Nachmittagssitzung.

[363] VORSITZENDER: Oberst Amen, ich nehme an, daß der Angeklagte etwas über die anderen Dokumente sagen will. Das eine hat er schon beantwortet, nicht wahr?

OBERST AMEN: Ich weiß nicht, ob er schon fertig war, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Sind Sie fertig mit dem Affidavit oder der Erklärung von Karwinsky?


KALTENBRUNNER: Euer Lordschaft, ich bin noch nicht ganz fertig.


VORSITZENDER: Dann fahren Sie fort!


KALTENBRUNNER: Das Dokument selbst liegt mir nicht mehr vor. Ich bitte, mir das Dokument noch einmal zu geben.


OBERST AMEN: Ja, es ist hier.


KALTENBRUNNER: Es ist das Dokument, welches mir in der Voruntersuchung nicht gezeigt worden ist; es wäre von mir dort mit der Bitte erwidert worden, den Vetter dieses Zeugen Karwinsky, den Leiter des Invalidenamtes in Linz gleichen Namens, als Zeugen darüber einzuvernehmen, daß er mir ausdrücklich davon erzählte, daß sich dieser Karwinsky in Dachau befunden hat und niemals in Mauthausen. Und ich darf ergänzend noch hinzufügen, daß auch der Zeuge Dr. Skubl, der hier ja noch in anderer Sache erscheinen wird, über diesen Sachverhalt wahrscheinlich wird Auskunft geben können und vor allem darüber, daß der Zeuge Karwinsky knapp an der Schweizer Grenze, bei seiner Flucht nach dem Anschluß in die Schweiz, festgenommen und von dort nach Dachau gebracht worden ist. Die Gründe, die für Dachau gesprochen haben damals, kenne ich nicht ganz genau, aber auch hierüber wird Dr. Skubl Auskunft geben können, vermutlich in der Richtung, jede Intervention aus Österreich heraus diesem ehemaligen österreichischen Regierungsmitglied gegenüber zu vereiteln, weil Himmler der Meinung gewesen ist, es könnte vielleicht von seiten der neuen österreichischen Regierung zugunsten von Karwinsky etwas unternommen werden. Auch aus diesem Grunde ist es unwahrscheinlich...


VORSITZENDER: Der Anwalt kann jeden Zeugen beantragen, den Sie zum Gegenbeweis wünschen. Er kann einen Antrag dafür stellen. Es ist nicht notwendig, jetzt darauf einzugehen.


KALTENBRUNNER: Zu den zwei anderen Dokumenten bitte ich folgendes äußern zu dürfen. Ich er kläre sie ihrem ganzen Inhalt nach für unwahr und unrichtig. Wären sie mir in der Voruntersuchung vorgehalten worden, hätte ich so, wie in anderen Fällen – ich verweise auf die Aussage des Zeugen Zutter – dringend und [363] sofort darum gebeten, mir diesen Zeugen gegenüberzustellen. Ich habe hinsichtlich des Zeugen Zutter den Herrn Staatsanwalt neben dem Colonel Amen, im Majorsrange am Tisch dort, mindestens zwanzigmal gebeten, mir diesen Zeugen, der in einer solch schweren Belastung mir gegenüber auftrat, mir gegenüberzustellen. Auch der heutige Anklagevertreter, Colonel Amen, war bei dieser Bitte anwesend, als über Mauthausen gesprochen wurde. Die Herren haben sich zur Beratung zurückgezogen und haben sich englisch mit einem dritten Offizier unterhalten, ob Ziereis und Zutter nicht herbeigerufen werden könnten, beide seien ja ohnedies hier im Gefängnis. Alles dieses war unwahr.


VORSITZENDER: Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, daß Ihr Verteidiger jeden Zeugen beantragen kann, den Sie zum Gegenbeweis wünschen.


KALTENBRUNNER: Ich werde meinen Verteidiger bitten, einen Antrag auf Ladung dieser zwei Zeugen zu stellen.


OBERST AMEN: Angeklagter! Wer war kurz vor Ende des Krieges für den Befehl verantwortlich, alle Insassen des Konzentrationslagers Mauthausen zu töten?


DR. KAUFFMANN: Darf ich zu diesen zwei Dokumenten einige Worte sagen? Sie sind erstmals in dieser Stunde in den Prozeß eingeführt worden. Es ist mir daher erst jetzt möglich geworden, über diese sehr schweren Vorwürfe mit dem Angeklagten zu sprechen. Er hat auch mir gegenüber in Abrede gestellt, daß die niedergelegten Behauptungen der Wahrheit entsprechen. Ich glaube, es würde eine Verletzung meiner Pflicht als Verteidiger sein, wenn ich nicht jetzt schon bitte, diese Zeugen zu hören. Es könnte sein, daß später die Staatsanwaltschaft...


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Warum wollen Sie denn den Prozeß aufhalten? Ich habe soeben gesagt, Sie können einen Antrag stellen, und Sie wissen sehr gut, daß ein Antrag schriftlich gemacht werden muß.

Ich habe dem Zeugen zweimal gesagt, Dr. Kauffmann, daß Sie, sein Anwalt, Anträge auf alle Zeugen, die Sie zum Gegenbeweis wünschen, stellen können. Warum halten Sie denn den Prozeß dadurch auf, daß Sie jetzt aufstehen und den Antrag mündlich stellen?


DR. KAUFFMANN: Es liegt mir fern zu verzögern, aber ich wollte nur klarstellen, daß ich diese Zeugen zu beantragen wünsche, und ich werde den Antrag schriftlich machen.


OBERST AMEN: Haben Sie die Frage verstanden, Angeklagter?


KALTENBRUNNER: Ja. Sie haben mich gefragt, wer den Befehl auf Tötung der Häftlinge am Kriegsende in Mauthausen gegeben [364] hat, und darauf antwortete ich, daß ein solcher Befehl mir unbekannt ist. Ich habe einen einzigen Befehl nach Mauthausen gegeben, der zum Inhalt gehabt hatte: Das gesamte Lager und alle Häftlinge sind ohne jede Mißhandlung dem Feind zu übergeben. Dieser Befehl ist in Gegenwart des Zeugen Dr. Höttl von mir diktiert worden und durch einen Offizierkurier nach Mauthausen geschickt worden. Ich verweise auf die Aussage des Dr. Höttl, wo er diese Tatsache bestätigt. Ein Fragebogen ist an einen zweiten Anwesenden gesandt worden durch meinen Verteidiger, und ich fragte ihn um die gleiche Erklärung, und dieser Fragebogen steht noch aus.


OBERST AMEN: Ich habe Sie nicht über diesen Befehl gefragt. Ich fragte Sie über einen Befehl, alle Insassen von Mauthausen kurz vor Ende des Krieges zu töten. Wer war für diesen Befehl verantwortlich? Sie?


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Kennen Sie den Mann, der dies erklärt hat, Ziereis?

KALTENBRUNNER: Jawohl, Ziereis kannte ich.


OBERST AMEN: Und Sie ließen sich zusammen mit ihm und Himmler photographieren, und das liegt hier dem Gerichtshof als Beweis vor. Erinnern Sie sich daran?


KALTENBRUNNER: Dieses Bild habe ich nicht gesehen. Es ist zu einer Zeit dem Gerichtshof vorgelegt worden, wo ich mich im Hospital befunden habe.


OBERST AMEN: Gut, lassen wir das Bild.

Ich bitte, dem Angeklagten das Dokument 3870-PS, das Beweisstück US-797 werden wird, vorzulegen.

Hoher Gerichtshof! Hier handelt es sich um ein ziemlich langes Dokument, das ich nicht ganz verlesen möchte, aber es ist eines der wichtigeren Dokumente für diesen Fall und darum hoffe ich, daß der Gerichtshof die ganze Erklärung lesen wird, wenn ich es heute, um Zeit zu sparen, nicht ganz vorbringe.


VORSITZENDER: Ist es ein neues Dokument?


OBERST AMEN: Ein neues Dokument, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Ist es in deutscher Sprache?


OBERST AMEN: Ja.

Sie sehen, Angeklagter, daß es sich um eine auf dem Sterbebett abgegebene Erklärung von Ziereis handelt, wie sie dem Aussteller des Affidavits berichtet wurde. Ich verweise Sie zunächst auf die beiden letzten Absätze der ersten Seite, die wir gemeinsam lesen wollen:

[365] »Es kam 1 SS-Mann auf 10 Häftlinge. Die höchste Zahl der Häftlinge betrug ungefähr 17000, ausgenommen die Nebenlager. Die höchste Zahl des Lagers Mauthausen, das heißt samt Nebenlager, betrug ungefähr 95000 (fünfundneunzigtausend). Die Gesamtzahl der verstorbenen Häftlinge betrug 65000 (fünfundsechzigtausend). Die Besatzung bestand anfangs aus Totenkopf verbänden in Stärke von 5000 (fünftausend) Mann, die sich aus Wachtruppen und Kommandanturstab zusammensetzten.«

Dann, etwa in der Mitte der nächsten Seite; der Absatz beginnt:

»Dem Befehl des Reichsführers Himmler nach sollte ich alle Häftlinge im Auftrage des SS-Obergruppenführers Dr. Kaltenbrunner liquidieren, und zwar sollten die Häftlinge in die Stollen des Werkes Bergkristall in Gusen eingeführt werden, so daß nur ein Eingang offen blieb.«

KALTENBRUNNER: Ich habe die Stelle nicht gefunden.

OBERST AMEN: Es ist in der Mitte der Seite 2. Haben Sie es jetzt?

KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN:

»Hierauf sollte ich den Eingang in die Stollen mit irgendeinem Sprengstoff sprengen und somit den Tod der Häftlinge herbeiführen. Ich habe verweigert, diesem Befehl Folge zu leisten. Es handelte sich dabei um die Vernichtung der Häftlinge im sogenannten Mutterlager Mauthausen und in den Lagern Gusen 1 und Gusen 2. Näheres hierüber ist den Herren Wolfram und SS-Obersturmführer Eckermann bekannt.

Im KZ-Lager Mauthausen wurde auf Anordnung des ehemaligen Standortarztes Dr. Krebsbach eine Vergasungsanstalt gebaut unter der Tarnung eines Baderaumes. In diesem getarnten Baderaum wurden Häftlinge vergast. Außerdem verkehrte von Mauthausen nach Gusen und umgekehrt ein besonders konstruiertes Auto, in dem während der Fahrt Häftlinge vergast wurden. Die Konstruktionsidee des Autos stammt von Apotheker SS-Untersturmführer Dr. Wasiczki. Ich selbst habe in das betreffende Auto nie Gas hineingetan, ich habe lediglich das Auto geführt, allerdings habe ich gewußt, daß Häftlinge vergast wurden. Das Vergasen der Häftlinge geschah auf Drängen des Arztes SS-Hauptsturmführer Krebsbach.

All das, was wir exekutiert haben, wurde vom Reichssicherheitshauptamt, Himmler oder Heydrich, weiter von SS-Obergruppenführer Müller oder Dr. Kaltenbrunner, der letzte war der Chef der Sicherheitspolizei, angeordnet.«

[366] Dann gehe ich über zu Seite 5, gerade unterhalb der Mitte des Absatzes 2. Der Absatz beginnt mit den Worten: »Im Frühsommer 1943...«

Haben Sie die Stelle?

KALTENBRUNNER: Ja.

OBERST AMEN:

»Im Frühsommer 1943 besuchte das KZ Mauthausen der SS-Obergruppenführer Dr. Kaltenbrunner. In seiner Begleitung befand sich der Lagerkommandant Ziereis, Gauleiter Eigruber, erster Schutzhaftlagerführer Bachmeyer und andere mehr. Ich habe Dr. Kaltenbrunner samt seiner Begleitung mit eigenen Augen gesehen. Laut Aussagen der damaligen Leichenträger, ehemalige Häftlinge Albert Tiefenbacher, zur Zeit wohnhaft Salzburg, und Johann Polster, zur Zeit wohnhaft Pottendorf bei Wiener-Neustadt/Österreich, wurden damals beim Besuch Dr. Kaltenbrunners von dem Leiter des Arrestes, Unterscharführer Winkler, ungefähr 15 Häftlinge vom Arrest ausgesucht, um dem Dr. Kaltenbrunner drei Exekutionsarten, Genickschuß, Aufhängen, Vergasen, zu zeigen. Unter den Exekutierten befanden sich auch Frauen, denen die Haare geschoren wurden, und diese wurden durch Genickschuß getötet. Die obenangeführten Leichenträger waren bei der Exekution anwesend und mußten die Leichen ins Krematorium schaffen. Dr. Kaltenbrunner begab sich nach der Exekution ins Krematorium und ging später in den Steinbruch.

Im Herbst 1944 besuchte das KZ Mauthausen Baldur von Schirach«


OBERST AMEN: Sagen Sie immer noch, daß Sie mit dem erwähnten Befehl oder den in dem Affidavit angeführten Dingen nichts zu tun hatten?

KALTENBRUNNER: Ich behaupte dies mit aller Entschiedenheit und möchte vor allem darauf hinweisen, daß Sie, Herr Ankläger, erklärt haben, daß diese Aussagen am Sterbebett von Ziereis abgegeben wurden, aber nicht gesagt haben, daß das, was Sie auf Seite 7 bis 8 verlesen haben, wiederum nicht von diesem Ziereis stammt, sondern von jenem Hans Marsalek, der überhaupt den Rahmen für diese Aussagen abgibt. Dieser Hans Marsalek, den ich selbstverständlich nie im Leben gekannt habe, ist, wie die beiden anderen Zeugen, ein Schutzhäftling in Mauthausen gewesen. Über den Wert der Aussage eines Konzentrationslagerhäftlings über mich und über die Unmöglichkeit selbst, diesem gegenübergestellten Zeugen ins Gesicht sprechen zu können, habe ich mich kurz geäußert. Mein Antrag wird durch meinen Verteidiger gestellt werden. Ich muß auch hier bitten, ihm gegenübergestellt zu werden. Marsalek kann [367] von einem solchen Befehl überhaupt nichts wissen. Trotzdem behauptet er, er wußte von diesem Befehl.


