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[94] ANKLAGE: Verletzung des Schiedsvertrages zwischen Deutschland und Polen, abgeschlossen am 16. Oktober 1925 in Locarno.


[94] BEGRÜNDUNG: Deutschland hat am oder um den 1. September 1939 ungesetzlich Polen angegriffen und überrannt, ohne vorher versucht zu haben, seinen Streit mit Polen auf friedlichem Wege zu schlichten.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 94-95.
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