Kapitel VII

Das griechische Europa

[230] Mit der allgemeinen geistigen Entwickelung der Hellenen hatte die politische ihrer Republiken sich nicht im Gleichgewicht gehalten oder vielmehr die Ueberschwänglichkeit jener hatte, wie die allzuvolle Blüthe den Kelch sprengt, keinem einzelnen Gemeinwesen verstattet diejenige Ausdehnung und Stetigkeit zu gewinnen, welche für die staatliche Ausgestaltung vorbedingend ist. Die Kleinstaaterei der einzelnen Städte oder Städtebünde mußte in sich verkümmern oder den Barbaren verfallen; nur der Panhellenismus verbürgte wie den Fortbestand der Nation so ihre Weiterentwickelung gegenüber den stammfremden Umwohnern. Er ward verwirklicht durch den Vertrag, den König Philipp von Makedonien der Vater Alexanders in Korinth mit den Staaten von Hellas abschloß. Es war dies dem Namen nach ein Bundesvertrag, in der That die Unterwerfung der Republiken unter die Monarchie, aber eine Unterwerfung, welche nur dem Ausland gegenüber sich vollzog, indem die unumschränkte Feldherrnschaft gegen den Nationalfeind von fast allen Städten des griechischen Festlandes dem makedonischen Feldherrn übertragen, sonst ihnen die Freiheit und die Autonomie gelassen ward, und es war, wie die Verhältnisse lagen, dies die einzig mögliche Realisirung des Panhellenismus und die im Wesentlichen für die Zukunft Griechenlands maßgebende Form. Philipp und Alexander gegenüber hat sie Bestand gehabt, wenn auch die hellenischen Idealisten wie immer das realisirte Ideal als solches anzuerkennen sich sträubten. Als dann Alexanders Reich zerfiel, war es wie mit dem Panhellenismus selbst, so auch mit der Einigung [230] der griechischen Städte unter der monarchischen Vormacht vorbei und rieben diese in Jahrhunderten ziellosen Ringens ihre letzte geistige und materielle Macht auf, hin- und hergezogen zwischen der wechselnden Herrschaft der übermächtigen Monarchien und vergeblichen Versuchen unter dem Schutz des Haders derselben den alten Particularismus zu restauriren.

Als dann die mächtige Republik des Westens in den bisher einigermaßen gleichgewogenen Kampf der Monarchien des Ostens eintrat und bald sich mächtiger als jeder der dort mit einander ringenden griechischen Staaten erwies, erneuerte sich mit der festen Vormachtstellung auch die panhellenische Politik. Hellenen im vollen Sinn des Worts waren weder die Makedonier noch die Römer; es ist nun einmal der tragische Zug der griechischen Entwickelung, daß das attische Seereich mehr eine Hoffnung als eine Wirklichkeit war und das Einigungswerk nicht aus dem eigenen Schooß der Nation hat hervorgehen dürfen. Wenn in nationaler Hinsicht die Makedonier den Griechen näher standen als die Römer, so war das Gemeinwesen Roms den hellenischen politisch bei weitem mehr wahlverwandt als das makedonische Erbkönigthum. Was aber die Hauptsache ist, die Anziehungskraft des griechischen Wesens ward von den römischen Bürgern wahrscheinlich nachhaltiger und tiefer empfunden als von den Staatsmännern Makedoniens, eben weil jene ihm ferner standen als diese. Das Begehren sich wenigstens innerlich zu hellenisiren, der Sitte und der Bildung, der Kunst und der Wissenschaft von Hellas theilhaftig zu werden, auf den Spuren des großen Makedoniers Schild und Schwert der Griechen des Ostens sein und diesen Osten nichtitalisch, sondern hellenisch weiter civilisiren zu dürfen, dieses Verlangen durchdringt die späteren Jahrhunderte der römischen Republik und die bessere Kaiserzeit mit einer Macht und einer Idealität, welche fast nicht minder tragisch ist als jenes nicht zum Ziel gelangende politische Mühen der Hellenen. Denn auf beiden Seiten wird Unmögliches erstrebt: dem hellenischen Panhellenismus ist die Dauer versagt und dem römischen Hellenismus der Vollgehalt. Indeß hat er darum nicht weniger die Politik der römischen Republik wie die der Kaiser wesentlich bestimmt. Wie sehr auch die Griechen, namentlich im letzten Jahr hundert der Republik, den Römern es bewiesen, daß ihre Liebesmühe eine verlorene war, es hat dies weder an der Mühe noch an der Liebe etwas geändert.

[231] Die Griechen Europas waren von der römischen Republik zu einer einzigen nach dem Hauptlande Makedonien benannten Statthalterschaft zusammengefaßt worden. Wenn diese mit dem Beginn der Kaiserzeit administrativ aufgelöst ward, so wurde damals gleichzeitig dem gesammten griechischen Namen eine religiöse Gemeinschaft verliehen, die sich anschloß an die alte des Gottesfriedens wegen eingeführte und dann zu politischen Zwecken mißbrauchte delphische Amphiktionie. Unter der römischen Republik war dieselbe im Wesentlichen auf die ursprünglichen Grundlagen zurückgeführt worden: Makedonien sowohl wie Aetolien, die sich beide usurpatorisch eingedrängt hatten, wurden wieder ausgeschieden und die Amphiktionie umfaßte abermals nicht alle, aber die meisten Völkerschaften Thessaliens und des eigentlichen Griechenlands. Augustus veranlaßte die Erstreckung des Bundes auf Epirus und Makedonien und machte ihn dadurch im Wesentlichen zum Vertreter des hellenischen Landes in dem weiteren dieser Epoche allein angemessenen Sinne. Eine bevorzugte Stellung nahmen in diesem Verein neben dem altheiligen Delphi die beiden Städte Athen und Nikopolis ein, jene die Capitale des alten, diese nach Augustus Absicht die des neuen kaiserlichen Hellenenthums146. Diese neue Amphiktionie hat eine gewisse Aehnlichkeit mit der Landesversammlung der drei Gallien (S. 84); in ähnlicher Weise wie für diese der Kaiseraltar bei Lyon war der Tempel des pythischen Apollon der religiöse Mittelpunct der griechischen Provinzen. Indeß während jenem daneben eine [232] geradezu politische Wirksamkeit zugestanden hat, so besorgten die Amphiktionen dieser Epoche außer der eigentlich religiösen Feier lediglich die Verwaltung des delphischen Heiligthums und seiner immer noch beträchtlichen Einkünfte147. Wenn ihr Vorsteher sich in späterer Zeit die ›Helladarchie‹ zuschreibt, so ist diese Herrschaft über Griechenland lediglich ein idealer Begriff148. Immer aber bleibt die officielle Conservirung der griechischen Nationalität ein Kennzeichen der Haltung, welche das neue Kaiserthum gegen dieselbe einnimmt, und seines den republikanischen weit überbietenden Philhellenismus.

Hand in Hand mit der sacralen Einigung der europäischen Griechen ging die administrative Auflösung der griechisch-makedonischen Statthalterschaft der Republik. An der Theilung der Reichsverwaltung unter Kaiser und Senat hing sie nicht, da dieses gesammte Gebiet und nicht minder die vorliegenden Donaulandschaften bei der ursprünglichen Theilung dem Senat zugewiesen wurden; ebenso wenig haben militärische Rücksichten hier eingegriffen, da die ganze Halbinsel bis hinauf zur thrakischen Grenze, als gedeckt theils durch diese Landschaft, theils durch die Besatzungen an der Donau, immer dem befriedeten Binnenlande zugerechnet worden ist. Wenn der Peloponnes und das attisch-boeotische Festland damals seinen eigenen Proconsul erhielt und von Makedonien getrennt ward, was wohl schon Caesar beabsichtigt haben mag, so war dabei, neben der allgemeinen Tendenz die senatorischen Statthalterschaften nicht zu groß zu nehmen, vermuthlich die Rücksicht maßgebend das rein hellenische Gebiet von [233] dem halb hellenischen zu scheiden. Die Grenze der Provinz Achaia war anfänglich der Oeta, und auch nachdem die Aetoler später dazu gelegt worden149, ist sie nicht hinausgegangen über den Acheloos und die Thermopylen.

Diese Ordnungen betrafen die Landschaft im Ganzen. Wir wenden uns zu der Stellung, welche den einzelnen Stadtgemeinden unter der römischen Herrschaft gegeben ward.

Die ursprüngliche Absicht der Römer, die Gesammtheit der griechischen Stadtgemeinden in ähnlicher Weise an das eigene Gemeinwesen anzuschließen, wie dies mit den italischen geschehen war, hatte in Folge des Widerstandes, auf den diese Einrichtungen trafen, insbesondere in Folge der Auflehnung des achaeischen Bundes im J. 608 (2, 43) und des Abfalls der meisten Griechenstädte zu König Mithradates im J. 666 (2, 287) wesentliche Einschränkungen erfahren. Die Städtebünde, das Fundament aller Machtentwicklung in Hellas wie in Italien, und von den Römern anfänglich acceptirt, waren sämmtlich, namentlich der wichtigste der Peloponnesier oder, wie er sich nannte, der Achaeer, aufgelöst und die einzelnen Städte angehalten worden ihr Gemeinwesen für sich zu ordnen. Es wurden ferner für die einzelnen Gemeindeverfassungen von der Vormacht gewisse allgemeine Normen aufgestellt und nach diesem Schema dieselben in antidemokratischer Tendenz reorganisirt. Nur innerhalb dieser Schranken blieb der einzelnen Gemeinde die Autonomie und die eigene Magistratur. Es blieben ihr auch die eigenen Gerichte; aber daneben stand der [234] Grieche von Rechtswegen unter den Ruthen und Beilen des Praetors und wenigstens konnte wegen eines jeden Vergehens, das als Auflehnung gegen die Vormacht sich betrachten ließ, von den römischen Beamten auf Geldbuße oder Ausweisung oder auch Lebensstrafe erkannt werden150. Die Gemeinden besteuerten sich selbst; aber sie hatten durchgängig eine bestimmte, im Ganzen wie es scheint nicht hoch gegriffene Summe nach Rom zu entrichten. Besatzungen wurden nicht so, wie einst in makedonischer Zeit, in die Städte gelegt, da die in Makedonien stehenden Truppen nöthigenfalls in der Lage waren auch in Griechenland einzuschreiten. Aber schwerer als die Zerstörung Thebens auf dem Andenken Alexanders lastet auf der römischen Aristokratie die Schleifung Korinths. Die übrigen Maßregeln, wie gehässig und erbitternd sie auch theilweise waren, namentlich als von der Fremdherrschaft octroyirt, mochten im Ganzen genommen unvermeidlich sein und vielfach heilsam wirken; sie waren die unvermeidliche Palinodie der ursprünglichen zum Theil recht unpolitischen römischen Politik des Verzeihens und Verziehens gegenüber den Hellenen. Aber in der Behandlung Korinths hatte sich der kaufmännische Egoismus in unheimlicher Weise mächtiger erwiesen als alles Philhellenenthum.

Bei allem dem war der Grundgedanke der römischen Politik die griechischen Städte dem italischen Städtebund anzugliedern nie vergessen worden; gleich wie Alexander niemals Griechenland hat beherrschen wollen wie Illyrien und Aegypten, so haben auch seine römischen Nachfolger das Unterthanenverhältniß nie vollständig auf Griechenland angewandt und schon in republikanischer Zeit von dem strengen Recht des den Römern aufgezwungenen Krieges wesentlich nachgelassen. Insbesondere geschah dies gegenüber Athen. Keine [235] griechische Stadt hat vom Standpunct der römischen Politik aus so schwer gegen Rom gefehlt wie diese; ihr Verhalten im mi thradatischen Kriege hätte bei jedem andern Gemeinwesen unvermeidlich die Schleifung herbeigeführt. Aber vom philhellenischen Standpunct aus freilich war Athen das Meisterstück der Welt und es knüpften sich an dasselbe für die vornehme Welt des Auslandes ähnliche Neigungen und Erinnerungen wie für unsere gebildeten Kreise an Pforta und an Bonn; dies überwog damals wie früher. Athen hat nie unter den Beilen des römischen Statthalters gestanden und niemals nach Rom gesteuert, hat immer mit Rom beschworenes Bündniß gehabt und nur außerordentlicher und wenigstens der Form nach freiwilliger Weise den Römern Beihülfe gewährt. Die Capitulation nach der sullanischen Belagerung führte wohl eine Aenderung der Gemeindeverfassung herbei, aber das Bündniß ward erneuert, ja sogar alle auswärtigen Besitzungen zurückgegeben; selbst die Insel Delos, welche, als Athen zu Mithradates übertrat, sich losgemacht und als selbständiges Gemeinwesen constituirt hatte und zur Strafe für ihre Treue gegen Rom von der pontischen Flotte ausgeraubt und zerstört worden war151. – Mit ähnlicher Rücksicht, und wohl auch zum guten Theil seines großen Namens wegen, ist Sparta behandelt worden. Auch einige andere Städte der später zu nennenden befreiten Gemeinden hatten diese Stellung bereits unter der Republik. Wohl kamen dergleichen Ausnahmen in jeder römischen Provinz vor; aber dem griechischen Gebiet ist dies von Haus aus eigen, daß eben die beiden namhaftesten Städte desselben außerhalb des Unterthanenverhältnisses standen und dieses demnach nur die geringeren Gemeinwesen traf.

Auch für die unterthänigen Griechenstädte traten schon unter der Republik Milderungen ein. Die anfänglich untersagten Städtebünde lebten allmählich wieder auf, insbesondere die kleineren und machtlosen, wie der boeotische, sehr bald152; mit der Gewöhnung an die [236] Fremdherrschaft schwanden die oppositionellen Tendenzen, welche ihre Aufhebung herbeigeführt hatten, und ihre enge Verknüpfung mit dem sorgfältig geschonten althergebrachten Cultus wird ihnen weiter zu Gute gekommen sein, wie denn schon bemerkt worden ist, daß die römische Republik die Amphiktionie in ihren ursprünglichen nicht politischen Functionen wieder herstellte und schützte. Gegen das Ende der republikanischen Zeit scheint die Regierung den Boeotern sogar gestattet zu haben mit den kleinen nördlich angrenzenden Landschaften und der Insel Euboea eine Gesammtverbindung einzugehen153. – Den Schlußstein der republikanischen Epoche macht die Sühnung der Schleifung Korinths durch den größten aller Römer und aller Philhellenen, den Dictator Caesar (3, 555), und die Erneuerung des Sternes von Hellas in der Form einer selbständigen Gemeinde römischer Bürger, der neuen ›julischen Ehre‹.

Diese Verhältnisse fand das eintretende Kaiserregiment in Griechenland vor, und diese Wege ist es weiter gegangen. Die von dem [237] unmittelbaren Eingreifen der Provinzialregierung und von der Steuerzahlung an das Reich befreiten Gemeinden, denen die Colonien der römischen Bürger in vieler Hinsicht gleichstehen, begreifen weitaus den größten und besten Theil der Provinz Achaia: im Peloponnes Sparta, mit seinem zwar geschmälerten, aber doch jetzt wieder die nördliche Hälfte Lakoniens umfassenden Gebiet154, immer noch das Gegenbild Athens sowohl in den versteinerten altfränkischen Institutionen wie in der wenigstens äußerlich bewahrten Ordnung und Haltung; ferner die achtzehn Gemeinden der freien Lakonen, die südliche Hälfte der lakonischen Landschaft, einst spartanische Unterthanen, nach dem Kriege gegen Nabis von den Römern als selbständiger Städtebund organisirt und von Augustus gleich Sparta mit der Freiheit beliehen155; endlich in der Landschaft der Achaeer außer Dyme, das schon von Pompeius mit Piratencolonisten belegt worden war und dann durch Caesar neue römische Ansiedler empfangen hatte156, vor allem Patrae, aus einem herabgekommenen Flecken von Augustus, seiner für den Handel günstigen Lage wegen, theils durch Zusammenziehung der umliegenden kleinen Ortschaften, theils durch Ansiedelung zahlreicher italischer Veteranen zu der volkreichsten und blühendsten Stadt der Halbinsel umgeschaffen und als römische Bürgercolonie constituirt, unter die auch auf der gegenüber liegenden lokrischen Küste Naupaktos (italienisch Lepanto) gelegt ward. Auf dem Isthmos war Korinth, wie es einst das Opfer der Gunst seiner Lage geworden war, so jetzt nach seiner Wiederherstellung, [238] ähnlich wie Karthago, rasch emporgekommen und die gewerb- und volkreichste Stadt Griechenlands, überdies der regelmäßige Sitz der Regierung. Wie die Korinther die ersten Griechen gewesen waren, welche die Römer als Landsleute anerkannt hatten durch Zulassung zu den isthmischen Spielen (1, 551), so leitete dieselbe Stadt jetzt, obgleich römische Bürgergemeinde, dieses hohe griechische Nationalfest. Auf dem Festlande gehörten zu den befreiten Districten nicht bloß Athen mit seinem ganz Attika und zahlreiche Inseln des aegaeischen Meeres umfassenden Gebiet, sondern auch Tanagra und Thespiae, damals die beiden ansehnlichsten Städte der boeotische Landschaft, ferner Plataeae157; in Phokis Delphi, Abae, Elateia, so wie die ansehnlichste der lokrischen Städte Amphissa. Was die Republik begonnen hatte, das vollendete Augustus in der eben dargelegten wenigstens in den Hauptzügen von ihm festgestellten und auch später im Wesentlichen festgehaltenen Ordnung. Wenn gleich die dem Proconsul unterworfenen Gemeinden der Provinz der Zahl nach gewiß und vielleicht auch nach der Gesammtbevölkerung überwogen, so sind in echt philhellenischem Geiste die durch materielle Bedeutung oder durch große Erinnerungen ausgezeichnetsten Städte Griechenlands befreite158.