OBERST AMEN: Angeklagter! Marsalek ist lediglich der Mann, der die Erklärung Ziereis' auf dem Sterbebett entgegengenommen hat. Verstehen Sie das?


KALTENBRUNNER: Nein, das verstehe ich nicht, weil es bisher neu war, daß die Anklagebehörde Konzentrationslagerhäftlinge zur Vernehmung des durch drei Bauchschüsse tödlich verwundeten Ziereis verwandt hat. Ich habe gedacht, daß solche Einvernahmen wenigstens von einem juristisch soweit vorgebildeten Anklagevertreter geführt werden, daß er solche Zeugenaussagen auch bewerten kann.


OBERST AMEN: Wenn Sie, Angeklagter, die Anklage führen würden, dann würden Sie es vielleicht anders machen. Jedenfalls, Sie behaupten, daß alles in dem Ihnen vorgelesenen Affidavit falsch ist. Stimmt das?


KALTENBRUNNER: Es ist falsch. Ich habe niemals nach Mauthausen einen Befehl gegeben, mit Ausnahme dieses einen Befehls, zu dem ich besondere Vollmacht hatte, und für den ich, und zwar für seinen Inhalt und die Beförderungsart restlos ausreichende Zeugenschaft angeboten habe. Es ist niemals Mauthausen mir in irgendeiner Weise anders unterstanden. Ich konnte solche Befehle nicht geben. Die Anklagebehörde weiß ganz genau und muß durch Dutzende von Zeugenaussagen erwiesen haben und in Händen haben, daß niemals eine Befehlsinstanz zwischen mir und Mauthausen bestanden hat.


VORSITZENDER: Angeklagter! Sie scheinen nicht zu verstehen, was dieses Dokument ist. Es ist ein Affidavit von Hans Marsalek, und aus Absatz 2 geht die Tatsache hervor, daß er den sterbenden Ziereis verhörte, und zwar in Gegenwart des Kommandanten einer Panzerdivision, und dann setzt er auseinander, was Ziereis gesagt hat, und dann gibt er noch eine Erklärung ab, zusätzlich, die in Absatz 3 enthalten ist. Es ist dem Gerichtshof vollkommen klar, daß Absatz 3 nicht die Aussage Ziereis' enthält, sondern was Marsalek gesagt hat, der das Affidavit gemacht hat.


KALTENBRUNNER: Euer Lordschaft! Ich kann hierzu nur äußern, daß Marsalek selbstverständlich nie wissen konnte – als Häftling ist er ja im Lager gewesen –, daß Ziereis niemals mir unterstanden hat, und schon aus diesem Grunde liegt es nahe, daß dieser Marsalek bei der Einvernahme Ziereis' die Zusammenhänge ja gar nicht kennen konnte, und ich habe doch dem Gerichtshof nachgewiesen und dem Ankläger nachgewiesen, daß ich eine Vollmacht am 9. April erst bekommen habe.


[368] VORSITZENDER: Ja, ich weiß; das ist eine Sache des Argumentierens. Ich habe Sie nur auf die Tatsache aufmerksam gemacht, daß aus dem Dokument selbst vollkommen klar hervorgeht, daß das, was Oberst Amen verlesen hat, eine Erklärung Marsaleks ist und nicht eine Erklärung von Ziereis, was der Punkt war, auf den Sie hinwiesen.


OBERST AMEN: Angeklagter! Erinnern Sie sich, dem Kommandanten des KZ Mauthausen am 27. April 1945 einen Befehl erteilt zu haben, daß täglich mindestens tausend Gefangene in Mauthausen umgebracht werden sollten? Ist das wahr oder nicht?


KALTENBRUNNER: Ich habe niemals einen solchen Befehl gegeben. Sie wissen...


OBERST AMEN: Kannten Sie den SS-Oberst Ziereis? Den Mann, von dem wir gerade gesprochen haben?


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN: Und Sie kannten Kurt Becher oder Becker, einen früheren Obersten in der SS?


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Ich bitte, dem Angeklagten Dokument 3762-PS vorzulegen, das Beweisstück US-798 wird.


KALTENBRUNNER: Herr Ankläger, Sie sagten, ob ich einen SS-Oberst Becker kenne. Ich antwortete nein. Der Mann heißt Kurt Becher.


OBEBST AMEN: Um so besser. Sie kennen ihn also, nicht wahr?


KALTENBRUNNER: Den kenne ich, jawohl.


OBERST AMEN: Sehr gut.


VORSITZENDER: Oberst Amen, sind diese Dokumente in alle Sprachen übersetzt worden?


OBERST AMEN: Ich glaube, sie sind alle übersetzt, jawohl. – Nein, es wird mir gesagt, nicht alle, sondern nur einige. Dieses hier ist ins Englische und ins Deutsche übersetzt, Herr Vorsitzender. Wir haben keine Zeit gehabt, sie ins Französische und Russische zu übersetzen, aber sie werden jetzt angefertigt.


VORSITZENDER: Ja, dann geschieht es noch?


OBERST AMEN: Jawohl, es geschieht, jawohl.


VORSITZENDER: Sehr gut.


KALTENBRUNNER: Darf ich dazu antworten?


VORSITZENDER: Damit das Protokoll vollständig ist, wünscht der Gerichtshof, daß die Anklagebehörde mitteilt, wann die Übersetzung fertig ist, so daß die Sache vollkommen in Ordnung ist.

OBERST AMEN: Gewiß.

[369] Angeklagter, wir werden nun das Dokument zusammen lesen:

»Ich, der ehemalige SS-Standartenführer Kurt Becher, geboren am 12. September 1909 in Hamburg, erkläre hiermit unter Eid folgendes:

1. Etwa zwischen Mitte September und Mitte Oktober 1944 erwirkte ich beim Reichsführer-SS Himmler folgenden Befehl, den ich in zwei Originalen, je eines für die SS-Obergruppenführer Kaltenbrunner und Pohl bestimmt, und einer Kopie für mich, erhielt:

Ich verbiete mit sofortiger Wirkung jegliche Vernichtung von Juden und befehle im Gegenteil die Pflege von schwachen und kranken Personen. Ich halte Sie (damit war er, Kaltenbrunner und Pohl gemeint) persönlich dafür verantwortlich, auch wenn dieser Befehl von untergeordneten Dienststellen nicht strikt befolgt wird.

Ich überbrachte Pohl das für ihn bestimmte Exemplar persönlich in Berlin in seiner Dienststelle und gab das Exemplar für Kaltenbrunner in seinem Sekretariat in Berlin ab. Meines Erachtens tragen nach diesem Zeitpunkt deswegen Kaltenbrunner und Pohl die Verantwortung für noch erfolgte Tötungen von jüdischen Häftlingen.

2. Anläßlich meines Besuches im Konzentrationslager Mauthausen am 27. April 1945, morgens 9.00 Uhr, teilte mir der Lagerkommandant, SS- Standartenführer Ziereis, unter strengster Ver schwiegenheit folgendes mit:

Kaltenbrunner hat mir die Weisung gegeben, daß in Mauthausen noch täglich mindestens tausend (1000) Menschen sterben müßten.

Die oben angeführten Tatsachen entsprechen der Wahrheit. Diese Erklärungen sind von mir freiwillig und ohne jeden Zwang abgegeben worden. Ich habe sie durchgelesen, unterschrieben und mit meinem Eide bekräftigt.«

Stimmt das oder stimmt das nicht, Angeklagter?

KALTENBRUNNER: Das stimmt zum Teil und zum Teil stimmt es nicht. Ich werde es Satz für Satz erklären.

OBERST AMEN: Nein, sagen Sie uns nur, was Sie für falsch erklären, denn wir müssen damit vorwärtskommen.


KALTENBRUNNER: Ich glaube es Ihnen, daß Sie Zeit sparen wollen. Es geht aber darum, die Schuld hierfür für mich oder nicht für mich zu erklären und aufzuklären, und dazu muß ich eingehend Stellung nehmen können, und sonst können Sie nicht die Wahrheit erfahren und nicht das Gericht, und darum soll es doch hoffentlich hier gehen. Ich bin sehr froh, daß dieser Zeuge Becher gefunden ist, und daß dieses Statement vorhanden ist, denn es beweist erstens, [370] daß Himmler im September oder Oktober 1944 gezwungen war, einen solchen Befehl herauszugeben; jener Himmler, von dem feststeht, daß er seit 1939 oder 1940 in größtem Stile sich mit dem Verbrechen beladen hat, Juden zu ermorden.

Es muß die Frage untersucht werden: Warum gibt Himmler im September oder Oktober 1944 einen solchen Befehl heraus? Ich habe, bevor ich dieses Dokument gekannt habe, gestern und heute erklärt, daß dieser Befehl bei Hitler durch meine Vorstellungen erwirkt worden ist, und offensichtlich geht dieser Befehl Himmlers auf einen Befehl, den er von Hitler bekommen hat, zurück.

Zweitens ist für mich klar, daß Himmler einen solchen Befehl an Pohl als den Zuständigen für jene Konzentrationslager gibt, in welchen sich die Juden befinden, und

drittens mir hiervon Kenntnis gibt, als demjenigen, dessen Widerpart – Kaltenbrunner contra Himmler – dieser Kaltenbrunner ist.

Was die Person Becher anlangt, muß ich etwas weiter zurückgreifen. Über Becher hat Himmler die übelsten Sachen getan, die hier vorkommen und zutage kommen können. Sie bestehen darin, daß er über Becher und das Joint-Komitee in Ungarn und in der Schweiz zuerst gegen Rüstungsartikel, zweitens später gegen Rohstoffe und drittens gegen Devisen Juden freigelassen hat. Ich habe von dieser Aktion im Nachrichtendienst erfahren und habe sofort dagegen Stellung genommen, und zwar nicht bei Himmler, bei dem es vergeblich gewesen wäre, sondern bei Hitler.

In diesem Augenblick war jeder persönliche Kredit Himmlers gegenüber Hitler untergraben, weil diese Aktion auf das allerschwerste das Ansehen des Reiches im Auslande zu schädigen geeignet war. Gleichzeitig schon ist damals meine Aktion zu Burckhardt gelaufen, und jetzt verstehen Sie auch, warum der Zeuge Schellenberg erklärt hat, daß ihm Himmler sagte: Ich fürchte mich, nun hat Kaltenbrunner mich ganz in der Hand! Daß heißt so viel, er, dieser Kaltenbrunner, hatte nunmehr auch alle seine Machinationen in Ungarn vollkommen klar aufgedeckt und Hitler gesagt und sich dagegen gewandt, und mit diesem Befehl wollte er es nun verschleiern und wollte sich aus der Affäre ziehen, indem er so tut, dieser Himmler, als ob die Verantwortlichkeit ja ohnedies bei Pohl oder Kaltenbrunner liegt. Verantwortlich ist und bleibt auch nach diesem Dokument Himmler, Pohl; und Kaltenbrunner muß beteiligt werden, um davon Kenntnis zu bekommen, weil er sonst ununterbrochen jeden Tag bei Hitler vorstellig werden kann. Das ist der Sinn des Dokuments.

Ich bitte Sie, Herr Ankläger, diesen Zeugen Becher, ich weiß es, daß er sich in Nürnberg hier befindet, unbedingt mir hier gegenüberzustellen. Ich bin ganz und gar in der Lage an Hand dieses Zeugen [371] der Öffentlichkeit zu zeigen, wie von der Übernahme der sogenannten Weiß A.G. in Ungarn angefangen bis zu diesem Tage, Himmler mit Pohl und Becher und den beiden Komitees in Ungarn und in der Schweiz diese Geschäfte betrieben hat, und wie ich mich dagegen aufgelehnt habe.

Es ist aber noch ein Vorwurf in diesem Dokument enthalten, ich hätte nämlich am 27. April, strengst geheim, Ziereis den Befehl gegeben, nunmehr täglich 1000 Juden zu vernichten. Ich bitte Sie, den ebenfalls hier anwesenden Zeugen Höttl möglichst sofort nach hier zu holen und ihn zu fragen, an welchem Tage ich diesen Befehl schriftlich diktiert und durch Offizierkurier nach Mauthausen habe überbringen lassen, daß das gesamte Lager mit allen seinen Insassen dem Feinde zu übergeben sei. Dieser Zeuge wird Ihnen darauf bestätigen, daß dieser Befehl Tage vor dem 27. April gegeben war und ich am 27. April daher nicht das Gegenteil befohlen haben kann.

Ich bitte, mir doch nicht einfach Situationen überraschenderweise hier vorzuhalten, über die ich wahrscheinlich zusammenbrechen würde. Herr Ankläger, ich breche nicht zusammen, ich schwöre es Ihnen und habe es geschworen, ich will Ihnen hier helfen, die Wahrheit zu ergründen.


OBERST AMEN: Angeklagter! Sie haben bei diesem Prozeß Beweise über die Bedeutung des Ausdruckes »Sonderbehandlung« gehört. Stimmt das? Haben Sie das in diesem Gerichtssaal gehört?


KALTENBRUNNER: Der Ausdruck »Sonderbehandlung« ist von der Voruntersuchungsbehörde täglich einige Male mir gegenüber gebraucht worden, jawohl.


OBERST AMEN: Wissen Sie, was er bedeutet?


KALTENBRUNNER: Es ist nur anzunehmen, ich kann mir den Ausdruck auch nicht näher erklären, als daß es eine Verurteilung zum Tode nicht durch ein öffentliches Gericht, sondern durch einen Befehl Himmlers ist.


OBERST AMEN: Nun, der Angeklagte Keitel sagte aus, glaube ich, es sei allgemein bekannt gewesen. Haben Sie nicht schon immer gewußt, was mit »Sonderbehandlung« gemeint war? Ja oder nein, bitte!


KALTENBRUNNER: Ja, ich habe Ihnen schon erklärt, ein Befehl Himmlers – ich verweise auf den Befehl Hitlers von 1941 – also auch Hitlers, ohne Gerichtsverfahren Hinrichtungen zu vollziehen...


