armee über der Politik, und das muß so bleiben.«


DR. LATERNSER: Hat die Reichswehr 1933 Hitler zur Macht verholfen?


[28] VON RUNDSTEDT: Nein.


DR. LATERNSER: Wie stand die hohe Generalität zur Partei und ihren Methoden?


VON RUNDSTEDT: Zur Partei stand die hohe Generalität entweder ablehnend oder gleichgültig. Zu ihren Methoden, was die Judenfrage anbetrifft, durchaus ablehnend, besonders weil auch viele Kameraden durch die arischen Gesetze schwer betroffen wurden. Die sogenannte Herrenrasse ist ein Unding. In Deutschland ist ein Rassengemisch von stark slawischem, romanischem und dinarischem Einschlag. Ihre Haltung in der Kirchenfrage haben wir gleichfalls abgelehnt und es erreicht, daß wir bis zuletzt eine Militärseelsorge behalten haben.


DR. LATERNSER: Gilt diese Einstellung auch für die jüngeren Generale, die im Laufe des Krieges in Stellungen kamen, die unter die Anklage fallen?


VON RUNDSTEDT: Soweit es meine näheren Bekannten anbetrifft, durchaus.


DR. LATERNSER: Hatten Sie als ältester Offizier 1934 eine Möglichkeit, sich bei Hitler für eine Bestrafung der Schuldigen an der Ermordung Schleichers einzusetzen?


VON RUNDSTEDT: Nein. Erstens war der Reichspräsident von Hindenburg noch an der Spitze des Staates, zweitens war ich nicht der älteste Offizier, sondern wir hatten einen Oberbefehlshaber des Heeres und einen Kriegsminister, die dazu dagewesen wären.


DR. LATERNSER: Ließen die Truppenübungen oder die Generalstabsreisen nach 1935 auf die Absicht oder einen Plan zu Angriffskriegen schließen?


VON RUNDSTEDT: Nein, in keiner Weise. Die großen Manöver und die Generalstabs- oder Führerreisen haben stets den Krieg im eigenen Lande behandelt.


DR. LATERNSER: Sind Sie als in Berlin ansässiger Oberbefehlshaber vor Erklärung der Wehrhoheit gehört worden?


VON RUNDSTEDT: Nein.


DR. LATERNSER: Sie kannten den Generaloberst von Fritsch gut?


VON RUNDSTEDT: Sehr gut; er war eine Zeitlang mein Untergebener gewesen.


DR. LATERNSER: Hat er Ihnen als seinem repräsentativen Stellvertreter nach 1937 von der Absicht Hitlers Mitteilung gemacht, Angriffskriege zu führen?


VON RUNDSTEDT: Nein, das konnte er auch nicht, weil es ein Dienstgeheimnis gibt.


[29] DR. LATERNSER: Sie vertraten ihn doch, als er im Winter 1937/1938 einen längeren Urlaub nach Ägypten antrat. Hat er Ihnen bei dieser Gelegenheit über die Absichten Hitlers Mitteilung gemacht, die in dem Protokoll über die Besprechung vom 5. November 1937 niedergelegt sind?


VON RUNDSTEDT: Ich habe den Generaloberst von Fritsch nur repräsentativ vertreten; sein dienstlicher Vertreter war der Chef des Generalstabs Beck. Auch damals hat mir der Generaloberst von Fritsch keinerlei Mitteilung gemacht, ebensowenig auch der Generaloberst Beck.


DR. LATERNSER: Welches waren die Folgen der Maßnahmen, die Hitler am 4. Februar 1938 auf militärischem Gebiet getroffen hat?


VON RUNDSTEDT: Hitler hatte den Kriegsminister als Zwischenglied zwischen sich und der Wehrmacht ausgeschaltet, hatte also selbst jetzt die Befehlsgewalt über alle drei Wehrmachtsteile. Außerdem hat er die Gelegenheit wahrgenommen, um mißliebige militärische höhere Führer von ihren Posten zu entfernen.


DR. LATERNSER: Sie hatten im Februar 1938 eine Besprechung mit Hitler unter vier Augen? Was sagte er Ihnen über die Haltung der deutschen Generale?


VON RUNDSTEDT: Er klagte in sehr lebhafter Weise über die oberste militärische Führung; er allein wäre derjenige gewesen, der die Aufrüstung durchgedrückt hätte; die höchste Führung hätte sich immer dagegen gesträubt, es ginge zu schnell. Bei der Rheinlandbesetzung warf er der obersten Führung eine gewisse Feigheit vor, indem sie die Zurückziehung der Truppen über den Rhein beantragte, nachdem Frankreich eine drohende Haltung einnahm.


DR. LATERNSER: Wurde bei dieser Besprechung auch über die Nachfolgerschaft Fritsch's gesprochen?


VON RUNDSTEDT: Jawohl. Hitler schlug mir als ersten Nachfolger den General von Reichenau vor. Den habe ich im Namen der Armee abgelehnt. Dann schlug er den General von Brauchitsch vor, mit dessen Ernennung ich im Namen der Armee mich durchaus einverstanden erklärte.


