5. Kapitel. Das erste gaonäische Jahrhundert. 640 (658) – 760.

[120] Die Eroberungen des Islam; Jerusalem. Omars Unduldsamkeit; der Omarbund. Jüdisches Urteil über die Herrschaft des Islam. Glückliche Lage der babylonischen Juden. Der Exilsfürst Bostanaï und die persische Königstochter Dara. Das Schulhaupt R. Isaak und der Kalif Ali; die Gaonwürde. Reform des Ehescheidungsgesetzes. Das Exilarchat und Gaonat. Huldigungsfeierlichkeiten für den Exilarchen; die Hochschulen und ihre Kollegien. Die Gemeindeverfassung. Der Bann. Der einigende Verband der zerstreuten Juden. Gedrückte Lage der westgotisch-spanischen Juden. Die Konzilien und Gesetze. Der Erzbischof Julian von Toledo und die Juden. Verschwörungsversuch; die Juden zur Leibeigenschaft verurteilt, erlangen durch den Sieg des Islam Freiheit und angesehene Stellung.


Kaum ein Jahrzehnt nach Mohammeds Tode gehörten die schönsten Länder im Norden Arabiens und im Nordwesten Afrikas den Söhnen der Wüste, welche mit dem Schwerte in der einen, mit dem Koran in der andern Hand über die Grenzen der Halbinsel hinausgestürmt waren mit dem Rufe: »Es ist kein Gott als Allah und Mohammed sein Prophet!« Obwohl kein hinreißender, überwältigender Held an der Spitze der arabischen Scharen die Siegesbahn beschritt, so siegten sie doch mit noch viel größerer Schnelligkeit als die Heeressäulen des mazedonischen Alexander. Das altersschwache, zersetzte Perserreich erlag den ersten Stößen, und die byzantinischen Provinzen Palästina, Syrien und Ägypten, deren Bevölkerung nur geringe Anhänglichkeit an den von Intrigen lebenden Hof von Konstantinopel empfand, wehrten sich nicht einmal gegen die Araber. Medina, eine Oase in der großen Wüste, ein den Völkern unbekannter Flecken, wurde, wie einst Rom, die [120] Gesetzgeberin für Millionen. Den eroberten Völkerschaften verschiedener Zunge blieb keine andere Wahl, als entweder Mohammed als Propheten anzuerkennen und sich dem Islam zu ergeben, oder Tribut zu zahlen. Palästina ging kaum ein Jahrzehnt, seitdem es Kaiser Heraklius den Persern entrissen hatte, dem byzantinischen Reiche wieder verloren. Juden und Samaritaner waren darin einig, die Araber bei der Eroberung des Landes zu unterstützen, um von dem schweren Joche des tückischen Byzanz befreit zu sein. Ein Jude spielte das starkbefestigte Cäsarea, die politische Hauptstadt des Landes, das 700 000 streitbare Männer gehabt haben soll, und darunter 200 000 Juden, den Muselmännern in die Hand. Er zeigte ihnen einen unterirdischen Gang, der die Belagerer ins Innere der Stadt führte.1 Auch die heilige Stadt unterlag nach einer kurzen Belagerung den mohammedanischen Waffen. Der zweite Nachfolger Mohammeds, der Kalife Omar, nahm in eigener Person Besitz von Jerusalem (um 636)2 und legte den Grundstein zur Moschee des Felsens (as Sukkara), welche allen Muselmännern ein hochverehrtes Heiligtum geworden ist. Den Namen hat diese Moschee von einem vierzig Fuß langen und vier Fuß hohen unregelmäßigen Felsstück in der Mitte der Moschee, welches an einer Stelle ein Loch hat.

Omar wollte nämlich das mohammedanische Heiligtum auf demselben Platz erbauen, auf welchem einst der Tempel gestanden hatte und verlangte von dem damaligen Bischof von Jerusalem, Sophronius, ihm den Platz zu zeigen. Nach einigen Ausflüchten wies dieser auf ein durchlöchertes Felsstück, auf welchem die Juden am Fasttage zur Erinnerung an den Untergang Jerusalems zu trauern pflegten und das die Christen aus liebevoller Pietät mit allerlei Unrat beworfen hatten. Omar, im Glauben, daß dieser Fleck der Mittelpunkt des ehemaligen Heiligtums gewesen sei, säuberte selbst das Felsstück und legte den Grundstein zur Moschee um dasselbe: »Dieser Stein soll ein Gotteshaus werden.« Es ist aber nur ein Trümmerstück von irgendeinem zerstörten Gebäude im ehemaligen Jerusalem. Der Bischof hat vielleicht selbst geglaubt, daß der Stein, an dem die Juden Klagelieder wimmerten, den Tempelplatz [121] bezeichne, oder hat den Kalifen täuschen und einen beschmutzten Platz für das mohammedanische Heiligtum anweisen wollen. Er hat aber damit eine arge Täuschung veranlaßt. Denn die mohammedanischen Gläubigen verehren diesen Felsen bis auf den heutigen Tag als allerheiligst, als die Pforte zum Himmel, wie sie den schwarzen Stein in der Kaaba in Mekka verehren, in dem sie die Fußstapfen des Erzvaters Abraham erblicken. Bedeutungslosen Trümmerstätten, vom Bau des Hauses Israel losgelöst, zollten die Mohammedaner wie die Christen weihevolle Verehrung, die Eigner aber, denen sie diesen Abhub verdankten, ächteten sie. Der Bischof Sophronius, welcher Omar die Schlüssel von Jerusalem überreicht hatte, unbelehrt von dem Wechsel der Geschicke, den er selbst erfahren (o. S. 28), soll sich vom Kalifen in der Kapitulation bedungen haben, daß es den Juden verwehrt bleiben sollte, in der heiligen Stadt zu wohnen. Ein eigenes Geschick! Jerusalem wurde zwar auch den Muselmännern eine Stätte der Verehrung und der Wallfahrt und von ihnen die Heilige (Alkuds) genannt, aber ihren Söhnen sollte sie unzugänglich bleiben.3 Auch aus Tiberias soll Omar die Juden samt den Christen vertrieben und hiermit der Lehrtätigkeit der dortigen Schule ein Ende gemacht haben.4 Doch erhielten sie unter den nachfolgenden Kalifen wieder die Erlaubnis, sich da abermals anzusiedeln.5

Der junge Islam war also nicht weniger unduldsam als das Christentum. Wie Omar die Juden aus Chaibar und die Christen aus Naǵaran ausgewiesen hat, so erteilte er den auf Eroberung ausgesandten Feldherrn Verhaltungsregeln gegen Juden und Christen. Diese Regeln führen den Namen »der Omarbund«, weil sie von diesem Kalifen stammen, und enthalten mancherlei Beschränkung gegen die beiden »Völker der Schrift« (Juden und Christen). Sie dürfen keine neuen Gotteshäuser bauen, noch baufällige wieder herstellen, und sollen in den Synagogen und Kirchen nur halblaut singen und still für die Verstorbenen beten. Sie dürfen ihre Mitglieder nicht hindern, den Islam anzunehmen und sollen den Muselmännern [122] mit Achtung begegnen. Sie sollen ferner kein Amt bekleiden und über Mohammedaner nicht Recht sprechen. Sie dürfen nicht auf Rossen reiten und sollen eine eigene Tracht anlegen, um auf den ersten Blick von den Moslemin unterschieden werden zu können.6 Juden und Christen dürfen sich auch keines Siegelringes bedienen, welcher als ein besonderes Ehrenzeichen galt. Während die Mohammedaner steuerfrei waren und höchstens nur eine geringe Abgabe für die Armen zu leisten hatten, mußten die Juden und Christen Kopfsteuer (G'esiah') und Grundsteuer (Charaǵ) zahlen. Trotzdem fühlten sich die Juden in dem neuentstandenen islamitischen Reiche freier, als in den christlichen Ländern. Die beschränkenden Omargesetze kamen unter Omar selbst nicht zur Ausführung. Dann setzten selbst die fanatischen Muselmänner die Juden nur als Religionsbekenner zurück, verachteten sie aber nicht als Menschen und Bürger, erwiesen vielmehr verdienstvollen Juden hohe Achtung. Die ersten Mohammedaner hatten noch mit Juden als ihresgleichen verkehrt, achteten sie als Freunde und Bundesgenossen und hatten selbst als Feinde ein Interesse an ihnen. Die asiatischen und ägyptischen Juden begrüßten daher die Mohammedaner als ihre Befreier vom Joche der Christen. Eine mystische Apokalypse aus der ersten Zeit des Islam spricht die Freude über den Sieg des Islam deutlich aus. Sie legt die Gedanken der Juden dem Engel Metatoron in den Mund. Simeon ben Jochaï, der als Mann der Geheimnisse betrachtet wurde, wird das Entstehen des Islam im voraus verkündet, und er klagt darüber im Gebet: »Haben wir nicht genug an dem Reiche des boshaften Edom (römisch-christliches Reich), daß noch das Reich Ismaels sich erhebt?« Darauf erwidert ihm Metatoron: »Fürchte dich nicht, Menschensohn! Gott stellt nur das ismaelitische Reich auf, um euch von dem boshaften Edom zu befreien. Er stellt ihnen einen Propheten auf, wird ihnen Länder unterwerfen, großer Haß wird zwischen ihnen und den Söhnen Esaus (Christen) sein.«7 Das waren die Gefühle der Juden bei den Eroberungen der Mohammedaner.

Ein großes Maß von Freiheit erlangten die Juden in dem ehemals babylonischen Landstriche (von den Arabern Irak genannt) [123] durch die Siege der Mohammedaner. Bei ihren Kriegszügen gegen die letzten persischen Könige hatten ihnen die Juden und die nestorianischen Christen vielfachen Vorschub geleistet, weil sie von den letzten sassanidischen Fürsten Druck und Verfolgung erlitten hatten. Die Juden und die chaldäischen Christen bildeten den Kern der Bevölkerung an dem unteren Euphrat und Tigris, und ihre Hilfe muß den Arabern so willkommen gewesen sein, daß selbst der fanatische Kalife Omar ihnen Belohnungen und Privilegien erteilte. Das Oberhaupt der chaldäischen Kirche mit dem Titel Patriarch oder Katholikos, Jesujabu, erhielt von Omar ein Diplom mit gewissen Freiheiten und besonders mit dem Rechtsbefugnis, daß ihm sämtliche christliche Gemeinden in Irak nicht bloß kirchlich, sondern auch politisch zu gehorchen haben. Der nestorianische Katholikos übte die Gerichtsbarkeit über sämtliche Christen seiner Diözese und zog von ihnen die Abgaben ein, die sie an das islamitische Staatsoberhaupt zu leisten hatten. Ganz dieselbe Stellung erhielt sicherlich infolge geleisteter Dienste ein Abkömmling der Exilsfürsten vom Hause David, mit Namen Bostanaï8, den die mohammedanischen Feldherren als Oberhaupt der Juden anerkannten. Omar zeichnete Bostanaï so sehr aus, daß er ihm eine Tochter des persischen Königs Chosrau, mit Namen Dara9, welche mit ihren Schwestern in Gefangenschaft geraten war, zur Frau gab10 (um 642). Eigentümliche Wendung des Geschickes! Der Enkel eines Geschlechtes, das sich der Abstammung vom Hause Davids rühmte, heiratete eine Fürstin, deren Ahnen ihre Stammtafel bis auf Darius, den Gründer des persischen Königshauses, zurückführten! Bostanaï war demnach der erste Exilarch, der von der mohammedanischen Staatsmacht als Vasall eingesetzt war. Gleich dem nestorianischen Katholikos hatte der Resch-Galuta politische und richterliche Befugnisse, und sämtliche Juden des babylonischen Landstrichs bildeten unter ihm ein eigentümliches Gemeinwesen. Bostanaï erhielt auch ausnahmsweise die Erlaubnis, einen Siegelring (Guschpanka) zu führen, wodurch er den Urkunden und Erlassen einen offiziellen Charakter geben konnte. Das Insiegel trug das Bild einer Fliege, welches auf irgendeine unbekannte geschichtliche Anspielung deutete.

