3. Verbrechen gegen die Juden:

[139] Die meisten und wildesten Verbrechen, die von den Nazis geplant und begangen worden sind, richteten sich gegen die Juden, deren Zahl in Deutschland im Jahre 1933 etwa fünfhunderttausend betrug. Sie hatten, im ganzen gesehen, Stellungen erreicht, die Neid erregten, und Besitz erworben, der die Habsucht der Nazis reizte. Sie waren wenig genug, um hilflos zu sein, aber zahlreich genug, um als eine Gefahr hingestellt zu werden.

Die Anklage der Judenverfolgung darf nicht mißverstanden werden. Wir legen den Angeklagten nicht anmaßendes Verhalten oder Voreingenommenheit zur Last, wie sie häufig bei der Vermischung verschiedener Völker vorkommen und trotz ehrlicher Bemühung der Regierung leicht zu bedauerlichen Verbrechen und Erschütterungen führen. Ich will vielmehr zeigen, daß das Ziel, dem sich alle Nazis fanatisch ergaben, nämlich alle Juden zu vernichten, Plan und festes Vorhaben war. Diese Verbrechen wurden von der Parteiführerschaft organisiert und gefördert und von den Nazi-Beamten ausgeführt und gedeckt, wofür wir Ihnen überzeugenden Beweis durch schriftliche Befehle der Geheimen Staatspolizei selbst vorlegen werden.

Die Verfolgung der Juden war eine ununterbrochene und vorsätzliche Politik, die sich gegen andere Völker in gleicher Weise richtete wie gegen die Juden selbst. Der Antisemitismus wurde gefördert, um die demokratischen Völker zu spalten und zu verbittern und ihren Widerstandsgeist gegen den Angriff der Nazis zu schwächen. Robert Ley erklärte in der Zeitung: »Der Angriff« vom 14.5.1944.

»Die zweite deutsche Geheimwaffe ist der Antisemitismus, weil er, wenn er von Deutschland konsequent durchgehalten wird, eine Weltfrage werden wird, mit der sich alle Völker werden auseinandersetzen müssen.«

Der Antisemitismus ist auch zutreffend als »Lanzenspitze des Schreckens« bezeichnet worden. Das Ghetto war die Versuchstätte, Unterdrückungsmaßnahmen zu erproben. Jüdischer Besitz wurde als erster enteignet, aber der Brauch breitete sich aus und führte zu ähnlichen Maßnahmen gegen »staatsfeindliche« Deutsche, gegen Polen, Tschechen., Franzosen und Belgier. Die Ausrottung der [139] Juden ermöglichte den Nazis, mit erfahrener Hand in ähnlicher Weise gegen Polen, Serben und Griechen vorzugehen. Das schlimme Schicksal der Juden war ständige Drohung gegenüber dem Widerstandswillen oder der Unzufriedenheit unter anderen Teilen der Bevölkerung Europas – Pazifisten, Konservativen, Kommunisten, Katholiken, Protestanten, Sozialisten. Es war in Wahrheit eine Drohung gegenüber jeder abweichenden Meinung, es bedrohte das Leben aller Nichtnazis.

Die Politik der Verfolgung gegen die Juden begann ohne Gewalttaten, etwa mit der Aberkennung des Staatsbürgerrechts, der öffentlichen Schmähung ihres Glaubens und ihrer Behinderung im Wirtschaftsleben. Sie entwickelte sich schnell zu überlegter und vielfältiger Gewalttätigkeit, zu Absonderung in Ghettos, Verschleppung, Zwangsarbeit, Massenaushungerung und Vernichtung. Die Regierung, die Parteigliederungen, die vor Ihnen als verbrecherische Organisationen angeklagt sind, die Geheime Staatspolizei, die Wehrmacht, private und halböffentliche Vereinigungen und »spontane« Ausschreitungen, die sorgfältig von amtlicher Stelle gelenkt wurden, sie alle waren an dieser Verfolgung beteiligt. Die Verfolgung richtete sich auch nicht etwa gegen einzelne Juden, die sich persönlich als Staatsbürger schlecht geführt oder mißliebig gemacht hatten. Die offen zugegebene Absicht war die Vernichtung des jüdischen Volkes überhaupt, als Selbstzweck, als Vorbereitungsmaßnahme zum Kriege und als eine Warnung für besiegte Völker.

Die Verschwörung oder der gemeinsame Plan, die Juden auszurotten, wurde so überlegt und gründlich betrieben, daß dieses Ziel der Nazis trotz der deutschen Niederlage und trotz ihrem Sturze weitgehend erreicht worden ist. Nur Reste der europäischen jüdischen Bevölkerung sind in Deutschland, in den von Deutschland besetzten Gebieten und in den Ländern seiner Vasallen oder Mithelfer übriggeblieben. Von 9,6 Millionen Juden, die in dem von den Nazis beherrschten Europa lebten, sind nach amtlichen Schätzungen sechzig von hundert umgekommen. 5,7 Millionen Juden werden in den Ländern, in denen sie früher lebten, vermißt. Über 4,5 Millionen davon lassen sich weder durch normale Sterblichkeit oder Auswanderung erklären, noch sind sie unter den Verschleppten. Die Geschichte berichtet von keinem Verbrechen, das sich jemals gegen so viele Opfer gerichtet hat oder mit solch einer berechnenden Grausamkeit begangen worden ist.

Gleich mir wird es auch Ihnen schwer fallen, in die Gesichter dieser Angeklagten zu blicken und zu glauben, daß Menschen in diesem zwanzigsten Jahrhundert fähig waren, ihren eigenen Landsleuten wie auch ihren sogenannten »minderwertigen« Feinden solche Leiden, wie wir sie hier beweisen werden, zuzufügen. Die [140] einzelnen Verbrechen und die Verantwortlichkeit der Angeklagten für sie werden von dem Anklagevertreter der Sowjetregierung behandelt werden, soweit sie im Osten, und von dem Anklagevertreter der Französischen Republik, soweit sie im Westen begangen worden sind. Ich weise auf diese Verbrechen hier nur hin, um ihre gewaltig große Zahl als Beweis dafür anzuführen, daß eine feste Absicht zugrundelag, von der alle Angeklagten wußten, und daß es sich um einen amtlichen Plan handelte und nicht etwa um eine launenhafte Politik irgendeines einzelnen Befehlshabers. Ich möchte ferner zeigen, daß die Beständigkeit der Judenverfolgung vom Beginn der Nazi-Verschwörung bis zu ihrem Zusammenbruch die Annahme verbietet, irgend jemand könnte sich in irgendeiner Weise an dem Werk der Nazis beteiligt haben, ohne nicht auch diesem auffälligsten Programmpunkt zugestimmt zu haben.

Die Anklageschrift selbst führt viele Beweise antisemitischer Verfolgungen an. Der Angeklagte Streicher war unter den Nazis der Vertreter der schärfsten judenfeindlichen Gewalttätigkeit. In einem Artikel des »Stürmers« vom 19. März 1942 beklagte er sich, daß die christliche Lehre einer »radikalen Lösung der Judenfrage in Europa« hindernd im Wege gestanden habe, und führte begeistert die Proklamation des Führers vom 24. Februar 1942 an als die Lösung des zwanzigsten Jahrhunderts, nämlich daß der »Jude ausgerottet werden wird«. Und am 4. November 1943 erklärte Streicher im »Stürmer«, daß die Juden »aus Europa verschwunden sind und daß das jüdische ›Reservoir des Ostens‹, aus dem die Judenseuche seit Jahrhunderten über die europäischen Völker gekommen ist, aufgehört hat, zu bestehen«.

Streicher hat jetzt die Dreistigkeit, uns zu sagen, er sei »nur ein Zionist«, – er habe nur die Juden nach Palästina zurückschicken wollen. Aber am 7. Mai 1942 schrieb er in seiner Zeitung »Der Stürmer«:

»Die Judenfrage ist nicht nur ein europäisches Problem. Die Judenfrage ist eine Weltfrage. Ebenso wenig wie Deutschland vor den Juden sicher ist, solange auch nur ein Jude in Europa lebt, ebenso wenig ist in Europa die Judenfrage gelöst, solange Juden die übrige Welt bevölkern.«

Und der Angeklagte Hans Frank, ein Anwalt von Beruf, wie ich mit Beschämung feststellte, faßte in seinem Tagebuch im Jahre 1944 die Nazi-Politik folgendermaßen zusammen: »Die Juden sind eine Rasse, die ausgetilgt werden muß, wo immer wir nur einen erwischen, geht mit ihm zu Ende« (Dokument 2233-PS, 4. März 1944, Seite 26). Zu einer früheren Zeit hatte er, als er von seiner Aufgabe als Generalgouverneur von Polen sprach, seinem Tagebuch dieses Zeugnis des Zartgefühls anvertraut: »Freilich, in einem [141] Jahre konnte ich weder sämtliche Läuse noch sämtliche Juden beseitigen« (Dokument 2233-PS, Band IV/1940, Seite 1158).

Ich könnte die Beispiele solchen Nazi-Wütens endlos fortsetzen, aber das soll der Beweisaufnahme überlassen bleiben. Wir wollen uns jetzt den Ergebnissen dieses entarteten Denkens zuwenden.

Die schwersten Maßnahmen gegen die Juden lagen außerhalb jedes Gesetzes, aber auch die Gesetzgebung selbst wurde bis zu einem gewissen Grade benutzt, zum Beispiel in den berüchtigten Nürnberger Gesetzen vom 15. September 1935 (Reichsgesetzblatt 1935 Teil I, Seite 1146). Die Juden wurden in Ghettos abgesondert und der Zwangsarbeit unterworfen. Sie wurden aus ihrem Beruf ausgestoßen, ihr Eigentum wurde eingezogen, alles kulturelle Leben, Presse, Theater und Schulen wurden ihnen verboten. Die Verantwortung für sie wurde dem SD übertragen (212-PS, 069-PS); es war eine verhängnisvolle Vormundschaft wie die folgenden »Richtlinien für die Behandlung der Judenfrage« zeigen:

»Die Zuständigkeit des mit der Endlösung der europäischen Judenfrage beauftragten Chefs der Sicherheitspolizei und des SD erstreckt sich auch auf die besetzten Ostgebiete...

Ein etwaiges Vorgehen der örtlichen Zivilbevölkerung gegen die Juden ist nicht zu hindern, soweit sich dies mit dem Gebot der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Rücken der kämpfen den Truppe vereinbaren läßt... Ein erstes Hauptziel der deutschen Maßnahmen muß sein, das Judentum streng von der übrigen Bevölkerung abzusondern, Voraussetzung hierfür ist zunächst die restlose Erfassung der jüdischen Bevölkerung durch Einführung der Meldepflicht und sonstige geeignete Maßnahmen...

Alsdann ist unverzüglich die Kennzeichnung mittels eines stets sichtbar zu tragenden gelben Judensternes durchzuführen und sofort die Freizügigkeit für alle Juden aufzuheben. Eine Überführung in Ghettos unter gleichzeitiger Trennung der Geschlechter ist anzustreben. Das Vorhandensein zahlreicher mehr oder weniger geschlossener jüdischer Niederlassungen in Weißruthenien und in der Ukraine erleichtert diese Aufgabe. Im übrigen sind hierfür Orte auszuwählen, die infolge vorliegender Arbeitsvorhaben die völlige Ausnutzung der jüdischen Arbeitskraft ermöglichen...

Mit Ausnahme dessen, was zur notdürftigen Lebensführung benötigt wird, ist das gesamte jüdische Vermögen zu erfassen, zu beschlagnahmen und endgültig einzuziehen. Soweit es die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen, ist den Juden in diesem Rahmen möglichst frühzeitig die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen durch Anordnung der [142] kommissarischen Verwaltung und sonstige Maßnahmen zu entziehen, damit Vermögensverschiebungen nach Möglichkeit hintangehalten werden.

Eine kulturelle Betätigung wird den Juden völlig verboten werden. Hierzu gehört auch das Verbot der jüdischen Presse, der jüdischen Theater und des Schulwesens.

Das Schächten ist gleichfalls zu unterbinden.« (212-PS.)

Der Feldzug gegen die Juden in Deutschland steigerte sich zu besonderer Heftigkeit nach der Ermordung des deutschen Legationssekretärs vom Rath in Paris. Heydrich, der Chef der Geheimen Staatspolizei, gab über den Fernschreiber an alle Dienststellen der Gestapo und des SD Anweisung »spontane« Demonstrationen, die für die Nächte des 9. und 10. November 1938 zu erwarten seien, so zu handhaben, daß die Zerstörung jüdischen Eigentums begünstigt und nur deutscher Besitz geschützt werde. Kein zynischeres Dokument ist je ans Licht gekommen!

Es liegt ferner der Bericht des SS-Brigadeführers Dr. Stahlecker an Himmler vor, und ich zitiere:

»Ebenso wurden schon in den ersten Stunden nach dem Einmarsch, wenn auch unter erheblichen Schwierigkeiten, einheimische antisemitische Kräfte zu Pogromen gegen die Juden veranlaßt. Befehlsgemäß war die Sicherheitspolizei entschlossen, die Judenfrage mit allen Mitteln und aller Entschiedenheit zu lösen. Es war aber nicht unerwünscht, wenn sie zumindest nicht sofort bei den doch ungewöhnlich harten Maßnahmen, die auch in deutschen Kreisen Aufsehen erregen muß ten, in Erscheinung trat. Es mußte nach außen gezeigt werden, daß die einheimische Bevölkerung selbst als natürliche Reaktion gegen jahrzehntelange Unterdrückung durch die Juden und gegen den Terror durch die Kommunisten in der vorangegangenen Zeit die ersten Maßnahmen von sich aus getroffen hat...

Angesichts der Ausdehnung des Einsatzraumes und der Fülle der sicherheitspolizeilichen Aufgaben wurde von vornherein angestrebt, daß die zuverlässige Bevölkerung selbst bei der Bekämpfung der Schädlinge in ihrem Lande – also insbesondere der Juden und Kommunisten – mitwirkt. Über die Steuerung der ersten spontanen Selbstreinigungsaktionen hinaus, auf die in anderem Zusammenhang noch näher eingegangen wird, mußte Vorsorge getroffen werden, daß zuverlässige Kräfte in die Säuberungsarbeit eingespannt und zu ständigen Hilfsorganen der Sicherheitspolizei gemacht wurden...

Es war überraschenderweise zunächst nicht einfach, dort ein Judenpogrom größeren Ausmaßes in Gang zu setzen. Dem [143] Führer der oben bereits erwähnten Partisanengruppe, Klimatis, der hierbei in erster Linie herangezogen wurde, gelang es, auf Grund der ihm von dem in Kauen eingesetzten kleinen Vorkommando gegebenen Hinweise ein Pogrom einzuleiten, ohne daß nach außen irgendein deutscher Auftrag oder eine deutsche Anregung erkennbar wurde. Im Verlaufe des ersten Po groms in der Nacht vom 25. zum 26. 6. wurden über 1500 Juden von den litauischen Partisanen beseitigt, mehrere Synagogen angezündet oder anderweitig zerstört und ein jüdisches Wohnviertel mit rund 60 Häusern niedergebrannt. In den folgenden Nächten wurden in derselben Weise 2300 Juden unschädlich gemacht. In anderen Teilen Litauens fanden nach dem in Kauen gegebenen Beispiel ähnliche Aktionen, wenn auch in kleinerem Umfange, statt, die sich auch auf zurückgebliebene Kommunisten erstreckten. Durch Unterrichtung der Wehrmachtsstellen, bei denen für dieses Vorgehen durchweg Verständnis vorhanden war, liefen die Selbstreinigungsaktionen reibungslos ab. Dabei war es von vornherein selbstverständlich, daß nur die ersten Tage nach der Besetzung die Möglichkeit zur Durchführung von Pogromen boten. Nach der Entwaffnung der Partisanen hörten die Selbstreinigungsaktionen zwangsläufig auf.

Wesentlich schwieriger war es, in Lettland ähnliche Säuberungsaktionen und Pogrome in Gang zu bringen« (L-180).

Es versteht sich von selbst, daß diese »Tumulte« von der Regierung und der Nazi-Partei inszeniert worden sind. Wenn wir darüber im Zweifel wären, brauchten wir nur in einer Denkschrift Streichers vom 14. April 1939 nachzulesen, in der er erklärt: »Die Judenaktion vom November 1938 ist nicht spontan aus dem Volke gekommen... Mit der Durchführung der Judenaktion waren Teile der Parteigliederungen beauftragt« (406-PS).

