[348] VORSITZENDER: Dem Gerichtshof liegt ein Antrag von Dr. Stahmer für Göring vor hinsichtlich der Affidavits, die von Dr. Laternser für den Generalstab vorgelegt wurden. Diese Affidavits sollten für Göring in Betracht gezogen werden. Der Gerichtshof wird sie natürlich für Göring ebenso wie für alle anderen in Erwägung ziehen.
M. CHAMPETIER DE RIBES: Die Verteidigung führt ein zweites Argument an: Die Organisationen, so behauptet sie, waren unabhängig voneinander und kannten sich gegenseitig nicht. Die einen waren dem Staat, die anderen der Partei unterstellt, und Staat und Partei übten ihre Tätigkeit auf verschiedenen Gebieten aus. Selbst innerhalb der Organisationen bestanden dichte Scheidewände zwischen den verschiedenen Abteilungen, aus denen sich diese Organisationen zusammensetzten, und diese Abteilungen handelten in völliger Unabhängigkeit. Und auf die Gefahr hin, die am meisten kompromittierten Zellen preiszugeben, bemühen sich die Verteidiger, die größtmögliche Zahl der angeblich isolierten Gruppen der Verantwortlichkeit zu entziehen.
Aber tatsächlich steht dieses Argument im Gegensatz zu allem, was wir über die allgemeine Organisation der Dienststellen des Reiches wissen. Wie Herr Dubost bei dem Beweis der persönlichen Verantwortung der einzelnen Angeklagten gezeigt hat, kann die gegenseitige enge Durchdringung der Organisationen und Dienste nicht in Frage gestellt werden.
Der nationalsozialistische Staat ist totalitär. Seine Funktionäre wie seine Dienststellen sind von einer gemeinsamen Weltanschauung durchdrungen, verfolgen die gleichen Ziele, und die Einheitlichkeit der Handlung ist durch die allgegenwärtige Partei als Ausdruck des politischen Willens des Volkes in dem gesamten Räderwerk des Staates gewährleistet.
In den Texten ist die Verschmelzung von Staat und Partei durch das Gesetz vom 1. Dezember 1933 verwirklicht: Artikel 1 lautet:
»Die NSDAP ist die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden.« (1395-PS.)
Die öffentlichen Dienststellen müssen mit den Dienststellen der Partei zusammenarbeiten.
Praktisch ist diese völlige Durchdringung und Vereinigung von Staat und Partei durch die Zentralisation der verschiedenen Machtbefugnisse in denselben Händen verwirklicht.
Hitler ist zugleich Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Wehrmacht und Führer der Partei.
[349] Himmler ist Führer der SS, die von der Partei abhängig ist, und gleichzeitig Chef der Polizei, welche dem Staat untersteht.
Die Gauleiter, Parteifunktionäre, sind in den meisten Fällen zugleich Vertreter des Staates in ihrer Eigenschaft als Reichsstatthalter oder als Oberpräsidenten in Preußen.
Der Chef der Parteikanzlei nimmt an der Ausarbeitung der wichtigen Gesetze sowie an der Ernennung der höheren Staatsbeamten teil.
Das Gesetz vom 7. April 1933 gestattet die Amtsentlassung von Staatsbeamten, die verdächtig sind, der Partei nicht genug ergeben zu sein, und wir wissen, mit welcher Brutalität diese Entlassungen im Oberkommando durchgeführt wurden.
Somit ist sowohl in den Tatsachen wie in den Texten die innere gegenseitige Abhängigkeit von Staat, Partei und Wehrmacht auf das engste verwirklicht, und in ihrer konkreten Betätigung ist es unmöglich, den Teil der Verantwortung der einen oder anderen zu unterscheiden.
Ist es nötig, Beispiele anzuführen? Wir haben bereits viele Beispiele geliefert und befürchten, die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs zu lange in Anspruch zu nehmen.
Es genügt wohl, zu erinnern an die enge Zusammenarbeit der Gestapo, des SD, der SS und der Wehrmacht in der gemeinsamen Aufstellung der allgemeinen Weisungen und in der Durchführung der Maß nahmen gegen Mitglieder des Widerstandes, der Repressalien gegen die Zivilbevölkerung und der Ausrottung der Juden.
Finden wir nicht dafür den unzweideutigen Beweis in der wiederholt zitierten Anordnung Hitlers vom 30. Juli 1944:
»Alle Gewalttaten nichtdeutscher Zivilpersonen in den besetzten Gebieten gegen die deutsche Wehrmacht, SS und Polizei und gegen Einrichtungen, die deren Zwecken dienen, sind als Terror- und Sabotageakte folgendermaßen zu bekämpfen:
1.) Die Truppen und jeder einzelne Angehörige der Wehrmacht, SS und Polizei haben Terroristen und Saboteure, die sie auf frischer Tat antreffen, sofort an Ort und Stelle niederzukämpfen.
2.) Wer später ergriffen wird, ist der nächsten örtlichen Dienststelle der Sicherheitspolizei und des SD zu übergeben.« (F-873.)
Unterstreicht Hitler nicht mit seiner dreimaligen Erwähnung der Wehrmacht, der SS und der Polizei die enge Zusammenarbeit dieser Organisationen?
Ist es nötig, noch einmal an die zahlreichen Weisungen Keitels, an den Befehl des Feldmarschalls Kesselring vom 14. Januar 1944, [350] an das Kriegstagebuch des Generals von Brodowski zu erinnern, auf Grund welcher die Wehrmacht der Polizei und die Polizei der Wehrmacht für die rücksichtslose Unterdrückung der Widerstandsbewegungen zur Verfügung gestellt wird?
Muß noch an Keitels Befehle erinnert werden, in denen er den Militärbefehlshabern in Frankreich, Holland und Belgien die Anordnung erteilt, die durch Rosenberg organisierte und geleitete Plünderung der Kunstschätze durch die Wehrmacht unterstützen zu lassen?
Hat nicht der für die Gestapo vorgeladene Zeuge Hoffmann in der Sitzung vom 1. August erklärt, daß der »Nacht-und-Nebel«-Erlaß das Ergebnis der Zusammenarbeit des OKW mit dem Reichsjustizministerium war?
So hofft die Verteidigung vergebens, die Verantwortung zu vermindern, indem sie sie zwischen den Dienststellen des Staates und der Partei, zwischen diesen angeblich unabhängigen Organisationen, verteilt.
Sie hat ebensowenig Erfolg, wenn sie zu beweisen versucht, daß innerhalb derselben Organisation die verschiedenen Abteilungen durch dichte Scheidewände voneinander getrennt waren. Wen will sie glauben machen, daß zum Beispiel die Verwaltungsabteilungen des SD und der Gestapo das Ausmaß der Deportationen nicht kannten, da sie doch das schwierige Problem der Transporte zu lösen hatten, oder aber, daß die Dienststelle für Material und Instandhaltung nichts von der Ausrottung durch chemische Verfahren wußte, obwohl sie die Gaswagen zu reparieren hatte?
Tatsächlich sind sämtliche Dienststellen der Gestapo, des SD, der SS und des Oberkommandos für die gemeinsam begangenen Verbrechen solidarisch haftbar, und was für diese Organisationen zutrifft, trifft – wie meine ausgezeichneten Kollegen von der Anklagebehörde bewiesen haben – auch für die Reichsregierung und für die Politischen Leiter zu. Sind die Organisationen weniger schuldig als die eigentlichen Täter, ist das Gehirn weniger verantwortlich als der Arm?
Somit glauben wir, die solidarische Schuld aller Organisationen bewiesen zu haben, und wir beantragen, daß sie als verbrecherisch erklärt werden.
Will das heißen, daß wir beabsichtigen, von den zuständigen Gerichtshöfen die schwersten Strafen gegen alle Mitglieder dieser Organisationen zu erreichen?
Gewiß nicht. Indem wir von Ihrer Rechtsprechung die moralische Verurteilung derjenigen Organisationen fordern, ohne die die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht hätten begangen, werden können, verlangen wir nicht, daß Männer, ohne gehört worden zu[351] sein, verurteilt werden; im Gegenteil, sie können die Mittel zu ihrer persönlichen Verteidigung vor den zuständigen Gerichten geltend machen.
Wenn übrigens das Statut dieses Gerichtshofs fest legt, daß in allen Fällen, in denen der Gerichtshof den verbrecherischen Charakter einer Gruppe oder einer Organisation verkündet hat, dieser verbrecherische Charakter als feststehend angesehen wird und nicht mehr bestritten werden kann, so sagt das Statut doch nirgends, daß alle Mitglieder dieser Gruppen oder Organisationen vor die zuständigen Behörden gestellt werden sollen; und wir sind der Ansicht, daß nur diejenigen verfolgt werden sollen, die in Kenntnis der verbrecherischen Tätigkeit der Gruppe oder Organisation ihr freiwillig angehört haben und die somit persönlich an den von der Gesamtheit begangenen Verbrechen teilgenommen haben.
Andererseits denken wir, daß im Interesse einer reinen Rechtsprechung und in der Hoffnung auf allgemeine Befriedung die Strafen der Schwere der erwiesenen Rechtsbrüche angemessen sein sollen; und während die schwersten Strafen nur gerecht sind im Falle von Verbrechen, deren ein Mitglied einer Organisation persönlich schuldig erkannt wurde, sollte die alleinige Mitgliedschaft – selbst die freiwillige – zu einer dieser Gruppen nur mit Freiheitsstrafen oder sogar nur mit dem Entzug eines Teiles oder der gesamten bürgerlichen und politischen Rechte geahndet werden.
Und wenn der Gerichtshof der gleichen Meinung ist, so verbietet ihm das Statut keineswegs, diese Meinung in der Form auszudrücken, die ihm gegeben erscheint.
Folglich wird Ihr Urteil nicht, wie Dr. Steinbauer in seinem Plädoyer für Seyß-Inquart zu befürchten schien, der Abschluß eines »Prozesses des Siegers gegen den Besiegten« sein. Es wird vielmehr der feierliche und reine Ausdruck der ewigen Gerechtigkeit sein.
Im gleichen Plädoyer versucht Dr. Steinbauer die Worte von Herrn de Menthon der Haltung eines der heldenhaftesten Führer der französischen Widerstandsbewegung, der Präsident der Regierung der Republik geworden ist, als einander widersprechend gegenüberzustellen, indem er uns die Worte George Bidaults in Erinnerung rief, die dieser nach der Befreiung bei einem Besuch von schwerverwundeten Deutschen aussprach: »Kameraden, ich wünsche Euch eine baldige Genesung und eine glückliche Heimkehr.«
Der Verteidiger Seyß-Inquarts hat sich getäuscht. Es besteht kein Widerspruch zwischen den Worten von François de Menthon und jenen von George Bidault, und die Franzosen – ich bin dessen gewiß – ebenso wie alle freien Bürger der Vereinten Nationen sind sich sämtlich darin einig, daß die nötige Strenge gegenüber [352] den Schuldigen mit dem Mitleid gegenüber denjenigen, die vielleicht nur Opfer waren, in Einklang gebracht werden muß.
Indem die kollektiven Organisationen für verbrecherisch erklärt werden und dadurch den zuständigen Behörden gestattet wird, die Schuldigen, aber auch nur die Schuldigen, zu treffen, indem der Welt feierlich bestätigt wird, daß das Gesetz der Moral den Vorrang hat vor der Willkür der Menschen und der Regierungen, und daß dieses Gesetz sowohl für Menschen des öffentlichen Lebens wie auch für solche des privaten Lebens, für Nationen wie für Einzelpersonen Geltung hat, und daß es verbrecherisch ist, dieses Gesetz zu verletzen, wird Ihr Urteil einen wesentlichen Beitrag leisten zu dem großen Werk der allgemeinen Befriedung, an dem die Vertreter der freien Völker in der Organisation der Vereinten Nationen und in der Friedenskonferenz in New York wie in Paris »in der sehr großen Hoffnung der einfachen und rechtlich denkenden Menschen« arbeiten.
GENERAL R. A. RUDENKO1, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Herr Vorsitzender, meine Herren Richter! Wir sind jetzt zum letzten Stadium des Prozesses gekommen, der mit außerordentlicher Genauigkeit und großer Meisterschaft geführt worden ist. In den individuellen Fällen der Hauptkriegsverbrecher, die auf der Anklagebank sitzen, hat die Anklagebehörde schon ein erschöpfendes Beweismaterial vorgebracht. Wir bestehen ebenfalls voll und ganz auf der Anklage gegen die verbrecherischen Organisationen: Die Regierung des faschistischen Deutschlands, den Generalstab und das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, das Korps der Politischen Leiter der Deutschen Nationalsozialistischen Partei, die Geheime Staatspolizei (Gestapo), die Schutzstaffeln der Nationalsozialistischen Deutschen Partei (SS), den Sicherheitsdienst (SD) und die Sturmabteilungen (SA).
Wie im Laufe des Gerichtsverfahrens nachgewiesen wurde, stand an der Spitze Hitler-Deutschlands eine Verschwörerbande, die die Regierungsgewalt und die Verwaltung ganz Deutschlands an sich gerissen hatte.
Eine solche Verschwörergruppe, die in einem Reich von vielen Millionen Einwohnern im Zentrum eines ungeheueren Staatsapparates wirkte, konnte nicht ohne ein ganzes System verbrecherischer Hilfsorganisationen existieren, die die Verschwörer mit abgelegenen Gebieten, die Führer der Hauptstraßen mit denen der Straßen und Gassen verbanden. Deswegen war in Hitler-Deutschland ein Netz von Organisationen tätig unter unmittelbarer und fortwährender Leitung der Verschwörer – das Korps der Politischen[353] Leiter der NSDAP, die Gestapo, die SS, der SD und andere – die eine große Macht besaßen.
Das Gesetz von 1933, durch welches der Apparat der faschistischen Partei mit dem Staatsapparat Hitler-Deutschlands verschmolzen wurde, war ein offenes Eingeständnis dieser Tatsachen in Form eines Gesetzes.
Zur Stärkung der Verbindung zwischen der leitenden Bande und den Organisationen trat jeder der Verschwörer in mehreren Rollen auf, war vielgestaltig: Göring war gleichzeitig Minister, Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Beauftragter für den Vierjahresplan, Reichsleiter und Oberster SA-Führer; Heß war Minister, Stellvertreter Hitlers in der Partei, General der SS- und SA-Verbände; Rosenberg war Reichsleiter der Nationalsozialistischen Partei in Fragen der Ideologie und der Außenpolitik, Minister und Obergruppenführer der SA und so weiter. Wie man den Minister Göring nicht von Göring, dem Obergruppenführer der SA, trennen kann, so sind auch die SS, die Gestapo und die anderen verbrecherischen Organisationen vom Hitler-Regime nicht zu trennen. Man kann sich ein Hitler-Deutschland ohne Bibliotheken, ohne Schulen, sogar ohne Krankenhäuser vorstellen, aber ein Hitler-Deutschland ohne SS und Gestapo war existenzunfähig.
Dieser politischen Tätigkeit zufolge sieht das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs zwei Arten der Teilnahme an den verbrecherischen hitlerischen Gemeinschaften vor:
Artikel 6 des Statuts spricht von der Teilnahme an der verbrecherischen Verschwörung, während Artikel 9 und 10 sich mit der Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen befassen. Diese beiden Begriffe sind organisch und untrennbar miteinander verbunden, denn sie stellen in strafrechtlicher Terminologie den Zusammenhang und die Verbindung dar, die tatsächlich zwischen den Verschwörern und den Organisationen in Hitler-Deutschland bestand.
