Zweiter Abschnitt
Die Hauskommunion und die Frage der Feldgemeinschaft bei Homer

[12] Mit größerem Rechte könnte man für die Theorie vom »Urkommunismus« verwerten die Schilderungen patriarchalischen Familienlebens, denen wir im homerischen Epos begegnen. Welcher Leser der Ilias erinnert sich nicht mit Vergnügen der Erzählung von dem patriarchalischen Haushalt am Hofe des greisen Troerfürsten, der fast die ganze Nachkommenschaft desselben in einer gemeinschaftlichen Wirtschaft vereinigt?26


– im Innern (des schönen Palastes)

Waren von glänzendem Stein fünfmal zehn Zimmer erbauet,

Eins ganz dicht an dem andern, und Priamos' Söhne, des Herrschers,

Ruhten darinnen mit ihren vermähleten Frau'n auf dem Lager.

Dann auch waren im Innern des Hofs an der anderen Seite

Zwölf umdachte Gemächer von glänzendem Stein für die Töchter;

Eines dem anderen nah, und es ruheten drinnen des Königs

Priamos Schwiegersöhne vereint mit den würdigen Frauen.27


Es kann wohl kaum einem Zweifel unterliegen, daß dem Dichter bei dieser Schilderung wirkliche Tatsachen alten Familienrechtes und alter Familiensitte vorgeschwebt hatten. Stimmen doch die wichtigsten Züge der Darstellung mit einer Institution überein, die wir bei den verschiedensten Völkern nachweisen können und die bei den Südslaven vielfach bis in die Neuzeit ein wesentliches Element der Agrarverfassung gebildet[12] hat. Der Hof des Priamos ist unverkennbar ein Abbild der sogenannten Hausgemeinschaften, d.h. Vereinigungen von Abkömmlingen desselben Stammvaters, Blutsverwandten zweiten bis dritten Grades, welche in demselben Gehöfte wohnen, Grund und Boden gemeinschaftlich besitzen und von dem Ertrag gemeinsamer Arbeit gemeinsam leben.28

Aber der vereinzelte Lichtstrahl, der mit dieser Erkenntnis auf die gesellschaftlichen Zustände von Althellas fällt, vermag leider das Dunkel nicht zu erhellen. Wir wissen nicht einmal, ob das homerische Bild der Hausgemeinschaft der Niederschlag von Erinnerungen an eine kommunistische Familienordnung der Vorzeit ist oder ob es im Hinblick auf den Volksbrauch der eigenen Zeit der Sänger entstand. Die Hausgemeinschaft muß also hier gar nicht einmal mit Notwendigkeit als ein primitives Institut angesehen werden. Sie kann wohl dadurch entstanden sein, daß gleich bei der ursprünglichen Aufteilung des Landes die Ackerlose nicht unter die einzelnen, sondern unter die in Hausgemeinschaft zusammenlebenden Familien verteilt wurden. Allein daneben bleibt doch immer die Möglichkeit eines sekundären Ursprunges bestehen, d.h. die Hausgemeinschaft kann auch dadurch entstanden sein, daß bei der Aufteilung jedem anteilberechtigten Genossen eine wirtschaftliche Einheit, eine Hufe als Anteil an der gemeinen Feldflur überwiesen wurde, daß diese Einheiten aber von Anfang an als unteilbar galten, und daher bei wachsender Bevölkerung zuletzt mehrere Familien zusammen eine Hufe bewirtschafteten.

So war es z.B. in Sparta infolge der Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit des κλῆρος (des Erbgutes) eine nicht ungewöhnliche Erscheinung, daß mehrere Brüder im gemeinschaftlichen Besitz des Familiengutes zusammenhausten.29 In der Tat finden wir die Hausgemeinschaft vielfach gerade in Ländern mit älterer Kultur,30 weil hier eben infolge der[13] Verdichtung der Bevölkerung der Zwang zum Zusammenwohnen mehrerer Familien auf einer Hufe sich mit ganz besonderer Stärke geltend machen mußte, solange man sich nicht zur Naturalteilung entschließen konnte.31

Aber selbst wenn es sicher wäre, daß schon die älteste hellenische Gemeinde nicht einen Verband von Einzelfamilien, sondern von kommunistischen Hausgemeinschaften darstellte, so würde damit für die Erkenntnis der Gemeindeverfassung, der agrarischen Gemeindeordnung nichts gewonnen sein. Es würde daraus noch lange nicht folgen, daß der für die Hausgemeinschaft charakteristische Familienkommunismus im Besitz und Arbeitsertrag ursprünglich auch das beherrschende Prinzip der Agrargemeinde war, d.h. daß die gesamte Feldmark anfänglich als Gemeingut bewirtschaftet wurde, dessen gemeinsam erarbeiteter Ertrag nach Familiengruppen zur Verteilung kam. Im Gegenteil würde gerade die Existenz der Hausgemeinschaft innerhalb der Dorfgemeinschaft eher dafür sprechen, daß die Gemeinde von Anfang an der Sonderwirtschaft kleinerer wirtschaftlicher Einheiten innerhalb des allgemeinen genossenschaftlichen Verbandes einen gewissen Spielraum ließ; eine Sonderwirtschaft, die ja selbst mit einem Gesamteigentum der Gemeinde vereinbar war, wenn man nur die unter die Hausgemeinschaften verteilte Feldflur periodisch neu verloste.

Nur unter einer Voraussetzung ließen sich für die Annahme, daß die kommunistische Agrargemeinde eine notwendige Durchgangsphase der sozialen Entwicklung der Hellenen gebildet habe, genügende Wahrscheinlichkeitsmomente gewinnen, wenn nämlich die auch von neueren Gelehrten32 vielfach geteilte Ansicht des Aristoteles berechtigt[14] wäre, daß die hellenische Dorfgemeinde κώμη sich überall erst aus dem Hause entwickelt habe, gewissermaßen als Kolonie des Hauses entstanden sei.33

An sich wäre eine solche Entstehung des Dorfes ja keineswegs undenkbar. Der Geschichtschreiber der Slaven z.B. hat uns einen derartigen Prozeß sehr anschaulich geschildert.34 Nach ihm baute der alte Böhme sein Haus inmitten der ihm eigentümlich gehörenden Grundstücke (dĕdiny). »Seine Nachkommen bewirtschafteten das väterliche Erbe oft mehrere Generationen hindurch gemeinschaftlich und ungeteilt. Faßte das Haus ihre vermehrte Zahl nicht länger, so wurden in dessen Nähe andere Häuser angebaut und so entstanden die ältesten Slavendörfer des Landes.« – Hätte die hellenische Dorfgemeinde dieselbe Entstehungsgeschichte gehabt, so würden wir allerdings mit höchster Wahrscheinlichkeit sagen können, daß man, solange das patriarchalische Gemeingefühl sich stark erhielt, auch für das zum Dorf erweiterte Haus an den Lebensnormen der Hausgemeinschaft festgehalten haben wird. Angesichts der großen Beharrlichkeit der agrarischen Zustände in Zeiten reiner Naturalwirtschaft würde man wohl kaum irregehen, wenn man annähme, daß das auf ursprünglichem Familiengut entstandene Geschlechtsdorf noch lange nicht nur Trägerin des Grundeigentums, sondern zugleich eine geschlossene wirtschaftliche Einheit blieb, die gemeinsame Dorfflur gemeinsam bewirtschaftete. Sehen wir doch z.B. bei den Südslaven selbst in neuerer Zeit, wo die Tendenz zur völligen Auflösung des Verbandes der Hausgemeinschaft sehr stark hervortritt, die Teilung noch häufig in der Form sich vollziehen, daß zwar das gemeinsame Zusammenwohnen aufhört und die einzelnen Familien in eigenen Gehöften jede für sich wirtschaften, daß jedoch die Grundstücke auch weiterhin gemeinschaftlich bebaut werden.35