[124] Bostanaï, der Sohn des Exilarchen Chaninaï (o. S. 15), muß übrigens keine unbedeutende Persönlichkeit gewesen sei, da die Sage sich an ihn geheftet und ihn schon vor der Geburt verherrlichen wollte. Sie erzählt: Ein König habe das ganze exilarchatische Geschlecht vom Hause Davids ausrotten lassen. In einem Nachtgesichte sei er aber wegen dieser frevelhaften Tat gewarnt worden. Als er nämlich im Traume sämtliche Bäume eines Lustgartens (Bostan) bis aufs kleinste Reis habe umhauen wollen, sei ihm ein ehrwürdiger Greis erschienen, habe. ihm das Werkzeug der Zerstörung aus der Hand genommen und es ihm an die Stirne mit solcher Heftigkeit geschleudert, daß ihm ein Blutstrom über Gesicht und Bart geflossen sei. Von Schmerz überwältigt und von Ehrfurcht für den Greis ergriffen, habe der König den Greis um Gnade angefleht und ihm gelobt, das zarte Reis, welches das Beil verschont, zu pflegen, damit es zu einem laubreichen Baume emporschieße. Beim Erwachen seien dem Könige die wirren Traumbilder beunruhigend im Gedächtnisse geblieben, und Blutspuren an seinem Lager hätten ihn überzeugt, daß der Traum kein Phantom gewesen, sondern eine ernste Bedeutung habe. Begierig, die Deutung des Traumgesichts zu erfahren, sei er an einen traumkundigen Juden gewiesen worden. Dieser, ein alter Mann, dessen Tochter mit einem Gliede des exilarchatischen Hauses verheiratet war, habe den Traum auf die Verfolgung des Exilarchenhauses und auf die Frucht bezogen, welche noch im Schoße seiner Tochter schlummerte. Der König, von der Richtigkeit der Deutung überzeugt, habe befohlen, die Witwe, welche vermutungsweise den letzten Stammhalter des Exilarchenhauses im Schoße trüge, mit aller Sorgfalt zu umgeben. Sie habe dann richtig einen Knaben geboren, und dieser habe von dem Umstande des Lustgartens (Bostan) den Namen Bostanaï erhalten. Für die Erhaltung des jungen Bostanaï hätten die Herzen aller Juden nah und fern geschlagen und ihre Hoffnung auf ihn gesetzt, und er habe den Erwartungen entsprochen. Denn er habe sich durch Gelehrsamkeit und Verstandestiefe ausgezeichnet und sich durch taktvolles Benehmen einer hohen Stellung würdig gezeigt. Als der König einst den herangewachsenen Jüngling zu sehen gewünscht, habe er Weisheit und Anstand bekundet. Denn, obwohl von einer Fliege so heftig gestochen, daß ihm das Blut heruntertroff, habe er aus tiefer Ehrfurcht vor dem Könige keine Bewegung gemacht, die lästige Blutsaugerin zu verscheuchen. Der König habe ihn dafür [125] sehr gelobt, ihn mit Geschenken überhäuft, ihn zum Exilarchen eingesetzt und ihm die Befugnis erteilt, Richter und Schulhäupter zu ernennen. Zum Andenken an die Fliege, die ihm so nützlich gewesen, habe Bostanaï ihr Bild als Wappenzeichen für das Exilarchat angenommen. Die arabischen Kalifen hätten Bostanaï in dieser Würde bestätigt, und der vierte Kalife, dem er einst mit den heiligen Schriften entgegengekommen war, habe, als erfuhr, daß er im Alter von fünfunddreißig Jahren noch ledig sei, ihm die schöne Königstochter zur Frau gegeben.11 Um glaubwürdig zu erscheinen, hat die Sage einige geschichtliche Züge an ihrem Bilde angebracht.

Das jüdisch-babylonische Gemeinwesen, welches durch Bostanaï wieder eine Bedeutung erlangte, erhielt erst seine Befestigung und Abrundung unter dem vierten Kalifen Ali, Mohammeds Gefährten und Schwiegersohn, dem Helden von Chaibar. Omar war durch einen Meuchelmörder gefallen (644), sein Nachfolger Othman war durch einen weitverzweigten Aufstand umgekommen (655), und Ali wurde von den Verschworenen zum Kalifen ausgerufen, hatte aber vielfache und erbitterte Gegner zu bekämpfen. Das islamitische Reich war in zwei Lager gespalten; ein Teil war für Ali, der seine Residenz in der neuerbauten Stadt Kufa in Irak errichtet hatte, und ein anderer für Moawija, einen Verwandten des ermordeten Kalifen Othman. Die babylonischen Juden und die nestorianischen Christen entschieden sich für Ali und leisteten ihm Vorschub. Maremes, der Alis Feldherren bei der Belagerung von Mossul unterstützte, wurde von ihm als Katholikos anerkannt. Ein Jude Abdallah Ibn-Sabâ war ein begeisterter Parteigänger Alis und bewies mit mystischen Gründen, daß ihm allein die Nachfolge im Kalifate gebühre, da auf ihn der Geist von Mohammed ebenso übergegangen sei, wie von Mose auf Josua.12 Bei der Einnahme der Stadt Perôz-Schabur oder Anbar von seiten Alis sollen neunzigtausend Juden zusammengekommen sein, und an ihrer Spitze ein Schulhaupt Mar-Isaak von Sura13, um dem von seinen eigenen Anhängern lau unterstützten Kalifen zu huldigen (um 658). Der [126] unglückliche Ali nahm diese Huldigung hoch auf14 und erteilte sicherlich dem jüdischen Schulhaupte Privilegien, wie dem chaldäischen Katholikos. Wahrscheinlich datiert sich von dieser Zeit und dieser Veranlassung der Brauch her, daß das Schulhaupt von Sura eine gewisse Würde bekleidete und den Titel Gaon15 (Würdenträger) annahm. Mit dem Gaonat waren gewisse Befugnisse verbunden, welche selbst auch der politisch hochgestellte Exilarch nicht anzutasten wagte. Es gestaltete sich dadurch ein eigentümliches Verhältnis zwischen diesen von Hause aus rivalisierenden Ämtern, dem Exilarchat und dem Gaonat, das zu Mißhelligkeiten führte. Mit Bostanaï und Mar-Isaak, den von den Chalifen anerkannten jüdischen Würdenträgern, beginnt daher ein neuer Abschnitt in der jüdischen Geschichte, die gaonäische Epoche.

Ob Bostanaï damals noch am Leben war, als die Juden Babyloniens Ali huldigten, und wie er sich dazu verhielt, ist ungewiß. Es wird weiter nichts von ihm erzählt, als daß er fromme Gesinnungen hatte16 und in Pumbadita begraben war, wo sein Grab noch in spätester Zeit ein Gegenstand der Verehrung war.17 Nach seinem Tode brach eine Spaltung in seinem Hause aus, welche kein günstiges Licht auf seine Söhne wirft. Bostanaï hinterließ nämlich mehrere Söhne von verschiedenen Frauen, von denen einer Sohn der persischen Königstochter Dara war. Dieser mag, weil in seinen Adern königliches Blut floß, des Vaters Liebling gewesen und vielleicht zum Nachfolger in der Exilarchenwürde bestimmt worden sein. Seine Brüder von den jüdischen Frauen waren daher neidisch auf ihn und behandelten ihn als einen Sklaven, d.h. als einen von einer gefangenen Nichtjüdin Geborenen, der allerdings nach talmudischem Rechte als Unfreier galt, sobald er nicht den Beweis liefern konnte, daß seine Mutter oder er selbst förmlich durch eine [127] Urkunde (Emanzipationsakte) in den Stand der Freien erhoben worden war. Eine solche Urkunde fand sich aber nicht vor. Die Brüder gingen daher mit dem Vorhaben um, den Sohn von der Königstochter, ihren eigenen Bruder, als Sklaven zu verkaufen. So empörend auch dieses Verfahren von Brüdern gegen einen so nahen Blutsverwandten war, so wurde es doch von einigen Mitgliedern der wahrscheinlich pumbaditanischen Hochschule teils aus religiöser Skrupulosität und teils aus Liebedienerei gegen Bo stanaïs legitime Söhne gutgeheißen und unterstützt. Andere Gesetzeslehrer behaupteten dagegen, es sei nicht anzunehmen, daß Bostanaï, der ein frommer Mann war, die persische Königstochter geehelicht hat, ohne ihr vorher in bester Form die Freiheit geschenkt und sie zur ebenbürtigen Proselytin erhoben zu haben. Um nun die ehemalige Königstochter und ihren Sohn vor Demütigung zu schützen, beeilte sich ein Oberrichter Chaninaï für sie von seiten des Gerichtshofes eine Freiheitsurkunde auszustellen. Dadurch war zwar das böse Vorhaben der Brüder vereitelt, aber an dem Sohn der ehemaligen Heidin haftete der Flecken der Illegitimität. Seine Nachkommen wurden bis in die späteste Zeit nicht zum Range von Nachkommen des Bostanaïschen Exilarchenhauses zugelassen.18

Der Name von Bostanaïs Sohn, der ihm in der Exilarchenwürde folgte, ist nicht bekannt.19 Es scheint, daß unter den Brüdern Streit darüber ausgebrochen ist, und daß sich einer derselben widerrechtlich die Würde von einem der geldgierigen Statthalter, die in Kufa, in der Nähe Suras, residierten, bestätigen ließ. Auch zwischen den Schulhäuptern und den Nachkommen Bostanaïs herrschte Mißhelligkeit, so daß diese genötigt waren, um ihr Ansehen zu behaupten, willkürliche Eingriffe in die Gewohnheiten der beiden Hochschulen von Sura und Pumbadita zu machen.20 Die Nachfolger Bostanaïs im Exilarchate setzten willkürlich die Präsidenten der Lehrhäuser ab und ernannten ihnen ergebene Personen an deren Stelle. Die religiösen Führer des Volkes hatten daher einen Ingrimm gegen Bostanaïs Nachkommen. Noch in später Zeit mußte sich eine Autorität des Judentums mit den Worten verwahren: »Ich stamme wohl aus dem Exilarchenhause, aber nicht von den Söhnen Bostanaïs,[128] welche hochmütig waren und ungerechten Druck ausübten«.21 Die leidenschaftlichen Streitigkeiten um das Kalifat zwischen dem Hause Alis und den Omejaden wiederholten sich im kleinen in dem jüdischen Babylonien. Das halbe Jahrhundert von Bostanaï und der Entstehung des Gaonats bis zum Exilarchat Chasdaïs (um 670 bis 730) ist daher sehr dunkel. Von den fungierenden Gaonen und Schulhäuptern innerhalb dieser Zeit sind ebenfalls nur wenige bekannt und ohne chronologische Reihenfolge. Nach Mar-Isaak, wahrscheinlich dem ersten Gaon der suranischen Hochschule, fungierte R' Hunaï gleichzeitig mit Mar-Râba in Pumbadita (um 670-80).22 Diese beiden Schulhäupter erließen eine wichtige Verordnung in betreff der Ehescheidung, wodurch ein talmudisches Gesetz außer Kraft gesetzt wurde. Nach talmudischen Grundsätzen kann nämlich die Ehefrau nur in seltenen Fällen auf Scheidung antragen, und zwar, wenn der Gatte an einer ekeligen Krankheit leidet oder eine widrige Hantierung treibt. Selbst wenn die Frau einen unüberwindlichen Widerwillen gegen den Ehegatten empfindet, soll sie von Gerichtswegen gezwungen werden, bei ihm zu bleiben und ihre Pflichten zu erfüllen, und sie wird mit Verlust der Morgengabe und selbst ihrer Mitgift bedroht, falls sie auf Scheidung besteht. In der saburäischen Zeit hatte man diese Härte ein wenig gemildert, daß, wenn die Frau ihren Widerwillen gegen den Ehegatten nach Verlauf eines Jahres nicht aufgibt, das Gericht wohl auf die Ehescheidung eingeht, und den Gatten dazu zwingt, die Frau aber dadurch Einbuße an ihrem Vermögen erleiden soll. Dadurch wurde aber die Milde trügerisch. Durch die Herrschaft des Islam änderte sich das Sachverhältnis. Da der Koran die Stellung der Frauen ein wenig gehoben hatte und der Ehegattin gestattet, auf Scheidung anzutragen, wandten sich unzufriedene Ehefrauen an das mohammedanische Gericht und erzwangen, ohne Verlust, die Ehescheidung. So sehr hatte in kurzer Zeit die Anschauung des herrschenden Volkes auf die Juden eingewirkt. Infolgedessen führten R' Hunai und Mar-Râba eine vollständige Reform der Ehescheidungsgesetze ein. Sie hoben nämlich das talmudische Gesetz vollständig auf und gestatteten der Ehefrau auf Ehescheidung anzutragen, ohne daß die [129] Frau dadurch irgendeinen Verlust an dem ihr Zukommenden zu erleiden haben sollte.23 Es trat hier durch ein Gleichheitsverhältnis zwischen Ehemann und Ehefrau gesetzlich ein.

Auf diese beiden Schulhäupter folgten in Sura Mar-Scheschna ben Tachlifa, der offiziell Mascherschaja zeichnete, und in Pumbadita Mar-Bußaï oder Bostanaï (um 680-689), von denen nichts weiter bekannt ist, als daß namentlich an Scheschna viele gutachtliche Anfragen von auswärtigen Gemeinden gerichtet wurden.24 Die Anfragen sind so einfach, daß die gaonäischen Gutachten weiter nichts als die talmudische Entscheidung als Antwort anzuführen brauchten. Diese Tatsache beweist, daß der Talmud im siebenten Jahrhundert noch wenig bekannt war und wenig studiert wurde. Mar-Scheschnas gutachtliche Sprache ist noch in talmudischem Idiom gehalten.25 Sein Nachfolger im suranischen Gaonat war Mar-Chaninaï aus Nehar-Pakor (689-697) und sein Kollege in Pumbadita Hunaï Mari ben Joseph (689 bis um 700), von denen gar nichts bekannt geworden. Ebensowenig von ihren Nachfolgern Nahilaï Halevi aus Nares (697-715), R' Chija ans Mesene und Mar-Rabjah nacheinander in Pumbadita (um 700-719).26 Während dieser Zeit fungierte der Exilarch Chasdaï, sicherlich ein Enkel oder Urenkel Bostanaïs, von dem nichts mehr bekannt ist, als daß er zwei Söhne hatte, die zum ersten Male biblische Namen von königlichem Klange führten. Der eine hieß Salomo und der andere David27, der Vater des Stifters der Karäersekte. Der Exilarch Chasdaï scheint mit den beiden Schulhäuptern in gutem Einvernehmen gestanden zu haben, weil die geschichtlichen Erinnerungen [130] über die Nachfolge aus dieser Zeit weniger verworren sind; in dieser Zeit mag sich daher das gegenseitige Verhältnis der drei Spitzen des jüdisch-babylonischen Gemeinwesens ausgebildet haben (Anfang des achten Jahrhunderts).

