Vormittagssitzung.

[365] [Der Angeklagte Dönitz im Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Sir David! Wie ich höre, sind einige Zusatzanträge für Zeugen und Dokumente eingereicht worden. Es dürfte nicht lange dauern, bis diese erledigt sind. Stimmt das?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe die genauen Instruktionen noch nicht bekommen, Euer Lordschaft, kann das aber in Kürze feststellen. Ich will Major Barrington heraufbitten. – Ich höre, es stimmt.


VORSITZENDER: Aus diesem Grunde beabsichtigt der Gerichtshof, morgen eine offene Sitzung abzuhalten, und zwar bis 11.45 Uhr, entsprechend dem üblichen Prozeß verlauf, und dann 11.45 Uhr die Zusatzanträge vorzunehmen. Danach werden wir in geschlossener Sitzung tagen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir werden morgen um 11.45 Uhr soweit sein, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Sehr gut.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Angeklagter! Das erste Dokument, das ich Ihnen jetzt vorlegen werde mit Bezug auf den Kommandobefehl des Führers vom 18. Oktober 1942, steht auf Seite 65 des englischen Dokumentenbuches und auf Seite 98 des deutschen Dokumentenbuches. Es ist das Dokument C-178, Beweisstück US-544. Wie Sie sehen werden, trägt dieses Dokument das Datum vom 11. Februar 1943, das heißt etwa zwölf Tage, nachdem Sie als Oberbefehlshaber Ihr Amt angetreten hatten. Sie können am Kopf sehen, daß es an »1. Skl Ii« gerichtet ist. Das ist doch die Abteilung für Völkerrecht und Prisenrecht Ihres Operationsstabes, nicht wahr? Die Abteilung von Admiral Eckardt?


DÖNITZ: Nein. Es ist gerichtet an die erste Abteilung der Skl, das ist die Operationsabteilung, und kommt von Eckardt und geht an die erste Abteilung, also an den Abteilungschef.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich glaube, es stimmt, wenn ich sage, daß der Kopf, über den ich Sie fragte, nämlich 1. Skl Ii, das heißt Admiral Eckardts Abteilung... Das ist doch das Zeichen von Adimrals Eckardts Völkerrechtsabteilung?


DÖNITZ: Nein, nein, nein. Es ist die Abteilung, in der auch Admiral Eckardt als Referent war. Also, der Admiral Eckardt war ein Referent in dieser Abteilung.


[365] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und die dritte Skl in der nächsten Zeile ist die Presseabteilung, wie Sie sagten, nicht wahr?


DÖNITZ: Nein, die dritte Abteilung der Skl sammelte die Nachrichten, die für die Marine eingingen, und trug sie vor.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich bemerke, es handelt sich um Nachrichten und Presse. Stimmt das oder nicht?


DÖNITZ: Ja, es war Nachrichten und Presse.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich bitte Sie jetzt, dem Gerichtshof bei drei Punkten in diesem Dokument behilflich zu sein. Sie werden sich erinnern, daß ich Sie gestern über den Geheimhaltungsgrad bezüglich des ursprünglichen Führerbefehls vom 18. Oktober befragt habe. Wollen Sie sich bitte den zweiten Absatz ansehen. Dort heißt es, daß der erste Führerbefehl den Schutz als Chefsache genießt,

»nur deshalb, weil darin ausgesprochen ist:

1. daß...das... Sabotagewesen... zu verhängnisvollen Folgen... führen kann, und

2. daß die Erschießung uniformierter, auf militärischen Befehl handelnder Gefangener auch noch hinterher zu erfolgen hat, wenn diese sich freiwillig ergeben und um Pardon gebeten haben.«

Sehen Sie das?

DÖNITZ: Ja, das habe ich gelesen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie geben also zu, daß das einer der Gründe dafür war, daß der Befehl besonders geheimgehalten werden sollte?


DÖNITZ: Dieser Notenwechsel zwischen Herrn Eckardt und dem Abteilungschef ist mir nicht vorgelegt worden, was eindeutig hervorgeht aus den Abzeichnungen, die in dem Dokumentenbuch vorgemerkt sind...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ist das ein Grund, meine Frage nicht zu beantworten? Geben Sie zu, daß das der Grund war, warum der Befehl so geheimgehalten wurde?


DÖNITZ: Ja, das weiß ich nicht, das kann ich nicht sagen, weil ich diesen Kommandobefehl nicht herausgegeben habe. In diesem Kommandobefehl steht darin, daß diese Leute auf der einen Seite Gefangene vernichtet haben – so habe ich das als Befehlshaber der U-Boote gelesen gehabt – und auf der anderen Seite...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich gebe Ihnen noch einmal Gelegenheit, meine Frage zu beantworten. Sie waren Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Wollen Sie behaupten, daß Sie nicht imstande sind, diese Frage zu beantworten?

[366] Ist der in Absatz 2 angegebene Grund der wirkliche Grund, den Führerbefehl vom 18. Oktober zur Geheimen Kommandosache zu machen? Dies ist Ihre letzte Gelegenheit, diese Frage zu beantworten. Wollen Sie antworten oder nicht?


DÖNITZ: Ja, das will ich tun. Ich halte das für möglich, zumal der Jurist hier dieser Ansicht ist. Ob das stimmt, weiß ich nicht, da ich den Befehl nicht herausgegeben habe. Andererseits steht im Befehl drin, daß diese Dinge nicht in Wehrmachtsbefehlen veröffentlicht werden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das war der nächste Punkt. Im nächsten Absatz steht, was in den Armeebefehlen zu veröffentlichen ist: Die Vernichtung von Sabotagetrupps im Kampf – natürlich nicht, wenn sie erschossen, sondern vielmehr in aller Ruhe nach der Schlacht vom SD ermordet werden. Ich verweise Sie nun auf den nächsten Absatz. Hier wird erörtert, wieviel Saboteure als Sabotagetrupps zu betrachten seien und gesagt, daß man Trupps bis zu zehn Leuten wohl als solche betrachten müsse.

Wenn Sie sich nun den letzten Absatz ansehen – ich werde Ihnen diesen langsam vorlesen:

»Es ist anzunehmen, daß Abwehr III die Führeranweisungen kennt und daher den Einspruch des Heeresgeneralstabs und des Luftwaffenführungsstabs entsprechend beantworten wird. Für den Marinebereich bleibt zu prüfen, ob der Vorgang nicht dazu zu benutzen ist, um nach Vortrag bei dem Ob.d.M.« – ich wiederhole ausdrücklich – »nach Vortrag bei dem Ob.d.M. sicherzustellen, daß über die Behandlung der Angehörigen von Kommandotrupps bei allen daran interessierten Stellen volle Klarheit besteht.«

Wollen Sie jetzt dem Gerichtshof gegenüber behaupten, daß man Sie auf dieses Memorandum von Eckardts Abteilung hin, das der 1. Skl, der Abteilung Ihres Stabschefs, unterbreitet werden sollte, nicht befragt hat?

DÖNITZ: Ja, das will ich behaupten und werde ich auch beweisen durch einen Zeugen, daß nämlich die Abzeichnungen und die Weitergabe dieses Memorandums hier nicht drin ist, und dieser Zeuge wird Ihnen ganz klar beweisen, daß ich einen Vortrag nicht bekommen habe.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: War Admiral Wagner Ihr Stabschef?


DÖNITZ: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut; wir wollen jetzt keine Zeit mehr damit in Anspruch nehmen.


[367] DÖNITZ: Ja, er war nicht mein Stabschef, er war in dieser Abteilung Chef; er war der Abteilungschef 1. Skl, wohin dieses Memorandum gerichtet war. Er weiß ganz eindeutig, daß mir ein Vortrag nicht gemacht worden ist. Das sind ganz klare Verhältnisse.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn Sie sagen, daß Sie das nicht gesehen haben, will ich diesen Punkt jetzt fallen lassen. Ich bitte Sie nun, sich Dokument 551-PS anzusehen.

Euer Lordschaft! Ich werde dem Gerichtshof eine Abschrift unterbreiten. Es ist Beweisstück US-551, von General Taylor am 7. Januar 1946 vorgelegt.


[Zum Zeugen gewandt:]


Hier handelt es sich um ein Dokument vom 26. Juni 1944 Es befaßt sich mit dem Führerbefehl und erklärt, wie er nach der Landung der Alliierten in Frankreich anzuwenden ist. Wenn Sie sich den Verteiler ansehen, sehen Sie, daß unter Nummer 4 das OKM/1. Skl aufgeführt ist. Das ist die Abteilung, bezüglich derer Sie mich liebenswürdigerweise vorhin verbessert haben. Nun wurde Ihnen dieses Dokument vorgelegt, worin steht, daß sich der Führerbefehl auf Kommandotrupps bezieht, die außerhalb des unmittelbaren Kampfgebiets der Normandie operierten; hat man Ihnen das Dokument gezeigt?

DÖNITZ: Nein, das hat man mir unter keinen Umständen gezeigt und auch mit Recht nicht, weil die Kriegsmarine an dieser Sache nicht beteiligt war.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben doch gestern gesagt, daß Sie mit der Angelegenheit zu tun gehabt hätten und daß Sie kleine Schiffe an der Küste der Normandie operieren ließen. Das haben Sie mir gestern nachmittag gesagt. Hat sich Ihre Erinnerung seit gestern geändert?


DÖNITZ: Nein, in keiner Weise. Aber diese Einmann-U-Boote schwammen auf dem Wasser und hatten mit Kommandos der Landfront gar nichts zu tun. Es geht ja auch aus dem Dokument hervor; ich weiß allerdings nicht, ob es das Original der 1. Skl ist, ich kann die Abzeichnung nicht sehen. Ich bin aber überzeugt, daß mir das nicht vorgelegt ist, weil es die Marine nichts angeht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So! Wollen Sie sich nun Dokument 537-PS vom 30. Juli 1944 ansehen?

Euer Lordschaft! Es ist Beweisstück US-553, ebenfalls von General Taylor am 7. Januar eingereicht.

DÖNITZ: Wo ist das?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der Oberfeldwebel wird die Stelle zeigen. Es handelt sich hier um das Dokument, in dem der [368] Kommandobefehl auf »Militärmissionen« angewandt wird, und Sie können wieder sehen, daß im Verteiler das OKM, Abteilung Skl, aufgeführt ist. Haben Sie das gesehen?


DÖNITZ: Kann ich sehen, jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Haben Sie es seinerzeit, als es verteilt wurde, gesehen, Ende Juli

1944?

DÖNITZ: Dieser Befehl ist mir mit Sicherheit nicht vorgelegt worden, weil auch da die Marine überhaupt nicht betroffen ist. Die Marine hatte ja mit Bandenbekämpfung nichts zu tun.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will nicht lange darauf eingehen; aber sehen Sie sich mal schnell Dokument 532-PS an.

Euer Lordschaft! Das ist Beweisstück US-546, ebenfalls von General Taylor am 7. Januar vorgelegt.


[Zum Zeugen gewandt:]


Dieser Bericht betrifft die Frage, ob vielleicht Angehörige von Kommandotrupps nicht sofort ermordet werden sollen, so daß man die Möglichkeit hat, sie erst zu vernehmen, und die Frage ist, ob der letzte Satz des Führerbefehls das deckt. Ich weise darauf hin, daß mit Bezug auf die Vernehmung der zweite Satz besagt:

»Wichtigkeit dieser Maßnahme ergab sich in Fällen Glomfjord, Zweimann-Torpedo Drontheim und Segelflugzeug Stavanger,...«


DÖNITZ: Ich finde das augenblicklich noch nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es ist 512-PS.


VORSITZENDER: Sir David! Vielleicht sollten Sie den ersten Satz verlesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, wenn Euer Lordschaft gestatten.


DÖNITZ: Also dieses Dokument ist vom Jahr 1942. Da war ich Befehlshaber der U-Boote an der Atlantikküste, an der Biskaya. Ich kenne dieses Papier nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das ist Ihre Antwort. Aber es ist datiert vom 14. Dezember 1942. Und der erste Satz, den mich Seine Lordschaft soeben ersuchte zu lesen, erwähnt den Punkt:

»GKdos.

Gemäß Schlußsatz Führerbefehl vom 8. 10.... können einzelne Saboteure aus Vernehmungsgründen zunächst ausgespart werden.«

Und dann folgt der Satz, den ich schon verlesen habe. Das war der Punkt, um den es sich handelte und den ich mit Ihnen besprechen [369] wollte. Ich will Sie nun fragen: Wurde Ihnen dieser Punkt vorgetragen als Sie im Januar 1943 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine wurden? Schauen Sie sich bitte den letzten Satz an:

»RK« – Rotes Kreuz – »und BDS... haben gegen sofortige Durchführung Führerbefehl... Protest erhoben...«


DÖNITZ: Verzeihen Sie, ich finde hier noch nicht, wo das steht. Diesen letzten Satz habe ich noch nicht gefunden, wo steht er denn?

VORSITZENDER: Unsere Übersetzung lautet: ».... nach sofortiger Durchführung...«


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: »Nach...«. Verzeihung, Euer Lordschaft, ich bin schuld. Verbindlichsten Dank. – »haben nach sofortiger...« Entschuldigen Euer Lordschaft, ich habe mich geirrt.


DÖNITZ: Ja, das ist vom Dezember 1942.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das ist nur sechs Wochen, ehe Sie das Oberkommando übernahmen; richtig?


DÖNITZ: Ja. Ich kenne das Fernschreiben nicht. Das wird auch nicht Rotes Kreuz heißen, sondern Reiko-See, Reichskommissar für Seeschiffahrt, nehme ich an; ich weiß es aber nicht; und BDS, das ist anscheinend der SS-Führer in Norwegen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber der Punkt, der vielleicht von Interesse für Sie gewesen sein dürfte, waren die Zweimann-Torpedos; ich dachte, das wäre Ihnen vielleicht unterbreitet worden, da das die Marine anging. Jedoch, wenn ich mich irren sollte, kommen wir nun zu einem Dokument aus der Zeit, als Sie schon Oberbefehlshaber der Kriegsmarine waren; geben Sie dem Angeklagten 526-PS vom 10. Mai 1943.

Euer Lordschaft! Das ist Beweisstück US-502 und von meinem Freund Oberst Storey am 2. Januar als Beweismittel vorgelegt.


[Zum Zeugen gewandt:]


Hier handelt es sich, wie Sie sehen, um einen Bericht aus dem Amt des Angeklagten Jodl. Er ist mit Kommentaren seiner Abteilung über einen feindlichen Kutter versehen, der eine Mission von den Shetland-Inseln aus durchführte. Es war ein Kutter der norwegischen Marine, dessen Bestückung angegeben wird. Weiter steht darin, daß der Kutter eine »Organisation zu Sabotagehandlungen gegen Stützpunkte, Batteriestellungen, Stab- und Truppenunterkünfte und auch Brücken aufbauen sollte«, ferner daß der Führerbefehl durch den SD ausgeführt wurde. Also hier handelt es sich um einen Kutter, der durch die norwegische Marine in die Luft gesprengt wurde, ich vermute, nachdem sie angegriffen worden war; zehn Gefangene wurden ermordet. Wurde Ihnen dieses vorgelegt?

[370] DÖNITZ: Das ist mir hier beim Verhör vorgelegt worden. Da bin ich auch befragt worden, ob ich nicht mit dem Feldmarschall Keitel ein Telephongespräch gehabt hätte. Und es ist nachher festgestellt worden, daß es der Wehrmachtsbefehlshaber des Gebiets war, der sich an das OKW gewandt hatte. Es war Sache des Heeres und des SD und nicht der Marine.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sollten Sie nun ableugnen, daß Sie jemals etwas davon gehört haben, dann schlagen Sie bitte Seite 100 des Dokumentenbuches auf.

