9. Kapitel. Neue Hetzereien gegen die Juden. Capistrano. (1444-1456.)

[183] Papst Eugenius' IV. Gesinnungsänderung gegen die Juden. Trübe Folgen der Bulle in Spanien. Juan II. entgegenwirkendes Dekret zu Gunsten der Juden. Nikolaus' V. feindselige Bulle. Feindseligkeit eines baierischen Herzogs gegen die Juden. Der Philosoph Nikolaus Cusanus im Verhältniß zu den Juden. Die Marranen und das erste Vorspiel zur Inquisition. Der Franciscanermönch Capistrano und sein Wüthen gegen die Juden. Die Wirkungen in Baiern. Ausweisung aus Würzburg. Die Breslauer Gemeinde; Hostienschändung und Blutanklage gegen sie. Vertreibung und Scheiterhaufen für die Juden Breslaus und anderer schlesischen Städte. Vertreibung der Juden aus Brünn und Olmütz; die Juden in Polen und ihre günstige Stellung unter Kasimir IV. Die erneuten Privilegien. Capistrano's Geifer dagegen, erlangt den Widerruf derselben. Anfang der Leiden der Juden in Polen. Die Türkei, neues Asyl für die Juden. Untergang des byzantinischen Reichs. Günstige Stellung der Juden in der Türkei. Mose Kapsali, Großrabbiner, Sitz im Divan. Die Karäer in der Türkei. Die deutsche rabbinische Schule. Jacob Weil und Israel Isserlein. Die Synode von Bingen und die drohende Spaltung. Wahrung der Rabbinatswürde gegen Entsittlichung.


Es war damals nicht schwer, Unglück über die Juden zu prophezeihen. Denn abermals regte sich der finstere kirchliche Geist, der mit düsterem Flügelschlag über die europäischen Länder unheilsschwanger flog. Wie zur Zeit Innocenz III., so dekretirte auch in dieser Zeit die Kirche durch ihre vollwichtigsten Vertreter, durch die Väter der Kirchenversammlung zu Basel, welche sich Unfehlbarkeit zuschrieben und über das Papstthum selbst zu Gerichte saßen, die Erniedrigung und Aechtung der Juden auf die allerfeierlichste Weise. Wunderbar genug! Das Concil konnte im eigenen Hause nicht fertig werden, war nicht im Stande, die den Katholicismus verhöhnenden Hussiten in den Schooß der Kirche zurückzuführen, verzweifelte daran, die Liederlichkeit und Lasterhaftigkeit der Geistlichen und Mönche abstellen zu können, und warf doch sein Auge auf die Juden, um sie zum Heile zu führen. Räudige Schafe, wollten sie unbeschädigte Lämmer heilen! Die Baseler Kirchenversammlung, welche dreizehn Jahre tagte (Juni 1431 bis Mai 1443) und die großen europäischen Fragen vor ihren Richterstuhl zog, beschäftigte sich auch mit der Judenfrage. Damit der christliche Glaube befestigt werde, müßten die [183] Juden gedemüthigt werden, das war der Grund, die alten Beschränkungen durch das allgemeine Concil in der neunzehnten Sitzung aufzufrischen und neue hinzuzufügen1. Zu den alten kanonischen Beschlüssen waren einige neue Punkte hinzugekommen, daß Juden zu keinem Universitätsgrade zugelassen werden sollten2 und daß an den Hochschulen auch hebräische, chaldäische (und arabische) Sprache gelehrt werde, um Mittel zu haben, auf das Gemüt der Juden einzuwirken. Das allgemeine Concil, das sich als vom heiligen Geist inspirirt ausgab, hatte es also auf die Massenbekehrung der Juden abgesehen. Es nahm das Programm Peñaforte's, Pablo Christiani's, Vicente Ferrer's und des schismatischen Papstes von Tortosa an, welche eine systematische Bearbeitung der Juden zum Aufgeben »des Unglaubens« so sehr empfohlen hatten. Auch den bereits getauften Juden wendete die Baseler Kirchenversammlung eine besondere Sorgfalt zu. Sie sollten einerseits begünstigt und andererseits überwacht werden, daß sie sich nicht unter einander verheirathen, nicht Sabbat und jüdische Feste feiern, nicht ihre Todten nach jüdischem Ritus beerdigen und überhaupt die jüdischen Gebräuche nicht mitmachen sollten.

Die Hand Esau's, die der Söhne des Salomo-Paulus de Santa Maria, welche Mitglieder dieses Concils waren, ist dabei nicht zu verkennen (o. S. 145 f.). Aus dem Schlangenei des apostatischen Rabbiners Salomo Levi de Burgos waren Basilisken ausgekrochen. Sie gaben seinem Judenhasse eine europäische Tragweite und machten die höchste kirchliche Autorität zur Helfershelferin.

Ein erneuerter fanatischer Paroxysmus gegen die Juden kam dadurch an verschiedenen Punkten Europas zum Ausbruch. Den Reigen eröffnete die Insel Mallorca3. Die Ueberbleibsel der Gemeinde Palma waren der Geistlichkeit und dem von ihr beherrschten Pöbel verhaßt, und beide schenkten nur allzuwillig einem Gerüchte Glauben, die Juden hätten in der Charwoche (1435) den maurischen Diener eines Juden gekreuzigt und ihn Folterqualen erdulden lassen. Der angebliche Märtyrer war zwar noch am Leben, aber nichtsdestoweniger ließ der Bischof Gil Nunjoz zwei Juden, welche als die Urheber galten, einkerkern. Darüber entspann sich ein Competenzstreit zwischen ihm und dem Gouverneur Juan Desfar, an den sich die Reichen der Gemeinde gewendet hatten. Der Letztere behauptete: Die Juden unterlägen nicht der geistlichen Gerichtsbarkeit, sondern [184] seien Eigenthum des Königs, der allein über sie zu urtheilen habe. Der Bischof mußte die eingekerkerten Juden herausgeben, und diese wanderten in den Kerker des Statthalters (6. Mai). Die Geistlichen hetzten aber das Volk gegen ihn und die Juden und sprengten aus: die Justiz sei für Geld feil. Ehe Juan Desfar ein Verhör anstellen konnte, um das Verbrechen der Angeklagten zu ermitteln, war der Pöbel schon gegen ihn eingenommen. Der Statthalter wurde genöthigt mit Strenge zu verfahren und einen Gerichtshof zu ernennen, der größtentheils aus Dominikaner- und Franziskanermönchen bestand. Das Gericht kannte kein wirksameres Mittel, um hinter die Wahrheit zu kommen, als Anwendung der Folter. Wie Einer der Angeklagten unter die Tortur kam, bekannte er Alles, was man von ihm wünschte, und bezeichnete alle diejenigen Juden als Mitschuldige, welche man von ihm verlangte. Doch hätte man diesem Bekenntniß vielleicht selbst in damaliger Zeit kein großes Gewicht beigelegt, wenn sich nicht ein gewissenloser, aber in Ansehen stehender Jude Namens Astrüc Sibili, welcher mit vielen Gemeindemitgliedern in Streit lebte und fürchtete, in die Blutanklage verwickelt zu werden, zum Ankläger seiner Glaubensgenossen aufgeworfen hätte. Scheinbar freiwillig stellte sich Astrüc Sibili dem Gerichte, gestand ein, daß der Diener gekreuzigt worden, und bezeichnete gewisse Juden als Verbrecher. Obwohl er sich von jedem Verdachte rein zu machen wußte, ereilte Astrüc Sibili doch bald die Strafe seiner Angeberei. Er wurde als Mitangeklagter in den Kerker geworfen. Dieser Ausgang des Angebers und die Flucht einiger jüdischen Familien von Palma in das naheliegende Gebirge, weil sie mit Recht die Wiederholung von Mordscenen befürchteten, steigerte noch mehr die Aufregung der christlichen Bevölkerung. Die Flüchtigen wurden eingeholt, gefesselt, nach der Stadt gebracht, und ihre Flucht wurde als neuer Beweis für die Theilnahme der ganzen Gemeinde an dem Verbrechen erklärt. Astrüc Sibili und noch drei andere wurden zum Feuertode verurtheilt, jedoch begnadigten sie die Richter zum Tode durch den Strang, wenn sie sich taufen ließen. Sie gingen auch darauf ein, indem sie die Taufe als Strohhalm zur möglichen Rettung ihres Lebens betrachteten. Aber auch die ganze Gemeinde, mehr als zweihundert Personen, Männer, Frauen und Kinder, gingen ebenfalls aus Angst vor der fürchterlichen Todesqual zum Christenthum über. Die Geistlichen hatten vollauf Beschäftigung, die Neubekehrten zu taufen. Wie wenig sie selbst an die Schuld der Verurtheilten glaubten, bewiesen sie dadurch, daß sie, als jene bereits auf dem Richtplatze waren, bereit den Galgen zu besteigen, um deren Begnadigung riefen und das Volk ebenfalls dazu [185] veranlaßten. Der Gouverneur gab der allgemeinen Volksstimme nach, und die Verurtheilten wurden unter Procession und Chorälen vom Schaffot nach der Kirche geleitet, und ein Te Deum wurde angestimmt. So endete die Gemeinde von Palma, welche über ein Jahrtausend bestanden und so viel zur Blüthe der Insel beigetragen hatte. Mit ihr schwand auch der Wohlstand dieses fruchtbaren und günstig gelegenen Eilands. Simon Duran, den der Uebertritt der Gemeinde von Palma, welcher er mit allen Fasern seines Herzens angehörte, tief betrübte, beruhigte sein Gewissen damit, daß er es nicht an Ermahnungen habe fehlen lassen4.

Der giftige Judenhaß, der in Spanien und Deutschland am meisten heimisch war, steigerte sich, wo möglich, seit der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts und erreichte bis gegen Ende desselben seinen Höhepunkt. In Spanien entsprang er mehr aus dem Neide über die einflußreiche Rolle, welche die Juden, wie geschwächt und gedemüthigt auch immer, dort spielten, in Deutschland dagegen, wo sie wie Schatten umherwandelten, war die ungeberdige Rohheit, verbunden mit Glaubenswuth, die Erzeugerin. – Für die deutschen Gemeinden war der Tod des Kaisers Sigismund (gegen Ende 1437), gerade als ihnen das Baseler Concil einen finsteren Blick zuwarf, ein betrübendes Ereigniß. Wenn dieser Fürst auch kein zuverlässiger Beschützer war, sie oft genug wegen seiner bodenlosen Geldverlegenheit abzapfte und sogar die Kosten für das Concil zu Costnitz ihnen aufbürdete5, so duldete er doch nicht, so weit er es hindern konnte, daß sie ungerechter Weise verfolgt oder niedergemetzelt würden. An seiner Stelle wurde jener österreichische Herzog Albrecht zum deutschen König und Kaiser erwählt, der so viel Unmenschlichkeit an ihnen begangen hatte (o. S. 132). Albrecht II. war ein Todfeind der Juden und Ketzer. Freilich ausrotten konnte er beide nicht. Die hussitischen Ketzer besaßen gute Waffen und Muth, und die Juden waren eine unentbehrliche Geldquelle. Aber gern gab Kaiser Albrecht seine Zustimmung zu Unbilden gegen sie. Als der Rath zu Augsburg beschlossen hatte, die jüdische Gemeinde auszutreiben (1439), ertheilte der Kaiser freudigen Herzens seine Erlaubniß dazu. Zwei Jahre bewilligte ihnen der Rat ihre Häuser und Liegenschaften zu verkaufen, nachdem diese Frist abgelaufen war, wurden sie sämmtlich ausgewiesen und die Grabsteine des jüdischen Kirchhofes zur Ausbesserung der Mauern verwendet. Augsburg hatte aber später viel Unannehmlichkeiten [186] wegen dieser Vertreibung; denn Kaiser Albrecht starb, ehe die Urkunde von der kaiserlichen Erlaubniß zu dieser Hartherzigkeit ausgeliefert wurde6. Er regierte zum Glücke für die Juden nur zwei Jahre und überließ die Zügel des deutsch-römischen Reiches, oder richtiger die vollständige Anarchie in demselben, dem gutmüthigen, schwachen, trägen und lenksamen Friedrich III., der nicht judenfeindlich war, sie vielmehr da, wo er eingreifen konnte, gegen Unbill beschützte. Dafür traten zwei andere wüthende Judenfeinde auf: der Papst Nikolaus und der Franciskanermönch Johannes de Capistrano, dieser ein Menschenwürger in Gestalt eines demüthigen Gottesdieners.

Eugenius' Nachfolger, der Papst Nikolaus V. (März 1447– März 1455), setzte das System der Demüthigung und Knechtung der Juden fort. Sobald er den Petristuhl bestiegen hatte, ließ er es sich angelegen sein, die Privilegien der italienischen Juden, welche Martin V. bestätigt und Eugenius nicht förmlich aufgehoben hatte, zu zerreißen und ihre Inhaber unter Ausnahmegesetze zu stellen. In einer Bulle (vom 23. Juni 14477) wiederholte er dieselbe Beschränkung für Italien, welche sein Vorfahr eingeschärft hatte, und schenkte ihnen auch kein Titelchen davon, nicht einmal das, daß ein Christ für Juden am Sabbat kein Feuer machen dürfe. Wenngleich Nikolaus' Bulle nur eine Copie war, so hatte sie doch eine größere Tragweite als das Original. Denn er ernannte darin den Juden- und Ketzerhenker Johannes de Capistrano zum Vollstrecker derselben. Dieser sollte selbst oder durch seine Ordensgenossen, die Franciskaner, die pünktliche Befolgung überwachen und die Bestrafung der Uebertreter vollziehen. Der Mönch Capistrano hatte demnach die Befugniß, wenn beispielsweise ein jüdischer Arzt einem kranken Christen ein Heilmittel reichte, ihm sein Hab und Gut zu confisciren, und dieser Heilige mit einem Herzen von Stein war ganz der Mann dazu, auch ein solches Vergehen mit unerbittlicher Strenge zu ahnden.