Weiter, als in dieser Richtung Augustus gegangen war, ging der letzte Kaiser des claudischen Hauses, einer vom Schlage der verdorbenen Poeten und insofern allerdings ein geborener Philhellene. Zum Dank für die Anerkennung, die seine künstlerischen Leistungen in dem Heimathlande der Musen gefunden hatten, sprach Nero, wie einst Titus Flamininus (1, 714) und wieder in Korinth bei den isthmischen Spielen, die sämmtlichen Griechen des römischen Regiments [239] ledig, frei von Tributen und gleich den Italikern keinem Statthalter unterthan. Sofort entstanden in ganz Griechenland Bewegungen, welche Bürgerkriege gewesen sein würden, wenn diese Leute mehr hätten fertig bringen können als Schlägereien; und nach wenigen Monaten stellte Vespasian mit der trockenen Bemerkung, daß die Griechen verlernt hätten frei zu sein, die Provinzialverfassung wieder her159, so weit sie reichte.

Die Rechtsstellung der befreiten Gemeinden blieb im Wesentlichen dieselbe wie unter der Republik. So weit nicht römische Bürger in Frage kamen, behielten sie die volle Justizhoheit; nur scheinen die allgemeinen Bestimmungen über die Appellationen an den Kaiser einer- und die Senatsbehörden andrerseits auch die freien Städte eingeschlossen zu haben160. Vor allem behielten sie die volle Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Athen zum Beispiel hat in der Kaiserzeit das Prägerecht geübt, ohne je einen Kaiserkopf auf seine Münzen zu setzen, und auch auf spartanischen Münzen der ersten Kaiserzeit fehlt derselbe häufig. In Athen blieb auch die alte Rechnung nach Drachmen und Obolen, nur daß freilich die örtliche attische Drachme dieser Zeit nichts als locale Scheidemünze war und dem Werth nach als Obol der attischen Reichsdrachme oder des römischen Denars cursirte. Selbst die formale Ausübung des Rechts über Krieg und Frieden war in einzelnen Verträgen dergleichen Staaten gewahrt161. Zahlreiche der italischen Gemeindeordnung völlig widerstreitende [240] Institutionen blieben bestehen, wie der jährliche Wechsel der Rathsmitglieder und die Tagegelder dieser und der Geschworenen, welche wenigstens in Rhodos noch in der Kaiserzeit gezahlt worden sind. Selbstverständlich übte die römische Regierung nichtsdestoweniger auf die Constituirung auch der befreiten Gemeinden fortwährend einen maßgebenden Einfluß. So ist zum Beispiel die athenische Verfassung, sei es am Ausgang der Republik, sei es durch Caesar oder Augustus, in der Weise modificirt worden, daß nicht mehr jedem Bürger, sondern, wie nach römischer Ordnung, nur bestimmten Beamten das Recht zustand einen Antrag an die Bürgerschaft zu bringen; und unter der großen Zahl der bloß figurirenden Beamten wurde einem einzigen, dem Strategen die Geschäftsleitung in die Hand gelegt. Sicher sind auf diesem Wege noch mancherlei weitere Reformen durchgeführt worden, deren Eintreten in dem abhängigen wie unabhängigen Griechenland wir überall erkennen, ohne daß Zeit und Anlaß der Reform sich bestimmen läßt. So ist das Recht oder vielmehr das Unrecht der Asyle, welche als Ueberreste einer rechtlosen Zeit jetzt fromme Schlupfwinkel für schlechte Schuldner und Verbrecher geworden waren, gewiß auch in dieser Provinz wenn nicht beseitigt, so doch eingeschränkt worden. Das Institut der Proxenie, ursprünglich eine unseren ausländischen Consulaten vergleichbare zweckmäßige Einrichtung, aber durch die Verleihung voller bürgerlicher Rechte und oft auch noch des Privilegiums der Steuerfreiheit an den befreundeten Ausländer besonders bei der Ausdehnung, in der es gewährt ward, politisch bedenklich, ist durch die römische Regierung, wie es scheint erst im Anfang der Kaiserzeit, beseitigt worden; wofür dann nach italischer Weise der mit dem Steuerwesen sich nicht berührende inhaltlose Stadtpatronat an die Stelle trat. Endlich hat die römische Regierung, als Inhaberin der obersten Souveränetät über diese abhängigen Republiken ebenso wie über die Clientelfürsten, immer es als ihr Recht betrachtet und geübt die freie Verfassung im Fall des Mißbrauchs aufzuheben und die Stadt in eigene Verwaltung zu nehmen. Indeß theils der beschworene Vertrag, theils die Machtlosigkeit dieser nominell verbündeten Staaten [241] hat diesen Verträgen eine größere Stabilität gegeben, als sie in dem Verhältniß zu den Clientelfürsten wahrgenommen wird.

Wenn den befreiten Gemeinden Achaias ihre bisherige Rechtsstellung unter dem Kaiserthum blieb, so hat Augustus denen der Provinz, welchen die Freiheit nicht gewährt war oder ward, eine neue und bessere Rechtsstellung verliehen. Wie er in der reorganisirten delphischen Amphiktionie den Griechen Europas einen gemeinsamen Mittelpunkt gegeben hatte, gestattete er auch den sämmtlichen Städten der Provinz Achaia, soweit sie unter römischer Verwaltung standen, sich als Gesammtverband zu constituiren und jährlich in Argos, der bedeutendsten Stadt des unfreien Griechenlands, zur Landesversammlung zusammenzutreten162. Damit wurde der nach dem achäischen Kriege aufgelöste achäische Bund nicht bloß reconstituirt, sondern ihm auch die früher (S. 237) erwähnte erweiterte boeotische Vereinigung eingefügt. Wahrscheinlich ist eben durch die Zusammenlegung dieser beiden Gebiete die Abgrenzung der Provinz Achaia herbeigeführt worden. Der neue Verband der Achaeer, Boeoter, Lokrer, Phokier, Dorer und Euboeer163 oder, wie er gewöhnlich [242] gleich wie die Provinz bezeichnet wird, der Verband der Achaeer hat vermuthlich weder mehr noch weniger Rechte gehabt, als die sonstigen Provinziallandtage des Kaiserreichs. Eine gewisse Controle der römischen Beamten wird dabei beabsichtigt gewesen und werden darum auch die dem Proconsul nicht unterstellten Städte, wie Athen und Sparta, von demselben ausgeschlossen worden sein. Daneben wird diese Tagsatzung, wie alle ähnlichen, hauptsächlich in dem gemeinschaftlichen, das ganze Land umfassenden Cultus den Mittelpunkt ihrer Thätigkeit gefunden haben. Aber wenn in den übrigen Provinzen dieser Landescult überwiegend an Rom anknüpfte, so wurde der Landtag von Achaia vielmehr ein Brennpunkt des Hellenismus und sollte es vielleicht werden. Schon unter den julischen Kaisern betrachtete er sich als den rechten Vertreter der griechischen Nation und legte seinem Vorstand den Namen des Helladarchen bei, sich selbst sogar den der Panhellenen164. Die Versammlung entfernte sich also von ihrer provinzialen Grundlage, und ihre bescheidenen administrativen Befugnisse traten in den Hintergrund.

[243] Diese Panhellenen nannten sich mißbräuchlich also und wurden von der Regierung nur tolerirt. Aber Hadrian schuf wie ein neues Athen, so auch ein neues Hellas. Unter ihm durften die Vertreter der sämmtlichen autonomen oder nicht autonomen Städte der Provinz Achaia in Athen sich als das vereinigte Griechenland, als die Panhellenen165 constituiren. Die in besseren Zeiten oft geträumte und nie erreichte nationale Einigung war damit geschaffen und was die Jugend gewünscht, das besaß das Alter in kaiserlicher Fülle. Freilich politische Befugnisse erhielt das neue Panhellenion nicht; aber was Kaisergunst und Kaisergold gewähren konnte, daran war kein Mangel. Es erhob sich in Athen der Tempel des neuen Zeus Panhellenios und glänzende Volksfeste und Spiele wurden mit dieser Stiftung verbunden, deren Ausrichtung dem Collegium der Panhellenen zustand und zwar zunächst dem Priester des Hadrian als des stiftenden lebendigen Gottes. Einen der Acte, welche dieselben alljährlich begingen, war das dem Zeus Befreier dargebrachte Opfer in Plataeae zum Gedächtniß der hier im Kampf gegen die Perser gefallenen Hellenen am Jahrestag der Schlacht, dem 4. Boedromion; dies zeichnet seine Tendenz166. Noch deutlicher zeigt dieselbe sich darin, daß Griechenstädten außerhalb Hellas, welche der nationalen Gemeinschaft würdig erschienen, von [244] der Versammlung in Athen ideale Bürgerbriefe des Hellenismus ausgestellt wurden167.

Wenn die Kaiserherrschaft in dem ganzen weiten Reich die Verwüstungen eines zwanzigjährigen Bürgerkrieges vorfand und vielerorts die Folgen desselben niemals völlig verwunden wurden, so ist wohl kein Gebiet davon so schwer betroffen worden wie die griechische Halbinsel. Das Schicksal hatte es so gefügt, daß die drei großen Entscheidungsschlachten dieser Epoche, Pharsalos, Philippi, Aktion auf ihrem Boden oder an ihrer Küste geschlagen wurden; und die militärischen Operationen, welche bei beiden Parteien dieselben einleiteten, hatten ihre Opfer von Menschenleben und Menschenglück hier vor allem gefordert. Noch dem Plutarch erzählte sein Aeltervater, wie die Offiziere des Antonius die Bürger von Chaeroneia gezwungen hätten, da sie Sclaven und Lastthiere nicht mehr besaßen, ihr letztes Getreide auf den eigenen Schultern nach dem nächsten Hafenort zu schleppen zur Verschiffung für das Heer; und wie dann, als eben der zweite Transport abgehen sollte, die Nachricht von der aktischen Schlacht wie eine erlösende Freudenbotschaft eingetroffen sei. Das erste, was nach diesem Siege Caesar that, war die Vertheilung der in seine Gewalt gerathenen feindlichen Getreidevorräthe unter die hungernde Bevölkerung Griechenlands. Dieses schwerste Maß des Leidens traf auf vorzugsweise schwache Widerstandskraft. Schon mehr als ein Jahrhundert vor der aktischen Schlacht hatte Polybios ausgesprochen, daß über ganz Griechenland in seiner Zeit Unfruchtbarkeit der Ehen und Einschwinden der Bevölkerung gekommen sei, ohne daß Seuchen oder schwere Kriege das Land betroffen hätten. Nun hatten diese Geißeln in furchtbarer Weise sich eingestellt; und Griechenland blieb verödet für alle Folgezeit. Im ganzen Römerreich, meint Plutarch, sei in Folge der [245] verwüstenden Kriege die Bevölkerung zurückgegangen, am meisten aber in Griechenland, das jetzt nicht im Stande sei aus den besseren Kreisen der Bürgerschaften die 3000 Hopliten zu stellen, mit denen einst die kleinste der griechischen Landschaften Megara bei Plataeae gestritten hatte168. Caesar und Augustus haben versucht dieser auch für die Regierung erschreckenden Entvölkerung durch Entsendung italischer Colonisten aufzuhelfen, und in der That sind die beiden blühendsten Städte Griechenlands eben diese Colonien; die späteren Regierungen haben solche Entsendungen nicht wiederholt. Zu der anmuthigen euboischen Bauernidylle des Dion von Prusa bildet den Hintergrund eine entvölkerte Stadt, in der zahlreiche Häuser leer stehen, die Heerden am Rathhaus und am Stadtarchiv weiden, zwei Drittel des Gebiets aus Mangel an Händen unbestellt liegen; und wenn dies der Erzähler als Selbsterlebtes berichtet, so schildert er damit sicher zutreffend die Zustände zahlreicher kleiner griechischer Landstädte in der Zeit Traians. ›Theben in Boeotien‹, sagt Strabon in der augustischen Zeit, ›ist jetzt kaum noch ein stattliches Dorf zu nennen, und mit Ausnahme von Tanagra und Thespiae gilt dasselbe von sämmtlichen boeotischen Städten‹. Aber nicht bloß der Zahl nach schwanden die Menschen zusammen, auch der Schlag verkam. Schöne Frauen giebt es wohl noch, sagt einer der feinsten Beobachter um das Ende des 1. Jahrhunderts, aber schöne Männer sieht man nicht mehr; die olympischen Sieger der neueren Zeit erscheinen verglichen mit den älteren niedrig und gemein, zum Theil freilich durch die Schuld der Künstler, aber hauptsächlich weil sie eben sind wie sie sind. Die körperliche Ausbildung der Jugend ist in diesem gelobten Lande der Epheben und Athleten in einer Ausdehnung gefördert worden, als ob es der Zweck der Gemeindeverfassung sei die Knaben zu Turnern und die Männer zu Boxern zu erziehen; aber wenn keine Provinz so viele Ringkünstler besaß, so stellte auch keine so wenig Soldaten zur Reichsarmee. Selbst aus dem athenischen Jugendunterricht, der in älterer Zeit das [246] Speerwerfen, das Bogenschießen, die Geschützbedienung, das Ausmarschiren und das Lagerschlagen einschloß, verschwindet jetzt dieses Soldatenspiel der Knaben. Die griechischen Städte des Reiches werden überhaupt bei der Aushebung so gut wie gar nicht berücksichtigt, sei es weil diese Rekruten physisch untauglich er schienen, sei es weil dieses Element im Heere bedenklich erschien; es war ein kaiserlicher Launscherz, daß der karrikirte Alexander, Severus Antoninus die römische Armee für den Kampf gegen die Perser durch einige Lochen Spartiaten verstärkte169. Was für die innere Ordnung und Sicherheit überhaupt geschah, muß von den einzelnen Gemeinden ausgegangen sein, da römische Truppen in der Provinz nicht standen; Athen zum Beispiel unterhielt Besatzung auf der Insel Delos und wahrscheinlich lag eine Milizabtheilung auch auf der Burg170. In den Krisen des dritten Jahrhunderts haben der Landsturm von Elateia (S. 221) und derjenige von Athen (S. 224) die Kostoboker und die Gothen tapfer zurückgeschlagen und in würdigerer Weise, als die Enkel der Kämpfer von Thermopylae in Caracallas Perserkrieg, haben in dem gothischen die Enkel der Marathonsieger ihren Namen zum letzten Mal in die Annalen der alten Geschichte eingezeichnet. Aber wenn auch dergleichen Vorgänge davon abhalten müssen die Griechen dieser Epoche schlechtweg zu dem verkommenen Gesindel zu werfen, so hat das Sinken der Bevölkerung an Zahl wie an Kraft auch in der besseren Kaiserzeit stetig angehalten, bis dann seit dem Ende des 2. Jahrhunderts die diese Landschaften ebenfalls schwer heimsuchenden Seuchen, die namentlich die Ostküste treffenden Einfälle der Land- und Seepiraten, endlich das Zusammenbrechen der Reichsgewalt in der gallienischen Zeit das chronische Leiden zur acuten Katastrophe steigerten.