Den Juden in ihrer Gesamtheit wurde eine Buße von einer Milliarde Mark auferlegt. Sie wurden vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen und die Versicherungsansprüche für das Eigentum, das durch den Brand vernichtet worden war, wurden vom Staate beschlagnahmt. Alle diese Maßnahmen wurden auf Grund einer Verordnung des Angeklagten Göring getroffen (Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, Seite 1579 bis 1582).

Die Synagogen wurden mit besonderer Rache heimgesucht. Am 10. November 1938 wurde folgende Anweisung ausgegeben: »Auf Befehl des Gruppenführers sind sofort innerhalb der Brigade 50 sämtliche jüdische Synagogen zu sprengen oder in Brand zu setzen... Die Aktion ist in Zivil auszuführen... Vollzugsmeldung bis 8.30 Uhr an Brigadeführer oder Dienststelle« (1721-PS).

[144] Einige vierzig Fernschreibmeldungen von verschiedenen Polizeipräsidien schildern die Raserei, mit der sämtliche Juden in Deutschland in diesen furchtbaren Novembernächten verfolgt worden sind. Die SS-Truppen wurden losgelassen, und die Gestapo führte die Aufsicht. Jüdischer Besitz wurde auf höheren Befehl zerstört. Die Gestapo ordnete die Festnahme von zwanzigtausend bis dreißigtausend »wohlhabenden Juden« an, die in die Konzentrationslager gebracht werden sollten. Gesunde, arbeitsfähige Juden sollten verhaftet werden (3051-PS).

Mit der Ausdehnung der deutschen Grenzen durch den Krieg erweiterte sich auch der Feldzug gegen die Juden. Der Plan der Nazis war nie auf ihre Ausrottung in Deutschland beschränkt, er sah stets vor, die Juden in Europa-zuweilen auch in der Welt – zu vernichten. Im Westen wurden die Juden ermordet und ihr Eigentum wurde übernommen. Den Gipfel der Wildheit erreichte der Feldzug gegen sie aber im Osten. Die Ostjuden haben gelitten wie nie ein Volk zuvor. Ihre Leiden wurden sorgfältig an die Behörden gemeldet, um darzutun, wie getreulich die Pläne ausgeführt worden waren. Ich werde hier nur das nötigste Beweismaterial heranziehen, um zu zeigen, wie weit die Pläne der Nazis zur Ermordung von Juden gingen.

Wenn ich diese Greueltaten mit eigenen Worten wiedergäbe, würden sie mich für maßlos und unzuverlässig halten. Glücklicherweise brauchen wir niemandes anderen Zeugnis als das der Deutschen selbst. Werfen Sie mit mir einen Blick auf einige aus der riesigen Zahl erbeuteter deutscher Befehle und Berichte, die wir als Beweismaterial anbieten, um zu zeigen, was ein Einmarsch der Nazis bedeutete.

Wir werden einen Bericht der »Einsatzgruppe A« vom 15. Oktober 1941 vorlegen, der sich rühmt, daß bei dem Überrennen der baltischen Staaten »schon in den ersten Stunden nach dem Einmarsch einheimische judenfeindliche Kräfte zu Pogromen gegen die Juden veranlaßt« worden seien.

In diesem Bericht heißt es weiter:

»Es war von vornherein zu erwarten, daß allein durch Pogrome das Judenproblem im Ostlande nicht gelöst werden würde. Andererseits hatte die sicherheitspolizeiliche Säuberungsarbeit gemäß den grundsätzlichen Befehlen eine möglichst umfassende Beseitigung der Juden zum Ziel. Es wurden daher durch Sonderkommandos, denen ausgesuchte Kräfte – in Litauen Partisanentrupps, in Lettland Trupps der lettischen Hilfspolizei – beigegeben wurden, umfangreiche Exekutionen in den Städten und auf dem flachen Lande durchgeführt. Der Einsatz der Exekutionskommandos war reibungslos...

[145] Die Gesamtzahl der in Litauen liquidierten Juden beläuft sich auf 71105. Bei den Pogromen wurden in Kauen 3800, in den kleineren Städten rund 1200 Juden beseitigt... In Lettland sind bisher insgesamt 30000 Juden exekutiert worden. 500 wurden durch die Pogrome in Riga unschädlich gemacht« (L-180).

Ein erbeuteter Bericht des Gebietskommissars von Sluzk vom 30. Oktober 1941 beschreibt die Dinge mehr im einzelnen. Es heißt darin:

».... Der Oberleutnant erklärte, daß das Polizeibataillon den Auftrag erhalten hätte, hier in der Stadt Sluzk in zwei Tagen die. Liquidierung sämtlicher Juden vorzunehmen... Ich bat dann darum, die Aktion um einen Tag zu verschieben. Er lehnte dieses jedoch ab, mit dem Bemerken, daß er überall in allen Städten die Aktion durchzuführen habe, und für Sluzk nur zwei Tage zur Verfügung stünden. In diesen beiden Tagen müßte die Stadt Sluzk unbedingt frei von Juden sein.... Sämtliche Juden ohne Ausnahme wurden trotz der Vereinbarung aus den Betrieben und Werkstätten herausgeholt und abtransportiert. Ein Teil der Juden wurde allerdings über das Ghetto geleitet, wo noch viele von mir erfaßt und aussortiert worden sind, während aber ein großer Teil direkt auf Lastwagen verladen und außerhalb der Stadt ohne weiteres liquidiert worden ist.... Was im übrigen die Durchführung der Aktion anbelangt, muß ich zu meinem tiefsten Bedauern hervorheben, daß letztere bereits an Sadismus grenzte. Die Stadt selbst bot während der Aktion ein schreckenerregendes Bild. Mit einer unbeschreiblichen Brutalität sowohl von seiten der deutschen Polizeibeamten, wie insbesondere von den litauischen Partisanen, wurde das jüdische Volk, darunter aber auch Weißruthenen aus den Wohnungen herausgeholt und zusammengetrieben. Ueberall in der Stadt knallte es und in den einzelnen Straßen häuften sich Leichen erschossener Juden. Die Weißruthenen hatten größte Not, um sich aus der Umklammerung zu befreien. Abgesehen davon, daß das jüdische Volk, darunter auch die Handwerker, furchtbar roh vor den Augen des weißruthenischen Volkes brutal mißhandelt worden ist, hat man das weißruthenische Volk ebenfalls mit Gummiknüppeln und Gewehrkolben bearbeitet. Von einer Judenaktion konnte schon keine Rede mehr Sein, vielmehr sah es nach einer Revolution aus« (1104-PS).

Es liegen Berichte vor, die einfach nur die Zahlen der Ermordeten aufführen. Ein anderes Beispiel bringt, daß »... der beim [146] Einrücken der Wehrmacht gebildete estnische Selbstschutz sofort mit einer umfassenden Festnahmeaktion sämtlicher Juden begann«.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß dies ein Bericht der Wehrmacht ist, die gemeinsam mit der SS in diese Taten verwickelt war.

»... Festnahme aller männlichen Juden über sechzehn Jahre und Festnahme aller arbeitsfähigen in Reval und Umgebung wohnhaften Jüdinnen im Alter von sechzehn bis sechzig Jahren, die zum Torfstechen eingesetzt wurden.« Juden wurden allen möglichen Einschränkungen unterworfen, sämtlicher jüdischer Besitz beschlagnahmt.

»Die männlichen über sechzehn Jahre alten Juden wurden mit Ausnahme der Ärzte und der Judenältesten exekutiert.« Nach Abschluß der Aktion blieben im Ostland von ursprünglich 4500 Juden nur noch 500 Jüdinnen und Kinder übrig.

37180 Personen wurden in Weißruthenien während des Oktobers von der Sicherheitspolizei und dem SD beseitigt.

In einer Stadt wurden 337 Jüdinnen erschossen, weil sie »ein besonders aufsässiges Verhalten an den Tag legten«. In einer anderen Stadt wurden. 380 Juden erschossen, weil sie »Hetz- und Greuelpropaganda gegen die deutschen Besatzungstruppen betrieben hatten«.

Und so geht es in dem Bericht weiter. Er führt Stadt um Stadt auf, in denen Hunderte und aber Hunderte von Juden ermordet worden sind.

In Witebsk wurden 3000 Juden wegen Epidemiegefahr liquidiert.

In Kiew wurden 33771 Juden exekutiert, und zwar am 29. und 30. September als Vergeltung für Brände, die angelegt wurden.

In Schitomir »mußten 3145 Juden erschossen werden«, weil sie als Träger bolschewistischer Propaganda betrachtet worden sind.

In Cherson wurden 410 Juden als Repressalie für Sabotageakte exekutiert.

In dem Gebiet östlich des Dnjepr wurde das Judenproblem »gelöst« durch die Exekution von 4891 und dadurch, daß man die Übrigbleibenden in Arbeitsbataillone von bis zu 1000 Personen steckte (R-102).

Andere Darstellungen schildern nicht so sehr das Gemetzel als die Tiefen der Erniedrigung, zu der die Peiniger herabsanken. Als Beispiel werden wir den Bericht vorlegen, der dem Angeklagten Rosenberg erstattet worden ist über das Verhalten der Wehrmacht und der SS in den Gebieten, die zu dem Machtbereich Rosenbergs gehörten. Darin wird im einzelnen folgendes angeführt (Dokument R-135) und ich zitiere:

In Gegenwart eines SS-Mannes mußte ein jüdischer Zahnarzt alle Goldzähne, Brücken oder Plomben aus dem Mund deutscher und [147] russischer Juden »ausziehen beziehungsweise ausbrechen«, bevor sie umgebracht wurden.

Männer, Frauen und Kinder wurden in Scheunen gesperrt und bei lebendigem Leibe verbrannt.

Bauern, Frauen und Kinder wurden unter dem Vorwand erschossen, daß sie »bandenverdächtig« seien (R-135).

Wir in der westlichen Welt hatten von Gaswagen gehört, in denen Juden und politische Gegner erstickt würden. Wir konnten das nicht glauben. Aber wir haben hier einen Bericht vom 16. Mai 1942, den ein deutscher SS-Offizier, Becker, an seinen Vorgesetzten in Berlin gerichtet hat. Darin beschreibt er folgendes:

Gaswagen der Gruppe C können zu dem Ort der Exekution, der sich meistens zehn bis fünfzehn Kilometer abseits der Verkehrswege befindet, nur bei guter Wetterlage gebracht werden. Da diejenigen, die exekutiert werden sollen, außer sich geraten, wenn sie zu diesem Platz gebracht werden, sind solche Wagen bei feuchtem oder nassem Wetter nicht benutzbar.

Gaswagen der Gruppe D werden als Wohnwagen getarnt, aber die Wagen sind den Behörden und der Zivilbevölkerung wohlbekannt, die sie als »Todeswagen« bezeichnet.

Der Schreiber des Briefes (Becker) ordnete an, daß sich alle Männer bei den Vergasungen vom Wagen möglichst fernhalten sollten. Da das Ausladen der Wagen »ungeheuren seelischen und gesundheitlichen Schaden« auf die Männer habe, sollten sie Befehl erhalten, sich an solcher Arbeit nicht zu beteiligen (501-PS).

Ich will mich bei diesem Thema nicht länger aufhalten, muß aber noch ein weiteres widerwärtiges Dokument anführen, das beweist, wie vorsätzlich und planmäßig diese Verfolgungen der Juden waren. Ich habe hier einen Bericht, der mit teutonischer Hingabe an die Einzelheiten geschrieben ist. Er enthält Aufnahmen, die seinen fast unglaublichen Wortlaut bestätigen sollen, und ist schon in Leder eingebunden mit der liebenden Sorgfalt, die an ein stolzes Werk gewandt wird. Es ist der Originalbericht des SS-Brigadeführers und Generals der Polizei Stroop, der mit der Zerstörung des Warschauer Ghettos beauftragt war. Das Titelblatt trägt die Aufschrift: »Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr.« Es ist charakteristisch, daß eine Photographie, die ausgetriebene Juden darstellt, mit dem Wort »Banditen« überschrieben ist; meist stellen diese Photographien nur Frauen und kleine Kinder dar. Es enthält eine tägliche Aufzeichnung über die Tötungen, die hauptsächlich von der SS-Organisation ausgeführt worden sind, zu lang, um sie anzuführen; aber lassen Sie mich General Stroops Zusammenfassung vorlesen:

»Der von den Juden und Banditen geleistete Widerstand konnte nur durch energischen unermüdlichen Tag- und Nachteinsatz [148] der Stoßtrupps gebrochen werden. Am 23. April 1943 erging vom Reichsführer SS über den höheren SS- und Polizeiführer Ost in Krakau der Befehl, die Durchkämmung des Ghettos in Warschau mit größter Härte und unnachsichtiger Zähigkeit zu vollziehen.

Ich entschloß mich deshalb, nunmehr die totale Vernichtung des jüdischen Wohnbezirks durch Abbrennen sämtlicher Wohnblocks, auch der Wohnblocks bei den Rüstungsbetrieben, vorzunehmen. Es wurde systematisch ein Betrieb nach dem anderen geräumt und anschließend durch Feuer vernichtet. Fast immer kamen dann die Juden aus ihren Verstecken und Bunkern heraus. Es war nicht selten, daß die Juden in den brennenden Häusern sich so lange aufhielten, bis sie es wegen der Hitze vorzogen, aus den Stockwerken herauszuspringen. Mit gebrochenem Knochen versuchten sie dann noch über die Straße in Häuserblocks zu kriechen, die noch nicht oder nur teilweise in Flammen standen. Oft wechselten die Juden auch ihre Verstecke während der Nacht, indem sie sich in bereits abgebrannte Ruinen verzogen und dort solange Unterschlupf fanden, bis sie von den einzelnen Stoßtrupps aufgefunden wurden. Auch der Aufenthalt in den Kanälen war schon nach den ersten acht Tagen kein angenehmer mehr. Häufig konnten auf der Straße durch die Schächte laute Stimmen aus den Kanälen herausgehört werden. Mutig kletterten dann die Männer der Waffen-SS oder der Polizei oder Pioniere der Wehrmacht in die Schächte hinein, um die Juden herauszuholen, und nicht selten stolperten sie dann über bereits verendete Juden oder wurden beschossen. Immer mußten Nebelkerzen in Anwendung gebracht werden, um die Juden herauszutreiben. So wurden an einem Tage 183 Kanaleinsteiglöcher geöffnet und in diese zu einer festgelegten X-Zeit Nebelkerzen herabgelassen mit dem Erfolg, daß die Banditen, vor dem angeblichen Gas flüchtend, im Zentrum des ehemaligen jüdischen Wohnbezirkes zusammenliefen und aus den dort befindlichen Kanalöffnungen herausgeholt werden konnten. Zahlreiche Juden, die nicht gezählt werden konnten, wurden in Kanälen und Bunkern durch Sprengungen erledigt. Je länger der Widerstand andauerte, desto härter wurden die Männer der Waffen-SS, der Polizei und der Wehrmacht, die auch hier in treuer Waffenbrüderschaft unermüdlich an die Erfüllung ihrer Aufgaben herangingen und stets beispielhaft und vorbildlich ihren Mann standen... Nicht selten wurden Juden, welche die Nacht benutzten, um aus verlassenen Bunkern ihre Lebensmittelvorräte zu ergänzen oder mit Nachbargruppen Verbindung aufzunehmen, beziehungsweise Nachrichten auszutauschen, gestellt und erledigt.«

[149] Dieses Unternehmen vernichtete, wie der SS-Brigadeführer mitteilt, »nachgewiesenermaßen 56065 Personen. Dieser Zahl hinzuzusetzen sind noch die Juden, die durch Sprengungen, Brände usw. ums Leben gekommen, aber zahlenmäßig nicht erfaßt werden konnten.« (1061-PS.)

Wir erheben die Beschuldigung, daß sämtliche Greueltaten gegen die Juden Ausdruck und höchstes Ziel des Planes der Nazis waren, an dem jeder der hier Angeklagten mitbeteiligt war. Ich weiß sehr wohl, daß manche dieser Männer manches getan haben, um irgendeinen Juden aus irgendeinem persönlichen Grunde vor den Schrecknissen zu bewahren, wie sie den erwarteten, der nicht in solcher Art geschützt war. Einige wandten ein, bestimmte Greueltaten seien Ausschreitungen und belasteten die allgemeine Politik. Ein paar der Angeklagten mögen sich um bestimmte Ausnahmen bemüht haben gegenüber der Politik, die Juden auszurotten, aber ich habe kein Anzeichen dafür gefunden, daß irgendeiner der Angeklagten der Politik selbst widersprochen oder versucht hätte, sie aufzuheben oder auch nur zu mildern.

