[94] ANKLAGE: Verletzung des Schiedsvertrages zwischen Deutschland und Polen, abgeschlossen am 16. Oktober 1925 in Locarno.
[94] BEGRÜNDUNG: Deutschland hat am oder um den 1. September 1939 ungesetzlich Polen angegriffen und überrannt, ohne vorher versucht zu haben, seinen Streit mit Polen auf friedlichem Wege zu schlichten.