Für die zwei obengenannten Arten der Teilnahme der Hitler-Leute an den internationalen Verbrechen – die Teilnahme an der Verschwörung und die Mitgliedschaft in den Organisationen – die eng miteinander verknüpft sind, hat das Statut des Internationalen Militärgerichts mit voller Berechtigung für die eine und die andere Art der Teilnahme verschiedene strafrechtliche Folgen festgelegt. Die Teilnahme an der Verschwörung, die ihrem Wesen nach keine sehr große Anzahl von Personen umfassen konnte, wird vom Statut als eine selbständige strafbare Handlung betrachtet. Andererseits wird die Frage der Verantwortung für die Mitgliedschaft in den verbrecherischen Organisationen, die Hunderttausende von Mitgliedern zählten, vom Statut des Tribunals in einer anderen Richtung entschieden. Das Statut des Tribunals, das voll und ganz [354] auf den Grundsätzen des Rechts und der Gerechtigkeit aufgebaut ist, überläßt die Beurteilung der individuellen Verantwortung der Organisationsmitglieder, die sich mit der Klarstellung der Schuld einer großen Anzahl von Einzelpersonen befassen muß, den nationalen Gerichten.
Artikel 10 des Statuts lautet: »Ist eine Gruppe oder Organisation vom Gerichtshof als verbrecherisch erklärt worden, so hat die zuständige nationale Behörde jedes Signatars das Recht, Personen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer solchen verbrecherischen Gruppe oder Organisation... den Prozeß zu machen.«
Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 10 des Statuts können Gerichtshöfe in der UdSSR, in den USA, in England, Frankreich und in den 18 Staaten, die sich der Londoner Vereinbarung angeschlossen haben, einen Angeklagten für schuldig erklären; aber sie haben ebenfalls das Recht, zu dem Schluß zu gelangen, daß er, der Angeklagte, gar nicht Mitglied einer Organisation war oder ihr nur formell angehört hat und tatsächlich der Organisation fernstand, und ihn aus diesen Gründen freizusprechen.
Für alle diese und verwandte Fragen waren und bleiben die nationalen Gerichtshöfe zuständig. Diese Gerichtshöfe sind nur in einem grundsätzlich sehr wichtigen Punkt eingeschränkt: Wenn der Internationale Gerichtshof eine Organisation für verbrecherisch erklärt, dürfen die nationalen Gerichtshöfe den verbrecherischen Charakter dieser Organisation weder verneinen noch anzweifeln. Damit ist zum erstenmal in der Geschichte des Rechts die Autorität der einzelnen Länder kraft des Spruches des Internationalen Tribunals eingeschränkt.
Die erwähnte Abgrenzung der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs und der nationalen Gerichtshöfe ist ungeheuer wesentlich zum Verständnis der Bestimmungen des Statuts des Tribunals über die verbrecherischen Organisationen.
In der Tat, gerade weil es die Aufgabe des Gerichtshofs ist, nur die allgemeine Frage des verbrecherischen Charakters der Organisationen zu entscheiden und nicht die einzelnen Fragen der individuellen Verantwortung der Mitglieder dieser Organisationen, definiert das Statut den Begriff »Organisation« nicht und bindet das Tribunal in diesem Falle durch keinerlei formelle Definition.
Das Fehlen einer detaillierten Definition einer verbrecherischen Organisation ist daher keine Lücke im Statut, sondern eine grundsätzliche Stellungnahme, die sich aus dem oben erwähnten Umstand ergibt – und zwar die Übertragung aller konkreten Maßnahmen auf die Organe der nationalen Justiz. Deswegen finden die Versuche, das Vorhandensein gewisser konkreter Merkmale – freiwillige Mitgliedschaft, Kenntnis der Ziele und so weiter – zu verlangen, [355] ehe eine Organisation als verbrecherisch erklärt werden kann, nicht nur keine Stütze im Statut, sondern stehen sogar im Widerspruch mit seinem ganzen Aufbau. Die wesentliche und einzige Aufgabe, die dem Gerichtshof obliegt, besteht nicht in derartigen Untersuchungen, mit denen sich die zuständigen nationalen Behörden befassen und befassen werden, sondern darin, die einzige entscheidende Tatsache festzustellen: Ob diese Organisation durch ihre verbrecherischen Handlungen an der Verwirklichung der Hitlerschen Verschwörerpläne teilnahm.
Im Hinblick auf diese Aufgabe ist die vom Statut vorgesehene Prozeßordnung bezüglich der Strafverfolgung der Organisationen erlassen.
Tatsächlich verbindet das Statut des Gerichtshofs die Lösung der Frage der verbrecherischen Organisationen mit der Notwendigkeit, den Fall eines bestimmten Vertreters dieser Organisation, der auf der Anklagebank sitzt, zu untersuchen. Die Angeklagten im gegenwärtigen Prozeß waren gleichzeitig Teilnehmer an der Verschwörung und führende Mitglieder der Organisationen, über deren verbrecherischen Charakter der Gerichtshof entscheiden muß. Folglich ist jenes Beweismaterial, das schon in den individuellen Fällen der Angeklagten vorgelegt worden ist, auch gleichzeitig wesentliches Beweismaterial für die von ihnen vertretenen Organisationen. Die Dokumente, die von den Anklagevertretern vorgelegt worden sind, haben vollkommen bewiesen, daß die in der Anklageschrift erwähnten Organisationen fortwährend und unmittelbar ein Instrument zur Verwirklichung der verbrecherischen Pläne der Verschwörer waren. Infolgedessen ist durch das Gerichtsverfahren der verbrecherische Charakter dieser Organisationen voll und ganz erwiesen.
Der Gerichtshof hat sich bemüht, die Untersuchung des Falles der Organisationen möglichst vielseitig zu gestalten. Die Mitglieder der angeklagten Organisationen sind durch Rundfunk, Presse und besondere Bekanntmachungen aufgefordert worden, dem Gerichtshof ihre Erklärungen abzugeben. Dem Gerichtshof ist die Anzahl der Personen, die jetzt in den Internierungslagern sitzen und die diese Möglichkeit ausnützen wollten, bekannt. Die Schaffung einer Kommission hat es dem Gerichtshof ermöglicht, eine möglichst große Anzahl von Organisationsmitgliedern zu vernehmen, die in der Folge von zuständigen nationalen Gerichten gehört und verhandelt werden sollen. Als Resultat einer schwierigen Vorbereitungsarbeit wurde eine von der Verteidigung ausgewählte Gruppe von Zeugen dem Gerichtshof unmittelbar vorgeführt. Die Verteidigung, die sich nicht in der Lage sah, die unbestreitbare Beweiskraft der von der Anklagebehörde vorgelegten Beweisdokumente zu widerlegen, beschloß, ihre Zeugen gegenüberzustellen.
[356] Meine Herren Richter! Wir haben diese Zeugen und ihre Aussagen wohl in Erinnerung. Wenn es noch nötig wäre, den Beweis zu führen, daß die Lüge die immerwährende und treue Begleiterin der Hitlerschen Grausamkeiten war, so würden die lügnerischen Aussagen Kaufmanns, Sievers', Mansteins, Reineckes, Bests und anderer dafür als überzeugende Illustration dienen. Diese »Zeugen« haben sich in ihren Bemühungen, die verbrecherischen Organisationen reinzuwaschen, deren führende Mitglieder sie selbst waren, in ganz offensichtliche Widersprüche verwickelt. So stellt es sich nun heraus, daß sowohl die SS wie die Gestapo eine Vereinigung von Auserwählten ist, ein Verein der Edlen, ein Ritterorden. Nicht umsonst wurde Rosenberg schon früher von seiner Verteidigung unter diese Ritter gezählt. Alle glänzen dort von moralischer Sauberkeit und pflegten die Nächstenliebe. Die Obergruppenführer der Berufshenker der SS eilten herbei, um Juden von Mördern und Plünderern zu retten, und der General Brauchtisch war ein glühender Pazifist.
Es ist dabei belehrend, daß nach den Zeugenaussagen die Organisationen, welche die Anklageschrift für verbrecherisch erklärt, ohne Ausnahme sauber und makellos erscheinen. Wer hat denn aber dann die Ermordung von zwölf Millionen friedlicher Bürger ausgeführt? Wer hat die Kriegsgefangenen gemartert, und wer hat aus den besetzten Gebieten Millionen von Menschen zur Sklavenarbeit nach Deutschland verschickt? Wie es sich herausstellt, gibt es keine Verantwortlichen!
Lügen, zynische Lügen, aus dem Munde von Menschen, deren Gewissen vor Morden nicht zurückschreckt und deren Ehre vor Meineid nicht Halt macht, verdienen keine Widerlegung.
Im Laufe der Beweisaufnahme für die verbrecherischen Organisationen wurden von der Anklage ergänzende, schwerwiegende Dokumente vorgelegt, die von neuen Grausamkeiten der Hitlerschen verbrecherischen Organisationen Zeugnis ablegen.
Tatsachen, unbestreitbare Tatsachen stehen fest. Der unerschütterliche Wille des Gesetzes ist klar. Die Zeit ist gekommen, die Folgerungen zu ziehen.
Beim Parteitag im Jahre 1934 erklärte Hitler:
»Nicht der Staat hat uns geschaffen, sondern wir schufen den Staat. – Es ist möglich, daß einige uns für eine Partei halten, während andere uns für eine Organisation halten; wieder andere für noch etwas anderes; aber in der Tat sind wir, was wir sind.«
Der gegenwärtige Prozeß gibt eine erschöpfende und genaue Antwort auf die Frage, was die Hitleristen waren. Mit dem Führer an der Spitze der verbrecherischen Bande der Verschwörer traten [357] diese in verschiedenen Rollen auf und hatten verschiedene Titel – Minister, Gauleiter, Obergruppenführer und dergleichen – und umgaben sich mit einem von ihnen geschaffenen Netz von verbrecherischen Organisationen, die Millionen deutscher Bürger in ihren Krallen hielten. Das war, schematisch dargestellt, die politische Struktur Hitler-Deutschlands.
Die Brandmarkung der in der Anklageschrift aufgeführten Organisationen als verbrecherisch, sowie die Brandmarkung der vorhandenen Verschwörung ist demnach die notwendige Voraussetzung für den Sieg der Gerechtigkeit, den Sieg, nach dem sich alle friedliebenden Völker sehnen.
In Bezug auf die einzelnen Organisationen, die die Anklage als verbrecherisch zu erklären für unentbehrlich erachtet, halte ich es für notwendig, zur Ergänzung der überzeugenden Ausführungen, die bereits von meinen verehrten Kollegen gemacht worden sind, folgendes zu sagen:
Das Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei.
Im Absatz I, Paragraph 4, unter »A« der Anklageschrift, der die Überschrift trägt: »Die Nationalsozialistische Partei als Mittelpunkt des allgemeinen Planes oder der Verschwörung« heißt es:
»Im Jahre 1921 wurde Adolf Hitler der oberste Führer (schlechtweg ›der Führer‹ genannt) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, auch bekannt als Nazi-Partei, die in Deutschland im Jahre 1920 gegründet worden war. Die Nazi- Partei, zusammen mit einer Anzahl ihrer Unterorganisationen, wurde zum Mittel des Zusammenhaltes unter den Angeklagten und ihren Mitverschwo renen und zum Mittel der Ausführung der Ziele und Zwecke ihrer Verschwörung.«
Die gerichtlichen Verhandlungen haben diese Auslegung völlig bestätigt.
Die zahlreichen Verbrechen der Hitler-Clique wurden von der Nazi-Partei, die die treibende Kraft der faschistischen Verschwörung war, inspiriert und geleitet.
Viele von den Angeklagten und sogenannte Entlastungszeugen sagten aus, daß sie Nationalsozialisten waren, die Deutschland vor dem Angriff anderer Staaten schützen wollten. Dies ist eine offensichtliche Lüge. Nur Betrüger können behaupten, daß Österreich, die Tschechoslowakei, Polen, Norwegen, Dänemark, Belgien, Holland, Jugoslawien, die Sowjetunion und andere friedliebende Länder auf die Unversehrtheit und Unabhängigkeit Deutschlands einen Anschlag machen wollten. In Wirklichkeit sind die deutschen Faschisten keine Nationalisten, sondern Imperialisten, für die die Ergreifung fremder Gebiete das grundlegende und bestimmende [358] Ziel zum Zwecke der Expansion des militanten deutschen Kapitalismus ist. Schamlos nannten sie sich Sozialisten. Nur unverschämte Demagogen können behaupten, daß die deutschen Faschisten, die alle demokratischen Freiheiten des Volkes liquidiert und sie durch Konzentrationslager ersetzt haben, Sklavenarbeit in Werkstätten und Fabriken und Leibeigenschaft in den Dörfern Deutschlands und den von ihnen besetzten Ländern einführten, als Verteidiger der Interessen der Arbeiter und Bauern auftraten.
Und wenn diese Imperialisten und Reaktionäre sich in den Mantel der »Nationalisten« und »Sozialisten« hüllten, so taten sie es ausschließlich, um das Volk zu betrügen.
Das Programm der Nazi-Partei selbst enthielt Grundlagen für einen Herrscherplan, für die Ergreifung fremder Gebiete und legte den Grundstein zum Menschenhaß.
In einer der Jahresschriften der NSDAP, die Ley herausgab, heißt es:
»Das Programm ist das politische Fundament der NSDAP und damit das politische Grundgesetz des Staates.
Alle Gesetzesvorschriften müssen im Geiste des Parteiprogramms angewendet werden.
Seit der Machtübernahme ist es dem Führer gelungen, wesentliche Teile des Parteiprogramms über das Grundsätzliche hinaus bis in Einzelheiten hinein zu verwirklichen.«
Die Hitler-Partei ist von der Hitler-Regierung, von der SS, der Gestapo und anderen verbrecherischen Organisationen des Hitler-Regimes nicht zu trennen. Genauso sind die auf der Anklagebank sitzenden Nazi-Häuptlinge von den Henkern von Auschwitz und Maidanek, Babij-Jar und Treblinka nicht zu trennen.
»Was ich erreichte« – sagte Hitler –, »ist der Partei bekannt. Sie erhöhte mich, und ich meinerseits mache sie groß.«
Tatsächlich wurde kurz nach der Hitlerschen Machtergreifung durch den Erlaß vom 14. Juli 1933 die Bildung neuer Parteien verboten. Die NSDAP wurde zur einzigen politischen Partei in Deutschland.
Ich erinnere Sie daran, daß am 1. Dezember 1933 das Gesetz »Zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat« erlassen wurde, in dem es hieß:
»Nach dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution ist die NSDAP die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden.
Zur Gewährleistung engster Zusammenarbeit der Dienststellen der Partei und der SA mit den öffentlichen Behörden [359] werden der Stellvertreter des Führers und der Chef des Stabes der SA Mitglieder der Reichsregierung.«
Paragraph 3 dieses Gesetzes verkündet:
»Den Mitgliedern der NSDAP und der SA (einschließlich der ihr unterstellten Gliederungen) als der führenden und bewegenden Kraft des nationalsozialistischen Staates, obliegen erhöhte Pflichten gegenüber Führer, Volk und Staat.«
Das Gesetz vom 1. Dezember 1933 war eine Grundmaßnahme, die dem Korps der Politischen Leiter der verbrecherischen Nazi-Partei volle politische Macht in Deutschland sicherte, da dieses Gesetz bestimmte, daß die Nazi-Partei den Staat verkörpert.