OBERST AMEN: Haben Sie jemals mit Gruppenführer Müller vom Amt IV die Anwendung von »Sonderbehandlung« für bestimmte Leute besprochen? Ja oder nein, bitte!

KALTENBRUNNER: Nein, ich weiß, daß der Zeuge Schellenberg behauptet...


[372] OBERST AMEN: Ich ersuche, dem Zeugen jetzt das Dokument 3839-PS vorzulegen, das Beweisstück US-799 sein wird.

Übrigens, kannten Sie einen Josef Spacil?


VORSITZENDER: Beantworten Sie die Frage!


OBERST AMEN: Kannten Sie einen Josef Spacil?


KALTENBRUNNER: Spassel, nein.


OBERST AMEN: Er ist der Mann, der das Affidavit abgibt, das Ihnen vorliegt.


KALTENBRUNNER: Der Name, der hier steht, heißt Josef Spacil, den kenne ich.


OBERST AMEN: Sehen Sie jetzt auf der Mitte der ersten Seite, da ist ein Absatz, der mit den Worten beginnt:

»Bezüglich der ›Sonderbehandlung‹...« Haben Sie die Stelle?


KALTENBRUNNER: Ich muß, um dieses Dokument erfassen zu können, erst das ganze Dokument lesen.


OBERST AMEN: Gut, Angeklagter. Wenn Sie diese Dokumente alle erst durchlesen wollen, kommen wir niemals durch, denn der erste Teil hat weder mit dem Teil, der mich interessiert, noch mit Ihnen etwas zu tun.


KALTENBRUNNER: Herr Ankläger! Ich glaube es Ihnen, daß Sie für eine äußerste Beschleunigung eintreten, und die Angeklagten sind mit Ihrer Verteidigung ja ohnedies ebenso bemüht, das Verfahren nicht zu verzögern, aber was zu meiner Verteidigung notwendig ist, ist doch mindestens jener Umstand, daß ich ein Dokument, zu dem ich mich äußern muß, auch lesen darf.


OBERST AMEN: Ihr Rechtsbeistand erhält Abschriften aller dieser Dokumente, Angeklagter, und ich bin dessen sicher, daß er sich darum kümmern wird, daß alles, was für Sie vorgebracht wird, zur rechten Zeit vorgebracht wird. Und das nach Beendigung aller meiner Fragen an Sie. Ist das nicht zufriedenstellend?


KALTENBRUNNER: Nein, es ist nicht genügend für mich, denn ich muß ja auf jeden Fall wissen, was in diesem Dokument steht, wenn ich Ihnen jetzt sofort darauf antworten muß.


OBERST AMEN: Gut, gehen Sie vorwärts und lesen Sie es durch.


VORSITZENDER: Angeklagter! Nicht nur Ihr eigener Verteidiger wird sich um Ihre Interessen kümmern, auch der Gerichtshof bewacht Ihre Interessen, und Sie müssen die Fragen beantworten, bitte.


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN: Sehr gut, lesen wir jetzt von der Mitte der Seite, beginnend mit:

[373] »Bezüglich der ›Sonderbehandlung‹ habe ich folgende Kenntnisse: Anläßlich der Amtschefssitzungen erwähnte des öfteren Gruppenführer Müller an Kaltenbrunner, ob der und der Fall ›sonderbehandelt‹ werden soll oder ›Sonderbehandlung‹ in Frage käme. Die Redewendungen waren zum Beispiel folgende:

Müller: Obergruppenführer, Fall B bitte ›Sonderbehandlung‹ oder nicht?

Kaltenbrunner: Ja, oder Vorlage an RF SS zur Entscheidung machen.

Oder:

Müller: Obergruppenführer, über Fall A ist auf die Vorlage wegen ›Sonderbehandlung‹ vom RF SS noch kein Bescheid eingegangen.

Kaltenbrunner: Reklamieren.

Oder:

Müller gab Kaltenbrunner ein Schriftstück in die Hand und erbat dann Weisungen, wie vorgeschildert.

Wenn Müller mit Kaltenbrunner ein solches Gespräch führte, so nannte er immer nur den Anfangsbuchstaben, so daß die am Tische Sitzenden nie erfuhren, um wen es sich handelt.«

Und nun noch die beiden letzten Absätze:

»Sowohl Müller wie Kaltenbrunner haben in meinem Beisein für gewisse Fälle... ›Sonderbehandlung‹ bezw. Vorlage an den RF SS zwecks Genehmigung der Sonderbehandlung vorgeschlagen. Meines Erachtens nach wurde ungefähr in 50 % der Fälle Sonderbehandlung genehmigt.«

Stimmt der Inhalt dieses Affidavits, oder nicht, Angeklagter?

KALTENBRUNNER: Dieser Inhalt stimmt in der Auslegung, wie Sie, Herr Ankläger, es hier vom Dokument geben, nicht. Sie werden sofort sehen, daß sogar der tragische Ausdruck »Sonderbehandlung« in diesem Falle in eine ausgesprochene humoristische Art und Weise verändert wird. Wissen Sie, was »Walsertraum« im Walsertal, und wissen Sie, was »Winzerstube« in Godesberg sind? Wohin diese Fälle Ihrer behaupteten sogenannten »Sonderbehandlung« zu bringen sind?

»Walsertraum« ist das eleganteste fashionabelste Alpinistenhotel des gesamten Deutschen Reiches, und die »Winzerstube«, Godesberg, ist das hochberühmte Hotel, das sich dem Namen nach in Godesberg befindet, welches zu vielen internationalen Tagungen verwendet worden ist. In diesen beiden Hotels sind besonders qualifizierte, besonders angesehene Persönlichkeiten, ich nenne hier M. Poncet und M. Herriot und so weiter untergebracht gewesen, und zwar bei[374] dreifacher Diplomatenverpflegung, das ist die 9fache Nahrungsmittelzuteilung des normalen Deutschen während des Krieges, bei täglicher Verabreichung einer Flasche Sekt, bei freier Korrespondenz mit der Familie, bei freiem Paketverkehr mit der Familie in Frankreich, bei mehrmaligem Besuch dieser Häftlinge und Erkundigung nach ihren Wünschen an allen ihren Orten. Das ist das, was wir unter »Sonderbehandlung« verstehen.

Ich erkläre hier nur folgendes: Es kann sein, daß mir Müller davon gesprochen hat, weil es mich außenpolitisch und nachrichtendienstlich auf das allerhöchste interessiert hat, daß das Reich nunmehr auf meine Tendenz eingeht, nämlich Ausländer humaner zu behandeln. In diesem Zusammenhang mag Müller mit mir gesprochen haben, aber Winzerstube und Godesberg, diese beiden Endziele dieser sogenannten »Sonderbehandlung«, sind die Unterbringungsstätten bevorzugter politischer Ehrenhäftlinge gewesen.


OBERST AMEN: Sind Sie oft mit Ihren Abteilungschefs zusammengekommen, einschließlich Müller, wie es in dem Dokument angedeutet ist?


KALTENBRUNNER: Herr Ankläger! Ich habe gestern und heute erklärt, ich habe mit Müller selbstverständlich, wenn wir beim Mittagstisch zusammengesessen sind, den wir nur deshalb gemeinsam einnehmen mußten, weil alle unsere 38 Gebäude in Berlin durch Bombardierung zerstört und beschädigt gewesen sind, gesprochen, aber nicht in dienstlichen Angelegenheiten des Amtes IV. Es geht gerade aus diesem Dokument hervor, daß es sich um Besprechungen gehandelt hat, die mich als Nachrichtenchef höchlichst interessiert haben. Ich darf Sie aber doch bitten, von diesem Dokument nicht sofort abzugehen, und zwar deshalb nicht, weil es doch gerichtsnotorisch werden muß, daß diese zwei Etablissements zu dieser von mir gewünschten bevorzugten besseren Behandlungsweise, als Deutschen gegenüber, gedient haben. Das ist doch eminent wichtig für mich. Ich bitte Sie daher, oder werde Sie durch meinen Anwalt bitten, über diese beiden Gaststätten die genauesten Erkundigungen einzuziehen, und ich bitte, als Führer der französischen Häftlinge Herrn Poncet über die ihm dort zuteilgewordene Behandlung zu fragen. Sein Glück ist dort so weit gegangen, daß er mit der Frau eines Kriminalbeamten französische Sprachstudien betrieb und ihr die französische Sprache beigebracht hat auf stundenlangen vollkommen unbewachten Spaziergängen.


OBERST AMEN: Angeklagter! Haben Sie oder haben Sie nicht Müller als Chef der Abteilung IV dahingehend Weisungen gegeben, daß gewisse Personen, die sich in Berlin in Haft befanden, nach Süddeutschland zu transportieren oder zu erschießen seien? Um Ihnen zu helfen, ich spreche vom Februar 1945, als die russischen Armeen sich Berlin näherten. Ja oder nein, wenn es Ihnen möglich ist.


[375] KALTENBRUNNER: Nein, die russische Armee ist im Februar 1945 Berlin verhältnismäßig noch nicht nahe gestanden. Ich glaube, daß die Militärs hier genau Auskunft geben könnten, wo die Front damals verlaufen ist; ich glaube nicht, daß zu einer Verlagerung nach dem Süden damals schon Anlaß bestand.


OBERST AMEN: Kennen Sie Martin Sandberger, Gruppenführer VI A des RSHA?


KALTENBRUNNER: Ja, der erste Mitarbeiter jenes wiederholt genannten Schellenberg und der Vermittler hinsichtlich Nachrichten zwischen Himmler und Schellenberg.


OBERST AMEN: Ich lege dem Angeklagten Dokument 3838-PS vor, das US-800 wird. Ich mache Sie nur auf die ersten beiden Absätze dieses Affidavits aufmerksam:

»In meiner Eigenschaft als Gruppenleiter VI A im RSHA ist mir folgendes bekanntgeworden:

Im Februar 1945 erzählte mir der Gruppenleiter SS-Standartenführer Steimle, daß er Schellenberg bei der täglichen Amtschefsbesprechung vertreten mußte. Dabei habe Müller (Amtschef IV) Kaltenbrunner eine Liste von Personen vorgelegt, die in oder bei Berlin in Haft waren und bei denen Kaltenbrunner entscheiden sollte, ob sie nach Süddeutschland überführt werden sollten, oder erschossen werden sollten, da die russischen Armeen sich Berlin näherten. Steimle wußte nicht, um wen es sich handelte. Kaltenbrunner machte die Entscheidungen in äußerst flüchtiger und oberflächlicher Form und Steimle empörte sich mir gegenüber über die Leichtfertigkeit dieses Verfahrens. Daraus schloß ich, daß Kaltenbrunner eine Anzahl von Erschießungsbefehlen gegeben hat, denn wäre die Evakuierung angeordnet gewesen, dann wäre nicht von Leichtfertigkeit des Verfahrens gesprochen worden.«

Ist dieses Affidavit wahr oder falsch?

KALTENBRUNNER: Die Versicherung stimmt nicht, sie kann von mir sofort, obwohl sie mich überrascht, widerlegt werden. Ich bitte vielleicht auf folgende Punkte Rücksicht zu nehmen.

Erstens, das Dokument wurde gefertigt in Oberursel am 19. November 1945 vom Zeugen Sandberger. Er erzählt im zweiten Teil des ersten Paragraphen, daß er in England zusammen mit Schellenberg war – nein, nicht im ersten Paragraphen, sondern im zweiten Paragraphen sagt er das – »Wie ich von Schellenberg im Internierungslager in England anläßlich eines Spazierganges erfuhr...«

Es steht also aus dem zweiten Teil fest, daß er mit jenem Schellenberg im Untersuchungslager bei London, in welchem auch ich mich zehn Wochen befunden habe, eingehende Aussprachen gepflogen hat. Es ist deshalb sehr wichtig, weil hinsichtlich der Person[376] Schellenbergs ja noch einiges gesagt werden muß. So, ob dieser Sandberger daher schon im Februar 1945 das von Steimle wußte, oder ob er es auf dem Umwege über Schellenberg in London in gemeinsamer Haft erfahren hat. Das kann nur durch eine unmittelbare Befragung dieses Sandberg hier durch meinen Verteidiger festgestellt werden. Bis dahin muß ich dieser Darstellung überhaupt widersprechen.


OBERST AMEN: Gut.


KALTENBRUNNER: Nein, ich bin noch lange nicht fertig, Herr Ankläger.

Zweitens behauptet hier Sandberger, von Steimle gehört zu haben, Steimle habe das gehört. Wenn ich schon persönlich einer solchen Mitteilung aus dritter oder vierter Hand nicht allzuviel Glaubwürdigkeit beizumessen vermag, muß ich eine solche Äußerung, wie sie Steimle behauptet, trotzdem striktest in Abrede stellen. Ich habe hierzu weder eine Vollmacht besessen, solche Entscheidungen zu treffen, noch war diesem Steimle oder Sandberger oder Schellenberg jemals der Tatbestand zweifelhaft, daß zu solchen Entscheidungen nur Himmler selbst befugt ist.

Drittens, ich habe von einer solchen Behandlung von Häftlingen überhaupt nur in einem einzigen Falle gehört, selbst interveniert und in diesem Kreise kundgegeben, und zwar betrifft das die Person Schuschniggs. Auch Schuschnigg hat sich in einer solchen, durch die russische Front gefährdeten Lage befunden. Ich habe am 1. Februar 1945, das Datum ist mir voll erinnerlich und kann hier durch einen anderen Angeklagten bezeugt werden, auf die Frage dieses anderen Angeklagten: Könnte man nicht für Schuschnigg etwas tun, damit er nicht den Russen in die Hände fällt? geantwortet: Wollen Sie oder soll ich dem Führer diesen Vorschlag machen, die Haft Schuschniggs aufzuheben, oder ihn mindestens dorthin zu verbringen, wo er nicht den Russen, sondern den Amerikanern in die Hände fällt?, worauf einer von uns, ich weiß nicht wer, vielleicht auch beide, Hitler diesen Vorschlag gemacht haben.


