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[91] ANKLAGE: Verletzung der Konvention für friedliche Regelung von Internationalen Streitfragen, unterzeichnet im Haag, am 29. Juli 1899.


BEGRÜNDUNG: Deutschland überfiel an den Daten, angegeben in Spalte 1, mit Waffengewalt die Gebiete der souveränen Staaten, angegeben in Spalte 2, ohne zuerst versucht zu haben, seine Meinungsverschiedenheiten mit den besagten souveränen Staaten auf friedlichem Wege zu schlichten.


Spalte 1Spalte 2

6. April 1941Königreich Griechenland

6. April 1941Königreich Jugoslawien


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 91.
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