Euer Lordschaft! Es ist auf Seite 67 des britischen Dokumentenbuches.


[Zum Zeugen gewandt:]


Hier handelt es sich um eine Zusammenfassung des SD-Verfahrens.

DÖNITZ: Wo ist das, ich kann das nicht finden?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Seite 100 in Ihrem Dokumentenbuch. Ich habe es Ihnen bereits gesagt, Sie werden es gewiß finden, Seite 67 im englischen, wenn Sie das vorziehen.

Ich werde Ihnen das jetzt erklären. Ich glaube, Sie haben es schon einmal gelesen, denn Sie haben schon einmal darauf Bezug genommen. Es handelt sich um die Zusammenfassung des Kriegsgerichtsrats, über die bei dem Prozeß gegen einige SS-Leute gemachten Aussagen. Ich möchte gern wissen, ob Sie sich daran erinnern.

Ich verweise Sie auf Absatz 4. Da steht, daß sie von Lerwick auf den Shetland-Inseln abfuhren, um Torpedoangriffe auf deutsche Schiffe vor der norwegischen Küste auszuführen und dort Minen zu legen.

Absatz 5 enthält das Folgende:

»Die Verteidigung bestritt nicht, daß alle Mitglieder der Besatzung bei der Gefangennahme Uniform trugen, und durch viele Personen, unter welchen mehrere Deutsche waren, wurde der volle Beweis erbracht, daß sie die ganze Zeit nach ihrer Gefangennahme Uniform trugen.«

Dies haben Sie gestern erwähnt.

Sie können sehen, daß in Absatz 6 die Erklärung abgegeben wird: Der Zeuge sagt aus:

»Die gesamte Mannschaft wurde gefangengenommen und auf ein deutsches Kriegsschiff gebracht, das unter dem Kommando des Admirals von Schrader stand, dem Admiral der Westküste. Die Mannschaft wurde nach Bergenhus gebracht und dann durch Leutnant H. P. K. W. Fanger, einem Marinereserveoffizier, auf Befehl von Korvettenkapitän Egon Drascher [371] verhört Beide gehörten der deutschen Marineabwehr an. Das Verhör wurde auf Befehl des Admirals Westküste ausgeführt. Leutnant Fanger teilte dem Offizier der Abwehrabteilung zu Bergenhus mit, daß seiner Ansicht nach alle Mitglieder der Besatzung das Recht auf Behandlung als Kriegsgefangene hätten, und jener Offizier wiederum berichtete sowohl schriftlich als auch mündlich an den Seekommandanten Bergen und schriftlich an den Admiral Westküste.«

Das ist Admiral von Schrader.

Ich möchte Ihnen nunmehr den einen Satz vorlesen, von dem Sie wohl kaum glauben werden, er sei wahllos der Aussage des Leutnant Fanger entnommen.

Er wurde gefragt: »Wissen Sie, warum diese Leute dem SD übergeben wurden?« Mit Ihrer Antwort auf diese Frage sollen Sie mir sagen, wer dafür verantwortlich war, daß sie übergeben worden sind. Dies waren Ihre Offiziere, Ihre Einheit, das war der Kommandierende General der norwegischen Westküste, der dortige Abschnittskommandant Admiral von Schrader, dessen Leute die Mannschaft gefangengenommen hatten. Das sind also Ihre eigenen Offiziere. Ist es wahr, was Sie gestern dem Gerichtshof sagten, daß nämlich die Mannschaft durch den SD gefangengenommen wurde? Haben Sie irgendeinen Grund, an zunehmen, daß Leutnant Fanger nicht die Wahrheit sagte?

VORSITZENDER: Woraus haben Sie vorgelesen?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das war die stenographische Niederschrift des SS-Prozesses.


VORSITZENDER: Ist es schon als Beweismittel zugelassen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein. Euer Lordschaft, es ist aber im Rahmen des Artikels 19.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich kenne diese hier verwertete Unterlage nicht. Ich bitte, sie mir zu überreichen. Es werden hier stenographische Niederschriften verwendet, die mir unbekannt sind. Nach der Entscheidung des Gerichts über Kreuzverhöre müssen sie mir bei der Vernehmung ausgehändigt werden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich gestatte mir höflichst zu bemerken, daß dieser Punkt gestern bereits zur Sprache kam, als der Angeklagte gewisse Aussagen über Admiral von Schrader abgab. Ich will diese Aussagen erschüttern, und die einzige Art und Weise, wie ich das tun kann, ist, daß ich Dokumente verwende, die ich sonst nicht zu verwenden beabsichtigte. Ich werde selbstverständlich Herrn Kranzbühler diese Dokumente zu gegebener Zeit überreichen.


[372] VORSITZENDER: Haben Sie keine deutsche Ausfertigung? Diese Aussagen müssen doch auf deutsch gemacht worden sein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, ich habe nur das englische Protokoll. Ich bin gern bereit, dieses Herrn Kranzbühler zu zeigen, aber das ist alles, was mir zur Verfügung steht.


VORSITZENDER: Haben Sie nicht ein Exemplar, das Sie ihm geben können?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, das ist das einzige Exemplar, das ich habe.


VORSITZENDER: Sobald Sie mit dem Punkt fertig sind, wollen Sie bitte dieses Exemplar Herrn Kranzbühler geben?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Jawohl.


VORSITZENDER: Gut.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Haben Sie irgendeinen Grund anzunehmen, Angeklagter, daß Ihr Offizier, Leutnant Fanger, nicht die Wahrheit sagt, wenn er behauptet, daß diese Leute von Admiral von Schrader gefangengenommen wurden?

DÖNITZ: Ich habe keinen Grund, diese Aussage in Zweifel zu ziehen, weil ich von dem ganzen Vorkommnis nichts weiß Ich habe schon erklärt, daß weder mir, noch – wie ich durch Zeugen beweisen werde – dem Oberkommando der Kriegsmarine dieser Vorfall gemeldet worden ist und ich habe gestern gesagt, daß ich infolgedessen nur vermuten kann, daß diese Leute – hier steht das nämlich in Absatz 6 – auf einer Insel gefangengenommen worden sind, nicht von der Marine, sondern durch einen Teil der Polizei. Der Teil der Polizei... wenn ich vielleicht ausreden darf... und infolgedessen der Admiral von Schrader sagte, das sind keine Marinegefangenen, sondern Polizeigefangene, die der Polizei wieder übergeben werden müssen, und deshalb hat er keine Meldung gemacht.

Das ist der Zusammenhang, den ich vermute. Ich persönlich kann den ganzen Zusammenhang dieser Angelegenheit nicht beurteilen und auch nicht klären, weil ich seinerzeit keine Meldung bekommen habe.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Zu diesem Punkt werde ich gleich kommen.

Es wird hier nirgendwo in diesem Dokument gesagt, daß die Polizei sie gefangengenommen hat, und daß sie tatsächlich durch Leute des Admirals von Schrader gefangengenommen wurden, die die Insel, wo das Boot vor Anker lag, angriffen.

DÖNITZ: Das weiß ich nicht. Hier steht: Die Leute erreichten die Insel. Aus welchem Grunde, ist unklar – und daß die Leute [373] nachher von der Insel mit irgendeinem Fahrzeug an Land gebracht worden sind, das ist klar. Damit können sie aber natürlich Polizeigefangene bleiben, wenn sie dort von der Polizei oder der Küstenpolizei gefangengenommen worden sind. So kann ich mir bei der Person des Admirals von Schrader den Zusammenhang der Gefangennahme nur erklären.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber ich habe Ihnen doch gerade gesagt, daß Ihr eigener Offizier, Leutnant Fanger, gesagt hat, daß sie von Admiral von Schraders Truppen gefangengenommen wurden, und Sie sagen, wenn Leutnant Fanger das sagt, dann hätten Sie keinen Grund zu glauben, daß er nicht die Wahrheit spricht. Ist das richtig?


DÖNITZ: Jawohl. Ich habe gestern vermutet, daß der Zusammenhang so ist nach der Beurteilung der Person des Admirals von Schrader. Wenn ich heute Nachricht bekomme, was der Leutnant Fanger ausgesagt hat, dann mag der Zusammenhang ein anderer gewesen sein, denn ich kann mich ja irren.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Schauen Sie sich jetzt bitte das Ende des Absatzes 8 an, den letzten Satz:

»Es gab eine Unterredung zwischen Blomberg von der SS und Admiral von Schrader«

und im letzten Satz heißt es dort:

»Admiral von Schrader erzählte Blomberg, daß die Mannschaft dieses Torpedobootes auf Grund des Führerbefehls dem SD übergeben werden sollte...«

und sie wurde dann übergeben – und der SD-Beamte, der das Verhör durchführte, erklärte vor Gericht:

»... daß er nach dem Verhör der Meinung gewesen sei, daß die Mannschaft Anrecht auf Behandlung als Kriegsgefangene hätte und daß er seinem vorgesetzten Offizier in diesem Sinne Meldung erstattet habe.«

Trotz dieses Berichtes und der Vorstellungen eines vorgesetzten Offiziers wurde die Mannschaft gemäß dem Führerbefehl behandelt und erschossen, und dann wird weiter beschrieben, wie sie erschossen und ihre Leichen heimlich fortgeschafft wurden. Wollen Sie sagen, daß Sie davon niemals etwas gehört haben?

DÖNITZ: Nein. Das will ich behaupten und kann das auch durch Zeugen beweisen, und wenn der Beamte des SD den Eindruck gehabt hat, daß diese Leute nicht darunter fallen, dann hätte er das seiner Behörde melden müssen, und seine Behörde hätte das Entsprechende veranlassen müssen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehen Sie, Sie haben schon den Standpunkt eingenommen, daß die Marine die Leute vernommen [374] hatte. Die Marineabwehr sagte, sie seien als Kriegsgefangene zu behandeln; und Admiral von Schrader sagte, sie müßten der SS übergeben werden; und daß die SS die Leute verhörte und sagte, sie müssen als Kriegsgefangene behandelt werden, und trotzdem sind diese Leute ermordet worden. Sie sagen, Sie wissen nichts davon? Hat Ihr Kapitän zur See Wildemann Ihnen denn gar nichts von dieser Angelegenheit gesagt? W-i-l-d-e-m-a-n-n.


DÖNITZ: Ich kenne ihn nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, vielleicht kann ich Ihre Erinnerung in dieser Beziehung auffrischen. Zu jener Zeit war er Operationsoffizier im Stabe des Admirals von Schrader und hatte diese Angelegenheit zu bearbeiten. Kapitän Wildemann, und wenn Sie nichts Gegenteiliges wissen, dürfen wir annehmen, daß er ein vertrauenswürdiger Offizier ist, sagte: »Ich weiß, daß Admiral von Schrader eine schriftliche Meldung über diese Vorgänge erstattete, und ich weiß keinen Grund, warum die Übergabe der Gefangenen an den SD nicht gemeldet werden sollte.« Wollen Sie immer noch sagen, daß Sie von Admiral von Schrader keine Meldung darüber hatten?


DÖNITZ: Ja, das will ich immer noch sagen, daß ich keine Meldung davon bekommen habe, und ich bin auch überzeugt, daß das Oberkommando der Kriegsmarine – wie ein Zeuge beweisen wird – auch nichts erhalten hat. Wohin der Bericht gegangen ist, weiß ich nicht. Der Admiral von Schrader unterstand ja nicht direkt dem Oberkommando der Kriegsmarine, und es kann sein, daß ein Bericht an das OKW abgegangen ist, wenn überhaupt ein Bericht abgegangen ist. Jedenfalls das Oberkommando der Kriegsmarine hat anläßlich dieser Angelegenheit keine Meldung bekommen, und daher kommt eben meine Vermutung, daß von vorneherein die Leute auf der Insel von der Polizei gefangengenommen worden sind; denn sonst glaube ich, daß Admiral von Schrader das gemeldet hätte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Bevor Sie weitere Erklärungen abgeben, möchte ich Ihnen noch etwas ins Gedächtnis zurückrufen, was Kapitän Wildemann sagte und was Sie wahrscheinlich auch ganz gut wissen: »Nach der Kapitulation sagte Admiral von Schrader oft, daß die Engländer ihn für die Übergabe der Gefangenen an den SD zur Verantwortung ziehen würden.« Admiral von Schrader hatte nach seiner Gefangennahme Befehl erhalten, nach England zu fahren, hat sich aber erschossen. Wußten Sie, daß sich Admiral von Schrader erschossen hat?


DÖNITZ: Das habe ich hier erfahren.


[375] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wußten Sie, daß er sich Sorgen darüber machte, daß er für diesen Befehl zur Verantwortung gezogen werden würde?


DÖNITZ: Nein, davon habe ich nicht das geringste gehört, weil ich seinen Selbstmord erst hier erfahren habe.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie dem Gericht gegenüber immer noch behaupten, daß Admiral von Schrader Ihnen keine Meldung erstattete?

Können Sie sich erinnern, daß einige Tage nach dem Kapern dieses MTB Admiral von Schrader das Ritterkreuz bekam?


DÖNITZ: Ja, das hängt aber damit nicht zusammen. Eine Meldung hat er nicht gemacht über diesen Vorgang, und er ist auch für dieses Ritterkreuz nicht in Berlin gewesen, meiner Erinnerung nach.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Zwei weitere Offiziere, Oberleutnant Nelle und See-Oberfähnrich Böhm wurden ausgezeichnet, und in den Verleihungsurkunden wurde das Kapern dieses MTB als Grund für diese Auszeichnung angeführt. Sie sagen, Sie wissen davon nichts?


DÖNITZ: Davon weiß, ich nichts und kann auch davon nichts wissen, denn die Auszeichnung dieser Leute wird von dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten bearbeitet und nicht von mir. Das Oberkommando der Kriegsmarine hat von diesem Geschehnis keinen Bericht bekommen, sonst wäre mir das gemeldet worden. Dieses Zutrauen habe ich zu meinem Oberkommando, und mein Zeuge, der wird beweisen, daß auch er das nicht bekommen hat, der es ja bei der Kriegsmarine hätte bekommen müssen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Meine letzte Frage, bevor ich dieses Thema verlasse, ist: Admiral von Schrader war Ihr Untergebener, und Sie sagen, er war ein sehr tapferer Offizier. Wollen Sie das Gericht glauben machen, daß die Verantwortung, die den Admiral von Schrader gebrochen und zum Selbstmord getrieben hat, die seine war? Daß er Sie niemals um Rat gefragt hat, und daß Sie für seine Handlung keine Verantwortung übernehmen? Wollen Sie das dem Gericht sagen?


DÖNITZ: Jawohl. Das will ich unter Eid sagen, denn wenn tatsächlich der Admiral von Schrader Selbstmord begangen hat wegen dieses Vorfalls, dann hat er eben einen Fehler gemacht, weil er Seeleute, die in einem See-Einsatz standen, falsch behandelt hat; wenn das so stimmt, dann hat er gegen die Bestimmungen gehandelt. Auf jeden Fall ist an mich nicht die leiseste Andeutung dieser Geschichte gekommen.


[376] VORSITZENDER: Sir David! Wollen Sie den Zeugen bitte fragen, was er meint, wenn er sagt, daß Admiral von Schrader nicht direkt der Marine unterstellt war? Er war unter dem Befehl von Admiral Ciliax, nicht wahr? War dieser nicht damals auf Urlaub?


