Die Entwicklung des Feudalstaats

und die sechste Dynastie

[223] 261. Um die Mitte der fünften Dynastie beginnt die auf dem Anwachsen des Grundbesitzes der großen Beamtenfamilien beruhende soziale Verschiebung (§ 245) erkennbar zu werden. Dabei geht die Beschenkung mit Landbesitz immer weiter; gerade unter Asosi tritt sie sehr stark hervor. In der Gauverwaltung ist an Stelle des raschen Wechsels unter der vierten Dynastie jetzt die Erblichkeit durchgedrungen. So beginnen die Nomarchen Mittelaegyptens sich Felsgräber bei ihrer Stadt anzulegen und nach Art der Mastabas auszuschmücken, ohne Zweifel mit Bewilligung des Königs, der noch immer seinen Beitrag zu der Beisetzung und dem Totenopfer liefert. In den Inschriften stellen sie dann wohl den Namen ihres Gaus allen Titeln voran: »im Hasengau [oder: im Ziegengau] königlicher Bekannter, Stadtherrscher, Vollzieher der Aufträge, Gauverwalter« usw.; und der älteste Sohn trägt schon bei Lebzeiten des Vaters wenigstens einen Teil der Amtstitel des Vaters. Das Gegengewicht zu dieser Bildung einer mächtigen lokalen Aristokratie bildet die Schaffung des neuen Amtes eines »Vorstehers des Südens« als Vertreters der Reichsgewalt. Das alles sind Anzeichen, daß eine neue Gestaltung des Staats heranwächst. Auch daß die beiden letzten Könige der Dynastie, Asosi und Unas, trotz ihrer langen Regierung keine Sonnentempel mehr gebaut haben, wird damit zusammenhängen.


[223] Gräber der 5. Dynastie mit Darstellungen und Inschriften kenne ich in Dešaše (§ 253, 20 Vorderer Palmengau, Herakleopolis), Zawijet el Meitîn (Grab 2, LD. II 105-109, wahrscheinlich älter als die 6. Dynastie, 16 Ziegengau, Ḥebenu), Schech Saïd (DAVIES, Rock Tombs of Sheikh Said, Grab 24 und 25 = LD. 112, 15 Hasengau, Hermopolis; auch die älteren Gräber von Berše, GRIFFITH and NEWBERRY, El Bersheh II p. 57 u. 64, in demselben Gau, gehören dieser Zeit an). Bereits aus dem Anfang der 5. Dynastie stammt das Grab von Teḥne (17 Kynopolit. Gau), dessen Inhaber ähnliche Titel trägt wie die Nomarchen von Schech Saïd. Dagegen gehören die Gräber der nördlichen Gruppe von Der el Gebrawi (12. Gau, Schlangenberg; DAVIES, Rock Tombs of Deir el Gebrâwi II), trotz DAVIES p. 39, dem SETHE, Urk. des A. R. 76, und BREASTED, Anc. Rec. I 280, folgen, erst ans Ende der 6. oder vielmehr in die 8. Dynastie (§ 268); der Titel ḥri ẕaẕa 'o n Ṭu-ḥofi, den sie alle führen, wäre zu Anfang der 6. Dynastie noch unerhört. – Über die Einwilligung und Beisteuer des Königs zur Bestattung (Lieferung des Sarges und von Öl, Kleidung u.a. aus den »weißen Häusern«) s. die Inschrift des Za'u Deir el Gebrâwi II 13. SETHE, Urk. 145; das gleiche gilt nach der Unainschrift Zl. 5 für Memphis.


262. Mit König Unas erreicht die fünfte Dynastie ihr Ende (um 2530 v. Chr.). Ob das neue Herrschergeschlecht-nach Manetho wieder aus Memphis-durch Erbfolge oder Usurpation auf den Thron gekommen ist, wissen wir nicht. Sein Begründer ist Teti (wahrscheinlich Atoti zu sprechen, bei Manetho Othoes), der ziemlich lange regiert zu haben scheint. Auf seinen ephemeren Nachfolger Userkerê' folgt Pepi I., mit dem Thronnamen Merirê'. Der Turiner Papyrus gibt ihm 20 Jahre; in Wirklichkeit scheint er länger regiert zu haben, und jedenfalls hat er das Seṭfest gefeiert. Sein ältester Sohn Merenrê' I. (Methesuphis I.) ist im fünften Jahr seiner Regierung gestorben; ihm folgte sein Bruder Neferkerê' III. Pepi II., zunächst noch unter der Vormundschaft seiner Mutter. Nach Manetho wäre er als sechsjähriges Kind auf den Thron gekommen und 100 Jahre alt geworden; und ebenso gibt ihm schon der Turiner Papyrus 94 Jahre. Wenn das wirklich historisch ist, wäre es weitaus die längste Regierung der Weltgeschichte (ca. 2485-2390 v. Chr.). Das Seṭfest hat er mindestens zweimal gefeiert. In den Denkmälern erscheint [224] sein Name noch recht oft; aber nach ihm verstummen sie so gut wie völlig.


