10. Kapitel. (138-164.)

[168] Das dritte Tannaitengeschlecht. Aufhebung der hadrianischen Edikte. Rückkehr der Flüchtlinge. Synode in Uscha. Patriarchat Rabban Simons III. R. Meïr und seine Lehrweise. Achers Tod. R. Simon ben Jochaï, der angebliche Schöpfer der Kabbala.


Durch den hadrianischen Krieg und die Verfolgungsedikte war ein grausiger Zustand in Judäa1 eingetreten. Die Städte waren zerstört, das Land verödet; die Einwohner lagen entweder als Leichen auf den Schlachtfeldern und Richtplätzen oder brachten als Geächtete ein elendes Leben in Schlupfwinkeln zu, oder waren in freundlichere Gegenden versprengt. Die Bewohner von dreizehn Städten, so wird erzählt, schlossen sich in der Not der fremden Bevölkerung an und gingen in ihr völlig unter.2 Die Jünger des Gesetzes, namentlich die sieben überlebenden Schüler R. Akibas, hatten mit gebrochenem Herzen eine Zufluchtsstätte in Nisibis und Nahardea gesucht,3 und wenn die Verfolgung noch lange gedauert hätte, so hätte Babylonien schon zu dieser Zeit jene Wichtigkeit für das Judentum erlangt, die es ein Jahrhundert später auf anderen Wegen erhalten hat. Hadrians Tod, welcher drei Jahre nach Betars Fall erfolgte (Sommer 138), brachte einen günstigen Umschwung hervor. Die Frommen mußten in dem elenden Ende dieses Kaisers, der nächst Antiochus Epiphanes als der vollendete Typus des Judenhasses galt, dessen Name von Juden und Samaritanern nicht ohne den Fluch: »Gott möge sein Gebein zerstieben«,4 genannt wurde, die strafende Gerechtigkeit Gottes erblicken für das gehäufte Unglück, das er über die jüdische [168] Nation gebracht hatte. Diejenigen, welche der Ächtung entgangen waren, hatten nichts Angelegentlicheres zu tun, als von seinem Nachfolger die Rücknahme der Blutedikte zu erwirken. Titus Aurelius Antoninus, mit dem Beinamen Pius, war, obwohl Hadrians Adoptivsohn und in dessen Politik eingeweiht, doch von menschlicherer Gemütsart und wohlwollendem Charakter; von ihm ließ sich eine minder grausame Behandlung erwarten. Eine vornehme römische Matrone in Cäsarea, wahrscheinlich die Frau des Rufus, die mit den Juden in ihren Drangsalen Mitleid empfand, riet ihnen, den römischen Landpfleger flehentlich zu bitten, den Verfolgungen Einhalt zu tun.

Diesen Rat befolgend, wagten es einige mit R. Jehuda ben Schamua an der Spitze, den Statthalter um Erbarmen anzuflehen. In dunkler Nacht riefen sie kläglich: »O Himmel, sind wir nicht eure Brüder, Söhne desselben Stammvaters? Warum verhängt ihr über uns so viele unerträgliche Leiden?«5 Solche Vorgänge mögen wohl den Statthalter bestimmt haben, sich beim Kaiser für eine mildere Behandlung der Juden zu verwenden. Am fünfzehnten Ab (August) soll die freudige Nachricht eingelaufen sein, daß die aufgeschichteten Leichname der jüdischen Krieger zur Ruhe bestattet werden dürften, und aus dankbarer Erinnerung an das Wunder, daß sie nicht in Fäulnis übergegangen waren, schaltete man zum Tischgebet einen eigenen Segensspruch ein.6 Am achtundzwanzigsten Adar (März 139 oder 140) kam die noch freudigere Botschaft, daß die hadrianischen Dekrete aufgehoben seien, und man setzte diesen Tag in den Kalender der Gedenktage.7 Auch eine römische Quelle berichtet, daß der Kaiser Antoninus Pius den Juden die Beschneidung gestattet habe, nur durften sie sie nicht an Genossen anderer Nationen, d.h. an Proselyten vornehmen.8 Damit war ohne Zweifel der Religionszwang überhaupt aufgehoben. Nur das Verbot, Jerusalem zu betreten, ließ der Kaiser bestehen, und die Todesstrafe für dessen Übertretung blieb in Kraft.9 Das unerwartete Ende der Verfolgung und des Gewissenszwanges rief die Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurück. Auch die sieben Jünger R. Akibas, die einzigen Hüter des geistigen Erbes der Vorzeit, welche meistens nach Babylonien ausgewandert waren, stellten sich wieder ein. Es waren R. Meïr, R. Juda[169] ben Ilaï, R. José ben Chalafta, R. Jochanan aus Alexandrien, R. Simon ben Jochaï, R. Eleasar ben Jacob (oder ben Schamua), endlich R. Nehemias. Sie begaben sich sogleich nach der durch die Revolution besonders denkwürdig gewordenen Rimmonebene, um die Einsetzung eines Schaltjahres zu beschließen, was durch die mehrjährige Verfolgung unmöglich geworden und wodurch das Kalenderwesen in Unordnung geraten war. Bei der ersten Zusammenkunft gerieten sie in einen heftigen Streit darüber, wie R. Akiba ein halachisches Gesetz gelehrt habe. R. Jochanan, der Sandalar, widersprach R. Meïr und behauptete: »Ich habe R. Akiba länger stehend zugehört (als berechtigter Jüngergenosse), als du sitzend« (als bloßer Zuhörer). Heftig entgegnete ihm R. Meïr, er habe als Alexandriner keine gewichtige Stimme bei Traditionen.10 Doch bald versöhnten sie sich wieder, umarmten und küßten einander brüderlich, und wer einen ganzen Anzug hatte, teilte ihn mit dem, der entblößt war.11 Zu Uscha, der Heimat R. Judas in Galiläa das durch die blutigen Kriege weniger verödet war als Judäa im Süden und wo bereits vor der Bar-Kochbaschen Revolution der Sitz des Synhedrions auf kurze Zeit gewesen war, versammelten sie sich wieder und forderten alle Gesetzeslehrer Galiläas auf, sich einzustellen. Sehr viele folgten dem Rufe, und die Einwohner Uschas bemühten sich, die Gäste auf das Zuvorkommendste mit allen Bedürfnissen zu versorgen. Das Geschäft dieser Synode war, die Traditionen, welche durch die Leiden und die Flucht in Vergessenheit geraten waren,12 wieder aufzufrischen und zu fixieren. Nachdem sie einige Zeit in Uscha getagt hatte, entließen die Leiter die Versammlung mit feierlichen Schlußreden. R. Juda dankte den auswärtigen Teilnehmern dafür, daß sie sich die Mühe genommen hatten, sich aus einer Entfernung von mehreren Meilen zur Versammlung einzustellen. Die übrigen Mitglieder des engeren Rates dankten den Einwohnern Uschas für die den Gästen erwiesene Gastfreundlichkeit.13 So hatte der zerfleischte, aus vielen Wunden blutende, der gänzlichen Auflösung nahe Nationalkörper sich wiederum aufgerichtet, und die Lehre war wiederum das Heilmittel, das ihm Genesung und Erstarkung bringen sollte.

