[1] A, der Urlaut, aus Brust und Kehle hervorgestoßen, von dem Kinde zuerst rein ausgesprochen, steht als Buchstabe mit Recht an der Spitze des Alphabets (ausgenommen in der Amharasprache, einem abyssinischen Dialekte, wo es die 13., und der Runenschrift, wo es die 10. Stelle einnimmt). Als Zahlzeichen bei den Hebräern א = 1, ־א = 1000, bei den Griechen ά = 1, ᾳ = 1000; bei den Römern A = 500, Ā = 5000. A als Abkürzung bei den Römern auf den Stimmtafeln in den Comitien bei Gesetzesvorschlägen = Antiquo (verwerfe), in Criminalfällen Absolvo (spreche frei). Auf Inschriften, Münzen = Augustus, Aulus, ager, annus, und von mannigfaltig anderer Bedeutung, die hier nicht angegeben werden kann. Gegenwärtig ist A als Abkürzung in der Glosse des corpus juris = Albericus, in der Logik = Affirmo (allgem. Bejahung); auf Münzen bedeutet es die Hauptstadt als Prägort, auf der Stellscheibe der Taschenuhren avancer (geschwinder gehen), auf Curszetteln argent (Geld), auf Wechseln acceptirt (angenommen); a. C. n. ante Christum natum (vor Christi Geburt). à, franz. Präposition = zu, in Rechnungen. In der Medicin ist ā, āā, ana, = ebensoviel. In der Musik bezeichnet es die 6. diatonische Stufe unter den 7 Haupttönen oder die 10. Saite der diatonisch-chromatischen Tonleiter.