Dieses Gemeinwesen, das sich nach außen als eine Art Staat ausnahm, erhielt eine eigene Gliederung. Während das nestorianische Patriarchat, welches ebenfalls religiöse und politische Interessen zu vertreten hatte, eine einzige Spitze, den Katholikos, hatte, dem die übrigen Bischöfe untergeordnet waren, teilte im jüdischen Babylonien der an der Spitze stehende Exilarch seine Machtbefugnisse über die Gemeinden mit dem Gaonat. Beide bildeten zusammen die Einheit des Gemeinwesens. Der Fürst des Exils (Resch-Galuta) vertrat die politische Seite. Er repräsentierte die babylonische Judenheit gegenüber den Kalifen und den Statthaltern und zog die Steuern von den Gemeinden ein, um sie der Staatskasse abzuliefern. Die Exilarchen machten ein fürstliches Gepränge, trugen Prachtgewänder, fuhren in Staatswagen und hatten Vorreiter und eine Art Leibwache und große, überhaupt fürstliche Huldigung.28 Die religiöse Einheit des Judentums dagegen war in dem zweigestaltigen Gaonat dargestellt. Es legte den Talmud aus, um ihn aufs Leben anzuwenden, erließ neue Gesetze und Bestimmungen, sorgte für deren Erfüllung und verhängte Strafe über die Übertreter. Die richterliche Gewalt teilte der Exilarch mit dem Gaon von Sura und dem Schulhaupte von Pumbadita. – Es ist eine eigentümliche Erscheinung, daß damals fast sämtliche Religionsbekenntnisse einen politischen Halt suchten und das Geistliche mit dem Weltlichen zu vereinen strebten. Das römisch-katholische Christentum, oder die lateinische Kirche, suchte in Italien einen politischen Schwerpunkt. Das Kalifat, ursprünglich ein geistliches Amt, wollte, als es politische Gewalt angenommen hatte, das Imamat oder die geistliche Autorität nicht fahren lassen. Das chaldäische Patriarchat, oder die morgenländische Kirche, und das Judentum mochten nicht ohne politische Gewalt bleiben und suchten sie, wenn auch in beschränktem Maße, mit Unterordnung unter das Kalifat, mit der geistlichen zu verbinden.

Das Verhältnis des Exilarchen zu den Schulhäuptern29 gestaltete [131] sich derart, daß dem ersten das Ernennungsrecht derselben zustand, doch wohl nicht ohne Zustimmung des akademischen Kollegiums. Das Schulhaupt des suranischen Lehrhauses war aber allein berechtigt, den Titel Gaon zu führen neben dem alten Titel Resch-Metibta, der Präsident der pumbaditanischen Hochschule dagegen hatte offiziell jenen Titel nicht. Überhaupt genoß der Gaon von Sura mit der Hochschule eine durchgängige Bevorzugung vor seinem pumbaditanischen Kollegen teils durch die Erinnerungen an deren große Gründer Rab und R' Aschi, und teils durch deren Nähe zu Kufa, der Hauptstadt von Irak und dem islamitischen Osten. Das Schulhaupt von Sura saß bei feierlichen Gelegenheiten zur rechten Seite des Exilarchen, hatte überall den Vortritt, erhielt von gewissen Einkünften zwei Drittel für sein Lehrhaus und vertrat den Exilarchen, wenn die Würde erledigt war. Eine Zeitlang wurde auch zum Präsidium des pumbaditanischen Lehrhauses nur ein Mitglied des suranischen Kollegiums ernannt, so daß diese Hochschule sich nicht aus sich selbst ergänzen durfte. Es war dieselbe Abstufung in der Hierarchie, wie in der nestorianischen Kirche, daß der Bischof von Kaskar zwar unter dem Katholikos stand, aber den Vorrang vor den übrigen Bischöfen des Landes hatte.

Da der Exilarch durch das Privilegium der ersten Kalifen fürstliches Ansehen genoß, so wurde er auch mit einer gewissen Feierlichkeit und mit Pomp in seine Würde eingesetzt. Obwohl das Amt erblich im Hause Bostanaïs war, so gehörte doch zur Ernennung eines neuen Exilarchen die Zustimmung der beiden Hochschulen, und es bildete sich allmählich ein Zeremoniell für die Huldigung aus.30 Die Würdenträger der beiden Hochschulen samt ihren Kollegen und die angesehensten Männer des Landes begaben sich zum Aufenthaltsorte des designierten Exilarchen, der vermutlich eine Zeitlang in Sura wohnte. In einem großen und ausgeschmückten Raume waren Ehrensitze für ihn und die beiden Vertreter der Hochschulen vorbereitet. Der Gaon von Sura hielt eine Anrede an den künftigen Fürsten des Exils, machte ihn auf die Pflichten seines hohen Amtes aufmerksam, warnte ihn, sich nicht über seine Brüder in Hochmut zu erheben. An einem Donnerstag fand stets die eigentliche Huldigung statt, die in der Synagoge vor sich ging. Sie bestand [132] darin, daß die beiden Würdenträger ihm die Hand aufs Haupt legten und unter Trompetenklang riefen: »Es lebe unser Herr, der Fürst der und der, der Fürst der Gefangenschaft!« Das Volk, das bei dieser Gelegenheit zahlreich herbeizuströmen pflegte, stimmte jubelnd ein. Alle Anwesenden gaben darauf dem neuernannten Exilarchen das Ehrengeleite von der Synagoge in sein Haus, und von allen Seitenflossen ihm Huldigungsgeschenke zu.

Am darauffolgenden Sabaat war feierlicher Gottesdienst für den neuen Fürsten. Eine turm- säulenartige Emporbühne wurde eigens für ihn in der Synagoge eingerichtet und mit kostbaren Stoffen ausgeschmückt, damit ihm, gleich den Königen aus dem Hause Davids ehemals im Tempel die Auszeichnung erwiesen werde, auf einem erhöhten und von dem Volke getrennten Sitz zu erscheinen. Unter einem zahlreichen und ehrenvollen Gefolge wurde er zum Gottesdienste geleitet, wo der Vorbeter abwechselnd mit einem volltönenden Chor die Gebete vortrug. Auf die Tribüne geführt, näherte sich dem Exilarchen das Oberhaupt des suranischen Gaonats, beugte das Knie vor ihm und setzte sich zu seiner Rechten. Dasselbe tat sein Kollege von Pumbadita und nahm darauf den linken Sitz ein. Bei dem Vorlesen aus dem Gesetze (Pentateuch) brachte man die Thorarolle zu dem Exilsfürsten, was als ein besonderes königliches Vorrecht angesehen wurde. Auch räumte man ihm dabei den sonst nur den Abkömmlingen aus aharonidischem Hause gebührenden Vorrang ein, die Reihe der Vorlesungen aus dem Gesetze zu eröffnen. Ehrenhalber diente ihm der Präsident der suranischen Hochschule als Dolmetsch (Meturgeman) für den gelesenen Abschnitt. Nach dem Vorlesen aus der Gesetzesrolle pflegte der Exilsfürst einen halachischen und hagadischen Vortrag zu halten. Doch durfte der Exilarch, wenn er nicht gelehrt war, diese Funktion dem Gaon von Sura übertragen. In dem Schlußgebete für die Verherrlichung des Gottesnamens (Kadisch, Gloria) wurde der Name des Exilarchen erwähnt: »Dies möge eintreffen beim Leben des Fürsten.« Darauf folgte ein besonderer Segen für ihn, die Häupter der Hochschule und deren Glieder (Jekum Purkan). Die Namen der Länder, Städte und Personen aus nah und fern, welche durch Spenden ihre Teilnahme an die Hochschulen bekundeten, wurden ehrenvoll erwähnt. Eine feierliche Prozession aus der Synagoge in das Haus oder den Palast des Exilsfürsten und ein glänzendes Gastmahl für die Würdenträger, die hervorragenden Personen, wozu auch Staatsbeamte zugezogen [133] zu werden pflegten, bildeten den Schluß dieses eigentümlichen Huldigungsaktes für den Exilarchen.

Einmal im Jahre, in der dritten Woche nach dem Hüttenfeste, fand eine Art Cour beim Exilarchen statt. Die Schulhäupter mit ihren Kollegien, die Gemeindevertreter und sonst noch viel Volkes fand sich bei ihm in Sura ein, wahrscheinlich mit Huldigungsgeschenken. Am Sabbat fand dann dasselbe Zeremoniell statt, wie bei der Ernennung. Auch Vorträge wurden in der Courwoche gehalten, und diese Cour hieß die große Versammlung (Kallah-Rabati), oder die Exilarchenfahrten (Rigle di Resch Galuta).31 Der Exilsfürst bezog seine Einkünfte für sein Haus und zur Behauptung seiner Würde teils von gewissen Landstrichen und Städten und teils von außerordentlichen Einnahmen. Die Distrikte Naharowan (östlich von Tigris), Farsistan, Holwan, so weit der Gerichtsbezirk des Exilsfürsten reichte, brachten ihm noch in den schlimmsten Zeiten des Verfalls siebenhundert Golddenare (ungefähr 700 Dukaten) ein32, um wieviel mehr erst in der Zeit des Glanzes und der Machthöhe! Der Exilsfürst hatte aber auch das Recht, den Gemeinden seines Gerichtssprengels eine Zwangssteuer aufzulegen33, und die Beamten des Kalifats unterstützten ihn darin, weil sie selbst ihren Vorteil dabei fanden.

Den zweiten Rang in dem jüdisch-babylonischen Gemeinwesen oder kleinen Vasallenstaate nahm der Präsident der Hochschule von Sura ein, der, wie schon erwähnt, allein offiziell den Titel Gaon führte und bei allen Gelegenheiten den Vortritt und den Vorrang vor seinem Kollegen von Pumbadita hatte, selbst wenn jener ein Jüngling und dieser ein Greis war.34 Indessen hatte auch die pumbaditanische Hochschule in bezug auf innere Verwaltung und Geschäfte vollständige Gleichheit und Unabhängigkeit, wenn nicht der eine oder der andere Exilarch nach orientalischem Regimente widerrechtliche Eingriffe machte. – Die Präsidenten der beiden Lehrhäuser waren von einem Kollegium umgeben, welches eine Rangstufe höherer und niederer Mitglieder bildete. Dem Präsidenten zunächst stand ein Oberrichter (Dajan di Baba, Ab-Bet-Din)35, [134] welcher die richterlichen Funktionen ausübte und in der Regel designierter Nachfolger war. Unter ihm standen sieben Vorsteher der Lehrversammlung (Resché-Kallah) und drei, welche die Titel Genossen oder Gelehrte (Chaberim) führten, die zusammen den engeren Senat gebildet zu haben scheinen (Alufim).36 Nächstdem gab es ein Kollegium37 von 100 Mitgliedern, welches in zwei ungleiche Körperschaften zerfiel, in eine von siebzig Mitgliedern, welche das große Synhedrion repräsentierte, und in eine von dreißig, welche das kleine Synhedrion, bildete. Die siebzig Mitglieder waren ordiniert, also zum Aufsteigen befähigt, und führten den Titel Lehrer. Sie standen unter den sieben Vorstehern der Lehrversammlung, ohne daß das Verhältnis zueinander recht klar wäre. Die Dreißig oder das kleine Synhedrion scheinen nicht vollberechtigt Sitz und Stimme gehabt zu haben, sondern bildeten nur Kandidaten (B'ne-Kijumé).38 Die Mitglieder des Kollegiums vererbten ihre Stellen meistens auf ihre Söhne. Nur das Präsidium war nicht erblich.39

Dieses eigentümlich organisierte und abgestufte Kollegium der [135] beiden Hochschulen verlor aber allmählich den Charakter eines Lehrkörpers und erhielt den eines beratenden und beschließenden Parlaments. Zweimal im Jahre kam das Kollegium in hergebrachter Weise zu gemeinschaftlicher Sitzung (Kallah) zusammen, im März und September (Adar und Elul), und tagte jedesmal einen ganzen Monat (Kal lah-[Versammlungs-] Monat). Während dieser Zeit beschäftigten sich die Mitglieder zwar auch theoretisch mit Erörterung und Erläuterung eines früher schon als Thema aufgegebenen Talmudabschnittes. Aber die Haupttätigkeit der Sitzung war praktischen Zwecken zugewendet. Neue Gesetze und Verordnungen wurden beraten und zum Beschlusse gebracht, und Anfragen, die von auswärtigen Gemeinden während des Semesters eingelaufen waren, wurden besprochen und gutachtlich beantwortet. Diese Veränderung in den Funktionen der Hochschule war durch die veränderten Zeitumstände geboten. In der Amoräerzeit, solange der Talmud noch nicht abgeschlossen, der Lehrstoff der Mischna mit den Zusätzen und Folgerungen noch nicht jedermann zugänglich war, nahm das Schulhaupt auf die Jünger Rücksicht, indem es ihnen die Mischna erläuterte und die daran sich knüpfenden Traditionen einprägte. Sobald aber der Talmud als ein umfassendes Corpus juris abgeschlossen war, konnte man die lebendigen Träger und Ausleger halb und halb entbehren. Eigenes Studium trat an die Stelle lebendiger Mitteilung, und nur dunkle, verwickelte Partien bedurften der Erläuterung von seiten eines Kundigeren. Aber dazu bedurfte es nicht gerade des Schulhauptes, und darin bestand auch nicht seine Überlegenheit. Der Abschluß und die Verbreitung des Talmuds hat daher das Band gelöst, welches früher Meister und Jünger umschlang, solange jener noch Quelle der Überlieferungen war, und diese sich nur auf diesem Wege Kunde verschaffen konnten. Jetzt aber war der Präsident des Lehrhauses mehr für die Senatsmitglieder und für die Gesamtjudenheit als geistlicher Gesetzgeber und offizieller Vertreter des Judentums, als für den Jüngerkreis vorhanden. Selbst bei den theoretischen Debatten über Talmudabschnitte nahm das Lehrhaus keine Rücksicht auf die Jünger. Sie hatten auch gar nicht in den Beratungssaal Zutritt, sondern saßen in einem daranstoßenden Hofe (Tarbiza), wo sie zuhörten oder auch nicht zuhörten. Von diesem Umstande erhielten die Jünger den Spottnamen »Höfler« [(Tarbizaï).40 Nur den Mitgliedern des [136] Kollegiums wurde für das Semester bis zur Versammlung ein bestimmtes talmudisches Thema zum gründlichen Studium aufgegeben, die Talmudjünger dagegen waren nicht an das Thema gebunden und überhaupt auf Selbststudium angewiesen.41