Der Versuch, auf diesem Wege von der Tatsache der Hausgemeinschaft aus zu der vermuteten kommunistischen Struktur der Dorfgemeinschaft zu gelangen, muß nun aber leider als ein aussichtsloser bezeichnet werden. Die Annahme, von der er ausgeht, daß die Hellenen ihr Land in Einzelhöfen und nicht nach dem Dorfsystem besiedelt hätten, steht im Widerspruch mit den Ergebnissen zahlreicher Untersuchungen über die Geschichte der beiden Systeme, die zur Genüge gezeigt haben, daß bei den indogermanischen Völkern die weitaus überwiegende primitive[15] Art der Ansiedlung das Dorfsystem gewesen ist und die Niederlassung nach Einzelhöfen als primitive Siedlungsform in der Regel nur da auftrat, wo die natürlichen Produktionsbedingungen die gesellschaftliche Niederlassung erschwerten oder wo besondere Stammesneigungen derselben entgegenstanden.36 Daher wird man auch vom Standpunkt moderner wirtschaftsgeschichtlicher Erkenntnis an der Anschauung des Thukydides festhalten müssen, daß das Dorf von Anfang an die vorherrschende Form des Wohnens und Wirtschaftens in Hellas gewesen ist (κατὰ κώμας – τῷ παλαιῷ τῆς Ἑλλάδος τρόπῳ I 10). In der Tat ist gerade für die ländlichen Gebirgskantone des Nordwestens, in deren Zuständen sich nach dem Urteil des Thukydides das Bild der hellenischen Vorzeit am getreuesten widerspiegelte, für Lokris, Ätolien, Akarnanien das Dorfsystem als regelmäßige Siedlungsform ausdrücklich bezeugt.37

Setzen wir übrigens einmal den Fall, die Hausgemeinschaft des homerischen Priamos sei ein Überlebsel einer kommunistischen Sippenverfassung der Urzeit; was ist damit für die sozialphilosophische Romantik des modernen Sozialismus gewonnen? Die sentimentale Idylle von der »Freiheit und Gleichheit« der alten Sippen wäre trotz dieses Kommunismus ein Phantom. Denn die Geschlechtsgenossenschaft war ja, wie wir bereits sahen,38 keineswegs ein demokratischer Verband, sondern von patriarchalischen Oberhäuptern mehr oder minder autokratisch beherrscht. Wo bleibt da die »Gleichheit der Rechte« und die »Demokratie in der Verwaltung«? Und was die wirtschaftliche Gleichheit betrifft, so konnte sie wohl zwischen den Genossen der Sippe bestehen, aber die Besitzesunterschiede zwischen den Sippen selbst konnten sehr beträchtlich sein.39 Finden wir doch auch bei den Germanen schon in dem primitiven Stadium, welches Cäsar schildert, den Gegensatz von »Mächtigeren[16] und Geringeren« (potentiores – humiliores), keine allgemeine ursprüngliche Gleichheit, wie sie in den Köpfen der sozialdemokratischen »Historiker« spukt.40

Soviel zur homerischen Hausgemeinschaft! Wie steht es nun aber mit den anderen Tatsachen, die ebenfalls auf eine Zeit streng gemeinwirtschaftlicher Organisation der Gemeinde hinweisen sollen?41

Man hat dafür zunächst die bekannte Stelle der Ilias (XII 421 ff.) geltend gemacht, wo das Ringen der um die Brustwehr des Schiffslagers kämpfenden Hellenen und Troer mit dem hartnäckigen Streit zweier Bauern verglichen wird, die um die Grenze ihrer Äcker hadern:


- wie zwei Männer im Streit sind wegen der Grenzung

Und mit dem Maß in der Hand auf gemeinsamer Scheide des Feldes

Miteinander stets hadern auf wenigem Raum um die Gleichung,

Also schied auch jene die Brustwehr.42


Das volle Verständnis dieser Schilderung soll – wie man gemeint hat – nur dann möglich sein, wenn man der hier vorausgesetzten Agrarverfassung mindestens das zuschreibt, was im System der mittelalterlichen Feldgemeinschaft als das »gemeine« oder »offene« Feld (Common Field, Open Field) bezeichnet wird.43 Nach diesem System waren ursprünglich nur die Wohnstätten, d.h. Haus und Hof mit dem Gartenland dauernd eingefriedigt und der Privatrechtssphäre ausschließlich vorbehalten, nicht aber die in Gemenglage über die Dorfflur zerstreuten Anteile der Hufe am Ackerlande, das im gewissen Sinne immer das blieb, was Homer an unserer Stelle nennt, eine ἐπίξυνος d.h. ἐπικοινος ἄρουρα, »gemeines Feld«. Denn Acker und Wiesen unterlagen nicht nur der gemeinsamen, durch den Flurzwang geregelten Dorfwirtschaft, sondern[17] auch einer gewissen gemeinsamen Nutzung der Dorfgenossen. Die Sondernutzung des einzelnen dauerte nur solange, als die Zeit der Bestellung und Bebauung währte. Nach der Ernte fielen die Einfriedigungen der Felder und trat das Recht aller zum gemeinschaftlichen Viehauftrieb, zur Stoppel- und Brachweide in Kraft. – Also eine Agrargemeinschaft, die allerdings an sich das Privateigentum am Ackerland nicht mehr ausschließt, dasselbe jedoch noch wesentlichen Einschränkungen zugunsten der Gesamtheit unterwirft und daher vielfach als Überrest einer ursprünglich noch strengeren Gemeinschaft aufgefaßt worden ist.

Man hat nun die Bemerkung gemacht, daß der Vergleich zwischen dem von den Kriegern umstrittenen Wall und der strittigen Feldgrenze ein besonders treffender wäre, wenn wir unter dem Ausdruck ἀμφ᾽ οὔροισι Grenzraine verstehen würden, wie sie die einzelnen Teilstücke einer unter dem Flurzwang stehenden Feldmark voneinander zu scheiden pflegen.44 Wir könnten unserseits hinzufügen, daß unter dieser Voraussetzung der Vergleich auch dem Gesichtskreis des Volkes besonders naheliegend erscheinen würde. Denn bei einer solchen Feldgemeinschaft kann es nur zu leicht, wenn der alte Gemeingeist im Schwinden begriffen ist, zu unaufhörlichen Grenzstreitigkeiten und dauernden Störungen des öffentlichen Friedens kommen, da die durch die Gemenglage der Ackerstreifen herbeigeführte Zerstückelung des ländlichen Besitzes sehr viele Grenzraine nötig macht und so dem Bestreben rücksichtsloser und anmaßender Nachbarn, durch Abpflügen von den Rainen ihre Felder zu vergrößern, reichliche Nahrung gewährt.45 Auch der Ausdruck »ἐρίζητον περὶ ἴσης« würde auf diese Weise eine besonders prägnante Bedeutung erhalten. Denn bei der genannten Flurteilung kommt das Prinzip der Gleichberechtigung sehr entschieden zum Ausdruck. Um jeder Hufe auch annähernd gleichwertige Anteile am Kulturboden zu verschaffen und in Beziehung auf Lage der Feldstücke zum Wirtschaftshofe, Beschaffenheit des Bodens und äußere Bedingungen seiner natürlichen Fruchtbarkeit alle Anteilberechtigten gleichzustellen, ist hier die gesamte Feldflur in größere Abteilungen (Gewanne oder Breiten) geteilt, die ihrerseits wieder, um jede Hufe an verschiedenen Gewannen zu beteiligen, durch die genannten Raine in Ackerstreifen von gleicher Größe zerlegt[18] sind. Hier drehen sich also in der Tat die Flurstreitigkeiten von Grenznachbarn um das gleiche Recht am Ackerland der Gemeinschaft. ἐπιξύνῳ ἐν ἀρούρῃ – περὶ ἴσης.

