Beweisstück IV B

zur Verlautbarung in der sowjetischen Besetzungszone.

[125] Generalsekretär

des Internationalen Militärgerichtshofes

Nürnberg


Bestätigung.


Ich bestätige hiermit, daß der ungekürzte Text der Bekanntmachung an Martin Bormann, der ihn an Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig erklärt, wie in der diesem Gerichtshof vorgelegten Anklageschrift dargelegt ist, in der Sowjetzone Deutschlands am Radio einmal wöchentlich vom 22. Oktober an in deutscher Sprache verlesen worden ist, d.h. am 24. Oktober, 3. November, 10. November und 17. November 1945.

Gleichzeitig wurde dieser Text an den gleichen Tagen in Berlin in den folgenden Zeitungen veröffentlicht: »Tägliche Rundschau«, »Berliner Zeitung«, »Deutsche Volkszeitung«, »Neue Zeit«, »Der Morgen«, »Das Volk«.

Überdies wurde er noch in folgenden Provinzblättern veröffentlicht: »Volksblatt«, »Sächsische Volkszeitung«, »Volkszeitung«, »Thüringer Volkszeitung«.


Chef des Nachrichtenbureaus

Sowjet Militärverwaltung in Deutschland

Unterschrift: I. TUGARINOW

17. November 1945


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 125.
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