DR. LATERNSER: Wann erhielten Sie als Oberbefehlshaber in Berlin Kenntnis von dem geplanten Einmarsch in Österreich?


VON RUNDSTEDT: Ich war damals ganz plötzlich mit der Vertretung des Generals von Brauchitsch in Breslau zu dem Stiftungsfest des Eisernen Kreuzes beauftragt worden und habe erst dort von der tatsächlichen Besetzung Österreichs dienstlich überhaupt erfahren.


DR. LATERNSER: Wie war es überhaupt mit der Orientierung der Oberbefehlshaber über bestehende Absichten?


[30] VON RUNDSTEDT: Wir wurden von Absichten der obersten Führung durch unseren Oberbefehlshaber von Brauchitsch orientiert, der uns aber auch nur das sagen durfte, was uns anging.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich möchte nun den Zeugen zu den Affidavits 3 und 5 des Feldmarschalls von Blomberg und Generalobersten von Blaskowitz befragen. Es handelt sich dabei um US-536 und US-537, die sich im ersten Dokumentenband der Anklagebehörde befinden. Ich möchte dabei nur die Aufmerksamkeit des Gerichts darauf lenken, daß diese Affidavits gerade in den fraglichen Absätzen wörtlich übereinstimmen, obwohl sie an verschiedenen Tagen und von verschiedenen Personen ausgestellt worden sind.

Herr Feldmarschall! In zwei eidesstattlichen Erklärungen von Feldmarschall von Blomberg und Generaloberst Blaskowitz geben diese an, daß die – so ist es dort erwähnt – Gruppe deutscher Stabsoffiziere die Lösung der polnischen Frage durch Krieg für unerläßlich gehalten hätte und daß dies auch der Grund zur geheimen Aufrüstung gewesen sei. Stimmt diese Angabe?


VON RUNDSTEDT: Erstens hat es eine Gruppe von deutschen Stabsoffizieren nie gegeben...

DR. LATERNSER: Was versteht man überhaupt unter Stabsoffizieren?


VON RUNDSTEDT: Stabsoffizier ist der Offizier im Majorsrang, Oberstleutnantsrang und Oberstrang; dann kommt die sogenannte Generalität.


DR. LATERNSER: Ich bitte Sie nun fortzufahren.


VON RUNDSTEDT: Selbst wenn mit der Äußerung Blombergs gemeint sein soll, daß ein Angriffskrieg unsererseits gegen Polen unerläßlich gewesen wäre, so ist diese Angabe falsch. Wenn dagegen gemeint ist, daß wir mit einem Angriff jederzeit rechnen mußten, so kann ich sagen, daß ich in den ersten Jahren nach dem Weltkrieg mit dieser Möglichkeit auch gerechnet habe. Daher der Grenzschutz und die Befestigungen an der Ostgrenze des Reiches gegen Polen. Aber, wie gesagt, an einen Angriffskrieg hat ein vernünftiger Mensch nie gedacht; dazu waren wir auch gar nicht in der Lage.


DR. LATERNSER: Generaloberst Blaskowitz gibt dann am Schluß dieses Affidavits Nummer 5, US-537, an, daß die Frontoberbefehlshaber der tatsächliche Beraterkreis beim OKW gewesen wären und führt dazu als Beispiel die Schlacht bei Kutno an. Stimmt diese Angabe?


VON RUNDSTEDT: Diese Angabe stimmt nicht. Die Oberbefehlshaber haben niemals eine beratende Rolle gespielt. Nur unser Oberbefehlshaber des Heeres war derjenige, welcher Beratungen zu [31] führen hatte mit der höchsten Stelle. Was die Schlacht bei Kutno anbelangt, so war eine Beratung Hitlers absolut Unsinn. Die Befehle für die Schlacht von Kutno habe ich gegeben als Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd nach den Weisungen, die ich von Herrn von Brauchitsch hatte, und Herr Blaskowitz hatte nur zu gehorchen und konnte keinerlei Ratschläge an Hitler geben. Nein, das muß ein Irrtum sein.


DR. LATERNSER: Welchen Eindruck machte die Besprechung am 22. August 1939 auf dem Obersalzberg auf Sie, Herr Feldmarschall?


VON RUNDSTEDT: Als wir die Besprechung verließen, waren wir der Auffassung, daß dieses Unternehmen genau so enden würde wieder sogenannte Sudetenkrieg 1938, und zwar hauptsächlich deswegen, weil Rußland auf unserer Seite stand. Als nun am 26. August ganz plötzlich die befohlene Antretebewegung gestoppt wurde und am 1. September wieder beginnen sollte, da sagten wir: »Aha, das ist genau so ein Bluff wie damals 1938.« Wir haben also den Entschluß zum Krieg nicht für ernst genommen.


DR. LATERNSER: Haben Sie noch mit anderen Oberbefehlshabern nach der Besprechung vom 22. August gesprochen und unter sich Gedanken ausgetauscht über den Eindruck dieser Besprechung?


