Entstehung der Städte und des Stadtstaats

[301] Im übrigen Griechenland ist die Stammverfassung überall bis auf die religiösen Überbleibsel geschwunden. An ihre Stelle ist als Träger der politischen Einheit die Stadt getreten, der Gau [301] ist zum Stadtgebiet geworden. Diese Entwicklung ist für die gesamte weitere Geschichte des Volks von grundlegender Bedeutung; durch sie unterscheidet sich der Staat des griechischen Mittelalters zugleich ganz wesentlich von dem germanischen. Sie ist nicht etwa aus dem Bedürfnis nach stärkerem Schutze in friedloser Zeit hervorgegangen; denn gerade da, wo der Landfriede am spätesten durchgedrungen ist, wie in Ätolien, ist sie nicht eingetreten. Auch bot in einem Zeitalter, das große Kriege nicht kennt, das Zusammenwohnen in Dörfern dem Einzelnen ebensoviel Schutz wie die Konzentration in größeren offenen und von der Natur auch nicht weiter geschützten Ansiedlungen, wie Sparta oder Tegea. Ebensowenig beruht sie auf der Entwicklung der Adelsherrschaft, so vielfach sie sich auch mit ihr verflicht; denn gerade in Sparta und auf Kreta ist sie fast am vollständigsten durchgeführt. Sie ist vielmehr das Ergebnis und zugleich das Hauptförderungsmittel der gesteigerten Kultur: das Bedürfnis nach stärkerer Ausbildung der Staatsgewalt und nach dauerndem Rechtsschutz findet in ihr seinen Ausdruck; aus dem Stammverband wird ein wirklicher Staat, aus der Oberleitung seiner Angelegenheiten eine wirkliche Regierung. Dadurch gewinnt der Sitz der Regierung eine ganz andere Bedeutung; hier entwickelt sich, im Gegensatz zu den vorübergehenden Tagungen des Stammstaates, ein ununterbrochenes öffentliches Leben. Tagtäglich sitzen der König und die Alten vom Morgen bis zum Abend auf dem Markt und sprechen Recht (z.B. Od. μ 439), ununterbrochen folgen sich die Ratssitzungen. Auch die Gemeinde tritt weit öfter zusammen; in Athen tagt die »souveräne Volksversammlung« (κυρία ἐκκλησία) einmal unter jeder Prytanie478, »von Monat zu Monat« werden die Spartiaten zur Tagsatzung berufen (rhetra bei Plut. Lyc. 6), auch außerdem aber werden bei wichtigen Anlässen die Bürger oft genug auf Befehl der Regierung oder eines angesehenen Privatmannes (Od. β) von den Herolden »herausgerufen« (ἐκκλησία). Innerhalb der Stadt herrscht Friede; nur noch ausnahmsweise [302] versammelt sich das Volk in Waffen, in Sparta dürfen selbst die Stöcke nicht mitgebracht werden (Plut. Lyc. 11); in den Gesetzen des Charondas steht Todesstrafe auf dem Tragen von Waffen in der Volksversammlung (u. S. 523 Anm.; vgl. auch Thuk. I 6). An die Stelle der Wehrversammlung des Stammes tritt die städtische Volksversammlung.