Die systematische Judenfeindlichkeit, wovon die Baseler Kirchenversammlung und die Päpste beseelt waren, wirkte ansteckend in weiten [187] Kreisen. Mit Recht waren die Juden von Schrecken ergriffen, als der Papst Nikolaus, um das erschütterte Ansehen des Statthalters Christi zu heben, ein Jubiläum ausschrieb (für 1450) und allen Rompilgern Sündenerlaß verhieß. Auf die leichteste Weise konnten da die Judenplünderer und Judenberauber ihre begangene Sünde sühnen – wenn sie es überhaupt als Sünde ansahen, das verfluchte Geschlecht zu vertilgen. Der Rabbiner Isserlein verordnete daher ein allgemeines Fasten, um Gottes Barmherzigkeit gegen die Feindseligkeit der Jubel-Pilger zu erflehen8. Der eben so wilde, wie bigotte baierische Herzog von Landshut, Ludwig der Reiche genannt, »ein Feind des Wildes und der Juden«, ließ nicht lange nach seinem Regierungsantritt sämmtliche Juden seines Landes an einem Tage (Montag 5. October 1450) festnehmen, die Männer in Kerker, die Frauen in die Synagogen einsperren und all ihre Baarschaft und Kleinodien für sich confisciren. Die christlichen Schuldner wurden angewiesen, ihren jüdischen Gläubigern nur das Capital zu zahlen und davon noch die Zinsen abzuziehen, die sie etwa vorher gezahlt hätten. Nachdem die Unglücklichen vier Wochen in Gewahrsam waren, mußten sie dem Herzog 30,000 Gulden für ihr Leben zahlen, dann wurden sie sämmtlich arm und fast nackt aus dem Lande gewiesen9. Gerne wäre Ludwig mit der reichen und großen Regensburger Gemeinde, die unter seiner Botmäßigkeit stand, eben so verfahren. Allein da er nur eine eingeschränkte Gewalt über sie hatte, und die Juden dieser Stadt als Bürger unter dem Schutze des Rathes und seiner Gerechtsame standen, so mußte er sich mit einer Art Brandschatzung begnügen. Viele Juden sollen damals aus Angst und Noth zum Christenthum übergetreten sein10.

Wie die europäischen Juden auf ihre spanischen Brüder, als auf eine gehobene und begünstigte Klasse blickten, so richtete auch das Papstthum sein besonderes Augenmerk auf diese, um sie nicht in einer günstigen Stellung im Staate zu lassen. Entweder auf Antrag des Königs Juan II, die strengen kanonischen Beschränkungen gegen sie zu mildern, was er in dem Dekret von Arevalo verheißen hatte (o. S. 148), oder auf Gesuch ihrer Feinde, dieselben zu bestätigen, erließ der [188] Papst Nikolaus eine neue Bulle (1. März 145111), worin er ihre Ausschließung aus der christlichen Gesellschaft und jeder ehrenhaften Laufbahn bestätigte und die Privilegien der spanischen Juden eben so wie die der italienischen vollständig außer Kraft setzte. – Dieser herzlosen Härte in der kanonischen Gesetzgebung gegen die Söhne Israels lag unbewußt eine Art Furcht zu Grunde. Das übermächtige Christenthum fürchtete den Einfluß des jüdischen Geistes auf die christliche Bevölkerung durch allzuvertrauten Verkehr. Was das Papstthum in der Räucherwolke seiner officiellen Erlasse verschwieg, das verrieth ein diesem Kreise sehr nah stehender philosophischer Schriftsteller und Cardinal.

Nikolaus von Cusa (aus Cues an der Mosel), der letzte Ausläufer der scholastischen Philosophie, der sie mit einer Art Mystik verschmelzen wollte, hat durch sein zweideutiges Benehmen die Verbesserung und Versittlichung des Christenthums seiner Zeit vereitelt. Auf der Baseler Kirchenversammlung einer der eifrigsten Vertheidiger der Macht eines allgemeinen Concils über den Papst, verließ und verrieth er dasselbe, ging zum Papst Eugenius IV. über, arbeitete mit seiner ganzen Kraft an der Wiederherstellung der päpstlichen Allgewalt und trug zu dessen Sieg bei. Dafür wurde er auch von dem Papst Nikolaus V. mit dem Cardinalshute beschenkt. Inmitten der Zerfahrenheit und Zerklüftung des Christenthums schwärmte Nikolaus Cusa in seiner philosophischen Träumerei für eine Vereinigung aller Religionen zu einem einzigen Glauben. Die kirchlichen Ceremonien wollte er zum Opfer bringen, ja, selbst die Beschneidung wollte er sich gefallen lassen, wenn nur die nichtchristlichen Völker dafür gewonnen werden könnten, an die Dreieinigkeit zu glauben. Er fürchtete aber, wie er ausdrücklich bemerkte, die Hartnäckigkeit der Juden, welche sich an ihrer Gotteseinheit allzufest anklammern, er tröstete sich indeß mit dem Gedanken, daß das unbewaffnete Häuflein der Juden den Frieden der Welt nicht stören könne12. Allerdings waren die Juden nach dieser Seite hin waffenlos; um sie aber auch geistig zu entwaffnen, dazu wollte Nikolaus Cusanus das Seinige beitragen. Der Papst hatte diesen Cardinal zum Legaten für Deutschland ernannt, um theilweise eine Reformation des verderbten Kirchen-und Klosterlebens durchzuführen (1450-51). Cusanus beschäftigte sich aber auch, wohl im Auftrage, mit den Juden. Auf dem Provinzial-Concil von Bamberg schärfte er die kanonische Satzung von dem [189] Judenabzeichen ein, daß die Männer einen rothen, runden Flecken an der Brust, die Frauen einen blauen Streifen auf dem Kopfputze tragen, und daß die Christen bei Vermeidung des schwersten Bannes nicht Geld auf Zins von Juden borgen sollten (Mai 145113), als wenn die Brandmarkung der Juden die Welt- und Klostergeistlichen und die von ihnen angesteckten Laien von der liederlichen Unkeuschheit und Lasterhaftigkeit hätte heilen sollen. Die Absonderung der Juden von den christlichen Kreisen hat nur die Wirkung gehabt, daß jene von der Befleckung der Unzüchtigkeit freigeblieben sind. Auch der Cardinal-Legat Cusanus konnte es nicht durchsetzen, den geistlichen Stand sittenrein zu machen, oder den Betrug mit der Blutung durchstochener Hostien und der Wunderthätigkeit der Heiligenbilder – dagegen er so sehr geeifert hat – abzustellen. Die Kirche blieb bis in ihr innerstes Mark verderbt. Die Juden waren allerdings zu fürchten, wenn sie mit ihren Fingern in die eiternden Wunden hätten greifen dürfen.

Besonders fingen die vielen Tausende getaufter Juden in Spanien, welche die Metzeleien, die Kreuzpredigten und die Beschränkungen der Kirche zugeführt hatten, an, für diese selbst eine Plage zu werden. Nicht blos die weltlichen Neuchristen, sondern auch diejenigen, welche in den geistlichen Stand getreten waren oder das Mönchskleid angelegt hatten, beobachteten meistens, der Eine mehr heimlich, der Andere mehr öffentlich, die jüdischen Religionsgesetze. Die Sophistereien der übereifrigen Convertiten, von der Klasse der Santa-Fé, sowie der Kirchenpomp und die Predigten, daß das alte Testament und sogar die talmudische Agada Jesu Messianität, die Menschwerdung Gottes, die Dreieinigkeit und andere Kirchendogmen bestätigten, hatten eben so wenig Wirkung auf viele Marranen. Sie blieben im zweiten und dritten Geschlecht eben so, wie vorher, halsstarrig und blind, d.h. treu dem Glauben ihrer Väter. Als der mächtige Minister de Luna eine scharfe Waffe gegen seine neuchristlichen Feinde brauchte, bewog er den König, sich mit Klagen an den Papst über deren Rückfall zu wenden (o. S. 149). Ganz ersonnen wer den die Beschwerden gegen den Glauben der Neuchristen wohl nicht gewesen sein, jedenfalls hat Nikolaus V. an deren Missethaten geglaubt. Er richtete daher ein Schreiben an den Bischof von Osma und an die Professoren von Salamanca (20. November 145114) und ermächtigte sie, Inquisitoren zu ernennen, welche die des Judaisirens verdächtigen Neuchristen [190] vor ihr Tribunal laden sollten. Die Inquisitionsrichter sollten die Befugniß haben, die Ueberführten zu bestrafen, einzukerkern, ihr Vermögen einzuziehen, sie ehrlos zu machen, wenn sie Geistliche sind, sie zu degradiren und sie sogar dem weltlichen Arm zu übergeben, d.h. in der Blumensprache der Kirche, dem Feuertode als Ketzer zu überliefern. Das war der erste Zunder zur Feuerhölle der Inquisition, welche mehr Unmenschlichkeit begangen hat, als alle Tyrannen und großen Verbrecher, die je in der Geschichte gebrandmarkt worden sind. Für den ersten Augenblick scheint diese Bulle keine Wirkung gehabt zu haben. Die Zeit war für diese Blutaussaat noch nicht reif. Juans II. Minister machte Anfangs keinen Gebrauch davon. Die Bulle sollte seinen neuchristlichen Todfeinden nur die Waffe zeigen, die er zu ihrer Vernichtung in Händen hatte, wenn sie ihre feindseligen Ränke zu seinem Sturze fortsetzen sollten. Er vertraute zu sehr auf die Abhängigkeit des Königs von ihm, und dieses blinde Vertrauen hat [191] seinen Untergang herbeigeführt. Seine neuchristlichen Todfeinde verdoppelten ihre Mittel, ihn in Ungnade zu bringen, um nicht von ihm ins Verderben gestürzt zu werden. Kaum zwei Jahre nach dem Erlaß der päpstlichen Inquisitionsbulle wurde er auf den Befehl seines Gönners, der von seinen Todfeinden gedrängt wurde, schmählich aufs Schaffot gebracht. Die Bulle blieb vor der Hand todter Buchstabe.

Welch eine Verkehrtheit war es nun, zu den alten jüdischen Täuflingen mit erheucheltem christlichen Bekenntnisse auf den Lippen neue hinzufügen! Solche sollte der Franciskaner-Mönch Capistrano vermehren..Dieser Mönch mit ausgemergelter Gestalt und häßlichem Wesen besaß ein einschmeichelndes Organ und eine Willensstärke, wodurch er nicht blos die stumpfe Menge, sondern auch die höheren Stände rühren, fesseln, begeistern, erschrecken und zu einem frommen Lebenswandel und zu grausigen Unthaten bewegen konnte. Wie bei dem spanischen Dominikaner Vicente Ferrer (S. 106), so lag bei Capistrano die wunderbare Gewalt, die er über die Gemüther hatte, nicht so sehr in einer hinreißenden Beredtsamkeit, als in einer sympathischen Stimmenmodulation und in einem unerschütterlichen Wahnglauben15. Er selbst war davon überzeugt, daß er mit dem Blute, das er von der Nase seines Meisters Bernardinus von Siena gesammelt hatte, und mit dessen Kaputze Kranke zu heilen, Todte zu erwecken und Wunder jeder Art zu verrichten vermöchte. Das wahnbethörte Volk glaubte nicht nur an seine Wunderthätigkeit, sondern vergrößerte und übertrieb sie noch mehr. Seine streng asketische Lebensweise, sein Haß gegen Luxus, Wohlleben und Schwelgerei machte einen um so größeren Eindruck, als sie gegen die üppige Lebensweise der Welt- und Klostergeistlichen grell abstach. Wo Capistrano auftrat, strömten Tausende von Zuhörern zusammen, um sich von seinen Predigten erbauen und erschüttern zu lassen, wenn sie auch kein Wort von seinen lateinischen Reden verstanden. Die Päpste Eugenius IV. und Nikolaus V. bedienten sich seiner als eines brauchbaren Werkzeuges, um das erschütterte Ansehen des päpstlichen Stuhles wieder herzustellen. Sie ließen ihn überall für die Unfehlbarkeit des Papstthums, für Vertilgung der Ketzer, d.h. nicht blos [192] der Hussiten, sondern auch derer, welche an dem Papstthum zu mäkeln wagten, und für den Kampf gegen die siegend vordringenden Türken predigen und eifern, und hatten auch nichts dagegen, wenn er gegen unschuldige Spiele, Zeitvertreib und Lebensverfeinerung seine Capucinaden ausstieß, da sie selbst dadurch in ihren Genüssen und Freuden nicht gestört wurden. Zu den stehenden Punkten der aufregenden Predigten Capistrano's gehörten – nächst seinem Geifer gegen Ketzer und Türken und gegen den Luxus und die Spiele – auch seine Wuthausbrüche gegen die Juden, ihren Unglauben und ihren Wucher. Der Papst Nikolaus machte ihn deswegen zum Inquisitor gegen sie, um die Ausführung der kanonischen Beschränkungen gegen sie zu überwachen. Schon früher hatte ihn die Königin Johanna von Neapel zum Inquisitionsrichter über die Juden eingesetzt und ihn ermächtigt, die schwersten Strafen über sie zu verhängen, wenn sie gegen die Kirchengesetze fehlen oder das Judenabzeichen – das Zeichen Thau (Tod) – nicht tragen sollten.16

