Nachmittagssitzung.

[571] MR. DODD: Hoher Gerichtshof! Die abschreckende Wirkung der Konzentrationslager beruhte darauf, daß man brutale Behandlung zu erwarten hatte. Einmal im Gewahrsam der SS-Wachen, wurde das Opfer geprügelt, gefoltert, ausgehungert und oft mittels des gestern beschriebenen, sogenannten Programms der »Ausrottung durch Arbeit« ermordet oder durch Massenhinrichtung in Gaskammern oder Krematorien der Lager getötet, wie dies vor einigen Tagen im Film dem Gerichtshof vorgeführt worden ist.

Die Berichte von offiziellen Regierungsuntersuchungen liefern weitere Beweise für die Zustände, die in diesen Konzentrationslagern herrschten. Ich verweise erneut auf Dokument 2309-PS, auf das ich mich bereits bezogen habe und das der Gerichtshof amtlich zur Kenntnis genommen hat; insbesondere auf die zweite Seite des englischen Textes, beginnend mit dem zweiten Satz des zweiten Absatzes:

»Die Arbeit in diesen Lagern bestand hauptsächlich aus Arbeit unter der Erde mit dem Zweck, ausgedehnte unterirdische Fabriken, Lagerräume usw. zu errichten. Diese Arbeit wurde vollkommen unter der Erde verrichtet, und auf Grund der brutalen Behandlung und der Arbeits- und Lebensbedingungen starben durchschnittlich 100 Gefangene täglich. Im Februar 1945 wurden in das eine Lager Oberstaubling 700 Gefangene transportiert. Am 15. April 1945 waren nur noch 405 dieser Männer am Leben. Während der 12 Monate vor der Befreiung waren Flossenbürg und seine von dort kontrollierten Zweiglager für den Tod von 14739 männlichen und 1300 weiblichen Insassen verantwortlich. Diese Zahlen stellen die Anzahl der Todesfälle fest, soweit dieselben aus den vorhandenen Lageraufzeichnungen zu ersehen waren; dieselben sind jedoch in keiner Weise vollständig, da sich viele geheime Massenhinrichtungen und Todesfälle ereignet haben. Im Jahre 1941 wurde dem Lager Flossenbürg ein zusätzliches Gefangenenlager angeschlossen, um 2000 russische Gefangene aufzunehmen. Von diesen 2000 Gefangenen blieben nur 102 am Leben. Das Konzentrationslager Flossenbürg kann am besten als eine Fabrik des Todes bezeichnet werden. Obwohl der Einsatz von Massensklavenarbeit eines der Hauptziele dieses Lagers war, bestand ein anderer seiner Hauptzwecke in der Vernichtung von Menschenleben durch bestimmte Methoden der Gefangenenbehandlung. Hunger und Hungerrationen, Sadismus, die Art und Weise der Unterbringung, unzulängliche Kleidung, medizinische Vernachlässigung, Krankheit, Prügel, Hängen, Erfrieren, Aufhängen an den Händen, [571] erzwungene Selbstmorde, Erschießen usw. spielten sämtlich eine hervorragende Rolle bei der Erreichung der Ziele. Gefangene wurden nach Be lieben ermordet, Tötungen von Juden aus Bosheit waren alltägliche Ereignisse. Gifteinspritzungen und Genickschüsse ereigneten sich jeden Tag. Epidemien von Typhus und Fleckfieber wurde freier Lauf gelassen, um Gefangene zu vernichten. Ein Leben galt nichts in diesem Lager. Das Töten wurde zu einer gewöhnlichen Sache, so gewöhnlich, daß ein schneller Tod von den Unglücklichen willkommen geheißen wurde.«

Ich gehe nun zum vorletzten Satz des gleichen Absatzes über und zitiere wörtlich.

VORSITZENDER: Auf welche Beweisstücke haben Sie sich eben bezogen?

MR. DODD: Sie liegen als Beweismaterial zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung vor. Sie sind ihr beigefügt.


VORSITZENDER: Ich vermute, daß keine Vervielfältigungen davon in dem Exemplar, das wir haben, enthalten sind.


MR. DODD: Nein. Wir hatten keine Gelegenheit, sie alle vervielfältigen zu lassen.


VORSITZENDER: Handelt es sich um Dokumente oder Photographien oder etwas anderes?


MR. DODD: Es sind hauptsächlich Dokumente. Einige Photographien und Pläne und so weiter sind auch darunter.


VORSITZENDER: Sind es eidesstattliche Erklärungen, oder was sonst? Es scheinen...


MR. DODD: Einige liegen in der Form von eidesstattlichen Erklärungen vor, die zur Zeit der Befreiung des Lagers mit dort befindlichen Gefangenen aufgenommen wurden, und andere sind Aufnahmen von im Lager vorgefundenen Schriftstücken und von Plänen und ähnlichen Dingen.


VORSITZENDER: Ja, der Gerichtshof wird auch von diesen Beweisstücken amtlich Kenntnis nehmen.


MR. DODD: Sehr wohl, Herr Präsident.

Ich lese nunmehr den letzten Satz des gleichen Absatzes auf der gleichen Seite und zitiere:

»Am Weihnachtstag 1944 wurde eine Anzahl von Gefangenen gleichzeitig erhängt. Die anderen wurden gezwungen, diesem Hängen zuzusehen. Zur Seite der Galgen befand sich ein geschmückter Weihnachtsbaum und, wie ein Gefangener sich[572] ausdrückte, ›es war ein schrecklicher Anblick, diese Zusammenstellung von in der Luft hängenden Gefangenen mit dem glitzernden Weihnachtsbaum daneben‹. Im März oder April wurden 13 amerikanische oder britische Fallschirmjäger gehängt. Diese waren einige Zeit vorher in das Lager eingeliefert worden und waren während des Versuches, Brücken zu sprengen, gefangen genommen worden.«

Ich will den Gerichtshof nicht mit der Wiedergabe aller dieser Berichte belasten. Wir möchten jedoch auf das Konzentrationslager Mauthausen zurückkommen, eines der berüchtigtsten Vernichtungslager. Ich beziehe mich besonders auf 2176-PS, US-249. Es ist ebenfalls ein offizieller Bericht der Justizabteilung (Office of the Judge Advocate General) der 3. amerikanischen Armee vom 17. Juni 1945. Ich beziehe mich auf die Schlußfolgerungen auf Seite 3 des englischen Textes, Absatz V, und beginne mit der Verlesung des zweiten Satzes:

»V. Schlußfolgerungen:

Ohne Zweifel war Mauthausen die Grundlage eines Planes auf lange Sicht. Es war als eine gigantische steinerne Festung auf dem Gipfel eines Berges angelegt worden, umgeben von kleinen Baracken. Mauthausen besaß neben dem dauerhaften Charakter seiner Konstruktion Unterkünfte für eine große Garnison von Offizieren und Mannschaften, und hatte geräumige Speise- und Waschräume für das Personal. Es wurde nur zu dem ausschließlichen Zweck geführt, alle sogenannten Häftlinge zu vernichten, die seine Mauern betraten.

Die sogenannten Zweiglager von Mauthausen standen unmittelbar unter dem Befehl der dort stationierten SS-Offiziere. Alle Berichte, Befehle und verwaltungsmäßigen Einrichtungen für diese Zweiglager wurden von Mauthausen aus geführt. Die anderen Lager, einschließlich der beiden größten und berüchtigten Zweiglager Gusen und Ebensee, wurden nicht ausschließlich zur Vernichtung benützt, sondern die Gefangenen wurden dort als Werkzeuge für Bau- und Produktionsarbeiten verwendet, bis sie so geschlagen oder ausgehungert waren, daß sie nicht mehr arbeiten konnten. Sie wurden dann gewöhnlich nach Mauthausen gesandt, um dort endgültig erledigt zu werden.«

Sowohl der Film, wie auch die sorgfältigen Berichte, die von der 3. amerikanischen Armee beim Einrücken in diese Konzentrationslager gemacht wurden, zeigen deutlich, daß die Verhältnisse in diesen Konzentrationslagern, in Deutschland und auch manchmal außerhalb der Reichsgrenzen, alle demselben allgemeinen Muster ähnlich waren. Das weitverbreitete Vorkommen dieser Zustände [573] beweist, daß es sich hier nicht um die Folge vereinzelter Ausschreitungen von einzelnen Gefangenenwärtern handelt, sondern daß sie die Folge vorsätzlich von oben gegebener Richtlinien waren. Die Verbrechen, die in diesen Konzentrationslagern begangen wurden, waren von einem so ungeheueren Ausmaß, daß die Greueltaten einzelner dagegen zur Bedeutungslosigkeit verblassen.

Wir haben uns zwei Beweisstücke verschafft, die wir dem Gerichtshof nur zeigen wollen, um zu illustrieren, wie tief die Verwaltung dieser Lager gesunken war, zumindest kurz vor der Befreiung durch die alliierten Armeen. Der Gerichtshof wird sich daran erinnern, daß wir in dem Film aus einem der Konzentrationslager zeigten, wie im Konzentrationslager Buchenwald Hautstücke von menschlichen Körpern geschnitten und als Dekorationsstücke aufbewahrt wurden. Für diesen Zweck wurden besonders unglückliche Opfer wegen ihrer Tätowierung ausgesucht. Das Beweisstück trägt die Nummer US-252. Ein Auszug aus einem offiziellen amerikanischen Armeebericht ist angefügt, in welchem angegeben wird, wie dieses Beweisstück gefunden wurde. Dieser Auszug erscheint in dem Dokument 3420-PS, das ich teilweise verlesen werde; es trägt die Überschrift:

»Mobile Feldvernehmungsabteilung Nr. 2; Kriegsgefangenen-Nachrichtenabteilung.

... 13. Konzentrationslager Buchenwald. Vorbemerkung: Der Verfasser dieses Berichts ist der Kriegsgefangene Andreas Pfaffenberger, 1. Kompanie des 9. Landesschützen-Btl., 43 Jahre alt, von begrenzter Bildung, von Beruf Metzger. Die Tatsache, daß die von ihm angegebenen Einzelheiten im wesentlichen mit den in Bericht PWIB (H) LF/736 gefundenen übereinstimmen, beweist den Wert seiner Zeugenaussage. Der Kriegsgefangene ist nicht über Erklärungen befragt worden, die nach dem, was bekannt ist, in mancher Hinsicht offenbar irrig sind, noch ist irgendein Versuch gemacht worden, den subjektiven Charakter des Berichts zu ändern, den der Kriegsgefangene niederschrieb, ohne daß man ihm von den schon bekannten Informationen etwas erzählt hätte. Die Ergebnisse der Befragung über Personen in Buchenwald sind bereits veröffentlicht worden (PWIB-Nr. 2/12 Punkt 31).

Im Jahre 1939 wurde allen Gefangenen mit Tätowierungen befohlen, sich im Krankenrevier zu melden.«


VORSITZENDER: Ist das Pfaffenbergers Aussage?

MR. DODD: Jawohl Herr Präsident!