Die Entschlossenheit, die Juden zu vernichten, war eine bindende Kraft, die jederzeit die einzelnen Teilkräfte dieser Verschwörung zusammenhielt. Über viele Fragen der inneren Politik bestanden Meinungsverschiedenheiten unter den Angeklagten, aber es ist nicht einer unter ihnen, der nicht den Schlachtruf des Nazismus willig wiederholt hätte: »Deutschland erwache, Juda verrecke!«


Schreckensherrschaft und Kriegsvorbereitung.

Wie eine Regierung ihr eigenes Volk behandelt, wird gewöhnlich nicht als Angelegenheit anderer Regierungen oder der internationalen Gemeinschaft der Staaten angesehen. Sicherlich würden Unterdrückung oder Grausamkeit nur in seltenen Fällen fremde Mächte zur Einmischung berechtigen. Die Mißhandlung Deutscher durch Deutsche aber überschreitet, wie man jetzt weiß, nach Zahl und Art der Fälle und an Roheit alles, was für die moderne Zivilisation tragbar ist. Die anderen Völker würden, wenn sie schwiegen, teilhaben an diesen Verbrechen, denn ihr Schweigen wäre Zustimmung. Die Verfolgungen durch die Nazis kommen jedoch außerdem – wenn man das Ziel bedenkt, dem sie galten – internationalen Verbrechen gleich.

Die freie Arbeiterschaft, die Kirchen und die Juden auszuschalten, sollte, wie wir gesehen haben, ihren störenden Einfluß beseitigen gegenüber dem Bestreben, einen Angriffskrieg heraufzubeschwören. Wenn die Verletzung von Vertragsverpflichtungen eine Angelegenheit des internationalen Rechtsgefühls und der internationalen Rechtsprechung ist, dann müssen auch die Vorbereitungen dazu eine Angelegenheit der internationalen Gemeinschaft [150] sein. Der Schrecken war das Hauptmittel, den Zusammenhalt des deutschen Volkes im Dienste des Krieges zu sichern. Außerdem sollten die Grausamkeiten in Deutschland den Mitgliedern der verbrecherischen Organisationen die Möglichkeit geben, Greueltaten zu verüben und zu erproben, um später in den besetzten Gebieten in gleicher Weise zu verfahren.

Durch die Polizeigliederungen, die vor Ihnen, meine Herren Richter, als verbrecherische Organisationen angeklagt sind, haben die Führer der Nazi-Partei eine Schreckensherrschaft errichtet, und jeder einzelne der Angeklagten hier hat zu seinem Teile geholfen, dieses grundlegende und ihnen allen bekannte Ziel zu erreichen. Diese polizeilichen Organisationen mit ihrer Beihilfe an Spitzelarbeit wurden dazu benutzt, jegliche Regung des Widerstandes aufzuspüren und niederzuhalten und jeglichen Vorbehalt oder irgendein Abweichen von dem allgemeinen Wege zu bestrafen. Frühzeitig wurden von diesen Organisationen Konzentrationslager eingerichtet und unterhalten, – Buchenwald im Jahre 1933, Dachau 1934. Aber diese schimpflichen Namen blieben nicht allein; die Landkarte Deutschlands wurde allmählich mit Konzentrationslagern übersprenkelt.

Anfangs regte sich bei einigen Deutschen Widerspruch. In unseren Händen ist ein aufschlußreicher Brief, den der Reichsjustizminister Gürtner an Hitler gerichtet hat. Ein Beamter der Gestapo war angeklagt worden, weil in dem Konzentrationslager Hohnstein Verbrechen begangen worden waren. Der Gauleiter von Sachsen hatte sofort verlangt, daß das Verfahren eingestellt werde. Der Reichsjustizminister lehnte dies im Juni 1935 mit der folgenden Begründung ab:

»In dem Lager ist es mindestens seit Sommer 1933 zu ungewöhnlich schweren Mißhandlungen der Häftlinge gekommen. Die Häftlinge – wurden nicht nur ähnlich wie in dem Schutzhaftlager Bredow bei Stettin grundlos mit Peitschen und anderen Werkzeugen bis zur Bewußtlosigkeit geschlagen, sondern man quälte sie auch auf andere Weise, so unter anderem mit Hilfe eines ausschließlich zu diesem Zweck konstruierten Tropfapparates, unter dem die Häftlinge so lange stehen mußten, daß sie schwere eitrige Verletzungen der Kopfhaut davontrugen...« (787-PS).

Ich will mich nicht damit aufhalten, die schauerlichen Vorgänge in den Konzentrationslagern im einzelnen zu beschreiben. Daß man Menschen schlug, ihnen die Nahrung entzog, sie quälte oder sie umbrachte, wurde zu einer alltäglichen Gewohnheit, – so sehr, daß die Peiniger abgestumpft und unbekümmert wurden. Wir werden Ihnen einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, daß in Plötzensee in einer Nacht 186 Personen hingerichtet wurden, während der [151] Befehl nur für 180 Personen galt. Ein anderer Bericht beschreibt, wie die Familie eines Opfers versehentlich zwei Urnen mit Asche erhielt. Lagerinsassen wurden gezwungen, sich gegenseitig hinzurichten. Im Jahre 1942 erhielten sie fünf Mark je Hinrichtung, aber am 27. Juni 1942 wies SS-Brigadeführer und General der Waffen-SS Glücks die Lagerkommandanten an, dieses Honorar auf drei Zigaretten herabzusetzen. Im Jahre 1943 befahl der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, daß die Prügelstrafe an russischen Frauen von Polinnen zu vollziehen sei und umgekehrt. Der Preis war jedoch nicht genau festgelegt: »einige Zigaretten« wurden als »Belohnung« zugestanden. Das Menschenleben war unter den Nazis immer mehr entwertet worden, bis es schließlich weniger galt als eine Handvoll Tabak, – Ersatztabak. Aber es gab auch einige Spuren menschlicher Milde; am 11. August 1942 erließ Himmler einen Befehl an die Kommandanten von vierzehn Konzentrationslagern, daß nur deutsche Gefangene das Recht haben, andere deutsche Gefangene zu schlagen (2189-PS).

Geheimnis und Ungewißheit sollten außerdem die Qual von dem Lagerinsassen auf seine Familie und seine Freunde übertragen. Männer und Frauen verschwanden aus ihrer Wohnung, aus ihrem Geschäft oder von der Straße, – und man hörte nichts mehr von ihnen. Daß eine Benachrichtigung ausblieb, ging nicht auf eine Überlastung der Behörde zurück; es lag vielmehr Plan und Absicht darin. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD berichtete, daß nach einem Führerbefehl sorgenvolle Unruhe in der Familie eines Festgenommenen hervorgerufen werden solle (Dokument 668-PS). Verschleppungen und geheime Festnahmen wurden in einer fast gespenstischen Findigkeit mit dem Stichwort »Nacht und Nebel« umgeben (Dokument L-90, 833-PS).

Eine der vielen Anordnungen für diese Angelegenheit gibt auch die Aufklärung:

»Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht befiehlt, daß die von Zivilpersonen in den besetzten Gebieten begangenen Straftaten der bezeichneten Art von den zuständigen Kriegsgerichten in den besetzten Gebieten nur abzuurteilen sind, wenn

a) das Urteil auf Todesstrafe lautet

und b) das Urteil innerhalb von 8 Tagen nach der Festnahme verkündet wird.

Nur wenn beide Voraussetzungen gewährleistet werden, verspricht sich der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht von der Behandlung der Strafverfahren in den besetzten Gebieten die erforderliche abschreckende Wirkung. Andernfalls sollen künftig die Beschuldigten heimlich nach Deutschland gebracht und die weitere Behandlung der Strafsachen [152] hier betrieben werden. Die abschreckende Wirkung dieser Maßnahme liegt

a) in dem spurlosen Verschwindenlassen der Beschuldigten,

b) darin, daß über ihren Verbleib und ihr Schicksal keinerlei Auskunft gegeben werden darf« (833-PS).

Zu plumper Grausamkeit kam wissenschaftliches Geschick. »Unerwünschte« wurden ausgelöscht, indem man ihnen irgendwelche Lösungen in den Blutkreislauf einspritzte, oder sie erlitten in Gaskammern den Erstickungstod; man erprobte die Wirkung vergifteter Kugeln an ihnen (L-103).

Neben allem Grausamen in diesen Versuchen stand das schmutzig Widerwärtige, nicht aus der Verkommenheit Untergeordneter entstanden, sondern ersonnen von führenden Köpfen der Nazi-Verschwörung. Am 20. Mai 1942 ermächtigte Generalfeldmarschall Milch den SS-Obergruppenführer Wolff, im Lager Dachau mit sogenannten »Kälteversuchen« zu beginnen; vier Zigeunerinnen wurden dafür zur Verfügung gestellt. Himmler erlaubte dann, diese »Versuche« in anderen Lagern fortzusetzen (1617-PS). Aus den Berichten des leitenden »Arztes« von Dachau geht hervor, daß die Opfer in kaltes Wasser getaucht wurden, bis ihre Körpertemperatur auf achtundzwanzig Grad Celsius sank, worauf sie alle augenblicklich starben (1618-PS). Das war im August 1942. Aber der »Arzt« verbesserte sein Verfahren. Im Februar 1943 konnte er berichten, daß dreißig Personen auf siebenundzwanzig bis neunundzwanzig Grad »abgekühlt« worden waren, wobei ihre Hände und Füße weiß froren, und daß ihre Körper dann durch ein heißes Bad bald wieder völlig »aufgewärmt« worden waren. Der Triumph der Nazi-Wissenschaft waren jedoch »Erwärmungsversuche durch animalische Wärme«. Um das Opfer, das beinahe erfroren war, wurden Körper Lebender Frauen gelegt, bis es wieder zu sich kam und auf seine Umgebung mit Geschlechtsverkehr reagierte (1616-PS). Damit erreichte die Verkommenheit der Nazis ihren tiefsten Stand.

Ich belaste nicht gern das Protokoll mit solchen krankhaften Geschichten, aber wir haben die traurige Aufgabe, über Männer zu Gericht zu sitzen, die Verbrecher sind, und dieses sind die Dinge, die sich nach Aussage ihrer eigenen Helfershelfer zugetragen haben. Wir werden Ihnen die Konzentrationslager im Film genau in dem Zustand zeigen, in dem die Armeen der Alliierten sie bei ihrer Ankunft vorgefunden haben, und die Maßnahmen, die General Eisenhower treffen mußte, sie zu säubern. Unser Beweismaterial wird widerwärtig sein, und Sie werden sagen, ich hätte Ihnen den Schlaf geraubt. Aber das sind die Dinge, die den Ekel und Abscheu [153] der Welt erregt und dazu geführt haben, daß in den zivilisierten Ländern jede Hand sich erhob gegen Nazi-Deutschland.

Deutschland wurde eine riesige Folterkammer. Die Schreie der Opfer wurden in der ganzen Welt gehört und ließen die Gesitteten erschauern ringsum. Ich gehöre zu denen, die während des Krieges die meisten Greuelgeschichten mißtrauisch und mit Zweifel aufgenommen haben. Aber die Beweisstücke, die wir vorlegen, werden überwältigend sein, und ich wage vorauszusagen, daß nicht eines meiner Worte widerlegt werden wird. Die Angeklagten werden nur ihre persönliche Verantwortung abstreiten oder behaupten, ihnen seien diese Dinge nicht bekannt gewesen.

In jener Wirrnis geheimer Überwachung und ränkevoller List, wie sie von einem modernen Staate noch niemals ertragen worden ist, in einer Verfolgung und Folterung, wie sie die Welt seit vielen Jahrhunderten nicht mehr heimgesucht haben, wurde alles, was anständig und mutig zugleich war im deutschen Volke, vernichtet. Was anständig, aber schwach war, wurde eingeschüchtert. Offener Widerstand, der nie mehr als matt und unentschlossen gewesen war, verschwand. Aber Widerstand, wie ich gern feststelle, blieb immer vorhanden, wenn er auch nur in Ereignissen wie dem mißlungenen Anschlag auf Hitler am 20. Juli 1944 offenbar wurde. Als der Widerstand sich nur noch unterirdisch halten konnte, hatten die Nazis den Staat in ihre Gewalt gebracht.

Sie ließen sich aber nicht daran genug sein, die Stimmen des Widerspruchs stumm zu machen. Sie schufen sich ein System der Aufsicht und Lenkung, das im Werben um Zustimmung und Bereitwilligkeit nicht minder wirksam war als ihre Einrichtungen zum Niederhalten des Gegners. Eine Propaganda, wie sie bis dahin nicht bekannt war, erweckte in der Partei und ihren Gliederungen immer von neuem Begeisterung und Hingabe, wie wir Demokraten sie nur für einige Tage vor einer großen Wahl aufbringen können. Sie stützten sich auf das von ihnen geprägte und ausgebildete »Führerprinzip«, das die Herrschaft der Partei und des von der Partei beaufsichtigten Staates über das Leben und Denken des deutschen Volkes in sich zusammenfaßte, eines Volkes, das gewohnt ist, zu dem Staat – gleichgültig wer ihn regiert – mit einem geheimnisvollen Schauer der Ehrfurcht aufzublicken, wie er meinem Volke unbegreiflich ist.

Alle diese Führungsmittel wurden von Anfang an mit einem Eifer ohnegleichen zu dem einen Zweck benutzt, Deutschland kriegstüchtig zu machen. Wir werden aus den eigenen Unterlagen der Nazis nachweisen, wie die militärische Ausbildung und die Aufstellung einer Luftwaffe im geheimen betrieben wurde, bis dann schließlich die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wurde. Die Männer aus Wirtschaft, Industrie und Finanz beteiligten sich an dem gemeinsamen Plan und forderten eine weitgehende Anpassung [154] der Industrie und der Geldwirtschaft, um mit einer beispiellosen Zusammenfassung aller Hilfsquellen und Kräfte die Kriegsvorbereitungen zu unterstützen.

Deutschland überholte seine Nachbarn in der Aufrüstung so sehr, daß es in etwa einem Jahre die gesamte Militärmacht des europäischen Festlandes, mit Ausnahme Sowjetrußlands, zu zerschlagen und dann die russischen Armeen bis zur Wolga zurückzudrängen vermochte. Diese Vorbereitungen waren so gewaltig, daß sie weit über das für die Verteidigung Notwendige hinausgingen. Jeder der Angeklagten – und jeder Deutsche, der sich Gedanken machte – wußte denn auch sehr wohl, daß sie Angriffszwecken dienen sollten.


Angriffsversuche.

Bevor die Nazis zum offenen Angriffskrieg übergingen, unternahmen sie einige ziemlich vorsichtige Versuche, den Geist und den Widerstandswillen derer zu erproben, die ihnen im Wege standen. Sie rückten vor, aber nur so weit, wie die anderen nachgaben, und hielten sich eine Rückzugsstellung frei, falls sie auf eine Stimmung treffen sollten, die Beharrlichkeit gefährlich machte.

Am 7. März 1936 besetzten die Nazis das Rheinland und gingen dann dazu über, es unter Verletzung des Vertrages von Versailles und des Locarnopaktes zu festigen. Sie stießen auf keinen wesentlichen Widerstand und wurden ermutigt, den nächsten Schritt zu tun: die Einverleibung Österreichs. Trotz wiederholter Versicherungen, daß Deutschland keine Absichten auf Österreich habe, wurde der Einmarsch vollzogen. Die Drohung mit einem Angriff zwang Schuschnigg, als österreichischer Bundeskanzler zurückzutreten und den Nazi-Angeklagten Seyß-Inquart an seine Stelle zu setzen. Dieser öffnete sofort die Grenze und forderte Hitler auf, nach Österreich einzumarschieren, »um die Ordnung aufrechtzuerhalten«. Am 12. März begann der Einmarsch. Am nächsten Tage erklärte sich Hitler zum Oberhaupt des österreichischen Staates und übernahm den Oberbefehl über die österreichische Wehrmacht. Ein Gesetz wurde verkündet, das Österreich an Deutschland angliederte.