Als der Papst Nikolaus Capistrano als Legaten nach Deutschland und den slavischen Ländern schickte, wo die Autorität des Papstthums durch die Hussiten und durch den auch unter den Katholiken sich regenden freieren Geist am meisten erschüttert war, um dort die blind unterwürfige Gläubigkeit in die Gemüther zurückzuführen, veranstaltete er, von der Eitelkeit, Eroberungen zu machen, besessen, eine Disputation in Rom mit einem Rabbinen Namens Gamaliel (?). Durch seine Beredtsamkeit sollen nicht blos dieser Rabbiner, sondern noch vierzig Juden für das Christenthum gewonnen worden sein17. – Wo dieser geifernde Kapuzinerprediger in Deutschland hinkam, verbreitete er Furcht und Schrecken unter die Juden. Sie zitterten, wenn sie nur seinen Namen nennen hörten18. Auch den Christen19 war dieser ungestüme, giftige Heilige ein Gegenstand des Schreckens, namentlich solchen, welche nicht die kirchliche Frömmigkeit über Rechtschaffenheit und Gesinnungsadel stellen mochten. Denn der Zulauf der Menge zu seinen Predigten war in Deutschland noch größer als in Italien und, unterstützt von dem Anhange der Massen, durfte er Gesetze vorschreiben und die Obrigkeit zwingen, sich seinen Anordnungen blindlings zu fügen. In Bayern, Schlesien, Mähren und Oesterreich, wo der kirchliche Eifer der Katholiken wegen der Feindseligkeit gegen die [193] Hussiten ohnehin hoch gespannt war, erhielt er durch Capistrano noch mehr Nahrung und kehrte sich – da sie den Ketzern in Böhmen nicht beikommen konnten – zunächst gegen die Juden. Die bayerischen Herzöge Ludwig und Albrecht, welche schon früher die Juden ihres Gebietes verjagt hatten, wurden von Capistrano noch mehr fanatisirt. Der Erstere stellte an einige Grafen und an Regensburg die Forderung, ihre Juden auszuweisen20. Der Bürgermeister und Rath dieser Stadt entzogen ihnen zwar nicht den Schutz und das Bürgerrecht, das sie seit alten Zeiten genossen haben. Aber sie konnten die Juden nicht vor den Quälereien der Geistlichen schützen21. Der Herzog Ludwig bestand darauf, daß mit Strenge auf das Tragen der Abzeichen von Seiten der Regensburger Juden gehalten werde (24. August 145222). Dasselbe wurde durch einen Synodalbeschluß für die Gemeinden in der Augsburger Diözese eingeschärft23. Auch die Regensburger Bürger ließen sich, bei allem Wohlwollen für ihre jüdischen Mitbürger durch Capistrano's Fanatismus allmählich zur Feindseligkeit gegen sie hinreißen. In der Hebammenordnung, welche in demselben Jahre erlassen wurde, kam das Gesetz vor, daß christliche Geburtshelferinnen bei Leibe nichtjüdischen Frauen beistehen sollten, auch nicht in Todesnöthen24.

Die Sinneswandelung gegen die Juden, wie sie durch Capistrano hervorgerufen wurde, zeigt sich augenfällig an dem Verhalten eines geistlichen Fürsten gegen sie vor und nach dem Erscheinen des Kapuziners in Deutschland. Der Bischof Gottfried von Würzburg, zugleich Herzog von Franken, hatte den Juden nicht lange nach seinem Regierungsantritt Privilegien ausgestellt25, wie sie sie nicht günstiger wünschen konnten. Er sagte darin für sich und seine Nachfolger allen anwesenden und künftig zuziehenden Juden besonderen Schutz zu. Keiner sollte vor ein weltliches oder geistliches Gericht geladen werden dürfen; ihre Streitsachen sollten vielmehr durch eigenes Gericht berathen und entschieden werden. Der Freiheitsbrief Gottfrieds von Würzburg erklärte ferner den Rabbiner (Hochmeister) von Würzburg steuerfrei und gestattete ihm, nach seinem Belieben in seinem Lehrhause Jünger zu halten. Er befreite die Synagogen und den Friedhof von [194] jeder Steuer, erlaubte aus drücklich den reichen Juden Geldgeschäfte mit Christen auf Zins zu machen und bestimmte den Zinsfuß. Er bewilligte ihnen Freizügigkeit und versprach den Wegziehenden Hilfe zur Einziehung ihrer Schulden und friedliches Geleit. Dieser Freiheitsbrief enthielt noch mehr günstige Privilegien, deren Tragweite uns nicht mehr verständlich ist, und versprach zum Schlusse, daß sie nie verändert und aufgehoben werden sollen. Der Dechant und das ganze Kapitel erkannten die Privilegien an und verbürgten sich dafür, »für sich und ihre Nachfolger im Kapitel«. Jedem Juden, der in sein Gebiet einwanderte, stellte der Bischof Gottfried einen besonderen Schutzbrief aus26. Einen gewissen David ernannte er zum Rabbinen von Würzburg27.

Aber einige Jahre später, nach den Kreuzpredigten Capistrano's, welch' ein veränderter Ton gegen die Juden! Derselbe Bischof und Herzog von Franken erläßt »wegen der schweren Klagen der Unterthanen seines Stiftes gegen die Juden« eine Ordnung und Satzung (145328) gegen sie. Sie sollten bis zum Januar des folgenden Jahres alle ihre Liegenschaften verkaufen und vierzehn Tage später auswandern; denn »er will keinen Juden in seinem Stifte mehr dulden«. Alle Städte, Grafen, Herren und Richter wurden angewiesen, auch ihre Juden zu vertreiben. An den Schuldforderungen sollten die jüdischen Gläubiger ebenfalls gekürzt werden. Das waren die Früchte des menschenfeindlichen Fanatismus, der einen edlen Kirchen-Fürsten und ein ganzes Domkapitel zum Wortbruch verleitete, wenn es den Juden galt!

Am unheilvollsten war Capistrano's Einfluß den Juden Schlesiens; hier zeigte er sich so recht, wie ihn seine Bewunderer nannten, als »Geißel der Hebräer«. In dieser damals halb zu Polen und halb zu Böhmen gehörenden Provinz gab es zwei Hauptgemeinden, zu Breslau und zu Schweidnitz29. Die Breslauer Judenschaft wurde vom Bürgermeister und Rath öfter geplagt. Einmal erließen diese eine eben so sinnlose, wie quälerische Verordnung, daß ein Jude, der einen Eid zu leisten habe, mit entblößtem Haupte und bei dem Gottesnamen (Jhwh) schwören sollte, den das talmudische Gesetz aus heiliger Scheu auszusprechen verbietet. In ihrer Gewissensangst [195] wandte sich die Gemeinde an die damals angesehenste rabbinische Autorität, Israel Isserlein Ben-Petachja (Rabbiner von Marburg), ob sie verpflichtet seien, sich der Verordnung selbst mit Gefährdung des Lebens zu widersetzen, da ihnen gerade bei dem religiösen Akte der Eidesleistung zweierlei Uebertretungen zugemuthet würden. Isserlein ließ den Breslauern darauf den gutachtlichen Bescheid zugehen: Im Falle die städtische Behörde mit ihrer Verordnung nicht geradezu eine Verleugnung des Judenthums, sondern lediglich eine Verschärfung des Eides beabsichtigte, so dürften sie den heiligen Gottesnamen unbedenklich aussprechen. Entblößten Hauptes zu schwören, sei überhaupt nicht als religiöses Vergehen anzusehen30.

In Schlesien besaßen vermögende Juden wie anderswo baares Geld, weil sie keine Liegenschaften besitzen konnten, und auch hier machten sie Geldgeschäfte. Die meisten Herzöge waren ihre Schuldner, und ebenso manche Städte, welche Bürgschaft für ihre Fürsten übernommen hatten31. So mancher vornehme Schuldner mag heimlich geplant haben, durch Beseitigung der Juden seiner Schulden los zu werden. Die Ankunft des fanatischen Kapuziner-Mönches gab die beste Gelegenheit dazu.

Auf Einladung des Bischofs Peter Nowak von Breslau, der mit seiner Geistlichkeit nicht fertig werden konnte, war Capistrano nach der damals blühenden schlesischen Hauptstadt gekommen. Bei verschlossenen Thüren der Kirche mußte der Franciskanerprediger den Geistlichen ihr sündhaftes, sittenloses, wollüstiges Leben vorhalten; kein Laienohr sollte etwas von der Entartung der Kirchendiener vernehmen. Aber mehr noch als die Sittenverbesserung der Geistlichen lag ihm am Herzen die Vertilgung der Hussiten, deren es damals auch in Schlesien gab, ferner die Quälerei der Juden, die Beseitigung der Spielbrette und Karten und die Erbauung einer neuen Kir che zu Ehren seines Meisters Bernardinus von Feltre und zu seinem eigenen Ruhme, obwohl es damals viel zu viel Kirchen in Breslau gab, wie der ehrliche Stadtschreiber Eschenloer bemerkte. Der durch Capistrano's Predigten erregte wahnsinnige Fanatismus der Breslauer kehrte sich besonders gegen die Juden. Ein Gerücht wurde ausgesprengt, ein Jude, Namens Meyer, welcher zu den reichsten Juden Breslau's [196] gehörte und viel Schuldverschreibungen von Bürgern und verkommenen Adeligen in Gewahrsam hatte, hätte von einem Bauer eine Hostie gekauft, sie zerstochen, geschändet und Theile davon den Gemeinden von Schweidnitz, Liegnitz und noch anderen zu gleicher Schmähung zugestellt. Es versteht sich von selbst, daß die verwundete Hostie Blut gezeigt hat. Dieses blödsinnige Märchen, das den Rathsmännern zu Ohren gekommen war, fand ohne Weiteres Glauben. Sofort wurden sämmtliche Juden Breslau's, Männer, Weiber und Kinder, in Kerker geworfen, die gesammte Habe derselben in der Judengasse (jetzt Ursulinerstraße) mit Beschlag belegt, und – was den Urhebern am meisten am Herzen lag – die Schuldverschreibungen, die etwa 25,000 ungarische Goldgulden betrugen, den Gläubigern entzogen (2. Mai 1453). Da einige der Unglücklichen die Flucht ergriffen hatten, aber wieder ergriffen wurden, so schien die Schuld dadurch um so gewisser. Die Leitung dieses wichtigen Prozesses nahm Capistrano in die Hand. Ihm, als Ketzerrichter, gebührte die erste Stimme bei der Verfolgung von Hostienschändern. Er war aber schlau genug, das Interesse des damals vierzehnjährigen Königs Ladislaus Posthumus, Sohnes des fanatischen Albrecht II. (o. S. 132), oder vielmehr seiner Räthe rege zu machen. Der Hussitenführer Georg von Podiebrad, welcher Böhmen mit starker Hand beherrschte, hatte den jungen König noch nicht anerkannt und betrachtete die Nebenländer Schlesien, Mähren und andere als Theile des Böhmerlandes, die bis zur erfolgten Königswahl ihm und nicht dem König zu gehorchen hätten. Capistrano rieth aber den Breslauern, den Judenprozeß Ladislaus vorzulegen, um damit zu verstehen zu geben, daß sie ihn als rechtmäßigen König anerkannten und von Podiebrad nichts wissen mochten. Am Hofe zu Wien war daher beim Einlaufen des Schreibens aus Breslau große Freude. Man that entsetzt über die Geschichte der Schändung an dem Leichnam des Herrn, sandte zwei Commissäre nach Breslau und ertheilte ihnen und dem Breslauer Rath die Befugnisse, mit den Juden und Jüdinnen an Leib und Gut zu verfahren. Darauf ließ Capistrano einige Juden auf die Folter spannen und gab Anleitung, wie die Schergen verfahren sollten; der Mann hatte Erfahrung darin gesammelt. Die Gemarterten gestanden ein. Während dessen wurde eine neue schändliche Lüge verbreitet. Eine boshafte getaufte Jüdin sagte aus: die Breslauer Juden hätten schon früher einmal eine Hostie verbrannt, die so erstaunliche Wunder gezeigt, daß eine alte Jüdin dadurch gläubig geworden wäre. Die Juden hätten aber das alte Weib todtgeschlagen. Die getaufte Jüdin sagte ferner aus: Juden hätten einmal einen gestohlenen Christenknaben gemästet, dann ihn in [197] ein Faß, das von innen spitze Nägel hatte, gelegt und so lange gewälzt, bis der Knabe den Geist aufgegeben. Von seinem Blute hätten die Juden an die übrigen schlesischen Gemeinden geschickt. Man fand sogar die Gebeine des gemordeten Knaben. Die vielfache Schuld der Juden schien erwiesen: die Juden von Striegau, Jauer, Schweidnitz, Löwenberg, Liegnitz und Reichenbach wurden ebenfalls gefänglich eingezogen und nach Breslau abgeführt, im Ganzen dreihundert und achtzehn Personen. Capistrano saß über sie zu Gericht, und man schritt zur Exekution. Auf dem Salzring (jetzt Blücherplatz), wo Capistrano seine Wohnung hatte, wurden ein und vierzig als schuldig erkannte Juden verbrannt (2. Juni 145332). Der Rabbiner (Pinehas?) erhängte sich; er hatte auch Andern gerathen, sich zu entleiben. Die Uebrigen wurden aus Breslau verwiesen, nachdem man ihnen die Kinder unter sieben Jahren gewaltsam entrissen, getauft und Christen zur Erziehung übergeben hatte. So wollte es Capistrano, und er bewies es dem König Ladislaus in einer gelehrten Abhandlung, daß solches der christlichen Religion und der Rechtgläubigkeit gemäß sei. Der biedere Stadtschreiber Eschenloer, der nicht wagte, eine laute Bemerkung über die Unmenschlichkeit zu machen, schrieb in sein Tagebuch: »Ob dies göttlich sei oder nicht, setze ich auf Erkenntniß der geistlichen Lehrer«. Die geistlichen Lehrer hatten sich aber in Kannibalen verwandelt. Die Güter der verbrannten und ausgewiesenen [198] Juden wurden natürlich eingezogen und damit die Bernhardinerkirche erbaut. Die Schuldscheine waren erloschen. Es war nicht die einzige Kirche, welche mit Blutgeld aufgerichtet wurde. Den Juden in den übrigen schlesischen Städten erging es nicht besser. Ein Theil wurde verbrannt und die Uebrigen nackt verjagt.