Allein so schön sich bei dieser Auffassung alles zusammenfügen würde, so zwingend ist sie jedoch nicht, daß wir auf ihr irgendwie weiterbauen könnten. Weist doch die Stelle der Ilias selbst auf die Möglichkeit einer ganz anderen Deutung hin! XXI 403 ff., wo es von der mit Ares kämpfenden Athene heißt:


»Da trat jene zurück und den zackigen, dunkelen Feldstein

Hob sie mit nervigter Rechten empor, der dort im Gefild lag.

Einst als Grenze der Fluren gesetzt von den Männern der Vorzeit.«46


Als Flurgrenze (οὖρος ἀρούρης) erscheint hier nicht das Merkmal der alten Feldgemeinschaft, der Rain, sondern schon genau so wie in den späteren Zeiten der griechisch-römischen Welt der Grenzstein (terminus); und es ist doch wohl kaum gestattet, ohne einen zwingenden Grund die frühere Stelle des Gedichts auf eine andere Form der Grenzbezeichnung zu deuten. Selbst wenn sich nachweisen ließe, daß diese Stelle einem älteren Bestandteil der Dichtung angehört als die des 21. Buches, und wenn man damit einen Zeitraum gewonnen hätte, in dem sich etwa der Übergang von der Flurgemeinschaft zum vollen arrondierten Eigentum vollzogen haben könnte, selbst dann würde man Bedenken tragen müssen, ohne sonstige Anhaltspunkte der ersten Stelle eine andere Erklärung zu geben als die, welche durch die zweite nahegelegt wird. Auch erscheint ja die Schilderung des Grenzstreites bei dieser Deutung keineswegs unzutreffend, zumal, wenn man die Worte ὀλίγῳ ἐνὶ χώρῳ ἐρίζητον in Betracht zieht. Man müßte sich dann die Szene so denken, daß der Dichter die Teilung eines gemeinsamen Privatbesitzes im Auge hatte, bei der die von entgegengesetzten Seiten des abzuteilenden Grundstückes ausgehenden Parteien mit den Meßstangen – ὀλίγῳ ἐνὶ χώρῳ – aufeinanderstoßen und sich nun über die Stelle des Grenzsteins nicht einigen können, wobei es sich naturgemäß eben nur um einen kleinen Raum handeln kann.

Wenn wir demnach darauf verzichten, aus der Form der Flurteilung bei Homer Schlüsse auf die alte Agrarverfassung zu ziehen, so werden wir uns nach anderen agrarischen Erscheinungen umsehen müssen, um ein Beweismoment für die Fortdauer der Flurgemeinschaft in den Zeiten des epischen Gesanges zu gewinnen.

[19] Ein solches Zeugnis für die Flurgemeinschaft hat man in der schönen Schilderung finden wollen, welche der Dichter in der Beschreibung des Schildes Achills von dem ländlichen Leben der Zeit entwirft. Da heißt es II. XVIII 541 ff. von dem Bildner des Schildes:


»Weiter schuf er darauf ein Brachfeld, locker und fruchtbar,

Breit, zum Dritten gepflügt; und darauf viel ackernde Männer,

Welche die Joch in dem Kreis stets hierhin trieben und dorthin.

Immer, so oft sie, gewendet, des Fruchtlands Grenzen erreichten,

Nahte ein Mann, den Pokal mit dem lieblichen Wein in den Händen,

Gab ihn den Pflügern, und diese, zurück zu den Furchen gewendet,

Strebten von neuem die Grenze der üppigen Flur zu erreichen.«


Man hat gemeint,47 dies weite Brachfeld (νειὸς εὐρεῖα) und die Masse der Pflüger (πολλοὶ ἀροτῆρες ἐν αὐτῇ) erinnere augenfällig an jene großen Flurabteilungen (Gewanne) einer in Feldgemeinschaft bestellten Dorfmark, auf denen bekanntlich alle Arbeiten des Dorfes zu gleicher Zeit verrichtet werden mußten.

In der Tat, wenn man die homerische Schilderung mit ähnlichen Darstellungen aus den Zeiten der mittelalterlichen Feldgemeinschaft vergleicht, so ergibt sich eine merkwürdige Übereinstimmung. Ich erinnere an ein bekanntes englisches Gedicht, die Vision of Piers the plowman.48 In diesem Gedichte des »Ackersmannes Piers« wird ganz wie bei Homer ein »schönes Feld voll von Leuten« erwähnt, wo der Dichter »allerhand Männer« arbeiten sieht. Einige wandeln hinter dem Pfluge, andere bewegen sich hin und her beim Säen und Setzen usw. Es ist ein Bild der Flurgemeinschaft, welche sämtliche Teilhaber eines Gewannes des Common Field zwang, mit dem Pflügen ihrer Ackerparzellen zu gleicher Zeit zu beginnen.

Allein wenn nun auch die homerische Schilderung auf die Feldgemeinschaft ebensogut passen würde, wie dieses mittelalterliche Gedicht, das dieselbe tatsächlich im Auge hat, folgt daraus, daß der antike Dichter sich die Sache notwendig so vorgestellt haben muß? Kann er nicht ebensogut an die über zahlreiche Arbeitskräfte verfügende Wirtschaft der großen Herrengüter gedacht haben, deren Ackerland nach den Schilderungen des Epos teilweise sehr ausgedehnt und wohl arrondiert erscheint?49[20] Man vergleiche nur die unmittelbar sich anreihende Beschreibung einer Ernteszene!

Zwar fehlen auch hier keineswegs die Züge des Bildes, das der Erntetag auf einem mittelalterlichen Gewanne gewährt. Wie auf dem vom Ackersmann Piers geschilderten Felde arbeitende Landleute, Bäcker, Brauer, Fleischer erscheinen, Köche »heiße Pasteten«, Wirte Wein und Braten ausbieten, ist auf dem homerischen Erntefeld eine Reihe von Schnittern, Garbenbindern, ährenlesenden Knaben tätig, daneben wird unter einer Eiche ein geschlachteter großer Stier für die Arbeitenden zum Mahle bereitet und Weiber sind mit der Herstellung von Mehlspeisen beschäftigt;50 auch der Weinausschank würde vom Dichter gewiß erwähnt worden sein, wenn er dies Motiv nicht soeben bei der Bestellungsszene verwertet hätte. – Würden diejenigen, welche die Feldgemeinschaft bei Homer gefunden zu haben glauben, einen Moment zaudern, in der Ernteszene das anschaulichste Bild gemeinschaftlicher Dorfwirtschaft zu sehen, wenn der Dichter nicht zufällig oder vielmehr aus einem bestimmten poetischen Motiv,51 mitten unter die Arbeitenden den Grundherrn gestellt und damit als Schauplatz dieser Szene eine große Gutswirtschaft bezeichnet hätte?52 Oder sollte der Dichter gerade hier den Herrn noch aus einem andern als einem rein poetischen Grunde genannt haben; etwa, wie man gemeint hat,53 um ausdrücklich dem Herrenland der Ernteszene den anderen ländlichen Schauplatz als Bauernland gegenüberzustellen?