Die Drohung mit dem Angriff war erfolgreich gewesen, ohne Widerstand hervorzurufen. Dennoch waren Befürchtungen wachgeworden. Sie wurden beschwichtigt durch eine Versicherung an die Regierung der Tschechoslowakei, daß kein Angriff gegen dieses Land beabsichtigt sei. Wir werden nachweisen, daß die Nazi-Regierung zu jener Zeit die Pläne für den Angriff bis in die Einzelheiten ausgearbeitet hatte. Wir werden Ihnen die Schriftstücke vorlegen, nach denen die Verschwörer planten, einen Zwischenfall zu schaffen, um den Angriff zu rechtfertigen. Sie erwogen sogar die Ermordung ihres eigenen Gesandten in Prag, um einen genügend dramatischen [155] Zwischenfall zu schaffen. Sie führten nach Kräften eine politische Krise herbei, die den Sommer hindurch anhielt. Hitler setzte den 30. September als den Tag fest, an dem die Truppen zum Schlag bereit sein sollten. Unter der unmittelbaren Kriegsdrohung schlossen England und Frankreich am 29. September 1938 in München mit Deutschland und Italien ein Abkommen, das die Tschechoslowakei aufforderte, der Abtretung des Sudetenlandes an Deutschland zuzustimmen. Mit der deutschen Besetzung am 1. Oktober 1938 wurde dieses Abkommen vollzogen. Das Münchener Abkommen hatte zugesichert, daß sich keine weiteren Angriffshandlungen gegen die Tschechoslowakei richten sollten, aber diese Zusicherung der Nazis war leicht gegeben und schnell gebrochen. Am 15. März 1939 marschierten die Nazis unter Mißachtung des Münchener Abkommens in Böhmen und Mähren ein und besetzten dieses Gebiet, das Kernstück der Tschechoslowakei, soweit es noch nicht an Deutschland abgetreten war. Wieder war der Westen bestürzt, aber er fürchtete den Krieg. Er sah keinen anderen Ausweg als den Krieg und hegte dennoch die verzweifelte Hoffnung, daß der fiebernde Drang der Nazis nach Ausdehnung sich nun beruhigt haben möge. Die Nazi-Welt aber war berauscht von diesen – in offenem Bündnis mit Mussolini und im heimlichen mit Franco – eingeheimsten Erfolgen die auf keinen Widerstand gestoßen waren.

Nachdem die Verschwörer dann zur Täuschung und um Aufschub zu gewinnen, ihren Frieden mit Rußland geschlossen hatten, gingen sie zu dem letzten Teil ihres Planes über, den Krieg von neuem zu beginnen.


Angriffskrieg.

Ich will diese Rede nicht verlängern, indem ich im einzelnen der Entwicklung bis zum Ausbruch des Angriffskrieges nachgehe, der mit dem Einmarsch in Polen am 1. September 1939 begann. Die Vorgänge werden Ihnen aus den Dokumenten, darunter den Akten des Oberkommandos der Wehrmacht, dargelegt werden. Die Pläne waren lange im voraus festgelegt worden. Bereits im Jahre 1935 ernannte Hitler den Angeklagten Schacht zum »Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft« (2261-PS). Wir besitzen das Tagebuch des Generalobersten Jodl (1780-PS); den »Plan Otto«, Hitlers eigenen Befehl zum Angriff auf Österreich, falls List und Kniff versagen sollten (C-102); den »Plan Grün«, den Entwurf für den Angriff auf die Tschechoslowakei (388-PS), den Plan für den Westfeldzug (375-PS, 376-PS), Funks Brief an Hitler vom 25. August 1939, in dem der lange Weg der wirtschaftlichen Vorbereitungen ausführlich beschrieben wird (699-PS), den streng geheimen Mobilmachungsplan für 1939/40, der geheime Maßnahmen während einer »Zeit der Spannung« anordnet, in welcher »der Kriegszustand aus [156] außenpolitischen Rücksichten nicht befohlen wird, auch wenn es zu einer bewaffneten Auseinandersetzung mit einem äußeren Feinde kommt«. Dieses letzte Dokument – 1639-A-PS – ist in unseren Händen, obwohl in einem Geheimbefehl vom 16. März 1945 angeordnet worden war (1640), diese Pläne zu verbrennen, falls die alliierten Truppen in das Innere Deutschlands eindringen sollten. Wir besitzen auch die Anweisung Hitlers für den »Fall Barbarossa«, die unter dem Datum des 18. Dezember 1940 den Grundgedanken des Feldzugsplans für den Angriff auf Rußland umreißt (446-PS).

Das Original dieses Dokumentes trägt die Initialen Keitels und Jodls. Diese planten den Angriff, und zwar lange Zeit vor den Kriegserklärungen. Wir haben sehr genaue Unterlagen über den »Fall Weiß«, den Plan für den Angriff auf Polen (C-120).

Damit begann der Krieg. Der Plan war von Keitel am 3. April 1939 gezeichnet worden. Schritte zum Angriff wurden von untergeordneten Kommandeuren unternommen, von denen einer am 14. Juni 1939 einen Befehl herausgab, der folgendes voraussah:

»Der Herr Oberbefehlshaber des Heeres hat die Bearbeitung eines Aufmarsches gegen Polen angeordnet, der den Forderungen der politischen Führung nach überraschender Kriegseröffnung und schnellen Erfolgen Rechnung trägt...

Ich mache den Kommandierenden Generalen, den Div.-Kdren. und Kommandanten weitestgehende Beschränkung des Kreises der zunächst einzuweisenden Persönlichkeiten und des Umfanges der Einweisungen zur Pflicht und bitte alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Kenntnisnahme Unbeteiligter zu verhindern...

Die Operation soll, um einer geordneten polnischen Mobilmachung und Versammlung zuvorzukommen, überraschend mit in Grenznähe bereitgestellten und vorwiegend gepanzerten und mot. Kräften eröffnet werden. Die hierbei gegenüber der poln. Grenzsicherung bestimmt erwartete Anfangsüberlegenheit und Überraschung, soll durch schnelles Nachführen weiterer Teile des Heeres, auch gegenüber dem aufmarschierenden polnischen Heer aufrechterhalten werden...

Ergibt sich aus der Entwicklung der politischen Lage, daß eine Überraschung bei Kriegsbeginn wegen fortgeschrittener Abwehrbereitschaft des polnischen Heeres nicht in Frage kommt, wird der Oberbefehlshaber des Heeres die Eröffnung der Feindseligkeiten erst nach Versammlung ausreichender weiterer Kräfte befehlen. Alle Vorbereitungen sind auf der Grundlage der Überraschung des Feindes zu treffen...«

Wir besitzen ebenfalls den Befehl des Angriffes auf England, wieder mit den Initialen Keitels und Jodls. Der Anfang des Befehls [157] lautet wie folgt: Obwohl die britische militärische Stellung »hoffnungslos« ist, zeigen sie nicht das geringste Anzeichen von Nachgiebigkeit (442-PS). Nicht weniger belastend ist die Niederschrift über Hitlers Besprechung mit seinen höchsten Ratgebern.

Bereits am 5. November 1937 erklärte Hitler den Angeklagten Göring, Raeder und Neurath unter anderem, daß die deutsche Aufrüstung so gut wie beendet sei und daß er sich entschlossen habe, beginnend mit einem blitzartig schnellen Angriff auf die Tschechoslowakei und Österreich, mit Gewalt einen größeren Lebensraum für die Deutschen in Europa zu sichern, nicht später als 1943 bis 1945, vielleicht aber schon im Jahre 1938 (386-PS).

Der Führer erklärte am 23. Mai 1939 seinem Stab:

»Es handelt sich für uns um Arrondierung des Lebensraumes im Osten und Sicherstellung der Ernährung... Neben der Fruchtbarkeit wird die deutsche, gründliche Bewirtschaftung die Überschüsse um ein mehrfaches steigern... Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen und bleibt der Entschluß: bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen. An eine Wiederholung der Tschechei ist nicht zu glauben. Es wird zum Kampfe kommen« (L-79).

Am 22. August 1939 sprach Hitler wiederum zu Angehörigen des Oberkommandos der Wehrmacht und teilte ihnen mit, wann der Befehl zum Beginn der militärischen Operationen ausgegeben werde. Er sagte dabei, daß er propagandistischen Anlaß zur Auslösung des Krieges geben werde... »gleichgültig, ob glaubhaft. Der Sieger wird später nicht danach gefragt, ob er die Wahrheit gesagt hat oder nicht... Brutales Vorgehen... Der Stärkere hat das Recht.« (1014-PS.)

Am 23. November 1939, nachdem die Deutschen die Polen überfallen hatten, gab Hitler folgende Erklärung ab:

»... Zum erstenmal in der Geschichte haben wir nur gegen eine Front zu kämpfen, die andere ist zur Zeit frei. Aber niemand kann wissen, wie lange es so bleibt. Ich habe lange gezweifelt, ob ich erst im Osten und dann erst im Westen losschlagen sollte. Grundsätzlich habe ich die Wehrmacht nicht aufgestellt, um nicht zu schlagen. Der Entschluß zum Schlagen war immer in mir. Früher oder später wollte ich das Problem lösen. Zwangsläufig wurde entschieden, daß der Osten zunächst zum Ausfall gebracht wurde« (789-PS).

Die blutigen Folgen sind bekannt. Grenzzwischenfälle wurden inszeniert, Forderungen auf Gebietsabtrennungen erhoben. Als Polen ablehnte, marschierten die deutschen Truppen am 1. September 1939 ein. Warschau wurde zerstört. Polen fiel.

Nach ihrem Plan setzten die Nazis alles daran, ihren Angriff schnell auf ganz Europa auszudehnen und den Vorteil der Überraschung [158] über ihre unvorbereiteten Nachbarn zu gewinnen. Trotz wiederholter Versicherungen friedlicher Absichten fielen sie am 9. April 1940 in Dänemark und Norwegen ein, am 10. Mai 1940 in Belgien, Holland und Luxemburg und am 6. April 1941 in Jugoslawien und Griechenland.

Als Teil der Vorbereitung der Nazis auf den Angriff gegen Polen und seine Verbündeten hatte Deutschland am 23. August 1939 einen Nichtangriffspakt mit Sowjetrußland abgeschlossen. Es war nur ein Vertrag, der Aufschub schaffen wollte; so war denn die Absicht, ihn nur so lange zu halten, als Zeit erforderlich war, sich auf seine Verletzung vorzubereiten. Am 22. Juni 1941 warfen die Nazis nach lange erwogenen Plänen ihre Truppen ohne jede Kriegserklärung in das Sowjetgebiet.

Die gesamte europäische Welt stand in Flammen.


Verschwörung mit Japan.

Die Angriffspläne der Nazis machten es erforderlich, sich irgendwelcher Verbündeten im asiatischen Raume zu bedienen, und sie fanden unter den Japanern Männer verwandten Geistes und gleicher Ziele. Sie waren Brüder und paßten zueinander.

Über eine Unterhaltung mit dem japanischen Botschafter in Berlin, General Oshima, am 31. Januar 1939 machte Himmler eine Aufzeichnung, in der es heißt:

»Darüber hinaus sei es ihm (Oshima) bis jetzt gelungen, zehn Russen mit Bomben über die kaukasische Grenze herüberzubringen. Diese Russen hatten den Auftrag, Stalin umzubringen. Eine An zahl weiterer Russen, die er ebenfalls herübergeschickt hätte, seien an der Grenze erschossen worden.« (2195-PS).

Am 27. September 1940 schlossen die Nazis ein Militär- und Wirtschaftsbündnis zwischen Deutschland, Italien und Japan auf zehn Jahre. In diesem Vertrag kamen die Mächte überein, »im großasiatischen Raum und in den europäischen Gebieten Seite an Seite zu stehen und zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine neue Ordnung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhalten«.

Am 5. März 1941 unterzeichnete der Angeklagte Keitel eine Geheime Kommandosache, in der mitgeteilt wurde, daß der Führer »für die Zusammenarbeit mit Japan« folgendes befohlen habe: »Japan ist so bald wie möglich zum aktiven Handeln im Fernen Osten zu bringen... Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit ist es erforderlich, die japanische Wehrkraft mit allen Mitteln zu stärken. Hierzu ist von den Oberkommandos der Wehrmachtsteile den japanischen Wünschen auf Mitteilung deutscher Kriegs- und Kampferfahrungen und Unterstützung wehrwirtschaftlicher und technischer [159] Art in umfassender und großzügiger Weise zu entsprechen.« Als gemeinsames Ziel wurde angegeben, England rasch niederzuzwingen und »die Vereinigten Staaten dadurch aus dem Kriege herauszuhalten«. (C-75.)

Am 29. März 1941 erklärte Ribbentrop dem japanischen Außenminister Matsuoka, die deutsche Wehrmacht stehe bereit, gegen Rußland loszuschlagen. Matsuoka beruhigte Ribbentrop erneut über den Fernen Osten. Japan, sagte er, tue im Augenblick so, als ob es an Singapore überhaupt nicht interessiert sei, beabsichtige aber, loszuschlagen, wenn der richtige Augenblick kommt. (1877-PS). Am 5. April legte Ribbentrop Matsuoka eindringlich dar, daß ein Eintritt Japans in den Krieg »zur Beschleunigung des Sieges beitragen« werde und mehr in Japans als in Deutschlands Interesse läge, da er Japan die einmalige Gelegenheit gäbe, seine nationalen Ziele zu erreichen und eine führende Rolle in Ostasien zu spielen (1882-PS).

Aus dem Beweismaterial dieses Prozesses wird sich weiter ergeben, daß Deutschland einen Krieg gegen die Vereinigten Staaten sowohl von seinem atlantischen Vorfeld aus plante, wie es ihn auch von seinem Vorfeld im Stillen Ozean aus anstiften wollte. Eine erbeutete Denkschrift aus dem Führerhauptquartier vom 29. Oktober 1940, verlangt bestimmte Auskünfte über Luftstützpunkte und Nachschubmöglichkeiten und fährt dann fort:

»Den Führer beschäftigt im Hinblick auf seine spätere Kriegführung gegen Amerika die Frage der Besetzung der Atlantischen Inseln. Es werden hier diesbezügliche Erwägungen angestellt.« (376-PS).

Am 7. Dezember 1941, einem Tage, der, wie der verstorbene Präsident Roosevelt erklärte, »in Schande fortleben wird«, schien dem deutschen Angriff der Sieg gewiß. Die Wehrmacht stand vor den Toren Moskaus. Japan nutzte die Lage aus, und während seine Unterhändler in Washington ein diplomatisches Ablenkungsmanöver vollführten, griff es hinterhältig ohne Kriegserklärung die Vereinigten Staaten in Pearl Harbour und auf den Philippinen an. Angriffe auf das Britische Empire und die Niederlande im südwestlichen Pazifik folgten schnell. Diese Angriffe wurden in der einzig möglichen Weise beantwortet, mit sofortiger Kriegserklärung und bewaffnetem Widerstand, der nach vielen langen Monaten der Rückschläge langsam stärker wurde, bis schließlich die Achse zu Boden geschlagen und ihre Opfer befreit waren.

JUSTICE JACKSON: Herr Vorsitzender, ich wünsche nun einen neuen Verhandlungsgegenstand aufzunehmen: »Die Verbrechen bei der Führung des Krieges.« Es ist fünf Minuten vor der Gerichtspause. Wenn es Ihnen recht ist, würde ich die Gerichtspause jetzt eintreten lassen.


[Pause von 15 Minuten.]


[160] VORSITZENDER: Der Gerichtshof ersucht, daß, wenn er sich auf 15 Minuten zurückzieht, die Mitglieder der Verteidigung und andere Mitglieder des Gerichtshofs nach Ablauf dieser Frist auf ihre Sitze zurückkehren. Mr. Justice Jackson, wenn ich mich recht erinnere, wünschen Sie bis 5.15 Uhr zu sprechen, und hoffen zu diesem Zeitpunkt, Ihre Rede beenden zu können.

JUSTICE JACKSON: Ja, es wäre wohl das beste.


VORSITZENDER: Dann ist das Gericht damit einverstanden.


JUSTICE JACKSON: Mit Erlaubnis des Gerichtshofs beschäftige ich mich nun mit dem Kapitel »Verbrechen bei der Kriegführung«:

Sogar die kriegerischsten Völker haben im Namen der Menschlichkeit gewisse Begrenzungen in der Grausamkeit der Kriegführung anerkannt. In internationalen Abkommen, denen Deutschland beitrat, wurden dafür Regeln aufgestellt, sie schrieben bestimmte Beschränkungen in der Behandlung Kriegführender vor.

Der Gegner war berechtigt, sich zu ergeben, und hatte Anspruch auf Unterkunft und gute Behandlung als Kriegsgefangener. Wir werden aus deutschen Dokumenten nachweisen, daß diese Rechte verweigert wurden, und daß Kriegsgefangene roh behandelt und häufig ermordet worden sind. Das gilt besonders für gefangene Flieger, oftmals meine Landsleute.