Die Folge ist, daß die gesamte Bevölkerung des Gaues, soweit sie an der Regierung teilnehmen und ihre politischen Rechte wahren will, sich im Mittelpunkt der Landschaft konzentriert, auch wenn ihre Grundstücke weit draußen liegen. Seinen Anteil an der Gemeinfreiheit kann nur behaupten, wer nicht dauernd auf dem Lande lebt, sondern ein Haus in der Stadt hat. Vielfach, namentlich in späterer Zeit, wird dies Zusammenziehen der Stammesgenossen durch einen einmaligen Akt (συνοικισμός) bewirkt: auf Beschluß der Tagsatzung wird eine Stadt gegründet, der Hauptteil der Bevölkerung siedelt aus den Dörfern in sie über. So sind z.B. die meisten arkadischen und achäischen Städte, so ist im J. 471 die Stadt Elis entstanden. Aber auch in Attika lebt der Akt, durch den die herrschende Bevölkerung in der Hauptstadt zentralisiert wurde, in dem Fest der συνοίκια fort (Thuk. II 15). Bei der Kolonisation hat man wohl zum Teil von Anfang an Städte angelegt. In anderen Fällen mag der Prozeß spontan und langsam vor sich gegangen sein: der Ort, der sich an den Königssitz anschließt, überwächst an Umfang und Bedeutung die übrigen Dörfer. So ist in dem nördlichsten Doriergau zwischen Geraneia und Kithäron der Ort, der den Namen »Palast« (Megara) trägt, der Herr über die fünf anderen Dörfer des Gebiets. Vielfach sind es auch mehrere benachbarte Dörfer, die sich um den Königssitz gruppieren, so in Mykene, in Sparta, wahrscheinlich auch in Athen – die Demen, welche die Stadt bilden, wie Melite, Kollytos, Koile, werden ursprünglich so gut selbständige Dörfer gewesen sein wie die fünf spartanischen Dörfer. Allmählich verwachsen diese zu einer Einheit, nehmen Zuzügler aus dem übrigen Lande auf und umschließen sich mit einer gemeinsamen Mauer – eine Fortbildung, die nur Sparta prinzipiell abgelehnt hat. Wo das gemeinsame Leben der Urzeit fortbestand, ja sogar zur Grundlage [303] des ganzen Staats wurde, wie in Sparta und auf Kreta, war ein derartiges Zusammenziehen der Bürgerschaft vollends unvermeidlich.

So entsteht überall ein scharfer Unterschied zwischen der herrschenden hauptstädtischen Bevölkerung, der Bürgerschaft (ἀστοί) und dem beherrschten flachen Lande. Die Auflösung des Stammstaats, die Durchführung der ständischen Gliederung wird durch die Entwicklung der Stadt vollendet. Der Bauer auf dem Lande wird politisch und meist auch rechtlich unfrei, er wird der Knecht, sei es der ganzen Gemeinde, wie in Sparta und Kreta, sei es der großen Besitzer, wie in den Adelsstaaten. Das Gesetz von Gortyn setzt voraus, daß die Bürger nur in der Stadt leben. Hier haben sie ihr Haus, hier speisen sie in den »Männersälen«; ihr Hauptbesitz besteht in Vieh; das Ackerland draußen wird von den Leibeigenen bebaut. Außerdem gibt es Leute, die nicht zu den Hetärien gehören (ἀπέταιροι) und nach den Bußsatzungen eine Mittelstellung zwischen dem Freien und dem Knechte einnehmen. Das werden Kleinbauern und Tagelöhner sein, die persönlich frei, aber politisch rechtlos sind und unter dem Schutz der besitzenden Bürger stehen. Ebenso kennt Homer auf dem Lande nur eine abhängige Bevölkerung, teils Tagelöhner (ϑῆτες), teils leibeigene Knechte (δμῶες), auch »Häusler« (οικῆες, ebenso auf Kreta, o. S. 296) genannt, weil sie in Ein zelgehöften, nicht im δῆμος oder in der Stadt zusammen wohnen (vgl. Od. π 27 οὐ μὲν γάρ τι ϑάμ᾽ ἀγρὸν ἐπέρχεαι οὐδὲ νομῆας, ἀλλ᾽ ἐπιδημεύεις). Dörfer werden bei Homer nie erwähnt. Die freie Bauernschaft hat sich in die Städte konzentriert, die Städter sind Ackerbürger, die draußen ihre Felder haben, ihre Äcker bestellen, ihre Herden weiden; aber sie wohnen in der Stadt zusammen (z.B. Od. β 252. κ 85. Il. I 154; ἀνϑρώπων οἳ τήνδε πόλιν καὶ ἔργα [γαῖαν ζ 191. 