VON RUNDSTEDT: Ich habe, das weiß ich noch bestimmt, mit Generalfeldmarschall von Bock darüber gesprochen. Ich verließ sehr schnell den Obersalzberg. Ich habe mit Manstein und später mit meinem Stabe die Auffassungen ausgetauscht, die ich eben erwähnte.


DR. LATERNSER: Hatten Sie Kenntnis vom Überfall auf den Gleiwitzer Sender?


VON RUNDSTEDT: Nein.


DR. LATERNSER: Auf welche Weise erhielten Sie Kenntnis von der Absicht, Dänemark und Norwegen zu besetzen?


VON RUNDSTEDT: Ich erfuhr von der vollendeten Tatsache auf dienstlichem Wege.


DR. LATERNSER: Und wie war es beim Einmarsch in Jugoslawien und Griechenland?


VON RUNDSTEDT: Genau so.


DR. LATERNSER: Sie waren Teilnehmer an der Besprechung im März 1941, als Hitler von der Notwendigkeit sprach, die Sowjetunion anzugreifen?


VON RUNDSTEDT: Ja.

DR. LATERNSER: Was wurde Ihnen über den sowjetrussischen Aufmarsch bekanntgegeben?


VON RUNDSTEDT: Ich war bis kurz vorher in Frankreich gewesen und hatte von den angeblichen Vorbereitungen der Russen [32] gar keine Kenntnis. Bei der Besprechung wurde uns nun zu unserer Überraschung gesagt, daß die Russen in einer sehr starken Weise gerüstet seien, im Aufmarsch begriffen seien, um uns zu überfallen. Es wurde, wenn ich nicht irre, auf Nachrichten des japanischen Militär-Attaches hingewiesen, und es wurde uns auch eine Lagekarte der russischen Kräfteverteilung an der Grenze Polens vorgelegt, so daß wir annehmen mußten, die Sache stimmt tatsächlich.


DB. LATERNSER: Hat sich dieser Eindruck nach dem Einmarsch dann bestätigt?


VON RUNDSTEDT: Jawohl; nachdem der Widerstand an der Grenze nicht übertrieben stark war, verstärkte er sich nach innen zu immer mehr. Es traten sehr starke Panzerkräfte mit einem uns weit überlegenen, besseren Typ auf, eine Unmenge von Flugplätzen, Truppenlagern, Munitionslagern, neu angelegten Autobahnen in Ungangbarem Gelände wurden erkannt, und es wurden auch Karten gefunden, die bis nach Schlesien herein deutsches Gebiet darstellten, so daß wir den Eindruck hatten, Hitler hat doch wohl recht gehabt.


DR. LATERNSER: Auf der Besprechung im März 1941 wurde von Hitler der Kommissarbefehl bekanntgegeben. Wie war Ihre Einstellung zu diesem Befehl?


VON RUNDSTEDT: Unsere Einstellung war übereinstimmend absolut ablehnend. Wir haben uns sofort nach der Besprechung an Brauchitsch gewandt, die Sache ginge nicht. Unsere Oberbefehlshaber der Armeen waren derselben Auffassung. Der Befehl ist im Alltag nicht ausgeführt worden und, wie ich später erfahren habe, auch nachher aufgehoben worden. General von Brauchitsch hat, um diesen Befehl gewissermaßen unwirksam zu machen, einen sehr strengen Befehl über das korrekte Verhalten des deutschen Militärs im kommenden Krieg an die Truppe ausgegeben. Mir ist kein Fall bekannt, daß irgendwie von diesem Befehl Gebrauch gemacht worden sei.


DR. LATERNSER: Wurde bei dieser Besprechung auch die Absicht bekanntgegeben, die jüdische Bevölkerung des Ostens zu beseitigen?


VON RUNDSTEDT: Nein; das hätte Hitler Offizieren gegenüber niemals ausgesprochen.


DR. LATERNSER: Nach Behauptung der Russischen Anklage sollen im November 1941 in Kiew 33000 Juden erschossen worden sein. Wo standen die Armeen der Heeresgruppe Süd im November 1941?


VON RUNDSTEDT: Meine Armeen standen von Rostow über Stalino am Donez entlang bis in die Gegend ostwärts Charkow. Die [33] rückwärtige Heeresgrenze zu dem in Zivilverwaltung befindlichen Ukrainegebiet verlief ostwärts Kiew und am Dnjepr entlang.


DR. LATERNSER: Kiew war also damals nicht im Operationsgebiet einer Armee, die Ihnen unterstellt war?


VON RUNDSTEDT: Nein.


DR. LATERNSER: Hatten die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und der Armeen im Osten irgendwelche Befugnisse außerhalb dieses Gebietes?


VON RUNDSTEDT: Nein.


DR. LATERNSER: Wurde das Operationsgebiet möglichst klein oder groß gehalten?


