Zweites Kapitel

Die Entwicklung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung

Wenn schon das Eigentumsrecht des 5. Jahrhunderts einen verhältnismäßig modernen Charakter zeigt, so erscheint vollends ein paar Jahrhunderte später, d.h. seit der Zeit, in der uns ein etwas genauerer Einblick in die römische Volkswirtschaft möglich ist, die angedeutete individualistische Tendenz in der ökonomischen Entwicklung Roms aufs schärfste ausgeprägt.

Wie bezeichnend ist es für den Gesamtcharakter des römischen Wirtschaftslebens seit dem 3. Jahrhundert, daß gerade das Gebiet des Gemeinbesitzes, der ager publicus, und das Gebiet der Gemeinwirtschaft, die öffentliche Verwaltung, zum Tummelplatz eines zügellosen wirtschaftlichen Interessenkampfes wurden! Verhältnisse, die zur Entstehung der schlimmsten sozialen Ungleichheit wesentlich mit beigetragen haben.

[341] Je mehr die alte Bauernschaft, die plebs rustica, an Bedeutung für das staatliche Leben verlor, um so mehr wurde auch die alte agrarische Mittelstandspolitik, welche auf dem öffentlichen Land durch Assignationen und Koloniengründung immer wieder neue Bauernhufen geschaffen, durch die kapitalistischen Tendenzen in den Hintergrund gedrängt. Indem der Staat gewaltige Strecken des mit der Entwicklung Roms zum italischen Großstaat ins Ungeheure gewachsenen öffentlichen Eigentums an Land der beliebigen Besitzergreifung und damit der freien Konkurrenz preisgab1 – eine Konkurrenz, in der der kleine Besitzer oder gar Besitzlose hinter dem kapitalkräftigen Mitbewerber durchaus zurückstand, erwuchs hier – auf dem Gemeinlande! – der große Besitz und die große Güterwirtschaft zu riesenhaften Dimensionen. Ein »unerhörter agrarischer Kapitalismus«,2 dem ein Gesetz über den Maximalerwerb am Domanialland zu spät zu steuern versuchte, so daß – nach einer kaum sehr übertreibenden Berechnung – zuletzt nicht weniger als hundert Quadratmeilen italischen Bodens von einer kleinen Minderheit zu Unrecht besessen wurden!3 Ein Raub an der Volkskraft, der immer wieder von neuem den sozialen Klassenkampf entfesselte und nicht eher sein Genüge fand, als bis durch die grundsätzliche Umwandlung des Besitzes an italischem Gemeinland in ager privatus das rein privatwirtschaftliche Prinzip auch auf dem gemeinen Lande den definitiven Sieg errungen hatte.

Und was von dem Gemeinbesitz des Staates gilt, das gilt recht eigentlich von der Staatswirtschaft. Indem der Staat die wichtigsten Verwaltungszweige, Steuererhebung und öffentliche Arbeiten, aus der Hand gab und durch Verpachtung an Unternehmer an die Privatspekulation auslieferte, schränkte er selbst das Gebiet öffentlicher Gemeinwirtschaft in wahrhaft verhängnisvoller Weise ein und zog mit seinen eigensten Lebenskräften die Geldoligarchie groß, die mit der Ausdehnung ihres Spekulationsbereiches über die ganze Mittelmeerwelt selbst zu einer Weltmacht im Weltreich geworden ist.

Durch diese völlige Verleugnung des Sozialprinzips hat sein berufenster Vertreter, der Staat, wahrhaft zerstörend auf den gesellschaftlichen Organismus eingewirkt, zumal gleichzeitig eine ganze Reihe anderer[342] politischer und sozialökonomischer Momente diese Zersetzung beschleunigen halfen.4

Es würde hier zu weit führen, den ganzen geschichtlichen Prozeß, in dem auf dem Boden der freien wirtschaftlichen Konkurrenz und der politischen Freiheit und Gleichheit die schrankenlose Kapitalherrschaft emporwuchs, im einzelnen zu schildern. In gigantischen Formen wiederholt sich hier, was uns teilweise schon in den letzten Zeiten von Hellas entgegentrat. Und die entscheidenden Züge sind ja allbekannt: die zunehmende Aufsaugung der Bodenrente von seiten des Kapitals durch Auswucherung bäuerlichen Klein- und Mittelbesitzes, das Legen zahlloser Bauernstellen durch Auskauf oder Austreibung und das unaufhaltsame Umsichgreifen des rein kapitalistischen Betriebes der Bodenwirtschaft, der großen Weidegüter und Plantagen, die systematische Verdrängung freier Tagelöhner und Pächter durch unfreie Arbeiter und als notwendige Folgeerscheinung die Entstehung eines zahlreichen ländlichen Proletariats, für das es meist keine andere Hoffnung mehr gab, als die Verwertung seines Bürgerrechtes in Rom, das aber freilich durch seine Masseneinwanderung in die Hauptstadt nur dazu beitrug, die auch hier ohnehin schon schwer genug fühlbare Störung des sozialen und ökonomischen Gleichgewichts aufs empfindlichste zu steigern.

Hier am Sitze der politischen und finanziellen Aristokratie, in deren Händen die Reichtümer einer Welt zusammenströmten,5 trat das ungeheure Übergewicht des Kapitalismus im Wirtschaftsleben recht sinnenfällig vor Augen. Schon in republikanischer Zeit hatten die mittleren und unteren Volksschichten der Großstadt die bittere Erfahrung zu machen, daß ein stetig wachsender Teil des Stadtbodens für den Palästebau der Großen, für das immer unersättlicher werdende Bedürfnis einer überreichen Minderheit in Beschlag genommen wurde.6 Wie auf dem platten Lande das Latifundium den Bauernhof verschlang, so griffen in der Weltstadt die Bauten der Reichen auf Kosten des alten Familienhauses[343] um sich. Zahlreiche Behausungen kleiner Leute fielen ihnen zum Opfer, deren Insassen sich meist in eine Verschlechterung oder Verteuerung des Obdaches fügen mußten.7 Dazu kam das Umsichgreifen der kapitalistischen Spekulation im ganzen großstädtischen Wirtschaftsleben: die künstliche Steigerung der Boden- und Häuserwerte durch Baustellenwucher und Häuserspekulation, die Monopolwirtschaft und Mietstyrannei des gewohnheitsmäßigen Wohnungsvermietertums, für das der Hausbesitz eine der ergiebigsten Einkommensquellen bildete und das bei dem ungesunden Bevölkerungswachstum der Stadt und der dadurch gesteigerten Wohnungsnot nur zu leicht in die Lage kam, dieses Einkommen auf Kosten der Mietsbevölkerung mühelos zu steigern, endlich die ungesunde Konzentrierung des städtischen Grund- und Hauseigentums, welches die Ausbeutung des Monopols zuungunsten der großen Masse noch wesentlich förderte. Wir begegnen in Rom Leuten, die nicht nur, wie z.B. Cicero, mehrere Miethäuser, sondern ganze Straßen und Häuserviertel ihr Eigen nannten. Und während man sich von einem Häuserspekulanten und Baustellenwucherer großen Stils, von Crassus, erzählte, er habe nach und nach die halbe Stadt Rom zusammengekauft,8 sehen wir einen großen Teil der Bevölkerung in Mietskasernen zusammengepfercht, die bis unter das Dach, ja zum Teil sogar bis hinunter in die Keller bewohnt waren. Welch ein Abstand zwischen den immer prunkvolleren, mit allem Raffinement des Luxus ausgestatteten Palästen der Reichen und den elenden Dachkammern, zu denen man bis an 200 Stufen emporsteigen mußte, zu den finsteren Proletarierwohnungen, in welche man nicht aufrecht eintreten konnte,9 ganz zu schweigen von den »engen Zellen«, welche die Behausung der unfreien Bevölkerung bildeten, oder der völligen Obdachlosigkeit der Ärmsten der Armen, die mit einem Nachtlager unter öffentlichen Hallen oder auf den Stufen der Tempel vorlieb nehmen mußten!

Wie wenig gegenüber der rohen Selbstsucht des römischen Kapitalismus das allgemeine Interesse zur Geltung kam, zeigt auch ein Vergleich der Behausungen der Toten. Welch ein Kontrast zwischen dem Prunk und Glanz der Grabmäler der Reichen an allen Landstraßen und dem furchtbaren Massengrab der Armen vor dem Esquilinischen Tor, das erst in den dreißiger Jahren v. Chr., als die Gesundheitsgefährlichkeit[344] dieses »Schindangers« unerträglich geworden war, dem Mäcenas zur Sanierung überlassen wurde: das commune sepulcrum der misera plebs, wie es Horaz in seiner berühmten Schilderung nennt, der ager albis ossibus informis, wo – wie die modernen Ausgrabungen ergaben – Menschen, Tiere und Unrat aller Art durcheinandergehäuft lagen! Welch eine Fülle menschlichen Elends offenbart sich allein in dem Wort des Horaz über die »angustis eiecta cadavera cellis«, in dem so recht drastisch der traurige Zusammenhang zwischen den Behausungen der Toten und denen der Lebenden zum Ausdruck kommt.

Und dabei fand die besitzlose Mietsbevölkerung dem Kapital gegenüber ebensowenig einen genügenden Schutz im Recht wie draußen auf dem Lande der kleine Bauer und Feldarbeiter. »Es lag nicht im Sinne der Juristen, solchen untergeordneten Leuten einen besonderen Rechtsschutz angedeihen zu lassen.«10 Der so ganz dem kapitalistischen Interesse entsprechende Begriff des Eigentums als eines möglichst absoluten Verfügungsrechtes über die Sache ist gerade auf dem Gebiete des Mietsrechtes mit rücksichtsloser Konsequenz durchgeführt. Das Recht des »Hinauswerfens« und »Nichtwiederhereinlassens« das expellere, repellere, eicere, spielt hier eine weit größere Rolle, als das Recht des Mieters, wie denn überhaupt den beati possidentes eine diskretionäre Gewalt eingeräumt war, welche das Übergewicht des Hausbesitzes über die große haus- und heimatlose Mehrheit der Bevölkerung noch wesentlich verstärkte.11 Es sind Verhältnisse, für die recht eigentlich das Wort erfunden zu sein scheint: »Etsi habitatione iunguntur, mente disiuncti sunt.« Und dabei war der Druck dieser Verhältnisse um so empfindlicher, als gleichzeitig die besitzende Klasse auch im städtischen Arbeitsleben den besitzlosen oder besitzesarmen Erwerbsschichten durch die massenhafte Verwendung von Unfreien und Freigelassenen den Konkurrenzkampf erschwerte und der freien Arbeit den Nahrungsspielraum beengte.

Es würde zu weit führen, hier diese weitverbreitete Brotlosigkeit und geringe Verwertbarkeit der Arbeitskraft näher zu schildern. Es sei hier nur auf jene berüchtigten Kontrakte hingewiesen, durch welche sich nicht selten freie Bürger in die Gladiatorenschule verkauften! Wie armselig muß das Leben gewesen sein, das diese Elenden um so geringen Preis losschlugen! Eines der schwärzesten Nachtstücke des sozialen Jammers, der hinter dem Glanz der Weltstadt sich verbarg.

[345] Nun stand ja allerdings die Masse dieser Entwicklung der Dinge nicht völlig wehrlos gegenüber. Sie besaß in ihrem Stimmrecht eine Waffe, um der Plutokratie weitgehende wirtschaftliche Konzessionen zu ihren Gunsten abzuzwingen, die zum Teil ganz im Sinne jenes demokratischen Staatssozialismus waren, den wir bereits in den hellenischen Demokratien kennen lernten. Die von der Demagogie durchgesetzten regelmäßigen Kornverteilungen an die Bevölkerung Roms führten einen Teil der Produktion des gewissermaßen als Gemeingut des römischen Volkes betrachteten Provinzialbodens jahraus, jahrein in die Hand der plebs urbana. Und anderseits wetteiferten die Mitglieder der herrschenden Klasse selbst, durch Spenden und Lustbarkeiten für das souveräne Volk die Befugnis zur Verwaltung und Ausbeutung dieses Volkbesitzes zu erkaufen.

Allein so gewaltig das Patrimonium der Armut auch war, welches die Stadt dieser staatlichen und privaten Munifizenz verdankte, daran war doch nicht zu denken, daß dasselbe auf die Dauer als ein ausgleichendes Moment in dem System der Güterverteilung gewirkt hätte.

Zunächst wird man bei der römischen Geld- und Grundaristokratie in ihrer weitaus überwiegenden Mehrheit gewiß nicht den Sinn für ausgleichende Gerechtigkeit suchen dürfen, den man ihr optimistisch genug zugetraut hat.12 Die Überzeugung, daß die überwältigende Machtstellung der Plutokratie eigentlich ein soziales Unrecht sei und ihr gleichsam die moralische Verpflichtung auferlege, das verletzte Gefühl der Massen mit diesem Unrecht zu versöhnen und einen Teil des größeren Besitzes neben dem egoistischen eignen Genuß zum Besten der Gesamtheit der Gesellschaft in Umlauf zu setzen, – die hat hier gewiß recht wenig mitgesprochen. Für die meisten war diese Liberalität – wie es Cicero in der Pflichtenlehre ganz offen zugibt13 – eben nur ein notwendiges Übel: der Preis, den sie für den Besitz der Amtsgewalt und damit für die Möglichkeit weiterer Bereicherung bezahlten. Sie diente also zuletzt auch nur wieder dazu, die Reichen noch reicher zu machen, die soziale Kluft noch mehr zu erweitern. Anderseits arbeitete die planlose und verschwenderische Almosenwirtschaft, wie sie diese private Liberalität und – in kolossalem Maßstab – das Institut der »Frumentationen«[346] darstellte, geradezu auf eine Vermehrung des Massenelends hin, da sie die Arbeitsscheu begünstigte,14 die Löhne drückte und so immer weitere Volksschichten in die Sphäre des Proletariats herabzog, während sie gleichzeitig durch die Anziehungskraft, die sie auf die Armut in ganz Italien ausübte, eine ungeheure Vermehrung des Massenproletariates der Hauptstadt herbeiführte.

So hebt Sallust unter den Elementen der catilinarischen Umsturzbewegung besonders jene arbeitskräftigen Leute hervor, die früher in der Landwirtschaft ein dürftiges Leben mit ihrer Hände Arbeit gefristet hatten, jetzt aber, durch die privaten und staatlichen Spenden angelockt, das müßige Herumlungern in der Stadt der mühsamen und wenig lohnenden Arbeit vorziehen gelernt hatten.15 »Familienväter« – klagt Varro – »haben die Sichel und den Pflug verlassen und wollen ihre Hände lieber im Theater und Zirkus rühren als auf dem Saatfeld und im Weinberg.«16 »Die Kornspenden« – sagt Appian –, »welche den Armen allein in Rom zuteil werden, führen dort das arbeitsscheue und freche Bettelproletariat aus ganz Italien zusammen.«17 Kein Wunder, daß die regelmäßig aus den öffentlichen Kornmagazinen unterstützte städtische Plebs bis zum Jahre 46 auf nicht weniger als 320 000 Köpfe anschwoll18 und die jährliche Ausgabe für diese schmarotzenden Kostgänger des Staates nach einer allerdings nur annähernden Schätzung von etwa 10 Millionen Sesterzen im Jahre 73 auf 30 Millionen im Jahre 62, auf 40 Millionen im Jahre 56 und auf nahezu 77 Millionen im Jahre 46 gestiegen ist!19 Ein Übermaß, das ja durch Cäsar eine gewisse Einschränkung erfuhr, aber doch nur eine solche, die an den schlimmen ökonomischen und sozialen Folgen des Instituts nichts Wesentliches zu ändern vermochte. Hat doch gerade unter dem Cäsarismus das System der Volksbeschenkung und Volksbelustigung einen Umfang angenommen, daß schließlich dem Kaiser Aurelian sein Stadtpräfekt sagen konnte: »Nun fehle bloß noch, daß dem Pöbel die gebratenen Tauben in den Mund flögen!«

Man kann sich von der Demoralisation, welche dieser ungeheure soziale Parasitismus über die weitesten Volksschichten verbreitete, kaum[347] eine genügende Vorstellung machen. Die treffendste Charakteristik enthält die Parole des römischen Stadtpöbels: »panem et circenses«, eine Parole, die ungefähr dasselbe besagt, wie ein neueres, auch durch irrationelle Almosenwirtschaft hervorgerufenes Volkslied:


»Nun fahret zum Henker ihr Grillen und Sorgen

Das Land ist uns schuldig, nun sind wir geborgen.«


Eine Hoffnung, die freilich niemals ganz befriedigt werden konnte, da natürlich auf die öffentliche Kornunterstützung allein selbst eine Proletarierexistenz nicht zu begründen war. Sie gewährte ja nur das Minimum des Brotbedarfes und zwar nach demselben niedrigen Maßstab bemessen, wie er für Sklaven- und Gefangenenkost üblich war, während die übrigen Bedürfnisse ungedeckt blieben und zudem noch bei der Beschränkung der Spende auf die erwachsenen Bürger Frauen und Kinder meist leer ausgingen. Wenn daher das Institut auf der einen Seite die Not des kleinen Mannes erleichterte, so trug es auf der andern doch immer wieder dazu bei, ihn zur Unzufriedenheit zu reizen, seine Begehrlichkeit aufzustacheln.20[348]


Quelle:
Robert von Pöhlmann: Geschichte der sozialen Frage und des Sozialismus in der antiken Welt, München 31925, Bd. 2.
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