VI.

Todesfälle.

[639] 640. Standesamtliche Anzeige. Wie die Ankunst des kleinen Weltbürgers amtlich angezeigt werden muß, so wird auch derjenige am Standesamt gemeldet, dessen Uhr abgelaufen ist. Der Staat führt genau Buch über seine Bürger; er registriert die Geburten, die Eheschließungen, die Todesfälle. Die Kirche wiederum registriert die Taufen, die Konfirmationen, die Trauungen und die Einsegnungen der Gestorbenen.

Hat man das Unglück, einen der Seinen zu verlieren, so nehmen die Formalitäten viel Zeit und Mühe in Anspruch, und auch hier sind Gebote zu erfüllen und Ceremonien zu beachten, deren Unterlassung straffällig wäre und gegen die gute Sitte verstieße. Alle Ereignisse des menschlichen Lebens, ob freudige oder traurige, sind von Forderungen des Gesetzes und der Sitte begleitet, und so schwer es uns auch fallen mag, unsre Gedanken auf das zu richten, was dem Schmerz gegenüber so grenzenlos nichtig erscheint, wir dürfen uns den Pflichten nicht entziehen, sondern müssen sie genau erfüllen. Wir sind alle Mitglieder eines Staates, der nur bestehen kann, wenn alle in gleicher Weise den Vorschriften des Gesetzes folgen.

Es ist nötig, sobald ein Mitglied des Hauses gestorben ist, den Arzt zu benachrichtigen, falls dieser in der Sterbestunde nicht anwesend war. Der Arzt muß die Ursache des Todes feststellen und den »Totenschein« ausstellen, der die Ursache des Todes, den Geburtsort, den Vor- und Zunamen, das Alter des Verstorbenen und, falls dieser noch unmündig ist, den Namen des Vaters oder der Mutter nennt. Der Totenschein muß innerhalb der ersten vierundzwanzig Stunden nach dem erfolgten Tode dem zuständigen Standesamt abgeliefert werden.

Ist der Anmeldende dem Standesbeamten persönlich nicht bekannt, so muß er sich legitimieren. Er hat außer dem Totenschein den Geburts- oder Trauschein des Verblichenen vorzulegen, sowie die Namen der Eltern des Verstorbenen, und ob und wo dieselben begraben wurden, anzugeben.

War der Tote in einer Lebensversicherung eingekauft, so muß der Versicherung der Tod sofort, am besten durch ein Duplikat des Totenscheines, angezeigt werden. Ebenso setzt man die vorgesetzten Behörden, das Geschäft oder mit wem sonst der Verstorbene arbeitete oder in geschäftlicher Beziehung stand, sofort in Kenntnis.

[640] 641. Sonstige Anzeigen. Es ist Sitte, den Bekannten und Freunden den Tod eines Familienmitgliedes durch eine Anzeige in der gelesensten Zeitung des Ortes bekannt zu machen. Man formuliert auch diese Anzeigen recht einfach und enthält sich aller Ausdrücke tiefsten und herbsten Schmerzes, die, so aufrichtig sie auch empfunden sein mögen, dem unbefangenen Leser theatralisch vorkommen können. Man verkündet wohl seinen Schmerz, aber man giebt nicht seinen Grad an. Leid und Kummer verbirgt man vor fremden Augen noch mehr, als freudige Erregungen des Gemüts.

In einigen Städten ist es Sitte, den Trauerfall durch Lohndiener in den bekannten Häusern ansagen zu lassen. Am Orte selbst versendet man keine gedrucken Todesanzeigen. Für auswärts lebende Bekannte und Verwandte läßt man Anzeigen anfertigen, falls man es nicht vorzieht, den Tod durch eine Veröffentlichung in weitverbreiteten Zeitungen anzuzeigen.

Die Anzeigen, die man auf schlichtem, weißem Papier oder solchem mit schwarzem Rand drucken läßt, schmückt man nicht mit Bildern von Grabkreuzen, Cypressenzweigen oder Totenkränzen. Je einfacher und würdiger eine solche Anzeige auch äußerlich gehalten ist, desto eher wird man an die Echtheit des Schmerzes glauben, der keines Symboles bedurfte, um überzeugender wirken zu wollen. Der Wortlaut einer solchen Anzeige wird ungefähr heißen:


»Am 9. d.M., abends um acht Uhr, verstarb nach kurzem, schwerem Krankenlager im vierzigsten Lebensjahremeine liebe Frau, unsere gute Mutter

Frau N.N. geb. M.

tiefbetrauert von den

Hinterbliebenen.«


Oft werden auch die Namen der Hinterbliebenen einzeln aufgeführt oder es folgt nur der Name des nächsten Verwandten mit dem Zusatz: »Im Namen der Hinterbliebenen«.