»Niemand wußte, warum das geschah, aber, nachdem die tätowierten Gefangenen untersucht waren, wurden diejenigen [574] mit den schönsten und künstlerischsten Mustern in dem Krankenrevier zurückbehalten und dann durch Einspritzungen getötet, die durch Karl Beigs, einen kriminellen Gefangenen, ausgeführt wurden. Die Leichen wurden dann in die Pathologische Abteilung gebracht, wo die gewünschten Stücke der tätowierten Haut von den Leichen abgetrennt und behandelt wurden. Die fertiggestellten Stücke wurden der Frau des SS-Standartenführers Koch übergeben, die sie in Lampenschirme und andere Ziergegenstände für den Haushalt verarbeiten ließ. Ich selbst sah solche tätowierte Häute mit verschiedenen Zeichnungen und Inschriften, wie zum Beispiel ›Hänsel und Gretel‹, die ein Gefangener an seinem Knie hatte, und Schiffen von der Brust von Gefangenen. Diese Arbeiten wurden von einem Gefangenen namens Wernerbach ausgeführt.«

Ich nehme auch Bezug auf 3421-PS, US-253:

»Ich, Georg C. Demas, Leutnant der amerikanischen Marine, Mitarbeiter der amerikanischen Behörde zur Verfolgung von Achsen-Verbrechen, bestätige hiermit, daß das beigefügte, aus Pergament hergestellte Beweisstück, mir in meiner obenerwähnten Eigenschaft von der Obersten Justizabteilung der amerikanischen Armee (Judge Advocate General US-Army), Abteilung für Kriegsverbrechen, übergeben wurde, und zwar auf normalem Wege, als Beweisstück, das im Lager Buchenwald gefunden und von Truppen unter dem Kommando des Oberbefehlshabers der alliierten Streitkräfte erbeutet worden war.«

Der letzte Absatz des Dokuments 3423-PS, US-252, ist eine Schlußfolgerung, die in dem Bericht der amerikanischen Armee enthalten ist. Dort heißt es:

»Auf Grund der Feststellungen im Absatz 2 sind alle 3 Exemplare tätowierte menschliche Haut.«

Dieses Dokument ist ebenfalls diesem Beweisstück auf dem Tisch beigefügt. Wir wünschen nicht, bei dieser pathologischen Phase der Nazi-Kultur lange zu verweilen, fühlen uns aber gezwungen, ein zusätzliches Beweisstück vorzulegen, das wir als Beweisstück US-254 unterbreiten. Dieses Beweisstück, das sich auf dem Tisch befindet, ist ein menschlicher Kopf, aus dem der Schädelknochen entfernt ist, eingeschrumpft, ausgestopft und präpariert. Die Nazis köpften eines ihrer vielen Opfer, nachdem sie es vor her erhängt hatten, wahrscheinlich wegen seines Verkehrs mit einer deutschen Frau, und machten aus dem Kopf dann dieses schreckliche Dekorationsstück.

Der letzte Absatz des offiziellen Berichts der amerikanischen Armee, aus dem ich gerade vorgelesen habe, beschäftigt sich mit [575] der Art und Weise, wie dieses Stück gefunden wurde. Er lautet wie folgt:

»Dort habe ich ebenfalls die eingeschrumpften Köpfe zweier junger Polen gesehen, die gehängt worden waren, weil sie mit deutschen Mädchen Beziehungen gehabt hatten. Die Köpfe hatten die Größe einer Faust, das Haar und die Spuren des Seiles waren noch vorhanden.«

Eine weitere Beglaubigung des Leutnants Demas befindet sich in Dokument 3422-PS, US-254. Sie ähnelt jener, die ich vor einigen Minuten mit Bezug auf die Menschenhaut vorgelesen habe, nur daß sie sich dieses Mal auf das zweite Beweisstück bezieht. Wir können nicht genau abschätzen, wieviele Menschen in diesen Konzentrationslagern ihr Leben verloren haben, und vielleicht wird es nie jemand erfahren, aber wie das Beweismaterial, das dem Gerichtshof bereits vorliegt, beweist, haben die Nazi-Verschwörer im allgemeinen genau Buch geführt. Die Listen über die Konzentrationslager scheinen jedoch sehr unvollständig zu sein. Das mag aus der Gleichgültigkeit zu erklären sein, mit welcher die Nazis das Leben ihrer Opfer betrachteten. Aber gelegentlich finden wir ein Totenbuch oder einen Stoß Registrierkarten. Zum größten Teil jedoch gingen die Opfer in einen schriftlich nicht festgehaltenen Tod.

Die Bezugnahme auf eine Reihe von Totenbüchern erhellt sogleich das Ausmaß der Konzentrationslagerbetriebe, und wir legen nun Dokument 493-PS, US-251, vor. Dieses Beweisstück besteht aus sieben Büchern, das Todeshauptbuch des Konzentrationslagers Mauthausen. Jedes Buch trägt auf seinem Umschlag das Wort »Totenbuch Mauthausen«.

In diesen Büchern wurden die Namen einiger der Insassen, die in diesem Lager starben oder ermordet wurden, vermerkt. Die Bücher erstrecken sich auf die Zeit vom Januar 1939 bis April 1945. Sie enthalten Namen, Geburtsort, die angegebene Todesursache und die Todeszeit für jede registrierte Person. Außerdem wurde jede Leiche mit einer laufenden Nummer versehen, und wenn man alle Nummern für die Periode von fünf Jahren zusammenzählt, kommt man auf die Zahl 35318.

Eine Durchsicht der Bücher ist aufschlußreich für die routinemäßige Behandlung der Todesfälle in dem Lager. Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf Band 5, Seite 568 bis 582. Eine Photokopie dieses Teiles ist dem Gerichtshof bereits vorgelegt worden. Diese Seiten bringen die Todeseintragungen für den 19. März 1945 zwischen 1.15 Uhr morgens bis 2.00 Uhr nachmittags. In dieser Zeit von 12 3/4 Stunden wurde in diesen Listen der Tod von 203 Personen gemeldet; sie bekamen die laufenden Nummern 8390 bis 8593. Die Namen der Toten sind aufgeführt. Als Todesursache ist bezeichnenderweise für alle Opfer die gleiche, nämlich [576] Herzschwäche, angegeben. Sie starben in kurzen Zwischenräumen. Sie starben in alphabetischer Reihenfolge. Der erste, der starb, war ein Mann namens Ackermann; er starb um 1.15 Uhr morgens. Der letzte war ein Mann namens Zynger, der um 2 Uhr nachmittags starb.

Um 2 Uhr 20 Minuten des gleichen Nachmittags begann, wie aus dieser Liste vom 19. März 1945 hervorgeht, der tödliche Appell von neuem und setzte sich bis 4.30 Uhr nachmittags fort. In einem Zeitraum von zwei Stunden starben weitere 75 Personen. Und wieder starben sie alle an Herzschwäche und in alphabetischer Reihenfolge. Wir finden diese Eintragungen in dem gleichen Band, Seite 582 bis 586.

Es wurde noch ein anderes Totenbuch im Konzentrationslager Mauthausen gefunden. Es ist unser Dokument 495-PS, US-250. Es handelt sich um einen einzelnen Band, und wieder stehen auf dem Umschlag die Worte: »Totenbuch – Kriegsgefangene«. Ich verweise hier den Gerichtshof besonders auf die Seiten 234 bis 246. Hier zeigen die Eintragungen die Namen von 208 Kriegsgefangenen, anscheinend Russen, die 15 Minuten nach Mitternacht, am 10. Mai 1942, alle zur gleichen Zeit hingerichtet wurden. Die Eintragungen in dem Buch bestätigen, daß Heydrich, der damalige Chef der Sicherheitspolizei und des SD, die Hinrichtung leitete.

Ich wurde erst heute früh darauf aufmerksam gemacht, daß in einer New-Yorker Zeitung auf drei oder mehr Seiten Inserate von Familien erscheinen, die Auskünfte über Verwandte suchen, die früher ihren Wohnsitz in Deutschland oder Europa hatten. Die meisten dieser Anzeigen beziehen sich auf dieses oder jenes Konzentrationslager. Die Zeitung heißt: »Der Aufbau« und ist eine deutschsprachige Zeitung, die in New-York City erscheint. Diese Nummer der Zeitung stammt vom 23. November 1945.

Ich will den Gerichtshof nicht mit der Liste der Namen aller dieser unglücklichen Menschen aufhalten, aber wir nehmen Bezug auf sie, als eine New-Yorker Publikation, eine deutschsprachige Zeitung jüngsten Datums, die das schreckliche Ausmaß dieser Tragödie zeigt, die so viele Menschen durch diese Einrichtungen der Konzentrationslager betroffen hat. Unserer Ansicht nach bedarf es keines besonderen Arguments zur Unterstützung unserer Feststellung, daß die Nazi-Verschwörer diese Konzentrationslager und ähnliche Schreckenseinrichtungen benutzten, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsver brechen zu begehen.

Bei der Darstellung der Judenverfolgungen werden wir notwendigerweise mehr über Konzentrationslager hören, aber dies beschließt unsere Vorlage über die Konzentrationslager als einen in sich geschlossenen Teil des Beweisvorbringens.

VORSITZENDER: Herr Dodd, ich persönlich möchte gerne wissen, was die Überschriften bedeuten.

[577] MR. DODD: Ja, ich habe sie hier.


VORSITZENDER: Dokument 495-PS?


MR. DODD: Ja, Dokument 495-PS. Spalte eins zeigt die Nummer, die den Gefangenen in der Reihenfolge ihres Todes zugeteilt wurde.


VORSITZENDER: Ja.


MR. DODD: Die zweite Spalte betrifft die Kriegsgefangenennummer. Die dritte Spalte zeigt den Familiennamen und die vierte den Vornamen.


VORSITZENDER: Ja.


MR. DODD: In Spalte 5 folgt das Geburtsdatum, in Spalte 6 der Geburtsort, in Spalte 7 die Todesursache. In diesen Fällen ist die Todesursache wie folgt angegeben: »Exekution lt. Erlaß des Chefs der Sipo und des SD vom 30. 4. 1942«. Die Wiederholungszeichen darunter bedeuten, daß die gleiche Todesursache für alle darunterstehenden Leute zutrifft. In der achten Spalte erscheinen Tag und Stunde des Todes; als erste der 9. 5. 42, 23.35 Uhr. Die neunte Spalte ist für Bemerkungen reserviert.


VORSITZENDER: Es sind hier verschiedene Nummern aufgeführt, M 1681 ist die erste.


MR. DODD: Jawohl, das deutsche Wort, wurde mir gesagt, bedeutet, daß der Tod mit dieser Nummer bestätigt wird. Offenbar...


VORSITZENDER: Ich glaube, Sie sagten, die Nummer der Leiche.


MR. DODD: Die Nummer der Leiche, glaube ich, bedeutet es, im Unterschied zur Gefangenen-Nummer. Nach dem Tod jeder Person wurde jeder Leiche auch noch eine Nummer gegeben.


OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof! Die nächste Phase der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nämlich die Judenverfolgung, wird von Major Walsh vorgetragen werden.


VORSITZENDER: Major Walsh.


MAJOR WILLIAM B. WALSH, HILFSANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Hoher Gerichtshof! Im Namen des amerikanischen Anklage vertreters lege ich jetzt diesem erhabenen Gerichtshof das Beweismaterial für bestimmte Taten vor, die in der Anklageschrift im Anklagepunkt 1 unter: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit enthalten sind. Ferner auf Grund eines Übereinkommens der Anklagevertreter die Anschuldigung gemäß Punkt 4, Absatz X (B), Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Titel dieser Darlegung lautet: »Die Verfolgung der Juden«.

[578] Ich lege jetzt als Beweismaterial ein Dokumentenbuch von Übersetzungen vor, das mit »T« bezeichnet ist. Die in diesem Buch enthaltenen Urkunden sind gemäß den D-, L-, PS- und R-Serien geordnet, und innerhalb dieser Serien sind die Übersetzungen den Nummern nach gelegt. Der Titel »Die Verfolgung der Juden« ist völlig unzureichend, wenn man ihn im Lichte des folgenden Beweismaterials betrachtet. Akademisch bedeutet das Wort »verfolgen«, soviel ich weiß, quälen, belästigen und beunruhigen. Der hier gebrauchte Ausdruck beschreibt in keiner Weise auch nur annähernd das – und ich weiß keinen Ausdruck, der dieses letzte Ziel kennzeichnen würde – den eingestandenen Zweck, die jüdische Rasse auszulöschen.