VON RUNDSTEDT: Das Operationsgebiet der Armee wurde möglichst klein gehalten, und zwar einmal, um die Armeen mit rückwärtigen Angelegenheiten möglichst wenig zu behelligen, und dann wohl, um das zivile Verwaltungsgebiet Ukraine und so weiter möglichst groß zu machen und um es der Einwirkung des Heeres zu entziehen.


DR. LATERNSER: Nun zum Kommandobefehl. Welche Einstellung hatten Sie zum Kommandobefehl?


VON RUNDSTEDT: Dem Kommandobefehl gegenüber haben wir militärischen Befehlshaber uns durchaus ablehnend eingestellt und ihn durch mündliche Besprechungen unserer Stäbe auch selbst unwirksam gemacht.


DR. LATERNSER: Ist Ihnen als Oberbefehlshaber West ein Fall gemeldet worden, in dem der Befehl zur Anwendung kam?


VON RUNDSTEDT: Mir ist kein einziger Fall gemeldet worden, und meinem Chef des Stabes, den ich hier in Nürnberg danach fragte, ist gleichfalls kein Fall bekannt. Ich muß annehmen, daß dieser Kommandobefehl auf der Gegenseite etwas abschreckend gewirkt hat, denn mir ist auch kein Fall bekannt, worin ein neues Kommandounternehmen stattgefunden hätte, außer auf der Insel Sark, wo Ungesetzlichkeiten vorgekommen sind, aber keine Gefangenen unsererseits gemacht wurden.


DR. LATERNSER: Von welcher Seite aus Ungesetzlichkeiten?


VON RUNDSTEDT: Von der Seite, die das Kommandounternehmen gemacht hatte.

DR. LATERNSER: Nun kam die Invasion, oder sie wurde erwartet. Sie haben, wie sich aus der Urkunde 531-PS ergibt, die Aufhebung des Kommandobefehls beantragt. Aus welchem Grunde?


VON RUNDSTEDT: Bei der Invasion mußte mit starken Luftlandungen weit hinter der kämpfenden Front, vielleicht sogar bis Paris, gerechnet werden. Es wäre dann eine Unterscheidung zwischen [34] Kommandotrupps und kämpfender Truppe überhaupt nicht mehr möglich gewesen. Außerdem war es eine erwünschte Gelegenheit, diesen Befehl endlich aus der Welt zu schaffen, um so mehr, als die Mehrzahl der neuen Divisionen ihn gar nicht kannte.


DR. LATERNSER: Allerdings geben Sie bei diesem Aufhebungsantrag an, daß bisher nach dem Befehl verfahren worden sei. Wie steht es damit?


VON RUNDSTEDT: Das mußte ich schon so ausdrücken. Ich hatte den Befehl umgangen. Ich konnte nicht schreiben: Ziffer 1: »Den Kommandobefehl habe ich nicht ausgeführt«. Es ist also gewissermaßen eine Ausrede gewesen, die gemacht werden mußte.


DR. LATERNSER: Nun wenige Fragen zur Bekämpfung der Widerstandsbewegung in Frankreich. Welche Dienststellen waren für die Ruhe und Ordnung in den besetzten Gebieten Frankreichs verantwortlich?

VON RUNDSTEDT: Für die Ruhe und Ordnung im besetzten Frankreich war der Militärbefehlshaber verantwortlich. Für – ich will sagen – Pétains Frankreich, also für den Süden, hatte er einen besonderen General sitzen in Lyon, der mit der Regierung Pétain eng zusammenarbeiten sollte. Nachdem nun diese französische Aufstandsbewegung in Südfrankreich immer schärfere Formen annahm und zu einer unerhörten Bedrohung für die am Mittelmeer kämpfenden Truppen wurde, also etwa im Winter 1943 und 1944, wurde der Oberbefehlshaber West für den Süden Frankreichs verantwortlich gemacht. Ich unterstellte daraufhin diesen General in Lyon der Heeresgruppe »Gustav«, welche in Toulon lag und für die Schaffung der Ordnung in Südfrankreich verantwortlich war.


DR. LATERNSER: Sind die Französische Regierung und die Bevölkerung gewarnt worden?


VON RUNDSTEDT: Die Französische Regierung ist wiederholt gewarnt und gebeten worden, doch mit allen Kräften dieser Bewegung zu steuern mit Rücksicht auf die Einwohnerschaft. Wir haben Aufrufe an die Bevölkerung erlassen, die immer vorher der Französischen Regierung in loyaler Weise zur Prüfung übersandt wurden. Als die Invasion drohte, habe ich persönlich den alten Herrn noch gebeten, er soll doch am Rundfunk sein Volk warnen, doch so etwas nicht zu machen, im eigenen Interesse. Das hat er mir auch zugesagt. Ob es geschehen ist, weiß ich nicht.


DR. LATERNSER: Sind diese Warnungen beachtet worden?


VON RUNDSTEDT: Leider nein; es ging sogar schließlich die französische Polizei, die wir noch besser bewaffnet hatten, um die Bewegung zu bekämpfen, zu den Aufständischen über.