Die Mitglieder dieses Tannaitenkreises setzten das Werk ihrer [170] Vorgänger mit gleicher Aufopferung fort, um die zerrissene Traditionskette wieder zusammenzuknüpfen; doch war ihre Zahl weder so groß, noch ihre Geistestätigkeit so bedeutend, wie die des vorangegangenen Geschlechtes. Die bedeutendsten unter ihnen, die tiefer in die Verhältnisse eingegriffen haben, waren R. Simon, Sohn des Patriarchen Gamaliel, R. Nathan, der Babylonier, R. Meïr und R. Simon ben Jochaï. Der erste war, wie erzählt wird, dem Blutbade in Betar, sowie der nachher über ihn verhängten Verfolgung auf eine außerordentliche Weise entgangen. Der Quästor, der von Rufus den Auftrag hatte, ihn gefänglich einzuziehen, ließ ihm einen Wink über die ihm drohende Gefahr zukommen, worauf sich R. Simon auf die Flucht begab14 und wahrscheinlich in Babylonien Schutz fand. Das Kollegium wurde vervollständigt durch R. Nathan als Stellvertreter und R. Meïr, die bedeutendste Persönlichkeit, als Sprecher. Durch eine beabsichtigte Aufhebung der Gleichheit, die bisher unter den Hauptgliedern des Kollegiums geherrscht hatte, hätte sich der Patriarch beinahe das Schicksal seines Vaters zugezogen. – Von seinen Verhältnissen zur Traditionslehre ist nur soviel bekannt, daß er lediglich allgemein anerkannte Halachas lehrte, die im Kollegium festgestellt waren, die strittigen hingegen auf sich beruhen ließ.15 In zweifelhaften Rechtsfällen räumte er dem Herkommen (Minhag medinah, Hilchoth medinah, usus) die endgültige Entscheidung ein, gegen die theoretische Erörterungen kein Gewicht haben sollten.16 Durch die zahlreichen Gesetzeslehrer der vorangegangenen Zeit hatte sich nämlich in dem Umkreise ihrer Wirksamkeit ein eigener Brauch, getragen von ihrer Autorität, im Volke eingelebt, welchen R. Simon gewahrt wissen wollte. Dem Akte eines Gerichtshofes sollte nach seiner Ansicht auch im Falle, wenn ein Irrtum vorgefallen sei, unumstößliche Gültigkeit eingeräumt werden, weil sonst, wie es R. Simon motivierte, das Ansehen desselben leiden würde.17 Seine erhabene Gesinnung bekundet R. Simon durch den schönen Spruch: »Auf drei Verhältnissen beruht der Bestand der Welt: auf Wahrheit, Recht und Frieden«.18

Die originellste Persönlichkeit dieses Zeitalters war unstreitig R. Meïr, dessen Geistesflug, Gesinnungstüchtigkeit und Kenntnisse an seinen Lehrer R. Akiba erinnern. Sein eigentlicher, aber vergessener Name war Miasa oder Moïse19 (griechische Aussprache [171] für Mose) und der Name Meïr ist lediglich eine Metapher mit der Bedeutung »der Erleuchtende«. Er soll nach einer unverbürgten Sage von einer Proselytenfamilie und zwar von dem Kaiser Nero abstammen, der, wie man im Morgenlande glaubte, den Mördern entgangen und zum Judentume übergetreten war.20 Gewiß ist es, daß R. Meïrs Geburtsland Kleinasien war, höchstwahrscheinlich das cappadocische Cäsarea.21 Seine Existenzmittel gewann er vom Schönschreiben und Kopieren der heiligen Schrift (libellar), was für ihn gewinnreich wurde, weil er eine Neuerung, Kupfervitriol (Chalkanthos) in die Tinte zu mischen und sie dadurch dauerhaft und glänzend zu machen, eingeführt hatte; er empfahl überhaupt ein leichtes und sauberes Handwerk zu erlernen. Mit den schwierigen orthographischen Regeln der hebräischen Sprache, wel che das Abschreiben der heiligen Bücher fast zu einer Wissenschaft machten, war er so vertraut, daß er einst das Buch Esther aus Mangel an einem Originalmanuskripte aus dem Kopfe ohne Fehler niederschrieb.22 Von dem wöchentlichen Verdienste von drei Sekel, den ihm diese Beschäftigung brachte, verwendete er zwei Dritteile zum Unterhalte seiner Familie und den Rest zur Unterstützung verarmter Genossen.23 Verheiratet war er mit Beruria (oder Valeria), der gelehrten Tochter R. Chaninas ben Teradion, deren halachische Aussprüche sogar R. Josua gerühmt hatte.24 R. Meïr war eine Zeitlang R. Ismaels Zuhörer, dessen verständig nüchterne Lehrweise ihm jedoch weniger zusagte, als die scharfsinnige R. Akibas; deswegen schloß er sich später dem letzteren an, dessen System den entschiedensten Einfluß auf seine Geistesrichtung hatte. Frühzeitig erteilte R. Akiba seinem Lieblingsschüler die Weihe, und gab ihm den Vorzug vor R. Simon; wegen seiner Jugend fand er jedoch nicht die Anerkennung als selbständiger Gesetzeslehrer.25 Witzig geißelte R. Meïr diese Peinlichkeit, die nicht auf das Verdienst, sondern auf das Alter Rücksicht nimmt: »Schaut doch nicht,« sprach er, »auf das Weingefäß, sondern auf den Inhalt! Manches neue Gefäß enthält alten Wein, aber es gibt alte Weinkrüge, welche nicht einmal jungen Wein enthalten«.26 Es werden überhaupt von ihm manche geistreiche[172] Einfälle eines geläuterten, treffenden Witzes mitgeteilt27; auch als Fabeldichter ist er berühmt geworden, und vom Schakal allein, der Lieblingsfigur morgenländischer Dichtungen, hatte er 300 Fabeln gedichtet.28