DÖNITZ: Ich hatte gesagt, er ist nicht direkt dem Oberkommando der Kriegsmarine in Berlin unterstellt gewesen. Also, wenn irgendein Bericht darüber ausgegangen ist von dem Admiral von Schrader, dann ist dieser Bericht nicht direkt an mich gegangen, sondern an seinen nächsten Vorgesetzten, der in Norwegen war.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und dieser nächste Vorgesetzte war Admiral Ciliax, der sich zu der Zeit auf Urlaub befand – aber wir wollen im Augenblick den Urlaub sein lassen –, sein nächster Vorgesetzter war Admiral Ciliax, nicht wahr?


DÖNITZ: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will es absolut fair darstellen: Wollen Sie sagen, daß für die Operationen in Norwegen Admiral Ciliax unter dem Kommando des – verbessern Sie mich, wenn ich mich irre – Generals von Falkenhorst stand? Ich kann mich nicht daran erinnern. Erinnern Sie sich, daß dieser Admiral unter dem Kommando des Oberkommandierenden von Norwegen stand, vielleicht können Sie dem Gerichtshof sagen...

DÖNITZ: Ja, in territorialer Beziehung unterstand Admiral Ciliax nicht dem Oberkommando der Kriegsmarine, sondern dem Wehrmachtsbefehlshaber Norwegen, dem General von Falkenhorst. Ich kann aber nur erklären, wenn der Zusammenhang so ist, wenn Admiral von Schrader im Zusammenhang mit dieser Geschichte Selbstmord begangen hat, dann ist eben gegen den Kommandobefehl ein Fehler gemacht worden, daß diese Leute, die als Seeleute und für den Seekampf dort hingeschickt, nicht entsprechend als Kriegsgefangene behandelt worden sind; wenn der Zusammenhang so ist – ich weiß nicht –, dann ist eben ein örtlicher Fehler gemacht worden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Auf jeden Fall behaupten Sie, daß Sie als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine trotz dieser Ordensverleihungen von diesen Aktionen nichts wußten?


DÖNITZ: Admiral von Schrader habe ich aus ganz anderen Gründen das Ritterkreuz verliehen; das habe ich gemacht. Von der Verleihung von Auszeichnungen an andere Leute, die Sie genannt haben, weiß ich nichts. Das geht mich auch nichts an, weil das die nächsten Disziplinarvorgesetzten veranlassen. Ob diese Verleihungen tatsächlich damit zusammenhängen, weiß ich auch nicht, oder ob dafür auch nicht andere Gründe maßgeblich gewesen sind. Ich kann es mir immer noch nicht vorstellen und glaube auch[377] nicht, daß ein Mann wie der Admiral von Schrader Seeleute so behandelte. Hier steht ja auch nichts drin, daß sie im Seekampf erledigt worden sind, sondern es steht drin, daß sie auf einer Insel gefangengenommen worden sind. Ich finde es ja auch merkwürdig, daß das Oberkommando der Kriegsmarine darüber keine Meldung bekommen hat, wo es doch befohlen war, und daß auch im Wehrmachtsbericht dann darüber gemäß diesem Kommandobefehl nichts erschienen ist. All diese Dinge sprechen ja dagegen; also ich persönlich kann mir aus der Sache kein Bild machen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nicht auf Einzelheiten eingehen, Angeklagter. Sie dürfen mir glauben, das Beweismaterial in diesem Prozeß zeigt klar, daß dieser Kutter von zwei Marinespezialverbänden angegriffen wurde. Wenn Kranzbühler findet, daß ich unrecht habe, bin ich gern bereit, es zuzugeben. Aber wir werden jetzt auf etwas anderes übergehen. Die Zeit drängt.

Wollen Sie sich Seite 105 des Dokumentenbuches ansehen?


DÖNITZ: Dann kann ich Ihnen nur erklären, daß ein ganz klarer Verstoß gegen einen Befehl gemacht worden ist, von dem das Oberkommando keine Kenntnis bekommen hat.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich wünsche, daß Sie jetzt zu dem nächsten Punkt kommen, Seite 71 im englischen und Seite 105 im deutschen Dokumentenbuch. In Bezug auf dieses Dokument brauchen sich keine Schwierigkeiten zu ergeben, denn Sie haben es selbst unterschrieben. Es ist eine Aktennotiz über die Frage von zusätzlichen Arbeitern für den Schiffsbau, und Sie kennen sie vermutlich sehr gut.

Ich verweise Sie auf den ersten Satz.


DÖNITZ: Verzeihung, auf welcher Seite steht es?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Seite 105, Beweisstück GB-211, englische Seite 71.


DÖNITZ: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich verweise Sie auf den ersten Satz:

»Des weiteren beantrage ich Verstärkung der Werftbelegschaften durch KZ-Häftlinge...«

Ich glaube nicht, daß wir uns mit Kupferschmieden befassen müssen, aber wenn Sie das Ende des Dokuments lesen, ganz am Schluß, dann sehen Sie, daß Ziffer 2 der Zusammenfassung lautet wie folgt:

»Als zusätzliche Arbeitskräfte werden 12000 KZ Häftlinge auf den Werften eingesetzt. (SD einverstanden )«

Nun, das ist ein Dokument von Ihnen, also...

DÖNITZ: Jawohl.

[378] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So dürfen wir daraus schließen, daß Ihnen die Tatsache, daß es Konzentrationslager gab, bekannt war?


DÖNITZ: Das habe ich auch nie geleugnet.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich glaube, Sie sind noch weiter gegangen, Angeklagter, als Sie darüber am 28. September befragt wurden. Sie sagten damals: »Ich wußte im allgemeinen, daß wir Konzentrationslager haben, das ist klar.« Frage: »Von wem haben Sie das gehört?« Antwort: »Das ganze deutsche Volk wußte ja, daß es Konzentrationslager gab.« Wissen Sie noch, daß Sie das damals gesagt haben?


DÖNITZ: Ja, das deutsche Volk wußte, daß es Konzentrationslager gab; aber es wußte nichts von den Zuständen und Methoden dadrin.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es muß Sie doch ziemlich überrascht haben als der Angeklagte von Ribbentrop behauptete, er hätte nur von zwei Konzentrationslagern, von Dachau und Oranienburg, gewußt. Das muß doch ziemlich überraschend für Sie gewesen sein, nicht wahr?


DÖNITZ: Nein, gar nicht überraschend. Ich persönlich habe auch nur von Dachau und Oranienburg gewußt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber Sie sagten hier, daß Sie wußten, es gab Konzentrationslager; von wo dachten Sie denn, daß Ihre Arbeiter herkamen, aus welchen Lagern?


DÖNITZ: Aus diesen Lagern.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Haben Sie angenommen, daß alle Ihre Arbeiter Deutsche sein würden oder auch teilweise Ausländer?


DÖNITZ: Darüber habe ich mir überhaupt keine Überlegungen gemacht. Ich möchte jetzt dazu eine Erklärung abgeben, wie diese Forderung entstanden ist.

Ich habe bei Ende des Krieges die Aufgabe gehabt, in der Ostsee große Transporte durchzuführen. Allmählich ergab sich die Notwendigkeit, die Masse Hunderttausender von armen Flüchtlingen, die in Ost-und Westpreußen an der Küste standen, dort verhungerten und Seuchen unterlagen, die beschossen wurden, nach Deutschland zu bringen. Ich habe aus diesem Grunde mich um Handelsdampfer gekümmert, die an sich nicht mir unterstanden, und habe dabei festgestellt, daß von acht Dampfern, die in Dänemark in Auftrag gegeben waren, sieben kurz vor der Fertigstellung durch Sabotage vernichtet worden waren. Ich habe dann eine Sitzung einberufen von all den Stellen, die mit den Handelsdampfern zu tun hatten, und ich habe sie gefragt: »Wie kann ich Ihnen helfen, daß[379] wir schneller zu Schiffsraum kommen und verschiedene Dampfer schneller reparieren können.« Dabei sind mir dann von diesen Seiten, die außerhalb der Marine standen, Vorschläge gemacht worden, und es ist mir auch der Vorschlag gemacht worden, zur Beschleunigung der Arbeit, der Reparaturen und so weiter KZ-Häftlinge einzusetzen mit der klaren Begründung, daß diese Beschäftigung bei sehr guter Verpflegung sehr gern gemacht würde, und da ich weder von Methoden und Zuständen von Konzentrationslagern wußte, so war es für mich selbstverständlich, daß ich in meiner Sammlung diese Vorschläge, dieses Angebot mit aufgenommen habe, zumal eine Schlechterstellung dieser Leute ja unter keinen Umständen in Frage kam, da zweifelsohne bei der Arbeit ihre Verpflegung besser war. Und ich weiß, man hätte mir umgekehrt einen Vorwurf machen können und hier erklären, die Leute wären besser gestellt in der Verpflegung, und ich hätte es abgelehnt. Ich hatte ja auch nicht den geringsten Grund dazu, weil ich von irgendwelchen Methoden in den Konzentrationslagern damals nichts wußte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir sind Ihnen für Ihre Erklärung sehr dankbar. Ich möchte aber jetzt trotzdem von Ihnen wissen, ob – nachdem Sie vorgeschlagen hatten, 12000 KZ-Häftlinge zu bekommen – Sie diese auch wirklich bekommen haben?


DÖNITZ: Das weiß ich nicht, darum habe ich mich nicht mehr gekümmert. Nach der Sitzung habe ich eine Zusammenstellung machen lassen, welche dem Führer vorgelegt wurde...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Bleiben Sie bei der Frage! Die Antwort war, daß Sie nicht wußten, ob Sie diese Leute bekommen haben oder nicht, in der Annahme, daß Sie sie bekommen haben?


DÖNITZ: Ich habe die Leute überhaupt nicht bekommen, denn mich ging ja die Werft nichts an, deshalb weiß ich nicht, wie die Leute, die für die Werftarbeit verantwortlich waren, einen Arbeiterzuwachs bekommen haben; das weiß ich nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie hatten doch eine ziemlich verantwortliche Stellung; wenn Sie 12000 Leute aus Konzentrationslagern für die Schiffsbauindustrie bekommen haben, mußten diese Leute doch mit anderen Leuten zusammenarbeiten, die nicht aus dem KZ kamen, nicht wahr?


DÖNITZ: Aber sicher, ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie nunmehr diesem Gerichtshof einreden, daß, wenn Sie 12000 KZ-Häftlinge verlangt und möglicherweise auch bekommen haben und nun diese mit Leuten zusammenarbeiteten, die nicht aus Konzentrationslagern kamen, daß dann die Zustände, die in den KZ's waren, für die [380] anderen Leute und für alle Machthaber Deutschlands ein Geheimnis geblieben sind?


DÖNITZ: Erstens weiß ich nicht, ob die Leute gekommen sind, zweitens, wenn die Leute gekommen sind, kann ich mir sehr wohl vorstellen, daß die Leute ein Schweigeverbot hatten; drittens weiß ich gar nicht, aus welchen Lagern sie kamen, ob das nicht Leute waren, die an Hand ihrer Arbeitsleistung schon in anderen Lagern gewesen waren; jedenfalls habe ich mich um die Durchführung, die Methode und so weiter nicht gekümmert, weil mich das ja gar nichts anging, sondern ich habe mich eingesetzt für die zuständigen Stellen außerhalb der Marine, die die Arbeiter brauchten, um die Reparaturen schneller zu machen, damit in der Frage der Handelsschiffsreparatur etwas geschah. Das war meine Pflicht angesichts der Pflichten der Rücktransporte, die bevorstanden; und das würde ich heute genau so wieder machen. So ist die Sachlage.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie sich das Dokument weiter unten ansehen, und zwar den vierten Absatz, wo es heißt: Anmerkung des Übersetzers. Wenn Sie den englischen Text anschauen, den Absatz, der anfängt: »Da sich an anderen Stellen...« Haben Sie es gefunden? Es ist die Stelle, nachdem Sie Ihrer Sorge um die Sabotagefälle in den dänischen und norwegischen Werften Ausdruck gegeben haben. Sehen Sie sich einmal Ihren Vorschlag an, wie man mit Saboteuren umgehen soll:

»Da sich an anderer Stelle Sühnemaßnahmen gegen ganze Belegschaften, bei denen Sabotage vorkam, bewährt haben und zum Beispiel in Frankreich die Werftsabotage völlig unterdrückt wurde, kommen möglicherweise ähnliche Maßnahmen auch in den nordischen Ländern in Betracht.«

Dahin ging Ihr Vorschlag, Angeklagter, daß man Sühnemaßnahmen gegen die ganzen Belegschaften ergreift, wenn einzelne Sabotageakte vorkamen. Stimmt das?

DÖNITZ: Ja. Darf ich dazu eine Erklärung geben?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut; aber außerdem stimmt es doch?


DÖNITZ: Bei dieser Sitzung ist von den Stellen, die außerhalb der Marine standen und die mit den Werftdingen zu tun hatten, erklärt worden, daß in Frankreich durch Sühnemaßnahmen Sabotagefälle verhindert worden sind. Ich habe jetzt durch die eidesstattliche Versicherung des Offiziers, der an der Sitzung teilnahm und das Protokoll oder die kurze Denkschrift aufgesetzt hat, festgestellt, daß unter Sühnemaßnahmen damals verstanden worden ist die Entziehung der zuständigen Verpflegung, die die Werftregie, die Werftleitung, herausgegeben hat. Das bedeutete das. Und zweitens um nun zu Norwegen zu kommen oder Dänemark: Ich [381] habe den Leuten gesagt: Es ist ja unmöglich, daß wir mit unseren Devisen und unserem Material Schiffe dort bauen, und wenn die Schiffe nahezu fertig sind, werden sie durch Sabotage, wobei die Werftarbeiterschaft unter allen Umständen mitmacht, schließlich kaputtgeschlagen. Was kann man dagegen tun? Darauf bekam ich die Antwort: Die einzige Möglichkeit ist, sie von den Kreisen zu trennen, die Sabotage machen, und sie in Lagern zusammenzufassen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die ganze Erklärung, die Sie abgegeben haben, steht schon in dem Dokument, das dem Gerichtshof vorliegt. Haben Sie dem Dokument etwas hinzuzufügen?


DÖNITZ: Richtig: ich habe noch hinzuzufügen, daß außerdem die Arbeiter genau so behandelt werden sollten wie unsere Arbeiter, die dort auch in Baracken lagen. Es wäre dabei den dänischen und norwegischen Arbeitern wohl kein Haar gekrümmt worden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich verweise Sie noch auf einen Satz:

»Durch Einsatz betroffener Belegschaften... als KZ-Arbeiter würde nicht nur ihre Leistung auf 100 Prozent steigen, sondern unter Umständen auch durch Fortfall des bisherigen Verdienstes eine beträchtliche Abschreckung gegen Sabotage eintreten...«

Das zeigt doch Ihre Einstellung, wie man norwegische Arbeiter behandeln sollte. Stimmt das?

DÖNITZ: Das war eine Sicherheitsmaßnahme, um der Sabotagefälle Herr zu werden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Also dann schlagen Sie zurück auf Seite 70 im englischen und Seite 103 im deutschen Dokumentenbuch. Hier handelt es sich um einen Auszug aus der Niederschrift über die Besprechungen zwischen Ihnen und Hitler vom 1. Juli 1944. Es ist von Ihnen selber unterschrieben. Haben Sie das?


DÖNITZ: Noch nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Seite 70 im englischen, Seite 112 im deutschen Text. (Dokument GB-

210.)

DÖNITZ: Ja, ich habe es.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: »... Der Führer äußert im Zusammenhang mit dem Generalstreik in Kopenhagen, daß Terror nur mit Gegenterror bekämpft werden könne. Durch Kriegsgerichtsverfahren werden nur Märtyrer geschaffen. Die Geschichte beweist, daß die ganze Welt von diesen spricht, während von den vielen Tausenden, die bei gleichen Gelegenheiten ohne Kriegsgerichtsverfahren ums Leben gekommen sind nicht die Rede ist.« [382] Keine Rede von denen, die ohne Verfahren verurteilt wurden! Sind Sie mit dieser Erklärung Hitlers einverstanden?