Diese Darstellung ist nicht als eine vollkommene Aufzählung aller Verbrechen gegen die Juden gedacht. Ausmaß und Reichweite dieser Verbrechen waren so groß, daß sie die ganze deutsche Nation, ihre Bevölkerung und Organisationen durchdrangen.

Ich bin davon unterrichtet, daß andere, die nach mir sprechen werden, zusätzliches Beweismaterial bei anderen Teilen des Anklagevorbringens vorlegen werden. Das Beweismaterial, das sich auf die Partei- und Staatsorganisationen bezieht, deren verbrecherischer Charakter die Anklagebehörde festzustellen bemüht ist, wird die von den Organisationen in der Planung der Vernichtung gespielte Rolle enthüllen und hervorheben.

Die französischen und russischen Anklagevertreter haben ebenfalls je einen Band Beweismaterial, das sich auf dieses Thema bezieht und im Verlaufe des Prozesses zur Vorlage kommen wird. Bevor ich jedoch mit der Verlesung der offenkundigen Handlungen, die zur Vernichtung der Juden führten, beginne, möchte ich zeigen, daß diese Handlungen und diese Politik innerhalb Deutschlands von 1933 bis zum Kriegsende mit der Planung, Vorbereitung, dem Beginn und der Durchführung von Angriffskriegen zusammenhingen und damit unter den Anklagepunkt: Verbrechen gegen die Menschlichkeit fallen, wie sie im Artikel 6 (c) des Statuts definiert sind.

Seit Jahren war es eine deutsche Theorie, daß der erste Weltkrieg mit der deutschen Niederlage endete, weil es innerhalb des Landes zum Zusammenbruch gekommen sei. Bei der Planung zukünftiger Kriege beschloß man daher, daß man die Heimatfront sicher in der Hand haben müßte, um einer Wiederholung des Debakels von 1918 vorzubeugen. Die Einigung des deutschen Volkes war für die erfolgreiche Planung und Durchführung des Krieges wesentlich, und der politische Grundsatz der Nazis: »Ein Volk, ein Reich, ein Führer« mußte festgelegt werden.

Die freien Gewerkschaften mußten abgeschafft, politische Parteien außer der Nationalsozialistischen Partei verboten, die [579] bürgerlichen Freiheiten aufgehoben und jede Art von Opposition weggefegt werden. Gottesfurcht, der Glaube an die Kirche und Achtung vor der wissenschaftlichen Wahrheit wurden als nicht vereinbar mit dem Nazi-Regime erklärt. Die antijüdische Politik war ein Teil dieses Vereinheitlichungsplanes, weil die Nazis davon überzeugt waren, daß die Juden das deutsche Militärprogramm nicht unterstützen, sondern im Gegenteil es hindern würden. Darum mußte der Jude ausgerottet werden.

Dieser Standpunkt geht deutlich aus einer Erklärung hervor, die in 1919-PS, US-170, enthalten ist. Dieses Dokument ist die Niederschrift einer Himmler-Rede bei einer Besprechung der SS-Gruppenführer am 4. Oktober 1943. Von Seite 4, Absatz 3, der dem Gerichtshof vorliegenden Übersetzung lese ich einen sehr kurzen Absatz:

»... wir wissen, wie schwer wir uns täten, wenn wir heute noch in jeder Stadt, – bei den Bombenangriffen, bei den Lasten und bei den Entbehrungen des Krieges, – noch die Juden als Geheimsaboteure, Agitatoren und Hetzer hätten. Wir würden wahrscheinlich jetzt in das Stadium des Jahres 1916/17 gekommen sein, wenn die Juden noch im deutschen Volkskörper säßen.«

Die Behandlung der Juden in Deutschland war deshalb ebenso wie die Herstellung von Waffen und die Wehrpflicht ein Teil des Planes für den Angriffskrieg. Sie fällt in die Gerichtsbarkeit dieses Gerichtshofs als integrierender Bestandteil des Planes und der Vorbereitung zur Führung eines Angriffskrieges.

Es liegt auf der Hand, daß die Verfolgung und Ermordung von Juden in sämtlichen besetzten Gebieten Europas nach 1939 Kriegsverbrechen darstellen, wie sie im Artikel 6 (b) des Statuts definiert sind.

Außerdem verstößt sie gegen Artikel 46 des Haager Abkommens von 1907, das auch von Deutschland unterschrieben worden war. Ich zitiere Artikel 46 und ersuche den Gerichtshof, davon amtlich Kenntnis zu nehmen.

»Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum, sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.«

Ich kenne kein Verbrechen in der Geschichte der Menschheit, das in seinen Einzelheiten fürchterlicher ist, als die Behandlung der Juden. Wir beabsichtigen zu beweisen, daß die Gebote der Nazi-Partei, die später in die Politik des deutschen Staates übernommen und von den Angeklagten oft ausdrücklich bestätigt wurden, zum Ziele hatten, das jüdische Volk zu vernichten.

Ich werde mich bemühen, der Versuchung zu widerstehen, Kommentare zu geben oder Schlußfolgerungen aus den Dokumenten [580] zu ziehen, wie groß der Anreiz dazu auch sein mag. Ich ziehe vor, die urkundlichen Beweisstücke in ihrer reinen Wirklichkeit für sich selbst sprechen zu lassen. Blutdurst mag bei diesen wüsten Verbrechen eine gewisse Rolle gespielt haben; aber der Zweck und das Ziel, die zugrunde lagen, nämlich die jüdische Rasse zu vernichten, war eines der grundlegenden Prinzipien des Nazi-Planes für die Vorbereitung und Führung des Angriffskrieges. Ich werde von jetzt an meine Beweisführung auf die begangenen offenkundigen Handlungen beschränken, aber ich bitte den Gerichtshof um Nachsicht, falls es bei der Zusammenstellung des Beweismaterials notwendig sein sollte, auf bestimmte früher vorgelegte Dokumente Bezug zu nehmen.

Dieses letzte Ziel, nämlich die Beseitigung und Ausrottung der Juden, konnte nicht ohne vorbereitende Schritte und Maßnahmen ausgeführt werden. Zu erst mußte der deutsche Staat von der Nazi-Partei übernommen werden, der Macht der Weltmeinung mußte ins Auge gesehen werden, und selbst dem gedrillten deutschen Volk mußte der Haß gegen die Juden als Doktrin eingeimpft werden.

Der erste klare Beweis für die Nazi-Politik in Bezug auf die Juden ist im Parteiprogramm vom Februar 1920 zu finden. Ich lege als Beweismittel Dokument 1708-PS, US-255, das Programm der NSDAP vor. Mit Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich den bezüglichen Teil dieses Programms zitieren: Punkt vier:

»Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist, Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf die Konfession....«


MR. BIDDLE: Darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen. Es ist etwas schwer zu finden, wo sich diese Beweisstücke befinden und aus welchem Bande Sie jetzt vorlesen.

MAJOR WALSH: Aus Dokument 1708-PS.


MR. BIDDLE: Band zwei?


MAJOR WALSH: Band zwei.


MR. BIDDLE: Und von welcher Seite dieses Beweisstücks?


MAJOR WALSH: Punkt 4 und 6 auf der ersten Seite. Punkt vier:

»Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.«

Und dann Punkt 6:

»Das Recht, über Führung und Gesetze des Staates zu bestimmen, darf nur dem Staatsbürger zustehen. Daher fordern wir, daß jedes öffentliche Amt, gleichgültig welcher [581] Art, gleich ob im Reich, Land oder Gemeinde, nur durch Staatsbürger bekleidet werden darf.«

Und nun lege ich Dokument 2662-PS, US-256, »Mein Kampf«, vor. Auf den Seiten 724 und 725 schrieb Hitler, von den Juden sprechend, wenn die nationalsozialistische Bewegung ihre Aufgabe erfüllen sollte, und ich zitiere:

»Sie muß dem Volke die Augen öffnen über die fremden Nationen und muß den wahren Feind unserer heutigen Welt immer und immer wieder in Erinnerung bringen. An Stelle des Hasses gegen Arier, von denen uns fast alles trennen kann, mit denen uns jedoch gemeinsames Blut oder die große Linie einer zusammengehörigen Kultur verbindet, muß sie den bösen Feind der Menschheit, als den wirklichen Urheber allen Leides, dem allgemeinen Zorne weihen. Sorgen aber muß sie dafür, daß wenigstens in unserem Lande der tödlichste Gegner erkannt und der Kampf gegen ihn als leuchtendes Zeichen einer lichteren Zeit auch den anderen Völkern den Weg weisen möge zum Heil einer ringenden arischen Menschheit.«

Ein Strom von Schmutzliteratur aller Art und für alle Altersgruppen wurde in Deutschland herausgegeben und in Umlauf gesetzt. Bezeichnend für diese Art von Veröffentlichungen ist ein Buch mit dem Titel »Der Giftpilz«.

Ich bringe es als Beweismaterial, Dokument 1778-PS, US-257, zur Vorlage. Dieses Buch bezeichnet den Juden als einen Verfolger der Arbeiterklasse, als Rassenschänder, als einen Teufel in Menschengestalt, als Giftpilz und Mörder. In diesem Buch wurde den Schulkindern durch Karikaturen, die auf Seite 6 und 7 erscheinen, gelehrt, wie sie den Juden an seiner Körperbeschaffenheit erkennen könnten. Auf Seite 30 wird gezeigt, daß der Jude kleine Jungen und Mädchen mißbraucht, und auf Seite 13 bis 17, daß die jüdische Bibel alle Verbrechen erlaubt.

Nummer 14, vom April 1937, Seite 6 der Wochenschrift »Der Stürmer«, herausgegeben von dem Angeklagten Streicher, ging in ihren Übertreibungen so weit, daß sie behauptete, die Juden würden bei der Ritualfeier des Passahfestes Christen abschlachten. Ich lege Dokument 2699-PS, US-258, vor. Von Seite 2, Spalte 1, zitiere ich die Absätze 6 bis 9:

»Auch aus vielen Geständnissen der Juden geht hervor, daß die Ausübung von Ritualmorden dem Talmudjuden Gesetz ist. Der ehemalige Oberrabbiner und spätere Mönch Teofiti erklärt zum Beispiel, daß die Ritualmorde vornehmlich anläßlich des jüdischen Purimfestes (Erinnerung an den Persermord) und des Passahfestes (Erinnerung an den Christusmord) ausgeführt werden. Die Vorschriften sind [582] folgende: Den Opfern ist das Blut mit Gewalt abzuzapfen. Es soll beim Passahfest im Wein und in den Mazzen Verwendung finden. Das heißt: ein kleiner Teil des Blutes ist in den Mazzenteig und in den Wein zu schütten. Die Beimischung geschieht durch den jüdischen Familienvater. Der Vorgang ist folgendermaßen:

Der Familienvater schüttet einige Tropfen des frischen und gepulverten Blutes in das Glas, tunkt den Finger der linken Hand hinein und besprengt (segnet) damit alles, was auf dem Tisch steht, worauf der Familienvater spricht: ›Also bitten wir Gott, daß er die zehn Plagen senden möge allen Feinden des jüdischen Glaubens.‹ Hierauf speisen sie und der Familienvater ruft zum Schluß: ›Also (wie das Kind, dessen Blut in Brot und Wein enthalten) mögen alle Gojim untergehen!‹

Weiter findet das frische Blut (oder das getrocknete und zu Pulver verriebene Blut) der Geschächteten Verwendung für junge verheiratete jüdische Ehepaare, für schwangere Jüdinnen, für die Beschneidung usw. Der Ritualmord wird von allen Talmudjuden anerkannt. Der Jude glaubt, sich damit zu entsühnen.«

Es ist uns schwer verständlich, daß derartige falsche Darstellungen auf fruchtbaren Boden fallen konnten, und daß eine gebildete Nation derartige Lehren lesen, annehmen und glauben konnte. Wir müssen aber daran denken, daß die strenge Pressekontrolle eine Bloßlegung dieser Lügenpropaganda ausschloß, so daß einige Unwissende oder Leichtgläubige dazu gebracht werden konnten, dies zu glauben.

