Die Geheime Staatspolizei

(allgemein bekannt als Gestapo).

[88] Die in der Anklageschrift erwähnte Geheime Staatspolizei (allgemein bekannt als Gestapo), besteht aus der Zentralstelle, den Abteilungen, Büros, Zweigstellen und allen Hilfsorganen und Beamten der Geheimen Staatspolizei, die nach dem 30. Januar 1933 zu irgendeinem Zeitpunkt bestanden haben, einschließlich der preußischen Geheimen Staatspolizei und den entsprechenden geheimen oder politischen Polizeikräften des Reiches und seiner Teile.

Die Gestapo war von den Nazi-Verschwörern unmittelbar nach der Machtergreifung zuerst in Preußen von dem Angeklagten Göring und bald danach in allen Ländern des Reiches errichtet worden. [88] Diese einzelnen geheimen und politischen Polizeikräfte wurden zu einer zentralisierten und einheitlichen Organisation ausgebaut, die durch eine Zentralstelle und durch ein Netzwerk von Bezirksstellen in Deutschland und den besetzten Gebieten arbeitete. Für die Auswahl ihrer Beamten und Agenten war die unbedingte Annahme der Nazi-Weltanschauung Bedingung; sie rekrutierten sich in weitem Maße aus Angehörigen der SS und wurden in SS- und SD-Schulen ausgebildet. Ihre Tätigkeit bestand darin, Bestrebungen, Gruppen und Einzelpersonen zu unterdrücken und auszumerzen, die der Nazi-Partei bestimmt oder möglicherweise feindlich waren, und ihre Führer, Grundsätze und Ziele zu bekämpfen, sowie jeden Widerstand oder den Keim eines solchen gegenüber der deutschen Herrschaft im besetzten Gebiet zu unterdrücken. Bei der Ausübung ihrer Funktionen arbeitete die Gestapo ohne jede gesetzliche Bindung, und ergriff alle ihr nötig erscheinenden Maßnahmen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.

Durch ihre Ziele und ihre Betätigung und die angewandten Mittel nahm sie teil an den in den Anklagepunkten Eins, Zwei, Drei und Vier der Anklageschrift aufgeführten Verbrechen und ist für sie mitverantwortlich.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 88-89.
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