DÖNITZ: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Warum haben Sie dann diese Erklärung an Ihre Operations-Abteilung zum Umlauf geschickt, wenn Sie nicht damit einverstanden waren?


DÖNITZ: Ich bin mit dem Verfahren nicht einverstanden, es ist aber eine Betrachtung des Führers ausgedrückt. Es handelt sich auch nicht um eine Besprechung zwischen mir und dem Führer, sondern es handelt sich um ein Protokoll, das der mich begleitende Offizier über die große militärische Lage gemacht hatte, wo sehr verschiedene Punkte drinnen standen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie bitte versuchen, meine Frage zu beantworten? Sie ist ganz einfach. Warum haben Sie diese Erklärung des Führers an die Operations-Abteilungen zum Umlauf ge schickt? Was enthalten diese wenigen Zeilen, das für Ihre Offiziere von Interesse ist? Was hielten Sie für Ihre Offiziere in diesem furchtbaren Stück Barbarei für so wertvoll?


DÖNITZ: Es ist sehr einfach zu sagen: Der Offizier, der das Protokoll aufgesetzt hat, hat das aufgenommen, um unsere Werftstellen darauf aufmerksam zu machen, daß in Kopenhagen Generalstreik ist. Aus diesem Grunde ist dieser Absatz aus der ganzen langen Lagebesprechung mit hineingezogen worden, damit die Werftstellen wußten, daß in Kopenhagen Streik ist. Das ist der ganze Sinn gewesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich unterstelle Ihnen. Angeklagter, daß Sie es haben zirkulieren lassen, um Ihren Offizieren Unbarmherzigkeit einzuimpfen. Was sagen Sie dazu?


DÖNITZ: Dazu sage ich, daß das vollkommen falsch ist. Ich kann Ihnen weiter erklären, daß ich diesen Ausspruch des Führers gar nicht gehört habe, daß es aber möglich ist, daß er von dem begleitenden Offizier, Wagner, aufgenommen wurde aus dem Grunde, wie ich gesagt habe, um unsere Leute zu warnen: In Kopenhagen ist Generalstreik.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Angeklagter, ich will jetzt mit Ihnen über Ihre Kenntnis von Dokumenten, die Sie selber unterschrieben haben, nicht weiter streiten. Ich habe Fragen über Dokumente zu stellen, die Sie nicht unterschrieben haben; wir werden also zum nächsten übergehen.


DÖNITZ: Ich kenne das Dokument. Ich kenne es, weil ich es gezeichnet habe.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Auf Seite 69, Seite 4 im englischen Dokumentenbuch, im deutschen Dokumentenbuch Seite 102.

[383] (Dokument GB-209.) Hier handelt es sich um das Protokoll einer Besprechung am 19. Februar 1945 zwischen Ihnen und Hitler.


DÖNITZ: Nein, das ist nicht richtig.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, Verzeihung. Es ist ein Auszug aus dem Protokoll der Hitler-Konferenz vom 19. Februar 1945, und es enthält einen Vermerk...


DÖNITZ: Nein; es heißt hier: Teilnahme der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine an der Führer-Lage; das war keine spezielle Besprechung mit dem Führer über die Gesamtlage.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich meinte nicht, daß es eine Sonderbesprechung war, sondern die Hitler-Konferenz am 19. Februar.

DÖNITZ: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der erste Satz, Absatz 1 lautet:

»Der Führer erwägt, ob das Deutsche Reich nicht aus der Genfer Konvention austreten solle.«

Und der letzte Satz:

»Der Führer beauftragt den Ob.d.M., das Für und Wider dieses Schrittes zu erwägen und baldmöglichst darüber vorzutragen.«

Und wenn Sie sich dann das Protokoll der Konferenz vom 20. Februar ansehen, mit der Überschrift »Teilnahme des Ob.d.M. an der Führer-Lage am 20. 2. 1945, 16.00 Uhr«, finden Sie folgendes:

»Der Ob.d.M. unterrichtet den Chef WFST, Generaloberst Jodl, und den Vertreter des Reichsaußenministers im FHQu, Botschafter Hewel, über seine Auffassung betreffend etwaigen Austritt des Deutschen Reiches aus der Genfer Konvention. Militärisch gesehen lägen für die Seekriegsführung keinerlei Gründe für diesen Schritt vor, die Nachteile seien im Gegenteil größer als die Vorteile. Auch allgemein scheine dem Ob.d.M. diese Maßnahme keine Vorteile zu bringen.«

Sehen Sie jetzt den letzten Satz:

»Es sei besser, die für notwendig gehaltenen Maßnahmen ohne Ankündigung zu treffen und nach außen hin auf alle Fälle das Gesicht zu wahren.«

Das heißt, um uns jetzt kurz und brutal auszudrücken, nicht aus der Konvention austreten, aber sie brechen, wenn immer es Ihnen paßt! Stimmt das?

DÖNITZ: Nein, das stimmt nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Was bedeutet es dann? Wir wollen mal die Sache Wort für Wort durchgehen: »Es sei besser, die für notwendig gehaltenen Maßnahmen zu treffen...« Sind das nicht die Maßnahmen, die gegen die Genfer Konvention verstoßen?


[384] DÖNITZ: Dazu muß ich eine Erklärung abgeben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Beantworten Sie erst meine Frage, und dann geben Sie Ihre Erklärung ab! Sie haben es vorhin schon getan, aber bitte beantworten Sie die Frage: Was sind »die für notwendig gehaltenen Maßnahmen«, wenn nicht Maßnahmen, die gegen die Genfer Konvention verstoßen? Beantworten Sie zuerst diese Frage.


DÖNITZ: Es sind Maßnahmen gegen die eigenen Truppen. Ich habe gehört – es ist mir mitgeteilt worden, daß der Führer beabsichtigte oder geäußert hätte, weil im Westen die Front nicht hielt und er Sorge hatte, daß die englische und amerikanische Propaganda die Leute verleite überzulaufen, aus der Genfer Konvention auszutreten. Darauf habe ich meinem Stab erklärt: »Wie kann man auf eine solche Idee kommen, ein etwa hundertjähriges Völkerrecht in dieser Beziehung in Bausch und Bogen über Bord zu werfen?« Es mag sein, daß dieser Ausspruch von mir gefallen ist: »Man solle die Maßnahmen treffen, die erforderlich sind.« An konkrete Maßnahmen ist da überhaupt nicht gedacht worden; es sind auch keine solchen Maßnahmen eingeleitet worden. Wie ich persönlich über die Behandlung von Kriegsgefangenen gedacht habe, können am besten die 8000 Engländer aussagen, die in meinen Lagern gewesen sind. Das ist der Zusammenhang dieser Angelegenheit. Alle Chefs aller Wehrmachtsteile haben sich gegen die Idee gewandt, aus der Genfer Konvention auszutreten. Sie sind nicht für diese Idee gewesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ist das Ihre ganze Erklärung für den Ausspruch »die für notwendig gehaltenen Maßnahmen sind zu treffen«? Haben Sie weiter nichts dazu zu sagen?

Dann kommen wir zu etwas anderem.

Wissen Sie, daß Sie gestern zu Kranzbühler sagten, daß, als Sie Oberbefehlshaber der Kriegsmarine wurden, der Krieg ein reiner Verteidigungskrieg gewesen sei? Wissen Sie, daß Sie das zu Ihrem Verteidiger gesagt haben?


DÖNITZ: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das war nicht Ihre Schuld? Es war nicht Ihre Schuld, daß der Krieg auf die Länder beschränkt blieb, die schon drin waren, als Sie Ihr Amt übernahmen? Wissen Sie noch, welchen Rat Sie Hitler am 14. Mai 1943 gaben?


DÖNITZ: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann darf ich Ihnen vielleicht vorhalten: Erinnern Sie sich der Unterredung über die Seetransporte nach Sizilien und Sardinien? Wissen Sie, daß Sie darüber gesprochen haben? Und wissen Sie auch noch, daß Sie Hitler [385] vorstellten, daß Ihre U-Bootverluste sich auf 15 bis 17 pro Monat beliefen und daß die Situation bezüglich des zukünftigen U-Bootkrieges ziemlich düster aussähe? Wissen Sie das noch?


DÖNITZ: Ja, das weiß ich.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wissen Sie auch noch, daß Hitler sagte: »Die Verluste sind zu hoch. So geht das nicht weiter!«

Und Sie haben daraufhin zu Hitler gesagt:

»... daß dabei Biskaya unser einziges schmales Ausfalltor sei, dessen Überwindung größte Schwierigkeiten bereite und schon jetzt 10 Tage beanspruche. Ob.d.M. sieht beste strategische Lösung in Besetzung Spaniens einschließlich Gibraltars.«

Und daraufhin hat Hitler zu Ihnen gesagt,

»daß dies 1940 unter Mitziehen Spaniens noch möglich gewesen sei, jetzt aber und gegen den Willen Spaniens unsere Kräfte dazu nicht ausreichen.«

Wissen Sie noch, daß Sie diesen Vorschlag Hitler am 14. Mai 1943 gemacht haben und Hitler sagte, seine Kräfte seien nicht mehr ausreichend?

DÖNITZ: Ich glaube nicht, daß ich dem Führer den Vorschlag gemacht habe, Spanien zu besetzen, sondern ich habe sehr klar die Situation geschildert, daß wir in dieser schmalen Ecke der Biskaya blockiert wären und daß die Lage anders wäre, wenn der Raum viel größer wäre. Damit liegt aber noch nicht die Andeutung vor, daß wir in Anbetracht der defensiven Lage Spanien besetzen sollen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir wollen die Angelegenheit ganz klarstellen. Ich zitiere aus dem Tagebuch des Admirals Aßmann eine wörtliche Übersetzung, Absatz 2.

Das Original liegt in London, Euer Lordschaft, aber ich werde eine Abschrift beschaffen, sie einreichen und beglaubigen. Dieser Punkt kam erst gestern auf. Ich habe das Original und werde Kranzbühler diese Eintragung zeigen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Admiral Aßmann schrieb:

»Ob.d.M. fährt fort, daß dabei Biskaya unser einziges schmales Ausfallstor sei, dessen Überwindung größte Schwierigkeiten bereite und schon jetzt 10 Tage beanspruche. Ob.d.M. sieht beste strategische Lösung in Besetzung Spaniens, einschließlich Gibraltars.«

Haben Sie das gesagt: »... beste strategische Lösung in Besetzung Spaniens, einschließlich Gibraltars?«

DÖNITZ: Das ist möglich. Wenn es darin steht in diesem Wortlaut, ist es möglich, daß es so gefallen ist.

[386] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich wollte jetzt von diesem allgemeinen...


VORSITZENDER: Sir David! Haben Sie C-158 auf Seite 69 schon ganz erledigt?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Euer Lordschaft, aber ich könnte leicht nochmals darauf zurückkommen.


VORSITZENDER: Der zweite Satz in Absatz 1 scheint eine gewisse Bedeutung für die Antworten zu haben, die der Angeklagte gegeben hat.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich versuche, die Sache so kurz wie möglich zu ma chen. Es tut mir leid, wenn ich etwas von Bedeutung weggelassen habe.


[Zum Zeugen gewandt:]


Angeklagter! Wollen Sie noch einmal zu dem letzten Dokument C-158 zurückkehren? Es betrifft die Genfer Konvention; Seite 69 des englischen Textes und Seite 102 in der deutschen Übersetzung, je nachdem, welches Sie benutzen. Der Oberfeldwebel wird Ihnen behilflich sein.

Werfen Sie bitte einen Blick auf den ersten Absatz nach dem Satz, den ich schon verlesen habe: »Der Führer erwägt, ob das Deutsche Reich nicht aus der Genfer Konvention austreten solle,« da steht weiter:

»Da nicht nur die Russen, sondern auch die Westgegner mit ihrem Vorgehen gegen die wehrlose Bevölkerung und die Wohngegenden der Städte sich außerhalb jedes Völkerrechts setzen, erscheine es zweckmäßig, daß wir uns auf den gleichen Standpunkt stellen, um dem Gegner damit zu bekunden, daß wir entschlossen sind, mit allen Mitteln bis zum äußersten um unser Dasein zu kämpfen und auch die eigene Bevölkerung durch diese Maßnahme zum äußersten Widerstand aufgerufen werde.«

Waren die hier mit den Worten »den gleichen Standpunkt« bezeichneten Maßnahmen nicht die gleichen, die Sie in dem zweiten Protokoll als »für erforderlich gehaltene Maßnahmen« erwähnen?

DÖNITZ: Der Zeuge, der diese beiden Protokolle aufgesetzt hat, wird eine genaue Erklärung geben können, wo und wann diese Mitteilung gemacht wurde. Ich persönlich habe nur die Mitteilung bekommen, genau so wie das der Reichsmarschall schon ausgesagt hat, daß der Führer erregt war, daß unsere Westfront nicht hielt und die Leute gerne in englische und amerikanische Gefangenschaft gingen. Durch diese Angelegenheit ist die Sache ausgelöst worden, und so ist mir das ursprünglich vorgetragen worden.

[387] Ich kann mich zu diesen Protokollen, die ein Offizier aufgesetzt hat, nicht weiter äußern. Am besten ist, der Admiral Wagner sagt genauer aus, wie diese Dinge im Zusammenhang gewesen sind. Mehr kann ich unter Eid nicht aussagen. Meine Idee ist gewesen, daß der Austritt aus der Genfer Konvention ein ganz grundsätzlicher Fehler und falsch ist, und wie ich hinsichtlich der Gefangenenbehandlung gedacht habe, habe ich praktisch bewiesen. Alle anderen Dinge sind nicht richtig.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will absolut klarstellen: Die Anklagebehörde wirft Ihnen vor, daß Sie bereit waren, nicht aus der Genfer Konvention auszutreten, aber heimlich Maßnahmen zu treffen, die gegen die Genf er Konvention verstießen. Das ist meiner Ansicht nach aus dem letzten Satz zu entnehmen, insbesondere wenn wir ihn im Zusammenhang mit diesen Worten im ersten Absatz lesen.

Euer Lordschaft! Ich werde mich jetzt dem Seekrieg zuwenden.


DÖNITZ: Verzeihung, kann ich noch ein Wort dazu sagen? Wenn man gegen die Neigung überzulaufen Maßnahmen macht, so muß man sie veröffentlichen. Sie müssen abschreckend wirken, also von irgendeiner Geheimhaltung der Sache ist bei mir überhaupt kein Gedanke gewesen; im Gegenteil, mein einziger Gedanke war: »Wie kann man überhaupt aus der Genfer Konvention austreten?« Das habe ich zum Ausdruck gebracht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das Dokument spricht für sich selbst.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich vertagen.


[Pause von 70 Minuten.]


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Angeklagter! Wußten Sie, daß schon am ersten Kriegstag die Kriegsmarine beim Auswärtigen Amt vorbrachte, daß mit den vorhandenen Kräften England nur dann das größte Maß an Schädigung zugefügt werden könnte, wenn den U-Booten uneingeschränkter Waffeneinsatz gegen alliierte und neutrale Schiffe ohne vorhergehende Warnung innerhalb eines weiten Gebietes gestattet würde? War Ihnen bekannt, daß die Kriegsmarine bereits am ersten Kriegstage dies beim Deutschen Auswärtigen Amt vorgebracht hat?