Es ist bereits erzählt, daß R. Meïr vor der Verfolgung, die seine Schwiegereltern dem Tode, seine Schwägerin der Schande geweiht hatte, flüchtig geworden, weil R. Juda ben Baba ihn und seine Kollegen geweiht hatte, und daß er mit ihnen nach dem Aufheben der hadrianischen Edikte aus Babylonien nach Judäa zurückkehrte. Nach seiner Rückkehr soll er, wie eine nicht ganz unwahrscheinliche Nachricht mitteilt, auf das Drängen seiner Frau seine Schwägerin in Cäsarea aufgesucht haben, um diese von der Schande zu befreien. Vorher wollte er aber ihre Tugend auf die Probe stellen, um sich zu überzeugen, ob sie der Befreiung würdig sei, und verkleidete sich zu diesem Zweck als römischer Ritter. Als er sie noch unschuldig fand, bestach er den Aufseher und rettete sie, geriet aber, weil die Tat ruchbar wurde, in große Gefahr. Die römischen Behörden ließen auf ihn fahnden, und er war einmal nahe daran in Haft zu geraten, der er nur dadurch entging, daß er sich stellte, als genösse er verbotene Speisen, um die Häscher glauben zu machen, er gehöre nicht zu den Juden.29 R. Meïrs und seiner Frau Gottergebenheit beim plötzlichen Tod ihrer zwei Kinder ist durch eine poetische Überarbeitung in der deutschen Literatur bekannt geworden. Es wird erzählt, seine zwei Söhne seien plötzlich an einem Sabbat gestorben, während er im Lehrhause beschäftigt war, und die zartfühlende Gattin habe ihm deren Tod verheimlicht, um ihn nicht am heiligen Tage durch die Trauerpost zu betrüben. Als der Sabbat zu Ende war, fragte sie ihn unter der Hand, ob man ein anvertrautes Gut dem Eigentümer wieder erstatten müsse, und auf seine bejahende Antwort führte sie ihn an den Ort, wo ihre beiden Kinder entseelt lagen und tröstete sein Gemüt mit der Bemerkung, daß sie nur ein anvertrautes Gut waren, welches der Eigentümer zurückgefordert habe.30 – R. Meïrs Bescheidenheit hielt mit seiner Gottergebenheit und seinem Wissen gleichen Schritt. Seinen Lieblingsspruch: »Beschäftige dich weniger mit dem Gewerbe als mit der Lehre und sei vor jedem Menschen demütig«,31 bewährte er durch die Tat. Eine Frau pflegte seinen volkstümlichen und durch eingemischte Vergleichungen anziehenden Vorträgen zu lauschen, die er am Eingange des Sabbats in Ammaus [173] bei Tiberias hielt. Eines Tages wurde ihr Gatte wegen ihres längeren Ausbleibens so sehr erzürnt, daß er schwor, sie nicht eher ins Haus zu lassen, bis sie dem Prediger ins Gesicht gespieen haben werde. R. Meïr, der Kunde von diesem seinetwegen ausgebrochenen ehelichen Zwiste erhielt, heuchelte Augenleiden und sprach den Wunsch laut aus, wenn doch nur eine Frau seine Augen mit ihrem Speichel benetzen möchte. So veranlaßte er, daß jene Frau zum Scheine dieses Heilmittel an ihm anwendete; nachdem sie getan, sagte er zu ihr: »Berichte deinem Mann, du habest mir nicht einmal, sondern siebenmal ins Gesicht gespieen«.32

Die Zeitgenossen und die Nachwelt konnten R. Meïrs Weisheit und Charakter nicht genug rühmen; R. José schilderte ihn seinen Landsleuten, den Einwohnern von Sepphoris, als einen frommen, sittlich strengen, heiligen Mann.33 Sprichwörtlich sagte man von ihm: »Wer auch nur R. Meïrs Stab berührt, wird weise«.34 Seine tiefern Kenntnisse erwarb er sich auch durch den Umgang mit solchen Personen, gegen welche ein Vorurteil herrschte. Selbst den Apostaten und Verräter Acher suchte er auf, um sich von ihm belehren zu lassen. Als man R. Meïr wegen des vertraulichen Umganges mit einem Gesetzesverächter Vorwürfe machte, erwiderte er in seiner beliebten, sprichwörtlich zugespitzten Weise: »Ich finde einen saftigen Granatapfel, genieße das Innerste und werfe die Schale weg«. Er begleitete einst seinen gnostischen Lehrer am Sabbat zu Fuß, während jener zu Pferde ritt, sich mit ihm über Schriftauslegung unterredend. Plötzlich sprach Acher zu seinem Begleiter: »Bis hierher und nicht weiter darfst du gehen, hier ist die Sabbatgrenze (von 2000 Doppelschritten), kehre um«. R. Meïr nahm hiervon Gelegenheit, gegen Acher zu bemerken: »Auch du kehre um«; Acher wich aber mit den Worten aus: »Wenn es auch für alle Sünder Verzeihung gibt, so ist für mich die Gnadenpforte verschlossen, weil ich die Geistesgaben, die mir Gott verliehen, zum Ärgernis mißbraucht habe«. Später, als Acher erkrankte, eilte R. Meïr zu ihm, ihm wiederholentlich in dem Sinne zuredend, und schmeichelte sich, ihn vor seinem Tode zur Reue bewogen zu haben. Eine Sage fügt hinzu, R. Meïr habe seinen Mantel über Achers Grab gebreitet, aus dem eine Rauchsäule aufgestiegen, und habe dabei mit Anspielung auf einen Bibelvers (Ruth 3, 13) die Worte gesprochen: »Ruhe in der Nacht dieser Zeitlichkeit, am Morgen der Seligkeit wird dich der Allgütige erlösen, wo nicht, so erlöse ich dich«.35

