Sauckel

[78] Der Angeklagte SAUCKEL war in den Jahren 1921 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Gauleiter und Reichsstatthalter von Thüringen, Mitglied des Reichstags, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, zusammen mit den Angeklagten Ley, Leiter der Reichsdienststelle für die Fürsorge für Fremdarbeiter, General der SS und General der SA. Der Angeklagte SAUCKEL machte von den obengenannten Ämtern und seinem persönlichen Einfluß Gebrauch, indem er: Die im Anklagepunkt Eins angeführte Machtergreifung der Nazi-Verschwörer förderte; er beteiligte sich, wie in den Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, an den wirtschaftlichen Vorbereitungen für den Angriffskrieg und solcher Kriege, die eine Verletzung von Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellten; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen, ebenso die in Anklagepunkt [78] Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Grundsätze der Humanität, die darin bestanden, Einwohner besetzter Gebiete zu zwingen, als Sklavenarbeiter in den besetzten Ländern und in Deutschland zu arbeiten, und nahm an diesen Verbrechen teil.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 78-79.
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