III. Unter Simon.

[565] 6. Eroberung der Akra und Vertreibung der Hellenisten, 23 Ijar (5). Monat und Tag dieses wichtigen Ereignisses werden von I. Makkab. 13, 51 bezeugt, dazu auch die Tatsache, daß der Tag direkt eingesetzt wurde. Vergl. über die richtige Lage der Akra als Burg Monatsschr. Jahrg. 1876 S. 145 fg., nämlich nordwestlich vom Tempel [Vergl. auch Buhl a.a.O. S. 142ff., 149 f.].

7. Die Einnahme der Festung Betsur, 17. Siwan (7). Es ist bereits eingangs erwähnt, daß R. Abbahu unter רוצ לדגמ Caesarea verstanden und beide noch dazu mit Ekron identifiziert hat (Megilla 6, o. S. 559). Indessen ist nirgends eine Andeutung über eine so folgenreiche Einnahme von Cäsarea zu finden, daß ihr ein eigener Gedenktag gewidmet worden wäre. Es war im Gegenteil stets von Griechen und Syrern bewohnt und erhielt erst unter Herodes judäische Einwohner. Wohl aber war die Vertreibung der Hellenisten aus Betsur wichtig, ebenso wichtig, wie die der Einwohner der Akra, und auf diesen Sieg bezieht sich ohne Zweifel der eben behandelte Gedenktag. Daß [565] תיב רוצ auch רוצ לדגמ heißen konnte, wird niemand in Abrede stellen. Über die Lesart des Wortes ist zu bemerken, daß sie in den talmudischen Ausgaben zwischen רוצ und רוש (korrumpiert ריש) schwankt. Indessen beweist die Lesart רוש gar nichts gegen die Identifizierung mit Betsur, indem die syrische Übersetzung des Makkab. stets für Betsur ארוש תיב hat. Die L.-A. לדגמ דש, welche Aruch anführt und etymologisiert, verdient keine Beachtung. Das I. Makkab. erwähnt die Einnahme von Betsur, wo die Hellenisten gehaust, nur nebenher: καὶ ὠχύρωσεν (Σίμων) ... τὴν Βεϑσούραν τὴν ἐπὶ τῶν ὁρίων τῆς Ἰουδαίας, οὗ ἦν τὰ ὅπλα τῶν πολεμίων τὸ πρότερον (14, 33).

8. Vertilgung der Hellenisten, 22. Elul (15). Es ist wohl zweifellos, daß unter אידמשמ Hellenisten zu verstehen ist. Das Scholion gibt hierzu die richtige Motivierung, die es sicherlich aus einer guten Quelle geschöpft hat. Man habe den Gottlosen drei Tage Bedenkzeit gegeben, und als diese verstrichen waren, ohne daß sie Bußfertigkeit gezeigt, habe man sie getötet: אלש וארש ןויכ הבושת ושעי םא םימי 'ג םהל יניתמה םוגרתו םהילע ונמנ ושע. Eine Nachricht des I. Makkabb. 13, 47-50 scheint zwar damit in Widerspruch zu stehen, indem erzählt wird, Simon habe den Hellenisten freien Abzug gewährt. Allein dieselbe Quelle läßt an anderen Stellen erraten, daß ein Teil der Hellenisten vertilgt worden ist: καὶ ἐξῆρεν (Σίμων) πάντα ἄνομον καὶ πονƞρόν (14, 14), noch deutlicher (14, 36): καὶ ... εὐοδώϑƞ ἐν ταῖς χερσὶν αὐτοῠ (Σίμωνος) τοῠ ἐξαρϑῆναι.. τοὺς ἐν τς πόλει Δαυεὶδ ... οἳ ἐποίƞσαν ἑαυτοῖς ἄκρας.

9) Das Aufhören der Kronengelder für die syrischen Könige, 27. Ijar (6). Das Scholion gibt eine abgeschmackte Erklärung zu dem Worte יאלילכ. Es bedeutet aber nichts anderes als Kronengelder (στέφανος, auch im syrischen אלילכ) und bezieht sich auf das im ersten Makkabb. erzählte Faktum, daß Demetrios II. dem judäischen Volke Kronengelder und Tribut überhaupt erlassen hat (13, 39). Das Jahr, in welchem die Kronengelder erlassen und Judäa Selbständigkeit eingeräumt wurde, galt für so wichtig, daß es als eine Aera bezeichnet wurde. Vergl. weiter Note 3, S. 603.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1906, Band 3.2, S. 565-566.
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