Je mehr sich die Lehrhäuser von Sura und Pumbadita in regelmäßig tagende Synoden verwandelten, desto mehr überwog die praktische Tätigkeit die theoretische. Nach und nach nahm die Beantwortung der zahlreich von auswärts eingelaufenen Anfragen über religiöse, sittliche und zivilrechtliche Punkte einen großen Teil der Sitzungen in Anspruch. An jedem Tage wurde eine Reihe von Anfragen vorgelesen, besprochen und erörtert. Jedes Mitglied des Kollegiums durfte sich an der Debatte beteiligen, und am Ende resümierte der Präsident die verschiedenen Ansichten, entschied endgültig und ließ den Entscheid von dem Sekretär niederschreiben. Zum Schlusse der Sitzung wurden sämtliche gutachtlichen Bescheide noch einmal vorgelesen, von dem Schuloberhaupte im Namen des ganzen Kollegiums unterschrieben, mit dem Siegel der Hochschule (Chumrata) bekräftigt und der betreffenden Gemeinde – durch Boten – mit einer feierlichen Grußformel von seiten des Kollegiums zugesandt. Ein solches Sendschreiben pflegte von den Gemeindemitgliedern mit ebensoviel Ehrfurcht aufgenommen zu werden, wie eine päpstliche Bulle in katholischen Kreisen. Jede Gemeinde pflegte mit den Anfragen zugleich reiche Geldspenden einzuschicken. Gingen diese Spenden für eines der beiden Lehrhäuser ein, so hatte das andere keinen Anteil daran. Wurden sie aber ohne bestimmte Angabe zugesendet, so erhielt die suranische Schule, als die erste, zwei Dritteil davon und das übrige gehörte der Schwesterschule. Diese eingegangenen Spenden verteilte der Präsident unter die Mitglieder des Kollegiums und die Talmudjünger.42

Neben diesen außerordentlichen Einkünften bezogen beide Hochschulen auch regelmäßige Einnahmen von dem ihnen untergebenen Gerichtsbezirke. Zu Sura gehörte der Süden von Irak mit den beiden wichtigen Städten Wasit und Baßra; seine Gerichtsbarkeit erstreckte sich bis Ophir (Indien oder Jemen?). In späterer Zeit belief sich die Einnahme von diesen Ländern noch immer auf [137] 1500 Golddenare (Dukaten). Zu Pumbadita gehörten die Gemeinden im Norden, und sein Gebiet erstreckte sich bis Chorasan.43 Die Ernennung von Richtern für einen Bezirk (Reschut) besorgte wahrscheinlich das Oberhaupt im Verein mit dem Oberrichter und den sieben Gliedern des engeren Senats. Jede der drei Spitzen des jüdisch-babylonischen Gemeinwesens hatte demnach die Befugnis, in einem abgegrenzten Bezirke Richter für die dazu gehörigen Gemeinden zu ernennen; die Gemeinden standen also entweder unter der Botmäßigkeit des Exilsfürsten oder des Gaon von Sura oder hingen von der pumbaditanischen Hochschule ab. Der für eine Gemeinde ernannte Richter erhielt von seiner Behörde ein Diplom (Pitka di-Dajanuta).44 Die Richter, welche den Titel Dajan führten, hatten aber nicht bloß zivilrechtliche, sondern auch religiöse Entscheidung zu treffen und waren hiermit auch Rabbiner. Der ernannte Richter-Rabbiner wählte sich aber aus den Gemeindegliedern zwei Beisitzer (Sekenim) und bildete mit ihnen das Richter- und Rabbinats-Kollegium. Von dem Richter-Rabbiner wurden alle gültigen Instrumente, Ehepakten, Scheidebriefe, Wechsel, Kauf scheine und Schenkungsurkunden bestätigt. Er war hiermit auch Gemeindenotar und erhielt für diese verschiedenen Funktionen teils einen bestimmten Beitrag von jedem selbständigen Gemeindegliede, teils Honorar für das Ausstellen der Urkunden und endlich ein wöchentliches Gehalt von den Fleischverkäufern.45 Dem Dajan war auch ein Sekretär beigegeben, den er selbst besolden mußte. Wahrscheinlich standen auch die Kinderschulen, welche mit den Synagogen verbunden waren, unter der Aussicht des Richter-Rabbiners.

Die Gemeindeverfassung im jüdischen Babylonien, welche der ganzen Judenheit zum Muster diente und sich teilweise bis auf die neueste Zeit behauptet hat, war folgendermaßen gestaltet: An der Spitze der Gemeinde stand eine Kommission für Besorgung der gemeindlichen Interessen, bestehend aus sieben Mitgliedern. Sie sorgte zunächst für Aufrechterhaltung der eingeführten Ordnung, und ganz [138] besonders lag ihr die Ordnungspflege ob, welche der Talmud als die erhabenste Pflicht einschärft. Die Vorsteher wurden daher als Versorger der Gemeinde, Parnese ha-Kenéset bezeichnet. Sie wurden nach einem unbekannten Wahlmodus von sämtlichen beitragsfähigen Gemeindegliedern erwählt, welche als solche das Wahlrecht hatten (Borrerim).46 Die Aufsicht über die Gemeindeangelegenheiten hatte der Delegierte des Exilarchen oder eines der Schulhäupter. Er hatte auch die Befugnis, über widersetzliche Mitglieder Strafen zu verhängen. Die Strafen bestanden entweder in Geißelhieben (Bastonade) oder in Bann.47 Der Bannstrahl, diese unsichtbare Waffe des Mittelalters, welche die Getroffenen zu wandelnden Leichen machte, ist zwar jüdischerseits weder so oft, noch so willkürlich geschleudert worden, wie in der Christenheit, aber er schwirrte auch da schauerlich genug. Der einfache Bann (Niduj) traf denjenigen, welcher sich den religiösen oder behördlichen Anordnungen nicht fügte. Er war milde in der Form, indem nicht jedermann gehalten war, sich von dem Gebannten zu entfernen, und noch weniger seine eigenen Familienglieder. Wer aber innerhalb der Frist von dreißig Tagen nicht Reue zeigte und um Aufhebung des Bannes antrug, verfiel in den schweren Bann (Cherem, Peticha).48 Dieser Bann verscheuchte seine engsten Freunde von ihm, vereinsamte ihn inmitten der Gesellschaft, ließ ihn wie einen vom Judentume Ausgestoßenen behandeln. Niemand durfte mit ihm geselligen Umgang pflegen, wenn er nicht derselben Strafe verfallen wollte. Die Kinder des Gebannten sollten aus der Schule und seine Frau aus der Synagoge gewiesen werden. Man durfte seine Toten nicht bestatten und nicht einmal seinen neugeborenen Sohn in den Abrahamsbund aufnehmen. Jedes Abzeichen des Judentums sollte ihm entrissen und er als ein von Gott Verfluchter gebrandmarkt werden. Die Bekanntmachung des Bannes wurde an das Gerichtsgebäude angeheftet und der Gemeinde mitgeteilt.49 Indessen so traurig auch der Bann [139] mit seinen Folgen war, so war er das einzige Mittel zu einer Zeit, wo dem großen Haufen nicht mit Überzeugung beizukommen war, die religiöse Einheit zu wahren, das Recht zu handhaben und die gesellschaftliche Ordnung aufrecht zu erhalten.

Das jüdische Gemeinwesen, der exilarchatische Staat in Babylonien, so abhängig er auch von den Launen der islamitischen Statthalter und der Willkür der eigenen Träger war, erglänzte in der Ferne mit dem Glorienscheine von Macht und Größe. In dem Exilsfürsten erschien den Juden auf dem ganzen Erdenrund, soweit sie dunkle Kunde davon hatten, das davidische Zepter immer noch fortbestehend, und in den Gaonen der beiden Hochschulen sahen sie die lebendigen Träger und Fortpflanzer der idealen talmudischen Zeit. Je weiter sich die Herrschaft des Kalifats im Hause Omejas erstreckte, im Norden bis Transoxanien, im Osten bis Indien, im Westen und Süden bis Afrika und zu den Pyrenäen, je mehr Anhänger fanden die babylonisch-jüdischen Oberhäupter. Jede Eroberung der mohammedanischen Feldherren erweiterte die Grenzen für die Herrschaft des Exilsfürsten und der Gaonen. Selbst Palästina ordnete sich Babylonien unter50, da es des Mittelpunktes beraubt war. Die Herzen aller Juden schlugen den Machtinhabern am Euphrat entgegen, und ihre Spenden strömten ihnen freiwillig zu, damit das Haus Davids würdig auftreten und die talmudischen Hochschulen in Glanz fortbestehen könnten. Sich dem Mittelpunkt in Babylonien unterzuordnen, gebot ebensosehr die religiöse Pflicht, wie das patriotische Gefühl. Selbst aus Spanien und Frankreich wurde den Würdenträgern gehuldigt. In den Synagogen wurde allsabbatlich zum Schluß des Gebetes der Segen Gottes erfleht für den Exilsfürsten, die Schulhäupter und ihre Kollegien. Der Schmerz des Zerstreutseins in alle Winkel der Erde war durch das Bewußtsein gelindert, daß da an den Strömen Babels, wo die Blüte des jüdischen [140] Volkes sich in seiner Vollkraft niedergelassen, wo die großen Amoras gelebt und gewirkt, ein fast staatliches jüdisches Gemeinwesen bestehe. Dort in dem Ursitze jüdischer Größe strömte, so wurde im jüdischen Kreise allerwärts geglaubt, der Urquell altjüdischer Weisheit. »Gott habe die Hochschulen von Sura und Pumbadita zwölf Jahre vor der Einäscherung des Tempels durch Nebukadnezar entstehen lassen und sie besonders geschützt. Sie haben nie Verfolgungen durch Rom und Byzanz erlitten, keinen Zwang und keine Knechtung gekannt. Von dort aus werde die Erlösung Israels ausgehen, und die Bewohner dieses glücklichen Erdpunktes werden auch von den Leiden der messianischen Zeit verschont bleiben«.51 Das war die Anschauung derer, welche das Exilarchat und Gaonat nicht mit eigenen Augen gesehen hatten. Es galt für eine Ehre, nach dem Tode in einer Trauerfeierlichkeit an den Hochschulen erwähnt zu werden. Dazu wurde ein Tag an jedem Versammlungsmonat bestimmt. Die Tätigkeit der Lehrhäuser ruhte an demselben, die Kollegienmitglieder trauerten um die verstorbenen Wohltäter der Hochschulen innerhalb eines Jahres und beteten für deren Seelenruhe (Hespéd, Aschkabá). Selbst von Frankreich und Spanien sendete man später eine Liste der Verstorbenen ein, um sie der Ehre teilhaftig werden zu lassen.52 Nur die palästinensischen Gemeinden mochten sich dem babylonischen Gaonat nicht unterordnen und noch weniger dem Exilsfürsten huldigen. In Tiberias, das nach der Eroberung der Mohammedaner wieder Vorort der Gemeinden war, lebten noch Nachkommen jenes Mar-Sutra II., welcher ein Jahrhundert vorher bei der Verfolgung unter dem kommunistischen König Kavâdh als Kind dahin entführt worden war. Diese Nachkommen erbten vom Vater auf Sohn den Vorsitz im Lehrhause und rühmten sich, die echten Sprößlinge des Königs David und die rechtmäßigen Exilarchen zu sein. Die Würdenträger in Babylonien gaben sie als Anmaßer und Eindringlinge aus. Es herrschte daher eine Spannung zwischen den Führern der Juden Palästinas und denen Babyloniens, die so weit ging, daß die ersteren die Laut- und Akzentzeichen, welche in Babylonien eingeführt worden waren, nicht annehmen mochten. Da sie aber nicht entbehrt werden konnten, so wurden sie hier geändert und gemodelt, um den Schein der Nachahmung [141] zu vermeiden. Da das babylonisch-assyrische System die Vokalzeichen oberhalb der Konsonanten angebracht hat, so setzten die Tiberienser die Vokalzeichen unterhalb der Buchstaben, führten andere Zeichen für Abteilungen der Versglieder und für Anlautung oder Auslautung der Silben ein und änderten auch teilweise die Figuren. So entstand ein anderes System, das eine Zeitlang als tiberiensisches bezeichnet wurde, aber allmählich das babylonische so sehr verdrängte und in Vergessenheit brachte, daß es allgemein als einziges und ursprüngliches galt.53