VORSITZENDER: Das ist bestimmt sehr weit von Ihnen hergeholt. Der Gerichtshof versteht vollkommen Ihren Hinweis darauf, daß das Zeugnis nur auf Hörensagen beruht, das ist offensichtlich. Die einzige Frage für Sie ist, ob Müller Ihnen bei dieser Gelegenheit eine Namensliste überreicht hat, und wie wir Sie verstehen, sagen Sie, daß er es nicht getan hat. Ein Argumentieren darüber wollen wir nicht hören.


KALTENBRUNNER: Nein, Euer Lordschaft, Müller hat mir ja auch eine solche Liste unterbreitet. Aber ich muß doch in irgendeiner Form dazu Stellung nehmen, denn das Dokument ist mir doch jetzt erst zum erstenmal gezeigt worden, und ich will dem Gericht [377] nicht den Eindruck erwecken, daß ich erst nach stundenlangen Beratungen mit meinem Verteidiger mich zu wehren weiß, sondern ich will dem Ankläger sofort ins Gesicht sagen, daß es nicht so ist. Das will ich ja, ich muß doch hier um meine Glaubwürdigkeit kämpfen, in irgendeiner Form, ich kann doch nicht sofort auf etwas erwidern, und ich kann es doch dem Ankläger nicht leichter machen als dadurch, daß ich jetzt ihn bitte, diesen Zeugen Sandberger hierherzustellen, mit dem er sich inzwischen Dutzende Male besprechen kann, um ihm zu sagen, warum ich es nicht für glaubhaft halte. Ich muß dem Gericht vorher sagen, warum es unwahr ist.


OBERST AMEN: Angeklagter! Kennen Sie einen der sogenannten »Kugel«-Befehle, der an das Konzentrationslager Mauthausen gegeben wurde? Ja oder nein?


KALTENBRUNNER: Ich habe zu diesem »Kugel«-Befehl gestern ausführlich Stellung genommen. Ich habe erklärt, diesen Befehl nicht gekannt zu haben.


OBERST AMEN: Haben Sie jemals einen mündlichen Befehl gegeben, der den sogenannten »Kugel«- Befehl ergänzt? Sie selbst? Haben Sie jemals einen solchen Befehl herausgegeben?


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Ich bitte, dem Angeklagten 3844-PS zu zeigen, das Beweisstück US-801 wird.


OBERST AMEN: Kannten Sie Josef Niedermayer, Angeklagter? Josef Niedermayer?


KALTENBRUNNER: Nein, ich kann mich nicht erinnern, daß ich ihn kannte.


OBERST AMEN: Gut, vielleicht frischt das Ihr Gedächtnis auf. Absatz 1:

»1. Vom Herbst 1942 bis Mai 1945 ist mir der sogenannte Zellenbau des Konzentrationslagers Mauthausen unterstanden.

2. Anfangs Dezember 1944 sind mir in der politischen Abteilung des Konzentrationslagers Mauthausen die sogenannten ›Kugel-Erlasse‹ gezeigt worden. Es waren zwei Erlasse, von denen jeder die Unterschrift Kaltenbrunners trug. Ich habe beide Unterschriften selbst gesehen. In dem einen Erlaß war angeordnet, daß ausländische Zivilarbeiter, die wiederholt aus Arbeitslagern geflüchtet waren, bei Wiederergreifung in das Konzentrationslager Mauthausen unter Aktion ›Kugel‹ gebracht werden sollen.

Im zweiten Erlaß stand, daß mit kriegsgefange nen Offizieren und Unteroffizieren, ausgenommen britische und amerikanische, ebenso verfahren werden sollte, wenn sie wiederholt aus [378] Kriegsgefangenenlagern entwichen. Auch diese Kriegsgefangenen sollten in das Konzentrationslager Mauthausen gebracht werden.

3. Auf Grund der ›Kugel-Erlasse‹ und der dazu ergangenen mündlichen Weisungen Kaltenbrunners wurden 1300 ausländische Zivilarbeiter, Offiziere und Unteroffiziere in das Konzentrationslager Mauthausen gebracht. Hier wurden sie auf Block 20 untergebracht und befehlsgemäß so schlecht genährt, daß sie verhungern mußten. 800 von ihnen sind an Hunger und Krankheit gestorben. Die schlechte Ernährung und die Unterlassung ärztlicher Fürsorge erfolgte auf persönlichen mündlichen Befehl Kaltenbrunners.«

Ist die Erklärung richtig oder falsch, Angeklagter?

KALTENBRUNNER: Nein, das stimmt nicht, ich glaube, daß ich jetzt sofort dieses Dokument entkräften kann. Ich darf Ihr Augenmerk auf Seite 2 lenken. Auf Seite 2 im Paragraphen 3 in der dritten Zeile steht: »...wurden 1300 ausländische Zivilarbeiter, Offiziere und Unteroffiziere und so weiter...« Aus diesen Worten »Zivilarbeiter...«

OBERST AMEN: Angeklagter, mich interessiert hauptsächlich Absatz 2, der die Tatsache enthält, daß der Aussteller des Affidavits zwei »Kugel«-Befehle sah, die Ihre Unterschrift trugen. Stimmt das Ihres Wissens nach, oder stimmt das nicht?


KALTENBRUNNER: Nein, ich habe es gestern erklärt und ich wiederhole es heute unter meinem Eid wieder, daß mir diese »Kugel«-Befehle nicht bekannt gewesen sind. Um auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Beweiskraft des Dokuments eingehen zu können, muß ich persönlich meine Argumentation dort einsetzen, wo die Anklage am augenfälligsten Unrecht hat, und dies ist etwa in der dritten Zeile des Paragraphen 3. Dort hat dieser Zeuge, der eine ganz andere Unterschrift hat, als die übrige Erklärung geschrieben ist – ich darf das Gericht auf diesen Umstand besonders hinweisen – der Zeuge hat ganz vergessen, daß dieser »Kugel«-Befehl, es ist ja sein Wortlaut hier oft verlesen worden, sich auf Offiziere und Unteroffiziere bezieht, und nicht auf Zivilarbeiter. Wie konnte daher mit einer falschen Befehlsunterlage ein solcher Vorgang überhaupt zustande kommen? Ich kann ja nicht mit dem Zivil-Paragraphen 820 des BGB ein Todesurteil wegen Mord zum Beispiel fällen, und ich kann auch nicht auf Grund eines »Kugel«-Befehls Zivilarbeiter in ein Lager einsperren lassen. Das hat dieser Zeuge in der Eilfertigkeit, gefällig zu sein, vergessen.

Ich glaube auch nicht, daß dieser Mann jemals ein Dokument gesehen hat, welches meine Unterschrift getragen hat. Es ist mir auch niemals ein solches Dokument vorgelegt worden.

[379] Wiederum muß ich bitten, diesen Zeugen – und ich bin überzeugt, es kommen noch mehrere aus dem Komplex Mauthausen – alle diese Zeugen hier vorzuweisen und darüber zu befragen, wie ihre Erklärungen zustande gekommen sind.


OBERST AMEN: Angeklagter! Wissen Sie noch, was der Zeuge Wisliceny ausgesagt hat in Bezug auf Ihre Beteiligung an dem Zwangsarbeiterprogramm an den Verteidigungsanlagen bei Wien?


KALTENBRUNNER: Ich bin noch nicht fertig gewesen mit der letzten Frage. Entschuldigen Sie, ich muß aber noch etwas Wesentliches zu dieser Sache nachtragen.


OBERST AMEN: Ich dachte, Sie wären damit fertig?


KALTENBRUNNER: Ich dachte es zunächst auch, aber es ist mir noch etwas Wichtiges eingefallen.


OBERST AMEN: Gut.


KALTENBRUNNER: Es ist noch sehr erheblich, darauf zu verweisen, was ich gestern hinsichtlich des »Kugel«-Befehls gesagt habe. Ich habe erklärt, daß sie im Dezember oder Januar 1944/45 mir bekanntgeworden sind, und wie ich dazu und dagegen Stellung genommen habe. Auch diese Umstände machen es erklärlich, daß ich nicht kurz vorher sie selbst habe unterschreiben können, es ist aber auch vollkommen unmöglich, daß ein Kaltenbrunner einen »Kugel«-Befehl unterschreibt, von dem hier für die Anklage feststeht, daß er seit 1941 bereits von Hitler unterschrieben war. Aus diesem Grunde wollte ich noch abschließend hierzu Stellung nehmen.

Und jetzt bitte ich, mir nunmehr die nächste Frage zu wiederholen.


OBERST AMEN: Ich verweise Sie auf die Aussage von Wisliceny in Bezug auf Ihre Beteiligung an dem Zwangsarbeiterprogramm an den Verteidigungsanlagen bei Wien. Sind Sie damit, was er diesem Gerichtshof sagte, vertraut?


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Nun, dann will ich es Ihnen verlesen, es ist ganz kurz:

»Frage: Was geschah mit den in Budapest verbliebenen Juden?

Antwort: Im Oktober, November 1944 wurden von diesen Juden etwa 30000, vielleicht noch ein paar tausend mehr, herausgenommen und nach Deutschland verbracht. Sie sollten beim Bau des sogenannten Südostwalles, einer Verteidigungsstellung in der Nähe von Wien, als Arbeitskräfte eingesetzt werden. Es handelte sich meistens dabei um Frauen... Ein großer Teil dieser Menschen ist dann in den sogenannten Arbeitslagern in Niederdonau an Entkräftung und Seuchen [380] gestorben. Ein geringer Prozentsatz, etwa 12000, wurde nach Wien und die Umgebung von Wien gebracht, und ein Transport von ungefähr 3000 ging nach Bergen-Belsen und von da in die Schweiz. Das waren Juden, die im Zuge der Verhandlungen mit dem Joint aus Deutschland herausgelassen wurden.«

Nun, Angeklagter, erinnern Sie sich, daß Sie mit dem Bürgermeister der Stadt Wien einen Briefwechsel hatten, der sich auf die Zuteilung dieser Zwangsarbeiter in der Stadt Wien bezog?

KALTENBRUNNER: Ich habe niemals einen Brief an den Bürgermeister von Budapest geschrieben. Ich würde sehr darum bitten, mir einen solchen Brief zu zeigen.

OBERST AMEN: Ich habe nicht Budapest gesagt, ich sagte der Bürgermeister der Stadt Wien, wenigstens wollte ich das, wenn ich es nicht tat.


KALTENBRUNNER: Ich erinnere mich auch nicht, mit dem Bürgermeister von Wien korrespondiert zu haben, sondern ich glaube sagen zu können, daß die Grenzbefestigungen, um die es sich hier handeln muß, nicht der Stadt Wien, sondern dem Gau Niederdonau unterstanden sind. Denn ich weiß nicht, daß Wien eine gemeinsame Grenze mit Ungarn hatte.

OBERST AMEN: Schön, Sie haben schon ausgesagt, daß Sie mit einer Beteiligung an diesem Zwangsarbeiterprogramm nichts zu tun hatten, nicht wahr?


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN: Gut.

Ich bitte, dem Angeklagten das Dokument 3803-PS, das die Nummer US-802 erhält, vorzulegen.

Ich verweise Sie auf die ersten drei Absätze. Sie werden bemerken, daß der Brief von Ihnen selber stammt und wie folgt lautet:

»An den Herrn Bürgermeister der Stadt Wien, SS-Brigadeführer Blaschke.

Betrifft: Zuteilung von Arbeitskräften für kriegswichtige Arbeiten der Stadt Wien.

Bezug: Dein Schreiben vom 7. Juni 1944.

Lieber Blaschke! Aus den von Dir – in gleicher Angelegenheit hat mir übrigens SS-Brigadeführer Dr. Dellbruegge geschrieben – angeführten besonderen Gründen habe ich inzwischen angeordnet, einige Evakuierungstransporte nach Wien/Straßhof zu leiten.

Es handelt sich zunächst um 4 Transporte mit etwa 12000 Juden, die bereits in den nächsten Tagen in Wien eintreffen. [381] Nach den bisherigen Erfahrungen werden bei diesen Transporten schätzungsweise etwa 30 % (im vorliegenden Fall etwa 3600) an arbeitsfähigen Juden anfallen, die unter Vorbehalt ihres jederzeitigen Abzuges zu den in Rede stehenden Arbeiten herangezogen werden können. Daß nur ein gut bewachter, geschlossener Arbeitseinsatz und eine gesicherte lagermäßige Unterbringung in Betracht kommen kann, liegt auf der Hand und ist unbedingte Voraussetzung für die Bereitstellung dieser Juden.

Die nichtarbeitsfähigen Frauen und Kinder dieser Juden, die sämtlich für eine Sonderaktion bereitgehalten und deshalb eines Tages wieder abgezogen werden, müssen auch tagsüber in dem bewachten Lager verbleiben.

Weitere Einzelheiten bitte ich mit der Staatspolizeistelle Wien – SS-Obersturmbannführer Dr. Ebner und SS-Obersturmbannführer Krumey vom Sondereinsatzkommando Ungarn, der sich zur Zeit in Wien aufhält – zu besprechen.

Ich hoffe, daß Dir diese Transporte bei Deinen vordringlichen Arbeitsvorhaben eine Hilfe sein werden und verbleibe mit

Heil Hitler!

Dein Kaltenbrunner.«

Nun, erinnern Sie sich an diese Mitteilung?

KALTENBRUNNER: Nein.

OBERST AMEN: Verneinen Sie es, den Brief geschrieben zu haben?


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN: Nun, ich glaube, diesmal, Angeklagter, steht Ihre eigene Unterschrift unter dem Original dieses Briefes. Haben Sie das Original?


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN: Ist das nicht Ihre Unterschrift?


KALTENBRUNNER: Nein, das ist nicht meine Unterschrift. Es ist eine Unterschrift entweder in Tinte oder in Faksimile; aber es ist nicht die meinige.


OBERST AMEN: Angeklagter, ich will Ihnen Beispiele Ihrer Unterschrift zeigen, die Sie während Ihrer Verhöre gegeben haben, und ich bitte Sie, mir zu sagen, ob das nun Ihre Unterschriften sind oder nicht.