Außerdem fügt man der Anzeige hinzu, wann die Beerdigung stattfinden wird.

Der obigen Anzeige würde also in kleiner Schrift am unteren Rande des Bogens noch hinzugefügt werden.

»Die Beerdigung findet statt am 13. ds. M., morgens um 10 Uhr vom Trauerhause Luisenstraße 11 aus, auf dem Marienkirchhofe. Beginn der Trauerfeierlichkeiten um 11 Uhr in der Kapelle des Friedhofes.«

Zuweilen wird sich der Zusatz finden:

»Blumenspenden auf Wunsch des Toten dankend verbeten.«

Den letzten Wunsch des Toten ehrt man und man wird ihm die letzte Ehre erweisen, daß man seiner sterblichen Hülle folgt, oder, ist man daran verhindert, an die Hinterbliebenen schriftlich oder mündlich einige herzliche Worte richtet.

War der Verblichene im Besitze von Orden, so müssen sie an die Ordenskommission in Berlin ober an den Bezirkskommandeur eingeschickt werden. Ausgenommen hiervon sind die Kriegsorden und Kriegsmedaillen.

[641] 642. Trauerkleider. Für die Familienmitglieder ist mit einem Trauerfall viel Unruhe verbunden. Man ist schon so konventionell erzogen, daß es selbst dem Tieftrauernden als eine Unmöglichkeit erscheinen wird, am Begräbnistage, oder schon die Tage vorher, in farbigen Kleidern gesehen zu werden. Ist der Trauernde wirklich so vom Schmerz übermannt, daß er diese äußerlichen Dinge ganz übersieht, so wird sicher ein Verwandter dafür sorgen, daß diesen Fragen der Etikette – denn das sind sie nur – Rechnung getragen wird. Unsere Stimmung soll sich äußerlich kund geben: zu einer Hochzeit oder sonst einem frohen Fest tragen wir lichte, farbige Gewänder – der Verlust um einen geliebten Menschen verrät sich durch düstere, schwarze Kleider und dunkle, lang herabwallende Schleier, die den neugierigen Blicken die schmerzvollen Züge verhüllen.

Die Kleidung der Männer ist heutzutage fast uniform für freudige und traurige Ereignisse. Auch sie werden es vermeiden, helle Anzüge zu tragen, und sind sie genötigt, einen mittelfarbenen, statt des üblichen schwarzen Rockes, anzulegen, so werden sie als sichtbares Trauerzeichen um den linken Arm und um den Hut einen Flor tragen. Bei tiefer Trauer, d.h. bei solcher um nächste und liebste Angehörige, fordert aber die Sitte, daß auch die Herren ganz schwarze Farben für die Anzüge, Mäntel und Hüte wählen. Ebenso vermeidet man es, farbige Schlipse, bunte Wäsche und helle Handschuhe zu tragen.

In größeren Städten finden sich gewöhnlich sogenannte »Trauermagazine«, die fertige Trauerkleider, -Hüte, -Mäntel und -Jacken haben oder es übernehmen, bis zum Begräbnistage die Trauerkleider anzufertigen.

Auch bei den Trauerkleidern hat das Ceremoniell verschiedene Stufen herausgebildet und man unterscheidet zwischen tiefer Trauer, einfacher Trauer und Halbtrauer.