DÖNITZ: Ich glaube nicht, daß die Seekriegsleitung mir seinerzeit einen solchen Wortlaut, wenn er gefallen ist, was ich nicht weiß, zugeleitet hat.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun bitte ich Sie, versuchen Sie, sich daran genau zu erinnern, weil das ziemlich wichtig ist: Sie [388] sagen, daß die Seekriegsleitung den Befehlshaber der U-Boote niemals unterrichtet hätte, daß dies ihre Ansicht über den Krieg sei?


DÖNITZ: Ich weiß nicht, ich kann mich nicht erinnern, daß die Seekriegsleitung mir ein solches Schreiben an das Auswärtige Amt mitgeteilt hat, ich glaube es nicht, ich weiß es nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, dann wird ein Blick auf den Brief Ihr Gedächtnis vielleicht auffrischen.

Euer Lordschaft! Ich lege das Dokument D-851, Beweisstück GB-451 vor.

DÖNITZ: Nein, dieses Papier kenne ich nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, ich werde das Dokument Schritt für Schritt durchnehmen, weil Sie natürlich den ersten Teil nicht kennen werden; aber ich will es Ihnen vorlesen, und dann werden wir uns das Memorandum zusammen ansehen.

»Mit anliegender Aufzeichnung Herrn Staatssekretär« – das wäre also Baron von Weizsäcker – »ergebenst vorgelegt.«

»Der Chef der Operationsabteilung der Marineleitung, Kapitän Fricke, teilte mir telephonisch mit, daß der Führer mit der Angelegenheit bereits befaßt worden sei. Dabei habe sich jedoch der Eindruck ergeben, daß die politischen Zusammenhänge nochmals vertieft und erneut dem Führer vorgetragen werden müßten. Kapitän Fricke habe daher den Korvettenkapitän Neubauer in das Auswärtige Amt entsandt, um die Angelegenheit weiter zu besprechen.«

»Berlin, den 3. September 1939«

gez. »Albrecht.«

Und dann folgt die Aufzeichnung:

»In den anliegenden vom Oberkommando der Kriegsmarine übersandten Unterlagen wird die Frage des uneingeschränkten U-Bootkrieges gegen England erörtert.

Die Kriegsmarine kommt zum Ergebnis, daß das mit den vorhandenen Kräften erreichbare größte Maß an Schädigung Englands nur zu erzielen ist, wenn den U-Booten der uneingeschränkte warnungslose Waffeneinsatz in einem auf der beiliegenden Karte bezeichneten Sperrgebiet gegen feindliche und neutrale Schiffe freigegeben wird.

Die Kriegsmarine verkennt nicht, daß

a) Deutschland hierdurch das Abkommen von 1936 über die Führung des Handelskrieges offenkundig mißachten würde;

b) eine solche Kriegsführung sich aus den bisher allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts nicht rechtfertigen läßt.«

[389] Und dann spricht es weiter darüber. Wollen Sie nun dem Gerichtshof erzählen, daß der Angeklagte Raeder niemals Ihren Rat in Anspruch nahm oder Sie unterrichtete, bevor diese Unterlagen dem Auswärtigen Amt vorgelegt worden sind?

DÖNITZ: Nein, das hat er nicht getan, das geht daraus hervor, daß es ein Memorandum des Chefs der Operationsabteilung an den Staatssekretär ist, also eine Verhandlung zwischen Berlin und dem Auswärtigen Amt, an der der Frontbefehlshaber, der an der Küste saß und die U-Boote praktisch führte, nicht beteiligt war.

Ich kenne dieses Schreiben nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Stellen Sie jetzt die Behauptung auf, daß Sie Ihre Tätigkeit zu Beginn des Krieges fortsetzten, ohne diese Absichten des Oberkommandos der Marine zu kennen?


DÖNITZ: Von diesem Schreiben habe ich keine Kenntnis bekommen. Ich habe bereits gesagt, daß meine Kenntnis die Ansicht...


VORSITZENDER: Das ist keine Antwort auf die Frage Die Frage war, ob Sie damals wußten, daß dies die Ansicht des Oberkommandos der Kriegsmarine war. Beantworten Sie die Frage!


DÖNITZ: Nein, das wußte ich nicht; ich wußte die Ansicht der Seekriegsleitung, daß sie Schritt für Schritt nach Vorgehen des Gegners handeln würde; das wußte ich.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber da liegt ja der Unterschied, Angeklagter. Das haben Sie sehr deutlich vor zwei Tagen und gleichzeitig gestern in Ihrem Verhör ausgesagt, daß Sie Schritt für Schritt das Vorgehen des Gegners beantworteten. Diese Aussage haben Sie gemacht. Wollen Sie sagen, daß Sie nicht wußten, daß das damals die Ansicht des Angeklagten Raeder war, und zwar vom ersten Tag des Krieges an? Wollen Sie sagen, daß Sie damals überhaupt keine Ahnung hatten, daß das die Ansicht Raeders war?


DÖNITZ: Nein, das wußte ich nicht, weil ich dieses Schreiben nicht kannte. Ich weiß auch nicht, ob das die Ansicht des Herrn Raeder ist, das weiß ich nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wieder will ich nicht mit Ihnen streiten. Aber wenn der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine – und ich glaube, damals nannte er sich auch Chef der Seekriegsleitung-, wenn der dem Chef seiner Operationsabteilung gestattet, diesen Standpunkt dem Auswärtigen Amt vorzutragen... ist es in der deutschen Marine üblich, einem Kapitän so einen Standpunkt vorbringen zu lassen, auch wenn der Oberbefehlshaber diesen Standpunkt nicht teilt?

Das ist lächerlich, nicht wahr? Kein Oberbefehlshaber würde einem unterstellten Offizier gestatten, solche Gesichtspunkte dem [390] Auswärtigen Amt vorzulegen, wenn er nicht selbst damit einverstanden ist, nicht wahr?


DÖNITZ: Ich bitte, doch darüber den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Raeder zu fragen zu der Zeit. Ich kann keine Auskunft darüber geben, wie dieses Schreiben entstanden ist.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das werde ich mit dem größten Vergnügen tun, Angeklagter. Aber im Augenblick muß ich Sie über die Dinge befragen, die Sie selbst vorgebracht haben.

Meine nächste Frage ist: Geschah es nicht auf Grund der Ansichten und Wünsche, die in dieser Aktennotiz stehen, daß die U-Bootführung von Anfang an das Londoner Abkommen über die Warnung von Schiffen außer acht ließ?


DÖNITZ: Nein, im Gegenteil, ganz im Gegenteil. Es sollte im Westen jede Verschärfung verhindert werden. Wir bemühten uns, solange wie irgend möglich nach dem Londoner Abkommen zu kämpfen. Das geht aus den ganzen Bindungen hervor, die die U-Boote hatten.


VORSITZENDER: Sir David! Sollten Sie ihn nicht vielleicht auf den vorletzten Absatz in dieser Aufzeichnung verweisen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wahrscheinlich, Euer Lordschaft! Ich werde die drei Absätze verlesen. Es heißt weiter:

»Daß England durch den uneingeschränkten U- Bootkrieg niedergezwungen werden kann, sagt das Oberkommando nicht. Für die Neutralen bedeutet die Unterbindung des Verkehrs mit dem Welthandelszentrum England schwere Störungen ihrer Volkswirtschaft, für die wir ihnen keinen Ausgleich bieten können.

Außenpolitische Gesichtspunkte würden dafür sprechen, Kriegsmittel des uneingeschränkten U- Bootkrieges erst dann anzuwenden, wenn England uns durch die Form seiner Kriegführung Handhaben gibt, diese Kriegführung als Vergeltungsmaß nahme anzuordnen.

Bei der hohen außenpolitischen Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen erscheint es notwendig, daß sie nicht nur nach militärischen Rücksichten, sondern unter voller Würdigung der außenpolitischen Belange erfolgt.«

Ich bin Euer Lordschaft sehr verbunden.


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben Sie jemals etwas über irgendeine Modifikation dieser Ansicht gehört, zu der man unter Würdigung der außenpolitischen Belange gekommen ist? Haben Sie jemals darüber etwas gehört?

[391] DÖNITZ: Nein, ich kann nur nochmals sagen, daß ich dieses Schreiben hier zum erstenmal sehe.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So. Bevor wir jetzt zu der nächsten Frage übergehen, verweise ich Sie auf Seite 19 des englischen Dokumentenbuches, Seite 49 des deutschen Dokumentenbuches.

Euer Lordschaft! Das Abkommen, das sehr kurz ist, ist hier enthalten.

Ich habe den Originaltext vor mir, wenn Euer Lordschaft den sehen wollen, aber er besteht nur aus diesen zwei Paragraphen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sehen Sie:

»1. Bei ihrem Vorgehen gegen Handelsschiffe müssen Unterseeboote sich nach den Bestimmungen des Völkerrechts richten, welchen Überwasserschiffe unterworfen sind.

2. Insbesondere darf, mit Ausnahme des Falles der fortgesetzten Weigerung zu stoppen, nachdem die ordnungsmäßige Aufforderung hierzu ergangen ist, oder des tatsächlichen Widerstandes gegen Besichtigung oder Untersuchung, ein Kriegsschiff oder Überwasserschiff oder Unterseeboot ein Handelsschiff nicht versenken oder zur Seefahrt untauglich machen, ohne vorher die Passagiere, die Bemannung und die Schiffspapiere an einen sicheren Ort gebracht zu haben. Für diesen Zweck werden die Boote des Schiffes nicht als ein sicherer Ort angesehen, es sei denn, daß die Sicherheit der Passagiere und der Bemannung bei den herrschenden See- und Wetterverhältnissen durch die Nähe von Land oder durch die Anwesenheit eines anderen Schiffes, welches in der Lage ist, sie an Bord zu nehmen, gewährleistet ist.«

Ich wollte es Ihnen in das Gedächtnis zurückrufen, da ich diesbezügliche Fragen an Sie richten will.

Wollen Sie umblättern, unten auf Seite 20 im englischen Dokumentenbuch – entweder Seite 50 oder 51 im deutschen Buch –, da stehen einige Ziffern.

Haben Sie die Stelle?

DÖNITZ: Ja, ich habe sie gelesen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben sie gelesen. Es steht da in zwei Sätzen:

»In einer gewissen Anzahl von Fällen zu Beginn des Kriegsausbruchs gestattete der deutsche Kommandant der Mannschaft des Handelsschiffes, sich vom Schiff zu entfernen, und traf sogar gewisse Maßnahmen vor der Vernichtung für die Mannschaft. Diese Vernichtungen waren im Einklang mit [392] Artikel 72 der Prisenordnung, und deshalb hat man im Rahmen dieses Memorandums den Deutschen in diesen Fällen die günstigere Auslegung gegeben.«

Die folgenden Zahlen sind urkundlich festgelegt. Das ist das erste Jahr des Krieges:

»Versenkte Schiffe 241.

Gemeldete Angriffe: 221.

Rechtswidrige Angriffe 112. Mindestens 79 von diesen 112 Schiffen wurden ohne Warnung torpediert. Schiffe in Geleitzügen sind hier natürlich nicht einbegriffen.«

Ich möchte es ganz klarstellen, Angeklagter, daß das alle Schiffe ausschließt, bei denen irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen für die Mannschaften getroffen wurden, und auch Schiffe in Geleitzügen.

Nun wollen Sie diese Zahlen irgendwie beanstanden, daß im ersten Jahr des Krieges 79 Angriffe ohne Warnung vorgekommen

DÖNITZ: Jawohl. Diese Zahlen sind gar nicht zu kontrollieren. Ich habe gestern erklärt, daß wir auf Grund des Waffengebrauchs der Schiffe zu anderen Maßnahmen gegangen sind, also ich kann nicht kontrollieren, ob in diesem Bericht, der mir aus anderen Gründen sehr propagandistisch erscheint, dieses Vorgehen der Besatzung und des Widerstandes zum Beispiel berücksichtigt worden ist, also eine Basis oder eine Untersuchung dieser Zahlen ist für mich gar nicht möglich. Auf jeden Fall ist ja der deutsche Standpunkt, daß auf Grund der Bewaffnung, auf Grund der Nachrichtengebung, der Nachrichtenorganisation, es legal war und daß nun ohne Warnung gegen diese Schiffe vorgegangen wurde. Ich habe schon erwähnt, daß im übrigen England genau so verfahren hat, wie andere Nationen auch.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich werde Ihnen darüber noch einige Fragen vorlegen. Wir wollen aber jetzt ein Beispiel nehmen. Wurde eine Warnung gegeben, bevor die »Athenia« versenkt wurde?


DÖNITZ: Nein; ich habe bereits erklärt, daß das eine Verwechslung gewesen ist, eine Verwechslung mit einem Hilfskreuzer. Die Versenkung eines Hilfskreuzers ohne Warnung ist rechtmäßig. Ich habe bereits erklärt, daß, bei genauer Untersuchung des Falles, ich letzten Endes mehr Vorsicht bei dem Kommandanten erwartet hätte, und deshalb ist er auch bestraft worden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will nur einmal Ihren Standpunkt hören, Angeklagter. Ist Ihnen jemals der Gedanke gekommen, daß die warnungslose Versenkung eines Handelsschiffes entweder den Tod oder furchtbares Leiden für die Mannschaft und die Seeleute bedeuten würde? Ist Ihnen das jemals eingefallen?


[393] DÖNITZ: Wenn die Handelsschiffe...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie die Frage beantworten.


DÖNITZ: Wenn das Handelsschiff sich wie ein Handelsschiff benimmt, dann wird es wie dieses behandelt werden, tut es das aber nicht, dann muß das U-Boot zu dem Angriff schreiten. Das ist legal und völkerrechtlich richtig. Den deutschen Handelsschiffsbesatzungen ist es nicht anders ergangen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Danach habe ich Sie gar nicht gefragt. Ich will nur wissen, weil es nämlich in verschiedener Beziehung sehr wichtig ist: Haben Sie jemals daran gedacht, daß Sie den Tod oder furchtbares Leiden für die Mannschaften von Handelsschiffen, die ohne Warnung versenkt wurden, herbeiführen? Sagen Sie uns, ist Ihnen dieser Gedanke gekommen oder nicht?


DÖNITZ: Selbstverständlich; aber wenn das Handelsschiff legal versenkt wird, das ist Krieg, und an anderen Stellen im Krieg entstehen auch Leiden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Betrachten Sie also mit einem gewissen Stolz die Tatsache, daß im Kriege 35000 englische Handelsmatrosen um das Leben gekommen sind? Sind Sie auf diese Leistung stolz, oder bedauern Sie sie?


DÖNITZ: Menschen kommen im Krieg um das Leben, und darauf ist niemand stolz, das ist falsch ausgedrückt, das ist eine Notwendigkeit, die harte Notwendigkeit des Krieges.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Also dann werfen Sie doch bitte einen Blick auf Seite 29 im englischen oder Seite 58 im deutschen Dokumentenbuch, welches Sie wollen. Dokument C-191, GB-193 vom 22. September 1939, genau 19 Tage nach Kriegsbeginn:

»Der B.d.U. beabsichtigt, den U-Booten die Erlaubnis zu geben, abgeblendete Fahrzeuge warnungslos zu versenken.