Ich lege nun Dokument 2779-PS vor, eine Ausgabe des »Stürmers«, US-259. Diese Zeitung »Der Stürmer« wurde von der Verlagsfirma des Angeklagten Streicher herausgegeben. In dieser Zeitung sagte Streicher über den jüdischen Glauben:

»... mutet das Geschichtsbuch der Juden, das man als Heilige Schrift zu bezeichnen sich angewöhnt hat, wie ein einziger schauerlich-schauriger Kriminalroman an.... Von Mord und Blutschande, Betrug, Diebstahl und Sittlichkeitsverbrechen wimmelt es in diesem heiligen Buch geradezu...«

Weiter sagt er:

»Der Talmud ist das große jüdische Verbrecherlehrbuch, das der Jude täglich im praktischen Leben anwendet.«

Letzteres steht in dem Dokument 2698-PS, »Der Stürmer«, das ich ebenfalls zum Beweis vorlegen möchte. Es ist dies Beweisstück US-260.

[583] Dieser Propagandafeldzug des Hasses war zu ausgebreitet und zu allgemein bekannt, als daß noch Beschreibungen nötig wären. Unter den Urkunden, die zu diesem wie auch zu anderen Teilen des Tatbestands als Beweismittel vorgelegt wurden, findet man ähnliche und sogar noch schmutzigere Behauptungen, von denen viele von den Angeklagten selbst, andere von ihren Mitschuldigen stammen. Als die Nazi-Partei die Kontrolle über den Staat erlangte, wurde eine neue und furchtbare Waffe gegen die Juden in ihre Hände gelegt, nämlich die Anwendung der Macht des Staates. Dies geschah durch die Herausgabe von Verordnungen. Eingewanderte Juden wurden ausgebürgert: Reichsgesetzblatt 1933, Teil I, Seite 480, unterzeichnet von den Angeklagten Frick und Neurath. In Deutschland geborenen Juden wurde die Staatsangehörigkeit entzogen: Reichsgesetzblatt 1935, Teil I, Seite 1146, unterzeichnet von dem Angeklagten Frick. Juden durften mit Personen deutschen Blutes weder verheiratet sein noch außereheliche Verbindungen haben: Reichsgesetzblatt 1935, Teil I, Seite 1146, unterzeichnet von den Angeklagten Frick und Heß. Juden wurde das Wahlrecht aberkannt: Reichsgesetzblatt 1936, Teil I, Seite 133, unterzeichnet von dem Angeklagten Frick. Juden konnten keine öffentlichen Ämter oder Staatsstellen bekleiden: Reichsgesetzblatt 1933, Teil I, Seite 277, unterzeichnet von dem Angeklagten Frick. Es wurde beschlossen, die Juden auf ein niedrigeres Niveau herabzudrücken, indem man ihnen die allgemeinen Rechte und Freiheiten entzog. Gewisse Stadtteile und Straßen, Verkehrsmittel, Unterhaltungsstätten und Gaststätten waren ihnen verboten: Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, Seite 1676. Mit der Zeit wurden immer strengere Maßnahmen angewandt, die soweit gingen, daß man ihnen die Ausübung ihrer privaten Beschäftigung untersagte. Sie durften den zahnärztlichen Beruf nicht mehr ausüben: Reichsgesetzblatt 1939, Teil I, Seite 47, unterzeichnet von dem Angeklagten Heß. Sie wurden vom Rechtsanwaltsberuf ausgeschlossen: Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, Seite 1403, unterzeichnet von den Angeklagten Frick und Heß. Sie durften ihrer ärztlichen Praxis nicht mehr nachgehen: Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, Seite 969, unterzeichnet von Frick und Heß. Sie durften weder in der Presse noch am Rundfunk tätig sein: Reichsgesetzblatt 1933, Teil I, Seite 661. Sie wurden von der Börse und dem Aktienhandel ausgeschlossen: Reichsgesetzblatt 1934, Teil I, Seite 169; und sogar von der Landwirtschaft: Reichsgesetzblatt 1933, Teil I, Seite 685. Im Jahre 1938 wurden sie aus dem allgemeinen Geschäfts- und Wirtschaftsleben Deutschlands ausgeschaltet: Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, Seite 1580, unterzeichnet von Göring. Die Juden wurden gezwungen, nachteilig hohe Steuern und hohe Sühnestrafen zu zahlen; ihre Heimstätten, Bankkonten, Grundstückbesitze usw. wurden ihnen genommen.

[584] Um einen Augenblick von der Aufzählung der Verordnungen abzugehen, und um besonders auf die Sühnestrafen zu sprechen zu kommen, möchte ich Dokument 1816-PS, US-261, unterbreiten. Es handelt sich hier um einen stenographischen Bericht über eine Sitzung unter Leitung des Angeklagten Göring, an der unter anderen der Angeklagte Funk teilgenommen hat, und die am 12. November 1938, um 11.00 Uhr, im Reichsluftfahrtministerium abgehalten worden ist. Von Seite 8 und 9 des siebenten Abschnitts zitiere ich den Angeklagten Göring:

»Noch eine Frage meine Herren! Wie beurteilen Sie die Lage, wenn ich heute verkünde, daß dem Judentum als Strafe diese 1 Milliarde als Kontribution auferlegt wird?«

Und dann den letzten Absatz auf Seite 22 der Übersetzung, die dem Gerichtshof vorliegt. Ich zitiere:

»Ich werde den Wortlaut wählen, daß die deutschen Juden in ihrer Gesamtheit als Strafe für ihre ruchlosen Verbrechen usw. eine Kontribution von 1 Milliarde auferlegt bekommen. Das wird hinhauen, die Schweine werden einen zweiten Mord so schnell nicht machen. Im übrigen muß ich noch einmal feststellen: Ich möchte kein Jude in Deutschland sein.«

Solche absonderliche Bemerkungen waren es, die Verordnungen zur Folge hatten, denn nach dieser Sitzung wurde eine Verordnung erlassen, die den deutschen Juden eine Geldstrafe von 1 Milliarde auferlegte: Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, Seite 1579, datiert vom 12. November 1938, unterzeichnet von dem Angeklagten Göring.

Ähnliche Verordnungen finden sich im Reichsgesetzblatt 1939, Teil I, Seite 282, unterzeichnet von dem Angeklagten Göring; und Reichsgesetzblatt 1941, Teil I, Seite 722, unterzeichnet von den Angeklagten Frick und Bormann.

Schließlich wurde im Jahre 1943 den Juden auch der letzte Rechtsschutz durch einen Erlaß entzogen, den die Angeklagten Bormann und Frick und einige andere unterzeichneten, und die Polizei allein bekam die Entscheidungsbefugnis über Strafe und Tod: Reichsgesetzblatt 1943, Teil I, Seite 372, unterzeichnet von Frick und Bormann.

Ich ersuche den Gerichtshof, von den aus dem Reichsgesetzblatt zitierten Verordnungen amtlich Kenntnis zu nehmen.

Gleichzeitig mit der Herausgabe solcher Verordnungen und ihrer Durchführung erhielten die Partei und der von der Partei kontrollierte Staat noch eine weitere Waffe, nämlich den öffentlich unterstützten und offiziellen antijüdischen Boykott.

Ich lege Dokument 2409-PS, das veröffentlichte Tagebuch von Joseph Goebbels, Beweisstück US-262, vor und verweise den Gerichtshof auf Seite 290, wo Goebbels unter dem Datum vom [585] 29. März 1933 das Folgende schrieb; der Gerichtshof findet das Zitat am Anfang der ersten Seite der Übersetzung von 2409-PS:

»Der Boykottaufruf wird von der ganzen Regierung gebilligt.«

Weiter schrieb er am 31. März 1933, erster Satz auf Seite 1, Absatz 2:

»Wir halten in kleinem Kreise eine letzte Besprechung ab und beschließen, daß der Boykott morgen in aller Schärfe beginnen soll.«

Die Angeklagten Streicher und Frank waren zusammen mit Himmler, Ley und einigen anderen Mitglieder eines Zentralausschusses, der den Boykott gegen die Juden 1933 durchführte. Ihre Namen finden wir in dem Dokument 2156-PS, Nationalsozialistische Partei-Korrespondenz vom 29. März 1933, Beweisstück US-263.

Schon 1933 ging man mit Gewalttätigkeiten gegen die Juden vor. Von uniformierten Nazis wurden Razzien auf Synagogen während des Gottesdienstes durchgeführt. Personen, die in den Synagogen am Gottesdienst teilnahmen, wurden angegriffen, und religiöse Wahrzeichen und Sinnbilder wurden entweiht. Ein Bericht über einen solchen Vorgang findet sich in dem amtlichen Bericht des amerikanischen Generalkonsuls in Leipzig vom 5. April 1933. Ich lege ihn als Dokument 2709-PS vor.

VORSITZENDER: Warum beziehen Sie sich auf 2156?

MAJOR WALSH: Nur um zu zeigen, daß Streicher und Frank Mitglieder des Boykott-Ausschusses waren.


VORSITZENDER: Ich verstehe.


MAJOR WALSH: Dokument 2709-PS ist Beweisstück US-265. Ich zitiere von Absatz 1 auf Seite 1:

»In Dresden haben vor mehreren Wochen uniformierte ›Nazis‹ das jüdische Bethaus überfallen, den Abend-Gottesdienst unterbrochen, 25 Andächtige verhaftet und heilige Abzeichen oder Sinnbilder von ihren Kopfbedeckungen gerissen, die während des Gebets getragen werden.«

Bei einer Zusammenkunft hier in Nürnberg vor den deutschen Pressevertretern eröffnete der Angeklagte Streicher und Oberbürgermeister Liebel von Nürnberg den versammelten Pressevertretern im voraus, daß die Nürnberger Synagoge zerstört werden würde. Zum Beweis unterbreite ich Dokument 1724-PS, US-266, das ein Protokoll der Sitzung vom 4. August 1938 darstellt. Von Seite 1, Absatz 4, des Originals verlese ich aus der Übersetzung, die dem Gerichtshof vorliegt, das Folgende:

»Abbruch der Synagoge (Mitteilung muß noch geheim gehalten werden). Am 10. August 1938, vormittags 10.00 Uhr, wird mit [586] dem Abbruch der Synagoge begonnen werden. Gauleiter Julius Streicher wird persönlich den Kran in Bewegung setzen, mit dem die jüdischen Symbole (Davidstern usw.) heruntergeholt werden. Die Sache soll groß aufgezogen werden. Näheres noch unbekannt.«

Der Angeklagte Streicher selbst beaufsichtigte die Zerstörung.