KALTENBRUNNER: Ich habe Hunderte von solchen Unterschriften bereits abgegeben, und ich bin überzeugt, daß sie stimmen werden; dies mit Bleistift unterschriebene Dokument ist von mir unterfertigt.


[382] OBERST AMEN: Nun, wollen Sie sie irgendwie anzeichnen, so daß der Gerichtshof sich die Unterschriften ansehen kann, von denen Sie zugeben, daß sie die Ihrigen sind, und sie mit der Unterschrift auf diesem Dokument 3803-PS, US-802 vergleichen kann?


KALTENBRUNNER: Die auf diesen Papieren mit Bleistift geschriebenen Unterschriften stammen von mir, sind meine eigenen.


OBERST AMEN: Alle?


KALTENBRUNNER: Alle drei.


OBERST AMEN: Gut.


KALTENBRUNNER: Aber nicht die mit Tinte geschriebenen.


OBERST AMEN: Sehr gut.


[Die Dokumente werden dem Gerichtshof unterbreitet.]


OBERST AMEN: Soll ich fortfahren, Euer Lordschaft?

VORSITZENDER: Einen Augenblick, bitte.

Fahren Sie fort, Oberst Amen!


OBERST AMEN: Angeklagter, Sie haben die Beweise über die Errichtung des Warschauer Ghettos und die Räumung des Ghettos gesehen.


VORSITZENDER: Gehen Sie zu anderen Dokumenten über?


OBERST AMEN: Jawohl, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Wir werden die Sitzung lieber für zehn Minuten unterbrechen.

[Pause von 10 Minuten.]


DR. THOMA: Herr Präsident, ich muß in den allernächsten Tagen mit meinem Beweisverfahren beginnen und weiß noch nicht, ob mein Dokumentenbuch 1 genehmigt wird. Ich bitte mir zu sagen, an welchem Tag oder zu welcher Stunde darüber verhandelt werden kann.


[Kurze Pause.]


VORSITZENDER: Dr. Thoma, der Gerichtshof glaubt, daß je nachdem, was Sie zu sagen haben, morgen um 12.30 Uhr, das ist Sonnabend vormittag, die richtige Zeit wäre, zu der wir die Zulässigkeit Ihrer Dokumente entscheiden können.

DR. THOMA: Ich danke schön.


OBERST AMEN: Hoher Gerichtshof! Ich möchte noch einen Augenblick auf das Dokument 3803-PS mit der Unterschrift des Angeklagten zurückkommen.

Angeklagter, haben Sie das Original dieses Beweisstücks vor sich?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


[383] OBERST AMEN: Wollen Sie sich die Unterschrift ansehen und mir sagen, ob Sie nicht handschriftlich gerade über der Unterschrift die Buchstaben »Dein« finden?


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN: So wie ich es verstehe, bedeutet das Wort »Dein« einen intimen Ausdruck, der nur unter eng befreundeten Personen üblich ist; ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Es gibt im Deutschen nur zwei Phrasen in der Unterschrift, entweder »Ihr« oder »Dein«. »Dein« unterschreibt man dann, wenn man mit jemand das Du-Wort wechselt, also mit jemandem, mit dem man befreundet ist. Ich bin mit dem Bürgermeister von Wien, Blaschke, befreundet und offensichtlich...


OBERST AMEN: Richtig, nun wäre es nicht absolut lächerlich und undenkbar, daß ein Stempel oder ein Faksimile hergestellt würde, nicht nur mit der Unterschrift, sondern auch dem Worte »Dein« über der Unterschrift?


KALTENBRUNNER: Das wäre mindestens unsinnig, das gebe ich ohne weiteres zu, aber ich habe ja auch nicht gesagt, daß es eine Faksimile-Unterschrift sein muß. Sondern ich habe erklärt, es ist nicht meine Unterschrift, und daß sie entweder ein Faksimile ist oder sie ist mit einer anderen Unterschrift daruntergesetzt worden. Der Verfasser des Briefes ist – Sie ließen mich dabei nicht aussprechen – wie aus der Chiffre links oben hervorgeht, in der Abteilung IV a, 4 b zu suchen. Im gesamten Amt und jedem Menschen im Großdeutschen Reich ist es bekannt gewesen, daß der Bürgermeister von Wien, Blaschke, und ich schon aus der gemeinsamen Wiener politischen Tätigkeit her seit vielleicht zehn Jahren das Du-Wort gewechselt haben und als Du-Freunde bekannt sind. Wenn ich zum Beispiel also von Berlin abwesend gewesen bin, und der Brief war eilbedürftig, ich nehme das aus seinem Inhalt an, so hat sicherlich der Beamte es für gerechtfertigt befunden, diese Floskel darunterzuschreiben. Ich habe ihn dazu nicht ermächtigt. Es ist und bleibt von ihm natürlich eine Unmöglichkeit. Aber so allein kann ich es mir vorstellen.


OBERST AMEN: Nun, Angeklagter, endlich geben Sie zu, daß es nicht eine Faksimile-Unterschrift ist, nicht wahr?


KALTENBRUNNER: Es ist ganz ungewöhnlich, einen Stempel mit »Dein« zu schneiden, es wäre vollkommen unmöglich, also hat der Beamte selbst diese Unterschrift darunter gesetzt. Daß ich mit Blaschke per Du bin, ist jedem bekannt, daher mußte er auch das Wort »Dein« darunter schreiben, wenn es schon meine Unterschrift ist. [384] Dann, bitte sehen Sie sich auch die Zahl 30 oben an, Sie werden aus vielen meiner Schriftproben entnehmen können, daß ich bestimmt nicht so schreibe.


OBERST AMEN: Angeklagter, ist es nicht genau so lächerlich anzunehmen, daß jemand, ein Beamter, wie Sie ihn nennen, der einen solchen Brief in Ihrem Namen unterschreibt, wagen würde, Ihre Unterschrift nachzuahmen?


KALTENBRUNNER: Das nicht, aber Herr Ankläger, es wäre selbstverständlich, einem Oberbürgermeister von Wien und einem Mann gegenüber, von dem auch dieser Beamte vielleicht genau weiß, daß ich mit diesem Blaschke per »Du« bin, mit Maschinenschrift meinen Namen unter einen persönlicher gehaltenen Brief gesetzt hätte. Das wäre ebenso unmöglich. Er hatte aber, wenn ich nicht in Berlin bin, nur die zwei Möglichkeiten, entweder mit Maschine zu schreiben, oder so zu tun, als ob Kaltenbrunner hier gewesen wäre.


OBERST AMEN: Ist es nicht so, Angeklagter, daß Sie einfach hier über Ihre Unterschrift unter diesem Brief lügen, genau so, wie Sie über fast alles andere, worüber Sie Zeugnis abgelegt haben, den Gerichtshof angelogen haben? Ist das nicht eine Tatsache?


KALTENBRUNNER: Herr Ankläger, ich bin diese Beleidigungen, die Sie mir jetzt mit dem Wort »Lüge« ins Gesicht schleudern, seit einem Jahr gewohnt. Ich bin seit einem Jahr in Hunderten von Verhören hier und in London mit diesem und noch viel ärgeren Schimpfworten belegt worden. Meine Mutter, die im Jahre 1943 gestorben ist, ist eine Hure genannt worden, und Dutzende ähnliche Sachen sind geäußert worden. Mir ist diese Bezeichnung nicht neu, aber ich möchte Ihnen erklären, daß ich in einer Angelegenheit, wie diese hier, bestimmt nicht die Unwahrheit sprechen werde, wenn ich dem Gericht gegenüber in viel größeren Dingen die Glaubwürdigkeit beanspruche.


OBERST AMEN: Ich stelle mich auf den Standpunkt, Angeklagter, daß, wenn Ihre Aussage so direkt im Gegensatz zu den von zwanzig bis dreißig anderen Zeugen und noch viel mehr Dokumenten steht, es kaum glaubhaft ist, daß Sie die Wahrheit sprechen und daß jeder Zeuge und jedes Dokument falsch oder unwahr sein sollte. Finden Sie das nicht auch?


KALTENBRUNNER: Nein, das kann ich deshalb nicht zugeben, weil ich bisher das Gefühl haben muß, daß jedes von Ihnen mir gegenüber heute produzierte Dokument von mir auch sofort bei der ersten Sicht in den wichtigsten Gründen widerlegt werden konnte. Und ich bitte Sie und hoffe, auch beim Gericht Erfolg zu haben, daß ich dann auch noch auf die einzelnen Dinge und mit dem einzelnen Zeugen in nähere Berührung gebracht werde, damit ich mich dagegen zu Ende wehren kann.

[385] In dem gesamten Voruntersuchungsverfahren hat Ihr Herr Mitarbeiter stets meine Person restlos falsch gesehen und geglaubt, daß ich um Kleinigkeiten oder um kleine Umstände streite oder rechte. Der Begriff eines ökonomischen Prozeßverfahrens ist mir ja in dieser Form unbekannt gewesen. Hätte er sich in großen Zügen mit mir über wirkliche echte Wahrheitsfindung unterhalten, ich glaube, er wäre auch auf bedeutend größere und wichtigste Zusammenhänge rascher gekommen.

Ich bin vielleicht der einzige Angeklagte, der vor allen sofort erklärte, als am Tage der Anklageüberreichung gesagt worden ist, und als er gefragt wurde: Sind Sie bereit, auch weiterhin der Staatsanwaltschaft Aussagen zu machen?, habe ich sofort und mit meiner Unterschrift – bitte produzieren Sie sie – erklärt: Ich stelle mich ab heute nach Anklageüberreichung der Staatsanwaltschaft zu jeder Auskunft zur Verfügung. Ist es nicht so? Bestätigen Sie es bitte? Der Herr dort hat mich ja vernommen!


[Der Angeklagte deutet auf einen Dolmetscher.]


Ich hätte bis heute, also noch weitere fünf Monate, der Staatsanwaltschaft jede Auskunft auf jede Frage gegeben. Ich bin nicht mehr gefragt worden.

VORSITZENDER: Angeklagter! Sie müssen versuchen, sich etwas zurückzuhalten. Und wenn Sie das Licht sehen, sprechen Sie langsamer, Sie wissen doch Bescheid über die Lampe, nicht wahr?

OBERST AMEN: Ist es nicht eine Tatsache, Angeklagter, daß Sie bei Ihrem letzten Verhör erklärten, daß Sie den Wunsch hätten, nicht mehr verhört zu werden, da die Fragen so abgefaßt seien, daß sie der Anklagebehörde mehr Hilfe leisteten als Ihrem Fall, und daß Ihnen gesagt wurde, in diesem Falle würden Sie nicht weiter verhört werden; daß man Sie auch davon unterrichtet hat, daß weitere Dokumente und weiteres Material vorhanden seien, das man Ihnen noch nicht vorgelegt habe; ferner, daß Sie, falls Sie es wünschten, zu irgendeiner Zeit darauf zurückzukommen und zu diesen Dingen weiter verhört zu werden, Sie dies Ihren Anwälten sagen und eine Mitteilung senden sollten, und daß die Untersuchungsbehörde Sie gern weiterverhören würde. Ist das nicht eine Tatsache? Ja oder nein?


KALTENBRUNNER: So war es nicht, sondern ich habe diese Äußerung wiederholt bei Verhören abgegeben zu Einzeltatsachen und an diesem Abend, es war sehr spät, abends 8.00 Uhr etwa – ich kann den Raum genau beschreiben –. Ich wurde aus dem Raum herausgeführt. Ich glaube, dieser Dolmetscher, den ich diesen Morgen hier gesehen habe, ist an einer langen Tafel gesessen und noch zwei oder drei Beamte. Sie haben gesagt: Sie haben heute die Anklageschrift erhalten. Und ich sagte: Jawohl. Sie sagten: Haben[386] Sie zur Kenntnis genommen, Sie werden mit dem Generalsekretär nunmehr über die Verteidigung zu sprechen haben. Wollen Sie weiterverhört werden? Worauf ich erklärt habe: Jawohl, ohne weiteres, ich stelle mich jederzeit zur Verfügung. Worauf mich dieser Offizier hier vollkommen entgeistert angesehen hat, weil ihm diese Erklärung ganz unerwartet gekommen ist. Offensichtlich haben alle anderen vordem erklärt: Nein, wir sind froh, daß dieses Verhör aufhört und wir uns nun mit unserer Verteidigung beschäftigen können.


OBERST AMEN: Nun, Angeklagter, will ich Ihnen das Protokoll Ihres letzten Verhörs vorlesen. Nach einer Frage darüber, ob die Aussagen Ihnen genügend nützten, so daß sie Sie fortsetzen wollten, sagten Sie das Folgende:

»Antwort:... Dies wäre mindestens ebenso wichtig für meine Verteidigung, wie das Material, das der Anklagebehörde hilft und über das der verhörende Beamte mich schon wiederholt befragt hat. Des halb habe ich das Gefühl, daß ich immer noch in der Hand der Anklagebehörde bin und nicht in der Hand eines Richters, der mit dem Vorverhör betraut ist. Da mir die Anklageschrift überreicht worden ist, finde ich mich nun in dem Zustand der Vorbereitung meiner Verteidigung, und ich halte es nicht für richtig, daß Sie weiterhin nach Material suchen, das mich belastet.

Bitte betrachten Sie dies nicht als eine Kritik oder eine Zurückweisung, da ich nicht über das Verfahren in diesen Verhören unterrichtet worden bin und ich es nicht kenne. Aber, soweit ich über das rechtliche Verfahren unterrichtet bin, ist dieser Zustand nicht korrekt. Ich hatte nie die Möglichkeit, Zeugen gegenüberzustehen und sie daran zu erinnern, daß dieses und jenes anders geschehen ist...« und so weiter.

»Frage: Ist Ihre Erklärung in der Form eines Einwands gegen weitere Verhöre abgegeben?