Um die Massen der Bevölkerung auf die Seite des faschistischen Regimes herüberzuziehen, haben die Hitleristen gleichzeitig mit der Spekulation auf nationale Gefühle und der unerhörten sozialen Demagogie eine schamloseste soziale Bestechung getrieben. Bedeutende Organisationen wurden geschaffen: »Hitler-Jugend«, »Arbeitsfront«, »Sturmabteilungen«, »SS« und dergleichen. Die zahlreichen Mitglieder dieser Organisationen wurden an das faschistische Regime nicht nur durch verschiedenartige Privilegien und materiellen Gewinn gekettet, sondern auch durch eine gegenseitige Bürgschaft für die gemeinsam begangenen Verbrechen. Und die erdrückende Terrormaschine mit ihrem weitverzweigten Netz des Denunziantentums, der Provokation, des Verrats, der Konzentrationslager, der Schnelljustiz, richtete sich gegen solche Elemente, die mit dem Regime unzufrieden waren.
Das System der Verknüpfung der führenden Stellungen in der Nazi-Partei mit den leitenden Stellungen in den terroristischen Organisationen – SS, SD, Gestapo – und der Regierung, trug bei zur Verwirklichung der Pläne der faschistischen Verschwörer, erleichterte die Verwirklichung der Pläne der Unterwerfung und der Kontrolle des deutschen Volkes und Staates.
Reichsführer-SS Himmler war gleichzeitig Reichsleiter der NSDAP.
Reichsaußenminister Ribbentrop war General der SS, und der Stellvertreter des Führers, Heß, war gleichzeitig Reichsminister. Der Präsident des Geheimen Kabinettsrats, Neurath, war General der SS, und einer der Gestapo-Führer, Best, war Kreisleiter der Nazi-Partei und so weiter.
Nachdem sie mit Hilfe ihrer Partei absolute Kontrolle über Deutschland erlangt hatten, gingen die hitlerischen Verschwörer an die Verwirklichung ihrer aggressiven Pläne. In seiner Reichstagsrede vom 20. Februar 1938 erklärte Hitler folgendes:
»Die größte Sicherung dieser nationalsozialistischen Revolution liegt führungsmäßig nach innen und außen in der restlosen Erfassung des Reiches und all seiner Einrichtungen [360] und Institutionen durch die Nationalsozialistische Partei... Jede Institution dieses Reiches steht unter dem Befehl der obersten politischen Führung.«
In meiner Schlußrede habe ich bereits darauf hingewiesen, daß sich die NSDAP unter der Leitung Bormanns in eine führende polizeiliche Organisation verwandelte, die aufs engste mit der deutschen Geheimpolizei und SS zusammenarbeitete; daß der ganze Parteiapparat der NSDAP zur Verwirklichung der verbrecherischen Angriffspläne der Führer Hitler-Deutschlands hinzugezogen wurde; daß der Parteiap parat der NSDAP aktiv an den Maßnahmen der deutschen Militär- und Zivilbehörden zur unmenschlichen Ausbeutung der Kriegsgefangenen und der in die Sklaverei verschleppten Bevölkerung aus den von den Deutschen besetzten Gebieten teilnahm.
Was vor Gericht über die Goebbels'schen Lügen, den Himmlerschen Terror und Ribbentrops Hinterlist gesagt wurde, bezog sich auch auf die Nazi-Partei. Was die Anklagevertretung an Beweisen über die verbrecherische Tätigkeit Görings und Heß', Rosenbergs und Streichers, Schirachs und Franks, Speers und Sauckels vorlegte, waren gleichzeitig Beweise gegen die NSDAP, deren Führer die Angeklagten waren. Diese Beweise genügen vollkommen, um die ganze Nazi-Partei zu einer verbrecherischen Organisation zu erklären im Sinne des Artikels 9 des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofs. Die Anklage wirft aber nicht die Frage der Verantwortlichkeit der gewöhnlichen, Parteimitglieder auf, von denen viele ihrer Gutgläubigkeit zum Opfer fielen.
Wir stellen die Frage, ob eine Organisation für verbrecherisch erklärt werden soll, in voller Übereinstimmung mit den Folgerungen der Anklageschrift jetzt nur mit Bezug auf das Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei, welches das Gehirn, das Rückgrat und die treibende Kraft dieser Partei darstellte, ohne welches Hitlers Verschwörer ihre verbrecherischen Pläne nicht hätten verwirklichen können.
Das Korps der Politischen Leiter war eine besonders ausgewählte Gruppe innerhalb der Nazi-Partei selbst. Die Politischen Leiter waren nach dem Führerprinzip organisiert, welches nicht nur Hitler gegenüber, sondern auch auf das ganze Korps der Politischen Leiter angewandt wurde.
»Grundlage der Organisation der Partei ist das Führerprinzip«
– so hieß es in dem Organisationsstatut der NSDAP.
Jeder Politische Leiter wurde vereidigt. Das Parteistatut legte den Wortlaut des Eides folgendermaßen fest:
»Ich schwöre Adolf Hitler unverbrüchliche Treue. Ich schwöre ihm und den Führern, die er mir bestimmt, unbedingten Gehorsam.«
[361] Alle Politischen Leiter wurden auf dem Wege einer besonderen Auslese ernannt. Ein Unterschied bestand bloß darin, daß die einen – Reichsleiter, Gauleiter und Kreisleiter – von Hitler persönlich ernannt wurden, während andere – Leiter der Verwaltung und der Abteilungen des Gaues und des Kreises, sowie Ortsgruppenleiter – vom Gauleiter eingesetzt wurden, und solche Politischen Leiter, wie die Zellenleiter und Blockleiter, wurden vom Kreisleiter ernannt.
Viele dieser Reichsleiter und Gauleiter sind hier vor Ihnen, meine Herren Richter, erschienen.
Auf der Anklagebank sitzen die Reichsleiter Rosenberg, Schirach, Frick. Zusammen mit den abwesenden Reichsleitern Bormann, Himmler, Ley und Goebbels bildeten sie die leitende Spitze der Hitler-Partei und -Regierung, und sie waren auch die Anführer der faschistischen Verschwörung.
Da sitzt der Gauleiter von Franken – Streicher. Der Sklavenhändler Sauckel – Gauleiter von Thüringen. Sie haben von der Henkertätigkeit Erich Kochs in der Ukraine gehört. Auch Erich Koch war ein Gauleiter.
Der Gauleiter von Untersteiermark, Uiberreither, leitete die Massenerschießungen und Massenhinrichtungen in Jugoslawien.
Ich will einige kurze Auszüge, die seine Tätigkeit betreffen, zitieren:
»20. Juni 1942. In der Berichtszeit wurden im Distrikt Celje 105 Personen erschossen und 362 inhaftiert... Der Chef der Sicherheitspolizei wird innerhalb zwei Wochen die Gefängnisse räumen lassen. Ein Teil der Gefangenen wird an andere Gefängnisse überwiesen, während die übrigen erschossen werden. Dadurch werden wir Raum schaffen für die nächste größere Unternehmung.«
»30. Juni 1942. In Celje wurden 67 Personen erschossen, darunter sechs Frauen...«
Gauleiter Wagner wütete im Elsaß, Gauleiter Terboven in Norwegen. Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP, Gauleiter Bohle, legte und leitete ein weit verzweigtes Netz der Spionage, der Verwirrung und des Terrors im Ausland; er schuf die sogenannten »Fünften Kolonnen« in den verschiedenen Ländern.
Durch den Erlaß vom 1. September 1939 wurden 16 Gauleiter zu Kommissaren für die Reichsverteidigung ernannt. Später, im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer weiteren Mobilisierung der militärischen Reserven, erhalten die Gauleiter immer wichtigere Funktionen. Jeder Gau wird zu einem Reichsverteidigungsbezirk, und jeder Gauleiter wird zum Kommissar dieses Bezirks. Mit dem Erlaß des Ministerrats für die Reichsverteidigung [362] vom 16. November 1942 wurde festgelegt, daß während des Krieges ganz besondere Funktionen den Gauleitern auch in Fragen der Unterbringung übertragen wurden; ihnen wurden wichtige Kriegsaufgaben übertragen; alle Zweige der deutschen Kriegswirtschaft wurden von ihnen koordiniert.
Am Ende des Krieges waren die Gauleiter Befehlshaber des Volkssturms in den entsprechenden Gebieten.
Erinnern wir uns daran, daß Speer, als er im März 1945 zu Hitlers Bevollmächtigten für die totale Zerstörung wirtschaftlicher Objekte, der Brücken, Eisenbahnlinien und Verkehrsmittel, ernannt wurde – ein Telegramm an die Gauleiter richtete, weil sie auf ihren Posten die Zerstörung wichtiger Objekte beaufsichtigten.
Und nach alledem versucht die Verteidigung die Hitler-Partei als einen Wohltätigkeitsverein und ihre Führer in der Rolle der Dames-Patronesses darzustellen. Sie versucht, den klaren Fall mit einem Haufen schriftlicher Aussagen zu verwirren, die in verschiedenen Gefängnissen und Lagern, in denen verhaftete Faschisten interniert sind, gesammelt wurden.
Der Verteidiger Dr. Servatius versteht, daß der Beweiswert dieser Menge schriftlicher Aussagen überaus zweifelhaft ist. Und er mobilisiert als letztes Argument, daß: »der Verteidiger keine Möglichkeit hatte, die Lager in Österreich zu besichtigen, da aus der Sowjetzone keine Anträge einlaufen«. Aber würden denn damit die Aussagen der Entlastungszeugen überzeugender? Würde denn dadurch, daß Dr. Servatius nicht in Österreich gewesen ist, etwas an der Tatsache geändert? Dr. Servatius wurde die unbegrenzte Möglichkeit gegeben, Lager in der sowjetischen Besatzungszone zu besuchen. Er war in einigen Lagern, er wußte, daß in den in der Sowjetzone herausgegebenen Zeitungen mehrmals über das Recht der Organisationsmitglieder geschrieben wurde, dem Gerichtshof schriftliche oder mündliche Aussagen zu machen. Das wurde auch durch Rundfunk bekanntgegeben. Dr. Servatius hat dies alles gewußt und nichtsdestoweniger versucht, den Gerichtshof zu verwirren. Er hat dies auch in anderen Fällen versucht.
Als Dr. Servatius auf die Verordnung Heß's vom 27. Juli 1935 hinwies und behauptete, daß das Korps der Politischen Leiter nicht bestand und daß die Bezeichnung »Politischer Leiter« nicht offiziell war – verschwieg er, daß es in derselben Verordnung Heß's heißt:
»Der Ausdruck ›Politische Leiter‹ bleibt selbstverständlich in Gebrauch.«
Dr. Servatius erhöht künstlich die Anzahl der Mitglieder der leitenden Gruppe der NSDAP auf 2100000 Personen, um demagogisch der Anklagebehörde vorzuwerfen, sie trachte danach, Millionen Deutscher zu bestrafen. Gleichzeitig behauptet er vollständig [363] grundlos, daß von den Mitarbeitern des Gauleiterapparates 140000 ausschließlich »ehrenamtlich« tätig waren, um dadurch bedeutende Faschistenführer der Verantwortung vor dem Gesetz zu entziehen.
Der infame Faschist Kaufmann, den die Verteidigung in den Zeugenstand rief und der Mitglied der NSDAP seit 1921 und 20 Jahre lang Gauleiter war, soll nichts von den Verbrechen der Hitler-Verschwörung gewußt haben! Überhaupt war er ein »Sozialist« und nur um den Wohlstand der Bevölkerung besorgt.
Ein anderer Entlastungszeuge, Hans Wegscheider, der zwölf Jahre lang Ortsgruppenleiter war, geht in seinen Aussagen noch weiter. Es stellt sich heraus, daß er in diesen zwölf Jahren nicht einmal Zeit fand, »Mein Kampf« zu lesen.
In seinem Bestreben, seine Mithelfer reinzuwaschen, hat ein dritter Zeuge, Meyer-Wendeborn, Kreisleiter seit 1934, sogar Kaufmann übertroffen. Wenn der letztere auf die an ihn gerichtete Frage, ob die Blockleiter und Zellenleiter zu den Politischen Leitern gehörten, bejahend antwortete, so erwiderte Meyer-Wendeborn auf dieselbe Frage: »Nein.«
Man könnte noch an Hand anderer Beispiele die Unzulänglichkeit der Verteidigung beweisen, aber ich glaube, daß keine Notwendigkeit besteht, mit einer Verteidigung zu polemisieren, die Zeugen wie Kaufmann, Wendeborn und ihresgleichen zitiert.
Innerhalb der Politischen Leiter Hitler-Deutschlands – aus Dokument Nummer 12 der Verteidigung geht hervor, daß diese Bezeichnung durch einen Erlaß Heß's vom 27. Juli 1935 gesetzmäßig angenommen wurde – gab es im Rahmen der Partei-Hierarchie der NSDAP die besondere Gruppe der sogenannten »Hoheitsträger«-Machthaber, die eine besondere Stellung einnahmen. Zu der Gruppe der »Hoheitsträger« gehörten zusammen mit den Gauleitern und Kreisleitern auch Ortsgruppenleiter, Zellenleiter und Blockleiter.
Auf den besonderen Charakter der Politischen Leiter, die zu den »Hoheitsträgern« gehörten, wird im »Organisationsbuch der NSDAP« und auch in der besonderen Zeitschrift »Der Hoheitsträger« hingewiesen, welcher vor allen, außer einem besonderen Kreis der Politischen Leiter der NSDAP, der SA und SS geheimgehalten wurde.
Der Inhalt der Zeitschrift »Der Hoheitsträger« zeigt, daß die Politischen Leiter der Nazi-Partei den Maßnahmen und Lehren ständige Aufmerksamkeit schenkten, die im Laufe der Verwirklichung der faschistischen Verschwörung angewandt wurden. In den Jahren 1937/1938 behandelte diese Zeitschrift die folgende Reihe von Fragen:
Verleumderische antisemitische Artikel, darunter auch aus der Feder des nicht ganz unbekannten Ley; Ausfälle gegen die Kirche; [364] Begründungen für die Notwendigkeit der Erweiterung des Lebensraums und Beschaffung von Kolonien; Motorisierung des Heeres; Benutzung der Nazi-Zellen und Blocks zur Erreichung eines für die Hitleristen günstigen Wahlresultates bei Volkswahlen; Führerkult, Kassentheorie und so weiter.
Darüber wurde in jeder Nummer geschrieben. Und danach versucht die Verteidigung zu behaupten, daß das Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei nichts über die Pläne der Hitler-Verschwörer wußte!
Die Nazis versuchen, sich heute mit allen Mitteln von der sie kompromittierenden Verbindung mit der Gestapo und dem SD loszusagen; aber diese Verbindung ist unbestreitbar.