Zum Beweis lege ich Dokument 2711-PS vor, eine Zeitungsnachricht vom 11. August 1938, Beweisstück US-267. Absatz 1 der dem Gerichtshof vorliegenden Übersetzung lautet:

»In Nürnberg wird die Synagoge abgebrochen. Julius Streicher leitete selbst durch eine mehr als eineinhalbstündige Rede den Beginn der Arbeiten ein. Auf seinen Befehl löste sich dann, gewissermaßen als Auftakt des Abbruchs, der riesige Davidstern von der Kuppel.«

Diese Gewaltakte waren nicht örtliche antisemitische Demonstrationen, sondern wurden von einer Zentrale in Berlin geleitet und angeordnet. Dies geht aus einer Reihe von Fernschreiben hervor, die aus der Berliner Gestapo-Zentrale an die Polizeichefs in ganz Deutschland am 10. November 1938 gesandt worden waren. Sie enthielten Vorschriften über die im voraus vorbereiteten Demonstrationen. Ich beziehe mich nun auf Dokument 3051-PS, US-240. Ich werde den erheblichen Teil eines dieser von Heydrich unterschriebenen vertraulichen Befehle verlesen. Die Übersetzung liegt dem Gerichtshof vor, zweite Hälfte der zweiten Seite:

»Auf Grund des Attentats gegen den Leg. Sekretär vom Rath in Paris sind im Laufe der heutigen Nacht – 9. auf 10. 11. 1938 – im ganzen Reich Demonstrationen gegen die Juden zu erwarten. Für die Behandlung dieser Vorgänge ergehen die folgenden Anordnungen:

1. Die Leiter der Staatspolizeistellen oder ihre Stellvertreter haben sofort nach Eingang dieses Fernschreibens mit den für ihren Bezirk zuständigen politischen Leitungen – Gauleitung oder Kreisleitung – fernmündlich Verbindung aufzunehmen und eine Besprechung über die Durchführung der Demonstrationen zu vereinbaren, zu der der zuständige Inspekteur oder Kommandeur der Ordnungspolizei zuzuziehen ist. In dieser Besprechung ist der politischen Leitung mitzuteilen, daß die Deutsche Polizei vom Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei die folgenden Weisungen erhalten hat, denen die Maßnahmen, der politischen Leitungen zweckmäßig anzupassen wären:

a) Es dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die keine Gefährdung deutschen Lebens oder Eigentums mit sich bringen (z. B. Synagogenbrände nur, wenn keine Brandgefahr für die Umgebung vorhanden ist), [587] b) Geschäfte und Wohnungen von Juden dürfen nur zerstört, nicht geplündert werden. Die Polizei ist angewiesen, die Durchführung dieser Anordnungen zu überwachen und Plünderer festzunehmen.«

Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir eine immer stärker werdende Hetze gegen die Juden beobachtet, einen der fundamentalen Grundsätze der Nazi-Partei und des Staates. Die Flamme des Vorurteils wurde nun entzündet und angefacht. Dem deutschen Volk ist die Doktrin weitgehend eingeimpft und die Saat des Hasses gesät worden. Der Deutsche Staat ist jetzt bewaffnet und bereit, Eroberungen zu machen, und die Macht der Weltmeinung kann nun ruhig unbeachtet bleiben. Bereits 200000 von den ursprünglich vorhandenen 500000 Juden waren aus Deutschland herausgetrieben. Der nazi-kontrollierte Deutsche Staat wurde daher ermutigt, und Hitler dachte unter Vorwegnahme der bereits geplanten Angriffskriege daran, sie als Sündenböcke zu benützen, auf deren Schultern der Vorwurf für die kommende Weltkatastrophe abgewälzt werden konnte.

Die Reichstagsrede vom 30. Januar 1939 ist in der Urkunde 2663-PS enthalten, die ich nunmehr als Beweisstück US-268 vorlege. Ich zitiere:

»Wenn es dem internationalen Finanzjudentum in- und außerhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu stürzen, dann wird das Ergebnis nicht die Bolschewisierung der Erde und damit der Sieg des Judentums sein, son dern die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa.«


VORSITZENDER: Wir werden uns nun auf 10 Minuten vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Major Walsh, ich glaube, daß Sie dem Gerichtshof behilflich sein könnten, wenn sie die PS-Nummern der vorliegenden Dokumente etwas langsamer und deutlicher aussprechen würden. Wir kennen die US-Beweisstück-Nummern nicht, und Ich weiß nicht, ob es nicht besser wäre, die US-Beweisstück-Nummer zuerst zu nennen und erst hierauf die PS-Nummer. Ich bin mir darüber nicht ganz klar. Jedenfalls wäre es besser, wenn Sie bei Erwähnung der PS-Nummer etwas langsamer sprechen würden, um sicher zu sein, daß wir sie verstehen.

MAJOR WALSH: Gewiß, Herr Präsident.

Der Hauptschriftleiter des offiziellen Organs der SS, das »Schwarze Korps«, drückte am 8. August 1940 ähnliche Ansichten aus. Ich unterbreite Dokument 2668-PS als Beweismittel, Beweisstück US-269; ich lese dem Gerichtshof Seite 2 des Originals und [588] den ganzen, dem Gerichtshof in der Übersetzung vorliegenden Auszug vor:

»So wie für Deutschland selbst die Judenfrage erst gelöst ist, sobald der letzte Jude ausgetrieben wurde, so mag auch das übrige Europa wissen, daß der deutsche Friede, der seiner harrt, ein Friede ohne Juden sein muß.«

Aber dies waren nicht die einzigen Funktionäre der Partei oder des Staates, die diese Ansichten vertraten. Der Angeklagte Rosenberg schrieb für die Zeitschrift »Weltkampf«. Ich lege Urkunde 2665-PS, US-270, zum Beweis vor. In dieser Veröffentlichung, Nummer 1 und 2 vom April und September 1941, auf Seite 71 des Originals heißt es:

»Für Europa ist die Judenfrage erst dann gelöst, wenn der letzte Jude den europäischen Kontinent verlassen hat.«

Der Gerichtshof wird sich an die Bezugnahme von Justice Jackson auf die entschuldigende Notiz im Tagebuch des Angeklagten Hans Frank erinnern, wo er schrieb, und ich zitiere von der Urkunde 2233-C-PS, US-271, am Ende der ersten Seite der Übersetzung:

»Freilich, in einem Jahre konnte ich weder sämtliche Läuse noch sämtliche Juden beseitigen. Aber im Laufe der Zeit, und vor allem dann, wenn Ihr mir helft, wird sich das schon erreichen lassen.«


VORSITZENDER: Ich vergaß zu erwähnen, Major Walsh, daß es, wenn Sie nicht mit dem Anfang eines Absatzes beginnen, zweckmäßig wäre, uns zu sagen, wo es ungefähr ist.

MAJOR WALSH: Herr Präsident, ich werde es tun. Da diese Darlegung nicht unbedingt als eine chronologische Erzählung der Ereignisse in der Behandlung des jüdischen Volkes anzusehen ist, erscheint es hier angebracht, zu unterbrechen, um das bisher Dargelegte zu untersuchen. Wir sehen, daß die Nazi-Partei und der von den Nazis beherrschte Staat durch Wort und Schrift, durch Erlasse und offizielle Handlungen ihre Absicht klar ausdrückten. Der Jude muß ausgestoßen werden. Wie schritten sie nun zur Ausführung dieses Zieles? Die erste Forderung war eine vollständige Registrierung aller Juden. Da die Juden-Politik den deutschen Angriffen auf dem Fuße folgte, wurde eine solche Registrierung nicht allein innerhalb des Reiches, sondern auch in den eroberten Gebieten verlangt. Beispielsweise wurde die Registrierung innerhalb Deutschlands durch Verordnung festgelegt, Reichsgesetzblatt 1938, Seite 922, vom 23. Juli, gezeichnet von dem Angeklagten Frick; in Österreich, Reichsgesetzblatt 1940, Teil I, Seite 694, vom 29. April; in Polen, Kurjer Krawkowki vom 5. Oktober 1939; in Frankreich, Journal Officiel Nummer 9 vom [589] 30. September 1940, Seite 92; in Holland, Verordnungsblatt Nummer 6 vom 10. Januar 1941, unterzeichnet vom Angeklagten Seyß-Inquart.

Der zweite Schritt war, die Juden innerhalb fest begrenzter Gebiete, die Ghettos genannt wurden, abzusondern und zusammenzufassen. Diese Politik wurde sorgfältig ausgearbeitet, und vielleicht wird die folgende vertrauliche Erklärung aus den Archiven des Angeklagten Rosenberg als beste Illustration dienen.

Ich lege zum Beweis die Kopie eines Memorandums aus den Akten des Angeklagten Rosenberg vor, mit der Überschrift: »Richtlinien für die Behandlung der Judenfrage«, Dokument 212-PS, US-272. Ich zitiere vom Beginn der zweiten Seite der dem Gerichtshof vorliegenden Übersetzung:

»Ein erstes Hauptziel der deutschen Maßnahmen muß sein, das Judentum streng von der übrigen Bevölkerung abzusondern. Voraussetzung hierfür ist zunächst die restlose Erfassung der jüdischen Bevölkerung durch Einführung der Meldepflicht und sonstige geeignete Maßnahmen....«

Und dann heißt es weiter auf Seite 2, zweiter Absatz, zweiter Satz:

»... die Freizügigkeit für alle Juden aufzuheben. Eine Überführung in Ghettos unter gleichzeitiger Trennung der Geschlechter ist anzustreben. Das Vorhandensein zahlreicher mehr oder weniger geschlossener jüdischer Niederlassungen in Weißruthenien und in der Ukraine erleichtert diese Aufgabe. Im übrigen sind hierfür Orte auszuwählen, die infolge vorliegender Arbeitsvorhaben die völlige Ausnutzung der jüdischen Arbeitskraft ermöglichen. Diesen Ghettos kann unter Aufsicht eine jü dische Selbstverwaltung mit jüdischem Ordnungsdienst gegeben werden. Die Bewachung der Grenzen zwischen den Ghettos und der Außenwelt ist jedoch Sache der Polizei.

Auch in den Fällen, in denen ein Ghetto noch nicht errichtet werden konnte, ist durch scharfe Verbote und sonstige geeignet erscheinende Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß eine weitere blutmäßige Vermischung mit der übrigen Bevölkerung nicht mehr erfolgt.«

Im Mai 1941 erließ Rosenberg, Reichsminister für die Ostgebiete, Anweisungen, die Juden in der Ukraine in Ghettos zu sperren.