Es wurde befohlen, daß gefangenen englischen und amerikanischen Fliegern nicht länger die Stellung von Kriegsgefangenen zugebilligt werden solle. Sie sollten als Verbrecher behandelt werden, und die Wehrmacht wurde angewiesen, sie gegen Lynchakte durch die Bevölkerung nicht zu schützen (R-118). Die Nazi-Regierung bemühte sieh, die Zivilbevölkerung durch ihre Polizei und Propagandastellen dazu aufzustacheln, Flieger, die abgestürzt oder abgesprungen waren, anzugreifen und zu töten. Der Befehl, der von dem Reichsführer-SS Himmler am 10. August 1943 gegeben wurde, enthielt die Weisung:

»Es ist nicht Aufgabe der Polizei, sich in Auseinandersetzungen zwischen deutschen Volksgenossen und abgesprungenen englischen und amerikanischen Terrorfliegern einzumischen.«

Dieser Befehl wurde am selben Tage durch SS-Obersturmführer Brandt aus Hitlers persönlichem Stab an alle höheren SS- und Polizeiführer mit folgender Weisung weitergeleitet:

»Anliegend übersende ich im Auftrage des Reichsführers-SS eine Anordnung mit der Bitte um Unterrichtung der Befehlshaber der Ordnungspolizei und der Sicherheitspolizei, die diese Weisung mündlich den nachgeordneten Dienststellen zur Kenntnis bringen sollen.« (R-110).

[161] Ebenso werden wir Hitlers Geheimbefehl vom 18. 10. 42 vorlegen, daß Angehörige der »Kommandos« ohne Rücksicht auf ihren Zustand nach Gefangennahme bis auf den letzten Mann niedergemacht werden sollten (498-PS). Wir werden nachweisen, daß Geheimbefehle ausgegeben worden sind – von denen einer durch Heß gezeichnet war –, die mündlich an die Zivilbevölkerung weitergegeben werden sollten, nach denen feindliche Flieger oder Fallschirmjäger festgenommen oder erledigt werden sollten (062-PS). Mit solchen Mitteln wurde zu Mordtaten aufgestachelt und angeleitet.

Dieses Treiben der Nazis, eine rücksichtslose Behandlung feindlicher Truppen durchzusetzen, war am heftigsten im Kampf gegen Rußland. Schließlich wurden alle Kriegsgefangene der Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht entzogen und Himmler und der SS überantwortet (058-PS). Im Osten war das deutsche Wüten am tollsten. Russische Kriegsgefangene wurden auf Befehl gebrandmarkt (1191-PS). Sie wurden ausgehungert (1105-PS).

Ich verlese einige Stellen aus einem Schreiben, das der Angeklagte Rosenberg am 28. Februar 1942 an den Angeklagten Keitel gerichtet hat (081-PS).

»Das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen in Deutschland ist im Gegenteil eine Tragödie größten Ausmaßes. Von den 3,6 Millionen Kriegsgefangenen sind heute nur noch einige Hunderttausend voll arbeitsfähig. Ein großer Teil von ihnen ist verhungert oder durch die Unbilden der Witterung umgekommen. Tausende sind auch dem Fleckfieber erlegen...

In der Mehrzahl der Fälle haben die Lagerkommandanten es der Zivilbevölkerung untersagt, den Kriegsgefangenen Lebensmittel zur Verfügung zu stellen, und sie lieber dem Hungertode ausgeliefert...

In vielen Fällen, in denen Kriegsgefangene auf dem Marsch vor Hunger und Erschöpfung nicht mehr mitkommen konnten, wurden sie vor den Augen der entsetzten Zivilbevölkerung erschossen und die Leichen liegen gelassen. In zahlreichen Lagern wurde für eine Unterkunft der Kriegsgefangenen überhaupt nicht gesorgt. Bei Regen und Schnee lagen sie unter freiem Himmel. Ja, es wurde ihnen nicht einmal das Gerät zur Verfügung gestellt, um sich Erdlöcher oder Höhlen zu graben...

Zu erwähnen wären endlich noch die Erschießungen von Kriegsgefangenen... So wurden zum Beispiel in verschiedenen Lagern die ›Asiaten‹ erschossen.«

Brauch der Zivilisation und Abkommen, denen Deutschland beigetreten war, sahen einen bestimmten Schutz für die Zivilbevölkerung vor, die zu ihrem Unglück in Ländern lebte, über die feindliche Heere hinweggerast waren. Die deutschen Besatzungstruppen[162] haben unter der Aufsicht und unter dem Befehl von Männern, die hier vor Ihnen angeklagt sind, eine lange Reihe von Ausschreitungen gegen die Einwohner der besetzten Gebiete begangen, die unglaubhaft waren, wenn nicht erbeutete Befehle vorlägen, und erbeutete Berichte, die zeigen, wie getreulich diese Befehle ausgeführt worden sind.

Wir haben es hier mit einer Art gemeinen Verbrechens zu tun, die von den Verschwörern als Teil des gemeinsamen Planes ersonnen war. Wir können begreifen, warum diese Verbrechen gegen ihre europäischen Feinde nicht zufällig, sondern bedacht und angeordnet waren, wenn wir nach dem inneren Grunde dafür suchen. Hitler erklärte seinen Offizieren am 22. August 1939: »Das Ziel« – in Polen – »ist die Beseitigung der lebendigen Kräfte, nicht die Erreichung einer bestimmten Linie« (1014-PS).

Der Vorschlag, aus den besetzten Gebieten die Jugend fortzuschaffen, wurde von Rosenberg mit der Überlegung empfohlen, daß damit eine erwünschte »Minderung der biologischen Kraft« des besiegten Volkes erreicht wird (031-PS).

Germanisieren oder vernichten, das war die Losung. Himmler verkündete:

»Entweder gewinnen wir das gute Blut, das wir verwerten können und ordnen es bei uns ein, oder – meine Herren, Sie mögen es grausam nennen, aber die Natur ist grausam – wir vernichten dieses Blut.«

Für die »rassisch guten Typen« riet Himmler weiter: »Hier haben wir, glaube ich, die Aufgabe, deren Kinder zu uns zu nehmen, sie aus der Umgebung herauszunehmen, und wenn wir sie rauben oder stehlen müßten.« (L-70.) Er bestand auf der Fortschaffung slawischer Kinder, um möglichen Feinden für die Zukunft die Soldaten zu nehmen.

Die Absicht der Nazis war, Deutschlands Nachbarn so zu schwächen, daß Deutschland, selbst wenn es am Ende den Krieg verlieren sollte, doch noch das mächtigste Volk in Europa war. Vor diesem Hintergrund müssen wir den Plan einer rücksichtslosen Kriegführung betrachten, einen Plan, der eben Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeutete.

Geiseln wurden in großer Zahl angefordert und getötet. Massenstrafen wurden verhängt, von einer Grausamkeit, daß ganze Gemeinden vernichtet wurden. In einer Meldung an Rosenberg heißt es, daß in der Slowakei drei Dörfer bis zur Unkenntlichkeit zerstört worden seien (970-PS). Im Mai 1943 wurde befohlen, ein Dorf von ungefähr vierzig Bauernhöfen und zweihundertzwanzig Einwohnern auszulöschen.. Die gesamte Bevölkerung sollte erschossen, Vieh und Eigentum sollten beschlagnahmt werden, und der Befehl verlangte, daß »das Dorf durch Feuer völlig zerstört wird« (163-PS).

[163] Ein Geheimbericht aus Rosenbergs Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete enthüllt folgendes (1381-PS):

»Die den russischen Landeseinwohnern zugebilligten Ernährungssätze bedeuten nicht die Sicherung der Existenz, sondern nur ein Vegetieren auf beschränkte Dauer. Von einer Bevölkerung, die nicht weiß, ob sie morgen noch ihr Leben fristen kann, die also mit dem Hungertode rechnen muß,...

... auf den Landstraßen ist eine Bevölkerungsmenge auf Wanderschaft, die nach Hunderttausenden zählt und nach sachverständigen Urteilen wohl zu manchen Zeiten eine Million erreichen dürfte. Diese Scharen wandern, um sich Lebensmittel zu beschaffen...

So hat die Aktion Sauckel in der Art der Durchführung im Ostraum eine Unruhe hervorgerufen,... Entlausung russischer Mädchen durch Männer, Aufnahmen von Nacktphotos in erzwungenen Stellungen, Einsperren von Ärztinnen in Waggons, um sie den Transportleitern gefügig zu machen, Transport gefesselter Mädchen im Hemd durch russische Ortschaften zur Bahn und so weiter.

Das gesamte Material ist durch die zuständigen Heeresgebiete an das Oberkommando des Heeres weitergeleitet worden.« (1381-PS.)

Die Verschleppung zur Sklavenarbeit war vielleicht das schrecklichste und größte Sklavenunternehmen der Geschichte. Über wenige Dinge haben wir so reichliches und so belastendes Beweismaterial. Ich habe hier eine Rede, die der Angeklagte Frank, Generalgouverneur von Polen, am 25. Januar 1944 gehalten hat und in der er sich rühmte: »Ich habe 1,3 Millionen polnischer Arbeiter ins Reich geschickt.« (059-PS, Seite 2.)

Der Angeklagte Sauckel berichtete, daß von den fünf Millionen ausländischen Arbeitern, die nach Deutschland gekommen sind, nicht zweihunderttausend freiwillig kamen. Diese Tatsache wurde dem Führer und den Angeklagten Speer, Göring und Keitel berichtet (R-124). Kinder von 10 bis 14 Jahren wurden durch einen telegraphischen Befehl aus Rosenbergs Ministerium für die besetzten Ostgebiete zum Dienst gepreßt:

»Das Kommando ist weiterhin mit der Überführung in das Reich nützlicher russischer Jungen und Mädchen zwischen 10 bis 14 Jahren beauftragt. Ihre Machtbefugnis ist durch die Änderungen, die in Verbindung mit der Evakuierung und dem Transport zu den Aufnahmelagern in Bialystok, Krajewo und Olitei eingetreten sind, nicht berührt. Der Führer wünscht, daß diese Aktion noch verschärft wird« (200-PS).

[164] Wenn nicht genügend Arbeitskräfte zusammenkamen, wurden Kriegsgefangene unter offener Verletzung internationaler Abkommen zu Arbeiten für den Kriegsbedarf gezwungen (016-PS). Die Sklavenarbeiter kamen aus Frankreich, Belgien, Holland, Italien und dem Osten. Sie wurden gewaltsam ausgehoben (R-124, 018-PS, 204-PS). Die Behandlung dieser Sklavenarbeiter wurde in einem Schreiben des Angeklagten Sauckel an den Angeklagten Rosenberg in allgemeinen Ausdrücken umschrieben, die sich leicht in tatsächliche Entbehrungen übersetzen lassen:

»Alle schon in Deutschland befindlichen Kriegsgefangenen, sowohl aus den West- wie den Ostgebieten, müssen, soweit dies noch nicht geschehen ist, ebenfalls restlos der deutschen Rüstungs- und Ernährungswirtschaft zugeführt, ihre Leistung muß auf den denkbar höchsten Stand gebracht werden.... Die restlose Beschäftigung aller Kriegsgefangenen sowie die Hereinnahme einer Riesenzahl neuer ausländischer Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen ist zur undiskutierbaren Notwendigkeit für die Lösung der Aufgaben des Arbeitseinsatzes in diesem Kriege geworden.

Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, daß sie bei denkbar sparsamstem Einsatz die größtmöglichste Leistung hervorbringen« (016-PS).

Eine lange Reihe von Verbrechen wurde begangen, um den Plan der Nazis zu verwirklichen, die Lebenshaltung ihrer Nachbarn für immer herunterzudrücken und sie körperlich und wirtschaftlich zu schwächen. Sehr viel Eigentum von Zivilpersonen wurde ohne jede militärische Notwendigkeit vernichtet. Fast am Ende des Krieges noch wurden in Holland die Deiche aufgerissen, nicht etwa aus militärischen Gründen, sondern, um die Hilfsquellen des Landes zu zerstören und damit den wirtschaftlichen Wiederaufstieg der sparsamen Holländer zu verzögern.

Die Wirtschaft der besetzten Länder wurde nach sorgfältigem Plan ausgepumpt. Ein Bericht der volkswirtschaftlichen Abteilung der Reichsbank vom 7. Dezember 1942 gibt dafür ein Beispiel. Es handelte sich um die Frage, ob die Besatzungskosten, die Frankreich aufzubringen hatte, von 15 Millionen Mark täglich auf 25 Millionen Mark erhöht werden sollten. Die Reichsbank untersuchte die französische Wirtschaft, um festzustellen, ob eine solche Belastung tragbar wäre. Sie wies darauf hin, daß der Waffenstillstand Frankreich bis damals mit 18,5 Milliarden Mark – 370 Milliarden Francs – belastet hatte. Sie wies auch darauf hin, daß die Last dieser Zahlungen in zweieinhalb Jahren dem Volkseinkommen Frankreichs im Jahre 1940 gleichkomme, und daß die Höhe der Zahlungen, die in [165] den ersten sechs Monaten des Jahres 1942 geleistet worden seien, dem voraussichtlichen Steueraufkommen Frankreichs für dieses ganze Jahr entspreche. Der Bericht endete:

»Immerhin liegt die Schlußfolgerung nahe, daß die französische Volkswirtschaft seit dem Waffenstillstand im Juni 1940 mit verhältnismäßig schwereren Tributen belegt worden ist als Deutschland nach dem Weltkrieg. Dabei ist noch zu beachten, daß die wirtschaftlichen Kräfte Frankreichs an die des Deutschen Reiches nie heranreichten und daß das besiegte Frankreich nicht in dem Maße fremde wirtschaftliche und finanzielle Hilfsquellen einschließlich der seiner Kolonien heranziehen konnte wie Deutschland nach dem letzten Weltkrieg (Auslandskredite).«

Der Angeklagte Funk war Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident, der Angeklagte Ribbentrop Reichsaußenminister, der Angeklagte Göring Bevollmächtigter für den Vierjahresplan. Sie alle haben sich an dem Meinungsaustausch beteiligt, von dem das erbeutete Schriftstück ein Teil ist (2149-PS). Trotz dieser Untersuchung der Reichsbank entschlossen sie sich, die Belastung Frankreichs von täglich 15 auf 25 Millionen Mark zu erhöhen.

Es nimmt nicht Wunder, daß die französische Wirtschaft auf solche Weise jede feste Grundlage hat verlieren müssen. Plan und Zwecke werden bereits in einem Schreiben vom 14. September 1940 sichtbar, das der Vorsitzende der deutschen Waffenstillstandskommission, General von Stülpnagel, an den Angeklagten Jodl gerichtet hat und in dem er schreibt: »Die Losung ›geordneter Schwächung Frankreichs‹ ist durch die Wirklichkeit bereits weit übertroffen.« (1756-PS.)

Man wollte jedoch nicht nur die Wirtschaft der Nachbarn Deutschlands schwächen und verwirren, um sich ihrer auf dem Markte zu entledigen, es wurde vielmehr auch in einer noch nicht erlebten Weise geplündert und gestohlen. Wir wollen uns nun über Plünderung nichts vormachen. Ich weiß sehr wohl, daß kein Heer durch ein besetztes Gebiet zieht, ohne daß dabei, wie es nun einmal so geht, gemaust wurde. Gewöhnlich nehmen solche Dinge in dem Maße zu, in dem die Zucht in der Truppe abnimmt. Wenn unser Beweismaterial nichts Ärgeres an Plünderung aufwiese, würde ich gewiß die Angeklagten damit nicht belasten. Wir werden Ihnen, meine Herren Richter, aber nachweisen, daß diese Plünderungen nicht auf Zuchtlosigkeit oder gewöhnlicher menschlicher Schwäche beruhten. Die Deutschen haben das Plündern planmäßig und geordnet betrieben, haben dazu erzogen und es zu einer Amtshandlung erhoben, genau so, wie sie alles andere gründlich und mit Überlegung betrieben haben. Und dann haben sie bis ins einzelne [166] genau Buch geführt, um zu beweisen, daß sie auch hier ihr Bestes getan hätten, was den Umständen nach möglich war. Und diese Verzeichnisse besitzen wir.

Der Angeklagte Rosenberg wurde durch einen unmittelbaren Befehl Hitlers vom 29. Januar 1940 mit der planmäßigen Plünderung der Kunstgegenstände Europas betraut (136-PS). Am 16. April 1943 berichtete er, bis zum 7. April seien 2775 Kisten mit Kunstgegenständen in zweiundneunzig Eisenbahnwagen nach Deutschland geschickt worden; 53 Kunstgegenstände seien unmittelbar an Hitler und 594 an den Angeklagten Göring geschickt worden. Der Bericht führte ungefähr zwanzigtausend beschlagnahmte Gegenstände auf und gab die wichtigsten Orte an, wo sie zur Zeit aufbewahrt würden (015-PS).