Antwort: In diesem Sinne, wie ich es jetzt gesagt habe. Falls die Möglichkeit besteht, Zeugen gegenübergestellt zu werden und irgend etwas hinsichtlich Aussagen zu meinen Gunsten zu tun, dann würde ich gerne fortsetzen. Aber auch hier habe ich das Gefühl, daß es besser wäre, dies während des Beweisverfahrens im Prozeß selbst zu tun. Ich glaube, ich sollte dies erst mit meinem Anwalt besprechen.

Frage: Gut, wenn bei Ihnen die Frage entstanden ist, ob Sie im Verhör durch die Hauptanklagebe hörde der Vereinigten Staaten beim Internationalen Gerichtshof fortfahren sollen, dann glaube ich, sprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt. Man hat Sie niemals zu antworten gezwungen, weder vor noch nach Überreichung der Anklageschrift. Ich[387] denke, Sie werden zugeben, daß Sie in jeder Hinsicht fair behandelt wurden.«

Stimmt das?

KALTENBRUNNER: Ja, Herr Anklagevertreter, das ist ja genau die Bestätigung dessen, was ich sage. In dem, was Sie hier vorgelesen haben, steht ja drinnen, daß ich nicht einverstanden war mit dem plötzlichen Aufhören der Besprechungen und Vernehmungen, daß ich gesagt habe, daß ich nie Gelegenheit habe, mit den Zeugen zu sprechen, die mir vorgestellt werden.

Es ist eine Bestätigung dafür, daß ich Sie gebeten habe, mir die Zeugen gegenüberzustellen, um mit Ihnen zu sprechen. Daß ich dabei natürlich auch gesagt habe, ich bin froh, wenn ich jetzt an die Ausarbeitung der Verteidigung gehen kann, das kann ich keineswegs leugnen, das ist ja auch so gewesen. Aber ich habe doch in einer so langen Erklärung, welche mir in dieser Formulierung nicht vorgelegt wurde, selbstverständlich nicht, wie kein einziges Verhör oder höchstens zwei, drei, nicht gesagt, ich stelle mich nicht mehr zur Verfügung, sondern sogar ausdrücklich sagte ich – diese Wendung haben Sie wiederum vorgelesen –, daß ich mich zur Verfügung halte.


OBERST AMEN: Nun, Angeklagter, gehen wir zum Warschauer Ghetto über. Wissen Sie noch aus den vor diesem Gerichtshof gemachten Aussagen, daß 400000 Juden zuerst in das Ghetto gebracht wurden, und daß zum Schluß SS-Truppen etwa 56000 entfernten, von denen über 14000 getötet wurden? Erinnern Sie sich an diese Zeugenaussage?


KALTENBRUNNER: An diese Aussage erinnere ich mich im einzelnen nicht, aber was ich von dieser Sache weiß, habe ich heute bereits bekundet.


OBERST AMEN: Einen Augenblick. Wußten Sie, daß praktisch alle diese 400000 Juden in der Vernichtungsanlage von Treblinka ermordet wurden? Wußten Sie das?


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Was hatten Sie mit der endgültigen Vernichtung des Warschauer Ghettos zu tun? Nichts, wie üblich?


KALTENBRUNNER: Ich hatte damit nichts zu tun, das habe ich hier schon erklärt.


OBERST AMEN: Ich bitte, dem Zeugen das Dokument 3840-PS vorzulegen, das nunmehr Beweisstück US-803 wird. Kannten Sie Karl Kaleske?

KALTENBRUNNER: Nein, der Name ist mir nicht bekannt.


OBERST AMEN: Hilft es Ihrem Gedächtnis, wenn ich Ihnen andeute, daß er der Adjutant des Generals Stroop war?


[388] KALTENBRUNNER: Ich kenne den Adjutanten des Generals Stroop nicht; den Namen, den Sie mir gesagt haben, »Kaleske«, kenne ich nicht.


OBERST AMEN: Sehen wir uns doch sein Affidavit einmal an. Haben Sie es vor sich?


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN:

»Ich heiße Karl Kaleske. Ich war Adjutant zu Dr. von Sammern-Frankenegg vom Sommer 1942 bis April 1943, während er SS- und Polizeiführer von Warschau war. Ich wurde dann Adjutant zu SS- und Polizeiführer Stroop bis August 1943. Die Aktion gegen das Warschauer Ghetto wurde geplant, während von Sammern-Frankenegg SS- und Polizeiführer war. General Stroop übernahm den Befehl am Tage, an dem die Aktion anfing. Die Funktion der Sicherheitspolizei während der Aktion gegen das Warschauer Ghetto war, die SS-Truppen zu begleiten. Eine bestimmte Anzahl von SS-Truppen bekamen die Aufgabe, eine Straße zu räumen. Bei jeder SS-Gruppe waren 4 bis 6 Sicherheitspoli zisten, denn sie kannten das Ghetto sehr gut. Diese Sicherheitspolizeileute unterstanden Dr. Hahn, Kommandeur der Sicherheitspolizei von Warschau. Hahn erhielt seine Befehle nicht von dem SS- und Polizeiführer von Warschau, sondern direkt von Kaltenbrunner von Berlin. Dieses bezieht sich nicht nur auf die Ghettoaktion, sondern alle Angelegenheiten. Öfters kam Dr. Hahn auf unsere Dienststelle und sagte dem SS- und Polizeiführer, daß er diesen oder jenen Befehl von Kaltenbrunner erhalten hätte, über dessen Inhalt er nur den SS- und Polizeiführer informieren wollte. Er würde dies nicht bei jedem Befehl tun, aber nur bei bestimmten einzelnen.

Ich erinnere mich an den Fall der 300 ausländischen Juden, die im Polski-Hotel von der Sicherheitspolizei gesammelt wurden. Am Ende der Ghettoaktion befahl Kaltenbrunner der Sicherheitspolizei, diese Leute abzutransportieren. In meiner Zeit in Warschau hatte die Sicherheitspolizei alle Angelegenheiten betr. der Untergrund in ihrer Hand. Die Sicherheitspolizei bearbeitete diese Angelegenheiten unabhängig von dem SS- und Polizeiführer und erhielt ihre Befehle von Kaltenbrunner von Berlin. Als der Führer der Untergrund in Warschau im Juni oder Juli 1943 gefangengenommen wurde, wurde er direkt zu Kaltenbrunner in Berlin geflogen.«

Sind diese Erklärungen wahr oder falsch, Angeklagter?

[389] KALTENBRUNNER: Diese Erklärungen stimmen restlos nicht.

OBERST AMEN: Genau wie alle die anderen Erklärungen aller anderen Personen, die Ihnen heute vorgelesen worden sind? Nicht wahr?


KALTENBRUNNER: Diese Erklärung stimmt nicht und kann widerlegt werden.


OBERST AMEN: Das haben Sie von allen anderen Erklärungen gesagt, die ich Ihnen heute vorgelesen habe, nicht wahr?


KALTENBRUNNER: Herr Anklagevertreter, ich muß...


OBERST AMEN: Ist das so?


KALTENBRUNNER: Ja, wenn Sie mir falsche Anwürfe entgegenhalten, muß ich erklären, sie seien falsch. Ich kann nicht deshalb, weil sich die Anklagevertretung in der Bestimmung desjenigen, der hier Himmler zu repräsentieren hat, irrt, plötzlich zu allem ja sagen, was Sie mir vorwerfen.


OBERST AMEN: Gut, setzen Sie fort und sagen Sie alles, was Sie sagen wollen!


KALTENBRUNNER: Ich bitte hier, sich an das zu erinnern, was ich über die Zuständigkeit und das Un terstellungsverhältnis aller Höheren SS- und Polizeiführer in den besetzten Gebieten bereits gesagt habe. Sie sind alle unmittelbar Himmler unterstanden. Unter dem Höheren SS- und Polizeiführer stand der SS- und Polizeiführer eines kleineren Gebietes. Ihnen zugeteilt und unter ihrem ausschließlichen Befehlsverhältnis standen die Zweige Ordnungspolizei und die Zweige Sicherheitspolizei. Der gesamte Apparat, der somit im besetzten Gebiet in Tätigkeit war, ist von der Befehlsgebung der Reichszentralstelle ausgeschlossen gewesen.

Es sind ja Männer hier, die diese meine Angabe restlos bestätigen müssen. Es ist hier vernommen worden ein Bach-Zelewski, der sich nur in den besetzten Gebieten aufgehalten hat und diese Verhältnisse kennt. Es ist hier ein Angeklagter Frank, der mit einem solchen Höheren SS- und Polizeiführer, der später auch sein Staatssekretär wurde, zu arbeiten hatte.


OBERST AMEN: Ihr Verteidiger kann diese Leute vorladen. Ich frage Sie nur, ob dieses Dokument richtig oder falsch ist, und dann ersuche ich Sie, darüber jede kurze, sachliche Erklärung zu geben, die Sie für nötig halten.


KALTENBRUNNER: Dieses Dokument stimmt nicht...

OBERST AMEN: Wir verfügen über potentielle Zeugen in ganz Deutschland, und wir alle wissen, daß die Mehrzahl dieser Angeklagten Kenntnisse von den meisten dieser Angelegenheiten hat, aber darüber befrage ich Sie ja nicht.

[390] Ich frage Sie ausschließlich, ob der Inhalt dieses Schriftstückes richtig oder falsch ist, und Sie sagten, es sei falsch. Nun, wollen Sie darüber etwas aussagen?


KALTENBRUNNER: Es stimmt nicht und dieser Zeuge beherrscht nicht...


OBERST AMEN: Nun, das haben Sie schon sechsmal gesagt.


KALTENBRUNNER:... diese Verhältnisse.


OBERST AMEN: Wie steht es mit General Stroop? Wußte er etwas davon?


KALTENBRUNNER: Ja, wenn er SS- und Polizeiführer in Warschau gewesen ist, und Sie haben mir auch hier sein Tagebuch und seinen Filmbericht vorgeführt, selbstverständlich. Stroop ist ja dem dortigen Höheren SS- und Polizeiführer unterstanden, und Stroop hat ja auch diese Aktion auf den Befehl Himmlers über den Höheren SS- und Polizeiführer durchzuführen gehabt.


OBERST AMEN: Stroop war ein recht guter Freund von Ihnen, nicht wahr?


KALTENBRUNNER: Ich habe Stroop vielleicht in meinem ganzen Leben zwei oder drei Male gesehen bei Reichsführer Himmler draußen.


OBERST AMEN: Nun, wenn Stroop hier wäre, dann wäre er wenigstens in der Lage, die Wahrheit über diese Angelegenheit des Warschauer Ghettos zu sagen. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Er müßte mindestens damit bestätigen, daß er dem Höheren SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement unterstanden hat und nicht mir. Ich wäre sehr froh, wenn er das sofort bestätigen würde. Aus Ihrem Wort muß ich ja annehmen, daß er sich hier befindet.


OBERST AMEN: Nun, er ist nicht hier in Haft, aber glücklicherweise besitzen wir ein Affidavit von ihm gerade über die Dinge, über die ich Sie jetzt befrage.

Ich bitte, dem Angeklagten Dokument 3841/PS vorzulegen, das Beweisstück US-804 wird.

Wir werden ausfindig machen, ob Stroop bestätigt, was Sie dem Gericht zu erzählen versuchen. Werden Sie gelten lassen, was Stroop sagt, Zeuge?


KALTENBRUNNER: Ich habe das noch nicht gelesen.

OBERST AMEN: Nun, da Sie aber Stroop kennen und ebenso die Stellung, die er innehatte, zweifeln Sie nicht daran, daß er über die Geschehnisse im Warschauer Ghetto die Wahrheit sagen würde. Läuft das, was Sie gerade sagten, nicht darauf hinaus?


[391] KALTENBRUNNER: Die Wahrheit einer Aussage eines Zeugen ist an verschiedenen Stellen schon mit Recht bezweifelt worden. Da ich aber das Dokument noch nicht kenne, kann ich zu der Aussage Stroop noch nicht Stellung nehmen.


OBERST AMEN: Gut, dann werden wir es verlesen.

»Ich heiße Jürgen Stroop. Ich war der SS- und Polizeiführer von dem Distrikt Warschau vom 17. oder 18. April 1943 bis zum Ende August 1943. Die Aktion gegen das Warschauer Ghetto wurde von meinem Vorgänger, SS-Oberführer Dr. von Sammern-Frankenegg geplant. Am Tage, an dem die Aktion anfing, übernahm ich den Befehl und von Sammern-Frankenegg erklärte mir, was zu machen ist. Er hatte den Befehl von Himmler vor sich und außerdem erhielt ich ein Fernschreiben von Himmler, das mir den Befehl gab, das Warschauer Ghetto zu räumen und dem Erdboden gleichzumachen. Um dies durchzuführen, hatte ich zwei Waffen-SS-Bataillone, 100 Wehrmachtleute, Einheiten der Ordnungspolizei und 75 bis 100 Sicherheitspolizeileute. Die Sicherheitspolizei war schon einige Zeit im Warschauer Ghetto aktiv gewesen und während diesem Programm war ihre Funktion, SS-Einheiten zu begleiten, in Gruppen zu sechs oder acht, als Führer und Sachverständige in Ghettoangelegenheiten. Obersturmbannführer, Dr. Hahn war Kommandeur der Sicherheitspolizei von Warschau zu dieser Zeit. Hahn gab der Sicherheitspolizei ihre Befehle über ihre Aufgabe in dieser Aktion. Diese Befehle wurden Hahn nicht von mir gegeben, aber kamen an ihn von Kaltenbrunner in Berlin. Als SS- und Polizeiführer von Warschau gab ich der Sicherheitspolizei keine Befehle. Alle Befehle kamen an Hahn von Kaltenbrunner von Berlin. Zum Beispiel, im Juni oder Juli desselben Jahres war ich mit Hahn in Kaltenbrunners Dienstzimmer und Kaltenbrunner sagte mir, daß, während Hahn und ich zusammenarbeiten müssen, müssen alle grundsätzlichen Befehle an die Sicherheitspolizei von ihm in Berlin kommen.

Nachdem die Leute aus dem Ghetto herausgenommen wurden, eine Anzahl von 50 bis 60000, wurden sie an den Bahnhof gebracht. Die Sicherheitspolizei hatte absolute Aufsicht über diese Leute und hatte den Abtransport von diesen nach Lublin unter sich.