DR. LATERNSER: Wurde von deutscher Seite aus dennoch schonend gekämpft?


[35] VON RUNDSTEDT: Es wurde, soweit wir irgendwie konnten, schonend gekämpft. Es wurden niemals ganze Ortschaften aus der Luft zusammengeschossen, sondern es sind immer nur einzelne Flugzeuge gegen bestimmte Widerstandsorte eingesetzt worden. Massenverwendung von Artillerie oder von Panzern haben nicht stattgefunden. Daß Ausschreitungen vorgekommen sind, wie bei Oradour, haben wir alle sehr bedauert. Ich habe damals sofort einen Bericht verlangt, da ich eine gerichtliche Untersuchung nicht anordnen konnte und habe auch dem OKW über diesen bedauerlichen Vorfall Meldung erstattet.


DR. LATERNSER: Aus welchem Grunde konnten Sie keine gerichtliche Untersuchung anordnen?


VON RUNDSTEDT: Die sämtlichen Truppenteile der SS unterstanden nur Himmler. Ich hatte weder disziplinare Strafgewalt noch gerichtliche Strafgewalt. Ich konnte auch keinen Urlaub erteilen und keine Auszeichnungen verleihen. Ich war lediglich auf die taktische Verwendung dieser Divisionen beschränkt, etwa genau so, wie wenn ich eine italienische oder ungarische oder slowakische Division unter mir gehabt hätte.


DR. LATERNSER: Wurde die Legalität der Widerstandsbewegung anerkannt?


VON RUNDSTEDT: General Eisenhower und de Gaulle hatten sie durch Rundfunk erklärt. Darauf haben wir beim OKW angefragt, wie es damit werden sollte. Es kam ein ablehnender Bescheid. Es soll dann späterhin, nachdem die alliierten Truppen an der Mittelmeerküste gelandet waren, ohne weiteres die Legalität der nunmehrigen neuen französischen Armee anerkannt und geachtet worden sein.


DR. LATERNSER: Wie stehen Sie überhaupt zur illegalen Kriegführung?


VON RUNDSTEDT: Mein Standpunkt ist folgender, aus durchaus verständlichen patriotischen Gefühlen heraus:

Es wird hier hinter der Front des feindlichen Heeres ein wilder regelloser Krieg entfesselt, der größtes Elend über das Volk des betreffenden Landes bringen muß. Keine Armee der Welt kann auf die Dauer etwas Derartiges ruhig hinnehmen. Sie muß im Interesse der eigenen Truppen, ihrer Sicherheit und ihrer Lebensmöglichkeit, scharf und energisch durchgreifen, wohl verstanden, aber unter Wahrung korrekter und soldatischer Kampfweise. Ausschreitungen, wie sie in Oradour vorgekommen sind, verurteilte ich und mit mir alle Armeeführer auf das schärfste. Wir haben es sehr ungern gesehen, daß auf deutscher Seite zuletzt noch versucht wurde, diese »Werwolf-Bewegung« aufzuziehen. Sie hätte bei ihrer Durchführung unsagbares Elend über unser Vaterland gebracht, und zwar mit[36] Recht. Ich würde es als ein Glück für die Menschheit bezeichnen, wenn durch internationale Abmachungen für die Zukunft solche illegale Kriege unmöglich gemacht werden würden. Das ist mein Standpunkt.


DR. LATERNSER: Welche Erleichterungen haben Sie für das französische Volk während der Besetzung eingeführt?


VON RUNDSTEDT: Es liegt mir nicht, hier alle Einzelheiten anzuführen. Ich kann hier nur angeben, daß ich gegenüber dem Marschall Pétain, mit dem ich ein sehr vertrauensvolles Verhältnis hatte, alles getan habe, um ihm zu helfen. Ich habe bei Hitler gebeten, doch endlich zu sagen, welche Stellung Frankreich im zukünftigen Europa einmal einnehmen würde. Ich habe ihm seine Garde aufgezogen und versucht, ihm eine neue Armee zu schaffen. Über ein Regiment ist es allerdings nicht hinausgekommen. Ich habe für die braven französischen Eisenbahner, die für uns alle Transporte fuhren, Erleichterungen in der Verpflegung durchgesetzt und versucht, ihnen ihre kriegsgefangenen Angehörigen zurückgeben zu lassen, ebenso wie es damals nach dem Dieppe-Unternehmen von Hitler für die Dieppe-Angehörigen genehmigt wurde.

Wir haben getan, was wir konnten, um die große Stadt Paris mit Kohle und Lebensmitteln zu versorgen, bei einer Transportlage, die für uns deutsche Militärs schon fast untragbar schlecht war. Das ist im großen die Hauptsache.


DR. LATERNSER: Ich möchte hier eine Frage einschieben. In den letzten Tagen wurde von einem Zeugen erklärt, daß ab 1944 die Konzentrationslager von Soldaten aller Wehrmachtsteile bewacht worden seien. Wie erklären Sie das, Herr Feldmarschall?