In ergreifender Weise tritt das Sinken von Hellas und treten die Stimmungen, die dasselbe bei den Besten hervorrief, uns entgegen in der Ansprache, die einer von diesen, der Bithyner Dion um die Zeit Vespasians an die Rhodier richtete. Diese galten nicht mit Unrecht als die trefflichsten unter den Hellenen. In keiner Stadt war besser für [247] die niedere Bevölkerung gesorgt und trug diese Fürsorge mehr den Stempel nicht des Almosens, sondern des Arbeitgebens. Als nach dem großen Bürgerkriege Augustus im Orient alle Privatschulden klaglos machte, wiesen allein die Rhodier die bedenkliche Vergünstigung zurück. War auch die große Epoche des rhodischen Handels vorüber, so gab es dort immer noch zahlreiche blühende Geschäfte und vermögende Häuser171. Aber viele Mißstände waren auch hier eingerissen, und deren Abstellung fordert der Philosoph, nicht so sehr, wie er sagt, um der Rhodier willen, als um der Hellenen insgemein. ›Einst ruhte die Ehre von Hellas auf vielen und viele mehrten seinen Ruhm, ihr, die Athener, die Lakedaemonier, Theben, eine Zeitlang Korinth, in ferner Zeit Argos. Nun aber ist es mit den anderen nichts; denn einige sind gänzlich heruntergekommen und zerstört, andere führen sich wie ihr wißt und sind entehrt und ihres alten Ruhmes Zerstörer. Ihr seid übrig; ihr allein seid noch etwas und werdet nicht völlig verachtet; denn wie es jene treiben, wären längst alle Hellenen tiefer gesunken als die Phryger und die Thraker. Wie wenn ein großes und reiches Geschlecht auf zwei Augen steht und was dieser letzte des Hauses sündigt, alle Vorfahren mit entehrt, so stehet ihr in Hellas. Glaubt nicht die ersten der Hellenen zu sein; ihr seid die einzigen. Sieht man auf jene erbärmlichen Schandbuben, so werden selbst die großen Geschicke der Vergangenheit unbegreiflich; die Steine und die Städtetrümmer zeigen deutlicher den Stolz und die Größe von Hellas als diese nicht einmal mysischer Ahnen würdigen Nachfahren; und besser als den von diesen bewohnten ist es den Städten ergangen, welche in Trümmern liegen, denn deren Andenken bleibt in Ehren und ihr wohlerworbener Ruhm unbefleckt – besser die Leiche verbrennen als sie faulend liegen lassen‹.

[248] Man wird diesem hohen Sinn eines Gelehrten, welcher die kleine Gegenwart an der großen Vergangenheit maß und, wie dies nicht aus bleiben kann, jene mit widerwilligen Augen, diese in der Verklärung des Dagewesenseins anschaute, nicht zu nahe treten mit dem Hinweis darauf, daß die alte gute hellenische Sitte damals und noch lange nachher denn doch nicht bloß in Rhodos zu finden, vielmehr in vieler Hinsicht noch allerorts lebendig war. Die innerliche Selbständigkeit, das wohl berechtigte Selbstgefühl der immer noch an der Spitze der Civilisation stehenden Nation ist bei aller Schmiegsamkeit des Unterthanen- und aller Demuth des Parasitenthums den Hellenen auch dieser Zeit nicht abhanden gekommen. Die Römer entlehnen die Götter von den alten Hellenen und die Verwaltungsform von den Alexandrinern; sie suchen sich der griechischen Sprache zu bemächtigen und die eigene in Maß und Stil zu hellenisiren. Die Hellenen auch der Kaiserzeit thun nicht das Gleiche; die nationalen Gottheiten Italiens, wie Silvanus und die Laren, werden in Griechenland nicht verehrt und keiner griechischen Stadtgemeinde ist es je in den Sinn gekommen die von ihrem Polybios als die beste gefeierte politische Ordnung bei sich einzuführen. Insofern die Kenntniß des Lateinischen für die höhere wie die niedere Aemterlaufbahn bedingend war, haben die Griechen, die diese betraten, sich dieselbe angeeignet; denn wenn es auch praktisch nur dem Kaiser Claudius einfiel den Griechen, die kein Lateinisch verstanden, das römische Bürgerrecht zu entziehen, so war allerdings die wirkliche Ausübung der mit diesem verknüpften Rechte und Pflichten nur dem möglich, der der Reichssprache mächtig war. Aber von dem öffentlichen Leben abgesehen ist nie in Griechenland so lateinisch gelernt worden wie in Rom griechisch; Plutarchos, der schriftstellerisch die beiden Reichshälften gleichsam vermählte und dessen Parallelbiographien römischer und griechischer berühmter Männer vor allem durch diese Nebeneinanderstellung sich empfahlen und wirkten, verstand nicht sehr viel mehr lateinisch als Diderot russisch, und beherrschte wenigstens, wie er selbst sagt, die Sprache nicht; die des Lateinischen wirklich mächtigen griechischen Litteraten waren entweder Beamte, wie Appianus und Cassius Dion, oder Neutrale, wie König Juba. In der That war Griechenland in sich selbst weit weniger verändert als in seiner äußeren Stellung. Das Regiment von Athen war recht schlecht, aber auch in der Zeit von Athens Größe war es gar nicht musterhaft gewesen. ›Es ist‹, sagt Plutarchos, ›derselbe Volksschlag, [249] dieselben Unruhen, der Ernst und der Scherz, die Anmuth und die Bosheit wie bei den Vorfahren‹. Auch diese Epoche weist in dem Leben des griechischen Volkes noch einzelne Züge auf, die seines civilisatorischen Principats würdig sind. Die Fechterspiele, die von Italien aus sich überall hin, namentlich auch nach Kleinasien und Syrien verbreiteten, haben am spätesten von allen Landschaften in Griechenland Eingang gefunden; längere Zeit beschränkten sie sich auf das halb italische Korinth, und als die Athener, um hinter diesen nicht zurückzustehen, sie auch bei sich einführten, ohne auf die Stimme eines ihrer Besten zu hören, der sie fragte, ob sie nicht zuvor dem Gotte des Erbarmens einen Altar setzen möchten, da wandten manche der Edelsten unwillig sich weg von der sich selber entehrenden Vaterstadt. In keinem Lande der antiken Welt sind die Sclaven mit solcher Humanität behandelt worden wie in Hellas; nicht das Recht, aber die Sitte verbot dem Griechen seine Sclaven an einen nicht griechischen Herrn zu verkaufen und verbannte somit aus dieser Landschaft den eigentlichen Sclavenhandel. Nur hier finden wir in der Kaiserzeit bei den Bürgerschmäusen und den Oelspenden an die Bürgerschaft auch die unfreien Leute mit bedacht172. Nur hier konnte ein unfreier Mann, wie Epiktetos unter Traian, in seiner mehr als bescheidenen äußeren Existenz in dem epirotischen Nikopolis mit angesehenen Männern senatorischen Standes in der Weise verkehren wie Sokrates mit Kritias und Alkibiades, so daß sie seiner mündlichen Belehrung wie Schüler dem Meister lauschten und die Gespräche aufzeichneten und veröffentlichten. Die Milderungen der Sclaverei durch das Kaiserrecht gehen wesentlich zurück auf den Einfluß der griechischen Anschauungen zum Beispiel bei Kaiser Marcus, der zu jenem nikopolitanischen Sclaven wie zu seinem Meister und Muster emporsah. Unübertrefflich schildert der Verfasser eines unter den lukianischen erhaltenen Dialogs das Verhalten des feinen athenischen Stadtbürgers in seinen engen Verhältnissen gegenüber dem vornehmen und[250] reichen reisenden Publicum zweifelhafter Bildung oder auch unzweifelhafter Rohheit: wie man es dem reichen Ausländer abgewöhnt im öffentlichen Bade mit einem Heer von Bedienten aufzuziehen, als ob er seines Lebens in Athen nicht ohnehin sicher und nicht Frieden im Lande sei, wie man es ihm abgewöhnt auf der Straße mit dem Purpurgewand sich zu zeigen, indem die Leute sich freundlich erkundigen, ob es nicht das seiner Mama sei. Er zieht die Parallele zwischen römischer und athenischer Existenz: dort die beschwerlichen Gastereien und die noch beschwerlicheren Bordelle, die unbequeme Bequemlichkeit der Bedientenschwärme und des häuslichen Luxus, die Lästigkeiten der Liederlichkeit, die Qualen des Ehrgeizes, all das Uebermaß, die Vielfältigkeit, die Unruhe des hauptstädtischen Treibens; hier die Anmuth der Armuth, die freie Rede im Freundeskreis, die Muße für geistigen Genuß, die Möglichkeit des Lebensfriedens und der Lebensfreude – ›wie konntest du‹, fragt ein Grieche in Rom den andern, das Licht der Sonne, Hellas und sein Glück und seine Freiheit um dieses Gedränges willen verlassen? In diesem Grundaccord begegnen sich alle feiner und reiner organisirten Naturen dieser Epoche; eben die besten Hellenen mochten nicht mit den Römern tauschen. Kaum giebt es etwas gleich Erfreuliches in der Litteratur der Kaiserzeit wie Dios schon erwähnte euboische Idylle: sie schildert die Existenz zweier Jägerfamilien im einsamen Walde, deren Vermögen acht Ziegen sind, eine Kuh ohne Horn und ein schönes Kalb, vier Sicheln und drei Jagdspeere, welche weder von Geld noch von Steuern etwas wissen, und die dann, vor die tobende Bürgerversammlung der Stadt gestellt, von dieser schließlich unbehelligt entlassen werden zum Freuen und zum Freien. Die reale Durchführung dieser poetisch verklärten Lebensauffassung ist Plutarchos von Chaeroneia, einer der anmuthigsten und belesensten und nicht minder einer der wirksamsten Schriftsteller des Alterthums. Einer vermögenden Familie jener kleinen boeotischen Landstadt entsprossen und erst daheim, dann in Athen und in Alexandreia in die volle hellenische Bildung eingeführt, auch durch seine Studien und vielfältige persönliche Beziehungen so wie durch Reisen in Italien mit römischen Verhältnissen wohl vertraut, verschmähte er es nach der üblichen Weise der begabten Griechen in den Staatsdienst zu treten oder die Professorenlaufbahn einzuschlagen; er blieb seiner Heimath treu, mit der trefflichen Frau und den Kindern und mit den Freunden und Freundinnen des häuslichen Lebens im schönsten Sinne [251] des Wortes genießend, sich bescheidend mit den Aemtern und Ehren, die sein Boeotien ihm zu bieten vermochte, und mit dem mäßigen angeerbten Vermögen. In diesem Chaeroneer drückt der Gegensatz der Hellenen und der Hellenisirten sich aus; ein solches Griechenthum war weder in Smyrna möglich noch in Antiocheia; es gehörte zum Boden wie der Honig vom Hymettos. Es giebt genug mächtigere Talente und tiefere Naturen, aber schwerlich einen zweiten Schriftsteller, der mit so glücklichem Maß sich in das Nothwendige mit Heiterkeit zu finden und so wie er den Stempel seines Seelenfriedens und seines Lebensglückes seinen Schriften aufzuprägen gewußt hat.

Die Selbstbeherrschung des Hellenismus kann auf dem Boden des öffentlichen Lebens sich nicht in der Reinheit und Schönheit offenbaren wie in der stillen Heimstatt, nach der die Geschichte und sie nach der Geschichte glücklicher Weise nicht fragt. Wenden wir uns den öffentlichen Verhältnissen zu, so ist mehr vom Mißregiment als vom Regiment zu berichten sowohl der römischen Regierung wie der griechischen Autonomie. An gutem Willen fehlte es dort insofern nicht, als der römische Philhellenismus die Kaiserzeit noch viel entschiedener beherrscht als die republikanische. Er äußert sich überall im Großen wie im Kleinen, in der Fortführung der Hellenisirung der östlichen Provinzen und der Anerkennung der doppelten officiellen Reichssprache wie in den höflichen Formen, in welchen die Regierung auch mit der kleinsten griechischen Gemeinde verkehrt und ihre Beamten zu verkehren anhält173. Auch haben es die Kaiser an Gaben und Bauten zu Gunsten dieser Provinz nicht fehlen lassen; und wenn auch das Meiste der Art nach Athen kam, so baute doch Hadrian eine große Wasserleitung [252] zum Besten von Korinth, Pius die Heilanstalt von Epidauros. Aber die rücksichtsvolle Behandlung der Griechen insgemein und die besondere Huld, welche dem eigentlichen Hellas von der kaiserlichen Regierung zu Theil wurde, weil es in gewissem Sinn gleich wie Italien als Mutterland galt, sind weder dem Regiment noch der Landschaft recht zum Vortheil ausgeschlagen. Der jährliche Wechsel der Oberbeamten und die schlaffe Controle der Centralstelle ließen alle senatorischen Provinzen, so weit das Statthalterregiment reichte, mehr den Druck als den Segen einheitlicher Verwaltung empfinden, und diese doppelt bei ihrer Kleinheit und ihrer Armuth. Noch unter Augustus selbst machten diese Mißstände sich in dem Grade geltend, daß es eine der ersten Regierungshandlungen seines Nachfolgers war sowohl Griechenland wie Makedonien in eigene Verwaltung zu nehmen174, wie es hieß, vorläufig, in der That auf die ganze Dauer seiner Regierung. Es war sehr constitutionell, aber vielleicht nicht eben so weise, daß Kaiser Claudius, als er zur Gewalt gelangte, die alte Ordnung wieder herstellte. Seitdem hat es dann bei dieser sein Bewenden gehabt und ist Achaia nicht von ernannten, sondern von erloosten Beamten verwaltet worden, bis diese Verwaltungsform überhaupt abkam.