Königsliste s. § 267 A. Userkerê war früher nur durch die Tafel von Abydos bekannt, hat aber auch, ohne Angabe einer Regierungszeit, im Turiner Papyrus gestanden; jetzt hat sich sein Name auf einem Siegel aus Abusir gefunden. Er könnte vielleicht identisch sein mit dem König Ati, für dessen Pyramide in seinem ersten Jahre Steine in Hamma mat gebrochen werden, LD. II 115f. SETHE, Urk. des A. R. 145. Über König Imḥotep ib. 115 h s. § 235 A. – Pepi I. hat ursprünglich statt des Thronnamens Merirê' den Namen Nefersaḥor geführt, der in seiner Pyramide noch mehrfach erhalten ist (SEHTE, Pyramidentexte I S. XII); unter diesem Namen erscheint er auf einer Alabasterplatte (PETRIE, Hist. I 106) und in einem Papyrus aus Sakkara (Pap. de Boulaq no. 8, vol. I pl. 39) sowie auf Felsinschriften in Tomâs in Nubien (§ 265); aus der Gleichheit des Horusnamen hatte schon MÖLLER, ÄZ. 44, 129 die Identität gefolgert. Wie der Namenwechsel zu erklären ist, ist ganz dunkel. – Der Erlaß Pepis I. in Dahšûr ÄZ. 42, 1ff. (§ 244 A.) ist aus seinem 21. Jahre datiert, eine Inschrift in den Steinbrüchen von Ḥatnub, falls das Datum richtig gelesen ist, aus seinem 25. Jahre (SETHE, Urk. des A, R. 95). – Pepis I. Bronzestatue: § 257. Inschrift in Tanis: DE ROUGÉ, Inscr. 75. – Kopf der Mumie des Merenrê', jugendlich: MASPERO, Guide du musée du Caire, 2 éd. 1912, 292.