Nach den bisherigen Weisungen, französische Kriegs- und Handelsschiffe nur in Abwehr, rein französische und englisch-französische Geleitzüge lediglich nördlich der Breite von Brest anzugreifen und alle Passagierdampfer zu schonen, ergeben sich für die U-Boote, besonders nachts, sehr große Schwierigkeiten. Praktisch werden die Angriffsgelegenheiten bei Nacht hinfällig, da es dem U-Boot nur in den seltensten Fällen möglich sein wird, das als Schatten erkannte Ziel so auszumachen, daß Verwechslungen unbedingt vermieden werden. Wenn die politische Lage auch eine mögliche Verwechslung als untragbar erscheinen läßt, müßte dem U-Boot in Gewässern, wo französische und englische Streitkräfte und Handelsschiffe auftreten können, der Nachtangriff untersagt werden. In Seegebieten dagegen, wo nur [394] mit englischen Einheiten zu rechnen ist, könnte dem Wunsch des B.d.U. entsprochen werden. Die Erlaubnis zu diesem Schritte ist jedoch nicht schriftlich festzulegen, sondern sie kann sich lediglich auf eine stillschweigende Zustimmung der Seekriegsleitung stützen. Die U-Bootkommandanten wären mündlich zu unterrichten,«

– und nun beachten Sie die letzte Zeile –

»und im Kriegstagebuch müßte eine warnungslose Versenkung eines Handelsschiffes mit der möglichen Verwechslung mit Kriegsschiff beziehungsweise Hilfskreuzer begründet werden.«

Wollen Sie mir jetzt bitte sagen – und Sie können sich aussuchen, welches Sie wollen –, finden Sie, daß das abgeblendete Fahren im Sinne des Abkommens entweder eine beständige Weigerung bedeutet, auf ordnungsmäßigen Anruf zu stoppen, oder legen Sie das als aktiven Widerstand gegen Besichtigung und Untersuchung aus? Welches von diesen beiden halten Sie nun für zutreffend?

DÖNITZ: Wenn ein Handelsschiff sich wie ein Kriegsschiff benimmt...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Einen Augenblick! Sie müssen erst meine Frage beantworten, wenn es der Gerichtshof nicht anderweitig entscheidet, und dann können Sie Ihre Erklärung abgeben. Meine Frage ist folgende:

Glauben Sie, daß abgeblendetes Fahren entweder eine beständige Weigerung bedeutet zu stoppen oder aktiven Widerstand gegen Besichtigung und Untersuchung? Halten Sie es für das eine oder das andere oder beides?


DÖNITZ: Die Frage ist insofern nicht richtig gestellt, weil es sich hier um ein bestimmtes Operationsgebiet handelt, nämlich um das Gebiet, wo englische und französische...


VORSITZENDER: Angeklagter! Wollen Sie jetzt bitte die Frage beantworten?


DÖNITZ: Ich habe nicht verstanden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Glauben Sie, daß das Fahren ohne Lichter entweder eine beständige Weigerung bedeutet, auf ordnungsmäßigen Anruf zu stoppen – das ist der eine Punkt in diesem Abkommen – oder aktiven Widerstand gegen Besichtigung und Untersuchung-, das ist der andere Punkt, der in dem Abkommen angeführt ist. Nun, glauben Sie, daß abgeblendetes Fahren unter einen oder beide in diesem Abkommen erwähnten Punkte fällt?


DÖNITZ: Wenn ein Handelsschiff abblendet, dann muß es die Gefahr laufen, mit einem Kriegsschiff verwechselt zu werden, denn [395] nachts ist ein Unterschied zwischen einem Handels- und einem Kriegsschiff nicht möglich. Zu der Zeit, als unser Befehl herauskam, handelte es sich um ein Operationsgebiet, wo die Truppentransporte von England nach Frankreich liefen, die abgeblendet waren.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ihre Antwort lautet also, daß das Abkommen als solches den Fall nicht vorsieht, es sich aber um eine das Abkommen betreffende Angelegenheit handelt; aber Ihre Erklärung ging dahin, daß Sie glaubten, Sie wären berechtigt, ein Schiff ohne Warnung zu torpedieren, das für ein Kriegsschiff gehalten wurde. Ist das Ihre Antwort?


DÖNITZ: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Warum hat der Angeklagte von Ribbentrop und seine Marineberater das nicht gesagt, als Deutschland diesem Vertrag beitrat, wenn Sie das so auslegen wollten? Wurden Sie jemals dazu gefragt, ehe Deutschland diesem Vertrag 1936 beitrat?


DÖNITZ: Ich bin dazu nicht gefragt worden, bevor der Vertrag unterschrieben worden ist, und Deutschland hat den Vertrag praktisch, wie ich genau weiß, so lange durchgeführt, bis Gegenmaßnahmen eingeleitet worden sind, und dann sind entsprechend an mich die Befehle gekommen, so zu handeln.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir wollen mal dieses Dokument durchsehen, und vielleicht können Sie mir bei einigen anderen Punkten noch etwas helfen. Warum sollte nun diese Aktion auf einer stillschweigenden Zustimmung der Seekriegsleitung beruhen? Warum hatte die Seekriegsleitung nicht den Mut, ihre Zustimmung offen in einem gewöhnlichen Befehl auszusprechen, wenn das in Ordnung war?


DÖNITZ: Ja, dieses Papier, das Sie mir hier zeigen, ist eine Niederschrift, ein Memorandum eines jungen Referenten in der Seekriegsleitung. Tatsächlich hat – also die Idee dieses betreffenden Offiziers in der Seekriegsleitung, wie ich hier festgestellt habe, ich kannte die Sache nicht –, tatsächlich hat die Seekriegsleitung nie einen solchen Befehl an mich gegeben. Das ist ein Roman, der hier darinsteht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, natürlich nicht. Man durfte ja überhaupt keine Befehle erlassen. Es ist ja ganz offen festgestellt, daß Sie mit stillschweigender Zustimmung der Seekriegsleitung handeln sollten, so daß die Seekriegsleitung sagen konnte, wie Sie selber soeben sagten: »Sie habe keinen Befehl herausgegeben.« Die jungen Offiziere sollten auf Grund stillschweigender Zustimmung handeln, und ich will wissen – Sie waren ja Oberbefehlshaber der Deutschen Marine –, warum wurde es so gemacht? Warum wurde es stillschweigend auf mündlichen Befehl hin getan?


[396] DÖNITZ: Nein, das ist eben nicht richtig. Das ist eine Idee dieses jungen Offiziers. Der Befehl, den ich bekommen habe von der Seekriegsleitung, lautete ganz kurz und klar, daß in diesem Raum, wo nämlich englische Transporter von England nach Frankreich fuhren, daß in diesem Raum abgeblendete Schiffe versenkt werden dürfen. Also ohne jegliche Dinge, die hier in diesem Memorandum angegeben sind. Zweifelsohne hat bereits der Abteilungschef mit Sicherheit und ebenso der Chef der Seekriegsleitung diese vollkommen unmögliche Idee abgelehnt und hat mir den kurzen, klaren Befehl gegeben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie dem Gerichtshof glaubhaft machen, daß in so wichtigen Fragen, wie »stillschweigende Zustimmung der Seekriegsleitung« und »mündliche Anweisung an die U-Bootkommandanten«, ein junger Stabsoffizier ein unrichtiges Memorandum einreichen darf, ohne daß es korrigiert wird? So steht es um die Gründlichkeit des deutschen Marinestabs?


DÖNITZ: Nein, das ist ja falsch verstanden worden. Es ist ja gerade korrigiert worden. Das ist eine Vortragsnotiz des Referenten in der Seekriegsleitung, dem sich seine Vorgesetzten in der Seekriegsleitung nicht angeschlossen haben. Es ist ja gerade korrigiert worden. Es ist ja gar kein stillschweigendes Einverständnis gegeben worden, sondern ein offener und klarer Befehl an mich. Also in der Seekriegsleitung ist bereits diese Idee des jungen Offiziers verboten worden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wissen Sie, daß Admiral von Friedeburg das Original paraphiert hat?


DÖNITZ: Nein, das ist ganz falsch, das ist unmöglich. Es steht darunter »Fd«, das heißt Fresdorf. Das war der Kapitänleutnant Fresdorf. Er war der Referent in der Seekriegsleitung und nicht von Friedeburg. Er war ein junger Offizier in der ersten Abteilung der Seekriegsleitung. Das sind alles Dinge, die ich hier erfahren habe, und es wurde bereits von seinem Chef, Admiral Wagner, verworfen. Es war nicht von Friedeburg, sondern Fresdorf. Das hat sich dieser junge Offizier so gedacht, aber in der Tat ist ein klarer Befehl erlassen worden, ohne diese Dinge.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So gehen wir zu dem nächsten Punkt über.

»Die U-Bootkommandanten wären mündlich zu unterrichten, und im Kriegstagebuch müßte eine warnungslose Versenkung eines Handelsschiffes mit der möglichen Verwechselung mit Kriegsschiff beziehungsweise Hilfskreuzer begründet werden.«

Sind Sie damit einverstanden, daß, nachdem ein Schiff versenkt worden ist, Falschmeldungen abgegeben würden?

[397] DÖNITZ: Nein, das ist auch nicht geschehen. Auch das gehört dazu. Auch das ist eine Idee dieses Offiziers. Es ist nie ein Befehl gegeben worden. Der Befehl, der von der Seekriegsleitung gegeben worden ist an mich, liegt ja vor, und er lautet kurz und klar, ohne diese Dinge, die hier genannt worden sind.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber natürlich ist Ihnen wohl klar, daß auf Grund dieses Memorandums diese Dinge ohne Befehl darzulegen waren. Es darf ja kein Befehl bestehen, denn ein Befehl könnte ja jederzeit bekanntwerden; wenn es nun ohne Befehl gemacht wird, wird es nicht ans Tageslicht kommen. Wollen Sie nun sagen, Sie beschuldigen jenen Kapitänleutnant er habe diese drei belastenden Tatsachen einfach erfunden – stillschweigende Zustimmung, mündliche Instruktionen an die Kommandanten und Fälschung der Befehle? Sie behaupten, daß diese Punkte nur in dem Hirn eines Kapitänleutnants existierten? Das wollen Sie dem Gerichtshof sagen?


DÖNITZ: Jawohl, natürlich, denn es ist ja der klare Befehl der Seekriegsleitung an mich gegeben worden, wo diese Dinge nicht darinstehen. Und genau so klar habe ich meine Befehle weitergegeben. Das ist es ja gerade. Diese Niederschrift oder die Gedanken dieses Offiziers sind ja bereits bei seinem Abteilungschef in Berlin nicht gebilligt worden, sondern es ist ein ganz klarer Befehl mir gegeben worden, wo nichts darin ist von Kriegstagebuch und all diesen Dingen hier. Dieser Befehl ist vorhanden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, wie ich annehme, werden wir Gelegenheit haben, Admiral Wagner zu fragen, wo dieser Kapitänleutnant seine Ideen her hat, ob es so ist oder ob sie von ihm selbst stammen. Wollen Sie sagen, daß Wagner in der Lage sein werde, das zu klären?


DÖNITZ: Admiral Wagner wird das genau wissen, denn dieser Referent war in seiner Abteilung in Berlin.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Nun, wenn Sie diesen Punkt dem Kapitänleutnant in die Schuhe schieben wollen, wollen wir zu einem anderen Punkt übergehen. Mitte November...


DÖNITZ: Ich will niemand etwas in die Schuhe schieben, sondern es sind dies Gedanken eines jungen Offiziers gewesen, die bereits von seinem Abteilungschef nicht gebilligt worden sind. Ich schiebe niemand etwas in die Schuhe, ich beschuldige niemand.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So. Ich dachte, das täten Sie.

Nun zum nächsten Punkt. Mitte November 1939 hat Deutschland angekündigt, daß bewaffnete Handelsschiffe ohne jede Warnung versenkt würden. Wissen Sie denn nicht, daß schon vor Erlaß dieser Warnung... Wenn Sie das sehen wollen, finden Sie es auf Seite 21 [398] des englischen Buches und auf Seite 51 oder 52 des deutschen Dokumentenbuches, ungefähr 5 Zeilen vor dem Absatz: »Bis Mitte November waren bereits 20 britische Handelsschiffe illegal durch Artilleriebeschuß angegriffen oder von U-Booten torpediert worden.«


VORSITZENDER: Welche Seite sagten Sie?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Seite 21, Euer Lordschaft, etwa zehn Zeilen vor dem Absatz.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sehen Sie, Angeklagter, ich behaupte, daß die Erklärung, diese Warnung, daß Sie Handelsschiffe, falls sie bewaffnet waren, versenken würden, nichts an der bereits von Ihnen angewandten Methode änderte, unbewaffnete Schiffe ohne Warnung zu versenken.

DÖNITZ: Ich habe anfangs Oktober, meiner Erinnerung nach, den Befehl bekommen oder die Erlaubnis bekommen, die legale Erlaubnis bekommen, bewaffnete Handelsschiffe zu versenken, und von diesem Augenblick an habe ich danach gehandelt.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann sagen Sie mir, bitte, standen Sie auf dem Standpunkt, daß das bloße Vorhandensein einer Waffe, eines Geschützes auf einem Handelsschiff schon aktiven Widerstand gegen Besichtigung und Untersuchung im Sinne des Abkommens bedeutete, oder war das ein neuer Zusatz zu den Richtlinien für die deutsche U-Bootkriegführung, den Sie jetzt völlig unabhängig von dem Abkommen einführten?


DÖNITZ: Es ist selbstverständlich, wenn einer eine Kanone an. Bord hat, daß er von der Waffe Gebrauch machen will. Es wäre ja eine einseitige Bindung, wenn das U-Boot nun selbstmörderisch abwarten wollte, bis der andere den ersten Schuß macht. Das ist ein Vertrag auf Gegenseitigkeit, und man kann unter keinen Umständen verlangen, daß das U-Boot abwartet, bis es den ersten Treffer bekommt. Und wie ich schon gesagt habe, in der Praxis haben die Dampfer, sowie sie Artilleriereichweite hatten, von ihrer Waffe Gebrauch gemacht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber Sie wissen doch, Angeklagter, das Bewaffnen von Handelsschiffen war im vorigen Krieg allgemein bekannt. Seit zwanzig Jahren vor der Unterzeichnung dieses Abkommens war das bekannt. Sie werden sicher mit mir einiggehen, daß kein Wort in diesem Abkommen die Bewaffnung von Handelsschiffen untersagt. Warum haben Sie den Schiffen nicht Gelegenheit gegeben, sich des Widerstandes zu enthalten oder zu stoppen? Warum haben Sie gegen dieses Abkommen gehandelt, das Sie erst drei Jahre vorher unterzeichnet hatten? Nur das will ich wissen. Wenn Sie mir das nicht sagen können, wenn Sie sagen, daß es eine Streitfrage sei, dann werde ich Admiral Raeder fragen. Aber [399] wollen Sie uns sagen – oder können Sie uns jetzt sagen –, warum Sie sich nicht an das Abkommen gehalten haben?


DÖNITZ: Das ist kein Verstoß gegen das Abkommen. Ich bin auch kein Völkerrechtler, sondern ich bin ein Soldat und handle nach meinem soldatischen Befehl, und es ist selbstverständlich Selbstmord von dem U-Boot, wenn es wartet, bis es den ersten Treffer empfangen hat. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß der Dampfer seine Waffen nicht zum Spaß an Bord hat, sondern davon Gebrauch macht, und in welcher Weise davon Gebrauch gemacht worden ist, habe ich bereits erklärt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun noch einen Punkt; denn auf Grund Ihrer Aussage muß ich auf alle diese Punkte eingehen.

Haben Sie Ihren Kommandanten befohlen, die Benützung des Funkapparats als aktiven Widerstand zu behandeln? Haben Sie das Funken von Handelsschiffen als aktiven Widerstand im Sinne des Abkommens angesehen?


DÖNITZ: Ich habe am 24. September den Befehl der Seekriegsleitung...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, nein, Angeklagter, wollen Sie bitte zuerst die Frage beantworten und dann eine Erklärung geben. Ich habe Ihnen das gestern und heute schon zwanzigmal gesagt. Haben Sie die Benützung des Funkgeräts durch Handelsschiffe als aktiven Widerstand angesehen?


