Innere Umwandlung des Gottesbegriffs.

Das ethische Postulat

[140] 75. Es ist jedoch nicht nur der Gegensatz zwischen Fortschritt und Tradition, zwischen Kultur und Religion, auf dem diese Umwandlung und dieser immer erneute Konflikt beruht, sondern der Gegensatz ist im innersten Wesen der Religion und der Gottesidee selbst schon von Anfang an gegeben. Die Götter sind ihrem Ursprung nachwirkende, persönlich gefaßte Willensmächte, die sich in den Einzelvorgängen nach den Eingebungen des Moments betätigen und Forderungen an den Menschen stellen, die ihre persönlichen Wünsche und Launen befriedigen; aber zugleich sind sie die Urheber und Erhalter einer dauernden und unverbrüchlichen Ordnung, die jede Willkür ausschließt. So sind nicht nur die kosmischen Götter, sondern auch die der zweiten Götterklasse (§ 51) in ihren Handlungen scheinbar frei, aber tatsächlich gebunden, sowohl in der physischen wie in der sittlichen Welt: das Gesetz, das sie gegeben haben, enthält in sich die unabweisbare Konsequenz, daß auch sie selbst ihm untergeordnet sind; und damit ist ihre Bewegungsfreiheit und ihre Persönlichkeit innerlich aufgehoben. Das naturmäßige Denken empfindet diesen Widerspruch nicht, da ihm alle logische Konsequenz fernliegt und es vollständig befriedigt ist, wenn ihm für die Erscheinungen eine unmittelbare Erklärung geboten wird; erst bei weit fortgeschrittener Entwicklung des Denkens kommt er in seiner vollen Schärfe zum Bewußtsein. Aber doch liegt er so sehr im inneren Wesen der Dinge, daß er schon sehr früh einen sprachlichen Ausdruck gefunden hat: die Einzelvorgänge des äußeren Lebens führt man immer auf einen individuellen Gott zurück, wenn man nicht erkennen kann, welcher der Urheber ist, redet man unbestimmt von einem (beliebigen) Gott oder Geist (Dämon – daneben tritt dann der Zufall auf, der aber erst in weit späterer Zeit zu [140] der großen, unpersönlich gewordenen Macht alles Geschehens wird); die Gesetzmäßigkeit der Naturvorgänge und vor allem die Gebote des Sittengesetzes dagegen werden als Wille »Gottes« oder »des Gottes« schlechthin oder auch »der Götter« bezeichnet. Über dem individuellen Einzelwesen erhebt sich hier der allgemeine Begriff der göttlichen Macht schlechthin, in der aber. nicht mehr die Willkür eines Geistes, sondern die gesetzliche Ordnung der Welt zum Ausdruck gelangt. Fragt man, wer denn dieser »Gott« ist, so wird der Stammgott genannt werden – so z.B. bei den Israeliten Jahwe, der darum identisch wird mit »den Göttern« (ha-elohîm), dem zu einer Einheit zusammengewachsenen Pantheon, in Athen Athena – oder der Götterkönig, wie Re' (später zeitweilig Amon) bei den Aegyptern, Zeus bei den Griechen, dessen gesetzmäßiger Wille alle anderen Götter bindet; oder man nennt eine Einzelgottheit, deren Funktion die Aufrechterhaltung einer bestimmten Ordnung ist, wie etwa die Erdgöttin, welche die Satzungen des Eigentumsrechts trägt (Demeter ϑεσμοφόρος), oder die zu einer Gottheit gewordene Abstraktion des Rechts (Ma'at der Aegypter, Themis oder Dike der Griechen), oder bei Kulturerrungenschaften den Gott, der diese geschaffen hat und über ihnen waltet, etwa die Schrift und die in ihr abgefaßten Rechtsordnungen gegeben hat, wie Thouth bei den Aegyptern, Nebo in Babylonien, und ähnlich in der griechischen Religion des 7. und 6. Jahrhunderts Apollo. Zugleich wird durch diesen Prozeß in der Götterwelt Ordnung geschaffen; über den Einzelwesen erhebt sich ein ein heitlich-monarchischer Wille von ewig gleichmäßiger Dauer, sei es, daß der Stammgott alle anderen sich unterordnet und zum Weltbeherrscher (Himmelsgott) erwächst wie Jahwe, sei es, daß einer der vielen Götter des Pantheons zum Götterkönig wird wie Zeus, Juppiter, Wotan, sei es, daß eine neugeschaffene Gestalt, die Verkörperung des neuen universellen Gottesbegriffs, an die Spitze der alten Götter tritt, wie Brahman (Âtman) bei den Indern, Mazda bei Zoroaster. Scheinbar wird so die Identität der persönlichen Willensmächte mit den [141] Schöpfern der gesetzmäßigen Ordnung der physischen und sittlichen Welt aufrecht erhalten; aber innerlich sind beide von einander total verschieden, die Weltenherrscher Re' oder Zeus haben tatsächlich mit den gleichnamigen Göttern des Mythus, Thouth, der Schreiber der Götter und Gemahl der Rechtsgöttin Ma'at mit dem Ibisgott von Hermopolis, Jahwe der Gott der Gerechtigkeit mit dem wilden Feuerdämon vom Sinai garnichts mehr gemein.

76. Aber bei fortschreitender Kultur kommt der Moment, wo diese Ausgleichsversuche nicht mehr genügen, wo der bisher latente Gegensatz in voller Schärfe ins Bewußtsein tritt. Der Widerspruch zwischen den nach Willkür schaltenden Mächten des Mythus und der Erkenntnis der Gesetzmäßigkeit der Welt wird offenkundig. Es ist unmöglich, daß die Götter all die bizarren Wundertaten vollbracht haben, welche der Mythus von ihnen berichtet: es widerspricht nicht nur der Erfahrung, sondern vor allem der jetzt im Bewußtsein erwachenden Idee von dem wahren Verlauf des Weltprozesses, von der Notwendigkeit eines gleichmäßigen Zusammenhangs aller Einzelerscheinungen. Noch stärker sind die sittlichen Anstöße: man erträgt es nicht mehr, daß die Götter, die das Sittengesetz erlassen haben und das Recht schirmen, selbst in ihren Handlungen sich unbekümmert darüber hinwegsetzen, daß sie durch Gewalt und Freveltaten zur Macht gekommen sein und in ihrem Schalten jedem Naturtrieb und jeder Laune folgen sollen. Da beginnt man dann die Überlieferung umzudeuten, zu korrigieren, zu verwerfen; die menschliche Vernunft wird die maßgebende Autorität, und das Zeitalter des Rationalismus beginnt. Es entsteht das ethische Postulat, die Forderung, daß die Götter sittliche Mächte sind, daß sie die Welt nach den Grundsätzen der sittlichen Ordnung geschaffen haben und regieren, daß zwischen dem Tun des Menschen und seinen Schicksalen ein gerechter Ausgleich bestehen soll. Die Zwangsgewalt der Moral und des Rechts, welche den Menschen beherrscht, unterwirft sich auch die Götter und versucht sie in sittliche Wesen umzuwandeln [142]74). Für diese Anschauung ist der Wille der Götter nicht nur dem Gesetz unterworfen, sondern er ist selbst das Gesetz.