Dieses Plündern wurde von Rosenberg noch verherrlicht. Wir besitzen sein Verzeichnis mit Tafeln und Tabellen, neununddreißig Lederbände, die wir später als Beweismaterial vorlegen werden. Man kann diesen Bericht Rosenbergs in seiner Vollendung nur bewundern. Der Geschmack der Nazis umfaßte die ganze Welt. Unter den im Verzeichnis aufgeführten 9455 Gegenständen waren 5255 Gemälde, 297 Skulpturen, 1372 antike Möbelstücke, 307 Tuche und Stoffe und 2224 kleine Kunstgegenstände. Rosenberg bemerkte, daß noch ungefähr weitere zehntausend Gegenstände aufzunehmen seien (015-PS). Er selbst schätzte, daß der Wert fast eine Milliarde Dollar erreichen werde (090-PS).

Ich will nicht auf weitere Einzelheiten der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingehen, wie sie von dem Verbrecherring der Nazis begangen worden sind, dessen Anführer hier vor Ihnen sitzen. Es ist nicht meine Aufgabe in diesem Prozeß, mich mit den einzelnen Verbrechen zu beschäftigen. Ich habe mich mit dem gemeinsamen Plan oder der Absicht des Verbrechens zu befassen und will mich nicht bei einzelnen Verstößen aufhalten. Ich habe nur zu zeigen, in welchem Umfange sich diese Verbrechen zugetragen haben; und ferner, daß diese Männer hier in den verantwortlichen Stellen waren, daß sie die Pläne und die Entwürfe erdacht haben, für die sie daher verantwortlich sind, wenn die tatsächliche Ausführung auch anderen überlassen blieb.

Dieses rücksichtslose Vorgehen, ohne Recht und Gesetz, – am Ende empörte es die Welt. Sie erholte sich von den niederdrückenden Folgen des Überraschungsangriffs, sammelte ihre Kräfte und gebot diesen Männern halt. Sobald der Erfolg die Nazis verließ, fielen ihre Trabanten einer nach dem anderen von ihnen ab. Der tönerne Koloß zerbrach. In jedem besetzten Land erhob sich die Widerstandsbewegung, um die Eindringlinge zu verjagen. Sogar im eigenen Land erkannten Deutsche, daß Deutschland von diesen [167] Wahnsinnigen zugrunde gerichtet werde. Der Versuch vom 20. Juli 1944, Hitler umzubringen – ein Versuch, den Männer in höchsten Stellungen förderten – war ein verzweifeltes Bemühen von Kräften im Innern, ein Ende zu machen, um den Zusammenbruch abzuwenden.

Jetzt, da sie am Scheitern waren, brachen unter den Nazi-Verschwörern Streitigkeiten aus, und so war denn der Niedergang ihrer Macht schneller als ihr Aufstieg. Die deutsche Wehrmacht legte die Waffen nieder, die Regierung löste sich auf, die Führer begingen Selbstmord zu Dutzenden, und durch die Schicksalslaune des Krieges fielen uns diese Angeklagten hier in die Hand. Es sind zwar keineswegs alle Schuldigen, aber von denen, die die größte Verantwortung tragen, sind sie die Überlebenden. Ihre Namen erscheinen immer wieder in den Dokumenten, und auf allen Bildern prangen ihre Gesichter. Von der führenden Schicht der Nazi-Bewegung in der Politik, der Wehrmacht und Finanzwelt, in der Diplomatie, Verwaltung und Propaganda sind sie übriggeblieben. Wer wäre für die Verbrechen verantwortlich, wenn nicht sie!


Das Verfahrensrecht.

Das Ende des Krieges stellte die siegreichen Allierten, als die Angeklagten in Gefangenschaft gerieten, vor die Frage, ob sich Männer in führender Stellung vor dem Gericht zu verantworten hätten für Taten, wie ich sie hier geschildert habe. Muß solches Unrecht entweder übergangen oder nur in der Wallung des Zorns gesühnt werden? Bietet das Recht keine überkommene Regel, nach der darüber mit Bedacht und Vernunft geurteilt werden könnte?

Das Statut dieses Gerichtshofs beruht auf dem Glauben, daß der Gedanke des Rechts nicht nur das Verhalten kleiner Leute beherrschen soll, sondern daß auch die Mächtigen, die Herrscher selbst »Gott und dem Gesetz Untertan sind«, wie es der oberste Richter des Landes, Coke, einmal König Jakob gegenüber ausgedrückt hat. Die Vereinigten Staaten glaubten, das Recht habe seit langem feste Begriffe geschaffen, nach denen eine gerichtliche Untersuchung geführt werden könne, und zwar so, daß die Strafe nur die richtigen Männer und aus dem rechten Grunde treffe. Nach den Anweisungen des verstorbenen Präsidenten Roosevelt und der Entscheidung der Konferenz von Jalta, beauftragte Präsident Truman Vertreter der Vereinigten Staaten, einen Entwurf für ein internationales Abkommen auszuarbeiten. Auf der Konferenz von San Francisco wurde dieser Entwurf den Außenministern Großbritanniens, der Sowjetunion und der provisorischen Regierung Frankreichs unterbreitet, und nach vielen Abänderungen ist dann aus ihm die Satzung dieses Gerichtshofes entstanden.

[168] Das Abkommen stellt die Regeln und Grundsätze auf, nach denen über die Angeklagten Recht gesprochen werden soll. Es drückt aber nicht nur die Absichten der Mächte aus, die es unterzeichnet haben. Auch andere Staaten mit verschiedenartigen, aber sehr angesehenen Rechtsauffassungen haben sich dazu bekannt, nämlich Belgien, Holland, Dänemark, Norwegen, die Tschechoslowakei, Luxemburg, Polen, Griechenland, Jugoslawien, Abessinien, Australien, Haiti, Honduras, Panama, Neuseeland, Venezuela und Indien. Sie, meine Herren Richter, sprechen daher Recht nach einem Gesetz, das die Weisheit, das Gerechtigkeitsgefühl und den Willen von 21 Regierungen, einer überwältigenden Mehrheit aller zivilisierten Menschen, vertritt.

Das Statut, von dem dieser Gerichtshof sein Dasein ableitet, verkörpert gewisse Rechtsbegriffe, die von seiner Rechtsprechung untrennbar sind und seine Entscheidungen bestimmen müssen. Sie verbürgen auch, wie ich bereits gesagt habe, den Angeklagten die Zusicherung, angehört zu werden. Die Bestimmungen dieser Satzung sind für uns alle in ihrer Rechtskraft bindend, gleichgültig, ob wir als Richter oder Anklagevertreter hier sind, wie auch die Angeklagten ihnen unterworfen sind, denn sie könnten auf kein anderes Gesetz verweisen, das ihnen ein Recht gäbe, überhaupt gehört zu werden.

Meine erfahrenen und bewährten Freunde im Amt glauben mit mir, es werde zur Beschleunigung und Klarheit dieses Prozesses beitragen, wenn ich kurz erläutere, wie der Rechtsgedanke des Statuts auf den von mir vorgetragenen Tatbestand anzuwenden sei.

Obwohl die Verkündung des Gesetzes durch das Statut endgültig ist, könnte eingewandt werden, die Angeklagten in diesem Prozeß hätten ein Anrecht darauf, dieses Gesetz, wenn überhaupt, so nur mit größter Nachsicht auf ihr Verhalten angewandt zu sehen. Es könnte gesagt werden, daß es ein neues Gesetz sei und zu der Zeit, da sie die Taten begangen hätten, die es verdamme, noch nicht in Kraft gewesen sei und daß daher die Verkündung dieses Gesetzes sie überrascht habe.

Ich kann natürlich nicht bestreiten, daß diese Männer überrascht sind, zu sehen, dies solle jetzt Gesetz sein; tatsächlich sind sie ja überrascht, daß es überhaupt so etwas wie ein Gesetz gibt. Die Angeklagten stützen sich ja überhaupt nicht auf ein Gesetz. Ihr Programm mißachtete jedes Gesetz und widersetzte sich ihm. Das geht aus vielen Handlungen und Erklärungen hervor, von denen ich nur einige anführen will.

In seiner Ansprache an die versammelten Oberbefehlshaber am 23. November 1939 erinnerte Hitler daran, daß Deutschland im Augenblick einen Vertrag mit Rußland habe, erklärte aber: »Verträge [169] werden aber nur so lange gehalten, wie sie zweckmäßig sind.« Weiter kündete er in der gleichen Rede an: »Verletzungen der Neutralität Belgiens und Hollands sind bedeutungslos« (789-PS). In einer Geheimen Kommandosache, betitelt: »Die Kriegsführung als Problem der Organisation«, die der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht am 19. April 1938 allen Befehlshabern zuleitete, heißt es: »Je nachdem, ob der Eintritt der kriegsrechtlichen Normen mehr Vorteile oder Nachteile für die Kriegsführenden bringt, werden diese sich den neutralen Staaten gegenüber als im Kriege oder nicht im Kriege befindlich betrachten« (L-211). Und aus den Akten des deutschen Admiralstabs haben wir eine »Denkschrift über den verschärften Seekrieg gegen England« vom 15. Oktober 1939, die in ihrer Einleitung zwar den Wunsch ausdrückt, sieh an das Völkerrecht zu halten, dann aber fortfährt: »Militärisch als notwendig erkannte Maßnahmen müssen aber, sofern sie kriegsentscheidende Erfolge erwarten lassen, auch dann durchgeführt werden, wenn das geltende Völkerrecht nicht auf sie Anwendung finden kann« (L-184).

Völkerrecht, natürliches Recht, deutsches Recht, jedes Recht überhaupt war diesen Männern nur eine Propagandaformel; sie bedienten sich seiner, wenn es ihnen helfen konnte, und sie verzichteten darauf, wenn es das, was sie tun wollten, verdammte.

Daß jedermann den Schutz genießt, sich auf das Gesetz verlassen zu können, das zur Zeit der Tat gilt, ist der Grund, weshalb wir Gesetze mit rückwirkender Kraft für ungerecht halten. Aber diese Männer können nicht beanspruchen, daß solch ein Grundsatz, der in manchem Rechtssystem Gesetze mit rückwirkender Kraft verbietet, auch für sie wirksam sein müsse. Sie können nicht beweisen, daß sie sich jemals in irgendeiner Lage auf das Völkerrecht gestützt oder im geringsten darum gekümmert hätten.

Punkt Drei der Anklageschrift stützt sich auf die Bestimmung des Begriffs Kriegsverbrechen, wie sie im Statut enthalten ist. Ich habe Ihnen das überlegte und planmäßige Verhalten gegenüber der Zivilbevölkerung und der bewaffneten Macht dargelegt, durch das internationale Vereinbarungen, denen Deutschland beigetreten war, verletzt worden sind. Des Verbrecherischen dieser Handlungen zumindest waren sich die Angeklagten klar bewußt. Daher haben sie sich auch bemüht, ihre Rechtsbrüche geheim zu halten. Die Angeklagten Keitel und Jodl waren, wie sich herausstellen wird, von amtlichen Rechtsberatern davon in Kenntnis gesetzt worden, daß die Befehle, russischen Kriegsgefangenen Kennzeichen in die Haut zu brennen, britische Kriegsgefangene zu fesseln und Gefangene der »Kommando-Truppen« zu erschließen, eindeutige [170] Verletzungen des Völkerrechts waren. Dennoch wurden diese Befehle vollzogen. Das gleiche gilt für Befehle, die zur Ermordung der Generale Giraud und Weygand erlassen und nur dank einer List des Admirals Canaris nicht ausgeführt worden sind, der später selbst wegen seiner Beteiligung an dem Anschlag auf Hitler vom 20. Juli 1944 hingerichtet wurde.

Punkt Vier der Anklageschrift stützt sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vor allem die kaltblütigen Massenhinrichtungen zahlloser Menschen. Sind diese Männer überrascht, daß Mord als ein Verbrechen angesehen wird?

In Punkt Eins und Zwei der Anklageschrift kommt das Verbrechen hinzu. Angriffskriege und Kriege in Verletzung von neun Verträgen, die Deutschland unterzeichnet hatte, geplant und geführt zu haben.

Es gab eine Zeit, und zwar die Zeit des ersten Weltkrieges, in der man nicht hätte sagen können, daß zu einem Kriege zu treiben oder einen Krieg zu führen, wie verwerflich es auch im Moralischen sein mochte, vor dem Gesetz ein Verbrechen gewesen wäre. Nach dem Gesetz aller zivilisierten Völker war es natürlich ein Verbrechen, wenn jemand mit seinen bloßen Fäusten einen anderen angriff. Wie kam es, daß sich dieses Verbrechen, mit einer Million multipliziert, und dadurch, daß Feuerwaffen zu den bloßen Fäusten hinzukamen, in eine vor dem Gesetz schuldfreie Handlung verwandelte?

Die allgemeine Auffasung war, daß man für die üblichen Gewalttaten, wie sie im Laufe rechtmäßiger Kriegsführung begangen wurden, nicht als Verbrecher angesehen werden könne. Im Zeitalter imperialistischer Ausdehnung im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert entstand im Gegensatz zu den Anschauungen alter christlicher Lehrer und Völkerrechtsgelehrter, wie zum Beispiel Grotius, die nichtswürdige Doktrin, alle Kriege seien als rechtmäßige Kriege zu betrachten. Das Ergebnis dieser beiden Lehrsätze war die Möglichkeit, einen Krieg führen zu können in voller Straflosigkeit vor dem Gesetz.

Das war unerträglich für ein Zeitalter, das sich zivilisiert nannte. Einfache Menschen mit handfestem Verstand lehnten sich auf gegen solches Deuten und Deuteln, das den sittlichen Grundsätzen so zuwiderlief, und verlangten, daß diese Straffreiheit des Krieges eingeschränkt werde. Staatsmänner und Völkerrechtslehrer kamen diesem Verlangen zunächst vorsichtig entgegen, indem sie Regeln aufstellten, die die Kriegsführung zivilisierter machen sollten. Man versuchte die Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung und die bewaffnete Macht gesetzlich einzuschränken.

Nach dem ersten Weltkrieg forderte der gesunde Menschenverstand jedoch, daß die Verurteilung des Krieges durch das Gesetz [171] tiefer reichen müsse. Das Gesetz solle nicht nur verurteilen, einen Krieg auf unzivilisierte Art zu führen, sondern überhaupt einen unzivilisierten Krieg, einen Angriffskrieg, zu führen. Die Staatsmänner der Welt hingegen gingen wieder nur so weit, wie sie zu gehen gezwungen wurden. Ihre Versuche waren zaghaft und vorsichtig und oft weniger bestimmt, als wir es vielleicht gehofft hätten. Aber in den zwanziger Jahren wurde der Angriffskrieg dennoch vor Recht und Gesetz geächtet.

Die Wiederaufnahme des Grundsatzes, daß es ungerechte Kriege gebe und daß ungerechte Kriege ungesetzlich seien, läßt sich in vielen Stufen verfolgen. Vor allem ist in dieser Entwicklung bedeutsam der Briand-Kellogg-Pakt vom Jahre 1928. In ihm verzichteten Deutschland, Italien und Japan gemeinsam mit fast allen Nationen der Welt auf den Krieg als Instrument der nationalen Politik, verpflichteten sich, die Regelung von Streitigkeiten nur auf friedlichem Wege zu suchen, und verurteilten den Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Streitfragen. Dieser Pakt änderte den gesetzlichen Tatbestand des Angriffskrieges, der »nicht mehr Schöpfer und Träger von Rechten sein soll,« wie der Außenminister der Vereinigten Staaten, Stimson, es im Jahre 1932 ausdrückte. »Er soll nicht mehr die Kraft sein, die die Pflichten, das Verhalten und die Rechte der Nationen bewegt. Er ist etwas Ungesetzliches... Durch diesen Beschluß ist vieles Herkömmliche im Recht veraltet, und die Juristen haben damit die Aufgabe, viele ihrer Gesetzbücher und Verträge zu überprüfen.«

Das Genfer Protokoll über die friedliche Regelung internationaler Streitigkeiten, das im Jahre 1924 von den Vertretern von achtundvierzig Regierungen unterzeichnet worden ist, legte fest, daß »ein Angriffskrieg ein internationales Verbrechen darstellt«. Die achte Vollversammlung des Völkerbundes erklärte in einer Entschließung, die im Jahre 1927 einstimmig von den Vertretern von achtundvierzig Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, angenommen worden ist, ein Angriffskrieg sei ein internationales Verbrechen. Auf der sechsten Panamerikanischen Konferenz im Jahre 1928 nahmen die einundzwanzig amerikanischen Republiken einstimmig eine Entschließung an, daß der »Angriffskrieg ein internationales Verbrechen gegen das Menschengeschlecht darstellt«.