[642] 643. Tiefe Trauer wird in der ersten Zeit und von den nächsten Angehörigendes Verstorbenen getragen. Man wählt dazu schwere, gerauhte oder gekreppte Stoffe, die mit viel englischem Krepp besetzt werden. Aeltere Damen und Witwen werden diese Art der Kleider lange tragen – vielleicht niemals mehr ablegen. Zur Vervollständigung des Straßenkostüms dienen lange Mäntel aus schweren Stoffen, die die Figur wenig markieren, und lange, dichte, von Kreppstreifen umsäumte Schleier, die bei tiefer Trauer vorn und hinten gleich weit, bis ungefähr zum Knie, hinabfallen. Die Hüte, aus Krepp oder Gaze, wählt man von bescheidener, unauffälliger Form – vermeidet über haupt im Schnitt und in der Zusammenstellung der Toilette alles Ueberreiche und zu Luxuriöse. »Ein koketter Traueranzug« ist eine häßliche, aber oft sehr treffende Bezeichnung. Verheiratete Frauen tragen zur Trauer auch oft im Hause schneppenartig geschnittene Häubchen, die von einer feinen weißen Rüsche umrahmt werden. Dies ist ursprünglich eine englische Sitte, die Häubchen werden von englischen Witwen nie mehr abgegelegt.

[643] 644. Für einfache Trauer wählt man schlichte, schwarze Wollkleider oder entfernt von den gerauhten Stoffen den breiten Kreppbesatz. Ebenso wird der lang herabwallende Schleier durch einen kürzeren ersetzt und für den Ausputz der Kleider Perlen, Passementerien oder Franzen genommen. Als Schmuck trägt man Jet. Junge Mädchen dürfen bald helle Rüschen oder Schleifen zur Trauer tragen, ohne gegen die Sitte zu verstoßen.

[644] 645. Zur Halbtrauer sind seidene Stoffe in schwarz, lila, dunkel- und hellgrau, oder schwarz und weiß gestreift, zulässig. Die Halbtrauer hat sich aus dem Gefühl herausgebildet, daß es peinlich, vielleicht auch für andere verletzend ist, den Trauernden heute in ganz dunklen, morgen in bunten Farben zu sehen. Wer überhaupt schon daran denkt, sich wieder zu schmücken und in die Reihe der frohen Menschen zurückzukehren, hat die Trauer um den Toten wohl überwunden; so wird ihm das eigene Gefühl raten müssen, was sich für ihn schickt und was er tragen muß, um in den Augen der Mitwelt nicht als herzlos oder roh zu gelten. Die Halbtrauer ist also eigentlich nur eine Rücksicht auf die Mitmenschen. Oftmals verlangen ja auch die Pflichten gegen die Lebenden, daß man aus der Einsamkeit und Zurückgezogenheit, die man nach dem herben Verlust aufsuchte, eher heraustreten muß, als man schon in der Stimmung ist. Aber Trauerkleider passen nicht in die Geselligkeit, und so wählt man halbdunkle Stoffe zum Uebergang.

Man sollte niemand einen Vorwurf daraus machen, der zeitiger, als es die Sitte gestattet, die Trauerkleider ablegt. Es beweist nur, daß der Kummer überwunden ist und daß der innerlich nicht mehr Trauernde zu ehrlich ist, um der Welt noch tiefen Schmerz zu heucheln. Nach viel Leid und Sorge tritt auch eine Reaktion ein und bei neuerwachender Lebenslust und -Kraft mag man nicht täglich und stündlich durch die traurigstimmenden Kleider an den Verlust erinnert werden. Ueber Gefühle läßt sich eben nicht streiten, sie sind individuell und die strengste Zeit der Trauer wird wohl jeder mit Rücksicht auf den Toten innehalten.

[645] 646. Dauer der Trauer. Feste Gesetze und Vorschriften für die Trauerzeit giebt es nur im höfischen Ceremoniell. Im allgemeinentrauert man um den nächsten Angehörigen: den Vater, die Mutter, eins der Geschwister oder eignen Kinder ein Jahr lang tief und noch ungefähr ein halbes Jahr trägt man Halbtrauer und hält sich von öffentlichen Vergnügungen fern. Ein Witwer betrauert seine Frau ungefähr auch ein bis anderthalb Jahr – von der Witwe nimmt man an, daß sie mindestens anderthalb Jahr tief trauern und noch später schwarze Kleider tragen wird. Bei älteren Damen setzt man fast voraus, daß sie schwarzer Farbe, wenn auch mit bescheidenem lichten Ausputz, für den Rest ihres Lebens treu bleiben werden. Jüngere Frauen, die noch Ansprüche an das Leben machen, sind natürlich an keine Vorschriften gebunden und dürfen nach Ablauf von ungefähr zwei Jahren wieder in die Geselligkeit zurückkehren, ohne daß der geringste Vorwurf gegen sie erhoben werden dürfte.