195] νέμονται Od. η 26)479. Ihr Besitz liegt wohl meist vor den Toren der Stadt, denn der Hauptteil des Landes gehört den Adligen. Im [304] Mutterlande und wohl auch in den größeren Kolonialgebieten haben sich überall die Kleinbauern, wahrscheinlich in ziemlich großer Zahl, erhalten (vgl. Hesiod, dessen Unterweisungen an Perses vor allem den Kleinbauern im Auge haben); aber sie sind politisch ohnmächtig und ganz vom Adel abhängig. Vielfach sind sie auch wohl, wie in Attika, in ein Klientelverhältnis zu den großen Besitzern getreten (πελάται). Daneben entsteht häufig, namentlich in größeren Gebieten, ein Mittelzustand. Nicht das ganze Land gehört zum Stadtbezirk, sondern die Bewohner der Landgemeinden (die, wenn sie befestigt sind, gleichfalls πόλεις oder πτολίεϑρα heißen) behaupten ihre persönliche Freiheit, ihren Landbesitz, ihr eigenes Recht. Aber an der Regierung haben sie keinen Teil; sie sind Untertanen der Hauptstadt geworden und werden von ihr aus regiert. Derartig ist die Stellung der Periökenstädte in Lakonien, ebenso die der argivischen Untertanengemeinden, wie Orneai, Mykene, Tiryns, der ἀμφιπερικτίονες in Ephesos (Kallinos fr. 1, 2; vgl. Theognis 1058), der Landgemeinden auf dem Gebiet der böotischen Städte (z.B. Chäronea, Aspledon, Teumessos), der von Opus abhängigen kleineren Städte der hypoknemidischen Lokrer480 und offenbar auch der größeren attischen Demen. Auch die Ilias kennt z.B. in Messenien und Phthia derartige πτολίεϑρα innerhalb des Staatsgebiets, die von den Adligen beherrscht werden (I 149. 396); dabei ist freilich zu beachten, daß in diesen Gebieten der Stadtstaat nicht zur Ausbildung gelangt ist. Am schärfsten spricht die neue Entwicklung sich darin aus, daß die herrschende Bevölkerung sich jetzt nach der Hauptstadt benennt. Namen wie Lakonen oder hypoknemidische Lokrer bezeichnen ethnographisch und geographisch alle Einwohner des Gebiets ohne Rücksicht auf die politische Stellung; sie werden daher auch von den Fremden allein angewandt. Aber wer zur regierenden Bürgerschaft gehört, nennt sich Spartiate bzw. Opuntier.

[305] Am längsten konnte sich der Adel dieser Entwicklung entziehen; die Wurzeln seiner Macht sind ja da, wo sein Grundbesitz liegt. Noch bei Homer werden die Adligen von den Stadtleuten geschieden (z.B. Od. β 22. 75ff. 127. ν 222); ihr eigentlicher Wohnsitz ist ihr Landgut, ihre Söhne leben draußen auf den Feldern, beaufsichtigen die Knechte und weiden die Herden. Aber ein Stadthaus braucht nicht nur, wer im Rat sitzt; wer nicht allen Einfluß verlieren will, muß zeitweilig in die Stadt ziehen, und je mehr sich der Stadtstaat ausbildet, desto mehr siedeln auch die Adligen in sie über. Andrerseits kommt die Ausbildung der Stadtverfassung, wo nicht Gemeinwirtschaft besteht, in erster Linie dem Adel zugute. Die freie Landbevölkerung verschwindet völlig; für die Bauern, die auf ihre Freiheit verzichten, sind die Adligen die natürlichen Beschützer und Herren. Wenn nicht früher, so wird jetzt der größte Teil des Landes Eigentum des Adels; denn der Städter hat nicht die Mittel, große oder entfernter gelegene Grundstücke zu bewirtschaften. Auch die politische Stellung des Adels wird, zunächst wenigstens, gestärkt; die städtische Volksversammlung hat lange nicht das Gewicht der alten Wehrgemeinde. Der Teilnehmer sind viel weniger, der Einfluß der herrschenden Kreise auf die sozial abhängige Bevölkerung wird durch das Zusammenwohnen in der Stadt zunächst nur gesteigert. Gegen einen mächtigen Mann kann das gemeine Volk nicht wagen sich aufzulehnen. Vor allem aber wächst die Bedeutung des Rats und der Beamten ständig, je mehr die Geschäfte wachsen und die Kompetenz des Staats sich erweitert. Daher verliert die Volksversammlung, wenn sie auch viel häufiger berufen wird, doch alle wirkliche Bedeutung; sie kann keine Entscheidung geben, sondern nur der Regierung oder den mächtigsten Männern zustimmen. So erscheint sie bei Homer, so ist sie in Sparta allezeit geblieben; in den Schilderungen der ältesten Verfassung Athens ist von der Volksversammlung überhaupt nicht die Rede, obwohl sie natürlich existiert hat.