VON RUNDSTEDT: Darüber ist mir nichts bekannt. Da Himmler seit dem Führerattentat Oberbefehlshaber des Ersatzheeres war, konnte er eine derartige Anordnung wohl treffen. Wenn er sie getroffen hat, so ist es mein Gefühl, daß er damit auch die Armee hat belasten wollen mit allen diesen Vorgängen, die um die Konzentrationslager herum lagen.


DR. LATERNSER: Nun wenige Fragen zur Ardennen-Offensive. Ist vor oder während der Ardennen-Offensive ein Befehl gegeben worden, Gefangene zu erschießen?


VON RUNDSTEDT: Ein solcher Befehl ist von Hitler nicht gegeben worden. Im Gegenteil, er legte größten Wert darauf, bei der Offensive möglichst viel Gefangene zu machen. Daß eine untergeordnete militärische Dienststelle einen derartigen Befehl gegeben haben sollte, halte ich für ausgeschlossen; das widerspricht unserer Erziehung und Auffassung.


DR. LATERNSER: Haben Sie dieser Offensive nicht widersprochen?


[37] VON RUNDSTEDT: Ich habe der Offensive widersprochen, und zwar aus folgendem Grunde: Der operative Gedanke an sich kann fast als genial bezeichnet werden. Es fehlten aber alle, aber auch alle Voraussetzungen für ein mögliches Gelingen einer derartigen Offensive. Ich habe daher, und mit mir Feldmarschall Model, vorgeschlagen, sich mit was Kleinerem zu begnügen und die ostwärts von Aachen stehenden alliierten Truppen von mehreren Seiten anzugreifen. Diese Vorschläge fanden kein Gehör. Die Offensive mußte starten mit absolut unzureichenden Kräften auf der Erde und in der Luft und konnte, wie vorhergesehen, nur scheitern.


DR. LATERNSER: Haben Sie Hitler auch bei anderen Gelegenheiten widersprochen?


VON RUNDSTEDT: Ich persönlich nicht, weil ich keine Gelegenheit dazu hatte, wohl aber seinem Stabe gegenüber habe ich mich öfters gegen von oben befohlene Maßnahmen gewendet. Besonders bei der Normandie-Invasion, bei der Ardennen-Offensive, nachdem sie gescheitert war, und auch über die Kampfführung in Holland. Alle diese Sachen waren umsonst.


DR. LATERNSER: Wann hielten Sie den Krieg für verloren?


VON RUNDSTEDT: Nach meiner Ansicht war der Krieg nach dem Fall Stalingrads nicht mehr zu gewinnen. Für verloren hielt ich den Krieg, nachdem es den Alliierten gelungen war, einen starken Brückenkopf auf französischem Boden zu gewinnen. Damit war es zu Ende.


DR. LATERNSER: Haben Sie oder andere Oberbefehlshaber versucht, die Fortführung des als aussichtslos erkannten Krieges zu unterbinden?


VON RUNDSTEDT: Sowohl der Feldmarschall Rommel als auch ich haben zweimal bei Hitler versucht, eine Änderung der Kriegführung herbeizuführen, vor allen Dingen eine Änderung, also eine Räumung und Zurückziehung der Front auf die deutschen Grenzen. Diese Vorschläge fanden, wie nicht anders zu erwarten war, kein Gehör.


DR. LATERNSER: Wenn nun Hitler solchen versuchten Ratschlägen gegenüber unzugänglich war, haben Sie dann nicht erwogen, einen gewaltsamen Umsturz herbeizuführen?


VON RUNDSTEDT: Auf solche Gedanken wäre ich nie gekommen, das wäre ganz gemeiner, nackter Verrat gewesen und hätte an der Tatsache nichts geändert. Armee und Bevölkerung glaubten damals noch an Hitler. Ein solcher Umsturz wäre gar nicht geglückt, und selbst wenn ich vielleicht mit Hilfe der Alliierten einen Umsturz herbeigeführt hätte, wäre das Schicksal des deutschen Volkes nach der berühmten Erklärung der drei Großen genau dasselbe gewesen [38] wie jetzt auch, und ich würde für alle Zeiten als der größte Verräter meines Vaterlandes dastehen.


DR. LATERNSER: Sie kamen dreimal während des Krieges aus Ihrer Dienststellung. Welches waren die Gründe dazu?


VON RUNDSTEDT: Im Jahre 1941 war von oben ein ganz unmöglicher Befehl technischer Art gegeben worden, der zur Vernichtung der ganzen Panzerarmee von Kleist in der Gegend von Rostow geführt hätte. Ich habe dagegen remonstriert und Aufhebung des Befehls verlangt, weil ich andernfalls der Auffassung sein müßte, in meine Führung bestände kein Vertrauen. Ich bäte deshalb, sich einen anderen Oberbefehlshaber auszusuchen. Daraufhin wurde ich in derselben Nacht, am 1. Dezember, von meinem Posten auf meinen Antrag hin, wie es hieß, enthoben. Das war der erste Fall.