Schon am 26. Juni 1935 erließ Bormann eine Weisung, worin es hieß:
»Um eine engere Fühlungnahme zwischen allen Dienststellen der Partei und ihrer Gliederungen mit den Leitern der Geheimen Staatspolizei herbeizuführen, bittet der Stellvertreter des Führers, künftig die Leiter der Gestapo zu allen größeren offiziellen Veranstaltungen der Partei und ihrer Gliederungen einzuladen.«
In einem anderen Erlaß vom 14. Februar 1935, von demselben Bormann unterschrieben, heißt es:
»Da die Arbeit des SD in erster Linie auch der Arbeit der Partei zugute kommt, darf er in seinem Ausbau nicht durch unsachliche Angriffe bei Versagen einzelner gestört werden, muß vielmehr mit allen Kräften gefördert werden.«
Der Gerichtshof hat zahlreiche Beweise für die schwerwiegendsten Verbrechen zu seiner Verfügung, an denen das ganze Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei mitgewirkt hat; von den Reichsleitern bis zu den Blockleitern. Ich erinnere nur an einige von ihnen.
Indem er die Pläne der Hitler-Verschwörer zur Versklavung der Völker Jugoslawiens ausführte, zerstörte der Kreisleiter des Bezirks Pettau mit Hilfe der Ortsgruppenleiter und Blockleiter alle Aufschriften, Tafeln, Plakate und so weiter, die in slowenischer Sprache abgefaßt waren. Dieser faschistische Herrscher ist so weit gegangen, daß er die Gruppenleiter beauftragte,
»... dafür zu sorgen, daß auch auf allen Bildstöcken, Kapellen und Kirchen die slowenischen Aufschriften umgehend restlos entfernt werden.«
In seinem Brief vom 13. September 1944, den er an alle Reichsleiter, Gauleiter und Kreisleiter adressierte, teilte Bormann die Abmachung mit dem OKW mit, die feststellte:
»Mitwirkung der Partei beim Einsatz der Kriegsgefangenen ist unerläßlich.«
[365] Darin heißt es weiter:
»Deshalb wurden die im Kriegsgefangenenwesen eingesetzten Offiziere angewiesen, engstens mit den Hoheitsträgern zusammenzuarbeiten. Die Kommandanten der Kriegsgefangenenlager haben ab sofort Verbindungsoffiziere zu den Kreisleitern abzustellen.«
Welcher Art die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit waren und wie die Kriegsgefangenen in Deutschland ausgebeutet wurden, ist allgemein bekannt.
Görings Erlaß vom 27. März 1942 sieht in Verbindung mit der Ernennung Sauckels zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vor, daß Sauckel das Recht habe,
»Weisungen... auch den Parteiorganen, ihren Gliederungen und den angeschlossenen Verbänden zu erteilen.«
Und Sauckel hat dieses Recht voll ausgenutzt. Wie Sauckel in seinem »Programm zum Geburtstag des Führers« schrieb, hat er
»... mit Genehmigung des Führers und des Herrn Reichsmarschalls und ebenso des Chefs der Parteikanzlei«
alle Gauleiter des Deutschen Reiches zu seinen Bevollmächtigten ernannt. Die Aufgaben der Gauleiter wurden in Sauckels Verfügung folgendermaßen beschrieben:
»Herbeiführung einer reibungslosen Zusammenarbeit aller mit Fragen des Arbeitseinsatzes befaßten Dienststellen des Staates, der Partei, der Wehrmacht und der Wirtschaft und damit Ausgleich zwischen den verschiedenartigen Auffassungen und Forderungen zur Erzielung des höchsten Nutzeffektes auf dem Gebiete des Arbeitseinsatzes.«
Am 25. September 1944 erließ Himmler eine streng geheime Verordnung zur »Sicherung der Disziplin und Leistung der ausländischen Arbeiter«. In dieser Verordnung sagt Himmler:
»... Betriebsführer und Betriebsobmänner sind verpflichtet, die stimmungsmäßige Entwicklung unter den ausländischen Arbeitern besonders sorgfältig zu beobachten. Zu diesem Zweck ist eine enge Zusammenarbeit der Dienststellen der Partei, Staat und Wirtschaft mit denen der Gestapo unerläß lich.«
Weiter wurde in dieser Verordnung betont, daß alle in den Betrieben tätigen Männer und Frauen der NSDAP gemäß den Bestimmungen der Kreisleiter und durch die Ortsgruppenleiter verpflichtet werden,
»auch ihrerseits die Ausländer auf das sorgfältigste zu beobachten und die geringsten Wahrnehmungen unverzüglich dem Betriebsobmann zur Weitergabe an den Abwehrbeauftragten, bzw. sofern ein solcher nicht eingesetzt ist, an [366] die zuständige Polizeidienststelle, unter gleichzeitiger Unterrichtung von Betriebsführer und Ortsgruppenleiter, zu melden.«
Dort, wo es keinen Abwehrbeauftragten gab, wurden die Mitteilungen den Ortsgruppenleitern übergeben.
Himmlers Verordnung sah vor:
»Im Interesse einer einheitlichen politischen Ausrichtung werden die Abwehrbeauftragten im Einvernehmen mit dem Leiter der Gestapo durch die Kreisleiter nach Bedarf zusammengerufen und über die politische Lage unterrichtet.«
Das ist es, woraus die »politische Leitung« der Kreisleiter und Ortsgruppenleiter bestand. Auch die Blockleiter übten diese Spionage-Funktionen aus. Darüber spricht ganz offen »Das Organisationsbuch der NSDAP«.
»Die Verbreiter schädigender Gerüchte hat er feststellen zu lassen und sie an die Ortsgruppe zu mel den, damit die zuständige staatliche Dienststelle benachrichtigt werden kann.«
Der Blockleiter war der
»Prediger und Verfechter der nationalsozialistischen Weltanschauung gegenüber den seiner politischen Betreuung anvertrauten Volks- und Parteigenossen«.
Er warb Mitglieder für die Hitler-Jugend, die SA, die SS und für die Deutsche Arbeitsfront. Er sorgte für den Besuch der nationalsozialistischen Versammlungen, die Teilnahme an den Demonstrationen und so weiter.
»Der Blockleiter treibt nationalsozialistische Propaganda von Mund zu Mund.«
Welcher Art die nazistische Propaganda war, ist allen gut bekannt:
»Wir wollen wieder Waffen!« schrieb Hitler. »Dann muß allerdings, von der Fibel des Kindes angefangen bis zur letzten Zeitung, jedes Theater und jedes Kino, jede Plakatsäule und jede freie Bretterwand in den Dienst dieser einzigen großen Mission gestellt werden.«
Nicht jeder Deutsche kannte diese Worte Hitlers, aber jeder Deutsche kannte den Blockleiter seines Bezirkes, und dieser Blockleiter verbreitete ununterbrochen die faschistische Seuche, vergiftete das Bewußtsein der Menschen und förderte somit die Ausführung der allgemeinen Pläne der Hitler-Verschwörer.
Die Blockleiter waren kleine Führer, aber auch sie erfreuten sich einer recht realen Macht über die in ihrem Bezirk lebenden Bürger.
[367] Gewiß, die Blockleiter arbeiteten die Pläne zum Angriffskrieg nicht aus, aber sie haben sehr viel dazu beigetragen, daß diese Pläne verwirklicht wurden.
Sie bildeten ebenfalls einen sehr wichtigen Teil der Nazi-Partei, die das Herz der faschistischen Verschwörung war.
Deswegen bestehen wir darauf, daß das Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei als eine verbrecherische Organisation erklärt wird: Alle großen und kleinen Führer, Reichsleiter und Gauleiter, Kreisleiter und Ortsgruppenleiter, Zellenleiter und Blockleiter, kurz, das ganze Korps der Politischen Leiter des ungeheuerlichen Mechanismus der faschistischen Diktatur.
Die Schutzstaffeln – »SS«
In der Reihe der übrigen Verbrechen der Organisationen, die vom deutschen Faschismus geschaffen worden sind, muß man den sogenannten Schutzstaffeln, oder abgekürzt SS, einen besonderen Platz einräumen.
Mit dem Namen »SS« sind die schwersten Verbrechen des deutschen Faschismus verbunden – die Massenmorde in den Konzentrationslagern, die erbarmungslose Behandlung von Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen und die unmenschlichen Massenaktionen.
Es waren gerade die SS-Leute, die die Pläne Hitlers und seiner Clique für den Völkermord praktisch durchführen sollten.
Himmler, der Reichsführer-SS, nannte die SS-Leute oft »Das Schwarze Korps«. Genauso, nämlich »Das Schwarze Korps«, hieß das offizielle Blatt der SS-Leute, das Organ des Reichsführer-SS.
Das war kein zufälliger Titel. Das ganze System der SS, angefangen von der Allgemeinen SS bis zu den Lagerwachen und der Waffen-SS, war tatsächlich ein besonderes Korps von Verbrechern: Sie waren überzeugt, daß sie nicht bestraft werden würden, sie waren im Geiste der grausamsten und unmenschlichsten hitlerischen »Theorien« geschult und erzogen worden. Die faschistischen Hauptverschwörer brauchten besondere Masseneinheiten, um Millionen von Menschen der unterjochten Völker zu morden, um Gebiete an sich zu reißen und die sogenannte »Germanisierung« praktisch durchzuführen. Diese Aufgaben wurden eben von den Mitgliedern der SS durchgeführt.
Die Organisation der SS wurde ins Leben gerufen als Prätorianer-Garde Hitlers und ist als Organisation von Pogrom-Veranstaltern und Mördern berüchtigt geworden. Sie blieb sich während ihres ganzen Bestehens treu.
Zusammen mit anderem Beweismaterial wurde von der Anklagebehörde der Sowjetunion eine Nummer der Zeitung »Das Schwarze [368] Korps« vom 20. August 1942 mit einem darin veröffentlichten Leitartikel mit der Überschrift »Germanisieren?« vorgelegt. Die in diesem Artikel enthaltenen Programmpunkte Himmlers sind von solcher Wichtigkeit, wenn man das Wesen der SS erkennen will, daß ich mir von neuem erlaube, einen kurzen Auszug aus diesem Artikel zu zitieren:
»Daher der Auftrag des Reichsführer-SS, dafür zu sorgen, daß im Osten nur Menschen wirklich deutschen, germanischen Blutes wohnen.«
Dieser Artikel wurde zur Belehrung aller SS-Leute veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, als der verbrecherische deutsche Faschismus noch seines Sieges sicher und schon darangegangen war, die Vernichtung von Millionen von Menschen praktisch durchzuführen.
Am 4. Oktober 1943 erklärte der Schöpfer der SS, Himmler, im Laufe einer Gruppenführertagung der SS in Posen, über die Vernichtung der Juden in Europa folgendes – ich lese das Zitat aus dieser Rede nicht, weil sie gestern von meinem Kollegen Sir David vorgelesen worden ist.
Ich werde nicht bei der Geschichte der SS verweilen. Im Zusammenhang mit dem oben Erwähnten möchte ich nur sagen, daß die schon 1925 gegründeten Schutzstaffeln durch einen besonderen Führererlaß vom 20. Juli 1934 zu einer selbständigen Organisation der Hitler-Partei erhoben worden waren, und zwar gerade nachdem die SS die politischen Morde vom 30. Juni 1934 begangen hatte.
Im Hitler-Erlaß steht folgendes:
»Im Hinblick auf die großen Verdienste der SS, besonders im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Juni 1934, erhebe ich dieselbe zu einer selbständigen Organisation im Rahmen der NSDAP.«
Die Geschichte der Entwicklung der SS im System des Hitler-Staates zeigt einen immer größer werdenden Zusammenschluß der SS, der sogenannten »Allgemeinen SS«, und auch der »Waffen-SS«, mit dem Polizei-Apparat... der Gestapo, dem SD, den Einsatzgruppen und Einsatzkommandos, die die Massenaktionen und die »Filtrierung« in den Lagern und so weiter durchführten.
Diese Entwicklung würde bestätigt durch einen Geheimerlaß Hitlers vom 17. August 1938, in dem er die Gründe erklärte, aus welchem er am 17. Juni 1936 die Aufgaben des Chefs der Deutschen Polizei mit denen des Reichsführer-SS vereinigt hatte. Hitler erklärte:
»Durch die Ernennung des Reichsführer-SS zum Chef der Deutschen Polizei beim Innenministerium am 17. Juni 1936 habe ich die Grundlage für eine Vereinigung und Reorganisation der deutschen Po lizei gelegt.
[369] Durch diese Maßnahme sind die Schutzstaffeln des Nationalsozialismus, die unter der Führung des Reichsführer-SS und Chefs der Deutschen Polizei stehen, in enge Verbindung mit der deutschen Polizei getreten.«
Nur in dieser engen organischen Verbindung mit dem grausamsten, eigens für Quälerei und Vernichtung von Menschen geschaffenen Polizeiorgan, das von dem deutschen Faschismus ins Leben gerufen worden ist, kann man die Rolle der SS richtig verstehen.
Diese Umstände hat die Verteidigung ohne Erfolg zu leugnen versucht. Sie versuchte, die Organisation der SS dem Gerichtshof als vollkommen voneinander durch unüberwindliche Schranken getrennte Zellen darzustellen – so zum Beispiel die Allgemeine SS, die Waffen-SS, die SS-Verfügungstruppe und die Totenkopfverbände.
So soll angeblich keiner dieser Verbände und keine der Abteilungen der SS außer einem kleinen Teil der Totenkopfverbände irgendeine Verbindung zur Polizei und zu den Konzentrationslagern gehabt haben; ebensowenig wie zu den von Hitler, Himmler, Heydrich und Kaltenbrunner durchgeführten polizeilichen »Aktionen« und anderen schweren Verbrechen der Hitler-Leute. Nach Meinung der Verteidigung waren die einzigen Teilnehmer an den Verbrechen dieser Henker nur die Gestapo-Leute Müller und Eichmann und der Chef der Gruppe »D« in der SS, Pohl.
Es sieht nun so aus, als ob gerade diese sieben Personen mehr als zehn Millionen Menschen gefoltert und getötet hätten.
In der Reihe der dem Gerichtshof bekannten lügnerischen Zeugen müssen die Entlastungszeugen der SS, wie der ehemalige oberste Führer der SS und Polizei des Oberabschnitts München, der Obergruppenführer der SS Baron von Eberstein, der Generaloberst der Waffen-SS Hauser, der Chef der Ergänzungsabteilung der Waffen-SS Brill oder die SS-Richter Reinecke und Morgen eine der ersten Stellen, wenn nicht die erste Stelle einnehmen, was ihre schamlosen Lügen anbetrifft, zu denen sie griffen, um die SS-Leute zu schützen.
Jedoch auch Lügen haben ihre Grenzen.
Nachdem sie auf die äußerste Spitze getrieben worden waren, konnten sie nicht nur den Verbrechern nicht helfen, sondern im Gegenteil entlarvten sie sogar.
Und mir scheint es, daß der Hohe Gerichtshof den Beweiswert der Aussagen des SS-Reserverichters Morgen, der eines der grausamsten Konzentrationslager der SS, Buchenwald, fast als Sanatorium für die Häftlinge mit guter Verpflegung, Sportplätzen, [370] leichter Arbeit in frischer Luft und einer großen Bibliothek schildert, richtig zu schätzen wissen wird.
Die dummen Lügen der Entlastungszeugen für die SS stehen in krassem Gegensatz zu den Dokumenten, die den verbrecherischen Charakter der Organisation beweisen. Diesen Lügen steht außerdem noch die unwiderlegliche Logik der Tat, Tatsachen von begangenen schwersten Verbrechen, deren Organisatoren und Ausführende Mitglieder aller Zweige und Organisationen der SS waren, gegenüber.