[174] R. Meïr pflog auch mit einem heidnischen Philosophen Umgang, wie es scheint, mit Eunomaos aus Gadara.36 Erstaunt darüber, Kenntnisse des Judentums bei einem Heiden zu finden, sagte man in jüdischen Kreisen, Gott habe den zwei größten Philosophen aus dem Heidentum, Bileam und Eunomaos, von seiner Weisheit mitgeteilt, damit sie diese den Völkern lehren sollten. Als der Gadarenser wegen des Todes seiner Eltern Trauer hatte, besuchte ihn R. Meïr, um ihm Beileid zu bezeugen. Er hatte überhaupt die Überzeugung, daß ein Heide, welcher sich mit der Thora beschäftigt, ebenso würdig sei wie ein Hoherpriester des Judentums, weil es in der Schrift heißt: »Diese Gesetze soll der Mensch beobachten, um zu leben,« was R. Meïr dahin deutete, daß nicht bloß Israeliten zur Seligkeit berufen seien.37 Wollte man daraus schließen, daß ihm die jüdische Nationalität nicht so hoch stand wie die Lehre des Judentums, so hat er doch anderweitig auch darauf Gewicht gelegt: Wer in Judäa wohne und sich der heiligen Sprache bediene, sei der Seligkeit gewiß.38 – Durch den Umgang mit Männern der Wissenschaft, welche außerhalb des Judentums standen, scheint R. Meïr auch mit der stoischen Philosophie, die zu jener Zeit in der gebildeten römischen Welt die herrschende war, bekannt geworden zu sein. Nur übertrug er alle Vollkommenheiten, welche nach der stoischen Theorie die Philosophie gewährt, auf die Thora, die dem Menschen das Ideal erreichen hilft, wenn er sich mit ihr aus reiner Liebe ohne Nebenzweck beschäftigt. »Die Thora,« so behauptet er, »macht denjenigen, der sich ihrer befleißigt, der ganzen Welt würdig und zum Liebling aller, flößt ihm Liebe zu Gott und Menschen ein, kleidet ihn mit Demut und Gottesfurcht, befähigt ihn, fromm, gerecht, redlich und treu zu sein, entfernt ihn von der Sünde und nähert ihn der Tugend, gewährt ihm königliche Würde, macht ihn sittlich, langmütig, nachsichtig gegen Beleidigungen und erhebt und trägt ihn über alle Dinge.«39 Das war sein Ideal eines wahren Weisen.

In der Handhabung der halachischen Tradition hatte sich R. Meïr seinen Lehrer R. Akiba zum Vorbilde gewählt, und bildete dessen System zur Dialektik aus. Die Zeitgenossen erzählen von ihm, man habe nie auf die wahre Meinung Meïrs kommen können, weil er in scharfsinniger Weise eine Menge Beweise für und gegen eine Gesetzesbestimmung heranzubringen wußte und imstande gewesen [175] sei, durch Vergleichungen und Folgerungen ein ausdrücklich in der Schrift angeordnetes Gesetz in das Gegenteil umzukehren.40 Ob es ihm mit dieser dialektischen Art ernst war oder ob er sie bloß als Sprecher im Lehrhause angewendet hat, um das Für und Wider zu beleuchten, läßt sich jetzt um so weniger mit Bestimmtheit entscheiden, als die Frühern selbst darüber in Zweifel waren. Indessen allgemeinen Beifall hatte diese dialektische Lehrmethode zu seiner Zeit keineswegs, sie wurde im Gegenteil mit Geringschätzung behandelt, als nicht zum Ziele und zur Wahrheit führend. Unter R. Meïrs Jüngern hatte sich diese Methode Symmachos ben José angeeignet und sie noch mehr übertrieben; wegwerfend sprach man von ihm, er verstände wohl scharfsinnig zu disputieren, aber keine praktische Entscheidung zu treffen. Man ging so weit, zu behaupten, seine Urahnen müßten die Offenbarung auf Sinaï nicht vernommen haben.41 Nach dem Tode R. Meïrs wollte sogar R. Juda seine Jünger und ganz besonders Symmachos von dem Lehrhause ausschließen, weil sie nicht auf die Wahrheit ausgehen, sondern nur sophistisch disputieren wollten.42 Dennoch wurde diese scharfsinnige Behandlung des Halachastoffes, die man unter einer eigenen Gattung als talmudische Dialektik bezeichnen kann, später, wenn auch nicht in Judäa, außerordentlich beliebt, noch mehr ausgebildet und äußerst fein zugespitzt; ja man konnte sich das tiefere Verständnis der Halacha ohne sie gar nicht denken. Indessen zeugen R. Meïrs Gesetzesentscheidungen von entschiedenem Ernst und äußerster Strenge. Er behauptet unter andern: wer seiner Frau weniger Morgengabe aussetzt, als der Gebrauch ist (zwei Minen für eine Jungfrau und die Hälfte für eine Witwe), dessen Ehe gelte einer ungesetzlichen gleich, weil dadurch die Leichtigkeit der Scheidung bedingt sei. Ferner behauptete er, wenn auch nur im geringsten von derjenigen Form abgewichen wird, die das Gesetz bei Ehescheidungen eingeführt – selbst in einem Falle, wenn man sich in dem Scheidebriefe einer andern als der landesüblichen Zeitrechnung bedient hat –, so hat der Akt keine Giltigkeit, und die Kinder der auf ungesetzliche Weise Geschiedenen aus der zweiten Ehe sind als nicht legitim zu betrachten. R. Meïr bestritt ferner jene Regel, welche sonst allgemein gilt, daß man jeden zweifelhaften Fall nach dem Gesetz der Wahrscheinlichkeit und zwar nach den am meisten im Leben vorkommenden Fällen (בור) zu beurteilen habe, ohne auf Ausnahmefälle Rücksicht zu nehmen; er meinte vielmehr,[176] man müsse gewissenhafterweise jeden Fall als vielleicht zur Ausnahme gehörig ansehen. Aus diesem Grunde hat er, als er einst erfuhr, daß einige Samaritaner in einer Stadt dem Götzentume, das ihnen durch die hadrianischen Edikte aufgezwungen worden war, auch später anhingen und den Göttern von ihrem Weine Gußopfer brachten, die Erschwerung einführen wollen, daß man von sämtlichen Samaritanern keinen Wein gebrauchen dürfe. Diese Erschwerung würde, wenn konsequent durchgeführt, viele Tätigkeiten und Genüsse in den Kreis des Verbotenen hineingezogen und sie gesetzlich unmöglich gemacht haben. Für geringe Vergehen, wie z.B. Zinsnehmen, wollte er empfindliche Geldstrafen verhängt wissen, so daß z.B. ein Wucherer Zins mit Kapital verlieren solle.43 Er drang aber mit seinen Erschwerungen nicht durch, die Zeitgenossen und die nachfolgenden Geschlechter ließen R. Meïrs Gesetzesentscheidungen und Erschwerungen nicht im ganzen Umfange gelten. Am strengsten war er indessen gegen sich selbst und äußerte einmal: »Wenn ich auch etwas für andere gestatte, so erlaube ich es keineswegs mir selbst, sobald ich mich überzeugt halte, daß meine Genossen entgegengesetzter Meinung sind.«44