Der zweite Fall war am 2. Juli 1944, wobei ich in einem sehr herzlich gehaltenen Schreiben wegen meines angegriffenen Gesundheitszustandes durch einen anderen Oberbefehlshaber ersetzt wurde.

Und der dritte Fall war am 9. März 1945, wobei es mir als altem Herrn nicht mehr zugemutet werden könnte, diese hohen Anforderungen des Oberbefehlshabers West weiter wahrzunehmen.

Das sind die drei Fälle.


DR. LATERNSER: In keinem dieser Fälle sind Sie gegen den Willen Hitlers zurückgetreten?


VON RUNDSTEDT: In dem ersten Fall könnte man es so sagen. Er hat es mir aber in keiner Weise übelgenommen; denn schon im März darauf wurde ich wieder Oberbefehlshaber in Frankreich.


DR. LATERNSER: Ich komme jetzt zur letzten Frage. Sie wissen, Herr Feldmarschall, daß die Anklage beantragt hat, die militärische Führerschaft als verbrecherisch zu erklären. Als ältester Offizier des deutschen Heeres kennen Sie die Einstellung dieser Führerschaft zu Kriegs- und Völkerrecht. Ich bitte Sie, diese Einstellung kurz dem Gericht bekanntzugeben.


VON RUNDSTEDT: Kriegs- und Völkerrecht, wie es in der Genfer Konvention und in der Haager Landkriegsordnung niedergelegt ist, war für uns ältere Führer stets bindend. Ihre strengste Beachtung durch die Truppe wurde gefordert und gegen Ausschreitungen, wie sie im Kriege wohl bei allen Armeen einmal vorkommen können, mit vollster Strenge eingeschritten, worüber die Kriegsgerichtsakten der verschiedenen Divisionen auch Auskunft geben können. Hab und Gut der Einwohner war zu schonen. Gegen Plünderung mußte mit strengsten Strafen eingeschritten werden schon im Interesse der Aufrechterhaltung der eigenen Manneszucht. Vergewaltigungen von Frauen und andere Unmenschlichkeiten standen gleichfalls unter strenger Strafe. Was wir tun konnten, um die vom Kriege betroffenen Einwohner des feindlichen Landes zu [39] unterstützen, ist geschehen, soweit man dazu in der Lage war. Der verwundete oder überwundene Feind galt nicht mehr als solcher, sondern hatte Anspruch auf eine anständige Behandlung. Der Kampf selber war ritterlich zu führen. Wir alten Offiziere, die noch die Zeit der Reiterkämpfe und der Infanterie-Bajonettangriffe erlebt haben, haben mit einem Gefühl des Bedauerns die zunehmende Technisierung der Kriegführung verfolgt. Heutzutage ist der tapferste Mann und die beste Truppe hilflos gegenüber der Wucht des Materials. Um so mehr waren wir Führer der Auffassung, daß dort, wo auf der Erde gekämpft wurde, die alten soldatischen, anständigen Kampfformen gewahrt und diese der Truppe immer wieder nahegebracht werden mußten. Als ältester Soldat des deutschen Heeres erkläre ich zusammenfassend: Wir angeklagten Führer sind in den alten soldatischen, auf Anstand und Ritterlichkeit gegründeten Traditionen erzogen worden, haben danach gelebt und gehandelt, und dies auch auf die jüngeren Offiziere zu übertragen versucht.


DR. LATERNSER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


FREGATTENKAPITÄN PETER CALVACORESSI, HILFSANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Herr Feldmarschall! Zu Kriegszeiten muß der militärische Befehlshaber in enger Berührung mit seinen nächsten Untergebenen bleiben und auch ihre Ansichten kennen. Ist das richtig?


VON RUNDSTEDT: Das ist in diesem Maße nicht erforderlich. Meine Untergebenen müssen nur meine operativen und taktischen Auffassungen kennen. Im übrigen sind sie frei als Armeeführer innerhalb ihres Bereiches.


FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Ich möchte einen Satz aus der Aussage zitieren, die Ihr früherer Oberbefehlshaber gemacht hat. Die Dolmetscher haben die Übersetzung bereits. Der Satz findet sich auf Seite 2 des Affidavits Nummer 4:

»Während der Operationen stand das OKH in einem dauernden Meinungsaustausch durch Fernsprecher, Funk und Kurier mit den Heeresgruppen. Der Oberbefehlshaber des Heeres benutzte jede zeitliche Möglichkeit, um durch Aufsuchen der Heeresgruppen, Armeen und Truppenführer mit diesen in einem persönlichen Meinungsaustausch zu bleiben.«

Ist das im allgemeinen richtig?

VON RUNDSTEDT: Das ist durchaus richtig für alles, was die Kriegführung, also die Operationen und die taktischen Handlungen anbelangt. Ein solcher Austausch ist auch erfolgt von den Heeresgruppen zum Oberbefehlshaber des Heeres hinauf.

FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Ich möchte Ihnen noch einen weiteren Satz vorlesen, und zwar aus der Aussage des [40] Generaloberst Blaskowitz, US-537. Er hat gesagt – und ich möchte, daß Sie mir sagen, ob Sie dem beistimmen:

»Es war überhaupt Gepflogenheit, daß von Zeit zu Zeit Oberbefehlshaber von Heeresgruppen und Armeen durch Telephon, Fernschreiber oder Funk sowohl als auch durch persönliche Vorladungen um Situationsberichte und Rat gefragt wurden.«


VON RUNDSTEDT: Sie konnten diese Berichte abgeben, aber sie mußten es nicht tun.

FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Ich habe nun einige Fragen bezüglich des russischen Feldzuges. Bei einer Sitzung mit Hitler haben Sie selbst und Ihre Kollegen vom Heer eine Frage bezüglich einer Lücke, die zwischen Ihrer Heeresgruppe und der des Feldmarschalls von Bock bestand, aufgeworfen. Ist das richtig?


VON RUNDSTEDT: Das stimmt.


FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Und Sie wußten aus Ihrer früheren Erfahrung, daß, obwohl diese Lücke auf der Karte als Sumpfland bezeichnet war, dort Truppen eingesetzt werden konnten. Sie haben deshalb Vorschläge gemacht, welche Schritte unternommen werden sollten, um die Ausnützung die ser Lücke durch den Feind zu verhindern.


VON RUNDSTEDT: Ich habe darauf hingewiesen, daß nach meinen Erfahrungen aus dem vorigen Kriege gegen Rußland der Russe ungehindert in diesem Sumpfgelände operieren kann und daß es deswegen praktisch wäre, daß auch deutsche Truppen durch dieses Gelände hindurchgezogen würden. Dieser Vorschlag fand kein Gehör. Wie die Operationen nachher erkennen ließen, haben die Russen starke Kräfte in dieser Gegend gehabt und von dort ausdauernd meine linke Flügelarmee bedroht.


FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Jawohl. Ich bin nicht daran interessiert, ob Ihr Rat angenommen worden ist oder nicht; aber Sie geben zu, daß Sie ihn gegeben haben?


VON RUNDSTEDT: Das war kein Rat, das war eine Frage, die mir bei der Schilderung der beabsichtigten Operation, die ich dem Führer vortragen mußte, einfiel. Das war kein Rat.


FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Ich will mich darüber nicht mit Ihnen streiten. Ich möchte noch eine andere Sitzung erwähnen, über die wir bereits ziemlich viel gehört haben, und zwar handelt es sich um die Besprechung vom Mai 1938, die, glaube ich, in der Dienststelle des Feldmarschalls von Brauchitsch stattfand und bei welcher die Frage des Anschlusses des Sudetenlandes behandelt wurde. Ist es richtig, daß von Brauchitsch bei dieser Sitzung Sie und die anderen Offiziere um Ihre Meinung über die Vorschläge, die Ihnen von Hitler vorgelegt worden waren, gefragt hat?


[41] VON RUNDSTEDT: Es wurde damals eine Denkschrift verlesen, die der Generalstabschef Beck entworfen hatte, worin vor einem Krieg wegen des Sudetenlandes gewarnt wurde; die sollte dann Hitler von Brauchitsch daher vorgelegt werden. Zu dieser Denkschrift wurden wir gefragt und waren einmütig der Ansicht, man solle einen Krieg nicht führen.


FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Sie alle stimmten mit General Beck darin überein, daß es dann, wenn Hitler seinen Willen durchsetzen würde, wohl zu einem Krieg kommen würde, den man damals auf diese Art nicht führen sollte.


VON RUNDSTEDT: Es war nach unserer Auffassung oder nach der Auffassung der Denkschrift das deutsche Heer überhaupt nicht in der Lage, diesen Krieg zu führen, wenn Frankreich, England und Amerika womöglich auf die Feindseite getreten wären. Das war der Grundgedanke der Denkschrift. Allein mit der Tschechoslowakei wäre Deutschland wohl fertig geworden, aber niemals, wenn die vorhin erwähnten Staaten der Tschechoslowakei zu Hilfe kämen. Davor sollte Hitler gewarnt werden.


FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Also kann man doch wohl sagen, daß Generaloberst von Brauchitsch zur Unterstützung seiner Hitler gegenüber beabsichtigten Einwendungen einen Kreis führender Generale versammelte, die der gleichen Ansicht waren wie er selbst. Das stärkte seine Haltung, nicht wahr?


VON RUNDSTEDT: Ja, das kann man hierbei sagen.


FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Sie waren sich alle darüber einig, einen ähnlichen Ratschlag zu geben, wie ihn Generaloberst Beck gegeben hatte?


VORSITZENDER: Wäre das nicht ein passender Zeitpunkt, abzubrechen?


FREGATTENKAPITÄN CALVACORESSI: Jawohl, Euer Lordschaft.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 21, S. 7-43.
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