Die Juden Spaniens, denen eine so glänzende Rolle in der jüdischen Geschichte zugeteilt war, hatten keine Ahnung davon, daß der Umschwung im Osten durch den Eintritt des Islam in die weltgeschichtliche Bewegung auch eine Wendung ihres herben Geschickes herbeiführen würde, und daß sie trotz räumlicher Entfernung mit ihren Brüdern im mohammedanischen Reiche in enge Verbindung kommen würden. Gerade zur Zeit, als ihre Brüder in Irak einen hohen Grad von Freiheit und Selbständigkeit erlangten, hatten sie den Leidenskelch bis zur Hefe leeren müssen. Ein Teil derselben war zum Auswandern, ein anderer Teil zur Annahme des Christentums gezwungen worden und mußte auf Befehl des Königs Chintila in einer Schrift treues Festhalten am katholischen Bekenntnis und aufrichtiges Verwerfen des Judentums geloben (o. S. 71). Nichtsdestoweniger hingen die zwangsweise getauften Juden im westgotischen Spanien dem verpönten Judentume mit ganzer Seele an. Der unabhängige westgotische Adel schützte sie zum Teil vor der Strenge des Königs, und sobald der fanatische Chintila die Augen geschlossen hatte, kehrten sie unter seinem Nachfolger Chindaswind offen zum Judentume zurück.54 Denn dieser König war ein Feind der Geistlichen, welche die Macht der Krone zugunsten der Kirche beschränken wollten und stets zu Empörungen bereit waren, wenn der Fürst nicht in ihrem Sinne regierte. Chindaswind trieb diese [142] ins Exil, und sie mußten da Zuflucht suchen, wohin sie die verfolgten Juden getrieben hatten, in Afrika und Südgallien.. Während dieser vortreffliche König streng gegen die Anmaßenden war, zeigte er den Juden gegenüber Milde. Trotz des beschlossenen kanonischen Gesetzes, daß jeder gewählte König bei seiner Thronbesteigung einen feierlichen Eid abzulegen habe, weder Juden noch Ketzer in seinem Lande zu dulden, gestattete Chindaswind den verbannten Juden die Rückkehr in ihr Vaterland, und sie wurden während seiner Regierung (642-52) wenig gekränkt.55 Nur mußten sie eine Art Judensteuer für jeden Kopf an den Staatsschatz leisten (Indictiones judaïcae).56

Sein ihm unähnlicher Sohn Receswinth schlug auch in betreff der Juden ein entgegengesetztes Verfahren ein. Aus Fanatismus oder um sich bei der dem Throne feindlichen Geistlichkeit einzuschmeicheln, trug er selbst in der Kirchenversammlung, welche zugleich ein Parlament war, auf strenge Behandlung der Juden an, namentlich derer, welche früher zum Scheine Christen waren. In der Thronrede hielt Receswinth an die Mitglieder der Kirchenversammlung folgende Ansprache: »Ich klage die Lebensweise und das Verhalten der Juden an, weil ich erfahren habe, daß das Land meiner Regierung durch ihre Pest befleckt ist. Denn während der Allmächtige aus diesem Reiche die Ketzereien von Grund aus vertilgt hat, ist diese Schmach der Kirchenschändung allein zurückgeblieben und soll durch unsere Frömmigkeit gebessert oder durch unsere Strenge vertilgt werden. Es haben nämlich einige von ihnen ihren alten Unglauben beibehalten, andere, obwohl durch das Bad der Taufe geläutert, sind so sehr in den Irrtum des Abfalls zurückgesunken, daß an ihnen die Lästerung noch abscheulicher erscheint als an denen, welche nicht durch die Taufe geläutert sind. Ich beschwöre euch daher, daß ihr ohne Vergünstigung und ohne Ansehen der Person einen Gott und dem Glauben wohlgefälligen Beschluß gegen die Juden fassen möget.« Das toledanische Konzil (das achte) erließ indes keine neuen Gesetze in betreff der Juden, sondern bestätigte nur die kanonischen Beschlüsse des vierten toledanischen Konzils unter Sisenand (o. S. 69)57, die streng genug waren. Demnach durften [143] die Juden im Lande bleiben, nur durften sie keine christlichen Sklaven besitzen, kein Amt bekleiden und auch nicht als Zeugen gegen Christen zugelassen werden.58 Es traf sie also im westgotischen Spanien dieselbe Entwürdigung, wie ein Jahrhundert vorher im byzantinischen Reiche (o. S. 21), daß ihrem Worte und ihrem Eide keine Glaubwürdigkeit beigemessen werden sollte. Aber noch viel härter war das Los derer, welche während der Verfolgung zum Scheine das Christentum angenommen hatten. Sie wurden gezwungen, im Schoße der Kirche zu verbleiben und mußten neuerdings das Judentum abschwören. Eine Flucht war ihnen unmöglich, denn die schwerste Strafe war über denjenigen verhängt, der sich dem Christentume entziehen, sich irgendwo verbergen oder gar das Land verlassen wollte. Selbst die Mitwisser und Beförderer einer Flucht sollten der Strafe verfallen. Die Geschichte hat die Namen derer nicht aufbewahrt, welche sich für ihre Religion geopfert haben. Diejenigen aber, welche den Schein fortsetzten und sich doch innerlich zum Judentum bekennen wollten, mußten neuerdings einen Abschwörungsschein (placitum Judaeorum) ausstellen. Die Juden der Hauptstadt Toletum (Toledo) unterschrieben am 18. Februar 654 ihr Bekenntnis folgenden Inhalts für den König Receswinth: Sie hätten zwar schon unter dem König Chintila gelobt, im katholischen Glauben zu verharren, aber ihr Unglauben und der angestammte Irrtum von ihren Vorfahren hätten sie gehindert, Christus als ihren Herrn anzuerkennen. Jetzt aber versprächen sie freiwillig für sich, ihre Frauen und Kinder, daß sie sich nicht mehr mit den Riten und Bräuchen des Judentums befassen wollten. Sie wollten nicht mehr mit ungetauften Juden verdammenswerten Umgang pflegen, nicht mehr unter Verwandten (Bruder- und Schwesterkindern) heiraten, nicht mehr jüdische Frauen heimführen, nicht mehr jüdische Hochzeitsgebräuche beibehalten, nicht mehr Beschneidung üben, nicht Passah, Sabbat und andere jüdische Feste feiern, nicht mehr die Speisegesetze des Judentums beobachten, überhaupt nicht mehr das üben, was die Satzung der Juden und die verabscheuungswürdige Gewohnheit vorschreiben. Sie wollten vielmehr mit aufrichtiger Hingebung gemäß den Evangelien und der apostolischen Tradition glauben und bekennen und die Kirchenvorschriften ohne List und Schein beobachten. Nur das eine sei ihnen unmöglich, Schweinefleisch zu genießen; sie könnten diesen [144] Widerwillen nicht überwinden. Sie versprächen indes, das, was mit Schweinefleisch gekocht ist, ohne Scheu zu genießen. Derjenige unter ihnen, welcher sich eine Übertretung des Versprochenen zu schulden kommen lassen werde, sollte von ihnen selbst oder von ihren Söhnen mit Feuer oder durch Steinigung getötet werden; das alles beschwören sie bei der Trinität. Doch stünde es dem Könige frei, ihn zu begnadigen, alsdann aber sollte der Übertreter als Leibeigener behandelt werden dürfen.59 Ähnliche schriftliche Versicherungen mußten sicherlich auch die zwangsweise getauften Juden in den übrigen Städten des westgotisch-spanischen Reiches geben. Dabei mußten sie noch immer die Judensteuer zahlen.60 Der Staatsschatz sollte durch den Bekenntniswechsel keine Einbuße erleiden.

Zur selben Zeit hob Receswinth das römische Gesetzbuch auf, das bis dahin für Römer und auch für Juden Richtschnur war, ließ die westgotischen Gewohnheiten, die Erlasse der früheren Könige und der Konzilien in einen Kodex sammeln und erhob ihn zur allein gültigen Norm für sämtliche Bewohner des Landes. In diese Gesetzsammlung nahm Receswinth auch die harten Erlasse aus früherer Zeit gegen Ketzer und Juden auf und besonders gegen die jüdischen Zwangstäuflinge, welche ebenfalls als Ketzer galten, als judaisierende Ketzer nämlich. Er fügte auch seinerseits neue hinzu. Über die heimliche Ausübung des Judentums von seiten dieser Unglücklichen war Tod durch Feuer oder Steinigung verhängt und im Begnadigungsfalle ewige Leibeigenschaft.61 Da aber der König Receswinth wohl wußte, daß die unabhängigen Adligen im Lande die Juden beschützten und den gezwungen Bekehrten gestatteten, nach ihrer Überzeugung zu leben, erließ er eine Verordnung, daß kein Christ bei Strafe des Bannes und des Ausschlusses aus der Kirche die heimlichen Juden begünstigen sollte.62 Indessen führte diese Maßregelung und Vorkehrung doch keineswegs zum Ziele. Die heimlichen Juden oder die judaisierenden Christen, wie sie offiziell hießen, rissen das Judentum nicht aus ihrem Herzen, sondern hingen ihm um so fester an, je gefahrvoller es für sie wurde. [145] Die spanischen Juden lernten frühzeitig die Kunst, inmitten von Todesgefahren ihrer Religion im tiefsten Herzen treu zu bleiben und ihre tausendäugigen Feinde zu ermüden. Sie fuhren fort, in ihren Häusern die jüdischen Feste zu feiern und die von der Kirche vorgeschriebenen Feiertage zu mißachten. Dem wollten aber die Vertreter der Kirche entgegenarbeiten und erließen eine Verordnung, welche die Unglücklichen ihrer Häuslichkeit berauben sollte. Sie mußten die jüdischen und christlichen Festeszeiten unter den Augen der Geistlichen zubringen, damit sie gezwungen seien, jene zu verletzen und diese zu feiern (655). Die Übertreter sollten je nach dem Alter durch schwere Buße oder Geißelhiebe bestraft werden.63 Während die getauften Juden solchergestalt durch ausgesuchte Maßregeln gepeinigt wurden, waren die Juden unter Receswinth unangefochten. Selbst das Recht, christliche Sklaven für ihr Haus und Feld zu besitzen, war ihnen tatsächlich eingeräumt. Hohe und niedere Geistliche selbst verkauften ihnen, ohne Rücksicht auf die Kirchengesetze, christliche Leibeigene. Der König brachte diese von Geistlichen selbst ausgegangene Übertretung der kanonischen Edikte auf einer Kirchenversammlung (der zehnten) zu Toledo zur Sprache, erinnerte die Mitglieder an die alten Gesetze und beschwor sie, ihnen Geltung zu verschaffen. Die Kirchenversammlung verhängte infolgedessen über die christlichen Sklavenverkäufer den Bann und verdammte sie zur ewigen Höllenstrafe (656)64, ohne dadurch eine größere Wirkung hervorzubringen.

Als Receswinth nach langer Regierung starb (672), mögen die vielfach durch ihn geplagten getauften Juden Freude empfunden haben, ohne sich jedoch der Hoffnung hinzugeben, daß es ihnen unter seinem Nachfolger Wamba, dem die Großen des Reiches mit dem Schwerte in der Hand die Krone aufgezwungen hatten, besser gehen würde. Die feindlichen Gesetze gegen sie bestanden zu Rechte, die höhere Geistlichkeit überwachte deren Ausführung, und sie mußten ihr Leben unter lauter Zwang und Heuchelei zubringen. Um sich von diesem Drucke zu befreien, beteiligten sie sich an einem Aufstande gegen Wamba. Graf Hilderich, Statthalter der zu Spanien gehörenden Provinz Septimanien versagte nämlich dem neugewählten König seine Anerkennung und pflanzte die Fahne des Aufstandes [146] auf. Er versprach, um sich Verbündete mit Schätzen zu erwerben, den getauften Juden sichere Zuflucht und Religionsfreiheit in seiner Provinz, und diese der Einladung folgend, wanderten aus.65 Der Aufstand Hilderichs von Nismes nahm eine größere Ausdehnung an und versprach einen glücklichen Ausgang, als der Feldherr Paulus, den Wamba gegen die Aufständischen in Septimanien abgeordnet hatte, gemeinschaftliche Sache mit ihnen machte und von ihnen in Narbonne zum Könige gewählt wurde. Doch dauerte Paulus' Regierung nicht lange. Wamba zog mit einem Heere gegen Narbonne, nahm es ein, bemächtigte sich der Führer Paulus und Hilderich und bestrafte sie strenge. Von Wambas Verhalten gegen die Juden ist nur soviel bekannt, daß er sie aus der Stadt Narbonne vertrieb, vermutlich weil sie sich an dem Widerstande beteiligt hatten. Auf dem Konzile, das unter ihm tagte (dem elften) bildeten die Juden keinen Gegenstand der Gesetzgebung. Sie scheinen vielmehr während seiner Regierung (672-80) eine gewisse Freiheit genossen und etwas zu ihrer Selbsterhaltung unternommen zu haben.