Zu Beginn des Krieges bestand die SS aus folgenden wichtigen Gliederungen:
Es lohnt sich nicht, mit der Verteidigung darüber zu polemisieren, daß die Verbindung zwischen der SS und der Polizei nur eine rein »äußerliche« gewesen und nur durch die Personalunion Himmlers zu erklären sei.
Es ist allgemein bekannt, welchen Wert Himmler darauf legte, daß alle Beamten der Polizei gleichzeitig Mitglieder der Allgemeinen [371] SS sein mußten, welche das Reservoir und den Grundstein des ganzen SS-Polizeisystems des deutschen Faschismus bildete. Unter anderen Beweisdokumenten wurde dem Gerichtshof ein Brief Himmlers vom 24. April 1943 an Kaltenbrunner vorgelegt, der sich mit der Aufnahme von Beamten der Sicherheitspolizei in die Reihen der SS beschäftigt für den Fall, daß der Antragsteller
»rassisch und weltanschaulich in die SS paßt und auch entsprechend der Zahl seiner Kinder eine wirklich gesunde SS-Sippe garantiert und nicht krank, absterbend und wertlos ist«.
Diesem schändlichen »Schwarzen Korps« des deutschen Faschismus war eine ganz besondere Rolle in der Verwirklichung der verbrecherischen Pläne des deutschen Faschismus zugedacht.
Diesen Entarteten in SS-Uniform, die jegliche Vorstellung von menschlicher Moral verloren hatten, wurde nicht nur Straffreiheit für ihre Verbrechen zugesagt, sondern täglich eingeflößt, daß gerade sie »die vollwertige Rassenschicht seien«, die die Grundlagen des zukünftigen Großdeutschen Reiches bilden würden.
Dies erklärte ihnen Himmler, dies erklärten die Reichsleiter und Gauleiter, die von Himmler die höchsten Ämter in der SS erhalten hatten und die je nach Bewertung ihrer Tätigkeit durch den Reichsführer-SS in der Hierarchie der SS aufstiegen.
Der Reichsaußenminister des faschistischen Deutschlands, Ribbentrop, schämte sich gar nicht, daß er den gleichen SS-Rang wie der Mörder Pohl oder der Henker und Räuber Globocznik hatte; er war sehr stolz darauf:
»Ich werde es immer als eine besondere Ehre empfinden, diesem stolzen Führerkorps, das für die Zukunft unseres Großdeutschen Reiches von entscheidender Bedeutung ist, anzugehören«
schrieb Ribbentrop in einem Brief an Himmler, als er vom Gruppenführer zum Obergruppenführer der SS befördert worden war.
So verband das System der SS den Kommandanten von Treblinka Unterscharführer Kurt Franz, den Erfinder der Gaswagen Untersturmführer Becker, den an lebendigen Menschen experimentierenden Hauptsturmführer Dr. Rascher und den Reichsminister SS-Obergruppenführer Ribbentrop.
Bei der SS-Gruppenführer-Tagung in Posen erklärte Himmler über die Einheit der SS mit der Polizei folgendes:
»Ich tue hier immer etwas dazu, immer wieder wird ein Band um diese Bündelteile herumgeschlungen, um sie zusammenwachsen zu lassen. Wehe, wenn sich diese Bänder einmal lösen würden; dann würde alles – davon seien Sie [372] überzeugt –... in kurzer Zeit in seine alte Bedeutungslosigkeit zurücksinken... Ich glaube bloß, daß wir das vor Deutschland, vor Germanien, nicht verantworten könnten, denn dieses germanische Reich braucht den Orden der SS. Es braucht ihn wenigstens für die nächsten Jahrhunderte.«
Abschließend sagte er folgendes:
»... Wenn der Krieg gewonnen ist, dann, das sagte ich Ihnen schon, beginnt unsere Arbeit.... Daß aus diesem Orden, aus dieser rassischen Oberschicht des germanischen Volkes die zahlreichste Nachzucht hervorgeht. Wir müssen in 20 bis 30 Jahren wirklich die Führungsschicht für ganz Europa stellen können. Wenn die SS zusammen mit den Bauern, wir zusammen mit unserem Freund Backe, dann die Siedlung im Osten betreiben, großzügig, ohne jede Hemmung, ohne jedes Fragen nach irgendwelchem Althergebrachten, mit Schwung und revolutionärem Drang, dann werden wir in 20 Jahren die Volkstumsgrenze um 500 km nach Osten herausschieben... Wir werden dem Osten unsere Gesetze aufdiktieren. Wir werden vorbrechen und uns nach und nach vorpreschen bis zum Ural.«
Es ist unmöglich, in einer kurzen Rede alle schweren Verbrechen, die von den SS-Leuten begangen worden sind, aufzuzählen.
Aber es ist auch nicht nötig, da die vorgelegten Beweisdokumente frisch in Erinnerung des Gerichtshofs sind. Ich werde kurz zu einigen Punkten Stellung nehmen, die sich auf die Verantwortung einzelner SS-Gruppen beziehen im Zusammenhang mit den Einwänden, die von der Verteidigung gemacht worden sind.
Die Allgemeine SS.
Ganz gleich, welcher Spezial-Abteilung der SS ein Mitglied der SS angehörte, vor allem war er Mitglied der Allgemeinen SS; und der Ausschluß aus dieser Organisation zog den Verlust der Stellung und der damit verbundenen Vergünstigungen nach sich.
Im Zusammenhang damit gehe ich kurz auf eines der Dokumente ein, das von der Anklagevertretung der Sowjetunion bei Vorlage des Beweismaterials über die Verbrechen der Hitler-Leute gegenüber den russischen Kriegsgefangenen unterbreitet wurde.
In diesem Falle handelt es sich um das Material einer von SS-Beamten geführten Untersuchung – wie es in dem Dokument heißt – zur Aufklärung eines »Zwischenfalls«, der sich bei der Durchführung einer »Sonderaktion« ereignete.
Was dieses letztere Wort bedeutet, ist dem Gerichtshof wohlbekannt. Im vorliegenden Falle ist die Rede von einem gewissen SS-Hauptsturmführer Kallbach, der ein sogenanntes Erziehungs- und Arbeitslager sowjetischer Kriegsgefangener in Berditschew [373] besuchte und beschloß, 78 russische Kriegsgefangene zu töten, deren Zustand im Vernehmungsprotokoll des Lagerführers mit folgenden Worten beschrieben wird:
»Es handelte sich ausschließlich um Schwerkriegsbeschädigte. Einigen der Kriegsgefangenen fehlten beide Beine, einigen wiederum beide Arme, anderen wieder eins der Glieder. Nur wenige von ihnen hatten wohl noch ihre Glieder, waren aber durch andere Verwundungen so stark versehrt, daß sie irgendwelche Arbeiten nicht verrichten konnten.«
Der einzige Grund also, die russischen Kriegsgefangenen zu töten, war der, daß sie nicht zur Arbeit benutzt werden konnten.
Die Ausführung dieses Befehls wurde drei SS-Leuten übertragen, dem SS-Unterscharführer Paal, dem SS-Rottenführer Hesselbach und dem SS-Mann Vollprecht. Von diesen drei SS-Leuten wurde folgendes ausgesagt:
»... Über die drei mit der Erschießung der Kriegsgefangenen beauftragten Männer war mir bekannt, daß sie bereits in Kiew bei Großexekutionen von mehreren tausend Personen teilgenommen hatten. Auch an der hiesigen Dienststelle waren sie in früherer Zeit, d.h. auch zu meiner Zeit, mit Erschießungen von mehreren hundert Personen beauftragt.«
Jedoch geschah damals folgendes: Als die 78 verwundeten Sowjetkriegsgefangenen zur Hinrichtung geführt wurden, erhoben sie sich zu einem heldenhaften Widerstand gegen ihre Henker, töteten zwei von ihnen und entkamen.
In diesem Zusammenhang wurde ein Strafverfahren durchgeführt, wobei der Chef der SS-Gruppe in Berditschew selbstverständlich nicht deshalb angeklagt wurde; weil er beschlossen hatte, 78 unschuldige kranke Menschen zu töten, sondern weil er einige hatte entfliehen lassen.
Ich habe dieses Dokument nicht angeführt, um eine von den unzähligen Episoden der von den SS-Leuten verübten Unmenschlichkeiten in den zeitweilig besetzten Gebieten der Sowjetunion wieder ins Gedächtnis zu rufen, sondern um auf den sehr charakteristischen Text eines Hinweises auf die Verantwortung für falsche Aussagen aufmerksam zu machen, der vor dem Anfang des Verhörs von den SS-Leuten verwendet wurde. Dort wird gesagt:
»... Mit dem Gegenstand der Vernehmung bin ich bekannt gemacht. Ich wurde darauf hingewiesen, daß bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben meine Bestrafung und Ausschließung aus der SS erfolgt.«
[374] Bei seinem Eintritt in die Allgemeine SS mußte der Anwärter dieser verbrecherischen Organisation einen besonderen Eid leisten, dessen Text lautete:
»Ich schwöre Dir, Adolf Hitler, als Führer und Kanzler des Reiches, und den mir von Dir bestimmten Vorgesetzten Gehorsam bis in den Tod.«
Ganz gleich, wo der SS-Mann diente, ob er Menschen in Treblinka und Auschwitz tötete oder beim Verhör hinter den Mauern der Gestapo die Opfer quälte, blieb er immer er selbst, ein stumpfes und mitleidloses Mitglied der Allgemeinen SS, das nur zwei Pflichten kannte: Blinden Gehorsam gegenüber dem »Führer und Reichskanzler« und bedingungslose Ausführung jedweder verbrecherischen Befehle.
Die Waffen-SS.
Die Waffen-SS ist aus der sogenannten Leibstandarte, der Leibgarde Hitlers und den Totenkopfverbänden, die hauptsächlich in den Konzentrationslagern eingesetzt wurden, entstanden.
Während des Krieges wurde die Waffen-SS durch eine Anzahl von anderen Verbänden und Truppen, durch die Lagerkommandanturen, die unmittelbar die Vernichtung von Millionen Menschen und ein Regime bewußter Quälerei der Häftlinge vor deren Tötung ausübten, sowie durch Polizeidivisionen und -abteilungen ergänzt.
Schon die einfache Aufzählung der Gliederungen, aus denen die Waffen-SS zusammengesetzt war, zeugt von ihrem verbrecherischen Charakter. Von der Anklagevertretung der Sowjetunion wurde das Urteil des Gerichts der vierten ukrainischen Front und der Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission zur Untersuchung der Verbrechen der faschistischen Eindringlinge in der Stadt Charkow und ihrer Umgebung als Beweismaterial vorgelegt, aus dem ersichtlich ist, daß für die Vernichtung von mehr als 20000 Menschen der Zivilbevölkerung Charkows, für die Erschießung und Verbrennungen bei lebendigem Leibe von Kriegsgefangenen SS-Abteilungen verantwortlich waren, und zwar in besonderem Maß die SS-Division »Adolf Hitler« unter dem Befehl des Obergruppenführers Dietrich und die SS-Division »Totenkopf« unter dem Befehl des SS-Obergruppenführers Simon.
In der Stadt Kiew wurden in der Zeit der deutschen Herrschaft mehr als 195000 friedliche Bürger zu Tode gequält, erschossen und in Gaskammern vergiftet, wobei der allergrößte Teil durch SS-Einheiten vernichtet wurde. Die Verantwortung dafür tragen nach dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission der frühere Kommandeur der Waffen-SS in Südrußland und in der Ukraine, der Generalmajor Troenfeld, der Generalleutnant der Waffen-SS Hüttner und andere Vertreter der Waffen-SS.
[375] In der Stadt Rowno und Umgebung vernichteten die Deutschen 102000 Menschen.
Über die Verbrechen, die von den SS-Leuten begangen wurden, sagte unter anderem der Soldat der vierten Schwadron der 17. Kavallerie-Division der SS Adolf Mitzke aus, der auf Befehl seines Kommandeurs zusammen mit anderen Soldaten seiner Division Erschießungen der Zivilbevölkerung, darunter auch von Frauen, und das Niederbrennen von Dörfern durchführte.
In der Note des Außenministers der Sowjetunion, V. M. Molotow, vom 27. April 1942, die dem Gerichtshof unter Nummer USSR-51 vorgelegt wurde, werden folgende Beschreibungen von unmenschlichen Grausamkeiten einer Kavallerie-Brigade der Waffen-SS im Gebiet der Stadt Toropetz angeführt.
Ich zitiere die Note:
»Bei der Zerschlagung einer deutschen SS-Kavallerie-Brigade im Januar 1942 durch Truppenteile der Roten Armee in der Gegend der Stadt Toropetz wurde zum Beispiel unter den erbeuteten Dokumenten ein Bericht des 1. Kavallerie-Regiments der genannten Brigade über die ›Befriedung‹ des Rayons Stary Binsk in Weißrußland gefunden. Der Regimentskommandeur berichtet, eine Abteilung seines Regiments habe außer 239 Gefangenen 6504 friedliche Einwohner erschossen, wobei in dem Bericht bemerkt wird, daß die Abteilung auf Grund des Regimentsbefehls Nr. 42 vom 27. Juli 1941 vorgegangen sei. Der Kommandeur des 2. Regiments derselben Brigade, von Mahill, berichtet in seiner Meldung über die Durchführung der Pripjet-Befriedungsoperation vom 27. Juli bis zum 11. August 1941 folgendes: ›Wir trieben die Frauen und Kinder in die Sümpfe, aber das ergab nicht den erwünschten Effekt, da die Sümpfe nicht tief genug waren, daß man in ihnen ertrinken konnte. In einer Tiefe von einem Meter kann man meistenteils den Grund erreichen (möglicherweise Sand.)‹ In demselben Stab wurde das Telegramm Nr. 37 des Kommandeurs der SS-Kavallerie-Brigade, eines Standartenführers, an eine Reiterabteilung des erwähnten 2. Kavallerie-Regiments vom 2. August 1941 gefunden, worin gemeldet wird, daß der Reichsführer-SS und Chef der Polizei, Himmler, die Zahl der getöteten friedlichen Einwohner für ›zu gering‹ hält und erklärt, es sei ›notwendig, radikal durchzugreifen‹, ›die Kommandeure der Verbände‹ seien ›bei der Durchführung der Operation zu mild‹ und befiehlt, täglich die Zahl der Erschossenen zu melden.«
Ähnlich diesen Beispielen war auch die verbrecherische Tätigkeit der Truppenteile der Waffen-SS in den Gebieten Jugoslawiens, [376] Polens und in den anderen zeitweise von den Deutschen besetzten Ländern Osteuropas.
Ich möchte den Gerichtshof an die unzähligen Dokumente erinnern, die von der Anklagebehörde der Sowjetunion und Großbritanniens vorgelegt wurden und die die Verbrechen charakterisieren, die von der SS-Division »Prinz Eugen« in den Gebieten Jugoslawiens begangen wurden. Im einzelnen möchte ich auf den Bericht der Jugoslawischen staatlichen Kommission Nr. 29 über die Unmenschlichkeiten dieser SS-Division hinweisen. Dieser Bericht enthält Beschreibungen, wie SS-Soldaten, Mitglieder derselben Waffen-SS, die hier »die deutsche Garde« genannt wurde, die Bevölkerung von ganzen Dörfern, unter anderem auch Frauen und Kinder, bei lebendigem Leibe verbrannten. Ich möchte ebenfalls auf die Aussage des Generalmajors der Waffen-SS August Schmidthuber hinweisen mit den darin enthaltenen Berichten, nach denen auf Befehl des Kommandeurs des 1. SS-Bataillons Kaaserer die Zivilbevölkerung in Kriwaja-Reka in eine Kirche gesperrt und diese Kirche dann in die Luft gesprengt wurde.