Die Ansätze dieser Entwicklung reichen in die mykenische Zeit hinauf; Königssitze wie Mykene, Argos, Athen, Theben sind auch die ältesten Städte. Aber erst mit dem Wegfall der starken [306] Königsgewalt kann der scharfe Unterschied zwischen Land und Stadt und die politische Absorption des Landgebiets durch diese sich ausbilden. Mit der Zunahme der Kultur verbreitet sich die Erscheinung immer weiter; sie schreitet wie diese von Ost nach West vorwärts. Im allgemeinen wird durch sie die Auflösung der Stammeseinheit weiter befördert; indem Dörfer zu Städten erwachsen oder in einem Gau mehrere Stadtgemeinden entstehen (wie in der ostarkadischen Hochebene Tegea und Mantinea), gelangen die kleinsten Atome zu vollster politischer Selbständigkeit. Doch ist in einzelnen Fällen auch die entgegengesetzte Entwicklung eingetreten: in Attika und Lakonien hat die Ausbildung der Stadtverfassung ein großes Gebiet zu fester staatlicher Einheit verbunden. – In der kleinasiatischen Griechenwelt herrscht zur Zeit der epischen Dichtung der Stadtstaat so vollständig, daß die Dichter gar keine anderen Verhältnisse kennen und seine Form nicht nur auf alle griechischen Stämme bis nach Ithaka, sondern selbst auf Lästrygonen und Kimmerier (λ 14 Κιμμερίων ἀνδρῶν δῆμός τε πόλις τε) übertragen. Nur bei den Kyklopen lebt ein jeder für sich, da gibt es keinen Markt und keine Rechtsordnung, aber auch keinen Ackerbau. Der Verband der ionischen und der dorischen Städte trägt daher nur einen ganz lockeren, fast ausschließlich religiösen Charakter; bei den Äolern ist jede Spur eines Zusammenhangs geschwunden. Ebenso herrscht auf den Inseln meist die vollste Zersetzung. Auf Rhodos bestehen drei, auf Lesbos sechs, auf Euböa etwa zehn Stadtstaaten, auf Kreta sind dreiundvierzig nachweisbar. Die vier Städte auf Keos, die drei auf Amorgos, die vier auf Karpathos sind wenigstens zeitweilig völlig selbständig gewesen. Dagegen haben andere Inseln, wie Chios, Samos, Andros, Naxos, Paros, ihre Einheit bewahrt und besitzen nur eine Stadt.

Auf dem Festlande finden wir den Stadtstaat überall in Argolis, in Korinth, Sikyon, Phlius, Megara – nach Theognis' Schilderung wohnt hier, ebenso wie in Argos (o. S. 257), auf dem Lande eine abhängige, rechtlose Bevölkerung, in Ziegenfelle gekleidet, die Herrschaft haben die Städter (ἀστοί). Über Lakedaimon (Lakonien) gebieten die Spartiaten, die Bewohner der Dorfgruppe, [307] die den Sitz der Regierung bildet. Ihnen gehört das ganze Eurotastal, wo die Heloten ihre Äcker bestellen; die Bewohner der Küstenorte, die »Umwohner« (περίοικοι, vgl. o. S. 305), sind zwar persönlich frei, aber politisch rechtlos. Langsam dringt die Entwicklung ins Innere des Peloponnes vor. Hier hat sich die Erinnerung an die älteren Zustände noch überall bewahrt (o. S. 271); Elis wird von ihr erst 471 erreicht. In Arkadien hat sich in einzelnen Fällen, wie bei den Parrhasiern (o. S. 301), die Gauverfassung erhalten; die Regel aber ist der Synoikismos. Daher zerfällt Arkadien in über zwanzig selbständige Staaten, die sich meist, fortwährend befehden. Den Synoikismos der achäischen Gaue und das Fortleben der Stammeseinheit in Form eines Bundes haben wir schon kennen gelernt. In Attika besteht seit alter Zeit der Stadtstaat. Im übrigen Mittelgriechenland und in Thessalien verbreitet sich die Form des Stadtstaats allmählich481; die phokischen Orte z.B. stehen in der Mitte zwischen Dörfern und Städten, der phokische Staat zwischen einem Einheits- und einem Bundesstaat. Das gleiche gilt von den westlichen (ozolischen) Lokrern. Bei den östlichen Lokrern am Knemis ist die Herrschaft des Vororts Opus durchgeführt. Das Volk nennt sich hypoknemidische Lokrer, aber die Regierung liegt in den Händen der Opuntier. Die übrigen »Städte« haben an ihr keinen Teil. Die Gesetze werden von »der Gemeinde der Tausend von Opus« (ὅτικα δοκέη Ὀπωντίων χιλίων πλήϑᾳ) gegeben, und als eine Kolonie von hypoknemidischen Lokrern nach Naupaktos geschickt wird, müssen die Ansiedler den Opuntiern ewige Treue schwören (IGA. 321, Forsch. I 291ff.).