Aber bei weitem übler noch stand es um die von dem Statthalterregiment eximirtem Gemeinden Griechenlands. Die Absicht diese Gemeinwesen zu begünstigen, durch die Befreiung vom Tribut und Aushebung wie nicht minder durch die möglichst geringe Beschränkung der Rechte des souveränen Staates, hat wenigstens in vielen Fällen zu dem Gegentheil geführt. Die innere Unwahrheit der Institutionen rächte sich. Zwar bei den weniger bevorrechteten oder besser verwalteten Gemeinden mag die communale Autonomie ihren Zweck erfüllt haben; wenigstens vernehmen wir nicht, daß es mit Sparta, Korinth, Patrae besonders übel bestellt gewesen sei. Aber Athen war nicht geschaffen sich selbst zu verwalten und bietet das [253] abschreckende Bild eines von der Obergewalt verhätschelten und finanziell wie sittlich verkommenen Gemeinwesens. Von Rechts wegen hätte dasselbe in blühendem Zustande sich befinden müssen. Wenn es den Athenern mißlang die Nation unter ihrer Hegemonie zu vereinigen, so ist diese Stadt doch die einzige Griechenlands wie Italiens gewesen, welche die landschaftliche Einigung vollständig durchgeführt hat; ein eigenes Gebiet, wie es die Attike ist, von etwa 40 Quadratmeilen, der doppelten Größe der Insel Rügen, hat keine Stadt des Alterthums sonst besessen. Aber auch außerhalb Attikas blieb ihnen, was sie besaßen, sowohl nach dem mithradatischen Kriege durch Sullas Gnade wie nach der pharsalischen Schlacht, in der sie auf Seiten des Pompeius gestanden hatten, durch die Gnade Caesars – er fragte sie nur, wie oft sie noch sich selber zu Grunde richten und dann durch den Ruhm ihrer Vorfahren retten lassen wollten. Der Stadt gehörte immer noch nicht bloß das ehemals haliartische Gebiet in Boeotien (1, 776), sondern auch an ihrer eigenen Küste Salamis, der alte Ausgangspunct ihrer Seeherrschaft, im thrakischen Meer die einträglichen Inseln Skyros, Lemnos und Imbros so wie im aegaeischen Delos; freilich war diese Insel seit dem Ende der Republik nicht mehr das centrale Emporium des Handels mit dem Osten, nachdem der Verkehr sich von da weg nach den Häfen der italischen Westküste gezogen hatte, und es war dies für die Athener ein unersetzlicher Verlust. Von den weiteren Verleihungen, die sie Antonius abzuschmeicheln gewußt hatten, nahm ihnen Augustus, gegen den sie Partei ergriffen hatten, allerdings Aegina und Eretria auf Euboea, aber die kleineren Inseln des thrakischen Meeres, Ikos Peparethos Skiathos, ferner Keos vor der sunischen Landspitze durften sie behalten; und Hadrian gab ihnen weiter den besten Theil der großen Insel Kephallenia im ionischen Meer. Erst durch den Kaiser Severus, der ihnen nicht wohl wollte, wurde ihnen ein Theil dieser auswärtigen Besitzungen entzogen. Hadrian gewährte ferner den Athenern die Lieferung eines gewissen Quantums von Getreide auf Kosten des Reiches und erkannte durch die Erstreckung dieses bisher der Reichshauptstadt vorbehaltenen Privilegiums Athen gleichsam an als eine der Reichsmetropolen. Nicht minder wurde das segensreiche Institut der Alimentarstiftungen, dessen Italien sich seit Traian erfreute, von Hadrian auf Athen ausgedehnt und das dazu erforderliche Kapital sicher aus seiner Schatulle den Athenern geschenkt. Eine Wasserleitung, [254] die er ebenfalls seinem Athen widmete, wurde erst nach seinem Tode von Pius vollendet. Dazu kam der Zusammenfluß der Reisenden und der Studirenden und die in immer steigender Zahl von den römischen Großen und den auswärtigen Fürsten der Stadt verliehenen Stiftungen. Dennoch war die Gemeinde in stetiger Bedrängniß. Mit dem Bürgerrecht wurde nicht bloß das überall übliche Geschäft auf Nehmen und Geben, sondern förmlich und offenkundig Schacher getrieben, so daß Augustus mit einem Verbot dagegen einschritt. Einmal über das andere beschloß der Rath von Athen diese oder jene seiner Inseln zu verkaufen, und nicht immer fand sich ein opferwilliger Reicher gleich dem Iulius Nikanor, der unter Augustus den bankerotten Athenern die Insel Salamis zurückkaufte und dafür von dem Rath derselben den Ehrentitel des ›neuen Themistokles‹ so wie, da er auch Verse machte, nebenbei den des ›neuen Homer‹ und mit den edlen Rathsherren zusammen von dem Publikum den wohlverdienten Hohn erntete. Die prachtvollen Bauten, mit denen Athen fortfuhr sich zu schmücken, erhielt es ohne Ausnahme von den Fremden, unter Anderen von den reichen Königen Antiochos von Kommagene und Herodes von Judaea, vor allen aber von dem Kaiser Hadrian, der eine völlige ›Neustadt‹ (novae Athenae) am Ilisos anlegte und außer zahllosen anderen Gebäuden, darunter dem schon erwähnten Panhellenion, das Wunder der Welt, den von Peisistratos begonnenen Riesenbau des Olympieion mit seinen 120 zum Theil noch stehenden Säulen, den größten von allen, die heute aufrecht sind, sieben Jahrhunderte nach seinem Beginn in würdiger Weise abschloß. Selbst hatte diese Stadt kein Geld nicht bloß für ihre Hafenmauern, die jetzt allerdings entbehrlich waren, sondern nicht einmal für den Hafen. Zu Augustus Zeit war der Peiraeeus ein geringes Dorf von wenigen Häusern, nur besucht wegen der Meisterwerke der Malerei in den Tempelhallen. Handel und Industrie gab es in Athen fast nicht mehr, oder für die Bürgerschaft insgemein wie für den einzelnen Bürger nur ein einziges blühendes Gewerbe, den Bettel. Auch blieb es nicht bei der Finanzbedrängniß. Die Welt hatte wohl Frieden, aber nicht die Straßen und Plätze von Athen. Noch unter Augustus hat ein Aufstand in Athen solche Verhältnisse angenommen, daß die römische Regierung gegen die Freistadt einschreiten mußte175; und [255] wenn auch dieser Vorgang vereinzelt steht, so gehörten Aufläufe auf der Gasse wegen der Brotpreise und aus anderen geringfügigen Anlässen in Athen zur Tagesordnung. Viel besser wird es in zahlreichen anderen Freistädten nicht ausgesehen haben, von denen weniger die Rede ist. Einer solchen Bürgerschaft die Criminaljustiz unbeschränkt in die Hand zu geben, war kaum zu verantworten; und doch stand dieselbe den zu internationaler Föderation zugelassenen Gemeinden, wie Athen und Rhodos, von Rechtswegen zu. Wenn der athenische Areopag in augustischer Zeit sich weigerte, einen wegen Fälschung verurtheilten Griechen auf die Verwendung eines vornehmen Römers hin von der Strafe zu entbinden, so wird er in seinem Recht gewesen sein; aber daß die Kyzikener unter Tiberius römische Bürger einsperrten, unter Claudius gar die Rhodier einen römischen Bürger ans Kreuz schlugen, waren auch formale Rechtsverletzungen, und ein ähnlicher Vorgang hat unter Augustus den Thessalern ihre Autonomie gekostet. Uebermuth und Uebergriff wird durch die Machtlosigkeit nicht ausgeschlossen, nicht selten von den schwachen Schutzbefohlenen eben darauf hin gewagt. Bei aller Achtung für große Erinnerungen und beschworene Verträge mußten doch jeder gewissenhaften Regierung diese Freistaaten nicht viel minder als ein Bruch in die allgemeine Rechtsordnung erscheinen, wie das noch viel altheiligere Asylrecht der Tempel.

Schließlich griff die Regierung durch und stellte die freien Städte hinsichtlich ihrer Wirthschaft unter die Oberaufsicht von Beamten kaiserlicher Ernennung, die allerdings zunächst als außerordentliche Commissarien ›zur Correctur der bei den Freistädten eingerissenen Uebelstände‹ charakterisirt werden und davon späterhin die Bezeichnung Correctoren als titulare führen. Die Anfänge derselben lassen sich bis in die traianische Zeit verfolgen; als stehende Beamte finden wir sie in Achaia im dritten Jahrhundert. Diese neben den Proconsuln fungirenden vom Kaiser bestellten Beamten finden in keinem Theil des römischen Reichs so früh sich ein und sind in keinem so früh ständig geworden wie in dem halb aus Freistädten bestehenden Achaia.

[256] Das an sich wohlberechtigte und durch die Haltung der römischen Regierung wie vielleicht noch mehr durch die des römischen Publikums genährte Selbstgefühl der Hellenen, das Bewußtsein des geistigen Primats rief daselbst einen Cultus der Vergangenheit ins Leben, der sich zusammensetzt aus dem treuen Festhalten an den Erinnerungen größerer und glücklicherer Zeiten und dem barocken Zurückdrehen der gereiften Civilisation auf ihre zum Theil sehr primitiven Anfänge. Zu den ausländischen Culten, wenn man absieht von dem schon früher durch die Handelsverbindungen eingebürgerten Dienst der aegyptischen Gottheiten, namentlich der Isis, haben die Griechen im eigentlichen Hellas sich durchgehend ablehnend verhalten; wenn dies von Korinth am wenigsten gilt, so ist dies auch die am wenigsten griechische Stadt von Hellas. Die alte Landesreligion schützt nicht der innige Glaube, von dem diese Zeit sich längst gelöst hatte176; aber die heimische Weise und das Gedächtniß der Vergangenheit haften vorzugsweise an ihr und darum wird sie nicht bloß mit Zähigkeit festgehalten, sondern sie wird auch, zum guten Theil durch gelehrte Repristination, im Laufe der Zeit immer starrer und alterthümlicher, immer mehr ein Sonderbesitz der Studirten. – Aehnlich verhält es sich mit dem Cultus der Stammbäume, in welchem die Hellenen dieser Zeit ungemeines geleistet und die adelsstolzesten Römer weit hinter sich gelassen haben. In Athen spielt das Geschlecht der Eumolpiden eine hervorragende Rolle bei der Reorganisirung des eleusinischen Festes unter Marcus. Dessen Sohn Commodus verlieh dem Haupt des Geschlechtes der Keryken das römische Bürgerrecht, und aus demselben stammt der tapfere und gelehrte Athener, der, fast wie Thukydides, mit den Gothen schlug und dann den Gothenkrieg beschrieb (S. 224). Des Marcus Zeitgenosse, der Professor und Consular Herodes Atticus gehörte eben diesem Geschlechte an und sein Hofpoet singt von ihm, daß dem hochgeborenen Athener, dem Nachkommen des Hermes und der Kekropstochter Herse, der rothe Schuh des römischen Patriciats wohl angestanden habe, während einer seiner Lobredner in Prosa ihn als Aeakiden feiert und zugleich als Abkömmling von Miltiades und [257] Kimon. Aber auch Athen wurde hierin noch weit überboten von Sparta; mehrfach begegnen Spartiaten, die sich der Herkunft von den Dioskuren, dem Herakles, dem Poseidon und des seit vierzig und mehr Generationen in ihrem Hause erblichen Priesterthums dieser Altvordern berühmen. Es ist charakteristisch für dieses Adelthum, daß es sich hauptsächlich erst mit dem Ende des zweiten Jahrhunderts einstellt; die Heraldiker, welche diese Geschlechtstafeln entwarfen, werden für die Beweisstücke weder in Athen noch in Sparta die Goldwage angewandt haben. – Dieselbe Tendenz zeigt sich in der Behandlung der Sprache oder vielmehr der Dialekte. Während in dieser Zeit in den sonstigen griechisch redenden Ländern und auch in Hellas im gewöhnlichen Verkehr das sogenannte gemeine, im wesentlichen aus der attischen Mundart heraus verschliffene Griechisch vorherrscht, strebt die Schriftsprache dieser Epoche nicht bloß nach der Beseitigung der eingerissenen Sprachfehler und Neuerungen, sondern vielfach werden dialektische Besonderheiten dem Sprachgebrauch entgegen wieder aufgenommen und hier, wo er am wenigsten berechtigt war. der alte Particularismus in scheinhafter Weise zurückgeführt. Den Standbildern, welche die Thespier den Musen im Hain des Helikon setzten, wurden auf gut boeotisch die Namen Orania und Thalea beigeschrieben, während die dazu gehörigen Epigramme, verfaßt von einem Poeten römischen Namens, sie auf gut ionisch Uranie und Thaleie nannten und die nicht gelehrten Boeoter, wenn sie sie kannten, sie nannten wie alle anderen Griechen Urania und Thaleia. Von den Spartanern vor allem ist darin Unglaubliches geleistet und nicht selten mehr für den Schatten des Lykurgos als für die zur Zeit lebenden Aelier und Aurelier geschrieben worden177. Daneben kommt der correcte Gebrauch der Sprache in [258] dieser Zeit auch in Hellas allmählich ins Schwanken; Archaismen und Barbarismen gehen in den Documenten der Kaiserzeit häufig friedlich neben einander her. Athens sehr mit Fremden gemischte Bevölkerung hat in dieser Hinsicht sich zu keiner Zeit besonders ausgezeichnet178, und obwohl die städtischen Urkunden sich verhältnißmäßig rein halten, macht doch seit Augustus die allgemein einreißende Sprachverderbniß auch hier sich fühlbar. Die strengen Grammatiker der Zeit haben ganze Bücher gefüllt mit den Sprachschnitzern, die der eben erwähnte viel gefeierte Rhetor Herodes Atticus und die übrigen berühmten Schulredner des zweiten Jahrhunderts sich zu Schulden kommen ließen179, ganz abgesehen von der verzwickten Künstelei und der manierirten Pointirung ihrer Rede. Die eigentliche Verwilderung aber in Sprache und Schrift reißt in Athen und ganz Griechenland, eben wie in Rom, ein mit Septimius Severus180.

Die Schadhaftigkeit der hellenischen Existenz lag in der Beschränktheit ihres Kreises: es mangelte dem hohen Ehrgeiz an dem enstprechenden Ziel und darum überwucherte die niedere und erniedrigende Ambition. Auch in Hellas fehlte es nicht an einheimischen Familien von großem Reichthum und bedeutendem Einfluß181. Das [259] Land war wohl im Ganzen arm, aber es gab doch Häuser von ausgedehntem Grundbesitz und altbefestigtem Wohlstand. In Sparta zum Beispiel hat das des Lachares von Augustus bis wenigstens in die hadrianische Zeit eine Stellung eingenommen, welche thatsächlich von dem Fürstenthum nicht allzuweit abstand. Den Lachares hatte Antonius wegen Erpressung hinrichten lassen. Dafür war dessen Sohn Eurykles einer der entschiedensten Parteigänger Augusts und einer der tapfersten Capitäne in der entscheidenden Seeschlacht, der fast den besiegten Feldherrn persönlich zum Gefangenen gemacht hätte; er empfing von dem Sieger unter anderen reichen Gaben als Privateigenthum die Insel Kythera (Cerigo). Später spielte er eine hervorragende und bedenkliche Rolle nicht bloß in seinem Heimathland, über welches er eine dauernde Vorstandschaft ausgeübt haben muß, sondern auch an den Höfen von Jerusalem und Caesarea, wobei das dem Spartiaten von den Orientalen gezollte Ansehen nicht wenig mitwirkte. Deßwegen von dem Kaisergericht mehrfach zur Verantwortung gezogen, wurde er schließlich verurtheilt und ins Exil gesandt; aber der Tod entzog ihn rechtzeitig den Folgen des Urtheilsspruches und sein Sohn Lakon trat in das Vermögen und wesentlich auch, wenn gleich in vorsichtigerer Form, in die Machtstellung des Vaters ein. Aehnlich stand in Athen das Geschlecht des oft genannten Herodes; wir können dasselbe aufsteigend durch vier Generationen bis in die Zeit Caesars zurückverfolgen, und über des Herodes Großvater ist, ähnlich wie über den Spartaner Eurykles, wegen seiner übergreifenden Machtstellung in Athen die Confiscation verhängt worden. Die ungeheuren Latifundien, welche der Enkel in seiner armen Heimath besaß, die zu Grabzwecken seiner Lustknaben verwendeten weiten Flächen erregten den Unwillen selbst der römischen Statthalter. Derartige mächtige Familien gab es vermuthlich in den meisten Landschaften von Hellas und wenn sie auf dem Landtag der Provinz in der Regel entschieden, so waren sie auch in Rom nicht ohne Verbindungen und Einfluß. Aber obwohl diejenigen rechtlichen Schranken, welche den Gallier und den [260] Alexandriner noch nach erlangtem Bürgerrecht vom Reichssenat ausschlossen, diesen vornehmen Griechen schwerlich entgegenstanden, vielmehr unter den Kaisern diejenige politische und militärische Laufbahn, welche dem Italiker sich darbot, von Rechts wegen dem Hellenen gleichfalls offen stand, so sind dieselben doch thatsächlich erst in später Zeit und in beschränktem Umfang in den Staatsdienst eingetreten, zum Theil wohl, weil die römische Regierung der früheren Kaiserzeit die Griechen als Ausländer ungern zuließ, zum Theil, weil diese selbst die mit dem Eintritt in diese Laufbahn verknüpfte Uebersiedelung nach Rom scheuten und es vorzogen statt einer mehr unter den vielen Senatoren daheim die ersten zu sein. Erst des Lachares Urenkel Herklanos ist in traianischer Zeit und in der Familie des Herodes wahrscheinlich zuerst dessen Vater um dieselbe Zeit in den römischen Senat eingetreten182. – Die andere Laufbahn, welche erst in der Kaiserzeit sich aufthat, der persönliche Dienst des Kaisers, gab wohl im günstigen Fall Reichthum und Einfluß und ist auch früher und häufiger von den Griechen betreten worden; aber da die meisten und wichtigsten dieser Stellungen an den Offizierdienst geknüpft waren, scheint auch für diese längere Zeit ein factischer Vorzug der Italiker bestanden zu haben und war der gerade Weg auch hier den Griechen einigermaßen verlegt. In untergeordneten Stellungen sind Griechen am kaiserlichen Hofe von jeher und in großer Anzahl verwendet worden und auf Umwegen oftmals zu Vertrauen und Einfluß gelangt; aber dergleichen Persönlichkeiten kamen mehr aus den hellenisirten Landschaften als aus Hellas selbst und am wenigsten aus den besseren hellenischen Häusern. Für die legitime Ambition des jungen Mannes von Herkunft und Vermögen gab es, wenn er ein Grieche war, im römischen Kaiserreich nur beschränkten Spielraum.

