11. Der Exilarch Bostanaï und die persische Königstochter.

[433] Die interessante Nachricht, daß Bostanaï, der Begründer einer neuen42 Exilarchenlinie, eine persische Königstochter in der Ehe hatte, stammt aus einer authentischen Quelle, deren Worte, genau abgewogen, manchen Irrtum berichtigen können, der sich durch sekundäre und tertiäre Quellen in die jüdische Geschichte eingeschlichen hat. Die Hauptquelle ist R' Haï in einem Rechtsgutachten (Teschubot Geonim, Schaare Zedek, p. 3a, Nr. 17). Sie erzählt: Der zweite Kalife Omar gab die Tochter des Perserkönigs Chosrau oder Kesra dem Exilarchen Bostanaï als Sklavin; dieser heiratete sie und zeugte mit ihr einen Sohn, welchen die Söhne von anderen Frauen als Sklaven behandeln wollten: לע אבש יאנינח (רב) אוהד אתולג שיר יאנתסוב ןב רמע הילהינ הבהיד סרפ ךלמ (ירסוכ 1.) ירסנכ תב וחחפש וילע ודמעו תמו ןב הדליו הנתמב לאעמשי ךלמ (באטכ 1.) באטב המכ ורמאש ןהמ שי רבדב תובישי ימכח וקלחנו ורכומל ויחא 'ר רמ בתכו ויחאמ רורחיש ךירצו אוה דבע ררחושמ הוה אלד אניד תיבמ החפש אדהל רורחיש רטש אבבד אבבד אנאיד יאנינח הררחשל ודיבו הוה אישנ יאנתסוב ורמאש ןהמ שיו. Zunächst ist hier deutlich gegeben, daß die Sklavin oder richtiger Gefangene die Tochter Chosraus war, und nicht die Tochter des letzten Sassanidenkönigs Jesdiǵerd II. Bestätigt wird die Nachricht zum Teil durch Abulfaraǵ Barhebräus, welcher erzählt: Die Töchter des Chosrau, welche als Gefangene bei Omar waren, haben ihn vor einem persischen General gewarnt: רמעל ןיעדוא יוה ןריבד אייטד אתיבשבד ורסכד ןיד היתנב (Assemani, bibliotheca oriental., T. III, pars 1, p. 422). In der Tat kann es nur eine von Chosraus Töchtern gewesen sein; denn Jesdiǵerd war nach einigen Annalisten noch im Knabenalter, als er auf den Thron gesetzt wurde (632 oder 634), nach andern höchstens ein Sechzehnjähriger. Er konnte also keine mannbaren Töchter gehabt haben, als seine Hauptstadt in die Hände der Mohammedaner fiel (637). Damit fällt Abraham Ibn-Daûds Angabe als ungenau weg, die da lautet, daß Omar Jesdiǵerds Tochter dem Bostanaï gegeben habe: סרפ תוכלמ הרקענ באטכא ןב רמע ימיב יכ ךלמ דמעו יבשב סרפ ךלמ דרגדזי לש ויתונבו וישנ וכלהו תולג שאר יאנתסוב 'רל דרגדזי תב ןתנו לאעמשי. Der ganz unzuverlässige Theophanes gibt zwar an, die Mohammedaner hätten des letzten Perserkönigs Tochter in Gefangenschaft geführt, aber, um seiner Unzuverlässigkeit das Siegel aufzudrücken, nennt er diesen König Hormiz: [433] Οἱ δὲ Σαρακƞνοὶ ᾐχμαλώτευσαν τὰς τοῠ Ὁρμίσδου ϑυγατέρας (Chronographia I, p. 522)43.