Man legt besonderes Gewicht darauf, daß das Ernteland der ersten Szene als ein τέμενος54 und der Gutsherr als βασιλεύς bezeichnet wird. Es könne sich also hier nur um den König und das regelmäßige Attribut des homerischen Königtums, die Krondomäne, handeln, für welche eben der Name τέμενος schlechtweg gebraucht wird. Nun sei es ferner die Absicht[21] des Dichters, auf dem Schild die verschiedenen Seiten des bürgerlichen Daseins in einer Reihe von Einzelgemälden in der Weise zu veranschaulichen, daß die einzelnen Stände und Klassen des Volkes in gewissen charakteristischen Situationen dargestellt werden: der Fürst auf seinem τέμενος, die zum Gericht versammelten »Volksältesten« (γέροντες) v. 503 ff. und die ebenfalls im Thing vereinigten Gemeinfreien λαοὶ δ᾽ εἰν ἀγορῇ – ἁϑρόοι v. 497 f. Da eben das, was den König vor den Geronten spezifisch auszeichne, der Besitz des τέμενος sei, so habe der Dichter für seine Charakteristik des Königs als passendsten Zug eine Szene aus der königlichen Domäne gewählt, als Gegenstück zugleich zu der in einer anderen Schildabteilung dargestellten Dorfwirtschaft der Gemeinen.

Ich muß gestehen, daß der Dichter, wenn er wirklich die Absicht gehabt hätte, die Stellung des Königtums gegenüber den Edlen und Gemeinen zu charakterisieren, mit der Hervorhebung eines ausschließlich wirtschaftlichen Momentes, der materiellen Ausstattung des Königtums, nach meinem Gefühl einen recht unglücklichen Griff getan hätte; – ganz abgesehen davon, daß das τέμενος zwar ein notwendiges, aber keineswegs ausschließliches Attribut des Königtums war.55 Allein der Dichter hat offenbar die ihm zugeschriebene Absicht gar nicht gehabt. Es sind keineswegs die sozialen Klassen des Volkes, welche den leitenden Gedanken für die Komposition des Schildes und das eigentliche Teilungsprinzip für die Gliederung abgeben, sondern vielmehr eine Reihe von Erscheinungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, die mit der Klassenscheidung an und für sich gar nichts zu tun haben.56 So stellt der zweite Kreis des Schildes in zwei Abteilungen eine Stadt im Frieden und eine andere im Kriege dar; wobei die letztere Abteilung sich wieder in drei Szenen gliedert: 1. die Mauer mit den Verteidigern, 2. Überfall der Herden, 3. Kampf der beiden Heere. Wo fände sich aber nur die geringste Spur davon, daß die so überaus verschiedene Rolle, welche bei Homer gerade im Kampfe die Fürsten und Edlen gegenüber den Gemeinen spielen, von dem Dichter besonders hervorgehoben wäre, wie es doch dem Charakter des ritterlichen Epos vor allem entsprochen hätte? Und ganz das gleiche gilt für die Szenen aus der friedlichen Stadt! Es werden uns hier in verschiedenen Bildern Episoden des Hochzeitsfestes[22] und eine Gerichtsszene auf dem Markte vorgeführt, also Vorkommnisse aus dem Leben des Gesamtvolkes, an denen alle Klassen ohne Unterschied beteiligt sein können, weshalb es auch selbstverständlich ist, daß z.B. bei der Beschreibung der Gerichtsversammlung eben die verschiedenen Beteiligten: die streitenden Parteien, die richtenden Geronten, die Herolde, der Umstand der Freien der Reihe nach aufgeführt werden. Die einzelnen Gruppen selbst werden nur soweit charakterisiert, als es für das Verständnis und die lebendige Veranschaulichung des Vorganges unbedingt nötig ist.

Daß das Grundmotiv des Dichters nicht die Schilderung sozialer Typen ist, zeigt gerade die Darstellung des ländlichen Lebens im dritten Kreis des Schildes recht deutlich. Dieselbe gliedert sich nicht nach den sozialen Verhältnissen der Landwirtschaft, sondern nach den Gesichtspunkten des Wirtschaftsbetriebes, nach der Verschiedenheit der Jahreszeiten und der verschiedenen Art der Bodennutzung (Ackerbestellung, Ernte, Weinlese, Weidetrift). Das Feld der ersten Szene wird nicht als Dorfflur einer fürstlichen Domäne, einem τέμενος Βασιλήιον gegenübergestellt, wie man auf Grund einer offenbar falschen Lesart in den Text hinein erklärt hat, sondern als Brachfeld (νειός) einem τέμενος βαϑυλήϊον, dem Acker, auf dem die Saat hoch aufgesproßt ist.

Dieses Beiwort ist übrigens zugleich ein Beweis dafür, daß hier τέμενος gar nicht in dem ausschließlichen Sinne von Krongut gemeint sein kann, sondern ganz allgemein eine Feldflur überhaupt bezeichnet. Daß aber gerade bei der Beschreibung des Erntefelds auch der Gutsherr genannt wird, der angesichts der verschiedenen Bedeutung des Wortes βασιλεύς nicht notwendig der König zu sein braucht, das erklärt sich aus einem rein poetischen Motiv. Die Erscheinung des glücklichen Gutsherrn, dem die helle Freude am Erntesegen aus dem Antlitz strahlt, gehört dichterisch so notwendig in das Erntebild, daß es kaum begreiflich ist, wie man hier dem Dichter statt eines so überaus naheliegenden Motivs einen nüchternen staatsrechtlichen Gesichtspunkt unterschieben kann. Oder hätte der Dichter den Herrn schon bei den Bestellungsarbeiten des Frühlings auftreten lassen sollen, auf die Gefahr hin, ihn in der unpoetischen Rolle des Aufsehers zu zeigen? Er konnte ja das Walten des sorgsamen Herrn ungleich feinsinniger auch hier veranschaulichen, ohne ihn zu nennen. Und daß er dies in der Tat getan, dafür scheint mir die Person des Schenken zu sprechen, der jedem der Pflüger, wenn er am Ende der Furche angelangt ist, einen Becher Weines reicht[23] und sie dadurch zu lebhaftem Wetteifer anspornt. Die Art und Weise, wie der Dichter diese psychologische Wirkung des Weinausschankes hervorhebt, läßt deutlich erkennen, daß sie der Zweck des letzteren ist, also von jemand ausgehen muß, der ein Interesse an der raschen Ausführung der Feldarbeit hat. Und das kann doch eben nur der Gutsherr sein, der mit dienenden Arbeitskräften wirtschaftet! Der Schenk auf dem Brachfeld handelt daher gewiß ebenso im Herrendienst, wie die dienenden Herolde und Weiber auf dem Erntefeld.57 Es ist unverkennbar als Seitenstück zu diesen gedacht, wie sich ja ähnliche Parallelismen in der Komposition der Schildbeschreibung auch sonst finden.