Wenn jemand den Schmerz um einen Toten nie ganz überwindet und zu seinem Andenken immer schwarze Kleider trägt, so wird man selbstverständlich diese Gefühle ehren und ihn nicht wegen seiner Treue tadeln oder gar höhnen.

[646] 647. Benehmen während der Trauer. Es ist selbstverständlich, daß man auf Trauernde Rücksicht nimmt, es vermeidet, in ihrer Gegenwart viel von heiteren Festen und Vergnügungen zu erzählen oder sich einer lauten Lustigkeit hinzugeben, wenn man merkt, daß sich in ihrem Herzen noch gar kein Widerhall für Fröhlichkeit findet. Wiederum aber darf der Trauernde nicht egoistisch werden, wie es leider sehr häufig der Fall ist, und fordern, daß aus Rücksicht auf ihn und seinen Schmerz kein anderes Gespräch als das um den Toten oder ernste Gegenstände geführt werden darf. Für jeden Trauernden ist es eine schmerzliche Erfahrung, daß das anfangs so herzliche und wohlthuende Mitleid bald verstummt und niemand mehr Zeit und Stimmung zu haben scheint, mit ihm den Erinnerungen nachzuhängen. Die Welt vergißt schnell und die Lebenden haben Rechte vor den Toten. Darum thut man besser, von seinem Kummer nicht unaufgefordert zu reden, als daß man die kränkende und sehr schmerzende Empfindung hat, die anderen mit der Erzählung von dem Toten zu langweilen. Aus diesem Grunde schon sollte man es vermeiden, in Trauerkleidern an einer größeren Geselligkeit teilzunehmen. Es könnten Leute darunter sein, deren gute Laune beim Anblick ernster Gesichter und dunkler Kleider sichtlich vergeht, ja die es direkt übelnehmen, daß man das Fest durch die Mahnung an die Vergänglichkeit aller irdischen Freuden stört. Man würde also andere genieren und dies bald merken – und von dem Augenblicke an würde man selbst doch kein Vergnügen mehr empfinden.

Konzerte und Theater zu besuchen ist, abgesehen von den ersten vier bis fünf Monaten nach dem Trauerfall, den Trauernden gestattet. Anfangs allerdings nur geistliche Konzerte und Opern oder Trauerspiele. Wenn sich aber allmählich der Wunsch einstellt, heitere Musik zu hören oder durch ein lustiges Stück von den traurigen Gedanken abgelenkt zu werden, so wird darin gewiß niemand etwas Unpassendes finden. – Wie man es vermeidet, in der ersten Zeit der tiefen Trauer zu häufig auszugehen oder sich auf belebten Promenaden zu zeigen, so verlangt es auch die Sitte, daß man sein Benehmen den Umständen anpaßt und auf der Straße noch weniger laut spricht oder lacht als sonst. Es giebt sehr feinfühlige Menschen, die es sehr unpassend finden, daß Leute in Trauerkleidern andere als tiefbedrückte und ernsthafte Mienen zeigen und die das Lächeln aus einem vom Kreppschleier umhüllten Gesicht geradezu unerhört finden. Oftmals wird man den Ansprüchen dieser gern tadelnden und scharf urteilenden Seelen nicht genügen können, denn wir sind alle Menschen und selbst der Tieftrauernde wird und soll sich nicht so gegen die Außenwelt verschließen, daß er unempfindlich gegen alle Regungen, die außerhalb seines Schmerzes liegen, bliebe. Im allgemeinen aber soll man darauf achten, besonders in den ersten Monaten, sich ruhig und würdig zu benehmen, um den Leuten keinen Anlaß zu geben, über »schnell überwundenen Kummer« und dergleichen zu reden. Die Welt urteilt nach dem Schein, und da man dies weiß, so hat man die Pflicht, ihn zu wahren.