Auf der andern Seite sehen wir aus R' Haïs Tradition, mit welcher Abraham Ibn-Daûd übereinstimmt, daß Omar die gefangene Königstochter Bostanaï geschenkt hat. Damit fällt die Angabe in dem Sagenbüchlein Geschichte des Hauses David (דוד תיב השעמ Amsterdam 1753, ausgezogen in Heilprins Seder ha-Dorot, S. 37) als unhistorisch, daß nämlich Alî, der vierte Kalife, aus Verehrung für Bostanaï ihm die Königstochter geschenkt habe: ול ... בלאטיבא ןב ילע ןתנו השאל הראד ךלמ תב (יאנתסבל). Auch Ibn-Jachja hat, wahrscheinlich aus derselben Quelle, die falsche Angabe, daß Alî sich freundlich gegen Bostanaï erwiesen habe: ול ןתנו יאנטסוב דואמ דבכ ילע ארקנה לאעמשי ךלמו סרפ ךלמ תב השאל. Übrigens, wenn auch das ganze Büchlein vom Hause Davids einen sagenhaften Charakter hat, so mag es dennoch manchen historischen Zug enthalten. Es beruft sich auch namentlich in der letzten Partie auf »Denkwürdigkeiten vom Hause Davids« דוד תיבל תונורכזה רפס oder דוד תיב ירפס). Die Sage von dem Traume eines Perserkönigs, der in einem Lustgarten (Bostan) sämtliche Bäume bis auf ein kleines Reis umgehauen habe, von der Deutung dieses Traumes und von dem Namen Bostanaï (יאנתסב ןתסב ארקנה ןגה םש לע), scheint schon im neunten Jahrhundert in Umlauf gewesen zu sein, da der Verfasser des Seder Olam Suta diese Sage benutzt hat und sie ungeschickt auf den Exilarchen Mar-Sutra übertragen hat (vgl. Note 1). Auch den Umstand von dem Wappenbilde des Bostanaischen Hauses, einer Fliege, hat das Seder Olam Suta aus »den Denkwürdigkeiten« entnommen, hat ihn aber auf eine andere Weise gedeutet. Das Sagenbüchlein hat auch den Umstand, daß die Söhne Bostanaïs von seinen jüdischen Frauen die Ehe mit der Königstochter als illegitim angegriffen haben. Nur gibt es, im Widerspruche mit der obengenannten Hauptquelle, an, Bostanaï habe mehrere Söhne mit der Königstochter gezeugt. ול ודלונו םהל ורמאו םיאישנה וינב םהילע ודמע ותומ ירחאו םינב הנממ םתא החפש ינב.... So mag der Zug, daß die Königstocher Dara (אראד) hieß, echt historisch sein, wenn es nicht eine Korruptel von ורסכ ist44. Jedenfalls stammt die Sage, welche Bostanaï und sein Haus verherrlichen will, aus Babylonien, da man in Palästina, wie oben (Note Nr. 1) angegeben, Bostanaï und seine Linie nicht als legitime Exilarchen und nicht als von dem König Jojachin abstammend, anerkannt hat.

Übrigens darf man die Erzählung, daß Omar Bostanaï die gefangene Königstochter geschenkt hat, nicht streng nehmen. Denn Omar war nie im Irak, und Bostanaï wird auch schwerlich bei Omar in Medina gewesen sein. Es mag von diesem Kalifen, der den mohammedanischen Feldherren über alles Instruktionen erteilte, dem General Saad, dem Eroberer von Ktesiphon, der Befehl gegeben worden sein, die Dienste des jüdischen Parteigängers durch ein solches Geschenk zu belohnen. Dieser Punkt muß näher beleuchtet werden, denn er ist für die Geschichte des Exilarchats und der jüdischen Geschichte, deren Mittelpunkt das Exilarchat eine Zeitlang war, zu wichtig. Zwei Quellen, herrührend von Augenzeugen, welche über den Glanz des Exilarchen [434] berichten (wovon weiter Note 12), stimmen darin überein, daß der Exilarch eine Ehrenstellung im Kalifat eingenommen habe. »Wenn er ein Anliegen beim Kalifen hatte, so schicke dieser dem Exilarchen