Als der junge Ladislaus von dem Breslauer Bürgerrath angegangen war, durch ein Gesetz zu erklären, daß sich künftighin kein Jude in Breslau niederlassen dürfte, genehmigte er nicht blos diesen Antrag »Gott zum Lobe und dem christlichen Glauben zu Ehren«, sondern billigte noch dazu die Mordthaten an den schlesischen Juden mit dem Bemerken, »daß sie nach Verdienst gelitten haben«33, eine Aeußerung würdig eines Sohnes von Albrecht II., der die Juden von Oesterreich verbrennen ließ (o. S. 133). Derselbe König genehmigte auch, ohne Zweifel auf Betrieb Ca pistrano's, der sich mehrere Monate in Olmütz aufgehalten hatte, die Vertreibung der Juden von Olmütz und Brünn. Nachdem sie ausgewandert (zwischen Juli und November 145434), schenkte Ladislaus den Bürgern die Häuser, Synagogen und sogar den Friedhof; einen Theil der Synagoge von Brünn überließ er den Metzgern, als Schlachthaus zu benutzen. Wie viel Unheil mag der Mönch Capistrano, diese »Geißel der Juden«, ihnen in anderen Gegenden Europas zugefügt haben, dessen Einzelheiten nicht in die Chroniken eingetragen wurden!35

Bis nach Polen erstreckte sich seine giftig-judenfeindliche Beredtsamkeit und störte die jüdischen Gemeinden dieses Landes aus dem ruhigen Leben, das sie seit Jahrhunderten dort genossen. Polen war nämlich seit langer Zeit eine Zufluchtsstätte für alle gehetzten, verfolgten und mühebeladenen Juden geworden36. Die Verbannten aus Deutschland, Oesterreich und Ungarn fanden an der Weichsel eine günstige Aufnahme. Die günstigen Privilegien, welche ihnen der Herzog Boleslaw ertheilt und der König Kasimir der Große erneuert und bestätigt hatte (VII.2380.), waren noch immer in Kraft. Während der Regierung der neapolitanischen Linie nach dem Aussterben der Piasten und noch mehr während des Weiberregiments[199] durften zwar die Dominikaner, die geschworenen Feinde der Juden, manches Lügenmärchen von Hostienschändung und Kindermord erfinden und verbreiten und manchen Unfug gegen sie anstiften. Aber das günstige Statut Boleslaw's und Kasimir's blieb unangefochtenes Gesetz für die Behandlung der Juden Polens. Sie waren nämlich in diesem Lande noch unentbehrlicher als in den übrigen Theilen des christlichen Europa. Denn da es in Polen nur Adel und Leibeigene gab, so vertraten die Juden den mangelnden Bürgerstand, sorgten für Waaren und Baarschaft und brachten die todten Capitalien des Landes in Fluß.

Als Kasimir IV. nicht lange nach seiner Thronbesteigung in Posen weilte, gerieth diese damals bereits angesehene Stadt in Brand und wurde bis auf die wenigen gemauerten Häuser ein Raub der Flammen. Bei diesem Brande wurde auch die Urkunde der Privilegien, welche Kasimir der Große ein Jahrhundert vorher den Juden ertheilt hatte, eingeäschert. In Folge dessen begaben sich jüdische Deputirte polnischer Gemeinden von Posen, Kalisch, Sieradz, Lenciz, Brzest, Wladislaw zum König Kasimir, klagten über den Verlust der für sie so wichtigen Urkunde und baten ihn, laut vorhandener Copien, eine neue auszustellen und überhaupt ihre alten Rechte aufzufrischen und zu bestätigen. Kasimir ließ sich nicht lange bitten und ertheilte den Juden Polens, »damit auch sie unter seiner glücklichen Regierung getröstet und glücklich leben könnten«, Privilegien, wie sie solche in keinem europäischen Staate genossen (ausgestellt Krakau, 14. August 145337). Dieser König war überhaupt kein Knecht der Kirche und wies die Geistlichen so sehr in ihre Schranken, daß sie in ihrer Anmaßung über Grausamkeit und Beraubung von seiner Seite klagten. Die Einmischung der Kirchendiener in Staatsangelegenheiten verbat er sich und meinte: »Er wolle der eigenen Kraft vertrauen«38.

Die Vergünstigungen, welche das Statut Kasimir's IV. den Juden Polens einräumte, waren noch um Vieles beträchtlicher39 als die älteren Privilegien, sei es, daß dem Könige eine unechte Copie als Inhalt des Originals zur Genehmigung vorgelegt wurde, oder daß er selbst ihre Wirkung erweitern, aber den Schein meiden wollte, als begünstige er die Judenheit über die Maaßen und sie lieber als bloße Erneuerung ausgeben mochte. Das neue Statut gewährte ihnen nicht nur freien Handel und Freizügigkeit durch das ganze damals sehr ausgedehnte Polenreich, mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß sie nicht [200] mehr Zoll als die Christen zu zahlen hätten40, sondern hob geradezu kanonische Gesetze auf, welche die Päpste so oft und jüngsthin erst die allgemeine Kirchenversammlung zu Basel eingeschärft hatten. Kasimir's IV. Privilegien erlaubten ausdrücklich, Juden mit Christen gemeinschaftlich zu baden und überhaupt mit einander zu verkehren41. Sie hoben besonders hervor: daß kein Christ einen Juden vor ein geistliches Gericht laden dürfte, und wenn vorgeladen, brauchte der Jude nicht Folge zu leisten. Die Palatine der Provinzen sollten darauf achten, daß die Juden nicht von Geistlichen belästigt würden, und ihnen überhaupt kräftigen Schutz gewähren42. Ferner dürfte kein Jude beschuldigt werden, Christenblut (am Passa-Feste) gebraucht oder Hostien geschändet zu haben, weil »die Juden unschuldig an solchem Vergehen sind und es gegen ihre Religion verstößt«. Sollte ein Christ als Ankläger gegen einen einzelnen Juden auftreten, daß dieser Christenblut gebraucht hätte, dann sollte er seine Anklage durch inländische, glaubwürdige jüdische, und vier ebensolche christliche Zeugen beweisen, und in diesem Falle sollte der des Verbrechens überführte Jude allein die Strafe erleiden, ohne seine Glaubensgenossen hineinzuziehen. Ist aber der christliche Ankläger nicht im Stande, den Beweis durch glaubwürdige Zeugen zu führen, dann sollte er mit dem Tode bestraft werden43. Damit war ein Riegel vor den so oft wiederholten lügenhaften Anschuldigungen und den dadurch herbeigeführten Judenmetzeleien vorgeschoben. Leben und Eigenthum der Juden waren bereits durch das alte Statut gesichert, und Kasimir IV. brauchte nur die Gesetze zu bestätigen. Er erkannte auch die eigene Gerichtsbarkeit der Juden an. In peinlichen Fällen unter Juden allein oder zwischen Juden und Christen sollten sich nicht die gewöhnlichen Gerichte einmischen, sondern der Palatinus (oder sein Stellvertreter) sollte gemeinschaftlich mit Juden darüber zu Gerichte sitzen44. Ueber geringe Proceßsachen wurde den jüdischen Aeltesten (Rabbinen) allein die Entscheidung eingeräumt45. Denselben wurde auch die Befugniß ertheilt, über Ungehorsame, welche der Vorladung nicht Folge leisten sollten, eine Geldstrafe (6 Marken) zur Hälfte für die Richter und zur Hälfte für den Palatinus zu verhängen46. Die Strafe sollte gesteigert werden, wenn ein Angeklagter seine Widerspenstigkeit länger fortsetzte47. Ein Urtheil des jüdischen Gerichtes [201] sollte aber nur dann Gültigkeit haben, wenn eine förmliche Vorladung durch den jüdischen Synagogendiener (Skolny) oder den königlichen Gerichtsdiener (Ministerialis) vorausgegangen war48. Um der Willkür des jüdischen Gerichts zu steuern, bestimmte Kasimir's IV. Gesetz, daß ein Urtheilsspruch (Bann?) über einen Juden nur mit Zustimmung der Gemeinde verhängt werden dürfte49. Gewiß besaßen damals die Juden im christlichen Europa nirgends solche günstige Privilegien, nicht einmal unter Juan II. von Castilien trotz ihrer Begünstigung durch Abraham Benveniste. Der König hatte sie mit Zustimmung der polnischen Magnaten erneuert und erlassen. Auch den Karäischen Gemeinden in Troki, Luzk und anderen hat Kasimir ihre Privilegien, die sie vom Lithauischen Herzog Witold aus dem dreizehnten Jahrhundert besaßen, erneuert und bestätigt (144650).

Die Geistlichkeit sah aber mit scheelem Blicke auf diese Begünstigung der Juden und arbeitete mit allem Eifer daran, den König Kasimir zur Aufhebung derselben zu bewegen. An der Spitze des den Juden feindseligen polnischen Clerus stand damals der einflußreiche Bischof und Cardinal von Krakau, Namens Zbigniew Olesnicki. Ihm war der Schutz, den der König den Juden und Hussiten eingeräumt hatte, ein empfindliches Aergerniß. Die böhmische Lehre vom Laienkelche hatte nämlich auch zahlreiche und vornehme Anhänger in Polen, wozu die Bischöfe am meisten Veranlassung gaben; denn durch ihre Selbstsucht, Uneinigkeit unter einander und ihren unheiligen Wandel machten sie die katholische Lehre, die sie vertraten, nur verhaßt. Um gegen die Hussiten in Polen wirksam wüthen zu können, lud der Bischof Zbigniew den Ketzerbanner Capistrano dringend ein, nach Polen zu kommen. In Krakau wurde er vom König und der Geistlichkeit wie ein höheres Wesen im Triumph eingeholt. Die ganze Zeit, welche der Mönch in Krakau weilte (28. August 1453 bis Mai 145451), stachelte er im Vereine mit dem Bischof Zbigniew den König Kasimir gegen die hussitischen Ketzer und die Juden auf. Capistrano stellte ihn öffentlich darüber zur Rede, drohte ihm mit Höllenstrafen und prophezeihte ihm einen schlechten Ausgang des Krieges gegen den preußischen Ritterorden, den Kasimir damals vorhatte, wenn er nicht die günstigen Privilegien der Juden aufheben und die hussitischen Ketzer dem Blutdurst [202] der Geistlichen überlassen würde52. Eine Niederlage gegen die preußischen Ritter war leicht zu prophezeihen, weil der Papst und selbst die polnische Geistlichkeit sie heimlich gegen den König Kasimir unterstützten.

Als nun der Ritterorden, einen förmlichen Kreuzzug gegen Polen antretend, um den Preußen zu Hilfe zu eilen, das polnische Heer in schmähliche Flucht schlug, und der König Kasimir besiegt und tief beschämt vom Kampfplatze weichen mußte (Sept. 1454), hatte die Geistlichkeit gewonnenes Spiel. Sie verbreitete, daß die Niederlage der Polen wegen des Königs Unbotmäßigkeit gegen die Kirche und wegen seiner Begünstigung der Juden und Ketzer erfolgt sei53. Um die Scharte auszuwetzen und einen kräftigen Feldzug gegen die Preußen zu unternehmen, brauchte Kasimir den Beistand des Bischofs Zbigniew, und dieser durfte seine Bedingungen stellen. Die Juden fielen als Opfer; der König mußte sie aufgeben. Im November (145454) widerrief Kasimir durch ein Gesetz sämmtliche den Juden ertheilte Privilegien, »da die Ungläubigen nicht einen höhern Vorzug vor den Verehrern Christi genießen, und die Knechte nicht besser gestellt sein dürfen als die Söhne«. Durch öffentliche Ausrufer wurde der Entschluß des Königs im ganzen Lande bekannt gemacht. Außerdem verordnete Kasimir, daß die Juden Polens eine besondere Tracht anlegen sollten, welche sie von den Christen unterscheiden sollte. Capistrano hatte auf der ganzen Linie gesiegt; die Juden waren durch seine Arbeit auch da gedemüthigt, wo sie damals am günstigsten gestellt waren. Die Folgen der Ungunst stellten sich bald ein. Die jüdischen Gemeinden wendeten sich händeringend an ihre Brüder in Deutschland, daß der »Mönch« auch über sie unter dem Scepter des Königs von Polen, wo sie bisher so glücklich gelebt und den anderswo Verfolgten die Zufluchtsstätte bieten konnten, ein schweres Geschick heraufbeschworen habe. Sie hätten es früher kaum glauben können, daß ein Feind gegen sie in die Thore Polens dringen würde, und nun müßten sie unter der Last des Königs und der Magnaten seufzen55.