Um einerseits zu beweisen, daß sie nicht gerade vernunftberaubt und wahnwitzig sind, weil sie sich mit dem Christentum nicht befreunden konnten – wie ihre Feinde sie in Konzilen und Schriften zu schildern pflegten – und anderseits um sich selbst und ihre halb dem Christentume angehörigen Brüder im angestammten Glauben zu erhalten, verfaßten Begabte unter ihnen gegenchristliche Schriften, wahrscheinlich in lateinischer Sprache.66 Von dem Inhalte dieser polemischen Schriften ist nur ein Punkt bekannt geworden. Sie beriefen sich auf eine Tradition (eine agadische), daß der Messias erst im sechsten Jahrtausend der Welt erscheinen werde. Denn die sechstausend Jahre entsprächen den sechs Schöpfungstagen, und das siebente Jahrtausend bilde den Weltsabbat, die eingetretene Messiaszeit. Sie führten dabei den Psalmvers an: Tausend Jahre sind in Gottes Augen wie ein Tag.67

[147] Da nun nach ihrer Berechnung der Zeit von der Weltschöpfung bis zu Jesu Erscheinen noch kaum fünf Jahrtausende abgelaufen waren, so konnte, nach ihrer Behauptung, damals der Messias nicht erschienen sein. Dieser Einwand muß von den jüdischen Schriftstellern so schlagend geführt worden sein, daß manche Christen dadurch im Glauben schwankend geworden waren.68

Dieser teilweisen Freiheit des Kultus, des Gedankens und des Wortes machte Wambas Nachfolger ein Ende, der sich durch Arglist in den Besitz der Krone gesetzt hatte. Erwig, byzantinischen Ursprungs und mit der Doppelzüngigkeit und Gewissenlosigkeit der entarteten Griechen reichlich ausgestattet, hatte dem König Wamba einen Schlaftrunk eingegeben und dadurch veranlaßt, daß dieser mit dem Mönchsgewande bekleidet und er selbst zum Nachfolger ausgerufen worden war. Um die Usurpation legitimieren zu lassen, mußte [148] Erwig der Geistlichkeit Zugeständnisse machen, und reichte ihr die Juden als Opfer hin. Vor der Kirchenversammlung, welche ihm die Krone aufs Haupt setzen sollte, hielt er mit erlogenem Pathos eine fanatisierende Anrede gegen die Juden und legte eine Reihe von Gesetzen gegen dieselben zur Bestätigung vor. Der Teil der Thronrede in betreff der Juden lautete69: »Mit einem Thränenstrom flehe ich die ehrwürdige Versammlung an, auf daß das Land durch euren Eifer von dem Aussatze der Entartung gereinigt werdet. Erhebet euch, erhebet euch! rufe ich euch zu. Löset der Schuldigen Knoten, bessert der Übertreter schandbare Lebensgewohnheit, leget des Eifers Gürtelfan, erleichtert die Bürde, und was noch mehr ist, vertilget von Grund aus die Pest der Juden, welche stets zu neuem Wahnwitze sich verhärtet! Prüfet die Gesetze, welche von unserer Majestät gegen den Abfall der Juden neuerdings promulgiert sind. Denn wir müssen uns hüten, durch Auflösung der Kirchengesetze, die mit Anathema gegen deren Irrtümer erlassen wurden, uns nicht der Schuld der Juden teilhaftig zu machen, besonders wenn jenes Gesetz nicht gehandhabt wird, durch welches unser glorreicher Vorgänger Sisebut alle seine Nachfolger mit einer Fluchformel gebunden hat, daß sie nicht gestatten mögen, daß christliche Sklaven den Juden untertan seien oder dienen.«

Unter den siebenundzwanzig Paragraphen, welche Erwig der Kirchenversammlung zur Bestätigung vorgelegt hat, galt nur ein einziger den Juden, die übrigen aber betrafen jene zwangsweise Getauften, welche trotz der Versprechung christlichen Bekenntnisses und der Androhung schwerer Strafen dem Judentum nicht entsagen mochten. Mit den Juden machte Erwigs Gesetzvorschlag kurzen Prozeß. Es wurde ihnen bedeutet, sich, ihre Kinder und Angehörigen innerhalb eines Jahres zur Taufe zu stellen, sonst würden ihre Güter konfisziert werden und sie selbst würden hundert Geißelhiebe bekommen, ihre Kopf- und Stirnhaut würde zur ewigen Schmach abgeschunden und sie außer Landes verwiesen werden. Für die seit lange getauften Juden wurden die alten Gesetze erneuert, daß sie nicht die Bräuche des Judentums beobachten sollten; nur verwandelte Erwig die verschärfte Strafe der Steinigung und des Feuertodes in scheinbar mildere: Güterkonfiskation, Geißelhiebe, Kopfhautabschinden und Verbannung. Dieser sophistische König rechtfertigte die Änderung des [149] alten Strafverfahrens dadurch, daß es nicht gerecht und nicht biblisch sei, sämtliche Vergehungen mit einer und derselben Strafe zu belegen. Nur die Ausübung der Beschneidung belegte dieses Gesetz mit noch härterer Pein und für Frauen mit Naseabschneiden. Jedermann war angewiesen, das Judaisieren der ehemals Getauften anzuzeigen; auf Verheimlichung und Fluchtversuch war Strafe gesetzt. Es wurde ihnen verboten, die gegenchristlichen Schriften zu lesen und die Jugend darin zu unterrichten, und die Strafe auf ein solches Vergehen sollte nicht bloß den Lehrer, sondern auch die Schüler von zehn Jahren an treffen. Ferner sollten sie nicht nur die christlichen und jüdischen Festeszeiten unter den Augen der Geistlichen zubringen, sondern sie sollten auch einem geistlichen Paßzwange unterworfen sein. So oft sie eine Reise unternahmen, sollten sie sich bei den Geistlichen des Ortes melden und sich von ihnen bescheinigen lassen, wie lange sie an dem Orte zugebracht, und ob sie während der Zeit streng kirchlich gelebt haben. Sie sollten öffentlich das Judentum abschwören, zu ihrer aufrichtigen Bekehrung zur katholischen Kirche eine vorgeschriebene Eidesformel schwören: »Bei dem Gotte Israels, bei Christus, dem Einen in der Dreiheit, bei den Reliquien der Apostel und Heiligen, bei den Evangelien«, und die Plagen Ägyptens, das Strafgericht über Dathan und Abiram und die Schrecken des jüngsten Gerichtes vor Christi Tribunal auf sich herabrufen, daß ihre Lossagung vom Judentume und ihr Bekenntnis des Kirchenglaubens aufrichtig seien. Dabei sollten sie zu keinem Amte zugelassen, nicht einmal als Dorfschulzen (villicus, actor) über christliche Leibeigene angestellt werden und keine Sklaven halten dürfen, mit Ausnahme derer, welche ein Zeugnis beizubringen imstande wären, daß sie einen unverdächtigen christlichen Wandel geführt haben. Eine Abschrift der gegen sie erlassenen Gesetze sollten sie stets bei sich führen, um sich nicht mit Unkenntnis derselben entschuldigen zu können. Geistliche und königliche Richter wurden angewiesen, streng über die Ausführung der Verfügung zu wachen, und allen Christen war es untersagt, von den getauften Juden irgendein Geschenk anzunehmen.70

Die Kirchenversammlung, an deren Spitze der Metropolitan von Toledo, Julian, von jüdischer Abkunft, war71, genehmigte sämtliche [150] Gesetzesvorschläge Erwigs und verfügte, daß die Geltung dieser Gesetze, wie sie durch den Synodalbeschluß bestätigt worden, durch allgemeine Anerkennung für alle Ewigkeit unverbrüchlich seien. Zwei Tage nach der Schließung der Kirchenversammlung wurden die Juden, die treugebliebenen und die getauften, zusammenberufen; die Gesetze wurden ihnen vorgelesen und zur strengen Nachachtung eingeschärft (25. Januar 681). Zum dritten Male mußten die getauften Juden das Judentum abschwören und eine Bekenntnisschrift (Indiculum) ausstellen72 – mit derselben Aufrichtigkeit wie früher unter Chintila und Receswinth.

Aber auch diese judenfeindlichen Gesetze blieben größtenteils Buchstaben und wurden nicht mit Strenge ausgeführt, trotz Erwigs Bosheit. Seit dem Aufstande des Hilderich von Nismes und des Paulus – deren Anhänger und Angehörige hart verfolgt wurden – kamen zu den übrigen Schäden des westgotischen Reiches noch eine tiefe Spaltung und leidenschaftliche Parteiung hinzu. Erwig war gewissermaßen nur Führer einer Partei der Großen und stimmberechtigten Adeligen, die andere Partei war ihm feindlich und wurde von ihm verfolgt. Männer von altem Geschlechte wurden zu Knechten erniedrigt, auf die Folter gespannt und ihrer Güter beraubt.73 Sämtliche Verfolgten machten also gemeinschaftliche Sache und die Juden beider Färbungen wurden von der königsfeindlichen Partei geschützt, weil sie Gegenstand seines Hasses waren. Die Synagogen wurden zwar in Spanien zerstört, aber die Juden blieben im Lande, trotz der Gesetze74, und scheinen sogar einen kirchenfeindlichen Einfluß im Lande geübt zu haben. Denn der König Erwig75 forderte den angesehensten und gelehrtesten Bischof seiner Zeit, den Metropolitan Julian von Toledo, seinen Mitschuldigen, auf, eine Gegenschrift zu verfassen gegen die von Juden schriftlich und mündlich verteidigte Ansicht, Jesus könne nicht der Messias gewesen sein, da zu seiner Zeit das sechste Jahrtausend noch nicht begonnen hatte (o. S. 147).

Auf Verlangen des Königs und aus eigenem Eifer unternahm der Prälat von jüdischer Abkunft die Verteidigung von Jesu Messianität und die Entkräftung der Ansicht von dem sechstausendjährigen [151] Weltalter. Bei Abfassung seiner Schrift: »Über den Nachweis des sechsten Zeitalters gegen die Juden« (686) war Julian aber überzeugt, daß er schwerlich die Juden zum Glauben wieder bekehren könne, und es lag ihm mehr daran, diejenigen Christen, welche durch die Beweisführung der Juden schwankend geworden waren, zum Glauben zurückzuführen, »damit wenn auch der Jude dadurch nicht gebessert werden wird, der Christ wenigstens Nutzen davon ziehe.«76 Julians Beweisführung ist, selbst vom christlichen Standpunkte aus betrachtet, schwach. Zuerst bestreitet er überhaupt den Satz, daß der Messias im sechsten Jahrtausend er scheinen müsse, da es nirgends in der heiligen Schrift vorkomme. Er weist dann nach, daß durch Jesus die Erfüllung der Zeiten, von welcher die Propheten geweissagt, durch andere untrügliche Zeichen eingetreten sei. Die Ansicht vom messianischen Jahrtausend sei auch nicht einmal von den Juden zur Zeit Jesu und der Apostel in ihrer Polemik gegen sie geltend gemacht worden. Dann behauptete er, wenn es richtig ist, daß der Messias mit dem sechsten Zeitalter der Welt im Zusammenhange stehe, so dürfe dieses nicht nach Jahren und Jahrtausenden berechnet, sondern müsse nach Geschlechtern und Generationen gezählt werden. Nun seien von Adam bis Jesus, nach dem Matthäusevangelium, fünf Generationsgruppen abgelaufen, von Adam bis zur Sintflut, von da bis Abraham, vom ersten hebräischen Patriarchen bis zum König David, von ihm bis zum babylonischen Exile, und endlich das fünfte Zeitalter reiche vom Exile bis Jesus. Mit ihm habe demnach das sechste Zeitalter begonnen. Endlich geht Julian weiter, zu behaupten, Jesus sei, selbst nach Jahren gezählt, im sechsten Jahrtausend geboren, wenn man sich an die Zahlenreihe der Patriarchen von Adam bis Abraham nach der Zählungsweise der griechischen Übersetzung (Septuaginta) hält. Allerdings weiche das hebräische Original der Thora von dieser Zahlsumme bedeutend ab. Nach demselben fehlt über ein Jahrtausend von Adam bis Jesus. Das gibt Julian zu. Allein er hilft sich mit der Behauptung, auf die griechische Übersetzung der Thora sei deswegen mehr zu geben, weil die Übersetzer vom heiligen Geiste bei ihrem Werke inspiriert waren, und demnach, wenn auch vom Buchstaben abweichend, die innerliche Wahrheit aufgestellt hätten. Oder er schließt sich der Ansicht [152] des Kirchenvaters Augustin an, welcher meint, die Juden hätten, um dem Erscheinen Jesu im sechsten Jahrtausend das Gewicht zu benehmen, die Zahlen im hebräischen Original gefälscht, damit weniger herauskomme und behauptet werden könne, die Erfüllung der Zeiten sei nicht eingetroffen.77