Es blieb ihm die Heimath, und in dieser für das gemeine Wohlthätig zu sein war allerdings Pflicht und Ehre. Aber es waren sehr bescheidene Pflichten und noch viel bescheidenere Ehren. ›Eure Aufgabe‹, sagt Dion weiter seinen Rhodiern, ›ist eine andere als die der [261] Vorfahren war. Sie konnten ihre Tüchtigkeit nach vielen Seiten hin entwickeln, nach dem Regiment streben, den Unterdrückten beistehen, Bundesgenossen gewinnen, Städte gründen, kriegen und siegen; von allem dem vermögt ihr nichts mehr zu thun. Es bleibt euch die Führung des Hauswesens, die Verwaltung der Stadt, die Verleihung von Ehren und Auszeichnungen mit Wahl und Maß, der Sitz im Rath und im Gericht, der Gottesdienst und die Feier der Feste; in allem diesem könnt ihr euch vor andern Städten auszeichnen. Auch das ist nichts Geringes, die anständige Haltung, die Sorgfalt für Haar und Bart, der gesetzte Gang auf der Straße, so daß bei euch selbst die anders gewöhnten Fremden sich es abgewöhnen zu rennen, die schickliche Tracht, sogar, wenn es auch lächerlich erscheinen mag, der schmale und knappe Purpursaum, die Ruhe im Theater, das Maßhalten im Klatschen: das alles macht die Ehre eurer Stadt, und mehr als in euren Häfen und Mauern und Docks zeigt sich hierin das gute alte hellenische Wesen und erkennt hierin auch der Barbar, der den Namen der Stadt nicht weiß, daß er in Griechenland ist und nicht in Syrien oder Kilikien.‹ Das traf alles zu; aber wenn es jetzt nicht mehr von dem Bürger verlangt ward für die Vaterstadt zu sterben, so war doch die Frage nicht ohne Berechtigung, ob es noch der Mühe werth sei für diese Vaterstadt zu leben. Es giebt von Plutarchos eine Auseinandersetzung über die Stellung der griechischen Gemeindebeamten zu seiner Zeit, worin er mit der ihm eigenen Billigkeit und Umsicht diese Verhältnisse erörtert. Die alte Schwierigkeit die gute Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu führen mittelst der Majoritäten der unsicheren, launenhaften, oft mehr den eigenen Vortheil als den des Gemeinwesens bedenkenden Bürgerschaft oder auch der sehr zahlreichen Rathsversammlung – die athenische zählte in der Kaiserzeit erst 600, dann 500, später 750 Stadträthe – bestand wie früher so auch jetzt; es ist die Pflicht des tüchtigen Beamten zu verhindern, daß das ›Volk‹ nicht dem einzelnen Bürger Unrecht thut, nicht das Privatvermögen unerlaubter Weise an sich zieht, nicht das Gemeindegut unter sich vertheilt – Aufgaben, die dadurch nicht leichter werden, daß der Beamte kein Mittel dafür hat als die verständige Ermahnung und die Kunst des Demagogen, daß ihm ferner gerathen wird in kleinen Dingen nicht allzu spröde zu sein und wenn bei einem Stadtfest eine mäßige Spende an die Bürgerschaft in Antrag kommt, es nicht solcher Kleinigkeit wegen mit den Leuten zu verderben. Im Uebrigen aber hatten die Verhältnisse sich völlig verändert, [262] und es muß der Beamte in die gegenwärtigen sich schicken lernen. Vor allem hat er die Machtlosigkeit der Hellenen sich selbst wie den Mitbürgern jeden Augenblick gegenwärtig zu halten. Die Freiheit der Gemeinde reicht so weit die Herrscher sie gestatten, und ein Mehr würde auch wohl vom Uebel sein. Wenn Perikles die Amtstracht anlegte, so rief er sich zu nicht zu vergessen, daß er über Freie und Griechen herrsche; heute hat der Beamte sich zu sagen, daß er unter einem Herrscher herrsche, über eine den Proconsuln und den kaiserlichen Procuratoren untergebene Stadt, daß er nichts sein könne und dürfe als das Organ der Regierung, daß ein Federstrich des Statthalters genüge um jedes seiner Decrete zu vernichten. Darum ist es die erste Pflicht eines guten Beamten sich mit den Römern in gutes Einvernehmen zu setzen und wo möglich einflußreiche Verbindungen in Rom anzuknüpfen, damit diese der Heimath zu Gute kommen. Freilich warnt der rechtschaffene Mann eindringlich vor der Servilität; nöthigenfalls soll der Beamte muthig dem schlechten Statthalter entgegentreten und als die höchste Leistung erscheint die entschlossene Vertretung der Gemeinde in solchen Conflicten in Rom vor dem Kaiser. In bezeichnender Weise tadelt er scharf diejenigen Griechen, die – ganz wie in den Zeiten des achäischen Bundes – bei jedem örtlichen Hader die Intervention des römischen Statthalters herbeiführen, und mahnt dringend die Gemeindeangelegenheiten lieber innerhalb der Gemeinde zu erledigen als durch Appellation sich nicht so sehr der Oberbehörde als den bei ihr thätigen Sachwaltern und Advocaten in die Hände zu liefern. Alles dieses ist verständig und patriotisch, so verständig und so patriotisch wie einstmals die Politik des Polybios, auf die auch ausdrücklich hingewiesen wird. In dieser Epoche des völligen Weltfriedens, wo es weder einen Griechen- noch einen Barbarenkrieg irgendwo giebt, wo die städtischen Commandos, die städtischen Friedensschlüsse und Bündnisse lediglich der Geschichte angehören, war der Rath sehr am Platze Marathon und Plataeae den Schulmeistern zu überlassen und nicht die Köpfe der Ekklesia mit dergleichen großen Worten zu erhitzen, vielmehr in dem engen Kreise der noch gestatteten freien Bewegung sich zu bescheiden. Aber die Welt gehört nicht dem Verstande, sondern der Leidenschaft. Der hellenische Bürger konnte auch jetzt noch gegen das Vaterland seine Pflicht thun; aber für den rechten politischen nach Großem ringenden Ehrgeiz, für die perikleische und alkibiadische Leidenschaft war in diesem [263] Hellas, vom Schreibtisch etwa abgesehen, nirgends ein Raum, und in der Lücke wucherten die Giftkräuter, die da, wo das hohe Streben erstickt ist, die Menschenbrust versehren und das Menschenherz vergiften.

Darum ist Hellas auch das Mutterland der heruntergekommenen inhaltlosen Ambition, unter den vielen schweren Schäden der sinkenden antiken Civilisation vielleicht des am meisten allgemeinen und sicher eines der verderblichsten. Dabei stehen in erster Reihe die Volksfeste mit ihrer Preisconcurrenz. Die olympischen Wettkämpfe stehen dem jugendlichen Volk der Hellenen wohl an; das allgemeine Turnerfest der griechischen Stämme und Städte und der nach dem Spruch der ›Hellasrichter‹ dem tüchtigsten Wettläufer aus den Zweigen des Oelbaums geflochtene Kranz ist der unschuldige und einfache Ausdruck der Zusammengehörigkeit der jungen Nation. Aber die politische Entwickelung hatte bald über diese Morgenröthe hinausgeführt. Schon in den Tagen des athenischen Seebundes und gar erst der Alexandermonarchie war jenes Hellenenfest ein Anachronismus, ein im Mannesalter fortgeführtes Kinderspiel; daß der Besitzer jenes Oelkranzes wenigstens sich und seinen Mitbürgern als Inhaber des nationalen Primats galt, kam ungefähr darauf hinaus, wie wenn man in England die Sieger der Studentenregatten mit Pitt und Beaconsfield in eine Linie stellen wollte. Die Ausdehnung der hellenischen Nation durch Colonisirung und Hellenisirung fand in ihrer idealen Einheit und realen Zerfahrenheit in diesem traumhaften Reich des Olivenkranzes ihren rechten Ausdruck; und die griechische Realpolitik der Diadochenzeit hat sich denn auch um dasselbe wie billig wenig bekümmert. Aber als die Kaiserzeit in ihrer Weise den panhellenischen Gedanken aufnahm und die Römer in die Rechte und die Pflichten der Hellenen eintraten, da blieb oder ward für das römische Allhellas Olympia das rechte Symbol; erscheint doch unter Augustus der erste römische Olympionike, und zwar kein geringerer als Augustus Stiefsohn, der spätere Kaiser Tiberius183. Das nicht reinliche Ehebündniß, [264] welches das Allhellenenthum mit dem Dämon des Spiels einging, machte aus diesen Festen eine ebenso mächtige und dauernde wie im Allgemeinen und besonders für Hellas schädliche Institution. Die gesammte hellenische und hellenisirende Welt betheiligte sich daran, sie beschickend und sie nachahmend; überall sprangen ähnliche für die ganze griechische Welt bestimmte Feste aus dem Boden und die eifrige Antheilnahme der breiten Massen, das allgemeine Interesse für den einzelnen Wettkämpfer, der Stolz des Siegers nicht bloß, sondern seines Anhangs und seiner Heimath ließen fast vergessen, um welche Dinge eigentlich gestritten ward. Die römische Regierung ließ diesem Wetturnen und den sonstigen Wettkämpfen nicht bloß freien Lauf, sondern betheiligte das Reich an denselben; das Recht der feierlichen Einholung des Siegers in seine Heimathstadt hing in der Kaiserzeit nicht von dem Belieben der betreffenden Bürgerschaft ab, sondern wurde den einzelnen Spielinstituten durch kaiserliches Privilegium verliehen184 und in diesem Fall auch die dem Sieger zustehende jährliche Pension (σίτησις) auf die Reichskasse übernommen, die bedeutenderen Spielinstitute also geradezu als Reichseinrichtungen behandelt. Dieses Spielwesen erfaßte wie das Reich selbst so alle Provinzen; immer aber war das eigentliche Griechenland der ideale Mittelpunct solcher Kämpfe und Siege, hier ihre Heimath am Alpheios, hier der Sitz der ältesten Nachbildungen, der noch der großen Zeit des hellenischen Namens angehörigen und von ihren klassischen Dichtern verherrlichten Pythien, Isthmien und Nemeen, nicht minder einer Anzahl jüngerer, aber reich ausgestatteter ähnlicher Feste, der Eurykleen, die der oben erwähnte Herr von Sparta unter Augustus gegründet, der athenischen Panathenaeen, der von Hadrian mit kaiserlicher Munificenz dotirten ebenfalls in Athen gefeierten Panhellenien. Man dürfte sich verwundern, daß die ganze Welt des weiten Reiches sich um diese Turnfeste zu drehen schien, aber nicht darüber, daß [265] an diesem seltsamen Zauberbecher vor allem die Hellenen sich berauschten, und daß das politische Stilleben, das ihre besten Männer ihnen anempfahlen, durch die Kränze und die Statuen und die Privilegien der Festsieger in schädlichster Weise verwirrt ward.

Einen ähnlichen Weg gingen die städtischen Institutionen, allerdings im ganzen Reich, aber wiederum vorzugsweise in Hellas. Als es dort noch große Ziele und einen Ehrgeiz gab, hatte in Hellas, eben wie in Rom, die Bewerbung um die Gemeindeämter und die Gemeindeehren den Mittelpunct des politischen Wetteifers gebildet und neben vielem Leeren, Lächerlichen, Bösartigen auch die tüchtigsten und edelsten Leistungen hervorgerufen. Jetzt war der Kern verschwunden, die Schale geblieben; in Panopeus im Phokischen standen zwar die Häuser ohne Dach und wohnten die Bürger in Hütten, aber es war noch eine Stadt, ja ein Staat, und bei dem Aufzug der phokischen Gemeinden fehlten die Panopeer nicht. Diese Städte trieben mit ihren Aemtern und Priesterthümern, mit den Belobigungsdecreten durch Heroldsruf und den Ehrensitzen bei den öffentlichen Versammlungen, mit dem Purpurgewand und dem Diadem, mit den Statuen zu Fuß und zu Roß ein Eitelkeits- und Geldgeschäft schlimmer als der kleinste Duodezfürst der neueren Zeit mit seinen Orden und Titeln. Es wird ja auch in diesen Vorgängen das wirkliche Verdienst und die ehrliche Dankbarkeit nicht gefehlt haben; aber durchgängig war es ein Handel auf Geben und Nehmen oder, mit Plutarch zu reden, ein Geschäft wie zwischen der Courtisane und ihren Kunden. Wie heutzutage die private Munificenz im Positiv den Orden und im Superlativ den Adel bewirkt, so verschaffte sie damals den priesterlichen Purpur und die Bildsäule auf dem Markt; und nicht ungestraft treibt der Staat mit seinen Ehren Falschmünzerei. In der Massenhaftigkeit derartiger Proceduren und der Rohheit ihrer Formen stehen die heutigen Leistungen hinter denen der alten Welt beträchtlich zurück, wie natürlich, da die durch den Staatsbegriff nicht genügend gebändigte scheinhafte Autonomie der Gemeinde auf diesem Gebiet ungehindert schaltete und die decretirenden Behörden durchgängig die Bürgerschaften oder die Räthe von Kleinstädten waren. Die Folgen waren nach beiden Seiten verderblich: die Gemeindeämter wurden mehr nach der Zahlungsfähigkeit als nach der Tüchtigkeit der Bewerber vergeben; die Schmäuse und Spenden machten die Beschenkten nicht reicher und den Schenker oftmals arm; an dem Zunehmen der Arbeitsscheu und [266] dem Vermögensverfall der guten Familien trägt diese Unsitte ihren vollgemessenen Antheil. Auch die Wirthschaft der Gemeinden selbst litt schwer unter dem Umsichgreifen der Adulation. Zwar waren die Ehren, mit welchen die Gemeinde dem einzelnen Wohlthäter dankte, großentheils nach demselben verständigen Princip der Billigkeit bemessen, welches heutzutage die ähnlichen decorativen Vergünstigungen beherrscht; und wo das nicht der Fall war, fand häufig der Wohlthäter sich bereit zum Beispiel die ihm zu setzende Bildsäule selber zu bezahlen. Aber nicht dasselbe gilt von den Ehrenbezeugungen, welche die Gemeinde vornehmen Ausländern, vor allem den Statthaltern und den Kaisern wie den Gliedern des kaiserlichen Hauses erwies. Die Richtung der Zeit auf Wertschätzung auch der inhaltlosen und obligaten Huldigung beherrschte den kaiserlichen Hof und die römischen Senatoren nicht so wie die Kreise des kleinstädtischen Ehrgeizes, aber doch auch in sehr fühlbarer Weise; und selbstverständlich wuchsen die Ehren und die Huldigungen einmal im Laufe der Zeit durch die ihnen eigene Vernutzung, und ferner in demselben Maß, wie die Geringhaltigkeit der regierenden oder an der Regierung betheiligten Persönlichkeiten. Begreiflicher Weise war in dieser Hinsicht das Angebot immer stärker als die Nachfrage und diejenigen, die solche Huldigungen richtig würdigten, um davon verschont zu bleiben, genöthigt sie abzuwehren, was im einzelnen Fall oft genug185, aber consequenter Weise selten geschehen zu sein scheint – für Tiberius darf die geringe Anzahl der ihm errichteten Bildsäulen vielleicht unter seinen Ruhmestiteln verzeichnet werden. Die Ausgaben für Ehrendenkmäler, die oft weit über die einfache Statue hinausgingen, und für Ehrengesandtschaften186 sind ein Krebsschaden gewesen und immer [267] mehr geworden an dem Gemeindehaushalt aller Provinzen. Aber keine wohl hat im Verhältniß zu ihrer geringen Leistungsfähigkeit so große Summen unnütz aufgewandt wie die Provinz von Hellas, das Mutterland wie der Festsieger- so auch der Gemeindeehren und in einem Principat in dieser Zeit unübertroffen, in dem der Bedientendemuth und unterthänigen Huldigung.