Während dessen wurde die Christenheit von einem thatsächlichen Strafgerichte Gottes schwer betroffen. Das sündenbelastete byzantinische Reich, das sich Jahrhunderte lang in wurmstichigem Zustande behauptet hatte, war endlich nach mehr denn tausendjährigem Bestande mit dem Falle Constantinopels (29. Mai 1453) zusammengestürzt, gerade als die Vereinigung der griechischen Kirche mit der [203] lateinischen (Henotikon) durch den letzten griechischen Kaiser, die officielle griechische Klerisei und den Papst Nikolaus V. vollzogen war. Der türkische Eroberer Mohammed II. hatte Sklaverei, Schändung, Tod und alle Schrecken und Qualen über Neu-Rom gebracht, aber ihm noch nicht den geringsten Theil dessen vergolten, was es an Andern und an sich verbrochen hatte. Von dem ersten Gründer des byzantinischen Reiches, Constantin, welcher der Kirche ein blutbeflecktes Schwert in die Hand gab, bis zum letzten Kaiser, dem Paläologen Constantin Dragosses war die lange Reihe der Herrscher (mit Ausnahme des vom Christenthume abgefallenen Julian) mehr oder weniger von sich selbst vergötterndem Hochmuthe, von Treulosigkeit und Verrath, von heuchlerischer Gesinnung, Verlogenheit und Verfolgungssucht beseelt. Und das Volk, sowie die Diener des Staates und der Kirche waren der Herrscher würdig. Von Konstantinopel ging, so wie die Knechtung der Geister, so auch die Entwürdigung der Juden ans. Die Gleichberechtigung mit den übrigen Staatsbürgern, die sie bis dahin im römischen Reiche vollgültig genossen, haben ihnen die christlichen Sultane des byzantinischen Reiches genommen. Von ihnen entlehnten die germanischen, romanischen und slavischen Völker und die Vertreter der Kirche den Grundsatz, daß die Juden zu einer Ausnahmestellung herabgewürdigt oder gar vertilgt werden müßten. Nun lag Byzanz, die Schöpfung des ersten christlichen Kaisers, zertrümmert. Wilde Barbaren gründeten darauf das neue türkische Reich; sie haben schwere Rache geübt. Jüdische und marranische Kriegskundige und Waffenschmiede, welche nach den Zwangstaufen Spanien verlassen und in der Türkei Zuflucht gefunden hatten, trugen zu Byzanz' Fall bei56. Mohammed II., der Eroberer von Constantinopel, richtete auch seinen Blick nach dem übrigen Europa, nach den Ländern der lateinischen Kirche. Die ganze Christenheit schwebte in großer Gefahr. Und doch konnten sich die christlichen Herrscher und Völker nicht zu einem kräftigen Kriege gegen die türkischen Eroberer ermannen. Die Verlogenheit und Verderbniß des Papstthums trugen jetzt bittere Früchte. Als der wortbrüchige Papst Nikolaus V. die Christenheit zu einem allgemeinen Kreuzzuge gegen die [204] Türken aufforderte, mußten sich seine Legaten auf dem Reichstage zu Regensburg Worte gefallen lassen, welche die Fäulniß schonungslos aufdeckten. Der Papst und der Kaiser, hieß es, denken gar nicht daran, Krieg gegen die Türken zu führen, sie wollen lediglich das zusammengebrachte Geld verprassen. Alle Welt sagte: »Warum sollten wir unseren Schweiß, unsere Güter, das Brod für unsere Kinder preisgeben, während der Papst den Schatz des heiligen Peter in Thürmen mit dicken Steinmauern verbirgt, den er doch zur Vertheidigung des Glaubens zuerst herausgeben sollte.« Vergebens predigte sich Capistrano heiser, um Begeisterung für einen Kreuzzug anzufachen, als die Türken Anstalten trafen, in Ungarn einzufallen und die Länder des linken Donauufers eben so dem Halbmond zu unterwerfen, wie die zur rechten. Seine Capucinaden zogen nicht mehr, und nur ein zusammengelaufenes Heer von Studenten, Bauern, Bettelmönchen, Hungerleidern und romantischen Fanatikern sammelte sich. Die Ritterschaft Europas rührte sich nicht, sie war nüchtern und mißtrauisch geworden. Der mittelalterliche Spuk begann bei dem nahen Anbruch des Tages zu schwinden.

Der ungarische Krieger Hunyad Corvinus und Capistrano befehligten das Kreuzheer von 60000 Mann bei Belgrad gegen Mohammed II. und die Türken, und die Laune des Schlachtengottes verlieh ihnen einen geringfügigen Sieg; die Türken mußten vor der Hand die Eroberung Ungarns aufgeben – um sie später aufzunehmen. Welch' ein Jubelruf ertönte in der Christenheit über den Sieg bei Belgrad! Boten über Boten verkündeten den Triumph des Kreuzes. Capistrano's Verblendung ging so weit, sich allein den Erfolg beizulegen, und in einem Schreiben an den Papst des Helden Hunyad mit keiner Silbe zu erwähnen. Der mehr schlaue, als gläubige Aeneas Sylvius Piccolomini, ein gesinnungsloser Schöngeist, der es später vom Geheimsekretär des Kaisers zum Papste (als Pius II.) gebracht hat, dem nicht viel Wahres aus dem Munde kam, fällte über Capistrano's letztes Benehmen ein wahres Urtheil: »Der Franciskanermönch konnte Besitz verachten, der Süßigkeit des Lebens entsagen, die Wollust besiegen, aber die Eitelkeit des Ruhmes konnte er nicht überwinden. Er wollte seinen Namen allein durch den Sieg bei Belgrad verewigen«57. Eigen ist es, daß sich ein Jude (Mose Soncin58) rühmte, seinerseits Capistrano mit seiner Schaar besiegt zu haben. [205] Jedenfalls genoß der fanatische Streiter den Ruhm, nach dem er strebte, nicht lange; noch in demselben Jahre raffte ihn der Tod hin (23. Oktober 1456); aber damit hatte seine judenfeindliche Wuth noch kein Ende; denn seine zahlreichen Jünger und Ordensgenossen folgten seinem Beispiel mit unermüdlicher Beharrlichkeit.

Es sieht fast wie ein Werk der Vorsehung aus, daß bei der Zunahme und Heftigkeit der Judenverfolgungen in Europa das neue türkische Reich entstand, das den Gehetzten ein gastfreundliches Asyl bot. Als der Sultan Mohammed II. drei Tage nach dem Strafgerichte, das er über Constantinopel ergehen ließ, einen Aufruf veröffentlichte: Alle versteckten und flüchtigen Bewohner mögen in ihre Häuser und Besitzthümer ohne Furcht vor Belästigung zurückkehren, bedachte er auch die Juden mit wohlwollendem Sinne. Er gestattete ihnen, sich frei in Constantinopel und in den übrigen Städten niederzulassen, räumte ihnen besondere Wohnplätze ein und erlaubte ihnen Synagogen und Lehrhäuser zu errichten59. Mohammed II. hatte einen jüdischen Leibarzt Hekim Jacob, den er besonders auszeichnete und zu einem seiner Finanzverwalter (Defterdar) ernannte60. Diesem oder einem andern Arzte (Hamon?), der, aus Spanien nach der Türkei ausgewandert, auch bei dem Sultan in Ansehen stand, gewährte Mohammed für sich und seine Nachkommen vollständige Abgabenfreiheit61.

Wie er bald nach seiner Besitzergreifung von Constantinopel einen griechischen Patriarchen erwählen ließ, den er gewissermaßen zum politischen Oberhaupte über sämmtliche Griechen seines neuen Reiches ernannte, so wählte er auch einen jüdischen Ober-Chacham für sämmtliche türkische Gemeinden in der Person eines frommen, gelehrten und wackern Mannes, Namens Mose Kapsali62. Mohammed berief diesen Großrabbiner in den Divan und zeichnete ihn besonders so aus, daß er seinen Sitz neben dem Mufti, dem mohammedanischen Ober-Ulema und noch den Vortritt vor dem Patriarchen Gennadios hatte. Mose Kapsali (geb. um 1420, gest. um 1495) erhielt auch vom Sultan eine Art politischer Machtbefugniß über die [206] türkischen Gemeinden. Er vertheilte die Steuern, welche die türkischen Juden einzeln oder gemeindeweise zu leisten hatten, ließ sie einziehen und lieferte sie an die Kasse des Sultans ab. Mose Kapsali hatte auch Strafbefugnisse über sämmtliche Gemeindemitglieder, bestätigte die Rabbinen, mit einem Worte, er war das Oberhaupt und officielle Vertreter eines zusammenhängenden jüdischen Gemeinwesens.

Selbst das in den Zustand völliger Erstarrung gerathene Karäerthum wurde durch die Berührung mit Rabbaniten im türkischen Reiche zu einigem Leben aufgerüttelt. Auch die karäischen Gemeinden in Constantinopel und Adrianopel erhielten neuen Zuwachs63 aus der Krim, aus Asien und auch aus Südpolen. Die Karäer, deren Prinzip auf Forschung in der Bibel und auf vernunftgemäßer Auslegung derselben beruht, waren in eine so klägliche Unwissenheit gerathen64, daß ihr ganzes Religionsgebäude ihnen noch mehr als den Rabbaniten als Satzung und Ueberlieferung älterer Autoritäten galt. Sie, die Verächter der Tradition, waren vollständige Traditionsgläubige geworden. Den Grad ihrer Unwissenheit kann man daraus ermessen, daß sie in einem langen Jahrhunderte keinen einzigen auch nur leidlich selbstständigen religiösen Schriftsteller hatten. Ein einziger Autorname taucht in dieser langen Zeitreihe nach Ahron Nikomedi (VII2 S. 353) auf: Abraham b. Jehuda65, der aber nur ein exegetisches Werk zusammengetragen und darin eben so viel von Rabbaniten, ja, vom Talmud selbst wie von den Bekenntnißgenossen aufgenommen hat. Diejenigen Karäer, welche sich belehren lassen wollten, mußten sich zu den Füßen rabbanitischer Lehrer setzen und von ihnen Auslegung der Schrift und des Talmud empfangen66. Die stolzen Meister der Bibel-Auslegung waren zu unmündigen Jüngern der von ihnen einst verachteten Rabbaniten geworden. Die Versteinerung des Karäerthums bezeugt noch ein anderer Vorgang in der europäischen Türkei. Ein [207] karäisches Collegium, bestehend aus Menahem Baschjazi, seinem Sohne Mose Baschjazi, Menahem Maroli, Michael dem Alten, seinem Sohne Joseph und noch andern Männern (in Adrianopel), hatte eine Neuerung eingeführt, die darin bestand, daß es gestattet sei, am Freitag Licht für die Sabbatnächte vorzubereiten, damit sie nicht gerade an dem heiligen Tage im Finstern zubringen sollten. Das Collegium hatte Gründe dafür geltend gemacht. Nach dem karäischen Prinzip hat nicht blos eine geistliche Behörde, sondern auch jeder Einzelne die Berechtigung, auf Grund einer löblichen Auslegung, einen älteren Brauch abzustellen und Satzungen aufzuheben. Nichts desto weniger bildete sich später (um 1460) eine heftige Opposition gegen diesen Beschluß, der gegen einen Brauch verstieß, welcher vielleicht noch von dem Stifter Anan stammte und dadurch die Heiligkeit des Rostes von sieben Jahrhunderten für sich hatte. Es kam dadurch zur Spaltung und Reibung. Der Theil der Gemeinde, welcher sich erlaubte, Beleuchtung für den Sabbatabend vorzubereiten, wurde von einer strengern Partei gehöhnt und verketzert67. Die Spaltung unter den Karäern über den Anfang der Festeszeiten dauerte in dieser Zeit noch immer fort. Die Palästinenser und die in der Nachbarschaft wohnenden karäischen Gemeinden richteten sich nach der Gerstenreife und bestimmten darnach die Jahresform, ob ein einfaches Jahr oder Schaltjahr sein sollte; sie blickten noch immer nach dem eingetretenen Neumonde, um die Festtage darnach zu regeln. Die entfernt wohnenden Gemeinden dagegen in der Türkei, in der Krim und in Südpolen hielten sich an den Kalender der Rabbaniten68. Diese Erbkrankheit mußte weiter schleichen; es gab kein Mittel, sie zu heilen und eine feste Norm aufzustellen.