Gelegentlich wiederholte der Metropolitan von Toledo alle die Beweise der Kirchenväter, daß das Judentum ohne Tempel nicht bestehen könne und redete die Juden pathetisch an: »Wo ist also das Land der Verheißung, in welchem ihr gesündigt habet und aus welchem ihr verbannt seid? Suchst du das Reich der Juden? Es gibt keines. Suchst du den Altar der Juden? Es gibt keinen. Suchst du das Priestertum der Juden? Es gibt keines.« Dagegen herrsche Christus überall. Und wenn es auch an einigen Punkten Ungläubige gebe, so entgehen auch sie nicht der Herrschaft des Christentums, da sie von solchen Fürsten unterjocht worden, in deren Herzen Christus wohne.78 In der Herrschaft und der Unterjochung anderer suchte das damalige Christentum die Bewahrheitung seiner Sendung, und weil das Judentum damals in Knechtsgestalt umherwandelte, verkannten Kirchenlehrer und Völker seine innere Größe. – Wenn auch Julian offiziell als Kirchenfürst und Präsident der parlamentarischen Kirchenversammlung ein Feind der Juden war, so hatte er doch im Privatleben keine Abneigung gegen seine ehemaligen Glaubensgenossen. Er hatte in seiner Umgebung einen Juden mit Namen [153] Restitutus, mit dem er Umgang pflog. Durch ihn überschickte Julian seine Schrift, über »das zukünftige Leben«, seinem Amtsgenossen, dem Bischof Idalus von Barcelona. Dieser, ein einfältiger Fanatiker, war aber nicht wenig erstaunt darüber, daß ein Judu der Überbringer eines heiligen Buches von einer so anerkannten orthodoxen Autorität sein sollte, und er drückte seine Verwunderung in einem Schreiben an Julian aus (687), wie er eine geistliche Schrift einem ungläubigen und gottlosen Juden anvertrauen konnte; er habe das betrachtet, als wenn ein Tier ein Lichtträger wäre.79

Schlimmer noch erging es den westgotisch-spanischen Juden unter Erwigs Nachfolger. Egica war ein Schwiegersohn Erwigs, und von ihm zum Nachfolger ernannt, damit seine Nachkommen vor Verfolgung gesichert seien. Aber der neue König, der Wambas Verwandter war, dachte nicht an den Eid, den er sei nem Schwiegervater geschworen hatte, sondern nur an die Rache, die er an Erwigs Kindern nehmen wollte, und die Geistlichkeit zeigte sich bereitwillig, ihn seines Eides zu entbinden und ihm die Freiheit zu Verfolgungen zu geben. Gegen die halbbekehrten Juden war er anfangs milde80, um einen Gegensatz zu Erwigs strengen Maßregelungen aufzustellen. Er redete ihnen freundlich zu, daß sie sich dem Christentume aufrichtig anschließen und das Judaisieren fahren lassen mögen. Er gestattete ihnen sogar christliche Sklaven zu halten, was ihnen unter Erwig untersagt war. Zum Schein bekräftigten sie durch einen Eidschwur, der Kirche anhänglich zu sein; aber im Herzen blieben sie nichtsdestoweniger dem Judentum treu. Da nun Egica einsah, daß er mit seiner Milde nicht weiter kam, verfiel auch er auf Strenge. Er verjagte zwar die Juden nicht aus dem Lande, aber er tat ihnen noch Schlimmeres: er beschränkte sie in ihrem Erwerbe. Er verbot den Juden und den judaisierenden Christen den Besitz von Ländereien und Häusern, ferner die Schiffahrt und den Handel nach Afrika und Geschäftsbetrieb mit Christen überhaupt. Alle ihre unbeweglichen Güter mußten sie an den Fiskus abgeben, und sie wurden dafür – wohl nicht sehr gerecht – entschädigt. Nur die aufrichtig Bekehrten sollten von dieser Beschränkung befreit sein und auch nicht die Judensteuer zu zahlen brauchen; aber den Ausfall für die selben sollten die übrigen Glieder zu decken gebunden sein. Dieses höchst [154] beschränkende Gesetz ließ Egica ebenfalls durch die Kirchenversammung bestätigen (693). Erwigs quälerische Gesetze wurden zwar durch Egica aufgehoben, aber dafür wieder durch Receswinths Edikte und das neue Gesetz vermehrt.

Durch dieses neue Gesetz, das nicht umgangen werden konnte, da die Einziehung ihrer unbeweglichen Güter tatsächlich ausgeführt wurde, waren die Juden zur Verzweiflung getrieben; sie machten daher einen gefährlichen Versuch, sich gegen ihre unerbittlichen Feinde zu verschwören. Sie knüpften Verbindung mit ihren glücklicheren Brüdern in Afrika an und beabsichtigten, wahrscheinlich mit Hilfe der kühn vordringenden Mohammedaner und unzufriedenen Großen im Lande, das westgotische Reich zu stürzen (694). Leicht hätte der Versuch gelingen können, da der Staat durch Zwietracht, unnatürliche Laster und Schwäche in einem hohen Grade in Verfall und Auflösung begriffen war. Aber die Verschwörung der Juden wurde vor der Zeit verraten, und die schwerste Strafe traf nicht nur die Schuldigen, sondern sämtliche jüdische Bewohner Spaniens. Der König Egica legte der eigens dazu zusammenberufenen Kirchenversammlung von Toledo die Beweise von der Verschwörung vor und knüpfte daran einen Gesetzesvorschlag, daß sämtliche Juden der Leibeigenschaft verfallen sollten. Das Konzil, nicht minder entrüstet über die Verwegenheit der Juden, genehmigte Egicas Dekret (November 694): »Weil die Juden nicht bloß gegen ihr Versprechen das Glaubensgewand, welches ihnen die Mutter-Kirche durch das Bad der Taufe angelegt durch die Beobachtung ihrer Riten befleckt, sondern auch die Macht des Reiches durch Verschwörung an sich zu reißen getrachtet haben.« Infolgedessen wurden sämtliche Juden Spaniens und der gallischen Provinz als Sklaven erklärt, an Herren verschenkt und durch das Land verteilt, ohne daß es ihren Herren freistand sie freizulassen. Die Kinder von sieben Jahren an wurden ihren jüdischen Eltern entrissen und Christen zur Erziehung übergeben. Eine Ausnahme war nur gemacht zugunsten der kriegerischen Juden, welche in den Engpässen der gallischen Provinz eine Vormauer gegen feindliche Einfälle bildeten. Ihre Unentbehrlichkeit und Tapferkeit schützten sie vor der Entehrung und Knechtung, aber zur Bekehrung sollten sie jedenfalls gezwungen werden.81

[155] Bis zu Egicas Tod blieben die spanischen Juden in diesem Zustande der Erniedrigung. Eine nicht ganz zuverlässige Quelle berichtet: Sein Sohn Witiza, ein vortrefflicher König, der dem Lande Eintracht geben wollte, habe auch die verbannten Juden zurückgerufen, die feindseligen Gesetze gegen sie aufgehoben und ihnen den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte verliehen.82 Diese Angabe aber ist ganz unwahrscheinlich; denn dann hätten die Juden nicht einen so tiefen Haß gegen die Westgoten gezeigt und nicht dem Feinde, der dem westgotischen Staate ein Ende machen sollte, so eifrig die Hand geboten und Vorschub geleistet. Nach Witizas Tod hatte nämlich die letzte Stunde dieses Reiches geschlagen. Die aus Spanien zu verschiedenen Zeiten ausgewanderten Juden in Afrika und ihre unglücklichen Glaubensgenossen in der Halbinsel machten gemeinschaftliche Sache mit dem mohammedanischen Eroberer Tarik, welcher ein kampflustiges Heer von Afrika nach Andalusien hinübersetzte. Nach der Schlacht bei Xerez (Juli 711) und dem Tode des letzten westgotischen Königs Roderich drangen die siegenden Araber vor und wurden überall von Juden unterstützt. Hatten sie eine Stadt erobert, so ließen die Feldherren nur wenige moslemitische Truppen als Besatzung zurück, weil sie sie zur Unterwerfung des Landes brauchten, vertrauten sie vielmehr den Juden an. So wurden die eben noch geknechteten Juden Herren der Städte Cordova, Granada, Malaga und anderer.83 Als Tarik vor die Hauptstadt Toledo rückte, fand er nur eine kleine Besatzung darin, indem die Großen und Geistlichen zur Sicherung ihres Lebens entflohen waren. Während die Christen in der Kirche waren und um Schutz ihres Reiches und ihrer Religion beteten, öffneten die Juden dem arabischen Sieger die Tore84, empfingen ihn mit Jubel und rächten sich für die tausendfältige Kränkung, die sie im Laufe eines Jahrhunderts seit Reccared und Sisebut erfahren hatten (Palmsonntag 712). Auch die Bewachung der Hauptstadt überließ Tarik den Juden und zog immer weiter, um den feigen Westgoten, welche in der Flucht ihr Heil gesucht hatten, die geretteten Reichtümer abzujagen. Auch als[156] der Statthalter von Afrika, Musa Ibn-Nosair, auf Tariks Siege und Beute neidisch, ein zweites Heer nach Spanien hinüberschiffte und Städte eroberte, überließ er sie den Juden zur Bewachung.85 Die spanischen Juden kamen also unter günstigen Umständen unter die Herrschaft der Mohammedaner und galten gleich denen in Babylonien und Persien als ihre Bundesgenossen. Sie wurden freundlich behandelt, erhielten Religionsfreiheit, die sie so lange entbehrt hatten, durften die Gerichtsbarkeit über Glaubensgenossen üben und hatten nur gleich den unterworfenen Christen eine Kopfsteuer (Dsimma) zu zahlen. So wurden sie in den großen Verband aufgenommen, welcher sämtliche Juden im islamitischen Reiche gewissermaßen zu einem Gemeinwesen vereinigte.


Fußnoten

1 Beladhori bei Weil: Kalifengeschichte Anhang zu B. I. S. 2. Vgl. Caussin de Perceval, histoire des Arabes III. 500.


2 [Die Angaben über das Jahr der Eroberung Jerusalems schwanken zwischen 636-640.]


3 Bar-Hebraeus Chronicon syriacum ed. Kirsch syrischer Teil 108; vgl. Munk, Palestine S. 614.


4 Raumer Palästina S. 138. Die Quelle ist nicht angegeben.


5 Der Pilger Willibald berichtet im Jahre 765: ibi (Tiberiade) sunt multae ecclesiae et synagogae Judaeorum, bei Robinson, Palaestina II. 522.


6 DHosson. histoire des Mongols III. I. 274. Weil: Kalifen II. 353 f.


7 Nistarot di R' Simeon Ben-Jochaï (verfaßt im Jahre 750); vgl. Note 16.


8 Vgl. Note 11.


9 [Der richtige Name ist Izdûndâd. Vgl. Schechter, Saadyana, Cambridge 1903, S 75. Anm. 3.]


10 Note 11.

11 Note 11.


12 Schahrastani, Religionssekten Text ed. Cureton 132 f. Haarbrückers Übersetzung I. 200.


13 [Isak war Schulhaupt in Firûz Schabur, wo zeitweilig ein Lehrhaus bestand; vgl. Monatsschrift, Jahrg. 52 meine Notiz].


14 Scherira Sendschreiben ed. Goldberg S. 39. Vgl. Note 13.


15 Der Titel Gaon scheint nicht hebräischen, sondern arabischen oder persischen Ursprungs zu sein. [Es ist jedoch zu bemerken, daß der Titel auf die biblische Wendung בקעי ןואג in Ps. 47, 5 zurückzuführen ist, und daß der volle Titel lautete: בקעי ןואג תבישי שאר. Vgl. Rabbin. S. 128 Anm. 19. Im übrigen muß die Gaonatswürde schon einige Zeit vorher bestanden haben, wie aus dem Scherira-Brief (ed. Neubauer Mediaeval Jewish Chronicles I, S. 33 oben, hervorgeht. Zur neuesten Darstellung der Gaonenepoche vgl. Bacher-Epstein in Jewish Encyclopaedia V, 567-71.]


16 Folgt aus dem Gutachten Responsa Schaare Zedek p. 3 a Nr. 17.


17 Benjamin von Tudela Itinerarium bei der Stadt Pumbadita.


18 Responsa Schaare Zedek p. 3 a, Nr. 17.

19 Responsa Schaare Zedek p. 3 a, Nr. 17.


20 [Nur in die Angelegenheiten der suranischen Hochschule griffen die Exilarchen ein, wie aus Scheriras Brief S. 36 hervorgeht.]


21 Scherira Sendschreiben S. 37, 39.


22 Vgl. Sepher ha-Ittur I. 59 b: יארובס ןנבר וניקתדמ אתידבמופמ ןואג אנבר רמ ימויב תורטש ןינמל בס"קתת תנשב והיאו אתנב רסאד אוה יהיאו ארוסמ ןואג אנוה בר רמו אבררמ תינקנ השאהד איוה אנת.


23 Scherira Sendschreiben 39. Responsa Geonim Schaare Zedek p. 56 a, Chemda G'nusa Nr. 140. Vgl. Tossafot Ketubot 63 b und Ascheri das. No. 35. [Vgl. jed. Rabbinowitz a.a.O. S. 131-2, Anm., u. I. Müller םינואגה תובושתל חתפמ, Berlin 1891 S. 63.]


24 Responsa das. p. 46 b No. 14; p. 61 b No. 33; Resp. Gaonim (ed. Fischel Leipzig 1858) No. 155 (wiederholt No. 266); No. 350, 351.


25 [Aus ihnen können wir betreffs der Lage der Juden entnehmen, daß zuweilen die staatlichen Behörden die religiösen Instanzen zugunsten ihrer Gewaltmaßregeln gegen Juden zu beeinflussen suchten; vgl. Weiß Dor Dor we-Dorschaw, T. IV. Wien 1887 S. 10 u. Halachoth P'sukoth (ed. Müller in Fuchs' Hachoker I, S. 277 Nr. 121).]

26 Scherira das. S. 39. Über die Chronologie der gaonäischen Diadoche vgl. meinen Artikel in Frankels Monatsschrift, Jahrg. 1857 S. 336 f. 381 f. und die synchronistische Tafel dazu.