In Böotien hat sich der Synoikismos in den einzelnen Gauen (ἔτι τῆς Ταναγρικῆς κατὰ κώμας οἰκουμένης Plut. quaest. Gr. 37) offenbar ziemlich früh vollzogen; in geschichtlicher Zeit zerfällt das Land in die Staaten Theben, Platää, Tanagra, Thespiä, Haliartos, Koronea, Orchomenos, Kopä und wohl noch einige andere. Jede dieser Städte beherrscht ein ziemlich ausgedehntes Gebiet, die [308] Landgemeinden sind von den Vororten abhängig (σύμμοροι, συντελεῖς Thuk. IV 76. 93), so z.B. wenigstens in den Jahren 447 und 424 Chäronea von Orchomenos (Hellanikos fr. 81 J. Thuk. IV 76); in späterer Zeit haben sich manche von ihnen zeitweilig unabhängig gemacht. Aber auch in Böotien hat sich die Einheit der Landschaft in der Form eines Bundes erhalten, oder vielmehr durch den Bund, den die Städte miteinander geschlossen haben – zum Teil vielleicht gezwungen –, ist die böotische Nationalität begründet. Der Bund ist eine Amphiktionie, d.h. ein landschaftlicher Verein (u. S. 327), dessen Mittelpunkt die Heiligtümer der itonischen Athena bei Koronea und des Poseidon von Onchestos im Gebiet von Haliartos bilden482. Theben hat fortdauernd nach der Herrschaft im Bunde gestrebt, während die entfernteren Orte, Orchomenos im Norden, Thespiä und Platää im Süden, die Graerstadt Tanagra im Osten, sich seiner Vormacht zu entziehen und völlig selbständig zu werden suchen. Wie im 5. und 4. Jahrhundert hat das zweifellos auch schon früher zu zahlreichen Kämpfen geführt.

In scharfem Gegensatz zur gesamten übrigen griechischen Welt ist in Lakonien und Attika mit der Stadtherrschaft die vollständige Einheit einer ausgedehnten Landschaft verbunden. In Lakonien beruht das wahrscheinlich auf spartanischer Eroberung; das Ziel, welches Theben fortwährend, aber bis auf Epaminondas vergeblich erstrebte, hat Sparta erreicht. In Attika ist die Erscheinung um so auffallender, weil die Landschaft nicht wie Lakonien oder Phokis oder selbst Böotien eine Einheit bildet, sondern ebenso zersplittert ist wie Argolis. Auch finden sich mancherlei Spuren ursprünglichen Sonderlebens der einzelnen Gaue. Zwischen Pallene und Hagnus besteht keine Ehegemeinschaft (Plut. Thes. 13), in Brauron, Rhamnus, Aphidnä (das vielleicht ursprünglich graisch war) weisen diese Lokalkulte auf ursprüngliche Selbständigkeit. Die vier Dörfer der rings von Bergen umschlossenen Ebene von Marathon bilden eine religiös-politische Gemeinschaft (Tetrapolis), ähnliche Verbände bestehen auch sonst, z.B. bei Hekale (Plut. Thes. 14). Ganz unabhängig erscheint in Sage und[309] Kultus Eleusis; noch in dem etwa aus dem Anfang des 7. Jahrhunderts stammenden Hymnus auf die eleusinische Demeter weist keine Spur auf Zugehörigkeit zu Athen. Landschaftlich ist das Gebiet von Eleusis ebenso selbständig wie Megaris; ein breiter Gebirgsrücken, der Aigaleos, trennt es von der Kephissosebene. In dem Recht eigener Münzprägung, das Eleusis allein von allen attischen Gemeinden stets besessen hat, hat sich ein Rest der alten Selbständigkeit erhalten. Diesen Indizien entspricht es, daß den ältesten Königen der attischen Sage, Kekrops und Erechtheus, die allein die Burg und ihre Göttin angehen, und ihren Nachfolgern Aigeus und Theseus die Repräsentanten der Landgemeinden – der Gigant Pallas mit seinen Riesensöhnen, der in Pallene Gargettos Sphettos herrscht, Kephalos von Thorikos, Dekelos von Dekelea und der erdgeborene Geschlechtseponym