Die offenkundige Schwäche des Karäerthums und die Unwissenheit seiner Bekenner gaben den Rabbaniten im türkischen Reiche Gelegenheit, jene mit dem talmudischen Judenthum zu versöhnen oder wenigstens ihre herbe Feindseligkeit gegen dasselbe einzustellen. Die rabbanitischen Lehrer Chanoch Saporta (aus Catalonien eingewandert), Elieser Kapsali aus Griechenland und Elia Halevi aus Deutschland machten den karäischen Jüngern, die sie im Talmud unterrichteten, zur ersten Bedingung, daß sie sich in Rede und Schrift der Schmähungen gegen talmudische Autoritäten enthalten, und daß [208] sie Feiertage nach rabbanitischem Kalender nicht entweihen sollten69. In der argen Verlegenheit, in der sie sich befanden, um aus ihrer bodenlosen Lage herauszukommen, mußten die lernbegierigen Karäer dieses Versprechen geben. Der türkische Großrabbiner Mose Kapsali war aber der Ansicht: man dürfe die Karäer gar nicht in den Talmud einweihen, weil sie ihn verwerfen. Er war nämlich ein Jünger der strengen, deutschen Schule, welche in ihrer düstern Ueberfrömmigkeit zu keinerlei Zugeständniß zu bewegen war, wenn auch dadurch die allmähliche Bekehrung einer abgefallenen Sekte möglicher Weise zu erreichen wäre. Ihr Grundsatz war, was in irgend einem Ritualwerke bis auf die jüngste Zeit herab als verboten aufgestellt ist, dürfe kein Rabbiner sich herausnehmen als erlaubt zu erklären70.

Es ist wahrhaft erstaunlich, wie das Talmudstudium in Deutschland unter den widerwärtigen Verhältnissen, »unter steter Angst, Zittern, Quälerei und Verfolgung«71, wieder einen solchen Aufschwung nehmen konnte, daß Jünger aus den entferntesten Gemeinden die deutschen Hochschulen in Erfurt, Nürnberg, Regensburg, Prag aufsuchten, und die daselbst gebildeten Rabbinen neidlos als die Befähigtesten anerkannt wurden. Die scharfsinnige toßafistische Lehrweise überraschender Combinationen und haarscharfer Distinctionen, verbunden mit der Gründlichkeit der Schulen von Ramerü, Sens, Paris, lebte in Deutschland wieder auf72. Das deutsche Wesen gründlicher Gelehrsamkeit und sinnender Grübelei war auch auf die deutschen Juden übergegangen. Die hervorragendsten Rabbinen, welche diesen Geist wieder gepflegt und vererbt haben, waren Jacob Weil und Israel Isserlein. Der Erstere, (blühte um 1425, gest. vor 145673) [209] Jünger des Jakob Möllin (o. S. 137), verband mit dessen Gründlichkeit im Talmud und der ganzen rabbinischen Literatur eine besondere Tiefe. Von seinem Lehrer autorisirt, rabbinische Funktionen in Nürnberg auszuüben, enthielt er sich derselben aus Bescheidenheit, um nicht einem längst Eingesessenen, Salomo Kohen, zu nah zu treten. Als Jakob Weil später Rabbiner von Erfurt wurde, erkannten ihn nahe und ferne Gemeinden als Autorität an und unterwarfen sich seinen Entscheidungen. Er hat zwar außer seinen gutachtlichen Bescheiden kein schriftstellerisches Werk von Belang hinterlassen; aber diese beurkunden hinlänglich eben so sehr seine Klarheit wie seinen edlen Sinn. Die Rabbinatswürde hatte keinen Werth in seinen Augen, um sich dadurch höher als die Laienwelt zu dünken. Von Processen hielt sich Jakob Weil, so viel es nur anging, fern und rieth den Parteien, sich lieber einem Schiedsgerichte von sachverständigen Männern anzuvertrauen74. Wo es aber Wahrung der Rechte galt, verfuhr er, der Sanftmüthige und Milde, mit einer Thatkraft, die kein Ansehen der Person kannte. Das bewies er einmal gegen seine eigenen Verwandten.

Einem sehr reichen, angesehenen und talmudkundigen Manne Abraham-Esra, der bei einem Bischof (von Merseburg oder Magdeburg) viel Gewicht hatte, wurden von einem Herzog Frau und Enkelin entrissen und in den Kerker geworfen, wahrscheinlich um von ihm viel Geld zu erpressen. Das junge Mädchen sollte zur Taufe gebracht werden. Aller Einfluß des Abraham-Esra auf den Bischof vermochte nicht, die Freiheit der Eingekerkerten zu erlangen. Da nahm sich ein gewisser David Zehner der Unglücklichen an und setzte ihre Befreiung aus fünfmonatlicher Kerkerhaft für eine bedeutende Geldsumme durch. Statt dem Helfer in der Noth zu danken, verweigerte der Gatte und Großvater demselben die Erstattung der Auslagen unter dem Vorwande, seine Frau und Enkelin wären auch ohne dessen Bemühung durch den Bischof in Freiheit gesetzt worden. Der Mann war überhaupt nicht blos ein Geizhals, sondern auch ein Betrüger, der seinen Reichthum durch Unrechtthun erworben hatte, und außerdem ränkevoll und gefährlich für die jenigen, die ihm hinderlich waren. Der Rabbiner seiner Gegend wagte es nicht, ihn vorzuladen, damit er David Zehner entschädige. Da machte ihm Jakob Weil, obwohl mit ihm verschwägert, den Proceß und bedrohte ihn mit dem schwersten Banne, wenn er nicht die ausgelegte Summe binnen kurzem zurückerstatten sollte75.

[210] Jakob Weil's jüngerer Zeitgenosse, Israel Isserlein b. Petachja, – wahrscheinlich Enkel jenes Israel aus Krems, den der Kaiser Ruprecht zum Großrabbiner gemacht hatte (o. S. 102) – war zuerst Rabbiner von Marburg (Steiermark), dann von Wiener-Neustadt (blühte um 1427-146076). Sein Hauptlehrer war R'Oser aus Schlesien77, er übertraf ihn aber an Fruchtbarkeit und Scharfsinn. Isserlein wird daher von den Rabbinen des folgenden Jahrhunderts als eine rabbinische Autorität erster Größe angesehen und Ascheri an die Seite gesetzt78. Auch er war von sittlicher Hoheit und von Edelsinn durchdrungen, ein abgesagter Feind jeden eigennützigen Strebens und jeder Gewaltmaßregel. Als einst der Rabbiner Elia von Prag vermittelst Bannflüche und Berufung auf die christlichen Behörden eigene Processe zu seinen Gunsten durchsetzen wollte, rügte Isserlein sein Verfahren eindringlich: er möge sich einen Namen durch Weisheit und Hebung des Lehrhauses und nicht durch Gewaltsamkeit und Denunciationen machen79. Isserlein erklärte, daß es durchaus nicht ehrenhaft für einen Rabbinen sei, Sporteln von Hochzeiten, Scheidebriefen und Ausstellung anderer rabbinischen Aktenstücke zu nehmen80. Bei jeder Gelegenheit trat er gegen die Ueberhebung derjenigen Rabbinen auf, welche gleich dem christlichen Clerus eine geistliche Gewalt beanspruchten, und wahrte kräftig die Gemeindefreiheit. Durch Isserlein's Ansehen wurde ein Zerwürfniß und eine Spaltung in den rheinischen Gemeinden, dem Ausbruche nah', gedämpft und unterdrückt.

In Bingen am Rhein (dessen Gemeinde unter dem Erzbischof von Mainz stand), lebte damals ein angesehener Rabbiner Seligmann Oppenheim, dessen Jünger die Rabbinatssitze am Niederrhein einnahmen. Da er sich in dieser Gegend als Mittelpunkt betrachtete, wollte er neue Verordnungen einführen und sich eine gewisse entscheidende Autorität beilegen. Zu diesem Zwecke schrieb Seligmann eine Rabbinersynode nach Bingen aus (um 1455-5681) und lud auch dazu Delegirte der Gemeinden der Kreise Köln, Geldern und Jülich ein, ohne ihnen jedoch durch ein Programm Kenntniß von den Punkten [211] zu geben, welche auf der Synode verhandelt werden sollten. Trotzdem daß diese Gemeinden keinen Deputirten abgeschickt hatten, ließ Seligmann gewisse Beschlüsse fassen, welche für sämmtliche rheinische Gemeinden bindend sein sollten; auf deren Uebertretung der Bann verhängt werden sollte. Aber die Gemeinden von Mainz, Worms, Frankfurt, Oppenheim, Köln, Geldern und Jülich protestirten gegen die Anmaßung, ihnen Verbindlichkeiten und Erschwerungen aufzulegen, zu denen sie, dem bisherigen Gewohnheitsrechte gemäß, nicht ihre Zustimmung ertheilt hatten, Seligmann und sein Anhang behaupteten nichts desto weniger die Verbindlichkeit der Binger Beschlüsse für die rheinischen Gemeinden. Es brachen in Folge dessen Streitigkeiten aus. Da wandten sich die Protestirenden an R'Israel Isserlein nach Wiener-Neustadt und riefen ihn als Schiedsrichter und endgültig entscheidende Autorität an. Dieser trat mit aller Entschiedenheit Seligmann entgegen, bewies ihm nach den rabbinischen Bestimmungen, daß er durchaus nicht berechtigt sei, den Gemeinden ohne ihr Vorwissen und ihre Zustimmung nachtheilige Beschlüsse aufzuzwingen. »Selbst wenn es einer allgemein anerkannten rabbinischen Größe gestattet wäre, gemeinnützige Verordnungen aus eigener Machtvollkommenheit einzuführen, so darfst du dich nicht als solche halten, da du doch höchstens eine örtliche Berühmtheit hast.« Isserlein führte ihm zu Herzen, den Frieden und die Eintracht der Gemeinden nicht zu stören, zu einer Zeit, wo über ihrem Haupte sich neue Gefahren sammeln von Seiten des Erzbischofs von Mainz (Dietrich, Diether von Isenburg). In demselben Sinne sprachen sich auch jüngere Rabbinen, die befragt worden waren, aus: Ahron Lurja, Israel Bruna aus Regensburg, Salman Kitzingen aus Ulm und R' Meisterlein in Wiener-Neustadt. Auch der Letztere beschwor Seligmann und seinen Anhang, das Band der Einheit, welches die Juden umschlang, nicht leichtsinnig oder eigensinnig zu zerreißen. R' Meisterlein machte sie besonders aufmerksam, wie nur einträchtiges Zusammenleben der Juden im Stande sei, den sie von allen Seiten umringenden Gefahren und Nöthen zu entgehen. Er schilderte ihnen, wie die Juden Polens ihre Hände flehend nach ihren Brüdern in Deutschland ausstreckten, ihnen Rath und Hilfe zu gewähren gegen den Fanatismus, welchen Capistrano in Polen angefacht hatte. Die Ermahnungen Isserlein's und der übrigen Rabbinen scheinen Eindruck auf Seligmann gemacht und ihn bewogen zu haben, die Binger Beschlüsse aufzugeben; wenigstens ist keine Rede mehr von ihnen und von Unfrieden unter den rheinischen Gemeinden.

Es war von bedeutendem Nutzen für die Entwickelung der [212] Judenheit, daß die beiden angesehensten Rabbinen ihrer Zeit, Jakob Weil und Israel Isserlein, von wahrhafter, sittlicher Frömmigkeit und von Demuth durchdrungen, der beginnenden Anmaßlichkeit mancher Rabbinen eine Schranke setzten. Denn auch Andere neben Elia von Prag und Seligmann von Bingen fingen an, von dem bösen Beispiele in der Kirche verführt, sich den Laien gegenüber geistliche Vorrechte anzumaßen. »Es giebt Rabbinen«, so geißelt sie Jakob Weil, »welche kaum den Talmud gründlich verstehen und sich doch herausnehmen, mit der Krone des Rabbinats hoffärtig zu thun, aus Ehrgeiz, um an der Spitze zu stehen, oder aus Gewinnsucht. Sie sind baar aller jener Tugenden, welche der Talmud von seinen Jüngern verlangt, Einige unter ihnen lassen sich gar Vergehungen zu Schulden kommen, wodurch sie in üblen Leumund kommen und den Namen Gottes entweihen«82. Als nun solche wenig würdige Rabbinen mit Berufung auf den Talmud diejenigen Laien, welche ein beleidigendes Wort gegen sie ausstießen, in Geldstrafe nahmen und sich durch Verhängung des Bannes Selbstrecht verschafften, so erklärte Jakob Weil rund heraus: Daß die Rabbinen in gegenwärtiger Zeit kein Vorrecht vor Laien haben, daß überhaupt gegenwärtig Niemand als Weisenjünger (Talmid Chacham) im Sinne des Talmuds zu betrachten sei, und daß sie durchaus nicht berechtigt seien, wegen Beleidigungen gegen ihre Person Geldstrafe oder Bann zu verhängen83. Sehr streng war Jakob Weil gegen Halbwisser, welche sich von dem Landesfürsten oder der Obrigkeit das rabbinisch-geistliche Amt übertragen ließen und besonders gegen die Bettelrabbinen und gegen jene Unberufenen, die sich als Rabbinen ausgaben, auf ihrem Wanderleben geistliche Funktionen übten, Ehen einsegneten und Scheidungen vornahmen84. Die Rabbinen der deutschen Gemeinden, Jakob Weil, Israel Isserlein und ihre Jünger, Israel Bruna, Joseph Kolon, die beiden Menz und mehrere Andere, welche seit der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts immer mehr Lehrer und Muster für die Gesammtjudenheit in Europa wurden, haben zwar litterarisch nichts Bedeutendes geleistet, aber sie haben das Rabbineramt, so viel an ihnen lag, vor Verwilderung und Entsittlichung [213] bewahrt, was bei den Plackereien, welche die Juden in Deutschland und den Nebenländern zu erdulden hatten, nicht hoch genug angeschlagen werden kann.