[647] 648. Begräbnisinstitute. Fast an jedem Ort giebt es jetzt Begräbnisinstitute. Man gehört ihnen entweder als Mitglied an und zahlt für den Fall, einmal für sich oder ein Familienmitglied ihrer Hilfe zu bedürfen, einen jährlichen Beitrag, oder man beansprucht ihren Beistand bei jedem einzelnen Fall durch eine bestimmte Summe. Diese Institutionen sind eine große Wohlthat. Sie entheben die Leidtragenden aller Unruhen und Besorgungen und bringen außerdem die nötigen Papiere und Scheine der Behörden in Ordnung, da sie genau wissen, welche Vorschriften erfüllt werden müssen. Die Beerdigungsinstitute sorgen für das Waschen und Einkleiden des Toten, für den Sarg, für die Ausschmückung des Totenzimmers und des Hauses, für die Erfüllung aller Formalitäten (Anzeige bei den Behörden, in den Zeitungen u.s.w.), sie stellen Totenwagen und Träger, je nach der gewählten Klasse, zur Verfügung, sorgen für die Begleitdroschken und ebenso für die Erwerbung einer Grabstelle oder einer Familiengruft auf dem Kirchhof. Die Angestellten sind so genau informiert, daß sie, sobald ihnen gesagt, nach welcher Klasse der Tote beerdigt werden soll, die Beerdigung vollständig anordnen und für alles Nötige Sorge tragen. Natürlich ist die Taxe für diese Bemühungen in jeder Stadt verschieden, ebenso für die drei Klassen der Beerdigungen.

Die Beerdigungsinstitute übernehmen es gleichfalls, eine Leiche in eine andere Stadt oder ein anderes Land zu schaffen, und sorgen auch in diesem Fall für die nötigen Papiere, Erlaubnisscheine, Abmachungen mit der Eisenbahn u.s.w., ebenso tragen sie Sorge, daß am Ort der Bestimmung für die Ueberführung der Leiche auf den Kirchhof oder in die Kapelle alles bereit ist.

[648] 649. Verbrennung. Gegen die »Kremation«, Verbrennung der Leichen, wendet sich die Geistlichkeit noch oftmals vom kirchlichen Standpunkt aus. Nur wenige Geistliche erfüllen bisher ihre Amtspflichten auch bei den im Krematorium Bestatteten. Vom sanitären wie ästhetischen Gesichtspunkte aus ist das Verbrennen der Leichen sicherlich gerechtfertigt, und wer einmal ein Krematorium (in Hamburg, Gotha oder Paris) gesehen hat, dem wird die Art, durch das reine heilige Feuer den Staub zu Staub werden zu lassen, gewiß nicht mehr unsympathisch erscheinen. Die Begräbnisstelle der im Krematorium Verbrannten in Paris z.B., auf dem Père La Chaise, entbehrt weder der Würde noch der Pietät. Die schlichten Marmortafeln, hinter denen die Asche bewahrt wird, sind mit Kränzen und Blumen geschmückt und die feste Einmauerung schützt sie vor einem ähnlichen Verfall, wie man es so oft an den vergessenen Gräbern auf alten Kirchhöfen sieht.

[649] 650. Wann kondoliere ich? Es ist Sitte, in einem Trauerhause Besuch zu machen, sobald man die Nachricht des Todesfalles erhalten hat, also jedenfalls noch vor dem Begräbnistage. Man macht bei Trauerfällen eine Ausnahme von den gesellschaftlichen Regeln: man geht in solchem Fall auch zu Leuten, mit denen man nicht direkt in Verkehr stand, die man aber vielleicht häufiger bei gemeinsamen Bekannten traf oder die einem sonst sympathisch sind. Der Tod soll versöhnen und vor einem großen Leid müssen alle kleinlichen Bedenken und Rücksichten schweigen. Man wird also, um seine Teilnahme zu beweisen, auch zu Leuten gehen, denen man seit Jahren entfremdet ist, oder von denen man sich aus einem bestimmten Grunde fernhielt. Die Teilnahme, die wir durch unsern Besuch beweisen, wird auch auf jener Seite alle kleinen Schranken forträumen, die durch Egoismus oder Empfindeleien auf gebaut waren, und die einst bestandene Freundschaft und Sympathie wird plötzlich von beiden Teilen wieder so warm empfunden, als hätte nie auch nur die geringste Entfremdung bestanden. Man mache lieber einen Trauerbesuch zu viel als zu wenig. Leute, denen es gut geht, brauchen unsre Teilnahme nicht; aber sich nicht um Menschen zu kümmern, die Leid und Kummer haben, das beweist, daß man wirklich nicht den geringsten Anteil mehr an ihnen nimmt, und auch sie werden die Unterlassung des Besuches als gänzlichen Bruch empfinden. Man lasse einmal alle egoistischen Bedenken schweigen, wenn man von einem Trauerfall hört, und eile schnell, noch unter dem Eindruck der eben empfangenen Nachricht, zu den Armen, denen sicher Trost und Mitleid gut thun werden.

