Im Wagen.

[161] Wer eine Equipage hat, bietet Damen oder Respectspersonen den Fond an und setzt sich selbst auf den Rücksitz.

Fährt man nur mit einer Person, so läßt man dieser die rechte Seite, bei Damen und Höheren unbedingt, bei Gleichstehenden oder Geringeren aus besonderer Artigkeit.

Die von Höheren angebotene rechte Seite muß der Geringere ablehnen.

Personen, denen man besondere Achtung schuldig ist, fährt man nach der Promenade bis zur Thüre ihrer Wohnung[161] und steigt selbst mit aus, um sich von ihnen zu beurlauben.

Wird man während einer Promenade genöthigt, in eine Equipage einzusteigen, so nehme man unbedingt nur auf dem Rücksitze Platz.

Man läßt die Höhergestellten zuerst in den Wagen steigen. Damen und Greisen ist man dabei behülflich, den Erstern, indem man ihnen den Arm hinhält, um sich darauf zu stützen, den Letztern, indem man ihnen unter den Arm faßt und sie hebt.

Wird man genöthigt, zuerst in einen Wagen einzusteigen, so lehne man dieß anfangs ab, zögere aber bei wiederholter Aufforderung nicht lange.

Man lasse seinen Kutscher nur dann andern Equipagen vorfahren, wenn deren Pferde eine langsamere Gangart haben, nicht, wenn sie bloß langsamer gehen.

Quelle:
Fresne, Baronesse de: Maximen der wahren Eleganz und Noblesse in Haus, Gesellschaft und Welt. Weimar 1859, S. 161-162.
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