Daß die wirthschaftlichen Zustände Griechenlands nicht günstig waren, braucht kaum noch besonders ausgeführt zu werden. Das Land, im Ganzen genommen, ist nur von mäßiger Fruchtbarkeit, die Ackerfluren von beschränkter Ausdehnung, der Weinbau auf dem Continent nicht von hervorragender Bedeutung, mehr die Cultur der Olive. Da die Brüche des berühmten Marmors, des glänzend weißen attischen wie des grünen karystischen, wie die meisten übrigen zum Domanialbesitz gehörten, kam deren Ausbeutung durch die kaiserlichen Sclaven der Bevölkerung wenig zu Gute. – Die gewerbfleißigste der griechischen Landschaften war die der Achäer, wo die seit langem bestehende Fabrication von Wollenstoffen sich behauptete und in der wohlbevölkerten Stadt Patrae zahlreiche Spinnereien den feinen elischen Flachs zu Kleidern und Kopfnetzen verarbeiteten. Die Kunst und das Kunsthandwerk blieben auch jetzt noch vorzugsweise den Griechen, und von den Massen besonders pentelischen Marmors, welche die Kaiserzeit verbraucht hat, muß ein nicht geringer Theil an Ort und Stelle verarbeitet worden sein. Ueberwiegend aber übten die Griechen beide im Ausland; von dem früher so bedeutenden Export des griechischen Kunstgewerbes ist in dieser Zeit wenig die Rede. Den regsten Verkehr hatte die Stadt der beiden Meere, Korinth, die allen Hellenen gemeinsame, stets von Fremden wimmelnde Metropole, wie ein Redner sie bezeichnet. In den beiden römischen Colonien Korinth und Patrae, und außerdem in dem stets von schauenden und lernenden Ausländern gefüllten Athen concentrirte sich das größere Banquiergeschäft der Provinz, welches in der Kaiserzeit wie in der republikanischen zum großen Theil in den Händen dort ansässiger Italiker lag. Auch in Plätzen zweiten Ranges, wie in Argos, Elis, Mantineia im Peloponnes, bilden die ansässigen römischen Kaufleute eigene neben der Bürgerschaft stehende Genossenschaften. Im Allgemeinen lag in Achaia Handel und Verkehr darnieder, namentlich seit Rhodos und Delos aufgehört hatten Stapelplätze für den Zwischenverkehr zwischen Asien und Europa zu sein und dieser sich nach [268] Italien gezogen hatte. Die Piraterie war gebändigt und auch die Landstraßen wohl leidlich sicher187; aber damit kehrte die alte glückliche Zeit noch nicht zurück. Der Verödung des Peiraeeus wurde schon gedacht; es war ein Ereigniß, wenn eines der großen ägyptischen Getreideschiffe sich einmal dorthin verirrte. Nauplia, der Hafen von Argos, nach Patrae der bedeutendsten Küstenstadt des Peloponnes, lag ebenso wüst188. – Dem entspricht es, daß für die Straßen dieser Provinz in der Kaiserzeit so gut wie nichts geschehen ist; römische Meilensteine haben sich nur in der nächsten Nähe von Patrae und von Athen gefunden und auch diese gehören den Kaisern aus dem Ende des dritten und dem vierten Jahrhundert; offenbar haben die früheren Regierungen darauf verzichtet hier Communicationen herzustellen. Nur Hadrian unternahm es wenigstens die so wichtige [269] wie kurze Landverbindung zwischen Korinth und Megara über den schlimmen skironischen Klippenpaß durch gewaltige ins Meer geworfene Dämme zu einer fahrbaren Straße zu machen. – Der seit langem verhandelte Plan die korinthische Landenge zu durchstechen, den der Dictator Caesar aufgefaßt hatte, ist späterhin erst von Kaiser Gaius, dann von Nero in Angriff genommen worden. Letzterer hat sogar bei seinem Aufenthalt in Griechenland persönlich zu dem Kanal den ersten Stich gethan und eine Reihe von Monaten hindurch 6000 jüdische Kriegsgefangene an demselben arbeiten lassen. Bei den in unseren Tagen wieder aufgenommenen Durchsticharbeiten sind bedeutende Reste dieser Bauten zum Vorschein gekommen, welche zeigen, daß die Arbeiten ziemlich weit vorgeschritten waren, als man sie abbrach, wahrscheinlich nicht in Folge der einige Zeit nachher im Westen ausbrechenden Revolution, sondern weil man hier, eben wie bei dem ähnlichen ägyptischen Kanal, in Folge des irriger Weise vorausgesetzten verschiedenen Höhestandes der beiden Meere bei Vollendung des Kanals den Untergang der Insel Aegina und weiteres Unheil befürchtete. Freilich würde dieser Kanal, wenn er vollendet worden wäre, wohl den Verkehr zwischen Asien und Italien abgekürzt haben, aber Griechenland selbst nicht vorwiegend zu Gute gekommen sein.


Daß die Landschaften nördlich von Hellas, Thessalien und Makedonien und wenigstens seit Traian auch Epirus in der Kaiserzeit administrativ von Griechenland getrennt wurden, ist schon bemerkt worden (S. 233). Von diesen hat die kleine epirotische Provinz, die von einem kaiserlichen Statthalter zweiten Ranges verwaltet wurde, sich niemals von der Verwüstung erholt, welche im Verlauf des dritten makedonischen Krieges über sie ergangen war (1, 776). Das bergige und arme Binnenland besaß keine namhafte Stadt und eine dünn gesäete Bevölkerung. Die nicht minder verödete Küste war Augustus zu heben bemüht durch eine doppelte Städteanlage, durch die Vollendung der schon von Caesar beschlossenen Colonie römischer Bürger in Buthrotum Kerkyra gegenüber, die indeß zu keiner rechten Blüthe gelangte, und durch die Gründung der griechischen Stadt Nikopolis an eben der Stelle, wo vor der aktischen Entscheidungsschlacht das Hauptquartier gestanden hatte, an dem südlichsten Puncte von Epirus, anderthalb [270] Stunden nördlich von Prevesa, nach Augustus Absicht zugleich ein dauerndes Denkmal des großen Seesiegs und der Mittelpunct neu aufblühenden hellenischen Lebens. Diese Gründung ist in ihrer Art als römische neu.

An Ambrakias Statt und des amphilochischen Argos,

an Thyreions und an Anaktorions Statt,

auch an Leukas Statt und was von Städten noch ringsum

rasend des Ares Speer weiter zu Boden gestreckt,

gründet die Siegsstadt Caesar, die heilige, also dem König

Phoebos Apollon mit ihr dankend den aktischen Sieg.

Diese Worte eines gleichzeitigen griechischen Dichters sprechen einfach aus, was Augustus hier gethan hat: das ganze umliegende Gebiet, das südliche Epirus, die gegenüberliegende Landschaft Akarnanien mit der Insel Leukas, selbst einen Theil von Aetolien vereinigte er zu einem Stadtgebiet und siedelte die in den dort vorhandenen verkümmernden Ortschaften noch übrigen Bewohner über nach der neuen Stadt Nikopolis, der gegenüber auf dem akarnanischen Ufer der alte Tempel des aktischen Apollon in prachtvoller Weise erneuert und erweitert ward. Eine römische Stadt ist nie in dieser Weise gegründet worden; dies ist der Synoekismos der Alexandriden. Ganz in derselben Weise haben König Kassandros die makedonischen Städte Thessalonike und Kassandreia, Demetrios der Städtebezwinger die thessalische Stadt Demetrias, Lysimachos die Stadt Lysimacheia auf dem thrakischen Chersones aus einer Anzahl umliegender ihrer Selbstständigkeit entkleideter Ortschaften zusammengelegt. Dem griechischen Charakter der Gründung entsprechend sollte Nikopolis nach der Absicht seines Stifters eine griechische Großstadt werden189. Sie erhielt Freiheit und Autonomie wie Athen und Sparta und sollte, wie bereits angegeben ward, in der das gesammte Hellas vertretenden Amphiktionie den fünften Theil der Stimmen führen und zwar, wie Athen, ohne mit anderen Städten zu wechseln (S. 232). Das neue aktische Apolloheiligthum war völlig nach dem Muster von Olympia eingerichtet, mit einem Vierjahrfest, das selbst den Namen des olympischen neben dem eigenen führte, gleichen Rang und gleiche Privilegien, [271] auch seine Aktiaden wie jenes seine Olympiaden hatte190; die Stadt Nikopolis verhielt sich dazu wie die Stadt Elis zu dem olympischen Tempel191. Sorgfältig ward bei der städtischen Einrichtung sowohl wie bei den religiösen Ordnungen alles eigentlich Italische vermieden, so nahe es lag die mit der Reichsbegründung so innig verknüpfte Siegesstadt in römischer Weise zu gestalten. Wer die augustischen Ordnungen in Hellas im Zusammenhang erwägt und namentlich diesen merkwürdigen Schlußstein, wird sich der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß Augustus eine Reorganisation von Hellas unter dem Schutz des römischen Principats ausführbar geglaubt hat und hat ausführen wollen. Die Oertlichkeit wenigstens war dafür wohl gewählt, da es damals, vor der Gründung von Patrae, an der ganzen griechischen Westküste keine größere Stadt gab. Aber was Augustus im Anfang seiner Alleinherrschaft hoffen mochte, hat er nicht erreicht, vielleicht selbst schon späterhin aufgegeben, als er Patrae die Form der römischen Colonie gab. Nikopolis blieb, wie die ausgedehnten Ruinen und die zahlreichen Münzen beweisen, verhältnißmäßig bevölkert und blühend192, aber seine Bürger scheinen weder im Handel und Gewerbe noch anderweitig hervorragend eingegriffen zu haben. Das nördliche Epirus, welches, ähnlich wie das angrenzende zu Makedonien gelegte Illyricum, zum größeren Theil von albanesischen Völkerschaften bewohnt war und nicht unter Nikopolis gelegt ward, ist in der Kaiserzeit in seinen einigermaßen noch heute fortbestehenden primitiven Verhältnissen verblieben. ›Epirus und Illyricum‹, [272] sagt Strabon, ›ist zum großen Theil eine Einöde; wo sich Menschen finden, wohnen sie in Dörfern und in Trümmern früherer Städte; auch das‹ – im mithradatischen Kriege von den Thrakern verwüstete (2, 287) – ›Orakel von Dodona ist erloschen wie das Uebrige alles‹193.

Thessalien, an sich eine rein hellenische Landschaft so gut wie Aetolien und Akarnanien, war in der Kaiserzeit administrativ von der Provinz Achaia getrennt und stand unter dem Statthalter von Makedonien. Was von Nordgriechenland gilt, trifft auch auf Thessalien zu. Die Freiheit und Autonomie, welche Caesar den Thessalern allgemein zugestanden oder vielmehr nicht entzogen hatte, scheint ihnen wegen Mißbrauchs von Augustus genommen worden zu sein, so daß späterhin nur Pharsalos diese Rechtsstellung behalten hat194; römische Colonisten sind in der Landschaft nicht angesiedelt worden. Ihren besonderen Landtag in Larisa behielt sie, und auch die städtische Selbstverwaltung ist, wie den abhängigen Griechen in Achaia, so den Thessalern geblieben. Thessalien ist weitaus die fruchtbarste Landschaft der ganzen Halbinsel und führte noch im vierten Jahrhundert Getreide aus; nichtsdestoweniger sagt Dion von Prusa, daß auch der Peneios durch wüstes Land fließe, und es ist in der Kaiserzeit in [273] dieser Landschaft nur in sehr geringem Umfang gemünzt worden. Um die Herstellung von Landstraßen haben Hadrian und Diocletian sich bemüht, aber auch, so viel wir sehen, von den römischen Kaisern sie allein.

Makedonien als römischer Verwaltungsbezirk der Kaiserzeit ist, verglichen mit dem Makedonien der Republik, wesentlich verkleinert. Allerdings reicht es wie dieses von Meer zu Meer, indem die Küste sowohl des ägäischen Meeres von der zu Makedonien gehörigen Landschaft Thessalien an bis zur Mündung des Nestos (Mesta), wie auch die des adriatischen vom Aoos195 bis zum Drilon (Drin) diesem District zugerechnet wurden; das letztere Gebiet, nicht eigentlich makedonisches, sondern illyrisches Land, aber schon in republikanischer Zeit dem Statthalter Makedoniens zugewiesen (2, 41), ist auch in der Kaiserzeit bei der Provinz geblieben. Aber daß Griechenland südlich vom Oeta davon getrennt ward, wurde schon gesagt. Die Nordgrenze gegen Moesien und die Ostgrenze gegen Thrakien blieben zwar insofern unverändert, als die Provinz in der Kaiserzeit so weit reichte, wie auch das eigentliche Makedonien der Republik gereicht hatte, das heißt nördlich etwa bis zum Thal des Erigon, östlich bis zum Fluße Nestos; aber wenn in republikanischer Zeit die Dardaner und die Thraker und sämmtliche dem makedonischen Gebiet benachbarte Völkerschaften des Nordens und des Nordostens in ihren friedlichen wie in ihren kriegerischen Berührungen mit diesem Statthalter zu thun hatten und insofern gesagt werden konnte, daß die makedonische Grenze so weit reiche wie die römischen Lanzen, so gebot der makedonische Statthalter der Kaiserzeit nur über den ihm angewiesenen nirgends mehr mit halb oder ganz unabhängigen Nachbaren grenzenden Bezirk. Da der Grenzschutz zunächst auf das in römische Botmäßigkeit gelangte Thrakerreich und bald auf den Statthalter der neuen Provinz Moesien überging, so wurde der von Makedonien seines Commandos von vornherein enthoben. Es ist auch auf makedoni schem Boden in der Kaiserzeit kaum gefochten worden; nur die barbarischen Dardaner [274] am oberen Axios (Vardar) brandschatzten zuweilen noch die friedliche Nachbarprovinz. Auch von örtlichen Auflehnungen wird aus dieser Provinz nichts berichtet.

Von den südlicheren griechischen Landschaften entfernt sich diese nördlichste sowohl in dem nationalen Fundament wie in der Stufe der Civilisation. Wenn die eigentlichen Makedonier an dem Unterlauf des Haliakmon (Vistritza) und des Axios (Vardar) bis zum Strymon ein ursprünglich griechischer Stamm sind, dessen Verschiedenheit von den südlicheren Hellenen für die gegenwärtige Epoche keine Bedeutung mehr hat, und wenn die hellenische Colonisation beide Küsten in ihren Kreis hineingezogen hat, im Westen mit Apollonia und Dyrrachion, im Osten namentlich mit den Ortschaften der Halbinsel Chalkidike, so ist dagegen das Binnenland der Provinz von einem Gewimmel ungriechischer Völker erfüllt, das von den heutigen Zuständen auf dem gleichen Gebiet mehr in seinen Elementen als in seinem Ergebniß sich unterschieden haben wird. Nachdem die bis in diese Gegend vorgedrungenen Kelten, die Skordisker von den Feldherren der römischen Republik zurückgedrängt worden waren, theilten sich in das innere Makedonien insbesondere illyrische Stämme im Westen und Norden, thrakische im Osten. Von beiden ist schon früher gesprochen worden; hier kommen sie nur insofern in Betracht, als die griechische Ordnung, wenigstens die städtische, bei diesen Stämmen wohl wie in der früheren196 so auch in der Kaiserzeit nur in beschränktem Maße eingeführt worden ist. Ueberall ist ein energischer Zug städtischer Entwickelung nie durch das makedonische Binnenland gegangen, die entlegeneren Landschaften sind wenigstens der Sache nach kaum über die Dorfwirthschaft hinausgekommen. – Die griechische Politie selbst ist in diesem Königsland nicht so wie in dem eigentlichen Hellas aus sich selber erwachsen, sondern durch die Fürsten eingeführt worden, die mehr Hellenen waren als ihre Unterthanen. Welche Gestalt sie gehabt hat, ist wenig bekannt; doch läßt die in Thessalonike, [275] Edessa, Lete gleichmäßig wiederkehrende anderswo nicht begegnende Stadtvorstandschaft der Politarchen auf eine merkliche und ja auch an sich wahrscheinliche Verschiedenheit der makedonischen Stadtverfassung von der sonst in Hellas üblichen schließen. Die griechischen Städte, welche die Römer vorfanden, haben ihre Organisation und ihre Rechte behalten, die bedeutendste derselben Thessalonike auch die Freiheit und die Autonomie. Es bestand ein Bund und ein Landtag (κοινόν) der makedonischen Städte, ähnlich wie in Achaia und Thessalien. Erwähnung verdient als ein Zeugniß für die nachwirkende Erinnerung der alten großen Zeit, daß noch in der Mitte des dritten Jahrhunderts nach Christus der Landtag von Makedonien und einzelne makedonische Städte Münzen geprägt haben, auf denen der Kopf und der Name des regierenden Kaisers durch den Alexanders des Großen ersetzt sind. Die ziemlich zahlreichen Colonien römischer Bürger, welche Augustus in Makedonien eingerichtet hat, Byllis unweit Apollonia, Dyrrachium am adriatischen Meer, an der andern Küste Dium, Pella, Cassandrea, in dem eigentlich thrakischen Gebiet Philippi, sind sämmtlich ältere griechische Städte, welche nur eine Anzahl Neubürger und eine andere Rechtsstellung erhielten, und zunächst ins Leben gerufen durch das Bedürfniß die ausgedienten italischen Soldaten, für die in Italien selbst kein Platz mehr war, in einer civilisirten und nicht stark bevölkerten Provinz unterzubringen. Auch die Gewährung des italischen Rechts erfolgte gewiß nur, um den Veteranen die Ansiedlung im Ausland zu vergolden. Daß ein Hineinziehen Makedoniens in die italische Culturentwickelung niemals beabsichtigt ward, dafür zeugt, von allem andern abgesehen, daß Thessalonike griechisch und die Hauptstadt des Landes blieb. Daneben gedieh Philippi, eigentlich eine der nahen Goldbergwerke wegen angelegte Grubenstadt, von den Kaisern begünstigt als Stätte der die Monarchie definitiv begründenden Schlacht und wegen der zahlreichen an derselben betheiligten und nachher dort angesiedelten Veteranen. Römische nicht coloniale Gemeindeverfassung hat bereits in der ersten Kaiserzeit Stobi erhalten, die schon erwähnte nördlichste Grenzstadt Makedoniens gegen Moesien am Einfluß des Erigon in den Axios, commerciell wie militärisch eine wichtige Position und vermuthlich schon in makedonischer Zeit zu griechischer Politie gelangt.