Man vermeidet es, in bunten Kleidern ein Trauerhaus zu betreten, hat man kein schwarzes Kleid bereit, so wähle man das dunkelste der Garderobe aus, setze einen möglichst einfachen Hut auf und trage schwarze Handschuhe. Die Trauernden werden es als große Rücksicht empfinden, daß man auch äußerlich an ihrem Schmerz teilnimmt. Ein Herr macht einen Trauerbesuch im Gehrock, schwarzen Beinkleidern und Cylinder. Eilt man im ersten Impuls, von der Arbeit oder der Straße, bei einer traurigen Nachricht zu seinen Freunden, so spielt der Anzug keine Rolle und die Hinterbliebenen werden weder an einem bunten Schlips noch hellen Hut Anstoß nehmen. Die Etikette tritt immer erst in ihre Rechte, wenn Zeit zur Ueberlegung da ist. Dann allerdings soll man sich nicht über ihre Bestimmungen hinwegsetzen.

[650] 651. Wie kondoliere ich? a) Mündlich. Wenn man Freunde oder Verwandte aufsucht, um ihnen die Teilnahme an einem Verlust auszusprechen, so wird man leicht herzliche und zu Herzen gehende Worte finden, wenn Erregung oder Kummer über haupt zu reden gestattet. Bei Fremden ist es schon schwerer, die Teilnahme, die vielleicht nicht einmal sehr groß ist, in passende Ausdrücke zu kleiden. Wendungen, wie: »Ich kondoliere«, oder »Seien Sie meines aufrichtigsten Beileides versichert«, sind ebenso häßlich wie ungeschickt. Man begnüge sich mit dem einfachen: »Es thut mir sehr leid, daß Sie solchen Kummer haben« und bezeuge seine Anteilnahme lieber durch Fragen über die Todesursache oder die letzten Stunden des Toten, als daß man sich in gewählten und hohlen Redensarten fängt, die dem anderen weder Trost spenden, noch angenehm zu hören sein werden.

b. Schriftlich. Auch schriftlich vermeide man es, diese herkömmlichen Redewendungen zu gebrauchen. Man beantwortet eine Todesanzeige gleich nach Empfang derselben, darf aber nur, wenn es sich um ganz Fernstehende handelt, die Visitenkarte benutzen. Man schreibe nicht:


»W.W.

sendet den Ausdruck seiner aufrichtigsten Kondolation«


oder:


»W.W.

erlaubt sich, sein Beileid auszudrücken –«


Diese Art der Kondolation setzt wenig Teilnahme und noch weniger Bildung und Stil voraus.

Auch auf die Rückseite der Visitenkarte läßt sich ein herzliches Wort schreiben, z.B.:


»W.W.

nimmt den herzlichsten Anteil an Ihrem herben Verlust –«


oder:


»W.W.

spricht Ihnen sein wärmstes Mitgefühl für den großen Kummer aus.«


Leichter ist es jedenfalls, ein Billet oder einen Brief zu schreiben, als auf dem begrenzten Raum der Visitenkarte sich so auszudrücken, daß es nicht gar zu kühl und formvoll klingt.

Man schiebe es nicht auf, Traueranzeigen zu beantworten: ein paar Worte am ersten Tage wirken besser als ein langer Brief später – vor allen Dingen ist es nicht angenehm, nach Wochen noch von der »tiefen Betrübnis« zu lesen, in die man durch die Trauernachricht versetzt sei. Der andere wird nicht recht daran glauben, da man so lange schweigen konnte.

Viele Menschen halten es für notwendig, auf eine Todesanzeige einen Brief im schwarzumrandeten Couvert zu senden. Es ist höflich, aber durchaus nicht nötig.

