H. Verantwortlichkeit von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen für die im Anklagepunkt 1 angeführten vergehen.

[45] Es wird hierbei auf Anhang A dieser Anklageschrift hingewiesen, welcher eine Aufstellung der Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten hinsichtlich des in Anklagepunkt 1 der Anklageschrift aufgezählten Verbrechen enthält. Ferner wird hierbei auf Anhang B dieser Anklageschrift hingewiesen, welcher eine Aufstellung der Verantwortlichkeit der Gruppen und Organisationen – hierin verbrecherische Gruppen und Organisationen genannt – hinsichtlich des in Anklagepunkt 1 angeführten Verbrechens enthält.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 45.
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