Ich erlaube mir ebenfalls, die dem Gerichtshof schon bekannten Aussagen der Offiziere dieser Division über die Massenerschießungen von Geiseln und von Kriegsgefangenen zu erwähnen.
Hier in diesem Saale wurde der streng geheime Befehl Himmlers vorgelesen, auf Grund dessen Teile der Waffen-SS Tausende von bewohnten Ortschaften, Städten und Dörfern während der zeitweisen Besetzung der Gebiete der Sowjetunion durch die Deutschen vernichteten.
In diesem Befehl schrieb Himmler:
»Es muß erreicht werden, daß bei der Räumung von Gebietsteilen in der Ukraine kein Mensch, kein Vieh, kein Zentner Getreide, keine Eisenbahnschiene zurückbleibt; daß kein Haus stehen bleibt, kein Bergwerk vorhanden ist, das nicht für Jahre gestört ist, kein Brunnen vorhanden ist, der nicht vergiftet ist. Der Gegner muß wirklich ein total verbranntes und zerstörtes Land vorfinden.«
Die Waffen-SS führte diese verbrecherischen Befehle des Reichsführer-SS – Befehl Himmlers vom 10. Juni 1943 – aus und verschleppte die Bevölkerung von ganzen Gebieten in die deutsche Sklaverei, wobei sie ukrainische und russische Kinder in besondere Konzentrationslager für Kinder steckte.
Die sogenannte Waffen-SS war in erster Linie die Elite der SS, die zum allergrößten Teil aus Freiwilligen bestand, unter anderem auch aus Mitgliedern der Allgemeinen SS, denen die praktische Durchführung der verbrecherischen Pläne Hitlers und seiner Clique oblag.
[377] Die Versuche der Verteidigung und der Angeklagten, sie zur »Deutschen Elite« zu erklären, die nichts mit irgendwelchen polizeilichen Funktionen zu tun hatte, und die Behauptung, daß ihre Hände rein vom Blute unschuldiger Leute seien, stehen im Widerspruch mit den unerbittlichen und unbestreitbaren Tatsachen. Wir behaupten nicht, daß es unter den Soldaten der Waffen-SS nicht auch solche gab, die eingezogen worden waren. Die Frage von der Schuld einzelner Personen ist eine Frage, die von den zuständigen nationalen Gerichtsbehörden behandelt werden muß. Als Ganzes aber ist die Waffen-SS als ein organischer Teil der Organisation und des Systems der SS fraglos verbrecherisch.
VORSITZENDER: Wollen wir uns jetzt vertagen?
[Pause von 10 Minuten.]
MR. DODD: Herr Präsident! Ich möchte den Standpunkt der Anklagevertretung zum Antrag des Angeklagten Seyß-Inquart, ein Affidavit vorzulegen, darlegen.
Wir sind uns alle darüber einig, daß wir gegen dieses Affidavit von Seyß-Inquart Widerspruch erheben; beim Durchlesen sehen wir, daß es wirklich nur Argumente enthält; wir haben es übersetzen lassen, und es enthält nichts Neues. Es legt die Stellungnahme des Angeklagten zu einer Anzahl von Dokumenten dar, die schon im Januar als Beweismittel vorgelegt waren. Außerdem kommentiert es verschiedene Dokumente, die als Beweismittel dienten und so weiter. Es scheint uns nicht am Platze, daß die Angeklagten in diesem Stadium des Prozesses noch Derartiges vortragen dürfen. Sein Verteidiger hat sein Plädoyer gehalten, und er wird selbst ja noch Gelegenheit haben, vor dem Gerichtshof zu sprechen. Keines dieser Dinge ist unserer Meinung nach am Platze, daher sollte der Gerichtshof sie nicht mehr so spät zulassen.
In diesem Affidavit wird nun eine Frage aufgeworfen, die Frage der zwei Dokumente: 3640-PS und 3645-PS, von welchen der Angeklagte Seyß-Inquart sagt, daß sie nicht als Beweismittel vorgelegt worden seien, obgleich der französische Anklagevertreter, Herr Dubost, auf sie Bezug genommen hat. Natürlich sind Herr Dubost und Herr de Ribes und die anderen Herren der Französischen Anklagebehörde mit uns einer Ansicht, daß dies aus Versehen geschehen ist und nicht hätte geschehen sollen. Wir haben nichts gegen diese Feststellung einzuwenden. Wir erklären hiermit dem Gerichtshof, daß diese beiden Dokumente tatsächlich nicht als Beweismittel zugelassen wurden und daß wir uns in unserem Vortrag nicht darauf hätten beziehen sollen. Außer diesem Punkt, den wir eben erörtert haben, sehen wir nichts, was dem Gerichtshof helfen könnte.
[378] VORSITZENDER: Ist es auf deutsch?
MR. DODD: Jawohl, es ist auf deutsch. Aber unsere Übersetzung ist nicht vollständig, sie wurde von einem unserer Leute in Eile gemacht und ist nur ein Résumé zu meiner Information. Wenn es der Gerichtshof wünscht, kann ich es Absatz für Absatz durchgehen.
VORSITZENDER: Ist es sehr lang?
MR. DODD: Nein. Mein Résumé ist etwas über anderthalb Seiten, das Affidavit selbst sechs Seiten, und unsere Zusammenfassung davon ist anderthalb Seiten lang.
VORSITZENDER: Herr Dodd! Wenn der einzige Einwand gegen dieses Affidavit der ist, daß es bloßes Argument ist, halten Sie das dann wirklich für einen so ernsten Einwand, wo doch schon so viele Dokumente vorliegen?
MR. DODD: Nun, ich glaube nicht. Unseren Einwand habe ich eben dargelegt, sonst nichts weiter. Ich bestehe nicht allzu sehr darauf, wenn der Gerichtshof glaubt, daß es besser wäre, es vorzulegen und übersetzen zu lassen. In diesem Affidavit steht nichts, worauf noch geantwortet werden muß. Ich bin dessen sicher, und ich glaube wirklich nicht, daß es der Mühe wert ist, darauf zu bestehen.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof glaubt aber, daß es unter diesen Umständen besser ist, wenn Sie das Affidavit als Beweismittel zulassen. Der Gerichtshof stellt fest, daß 3640-PS und 3645-PS nicht als Beweismittel angeboten worden sind. Daher sollten wir...
MR. DODD: Ja, Herr Vorsitzender, 3640-PS und 3645-PS wurden nicht als Beweismittel angeboten.
VORSITZENDER: Wir werden daher auch keinen Hinweis darauf berücksichtigen.
MR. DODD: Ja, Herr Vorsitzender.
Außerdem möchte ich auch den Gerichtshof von unserer Einstellung zu Dr. Laternsers Brief in Kenntnis setzen. Wir haben überhaupt keinen Einwand gegen diesen Brief; wir sind uns darüber alle einig.
VORSITZENDER: Danke schön. Herr Dodd sagte, es bestünde kein Einwand gegen den Brief.
DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich möchte einen kleinen Absatz dieses Briefes ins Protokoll verlesen; es sind zwei Sätze.
VORSITZENDER: Wenn der Brief als Beweismittel vorliegt, dann ist es nicht nötig, ihn in das Protokoll zu verlesen und damit [379] Zeit zu verschwenden. Die Anklagevertretung ist damit einverstanden, daß dieser Brief als Beweismittel behandelt wird.
DR. LATERNSER: Nachdem aber der Zeuge Schreiber die Aussage hier gemacht hat, würde ich doch Wert darauf legen, daß ein kleiner Absatz, bestehend aus zwei Sätzen, ins Protokoll zur Verlesung kommt.
VORSITZENDER: Einen Augenblick.
Nein, Dr. Laternser, der Gerichtshof läßt den Brief als Teil des Beweismaterials für die Akten zu, wird aber nicht gestatten, daß weitere Zeit dafür verwendet wird.
DR. LATERNSER: Herr Präsident! Zu diesem Gebiet ist mir heute in der Pause noch ein Beweisstück zugegangen, von dem ich allerdings nicht weiß, ob das Gericht es als Dokument entgegennehmen wird, und um dieses Beweisthema abzuschließen, bitte ich das Gericht, es entgegenzunehmen.
Es handelt sich nämlich um ein Dokument, aus dem sich ergeben würde, daß auch bei einer der alliierten Nationen der bakteriologische Krieg, und zwar als offensive und defensive Waffe vorbereitet worden ist und daß da viertausend Personen damit beschäftigt waren. Ich möchte es nur aus dem Grund vortragen, um dem Gericht noch eine Tatsache zu liefern, die für die völkerrechtsmäßige Beurteilung dieser Angelegenheit von Wichtigkeit wäre.
VORSITZENDER: Nein, das steht im Einklang mit den Prinzipien, die wir hier schon des öfteren dargelegt haben; daß nämlich solche Beweismittel nicht zulässig sind....
DR. LATERNSER: Da es sich aber dabei um ein neues Gebiet...
VORSITZENDER: Dr. Laternser! Der Gerichtshof weiß ganz genau, worum es sich bei Ihrem Argument handelt, und zwar, daß alle Forschungen auf dem Gebiete des bakteriologischen Krieges rein defensiven Zwecken dienten.
Dieses Argument ist vollkommen klar, aber alle anderen Anspielungen auf das, was die Alliierten gemacht hätten, sind unerheblich.
GENERAL RUDENKO: Am 4. Oktober 1943 erklärte Himmler in einer Rede vor den SS-Gruppenführern in Posen folgendes:
»Wir brauchen restlose Einigkeit mit der Partei und mit allen ihren Institutionen. Erfreulicherweise besteht sie auch heute mit der SA. Der neue Stabschef Schepmann sieht es auch als seine wichtigste Aufgabe an, zwischen den alten Gliederungen der Partei Friede und Eintracht herzustellen.«
Auf diese Weise unterstrich im Jahre 1943 der Gründer derselben SS, die 1934 die Führer des SA-Putsches liquidiert hatte, die restlose Einigkeit der SS-Leute mit den Sturmabteilungen und [380] die große Bedeutung dieser verbrecherischen Organisation der Hitler-Leute in der allgemeinen Verschwörung.
Während der ganzen Entwicklung der Hitler-Partei und späterhin des Hitler-Reiches war die SA jene verbrecherische Organisation, welcher die Spitzen des deutschen Faschismus besondere Bedeutung beimaßen und die sie als eines der wichtigsten Werkzeuge zur Terrorisierung und Irreführung des eigenen Volkes und zur Vorbereitung eines Überfalles auf andere Völker ansahen.
Es hat keinen Sinn, mit der Verteidigung der SA darüber zu streiten, welche Rolle dieser verbrecherischen Organisation in der allgemeinen faschistischen Verschwörung angewiesen wurde.
Seinem Inhalt nach entbehrte der Vortrag des Rechtsanwalts Böhm überhaupt jeder juristischen Argumentation, die irgendwelche Aufmerksamkeit verdient. Es war eine Rede, die vom Standpunkt eines überzeugten Nazis gehalten wurde, und sie wiederholte eine Reihe der schlimmsten Beispiele der hitleristischen Propaganda, welche der Verteidiger sorgfältig den gedruckten Parteischriften der Sturmabteilungen entnommen hat.
DR. MARTIN LÖFFLER, STELLVERTRETENDER VERTEIDIGER FÜR DIE SA: Herr Präsident! Gestatten Sie, daß ich diesen sehr schweren persönlichen Angriff kurz zurückweise. Herr Rechtsanwalt Dr. Böhm ist leider an der heutigen Sitzung verhindert. Ich habe aber in der Pause festgestellt in der Liste des Herrn Generalsekretärs – die auch der Russischen Delegation offensteht –, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Böhm nie Mitglied der Nationalsozialistischen Partei gewesen ist.
Der Vorwurf, er habe hier mit seinem Plädoyer nationalsozialistische Propaganda treiben wollen, ist schon deshalb völlig unbegründet. Es wird in ganz Deutschland keinen normalen Menschen geben, der sich jahrelang in der Zeit des Nazismus dem Anschluß der Partei gegenüber ablehnend verhalten hat, der jetzt in diesem Prozeß nationalsozialistische Propaganda treibt... Nur einen Satz noch, Herr Präsident.
VORSITZENDER: Wir beschäftigen uns doch jetzt nicht mit der Tatsache, ob der Verteidiger der Partei angehörte oder nicht; und diese Bemerkung des sowjetischen Anklagevertreters besagt nicht, daß Dr. Böhm Parteigenosse war. Vielleicht hat er sich etwas zu stark ausgedrückt, aber was er sagt ist, daß er von dem Standpunkt eines überzeugten Nazis aus gesprochen habe. Das ist aber etwas ganz anderes, als wenn er gesagt hätte, Dr. Böhm sei ein Nazi gewesen.
DR. LÖFFLER: Herr Präsident! Ich habe meinen Ausführungen nichts hinzuzusetzen, als daß ich das Gericht bitte, die schwere Lage, in der sich die Verteidigung befindet, zu beachten; Daß es [381] unmöglich ist, die Gliederungen der Partei zu vertreten, ohne den Standpunkt der Partei darzutun. Das ist alles, was ich sagen wollte.
Wenn der Herr russische Anklagevertreter im Plädoyer des Herrn Dr. Böhm juristische Ausführungen vermißt, so sind diese in der ausgezeichneten Denkschrift meines Kollegen Klefisch eingehend vorgetragen; es wurde uns gesagt, daß auf dieses Plädoyer eine Erwiderung folge. Diese Erwiderung ist bisher noch nicht gekommen.
VORSITZENDER: General Rudenko, in der Übersetzung, die wir hier haben, ist Ihre Behauptung vielleicht zweideutig; und deswegen möchte der Gerichtshof sich vergewissern, ob das, was ich darüber sagte, richtig ist und daß Sie nicht behauptet haben...
GENERAL RUDENKO: Jawohl, Herr Vorsitzender, Sie haben vollkommen recht. Ich behaupte, daß die Rede vom Standpunkt eines Nazi vorgetragen worden ist, aber ich habe nicht behauptet, daß Dr. Böhm Parteigenosse gewesen sei. Ich glaube, daß eine derartige Behauptung durchaus zugelassen werden kann.
VORSITZENDER: Es wäre vielleicht angebracht, General Rudenko, jegliche Anspielung, daß Dr. Böhm selbst ein überzeugter Nazi ist, zurückzuziehen.
GENERAL RUDENKO: Ich behaupte auch nicht, daß Dr. Böhm ein überzeugter Nazi sei. Ich behaupte, daß er, wenn man seinen Vortrag anhört, die ganze Sache vom Standpunkt eines Nationalsozialisten ansieht.
VORSITZENDER: Was Sie meinen, ist also, daß Dr. Böhm einen gewissen Standpunkt vertreten hat. Und als Verteidiger vertritt er natürlich nicht seinen eigenen Standpunkt, sondern den Standpunkt desjenigen, dessen Verteidiger er ist. Ist es das, was Sie meinen?
GENERAL RUDENKO: Ja natürlich, Herr Vorsitzender.
