Frick

[77] Der Angeklagte FRICK war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsinnenminister, Preußischer Minister des Inneren, Reichswahlleiter, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung, Leiter des Zentralbüros für die Wiedervereinigung von Österreich und Deutschland, Leiter des Zentralbüros für die Einverleibung des Sudetenlandes, Memel, Danzig, der einverleibten Ostgebiete, Eupen, Malmedy und Moresnet, Leiter des Zentralbüros für das Protektorat Böhmen und Mähren, Generalgouverneur für Unter-Steiermark, Ober-Kärnten, Norwegen, Elsaß-Lothringen und für alle anderen besetzten Gebiete, und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. [77] Der Angeklagte FRICK benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er beteiligte sich an der Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen, angeführt in den Anklagepunkten Eins und Zwei; und er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei genannten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, besonders Verbrechen gegen die Person und das Eigentum in den besetzten Gebieten, und nahm an diesen Verbrechen teil.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 77-78.
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