Gegenüber der kläglichen Lage der Juden in Deutschland, deren Ende gar nicht abzusehen war, mußten sich diejenigen, welche in dem neuen türkischen Reiche wohnten, wie in einem Paradiese vorkommen. Jüdische Auswanderer aus Deutschland, welche den täglichen Plackereien entkommen waren, geriethen in förmliche Entzückung über die günstige Stellung der türkischen Juden. Sie hatten nicht den güldenen Pfennig und nicht Kronengelder, den dritten Theil des Vermögens zu zahlen und waren so ziemlich abgabenfrei. Handel und Wandel war ihnen unverwehrt. Sie durften über ihr Eigenthum verfügen, hatten freie Bewegung im ganzen Reiche, durften sich nach Belieben kleiden und in Gold und Seide einher gehen. Das ergiebige Land, welches den faulen griechischen Christen entrissen war, bot ihrer Geschäftigkeit reiche Erwerbsquellen. Die Türkei war ein Land, wie ein begeisterter Jude es schildert, »in dem Nichts, gar Nichts fehlt.« Zwei junge jüdische Männer, Kalmann und David, welche nach der Türkei gekommen waren, bemerkten, daß wenn die deutschen Juden nur den zehnten Theil dessen wüßten, was sie da finden würden, so würden sie, allem Ungemache trotzend, massenhaft dahin auswandern. Diese beiden forderten daher einen Mann auf, welcher in früherer Zeit nach der Türkei übergesiedelt, und dessen Namen – Isaak Zarfati – in Deutschland nicht unbekannt war, ein Rundschreiben an die Juden von Schwaben, der Rheingegend, Steiermark, Mähren und Ungarn zu erlassen, ihnen die günstige Lage der Juden unter dem Halbmonde, im Gegensatz zum Joche unter dem Kreuze, zu schildern und sie zu bestimmen, die große Folterkammer Deutschland zu verlassen und nach der Türkei zu wandern. Licht und Schatten konnte nicht greller gezeichnet werden, als Isaak Zarfati's Sendschreiben (um 145485) es in einer lebhaften, oft zu witzelnden Sprache that, die sich größtentheils nicht wiedergeben läßt.

»Es ist mir von den Mühsalen, noch bitterer als der Tod, erzählt worden, welche unsere Brüder in Deutschland betroffen haben, von den tyrannischen Gesetzen, den Zwangstaufen, den Ausweisungen, die täglich vorkommen. Und wenn sie von einem Orte fliehen, trifft sie an einem anderen Orte noch herberes Unglück. – Ich höre ein freches Volk über die Treuen seine wüthende Stimme erheben; ich sehe seine Hand gegen sie schwingen. Wehe von Innen, wehe von[214] Außen. Tägliche Erlasse von Zwingherren, um das Geld zu erpressen. – Die Geistlichen und Mönche, die falschen Priester, erheben sich gegen das unglückliche Volk und sprechen: »Wir wollen sie bis zur Vernichtung verfolgen, Israels Name soll nicht mehr genannt werden.« Sie wähnen, ihr Glaube sei gefährdet, weil die Juden in Jerusalem vielleicht gar die Grabeskirche an sich kaufen würden. Darum haben sie einen Befehl erlassen, jeden Juden, der sich auf einem christlichen Schiffe befände, das nach dem Morgenlande steuert, in die Fluthen zu werfen. – Wie wird den heiligen deutschen Gemeinden mitgespielt, wie sehr ist ihre Kraft geschwächt! Sie vertreiben sie nicht nur von Ort zu Ort, sondern stellen ihnen nach dem Leben, schwingen über sie das scharfe Schwert, werfen sie in loderndes Feuer, in reißende Fluthen oder auch in stinkende Sümpfe. – Meine Brüder und Lehrer, Freunde und Bekannte! Ich, Isaak Zarfati, der ich aus Frankreich stamme, in Deutschland geboren bin und dort zu den Füßen von Lehrern gesessen, rufe euch zu: daß die Türkei ein Land ist, in dem Nichts fehlt. Wenn ihr einwilligt, so kann es euch gut gehen. Ihr könnt sicher durch die Türkei nach dem heiligen Lande gelangen. Ist es nicht besser unter Mohammedanern, als unter Christen zu wohnen! Hier dürft ihr euch in die feinsten Stoffe kleiden. Hier kann jeder unter seinem Feigenbaume und Weinstocke ruhig leben. In der Christenheit dagegen dürft ihr es nicht einmal wagen, eure Kinder in Roth oder Blau zu kleiden, ohne sie auszusetzen, zerbläut oder roth geschunden zu werden. Darum müßt ihr ärmlich und zerlumpt einhergehen. Alle eure Tage sind düster, auch die Sabbate und Festzeiten. Fremde genießen euer Vermögen. Was nützen dem reichen Juden seine Schätze? Er bewahrt sie nur zu seinem Unglücke auf, und an einem Tage ist's verloren. Ihr nennt's euer? Nein, ihr ist's86. Lügenhafte Beschuldigung erfinden sie gegen euch. Sie achten nicht Alter, nicht Wissen. – Und wenn sie dir eine Zusicherung mit sechzig Siegeln gegeben, so brechen sie sie doch87. – Sie legen immer Doppelstrafen auf, schmerzhaften Tod und Güterberaubung. Sie untersagen den Unterricht in Lehrhäusern, stören das Gebet, verbieten den Juden, an christlichen Feiertagen zu arbeiten und Geschäfte zu treiben. Und nun Israel, warum schläfst du? Auf und verlasse [215] dieses verfluchte Land!«88. Isaak Zarfati's Aufruf hat wohl Manche bewogen, nach Palästina und der Türkei auszuwandern. Mit ihrem düstern Wesen, ihrer Ueberfrömmigkeit, ihrer eigenen langen Tracht und ihren Kaputzen stachen die eingewanderten deutschen Juden von den morgenländischen und griechischen ab und beeinflußten bald die Urbewohner.89

Mit dem Verbote, nach Palästina auszuwandern, hatte es eine eigene Bewandtniß. Die jüdischen Bewohner Jerusalems hatten von einem Pascha die Erlaubniß erlangt, auf einem Theile des Berges Zion eine Synagoge zu erbauen. Der Platz stieß an das Besitzthum, welches der Franciskaner-Orden inne hatte, oder er besaß darauf eine verfallene Kapelle, welche die »Davids-Kapelle« benannt wurde. Darüber erhoben die Mönche eine bittere Klage, als wenn die heilige Stadt und das Land von je her ihr erbgesessenes Eigenthum gewesen wäre. Sie wandten sich an den Papst mit Beschwerden und deuteten an, wenn es so fort ginge, würden die Juden auch die Grabeskirche an sich reißen. Darauf hin erließ der Papst eine Bulle, daß kein christlicher Schiffseigener Juden zur Ueberfahrt nach dem heiligen Lande aufnehmen sollte. Da die Schifffahrt nach der Levante damals zumeist in den Händen der Venetianer war, so wurde der Doge bewogen, allen Schiffskapitänen des Festlandes und der Inseln einzuschärfen, keinen Juden zur Seefahrt nach Palästina aufzunehmen90.


Fußnoten

1 Mansi concilia T. 29. p. 98 f.


2 Das. .... nec ad gradus quosque scholasticos admittant (Judaeos).


3 Quellen bei Kayserling, Geschichte der Juden von Navarra u.s.w.S. 173 ff.


4 Simon Duran Respp. II. No. 226.


5 Vergl. Gemeiner, Regensburg'sche Chronik III. S. 24 ff. Stobbe a.a.O. S. 56 fg.


6 Quellen: Stetten, Geschichte von Augsburg I. S. 169, 164, 177 f. Gemeiner, Regensburg'sche Chronik III. S. 258, auch Schudt, jüdische Denkwürdigkeiten I. S. 336. Stobbe das. 86 fg. Noch im Jahre 1569 durften keine Juden in Augsburg wohnen, und als einige die Erlaubniß erhielten, sich im Dorfe Pfersen bei Augsburg niederzulassen, arbeitete der Rath dagegen: Stetten a.a.O.


7 Die Bulle ist in extenso mitgetheilt in Hermann's Capistranus triumphans (Cöln 1700) p. 254 ff. und Wadding, Annales Minorum T. XI. p. 280 ff.


8 Frankel-Graetz, Monatsschr. 1869, S. 229.


9 Hauptquelle bei Oefele, scriptores rerum boicarum I. p. 105 b, II. p. 665, auch bei Aretin, Geschichte der Juden in Baiern, S. 33, Note e. Gemeiner a.a.O. III. S. 182, 205. Auch Joseph Kohen in Emek ha-Bacha hat eine Nachricht darüber (p. 77), nur ist das Datum dort falsch angegeben ר 'ה' = 1340 statt י'ר 'ה = 1450.


10 Gemeiner a.a.O. III. p. 182.


11 Bei Baronius (Raynaldus) a.a.O. ad annum 1451 No. 5.


12 Nicolaus Cusanus de pace seu concordantia fidei c. 12 Ende, auch c. 20 (in dessen Gesammtwerken).


13 Heffner, Juden in Franken S. 25.


14 Baronius (Raynaldus), Annales eccles. ad. annum 1451 No. 1. Llorente, der die Geschichte der Inquisition beschrieben hat, kannte diese Bulle nicht. Sie lautet auszüglich: Venerabili fratri episcopo Oxomensi et dilectis filiis scholasticis ecclesiae Salamantinae ac dicti episcopi in spiritualibus vicario generali salutem etc. Cum sicut ad nostrum ex charissimi in Christo filii nostri Joannis Castellae et Legionis Regis illustris relatione pervenit auditum, in regnis ac dominiis ejusdem Regis sint plures laicae et ecclesiasticae, tam saeculares quam diversorum ordinum regulares utriusque sexus personae, qui licet ore se Christianos profiteantur, operibus tamen se tales fere mentientes, Judaeorum (et Saracenorum) caeremonias observare, nec non quamplura ab ipsius fidei veritate aliena et contraria, palam et clandestine committere praesumpserunt, et dietim praesumunt, in non modicum animarum suarum periculum, dictae fidei vilipendium, pernitiosum quoque exemplum et scandalum plurimorum; nos. ... ipsius etiam Regis in hac parte supplicationibus excitati mandamus, quatenus vos. ... contra omnes et singulos praesumptores praedictos et ipsorum quemlibet, cuiuscumque status, gradus, ordinis, nobilitatis, et conditionis fuerint ac quacumque ecclesiastica, seu mundana dignitate etiam pontificali praefulgeant de praemissis quo modo libet suspectos. ... inquirere, procedere, eosque punire, corrigere et castigare auctoritate nostra curetis;. ... et si id ipsorum demerita exegerint, dignitatibus et beneficiis ecclesiasticis et bonis etiam temporalibus privandi, et ad illa imposterum obtinenda inhabilitandi, incarcerandi, degradandi et si facti atrocitas id poposcerit, curiae saeculari tradendi;. ... Da bekanntlich Johann II. keinerlei Initiative hatte, sondern sich in Allem von Alvaro de Luna leiten ließ, so hat gewiß der Letztere die Supplicationes im Namen des Königs an den Papst gerichtet. Es war zwei Jahre nach den Vorgängen in Toledo gegen die Neuchristen (o. S. 152). Daß auch Saracenen, Mudejares genannt, in der Bulle erwähnt sind, ist lediglich Curialstyl. Die wenigen zum Christenthum übergetretenen Mohammedaner brauchten nicht zu heucheln, sondern konnten nach dem mohammedanischen Granada auswandern. Die Bulle ist lediglich gegen judaisirende Marranen gerichtet.


15 Gegen die apotheosirenden Biographien von Nicolaus de Fara und Christoforus de Varisio (in den Acta sanctorum October T. X. und in Hermann's Capistranus triumphans) erschien von protestantischer Seite eine skizzenhafte Lebensbeschreibung desselben von Diaconus Adolf Peschek in Illgens Zeitschrift für historische Theologie, B. II. 2 tes Stück S. 259 ff. und eine Berichtigung der Apotheose in Sybels historischer Zeitschr. Jahrg. 1863 Heft III. S. 19 ff. von G. Voigt.


16 Hermann, Capistranus triumphans p. 272.


17 Wadding, Annales Minorum T. XII. p. 64.


18 Bei Klose, Geschichte von Breslau in Briefen B. II. 2 ter Theil S. 39, de Varisio a.a.O. p. 499.


19 Gemeiner, Regensburgische Chronik III. S. 271 f.


20 Das. S. 205.


21 Aretin, Geschichte der Juden in Bayern, S. 36.


22 Gemeiner a.a.O. S. 205 f.

23 Aretin a.a.O.


24 Gemeiner a.a.O. S. 207.


25 Die Urkunde, ausgestellt 1444 und vom Kapitel bestätigt Samstag vor St. Walpurgistag (22. April) 1445, bei Heffner: die Juden in Franken S. 61 Beilage W.


26 Heffner das. die Urkunden S. 66.


27 Das. S. 67 Beilage B. B. vom 26. August 1447.


28 Das. S. 68. Urkunde C. C. Von dieser Ausweisung der Juden aus Würzburg scheint auch die erste No. der Respp. des Mose Menz zu handeln.