VORSITZENDER: Sehr gut, bitte setzen Sie fort.
GENERAL RUDENKO: Die »Sturmabteilungen« oder »SA« bildeten die erste Stoßkraft in den Händen der Verschwörer, die erste Massen- und Terrororganisation, die von ihnen geschaffen wurde.
Sie wurde schon 1921 von Hitler ins Leben gerufen, und zwar mit voller Unterstützung der von einer Revanche träumenden Reichswehr.
Der Kern der SA wurde von Menschen wie Streicher und Röhm gebildet, Menschen, die »rabiate« Antisemiten, Chauvinisten, Anhänger der »Eroberung des Lebensraumes«, entlassene Offiziere und Soldaten der zerschlagenen kaiserlichen Armee waren.
[382] In die Reihen der Sturmabteilungen wurden einerseits die reaktionärsten Revanche-Elemente geholt, andererseits gingen in die SA Abenteurer, die sich von der dekorativen Seite dieser verbrecherischen Organisation angezogen fühlten und, darin die Möglichkeit sahen, an Pogromen und Plünderungen teilzunehmen.
Von Anfang an war die SA eine rein freiwillige Organisation. Dieses Prinzip wurde auch unverändert während der ganzen Entwicklung der Sturmabteilungen beibehalten.
Vom Münchener Putsch 1923 bis zur Machtergreifung 1933 blieb die SA ein treues Werkzeug in den Händen der hitlerisch-faschistischen Clique, die ihr die »Macht über die Straße« und die Beseitigung von politischen Gegnern zusicherte.
Zusammen mit der SS waren die Sturmabteilungen ein wesentlicher Bestandteil der Hitler-Partei. Dies wurde in der Verordnung vom März 1935 – Reichsgesetzblatt 1935, Teil I, Seite 502 – offiziell bekanntgemacht und ging jedenfalls aus dem Organisationsstatut der Hitler-Partei hervor.
»Die Öffentlichkeit hätte wohl niemals von den aufregenden Reden der Propaganda unserer kleinen Fraktion im Reichstage oder von den Zielen und Aufgaben der Partei erfahren, wenn sie nicht den Schritt der marschierenden Sturmabteilungen und ihre Kampflieder gehört hätte«
schrieb der SA-Sturmführer Bauer in seiner Boschüre »Die SA«.
Aber die deutsche »Öffentlichkeit« hörte nicht nur den »Marschtritt der SA und ihre Kampflieder«. Entschieden fühlbarer waren die Schläge ihrer Gummiknüppel, die Erschießungen ihrer politischen Gegner und die Pogrome in den Arbeitervierteln. Für die faschistischen Hauptverschwörer bestand der Hauptwert der SA eben in dieser ihrer Funktion als Werkzeug in Pogromen und terroristischen Aktionen. In der Zeit des Kampfes um die Macht und auch noch in den folgenden Jahren war die SA vor allem das Werkzeug der rohen Gewalt, das Mittel zur Beseitigung und Vernichtung der politischen Gegner.
Diese Sachlage wurde durchaus offenherzig von Goebbels in seiner Rede im Jahre 1935 zugegeben. Er sagte damals folgendes:
»Die innerpolitischen Gegner sind nicht aus irgendwelchen unbekannten, geheimen Gründen verschwunden. Nein, sie sind deswegen verschwunden, weil unsere Partei sich der stärksten Bewegung im Lande bedienen konnte, und dieses stärkste Werkzeug waren die Sturmabteilungen.«
Dem Gerichtshof liegen die Aussagen des Zeugen Gisevius von den Terroraktionen der SA-Leute in den Straßen der deutschen Städte vor, von den Pogromveranstaltern in SA-Uniform, welche [383] schlugen, töteten, die Menschenwürde verspotteten und die SA-Stäbe in Folterkammern verwandelten. Es ist wahr, daß, als die Hitler-Leute zur Macht kamen, sich bereits eine andere terroristische Organisation gebildet hatte, die zum Hauptausführenden ihrer Pläne wurde. Sie ist zusammen mit der SA zur Reserve jenes riesenhaften Polizeiapparates geworden, der vom deutschen Faschismus ins Leben gerufen wurde, und das war die SS. Die Braunhemden, die Hitler umgaben, mußten zur Seite treten, um das »Schwarze Korps« der SS-Leute an die Spitze des hitlerischen Apparates vorzulassen.
Der offizielle Biograph Görings spricht von der allgemeinen Verwendung der SS als Reserve für die politische Polizei. Er bemerkt, daß Göring, als er die Gestapo schuf, in diese – eine der gefährlichsten und verbrecherischsten Organisationen des deutschen Faschismus – viele Mitglieder der SA »als Personen, die politisch besonders zuverlässig seien«, aufnahm.
Dem Gerichtshof wurde schon Beweismaterial dafür vorgelegt, daß Mitglieder der SA zusammen mit den SS-Leuten nach der faschistischen Machtergreifung Wachmannschaften in Konzentrationslagern bildeten.
In seiner Beschreibung des Konzentrationslagers Oranienburg spricht der Sturmbannführer der SA, Schäfer, davon:
»Die zuverlässigsten, ältesten SA-Männer wurden ausgesucht, um als ständige Lagerbewachung im Lager Quartier zu nehmen. So schafften wir uns einen Stamm von erfahrenen und stets einsatzbereiten Wachmännern.«
Es erscheint mir überflüssig, noch einmal zu erwähnen, wie die Häftlinge in diesen Lagern behandelt wurden und wie das Benehmen der SA-Leute in den Konzentrationslagern war, wo sie die Rolle von Henkern spielten.
Die SA-Leute veranstalteten die ersten antisemitischen Pogrome. Das wird unter anderem aus den Dokumenten, die von den Anklagebehörden vorgelegt worden sind, besonders aus den Originalberichten der Kommandeure der SA-Abteilungen und -Unterabteilungen ersichtlich. Wie die SS wurde auch die SA im Geiste jenes bestialischen Antisemitismus erzogen, der schließlich zur Errichtung der Lager Treblinka und Chelmno führte.
Bei der Analyse des verbrecherischen Charakters dieser Organisation darf man aber eine der wichtigsten Funktionen der SA nicht übergehen, die sie im Rahmen der Hitler-Verschwörung ausübte.
Die SA war jene Organisation, unter deren Deckname eine Massenausbildung militärischen Personals für die Wehrmacht stattfand; dieses war später dazu berufen, die hitlerischen Angriffspläne durchzuführen.
[384] Diese verbrecherische Tätigkeit wurde unter höchster Geheimhaltung vor der Umwelt durchgeführt.
»Im Anschluß an meine Verfügung vom 11. Juli 1933 sehe ich mich veranlaßt, sämtlichen SA- Dienststellen bezüglich jeglicher Veröffentlichungen über SA-Dienst nicht nur in der Presse, sondern auch in Mitteilungs- und Nachrichtenblättern der einzelnen SA-Einheiten zu allergrößter Vorsicht anzuhalten. Erst in den letzten Tagen hat das Reichsinnenministerium auf Veranlassung des Auswärtigen Amtes an alle Dienststellen des Reiches strikte Anweisung gegeben, wonach bezüglich aller Veröffentlichungen, die irgendwie dem Ausland Möglichkeiten geben könnten, Verstöße gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrags zu konstruieren, schärfste Kontrolle zu üben sei.«
Dieser Geheimerlaß des Stabschefs der SA widerlegt die Behauptung der Verteidigung vom »friedlichen Charakter« der Sturmabteilungen und vom »rein sportlichen Charakter« ihrer Tätigkeit.
Die Struktur der Sturmabteilungen mit ihren Brigaden und Regimentern trug einen rein militärischen Charakter. Seit Anfang ihres Bestehens begannen die Sturmabteilungen unter Führung von besonders reaktionären Offizieren der Reichswehr, die sich den Hitler-Leuten angeschlossen hatten, Mannschaften für einen zukünftigen Krieg vorzubereiten.
Später, das heißt nach der Machtergreifung, wurde die SA zum Werkzeug einer militärischen Massenvorbereitung; Offiziere der Wehrmacht befaßten sich in SA-Uniform mit einer streng militärischen Ausbildung der SA-Leute.
Die Führer der SA verstanden sehr wohl ihre Aufgabe, die ihnen nach der Machtergreifung zur Verwirklichung der Pläne der hitlerischen Aggression gegeben worden war. Hierbei möchte ich dem Gerichtshof einen kurzen Auszug aus einem Artikel verlesen, der in dem Organ der Sturmabteilungen »Der SA-Mann« vom 6. Januar 1934 erschienen ist:
»... im Gegenteil steht nach dem Willen des Führers der SA-Mann als Garant der nationalsozialistischen Revolution vor den Toren der Macht und wird da stehen bleiben für alle Zeiten. Denn noch harren gewaltige Aufgaben ihrer Erfüllung, die ohne das Vorhandensein und die tätige Mitarbeit der Sturmabteilungen nicht denkbar wäre.
Was bisher erreicht worden ist, die Übernahme der Macht im Staate und die Ausschaltung der Elemente, die als Gedankenträger des Marxismus, Liberalismus und Kapitalismus die unheilvolle Entwicklung der Nachkriegsjahre zu verantworten haben, sind nur die Vorbedingungen, sind nur [385] das Sprungbrett für die wirklichen Ziele des Nationalsozialismus.«
Und in der ganzen folgenden Entwicklungszeit des Hitlerismus war die SA ein treues Werkzeug in den Händen der verbrecherischen hitlerischen Clique.
Während des Krieges wurde den Mitgliedern der SA durch besondere Anordnungen zur Pflicht gemacht, auf die Kriegsgefangenen und Ostarbeiter aufzupassen und keinerlei Milderungen des dafür aufgestellten tierischen Menschenvernichtungsprogramms zuzulassen. In einer Reihe von »Arbeitslagern« bestand die Wachmannschaft gerade aus SA-Leuten.
Die SA war eine der verbrecherischen Massenorganisationen der Hitler-Partei.
Die aktive verbrecherische Tätigkeit ihrer Mitglieder, mit Ausnahme des Frontkämpferbundes und der Personen, die in den Sportvereinen der SA waren, ist in diesem Prozeß in vollem Maße erwiesen.
Die Sturmabteilungen der deutschen faschistischen Partei, deren Tätigkeit einen wesentlichen Bestandteil in der Geschichte der verbrecherischen Hitler-Regierung bildet, müssen vom Gerichtshof unbedingt als eine verbrecherische Organisation erklärt werden.
Gestapo.
Die Gestapo wurde vom Angeklagten Göring am 26. April 1933 geschaffen, zur Zeit, als er preußischer Ministerpräsident war, und am Anfang von ihm persönlich geleitet.
Nach und nach zentralisierte der Reichsführer-SS, Heinrich Himmler, die Leitung der politischen Bundesländerpolizeibehörden in seiner Hand. Durch das Gesetz vom 10. Februar 1936 wurde die Gestapo zu einer polizeilichen Organisation für das ganze Reich erklärt. Hitler ernannte durch die Verordnung vom 17. Juli 1936 Himmler zum Chef der Deutschen Polizei, indem er die damals auf diese Art stattgefundene Personalunion zwischen SS und der Polizei im ganzen legalisierte.
Himmler hat in seinem ersten Erlaß vom 25. Juni 1936 über die Struktur der deutschen Polizei den Chef des SD, Reinhard Heydrich, zum Chef der Sicherheitspolizei in derselben »Personalunion« ernannt, die in ihrem System die Gestapo und die Kriminalpolizei vereinte. Nach Heydrichs Tode wurde der Angeklagte Kaltenbrunner sein Nachfolger.
Im Jahre 1939, als Resultat der Verstärkung der leitenden Rolle des SD im allgemeinen Sicherheitssystem des nazistischen Staates, und ferner, um die Sicherheitspolizei einer einzigen Leitung zu unterstellen, wurde eine Reorganisation der zentralen Sicherheitsorgane vorgenommen. Sie wurde in der Vereinigung des Sicherheitshauptamtes SS mit dem Kommando der Sicherheitspolizei zu [386] einer einheitlichen, halb staatlichen, halb parteilichen SS-Behörde, dem »Reichssicherheitshauptamt« (RSHA) durchgeführt.
Die bis zu diesem Zeitpunkt im Kommando der Sicherheitspolizei bestehende Verwaltung der Geheimen Staatspolizei, welche damals unter der Abkürzung »Gestapo« bekannt war, verwandelte sich in Amt IV des RSHA.
Die Aufgaben der Gestapo im allgemeinen System der Sicherheitsorgane des Dritten Reiches wurden seinerzeit von demselben Heydrich genau in einem Artikel beschrieben, der in der Zeitschrift »Deutsche Polizei« veröffentlicht wurde. Darin definierte er die Rolle des SD als eine politische Spionageabteilung der Nazi-Partei und des Staates, zu deren Pflichten die Feststellung und das Studium der Tendenzen und Strömungen innerhalb und außerhalb des Reiches gehörte, um die nazistische Leitung über die politische Stimmung zu informieren. Die Aufgabe der Organe der Geheimen Staatspolizei sah er in dem Herausfinden und dem Unschädlichmachen von dem faschistischen Regime politisch feindlich gegenüberstehenden und unzuverlässigen Elementen.
Der Ausführung dieser äußerst wichtigen Aufgabe im Programm des Nazi-Staates diente das ganze System der zentralen und nachgeordneten Straf- und sonstigen Anstalten und Abteilungen der Gestapo.
Diese Aufgabe erforderte eine äußerst sorgfältige Personalauswahl der Gestapo-Agenten. Sie wurden aus den Reihen der erfahrensten Beamten der allgemeinen Polizei und Verwaltung ausgesucht, die sich durch ihre Taten als fanatische Anhänger des Hitler-Regimes empfohlen hatten; wie auch aus den Reihen der etatmäßigen Angestellten des SD, denen in der Regel leitende Posten in der Gestapo zugewiesen wurden.
Aus den schriftlichen Aussagen des früheren Chefs des Amtes IV des RSHA, Walter Schellenberg, geht hervor, daß 75 Prozent der Gestapo-Beamten Mitglieder der SS waren. Entweder waren sie schon SS-Mitglieder bevor sie in die Gestapo eintraten, oder sie wurden es, wenn sie ihren Dienst in dieser terroristischen Verbrecherorganisation begannen.
In der Zeit von 1934 bis 1945 erreichte die Zahl der Gestapo-Agenten 40000 bis 50000 Mann. Ein derartiger Stab, um die Worte Fouché's zu gebrauchen, erlaubte der Gestapo »überall Augen zu haben, um zu sehen, überall Hände zu haben, um zuzugreifen«.
Die verbrecherische Tätigkeit der Gestapo machte aber nicht an den Grenzen des Reiches halt.
Als die Aggressionspläne im Stadium der Vorbereitung waren, wurde der Gestapo und dem SD die Organisation einer der ersten [387] »Einsatzgruppen« übertragen, die in dem Gebiet der Tschechoslowakischen Republik zu wirken hatte.
Mit dem Beginn der Kriegshandlungen stellt die Geheime Staatspolizei, den zuvor ausgearbeiteten und anerkannten Plänen entsprechend, einen Teil ihrer Kaders der Wehrmacht zur Verfügung, in deren Reihen sie eine sogenannte »Geheime Feldpolizei«, GFP, bildete. Die Abteilungen der letzteren übten bei der kämpfenden Truppe dieselben Funktionen aus, wie sie der Gestapo und der Kriminalpolizei im Reiche zugewiesen waren. Außerdem hatten sie weitverbreitete polizeiliche Strafaufgaben, die gegen die friedliche Bevölkerung und die Partisanen in den Gebieten der Kampfhandlungen gerichtet waren.