einen Staatswagen, den er aber anstandshalber nicht benutze, sondern nur seinem Wagen vorangehen lasse«: (אישנל) ול חלוש ךלמהו תוכלמה דובכ ינפמ הב בכור היה אלו ... ול רשא הנשמה תבכרמ ויפל תכלוה לבא (bei Ibn-Verga, Schebet Jehuda, Nr. 42). Bei der Audienz hatte er einen Ehrensitz (das. und Nathan ha-Babli im Sefer Jochasin). Der Exilarch hatte beim Ausfahren eine Ehrengarde von 50, später 15 Läufern: םיכלוהו (Nathan) וינפל םיצר שיא םישימחו םישנא ו"ט דע וירחא. Daß die Würde des Exilarchats von den Kalifen nach geschehener Huldigung bestätigt wurde, wird sich bei der Untersuchung über die Reihenfolge der Exilarchen zeigen. Es ist nicht sehr fehlgegriffen, wenn das Maasseh Bet-David diese fürstlichen Prärogative zuerst an Bostanaï erteilen läßt: תונמלו הנשמה תבכרמב (יאנתסב תא) וביכרהל ךלמה וציו ישאר גהנלו תוכלמה יכרצ לכב אוה קסעתהלו םיטפוש ודי תחתמ ותושרב םיטפוש תויהל אתידבמופו אעדרהנ אירוס ... תובישי .הברה ןמז לארשי לובג לכב

Diese Ehrenstellung genossen die vorbostanaïschen Exilarchen keineswegs. Denn im Talmud wird nichts davon erwähnt; nur das eine wird hervorgehoben, daß die Exilarchen die Befugnis der Strafgerichtsbarkeit hatten: תולקמב םעה תא ןידורש לבבב הלוג ישאר45. Die persischen Könige während der letzten talmudischen Zeit und nach derselben seit Jesdiǵerd I. (458) waren verfolgungssüchtig gegen die Juden oder mindestens doch ihnen nicht sehr gewogen. Diese haben schwerlich den Exilarchen eine Ehrenstellung verliehen. Sicherlich war daher Bostanaï der erste Exilarch, welcher die Würde mit Prärogativen genoß. Wie Omar für geleistete Dienste Bostanaï die persische Königstochter als Sklavin schenkte, so hat er ihm wohl auch ein gehobenes Ansehen und eine Art fürstlicher Würde innerhalb der Judenschaft verliehen.

Von welcher Art diese Dienste waren, läßt sich teils aus der Zeitgeschichte, teils aus der Analogie von der Stellung der Würdenträger der nestorianischen Kirche folgern. Die Mohammedaner, die zugleich dem byzantinischen und persischen Reiche den Krieg erklärten und für die Schlachten mehr fanatische Begeisterung als Heeresmassen, mehr persönlichen Mut als Taktik hatten, mußten sich nach Verbündeten umsehen. Darauf waren sie von Hause aus bei ihren öfteren Fehden angewiesen. Im Irak boten sich ihnen die nestorianischen Christen und die Juden als solche, da diese mit der Wirtschaft der persischen Könige und namentlich mit der Anarchie seit dem Tode Chosrau-Firuz Ursache hatten unzufrieden zu sein. Daher mochten die arabischen Feldherren im Namen des Kalifen diesen zwei Religionsgenossenschaften Freiheiten und Privilegien bewilligt haben. Von den Nestorianern wissen wir das entschieden. Omar erteilte dem nestorianischen Katholikos Jesujaba ein Diplom. Ali setzte Maremes zum Patriarchen oder Katholikos ein und gab ihm ein Freiheitsdiplom, weil er mit seinen Glaubensgenossen ihm bei der Belagerung von Moßul Vorschub geleistet hat (vgl. darüber Assemani, bibliotheca orientalis, dissertatio de [435] syris nestorianis, T. III, pars 2, p. XCV). Von welchem Inhalte das Diplom war, erfahren wir aus einer Bestallungsurkunde für einen Katholikos, die erst in jüngster Zeit von Kremer aufgefunden worden. (Zeitschrift der deutschen morgenl. Gesellschaft Jahrg. 