In wirthschaftlicher Hinsicht ist für Makedonien auch unter den Kaisern von Staatswegen wenig geschehen; wenigstens tritt eine besondere [276] Fürsorge derselben für diese nicht unter ihrer eigenen Verwaltung stehende Provinz nirgends hervor. Um die schon unter der Republik angelegte Militärstraße quer durch das Land von Dyrrachium nach Thessalonike, eine der wichtigsten Verkehrsadern des ganzen Reiches, haben sich, so viel wir wissen, erst die Kaiser des dritten Jahrhunderts, zuerst Severus Antoninus wieder bemüht; die ihr anliegenden Städte Lychnidos am Ochrida-See und Herakleia Lynkestis (Bitolia) haben nie viel bedeutet. Dennoch war Makedonien wirthschaftlich besser bestellt als Griechenland. Es übertrifft dasselbe weitaus an Fruchtbarkeit; wie noch heute die Provinz von Thessalonike relativ gut bebaut und wohlbevölkert ist, so wird auch in der Reichsbeschreibung aus Constantius Zeit, allerdings als Constantinopel schon bestand, Makedonien zu den besonders wohlhabenden Bezirken gerechnet. Wenn für Achaia und Thessalien unsere die römische Aushebung betreffenden Documente schlechthin versagen, so ist dagegen Makedonien dabei, namentlich auch für die Kaisergarde, in bedeutendem Umfang, stärker als die meisten griechischen Landschaften in Anspruch genommen worden, wobei freilich die Gewöhnung der Makedonier an den regelmäßigen Kriegsdienst und ihre vorzügliche Qualification für denselben, wohl auch die relativ geringe Entwickelung des städtischen Wesens in dieser Provinz in Anschlag zu bringen sind. Thessalonike, die Metropole der Provinz und deren volkreichste und gewerbreichste Stadt dieser Zeit, gleichfalls in der Litteratur mehrfach vertreten, hat auch in der politischen Geschichte durch den tapferen Widerstand, den seine Bürger in den schrecklichen Zeiten der Gotheneinfälle den Barbaren entgegensetzten (S. 226), sich einen Ehrenplatz gesichert.


Wenn Makedonien ein halbgriechisches, so war Thrakien ein nicht griechisches Land. Von dem großen, aber für uns verschollenen thrakischen Stamm ist früher (S. 189) gesprochen worden. In seinen Bereich ist der Hellenismus lediglich von außen gelangt; und es wird nicht überflüssig sein zunächst rückblickend darzulegen, wie oft der Hellenismus an die Pforten der südlichsten Landschaft, welche dieser Stamm inne hatte und die wir noch nach ihm nennen, bis dahin gepocht und wie wenig er bis dahin im Binnenland erreicht hatte, um deutlich zu machen, was Rom hier nachzuholen blieb und was es nachgeholt hat. Zuerst Philippos, der Vater Alexanders, unterwarf [277] Thrakien und gründete nicht bloß Kalybe in der Nähe von Byzantion, sondern im Herzen des Landes die Stadt, die seitdem seinen Namen trägt. Alexander, auch hier der Vorläufer der römischen Politik, gelangte an und über die Donau und machte diesen Strom zur Nordgrenze seines Reiches; die Thrakerin seinem Heere haben bei der Unterwerfung Asiens nicht die letzte Rolle gespielt. Nach seinem Tode schien der Hellespont einer der großen Mittelpuncte der neuen Staatenbildung, das weite Gebiet von dort bis an die Donau197 die nördliche Hälfte eines griechischen Reiches werden zu sollen, der Residenz des ehemaligen Statthalters von Thrakien Lysimachos, der auf dem thrakischen Chersones neu gegründeten Stadt Lysimacheia eine ähnliche Zukunft zu winken wie den Residenzen der Marschälle von Syrien und Aegypten. Indeß es kam dazu nicht; die Selbständigkeit dieses Reiches überdauerte den Fall seines ersten Herrschers (281 vor Chr., 473 Roms) nicht. In dem Jahrhundert, welches von da bis auf die Begründung der Vormachtstellung Roms im Orient verging, versuchten bald die Seleukiden, bald die Ptolemaeer, bald die Attaliden die europäischen Besitzungen des Lysimachos in ihre Gewalt zu bringen, aber sämmtlich ohne dauernden Erfolg. Das Reich von Tylis im Haemus, welches die Kelten nicht lange nach dem Tode Alexanders ungefähr gleichzeitig mit ihrer bleibenden Niederlassung in Kleinasien im moesisch-thrakischen Gebiet gegründet hatten, vernichtete die Saat griechischer Civilisation in seinem Bereich und erlag selber während des hannibalischen Krieges den Angriffen der Thraker, die diese Eingedrungenen bis auf den letzten Mann ausrotteten. Seitdem gab es in Thrakien eine führende Macht überhaupt nicht; die zwischen den griechischen Küstenstädten und den Fürsten der einzelnen Stämme bestehenden Verhältnisse, die ungefähr denen vor Alexander entsprechen mochten, erläutert die Schilderung, die Polybios von der bedeutendsten dieser Städte giebt: wo die Byzantier gesäet haben, da ernten die thrakischen Barbaren und es hilft gegen diese weder das Schwert noch das Geld; schlagen die Bürger einen der Fürsten, so fallen dafür drei andere in ihr Gebiet und kaufen sie einen ab, so verlangen fünf mehr den gleichen Jahrzins. Dem Bestreben der späteren makedonischen Herrscher in Thrakien wieder festen Fuß [278] zu fassen und namentlich die griechischen Städte der Südküste in ihre Gewalt zu bringen traten die Römer entgegen, theils um Makedoniens Machtentwickelung überhaupt niederzuhalten, theils um nicht die wichtige nach dem Orient führende ›Königsstraße‹, diejenige, auf der Xerxes nach Griechenland, die Scipionen gegen Antiochos marschirten, in ihrer ganzen Ausdehnung in makedonische Hand kommen zu lassen. Schon nach der Schlacht bei Kynoskephalae wurde die Grenzlinie ungefähr so gezogen, wie sie seitdem geblieben ist. Oefter versuchten die beiden letzten makedonischen Herrscher sich dennoch in Thrakien sei es geradezu festzusetzen, sei es dessen einzelne Fürsten durch Verträge an sich zu knüpfen; der letzte Philippos hat sogar Philippopolis abermals gewonnen und Besatzung hineingelegt, die die Odrysen freilich bald wieder vertrieben. Zu dauernder Festsetzung gelangte weder er noch sein Sohn, und die nach der Auflösung Makedoniens den Thrakern von Rom eingeräumte Selbständigkeit zerstörte, was dort etwa von hellenischen Anfängen noch übrig sein mochte. Thrakien selbst wurde zum Theil schon in republikanischer, entschiedener in der Kaiserzeit römisches Lehnsfürstenthum, dann im J. 46 n. Chr. römische Provinz (S. 192); aber die Hellenisirung des Landes war nicht hinausgekommen über den Saum griechischer Pflanzstädte, welcher in frühester Zeit sich auch um diese Küste gelegt hatte, und im Lauf der Zeit eher gesunken als gestiegen. So mächtig und bleibend die makedonische Colonisation den Osten ergriffen, so schwach und vergänglich hat sie Thrakien berührt; Philipp und Alexander selbst scheinen die Ansiedelungen in diesem Lande widerwillig vorgenommen und gering geschätzt zu haben198. Bis weit in die Kaiserzeit hinein ist das Land den Eingeborenen, sind die an der Küste übrig gebliebenen fast alle heruntergekommenen Griechenstädte ohne griechiches Hinterland geblieben.

Dieser von der makedonischen Grenze an bis zum taurischen Chersonesos sich erstreckende Kranz hellenischer Städte ist sehr ungleich geflochten. Im Süden ist er dicht geschlossen von Abdera [279] an bis nach Byzantion an den Dardanellen; doch hat keine dieser Städte in späterer Zeit eine hervorragende Bedeutung gehabt mit Ausnahme von Byzantion, das durch die Fruchtbarkeit seines Gebietes, die einträgliche Thunfischerei, die ungemein günstige Handelslage, den Gewerbefleiß und die durch die exponirte Lage nur gesteigerte und gestählte Tüchtigkeit seiner Bürger auch den schwersten Zeiten der hellenischen Anarchie zu trotzen gewußt hatte. Bei weitem dürftiger hatte die Ansiedelung sich an der Westküste des schwarzen Meeres entwickelt; an der später zur römischen Provinz Thrakien gehörigen war nur Mesembria von einiger Bedeutung, an der später moesischen Odessos (Varna) und Tomis (Küstendsche). Jenseit der Donaumündung und der römischen Reichsgrenze an dem Nordgestade des Pontus lagen mitten im Barbarenland Tyra199 und Olbia; weiterhin machten die alten und großen griechischen Kaufstädte in der heutigen Krim Herakleia oder Chersonesos und Pantikapaeon einen stattlichen Schlußstein. Alle diese Ansiedelungen genossen des römischen Schutzes, seit die Römer überhaupt die Vormacht auf dem griechisch-asiatischen Continent geworden waren, und der starke Arm, der das eigentliche hellenische Land oft schwer traf, verhinderte hier wenigstens Katastrophen wie die Zerstörung von Lysimacheia. Die Beschützung dieser Griechen gehörte in republikanischer Zeit zu den Obliegenheiten theils des Statthalters von Makedonien, theils des von Bithynien, seit auch dies römisch war; Byzantion ist später bei Bithynien geblieben200. [280] Im Uebrigen ging in der Kaiserzeit nach Einrichtung der Statthalterschaft von Moesien und später derjenigen von Thrakien die Schutzleistung auf diese über.

Schutz und Gunst gewährte diesen Griechen Rom von jeher; aber um die Ausdehnung des Hellenismus hat weder die Republik noch die frühere Kaiserzeit sich bemüht201. Nachdem Thrakien römisch geworden war, ist es in Landkreise eingetheilt worden202; und bis fast an das Ende des ersten Jahrhunderts ist dort keine Stadtanlage zu verzeichnen mit Ausnahme zweier Pflanzstädte des Claudius und des Vespasianus, Apri im Binnenland nicht weit von Perinthos und Deultus an der nördlichsten Küste203. Domitian hat damit begonnen griechische Stadtverfassung im Binnenland einzuführen, zuerst für die Landeshauptstadt Philippopolis. Unter Traianus erhielten eine Reihe anderer thrakischer Ortschaften das gleiche Stadtrecht: Topeiros unweit Abdera, Nikopolis am Nestos, Plotinopolis am Hebros, Pautalia [281] bei Köstendil, Serdica jetzt Sofia, Augusta Traiana bei Alt-Zagora, ein zweites Nikopolis am nördlichen Abhang des Haemus204, außerdem an der Küste Traianopolis an der Hebrosmündung; ferner unter Hadrian Adrianopolis, das heutige Adrianopel. Alle diese Städte waren nicht Colonien von Ausländern, sondern nach dem von Augustus in dem epirotischen Nikopolis aufgestellten Muster zusammengefaßte griechisch organisirte Politien; es war eine Civilisirung und Hellenisirung der Provinz von oben herab. Ein thrakischer Landtag bestand seitdem in Philippopolis ebenso wie in den eigentlich griechischen Landschaften. Dieser letzte Trieb des Hellenismus ist nicht der schwächste. Das Land ist reich und anmuthig – eine Münze der Stadt Pautalia preist den vierfachen Segen der Aehren, der Trauben, des Silbers und des Goldes; und Philippopolis sowie das schöne Thal der Tundja sind die Heimath der Rosenzucht und des Rosenöls – und die Kraft des thrakischen Schlages war nicht gebrochen. Es entwickelte sich hier eine dichte und wohlhabende Bevölkerung; der starken Aushebung in Thrakien wurde schon gedacht und in der Thätigkeit der städtischen Münzstätten stehen für diese Epoche wenige Gebiete Thrakien gleich. Als Philippopolis im J. 251 den Gothen erlag (S. 219), soll es hunderttausend Einwohner gezählt haben. Auch die energische Parteinahme der Byzantier für den Kaiser des griechischen Ostens Pescennius Niger und der mehrjährige Widerstand, den die Stadt noch nach dessen Untergang dem Sieger entgegenstellte, zeigen die Mittel und den Muth dieser thrakischen Städter. Wenn die Byzantier auch hier unterlagen und sogar eine Zeitlang ihr Stadtrecht einbüßten, so sollte bald die durch den Aufschwung des thrakischen Landes sich vorbereitende Zeit eintreten, wo Byzantion das neue hellenische Rom und die Hauptresidenz des umgewandelten Reiches ward.

[282] In der benachbarten Provinz Untermoesien hat sich, freilich in Maße, eine ähnliche Entwickelung vollzogen. Die griechischen Küstenstädte, deren Metropole wenigstens in römischer Zeit Tomis war, wurden, wahrscheinlich bei Constituirung der römischen Provinz Moesien, zusammengefaßt als ›Fünfstädtebund des linken Ufers des schwarzen Meeres‹ oder, wie er auch sich nennt, ›der Griechen‹, das heißt der Griechen dieser Provinz. Später ist als sechste Stadt die unweit der Küste an der thrakischen Grenze von Traian angelegte und gleich den thrakischen griechisch geordnete Stadt Markianopolis diesem Bund angeschlossen worden205. Daß die Lagerstädte am Donauufer und überhaupt die im Binnenland von Rom ins Leben gerufenen Ortschaften nach italischem Muster eingerichtet wurden, ist früher bemerkt worden; Untermoesien ist die einzige durch die Sprachgrenze durchschnittene römische Provinz, indem der tomitanische Städtebund dem griechischen, die Donaustädte wie Durostorum und Oescus dem lateinischen Sprachgebiet angehören. Im Uebrigen gilt von diesem moesischen Städtebund wesentlich das Gleiche, was über Thrakien bemerkt ward. Wir haben eine Schilderung von Tomis aus den letzten Jahren des Augustus, freilich von einem dahin zur [283] Strafe Verbannten, aber sicher im Wesentlichen getreu. Die Bevölkerung besteht zum größeren Theil aus Geten und Sarmaten; sie tragen, wie die Daker auf der Traianssäule, Pelze und Hosen, langes flatterndes Haar und den Bart ungeschoren, erscheinen auf der Straße zu Pferde und mit dem Bogen bewaffnet, den Köcher auf der Schulter, das Messer im Gürtel. Die wenigen Griechen, die unter ihnen sich finden, haben die barbarische Sitte angenommen mit Einschluß der Hosen und wissen ebenso gut oder besser getisch als griechisch sich auszudrücken; der ist verloren, der sich nicht auf getisch verständlich machen kann und kein Mensch versteht ein Wort lateinisch. Vor den Thoren hausen räuberische Schaaren der verschiedensten Völker und ihre Pfeile fliegen nicht selten über die schützende Stadtmauer; wer seinen Acker zu bestellen wagt, der thut es mit Lebensgefahr, und pflügt bewaffnet – war doch um die Zeit von Caesars Dictatur bei dem Zuge des Burebista die Stadt den Barbaren in die Hände gefallen und wenige Jahre, bevor jener Verbannte nach Tomis kam, während der dalmatisch-pannonischen Insurrection über diese Gegend abermals die Kriegsfurie hingebraust. Zu diesen Erzählungen passen die Münzen und die Inschriften derselben Stadt insofern wohl, als die Metropole des linkspontischen Städtebundes in der vorrömischen Zeit kein Silber geschlagen hat, was manche andere dieser Städte thaten, und daß überhaupt Münzen wie Inschriften aus der Zeit vor Traian nur vereinzelt begegnen. Aber im 2. und 3. Jahrhundert ist sie umgewandelt und kann ziemlich mit demselben Recht eine Gründung Traians heißen wie das ebenfalls rasch zu bedeutender Entwickelung gelangte Markianopolis. Die früher (S. 207) erwähnte Sperrung in der Dobrudscha diente zugleich als Schutzmauer für die Stadt Tomis. Hinter dieser blühten daselbst Handel und Schiffahrt auf. Es gab in der Stadt eine Genossenschaft alexandrinischer Kaufleute mit ihrer eigenen Serapiskapelle206; in municipaler Freigebigkeit und municipaler Ambition steht die[284] Stadt hinter keiner griechischen Mittelstadt zurück; zweisprachig ist sie auch jetzt noch, aber in der Weise, daß neben der auf den Münzen immer festgehaltenen griechischen Sprache hier an der Grenze der beiden Reichssprachengebiete auch die lateinische vielfach selbst auf öffentlichen Denkmälern angewendet wird.