Seit der Schaffung der Geheimen Staatspolizei wurde ihr das schrankenlose Recht einer außergerichtlichen Unterdrückung der Elemente übertragen, die den nazistischen Staat und die Partei »bedrohten«.
Eine der Grundformen der Unterdrückung dieser Elemente war die Ausnutzung der Institution der »Schutzhaft«, von der die Organe der Gestapo im Laufe ihres Bestehens weitgehend Gebrauch machten, und zwar im Reich selbst sowie in den Deutschland angeschlossenen und von ihm besetzten Gebieten.
Die Orte der Schutzhaft waren die deutschen Konzentrationslager, die eine weitverbreitete und düstere Berühmtheit erlangten. Das Einsperren in ein Konzentrationslager geschah auf eine einfache, schriftliche Anordnung des Chefs der Sicherheitspolizei und SD Heydrich und später des Angeklagten Kaltenbrunner oder des Chefs des Amtes VI des RSHA, Müller. In vielen Fällen erließ der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, persönlich die Verfügung zur Einsperrung in ein Konzentrationslager.
Niemals wußte das Opfer der Schutzhaft, auf wie lange er den Quälereien und Verspottungen ausgesetzt wurde – die Haftdauer hing völlig von der Willkür der Gestapo ab. Sogar in solchen Fällen, in denen die Gestapo die Haftdauer eines Menschen, den sie in ein Konzentrationslager warf, vorausbestimmte, war es strengstens verboten, sie dem Häftling oder seinen Angehörigen mitzuteilen.
Diese Konzentrationslager waren das Vorbild der im weiteren Verlauf der hitleristischen Aggression entstandenen Vernichtungslager, an deren Namen sich die kommenden Geschlechter mit Schauern erinnern werden: Maidanek, Auschwitz, Treblinka und viele andere.
Als exekutiver Strafapparat des Nazi-Staates war die Geheime Staatspolizei eng mit der Nazi-Partei verbunden.
[388] In dem Anhang zur Verordnung des Reichs- und preußischen Ministers vom 20. September 1936 ist unzweideutig gesagt:
»Besondere Aufgaben der Sicherheitspolizei verlangen ein tiefes und volles Einverständnis und Zusammenarbeiten... auch mit dem Gauleiter der NSDAP...«
Aus der Verordnung vom 14. Dezember 1938 über die Zusammenarbeit der Parteiinstanzen mit der Geheimen Staatspolizei ist leicht ersichtlich, daß die engste Verbindung zwischen den verschiedenen Organisationen der faschistischen Verschwörer besteht, und zwar insbesondere zwischen der Gestapo und den Leitern der Nazi-Partei. Die Angeklagten Heß und Bormann waren dauernd um die Aufrechterhaltung einer engen Verbindung zwischen der Partei und der Gestapo bemüht.
Wie ich bereits ausgeführt habe, beteiligte sich die Gestapo gleichzeitig mit anderen faschistischen Organisationen sehr aktiv an der Vorbereitung der gewaltsamen Annexion der Gebiete anderer Staaten.
Die im Jahre 1938 aufgestellte Liste, welche die Namen von 4000 jugoslawischen Bürgern enthielt und die man im Mai 1945 in der Gestapo-Abteilung in Marburg fand, beweist unzweifelhaft die Mittäterschaft der Gestapo auf der ganzen Linie der Vorbereitung der gewaltsamen Annexion Jugoslawiens.
Aus den Aussagen eines der jugoslawischen Quislinge, Dragomir Jowanowitsch, des früheren Chefs der Serbischen Polizei zur Zeit der deutschen Besetzung, geht hervor, daß die leitenden Kreise der faschistischen Verschwörer im voraus die Einrichtung der Gestapo-Abteilungen in Jugoslawien geplant hatten. Dem ausgearbeiteten Plan gemäß wurden unter den in Jugoslawien lebenden Deutschen rechtzeitig die Polizeiposten verteilt.
Die Sowjetanklage hat dem Gerichtshof ein Dokument vorgelegt – USSR-509. Daraus geht hervor, daß noch vor dem Angriff auf die Tschechoslowakei die Ämter des Reichssicherheitshauptamtes die Entfaltung der Tätigkeit des SD und der Gestapo für dieses Gebiet planten.
Aus dem Bericht der Tschechoslowakischen Regierung geht hervor, daß noch eine andere Form der Mittäterschaft der Gestapo-Abteilungen an der Vorbereitung der Aggression vorgesehen war. Das Reichssicherheitshauptamt schickte seine Agenten in die Tschechoslowakei, um Antifaschisten zu ermorden oder ihrer habhaft zu werden und nach Deutschland zu verschleppen.
Die Tatsache einer Mittäterschaft der Gestapo-Abteilungen an der Ausarbeitung der Aggressionspläne wird ebenfalls durch eine Reihe von Dokumenten belegt, aus denen hervorgeht, daß noch vor dem hinterhältigen Angriff auf die USSR die hitleristischen Henker [389] Listen und Ermittlungsbücher sowie andere Angaben über die maßgebenden Regierungsbeamten und Gemeindevorsteher der Sowjetunion zusammenstellten, die es zu vernichten galt. So bereitete die Gestapo gemeinsam mit dem SD und der Kriminalpolizei für diese verbrecherischen Zwecke Fahndungsbücher vor, wie zum Beispiel ein »besonderes Ermittlungsregister für die USSR«, ein »Deutsches Ermittlungsregister«, ferner »Listen zur Ermittlung des Aufenthalts von Personen« und andere ähnliche Nachschlagebücher und Listen.
Die verbrecherische Tätigkeit der Gestapo in der Vorbereitung und Ausführung einer Aggression im Innern Deutschlands selbst und in den westlichen Staaten wurde zur Genüge von meinen verehrten Kollegen beleuchtet. Deshalb gehe ich zur Frage der Verbrechen der Gestapo-Leute in den von den Hitleristen vorübergehend besetzten Gebieten der USSR, Jugoslawiens, Polens und der Tschechoslowakei über.
VORSITZENDER: General Rudenko! Welches ist die Dokumentennummer für das »Deutsche Ermittlungsregister«, die »Listen zur Ermittlung des Aufenthalts« und die anderen ähnlichen Bücher und Personenlisten? Ich habe hier USSR-3, ist das das richtige Dokument?
GENERAL RUDENKO: Ja, USSR-3, ganz richtig, Herr Vorsitzender, USSR-3.
VORSITZENDER: Danke sehr.
GENERAL RUDENKO: Ich spreche jetzt über die Verbrechen der Gestapo in der Tschechoslowakei, in Jugoslawien und Polen.
Die von den Hitler-Leuten mit Hilfe des ausführenden Polizeiapparates in den von ihnen vorübergehend besetzten Gebieten der Tschechoslowakei, Jugoslawiens und Polens ausgeführten Verbrechen haben viele gemeinsame Züge.
Verschiedene Gestapo-Abteilungen bildeten jenen Exekutivapparat, der die meisten dieser Grausamkeiten vollbrachte.
Gleich die erste Massenaktion zur Ausrottung der polnischen Intelligenz, die von Frank erdacht und von Hitler gebilligt wurde, die sogenannte »AB-Aktion«, wurde von den Gestapo-Leuten selbst ausgeführt. Unter der Leitung des Höheren SS- und Polizeiführers in Polen, des Obergruppenführers Krüger und des Brigadeführers Streckenbach haben namentlich die Gestapo-Agenten bei der Ausführung dieser bestialischen Massenaktion einige tausend Menschen aus den Reihen der polnischen Intelligenz ausgerottet.
Gemäß der Verordnung Franks vom 9. Oktober 1943 bestanden die berüchtigten sogenannten »Standgerichte« ebenfalls aus Agenten der Geheimen Staatspolizei, das heißt der Gestapo. Sie wurden für [390] die Bekämpfung von Angriffen gegen das deutsche Aufbauwerk im Generalgouvernement geschaffen.
Die Gestapo war es vor allem, die in Polen grausame Repressalien in Bezug auf die Geistlichkeit durchführte, indem sie allein bis zum Jahre 1941 ungefähr 700 Priester ermordete und 3000 Priester in Konzentrationslager einsperrte.
Die Gestapo hat in den polnischen Gebieten besondere Orte für die Ausrottung der jüdischen Bevölkerung geschaffen, wie es durch das von der Sowjetischen Anklagebehörde vorgelegte Material völlig erwiesen ist.
Im Gegensatz zu solchen Vernichtungslagern, wie Maidanek und Auschwitz, die dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt unterstanden, wurde das Massenausrottungslager in Chelmno, wo 340000 Juden mit Hilfe von Gaswagen umgebracht wurden, von der Gestapo geschaffen und ihr unmittelbar unterstellt. Es hieß »Sonderkommando Kulmhof«. Dieses Sonderkommando der Gestapo wurde vom Befehlshaber der Gestapo der Stadt Lodz, Braunfisch, beaufsichtigt.
Auf gleiche Art und Weise schuf die Gestapo das Vorbild aller späteren Vernichtungslager – Treblinka.
Der Plan Eichmanns, die Juden in Europa mit Hilfe der Vernichtungslager – Abteilung »D« der SS – auszurotten, stammte aus dem Gestapo-System. Eichmann war dem Befehlshaber der Gestapo, Müller, unmittelbar unterstellt.
In Polen haben die Gestapo-Leute 3200000 Juden, in der Tschechoslowakei 112000 Juden, in Jugoslawien 65000 Juden umgebracht.
Die Gestapo führte auf den Gebieten der von den Deutschen besetzten Gebiete Osteuropas das verbrecherische Geiselsystem und das System der kollektiven Verantwortung ein und erweiterte den Kreis der den Repressalien ausgesetzten Menschen ganz willkürlich. So hat zum Beispiel die Geheime Polizei gemeinsam mit dem Angeklagten Frank die bekannte Verordnung über Kollektivverhaftung der »Familien der Saboteure« erlassen, worin gesagt wurde,
»... daß nicht nur die gefaßten Täter erschossen werden, sondern, daß darüber hinaus die sämtlichen Männer der Sippe gleichfalls zu exekutieren und die dazugehörigen weiblichen Angehörigen über 16 Jahre in das Konzentrationslager einzuweisen sind.«
Was in Polen geschah, ist nicht nur für dieses Land, sondern auch im gleichen Maße für die Tschechoslowakei und Jugoslawien charakteristisch.
200000 Menschen allein sind durch das Gefängnis in Brünn in der Tschechoslowakei gegangen. Nur 50000 von ihnen wurden [391] befreit. Die anderen wurden entweder ermordet oder zu langsamem Tode in ein Konzentrationslager verschickt.
Mit der Verordnung vom 9. März 1942 bekam die Gestapo das Recht, die »Schutzhaft« im »Protektorat« anzuwenden.
Tausende von tschechischen Patrioten, insbesondere Ärzte, Lehrer, Juristen, Priester und so weiter wurden noch vor Kriegsbeginn verhaftet. Außerdem wurden in jedem Bezirk Listen derjenigen Personen geführt, die beim ersten Anzeichen von Unruhen, die »die Gesellschaftsordnung und die Sicherheit« bedrohten, als Geiseln festzunehmen waren. Karl Hermann Frank hat in einer Rede zu den Führern der nationalen Einheitsbewegung im Jahre 1940 erklärt, daß 2000 tschechische Geiseln, die in Konzentrationslagern eingesperrt waren, in dem Falle erschossen würden, daß bedeutende tschechische Männer sich weigern, eine Loyalitätserklärung zu unterschreiben.
Nach dem Attentat auf Heydrich wurden viele dieser Geiseln erschossen.
Die Gestapo hat im Jahre 1939 die Direktoren und Verwalter von Warenhäusern und von verschiedenen tschechischen Industriefirmen zusammenberufen. Sie wurden gezwungen, folgendes zu unterschreiben:
»Ich nehme zur Kenntnis, daß ich unverzüglich erschossen werde, falls der Betrieb ohne einen triftigen Grund die Arbeit einstellt.«
Die Lehrer in den tschechischen Schulen mußten auf gleiche Art der Gestapo besondere Unterschriften leisten, durch die sie für das loyale Benehmen ihrer Schüler einstanden.
Die Gestapo hat ein in seiner Grausamkeit beispielloses Verbrechen begangen, als sie die Einwohner des Dorfes Lidice ausrottete und das Dorf selbst vernichtete.
Der Gestapo-Terror in Jugoslawien wurde in ganz besonders grausamen Formen durchgeführt.
Zur Bestätigung soll folgender kurzer Auszug aus dem Bericht Nummer 6 der Jugoslawischen staatlichen Kommission) für die Untersuchung von Kriegsverbrechen angeführt werden:
»Eine Gruppe von Geiseln wurde in Zilli auf Haken, auf denen die Metzger ihr Fleisch aushängen, gehängt. In Marburg mußten immer fünf der vorgesehenen Opfer die schon erschossenen Geiseln in Kisten legen und auf Lastwagen verladen. Nach getaner Arbeit wurden diese fünf Menschen erschossen und die nächsten fünf mußten mit dem Aufladen fortfahren. Dies ging fortlaufend. Die Sodnastraße in Marburg war übergossen mit Blut, das von den Lastwagen floß.«
[392] Dem Gerichtshof sind unzählige Dokumente über die Massenerschießungen von Geiseln, die jeweils von den Leitern der örtlichen Dienststellen der deutschen Geheimpolizei in Jugoslawien unterzeichnet waren, vorgelegt worden. Ich werde auf diese Dokumente nicht näher eingehen, da ich annehme, daß sie dem Gerichtshof noch genügend in Erinnerung sind.
Im Laufe des Gerichtsverfahrens sind jene schwersten Verbrechen der Gestapo in der Zeit der Besetzung von Gebieten der Sowjetunion, die entweder von Einsatzformationen, »Einsatzgruppen«, »Einsatzkommandos« und »Sonderkommandos« des SD und der Sicherheitspolizei oder von der Geheimen Feldpolizei, der GFP, begangen wurden, die teilweise ebenfalls aus Beamten der Gestapo und Kriminalpolizei bestand, vollkommen erwiesen worden.
In der Regel spielten in allen diesen Fällen die Beamten der Gestapo die Rolle der unmittelbaren Vollstrecker der unmenschlichen Exekutionen und Massenaktionen, wobei sie unter der allgemeinen politischen Leitung der Angehörigen des SD und in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der verschiedenen Polizeiabteilungen und mit Abteilungen der Waffen-SS handelten, die ebenfalls in weitestem Maße zu solchem Zwecke verwendet wurden.
Vor dem Gerichtshof wurden unzählige Fälle von Massenerschießungen und Folterungen der Zivilbevölkerung der Sowjetunion durch Gestapo-Einheiten nachgewiesen. Ich werde nur einzelne, besonders charakteristische Fälle hier als Beispiel erwähnen. Nur in der einen nicht sehr großen Stadt Wjasma wurden einige Tausende friedliche Sowjetbürger auf Befehl von Gestapo-Leuten erschossen. Die faschistischen Unmenschen beschränkten sich nicht darauf, ihre Opfer zu töten, sondern zwangen sie noch au