1853, S. 219). Die Urkunde ist zwar für den Katholikos Ebedjesu ausgestellt, der 1044-1075 fungierte, also von dem Kalifen Kaim Biamarillah; aber sie beruft sich auf den alten Usus und bestätigt früher erteilte Privilegien. Diese Bestallungsurkunde bestätigt den Katholikos (קילתאגלא) und Patriarchen (ךרטבלא) Ebedjesu in der durch rechtmäßige Wahlhandlung ihm übertragenen Würde, nachdem über sein Verhalten Erkundigungen eingezogen worden, und ernennt ihn zum Primas der Nestorianer Bagdads und anderer Gemeinden, die im Ländergebiet des Islam wohnen. Er allein soll das Recht haben, den üblichen Ornat zu tragen, und keinem Metropoliten, Bischof oder Diakonus sei der Gebrauch der Insignien gestattet. Die Urkunde bestätigt ferner die Privilegien, welche die reinwandelnden Kalifen (d.h. die vier ersten: Abu-Bekr, Omar, Othman und Ali) der nestorianischen Kirche gewährt haben. Die wesentlichen Funktionen des nestorianischen Katholikos werden namhaft gemacht: Neben der Oberaufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten und die religiösen Stiftungen: 1. die jährliche Erhebung des Schutzgeldes (היזגלא אפיתסא) von allen Männern, mit Ausnahme der Unmündigen, und dessen Ablieferung an die Staatskasse; 2. die Handhabung der Gerichtsbarkeit innerhalb der Konfessionsgenossen. Der Katholikos wird ermahnt, bei Rechtshändeln vermittelnd einzuschreiten, dem Schwachen gegen den Gewalttätigen beizustehen und »überhaupt das, was sich zum Unrechte hinneigt, zum Rechten wieder zurückzuleiten«. Man sieht daraus, daß der Katholikos der nestorianischen Kirche von seiten der Kalifen nicht bloß als geistliches Oberhaupt, sondern auch als weltlicher Würdenträger anerkannt wurde, und zwar schon von den ersten vier Kalifen.

Sicherlich hatte der Resch-Galuta dieselbe Stellung zum islamitischen Staate wie der nestorianische Katholikos, und, wenn wir auch kein Diplom darüber besitzen, so sprechen dafür die weiter zu erwähnenden Momente, daß die Kalifen die Wahl der Exilarchen bestätigten oder verwarfen. Es spricht ferner dafür was Scherira berichtet: die Exilarchen hatten früher »Macht von seiten des Königs«, d.h. des Kalifen besessen: (אתולג ישירד) אכלמד אתונטלש. Aus dem Umstande, daß Bostanaï so sehr in Gunst stand, daß er eine Königstocher von Omar als Geschenk erhielt, ist zu folgern, daß ihm zuerst die dem Exilarchate zugestandenen Prärogative, Macht- und Ehrenstellung erteilt worden sind. Aber ein solches Verhältnis hat Omar wohl schwerlich aus Zuvorkommenheit gegen die Juden dem Exilarchen eingeräumt, sondern sicherlich nur für Dienstleistungen. Man kann also Bostanaï als den Begründer des fürstlichen Ansehens der Resch-Galuta betrachten. – Bostanaïs Blütezeit ist durch sein Verhältnis zu Omar gegeben. Im Jahre 637, als Ktesiphon eingenommen wurde (denn früher können die Königstöchter nicht in Gefangenschaft geraten sein) stand er in heiratsfähigem Alter. Wenn man dem Maasseh Beth-David trauen dürfte, war Bostanaï damals 35 Jahre alt und unverheiratet (היהו םינש ה"ל ןב יאנתסב). Er wäre demnach 602 geboren. Da er bei seinem Tode erwachsene Söhne hinterließ, so kann man seinen Tod frühestens um 660 ansetzen.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1909, Band 5, S. 433-437.
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