Wie in der Behandlung des Halachastoffes, so setzte R. Meïr auch in dem formalen Ordnen desselben das Werk R. Akibas fort; er vervollständigte dessen Mischnasammlung, scheint aber ihre Teile mehr nach dem Inhalt als nach der bloßen Zahl45 gruppiert zu haben.46 Das Vereinzelte und Bruchstückartige in R. Akibas Mischna wurde zu einem Ganzen gefügt und abgerundet, jeder Teil erhielt eine seinem Inhalte entsprechende Benennung. Indessen machte diese Ordnung R. Meïrs, so wenig wie die seiner Kollegen, irgendwie Anspruch, giltige Norm zu sein, sondern jeder Gesetzeslehrer, der einen Kreis von Jüngern hatte, trug das angewachsene Material in der ihm beliebten und bequem scheinenden Form vor. – R. Meïr hatte eine nicht unbedeutende Jüngerzahl um sich gesammelt, welche sich zu ihm wegen seiner scharfsinnigen und lebendigen Vortragsweise hingezogen fühlte. Er pflegte nämlich dem nüchternen Stoff der Halacha durch anziehende Agadas Abwechslung zu verleihen, und diese Agadas wiederum durch Fabeln anschaulich zu machen.47 Sein Lehrhaus und seinen Wohnsitz scheint er in Ammaus bei Tiberias gehabt zu haben, aber ebenso oft findet man ihn in [177] Damaskus (Ardiskos) lehrend.48 In der Synhedrialstadt Uscha mag er sich nur dann eingefunden haben, wenn wichtigere Fragen im Kollegium zur Verhandlung vorlagen. Mit dem Patriarchen R. Simon lebte er nicht im besten Einvernehmen, wie später erzählt werden wird. Die Spannung, in die er mit ihm durch einen Vorfall geraten war, scheint ihn veranlaßt zu haben, Judäa mit seinem Geburtslande Kleinasien zu vertauschen. – Unter seinen Jüngern wird der schon erwähnte Symmachos als der bedeutendste und scharfsinnigste bezeichnet. Fälschlich hat man diesen für den Symmachos ausgegeben, der nächst Theodotion um diese Zeit eine neue griechische Übersetzung von der heiligen Schrift angelegt hat; denn der Übersetzer Symmachos war keineswegs ein jüdischer Proselyt, sondern gehörte zu den Überbleibseln der konsequenten Nazaräer, und wußte die Richtung dieser Sektierer so vollständig zu vertreten, daß sie sich auch nach seinem Namen Symmachianer nannten.49 Von R. Meïrs übrigen Schülern ist fast gar nichts bekannt; keiner von ihnen hat die Lehrweise des Meisters fortgesetzt, vielleicht weil sie, ein frühreifes Produkt, in dieser Zeit nicht beliebt war.

Eine ebenso scharf ausgeprägte Persönlichkeit, nur nicht so vielseitig wie R. Meïr, war R. Simon ben Jochaï aus Galiläa, den man fälschlich zum Wundertäter, Mystiker und Schöpfer der Kabbala gestempelt hat. Wiewohl aus seinem Leben nur wenige Züge bekannt geworden sind, so läßt sich doch so viel aus ihnen entnehmen, daß er eine mehr nüchterne, als phantastische oder mystische Natur war. – Von R. Simons Jugendgeschichte ist gar nichts bekannt, und auch später nach seiner Rückkehr mit seinen Genossen, deren Exil er während der hadrianischen Verfolgung geteilt hatte, verfließt seine Einzelwirksamkeit in der Gesamttätigkeit des verjüngten Synhedrions von Uscha. Im Gegensatz zu seinem Vater Jochaï, welcher bei den römischen Behörden in Gunst gestanden zu haben scheint50, war der Sohn ein abgesagter Römerfeind und stand auch bei ihnen nicht im besten Ansehen. Eine freimütige, wahrheitsgetreue Äußerung des Tadels, die dem römischen Statthalter hinterbracht wurde, sollte an ihm mit dem Tode bestraft werden, wie später erzählt werden wird. Nur durch die Flucht konnte er sich der Verfolgung entziehen, und an diese Tatsache hat sich die Sage festgeklammert, um R. Simon mit Wundern und [178] Wundertätigkeit zu umgeben. Eine ursprüngliche Quelle jedoch erzählt diesen Vorfall in der ganzen Einfachheit eines nüchternen Berichtes. Dieser Vorgang, so geringfügig er auch ist, darf hier in seiner ganzen Umständlichkeit um so weniger verschwiegen werden, als er dazu dient, den mystischen Nebelschleier zu zerreißen, in den man R. Simon gehüllt hat. Die schlichte, wunderentblößte Nachricht stellt die Tatsache folgendermaßen dar:

R. Simon ben Jochaï verbarg sich vor dem Zorn der Römer in einer Höhle in der Nähe des Ortes Charuba oder Kephar-Charub (so genannt von der Menge Johannisbrotbäume, welche daselbst gediehen). In dieser Höhle blieb er mehrere Jahre, sich von Johannisbrot und Quellwasser nährend, und sein Körper litt von diesem ungesunden Aufenthalte so sehr, daß seine Haut mit Rissen und Schwielen bedeckt wurde. Als er sich einst ins Freie hinauswagte, bemerkte er, daß ein Vogel der Schlinge des Nachstellers unerwartet entschlüpfte. Dieses für eine günstige Vorbedeutung nehmend, sprach er bei sich: »Wenn ein Vogel nicht ohne eine höhere Fügung gefangen werden kann, um wie viel weniger der von der Vorsehung beschützte Mensch.« Darauf verließ er seine Höhle und vernahm die angenehme Kunde, daß eine günstige Wendung eingetreten sei und er keine Nachstellung zu befürchten habe. Um seine zerrüttete Gesundheit wiederherzustellen, badete er in den warmen Quellen des Tiberiassees, die seinen morschen Körper wieder erfrischten. Aus einem regen Dankgefühl erwies er der Stadt Tiberias eine Wohltat, welche für die Einwohner von einem nicht geringen Interesse war. Tiberias, von Herodes Antipas 120 Jahre vorher auf einem Gräberplatze erbaut51, wurde von den Frommen gemieden, weil sie einen durch Gräber verunreinigenden Ort scheuten, welcher ihnen stets die lästigen Reinigungen notwendig gemacht und sie am Besuche des Tempels verhindert hätte. Der Gründer war wegen dieser Scheu schon bei der Anlage der Stadt gezwungen, Einwohner für die neuerbaute Stadt durch glänzende Versprechungen förmlich herbeizulocken. Diese Abneigung der Frommen gegen die Gräberstadt Tiberias bestand noch zurzeit fort, und mancher, den Umstände gezwungen hatten, darin seinen Wohnsitz zu nehmen, mochte eine Gewissenspein empfunden haben, der levitischen Reinheit entbehren zu müssen. R. Simon ben Jochaï glaubte also, Tiberias keinen unbedeutenden Dienst zu leisten, als er die Plätze, wo sich wirklich Leichen unter der Erde befanden, kenntlich machte, damit die übrigen Teile der Stadt für rein gelten und zu jeder Zeit betreten werden dürfen. [179] Um die leichenbedeckenden Stellen von den leichenfreien zu unterscheiden, stellte er ein vielleicht auf Erfahrung begründetes Verfahren an, indem er zerschnittene Wolfsbohnen in die Erde steckte; diejenigen Stellen, wo diese nicht Wurzeln schlugen, bezeichnete er als einen unreinen Platz, den größten Teil der Stadt erklärte er für durchaus rein. In der nahen Stadt Magdala, wo man vielleicht stolz auf den Vorzug der Reinheit war, bespöttelte man Tiberias' Reinerklärung und betrachtete R. Simons Werk als eine leichtfertige Neuerung. Allein R. Simon berief sich auf eine alte Tradition, welche versicherte, daß Tiberias einst die vermißte Reinheit erhalten werde. – Diesen ganzen, natürlichen Verlauf hat die Sage durch vielfache Wunder gehoben und verschönert; durch ein Wunder läßt sie R. Simon in der Höhle gespeist werden, durch ein Wunder ihn diese verlassen, durch ein Wunder Tiberias für rein erklären, endlich durch ein Wunder den bespöttelnden Gesetzeslehrer aus Magdala eines plötzlichen Todes sterben.52 Mit jedem Jahrhundert steigerte sich das wundertätige Ansehen R. Simons. Die Höhle, in welcher er so lange von allen Menschen abgesondert gelebt, bot das geeignete Dunkel für alle möglichen mystischen Schöpfungen; hier soll er denn auch den Sohar, das Grundbuch der Kabbala, verfaßt haben.

Es findet sich aber unter allen Gesetzesentscheidungen, Aussprüchen, Bemerkungen, welche von R. Simon mitgeteilt werden, nicht eine Spur einer mystischen Richtung. Im Gegenteil sind seine Motivierungen der biblischen Gesetze durchaus einfach. Unter andern suchte er sich die Gründe verständlich zu machen, die der Gesetzgeber bei der Bestimmung im Auge gehabt haben mag, daß jeder Feldbesitzer gerade nur an der Ecke seines Ackers einen Teil der Feldfrüchte für die Armen zurücklassen sollte. Vier Motive stellte R. Simon dafür auf, von denen das eine schlichter und nüchterner erscheint als das andere. Nach seiner Ansicht hat der Gesetzgeber mit dieser speziellen Bestimmung beabsichtigt, die Armen dem Eigentümer gegenüber vor Übervorteilung, Störung und Zeitversäumnis, und den Eigentümer vor dem bösen Leumund sicher zu stellen.53 Solche einfache, aus der Natur der Sache selbst genommenen Erklärungsgründe stehen im grellsten Widerspruche zu der überschwenglichen Art, mit der im Sohar die religiösen Gesetze mit den höhern Verhältnissen des Universums in einen magischen Rapport gesetzt werden. – Überhaupt ist diese Lehrweise, den Motiven des Gesetzes nachzugehen und daraus Folgerungen für neue Bestimmungen zu schließen, R. Simon eigen, und er stand mit dieser Richtung ganz [180] allein; es war dieses ein Fortschritt gegen R. Akibas Lehrsystem, anstatt der pleonastischen Wörter, Silben und Buchstaben, das Prinzip vernunftgemäßer Motivierung zum Ausgangspunkte für Gesetzesfolgerungen zu gebrauchen.54 Unter anderem folgerte R. Simon nach dieser Art, das biblische Gesetz, eine Witwe mit gerichtlicher Pfändung zu verschonen, könne nur auf eine arme Witwe Anwendung finden, eine reiche hingegen habe keinen Anspruch auf Schonung; ferner die Verschwägerung mit den sieben kanaanitischen Völkerschaften, die das biblische Gesetz verbietet, müsse die Ausdehnung auf alle heidnischen Nationen erhalten, weil das Gesetz dabei lediglich die Verleitung vom Judentume im Auge habe.55

Eine andere Ansicht R. Simons zeigt nicht minder, wie weit entfernt er von der kabbalistischen Theorie war. Er hatte einen befremdlich klingenden Wahlspruch, die pünktliche Erfüllung des Gesetzes sei nur denen möglich, welche vom Manna oder vom Zehnten leben. »Denn wie soll jemand Tag und Nacht im Gesetze forschen, wenn er von der Sorge um Nahrung und Kleidung erfüllt ist?«56 Das Gesetzesstudium ist nach seiner Ansicht mit Broterwerb unverträglich; wenn Israel Gottes Willen erfüllt, so kann es dem Gesetze und seiner Erforschung ungestört obliegen, während fremde Hände seinen Feldbau bestellen.57 Unähnlich den meisten Gesetzeslehrern, trieb R. Simon kein Handwerk und kein Geschäft, er war zu jener Zeit der einzige, dessen Lebensbeschäftigung das Studium war.58 – Wohnsitz und Lehrhaus R. Simons war in dem ölreichen Thekoa in Galiläa.59 Er hatte einen Kreis von Jüngern und wurde, weil er alle seine Kollegen überlebt hat, die einzige Autorität für das folgende Zeitalter. R. Simon legte, wie seine Kollegen, eine Mischnasammlung unter dem Namen Midot an, welche eine gedrängte Auswahl aus R. Akibas Sammlung enthielt.60 Der scharfsinnigen Lehrweise, welche seit R. Akiba in Flor kam und den speziellen Namen Talmud führte, räumte er den Vorzug vor der bloß traditiven ein, und die Beschäftigung mit derselben hielt er für verdienstlicher als die Beschäftigung mit der Schrift [181] oder mit der trockenen Halacha.61 – In seinem Alter machte R. Simon eine Reise nach Rom, um die Erneuerung der hadrianischen Edikte zu hintertreiben, was später ausführlich erzählt werden wird.