27 Vgl. Note 12.


28 Vgl. Note 11.


29 [Über das Verhältnis zwischen Exilarchat und Gaonat vgl. jetzt meine Abhandlung im Jahrg. 52 der Monatsschrift.]


30 Ausführlich beschrieben in Ibn-Vergas Schebet Jehuda Nr. 42 aus einem alten gaonäischen Responsum und von dem Babylonier Nathan in Jochasin; vgl. Note 13; [ferner [Goldziher in] RÉJ. j. VIII, 122-125.]


31 Vgl. Note 13.


32 [Da die Einkünfte des Gaon von Sura nach Jochasin (ed. Krakau S. 124 a unt.), 1500 Dukaten betragen haben, so müssen die des Exilarchen doch wohl größer gewesen sein.]


33 Nathan der Babylonier bei Zakuto in Jochasin.


34 Das.


35 [Der Dajan di Baba ist nicht identisch mit dem Ab-Bet-Din. Es gab einen Oberrichter des Exilar chenhofes, der אתורמד אבביד אנייד שיר genannt wurde, und einen Oberrichter des Gaonats, das einen besonderen Gerichtshof, הבישי לש ד"ב oder הבישילש רעש hatte; vgl. meine Notiz im Jahrg. 52 der Monatsschrift.]


36 Vgl. Harkavy, Samuel b. Chofni. [Anm. 128.]


37 [Zu der in Nachstehendem gegebenen Schilderung der Verfassung der Lehrhäuser ist zu bemerken, daß das eigentliche Gelehrtenkollegium im ganzen nur aus 70 Mitgliedern bestanden hat, unter denen es insofern eine Abstufung gab, als die älteren Gelehrten, vielleicht drei Reihen bildend, zu halachischen Entscheidungen berufen waren, indem der Ausdruck »ordiniert« nicht wörtlich zu nehmen ist, während den Gelehrten der anderen Reihen, den sogenannten B'ne Sijume, mehr die diskussive Ausarbeitung der im Lehrhaus gepflogenen Verhandlungen und deren Abschluß oblag. Die Haupttätigkeit der Hochschulen bestand immerhin in der Erörterung des im Talmud niedergelegten Stoffes und der Festsetzung der Halacha. Infolgedessen wurde auch den Schülern große Aufmerksamkeit zugewendet. Es gab sogenannte Talmidim oder Talmide Chachamim, die eigentlichen Schüler, und die sogen. Tarbizaï, die zwar für das Lehrhaus noch nicht reif waren, die aber keineswegs ganz von der Fürsorge seitens des Lehrhauses ausgeschlossen waren und deren Notizen auch stellenweise im Talmudtext Aufnahme gefunden haben, wie Brüll a.a.O. S. 78 ff. ausführt. Vgl. zu dieser hier gegebenen Darstellung meine Bemerkungen im Ihrg. 52 der Monatsschr.]


38 [Die Bezeichnung lautet B'ne Sijume, vgl. Halberstamm in Kobaks Jeschurun Jahrg. V, T. I, S. 137.]


39 Vgl. Note 13.


40 Belehrend ist dafür die Stelle Menachot 82 b (nach der Lesart des Aruch: Artikel Tarbiza), wo Kallah und Tarbiza entgegengesetzt werden. Vgl. Tossafot dazu, daß die Stelle einer spätern Zeit angehört.


41 Nathan Babli das.


42 Das.


43 Nathan Babli.


44 Responsa Geonim Schaare Teschubah Nr. 217. Halachot Gedolot (ed. Wien) S. 33 a, vgl. Frankels Monatsschrift Jahrgang 1858. S. 237. Jahrgang 1859 S. 109. Vgl. noch RÉJ. V. p. 206. (MS. Petersburg f. 78). [Vgl. jetzt hierzu Harkavy, T'schuboth ha-Geonim Berlin 1887 Nr. 180 S. 81 u. auch S. 355-356.]


45 Folgt aus dem Berichte des Nathan Babli und Resp. Schaare Zedek S. 75, Nr. 14.

46 Folgt aus demselben Gutachten.


47 Nathan Babli das. Respons. Schaare Zedek p. 91, Nr. 38.


48 [Die Peticha war nur die Ankündigung der Exkommunikation, des sogen. אתמש; vgl. Revue a.a.O. und Harkavy a.a.O. Nr. 182, S. 84: אחיתפ יהולע אנבתכו היתומשל ןנד.]


49 Diese Bannstrenge wird beschrieben in Respons. Gaonim Schaare Zedek p. 75 Nr. 14 und zitiert im Kommentar zu Alfaßi Traktat Baba-Kama, letzter Abschnitt Nr. 200. Der Gewährsmann, der Gaon R'Paltoj (842-58), gibt nicht gerade an, daß dieser Bann erst zu seiner Zeit eingeführt wurde, sondern setzt ihn als etwas in den babylonischen Jeschibot Bekanntes voraus. Vergebens bezweifelt Salomon Luria (zu Baba-Batra das.) teilweise die Echtheit dieses Responsum. Es ist genug bezeugt durch die Milderung, welche in R'Hais Zeit eingeführt wurde. Vgl. Resp. Schaare Teschuba Nr. 41. [Vgl. jetzt auch das von Marmorstein in Monatsschrift 1906, S. 596-599 veröffentlichte Fragment des Briefes eines vom Bann Betroffenen.]


50 Folgt aus Abraham Ibn-Dauds Sefer ha-Kabbalah (ed. Amst.) p. 69 b.


51 Midrasch Tanchuma zu Perikope Noach c. 1. Vgl. Zemachs Gutachten zu Ende von Eldad Ha-Dani bei Jellinek Bet-ha-Midrasch II. p. 105.


52 Folgt aus Resp. Schaare Zedek p. 20, No. 12. [Vgl. Revue a.a.O.]


53 [Neben dem tiberiensischen System gab es noch ein anderes, ein zuerst im Jahre 1894 aus den Schätzen der Genisa in Kairo bekannt gewordenes, jedenfalls auch palästinensisches System, das wohl, weil unpraktischer, als älter anzusetzen ist. Vgl. das ganze Material hierüber bei Kahle, Beiträge zur Geschichte der hebräischen Punktation, in Stades ZAW Ihrg. 1901. S. 273 ff. Vgl. auch meine Abhandlung in der Monatsschrift Jahrg. 52.]


54 [Dahn a.a.O. S. 425 Anm. 2 findet die Angaben d. Verf. »allzubestimmt.«]


55 Vgl. die Dissertation: Die westgotische Gesetzgebung in betreff der Juden, im Programm des jüd. theol. Seminars 1858 S. 11 f.


56 Das. S. 20.


57 Concilium Toletanum VIII. prafatio 12, 13 und canon XII bei d'Aguirre, collectio conciliorum II. p. 540, 547.


58 Vgl. Dissertation S. 25.


59 Placitum Judaeorum lex Visigothorum liber XII. Titel II. § 16, d'Aguirre das. S. 567.


60 Folgt aus concilium toletanum XIV. praef. 8-9 und can. I. bei d'Aguirre das. 736, 740 und Visigothorum VII. 2, § 18.


61 Vgl. Dissertation S. 21 ff., 33 f.


62 Lex Visigothorum L. XII. Titel 2, § 15.


63 Concilium toletanum IX, canon 27 bei d'Aguirre 576


64 Conc. tolet. X. canon 7, das. 581.


65 Lucas Tudensis in seiner Chronik p. 59. Vgl. Lembke: Geschichte von Spanien S. 103 ff. und Adolf Helfferich: Entstehung und Geschichte des Westgotenreiches. S. 185.


66 Das Vorhandensein antichristlicher Schriften unter dem westgothischspanischen Juden bezeugt lex Visigothorum (II. 3, 11). Si quis Judaeorum libros illos legerit, vel doctrinas attenderit, in quibus male contra fidem Christi sentitur etc.


67 Die Ansicht der Juden über das siebente Jahrtausend der Messiaszeit entwickelt Julian von Toledo in seiner apologetischen Schrift contra Judaeos Buch I. (in der bibliotheca patrum maxima ed. Lugduni T. XII. p. 615 ff.) Cum (Judaei) Christum necdum pro salute hominum in mundum venisse, sed adhuc venturum esse praesumunt ... dicentes quod adhuc quinta aetas saeculi evolvatur, et necdum adhuc venerit sextae aetatis curriculum, in quo venturum nosci oporteat Christum. Darauf redet Julian die Juden an: Ubi ista legistis? An forte ex illa opinione hoc dicitis, quae in Psalmo proscribitur, ubi ait: »Quoniam mille anni ante oculos tuos tanquam dies una«, ut sicut sex diebus factus a deo mundus perscribitur, ita ut quasi sex aetates in annis sex millibus distinguantur. Die Juden hatten aber dieses Dogma aus talmudisch-agadischen Quellen. Vgl. Sanhedrin 97 f. Tana di-be Elia rabba c. 2. [Vgl. jed. Revue a.a.O. S. 206-207.] Es geht also darauf hervor, daß die spanischen Juden direkt oder indirekt im siebenten Jahrhundert mit dem Talmud bekannt waren. Übrigens war Julian so unwissend in der Kirchengeschichte, daß es ihm entgangen ist, daß die Kirchenlehrer selbst im apostolischen und nachapostolischen Zeitalter das chiliastische Dogma von sechs Jahrtausenden der Welt als gewiß annahmen. Vgl. Barnabas (Epistola 15 c.): ὅτι συντελεῖ ὁ Θεὸς Κυριὸς ἐν ἑξάκις χιλίοις ἔϑεσι τὰ πάντα ἡ γὰρ ἡμέρα παῤ αυτῷ χίλια ἔτƞ. Justinus Martyr, Irenäus Apollinaris und andere Kirchenväter haben den messianischen Chiliasmus in ihre Christologie gezogen. Vgl. über die schwankenden Berechnungen in dernach apostolischen Zeit über diesen Punkt, Piper Karl's des Großen Kalendarium S. 149 ff.


68 Julian von Toledo das. vor der oben zitierten Stelle: (Judaei) qui caeca infidelitatis nocte possessi, non solum barathro detestabilis perfidiae concidunt, sed etiam quosdam e fidelium numero titubare compellunt, cum Christum etc. Und im Anfang des dritten Buches: Hoc primum omne genus christianorum admoneo, ut quisquis christianorum a quolibet Judaeo secundum codices Hebraeorum aetates ipsas computare audierit, non illi cor suum inflectat.


69 Concilium toletanum XII. praefatio 3, bei d'Aguirre das. S. 682.


70 Die Quellen und die kritische Beleuchtung derselben in der genannten Dissertation S. 15 f. 26 f. 34.


71 Is dor Pacenus chronicon in Florez España sagrada T. VIII. p. 294.


72 Lex Visigothorum Ende.


73 Concilium toletanum XV. praefatio.


74 Vgl. Dissertation S. 16.


75 Einleitung zu Julians tres liberi de demonstratione Aetatis sextae contra Judaeos.


76 Vgl. o. S. 133 Note 2 und Julian, das. B. I. ut si non corrigatur Judaeus, saltem proficiat christianus.


77 Julian B. III. p. 629 A. Sic enim dicit (Augustinus): Inquiunt, non esse credibile septuaginta interpretes, qui uno simul tempore, unoque sensu interpretes fuerunt, erare potuisse, aut ubi nihil eorum intererat, voluisse mentiri, Judaeos vero, dum nobis invident, mutasse quaedam in codicibus suis. ut nostris minueratur autoritas. Diese Behauptung, die Juden hätten in der nachchristlichen Zeit die Zahlen der Lebensjahre in der Patriarchentafel der Genesis gefälscht, was auch von syrischen Kirchenschriftstellern geltend gemacht wurde, ist barer Unsinn. Damals waren bereits Kopien der Thora in drei Erdteilen verbreitet, und eine so frappante, konsequente Änderung war nicht möglich. Die griechischen Übersetzer der Sept. haben allerdings kein Interesse an der Fälschung gehabt, aber wohl christliche Alexandriner in den ersten Jahrhunderten der Kirche. Ich habe in einer Abhandlung nachgewiesen, daß die Fälschung der Zahlen in der LXX. gerade zu Gunsten des Dogmas geschehen ist, daß Jesus mit dem Ablaufe des sechsten Jahrtausends erschienen sei: Fälschung im Texte der Septuaginta in Frankels Monatsschrift, Jahrgang 1853, S. 436 ff. und 1854, S. 121.


78 Das. B. I. S. 619 A 620 C. B.


79 Dissertation S. 16.

80 Das. S. 17, 29.


81 Dissertation a.a.O. [Nach Dahn a.a.O. S. 428 Anm, 4 soll dies auf einem Mißverständnis des Verf. beruhen.]


82 Lucas Tudensis Chronicon S. 69.


83 Almakkari bei Gayangos history of the mohametan dynasties in Spain I. 280. Lembkes Geschichte von Spanien I. 266. Weil Chalifen I. 31, 519, 528. [Vgl. auch Dahn a.a.O. S. 429.]


84 Ibn-Haijan bei Gayangos das. S. 283. Ibn-Adhari ed. Dozy I. 31, Lueas Tudensis das. S. 70. [Nach Dahn a.a.O. nicht ganz gesichert.]


85 Almakkari bei Cayangos history of the mohameta dynasties in in Spain I. 284.



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1909, Band 5, S. 158.
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