Daß diese Nazis hier die Stärke und die Bedeutung dieser Entwicklung des Rechtsgedankens in der Welt nicht beachteten oder nicht verstanden, ist keine Rechtfertigung und kein Milderungsgrund. Es verschlimmert höchstens ihr Vergehen und macht nur um so gebieterischer, das von ihnen so verhöhnte Gesetz dadurch zu rechtfertigen, daß es durch Richterspruch auf ihr gesetzloses Verhalten angewandt werde. Selbst nach ihrem eigenen Gesetz – hätten sie [172] je ein Gesetz geachtet – waren diese Grundsätze bindend für die Angeklagten. Artikel Vier der Weimarer Verfassung bestimmte: »Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts« (2050-PS). Kann irgendein Zweifel sein, daß im Jahre 1939 die Ächtung des Angriffskrieges eine der »allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts« war?

Jede Zuflucht zu einem Krieg, zu jeder Art von Krieg, ist eine Zuflucht zu Mitteln, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind. Der Krieg ist unvermeidlich eine Kette von Tötung, Überfall, Freiheitsberaubung und Zerstörung von Eigentum. Ein ehrlicher Verteidigungskrieg verstoßt natürlich nicht gegen das Gesetz und bewahrt, wenn er in den Schranken des Rechts geführt wird, vor strafbarer Schuld. Aber es geht nicht an, wenn ein Krieg selbst ungesetzlich ist, Handlungen, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind, mit dem Hinweis zu verteidigen, wer sie begangen habe, sei eben in einen Krieg verwickelt gewesen. Die allergeringste Folge der Verträge, die den Angriffskrieg für ungesetzlich erklären, ist, jedem, der dennoch einen solchen Krieg anstiftet oder entfesselt, jeglichen Schutz zu nehmen, den das Gesetz je gab, und die Kriegstreiber einem Urteilsspruch nach den allgemein anerkannten Grundregeln des Strafrechts zu überantworten.

Aber selbst wenn die Ansicht vertreten werden sollte, daß das Statut, dessen Bestimmungen uns alle, wie wir zugeben werden, binden, neues Recht enthalte, stehe ich nicht an, von dem Gericht seine strenge Anwendung zu verlangen. Die Macht des Rechts in der Welt, zum Spott gemacht durch die Rechtlosigkeit, die die Angeklagten heraufbeschworen haben, hat mit einem Verlust von über einer Million Toten und Verwundeten meines Landes wiederhergestellt werden müssen, ganz zu schweigen von den Verlusten anderer Nationen. Ich kann mich der widersinnigen Folgerung nicht anschließen, daß die Gesellschaft zwar die Macht des Rechts durch das Opfern moralisch Unschuldiger stärken und festigen möge, daß aber ein Fortschritt im Recht niemals zu Lasten der moralisch Schuldigen erreicht werden dürfe.

Es ist allerdings richtig, daß wir im Rechtsleben kein Beispiel oder Vorbild für das Statut haben. Aber das Völkerrecht ist mehr als eine gelehrte Sammlung abstrakter und unveränderlicher Grundsätze. Es bildet sich aus Verträgen und Abkommen unter den Staaten und aus angenommener Gewohnheit. Jedes Gewohnheitsrecht aber geht in seinem Ursprung auf eine einzelne Handlung zurück, und zu jedem Abkommen muß irgendein Staat den ersten Schritt tun. Nur wenn wir bereit wären, auf jede Entwicklung des [173] Völkerrechts zu verzichten, könnten wir bestreiten, daß auch unsere eigene Zeit Gewohnheitsrecht setzen und Abkommen schließen kann, aus denen dann selbst wieder neues und gefestigtes Völkerrecht wird. Das Völkerrecht kann sich nicht auf dem üblichen Wege der Gesetzgebung entwickeln, denn es gibt keine ständige internationale gesetzgebende Körperschaft. Neuerungen und Änderungen im Völkerrecht entstehen durch den Entschluß von Regierungen, den sich wandelnden Umständen zu folgen. Es wächst, wie das gemeine Recht in Entscheidungen, die von Zeit zu Zeit getroffen werden, um festgelegte Grundsätze neuen Lagen anzupassen. Das Völkerrecht muß sich, soll es sich überhaupt entwickeln, wie das gemeine Recht von Fall zu Fall entwickeln, und zwar schreitet es immer auf Kosten derer fort, die es verkannt und ihren Irrtum dann zu spät bemerkt haben. Das Recht war, soweit Völkerrecht überhaupt in Gesetze gefaßt werden kann, klar ausgesprochen, als die Taten, über die wir hier verhandeln, begangen wurden. Daher fühle ich mich auch nicht dadurch beengt, daß es in der Geschichte des Rechts ein ähnliches Beispiel für die von uns beantragte Untersuchung nicht gibt.

Die Ereignisse, die ich hier vorgetragen habe, fallen eindeutig unter den Begriff der Verbrechen, wie er in dem Statut niedergelegt ist. Dieses Gericht ist zusammengetreten, um jene zu richten und gebührend zu bestrafen, die diese Verbrechen begangen haben. Was Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, ist zu bekannt, als daß es einer Erörterung bedürfte. Es liegen jedoch bestimmte neue Probleme vor, die auf andere Vorschriften des Statuts Bezug haben, auf die ich Ihre Aufmerksamkeit lenken sollte.


Die Verbrechen gegen den Frieden.

Eine grundlegende Bestimmung des Statuts bezeichnet es als ein Verbrechen, einen Angriffskrieg oder einen Krieg unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen zu planen, vorzubereiten, zu entfesseln oder zu führen, oder sich dazu zu verschwören, oder an einem gemeinsamen Plan teilzunehmen.

Es ist vielleicht eine Schwäche des Statuts, daß es selbst versäumt, den Begriff des Angriffskrieges festzulegen. Abstrakt genommen ist dieser Begriff voll von Schwierigkeiten, und eine verwirrende Fülle hypothetischer Fälle kann heraufbeschworen werden. Es ist ein Begriff, der, sollte es der Verteidigung gestattet werden, über die sehr eng umgrenzte Beschuldigung der Anklageschrift hinauszugehen, den Prozeß in die Länge ziehen und das Gericht in unlösbare politische Streitfragen verwickeln würde. Aber soweit die Frage in diesem Fall mit gutem Grunde aufgeworfen [174] werden kann, ist sie nicht neu; über sie hat sich bereits eine feste rechtliche Ansicht herausgebildet.

Eine der maßgeblichen Quellen des Völkerrechts dafür ist die Übereinkunft über die Bestimmung des Begriffs Angriff, die am 3. Juli 1939 in London von Rumänien, Estland, Lettland, Polen, der Türkei, der Sowjetunion, Persien und Afghanistan unterzeichnet worden ist. Diese Frage ist auch von internationalen Ausschüssen und Rechtsgelehrten erwogen worden, deren Ansicht die größte Achtung verdient. Sie war vor dem ersten Weltkrieg wenig erörtert worden, ist aber, seitdem das Völkerrecht die Ächtung des Krieges entwickelt hat, viel beachtet worden.

Nach diesen völkerrechtlichen Erkenntnissen und soweit es für den Tatbestand in diesem Prozeß wesentlich ist, schlage ich vor, daß als »Angreifer« in der Regel der Staat angesehen werden soll, der als erster eine der folgenden Handlungen begeht:

erstens: Kriegserklärung an einen anderen Staat;

zweitens: Bewaffneten Einfall mit oder ohne Kriegserklärung in das Gebiet eines anderen Staates;

drittens: Angriff mit oder ohne Kriegserklärung zu Lande, zur See und in der Luft auf das Gebiet, die Schiffe oder die Flugzeuge eines anderen Staates;

viertens: Unterstützung bewaffneter Banden, die im Gebiet eines anderen Staates gebildet worden sind, oder Weigerung, trotz der Bitte des überfallenen Staates, im eigenen Gebiet alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zu treffen, diesen Banden Beihilfe oder Schutz in jeder Form zu entziehen.

Und ich bemerke weiters, daß es die allgemeine Ansicht ist, keine politischen, militärischen, wirtschaftlichen oder anderen Erwägungen als Entschuldigung oder Rechtfertigung solcher Handlungen gelten zu lassen. Die Ausübung des Rechts der Notwehr-das heißt Widerstand gegen eine Angriffshandlung, oder Hilfeleistung an einen angegriffenen Staat-soll nicht als Angriffskrieg gewertet werden.

In einer solchen Auslegung des Gesetzes haben wir unser Material vorbereitet, um es Ihnen vorzulegen zum Beweis dafür, daß eine Verschwörung bestanden hat, einen Angriffskrieg auszulösen und zu führen. Bei dieser Überprüfung erwies sich jeder von den Nazi-Führern begonnene Krieg unzweideutig als Angriffskrieg.

Es ist für die Dauer und für die Reichweite dieses Prozesses wichtig, daß wir den Unterschied bedenken zwischen unserer Anklage, dieser Krieg sei ein Angriffskrieg gewesen, und einer Behauptung, [175] Deutschland habe keinen Grund zur Klage gehabt. Wir untersuchen hier nicht die Umstände, die dazu beigetragen haben, diesen Krieg hervorzurufen. Sie aufzudecken ist Aufgabe der Geschichte. Wir haben hier nicht den Zustand Europas im Jahre 1933 oder zu irgendeiner anderen Zeit zu rechtfertigen. Die Vereinigten Staaten wollen nicht in irgend eine Erörterung über die verwickelten Ereignisse und Zusammenhänge der europäischen Politik vor dem Krieg eintreten und hoffen, daß der Prozeß nicht durch solche Betrachtungen hinausgezögert werde. Die fernliegenden Begründungen, die anerkannt sind, sind zu aufrichtig und zu widerspruchsvoll, zu kompliziert und doktrinär, als daß sie in diesem Prozeß mit Nutzen untersucht werden könnten. Ein bekanntes Beispiel ist das Schlagwort vom »Lebensraum«, das zu einem Begriff geworden ist, um die Ausdehnung zu rechtfertigen mit der Behauptung, Deutschland brauche mehr Raum zum Leben. Zur gleichen Zeit, da die Nazis mehr Raum forderten für das deutsche Volk, forderten sie auch mehr deutsches Volk, um diesen Raum zu füllen. Jedes bekannte Mittel zur Vermehrung der Geburten, ehelicher oder unehelicher, wurde benutzt. Der Ruf nach »Lebensraum« wurde so zum »Circulus vitiosus« von Forderungen: von den Nachbarn mehr Raum, von den Deutschen mehr Nachkommenschaft. Wir brauchen nicht die verschiedenen Lehren, die dazu führten, daß die Angriffe immer weitere Kreise zogen, auf ihre Wahrheit zu untersuchen. Der Plan selbst und die Angriffshandlung als solche sind, so sagt die Anklage, die Verbrechen.

Unsere Auffassung ist: Welche Beschwerden eine Nation auch immer haben mag, wie unbefriedigend sie auch immer den bestehenden Zustand findet, ein Angriffskrieg ist ein ungesetzliches Mittel, solche Beschwerden zu beheben oder solche Verhältnisse zu ändern. Es mag sein, daß Deutschland in den zwanziger und dreißiger Jahren vor verzweifelt schwierigen Aufgaben stand. Aufgaben, die die kühnsten Maßnahmen gerechtfertigt hätten, nur eben nicht den Krieg. Alle anderen Methoden- die Kunst der Überredung oder des öffentlichen Aufsehens, wirtschaftlicher Wettstreit oder diplomatische Geschicklichkeit- standen einem Lande frei, das sich bedrückt fühlte, aber der Angriffskrieg war geächtet. Die Angeklagten aber haben einen Angriffskrieg entfesselt, einen Krieg unter Bruch von Verträgen. Sie haben ihre Nachbarn angegriffen und sind in ihre Länder eingefallen, um eine auswärtige Politik zu verwirklichen, von der sie wußten, daß sie nicht ohne einen Krieg durchgesetzt werden konnte. Und soweit klagen wir sie an, darüber beantragen wir eine Untersuchung.


Die Einzelverantwortlichkeit.

[176] Wer eine Handlung begeht, die als Verbrechen anzusehen ist, oder wer andere dazu aufreizt oder sich mit anderen Personen, Gruppen oder Organisationen zu einem gemeinsamen Plan zusammenschließt, um solche Verbrechen zu begehen, ist, so legt das Statut weiter fest, persönlich dafür verantwortlich. Für Seeräuberei und Straßenräuberei, die seit langem als nach dem Völkerrecht strafbare Verbrechen gelten, ist dieser Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit alt und wohlfundiert. Genau das gleiche nun ist ungesetzliche Kriegführung. Dieser Grundsatz der persönlichen Haftung ist notwendig und logisch, wenn das Völkerrecht wirklich dazu beitragen soll, den Frieden aufrechtzuerhalten. Im Völkerrecht, das ja nur mit Staaten zu tun hat, läßt sich einem Gesetz nur durch Krieg Geltung verschaffen, da der Krieg am wirksamsten ist, Zwang auf einen Staat auszuüben. Wer mit der Geschichte Amerikas vertraut ist, weiß, daß unsere Verfassung hauptsächlich deshalb geschaffen wurde, weil sich die Bundesgesetze, die nur für die Mitgliedsstaaten Geltung hatten, für die Aufrechterhaltung der Ordnung unter ihnen als wirksam erwiesen hatten. Die einzige Antwort auf Widerspenstigkeit war entweder Hilflosigkeit oder Krieg. Nur Sanktionen, die Einzelpersonen treffen, können friedlich und wirksam durchgesetzt werden. Deshalb wird der Grundsatz der Strafbarkeit des Angriffskrieges im Statut ergänzt durch den Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit.

Selbstverständlich ist der Gedanke, daß ein Staat, ebenso wie eine Körperschaft, ein Verbrechen begehen könne, eine bloße Annahme. Verbrechen werden immer nur von Einzelpersonen begangen. Während es nun aber durchaus zulässig ist, die Verantwortlichkeit eines Staates oder einer Körperschaft anzunehmen, um eine gemeinsame Haftung zu schaffen, ist es völlig unerträglich, aus einem solchen Denken nach dem Buchstaben des Gesetzes eine persönliche Straffreiheit abzuleiten.

Das Statut bestimmt, daß jemand, der Verbrechen begangen hat, sich nicht auf höhere Befehle berufen oder etwa vorbringen dürfe, seine Verbrechen seien Staatsakte gewesen. Denn das Zusammenwirken dieser beiden Grundsätze hatte bisher zur Folge, daß fast jeder, der an den wirklich großen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit beteiligt war, straflos blieb. Die Untergebenen waren gegen eine Haftung durch die Befehle ihrer Vorgesetzten geschützt. Die Vorgesetzten waren gedeckt, weil ihre Befehle als Staatsakte bezeichnet wurden. Nach dem Statut kann eine Verteidigung, die sich auf eine dieser beiden Anschauungen gründet, nicht angenommen werden. Die moderne Zivilisation gibt [177] der Menschheit unbegrenzte Waffen der Zerstörung in die Hand. Sie kann nicht dulden, daß es auf einem so weiten Felde keine rechtliche Verantwortung geben sollte.

Selbst das deutsche Militärstrafgesetzbuch bestimmt:

»Wird durch die Ausführung eines Befehls in Dienstsachen ein Strafgesetz verletzt, so ist dafür der befehlende Vorgesetzte allein verantwortlich. Es trifft jedoch den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers: erstens, wenn er den ihm erteilten Befehl überschritten hat, oder zwei tens, wenn ihm bekannt gewesen ist, daß der Befehl des Vorgesetzten eine Handlung betraf, welche ein bürgerliches oder militärisches Verbrechen bezweckte« (Reichsgesetzblatt 1926, Teil I, Seite 278, Paragraph 47).

Selbstverständlich behaupten wir nicht, daß die Umstände, unter denen eine Handlung begangen worden ist, bei der Beurteilung ihrer rechtlichen Folgen unbeachtet bleiben sollen. Von einem einfachen Soldaten in einem Erschießungskommando kann man nicht erwarten, daß er eine gerichtliche Untersuchung über die Rechtmäßigkeit der Hinrichtung anstelle. Das Statut setzt der Verantwortlichkeit wie der Befreiung von persönlicher Haftung die gleichen Grenzen des gesunden Menschenverstandes. Aber keiner dieser Männer hier vor Ihnen hat eine untergeordnete Rolle gespielt. Jeder konnte in vielem nach freiem Ermessen handeln und hatte große Macht. Entsprechend groß ist daher auch seine Verantwortung. Sie kann nicht auf jenes erdachte Wesen, »den Staat«, abgeschoben werden, das nicht vor Gericht geladen, nicht Zeugenschaftablegen und nicht verurteilt werden kann.

