III

[92] ANKLAGE: Verletzung der Dritten Haager Konvention über die Eröffnung von Feindseligkeiten, unterzeichnet am 18. Oktober 1907.


BEGRÜNDUNG: Deutschland eröffnete am oder um das Datum, angeführt in Spalte 1, die Feindseligkeiten gegen die verschiedenen Länder, angeführt in Spalte 2, ohne vorhergehende Warnung in Form einer begründeten Kriegserklärung oder eines Ultimatums mit bedingter Kriegserklärung.


Spalte 1Spalte 2

1. September 1939Republik Polen

9. April 1940Königreich Norwegen

9. April 1940Königreich Dänemark

10. Mai 1940Königreich Belgien

10. Mai 1940Königreich der Niederlande

10. Mai 1940Großherzogtum Luxemburg

22. Juni 1941Union der Sozialistischen

Sowjet-Republiken


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 92.
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