Einen klangvollen Namen in diesem Kreise hatte R. Juda ben Ilaï aus Uscha, dessen Charakter mit dem R. Josuas Ähnlichkeit hatte. Bescheiden, klug, geschmeidig, beredt, wußte er die Spannung, welche noch immer zwischen den Römern und der jüdischen Nation fortdauerte, zu besänftigen. Er wird deswegen ganz besonders »der Kluge« und »der erste Redner« genannt. R. Juda war nicht bemittelt, sondern nährte sich, wie R. Josua, von einem Handwerke, dessen er sich nicht schämte; er führte öfter den Spruch im Munde: »Die Arbeit ehrt den Arbeiter.«62 »Wer seinen Sohn nicht ein Handwerk lernen läßt, treibt ihn gewissermaßen unter die Räuber.«63 Seine Lehrweise hatte keine auszeichnende Eigentümlichkeit.64 – Wie von R. Juda, so sind von R. José ben Chalafta aus Sepphoris keine lebensgeschichtlichen Züge bekannt geworden. Auch er betrieb ein Handwerk und zwar eins von der niedrigsten Art, er war Lederarbeiter.65 Die Mischnasammlung, die er zu seinem Gebrauche angelegt hatte, führte den griechischen Namen Nomikon (Gesetzessammlung).66 Wie keiner seiner Zeit genossen verlegte sich R. José auf die annalistische Sammlung der jüdischen Geschichte und hinterließ eine Chronik von der Schöpfung der Welt bis auf den Bar-Kochbaschen Krieg unter dem Namen [182] Reihenfolge der Geschichte (Seder Olam). In der aus der Bibel geschöpften Geschichte bemühte er sich die Zeitrechnung zu fixieren, dunkle Stellen in derselben aufzuhellen und Lücken durch Traditionen auszufüllen. Hingegen von der Zeit Alexanders des Großen an gibt diese Chronik R. Josés selbständige, ganz zuverlässige, leider nur zu kurze Nachrichten67, von denen einige untergegangen zu sein scheinen. – Von den übrigen Jüngern R. Akibas ist wenig Bemerkenswertes bekannt. Außer diesem galiläischen Lehrkreise bestand noch ein anderer im äußersten Süden Judäas (Darom), welcher R. Ismaels Lehrweise fortsetzte, aber vereinzelt und ohne Zusammenhang mit jenem war. Nur zwei Glieder desselben sind bekannt geworden, R. Josia und R. Jonathan.68

Eine eigentümliche Erscheinung bot R. Nathan, ein Babylonier, Sohn des Exilsfürsten, dar. Es ist weder bekannt, wo er seine halachische Bildung erworben, ob in Judäa oder im Heimatlande, noch was ihn veranlaßt hat, nach Judäa überzusiedeln und auf die günstigere Stellung in seinem Geburtslande zu verzichten. R. Nathans starke Seite war die Kenntnis des jüdischen Rechts, und vielleicht aus diesem Grunde oder weil er aus dem fürstlichen Hause stammte, übertrug man ihm im Synhedrion zu Uscha die Würde des Stellvertreters. Auch er hatte eine eigene Halachasammlung, welche unter der Benennung Mischna oder Tosifta des R. Nathan bekannt war.69 – Im ganzen war das dritte Tannaitengeschlecht arm im Verhältnisse zu den vorangegangenen; der Bar-Kochbasche Krieg und die hadrianische Verfolgung hatten die gesetzeskundige Jugend hinweggerafft. – Nur dem Namen nach bekannt sind R. Chanina ben Chachinaï, welcher, um R. Akibas lehrreichen Umgang zu genießen, so lange von seiner Familie entfernt war, daß er bei seiner Heimkehr seine eigene Tochter nicht mehr erkannte; ferner R. Elieser ben Jakob, welcher im Besitze von Traditionen über Bau und innere Einrichtung des Tempels war70, und ebenfalls eine eigene kurzgefaßte Mischna angelegt hat; endlich R. Eleaser, ein Sohn des Galiläers R. José, von dem weiter nichts bekannt ist, als daß er zweiunddreißig Deutungsregeln zum Verständnis der Bibel aufgestellt hat.71 [183] Auswärtige Gesetzeslehrer in dieser Zeit waren R. Juda ben Bathyra in Nisibis, welcher die Flüchtlinge aus Judäa beherbergt zu haben scheint, ferner R. Chanina, Neffe R. Josuas in Nahar-Pakod, den sein Oheim nach Babylonien sandte, um ihn dem Umgange mit Judenchristen zu entziehen, endlich R. Mathia ben Charasch in Rom72, welcher zuerst die Kenntnis des jüdischen Gesetzes von Asien nach Europa verpflanzte.


Fußnoten

1 [Als offizielle Bezeichnung der Provinz kommt der Name Judäa nicht mehr vor; dafür tritt fortan der alte herodotische Name das Syrien der Philistäer oder Syria Palaestina. S. Mommsen, Römische Gesch. V, p. 546].


2 Jerus. Jebamot VIII, p. 9 d. Kiduschin IV, 65 d.


3 S. Note 19.


4 Samaritanisches Buch Josua, c. 48, und an vielen Stellen der Midraschim.


5 Rosch ha-Schanah 19 a. Megillat Taanit, c. 12.


6 Siehe Note 17.


7 Rosch ha-Schanah und Megillat Taanit das.


8 Modestinus de sicariis Digesta 48, 8, 11. Circumcidere Judeis filios suos tantum rescripto divi Pii permittitur: in non ejusdem religionis qui hoc fecerit, castrantis poena irrogatur.


9 Note 17.


10 [Die Übersetzung zweifelhaft].