29 Ueber das hohe Ansehen des Rabbinats von Schweidnitz vergl. Respp. Jacob Weil Nr. 146, 76. Respp. Isserlein (םיקספ) Nr. 255, 261.


30 Isserlein a.a.O. Nr. 235: ושדחש הריזג איהה לע וכרטצי העובש םיביוחמח םידוהיהש ואלסירבב םינוטלשה יוליגבז ..... שארה יוליגבו אידהל ותאירקב דחוימה םשב עבשיל .רוסיאל הידיפק ןחכשא אל שארה


31 Ludwig Oelsner, schlesische Urkunden zur Geschichte der Juden im Mittelalter (1864) S. 33. H. Markgraf, Geschichte Schlesiens A. in der Zeitschr. für Geschichte und Alterthum Schlesiens I. Heft 2. S. (1872) S. 346.

32 Quellen darüber: de Fara und de Varisio a.a.O. p. 467 ff. und 499; der zeitgenössische Eschenloer, Geschichte der Stadt Breslau (herausgegeben von Kunisch, Breslau 1827-28) B. I. S. 14 f.; Urkunden bei Klose, Geschichte von Breslau II. B. 2. Theil S. 39 ff.: Wadding, Annales Minorum T. XII p. 142; bei Schudt jüdische Denkwürdigkeiten I. S. 387, 389. Von jüdischen Quellen nur die Respp. des zeitgenössischen Israel Bruna Nr. 267 andeutungsweise: רככ יכייש אלד תולילעה ןמ הלילע הב לפונש הנידמה לכש עודי וניתונועב חכומרכ הנכסב הנידמה לכ זא תחא ריעב וליפא ןוממב איזיליש תנידמב. Das Datum des Gemetzels in Breslau ist schwankend angegeben. Eschenloer, der erst 1455 nach Breslau kam, giebt gar kein Datum an, sondern zählt das Factum unter die Begebenheiten zwischen 1451-55 auf. Wadding setzt es fälschlich 1452. Die Quellen bei Schudt haben einmal das Datum 1451 und das anderemal 2. Mai 1453. Klose scheint das Factum 1454 zu setzen. Capistrano's Begleiter de Fara, ein Augenzeuge des Gemetzels, und de Varisio geben an, daß es während Capistrano's zweitem Aufenthalte in Breslau stattgefunden, de F. leitet die Erzählung ein durch den Satz: in Vratislaviam ... rediit (das. p. 467), de Varisio das. p. 528, d.h. nach seiner Rückkehr aus Polen 1454. In der Urkunde Ladislaus' vom Januar 1455 ist das Gemetzel, als früher geschehen, erwähnt. Jedenfalls unrichtig bei Zunz (synago gale Poesie S. 50) das Jahr 1455. Aus den Urkunden bei L. Oelsner, schles. Urkunden z. Gesch. d.J. (Wien 1864) ergiebt sich, daß die traurige Geschichte vom 2. Mai bis in der zweiten Hälfte Juni 1453 spielte.


33 Klose a.a.O. Band II. Theil I. S. 491 vom Januar 1455.


34 Quellen bei Wiener, Regesten I. S. 247 f. S. Maskir, Ig. 1863, p. 67.


35 Wadding, Annales Minorum T. XII. p. 412: Judaeorum usuras et in Christianos dolosas invidias multis in locis coërcuit (Capistranus), et tanquam irreconciliabiles Christi nominis hostes, eosdem ex plerisque urbibus fecit expelli: Acta SS. a.a.O. p. 499: de multis civitatibus eos (Judaeos) expelli aut alias puniri fecit.


36 Vergl. Note 5.


37 Dieselbe Note.


38 Dlugoß (Longinus), Historia Polonica II. p. 157. B.


39 Vergl. Note 5.


40 Bei Bandtkie Jus polonicum aus Codex Bandtkianus III. § 17 u. 48.


41 Vergl. Note 5.

42 Das.


43 Das.


44 Bei Bandtkie aus Codex B. III. § 7. Et illi (Palatinus Judaeorum aut ejus locotenens) taliter judicabunt in judicio, locando scabellum cum Judaeis.


45 Das. § 10.


46 Das. § 11.


47 Das. § 23.


48 Das. § 25.


49 Das. § 24.


50 Aus einem Manuskript in Troki, copirt von Firkowitz, mitgetheilt in Neubauer's: aus der Petersburger Bibliothek S. 141 Nr. 58.


51 Vergl. Dlugoß a.a.O. II. p. 122.


52 Vergl. Note 5.


53 Dlugoß a.a.O. p. 157.


54 Note 5.


55 Dieselbe Note.


56 In der Schmähschrift gegen die Marranen unter dem Titel »Alboraco« (o. S. 153) ist die merkwürdige Thatsache angeführt, daß Juden aus Spanien bei dem Kriege gegen Constantinopel Hilfe geleistet haben. (Revue des études j.a.a.O. p. 240): E ahe esperiença provada que de los que yoran al Turco el año de 1400 años, ansi los que quemaron (? quedaron?) comme los que se rescataron en Valencia de Aragon fueron 1467, los queles yoran a yudas al Turco por derramar la sangre de Christanos.


57 Aeneas Sylvius, Historia Bohemiae c. 8. c. 66.


58 Gerson Soncin, der Editor vieler Werke in verschiedenen Officinen, bemerkt auf dem Titelblatt zur Edition des Kimchischen Michlol (Const. 1532): רמא דגנ טריפ ריעב םחלנ אוהו השמ ר"חה ןב ןיצנוש שיא םשרג םשמ וליח לכ םע ותוא שרגו ונרטסיפק יד ןאוי ארפ עשרה. Meines Wissens ist das die einzige Stelle in dem jüdischen Schriftthum, wo Capistrano's Name deutlich vorkommt. טריפ ist vielleicht Firet bei Tolnau unweit Mohacs an der Donau. Ueber eine Erwähnung Capistrano's in einer jüdischen Quelle vergl. Note 5.


59 Vergl. Note 7.


60 Vergl. von Hammer, Geschichte des osmanischen Reichs II. S. 247. Vergl. auch dieselbe Note.


61 Dieselbe Note.


62 Vergl. über ihn dieselbe Note.

63 Elia Baschjazi והילא תרדא p. 32 d: םסרפתנו הז ךשמנו םישנא תלוז להקה לכב (תבש ברעב רנה רנה תקלדה רתיה) ועמש אל רשא םיקוחרה םייאה םיקחרמ ץראמ ואב רשא טעמ הנש םישלש ידכב הזו םש העמש תא. Baschjazi schrieb dieses Werk um 1490 (vergl. das. in den Additamenten von Afendopolo zum Schlusse p. 1 b); die Einwanderung ist also um 30 Jahre vorher, d.h. um 1460, nach der Einnahme von Constantinopel, geschehen. Genannt werden Jacob der Arzt aus Russia und Salome aus Kaffa, Neubauer das. S. 123.


64 Baschjazi, das. 1. 28d.: ןיא הזה ןמזב תונועב םנמא הטשפ תולכסה די םנמא ןח םיעדויל אל םגו םימכחל דובכ דובכה ראשנ אל דבל ץראה ימע םילכסה דחאכ םתיא םיבישחמו .רשועה ילעבבו ןושל ילעבבו ןקזו םרכב םא יכ


65 Vergl. über diesen Schriftsteller, der in der ersten Hälfte oder um die Mitte des XV. saecul. schrieb und über sein Werk ארקמ דוס in der Leydener Bibliothek, Katalog derselben Bibl. p. 1 ff.


66 Elia Misrachi Respp. No. 57; vergl. Note 7.


67 Elia Baschjazi a.a.O. 32d: bei Neubauer a.a.O. S. 122 fg., Gurland, neue Denkmäler der jüdischen Literatur (גרובסרטפ יזנג) p. 30 fg.


68 Das. p. 20 a 22d Brief des Obadia Bertinoro im Jahrbuch für Geschichte der Juden des Literaturvereins Jahrg. 1863 p. 207.

69 Elia Misrachi a.a.O. vergl. Note 7.


70 Isserlein, Terumat ha-Deschen Pesakim etc. No. 241.


71 Isserlein, Terumat ha-Deschen Respp. No. 198.


72 Jakob Weil, Respp. No. 164 und Isr. Bruna No. 29: ןמזב ןוגכ תופירח םידמולו םילפלפמ ונאשב יאדו יכ םיקולחבו םיקדקדב הרטמלו לקשמל ןיליגר ונא זא תופסותה רותהל וא ןידה קוספל לבא אטחמד אפוקב אליפ לעימכ םיקד תורורב תויארב אלא רוסאה ריתהל ןיאו ןירה קוספל ןיא רוכיאה קודקדה ךותמ אלו איגוס םיטשפ ךותמ תוריוהמו תונבולמ אתעמשד. Vergl. Israel Bruna's Ausspruch (Respp. Joseph Kohen Nr. 170 p. 188 b): לופלפנ יולת תונברה רקע und weiter p. 189 a: אטישפ יארו בושח רבד אוה לפלפה .דאמ בושח רבד אוה תואיקבה םנמא .אוה ןכש


73 Ueber Jakob Weil's Lebensalter sind nur unbestimmte Data vorhanden. Noch beim Leben seines Lehrers Jakob Möllin (Maharil), also noch vor 1427 erhielt er die Ordination in Nürnberg zu fungiren (Respp. No. 151). Ein von ihm ausgestelltes Formular zum Scheidebrief hat das Datum Tebet 5204 = 1443. In der wichtigsten Verhandlung über einen Scheidebrief vom Jahre 1457 (Isserlein םיקספ Nr. 11, 19-21) ist Jakob Weil nicht zu Rathe gezogen worden, weil er wahrscheinlich damals schon verschieden war. Daß Jakob Weil vor Isserlein starb, folgt aus Nr. 112; vergl. noch Note 5.


74 Jakob Weil, Respp. No. 146.


75 Das. Nr. 148-150, auch Respp. Israel Bruna Nr. 235, 236.


76 Der Beginn des Rabbinats 1427 folgt aus dessen םיקספ Nr. 11 und 15. Vergl. über ihn Berliner in Fr. Graetz Monatsschrift 1869 S. 130.


77 Mose Isserles in den Additamenta zu Jochasin ed Krakau Ende.


78 Vergl. darüber Asulai s.v. Seine Schriften sind: 1) Beantwortung fingirter Anfragen: תולאש; 2) Wirklich ertheilte Responsen auf Anfragen: םיבתבו םיקספ, beide zusammen unter dem Titel ןשדה תמורת; 3) Erklärungen zu Raschi's Pentateuch-Commentar; 4) Anmerkung zu Isaak Düren's ארוד ידעש.


79 Isserlein Pesakim No. 64.


80 Das. Nr. 128.


81 Vergl. Note 5.


82 Jakob Weil Respp. No. 163, auch aufgenommen in Respp. Joseph Kolon Nr. 163.


83 Das.


84 Das. Nr. 85, 128, gegen einen gewissen Abram, der in Doppelehe lebte und wegen seines guten Gedächtnisses Effect machte. Vergl. auch Gemeiner Regensburg'sche Chronik III. S. 258. Ein Jude war als Hochmeister (Rabbiner) umhergereist und hatte den ordentlichen Judengerichten zu Abbruch Parteien erhört A. (1456). Vergl. Güdemann, Gesch. des Erziehungswesens A. der Juden in Deutschland, B. III. S. 39 f.


85 Vergl. Note 6.


86 Sehr witzig ist die Anwendung einer talmudischen Phrase auf den unsicheren Besitzstand der jüdischen Kammerknechte in Deutschland (Sendschreiben p. 22, Zeile 7):.אוהה רשעה דבאו ותרבע םויב ןוה ליעוי אלו .אוה ןוהלד ?ירמא ןוכלד


87 Das. Z. 20: ןיתשת ןוהמויקי אתרשא ךל בתכ יא ףאו יתרכ ימיתח ידע יקנפשוג.


88 Gegen Ende p. 24 ist noch eine witzige Darstellung der christlichen Dogmen:םינימהמ יקופאל ,תומי אלו הישיב קיספב םידומאו ,תומשגו שולשב ... םינימאמה דעו ביתכו .. אביזוכ ןבו ,ארקש אבא תעד יאהמ ןלציל אנמחר .אב אל השלשה


89 Von den deutschen Juden in der Türkei berichtet Baschjazi, והילא תרדא (p. 6 b): םישנא תאריש ינפמו אשלשה םילכואש זנכשאמ םיאבה םיידומלתה םישנאהמ הדמולמ תויציצה םע תולהקה םישיערמו םחומב הלועו םימישה םע שארה שובלמו םהילגר דע םיבוראה םישובלמהו ןיליפתהו תוארהל ידכ הזו םמכש לע ןותנ םורה יצופקה אוהש טשוקמה הפ םיאצמנה םימבחה ויה הז יתלב םנמא .םישנאה ןומה דיחפהלו ויה טשפה ירחא םיפדורש mmomדרפסבו תורחא תולילגבו תמאה לע םידומ. Von Palästina referirt Obadja da Bertinoro (Reisebericht. Note 6): רשא םודפסל רפסמ היה אל יכ .םיקסופו דומלת ירפסמ םיזנכשאה ןמ םש םיאבה לכ ושידקה


90 Vom Jahr 1427-28 s. Note 6.



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1890], Band 8, S. 217.
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