Man könnte nach alledem höchstens noch an die Möglichkeit denken, daß der Dichter etwa an eine feldgemeinschaftlich organisierte hörige Bauernschaft gedacht hat. Allein auch das könnte für unsere Frage nichts beweisen. Denn in diesem Falle könnte, wie im Mittelalter so oft, der herrschaftliche Verband die Quelle des feldgemeinschaftlichen Verhältnisses sein, was einen zwingenden Schluß auf die primitive Grundeigentumsform der Vorzeit von vornherein ausschließt.

Nun enthält aber zu allem Überfluß die Schilderung des Brachfeldes noch ein Moment, welches in seiner Bedeutung allerdings bisher nicht erkannt ist, das aber meines Erachtens für die ganze Frage entscheidend sein dürfte. Das Brachfeld wird nämlich als locker (μαλακή) und »dreimal gepflügt« (τρίπολος) bezeichnet. Es war also einerseits tief umgebrochen, hatte eine tiefe Krume;58 anderseits war das Umbrechen des Feldes ein mehrmaliges; das hier beschriebene Pflügen könnte möglicherweise sogar als die vierte Furche betrachtet werden.59 Diese energische Bearbeitung des Brachfeldes zeigt uns, daß die homerische Landwirtschaft bereits zu dem System der vollen oder, wie sie gewöhnlich genannt wird, der reinen oder schwarzen Brache übergegangen war, ein System, bei dem von einer Benützung des Brachfeldes als Viehweide wenig mehr die Rede sein konnte. Wo bleibt da das »offene« Feld der alten Feldgemeinschaft und der gemeine Weidegang der Dorfgenossen?

In der Tat erscheint Acker und Weidewirtschaft bei Homer schon scharf getrennt. Die letztere beginnt für ihn da, wo die Ackerung aufhört,[24] ἀγροῦ ἐπ᾽ ἐσχατιῆς.60 Es ist bereits dieselbe fortgeschrittene Form der Wirtschaft, wie wir sie in einer viel späteren Zeit, z.B. in den Idyllen Theokrits wiederfinden, dessen Schilderungen in wesentlichen Punkten mit den homerischen übereinstimmen.61

Aber selbst wenn sich in den Zeiten des epischen Gesanges – was ja sehr wohl möglich, ja wahrscheinlich ist62 – neben dem hier geschilderten jüngeren Wirtschaftssystem in einzelnen Landschaften eine alte Feldgemeinschaft mit Flurzwang und gemeinem Weidegang erhalten hätte und für uns noch nachweisbar wäre, was würde damit für die wesentlich soziale Frage nach dem Charakter der agrarischen Eigentumsordnung viel gewonnen sein? Wir würden damit nur eine Form der Feldgemeinschaft festgestellt haben, die mit dem Sondereigentum am Ackerland sehr wohl vereinbar ist,63 sogar unter der Voraussetzung, daß bei dieser Feldgemeinschaft der »κλῆρος« des einzelnen, wie man gemeint hat, nur einen wechselnden Losanteil an der Dorfmark bedeutete. Zahlreiche Beispiele der neueren Wirtschaftsgeschichte haben gezeigt, daß keinerlei Art von Wechselland Privateigentum hindert, daß trotz völlig freiem Eigentum die Äcker von Jahr zu Jahr oder periodisch eine andere vom Los bestimmte Lage im Gewann bekommen können.64 Die wahre und eigentliche – auf dem Prinzip des Gesamteigentums beruhende – Feldgemeinschaft bedürfte also immer noch eines besonderen Nachweises.

Nun hat man freilich Spuren auch dieses Systems in den homerischen Gedichten finden wollen, Spuren einer Rechtsordnung, die von dem Prinzip der strengsten Feldgemeinschaft beherrscht war und ein privates Grundeigentum noch nicht kannte. Allein alle die Stellen, welche man für diese Annahme geltend macht, haben mit den eben besprochenen das gemein, daß sie eine sehr verschiedene Deutung zulassen und schon deshalb nicht beweisen können, was sie beweisen sollen.

Es genügt daher, hier die wichtigsten dieser angeblichen Zeugnisse[25] zu besprechen und im übrigen auf die eingehende Untersuchung zu verweisen, welche ich der ganzen Frage der Feldgemeinschaft bei Homer bereits an anderer Stelle gewidmet habe.65

In der Ilias XV 495 ermahnt Hektor die Seinen zu todesmutigem Ausharren, indem er sie darauf hinweist, daß sie ja Weib und Kind, Haus und Gut (κλῆρος) ungeschädigt hinterlassen würden, falls die Achäer abzögen. Man hat diese Worte als ein Versprechen aufgefaßt, dahingehend, daß den Hinterbliebenen der gefallenen Krieger der Losanteil an der gemeinen Mark in demselben Umfang verbleiben solle, wie ihn bisher die Väter besessen. Κλῆρος soll hier ein von dem Vorhandensein arbeitsfähiger Familienglieder abhängiger und daher durch den Tod des Familienhauptes unter Umständen verlorengehender Nutzungsanteil am gemeinen Felde sein, wie dies z.B. Ridgeway annimmt.66 Es bedarf kaum der Bemerkung, daß eine solche Interpretation höchstens dann einige Berechtigung hätte, wenn eine wahre Feldgemeinschaft für die Zeiten der Ilias bereits anderweit nachgewiesen wäre.

Damit erledigt sich auch der Hinweis auf die Klage der Andromache67 über das kummervolle Geschick ihres verwaisten Knaben, dem »andere die Felder wegnehmen« würden. Es ist reine Willkür, wenn man in dieser Wegnahme der Felder nicht – was doch das Nächstliegende wäre – einen Akt der Vergewaltigung sieht, sondern »die Anwendung der primitiven Sitte«,68 der gemäß der Grundbesitz des Verstorbenen, der nur Unmündige hinterließ, an die Gemeinschaft zurückgefallen sein soll.

Dieselbe gewaltsame Interpretationskunst hat sich an jener schönen Stelle der Odyssee versucht, wo der ländliche Hof des greisen Laërtes geschildert wird, den er, »fern von der Stadt« (νόσφι πόληος) persönlich bewirtschaftet.69 Dieser Hof soll jenseits der Flurgrenzen der Feldmarkgenossenschaft durch Okkupation im Ödland der Allmende entstanden und daher ein Beweisstück dafür sein, daß damals noch – ähnlich wie im deutschen Mittelalter vor dem Ausbau des Landes – ganz allgemein weite Strecken unbebauten Kulturbodens im Gemeinbesitz waren, an denen jeder Markgenosse durch Rodung und Kultivierung ein[26] individuelles Anrecht erwerben konnte: die einzige Möglichkeit der Entstehung von Privateigentum an Grund und Boden, welche Esmein – neben den gleich zu erwähnenden Schenkungen aus Gemeingut – für die Zeit des Epos gelten lassen will.70 Bei dem Hofe des Laërtes sei der »Rechtstitel des Erwerbes« einzig und allein die persönliche Arbeit, wie er es auch in den Zeiten strengster Feldgemeinschaft für das Haus ist, welches sich der einzelne mit eigener Hand erbaut.