DÖNITZ: Es ist völkerrechtlich allgemein die Regel, daß gegen ein Handelsschiff, das seine F.T. beim Anhalten benutzt, mit Waffengewalt vorgegangen werden kann. Das steht auch in der französischen Vorschrift zum Beispiel. Um in dieser Sache eine Verschärfung zu vermeiden, ist dieses von uns in der Regel noch nicht angewandt worden, sondern erst Ende September. Als ich einen ausdrücklichen Befehl oder Genehmigung dazu bekam, ist diese durchaus legale völkerrechtlich internationale Regel angewandt worden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sagen Sie, wußte die deutsche Admiralität im Jahre 1936 nicht, daß die meisten Handelsschiffe Funkanlagen hatten?


DÖNITZ: Selbstverständlich. Sie dürfen aber nach der internationalen Juristenkonferenz – das weiß ich nun zufällig mal, weil es in der Prisenordnung als Fußnote stand –, von 1923 durften sie von dieser F.T. beim Anhalten keinen Gebrauch machen. Das ist internationales Recht, so lauten alle Instruktionen. Ich weiß mit Sicherheit, daß die französische Instruktion auch so gelautet hat.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Auf jeden Fall noch einmal: Die deutsche Admiralität und das Deutsche Auswärtige Amt haben die [400] Benützung von F.T. in diesem Abkommen in keiner Weise erwähnt. Ich behaupte nun – ich möchte Ihnen das ganz klarmachen –, daß Sie sich über dieses Abkommen über haupt keine Kopfschmerzen machten, jedenfalls nicht, wenn es Ihnen bei den Operationen in diesem Krieg nicht paßte.


DÖNITZ: Das ist nicht richtig.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann kommen wir nunmehr zu den Neutralen. Ich habe zwar bisher von Ihnen noch nicht gehört, daß Sie sich mit Neutralen befaßten, weil sie bewaffnet wären. Aber wir wollen ein bestimmtes Beispiel nehmen »Am 12. November 1939..«


DÖNITZ: Ich habe nie gesagt, daß die Neutralen bewaffnet waren.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das dachte ich ja. Das wollen wir also streichen. Wir werden das Beispiel nehmen.

Euer Lordschaft! Es ist Seite 20 des englischen Dokumentenbuches. und zwar in der Mitte des mittleren Absatzes. (Dokument GB-191.)


[Zum Zeugen gewandt:]


»Am 12. November wurde das norwegische Schiff ›Arne Kjöde‹ in der Nordsee ohne jede Warnung torpediert. Das war ein Tanker, auf der Fahrt von einem neutralen Hafen in einen anderen.«

Angeklagter! Haben Sie Tanker, die von einem neutralen Hafen nach einem anderen liefen, als Kriegsschiffe angesehen, oder warum wurde dieses Schiff ohne Warnung torpediert? Der Kapitän und vier Mann der Besatzung kamen um, die andern wurden nach vielen Stunden in einem offenen Boot aufgefunden. Warum torpedierten Sie neutrale Schiffe ohne Warnung? Das war erst am 12. November; es war ein Tanker, der in der Nordsee von einem neutralen Hafen zu einem anderen lief.

DÖNITZ: Ja, der U-Bootkommandant konnte in diesem Fall nicht sehen, erstens, daß das Schiff von einem neutralen Hafen in den anderen geht, sondern dieses Schiff..

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und darum...


DÖNITZ: Nein, aus diesem Grunde nicht, nein. Dieses Schiff hatte Kurs auf England und er hat dieses Schiff verwechselt mit einem englischen Schiff, und deshalb hat er es torpediert. Dieser Fall ist mir bekannt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und Sie billigen diese Handlung Ihres U-Bootkommandanten?


DÖNITZ: Nein, das ist eine Behauptung, die Sie aufstellen, und ist durch den sauberen U-Bootkrieg, und daß das überhaupt eine Verwechslung ist, eigentlich praktisch widerlegt.

[401] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn man im Zweifel ist, torpediert man...


DÖNITZ: Dies ist einer der Fälle...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Billigen Sie das nicht, daß man ohne Warnung torpediert, wenn man im Zweifel ist? Ist das Ihr Standpunkt?


DÖNITZ: Nein, nein, das ist Ihre Behauptung. Wenn man in einer sauberen U-Bootkriegführung von fünfeinhalb Jahren ein oder zwei Beispiele von Verwechslungen findet, dann beweist das nichts, sondern es widerspricht Ihrer Behauptung.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja. Nun, wenn Sie wollen, können wir uns Ihren sauberen U-Bootkrieg einmal ansehen. Schlagen Sie mal im englischen Dokumentenbuch Seite 30 oder im deutschen Seite 59 und 60 auf. Bei dem ersten handelt es sich um die Niederschrift über die Verschärfung des U-Bootkrieges. Sie sagen, auf Grund der Weisung des OKW vom 30. Dezember – dies ist am 1. Januar 1940 – habe

»... der Führer... auf Vortrag durch den Ob.d.M.« – den Angeklagten Raeder – »entschieden: a) Griechische Handelsschiffe sind in der durch USA um England erklärten Sperrzone wie feindliche zu behandeln.«

Euer Lordschaft! Da ist ein Fehler in der Übersetzung: Hier steht: »... in der durch USA und England blockierten Zone...«. Die richtige Übersetzung sollte lauten: »... in der durch USA um England erklärten Sperrzone...«


[Zum Zeugen gewandt:]


Angeklagter! Ich will keinen Fehler machen, auf alle Fälle nicht absichtlich. Haben Sie griechische Schiffe dieser Behandlung unterworfen, da Sie glaubten, daß die meisten griechischen Handelsschiffe von England gechartert waren? War das der Grund?

DÖNITZ: Ja, das werden die Gründe der Seekriegsleitung für diesen Befehl gewesen sein, weil die griechische Flotte für England fuhr. Das nahm ich an, daß das die Gründe der Seekriegsleitung waren.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nehmen wir an, das waren die Gründe. Ich will mit diesem Punkt keine Zeit mehr verschwenden. Ich will nur wissen, bedeutete das, daß jedes griechische Schiff in diesen Gewässern ohne Warnung versenkt werden würde?


DÖNITZ: Jawohl, es steht ja hier, sie wären wie feindliche Schiffe zu behandeln.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das heißt, ein griechisches Handelsschiff würde ohne Warnung versenkt werden, wenn es in die Sperrzone um England herumkäme.

[402] Sie haben nun den Bristol-Kanal erwähnt und für den folgenden Satz Ihre Erklärung gegeben. Sie sagten, daß Schiffe ohne Warnung versenkt werden können. Nach außen hin sollten diese Angriffe als Minentreffer deklariert werden. Ich möchte, daß Sie mir das genau erklären: Sie wollen doch nicht behaupten, der Grund für diesen Befehl der Skl war, die Operationshandlungen der U-Boote zu verschleiern. Sie wollten doch nur Schwierigkeiten mit Neutralen vermeiden, zu denen Sie gute Beziehungen erhalten wollten?


DÖNITZ: Dazu habe ich mich gestern schon geäußert. Das sind Dinge der politischen Führung, die mir nicht bekannt sind. Ich habe in dieser Sache als Befehlshaber der U-Boote den militärischen Vorteil oder die militärische Zweckmäßigkeit gesehen, die ja genau so in ähnlichen Fällen von England gemacht worden sind. Welche politischen Gründe dafür maßgebend gewesen sind, weiß ich nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das halte ich Ihnen ja gerade vor, Angeklagter, daß Sie auf Grund der militärischen Notwendigkeit vorgingen, wie sie in der Aufzeichnung der Seekriegsleitung erwähnt worden ist, daß nämlich England nur dann das größte Maß an Schädigung zugefügt werden könne, wenn man die Schiffe ohne Einschränkung und ohne Warnung versenke. Wir wollen aber jetzt das Folgende ansehen:...


DÖNITZ: Das waren bestimmte Gebiete, vor deren Befahren ja die Neutralen gewarnt waren. Ich habe gestern bereits erklärt, daß in den englischen Operationsgebieten genau so verfahren wurde. Wenn ein Neutraler sich in dieses Gebiet, wo Kampfhandlungen ständig von beiden Parteien waren, hineinbegibt trotz der Warnung, dann muß er eben das Risiko des Schadens dafür tragen. Das sind die Gründe gewesen, die die Seekriegsleitung zu diesen Befehlen geführt haben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Da Sie das nun erwähnt haben, werde ich Ihre Gebiete zuerst behandeln. Ihre bekanntgegebene Sperrzone erstreckte sich von den Faröern bis nach Bordeaux und 500 Meilen westlich von Irland. Mit anderen Worten, Ihre Zone umfaßte 750000 Quadratmeilen. Stimmt das? Diese Zone um England ging von den Faröern bis nach Bordeaux und 500 Meilen westlich von Irland.


DÖNITZ: Jawohl, das ist das Operationsgebiet vom August 1940.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, August 1940.


DÖNITZ: Und entspricht der sogenannten Kampfzone, deren Befahren Amerika für seine Handelsschiffe verboten hatte, raummäßig.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie sagen, das entspricht sich. Dann wollen wir mal sehen, um was es sich eigentlich bei diesen [403] beiden Dingen handelte. Die Vereinigten Staaten hatten damals gesagt, daß amerikanische Schiffe nicht in diese Zone fahren sollten. Sie sagten, wenn irgendein Handelsschiff in diese Zone von 750000 Quadratmeilen käme, seien Kriegsgesetze und Kriegsgebräuche nicht mehr gültig und man könnte das Schiff versenken, ganz gleich mit welchen Mitteln. War das Ihr Standpunkt?


DÖNITZ: Ja, das ist der deutsche völkerrechtliche Standpunkt, der übrigens auch von den anderen Nationen angewandt wurde, daß Operationsgebiete um den Gegner herum zulässig sind. Im übrigen kann ich nochmals sagen, ich bin kein Völkerrechtler, sondern ich bin ein Soldat und urteile nach gesundem Menschenverstand und halte es für selbstverständlich, daß man einen Seeraum, eine Wasserzone um England nicht dem Gegner ungestört überläßt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich finde nicht, daß Sie das widerlegen, aber ich will es nochmals klarmachen: Es war Ihr Standpunkt, daß es recht sei, daß, wenn Sie ein Operationsgebiet von dieser Ausdehnung festlegten, jedes neutrale Schiff – Sie selbst geben zu, daß es neutral ist –, das unbewaffnet in diese Zone kommt, ganz gleich mit welchen Mitteln, versenkt werden konnte. Das war Ihre Ansicht von der Führung des Seekriegs. Das stimmt doch, nicht wahr?


DÖNITZ: Ja, es gibt ja auch genug englische Aussprüche, die durchaus für richtig halten, daß man in einem Krieg – wir waren ja mit England im Krieg – nicht zulassen kann, daß Neutrale hineinfahren und den Kriegführenden unterstützen, besonders wenn sie vorher gewarnt sind. Es ist eine durchaus völkerrechtliche legale Sache.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die Rechtsfragen werden wir mit dem Gerichtshof besprechen, ich will hier nur Tatsachen feststellen.

Das ist Ihr Standpunkt? Und ferner, wenn Sie außerhalb der Zone ein neutrales Schiff antrafen, das sein Radio benützte, würden Sie es als Kriegsschiff einer kriegführenden Macht behandeln? Wenn ein neutrales Schiff seinen Sender benützt, nachdem es das Unterseeboot gesichtet hatte, würden Sie es wie ein Kriegsschiff einer kriegführenden Macht behandeln? Stimmt das?


DÖNITZ: Jawohl, entspricht den völkerrechtlichen Bestimmungen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, das ist eine Rechtsfrage, die den Gerichtshof angeht, und über die ich nicht mit Ihnen streiten will. Ganz abgesehen von dem Völkerrecht, ist Ihnen jemals der Gedanke gekommen daß diese Art von Behandlung neutraler Schiffe [404] eine absolute Nichtachtung des Lebens und der Sicherheit der an Bord befindlichen Leute bedeutete? Haben Sie das je bedacht?


DÖNITZ: Ich habe schon gesagt, daß die Neutralen vor dem Befahren des Kampfgebietes gewarnt worden sind. Wenn sie sich nun in dieses Kampfgebiet hineinbegeben, müssen sie das Risiko, zu Schaden zu kommen, tragen, sonst müssen sie draußen bleiben, dafür ist Krieg. Man würde ja zum Beispiel auf dem Lande auch keine Rücksicht nehmen, wenn plötzlich ein neutraler Lastkraftwagenzug dem Gegner Vorräte und Munition zufährt, dann würde man diesen genau so beschießen, wie einen Transport des Gegners auch. Es ist also durchaus zulässig, um das Feindland auf dem Wasser auch Wasserzonen zum Kriegsgebiet zu machen. Das ist das, wie ich völkerrechtlich unterrichtet bin, obwohl ich nur Soldat bin.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ach so!


DÖNITZ: Eine strikte Neutralität würde bedingen, daß man eben ein Kampfgebiet meidet. Wer sich hineinbegibt, der muß die Konsequenz daraus ziehen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das ist Ihr Standpunkt? Ich glaube, das läßt sich nicht besser ausdrücken.


DÖNITZ: Aus dem Grunde haben ja auch die Vereinigten Staaten ausdrücklich im November das Befahren verboten, weil sie sagten, wir wollen nicht in das Kampfgebiet hineinfahren.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ihrer Ansicht nach beging jedes neutrale Schiff, das eine Zone von 750000 Quadratmeilen um England herum befuhr, einen unneutralen Akt und konnte daher ohne Warnung auf Sicht versenkt werden. Nicht wahr, das ist Ihr Standpunkt in der Seekriegsführung; das ist richtig, nicht wahr?


DÖNITZ: Jawohl, es waren für die Neutralen besondere Wege freigegeben. Sie brauchten nicht in das Kampfgebiet hineinfahren. Es sei denn, daß sie nach England fuhren, dann mußten sie das Risiko des Krieges tragen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann sagen Sie mir, bitte, jetzt einmal, sehen Sie sich noch einmal Dokument C-21 an, Seite 30 im englischen Text und Seite 59 und 60 im deutschen Text, da sehen Sie, daß in all diesen Fällen – nehmen Sie den in Absatz 2, Zeile 5:

»Lagebesprechung beim Chef der Seekriegsleitung« vom 2. Januar. »Verschärfte Maßnahmen für See- und Luftkriegsführung in Verbindung mit dem Fall ›Gelb‹« – das war die Invasion von Holland und Belgien –; »die warnungslose Versenkung aller Schiffe durch U-Boote in den Seegebieten vor den feindlichen Küsten.., in denen die Verwendung von Minen möglich ist.«

[405] Warum denn, wenn Sie, wie Sie dem Gerichtshof verschiedentlich gesagt haben, wenn Sie nach Ihrer Meinung völkerrechtlich gehandelt haben, warum haben Sie dann so nur in den Gebieten gehandelt, in denen Minen verwendet werden konnten?

DÖNITZ: Das habe ich ja bereits erklärt, daß es keine Frage der Rechtmäßigkeit, sondern der militärischen Zweckmäßigkeit ist. In einem Gebiet, wo Minen liegen können, kann ich aus militärischen Gründen dem Gegner nicht klar darstellen, mit welchen Kampfmitteln ich arbeite. Genau so haben Sie auch operiert. Ich erinnere an das französische Warngebiet, das entsprechend des Minenraums um Italien erlassen worden ist, und Sie haben ja in Ihrem Warngebiet auch nicht erklärt, mit welchen Kampfmitteln Sie operierten. Das hat mit der Rechtmäßigkeit nichts zu tun, sondern ist eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehen Sie, ich glaube, es dürfte Ihnen ganz klar sein, daß das, was ich Ihnen vorhalte, folgendes ist: Den Neutralen gegenüber taten Sie so, als ob Sie in Übereinstimmung mit dem Londoner Abkommen handelten. Aber tatsächlich handelten Sie nicht in Übereinstimmung mit dem Abkommen, sondern in Übereinstimmung mit Instruktionen, die Sie zum eigenen Gebrauch herausgegeben hatten und die auf militärischer Notwendigkeit beruhten.