263. Mit den Traditionen ihrer Vorgänger hat die neue Dynastie nicht gebrochen, ihren Totenkult weiter gepflegt, ihre Privilegien erneuert. Auch unter ihr beginnt der König gleich beim Regierungsantritt den Bau seiner Pyramide und läßt in den Kalksteinbrüchen von Troja bei Memphis, den Alabasterbrüchen von Ḥatnub in der Wüste des fünfzehnten Gaus, in den Granitbrüchen von Syene und Nubien, in den seit Asosi erschlossenen Brüchen eines sehr geschätzten dunklen Gesteins im Wadi Ḥammamât (Rohanu) östlich von Koptos (§ 247) die Steine brechen; bald der »Gotteskanzler« oder »Oberbaumeister«, bald ein bevorzugter Günstling, der Vorsteher des Südens oder einer der Nomarchen, erhält den Auftrag, ihm die Steine für seine ewige Ruhestätte zu holen. Die Hofbeamten werden mit Gräbern beschenkt, den Nomarchen die Lieferungen für ihre Totenopfer bewilligt. Reste von Tempelbauten Pepis I. haben sich in Tanis, Bubastis, Abydos, [225] Dendera, Koptos erhalten. Wo es not tut, greift der Pharao in die Verwaltung, die Rechtspflege, die Ordnung des Kultus durch Edikte ein. Aber mit Recht macht der Turiner Papyrus mit dem Ende des Unas in der Königsliste zum ersten Male einen großen Einschnitt und gibt die (verlorene) Summe der seit Menes verflossenen Jahre; denn die Verschiebung, welche unter der fünften Dynastie begonnen hat, gelangt unter dem neuen Herrscherhause zum Abschluß. Auf dem großen Friedhof bei den Pyramiden werden jetzt fast nur noch die Hohenpriester und Beamten von Memphis und die in der Residenz ansässigen höchsten Hof- und Reichsbeamten begraben, soweit sie nicht, nach einer jetzt aufkommenden Sitte, sich in Abydos ein Grab angelegt haben. Denn der Glaube, daß Osiris mit dem Totengott der thinitischen Königsstadt identisch und hier begraben sei (§ 178 A.), ist jetzt völlig durchgedrungen, und bald hat man hier auch wirklich das Osirisgrab in dem Grabe des uralten Königs Chent, des Nachfolgers des Menes (§ 211), entdeckt; in seiner Nähe begraben zu sein oder wenigstens durch eine Gedächtnistafel oder ein Kenotaph in Abydos sich dem Herrscher des Westreichs zu empfehlen, wird daher das sicherste Mittel, ein glückliches Fortleben nach dem Tode zu gewinnen. Die Nomarchen Oberaegyptens dagegen-über die Zustände des Delta wissen wir leider gar nichts-legen jetzt in allen Gauen bis nach Elephantine hinauf ihr Grab in den Felswänden »ihrer Stadt« an. Die alten Titel 'aneẕ und sešemto werden obsolet und nur noch als Antiquität gelegentlich neben anderen eben so inhaltlos gewordenen Titeln weiter geführt. Der eigentliche Amtstitel der Nomarchen ist jetzt »Stadtherrscher« (ḥqa ḥat, § 242); danebenkommt die Bezeichnung »der an der Spitze des Gaus steht« (ḥri ẕaẕa) auf, und seit Pepi II. wird er mit dem Zusatz »der große« (ḥri ẕaẕa 'o, etwa »der große Oberste«) die offizielle Bezeichnung. Außerdem tragen sie neben anderen alten Hoftiteln ständig den eines »Kanzlers«, führen also jetzt in ihrem Gau das Siegel des Königs; etwa seit Merenrê' I. tritt weiter durch königliche Verleihung der Titel [226] »Graf« (ḥeti'o), schließlich auch der des »Fürsten« (rpa'ti, §§ 222 A. 243 A.) hinzu. Da außerdem die Belehnung des ältesten Sohnes nach dem Tode oder auch schon zu Lebzeiten des Vaters unverbrüchliche Regel wird, so ist damit die Ausbildung eines erblichen Gaufürstentums und die Umwandlung des Beamtenstaats des Alten Reichs in einen Feudalstaat vollendet. So rühmen sich denn die Gaufürsten wohl noch ihrer Loyalität und der Huld des Königs, bekleiden auch oft noch das Priestertum an seiner Pyramide, wo sie, wenn sie einmal in die Hauptstadt kamen, gewiß das übliche Totenopfer dargebracht haben; aber vor allem betonen sie, daß sie »ihre Stadt gerecht verwaltet, ihre Untertanen nicht bedrückt, den Wohlstand des Gaus gehoben haben«; sie vertrauen auf den Schutz ihres »Stadtgottes«, dessen Oberpriestertum sie bereits sehr oft bekleiden, und sie rühmen sich, ganz im Gegensatz zu den Anschauungen des Alten Reichs, ihres angeborenen Adels.


Steinbruchinschriften: LD. II 115. 116. SETHE, Urk. des A. R. 91ff. 112 und die Angaben des Unas. Zur Expedition Pepis nach Hammamât: SCHÄFER, ÄZ. 75f. (241 A.). – Gräber der 6. Dynastie sind erhalten in Dešaše, Zawijet el Meitîn, Schech Saïd, Der el Gebrawi (unter Pepi II. haben die hier bestatteten Nomarchen des 12. Gaus zeitweilig auch den 8., thinitischen, besessen) s. § 261 A.; ferner in Qoṣeir el 'Amarna gegenüber von Qûs, Gau 14: Ann. du serv. I 13. III 250ff.; Gebel Selîn südlich von Abutig, Gau 11?: LD. Text II 159; Kauamât (Athribis, Gau 10?); LD. II 113f.; Chemmis (Panopolis, Gau 9): MARIETTE, Mon. div. 21 b; Qasr eṣ-Ṣaijâd (Chenoboskion, Gau 7): LD. II 113 g. 114; Dendera (Gau 6): PETRIE, Dendereh 1900; Hermonthis-Theben (Gau 4, § 275): NEWBERRY, Ann. du serv. IV 97ff.; Elephantine (Gau 1): DE MORGAN, Catal. des monum. I 143ff. BOURIANT, Rec. 10. BUDGE, PSBA. X 4ff. SETHE, Urk. des A. R. 120ff. Vgl. ferner die Inschriften von Elkab LD. II 117 und die Mastabas bei der Mastabat el Far'un in Sakkara; Mém. de la mission au Caire I fasc. 2, 191ff., sowie SETHE, Urk. 151. Weitere Gräber aus Sakkara bei QUIBELL, Excav. at Saqqara I 1907. – Dazu kommen die Mastabas der 6. Dynastie bei MARIETTE und die Gräber von Abydos (Übersicht bei MARIETTE, Catalogue d'Abydos). – Bezeichnend ist, daß die Gräber südlich vom Hasengau von Hermopolis (15) fast alle erst der Zeit Pepis II. und seiner namenlosen Nachfolger angehören; die Sitte, daß die Nomarchen sich ein reich ausgestattetes [227] Felsengrab anlegen, dringt also allmählich von Memphis immer weiter nach Süden vor. – Die Titulaturen lassen die fortschreitende Entwicklung des Gaufürstentums sehr deutlich erkennen: ḥri ẕaẕa'o findet sich im Hasengau LD. II 113 a und SETHE, Urk. p. 95f. Zl. 8 unter Pepi I., in Kauamat LD. II 113f., in Der el Gebrawi durchweg, ferner in Theben, und ist dann unter der 12. Dynastie der regelmäßige Nomarchentitel. Den Titel ḥeti'o führt der Gaufürst Abi in Der el Gebrawi I 23 (SETHE 142) schon unter Merenre'; aber sein Sohn Ẕa'u [der ihn daher im Grabe des Abi I pl. 3. 5. 15 nicht führt] erhält ihn erst nach dem Tode auf Bitten seines gleichnamigen Sohnes von Pepi II.; II 23, 20f. (SETHE 147). Sonst findet er sich in Zawijet el Meitin, LD. II 100 o, in Dendera, Theben, Elephantine; daneben rp'ti in Qûs und Qasr Ṣaijad LD. II 114f. In der Unainschrift Zl. 17 stehen die »Obersten und Stadthäupter (ḥriu ẕaẕa ḥqau ḥat) des Südens und Nordens« neben den »Grafen (ḥeti'o)«, »Kanzlern« und »einzigen Freunden«, die hier offenbar der Reichsverwaltung angehören. – Der Nomarch des Hasengaus Tḥoutḥotep (Mitte der 12. Dynastie) bezeichnet seine Vorgänger als »die Grafen (ḥeti'o) der Vorzeit und die 'anez in dieser Stadt« (LD. II 134, 10 = El Bersheh II pl. 15); letzteres sind die älteren, ersteres die jüngeren Nomarchen. – Die Edikte Pepis II. (§ 241 A.) haben jetzt gezeigt, daß das Kollegium der »10 Großen des Südens« (§ 242) noch zu seiner Zeit bestand, entgegen einer Angabe in der vorigen Auflage. – Ein »Stadtherrscher der Pyramidenstadt des Chephren und Vorsteher der Priesterphyle« (etwa 8. Dyn.): HÖLSCHER, Grabdenkmal des Chephren 113.