Ich überreiche Dokument 1028-PS, US-273, zum Beweis und lese den ersten Satz der dem Gerichtshof vorliegenden Übersetzung vor:

»Die Judenfrage wird nach der selbstverständlichen Ausscheidung der Juden aus allen öffentlichen Stellen eine entscheidende Lösung erfahren durch Einrichtung von Ghettos....«

[590] Die in den zitierten Memoranden Rosenbergs niedergelegte Politik beschränkt sich weder auf Einzelfälle, noch war sie die Handlung einer Einzelperson. Sie war die ausgesprochene Staatspolitik. Der Angeklagte von Schirach hatte am Programm der Errichtung der Ghettos seinen Anteil. Ich lege zum Beweis Dokument 3048-PS, US-274, vor. Dem Gerichtshof liegt eine vollständige Übersetzung des Stückes vor, aus dem ich zitieren möchte. Der Angeklagte von Schirach sprach vor dem Europäischen Jugendkongreß in Wien am 14. September 1942, und ich zitiere von Seite 2, Spalte 2 der Wiener Ausgabe des »Völkischen Beobachters« vom 15. September:

»Jeder Jude, der in Europa wirkt, ist eine Gefahr für die europäische Kultur. Wenn man mir den Vorwurf machen wollte, daß ich aus dieser Stadt, die einst die europäische Metropole des Judentums gewesen ist, Zehntausende und aber Zehntausende von Juden ins östliche Ghetto abgeschoben habe, muß ich antworten: Ich sehe darin einen aktiven Beitrag zur europäischen Kultur.«

Eines der größten Ghettos befand sich innerhalb der Stadt Warschau. Der Originalbericht des SS-Generalmajors Stroop über dieses Ghetto trägt den Titel: »Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr.« Ich lege nunmehr mit Genehmigung des Gerichtshofs Dokument 1061-PS, US-275, vor und möchte mir vorbehalten, später in meiner Darstellung darauf zurückzukommen. Der Beginn der Seite 3 der Übersetzung lautet:

»Der so gebildete jüdische Wohnbezirk in der Stadt Warschau wurde von etwa 400000 Juden bewohnt. Es befanden sich in ihm 27000 Wohnungen mit einem Zimmerdurchschnitt von 2 1/2 Zimmern. Er war von dem übrigen Stadtgebiet durch Brand- und Trennmauern und durch Vermauerung von Straßenzügen, Fenstern, Türen, Baulücken abgetrennt und so weiter.«

Eine Vorstellung von den Verhältnissen innerhalb dieses Ghettos kann man durch die Tatsache erhalten, daß durchschnittlich sechs Personen in jedem Zimmer lebten. Himmler erhielt einen Bericht vom SS-Brigadeführer der Gruppe A vom 15. Oktober 1941, welcher die Errichtung und den Betrieb dieses Ghettos weiter beschreibt. Ich lege Dokument L-180, US-276, zum Beweis vor und zitiere aus der Übersetzung vom zweiten Absatz am Ende der neunten Seite:

»Neben der Organisierung und Durchführung der Exekutionsmaßnahmen wurde gleich in den ersten Tagen des Einsatzes in den größeren Städten auf die Schaffung von Ghettos hingewirkt. Besonders dringlich war dies in Kauen, da dort bei einer Gesamteinwohnerzahl von 152400 30000 Juden wohnten.«

[591] Und vom letzten Absatz auf Seite 9 bis Seite 10 zitiere ich:

»In Riga wurde als Ghetto die sogenannte Moskauer Vorstadt bestimmt. Es handelt sich hier um das schlechteste Wohnviertel in Riga, das auch bisher schon im wesentlichen von Juden bewohnt war. Die Einweisung der Juden in den Ghettobezirk war ziemlich schwierig, weil die dort noch wohnenden Letten ausgesiedelt werden mußten und der Wohnraum Rigas sehr beengt ist. Von den in Riga verbliebenen Insgesamt rund 28000 Juden sind bisher 24000 im Ghetto untergebracht. Die Sicherheitspolizei beschränkte sich bei der Schaf fung der Ghettos auf rein polizeiliche Aufgaben, während die Einrichtung und Verwaltung der Ghettos sowie die Regelung der Verpflegung der Insassen der Zivilverwaltung und ihr Arbeitseinsatz den Arbeitsämtern überlassen wurden. Auch in den übrigen Städten, in denen noch eine größere Anzahl von Juden wohnt, werden Ghettos eingerichtet.«

Auch in der polnischen Provinz Galizien wurden Juden in Ghettos gezwungen. Keine Worte aus meinem Wortschatz könnten die Verhältnisse annähernd so beschreiben, wie sie in dem Bericht des Generalleutnants der Polizei, Katzmann, an den General der Polizei Ost, Krüger, vom 3. Juni 1943 beschrieben sind. Der Bericht trägt den Titel »Lösung der Judenfrage in Galizien«. Ich lege zum Beweis Dokument L-18, US-277, vor. Wir wollen von der Übersetzung der letzten drei Sätze auf Seite 11, beginnend mit dem Wort »Geradezu«, vorlesen:

»Geradezu katastrophale Zustände wurden in den Judenwohnbezirken in Rawa-Ruska und in Rohatyn angetroffen. Die Juden in Rawa-Ruska hatten aus Furcht vor der Aussiedelung ihre Fleckfieberkranken verschwiegen und in Erdlöchern untergebracht. Als die Aussiedelungsaktion begonnen werden sollte, wurde festgestellt, daß 3000 fleckfiebererkrankte Juden in diesem Wohnbezirk herumlagen. Zur Vertilgung dieses Seuchenherdes mußten sofort alle auf Fleckfieber geimpften Poli zeibeamten herangezogen werden. Es gelang dann auch tatsächlich mit nur einem Mann Verlust, diese Pestbeule zu vernichten. Fast dieselben Zustände wurden in Rohatyn angetroffen.«

Von Seite 19 des gleichen Dokuments, L-18, letzter Absatz, möchte ich weiter zitieren.

VORSITZENDER: Ja.


MAJOR WALSH: »Da immer mehr alarmierende Nachrichten eintrafen über die sich mehrende Bewaffnung der Juden, wurde in den letzten 14 Tagen des Monats Juni 1943 in allen Teilen des Distrikts Galizien gleichzeitig mit den schärfsten [592] Mitteln gegen die Vernichtung des jüdischen Banditentums eingeschritten. Besondere Maßnahmen waren notwendig bei der Auflösung des jüdischen Wohnbezirks in Lemberg, wo die bereits demontierten Bunker eingerichtet waren. Hier mußte, um eigene Verluste zu vermeiden, von vornherein brutal eingeschritten werden, wobei mehrere Häuser gesprengt bzw. durch Feuer vernichtet werden mußten. Hierbei ergab sich die erstaunliche Tatsache, daß anstatt der gemeldeten 12000 Juden insgesamt 20000 Juden erfaßt werden konnten. Mindestens 3000 jüdische Leichen, die durch Einnehmen von Gift Selbstmord begingen, mußten bei den Aufräumungsarbeiten aus allen möglichen Verstecken geborgen werden.«

Auf Seite 20 dieses Dokuments heißt es im dritten Absatz:

»Trotz der außerordentlichen Belastung, die jeder einzelne SS- und Polizeiangehörige während dieser Aktionen durchzumachen hatte, ist die Stimmung und der Geist der Männer vom ersten bis zum letzten Tage außerordentlich gut und lobenswert gewesen.«

Diese Taten und Handlungen der Beseitigung und Abschlachtung waren überdies auch noch gewinnbringend. Der Schreiber dieses Berichts führt auf Seite 9 der Übersetzung aus, und ich zitiere den letzten Absatz:

»Gleichzeitig mit den Aussiedelungsaktionen wurde die Erfassung der jüdischen Vermögenswerte durchgeführt. Außerordentliche Werte konnten sichergestellt und dem Sonderstab ›Reinhard‹ zur Verfügung gestellt werden. Außer den erfaßten Möbeln und großen Mengen von Textilien usw. wurden im einzelnen erfaßt und dem Sonderstab ›Reinhard‹ abgeführt:«

Ich möchte einige wenige dieser beschlagnahmten Gegenstände verlesen, so wie sie aufgeführt sind:

»20,952 kg Eheringe – Gold

7 Briefmarkensammlungen kompl.

1 Koffer mit Taschenmessern

1 Koffer mit Füllhaltern und Drehbleistiften

3 Säcke mit unechten Ringen – Schmuck

35 Waggons Pelze.«

Ich möchte den Gerichtshof nicht mit den detaillierten Listen von konfiszierten Wertgegenständen und Geld belasten; das Vorstehende wurde jedoch angeführt, um die Gründlichkeit der Plünderung eines wehrlosen Volkes zu schildern, die sogar »11,73 kg Zahngold – Zahnprothesen« in sich schließt.

Ende 1942 waren die Juden im Generalgouvernement Polen in 55 Gemeinden zusammengepfercht, während vor dem deutschen Überfall im gleichen Gebiet ungefähr 1000 jüdische Siedlungen [593] bestanden haben. Dies wird in der amtlichen Zeitung für das Generalgouvernement 1942 in Nummer 94, Seite 665, vom 1. November 1942 berichtet.

Nachdem die Juden registriert und in die Ghettos gesperrt waren, bildeten sie nun ein Reservoir für Sklavenarbeit. Ich glaube, es gehört zur Sache, hier auf den Unterschied zwischen Sklavenarbeit und Arbeitspflicht hinzuweisen. Die letzte Gruppe hatte Anspruch auf mäßige Entschädigungen, auf festgesetzte Arbeitsstunden, ärztlichen Beistand und andere soziale Fürsorgemaßnahmen, während der erstgenannten Gruppe nichts von diesen Vorteilen gewährt wurde; tatsächlich war ihr Standard niedriger als der eines Sklaven.

Der Angeklagte Rosenberg errichtete als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete innerhalb seiner Organisation eine Abteilung, die unter anderen Dingen eine Lösung des jüdischen Problems durch Zwangsarbeit suchte. Seine Pläne sind in einem anderen Dokument, 1024-PS, enthalten, das ich zum Beweis als US-278 vorlege.

Ich zitiere den ersten Teil des dritten Absatzes auf Seite 1 des Dokuments, das die Überschrift: »Allgemeiner Aufbau und Aufgaben einer Dienststelle für die zentrale Bearbeitung der Fragen des osteuropäischen Raumes« trägt. Es ist vom 29. April 1941 datiert. Ein kurzer Auszug lautet wie folgt:

»Eine allgemeine Behandlung erfordert die Judenfrage, deren zeitweilige Übergangslösung festgelegt werden muß (Arbeitszwang der Juden, eine Ghettosierung usw.).«

Sodann gab er Anweisungen heraus, daß jüdische Zwangsarbeitskräfte für jede Handarbeit herangezogen und verwandt werden sollten. Ich verweise auf Dokument 212-PS, US-272. Ich lese von Seite 3, Absatz 5 und 7; ich zitiere Absatz 5:

»Maßgebliches Gebot für den jüdischen Arbeitseinsatz wird allein die volle und unnachsichtliche Inanspruchnahme der jüdischen Arbeitskraft ohne irgendeine Altersbegrenzung zum Wiederaufbau der besetzten Ostgebiete sein.«

Und von Absatz 7 derselben Seite:

»Verstöße gegen deutsche Maßnahmen, insbesondere die Entziehung vom Arbeitszwang, sind bei Juden grundsätzlich mit der Todesstrafe zu ahnden.«

Aus den Ghettos wurden jüdische Arbeiter ausgesucht und in die Sammellager gebracht. Hier wurden die verwendbaren Juden von den als wertlos angesehenen Juden abgesondert. So wurde z. B. erwartet, daß ein Kontingent von 45000 Juden 10 bis 15000 verwendbare Arbeiter liefern würde. Die Quelle für meine Behauptung ist ein RSHA-Telegramm an Himmler, das mit »eilig« [594] und »geheim« bezeichnet ist und das Datum des 16. Dezember 1942 trägt. Ich lege dieses Dokument, 1472-PS, als Beweisstück US-279 vor. Von der dem Gerichtshof zur Verfügung stehenden Übersetzung lese ich die letzten vier Zeilen vor:

»In der Zahl von 45000 ist der arbeitsunfähige Anhang (alte Juden und Kinder) mit inbegriffen. Bei Anlegung eines zweckmäßigen Maßstabes fallen bei der Ausmusterung der ankommenden Juden in Auschwitz mindestens 10000 bis 15000 Arbeitskräfte an.«

Aus Dokument L-18, dem Bericht des Generalleutnants der Polizei, Katzmann, an den General der Polizei Ost, Krüger, der als Beweisstück US-277 bereits vorliegt, finden wir die Art der Zwangsarbeit für die Juden deutlich geschildert. Ich lese von Seite 2 der Übersetzung, beginnend mit dem sechsten Absatz:

»Die beste Handhabe hierzu bot die Bildung von Zwangsarbeitslagern durch den SS- und Polizeiführer. Arbeitsmöglichkeiten boten sich vor allen Dingen an dem äußerst wichtigen, für den gesamten Südabschnitt der Front notwendigen Ausbau der Dg. 4, die sich in einem katastrophalen Zustand befand. Am 15. Oktober 1941 wurde mit dem Ausbau der Lager an der Rollbahn begonnen, und schon nach wenigen Wochen entstanden trotz erheblicher Schwierigkeiten 7 Lager, die mit 4000 Juden belegt wurden.«

Von Seite 2, Absatz 7, möchte ich wie folgt zitieren:

»Diesen ersten Lagern folgten bald weitere, so daß in kürzester Frist 15 derartige Lager dem Höheren SS- und Polizeiführer gemeldet werden konnten. Durch diese Lager sind im Laufe der Zeit rd. 20000 jüdische Arbeitskräfte durchgelaufen. Trotz aller erdenklichen Schwierigkeiten, die bei diesem Problem auftauchten, können heute rd. 160 km Straße als fertiggestellt gemeldet werden.«

Und auf Seite 2, Absatz 8, heißt es:

»Zu gleicher Zeit wurden alle anderen arbeitsfähigen Juden von den Arbeitsämtern registriert und einer nutzbringenden Arbeit zugeführt.«

Auf Seite 5 in dem letzten Teil des ersten Absatzes...