Unmittelbar, nachdem die Ghettoaktion fertig war, waren ungefähr 300 ausländische Juden im Polski-Hotel gesammelt. Diese Leute sind teilweise vor der Aktion hier gewesen, teilweise während der Aktion hierher gebracht worden. Kaltenbrunner befahl Hahn, diese Leute abzutransportieren. Hahn [392] selbst sagte nur, daß er diesen Befehl von Kaltenbrunner erhielt.

Alle Exekutionen wurden vom Reichssicherheitshauptamt, Kaltenbrunner, angeordnet.

Ich habe diese Aussage durchgelesen und habe sie auch vollständig verstanden. Diese Aussage machte ich freiwillig und ohne Zwang. Ich schwöre vor Gott, daß ich die reine Wahrheit sage.

Jürgen Stroop.«

Sagen Sie nun, daß dieses Affidavit von Stroop wahr oder falsch ist?

KALTENBRUNNER: Es ist unwahr, und ich bitte, Stroop hierher zu bringen.

OBERST AMEN: Sie ersehen daraus, daß es, anstatt mit Ihrer Erzählung übereinzustimmen, im wesentlichen jede Einzelheit der Aussagen von Kaleske bestätigt, welcher damals der Adjutant Stroops war. Ist das nicht wahr, Angeklagter?


KALTENBRUNNER: Das stimmt insofern schon nicht, als der Zeuge Stroop schon einen Schritt näher kommt meiner Darstellung, indem er nämlich gleich auf Seite 1 erklärt, er habe diesen Befehl bezüglich des Warschauer Ghettos von Himmler bekommen, was der Zeuge Kaleske an keiner Stelle gesagt hat.


OBERST AMEN: Ich will das annehmen, Angeklagter.

KALTENBRUNNER: Das dürfte bei einer Befragung des Generals Stroop vollkommen klargestellt werden; daß Hahn selbstverständlich auch Befehle der Geheimen Staatspolizei aus Berlin bekommen hat, ob in dieser Sache, weiß ich nicht, weil selbstverständlich die Dienststellen der Sicherheitspolizei auch dem Amte IV, namentlich im Rechtshilfeverfahren, zur Verfügung zu stehen hatten. Aber worauf es hier, bei einer im Generalgouvernement und in Warschau durchgeführten Aktion ankommt, ist, in welchem Organisationskomplex hat sich dieser Vorgang vollzogen, und hierüber werden alle sachverständigen Zeugenaussagen müssen, daß dies im Befehlsbereich des Höheren SS- und Polizeiführers im Generalgouvernement, also nicht des Reichssicherheitshauptamtes gestanden hatte. Es ist vollkommen unrichtig, daß diese sicherheitspolizeilichen Kräfte in Warschau, wie zum Beispiel dieser Hahn, nicht dem SS- und Polizeiführer unterstanden wären.

Es kann ohne weiteres bestätigt und gefunden werden, daß alle Sicherheitspolizeidienststellen gerade bei einer solchen Aktion nur einem Führer unterstellt sein konnten, und das war der örtliche. Aber wenn Sie mir, Herr Ankläger, neuerdings die Gelegenheit geben, zu diesen Zeugenaussagen durch meinen Verteidiger noch [393] ausführlicher Stellung zu nehmen, so darf ich darauf durch geeignete Anregungen noch zurückkommen.


OBERST AMEN: Und nun, Angeklagter, verweise ich Sie auf das Dokument 3819-PS, das bereits als Beweisstück GB-306 vorhanden ist. Es handelt sich um das Protokoll einer Besprechung in der Reichskanzlei am 11. Juli 1944. Es wurde von Lammers unterzeichnet und war kürzlich vor diesem Gerichtshof Gegenstand der Zeugenaussage. Ich nehme an, daß Sie sich erinnern, dieser Besprechung beigewohnt zu haben.


KALTENBRUNNER: Ich weiß es noch nicht. Ich weiß nicht, welchen Gegenstand diese Sitzung hatte.


OBERST AMEN: Sie leugnen aber nicht, daß Sie anwesend waren, oder doch?


KALTENBRUNNER: Ich weiß es nicht. Ich sehe das Dokument das erstemal hier.


OBERST AMEN: Jetzt sehen Sie einmal auf Seite 12, Mitte. Der Satz, der mit den Worten anfängt: »In Paris, an dessen Evakuierung gedacht sei...«


DR. KAUFFMANN: Ich bitte nur um die Klärung der Frage, ob es nicht angemessener und richtiger gewesen wäre, wenn die Anklagebehörde den Zeugen Lammers über diesen Punkt vernommen hätte, als der Zeuge Lammers hier war.

VORSITZENDER: Ist dies Lammers vorgelegt worden?


OBERST AMEN: Offengestanden, Euer Lordschaft, ich weiß es nicht. Das Dokument ist vorgelegt und bezeichnet worden, doch bin ich nicht sicher, ob er darüber befragt wurde. – Sir David sagt, daß er das Dokument in dem Falle Keitel unterbreitete, unten auf Seite 9.


VORSITZENDER: Sehr gut, setzen Sie fort!


OBERST AMEN: Finden Sie die Stelle, Angeklagter?


KALTENBRUNNER: Ja, ich habe es gefunden.


OBERST AMEN:

»In Paris, an dessen Evakuierung gedacht sei, könnten 100000 bis 200000 Arbeiter erfaßt werden. In diesem Zusammenhang...«

KALTENBRUNNER: Nein, ich habe es noch nicht, Herr Anklagevertreter.

OBERST AMEN: Es ist gerade oberhalb des Absatzes, der beginnt: »Der Chef der Sicherheitspolizei Dr. Kaltenbrunner...« Können Sie diese Stelle finden?


KALTENBRUNNER: Ja, ich habe es jetzt.


[394] OBERST AMEN: Gut, nun gehen wir zu diesem Satz über:

»Der Chef der Sicherheitspolizei, Dr. Kaltenbrunner, erklärte sich auf Befragen des GBA für den Arbeitseinsatz bereit, die Sicherheitspolizei mit zur Verfügung zu stellen, wies aber auf deren zahlenmäßige Schwäche hin. Für ganz Frankreich habe er nur 2400 Mann zur Verfügung. Es sei fraglich, ob man mit diesen schwachen Kräften ganze Jahrgänge erfassen könne. Nach seiner Auffassung müsse das Auswärtige Amt einen stärkeren Einfluß auf die ausländischen Regierungen ausüben.«

Ist das eine wahrheitsgemäße Wiedergabe dessen, was sich bei dieser Sitzung abspielte, Angeklagter?

KALTENBRUNNER: Das kann ich dem Wortlaut nach nicht behaupten, aber ich darf hierzu folgendes aufklären: Es hat sich hier, nach der Einleitung auf Seite 1, um eine Chefbesprechung gehandelt. Unter Chefbesprechung versteht man nicht mich, deshalb, weil ich Chef des Reichssicherheitshauptamtes war, sondern unter Chefbesprechung sind oberste Reichsstellen und Ministerien an sich gemeint.

Es müßte durch Befragung des Zeugen Lammers festgestellt werden, ob ich aber im Auftrage des Reichsinnenministers und Chef der Deutschen Polizei Himmler hier anwesend gewesen bin. Das wäre möglich, und daß dies der Fall gewesen ist, daß ich im Auftrage Himmlers dort gewesen bin, scheint mir aus der Zahl hervorzugehen, die hier genannt wird, es heißt hier nämlich, daß nur 2400 Mann zur Verfügung stünden. Über eine solche Zahl hat weder die Sicherheitspolizei, noch der SD, noch beide zusammen jeweils verfügt, sondern es müssen damit alle Kräfte, auch die der Ordnungspolizei und kleinerer anderer Organisationen, die Himmler unterstanden haben, gemeint gewesen sein.

Es fehlt also zumindest das eine in dem Dokument, daß erklärt wird, Kaltenbrunner teilte im Auftrag Himmlers dessen Stellungnahme oder dessen Meinung mit. Das ist das mindeste, aber durch Befragen des Zeugen Lammers ist dies sicherlich aufzuklären.

Jedenfalls verweise ich darauf, daß es meine Meinung gewesen ist, in dieser Frage nicht hilfreich sein zu können, weil vorerst Verhandlungen des Auswärtigen Amtes und der zuständigen ausländischen das heißt Französischen Regierung notwendig seien. Die Maßnahmen, die dort getroffen werden sollten, konnten jedenfalls nicht ohne Zustimmung der Französischen Regierung geschehen sein.


OBERST AMEN: Gut, Angeklagter! Erinnern Sie sich noch an die diesem Gerichtshof vorgelegten Beweise über die von Deutschland gemachten Anstrengungen, die Slowaken zum Aufstand gegen die Tschechoslowakei aufzuwiegeln, und daß Hitler den Aufstand [395] der Slowaken als eine Entschuldigung für die Besetzung der Tschechoslowakei im März 1939 benützte?

KALTENBRUNNER: Ich weiß nicht, wer das hier ausgesagt haben soll.


OBERST AMEN: Gut, auf jeden Fall ist es Tatsache, daß Sie während der Jahre 1938 und 1939 Staatssekretär für Sicherheitspolizei in Österreich waren, nicht wahr?


KALTENBRUNNER: Nein, ich war nicht Staatssekretär für die Sicherheitspolizei, sondern ich war Staatssekretär für das Sicherheitswesen der österreichischen Landesregierung in Wien. Das ist deshalb wesentlich anders, weil nämlich die Sicherheitspolizei in Österreich von Berlin aus eingerichtet und von Berlin aus geleitet wurde...


OBERST AMEN: Gut, richtig.


KALTENBRUNNER:... und ich auf diese in Österreich auch nicht den geringsten Einfluß hatte, nicht einmal mein Minister.


OBERST AMEN: Wann wurden Sie Oberster SS-und Polizeiführer für Oberösterreich mit Ihrem Stabsquartier in Deutschland?


KALTENBRUNNER: Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Es gab in Oberösterreich überhaupt keinen Höheren SS- und Polizeiführer, sondern nur für Österreich.

OBERST AMEN: Gut, wann war das?


KALTENBRUNNER: Das war nach Liquidierung der österreichischen Landesregierung, nach Abwicklung der Geschäfte; aus dem Reichsgesetzblatt kann das genau feststellbar sein, jedenfalls Sommer 1941.


OBERST AMEN: Stimmt es nicht, daß Sie selbst die Tätigkeit der slowakischen Aufständischen leiteten und sie mit Sprengstoffen und Munition unterstützten? Antworten Sie mit Ja oder Nein, bitte.


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Erinnern Sie sich an irgendeiner Sitzung teilgenommen zu haben, wobei ein Plan für die Anstiftung zu dieser slowakischen Revolte besprochen wurde?


KALTENBRUNNER: Das ist unrichtig. Ich habe an einer solchen Aufhetzung der Slowakei nicht teilgenommen, ich habe aber an einer ersten Regierungsbesprechung in der Slowakei teilgenommen, in Gegenwart des Beauftragten des Deutschen Reiches.


OBERST AMEN: Hat Ihr Freund Spacil bei der Durchführung dieser Pläne geholfen?


KALTENBRUNNER: Das weiß ich heute nicht mehr. Jedenfalls sind das keine deutschen Pläne gewesen, sondern wenn Sie das [396] politische Verhältnis in der Slowakei zu diesem Augenblick untersuchen, werden Sie genau feststellen, daß es einer Aufhetzung seitens des Deutschen Reiches nicht bedurfte, sondern daß die Hlinka-Bewegung, die damals von Dr. Tuka – glaube ich –, aber auch von Dr. Tiso geführt worden ist, längst selbst diesen Entschluß gefaßt hatte.


OBERST AMEN: Kannten Sie den Obersturmbannführer Friedrich Mundhenke?


KALTENBRUNNER: Ich verstehe den Namen nicht.


OBERST AMEN: Sie werden ihn auf diesem Dokument sehen, Dokument 3842-PS, das Beweisstück US-805 wird, und das ich Ihnen zu zeigen bitte.

Angeklagter, dies ist ein ziemlich langes Dokument, das ich nicht in allen seinen Einzelheiten besprechen will. Ich verweise Sie zunächst jedoch auf die ersten Zeilen.

»...daß hinsichtlich der Besetzung der Tschechoslowakei zwei Einsätze erfolgten und zwar:

der erste zur Okkupation des Sudetenlandes und der deutschbesiedelten Randgebiete,

der zweite zur Okkupation der eigentlichen Tschechoslowakei.«

Dann die folgenden Zeilen:

»Eine Zeitspanne vor dem zweiten Einsatz kamen in das Dienstgebäude des SS-Oberabschnitts Donau (damals vielleicht auch noch SS-Oberabschnitt Österreich genannt) etliche Male Offiziere der Hlinkagarde (der illegalen, SS-gleichen Organisation in dem slowakischen Teile der Tschechoslowakei).«

Dann kommen die Einzelheiten des Planes für die Aufreizung zu diesem Aufstand. Dann am Ende des ersten Absatzes finden Sie das Folgende:

»Es fanden geheime Besprechungen statt, zu denen ich nicht hinzugezogen wurde. Ich hatte das bestimmte Gefühl, als nicht zuverlässig zu gelten. Ich sah die Herren nur im Vorzimmer von Kaltenbrunner und, soviel ich mich erinnere, noch im Speiseraum. Die Besprechungen, von deren Gegenstand ich nichts erfahren habe, galten zweifellos dem bevorstehenden Einsatz.«

Dann gibt er seine Gründe an. Und auf der zweiten Seite, in der Mitte, werden Sie das Folgende finden:

»Verantwortlich für diesen Einsatz war allein Kaltenbrunner.