264. Hinzu kommt die Gewährung immer neuer Immunitäten an die Tempel und ihren Besitz. Schon Nefererkerê' hat verboten, die Hörigen der Tempel zu Fronden heranzuziehen (§ 250). Pepi II. gewährt dem Tempel des Min von Koptos volle Exemtion von allen Leistungen irgend welcher Art-die im einzelnen aufgezählt werden-»für irgend eine Arbeit des Königshauses« und verbietet dem Vorsteher des Südens und den übrigen Beamten jeden Übergriff: »sie sind eximiert für den Min von Koptos«. Gleichartig ist das Privileg, welches Pepi I. den Bewohnern der Pyramidenstadt des Snofru in Dahsûr verleiht; und ähnliche Immunitäten werden vermutlich allmählich alle größeren Tempel erhalten haben. So wird die tatsächliche Macht der Reichsgewalt und vor allem ihr Einkommen immer mehr eingeschränkt. [228] Zwar bestehen am Hof noch all die alten Ämter mit dem Vezir an der Spitze, und der König kann seine Autorität noch überall geltend machen. Aber bezeichnend ist es doch, daß der Vezir jetzt regelmäßig das unter der fünften Dynastie noch selbständige Amt eines »Vorstehers der Pyramidenstadt«, d.i. etwa des Polizeipräsidenten der Residenz, übernimmt, während er den Titel eines Kanzlers nur noch ausnahmsweise führt. Offenbar schrumpft seine Tätigkeit immer mehr auf die Regierung des Bezirks von Memphis und die Rechtsprechung im Reichsgericht der »sechs Häuser« zusammen. Die Residenz ist seit Pepi I. dauernd bei Sakkara liegen geblieben und hier mit der »weißen Mauer«, der Stadt des Ptaḥ verschmolzen, auf die daher der Name der Pyramide Pepis I. Mennofre »die schöne Ruhestätte«, griechisch Memphis, übergegangen ist. In Oberaegypten, über das wir allein genauer unterrichtet sind, ist der eigentliche Vertreter der Reichsgewalt jetzt der »Vorsteher des Südens« (§ 261), dem alle Gaue »von Elephantine (1) bis zum nördlichen Aphroditopolis (22)« unterstellt sind; speziell führt er das Kommando in dem »Südtor«, der Grenzfestung von Elephantine. Er führt die Aufsicht über die Nomarchen und hat dafür zu sorgen, daß dem Pharao die ihm gehörenden Gefälle und Fronden ungeschmälert zukommen. So rühmt sich unter Merenrê' I. der »Graf und Vorsteher des Südens« Una, er habe zweimal »alle Dinge, die für den Hof in diesem Süden gezählt werden, und jede für ihn gezählte Stunde [für Fronarbeiten] gezählt«, d.h. die »Zählung« (§ 244) zweimal geleitet, eine Aufgabe, die um so wichtiger wurde, je mehr die Einkünfte des Pharao durch die Schenkungen an die Magnaten zusammengeschrumpft waren. Damit wird zusammenhängen, daß die Zählung jetzt alljährlich stattfindet, Una ist aus der Reichsbeamtenschaft hervorgegangen und von niederen Richter- und Verwaltungsstellen allmählich zu seinem hohen Amt aufgestiegen. Gelegentlich werden aber auch Nomarchen mit demselben betraut, so unter Pepi II. der Nomarch Ẕauti von [229] Chenoboskion (7. Gau) und der »Graf und große Oberste des Schlangenberggaus (12)« Abi. Außerdem wird auch diese Würde sehr oft an angesehene Gaufürsten lediglich als Titel verliehen; auch das ist ein Anzeichen, wie tatsächlich die Zentralgewalt den lokalen Mächten gegenüber immer mehr zurückgedrängt wird.


Hauptquellen für die Verwaltung der 6. Dynastie sind die Königserlasse § 244 A. und die Inschrift des Una ( ERMAN, ÄZ. 1882. SETHE, Urk. des A. R. 91ff.). Der »Graf, Vorsteher des Südens, Vorsteher des Tors des südlichen Fremdlandes« Ẕauti, LD. III 114 g.h. i, vgl. Text II 179f., heißt auch »Geheimrat des Tors des Fremdlandes« und ist zugleich »großer Oberster des Gaus«. Zur Zählung vgl. SETHE, Beitr. zur ältesten Gesch. 87, der aber die Bedeutung der stereotypen und geschichtlich völlig inhaltlosen Phrase: »nie ist dergleichen in diesem Süden in früherer Zeit getan worden« sehr überschätzt. Wie Una und Abi waren wohl auch Pepinacht (MARIETTE, Cat. d'Abydos 531; er ist zugleich Vezir gewesen, wie der Gaufürst des Schlangenberges Ḥemre'-Asi, Der el Gebrawi II 19) und andere (Cat. d'Abydos 537) tatsächlich Vorsteher des Südens; bei den Nomarchen LD. II 110 h. 113 a und in Dendera und Elephantine ist die Bezeichnung dagegen deutlich rein titular. Daß aber der Zusatz ma'a bei diesen und anderen Amtstiteln nicht durch »wirklich«, im Gegensatz zu inhaltslosen Titeln, übersetzt werden darf, sondern hervorhebt, daß sie ihr Amt »gerecht« verwaltet haben, hat ERMAN erkannt. – Ein Schatzbeamter, der »die Steuern des Südens, des Nordlandes und aller Barbarenländer verrechnet«, aus etwas späterer Zeit, Aeg. Inschr. des Berl. Mus. S. 120 no. 7779 b. – Das älteste Vorkommen des Stadtnamens Memphis ist wohl bei PETRIE, Dendereh pl. 27 in dem Titel ḥqa Mennofre, wie immer mit der Pyramide determiniert.


Quelle:
Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Darmstadt 81965, Bd. 1/2, S. 223-230.
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