VORSITZENDER: Wollen Sie nicht den restlichen Teil des Absatzes auf Seite 2 vorlesen?

MAJOR WALSH: Es ist ein so langes Dokument, daß ich zögerte, das Protokoll mit so viel zu belasten; ich habe nur gewisse Teile herausgezogen; doch bin ich gerne bereit, es in das Protokoll zu verlesen.


[595] VORSITZENDER: »Da wiederholte Versuche der Stadtverwaltung Lemberg zum Beispiel, die Juden in einem abgeschlossenen jüdischen Wohnbezirk unterzubringen, scheiterten, wurde kurzerhand auch diese Frage vom SS- und Polizeiführer mit seinen Organen gelöst.«


MAJOR WALSH: Mit Genehmigung des Gerichtshofs füge ich dies dem Protokoll zu. Der letzte Absatz auf Seite 2 lautet wie folgt:

»Sowohl bei der Kenntlichmachung der Juden mit dem Davidstern als auch bei der Registrierung durch die Arbeitsämter, machten sich schon die ersten Anzeichen bemerkbar, daß die Juden sich den behördlichen Anordnungen zu entziehen versuchten. Die darauf durchgeführten Kontrollmaßnahmen führten zu Tausenden von Festnahmen. Es zeigte sich immer mehr, daß die Zivilverwaltung nicht in der Lage war, das Judenproblem auch nur einer annähernd befriedigenden Lösung zuzuführen. Da wiederholte Versuche der Stadtverwaltung Lemberg zum Beispiel, die Juden in einem abgeschlossenen jüdischen Wohnbezirk unterzubringen, scheiterten, wurde kurzerhand auch diese Frage vom SS- und Polizeiführer mit seinen Organen gelöst. Diese Maßnahme wurde um so vordringlicher, da allenthalben im Stadtgebiet in den Wintermonaten 1941 große Fleckfieberzentren auftraten....«

Sodann auf Seite 5 dieses Dokuments L-18 heißt es im letzten Teil des ersten Absatzes:

»Bei dieser Umsiedelung der Juden in ein bestimmtes Stadtviertel wurden mehrere Schleusen errichtet, an denen von vornherein bei der Durchschleusung das gesamte arbeitsscheue und asoziale jüdische Gesindel erfaßt und sonderbehandelt wurde. Durch die Eigenart, daß das Handwerkertum in Galizien fast zu 90 % aus jüdischen Arbeitskräften bestand, konnte die zu lösende Aufgabe nur Zug um Zug durchgeführt werden, da eine sofortige Entfernung nicht im Interesse der Kriegswirtschaft gelegen hätte.«

Und wiederum auf Seite 5 im letzten Teil des zweiten Absatzes, beginnend mit: »Es wurden Fälle bekannt... «:

»Es wurden Fälle bekannt, bei denen Juden zwecks Erlangung irgendeines Arbeitsausweises nicht allein keinen Lohn verlangten, sondern sogar noch laufend Geld zuzahlten. Darüber hinausnahm das ›Organisieren‹ der Juden für ihre ›Arbeitgeber‹ einen derartig katastrophalen Umfang an, daß im Interesse des Ansehens des Deutschtums energischst eingeschritten werden mußte. Da die Verwaltung nicht in der Lage war und sich zu schwach zeigte, dieses Chaos Herr zu werden, wurde kurzerhand der gesamte Arbeitseinsatz der[596] Juden vom SS- und Polizeiführer übernommen. Die bestehenden jüdischen Arbeitsämter, die mit Hunderten von Juden besetzt waren, wurden aufgelöst, sämtliche Arbeitsbescheinigungen von Firmen und Dienststellen für ungültig erklärt und die von den Arbeitsämtern den Juden gegebenen Karten durch Abstempelung der Polizei-Dienststellen neu gültig gemacht. Im Zuge dieser Aktion wurden wiederum Tausende von Juden erfaßt, die sich im Besitze von gefälschten Ausweisen befanden, oder aber sich unter allen möglichen Vorwänden Arbeitsausweise erschlichen hatten. Auch diese Juden wurden einer Sonderbehandlung zugeführt.«

Wenn der Gerichtshof gestattet, möchte ich jetzt einen kurzen Film vorführen lassen, vielleicht eines der ungewöhnlichsten Beweisstücke, die dem Gerichtshof während dieser Verhandlungen vorgelegt werden. Mit Erlaubnis des Gerichtshofs bitte ich um die Unterstützung des Fregattenkapitäns Donovan.

VORSITZENDER: Müssen wir eine Vertagung einlegen?

MAJOR WALSH: Nein, Herr Präsident, der Film selbst ist sehr, sehr kurz.


VORSITZENDER: Gut.


FREGATTENKAPITÄN DONOVAN: Hoher Gerichtshof! Die Vereinigten Staaten führen jetzt das Dokument 3052-PS als Beweisstück US-280 vor, mit dem Titel »Originaldeutscher 8 mm Film über Greuel gegen Juden«. Es handelt sich um einen Filmstreifen, der unserer Meinung nach von einem Mitglied der SS aufgenommen und von amerikanischen Truppen in einer SS-Kaserne bei Augsburg, Deutschland, erbeutet wurde, wie es in den eidesstattlichen Versicherungen bestätigt wird, die dem Gerichtshof vorliegen.

Es war uns nicht möglich, zweifelsfrei festzustellen, wo dieser Film aufgenommen worden ist, wir glauben jedoch, daß dies unwesentlich ist.

Der von den Deutschen selbst aufgenommene Film bildet einen unableugbaren Beweis für die fast unglaubliche Brutalität gegen Juden, die sich in Gewahrsam der Nazis, einschließlich militärischer Verbände befanden.

Die Anklagevertretung glaubt, daß diese Szene die Vernichtung eines Ghettos durch Gestapo-Beamte unter Mithilfe von militärischen Einheiten darstellt. Wie das weitere Beweismaterial der Anklagevertretung zeigen wird, hat sich die in diesem Film geschilderte Szene wahrscheinlich tausendmal überall in Europa während der Zeit der Nazi-Schreckensherrschaft wiederholt.

Dieser Film ist mit einer 8 mm Zimmer-Kamera aufgenommen worden. Wir hatten nicht den Wunsch, den Film zu reproduzieren, sondern werden den ursprünglich unberührten Streifen, wie er von [597] unseren Truppen erbeutet worden ist, zeigen. Die Aufnahmen wurden offenbar von einem Laien gemacht. Aus diesem Grunde, und weil ein Teil verbrannt ist, sowie mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Vorführung des Films nur 1 1/2 Minuten dauert, und wegen der Verwirrung, die sich in jeder Beziehung in diesem Film zeigt, glauben wir nicht, daß der Gerichtshof bei einer einmaligen Vorführung des Films genügend Zeit hätte, ihn richtig zu sehen. Wir erbitten daher die Erlaubnis des Gerichtshofs, den Film, wie wir dies bereits für die Verteidigung getan haben, zweimal vorführen zu dürfen.

Es ist ein stummer Film; er ist allen Verteidigern gezeigt worden. Auch wurden ihnen übersetzte Kopien der zu dem Film gehörenden eidesstattlichen Erklärungen zur Verfügung gestellt.


[Der genannte Film wird im Gerichtssaal vorgeführt.]


FREGATTENKAPITÄN DONOVAN: Hoher Gerichtshof! Während der Film wieder aufgerollt wird, möchte ich bemerken, daß den zum Beweis vorgelegten eidesstattlichen Erklärungen eine Beschreibung jedes in diesem Film gezeigten Bildes beigefügt ist. Mit Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich einige ausgewählte Stellen jetzt vor der zweiten Vorführung des Films verlesen, um die Aufmerksamkeit auf einige bestimmte Szenen zu lenken.

Szene 2: ein nacktes Mädchen, das über den Hof läuft,

Szene 3: eine ältere Frau, die an der Kamera vorbeigezerrt wird, ein Mann in SS-Uniform steht rechts von der Szene,

Szene 5: ein Mann mit einer Schädelkappe und eine Frau werden rauh angepackt,

Szene 14: eine halbnackte Frau läuft durch die Menge,

Szene 15: eine andere halbnackte Frau läuft aus dem Hause,

Szene 16: zwei Männer zerren einen alten Mann heraus,

Szene 18: ein Mann in deutscher Militäruniform, den Rücken zur Kamera gewendet, beobachtet,

Szene 24: eine Gesamtaufnahme von der Straße zeigt zu Boden gefallene Körper und nackt herumlaufende Frauen,

Szene 32: ein Straßenbild zeigt fünf zu Boden gefallene Körper,

Szene 37: ein Mann mit blutendem Kopf wird nochmals geschlagen,

Szene 39: ein Soldat in deutscher Militäruniform, mit Gewehr, steht dabei, wie die Menge sich um einen Mann schart, der aus dem Hause kommt,

Szene 44: Soldat mit Gewehr, in deutscher Uniform, geht an einer Frau vorbei, die ihre zerrissene Bluse krampfhaft festhält,

Szene 45: eine Frau wird an den Haaren über die Straße gezerrt.


[598] [Der genannte Film wird zum zweitenmal im Gerichtssaal vorgeführt.]


FREGATTENKAPITÄN DONOVAN: Wir legen dem Gerichtshof diesen 8 mm Filmstreifen für das Protokoll vor.

MAJOR WALSH: Von diesem Punkt an ist es schwierig, den Gang der Ereignisse in chronologischer Ordnung zu verfolgen, oder sie unter einem Thema zu behandeln. Die Urkunden sind so zahlreich und ihr Inhalt so fürchterlich, daß die Anklagevertretung in dieser kurzen Darstellung nicht den Versuch machen wird, einzelne Verbrechen festzuhalten. Ausgewählte Dokumente werden jedoch die Verbrechen mit allen Einzelheiten offenbaren.

