29. Auswanderung der Gesetzeslehrer von Palästina nach Babylonien.

[455] Die Auswanderung der Gesetzeslehrer von Judäa nach Babylonien wegen einer Verfolgung bildet einen Angelpunkt in der jüdischen Geschichte dieser Zeit und muß deswegen genau fixiert werden. Vier Auswanderer werden der Reihe nach, wie sie ausgewandert sind, namhaft gemacht (Abodah Sara 73. a.): ימיד 'ר אתא 'ב ןיבר אתא יכ – י"רא ףסוי רב קחצי 'ר אתא יכ – ןנחוי 'ר רמא ןנחוי 'ר רמא הדוהי רב לאומש 'ר אתא יכ – י"רא . Der Ausdruck אתוהנ לכו, der häufig vorkommt, beweist, daß außer diesen noch andere ausgewandert waren. R. Dimé (und wahrscheinlich auch R. Jizchak) waren vor Rabin (und R. Samuel ben Jehuda) emigriert, jener infolge eines Exils, dieser infolge blutiger Verfolgung (Chullin 106. a.): אתא הקפא ימיד 'ר אתא ךנמיסו הלטק ןיבר, d.h.R. Dimé kam wegen Ausweisung, Rabin wegen Gemetzels nach Babylonien. Solche Mnemonika enthalten unschätzbare historische Data. Da aber Abaji nicht nur R. Dimé und R. Jizchak ben Joseph, sondern auch noch R. Abin gekannt hat (unter andern Jebamot 46. a. ברדא תכמסד תיזח יאמ ייבא רמא רמא ןיבר אתא יכד) ןיברדא ךומס ימיד, Abaji aber um 336 starb (o. S. 384), so kann sowohl die erste als die zweite Auswanderung nicht später als in den ersten zwei Regierungsjahren Konstantins vorgegangen sein. Dieser Kaiser muß also gleich in den ersten Jahren eine harte Verfolgung über die Juden verhängt haben, vergl. Chullin 101 b.: םתמ וחלשו הוה אדמש אבר רמא ותוחנ לכו ןיבר אתא יכ ןכו .אתבש אתש יאהד ירופיכד אמויד .אברכ הורמא


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1908, Band 4, S. 455.
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