Und woraus soll alles dies folgen? Einzig aus der Äußerung des Dichters, daß der Hof »entfernt« lag und daß der greise Besitzer »ihn selber erworben nach Überstehung vieler Mühsal«! Warum kann aber die Mühsal, deren hier der Dichter mit einer bei ihm ganz stereotypen Wendung gedenkt, nicht etwa auch »des Kriegs mühselige Arbeit« sein, wie der alte unbefangene Voß ganz aus dem Geiste des Liedes heraus übersetzt hat? Und was die entfernte Lage des Hofes betrifft, ist sie nicht durch die ganze Situation hinlänglich motiviert, ja geradezu gefordert?71

Ebensowenig wie das Gehöfte des Laërtes kann die »fern an Grenze der Flur« (ἀγροῦ ἐπ᾽ ἐσχατιῆς) gelegene Baumpflanzung, auf der nach Odyssee XVIII 358 einer der Freier dem als Bettler verkleideten Odysseus mit höhnischen Worten Beschäftigung anbietet, für die Frage der Feldgemeinschaft beweisend sein. Man denkt dabei ebenfalls an eine Neuanlage in der Allmende und sieht darin ein Symptom für das Bestreben, mit Hilfe von abhängigen Arbeitskräften durch Rodung und Kultivierung von Gemeingründen neben den nur zu periodischer Nutznießung überlassenen Anteilen an der bebauten Feldmark Grundstücke zu vollem Eigentum zu erwerben.72

Wir geben ohne weiteres zu, daß auf diesem Wege im frühen hellenischen Mittelalter ebenso, wie im germanischen, zahlreiches Privateigentum aus Gemeingründen entstanden sein wird,73 allein was beweist[27] das Recht der freien Rodung im Ödland für die Eigentumsordnung der kultivierten Feldmark? Dieses Recht ist in Deutschland unter der Herrschaft der von Anfang an auf dem Prinzip des Individualeigentums beruhenden Hufenverfassung bis tief ins Mittelalter hinein geübt worden. Ja es ist von diesem Recht in größerer Allgemeinheit und mit umfassenderem wirtschaftlichen Erfolg eigentlich erst dann Gebrauch gemacht worden, als sich eben unter dem Einfluß des Privateigentums die Zahl der Grundbesitzer vermehrt hatte, welche durch wirtschaftliche Überlegenheit die Menge der Gemeinfreien überragten und den Ausbau des Landes mit größerer Energie, weil mit besseren und zahlreicheren Arbeitsmitteln in Angriff nehmen konnten.74

Daß es auch in der Welt des Epos bereits größeren privaten Grundbesitz gegeben haben muß, vermag selbst die größte Voreingenommenheit kaum zu leugnen! In der Ilias z.B. VI 194 überweisen die Lykier dem Bellerophon auserlesene Grundstücke Ackerlandes und Baumpflanzung -- offenbar zu vollem Eigen. XX 184 fragt Achill den Äneas, ob ihm etwa die Troer ein solches Stück Landes in Aussicht gestellt, wenn er ihn töte. IX 575 versprechen die Ältesten und Priester der Ätoler dem Meleager für seinen Beistand in der fettesten Flur ein stattliches Gut, fünfzig Morgen, zur Hälfte Rebengefilde, zur Hälfte Ackerland.

Freilich sind es gerade diese Stellen, welchen man ein neues Argument für das Vorherrschen der Feldgemeinschaft entnimmt. Es ist Gemeingut, welches hier durch Schenkung in den Besitz einzelner übergeht, und das geschenkte Grundstück wird wenigstens an den beiden erstgenannten Stellen als ἔξοχον ἄλλων bezeichnet, was eben die Aussonderung desselben aus dem der Feldgemeinschaft unterworfenen Land bedeuten soll.75

Aber auch hier zeigt sich bei näherem Zusehen sofort das Illusorische der ganzen Auffassungsweise. Es ist nämlich nicht die Agrargemeinde, sondern stets die ganze Völkerschaft, die staatliche Gemeinschaft, welche diese Eigentumsübertragungen vollzieht. Wie können dieselben also für die Frage der Feldgemeinschaft beweisend sein? Und was das ἔξοχον ἄλλων betrifft, warum soll es etwas anderes bedeuten, als ein τέμενος περικαλλές, wie zu allem Überfluß das geschenkte Grundstück an der letztgenannten Stelle ausdrücklich bezeichnet wird?

Das ist das Material, auf Grund dessen man behauptet, daß es in der[28] Welt des Epos unter der Herrschaft der weitaus überwiegenden Feldgemeinschaft nur zwei Möglichkeiten zum Erwerb von Privateigentum an Grund und Boden gegeben habe: Rodung und Neubruch einerseits und Übertragung auf Grund besonderer Verdienste um die Gesamtheit anderseits.

Nicht besser steht es mit der inneren Wahrscheinlichkeit dieser Ansicht: gegen sie spricht schon der ganze soziale Aufbau der homerischen Welt, die Existenz eines zahlreichen ritterlichen Adels, welche ohne ein hohes Alter des Privateigentums an Grund und Boden und ohne eine lange Rückwirkung desselben auf die soziale Klassenschichtung nicht zu erklären ist. War doch diese Wirkung eine so intensive, daß wenigstens in der Odyssee die Bezeichnung für reich und arm (πολύκληρος – ἄκληρος) dem Grundbesitz entnommen wird! Auch erscheint hier die individualistische Ausgestaltung des Eigentumsrechtes bereits bis zur freien Teilbarkeit des Grund und Bodens,76 ja selbst bis zu einem Erbrecht der Frau an demselben77 fortgeschritten! Alles Tatsachen, die gewiß einen sehr langen Prozeß der Eigentumsentwicklung voraussetzen. –

Nun hat allerdings Mommsen gemeint, der hellenische Ackerbau müsse schon deshalb anfänglich nach dem System der Feldgemeinschaft betrieben worden sein, weil in Hellas, wie in Italien, nicht Grund-, sondern Viehbesitz der Ausgangs- und Mittelpunkt alles Privatvermögens war.78 Und Laveleye hat im Hinblick auf die große Bedeutung, welche das Vieh in der homerischen Volkswirtschaft als Tauschmittel gehabt habe, den Satz aufgestellt, daß noch in den Zeiten des Epos der Grund und Boden wenigstens zum größeren Teile Gesamtbesitz gewesen sein müsse. Denn das Vieh hätte nicht als Tauschmittel dienen können, wenn nicht der größere Teil des Landes Gemeinweide gewesen wäre, auf welcher jeder das Recht hatte, sein Vieh zu treiben.79

Allein diese Schlußfolgerungen, die bis zu einem gewissen Grade berechtigt sind, soweit sie nur die Anfänge des nationalen Wirtschaftslebens im Auge haben,80 leiden an dem Fehler, daß die hier zugrundeliegenden[29] Vorstellungen von dem Übergewicht der Viehzucht in der Volkswirtschaft des homerischen Zeitalters ohne Zweifel stark übertrieben sind. Laveleye übersieht, daß bei Homer einerseits das Vieh vielfach schon nicht mehr als Tauschmittel, sondern häufig nur noch als Wertmesser zur Preisbestimmung fungiert und daß anderseits neben dem Vieh der Gebrauch der Metalle – des Goldes, Erzes, Eisens – als Tauschmittel vollkommen eingebürgert erscheint. Ein Gebrauch, der im kleinasiatischen Kolonialland um so älter und allgemeiner gewesen sein wird, als ja gerade in Vorderasien die Metalle schon seit uralter Zeit für das Bedürfnis des Verkehrs in handliche Formen gebracht waren, und der letzte entscheidende Fortschritt, durch welchen das gewogene Metall zum Geld wurde, die Münzprägung, eine Erfindung des kolonialen Hellas oder seines lydischen Hinterlandes gewesen ist.81 An den ältesten Stätten des epischen Gesanges hat sie, wenn nicht schon im 8., so doch sicherlich im Anfang des 7. Jahrhunderts Eingang gefunden,82 nachdem ohne Zweifel Jahrhunderte vorbereitender Entwicklung vorangegangen waren. Selbst im 9. oder 10. Jahrhundert kann also das blühende Jonien Kleinasiens und der Inseln nicht mehr auf der primitiven Stufe des Verkehrs gestanden haben, wie sie Laveleye voraussetzt.