Jenseit der Reichsgrenze zwischen der Donaumündung und der Krim hatte der griechische Kaufmann die Küste wenig besiedelt; es gab hier nur zwei namhafte griechische Städte, beide von Miletos aus in ferner Zeit gegründet, Tyra an der Mündung des gleichnamigen Flusses, des heutigen Dnjestr, und Olbia an dem Busen, in welchen der Borysthenes (Dnjepr) und der Hypanis (Bug) fallen. Die verlorene Stellung dieser Hellenen unter den sie umdrängenden Barbaren in der Diadochenzeit sowohl wie während der Vorherrschaft der römischen Republik ist früher (2, 273) geschildert worden. Die Kaiser brachten Hülfe. Im J. 56, also in dem musterhaften Anfang der neronischen Regierung ist Tyra zur Provinz Moesien gezogen worden. Von dem entfernteren Olbia besitzen wir eine Schilderung aus traianischer Zeit207: die Stadt blutete noch aus ihren alten Wunden; die elenden Mauern umschlossen gleich elende Häuser und das damals bewohnte Quartier füllte einen kleinen Theil des alten ansehnlichen Stadtringes, von dem einzelne übrig gebliebene Thürme weit hinaus auf dem wüsten Felde standen; in den Tempeln gab es kein Götterbild, das nicht die Spuren der Barbarenfäuste trug; die Bewohner hatten ihr Hellenenthum [285] nicht vergessen, aber sie trugen und schlugen sich nach Art der Skythen, mit denen sie täglich im Gefecht lagen. Eben so oft wie mit griechischen nennen sie sich mit skythischen Namen, das heißt mit denen der den Iraniern verwandten sarmatischen Stämme208; ja im Königshause selbst ward Sauromates ein gewöhnlicher Name. Ihr Fortbestehen selbst hatten diese Städte wohl weniger der eigenen Kraft zu danken als dem guten Willen oder vielmehr dem eigenen Interesse der Eingeborenen. Die an dieser Küste sitzenden Völkerschaften waren weder im Stande den auswärtigen Handel aus eigenen Emporien zu führen noch mochten sie ihn entbehren; in den hellenischen Küstenstädten kauften sie Salz, Kleidungstücke, Wein und die civilisirteren Fürsten schützten einigermaßen die Fremden gegen die Angriffe der eigentlichen Wilden. Die früheren Regenten Roms müssen Bedenken getragen haben den schwierigen Schutz dieser entlegenen Niederlassung zu übernehmen; dennoch sandte Pius, als die Skythen sie wieder einmal belagerten, ihnen römische Hülfstruppen und zwang die Barbaren Frieden zu bieten und Geißeln zu stellen. Durch Severus, von dem an Olbia Münzen mit dem Bildniß der römischen Herrscher schlug, muß die Stadt dem Reiche geradezu einverleibt worden sein. Selbstverständlich erstreckte sich diese Annectirung nur auf die Stadtgebiete selbst und ist nie daran gedacht worden die barbarischen Umwohner Tyras und Olbias unter das römische Scepter zu bringen. Es ist schon bemerkt worden (S. 217), daß diese Städte die ersten waren, welche, vermuthlich unter Alexander († 235), dem beginnenden Gothensturm erlagen.

Wenn auf dem Continent im Norden des Pontus die Griechen sich nur spärlich angesiedelt hatten, so war die große aus dieser Küste vorspringende Halbinsel, die taurische Chersonesos, die heutige Krim, seit langem zum großen Theil in ihren Händen. Getrennt durch die Gebirge, welche die Taurier inne hatten, waren die beiden Mittelpunkte der griechischen Niederlassung auf ihr am westlichen Ende die dorische freie Stadt Herakleia oder Chersonesos (Sevastopol), am östlichen das [286] Fürstenthum von Pantikapaeon oder Bosporus (Kertsch). König Mithradates hatte auf der Höhe seiner Macht beide vereinigt und hier sich ein zweites Nordreich gegründet (2, 273), das dann nach dem Zusammenbruch seiner Herrschaft als einziger Ueberrest derselben seinem Sohn und Mörder Pharnakes verblieb. Als dieser während des Krieges zwischen Caesar und Pompeius versuchte die väterliche Herrschaft in Kleinasien wieder zu gewinnen, hatte Caesar ihn besiegt (3, 429) und ihn auch des bosporanischen Reiches verlustig erklärt. In diesem hatte in zwischen der von Pharnakes daselbst zurückgelassene Statthalter Asandros dem König den Gehorsam aufgekündigt, in der Hoffnung, durch diesen Caesar erwiesenen Dienst selbst das Königthum zu erlangen. Als Pharnakes nach der Niederlage in sein bosporanisches Reich zurückkam, bemächtigte er zwar zunächst sich wieder seiner Hauptstadt, unterlag aber schließlich und fiel tapfer fechtend in der letzten Schlacht, als Soldat wenigstens seinem Vater nicht ungleich. Um die Nachfolge stritten Asandros, der thatsächlich Herr des Landes war, und Mithradates von Pergamon, ein tüchtiger Offizier Caesars, den dieser mit dem bosporanischen Fürstenthum belehnt hatte; beide suchten zugleich Anlehnung an die bisher im Bosporus herrschende Dynastie und den großen Mithradates, indem Asandros sich mit der Tochter des Pharnakes Dynamis vermählte, Mithradates, einem pergamenischen Bürgerhaus entsprossen, ein Bastardsohn des großen Mithradates Eupator zu sein behauptete, sei es nun, daß dieses Gerede die Auswahl bestimmte, sei es, daß es zur Rechtfertigung der Auswahl in Umlauf gesetzt ward. Da Caesar selbst zunächst durch wichtigere Aufgaben in Anspruch genommen war, so entschieden zwischen dem legitimen und dem illegitimen Caesarianer die Waffen, und zwar wieder zu Gunsten des letzteren; Mithradates fiel im Gefecht und Asandros blieb Herr im Bosporus. Er vermied es anfänglich, ohne Zweifel, weil ihm die Bestätigung des Lehnsherrn fehlte, sich den Königsnamen beizulegen und begnügte sich mit dem auch von den älteren Fürsten von Pantikapaeon geführten Archontentitel; aber bald, wahrscheinlich noch von Caesar selbst, erwirkte er die Bestätigung seiner Herrschaft und den königlichen Titel209. [287] Bei seinem Tode (737/8 [17/16] Roms) hinterließ er sein Reich der Gemahlin Dynamis. So stark war immer noch die Macht der Erbfolge und des mithradatischen Namens, daß sowohl ein gewisser Scribonianus, der zunächst Asandros Stelle einzunehmen versuchte, wie nach ihm der König Polemon von Pontus, dem Augustus das bosporanische Reich zusprach, mit der Uebernahme der Herrschaft ein Ehebündniß mit der Dynamis verbanden; überdies behauptete jener selber ein Enkel des Mithradates zu sein, während König Polemon bald nach dem Tode der Dynamis eine Enkelin des Antonius und somit eine Verwandte des Kaiserhauses heirathete. Nach seinem frühen Tode – er fiel im Kampfe gegen die Aspurgianer an der asiatischen Küste – folgten seine unmündigen Kinder ihm nicht und auch seinem gleichnamigen Enkel, den Kaiser Gaius trotz seines Knabenalters im J. 38 in die beiden Fürstenthümer seines Vaters wieder einsetzte, blieb das bosporanische nicht lange. An seiner Stelle berief Kaiser Claudius einen wirklichen oder angeblichen Nachkommen des Mithradates Eupator, und diesem Hause ist, wie es scheint, das Fürstenthum von da an verblieben210.

[288] Während im römischen Staat sonst das Clientelfürstenthum nach dem Ausgang der ersten Dynastie schwindet und seit Traianus das Princip des unmittelbaren Regiments im ganzen Umfang des römischen Reiches durchgeführt ist, bestand das bosporanische Königthum unter römischer Oberherrschaft bis in das vierte Jahrhundert hinein. Erst nachdem der Schwerpunkt des Reiches nach Constantinopel verlegt war, ging dieser Staat in das Hauptreich auf211, um dann bald von diesem aufgegeben und wenigstens zum größeren Theil die Beute der Hunnen zu werden212. Indeß ist der Bosporus der Sache nach mehr eine Stadt als ein Königreich gewesen und geblieben und hat mehr Aehnlichkeit mit den Stadtbezirken von Tyra und Olbia als mit den Königreichen Kappadokien und Numidien. Auch hier haben die Römer nur die hellenische Stadt Pantikapaeon geschützt und Grenzerweiterung und Unterwerfung des Binnenlandes so wenig erstrebt wie in Tyra und Olbia. Zu dem Gebiet des Fürsten von Pantikapaeon gehörten zwar die griechischen Ansiedlungen von Theudosia auf der Halbinsel selbst und Phanagoria (Taman) auf der gegenüberliegenden asiatischen Küste, aber Chersonesos nicht213 oder nur [289] etwa wie Athen zum Sprengel des Statthalters von Achaia. Die Stadt hatte von den Römern die Autonomie erhalten und sah in dem Fürsten den nächsten Beschützer, nicht den Landesherrn; sie hat auch in der Kaiserzeit als freie Stadt niemals weder mit Königs- noch mit Kaiserstempeln geprägt. Auf dem Continent stand nicht einmal die Stadt, welche die Griechen Tanais nennen, ein lebhaftes Emporium an der Mündung des Don, aber schwerlich eine griechische Gründung, dauernd unter der Botmäßigkeit der römischen Lehnsfürsten214. Von den mehr oder minder barbarischen Stämmen auf der Halbinsel selbst und an der europäischen und asiatischen Küste südlich vom Tanais befanden sich wohl nur die nächsten in festem Abhängigkeitsverhältniß215.

[290] Das Gebiet von Pantikapaeon war zu ausgedehnt und besondere für den kaufmännischen Verkehr zu wichtig, um wie Olbia und Tyra der Verwaltung wechselnder Gemeindebeamten und eines weit entfernten Statthalters überlassen zu werden; deßhalb wurde es erblichen Fürsten anvertraut, was weiter sich dadurch empfahl, daß es nicht gerathen scheinen mochte, die mit dieser Landschaft verknüpften Verhältnisse zu den Umwohnern unmittelbar auf das Reich zu übertragen. Als Griechenfürsten haben die des bosporanischen Hauses, trotz ihres achaemenidischen Stammbaumes und ihrer achaemenidischen Jahreszählung, sich durchaus empfunden und ihren Ursprung nach gut hellenischer Art auf Herakles und die Eumolpiden zurückgeführt. Die Abhängigkeit dieser Griechen von Rom, der königlichen in Pantikapaeon wie der republikanischen in Chersonesos, war durch die Natur der Dinge gegeben und nie haben sie daran gedacht gegen den schützenden Arm des Reiches sich aufzulehnen; wenn einmal unter Kaiser Claudius die römischen Truppen gegen einen unbotmäßigen Fürsten des Bosporus marschiren mußten216, so hat dagegen diese Landschaft selbst in der entsetzlichen Verwirrung in [291] der Mitte des 3. Jahrhunderts, welche vorzugsweise sie traf, von dem Reich, auch von dem zerfallenden niemals gelassen217. Die wohlhabenden Kaufstädte, inmitten eines barbarischen Völkergewoges militärischen Schutzes dauernd bedürftig, hielten an Rom wie die Vorposten an dem Hauptheer. Die Besatzung ist wohl hauptsächlich in dem Lande selbst aufgestellt worden, und sie zu schaffen und zu führen war ohne Zweifel die Hauptaufgabe des Königs des Bosporus. Die Münzen, welche wegen der Investitur eines solchen geschlagen wurden, zeigen wohl den curulischen Sessel und die sonstigen bei solcher Belehnung üblichen Ehrengeschenke, aber daneben auch Schild, Helm, Degen, Streitaxt und das Schlachtroß; es war kein Friedensamt, das dieser Fürst überkam. Auch blieb der erste derselben, den Augustus bestellte, im Kampf mit den Barbaren, und von seinen Nachfolgern stritt zum Beispiel König Sauromates des Rhoemetalkes Sohn in den ersten Jahren des Severus mit den Sirakern und den Skythen – vielleicht nicht ganz ohne Grund hat er seine Münzen mit den Thaten des Herakles bezeichnet. Auch zur See hatte er thätig zu sein, vor allem das auf dem schwarzen Meer nie aufhörende Piratenwesen (S. 220) niederzuhalten: jenem Sauromates wird gleichfalls nachgerühmt, daß er die Taurier zur Ordnung gebracht und die Piraterie gebändigt habe. Indeß lagen auf der Halbinsel auch römische Truppen, vielleicht eine Abtheilung der pontischen Flotte, sicher ein Detachement der moesischen Armee; bei geringer Zahl zeigte doch ihre Anwesenheit den Barbaren, daß der gefürchtete Legionar auch hinter diesen Griechen stand. Noch in anderer Weise schützte sie das Reich; wenigstens in späterer Zeit sind den Fürsten des Bosporus regelmäßig Geldsummen aus der Reichskasse gezahlt worden, deren sie auch insofern bedurften, als das Abkaufen der feindlichen Einfälle durch stehende Jahrgelder hier, in dem nicht unmittelbaren [292] Reichslande, wahrscheinlich noch früher stehend geworden ist als anderswo218.

Daß die Centralisirung des Regiments auch diesem Fürsten gegenüber zur Anwendung kam und er nicht viel anders zu dem römischen Caesar stand wie der Bürgermeister von Athen, tritt vielfach hervor; Erwähnung verdient, daß König Asandros und die Königin Dynamis Goldmünzen mit ihrem Namen und ihrem Bildniß schlugen, dagegen dem König Polemon und seinen nächsten Nachfolgern wohl die Goldprägung blieb, da dieses Gebiet so wie die anwohnenden Barbaren seit langem ausschließlich an Goldcourant gewöhnt waren, aber sie veranlaßt wurden ihre Goldstücke mit dem Namen und dem Bilde des regierenden Kaisers zu versehen. Ebenfalls seit Polemon ist der Fürst dieses Landes zugleich der Oberpriester auf Lebenszeit des Kaisers und des kaiserlichen Hauses. Im Uebrigen behielten die Verwaltung und das Hofwesen die unter Mithradates eingeführten Formen nach dem Muster des persischen Großkönigthums, obwohl der Geheimschreiber (ἀρχιγραμματεύς) und der Oberkammerdiener (ἀρχικοιτωνείτης) des Hofes von Pantikapaeon zu den vornehmen Hofbeamten der Großkönige sich verhielten wie der Römerfeind Mithradates Eupator zu seinem Nachkommen Tiberius Iulius Eupator, der wegen seines Anrechts an die bosporanische Krone in Rom vor Kaiser Pius Recht nahm.

Werthvoll blieb dieses nordische Griechenland für das Reich wegen der Handelsbeziehungen. Wenn auch dieselben in dieser Epoche wohl weniger bedeuteten als in älterer Zeit219, so ist doch der Kaufmannsverkehr sehr rege geblieben. In der augustischen Zeit brachten die Stämme der Steppe Sclaven220 und Felle, die Kaufleute der Civilisation Bekleidungsstücke, Wein und andere Luxusartikel nach Tanais, in noch höherem Maße war Phanagoria die Niederlage für den Export [293] der Einheimischen, Pantikapaeon für den Import der Griechen. Jene Wirren im Bosporus in der claudischen Zeit waren für die Kaufleute von Byzanz ein schwerer Schlag. Daß die Gothen ihre Piratenfahrten im dritten Jahrhundert damit begannen die bosporanischen Rheder zu unfreiwilliger Hülfeleistung zu pressen, wurde schon erwähnt (S. 222). Wohl in Folge dieses den barbarischen Nachbaren selbst unentbehrlichen Verkehrs haben die Bürger von Chersonesos noch nach dem Wegziehen der römischen Besatzungen sich behauptet und konnten späterhin, als in justinianischer Zeit die Macht des Reiches sich auch nach dieser Richtung hin noch einmal geltend machte, als Griechen in das griechische Reich zurücktreten.


Quelle:
Theodor Mommsen: Römische Geschichte. Berlin 1927, Bd. 5, S. 230-295.
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