[651] 652. Kranzspenden. Den Familien der Verwandten, Freunden, Kollegen, Vorgesetzten und Untergebenen bezeugt man die Teilnahme an dem sie betroffenen Verlust durch eine Kranz- oder Blumenspende. Man sagt zwar: »sie gälte dem Toten«, und oftmals mag das stimmen. Häufig aber wird man nur durch gesellschaftliche Rücksichten und nicht aus Liebe und Interesse für den Toten dazu bewogen, eine Blumenspende zu machen. Wie in allem, so ist man heutzutage auch bei Grabkränzen und -Zweigen anspruchsvoller geworden. Man wählt die seltensten und kostbarsten Blumen, die oft aus fernen Ländern kommen, mächtige Palmen und Cykaswedel, und die Schleifen und Bänder müssen vom schönsten Atlas sein, von goldenen Fransen und Quasten begrenzt. So bizarr es klingt: man treibt einen großen Luxus mit Totenkränzen und auch hier wieder folgt man dem Prinzip, wie beim Geschenk an den Lebenden: dem Reichen, Vornehmen trägt man die wertvollsten Kränze hin, die achtlos unter hunderten noch schöneren liegen – für den Armen, Unbekannten findet man das Kränzchen aus Lebensbaum oder Immortellen ganz genügend, wenigstens sticht es von seinen übrigen, dürftigen Nachbarn nicht ab! – Ist man gezwungen, einmal ganz gegen seinen Willen einen Kranz zu senden, um den man aufrichtig die Ausgabe bedauert, so beherrsche man sich so weit, darüber nicht zu schelten und zu klagen – es klingt zu häßlich und macht einen roheren Eindruck, als man selbst glaubt. Und ein paar Blumen sind die meisten Menschen doch auch wert gewesen.

[652] 653. Teilnahme an der Beerdigung. Die Sitte, ob Frauen mit auf den Kirchhof gehen oder im Trauerhause zurückbleiben, ist in jeder Stadt anders. In den meisten Orten nehmen die Frauen an der Leichenrede im Hause oder in der Kirchhofskapelle teil, gehen dagegen nicht mit ans Grab. Die Leiche wird ja auch gewöhnlich nach kurzer Einsegnung zur ewigen Ruhe bestattet.

Es ist Sitte, an einem Begräbnis nur in schwarzen Kleidern teilzunehmen. Auch von den Herren verlangt man Frackanzug oder Gehrock, Cylinder und weiße oder schwarze Handschuhe. Auch legt man Trauerflor um den Hut und den linken Arm, Offiziere um den linken Unterarm.

In großen Städten, deren Kirchhöfe schon weit hinausgeschoben sind, folgt man dem Leichenzug nicht immer. Die meisten Herren werden sich auf dem Kirchhofe oder in dessen Kapelle versammeln. Das alte Wort, »den Freund zu Grabe tragen und auf dem letzten Weg begleiten« wird dadurch fast ungültig – die modernen Verhältnisse zwingen aber zu neuen Gebräuchen und die Dual, bei schlechtem und kaltem Wetter stundenlang im Schritt durch die Straßen der Stadt zu fahren, scheint älteren oder leidenden Herren fast unerträglich.

In manchen Städten, z.B. in München, besteht die sehr vernünftige und nachahmungswerte Einrichtung, daß die Leiche sofort nach dem Tode aus dem Sterbehause in die Leichenhalle des betreffenden Friedhofs gebracht und dort aufgebahrt wird. Die Beerdigung findet dann von der Friedhofkapelle aus statt und erfordert nur kurze Zeit.

Daß man bei Leichenbegängnissen nicht laut spricht, lacht oder dumme Witze erzählt, ist nicht ganz so selbstverständlich, wie man annehmen sollte. Der Wunsch, nach stundenlangem Schweigen oder traurigen Reden ein frisches Wort zu sagen und sich aus der bedrückten Stimmung herauszureißen, ist zwar begreiflich. Aber aus Rücksicht auf die Leidtragenden sollte man ihn bezwingen, oder ihm jedenfalls nur in bescheidenen Grenzen nachgeben.

An Anderer Freude teilnehmen, verlangt nur wenig Ueberwindung, auch die nicht immer. Aber sich mit Anstand zu langweilen und mit Würde zu trauern, sind zwei gesellschaftliche Regeln, die noch von wenig Menschen beherrscht werden.

Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 639-653.
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