Bevor wir uns mit der Frage beschäftigen, welche Mittel man zur Erreichung des Endzwecks, das heißt, der Ausrottung der Juden, zu gebrauchen hatte, möchte ich mich jener reichhaltigen Beweisquelle zuwenden, die das Tagebuch des Angeklagten Hans Frank, des damaligen Generalgouverneurs im besetzten Polen, darstellt. In einer Kabinettssitzung vom Dienstag, dem 16. Dezember 1941, im Regierungsgebäude in Krakau, sprach der Angeklagte Frank Schlußworte zu den Sitzungsteilnehmern. Ich lege nun zum Beweis jenen Teil der Urkunde 2233-d-PS, US-281, CV 1941, Oktober bis Dezember, Seite 76, Zeile 10, bis Seite 77, Zeile 33 des Originals und der ganzen, dem Gerichtshof vorliegenden Übersetzung vor; ich zitiere:

»Mit den Juden – das will ich ganz offen sagen – muß so oder so Schluß gemacht werden. Der Führer sprach einmal das Wort aus: wenn es der vereinigten Judenschaft wieder gelingen wird, einen Weltkrieg zu entfesseln, dann werden die Blutopfer nicht nur von den in den Krieg gehetzten Völkern sein, sondern dann wird der Jude in Europa sein Ende gefunden haben. Ich weiß, es wird an vielen Maßnahmen, die jetzt im Reich gegenüber den Juden getroffen werden, Kritik geübt. Bewußt wird, das geht aus den Stimmungsberichten hervor, immer wieder versucht, von Grausamkeit, von Härte und so weiter zu sprechen. Ich möchte Sie bitten: einigen Sie sich mit mir zunächst, bevor ich jetzt weiterspreche, auf die Formel: Mitleid wollen wir grundsätzlich nur mit dem deutschen Volk haben, sonst mit niemandem auf der Welt. Die anderen haben auch kein Mitleid mit uns gehabt. Ich muß auch als alter Nationalsozialist sagen; Wenn die Judensippschaft den Krieg überleben würde, wir aber unser bestes Blut für die Erhaltung Europas geopfert hätten, dann würde dieser Krieg doch nur einen Teilerfolg darstellen. Ich werde daher den Juden gegenüber grundsätzlich nur von der Er wartung ausgehen, [599] daß sie verschwinden. Sie müssen weg. Ich habe Verhandlungen zu dem Zwecke angeknüpft, sie nach dem Osten abzuschieben. Im Januar findet über diese Frage eine große Besprechung in Berlin statt, zu der ich Herrn Staatssekretär Dr. Bühler entsenden werde. Diese Besprechung soll im Reichssicherheitshauptamt mit SS-Obergruppenführer Heydrich gehalten werden. Jedenfalls wird eine große jüdische Wanderung einsetzen.

Aber was soll mit den Juden geschehen? Glauben Sie, man wird sie im Ostland in Siedlungsdörfern unterbringen? Man hat uns in Berlin gesagt: Weshalb macht man diese Scherereien? Wir können im ›Ostland‹ oder im ›Reichskommissariat‹ auch nichts mit ihnen anfangen, liquidiert sie selber!

Meine Herren, ich muß Sie bitten, sich gegen alle Mitleidserwägungen zu wappnen. Wir müssen die Juden vernichten, wo immer wir sie treffen und wo es irgend möglich ist, um das Gesamtgefüge des Reiches hier aufrecht zu erhalten. Das wird selbstverständlich mit Methoden geschehen, die anders sind als diejenigen, von denen Amtschef Dr. Hummel gesprochen hat. Auch die Richter der Sondergerichte können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, denn das liegt eben im Rahmen des Rechtsverfahrens.

Man kann bisherige Anschauungen nicht auf solche gigantische einmalige Ereignisse übertra gen. Jedenfalls müssen wir aber einen Weg finden, der zum Ziele führt, und ich mache mir darüber meine Gedanken.

Die Juden sind auch für uns außergewöhnlich schädliche Fresser. Wir haben im Generalgouvernement schätzungsweise 2,5, vielleicht mit den jüdisch Versippten und dem, was alles daran hängt, jetzt 3,5 Millionen Juden. Diese 3,5 Millionen Juden können wir nicht erschießen, wir können sie nicht vergiften, werden aber trotzdem Eingriffe vornehmen können, die irgendwie zu einem Vernichtungserfolg führen, und zwar im Zusammenhang mit den vom Reich her zu besprechenden großen Maßnahmen. Das Generalgouvernement muß genau so judenfrei werden, wie es das Reich ist. Wo und wie das geschieht, ist eine Sache der Instanzen, die wir hier einsetzen und einsetzen müssen, und deren Wirksamkeit ich Ihnen rechtzeitig bekanntgeben werde.«

Und dies, Hoher Gerichtshof, ist nicht etwa das Planen und Ränkeschmieden einer Einzelperson, vielmehr die Auslassung eines Funktionärs des Deutschen Staates, dem ernannten Generalgouverneur für das besetzte Polen. Die Methoden zur Vernichtung [600] der Juden waren verschiedenartig, und wenn auch nicht zart, so im hohen Grad erfolgreich.

Ich habe von Zeit zu Zeit auf gewisse Äußerungen und Handlungen des Angeklagten Rosenberg hingewiesen, einem der Führer und maßgebenden Politiker der Nazi-Partei und des Deutschen Staates. Man darf annehmen, daß der Angeklagte Rosenberg behaupten wird, daß er viele seiner Handlungen auf höheren Befehl ausgeführt hat. Ich habe ein erbeutetes Dokument vor mir, 001-PS, »Geheim«, datiert vom 18. Dezember 1941, mit dem Titel »Dokumentarische Aktennotiz für den Führer« – betreffend »Jüdisches Eigentum in Frankreich«. Es ist das Beweisstück US-282.

Ich darf wohl sagen, daß keine andere Urkunde, die diesem Gerichtshof vorgelegen hat, die persönliche Haltung des Angeklagten Rosenberg, sein Temperament und seine Überzeugung gegenüber den Juden klarer zeigt, als diese Aktennotiz. Hier schlägt er aus eigener Initiative Plünderung und Tod vor. Ich lege Dokument 001-PS zum Beweis vor. Der wesentliche Inhalt der Aktennotiz lautet wie folgt:

»1. Entsprechend dem Führerbefehl über Sicherstellung des jüdischen kulturellen Besitzes sind eine große Anzahl jüdischer Wohnungen unbewacht geblieben. Dies hat zur Folge gehabt, daß im Laufe der Zeit viele Einrichtungsgegenstände verschwunden sind, da naturgemäß eine Bewachung nicht durchgeführt werden konnte. Im gesamten Osten hat die Verwaltung furchtbare Wohnungszustände vorgefunden, und die Möglichkeiten der Anschaffung sind so beschränkt, daß praktisch jetzt nichts mehr besorgt werden kann. Ich bitte deshalb den Führer, zu genehmigen, daß die gesamten jüdischen Wohnungseinrichtungen der ge flohenen oder noch abreisenden Juden in Paris, wie überhaupt in den besetzten westlichen Gebieten, nach Möglichkeit zur Unterstützung der Einrichtungen für die Verwaltung im Osten beschlagnahmt werden.

2. Eine große Anzahl führender Juden sind nach kurzer Untersuchung in Paris wieder entlassen worden. Die Attentate auf deutsche Wehrmachtsangehörige haben nicht aufgehört, sondern werden fortgesetzt. Es tritt hier ein eindeutiger Plan in Erscheinung, die deutsch-französische Zusammenarbeit zu stören, Deutschland zu Vergeltungsmaßnahmen zu zwingen, und damit eine neue Abwehr seitens der Franzosen Deutschland gegenüber hervorzurufen. Ich rege beim Führer an, doch an Stelle von 100 Franzosen jeweilig 100 oder mehr jüdische Bankiers, Rechtsanwälte usw. erschießen zu lassen. Die Juden in London und New-York sind es, welche französische Kommunisten aufstacheln, Attentate zu verüben, und es erscheint recht und billig, wenn die Rassenangehörigen in [601] Frankreich dafür büßen. Es wären nicht die kleinen Juden, sondern ganz systematisch alle führenden Juden in Frankreich zur Verantwortung zu ziehen. Das könnte zum Erwachen des Antijudaismus beitragen.«

Stempel »gez. A. Rosenberg.«


[Dr. Thoma geht auf das Rednerpult zu.]


VORSITZENDER: Darf ich Sie bitten, langsam zu sprechen, damit Ihr Antrag über die Kopfhöreranlage richtig bis zu mir gelangt?

DR. ALFRED THOMA: Ich möchte die Gelegenheit ergreifen, in dem Augenblick, da der Herr Anklagevertreter sich mit meinem Mandanten Rosenberg beschäftigt, eine »objection« zu der Vorlage des Dokuments 212-PS, Beweisstück US-272, vorzubringen. Der Herr Anklagevertreter hat behauptet, dieses Dokument sei eine Instruktion des Ostministers gewesen. Es beginnt mit den Worten...


VORSITZENDER: Über den Kopfhörer war nichts zu hören. Ich kann Sie nicht verstehen. Wollen Sie noch einmal beginnen?


DR. THOMA: Der Anklagevertreter hat vorhin ein Dokument vorgelegt, 212-PS, US-272, und hat behauptet, daß dieses eine Instruktion des Ostministers über die Behandlung der Juden sei. In diesem Dokument soll er angeordnet haben, daß Verletzungen deutscher Maßnahmen, insbesondere Verletzungen des Arbeitszwangs für Juden nur mit Todesstrafe geahndet würden. Dieses Dokument stammt nicht vom Angeklagten Rosenberg. Es ist auch nicht irgendwie versehentlich...


VORSITZENDER: Langsamer bitte.


DR. THOMA: Dieses Dokument stammt nicht vom Angeklagten Rosenberg, es trägt weder ein Datum, noch eine Adresse, noch seine Unterschrift. Ich lege deshalb gegen die Behauptung, daß dieses Dokument vom Angeklagten Rosenberg stamme, Einspruch ein.


VORSITZENDER: Einen Augenblick. Ich glaube nicht, daß der Anklagevertreter behauptet hat, daß das Dokument 212-PS vom Angeklagten Rosenberg herrührte. Ich habe ihn nicht so verstanden.


DR. THOMA: Ich habe ihn dahin verstanden, daß es eine Instruktion des Ostministers gewesen sei. Wenn ich mich nicht irre, hat er auch gesagt, sie stamme vom April 1941. Zu jener Zeit hat ein Ostministerium noch gar nicht bestanden. Rosenberg wurde erst im Juli 1941 zum Ostminister ernannt.


VORSITZENDER: Ich werde den Anklagevertreter fragen.


MAJOR WALSH: Soviel ich weiß, wurde das Dokument 212-PS aus den erbeuteten Akten des Angeklagten Rosenberg genommen.


[602] DR. THOMA: Das ist richtig. Es ist beim Angeklagten Rosenberg gefunden worden. Der Angeklagte Rosenberg behauptet aber, er habe dieses Dokument nie gesehen; er kenne es nicht; es sei nie durch seine Hände gegangen.


VORSITZENDER: Wenn der Angeklagte Rosenberg als Zeuge aufgerufen wird, oder wenn Sie für ihn sprechen werden, wird er die Möglichkeit haben, zu erklären, daß er dieses Dokument nie zuvor gesehen hat. Alles, was der Anklagevertreter gesagt hat – und das scheint zu stimmen –, ist, daß das Dokument in Rosenbergs Akten gefunden wurde. Sie können sagen oder durch die Zeugenaussage des Angeklagten Rosenberg beweisen, wenn Sie Rosenberg als Zeugen aufrufen – falls Sie ihn aufrufen –, daß er dieses Dokument niemals gesehen hat. Verstehen Sie das?


DR. THOMA: Ja, danke sehr.


VORSITZENDER: Es ist jetzt 5 Uhr, und wir werden vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis

14. Dezember 1945, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 3, S. 571-604.
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