Der Leiter der Aktion war, soweit es die Allgemeine SS angeht, der SS-Standartenführer Spacil (kurz ›Spatz‹ [397] genannt). Er war der Leiter der Verwaltung des SS-Oberabschnitts Donau und wurde von Kaltenbrunner später als Chef seiner Verwaltung beim Reichssicherheitshauptamt nach Berlin berufen. Spacil war einer der intimsten Freunde Kaltenbrunners.«

Und dann am Ende, Absatz 1 und 2 und Unterabsätze, sagt er:

»Ich gebe diese Erklärung ab:

1.) nicht etwa ans einem Rachegefühl oder aus Lust zur Angeberei, sondern aus der klaren Erkenntnis heraus, damit der Aufklärung von Verbrechen zu dienen, derer ich mich als Deutscher schäme.

2.) in dem vollen Bewußtsein, daß mir mein Handeln Verleumdungen der anderen Seite eintragen wird. Ich kenne die Männer, die schon seit Jahr und Tag gegen mich hetzen. Das kann mich aber nicht daran hindern, dem Geiste der Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen.«

Ich frage Sie, ob der wesentliche Inhalt dieses Dokuments, so wie ich es Ihnen wiedergegeben habe, richtig oder falsch ist?

KALTENBRUNNER: Beides nicht, es ist unsinnig und damit unwahr. Am besten wird das Dokument dadurch charakterisiert, daß auf der ersten Seite in der Einleitung steht:

»...der zweite zur Okkupation der eigentlichen Tschechoslowakei (des nachmaligen Protektorats Böhmen-Mähren und des Slowakischen Staates).«

Da eine Okkupation der Republik Slowakei niemals in der bisherigen Geschichte durch das Deutsche Reich stattgefunden hat, so ist vielleicht schon eingangs dieser aus Norddeutschland stammende und weder mit Geschichte noch mit Politik irgendwie versierte Zeuge Mundhenke genügend charakterisiert. Es lassen sich aber in diesem Dokument so viele Details geradezu humoristisch aufklären, daß der Wert des Dokuments wirklich in Null zusammensinkt.

Darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf Seite 3 des deutschen Textes lenken und Sie über die Männer der einzelnen großen politischen Aktionen zur Okkupation der Tschechoslowakei aufklären?

Der erste ist ein Franz Kourik, seines Zeichens Chauffeur. Der zweite ist Karl Spitt, seines Zeichens Chauffeur. Der dritte ist ein SS-Angehöriger namens Apfelbeck, Sohn eines Gastwirts und gelernter Fleischhauermeister, Metzgermeister, der als Aushilfsbeamter nach einer schweren Schädelverletzung bei einem Automobilunfall in der Verwaltung tätig war. Stadler, ein kleiner Buchhalter, und der Mann Petenka ist mir unbekannt. Sie sollen zusammen mit mir die Okkupation der Slowakei durch das Deutsche Reich vorbereitet haben. Das ist natürlich ein ausgesprochener Unsinn. Verzeihen Sie mir, Herr Ankläger, daß ich das so bezeichne. Es ist aber und bleibt...

[398] OBERST AMEN: Sehr gut, Angeklagter, sehr richtig, das ist Unsinn.

KALTENBRUNNER: In diesem Dokument ist eines richtig – und das wollte ich auch noch sagen, daß ich nämlich mit Angehörigen der Hlinka-Garde in diesem Hause hier in Wien am Parkring 8 eine Besprechung hatte, und zwar hinsichtlich der Vereinigung der Volksdeutschengruppe in der Slowakei und der Hlinka-Garde auf gemeinsame Kandidatenaufstellung in der Slowakischen Regierung. Hierüber bestehen Dokumente und Vorgänge zumindest in Preßburg, wo auch mein Name soweit bekannt gewesen ist, was von jedermann, auch von diesem Mundhenke, der Führer der Volksgruppe gewesen ist, bestätigt werden wird. Aber wenn eine Okkupation der Slowakei überhaupt nicht stattgefunden hat, glaube ich, brauche ich mich auch nicht dagegen rechtfertigen.


OBERST AMEN: Angeklagter, im Laufe dieses Prozesses ist der Befehl Himmlers, daß die Zivilbevölkerung für das Lynchen alliierter Flieger nicht bestraft werden soll, als Beweismittel vorgelegt worden. Sie haben die eidesstattlichen Erklärungen von Schellenberg und Gerdes gehört, daß Sie in Ihrer Eigenschaft als Chef der Sicherheitspolizei und SD eine solche Anweisung an Ihre Untergebenen gaben. Leugnen Sie diese Erklärungen ab? Ja oder nein, bitte!


KALTENBRUNNER: Ich will sie nicht ableugnen, sondern ich verneine, jemals eine solche Erklärung gegeben zu haben, und bitte das Gericht, zu erlauben, daß mein Verteidiger sofort jetzt das Papier vorliest, das er von mir bei Beginn der Sitzung bekommen hat, in dem wörtlich die Aussage des Zeugen Koller, Stabschef der Luftwaffe, enthalten ist, wie ich mich zu diesem Problem überhaupt eingestellt habe, daß ich nämlich sogar in Gegenwart Hitlers erklärt habe, ich werde einen solchen Befehl nicht befolgen. Dies hat etwas später stattgefunden, aber das war meine persönliche innere Einstellung dazu. Im übrigen habe ich mich meinem Verteidiger gegenüber gestern auch zu dieser Frage schon geäußert.


OBERST AMEN: Gut, Angeklagter. Sehen Sie sich jetzt Dokument 3855-PS an, das US-806 wird. Dieses trägt Ihren eigenen Namen am Ende, sei es als Unterschrift, als Faksimile oder als was immer Sie es zu bezeichnen belieben. Haben Sie das Dokument vor sich?

Sie sehen, daß es vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD kommt und gemäß der Aktenzeichen oben links im Amt »IV A 2 – B. Nummer 220/44g Rs.« für Sie zur Unterzeichnung vorbereitet wurde.


KALTENBRUNNER: Das ist der erste und ganz große Fehler, Herr Ankläger.


OBERST AMEN: Sehr gut.

[399] »a) An alle Befehlshaber und Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD (zur mündlichen Bekanntgabe an die nachgeordneten Dienststellen).

b) An die Gruppen IV A und IV B, die Abteilungen IV A 1, IV A 3, IV A 4 – IV A 6, IV B 1 – IV B 4

c) An das Amt V – Reichskriminalpolizeiamt –.

Nachrichtlich an die Höheren SS- und Polizeiführer.

An den Chef der Ordnungspolizei.

d) An die Amtschefs I-III und IV des Reichssicherheitshauptamtes.

Betr.: Behandlung abgesprungener Feindflieger.

Bezug: Ohne.

Eine Reihe von Fragen, die sich mit der Behandlung abgeschossener Feindflieger befassen, bedürfen der Klarstellung:

I.

Aufgegriffene feindliche Flieger sind grundsätzlich zu fesseln. Diese Maßnahme ist erforderlich und geschieht in voller Billigung des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht

a) zur Verhinderung der häufigen Fluchtfälle und

b) im Hinblick auf die äußerst gespannte Personallage bei den Erfassungsorganen.

II.

Feindliche Flugzeugbesatzungen, die

a) bei Festnahme Widerstand leisten oder

b) unter der Uniform Zivilkleidung tragen, sind unmittelbar bei Festnahme zu erschießen.

III.

Feindflieger – insbesondere der anglo-amerikanischen Luftwaffe – führen meist Fluchtsäcke, gefüllt mit Dolchen, verschiedensten Arten von Landkarten, Lebensmittelmarken, Ausbruchswerk zeugen usw. bei sich.

Fluchtsäcke sind von Polizeiorganen unbedingt sicherzustellen, da sie wichtigste Fahndungs-Hilfsmittel darstellen. Weiterleitung an Luftwaffe erforderlich.

IV.

Der Reichsführer-SS-Befehl vom 10. 8. 1943« – von dem Sie auch bezeugt haben, ihn nicht zu kennen – »findet zum Teil keine Beachtung, da er bis zu den untergeordneten Dienststellen wahrscheinlich nicht – wie befohlen – mündlich übermittelt worden ist. Er wird daher wiederholt:

[400] ›Es ist nicht Aufgabe der Polizei, sich in Auseinandersetzungen zwischen deutschen Volksgenossen und abgesprungenen englischen und amerikanischen Terrorfliegern einzumischen.‹

V.

Bei der Leiche eines abgeschossenen englischen Fliegers wurde eine Armbinde mit Aufschrift ›Deutsche Wehrmacht‹ und gültigem Stempel gefunden. Diese Armbinde wird nur von Kombattanten getragen und gibt dem Träger in den verschiedenen Operationsgebieten überall Zugang zu militärischen strategisch wichtigen Punkten. Abgesetzte feindliche Agenten werden vermutlich Gebrauch von diesem neuen Tarnungsmittel machen.

VI.

Einzelfälle der letzten Monate haben gezeigt, daß die deutsche Bevölkerung zwar Feindflieger festnimmt, aber dann diesen gegenüber bis zur Ablie ferung bei Polizei oder Wehrmacht nicht den entsprechenden Abstand wahrt. Zu harte staatspolizeiliche Maßnahmen gegen diese Volksgenossen würden sie abhalten, sich bei Festnahme von Feindfliegern vorbehaltlos einzusetzen, zumal diese Fälle nicht verwechselt werden dürfen mit dem Verbrechen einer Unterstützung flüchtiger Feindflieger.

Reichsführer-SS hat folgende Maßnahmen gegen Volksgenossen, die sich aus böser Absicht oder falsch verstandenem Mitleid gegenüber gefangengenommenen feindlichen Fliegern würdelos verhalten, befohlen:

1.) In besonders krassen Fällen Einweisung in ein Konzentrationslager. Bekanntgabe in den Zeitungen des Bezirks.

2.) In leichteren Fällen Schutzhaft nicht unter 14 Tagen bei der zuständigen Staatspolizeistelle. Einsatz zu Aufräumungsarbeiten in den Schadensgebieten.

Falls im Bereich einer Staatspolizeistelle zum Einsatz geeignete Schadensgebiete nicht vorhanden sind, die kurzfristige Schutzhaft bei der nächstgelegenen...« und so weiter und so weiter.

»Reichsführer-SS hat sich in dieser Angelegenheit an Reichsleiter Bormann gewandt und darauf hingewiesen, daß es Aufgabe der Hoheitsträger der Partei ist, aufklärend auf die Bevölkerung zu wirken, den unbedingt notwendigen Abstand gegenüber Feindfliegern zu wahren.

3.) Den Befehlshabern und Inspekteuren der Si cherheitspolizei und des SD stelle ich anheim, den Absatz V und VI [401] des vorstehenden Erlasses auch schriftlich an die nachgeordneten Dienststellen bekanntzugeben.

gez. Dr. Kaltenbrunner.

Beglaubigt: Rose, Kanzleiangestellte.«

Verneinen Sie, daß Sie mit der Herausgabe dieses Dokuments etwas zu tun gehabt haben? Leugnen Sie, daß Sie es unterzeichnet haben?

KALTENBRUNNER: Ich habe diesen Befehl niemals vorgelegt bekommen. Ich verweise auf meine Beantwortung von gestern gegenüber den Führungs-und Befehlsverhältnissen des Geheimen Polizeiamts Amt IV A, welches am Kopfe des Briefes auch als Herausgeber erkenntlich ist, und in diesen Fragen der direkten Befehlsgebung Himmlers unterstand.

VORSITZENDER: Ich habe die Antwort auf die Frage nicht gehört. Haben Sie es unterschrieben?


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Sie verleugnen Ihre Unterschrift und leugnen, etwas von diesem Dokument, welches Ihren Namen trägt, gewußt zu haben. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Herr Ankläger, ich habe Ihnen...


OBERST AMEN: Werden Sie darauf antworten, Angeklagter? Sie leugnen dieses Dokument ab, wie Sie jedes andere Dokument abgeleugnet haben, das Ihnen heute gezeigt worden ist. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Ich habe gestern erklärt und dem Verteidiger gegenüber ebenfalls erklärt, daß mir diese Dokumente nicht vorgelegt worden sind. Ich muß es heute wissen. In gewisser Hinsicht trifft mich gewiß ein Verschulden, daß ich nicht mehr Achtung darauf gegeben habe, ob nicht unter meinem Namen solche Sachen herausgegeben werden. Ich habe dieses Mitverschulden keineswegs geleugnet gestern. Wie aber zu dieser Frage selbst meine Einstellung ist, geht glatt aus der Aussage Koller hervor.


VORSITZENDER: Ich verstehe das nicht. Sagen Sie, daß die Unterschrift unter diesem Dokument nicht die Ihre ist oder daß Sie es vielleicht unterschrieben haben, ohne auf den Erlaß zu schauen? Was sagen Sie?


KALTENBRUNNER: Meine Herren! Ich habe dieses Dokument und diesen Erlaß nie vorgelegt bekommen. Ihn zu unterschreiben wäre ja auch meiner inneren Einstellung zu der gesamten Frage völlig entgegengestanden. Wie ich in dieser Sache gestanden bin, das geht ja hervor aus der Aussage Koller.


[402] VORSITZENDER: Ich frage Sie ja nicht nach Ihrer inneren Einstellung. Ich frage Sie, ob der Name darauf von Ihrer Hand geschrieben ist.


KALTENBRUNNER: Nein.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte das Dokument gerne sehen.


OBERST AMEN: Die Unterschrift ist in Schreibmaschine geschrieben, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Ja. Lassen Sie uns das Dokument einmal ansehen.

Angeklagter, wer war Rose?


KALTENBRUNNER: Ich weiß es nicht, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Oberst Amen, können Sie uns sagen, wie lange Sie mit Ihrem Kreuzverhör noch brauchen werden?


OBERST AMEN: Vielleicht eine halbe Stunde. Es hängt von den Antworten des Angeklagten ab.


VORSITZENDER: Gut. Dann wird sich der Gerichtshof vertagen. Wir werden morgen früh um 10.00 Uhr diesen Teil des Falles fortsetzen und werden uns um 12.30 Uhr vertagen, um Dr. Thoma und die Anklagebehörde wegen seiner Dokumente anzuhören.


[Das Gericht vertagt sich bis

13. April 1946, 30.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 11, S. 363-404.
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