Das Statut – und die meisten modernen Rechtssysteme erkennen diese Art der Verantwortlichkeit an – legt auch eine stellvertretende Haftung fest für Handlungen, die von anderen bei der Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung begangen worden sind, wenn ein Angeklagter sich an einem solchen gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung beteiligt hat. Ich brauche hier die bekannten Grundsätze einer solchen Verantwortlichkeit nicht zu erörtern. Täglich werden von den Gerichten der Länder, die sich diesem Prozeß angeschlossen haben, Menschen für Handlungen verurteilt, die sie nicht persönlich begangen haben, für die sie aber verantwortlich gehalten werden, weil sie zu illegalen Vereinigungen gehörten oder an Plänen und Verschwörungen solcher Art teilgenommen haben.


Die politischen, polizeilichen und militärischen Organisationen.

Vor diesem Gerichtshof sind als verbrecherische Organisationen bestimmte politische und polizeiliche Organisationen angeklagt, von [178] denen die Beweisaufnahme ergeben wird, daß sie den inneren Zusammenhang hergestellt haben zwischen der Planung und der Ausführung der Verbrechen, die ich im einzelnen geschildert habe. Vielleicht am schlimmsten in der Bewegung waren das Korps der Politischen Leiter der NSDAP, die Schutzstaffeln oder SS und die Sturmabteilungen oder SA mit ihren Untergliederungen. Sie waren die Gruppen, in denen die Nazi-Partei ihr Führerkorps, ihren Nachrichtendienst und ihre Kontrollor gane hatte. Sie waren die tatsächliche Regierung, über und neben jedem Gesetz. Als Organisationen werden ferner das Reichskabinett und die Geheime Staatspolizei oder Gestapo angeklagt, die zwar Bestandteile des Staates und der Regierung waren, innerlich aber völlig von der Partei beherrscht wurden.

Die Mitgliedschaft in allen diesen nach militärischem Vorbild eingerichteten Verbänden war freiwillig, abgesehen von einem begrenzten Zeitabschnitt gegen das Ende hin, als bei den Musterungen auch zur Waffen-SS einberufen wurde. Diese Organisationen zur Überwachung wurden aus begeisterten Anhängern aufgestellt, die sich blind anwerben ließen, um die schmutzige Arbeit zu tun, die die Führer planten. Das Reichskabinett war die Regierungs-Fassade für das Regime der Nazi-Partei; bei seinen Mitgliedern lag die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für das gesamte Programm. Gemeinschaftlich waren sie für das Programm im allgemeinen, als einzelne waren sie besonders verantwortlich für Teile dieses Programms.

Das Urteil, das wir Sie zu fällen bitten, daß nämlich diese Organisationen verbrecherische Organisationen sind, wird ihre Mitglieder einer Bestrafung aussetzen, die später durch besondere Gerichte bestimmt werden wird, es sei denn, daß ein persönlicher Entlastungsgrund festgestellt werden kann, so zum Beispiel, wenn jemand beigetreten ist, weil er selbst oder seine Familie unter Druck gesetzt oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Beitritt veranlaßt worden ist oder dergleichen. Jedes Mitglied wird Gelegenheit haben, in einer Verhandlung vor Gericht sein persönliches Verhältnis zu der Organisation darzulegen. Ihr Urteil jedoch in diesem Prozeß, meine Herren Richter, wird den verbrecherischen Charakter der Organisation als solcher endgültig feststellen.

Wir haben als verbrecherische Organisationen auch das Oberkommando und den Generalstab der deutschen Wehrmacht angeklagt. Wir erkennen an, daß es in jedem Lande die Aufgabe von Berufssoldaten ist, Kriegspläne zu entwerfen. Es ist aber ein Unterschied, ob man strategische Operationen plant für den Fall, daß ein Krieg ausbrechen sollte, oder ob man diesen Krieg durch ränkevolle List und Verschwörung herbeiführt. Wir werden beweisen, daß die Führer des deutschen Generalstabs und des Oberkommandos sich gerade dessen schuldig gemacht haben. Die Männer der Wehrmacht [179] stehen nicht vor Ihnen, weil sie ihrem Lande gedient haben. Sie sind vielmehr hier, weil sie es zusammen mit den anderen beherrscht und in den Krieg hineingetrieben haben. Sie stehen auch nicht hier, weil sie den Krieg verloren, sondern weil sie ihn begonnen haben. Politiker mögen sie für Soldaten gehalten haben, aber Soldaten wissen, daß sie Politiker gewesen sind. Wir beantragen, daß der Generalstab und das Oberkommando, wie in der Anklageschrift ausgeführt, als eine verbrecherische Gruppe verurteilt werde, die in ihrem Bestehen und in ihrer Überlieferung eine ständige Bedrohung für den Frieden der Welt ist.

Diese Einzelangeklagten hier waren nicht die einzigen, die Verbrechen begangen haben; sie werden auch nicht die einzigen sein, die bestraft werden. Der Schuldspruch des Gerichts gegen diese Organisationen wird, soweit wir es bisher übersehen können, Tausende und aber Tausende von Mitgliedern, die sich jetzt im Gewahrsam der amerikanischen Streitkräfte und anderer Armeen befinden, prima facie für schuldig erklären.


Die Verantwortlichkeit dieses Gerichts.

Diesem Gericht ist die verantwortungsvolle Aufgabe anvertraut worden, die Sühne des Gesetzes gegen die zu üben, deren Verhalten nach den hier dargelegten Begriffen als verbrecherisch befunden wird. Zum erstenmal soll hier ein Gericht die Verwirrung vieler Sprachen und den Widerstreit der Verfahrensfragen in den verschiedenen Rechtssystemen überwinden, um zu einem gemeinsamen Urteil zu kommen. Von uns allen wird viel Geduld und guter Wille gefordert. Ob gleich die Notwendigkeit, schnell zu handeln, die Arbeit der Anklagebehörde, die wir zugeben, beeinträchtigt ist, unterbreiten Ihnen vier große Nationen ihr eilig zusammengetragenes Beweismaterial. Was unentdeckt bleibt, können wir nur vermuten. Wir könnten, mit Aussagen von Zeugen, die Aufzählung der Verbrechen um Jahre verlängern, – aber wozu? Wir werden, wenn wir Ihnen die nach unserer Ansicht überzeugenden und hinreichenden Beweise für die den Angeklagten zur Last gelegten Verbrechen unterbreitet haben, den Fall nicht mit einer unnötigen Anhäufung von Beweismaterial belasten. Es wird wohl kaum ernsthaft bestritten werden, daß sich die Verbrechen, wie ich sie geschildert habe, tatsächlich zugetragen haben. Vielmehr wird sicherlich versucht werden, die persönliche Verantwortung abzuschwächen oder ihr ganz zu entgehen.

Von den Nationen, die sich hier zur Anklage zusammengetan haben, können die Vereinigten Staaten wohl am leidenschaftslosesten sein, denn sie sind, da sie den geringsten Schaden erlitten haben, vielleicht am wenigsten von Rache beseelt. Unsere amerikanischen Städte sind nicht bei Tag und Nacht bombardiert worden, [180] sei es durch Menschen oder durch Roboter. Unsere Tempel sind nicht in Trümmer gelegt, unseren Landsleuten nicht die Häuser über den Köpfen zerstört worden. Die Drohung des Nazi-Angriffs ist uns, soweit unsere Männer nicht im Wehrdienst standen, weniger persönlich und unmittelbar erschienen als den Völkern Europas. Aber wenn die Vereinigten Staaten auch nicht am erbittertsten sind, stehen sie doch niemand in der Entschlossenheit nach, dafür zu sorgen, daß die Strafe des Rechts und der Ordnung Herr werden über jene internationale Gesetzlosigkeit, die ich Ihnen hier dargelegt habe.

Zweimal in meinem Leben haben die Vereinigten Staaten ihre junge Mannschaft über den Atlantischen Ozean geschickt, ihre Hilfsquellen fast erschöpft und sich mit Schulden belastet, um Deutschland niederringen zu helfen. Aber was das amerikanische Volk diese großen Anstrengungen hat ertragen lassen, war die Hoffnung und das Vertrauen, daß der Sieg für uns und unsere Verbündeten geordnete Beziehungen unter den Staaten in Europa begründet und die Jahrhunderte des Streites auf diesem von Kämpfen zerrissenen Erdteil beenden werde.

Zweimal haben wir uns zu Anfang in den europäischen Auseinandersetzungen zurückgehalten in dem Glauben, sie könnten auf eine rein europäische Angelegenheit beschränkt werden. Wir haben in den Vereinigten Staaten versucht, eine Wirtschaft aufzubauen ohne Rüstung, ein Regierungssystem ohne Militarismus und eine Gesellschaft, in der die Menschen nicht gewaltsam dem Kriege dienstbar gemacht werden. Wir wissen jetzt, daß sich dergleichen niemals verwirklichen läßt, wenn die Welt periodisch in Kriege verstrickt wird. Die Vereinigten Staaten können nicht Generation auf Generation ihre Jugend und ihren Wohlstand auf die Schlachtfelder Europas werfen, um das fehlende Gleichgewicht im Kräfteverhältnis zwischen Deutschland und seinen Feinden wiederherzustellen und die Kämpfe von unseren Küsten fernzuhalten.

Der amerikanische Traum von Frieden und Wohlstand kann sich, wie die Hoffnungen anderer Völker, niemals erfüllen, wenn diese Völker in jeder Generation in einen Krieg verwickelt werden, der so unermeßlich und verwüstend ist, daß er die Generation, die ihn auskämpft, zu Boden schlägt und der folgenden Generation schwere Lasten aufbürdet. Die Erfahrung hat gelehrt, daß Kriege sich nicht mehr begrenzen lassen; alle modernen Kriege werden am Ende zu Weltkriegen. Und keine der großen Nationen zumindest kann sich heraushalten. Wenn wir uns aber aus dem Kriege nicht heraushalten können, beleibt uns nur die Hoffnung, ihn zu verhüten.

Ich bin mir der Schwächen eines Gerichtsverfahrens allein zu gut bewußt, als daß ich behauptete, Ihr Urteil als solches, das Sie nach dem Statut fällen, könnte künftige Kriege verhindern. Vor [181] Gericht wird immer erst verhandelt, wenn eine Sache geschehen ist. Kriege aber werden nur begonnen in der Überlegung und der Zuversicht, daß sie gewonnen werden könnten. Persönliche Bestrafung, die nur bei einem verlorenen Kriege zu besorgen wäre, wird nicht abschreckend genug sein, einen Krieg zu verhüten, bei dem die Kriegsmacher die Möglichkeiten einer Niederlage als unbeachtlich einschätzen.

Aber der letzte Schritt, periodisch wiederkehrende Kriege zu verhüten, die bei internationaler Gesetzlosigkeit unvermeidlich sind, ist, die Staatsmänner vor dem Gesetz verantwortlich zu machen. Und lassen Sie es mich deutlich aussprechen: Dieses Gesetz wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt aber ein und muß, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen. Wir können im Innern Gewaltherrschaft, Willkür, Zwang und Überfall derer, die gegen die Rechte ihres eigenen Volkes an der Macht sind, nur beseitigen, wenn wir jedermann vor dem Gesetz verantwortlich machen. Dieser Prozeß ist der verzweifelte Versuch der Menschheit, die Strenge des Gesetzes auf die Staatsmänner anzuwenden, die ihre Macht im Staate benutzt haben, die Grundlagen des Weltfriedens anzugreifen und die Hoheitsrechte ihrer Nachbarn durch Übergriff und Überfall zu verletzen.

Um den Wert dieser Bemühung, Gerechtigkeit zu üben, abschätzen zu können, darf das Gesetz oder Ihr Urteilsspruch nicht gesondert betrachtet werden. Dieser Prozeß ist ein Teil der großen Anstrengung, den Frieden sicherer zu machen. Ein Schritt in dieser Richtung ist die Bildung der Vereinten Nationen. Sie können sich politisch zu gemeinsamem Handeln zusammentun, um einen Krieg zu verhindern, wenn das möglich ist, und können militärisch gemeinsam handeln, um gewiß zu machen, daß jede Nation, die einen Krieg beginnt, ihn auch verliert. Das Statut und dieser Prozeß hier sind – in Erfüllung des Briand-Kellogg-Pakts – ein weiterer Schritt in der gleichen Richtung: eine rechtliche Sicherung zu schaffen, daß, wer einen Krieg beginnt, auch persönlich dafür bezahlt.

Obwohl die Angeklagten und die Ankläger als Einzelpersonen vor Ihnen stehen, ist Ihrem Urteil, meine Herren Richter, nicht nur anvertraut, welcher der beiden Gruppen Sie hier den Sieg zuerkennen. Über allen Persönlichkeiten stehen namenlose und unpersönliche Kräfte, deren Widerstreit viel von der Geschichte der Menschheit ausmacht. Es steht bei Ihnen, durch die Macht des Gesetzes die eine oder die andere Seite dieser Kräfte auf mindestens eine Generation zu stärken und zu stützen.

Welches sind die wirklichen Kräfte, die hier vor Ihnen im Kampfe stehen?

[182] Keine Nächstenliebe kann die Tatsache verhüllen, daß die Kräfte, für die die Angeklagten hier stehen – Kräfte, denen ein Freispruch förderlich und ergötzlich wäre – die finstersten und unheilvollsten Mächte der menschlichen Gesellschaft sind: Diktatur und Unterdrückung, Bosheit und Leidenschaft, Militarismus und Rechtlosigkeit. An ihren Früchten erkennen wir sie am besten: Ihre Taten haben die Welt in Blut getaucht und die Zivilisation um ein Jahrhundert zurückgeworfen. Sie haben ihre Nachbarn in Europa dem Frevel und der Folterung, der Plünderung und dem Raub preisgegeben, wie nur Anmaßung, Grausamkeit und Gier sie ersinnen konnten. Sie haben das deutsche Volk auf die tiefste Stufe des Elends geworfen, von dem freizuwerden es so bald nicht hoffen kann. In jedem Erdteil haben sie Haß aufgerührt und im Innern zur Gewalttat aufgestachelt. Zusammen mit den Gefangenen dort auf der Anklagebank stehen auch alle diese Taten hier vor Gericht.

Die wahre Klägerin vor den Schranken dieses Gerichts ist die Zivilisation. Sie ist noch unvollkommen und ringt in allen unseren Ländern. Sie behauptet nicht, daß die Vereinigten Staaten oder irgendein anderes Land an den Zuständen schuldlos seien, die das deutsche Volk so leicht dem Schmeicheln und der Einschüchterung der Nazi-Verschwörer haben zum Opfer fallen lassen.

Aber sie deutet auf die furchtbare Folge von Angriffen und Verbrechen, die ich geschildert habe. Sie deutet auf die Wunden, die geschlagen, die Kräfte, die erschöpft sind, auf alles, was schön war oder nützlich in der Welt und nun zerstört ist, und darauf, daß die Zerstörung noch größere Möglichkeiten haben mag in künftigen Tagen, Es ist wahrlich nicht nötig, in den Trümmern dieser alten und schönen Stadt, unter deren Schutt noch zahllose ihrer Bürger begraben liegen, nach besonderer Begründung für den Satz zu suchen, daß es im Sittlichen das schlimmste Verbrechen ist, einen Angriffskrieg zu beginnen oder zu führen. Die Zuflucht der Angeklagten kann nur die Hoffnung sein, das Völkerrecht werde so weit hinter dem moralischen Bewußtsein der Menschen zurückbleiben, daß, was vor dem sittlichen Empfinden als Verbrechen gilt, vor dem Gesetz nicht als Schuld betrachtet werde.

Die Zivilisation fragt, ob das Recht so zaudernd und träge sei, daß es gegenüber so schweren Verbrechen, begangen von Verbrechern von so hohem Rang, völlig hilflos ist. Die Zivilisation erwartet nicht, daß sie den Krieg unmöglich machen können. Wohl aber erwartet sie, daß Ihr Spruch die Kraft des Völkerrechts mit seinen Vorschriften und seinen Verboten und vor allem mit seiner Sühne dem Frieden zum Beistand geben werde, so daß Männer und Frauen guten Willens in allen Ländern leben können »keinem Untertan und unter dem Schutz des Rechts«.

[Das Gericht vertagt sich bis

22. November 1945, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 2, S. 139-184.
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