Ich halte Ihnen vor, daß die Seekriegsleitung vortäuschte, sich an das Abkommen zu halten und auf diese Weise betrügerische Vorteile aus diesem Abkommen zog. Und ich behaupte, daß das der Zweck dieser Befehle ist, die besagen, daß das nur da geschehen solle, wo man Minen verwenden konnte. Hatten Sie nicht das im Sinne?


DÖNITZ: Das ist nicht richtig, daß wir den Neutralen das vortäuschten, sondern wir haben klar die Neutralen gewarnt, in diesen Operationsgebieten finden Kampfhandlungen statt, und wenn er reinfährt, kommt er zu Schaden. Wir haben also nichts vorgetäuscht, sondern ihnen ausdrücklich gesagt: »Fahrt nicht dahin!« Genau so hat es England auch gemacht.


VORSITZENDER: Sir David! Bezieht sich nicht der nächste Satz darauf?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Euer Lordschaft. Verbindlichsten Dank.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wollen Sie sich den nächsten Satz in II – 1 ansehen, der besagt:

»Der Kriegsmarine wird mit dieser Weisung bei Beginn der allgemeinen Verschärfung des Krieges die warnungslose Versenkung aller Schiffe durch U-Boote in den Seegebieten [406] vor den feindlichen Küsten freigegeben, in denen die Verwendung von Minen möglich ist. Nach außen hin ist in diesem Falle der Einsatz von Minen vorzutäuschen. Verhalten und Waffenverwendung der U-Boote soll dem Rechnung tragen.«

Angesichts dieses Satzes wollen Sie immer noch behaupten, daß Sie nicht versuchten, die Neutralen zu täuschen – um Ihren eigenen Ausdruck zu gebrauchen?

DÖNITZ: Nein, wir haben hier nicht getäuscht, weil wir sie vorher gewarnt haben, und ich brauche im Kriege nicht zu sagen, welche Kampfmittel ich einsetze, und ich kann sehr wohl mein Kampfmittel tarnen. Aber den Neutralen ist nichts vorgetäuscht worden. Im Gegenteil, man hat ihnen gesagt, fahrt nicht dahin. Daß ich militärisch dann so oder so vorgehe, hat mit den Neutralen dann nichts mehr zu tun.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich bitte Sie nun, dem Gerichtshof zu sagen, was Ihrer Ansicht nach Ihre Verantwortung gegenüber Seeleuten war, deren Schiffe versenkt wurden. Dachten Sie dabei an die Bestimmungen des Londoner Abkommens, und geben Sie zu, daß es Ihre Verantwortung war, Seeleute, deren Schiffe versenkt worden waren, zu retten, wo immer dies möglich war, ohne das eigene Schiff in Gefahr zu bringen? Ist das im großen und ganzen richtig?


DÖNITZ: Ja, selbstverständlich, wenn das Schiff sich nach dem Londoner Abkommen selbst verhalten hat, beziehungsweise wenn es nicht in diesen genannten Operationsgebieten erfolgt ist.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Oh, ist das Ihr Ernst? Das heißt, wenn Sie ein neutrales Schiff versenkten, das in diese Zone gekommen war, dachten Sie, Sie wären all Ihrer Verpflichtung unter dem Londoner Abkommen entbunden, sich um die Sicherheit der Mannschaft zu kümmern?


DÖNITZ: In Operationsgebieten bin ich verpflichtet, mich nach dem Kampf um die Schiffbrüchigen zu kümmern, wenn es die militärische Lage erlaubt. Dasselbe hat auch in der Ostsee gegolten und in vielen Operationsgebieten.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gerade das fragte ich Sie, Angeklagter. Glauben Sie mir, ich will nichts Unrichtiges feststellen. Ich wiederhole: Wenn man das tun konnte, ohne das eigene Schiff in Gefahr zu bringen, also ohne Gefahr zu laufen, das Schiff zu verlieren. Wollen wir es doch ganz klar zum Ausdruck bringen: Wollen Sie sagen, daß in der von Ihnen festgelegten Zone keine Verpflichtung bestand, für die Sicherheit der Mannschaft zu sorgen, daß Sie keine Pflicht anerkannten, für die Sicherheit der Mannschaft zu sorgen?


[407] DÖNITZ: Ich habe ja gesagt, daß ich die Pflicht hatte, mich um die Schiffbrüchigen zu kümmern nach dem Kampf, wenn es die militärische Lage erlaubte. Das steht ja in der Genfer Konvention oder in dem Abkommen zur Anwendung der Genfer Konvention drin.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann bestand doch kein Unterschied, ob die Versenkung innerhalb oder außerhalb der Zone erfolgte. Nach dem, was Sie sagen, erkannten Sie genau dieselben Verpflichtungen gegenüber den Überlebenden an, gleich ob innerhalb öder außerhalb der Zone. Ist das richtig?


DÖNITZ: Nein, das ist falsch, denn außerhalb der Zone wurden ja die Neutralen nach der Prisenordnung behandelt, nur innerhalb der Zone nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Was ich nicht verstehen kann, ist folgendes, und ich hoffe wirklich, daß ich nicht allzu dumm bin. Worin bestand der Unterschied? Was für ein Unterschied, glaubten Sie, bestand in Ihrer Verantwortlichkeit den Überlebenden gegenüber, zwischen der Versenkung innerhalb und der außerhalb der Zone? Das möchte ich gerne wissen.


DÖNITZ: Der Unterschied lag darin, daß die Neutralen außerhalb der Zone nach der Prisenordnung behandelt wurden, daß wir also nach dem Londoner Abkommen verpflichtet waren, bevor das Schiff versenkt wurde, für die Sicherheit und Landnähe der Besatzung zu sorgen. Und diese Verpflichtung war innerhalb der Zone nicht vorhanden, sondern es galt das Haager Abkommen zur Genfer Konvention, wo ich mich um die Schiffbrüchigen nach dem Kampf kümmern soll, wenn es die militärische Lage erlaubt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie zugeben, daß ein ausdrücklicher Befehl, Überlebende eines versenkten Schiffes zu vernichten, zu ermorden, ein empörender Befehl wäre?


DÖNITZ: Das habe ich ja hier eingangs erklärt, daß eine Bekämpfung von Schiffbrüchigen gegen die soldatische Kampfsittlichkeit verstößt und daß ich nie einen Millimeter in der Beziehung durch einen Befehl meine Hand dazu gegeben habe; selbst als Vergeltung nicht, wo mir entsprechende Vorschläge gemacht worden sind.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie zugeben, daß trotz der Disziplin, die in Ihrem Wehrmachtsteil herrschte, die Möglichkeit bestand, daß einige U-Bootkommandanten sich geweigert hätten, einen Befehl, Überlebende zu vernichten, auszuführen?


DÖNITZ: Es ist ja überhaupt kein solcher Befehl gegeben worden.


[408] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich glaube, daß es eine berechtigte Frage ist. Wenn dieser Befehl so gegeben worden wäre: »Vernichte Überlebende, nachdem du ihr Schiff versenkt hast«. Sie kennen Ihre Offiziere. Würde irgendwie die Gefahr bestanden haben, daß einige von ihnen sich geweigert hätten, diesen Befehl auszuführen?


DÖNITZ: Ja, wie ich meine U-Bootwaffe kenne, wäre ein Entrüstungssturm gekommen gegen einen solchen Befehl. Im sauberen und reinen Idealismus dieser Leute hätten sie das nicht getan, und ich hätte auch nie einen solchen Befehl gegeben oder zugelassen, daß ein solcher Befehl gegeben wird.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, darauf wollte ich Sie hinweisen.

Sehen Sie sich einmal Seite 33 des englischen Dokumentenbuches an. Dieses enthält Ihren ständigen Befehl Nr. 154. (Dokument Nummer GB-196.) Lassen Sie mich ihn vorlesen, langsam, wenn der Gerichtshof nichts dagegen hat. Es heißt dort:

»Keine Leute retten und mitnehmen. Keine Sorge um Boote des Dampfers. Wetterverhältnisse und Landnähe sind gleichgültig. Nur Sorge um das eigene Boot und das Streben, sobald wie möglich den nächsten Erfolg zu erringen! Wir müssen hart in diesem Kriege sein.«

Sagen Sie mir zuerst, was meinen Sie bei dem »nächsten Erfolg«? Bedeutet das nicht den nächsten Angriff auf ein Schiff?

DÖNITZ: Ja.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehen Sie sich jetzt einmal Ihren Befehl an und vergleichen Sie denselben mit dem Wortlaut des Londoner Abkommens. Das Abkommen besagt, wie Sie sich erinnern werden, daß ein Kriegsschiff, also auch ein U-Boot, ein Handelsschiff nicht versenken oder seeuntauglich machen darf, ohne daß zuerst die Passagiere, Mannschaft und die Schiffspapiere an einen sicheren Ort gebracht worden sind. Die Rettungsboote des Schiffes werden nicht als sicherer Ort betrachtet, es sei denn, daß die Sicherheit der Passagiere und Mannschaft durch die vorherrschenden See- und Wetterverhältnisse, durch die Nähe von Land oder durch die Gegenwart eines anderen Schiffes gesichert ist.

Angeklagter! Sie hatten doch diese Bestimmung des Londoner Abkommens vor sich, als Sie diesen Befehl entwarfen? Und Sie haben vorsätzlich die in dem Londoner Abkommen erwähnten Punkte aus Ihrem Befehl ausgelassen. Hören Sie sich nochmals Ihren Befehl an: »Keine Sorge um Boote des Dampfers: Wetterverhältnisse« – eine Sache, die in dem Abkommen erwähnt ist – »Landnähe« – noch etwas, was in dem Abkommen erwähnt ist – »sind gleichgültig«

[409] Ihr Befehl hätte genau so klar folgendermaßen ausgedrückt werden können:

»Kümmere dich nicht um all die Angelegenheiten, die im Artikel 2 des Londoner Abkommens stehen!«

Sagen Sie mir nun, hatten Sie nicht das Londoner Abkommen vor sich, als Sie diesen Befehl aufsetzten?


DÖNITZ: Selbstverständlich hatte ich das Londoner Abkommen in meinem Bewußtsein und vor mir. Ich habe aber gestern eingehend erklärt, daß es sich ja hier um den Kampf, um das gesicherte Schiff handelt, wie aus dem ganzen Befehl, wo Sie allein diesen Absatz herausnehmen, hervorgeht und infolgedessen das Londoner Abkommen, das sich nicht auf gesicherte Schiffe bezieht, gar nicht in Frage kam; und zweitens, daß es sich hier um ein Gebiet handelte, das unmittelbar in Gegenwart der ständigen feindlichen Sicherung unter der englischen Küste vor den Häfen war. Das Londoner Abkommen hat mit dem Kampf des gesicherten Schiffes gar nichts zu tun, das sind zwei ganz verschiedene Dinge, und für diesen Raum und für diesen Kampf am gesicherten Schiff galt dieser Befehl, das habe ich gestern ganz genau auseinandergelegt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn Sie sagen wollen, daß sich dies nur auf Angriffe auf Schiffe in Geleitzügen bezog, dann sehen Sie sich einmal Seite 26 des englischen Dokumentenbuches an, Seite 57 des deutschen Dokumentenbuches. Dort finden Sie den Bericht über die Versenkung der »Sheaf Mead« am 27. Mai 1940. Sehen Sie sich einmal das Logbuch des U-Bootes an gegenüber der Zeiteintragung von 16.48 Uhr, Seite 27 des englischen Textes, Seite 57 des deutschen Textes (Dokument Nummer GB-192). Es heißt dort wie folgt:

»Ein großer Haufen von Schiffstrümmern schwimmt umher. Wir nähern uns, um den Namen zu ermitteln. Die Mannschaft hat sich auf Schiffstrümmern und gekenterte Boote gerettet. Wir fischen einen Rettungsring auf. Kein Name daran. Ich frage einen Mann auf dem Floß. Er sagt: ›Nix Name‹, ohne kaum seinen Kopf zu drehen. Ein junger Bursche im Wasser ruft: ›Help, help, please‹. Die andern sind alle sehr gefaßt. Sie sehen naß und ziemlich müde aus. Ein Ausdruck kalten Hasses liegt auf ihren Gesichtern. Zurück auf den alten Kurs.«

Auf Seite 57 des deutschen, Seite 28 des englischen Dokumentenbuches finden Sie den letzten Satz aus dem Bericht der Überlebenden, der das Verhalten des U-Bootes wie folgt beschreibt:

»Sie kreuzten etwa eine halbe Stunde herum, photographierten uns im Wasser, sonst sahen sie uns nur zu, aber sagten kein Wort. Dann tauchten sie und fuhren weg, ohne uns irgendwelche Hilfe anzubieten.«

[410] Hier sehen Sie, was ich meine, Angeklagter. Ihr eigener Kommandant sagt, daß ein junger Bursche im Wasser »Help, help, please« ruft und Ihr U-Boot photographiert, taucht und fährt weg.

VORSITZENDER: Sir David! Sollten Sie nicht auf die Stelle verweisen, und zwar gleich nach dem Namen des Schiffes unter 16.48 Uhr: »Es ist nicht klar...«

SIR DAVID MAXWELL-FYFE:

»Ob er als ein normales Handelsschiff gefahren ist, halte ich für fraglich. Dagegen spricht:«

Dann, Euer Lordschaft, werden einige Tatsachen aufgeführt.

Natürlich, Euer Lordschaft, spreche ich jetzt von den Überlebenden. Ich nehme dies nicht als Beispiel einer unberechtigten Versenkung. Ich nehme dieses als Beispiel der Ausführung dieses Befehls.

Ich danke, Euer Lordschaft, aber gerade deshalb habe ich die Stelle nicht angeführt.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 13, S. 365-412.
Lizenz:
Kategorien:

Buchempfehlung

Stramm, August

Gedichte

Gedichte

Wenige Wochen vor seinem Tode äußerte Stramm in einem Brief an seinen Verleger Herwarth Walden die Absicht, seine Gedichte aus der Kriegszeit zu sammeln und ihnen den Titel »Tropfblut« zu geben. Walden nutzte diesen Titel dann jedoch für eine Nachlaßausgabe, die nach anderen Kriterien zusammengestellt wurde. – Hier sind, dem ursprünglichen Plan folgend, unter dem Titel »Tropfblut« die zwischen November 1914 und April 1915 entstandenen Gedichte in der Reihenfolge, in der sie 1915 in Waldens Zeitschrift »Der Sturm« erschienen sind, versammelt. Der Ausgabe beigegeben sind die Gedichte »Die Menscheit« und »Weltwehe«, so wie die Sammlung »Du. Liebesgedichte«, die bereits vor Stramms Kriegsteilnahme in »Der Sturm« veröffentlicht wurden.

50 Seiten, 4.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Große Erzählungen der Spätromantik

Große Erzählungen der Spätromantik

Im nach dem Wiener Kongress neugeordneten Europa entsteht seit 1815 große Literatur der Sehnsucht und der Melancholie. Die Schattenseiten der menschlichen Seele, Leidenschaft und die Hinwendung zum Religiösen sind die Themen der Spätromantik. Michael Holzinger hat elf große Erzählungen dieser Zeit zu diesem Leseband zusammengefasst.

430 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon