Taufe.

[351] Die Taufe ist von dem Herrn gesetzet und verordnet, daß man unter seine rechten Bekenner und Diener aufgenommen werde, und Theil habe an seinem Reiche und seinen Wohlthaten. Das ist der rechte Nutzen der Taufe, und muß daher jeder Vater sein Kind taufen lassen, denn Kinder sind von den Verheißungen nicht ausgeschlossen. Nur muß man dabei den dummen Glauben vertreiben, daß das Wasser in der Taufe an ihm selbst edler sei, als ander Wasser, oder es an ihm selbst die Sünden abwasche und was dabei mehr abergläubisches ist. In der Taufe gelobt ein Mensch, Gott und Jesu zu glauben und zu dienen, und man muß sich sein Lebelang an das Versprechen erinnern, und sind die Pathen dazu, daß sie uns daran erinnern und uns vermahnen. Und ich es fürwahr für keine schlechte Sache,[351] Pathe zu sein. Denn wo ich das bin, nehme ich viel Sorge auf mich, und muß nun für des Kindes Leibes- und Seelenwohl sorgen, wo ich meine Pflicht thun will. Aber da gehen sie hin, und werden Pathen, und kümmern sich nicht darum, ob das Kind lebet oder stirbet, ob es zur Schule gehalten und unterrichtet werde oder nicht, da sie doch diese Pflicht auf sich haben, dafür zu sorgen.

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[Verfasser von Luthers Leben]: D. Martin Luthers Sittenbuch. Leipzig 1794, S. 351-352.
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