Man darf übrigens bei geschichtlichen Schlußfolgerungen aus den Lebensformen, in denen sich die Helden des Epos bewegen, niemals außer acht lassen, wie oft der epische Stil altertümliche Züge des Lebens und der Sitte konventionell festgehalten hat, die in der Zeit der Sänger wenig oder keine Realität mehr besaßen. Nur weil man das konventionelle Moment in der epischen Darstellung nicht immer genügend würdigt, hat man sich die wirtschaftlichen Zustände dieser Zeit häufig unentwickelter vorgestellt, als sie in Wirklichkeit waren.83 Bewußt oder unbewußt schiebt sich das Bild eines primitiven, überwiegend auf Viehzucht basierten Wirtschaftslebens dem Erklärer unter und trübt den Blick in einer Weise, daß man in diesem Sinne sogar noch mehr in die Dichtung hineinliest, als sie für die genannte Anschauung ohnehin schon bietet.

Um z.B. zu beweisen, daß im Epos bei der Aufzählung des Reichtums[30] angesehener Leute die Herden fast immer den wichtigsten Teil desselben bilden, wird Ilias XIV 124 angeführt, wo »unter dem Besitz des Tydeus die Schafherden obenanstehen« sollen.84 Die Stelle lautet:

Er wohnte


Reich an Gut in dem Haus, und der weizengesegneten Fluren

Hat er genug und mit Bäumen bepflanzt rings Gärten in Menge,

Viel auch Schafe besaß er usw.


Man sieht: »obenan« steht die kostbare bewegliche Habe im Hause, dann folgt das Kulturland und zuletzt das Vieh, woraus wir nun freilich unserseits keinen Schluß auf die geringere Wertschätzung des letzteren ziehen möchten, da die Reihenfolge bei solchen Aufzählungen ja sehr leicht zugleich durch rein formelle, insbesondere metrische Gründe bestimmt sein kann. Nicht minder unzulässig ist die Berufung auf Odyssee II 75, wo der Dichter »selbst Schafherden und Kleinodien unmittelbar nebeneinander gestellt« haben soll.85 Bekanntlich erklärt dort Telemach vor dem Volke, daß es für ihn vorteilhafter wäre, wenn dieses und nicht die Freier seinen Besitz an liegenden Gütern und Herden (κειμήλιά τε πρόβασίν τε) aufzehren würde, weil er dann wenigstens Hoffnung auf Ersatz haben könnte. »Mein liegendes Gut und was weidet« übersetzt treffend der alte Voß, den keine vorgefaßte Meinung an der getreuen Wiedergabe des Sinnes gehindert hat. Gänzlich unzutreffend ist endlich das Argument, welches man aus Od. XIV 100 f. entnimmt,86 weil hier Eumäos, um eine Anschauung von dem Reichtum des Odysseus zu geben, ausschließlich die Herden aufzählt. Als ob dies vom Standpunkt des Hirten nicht das Nächstliegende wäre! Daß sein Herr anders dachte, zeigt die Klage Telemachs über den Verlust der fruchtbaren Ackerfluren durch die Freier zur Genüge (ἐσϑίεταί μοι οἶκος, ὄλωλε δὲ πίονα ἔργα) IV 318.

Wer wollte überhaupt aus solchen individuell bedingten Äußerungen ohne weiteres den Gesamtcharakter des Wirtschaftslebens einer mehrere Jahrhunderte und sehr verschiedenartige Wirtschaftsgebiete umspannenden Epoche erschließen! Oder war etwa auf dem gebirgigen Felseneiland Ithaka das Verhältnis zwischen Ackerbau und Viehzucht dasselbe, wie auf dem üppigen Fruchtboden der weiten Talgelände Äoliens und Joniens? Wie wenig wird doch die übliche Auffassungsweise einer Dichtung[31] gerecht, welche ein so feines Gefühl für die Verschiedenheit der Naturbedingungen zeigt, durch die der Standort der Wirtschaftszweige bestimmt wird. Das Epos, das überhaupt eine Fülle wirtschaftsgeographischer Charakteristik bietet, schildert eben das Wirtschaftsleben auf Ithaka im wesentlichen so, wie es der vorausgesetzten Landesnatur entsprach. Ich erinnere nur an den höchst anschaulichen Vergleich zwischen der relativ beschränkten, auf karg bemessene Naturgaben angewiesenen Inselwirtschaft und der reichen Landeskultur in der gesegneten Fruchtebene Lakedämon!87 Wenn also die Viehzucht in der Odyssee, soweit Ithaka ihr Schauplatz ist, besonders in den Vordergrund tritt, so handelt es sich hier um eine örtlich bedingte Erscheinung, welche auf die Zustände der hellenischen Welt im allgemeinen kein Licht wirft.

Übrigens läßt gerade das homerische Ithaka deutlich erkennen, wie wenig »primitiv« wir uns den volkswirtschaftlichen Hintergrund der Odyssee zu denken haben. Die – allerdings etwas emphatische – Schilderung des Wein- und Getreideertrages der Insel88 und die Charakteristik von Telemachs Erbe89 zeigt uns die Bevölkerung des Eilands auch um Ackerbau und Rebenkultur eifrig bemüht.90 Schon in den Zeiten des epischen Gesanges haben also in der griechischen Kulturlandschaft die emsig gepflegten Weinterrassen und die sorgfältig bestellten Fluren der Talgründe nicht gefehlt, welche heute im Süden das Auge des Beschauers erfreuen. Ja man kann sagen, auch die Weidewirtschaft, wie sie die Dichtung schildert, enthält unverkennbare Spuren einer fortgeschrittenen Stufe wirtschaftlicher Entwicklung. Wohl zeugt sie noch von einer ausgedehnten Bewaldung der Höhen, die den Schweinen reichliche Eichelmast sicherte, schon sind jedoch auch umfassende Strecken dem Weidegang der Ziege verfallen. Die Insel wird geradezu als ein Land der Ziegenweide bezeichnet,91 was darauf schließen läßt, daß einerseits an den Berglehnen bereits die Entholzung begonnen, anderseits in den Niederungen der gartenartige Anbau entschiedene Fortschritte gemacht hatte. Denn die Ziege, die nicht, wie das Rind, fetter Wiesen, überhaupt weiter Räume bedarf,92 sondern sich mit dem wilden Strauchwerk der heißen[32] Felsabhänge begnügt, ist in den Gebirgslandschaften des Südens recht eigentlich das Haustier des gartenmäßigen Anbaues.93 Erst mit dieser Kulturart findet sie ihre eigentliche Stelle und nützliche Verwendung. Und Ähnliches gilt von dem Maultier, dessen Einführung – eben wegen seiner größeren Genügsamkeit – gleichfalls mit dem Umsichgreifen der Baumzucht enge verknüpft war. Seine Verwendung als Arbeitstier – bei der Feldbestellung sowohl wie bei der Beförderung von Lasten – erscheint schon in der Welt der Ilias allgemein verbreitet und ist auch in der Odyssee (IV 637) bezeugt. –

