Beweisstück III B

zur Verlautbarung in der französischen Besetzungszone.

[123] FRANZÖSISCHES OBERKOMMANDO IN DEUTSCHLAND


Baden-Baden, den 23. November 1945

Militärregierung der

Französischen Besetzungszone

Allgemeine Justizverwaltung

Der Generaldirektor


Rat FURBY

Generaljustizdirektor

Delegierter für die Ausforschung von Kriegsverbrechern in Deutschland

an

den Herrn Delegierten der Regierung der Französischen Republik bei der Staatsanwaltschaft am Internationalen Militärgerichtshof zur Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher.


Bestätigung an den Herrn Generalsekretär.


Ich bestätige, daß bis zum 21. November 1945 die Bekanntmachung an Martin Bormann, daß er beschuldigt ist, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, wie in der diesem Gerichtshof vorgelegten Anklageschrift dargelegt ist, in deutscher Sprache in [123] der französischen Besatzungszone durch die Zeitungen und den Rundfunk zwei Wochen lang mindestens einmal wöchentlich veröffentlicht wurde – die erste Veröffentlichung fand in der am 12. Oktober beginnenden Woche statt – und daß diese Veröffentlichung zwecks größtmöglicher Verbreitung in der französischen Zone während zwei weiterer Wochen über den einzigen Rundfunksender der französischen Zone (KOBLENZ) wie auch in zwölf deutschen Zeitungen weiter laufen wird.


Der Generaljustizdirektor

Delegierter für die Ausforschung von

Kriegsverbrechern in Deutschland

Unterschrift: FURBY


Siegel


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 123-124.
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