77. Indessen zu einem definitiven, zugleich die Forderungen des menschlichen Denkens und die Bedürfnisse seines Empfindens auf die Dauer befriedigenden Ergebnis kann keiner dieser Lösungsversuche führen. In der Außenwelt herrscht neben der Gesetzmäßigkeit der allgemeinen Vorgänge der Zufall der Einzelerscheinungen, der jedes einzelne Ereignis bestimmt und sich jeder Berechnung entzieht; dieses erscheint daher immer wieder als die Wirkung einer individuellen Willensmacht, die ihren momentanen Eingebungen und Launen folgt und nicht dem Gesetz. In der sittlichen Welt stehen die tatsächlichen Schicksale der Menschen und die Gewalten, welche für Gestaltung ihres Lebens ausschlaggebend sind, in schroffem Gegensatz zu den Forderungen des ethischen Postulats. Und doch ist das Gefühl unüberwindlich, daß die sittlichen Gebote der sozialen Gemeinschaft etwas Absolutes sind, das den Anspruch auf Weltbeherrschung mit viel größerer Berechtigung erheben kann, als die Naturordnungen, welche die Welt tatsächlich beherrschen. Neben die Welt, wie sie ist, tritt damit die Welt, wie sie sein sollte. Der Glaube, daß beide sich decken, daß die von den Göttern geschaffene Welt dem Ideal entspricht und den Ausgleich wirklich enthält, den dieses erfordert, kann immer nur vorübergehend zur Herrschaft gelangen und einzelnen Persönlichkeiten, wie Solon und seinen Genossen, zum festen Glaubenssatz werden. Vielfach sucht man sich, unter Einwirkung des durch die Steigerung der Individualität ausgebildeten Unsterblichkeitsglaubens (§ 59), durch die Annahme einer zukünftigen, besseren Welt zu helfen, in der das Ideal zur Alleinherrschaft gelangt – da hat die Phantasie freien Spielraum. Alsdann ist die reale Welt des irdischen Lebens nur eine Durchgangsstufe, eine Vorbereitung für das Jenseits. Alle äußeren Schicksale kommen nicht in Betracht gegenüber dem sittlichen Verhalten, das für das wahre und ewige Dasein des Menschen allein maßgebend[143] ist – die indischen Religionen haben diesen Gedanken am konsequentesten durchgeführt und das Sittengesetz zum alleinigen Regenten auch der physischen Welt erhoben, auf dem ausschließlich die Verkettung von Ursache und Wirkung beruht. Oder das äußere Dasein, das Weltregiment der Gottheit wird für ein Rätsel erklärt, in das wir uns fügen müssen, dessen Verständnis aber die Gottheit dem Menschen verschlossen hat: das religiöse Bewußtsein muß sich begnügen mit der Anerkennung ihrer Allmacht, die über jede Verantwortung erhaben ist (so im Buch Hiob). Am tiefsten ist das Problem von Plato und den späteren ethischen Philosophen der Griechen erfaßt, welche den Ausgleich allein in das Innere der Menschenbrust verlegen, in die freiwillige Unterordnung unter das Sittengesetz, dem gegenüber alle äußeren Schicksale völlig irrelevant (ἀδιάφορα) sind. Das Christentum hat versucht, diese Anschauung mit dem Glauben an einen Ausgleich im Jenseits zu verbinden und so die Forderung des ethischen Postulats, der Gerechtigkeit der Gottheit, zu befriedigen. Solche Anschauungen vermögen wohl einmal eine Zeit mächtig zu ergreifen und die in ihr dominierenden Vorstellungen zu beherrschen; und zu allen Zeiten können sie einzelnen Persönlichkeiten volle Befriedigung oder wenigstens eine ideale Richtschnur für ihr Verhalten gewähren. Aber aufgehoben ist damit der Gegensatz nicht, und das Problem kehrt immer von neuem wieder. Denn kein Mensch kann aus der Welt heraus, so lange er lebt; und damit ist er auch gezwungen, zu den Bedingungen praktisch Stellung zu nehmen, welche diese Welt und dieses Leben beherrschen, obwohl sie nicht dem Ideal entsprechen. So stark auch die Weltflucht in einzelnen Zeiten um sich greifen mag, die Masse der Menschen ist nun einmal darauf angewiesen, innerlich und äußerlich in diesem Leben sich zu betätigen; von ihrem Verhalten, ihrem Zusammenwirken und Kämpfen ist aber wieder die Gestaltung der Verhältnisse abhängig, in denen die allgemeinen Faktoren des Lebens wirken. Dazu kommt, daß in dieser praktischen Tätigkeit neben der Anerkennung der allgemeinen Gesetzmäßigkeit [144] und der Gottheit, die sie geschaffen hat, immer wieder die individuelle Einzelgestaltung sich als entscheidendes Moment geltend macht und als etwas Persönliches gefaßt wird, auf das man Einfluß üben kann. Die ursprünglichen Denktriebe, aus denen der Gottesbegriff und die Religion erwachsen ist, brechen immer von neuem hervor; so universell man sich die Gottheit vorstellen mag, sie ist und bleibt doch daneben ein persönliches Einzelwesen mit freiem Willen, das zu jedem Vorgang und zu jedem Verbande wie zu jedem Einzelnen in besonderen, persönlichen Beziehungen steht, und auf das man durch Opfergaben und Gebete Einfluß zu üben, mit dem man durch religiöse Handlungen in unmittelbare engste Verbindung (Kommunion) zu treten versucht, wie man die von ihm verhängten Schickungen als Ausflüsse seines persönlichen Willens hinnimmt. Immer wird es nur einzelne Menschen geben, welche entweder die Anschauungen eines religiösen Systems mit allen Konsequenzen sich zu eigen machen oder aber die Religion und die Gottesidee völlig verwerfen und aufzuheben versuchen; die Masse wird immer, im Grunde in nichts verschieden von dem primitiven Menschen – nur daß die äußere Form der Religion unter der Einwirkung der Kulturentwicklung eine total andere geworden ist –, zwischen den beiden Vorstellungen hin und her schwanken und je nach der Stimmung des Moments und der Wichtigkeit, die sie einem Vorgang beilegt, die eine oder die andere in den Vordergrund stellen; den Widerspruch, wenn sie ihn empfindet, läßt sie ungelöst, weil ein logisches Durchdenken des Problems durchaus nicht ihre Aufgabe ist und selbst wenn sie es vermöchte, für sie kein Interesse und keinen Wert haben würde.


Quelle:
Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Darmstadt 71965, Bd. 1/1, S. 140-145.
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