Die Ansicht, nach welcher noch in der Entstehungszeit des Epos ganz allgemein in Hellas Viehwirtschaft und Allmendenbesitz das Übergewicht besaß, steht nun aber ferner auch im Widerspruch mit der Tatsache, daß die hellenische Staatenwelt in der Gestalt, wie sie die homerischen Gedichte voraussetzen, bei weitem nicht in dem Grade auf kulturlosem Boden entstanden war, wie etwa die altgermanische.94 Daß das hellenische Mutterland schon in sehr alter Zeit stark bevölkert und dementsprechend kultiviert war, bezeugen zur Genüge die zahllosen Überreste dieser Kultur sowie die Auswanderermassen, die das Ägäische Meer und die Gestade Kleinasiens dem hellenischen Volkstum gewonnen haben. Dies koloniale Hellas vollends, die Wiege des epischen Gesanges, ist recht eigentlich auf uraltem Kulturboden erwachsen. Vielfach also fanden die Stämme, auf denen die Staatenbildung des historischen Hellas beruht, das Werk der Landeskultur bereits mehr oder minder fortgeschritten. Anderseits muß dies Werk von ihnen mit großer Energie weitergeführt worden sein. Die Zersplitterung in eine Fülle kleiner Volksgemeinden, denen die Beschränktheit ihrer Gebiete die Notwendigkeit einer möglichsten Nutzbarmachung derselben besonders nahe legte, war dem raschen Ausbau im Lande ungemein günstig. Die kolonisatorische Kraft, welche die Verteilung des nationalen Bodens unter so viele kleine Kulturzentren entfesselte, zeigte sich in der Tat so überaus wirksam, daß es der mächtig anwachsenden Bevölkerung schon sehr bald in der Heimat zu enge geworden ist. Welch eine gewaltige Fülle überschüssiger Volkskraft vermochte[33] die hellenische Welt seit dem 8. Jahrhundert aus ihrem Schoß zu entsenden, um die Gestade des Mittelmeers mit hellenischen Siedlungen zu bedecken!

Es ist in dieser Hinsicht äußerst bezeichnend, daß in den Kyprien, einer Dichtung des 7. Jahrhunderts, welche den jüngeren Bestandteilen der Odyssee noch gleichzeitig ist, der in der Ilias erwähnte Ratschluß (βουλὴ) des Zeus auf ein bevölkerungspolitisches Motiv zurückgeführt wird, auf die weise Absicht des Gottes, die Erde vom Drucke der Übervölkerung zu befreien! (σύνϑετο κουφίσσαι ἀνδρῶν παμβώτορα γαῖαν.)

In der Tat ist nach allgemeiner Volksanschauung die Landeskultur in Hellas eine so uralte gewesen, daß die schwierigsten Kulturarbeiten auf mythische Heroen zurückgeführt werden konnten, daß in verschiedenen Landschaften die Idee von der Ursprünglichkeit des Getreidebaues zu Hause war und sich aufs innigste mit den ältesten mythischen Traditionen verflocht.95 Schon für die Ilias ist die Erde die vielernährende (χϑὼν πουλυβότειρα, γαῖα πολύφορβος), und dem entspricht die Intensität des Anbaues, von der die Schilderungen der Epen überall Zeugnis ablegen. Nicht nur daß im Ackerbau der Erhaltung und Vermehrung der Bodenfruchtbarkeit durch sorgfältige Düngung und Brachpflügung Rechnung getragen wird,96 sondern man ist auch in der Ausnützung des Bodens bereits bei einer entwickelten Gartenkultur angelangt. Die edle Baumzucht, an sich schon ein Kriterium uralter Kultur, sehen wir bereits in der Ilias vom Obst- und Weinbau bis zur Ölkultur97 fortgeschritten. Acker und Pflanzung erscheinen so sehr als koordinierte Kulturzweige, daß z.B. unter den Kennzeichen des barbarischen Urzustandes der Cyklopen die Unbekanntschaft mit der Baumzucht ebenso betont wird, wie die mit dem Ackerbau.98 Äußerst bezeichnend für das Gefühl auch der wirtschaftlichen Überlegenheit, welches den in diese Naturwildnis verschlagenen Kulturmenschen erfüllt, ist das Bedauern des Odysseus über die Nichtbestellung des für Pflug und Pflanzung so sehr geeigneten Bodens und der zuversichtliche Ausspruch, daß das Cyklopenland, wenn es durch den Schiffsverkehr mit den Städten der Menschen in Verbindung gebracht[34] werden könnte, bald in eine wohlbebaute Kulturlandschaft umgewandelt sein würde.99 Das kann nur aus den Empfindungen einer Zeit heraus gedacht sein, in welcher der innere Ausbau des Landes im wesentlichen vollendet war und für welche die landschaftliche Physiognomie bereits durch das – Unland und Wald weit zurückdrängende – Kulturland wohlgepflegter Fruchtgärten und Ackerfluren entscheidend bestimmt wurde.100

Aus alledem geht zur Genüge hervor, in welch weitem Umfang schon in der Entstehungszeit des Epos der bleibende persönliche Besitz aus dem gemeinsam benützten Lande ausgeschieden sein muß. Die allgemeine Verbreitung der edlen, von Beschaffenheit und Güte der persönlichen Arbeit in hohem Grade abhängigen Kulturen, des Weinbaues und der Baumzucht ist ein untrügliches Symptom der uralten Entwicklung des Privateigentums am Grund und Boden, ohne welches diese »individuellen« Kulturen nicht gedeihen können. Aber auch der Ackerbau war sicherlich im großen und ganzen den feldgemeinschaftlichen Formen entwachsen. Die Ansprüche einer wachsenden Bevölkerung an die Intensität des Anbaues, an die Produktivität der Arbeitsleistung waren offenbar schon zu hohe, der Trieb nach individuellem Erwerb und selbständiger Bewegung zu sehr entwickelt, als daß – in den fortgeschritteneren Landschaften wenigstens – eine gemeinwirtschaftliche Organisation des Ackerbaues dem Bedürfnis der Zeit noch zu genügen vermocht hätte. In der Tat gehört nach der Anschauung der Odyssee wenigstens zu den ersten Akten menschlicher Ansiedlung die Austeilung der Fluren und zwar unverkennbar zu individuellem Eigentum.101

Ein für die Geschichte der sozialen Frage entscheidendes Ergebnis! Denn wenn die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung weithin in der hellenischen Welt schon in sehr alter Zeit auf dem Prinzip des Privateigentums am Grund und Boden aufgebaut war, so müssen sich auch die Folgen, die günstigen, wie die ungünstigen, schon frühzeitig fühlbar gemacht haben. Eine Tatsache, aus der es sich ja auch wesentlich mit erklärt, warum die Auflehnung gegen die Auswüchse dieser Wirtschaftsordnung, die Entstehung einer sozialen Frage schon um die Wende des 7. und 6. Jahrhunderts in überaus bedeutsamen Erscheinungen zutage tritt!

[35] Trotzdem können sich nun aber freilich in einzelnen Landschaften ausnahmsweise agrarkommunistische Institutionen erhalten haben; und eine solche Ausnahme, ein ganzes kommunistisches Staatswesen ist uns auch in der Tat bezeugt: der Staat der Liparer, der für uns geschichtlich äußerst interessant ist, auch wenn wir ihn nicht, wie es immer wieder geschieht, als Beweis für die lange Fortdauer der Feldgemeinschaft in der hellenischen Welt überhaupt gelten lassen können.

Quelle:
Robert von Pöhlmann: Geschichte der sozialen Frage und des Sozialismus in der antiken Welt, München 31925, Bd. 1, S. 12-36.
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