11 Jerus. Chagiga III, p. 78 d. Babli Synhedrin 20 a. Genesis Rabba, c. 61].


12 Erschöpfend ist dieser Punkt behandelt in Frankel, Darke ha-Mischna, p. 149 fg.


13 Midrasch Rabba Canticum, p. 15 b. Berachot, p. 63 b. [Vergl. die Anm. des Verf.].


14 S. Note 18.


15 Jerus. Baba Batra Ende.


16 Ketubbot 66 b. Baba Mezia 92 a. Vergl. über ihn den eingehenden Artikel in Frankel, Darke ha-Mischna, p. 178 fg.


17 Ketubbot 99 b.


18 Abot I, 18.


19 Siehe Note 19.


20 Gittin 57 b. Tacitus historiae I, 2; II, 8.


21 Jerus. Kilaim IX, p. 32 c. Babli Jebamot 121 a. [Vergl. Weiß, a.a.O., S. 147, A. 1.


22 Midrasch Kohelet zu c. 2, V. 18. Erubin 13 b. Tosifta Megilla c. 2. Kidduschin Ende.


23 M. Kohelet das.


24 Tosifta Taharot, c. 1.


25 Synhedrin 14 a. Jerus. das. I, p. 19 a.


26 Abot IV, 27.


27 S. Note 19.


28 Synhedrin 38 b f. Sota 49 a.


29 Aboda Sara 18 b. Midrasch Kohelet zu c. 8, V. 11.


30 Midrasch zu den Sprüchen, Ende.


31 Abot IV, 12.


32 Jerus. Sota I, p. 16 d.


33 Jerus. Berachot II, p. 5 b.


34 Das. Nedarim IV, p. 41 b.


35 Chagiga 15 a. Jerus. das. II, 1. Midrasch Ruth zu c. 3, 13. Vergl. hierzu Sachs, »Stimmen vom Jordan und Euphrat«, S. 155.


36 Note 19.


37 Sifra, Abschnitt Achare. Aboda Sara 3 a und an mehreren Parallelstellen.


38 Jer. Sabbat I, p. 3 c. Per. 13, 13. [Hier R. Jirmjah].


39 Abot VI, 1.

40 S. Note 19.


41 S. diese Note.


42 Kidduschin 52 b. Jerus. das. II, p. 63 a.


43 Vergl. Frankel, a.a.O., p. 155 fg.


44 Sabbat 134 a. Jerus. Berachot I, p. 3 a.


45 [Es ist bereits oben bemerkt, wie zweifelhaft diese ganze Annahme ist].


46 Synhedrin 86 a und an vielen Stellen.


47 Das. 38 b.


48 J. Sota, p. 16 d. Chagiga, p. 77 b.B. Nasir 56 b. Tosifta Nasir, c. 5, 1. Oholot, c. 4, 14, s. Note 19.


49 Eusebius h. eccl. VI, 17; demonstratio evangel. VII; Augustinus in Faustam 19.


50 Pesachim 112 a.


51 Josephus, Altertümer XVIII, 2, 3.


52 Siehe Note 20.


53 Siehe diese Note.


54 [Ist kein Gegensatz, R. S. deutet wie R. Akiba, wenn er auch zuweilen aus der vernunftgemäßen Motivierung Folgerungen zieht].

55 [Letzteres kein passendes Beispiel].


56 Mechilta edit. Amsterdam. Par. Beschalach, 20 a, 32 a. [Folgerung nicht klar].


57 Berachot 35 b.


58 Sabbat 11 a.


59 Siehe Note 20.


60 Gittin 66 a. [Name zweifelhaft].


61 Siehe Jer. Berachot I, 3 b und Parallelstellen. [Der hier angenommene Zusammenhang von Talmud und R. Akiba beruht auf der oben bereits angefochtenen Auffassung des Verf. vom Begriffe Talmud].


62 Nedarim 49 b.


63 Kidduschin 29 a.


64 [Es könnte als Eigentümlichkeit vielleicht hervorgehoben werden, daß R. J. sich häufig R. Elieser anschließt. Tosifta Sebach. II, 17; Menachot 18 a; Jer. Kilajim 32 d und die bekannte Ansicht R. Is. in bezug auf ןירישכמ, Beza 28 b. R. J. will auch häufig die Schrift wörtlich verstanden wissen, nicht bloß, wo er ausdrücklich bemerkt, םבתככ םירבד, sondern auch an anderen, vergl. Frankel, Hodegetica, p. 159, und Weiß, Gesch. d. Trad. II, wozu noch hinzuzufügen wäre, Negaim X, 2. Auch R. E. nimmt den Schriftvers häufig buchstäblich, am auffälligsten Baba K. 84 a, vergl. Mech. Mischpatim 8, wo es nach R. E. anstatt קחצי 'ר heißen soll, und das zweite Mal anstatt ןומ - משממ gelesen werden muß. Ob in diesem Punkte eine Beeinflussung anzunehmen ist, ist zweifelhaft, da eine Konsequenz überhaupt sich nicht nachweisen läßt. Daß unser Sifra R. J. zugeschrieben wird, ist bekannt].


65 Sabbat 49 b.


66 Erubin 51 a und an mehreren Stellen. [Die hergebrachte Erklärung gibt keinen passenden Sinn. Der Zusammenhang erfordert wie Raschi Gittin 67 a etwa [ותרבסו ומעט.


67 Siehe Note 14.


68 Vergl. die eingehende Untersuchung darüber Frankel, a.a.O., p. 146 fg.


69 S. Frankel das. p. 188.


70 [Gilt vom älteren R. E. ben Jakob].


71 Zuerst zitiert von Ibn-Ganach Rikmah, dann in Sefer Keritot des Simson von Chinon und daraus übergegangen in die Talmudausgabe Berachot unter dem Namen תודמ ב"ל.


72 [Mathia ben Charasch hat um diese Zeit noch gelebt, da uns von einer Begegnung desselben mit R. Simon ben Jochai zu Rom berichtet wird (s. Joma 53 b). Über des letzteren Anwesenheit zu Rom s. weiter p. 191 ff.; doch gehört die Blüte des Mathia einer ältern Zeit an, da er bereits zur Zeit Domitians oder Nervas eine Diskussion mit einem der bekannten vier Gelehrten zu Rom hatte. S. b. Joma 86 a; jerusch. Synhedrin X, 1, p. 27 c. M. b. Ch. muß also ein hohes Alter erreicht haben].



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1908, Band 4, S. 185.
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