Titakos (Herod. IX 73), Eumolpos von Eleusis und seine Mitkönige – fremd und feindlich gegenüberstehen, daß man ursprünglich zwölf selbständige Stadtgemeinden in Attika existieren oder den König Pandion sein Reich (zu dem auch Megara gerechnet wird) unter seine vier Söhne teilen läßt. Der Einiger des ganzen Landes, der Athen zur herrschenden und alleinigen Stadt erhebt und die übrigen zu Dörfern herabdrückt, ist Theseus. Das letztere beruht allerdings auf historischen Spekulationen, die kaum über die Pisistratidenzeit hinaufragen; seinem Ursprung nach ist Theseus keine politische Gestalt, sondern ein Heros oder vielmehr ein Gott des Naturlebens, der Sohn des Meergottes Poseidon Aigeus, der wie Herakles Riesen, Stiere, Kentauren bekämpft und in die Unterwelt hinabsteigt, heimisch ursprünglich nicht in Athen, sondern in Aphidnä, Marathon, Trözen. Erst später ist er zum Landeskönig geworden und in die attische Königsliste aufgenommen483.

[310] Die neueren Forscher sind daher geneigt, die Einigung Attikas bis auf Solon, Pisistratos, Kleisthenes hinabzurücken oder wenigstens erst im 8. und 7. Jahrhundert aus langen Kämpfen mit den landsässigen Adels- und Königsgeschlechtern erwachsen zu lassen. Das ist nicht richtig. Allerdings gehört dem attischen Adel der größte Teil des Landes. Aber schon lange vor Solon sind die Adligen zu Stadtbürgern, zu Athenern geworden, hat sich die Konzentrierung des Landes in der Hauptstadt vollzogen. Soweit wir geschichtlich hinaufkommen können, ist Attika ein Einheitsstaat, die Könige und Beamten Athens gebieten über das ganze Land. Dem entspricht es, daß nicht nur der Schiffskatalog die Einheit Attikas in die Urzeit hinaufrückt – der betreffende Abschnitt ist schwerlich älter als das 6. Jahrhundert –, sondern auch sonst [311] im Epos nirgends eine Spur zu finden ist, daß neben Athen andere selbständige Gemeinden vorhanden waren. So dürfen wir wohl annehmen, in Übereinstimmung mit der Auffassung des Altertums, daß sich hier und hier allein der alte Staat der mykenischen Zeit erhalten hat484. Ein gewisses Maß von Selbständigkeit der einzelnen Gaue und Gemeinden verträgt sich damit sehr wohl und ebenso eine fortschreitende Erweiterung des Staats gegen die Grenzlande. Daß die Herrscher der Königsburg in der Kephissosebene über die Akte, die »Landzunge«, bis nach Sunion hin gebieten, ist die primäre Tatsache der attischen Geschichte485. Dadurch ist die attische Nation entstanden und gegen ihre nördlichen Nachbarn, die Böoter, die aus einer ähnlichen, nur nicht so vollständigen Einigung eines größeren Gebiets erwachsen sind, abgegrenzt. Die zwischenliegenden Gebiete mögen später hinzugekommen sein, zuerst die marathonische Tetrapolis, die auch ihren Heros Theseus nach Athen bringt, dann Eleusis, vielleicht durch friedliche Einigung, vielleicht, worauf die Sage vom Krieg zwischen Erechtheus von Athen und Eumolpos von Eleusis hinweist, durch Gewalt. Noch weiter dringt Athen seit dem 6. Jahrhundert vor; Salamis, die Grenzgebiete gegen Böotien, Panakton und die Graer stadt Oropos, Stücke von Euböa werden erobert, Platää verbündet, die Annexion von Megara und Ägina wieder und wieder versucht, aber schließlich durch den Widerstand stärkerer Mächte vereitelt.


Quelle:
Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Darmstadt 41965, Bd. 3, S. 301-312.
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